VERHANDLUNGSSCHRIFT - Gemeinde ...

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Lfd.Nr.: 8, 2019

                             VERHANDLUNGSSCHRIFT
über die öffentliche Sitzung des

GEMEINDERATES
der Gemeinde Engerwitzdorf

Datum:                12.12.2019
Zeit:                 19:00 Uhr
Tagungsort:           Sitzungssaal des Amtshauses

Anwesende:
Herbert Fürst (ÖVP)
Stefan Schöffl (ÖVP)
Wolfgang Griesmann (ÖVP)
Albert Doblhammer (ÖVP)
Manfred Schwarz MBA (ÖVP)
Rosina Reichör (ÖVP)
Thomas Leopoldseder (ÖVP)
Lisa Mühlberger (ÖVP)
Andreas Riefershofer (ÖVP)
Sabine Kainmüller (ÖVP)
Christoph Meisinger MAS M.Sc. (ÖVP)
Eleonore Binder (ÖVP)
Ing. Herbert Freudenthaler (ÖVP)
Karl-Heinz Freitag (ÖVP)
Mario Moser-Luger diplômé (SPÖ)
Mag. iur. Andrea Seyer-Neulinger (SPÖ)
Horst Mandl (SPÖ)
Sylvia Jungwirth (SPÖ)
Christian Lehner (SPÖ)
Wolfgang Pühringer (FPÖ)
Paul Pühringer (FPÖ)
Dr. Jenny Niebsch (GRÜNE)
Kurt Hohenwallner (GRÜNE)
Andreas Grillnberger (GRÜNE)

Ersatzmitglieder:
Ing. Stefan Schimböck (ÖVP) für Günther Lehner
Ingrid Gattringer (ÖVP) für Johanna Haider
Johann Lehner (ÖVP) für Sabine Link
Heidemarie Fürst (ÖVP) für Mag. Franz Schwarzenberger
Doris Lichtenwallner (ÖVP) für Anton Reithmayr
Thomas Frisch (SPÖ) für Roland Auböck
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                            2

Andreas Giritzer (GRÜNE) für DI Christian Wagner
Sabine Engl (GRÜNE) für Vojislava Vezmar-Gutenbrunner

Es fehlten entschuldigt:
Roland Auböck (SPÖ)
Günther Lehner (ÖVP)
Sabine Link (ÖVP)
Johanna Haider (ÖVP)
Dipl.-Ing. Christian Wagner (Grüne)
Vojislava Vezmar-Gutenbrunner (Grüne)
Egon Walter Bernhard Mayrbäurl (FPÖ)
Werner Lehner (ÖVP)
Mag. Franz Schwarzenberger (ÖVP)
Anton Reithmayr (ÖVP)
Catharina-Marie Leibetseder (FPÖ)

Es fehlten unentschuldigt:
Mag. Dietmar Jowanka (ÖVP) für Werner Lehner

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Der Leiter des Gemeindeamtes:         AL Alfred Watzinger, MBA
Der Schriftführer:                    AL Alfred Watzinger, MBA
Ausfertigung der Verhandlungsschrift: VB Irmgard Raml

                                             Tagesordnung

1           Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2020;
            Beschlussfassung
2           Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den
            Rechnungsabschluss 2018 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung
3           Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2020; Beschlussfas-
            sung
4           Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre
            2021-2024; Beschlussfassung
5           Prioritätenreihung der geplanten größeren Einzelinvestitionen; Beschluss-
            fassung
6           Bericht aus der Prüfungsausschusssitzung vom 18.11.2019; Kenntnisnah-
            me
7           Kooperation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen im Bereich Kindergär-
            ten; Kooperationsvereinbarung und Geschäftsordnung
7     a     Kooperationsvereinbarung; Beschlussfassung
7     b     Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe; Beschlussfassung
8           Neubau der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Projektstand und
            weitere Vorgangsweise; Beschlussfassung
9           ASKÖ Treffling; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für das Jahr
            2020; Beschlussfassung
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                            3

10          SportUnion Schweinbach; Ansuchen um Gewährung einer Subvention für
            das Jahr 2020; Beschlussfassung
11          Musikverein Engerwitzdorf ; Ansuchen um Gewährung einer Subvention
            für das Jahr 2020; Beschlussfassung
12          Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes im Bereich der Par-
            zelle 531/18, KG Klendorf; Grundsatzbeschlussfassung
13          Anregung um Änderung des Flächenwidmungsplanes Nr. 6/2013 und Ört-
            liches Entwicklungskonzept Nr. 2/2013 im Bereich der Parzelle Nr. 1800/1,
            KG Klendorf; Grundsatzbeschlussfassung
14          Flächenwidmungsplan Nr. 6/2013 Änderung Nr. 82 (Niederreitern II); Be-
            schlussfassung
15          Anregung um Änderung des Bebauungsplanes Nr. 4 "Schweinbach" im
            Bereich der Parzelle Nr. 2087/3, KG Engerwitzdorf; Grundsatzbeschluss-
            fassung
16          IKRE Prozess Kooperationsraum Gusental; Finanzierungsschlüssel; Be-
            schlussfassung
17          Vereinbarung über Abgabe und Verwertung von Strauch- und Grün-
            schnitt; Vertragsänderung; Beschlussfassung
18          Abschluss eines Kaufvertrages laut Bestandsvertrag über den Erwerb des
            Grundstücks Parzelle 1603/1, KG. Engerwitzdorf, für die bestehende
            Sammelinsel und das Löschwasserbecken in Langwiesen; Beschlussfas-
            sung
19          Änderung des Kaufvertrages über den Erwerb des Grundstücks Parzelle
            1800/4, KG. Klendorf, für den Löschwasserbehälter in Amberg; Beschluss-
            fassung
20          Aufhebung der Verordnung des Gemeinderates vom 13.12.2018 betref-
            fend die Auflassung einer Teilfläche des öffentlichen Gutes Parzelle Nr.
            2673/2, KG. Klendorf; Beschlussfassung
21          Grundeinlösung, Grundabtretung und Rückübereignung im Bereich des
            öffentlichen Gutes Parzelle 229/9, KG. Engerwitzdorf (Verlängerung Ober-
            feld) gemäß § 15 Liegenschaftsteilungsgesetz; Beschlussfassung
22          Vergabe der Bauleitung für den Austausch der bestehenden Straßenbe-
            leuchtung auf LED; Beschlussfassung
23          Zuweisung des Gemeinderates vom 07.11.2019; Errichtung von Beleuch-
            tungskörpern in der Riedmarkstraße im Bereich Maisweg und Ried-
            markstraße; Beschlussfassung
24          Erweiterung der Wassersersorgungsanlage Engerwitzdorf BA 09; Neuer-
            richtung Brunnen IV, Sanierung Brunnen IIa (Neubau), Generalsanierung
            Entsäuerungsanlage und Tiefbehälter; Beschlussfassung
24    a     Vergabe der Planung; Beschlussfassung
24    b     Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung
25          Errichtung einer Oberflächenwasserableitung im Bereich Punzengraben;
            Beschlussfassung
25    a     Vergabe der Planung; Beschlussfassung
25    b     Vergabe der Bauleitung; Beschlussfassung
26          Straßenbauprogramm 2020; Beschlussfassung
27          Wasserleitungsbauprogramm 2020; Beschlussfassung
28          Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Bezugsgebühr; Be-
            schlussfassung
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                               4

29          Änderung der Wassergebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Be-
            schlussfassung
30          Änderung der Kanalgebührenordnung betreffend Anschlussgebühr; Be-
            schlussfassung
31          Änderung der Kanalordnung betreffend Rückhaltebecken; Beschlussfas-
            sung
32          Berichte aus den Arbeitskreisen
33          Bericht des Bürgermeisters
34          Allfälliges

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung und stellt fest, dass

a) die Sitzung von Bürgermeister Herbert Fürst einberufen wurde;

b) die Verständigung hiezu an alle Mitglieder zeitgerecht schriftlich am 03.12.2019 unter
   Bekanntgabe der Tagesordnung erfolgt ist; die Abhaltung durch Anschlag an der Amtsta-
   fel am gleichen Tag öffentlich kundgemacht wurde;

c) die Beschlussfähigkeit gegeben ist;

d) die Verhandlungsschrift über die Sitzung vom 07.11.2019 bis zur heutigen Sitzung wäh-
   rend der Amtstunden im Gemeindeamt zur Einsicht aufgelegen ist, während der Sitzung
   noch aufliegt und gegen die Verhandlungsschrift bis zum Sitzungsschluss Einwendungen
   eingebracht werden können.

Weiters führt der Vorsitzende aus, dass die Abstimmung gemäß § 51 Abs. 3 O.ö. GemO.
1990 durch Erheben der Hand zu erfolgen hat, sofern gesetzliche Bestimmungen keine ande-
re Art der Abstimmung vorsehen bzw. der Gemeinderat keine andere Art der Abstimmung
beschließt.

Daraufhin unterbricht der Bürgermeister zur Abhaltung der Fragestunde die Sitzung.
Nachdem keine Anfragen an die Mitglieder des Gemeinderates gestellt werden, setzt der
Vorsitzende um 19:04 Uhr die öffentliche Sitzung fort.

1.           Aufnahme bzw. Verlängerung des Kassenkredites zum 1. Jänner 2020; Be-
             schlussfassung

Vizebürgermeister Schwarz, MBA übergibt zu diesem Tagesordnungspunkt den Vorsitz an
seinen Stellvertreter GRM Doblhammer.
Obmann-Stellvertreter GRM Doblhammer informiert, zur Aufrechterhaltung der Zahlungsfä-
higkeit der Gemeindekassa ist die Aufnahme eines Kassenkredites erforderlich. Gemäß § 83
der Gemeindeordnung darf dafür ein Viertel der Einzahlungen der laufenden Geschäftstätig-
keit (VA 2020: rund € 15,2 Mio., davon 25 % = € 3,8 Mio.) nicht überschritten werden. Auf-
grund der bisherigen Erfahrungen wird dieser Rahmen nie zur Gänze ausgenützt. Wir haben
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                           5

die Raiffeisenbank, die Sparkasse und die Oberbank daher Anfang Oktober 2019 um Legung
eines Angebotes über je € 1.000.000,00 gebeten.

Folgende Konditionen wurden dem Gemeindeamt bekannt gegeben:

                                    Raiffeisenbank                  Sparkasse               Oberbank
 1.     Sollzinssatz             vom aushaftenden              vom aushaftenden       vom aushaftenden
                                 Saldo                         Saldo                  Saldo
 1.1. Variante 1:
        Basis EURIBOR 6M,        EURIBOR 6M + ……..             EURIBOR 6M + 0,46      EURIBOR 6M + 0,55
        halbjährlich, dekur-     % Aufschlag                   % Aufschlag            % Aufschlag
        siv, kal/360,
        Zinsanpassung je-
        weils am
        01.01.2020 und
        01.07.2020
 1.2. Variante 2:
        Zinssatz fix             Zinssatz fix:0,30 %           Zinssatz fix:0,39 %    Zinssatz fix:
                                                                                      %

 2.     Spesen und Ge-
        bühren
 2.1. Variante 1:
        Detaillierte Auflis-     lt. Bankkonditionen                                  lt. Bankkonditionen
        tung aller Spesen
        und Gebühren
 2.2. Variante 2:
        Pauschale – Ge-                                        pauschal € 2.500,00
        samtbetrag für das                                     p.a.
        Finanzjahr 2020

 3.     Habenzinssatz
        Zinssatz fix für ge-     Zinssatz fix:0,00 %           Zinssatz fix: 0,00 %   gemäß gesonderter
        samte Laufzeit:                                                               Vereinbarung

Da auch im kommenden Jahr keine größeren bzw. längerfristigen Kontoüberziehungen bei
den bestehenden Girokonten zu erwarten sind und somit äußerst geringe Sollzinsen anfallen
werden (Durchschnitt der letzten 5 Jahre: € 12,95), sind für die Beurteilung der Angebote die
Höhe der Spesen ausschlaggebend. Die Erfahrung aus dem Jahr 2019 zeigt, dass die Sparkas-
se Gallneukirchen um rund € 2.500,00 weniger an Spesen als die Raiffeisenbank Region Gall-
neukirchen verrechnet hat.
Aufgrund dieser Angebote ist der Zuschlag für den Kassenkredit der Allgemeinen Sparkasse
Gallneukirchen zu erteilen:
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                 6

      Sollzinssatz: Variante fix (0,39%)
      Spesen: Variante Pauschale (€ 2.500,00)
      Habenzinssatz: (Variante fix mit 0,00%)

Im Habenbereich werden je nach Verfügbarkeit bei kurzfristigen Veranlagungen, nach
Marktanalyse auch andere Banken berücksichtigt.
GRM Doblhammer stellt den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss be-
schließen, den bestehenden Kassenkreditvertrag über € 1.000.000,00 mit der Sparkasse
Gallneukirchen zu den angeführten Konditionen bis 31.12.2020 zu verlängern.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Vizebürgermeister Schwarz, MBA nimmt aus Befangenheitsgründen an der Abstimmung
nicht teil.

2.           Kenntnisnahme des Prüfungsberichtes der BH Urfahr-Umgebung über den
             Rechnungsabschluss 2018 durch den Gemeinderat; Beschlussfassung

Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt fest, gemäß § 99 Abs. 2 der OÖ. Gemeindeordnung
ist der Bericht der Bezirkshauptmannschaft Urfahr-Umgebung über die Prüfung des Rech-
nungsabschlusses 2018 dem Gemeinderat zur Kenntnis zu bringen.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen des Prüfungsberichtes stellt Vizebürgermeister Schwarz,
MBA den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge den vollinhaltlich verlesenen Prüfbericht der BH Urfahr-Umgebung
über den Rechnungsabschluss 2018 zur Kenntnis nehmen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme

3.           Voranschlag der Gemeinde Engerwitzdorf für das Jahr 2020; Beschlussfassung

Vizebürgermeister Schwarz, MBA berichtet wie folgt:

1. Allgemeines:
Der Voranschlag für das Finanzjahr 2020 ist der erste Voranschlag der nach den Bestimmun-
gen der VRV (Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung) 2015 zu erstellen ist.
Darüber hinaus wurde auch die OÖ. Gemeindeordnung (GemO) an die VRV 2015 angepasst
und die neue OÖ. Gemeindehaushaltsordnung (GHO) wurde neu erstellt.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                 7

Die positive Entwicklung der Bundesabgaben-Ertragsanteile hat sich im laufenden Jahr 2019
fortgesetzt und auch die aktuelle Prognose des BMF für das Finanzjahr 2020 erwartet seine
Steigerung.
Wesentlich für die Voranschlagserstellung und die MFP der Gemeinden ist insbesondere
auch der Öst. Stabilitätspakt 2012, der die oö. Gemeinden in Summe zu einem ausgegliche-
nen jährlichen Maastricht-Ergebnis verpflichtet.
Die gesetzlichen Bedingungen über die Erstellung und Beschlussfassung des Gemeindevor-
anschlages sind in den §§ 74 ff der OÖ. Gemeindeordnung geregelt.
Wenn im Entwurf die Auszahlungen der laufenden Geschäftstätigkeit die Einzahlungen der
laufenden Geschäftstätigkeit (nach erfolgter Entnahme allfällig vorhandener Zahlungsmittel-
reserven aus gesetzlich nicht zweckgebundenen Haushaltsrücklagen) überschreiten, ist die-
ser Entwurf vor der Auflage zur öffentlichen Einsicht und vor der Vorlage an den Gemeinde-
rat der Landesregierung vorzulegen. Die Landesregierung kann dann Maßnahmen zur Errei-
chung des Haushaltsausgleichs vorschlagen.

Vor der Vorlage an den Gemeinderat ist der Entwurf eine Woche im Gemeindeamt während
der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

2. Vorbericht zum Voranschlag gem. § 10 GHO
Im stark abgeänderten Vorbericht zum Voranschlag (Seite 6-12) werden folgende maßgebli-
che Eckdaten des Voranschlages angeführt:

    -   Entwicklung der liquiden Mittel inklusive Zahlungsmittelreserve
    -   Voraussichtlicher Bedarf an Kassenkrediten
    -   Ergebnis der laufenden Geschäftstätigkeit
    -   Voraussichtliche Entwicklung des Nettoergebnisses
    -   Voraussichtliche Entwicklung der langfristigen Finanzschulden
    -   Voraussichtliche Auswirkungen aus investiven Einzelvorhaben

Der Voranschlag 2020 wurde unter Einhaltung der vom Gemeinderat festgelegten strategi-
schen Leitsätze eines Haushaltsausgleiches und einer bestmöglichen Kostendeckung in den
Betrieben und Einrichtungen erstellt. Die im Voranschlagserlass des Landes für das Finanz-
jahr 2020 angeführten Zahlen wurden berücksichtigt.

3. Ergebnisvoranschlag:
Der Ergebnisvoranschlag zeigt folgende Ergebnis (inkl. Vergütungen):

Erträge                           € 17.181.400,00
Aufwendungen                      € 17.355.600,00
Nettoergebnis ((21-22)          - €    174.200,00
Entnahme von Rücklagen            € 4.142.700,00
Zuweisung an Rücklagen          - € 1.348.200,00
Nettoergebnis nach RL             € 2.620.300,00

4. Finanzierungsvoranschlag:
Der Finanzierungsvoranschlag zeigt folgendes Ergebnis (inkl. Vergütungen):

Einzahlung operative Gebarung                                  € 16.182.300,00
Auszahlung operative Gebarung                                  € 15.022.600,00
Geldfluss operative Gebarung (31-32) = Saldo 1                 € 1.159.700,00
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                               8

Einzahlung investive Gebarung                                    €   5.764.100,00
Auszahlung investive Gebarung                                  - €   7.213.800,00
Geldfluss investive Gebarung (33-34) = Saldo 2                 - €   1.449.700,00

Nettofinanzierungssaldo = Saldo 3                              - €    290.000,00

Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeiten                        €    300.000,00
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeiten                      - €    393.200,00
Geldfluss Finanzierungstätigkeit (35-36) = Saldo 4             - €     93.200,00

Geldfluss voranschlagswirksame Gebarung = Saldo 5              - €    383.200,00

Seitens der Gemeindeverwaltung werden einige wesentliche Eckpunkte des Voranschlages
herausgehoben:
Transferzahlungen/Umlagen (Vergleich mit 2019):
Transferleistung:                                VA 2020            VA 2019
SHV-Umlage (für 2020 angenommen)                2.100.000          2.016.000
Krankenanstaltenbeitrag                         2.063.000          1.910.000
Landesumlage                                      351.000            333.000
Summe:                                          4.514.000          4.259.000
Mehrausgaben VA 2020 gegenüber VA 2019                   € 255.000

5. Investive Einzelvorhaben und Sonstige Investitionen:
Durch den Wegfall der Struktur des Ordentlichen und Außerordentlichen Haushaltes nach
VRV 1997 werden größere und einmalige Investitionen als investive Einzelvorhaben bzw. als
Sonstige Investitionen erfasst und sind im Vorbericht zum Voranschlag unter Punkt 1.2. (Sei-
te 7-8) dargestellt.
Insgesamt werden 2020 rund € 6,9 Mio. an Einzelinvestitionen und rund € 340.000,00 an
sonstige Investitionen (vormals Investitionen im OHH) somit gesamt rund € 7,2 Mio. veran-
schlagt.

6. Abgaben/Gebühren/Tarife:
Eine Anhebung der Wasserbezugsgebühr von € 1,56 auf 1,59 je m³ sowie Wasser- und Ka-
nalanschlussgebühren (Wassermindestanschlussgebühr von € 2.014,00 auf € 2.043,00 und
Kanalmindestanschlussgebühr von € 3.359,00 auf € 3.408,00 exkl. Ust) für 2020 wurde ent-
sprechend dem Voranschlagserlass des Landes OÖ berücksichtigt.

Aufgrund des Gemeinderatsbeschlusses vom 4.10.2012, wonach die Hundeabgabe jährlich
an den VPI angeglichen wird, beträgt diese im Jahr 2020 € 47,00.

Die Anpassung bzw. Änderung der Abfallbeseitigungsgebühr per 1. Jänner 2020 beschloss
der Gemeinderat bereits am 10.10.2019.

7. Rücklagen- und Darlehensentwicklungen:
Die Entwicklung der Rücklagen (Zahlungsmittelreserven) sind in den Beilagen zum Voran-
schlag (Seite 242) dargestellt.
Der Stand der Darlehen wird per Ende 2020 etwa € 3,8 Mio betragen.

Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                    9

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den
vorliegenden Ergebnisvoranschlag mit einem negativen Nettoergebnis vor Rücklagenab-
wicklung in Höhe von € 174.200,00 bzw. einem positiven Nettoergebnis nach Rücklagen-
abwicklung in Höhe von € 2.620.300,00 und den Finanzierungsvoranschlag mit einem ne-
gativen Nettofinanzierungssaldo von € 290.000,00 sowie mit einem negativen Geldfluss-
Saldo aus der voranschlagswirksamen Gebarung in Höhe von € 383.200,00 für das Finanz-
jahr 2020 inklusive sämtlicher Beilagen und angeführten Hebesätze beschließen.

Vizebürgermeister Schwarz, MBA kommentiert, im Gesamten stellt sich der Voranschlag
positiv dar, was immer schwieriger wird. Sehr wichtig sind die Kinderbetreuung und der
Straßen- und Gehsteigbau. Es ist gut auf Rücklagen zurückzugreifen, die in den Vorjahren
angespart wurden. Der Schulbau wird das Budget in den nächsten Jahren stark belasten. Die
Umstellung auf die VRV 2015 war für alle sehr herausfordernd. Er bedankt sich bei Gemein-
debeamten Dobretzberger und seinem Team.

GRM Mandl bedankt sich besonders für den 2. Teil der VRV-Schulung. Der Voranschlag ist
super aufbereitet. Man kann stolz sein, in Engerwitzdorf zu sein. Was aber fehlt, ist der so-
ziale Wohnbau, der Ortsplatz Mittertreffling und die Beleuchtung Riedmarksiedlung. Die
Müllgebühr könne seine Fraktion nicht mittragen und wird daher nicht zustimmen.

GRM Pühringer W. betont, es sei wichtig generell eine positive Entwicklung zu haben und
auch Rücklagen bilden zu können. Daher ist die Gemeinde auch in der Lage, hohe Investitio-
nen in den nächsten Jahren zu machen. Es gibt einige negative Dinge, aber im Großen und
Ganzen ist er mit dem Voranschlag einverstanden.

Für GRM Dr. Niebsch ist der Voranschlag schwer zu überschauen. Gut ist die positive Ent-
wicklung trotz hoher Investitionen. Den Ausbau der Straßenbeleuchtung kann man als Kli-
maschutzmaßnahme sehen. Künftig solle man darauf schauen, dass Klimaschutzmaßnahmen
als solche ersichtlich sind.

Der Bürgermeister wiederholt, die VRV 2015 hat alle Beteiligten vor große Herausforderun-
gen gestellt. Er bedankt sich bei allen Mitarbeitern, vor allem der Finanzabteilung. Auf der
Ausgabenseite gibt es Steigerungen, die wir nicht beeinflussen können. Wir investieren sehr
viel Geld in den Schulbau und bauen dafür auch Rücklagen auf. Der Bürgermeister bedankt
sich bei den Gemeinderatsmitgliedern für den Weitblick.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:         ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion
Gegenstimme:        SPÖ-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

4.           Mittelfristige Finanzplanung der Gemeinde Engerwitzdorf für die Jahre 2021-
             2024; Beschlussfassung

Vizebürgermeister Schwarz, MBA berichtet zur mittelfristigen Finanzplanung Folgendes:
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                 10

1. Allgemeines
Im Vorbericht zum Voranschlag 2020 wurde unter Punkt 1.2. bereits auf die geplanten Inves-
titionen hingewiesen. Die Ausgaben für Einzelvorhaben (bisher AOHH) werden in den Jahren
2020 bis 2024 rund € 17,2 Mio. betragen und durch Rücklagenentnahmen (Zahlungsmittelre-
serven) von etwa € 5,8 Mio. bedeckt werden. Der Rest wird durch
BZ-und Landesmittel sowie durch Darlehensaufnahmen finanziert. Die größten Investitionen
betreffen dabei die Errichtung der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach (etwa
€ 10,3 Mio.) sowie die Baumaßnahmen im Straßenbau, Wasser- und Abwasserbereich (ge-
samt rund € 5,2 Mio.). Der Rest von etwa € 1,7 Mio fließt in die Straßenbeleuchtung (LED-
Umstellung), in die Anschaffung von Fahrzeugen für die FF Treffling und den Bauhof sowie
für weitere Infrastrukturmaßnahmen aufgrund von Infrastrukturvereinbarungen mit den
Grundbesitzern.

Die aufgrund der neuen Investitionen entstehenden Folgekosten (z.B. Darlehenstilgungen,
aktive und passivierte Afa, …) wurden in den Ergebnis- und Finanzierungshaushalt der MEFP-
Periode berücksichtigt.

2. Ergebnisvoranschläge 2021 – 2024:
Die Ergebnisse der MEFP 2021-2024 zeigen folgende Ergebnisse (inkl. Vergütungen):
Finanzjahr                      2021          2022         2023            2024
Erträge                     17.082.800 17.570.500 17.845.500 18.216.900
Aufwendungen                17.143.300 17.415.800 17.611.500 17.768.800
Nettoergebnis (21-22)         - 70.500       157.700      234.000         448.100
Entnahme von Rücklagen       2.635.000       807.800      541.200         573.000
Zuweisung an Rücklagen     - 1.374.200 - 1.570.300 - 1.556.800 - 1.825.900
Nettoergebnis nach RL        1.190.300     - 607.800    - 781.600       - 804.800

3. Finanzierungsvoranschläge 2021 – 2024:
Die Ergebnisse der MEFP 2021 – 2024 zeigen folgende Ergebnisse (inkl. Vergütungen):
Finanzjahr                      2021          2022          2023           2024
Einzahlung operative Geb. 16.137.800 16.570.200 16.980.400 17.365.400
Auszahlung operat. Geb.    14.748.200 15.092.900 15.335.800 15.481.900
Geldfluss operative Geb.     1.389.600     1.477.300     1.644.600      1.883.500

Einzahlung investiv. Geb.           6.866.300        1.803.900     252.200     206.300
Auszahlung investiv. Geb.         - 8.512.100      - 2.091.400   - 435.000   - 436.500
Geldfluss investive Geb.          - 1.645.800        - 287.500   - 182.500   - 230.200

Nettofinanzierungssaldo:            - 256.200       1.189.800    1.462.100   1.653.300

Einzahlung Finanzierungstät. 1.100.000                      0            0           0
Auszahlg. Fin.Tätigkeit        517.500                517.600      536.300     496.100
Geldfluss Fin.Tätigkeit        582.500              - 517.600    - 536.600   - 496.100

Geldfluss Gebarung                   326.300          672.200     925.800    1.157.200

4. Investitionstätigkeiten
Gemäß § 76a der OÖ Gemeindeordnung ist ein Nachweis über die Investitionstätigkeiten
gem. § 75a Abs. 2 Z 1 leg cit. und deren Finanzierung zu erstellen und mit dem MEFP zu be-
schließen.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                11

Die geplanten Investitionen belaufen sich in den Jahren:
2021: € 10.699.600,00
2022: € 2.758.400,00
2023: € 1.102.000,00
2024: € 1.202.500,00
Die Details inklusive Finanzierungskomponenten sind auf den Seiten 83 – 109 dargestellt.

5. Darlehensfinanzierungen:
Für das Vorhaben Volksschule Engerwitzdorf ist für 2021 eine Darlehensaufnahme in Höhe
von € 1,1 Mio. geplant.

6. Rücklagenentwicklung:
Unter Berücksichtigung der oben erwähnten Rücklagenentnahmen für die investiven Einzel-
vorhaben, der Abwicklung der sonstigen Rücklagen (z.B. Abfertigungsrücklage, ...) sowie der
Rücklagenabwicklung für die betrieblichen Bereiche Wasser- und Abwasserbeseitigung und
der laufenden Gebarung werden sich die Rücklagen bis Ende 2024 von rund € 8,8 Mio. Ende
2019 um etwa € 1 Mio. auf rund € 7,8 Mio. bis Ende 2024 reduzieren.

7. KDZ-Kennzahlen:
Auch das bisherige KDZ-Kennzahlenset hat sich zum Teil geändert und wird/wurde der neu-
en Struktur gemäß der VRV 2015 angepasst. Eine Verwendung ist erstmals für den Rech-
nungsabschluss 2020 vorgesehen.

Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss den
erstellten Ergebnis- und Finanzierungshaushalt für die MEFP-Periode 2021-2024 mit unter
den Punkten 2. und 3. angeführten Ergebnissen und Salden sowie die geplanten Investitio-
nen gem. Punkt 4. bechließen.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:         ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion
Gegenstimme:        SPÖ-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.

5.           Prioritätenreihung der geplanten größeren Einzelinvestitionen; Beschlussfas-
             sung

Vizebürgermeister Schwarz, MBA gibt bekannt, dass laut Voranschlagserlass, Punkt 1.9. des
Amtes der Oö. Landesregierung für das Finanzjahr 2020 für die Realisierung künftiger Vorha-
ben der MEFP (mittelfristiger Ergebnis- und Finanzierungsplan) eine wesentliche Bedeutung
zukommt.
Der MEFP muss die Prioritätenreihung der investiven Einzelvorhaben und den Nachweis der
verfügbaren Eigenmittel der Gemeinde abbilden.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                    12

Die Beantragung von BZ-Mittel ohne entsprechende Prioritätenreihung im MEFP ist nicht
möglich. Eine Änderung dieser Reihung während des Finanzjahres kann nur mittels Gemein-
deratsbeschluss erfolgen.

Vorschlag der Reihung der neu geplanten Vorhaben:

                                                                                geplante Ge-
                                                                               samtausgaben
                                                               Investitions-
Priorität              neue geplante Vorhaben                                    im MEFP-
                                                                   Nr.
                                                                                  Zeitraum
                                                                                 2020-2024

            VS Engerwitzdorf-Schweinbach-Neubau und
     1      Turnsaal-Sanierung                                  1211110            10.344.400
            Straßenbeleuchtung - LED-Umstellung (Fj.
     2      2020)                                               1816000               540.000
            Fahrzeug- und Bauhofgeräteankauf (Fj.
     3      2021-2023)                                          1617000               490.000

     4      Siedlungsstraßenbau (Fj. 2021-2024)                 1612002             1.000.000

     5      FF Treffling – Ankauf RLF (Fj 2022)                 1163301               320.000

Vizebürgermeister Schwarz, MBA stellt den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge auf Grund der Vorberatung im Finanz- und Präsidialausschuss oben
angeführte Prioritätenreihung der neu geplanten größeren Einzelinvestitionen im MEFP
2020-2024 beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme

6.           Bericht aus der Prüfungsausschusssitzung vom 18.11.2019; Kenntnisnahme

GRM Mag. Seyer-Neulinger berichtet wie folgt:

Punkt 1: Kassaprüfung

Die Ausschussmitglieder Mag.a Andrea Seyer-Neulinger, Paul Pühringer, Andreas Grillnberger
und Karl-Heinz Freitag nehmen die Kassaprüfung im Beisein von Kassenführerin Manuela
Koll vor und haben diese für in Ordnung befunden.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                           13

Punkt 2: Werbeausgaben für das Kulturhaus ImSchöffl (2018 bis Ende Oktober 2019)

Wie setzen sich die gesamten Werbekosten für die Veranstaltungen im Kulturhaus ImSchöffl
zusammen:
Die gesamten Werbekosten für Veranstaltungen der Gemeinde im Kulturhaus ImSchöffl set-
zen sich wie folgt zusammen:

Werbeagentur:
Honorar für Satz und Reinzeichnung eines Veranstaltungsposters          €     120,00
Honorar für Satz und Reinzeichnung eines Veranstaltungs-Großplakat      €     128,00
Honorar für Textierung, Satz und Versand einer Pressemitteilung         €      55,00
Honorar für Satz und Reinzeichnung eines Abendprogrammes                €     160,00
Honorar für Satz und Reinzeichnung eines Veranstaltungsinserates        €      96,00
Honorar für Satz und Reinzeichnung einer Ankündigungspostkarte          €     112,50
Honorar für Satz und Reinzeichnung des Saisonprogrammes 2018/19         €   2.660,00
Honorar für Entwurf, Satz und Reinzeichnung eines Aboflyers 2018/19     €     240,00
Honorar für Satz und Reinzeichnung des Saisonprogrammes 2019/20         €   2.992,50
Honorar für Entwurf, Satz und Reinzeichnung eines Aboflyers 2019/20     €     240,00

Druck:
Druckkosten Veranstaltungsposter Din A3, Auflage 50 Stück               €     32,72
Druckkosten Veranstaltungsposter Din A1, Auflage 50 Stück               €     88,80
Druckkosten 16/1-Bogen Veranstaltung-Großplakat, Auflage 1 Stück        €     70,00
Druckkosten Abendprogramm 4-seitig, Auflage 1.000 Stück                 €     55,66
Druckkosten Ankündigungsflyer Din A5, Auflage 1.000 Stück               €     34,67
Druckkosten Aboflyer Umfang 6 Seiten, Auflage 2.000 Stück               €     67,18

Druckerei:
Druckkosten Saisonprogramm 2018/19                                      €   4.387,26
Druckkosten Saisonprogramm 2019/20                                      €   3.398,63

Grafik:
Gestaltung+Druck A5 Postkarten, Anpassung Landingpage Sommerkino €           630,00
Druckproduktion A5 Postkarten, Anpassung Landingpage Sommerkino €            533,00

Plakatwandmiete:
Plakatwandmiete 3x 15.01.-28.01.2018 für Ballettabend                   €    374,85
Plakatwandmiete 1x 26.03.-08.04.2018 für Udo Jürgens                    €    124,95
Plakatwandmiete 1x 09.04.-22.04.2018 für Regenbogenfisch                €    124,95
Plakatwandmiete 3x 07.05.-20.05.2018 für Marion Petric                  €    374,85
Plakatwandmiete 3x 04.06.-17.06.2018 für Rotary Kammerorch.             €    374,85
Plakatwandmiete 3x 18.06.-01.07.2018 für Sommerkino                     €    374,85
Plakatwandmiete 3x 10.09.-23.09.2018 für CCJOP                          €    374,85
Plakatwandmiete 3x 24.09.-07.10.2018 für Uli Bree                       €    374,85
Plakatwandmiete 2x 08.10.-21.10.2018 für Brassessoires                  €    249,90
Plakatwandmiete 3x21.01.-17.02.2019 für F. Öllinger/Pippi Langstrumpf   €    655,20
Plakatwandmiete 3x29.04.-26.05.2019 für M. Christl/ Brasslufthammer     €    655,20
Plakatwandmiete 3x 10.06.-23.06.2019 für Szolnok Orchester              €    374,85
Plakatwandmiete 2x 18.02.-17.03.2019 für Martin Kofler                  €    436,80
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                            14

Homepage ImSchöffl:
Nutzungsgebühren Zeitraum 04 – 09/2018                               €        360,00
Nutzungsgebühren Zeitraum 10/18 – 03/2019                            €        360,00
Nutzungsgebühren Zeitraum 04 – 09/2019                               €        368,03
Nutzungsgebühren Zeitraum 10/19 – 03/2020                            €        368,03

Medienkooperationen:
Wochenzeitung 10x / Jahr (Sonderrabatt 20%)
KW 1 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Neujahrskonzert          €        480,90
KW12 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Udo Jürgens              €        362,25
KW19 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Marion Petric            €        480,90
KW21 / 2018 4 Spalten x 129 mm = 516 mm für Sommerkino               €        606,90
KW22 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Rotary Kammerorch.       €        480,90
KW39 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Uli Bree                 €        480,90
KW41 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Österr. Kammersolisten   €        480,90
KW45 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Trio MIT                 €        362,25
KW48 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Weihnachtskonzert        €        362,25
KW51 / 2018 2 Spalten x 129 mm = 258 mm Weihnachtswünsche Bgm        €        236,25
KW 1 / 2019 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Neujahrskonzert          €        481,95
KW 5 / 2019 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Ferry Öllinger           €        481,95
KW 9 / 2019 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Martin Kofler            €        481,95
KW 13 / 2019 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Brasslufthammer         €        481,95
KW 21 / 2019 4 Spalten x 129 mm = 516 mm für Sommerkino              €        614,25
KW 24 / 2019 2 Spalten x 129 mm = 258 mm für Szolnok Orchester       €        481,95
KW 39 / 2019 4 Spalten x 129 mm = 516 mm für 10Jahre Jubiläum        €        798,00

Was ist los 5x / Jahr (Mengenrabatt 10%)
6.4.2018, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Udo Jürgens           €        255,43
14.9.2018, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für CCJOP                €        243,27
28.9.2018, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Uli Bree             €        243,27
16.11.2018, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Trio MIT            €        243,27
06.12.2018, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Trio MIT            €        243,27
1.3.2019, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Martin Kofler         €        260,25
17.5.2019, was ist los? 77,6 x 85mm, 2x85mm für Brasslufthammer      €        260,25
27.9.2019, was ist los? 159,2 x 60mm, 4x60mm für 10Jahre Jubiläum    €        408,24

Mühlviertel TV
5x Ankündigungen im Jahr 2018, Abrechnung erfolgte im Jahr 2019      €       1.000,00

TBF
Film Jubiläum 10 Jahre ImSchöffl                                     €        100,00

ÖVP-Ortsgruppe Engerwitzdorf
Inserat Weinherbstflyer 2018                                             €    150,00
Inserat Weinherbstflyer 2019                                             €    150,00

Die Werbekosten betrugen insgesamt
2018                                                                 € 29.478,19
bis 31.10.2019                                                       € 25.191,97
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                              15

Die Postgebühren betrugen
2018                                                                   €    1.507,27
bis 31.10.2019                                                         €    2.178,60

Punkt 3: Offene Punkte der letzten Prüfungsausschussthemen

Die in der letzten Prüfungsausschuss-Sitzung nicht oder zu wenig aussagekräftig ausgearbei-
teten Punkte zur Entlohnung der politischen Organe wurden von den Ausschuss-Mitgliedern
geprüft und für korrekt empfunden.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können nur folgende Angaben in den Prüfbericht an
den Gemeinderat aufgenommen werden:
Zusätzliche Aufwandsentschädigung für Gemeindevorstand:
In Engerwitzdorf gibt es keine zusätzliche Aufwandsentschädigung für Mitglieder des Ge-
meindevorstandes.
Grundlage und Höhe der Fraktionsaufwendungen 2016 bis 2018:
Gemäß aktuellem Gemeinderatsbeschluss vom 14.12.2017 stellt die Gemeinde einen So-
ckelbetrag von € 300,00 je Fraktion und € 180 je Gemeinderatsmitglied für die im Gemeinde-
rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung. Somit erhielten in den Jahren 2016 bis 2018 die
ÖVP-Fraktion jährlich einen Betrag von € 3.900,00 die SPÖ- und FPÖ-Fraktion einen Betrag
von € 1.380,00 und die Grünen-Fraktion einen Betrag von € 1.200,00.
Weiters wurden folgende Beträge seitens der Gemeinde in den Jahren 2017 bis 2019 geleis-
tet:
                                          2017                2018                2019
  Verband ausgeschiedener                         30.556,52    27.298,88           19.064,65
  Bürgermeister                                                                      bis jetzt
  Sozialversicherungsbeiträge                     14.654,78    15.099,59           14.143,78
                                                                                     bis jetzt
  Seminare für GR                                  1.092,00      2.078,60           7.907,00
  Druckwerke                                            0,00         0,00              150,00
  Abo Gemeindezeitung                              1.195,48      1.219,68           1.219,68
  Sonstige Ausgaben                                  325,70      3.109,26              800,00

GRM Mag. Seyer-Neulinger stellt den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge den Bericht aus der Prüfungsausschuss-Sitzung vom 18.11.2019 zur
Kenntnis nehmen.

Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé findet, dass das Inserat am Weinherbstflyer der
ÖVP einen negativen Eindruck macht. Ob dies rechtlich zulässig ist, wird noch geprüft.
Der Bürgermeister antwortet, es ist eine sehr günstige Werbung für das Kulturhaus. Das Er-
gebnis der Prüfung wird noch abgewartet.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                             16

7.           Kooperation mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen im Bereich Kindergärten;
             Kooperationsvereinbarung und Geschäftsordnung

GRM Meisinger MAS M.Sc. erinnert, in seiner Sitzung am 04.07.2019 hat sich der Gemeinde-
rat grundsätzlich dafür ausgesprochen, mit der Stadtgemeinde Gallneukirchen eine Koopera-
tion im Bereich Kindergärten auszuarbeiten.
Die beiden Gemeinden erstellten in intensiver Zusammenarbeit eine Vereinbarung und eine
zugehörige Geschäftsordnung.

7a.          Kooperationsvereinbarung; Beschlussfassung

GRM Meisinger MAS M.Sc. erklärt, der Zweck dieser Vereinbarung liegt in einer gemeinde-
übergreifenden und wirtschaftlichen Nutzung der Kindergärten in Engerwitzdorf und Gall-
neukirchen und in der Erweiterung des Kindergartenangebotes im Sinne der Verbesserung
der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, sowie auch der Abdeckung des Bedarfs an Kinder-
gartenplätzen unter den Kooperationspartnern.
Die Kooperationsvereinbarung umfasst die Kindergärten der Rechtsträger Pfarre Gallneukir-
chen, Pfarre Treffling und Diakoniewerk Gallneukirchen mit dzt. 6 Kindergärten und insge-
samt 22 Gruppen.
Den beteiligten Rechtsträgern wird zur Abwicklung des Aufnahmeverfahrens und der Platz-
vergabe / Platzzuteilung ein Online-Programm zur Verfügung gestellt.
Die Abrechnung der gemeinsamen Kosten erfolgt nach Ermittlung einer gemeinsamen Kopf-
quote. Zur Berechnung der Kopfquote werden die nicht gedeckten Kosten aller angeführten
Kindergartengruppen durch die Gesamtzahl aller in diesen Einrichtungen betreuten Kindern
geteilt.
Die Kooperationsvereinbarung wird auf unbestimmte Dauer abgeschlossen und kann jeweils
am Ende des Kindergartenjahres unter Einhaltung einer 12-monatigen Kündigungsfrist
schriftlich gekündigt werden.
Diese Vereinbarung betreffend Kooperation im Bereich der Kindergärten wurde der Bil-
dungsdirektion zur rechtlichen Prüfung vorgelegt. Die Vereinbarung steht mit den Be-
stimmungen des Kinderbildungs- und –betreuungsgesetzes im Einklang.
Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte der Gemeinden Engerwitzdorf und Gall-
neukirchen tritt die Kooperationsvereinbarung mit Beginn des Arbeitsjahres 2020/21 (1. Sep-
tember 2020) in Kraft.
Da der Anmeldeprozess bereits im Frühjahr 2020 beginnt, ist der Beschluss der Vereinbarung
notwendig.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Kooperationsvereinbarung stellt GRM Meisinger
MAS M.Sc. den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Kooperationsvereinbarung „KINDER-
GÄRTEN“, mit der die gemeindeübergreifende Nutzung der Kindergärten der Gemeinden
Engerwitzdorf und Gallneukirchen ab dem Kindergartenjahr (Arbeitsjahr) 2020/21 geregelt
wird, beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                              17

7b.          Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe; Beschlussfassung

GRM Meisinger MAS M.Sc. informiert, die Geschäftsordnung der Steuerungsgruppe „Koope-
rationsvereinbarung Kindergärten“ dient als Beilage zur Kooperationsvereinbarung, welche
zwischen den Gemeinden Engerwitzdorf und Gallneukirchen abgeschlossen wird.

Die Steuerungsgruppe ist als beratendes Gremium für strategische Entscheidungen, welche
die Kooperationsvereinbarung Kindergärten betreffen (insbesondere die Neuerrichtung und
Stilllegung von Kindergartengruppen, Sanierungs- und Instandhaltungsmaßnahmen, die über
das gewöhnliche Maß hinausgehen, …) zuständig. Die Entscheidungshoheit bleibt bei den
Gemeinderäten der beiden Gemeinden. Durch die vorberatende Tätigkeit der Steuerungs-
gruppe sollen gleichlautende Beschlüsse herbeigeführt werden.

Die Steuerungsgruppe besteht aus jeweils vier Vertretern beider Kooperationspartner (Bür-
germeister, zuständiger Ausschussobmann, Amtsleiter und zuständiger Sachbearbeiter) und
wird für die Dauer des Bestehens der Kooperationsvereinbarung Kindergärten eingerichtet.

Vorbehaltlich der Zustimmung der Gemeinderäte der Gemeinden Engerwitzdorf und Gall-
neukirchen zur Kooperationsvereinbarung Kindergärten, tritt die Geschäftsordnung der
Steuerungsgruppe mit Beginn des Arbeitsjahres 2020/21 (1. September 2020) in Kraft.

Nach dem vollinhaltlichen Verlesen der Geschäftsordnung stellt GRM Meisinger MAS M.Sc.
den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge die vollinhaltlich verlesene Geschäftsordnung für die Steuerungs-
gruppe der „Kooperationsvereinbarung KINDERGÄRTEN“ ab dem Kindergartenjahr (Ar-
beitsjahr) 2020/21 beschließen.

Abstimmungsergebnis: einstimmige Annahme
GRM Kainmüller ist während der Abstimmung nicht im Saal.

8.           Neubau der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach; Projektstand und weitere
             Vorgangsweise; Beschlussfassung

GRM Meisinger MAS M.Sc. berichtet über den Projektstand:

Die Einreichplanung für den Neubau der VS Engerwitzdorf-Schweinbach entspricht im We-
sentlichen dem Wettbewerbsprojekt. Die geforderte alternative Heizung ist in Form einer
Luftwärmepumpe und einer Photovoltaikanlage (PV-Anlage) berücksichtigt.
Die Außeneinheiten (Lüftung und Wärmepumpe) sind am Dach des Turnsaaltraktes vorgese-
hen. Die PV-Anlage kommt auf das Hauptdach.

Bei der Erstellung des Brandschutzkonzeptes durch die Fa. IBS, aus Linz konnten die ur-
sprünglich 3 vorgesehenen Stiegenhäuser auf 2 reduziert werden. Die geänderte Stiegen-
hausgestaltung bietet nun größere Flächen für den Schulbereich.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                               18

Die Einreichunterlagen des Architekten sind am Gemeindeamt eingelangt und an das Amt
der OÖ. Landesregierung, Abteilung Bildung weitergeleitet worden.

Der Termin für die Bauverhandlung wird in Folge festgelegt.

Der Finanzierungsvorschlag liegt ebenfalls dem Amt der OÖ. Landesregierung zur Prüfung
vor. Eine Bestätigung ist noch nicht eingelangt.

Im Zuge einer Besprechung zur Kostendämpfung erörterte der zuständige Mitarbeiter vom
Amt der OÖ Landesregierung, Abteilung Umwelt-, Bau- und Anlagentechnik, dass es für
Schulerhalter sowie Rechtsträger von Kinderbildungs- und Betreuungseinrichtungen keine
gesetzliche Verpflichtung gibt, die Mittagsverpflegung selbst zuzubereiten.
Eine alternative Versorgung mittels Catering würde zu geringeren Investitionskosten führen.
Anstelle der Herstellung einer aufwändigen Produktionsküche, wäre dann nur eine soge-
nannte Manipulationsfläche erforderlich.

Eine Produktionsküche muss den gesetzlichen Hygienebestimmungen (HACCP Richtlinien)
entsprechen. Sie umfasst eine aufwändige technische Gastronomieausstattung, getrennte
Lagerräume, eine Unterteilung in reinen und unreinen Küchenbereich sowie eigene Perso-
nal- und Sanitärräume.
Der Einbau einer leistungsfähigen Abluftanlage ist vorgeschrieben und muss so konzipiert
werden, dass keine Küchengerüche in der Schule wahrzunehmen sind. Mit hohen Investiti-
ons- wie auch Folgekosten aufgrund regelmäßig notwendiger Wartungen ist zu rechnen.

Unter einer Manipulationsfläche versteht man jenen Bereich, der für die Verteilung der an-
gelieferten Speisen sowie für die Reinigung und Lagerung des Geschirrs notwendig ist. Dieser
Bereich sollte als sogenannte „Ausgabeküche“ wie in der Volksschule Engerwitzdorf-
Mittertreffling ausgebaut werden und zweckorientiert ausgestattet sein.
Folgende Punkte sind zu beachten:
     Im Zuge des Kostendämpfungsverfahrens empfiehlt das Land OÖ, anstelle einer Pro-
        duktionsküche eine Ausgabeküche vorzusehen.
     Die Errichtungs- wie auch die laufenden Kosten der geforderten Lüftungsanlage für
        eine Produktionsküche sind wesentlich höher als für eine „Ausgabeküche“.
     Die geforderten Flächen für eine Produktionsküche gehen zu Lasten der Flächen für
        den Ganztagesschulbereich. Notwendige eigene Sanitärräume sind in der aktuellen
        Planung nicht vorgesehen und müssten nachträglich geplant werden.
     Eine Ausgabeküche kann von der Schule im Rahmen des Unterrichts genutzt werden,
        was von der Schuldirektorin gewünscht wird.
     Eine Produktionsküche darf von Externen, wie dem Elternverein zur Aufbereitung der
        „Gesunden Jause“, oder von Vereinen zur Abhaltung von Kochkursen nur unter Ein-
        haltung der strengen Hygienevorschriften genutzt werden.
     Durch das genehmigte Raumerfordernisprogramm könnte nur eine kleine Produkti-
        onsküche errichtet werden, die bereits mit den derzeitigen täglichen Portionen prak-
        tisch ausgelastet ist. Eine sehr wahrscheinliche Steigerung der täglichen Portionen,
        vor allem eine eventuelle Einführung einer Ganztagesschule in verschränkter Form,
        würde die Kapazität dieser Küche übersteigen.
     Alle Kindergärten und Krabbelstuben der Gemeinde sowie die Volksschule Enger-
        witzdorf-Mittertreffling erhalten auch heute schon das Mittagessen angeliefert.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                     19

Ein Kostenvoranschlag für beide Küchenvarianten liegt der Gemeinde vor. Die Differenz der
Anschaffungskosten liegt bei ca. € 185.000,00 – excl. MwSt. Der Einbau einer entsprechen-
den Lüftung, der notwendigen Sanitärräume samt zuzüglicher Erschließungsfläche (Gang) ist
im Betrag berücksichtigt.

                            Produktionsküche                 Ausgabeküche
   Kostengegen-           lt. Offert in Planungs-       lt. Offert in Planungs-    Mehrkosten
   überstellung                    phase                         phase             excl. MwSt.
                                excl. MwSt.                   excl. MwSt.
   Küche inkl.
                               € 216.000,00                    € 45.000,00        € 170.000,00
   Lüftung
   Nasszelle                   € 15.000,00            keine eigene notwendig      € 15.000,00

Die Umstellung aus der laufenden Produktionsküche auf die Mittagsverpflegung durch ein
Catering sollte spätestens mit Inbetriebnahme des Schulneubaues der VS Engerwitzdorf-
Schweinbach erfolgen.

GRM Meisinger MAS M.Sc. stellt den

                                                 Antrag,

der Gemeinderat möge die Planung in der vorliegenden Form beschließen. Anstelle der
Produktionsküche sollte eine Ausgabeküche vorgesehen werden.

GRM Meisinger MAS M.Sc. ergänzt, dass dieses Thema sehr intensiv diskutiert wurde und
sich bei einzelnen Fraktionen unterschiedliche Meinungen gefestigt haben. Es geht nicht um
die Schulküche alleine, sondern um den Schulbau als Gesamtprojekt, der für die nächsten
Jahrzehnte allen Anforderungen gerecht werden müsse. Die Kosten, der Platzbedarf, die
Hygienevorschriften, Allergien, Diäten und schließlich auch die Haftung und Verantwortung
waren für die ÖVP-Fraktion die wichtigsten Argumente, sich für eine Ausgabeküche auszu-
sprechen. Schließlich sei im Zuge der fortschreitenden Planungen noch der hohe Energiebe-
darf der erforderlichen Lüftungsanlage dazu gekommen. Das Land OÖ hat nun in seiner Stel-
lungnahme angeraten, keine eigene Produktionsküche zu errichten.
Er finde in Zeiten des Klimaschutzes, wo die Gemeinde klimaneutral handeln sollte, wenige
Argumente, die eine zweite Produktionsküche mit hohem Energiebedarf rechtfertigen wür-
den. Auch benötige eine Produktionsküche entsprechende Zu- und Abfahrten, die einen Be-
trieb am Schulgelände schwierig machen.
Seine Fraktion spreche sich für eine Schulküche aus, die mehr als nur eine Ausgabeküche
sein soll, eine Küche, die auch von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern zum
Beispiel für Lebensmittelkunde genutzt werden kann oder dafür, die Kinder mit den wich-
tigsten Nahrungsmitteln vertraut zu machen. Diese Anregung kam von der Direktorin und
den Lehrerinnen der Volksschule Engerwitzdorf-Schweinbach. Die Grünen stellten die Forde-
rung auf, die Kinder sollten die Möglichkeit haben, im Unterricht zu kochen. Das alles wäre
bei einer Produktionsküche nicht möglich.
Das wichtigste sei, dass die Kinder ein gesundes und abwechslungsreiches Essen bekommen
und es soll auf Diäten und Allergien eingegangen werden.
Diese Argumente seien für die ÖVP-Fraktion ausschlaggebend gewesen, eine Schulküche mit
mehr Nutzungsmöglichkeiten als bisher zu schaffen.
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                               20

Die Bemühungen, gemeinsam mit den Grünen und der SPÖ Anforderungen für eine Schulkü-
che auszuarbeiten, seien mit dem Argument, wir hatten die letzten 40 Jahre eine Produkti-
onsküche, gescheitert. Einzig die FPÖ sei der Einladung gefolgt, wofür er sich bedankt.
Er sei überzeugt, dass mit dieser Entscheidung die Kinder, die Schülerinnen und Schüler eine
für die nächsten Jahrzehnte ausgerichtete, moderne und freundliche Schule bekommen,
dafür setze sich seine Fraktion ein.

GRM Dr. Niebsch besteht darauf, ihre abweichende Meinung gem. § 54 Abs 1a in die Ver-
handlungsschrift aufzunehmen.
Aus ihrer Perspektive ist die Darstellung zu einseitig. Unter dem Punkt Projektstand verbirgt
sich die Abstimmung zur Schulküche. Vordergrund sollte sein, was ist das Beste für die Fami-
lien und Kinder. Sie hat die Schulküche einem externen Anbieter (Diakonie) mit Punkten, die
zu beachten sind, gegenübergestellt und den Gemeinderatsmitgliedern vorab zur Verfügung
gestellt. Über Qualität und Essensangebot gibt es unterschiedliche Meinungen. Entscheidend
für die Eltern ist der Preis. Die Kosten müssen auf den Essenspreis umgelegt werden. Aktuell
kann das Schulessen günstiger angeboten werden als bei der Diakonie. Bei 49.000 Portionen
muss eine Preissteigerung von Euro 0,47 zu jeder Portion addiert werden, bei der Diakonie
wären es mindestens Euro 0,60. Im Preisvergleich wäre es der Totschlag für die Diakonie
gewesen. Krankheitsbedingter Personalausfall konnte bisher immer abgedeckt werden. Bei
längerem Ausfall könnte man das Essen extern liefern lassen. Ein wichtiger Punkt für die
heutige Entscheidung ist die Autonomie. Ändert sich die Qualität, kann nur der Anbieter ge-
wechselt werden. In der Schulküche kann auf Allergiefälle eingegangen werden. Das Poten-
tial an Angeboten für Allergiker ist bei der Diakonie sehr gering. Abwechslungsreiches Essen
liegt in der Verantwortung der Köche/Köchinnen. Das Küchenpersonal der Schule kann auf
die Bedürfnisse der Kinder eingehen, die Kinder erleben das Kochen noch direkt und können
der Köchin über die Schulter schauen. Nicht berücksichtigt wurden die Unterschriften der
Eltern, die sich für den Erhalt der Schulküche ausgesprochen haben.
Sie berichtet weiters über den Hergang der Causa bis zur heutigen Entscheidung. 2017 war
eine Produktionsküche geplant, die für die anderen Einrichtungen kocht. Plötzlich war es
anders. Im Februar 2018 erfragt die Diakonie, ob eine Belieferung der Kinderbetreuungsein-
richtungen möglich ist. Der Bürgermeister hat die Fraktionen darüber informiert, eine Aus-
teilküche einzurichten. Preise werden zur Verfügung gestellt in der Größenordnung des Dia-
koniepreises. In einer SKKS-Sitzung wurde um Darlegung der Kosten einer Produktionsküche
im Vergleich zur Ausgabeküche gebeten. Die Antwort war, derzeit ist keine Auskunft mög-
lich. Im April habe sie eine offene Diskussion mit allen Beteiligten gefordert. Es gab ein Ge-
spräch ohne Beisein anderer Personen. Im Nachhinein wurde gesagt, dass es eine Informati-
onsveranstaltung war, Meinungsäußerungen der Geladenen waren nicht erwünscht. Die
Beteiligten haben das Gespräch verlassen mit dem Eindruck, dass es entschieden ist. Im Mai
hat sie kritische Punkte recherchiert, die eine Aufgabe der Produktionsküche begründen
würden. Noch immer habe sie keine Zahlen zur Preisbildung und keinen Gesprächstermin
erhalten. Im Juni hatte der Bürgermeister mit dem Küchenteam ein Gespräch. Jegliche Ge-
spräche mit anderen wurde ihnen untersagt. Eine Besichtigung der Diakonieküche war mög-
lich. Nach Anfrage beim Generalunternehmer (Lawog) bezüglich der Kosten für eine Ausga-
be- und Produktionsküche habe sie nach 10 Tagen eine Antwort erhalten. Eine Preisberech-
nung mit diesen Daten ergibt einen höheren Essenspreis bei Lieferung durch die Diakonie. In
der GR-Sitzung im Juni werden 400 Unterschriften übergeben. Ein Gespräch im Herbst wurde
zugesagt. Es gab nur Fraktionsgespräche (9 Männer, 2 Frauen). Sie hat die Gegenüberstel-
lung vorgestellt und um objektive Bewertung ersucht. Jedes Argument für die Schulküche
wurde runterdiskutiert. Es wurde eine SKKS-Sitzung angekündigt. Jetzt kommt es unter dem
Top 8 zur Entscheidung. Jeder logisch denkende Mensch folgert, dass die Entscheidung für
Sitzungsprotokoll für die Sitzung: Gemeinderat am 12.12.2019                                21

die Diakonie war, alle Gegenargumente wurden abgelehnt. Seit Herbst 2018 gibt es keine
Fraktionsgespräche mehr. Das Argument einer Ausschreibung könnte kommen, aber jedem
ist klar, wie es ausgehen wird. Sie habe den Verdacht, dass Verträge mit der Diakonie schon
in der Schublade sind. Es widerspricht dem Familienleitbild. Sie appelliert an alle Gemeinde-
ratsmitglieder, die Meinung noch einmal zu überdenken.

Vizebürgermeister Moser-Luger diplômé argumentiert, die SPÖ-Fraktion habe es sich nicht
leichtgemacht. Bei der Ausschreibung wurde nie über Varianten einer Küche diskutiert. Bis-
her wurde die Küche zur vollsten Zufriedenheit geführt und auch als „Gesunde Küche" aus-
gezeichnet. Wenn wir autonom sind, können wir auch regional einkaufen und auf gewisse
Anforderungen der Kinder flexibler reagieren. Er will nicht, dass Eltern ihre Kinder von der
Ausspeisung abmelden, weil sie es sich nicht mehr leisten können. Die Unterschriftenliste
habe gezeigt, dass die Eltern zufrieden sind.

GRM Mandl kritisiert, es ist nie zu einem Gespräch mit jeder Fraktion gekommen. Gespro-
chen wurde nur, was könne man machen, um von der Diakonie zu überzeugen. Es besteht
immer noch die Chance, Mauern zu verschieben, um eine Produktionsküche zu planen. Dann
könne man auch mit den Landwirten zusammenarbeiten. Es stört ihn, dass es bis heute kei-
ne Gegenüberstellung des Preises zwischen Diakonie- und Schulessen gibt.

Für GRM Pühringer W. muss es zulässig sein, für welche Seite man sich entscheidet. Auf-
grund der geänderten strengen Hygienerichtlinien glaubt er, dass eine Ausgabeküche besser
ist.

Der Bürgermeister ist verwundert über die Anschuldigungen und Unterstellungen. Eine Aus-
gabeküche ist eine tolle Einrichtung und wäre eine gute Idee. Die Kinder können der Köchin
nicht über die Schulter schauen, da sie im Unterricht sind. Bei den Diskussionen sind alle
Meinungen zugelassen. Wir treffen eine Entscheidung für die nächsten Jahrzehnte.

GREM Giritzer ist erstaunt über die Aussage, dass die anderen Fraktionen nicht zur Diskussi-
on bereit waren. Er sieht in der heutigen Abstimmung die Entscheidung über günstigeres
Essen oder teureres und nicht so gutes Essen.

GVM Schöffl würde sich nie anmaßen zu sagen, wer besser kocht. Der Mehrwert einer Aus-
gabeküche ist da, daher überwiegt die Entscheidung für diese.

GRM Hohenwallner stellt fest, mehr Essen kochen, kommt auf die Größe der Töpfe an und
nicht auf die Größe der Küche.

GRM Mag. Seyer-Neulinger bemerkt, wenn die Küche ausgelagert wird, was macht die Ge-
meinde noch selber. Mit Mitarbeitern aus der eigenen Gemeinde überwiegen die Vorteile.
Das Essen von der Diakonie wird bis zur Abholung in Wärmebehältern gegeben.
Dazu antwortet der Bürgermeister, alle wollen ein gesundes Essen für unsere Kinder. Das
Essen kommt mit 75 Grad in die Wärmeboxen und verliert pro Stunde 1 Grad.

Abstimmungsergebnis:
Zustimmung:         ÖVP-Fraktion, FPÖ-Fraktion
Gegenstimme:        SPÖ-Fraktion, Grüne-Fraktion
Der Antrag ist mehrheitlich angenommen.
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