Protokoll Nr. 4/2021 - Stadt Dissen am Teutoburger Wald

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Protokoll Nr. 4/2021

           über die planmäßige öffentliche Sitzung des Rates am 19.07.2021
    in der Menseria, Hauptraum, Jahnstraße 7 (Schulzentrum), 49201 Dissen aTW.

Anwesend:

Bürgermeister:
Eugen Görlitz

Vorsitzender:
Marc Detert

Ratsmitglieder:
Heinrich-Goslar Carstens
Jürgen Dallmeyer
Ralf Dieckmann
Stefanie Hörning
Meike Krüger
Deirdre Lange-Eekhoff
Uwe Lück
Michael Menzel
Petra Meyer
Wilhelm Meyer zu Erpen
Emsal Okutur
Maren Öynhausen
Marlies Penke
Heiner Prell
Sandra Schlie
Heinz-Günter Stolle
Rolf Vahrenhorst
Denise Warnek

Es fehlen entschuldigt:
Wolfgang Dettmer
Daniel Martens
Daniel Schwarte

Von der Verwaltung:
Elke Fox
Christof Kombrink                        Protokollführer
Andreas Krause
Philipp Retzlaff
2

Beginn der Sitzung:                  18:36 Uhr

Ende der Sitzung:                    19:58 Uhr

Tagesordnung:

1.        Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsmäßigen Ein-
          ladung, der Beschlussfähigkeit des Rates und der
          Tagesordnung
2.        Genehmigung des Protokolls Nr. 3/2021 über die öffentliche
          Sitzung des Rates vom 31.05.2021
3.        Evtl. Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffen-
          tlicher Sitzung
4.        Mitteilungen des Bürgermeisters
4.1.      Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach dem Ge-
          meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG)
4.2.      Stadtradeln
5.        Hermann-Freye-Gesamtschule                                     65/2021
          hier: Einrichtung einer Oberstufe - Anfrage der CDU Fraktion
          vom 12.04.2021
6.        Bauvoranfrage zu den Grundstücken "Auf dem Heidbrink 4"        63/2021
          und "Heidländer Weg 47";
          hier: Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern
7.        Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes       66/2021
          2019, Beschluss über die Entlastung der Betriebsleitung und
          die Gewinnverwendung der Stadtwerke Dissen aTW
8.        Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der An-      61/2021
          lage 1 -Badepreisliste- für das Aktivbad
9.        Kindertagesstättenplanung                                      68/2021
10.       Aufrechnung der Rückzahlungsforderung der Gesellschafter       72/2021
          der TOL aus über-kompensierten Beihilfen des Ges-
          chäftsjahres 2020 mit der Einlageforderung der TOL auf
          Erhöhung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021
          durch Verrechnung mit Wirkung ab 01.08.2021
11.       Erste Änderung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter   73/2021
          der TOL vom 20.03.2020 mit Wirkung ab 01.08.2021
12.       Verzicht auf Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlus-    79/2021
          ses 2019
13.       Annahme von Spenden
14.       Behandlung von Anfragen
14.1.     Zusätzlicher Schwimmunterricht
14.2.     Anschaffung von mobilen Luftfiltern
14.3.     Schwimmkurse im Aktivbad Dissen
14.4.     Spendenaktion für Flutkatastrophe
14.5.     Nutzung des Aktivbads im Rahmen der Ferienpassaktion
3

Zu Punkt 1 der Tagesordnung:
Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsmäßigen Einladung, der
Beschlussfähigkeit des Rates und der Tagesordnung

Sachdarstellung:
Zu Beginn der Sitzung findet vor Eintritt in die Behandlung der Tagesordnungspunkte zu den
benannten Tagesordnungspunkten eine Einwohnerfragestunde statt. Anfragen werden ge-
stellt. Die gestellten Anfragen sind diesem Protokoll als Vermerk zur Einwohnerfragestunde
beigefügt. Sodann eröffnet Ratsvorsitzender Detert die Sitzung, begrüßt die Anwesenden
und stellt die ordnungsmäßige Ladung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest.

Zu Punkt 2 der Tagesordnung:
Genehmigung des Protokolls Nr. 3/2021 über die öffentliche Sitzung des
Rates vom 31.05.2021

Sachdarstellung:
Das Protokoll Nr. 3/2021 über die öffentliche Sitzung des Rates vom 31.05.2021 ist allen
Mitgliedern zugegangen. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben. Das
Protokoll wird einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt.

Zu Punkt 3 der Tagesordnung:
Evtl. Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung

Sachdarstellung:
Ein Beschluss über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung wird nicht gefasst.

Zu Punkt 4 der Tagesordnung:
Mitteilungen des Bürgermeisters

Zu Punkt 4.1 der Tagesordnung:
Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinan-
zierungsgesetz (NGVFG)

Sachdarstellung:
Bürgermeister Görlitz berichtet, dass in Anbetracht der Straßenschäden im Bereich der In-
dustriestraße und am Hasenkamp (Südlicher Teilring Ost zwischen Versmolder Straße und
Kampweg) und der Bahnhofstraße tlw. (zwischen Meller Straße und Bahngleise) voraus-
sichtlich in den nächsten Jahren auch Grundsanierungen dieser Straßen erforderlich würden.
Um diesbezüglich Förderungen für diese Maßnahmen zu erhalten, seien Anträge auf Auf-
nahme in das Mehrjahresprogramm nach dem NGVFG gestellt worden.
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Mit Bescheiden vom 24.06.2021 sei die grundsätzliche Förderung der Maßnahmen mit 60 %
der förderfähigen Ausgaben durch Aufnahme in das Mehrjahresprogramm mitgeteilt worden.

Zu Punkt 4.2 der Tagesordnung:
Stadtradeln

Sachdarstellung:
Bürgermeister Görlitz teilt mit, dass über 25.000 Kilometer geradelt und vier Tonnen CO2
eingespart worden sei. Das sei die Bilanz des Stadtradelns vom 1. bis 21. Juni in Dissen
aTW. 128 Radler, organisiert in 20 Teams, hätten dafür in die Pedale getreten.

Mit 25.791 zurückgelegten Kilometern liege Dissen aTW aktuell bundesweit auf Rang 857 –
eine Momentaufnahme, da die Aktion in anderen Kommunen noch laufe oder sogar noch gar
nicht begonnen habe.

Unter allen Mitradelnden seien im Vorfeld der Ratssitzung attraktive Preise verlost worden.
Die Gewinner würden schriftlich darüber informiert.

Zu Punkt 5 der Tagesordnung:                                                        65/2021
Hermann-Freye-Gesamtschule
hier: Einrichtung einer Oberstufe - Anfrage der CDU Fraktion vom
12.04.2021

Sachdarstellung:
Ratsfrau Hörning geht auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Hier-
nach sei lediglich eine Kenntnisnahme durch den Verwaltungsausschuss vorgesehen gewe-
sen. Die CDU-Fraktion hatte jedoch beantragt, die Angelegenheit öffentlich im Rat zu be-
handeln. Wichtig sei, eine Perspektive für die Eltern und Schüler in der Stadt Dissen aTW zu
schaffen. Deshalb solle an der Hermann-Freye-Gesamtschule in enger Abstimmung mit der
Landesschulbehörde und in Zusammenarbeit mit Rektor Wessels eine Oberstufe eingerich-
tet werden. Am Verfahren solle auch der Landkreis Osnabrück beteiligt werden. Sie stellt
deshalb folgenden Antrag:
„Der Rat beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Oberstufe an der
bestehenden IGS einzurichten. Der Landkreis Osnabrück und die Schulleitung der Hermann-
Freye-Gesamtschule sind selbstverständlich mit einzubeziehen. Der Rat der Stadt Dissen
aTW wird laufend und unaufgefordert über den aktuellen Stand der Planungen informiert und
beteiligt.“

Ratsherr Stolle teilt mit, dass er erfreut über den Antrag der CDU-Fraktion sei. Die IGS sei
nun schon seit längerer Zeit in der Stadt Dissen aTW etabliert. Allerdings könne dort derzeit
lediglich der erweiterte Sekundarabschluss I als höchster Schulabschluss erreicht werden.
Es sei für viele Eltern und Schüler allerdings fraglich, wie es nach Erreichen dieses Ab-
schlusses weitergehe. Die IGS sei die richtige Schulform für die Stadt Dissen aTW. Aller-
dings fehle gerade für leistungsstarke Schüler eine Perspektive. Diese Perspektive müsse
den Eltern und Schülern nun mit der Einrichtung einer Oberstufe gegeben werden. Bei der
Einrichtung solle der Landkreis Osnabrück ebenfalls eingebunden werden. Er hoffe auch auf
eine Beteiligung des Landkreises Osnabrück an der Integrierten Gesamtschule. Wie diese
Beteiligung aussehen könne, stehe derzeit allerdings noch nicht fest. Er erinnert zudem da-
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ran, dass die Einrichtung einer Oberstufe erstmalig von der SPD-Fraktion im Jahr 2020 be-
antragt, der Antrag allerdings noch nicht bearbeitet worden sei. Nun blieben noch zwei
Schuljahre, um die Oberstufe zu ermöglichen. Die Verwaltung solle deshalb bis zur nächsten
Sitzung des Schulausschusses alle erforderlichen Zahlen und Daten erheben sowie Raum-
pläne zusammenstellen, die für eine Einrichtung einer Oberstufe notwendig. Die SPD-
Fraktion werde sich deshalb dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen.

Ratsfrau Öynhausen erklärt, dass auch die UWG-Fraktion ohne wenn und aber für die Ein-
richtung einer Oberstufe sei. Die Trägerschaft der Integrierten Gesamtschule solle dann
möglichst durch den Landkreis Osnabrück übernommen werden. Dabei schildert sie das Ver-
fahren von der Einrichtung der IGS in der Stadt Dissen aTW bis zum heutigen Tage. Sie be-
tont auch, dass ausschließlich die Stadt Dissen aTW entscheiden könne, ob eine Oberstufe
eingerichtet werde. Die UWG-Fraktion werde sich deshalb dem gestellten Antrag anschlie-
ßen.

Ratsherr Meyer zu Erpen teilt mit, dass auch in der Grünen-Fraktion die Einrichtung der
Oberstufe diskutiert worden sei. Er sei persönlich enttäuscht, dass die Verwaltung nicht
schon früher die erforderlichen Zahlen für die Einrichtung der Oberstufe erhoben und dem
Rat vorgelegt habe. Insgesamt sei er sehr zuversichtlich, dass die Einrichtung einer Oberstu-
fe insbesondere für die Schüler ein großer Vorteil sei, obgleich er auch mit der Schulform der
Realschule sehr zufrieden gewesen sei. Auch die Grünen-Fraktion werde deshalb dem An-
trag zustimmen.

Sodann lässt Ratsvorsitzender Detert über den Antrag von Ratsfrau Hörning abstimmen.

Beschlussergebnis:
Der Rat beauftragt die Verwaltung einstimmig, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ober-
stufe an der bestehenden IGS einzurichten. Der Landkreis Osnabrück und die Schulleitung
der Hermann-Freye-Gesamtschule sind selbstverständlich mit einzubeziehen. Der Rat der
Stadt Dissen aTW wird laufend und unaufgefordert über den aktuellen Stand der Planungen
informiert und beteiligt.

Zu Punkt 6 der Tagesordnung:                                                         63/2021
Bauvoranfrage zu den Grundstücken "Auf dem Heidbrink 4" und "Heidlän-
der Weg 47";
hier: Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern

Beschlussergebnis:
Der Rat beschließt einstimmig, zur Bauvoranfrage der Herren Heiko und Ingo Kortkamp,
wohnhaft Jahnstr 5, 49170 Hagen a.T.W., zwecks Neubaus von zwei Mehrfamilienwohnhäu-
sern auf den bereits bebauten Grundstücken „Auf dem Heidbrink 4“ und „Heidländer Weg
47“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB zu erklären.
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Zu Punkt 7 der Tagesordnung:                                                       66/2021
Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2019, Be-
schluss über die Entlastung der Betriebsleitung und die Gewinnverwen-
dung der Stadtwerke Dissen aTW

Beschlussergebnis:
Der Rat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss und Lagebericht 2019 festzustellen,
die Betriebsleitung zu entlasten und von dem Jahresüberschuss von 103.936,57 € einen Be-
trag von 56.779 € an den Stadthaushalt abzuführen sowie 47.157,57 € auf neue Rechnung
vorzutragen.

Zu Punkt 8 der Tagesordnung:                                                       61/2021
Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der Anlage 1 -
Badepreisliste- für das Aktivbad

Beschlussergebnis:
Der Rat beschließt die Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der Anlage 1 -
Badepreisliste- in der vorgelegten Form einstimmig. In der Badepreisliste wird der Zusatz
für die „Begrenzung der Familien auf drei Kinder“ gestrichen.

Zu Punkt 9 der Tagesordnung:                                                       68/2021
Kindertagesstättenplanung

Sachdarstellung:
Ratsherr Dieckmann geht auf das Leitbild der Stadt Dissen aTW ein, wonach Dissen aTW
eine kinder- und familienfreundliche Stadt sei. Die Stadt Dissen aTW sei im Landkreis Osn-
abrück die einzige Kommune, welche ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stelle.
Durch die Fertigstellung von Baugebieten und die Nachverdichtung im Stadtgebiet sei aller-
dings abzusehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen steigen werde. Es sei deshalb der
richtige Schritt, bereits jetzt nach geeigneten Grundstücken für den Neubau einer Kinderta-
geseinrichtung zu suchen.

Beschlussergebnis:
Der Rat beauftragt die Verwaltung einstimmig mit der Suche nach einem Grundstück und
einem Träger für eine neue Kindertagesstätte. Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, ei-
ne Kostenschätzung für den Haushalt 2022 und die folgenden Jahre vorzunehmen.
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Zu Punkt 10 der Tagesordnung:                                                      72/2021
Aufrechnung der Rückzahlungsforderung der Gesellschafter der TOL aus
über-kompensierten Beihilfen des Geschäftsjahres 2020 mit der Einlage-
forderung der TOL auf Erhöhung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr
2021 durch Verrechnung mit Wirkung ab 01.08.2021

Beschlussergebnis:
Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss:
1.     Der Rat beschließt auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land
     GmbH (TOL) hin wie folgt:
     a. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhal-
        tener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR
        164.157,70 gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteili-
        gen Rückzahlungsforderung der Stadt Dissen aTW (anteilig EUR 764,33) als Gesell-
        schafter der TOL gewährt.
     b. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhal-
        tener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR
        164.157,70 erlassen. Der Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen
        Rückzahlungsforderung der Stadt Dissen aTW (anteilig EUR 764,33) als Gesellschaf-
        ter der TOL gewährt.
2. Der Rat erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenver-
   pflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von EUR 164.157,70. Die erhöhte
   Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungs-
   mäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschaf-
   ter bestimmten Fällen zur Verfügung.
3. Der Rat weist den in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine
   Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von
   Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 als vorläufiges Er-
   gebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr
   2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen.
4. Der Rat erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzah-
   lung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Stadt Dissen
   aTW als Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüt-
   tung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Aus-
   schüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt.
5. Der Rat weist den in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in
   Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr
   2021 erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang
   erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzuneh-
   men, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig
   erscheinen.
6. Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen der Kapitaleinlagenglie-
   derung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Ände-
   rungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und
   seiner Anlagen nicht verändert werden.
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7. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die
   Städte und (Samt-)Gemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad
   Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde
   Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhüt-
   te, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hil-
   ter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Art-
   land, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde
   Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen.

Zu Punkt 11 der Tagesordnung:                                                       73/2021
Erste Änderung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter der TOL
vom 20.03.2020 mit Wirkung ab 01.08.2021

Beschlussergebnis:
Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss:
1. Der Rat beschließt die Änderungen der Konsortialvereinbarung der Tourismusgesellschaft
    Osnabrücker Land mbH (TOL) sowie der Anlagen 1, 3 und 4 zur Konsortialvereinbarung
    gemäß Anlagen zu dieser Beschlussfassung.
 2. Der Rat bestätigt die in der Sitzung vom 25.02.2019 beschlossene Entscheidung, die
    gesellschaftsseitig benötigten Mittel über das eingeführte Kapitaleinlagensystem zur Ver-
    fügung zu stellen. Die Kapitaleinlagen je Haushaltsjahr sind auf einen bestimmten, der
    Leistungsfähigkeit der Stadt Dissen aTW angemessenen Betrag begrenzt.
3. Der Rat beschließt die Zuführung von Kapitaleinlagen für die Geschäfts- und Haushalts-
    jahre 2022 bis 2023 ff. und konkretisiert diese wie folgt:
    a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu dem unter 2. genannten Beschluss für das
        Geschäftsjahr 2021 der TOL erfolgt eine Zuführung in 2021 der Kapitaleinlagen in
        Höhe von insgesamt 9.039 EUR,
    b. für das Geschäftsjahr 2022 der TOL erfolgt eine Zuführung in 2021 der Kapitaleinla-
        gen in Höhe von insgesamt 8.390 EUR,
    c. für das Geschäftsjahr 2023 der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH er-
        folgt eine Zuführung in 2022 der Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 8.390 EUR,
        sowie
    d. für auf das Geschäftsjahr 2023 folgenden Geschäftsjahre der TOL erfolgt für das je-
        weilige Geschäftsjahr eine Zuführung von Kapitaleinlagen in gleichlautender Höhe
        wie für das Geschäftsjahr 2023, soweit der Rat keine Neufestsetzung durch erneuten
        Beschluss vornimmt.
4. Der Rat beauftragt die Verwaltung wie folgt:
    a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu dem unter 2 genannten Beschluss, erfolgt
        für das Geschäftsjahr 2021 der TOL eine Aufrechnung des Rückerstattungsbetrages
        aus überkompensierten Beihilfen des Jahres 2020 durch Verrechnung mit dem An-
        spruch der TOL auf eine Mehrausstattung finanzieller Mittel in Form einer Kapitalein-
        lage in gleicher Höhe als Zuführung in 2021 zu den Kapitaleinlagen des Geschäfts-
        jahres 2021 in Höhe von insgesamt EUR 164.157,70,
    b. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2022 in Höhe von maximal 8.390 EUR
        im Dezember 2021 an die GmbH zu tätigen.
    c. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2023 in Höhe von maximal 8.390 EUR
        im Dezember 2022 an die GmbH zu tätigen sowie
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     d. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2023 jeweils im Dezember des Vorjah-
          res an die GmbH für die auf das Jahr 2023 folgenden Geschäftsjahre zu tätigen.
5.   Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung einen Zustim-
     mungsbeschluss zu den Änderungen der Konsortialvereinbarung herbeizuführen.
6.   Der Rat verpflichtet den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TOL:
     a. auf eine Beibehaltung der Gliederung der Kapitaleinlagen nach Festbetragseinlagen
          und nach variablen Einlagen hinzuwirken.
          Die Gliederungsbefugnis umfasst das Recht der Geschäftsführung, auch unterjährig
          die ab 01.08.2021 zur Verwendung bestimmten Kapitaleinlagen (hinsichtlich der Zu-
          ordnung dem Grunde, der Höhe, der Bezeichnung, dem Vomhundertsatz der variab-
          len Kapitaleinlage bis maximal 5 % und der Einlagenzeitpunkte) abweichend der bis-
          herigen Gliederung neu zu bestimmen, soweit der insgesamt für das jeweilige Haus-
          haltsjahr 2021, 2022, 2023ff beschlossene Finanzrahmen nicht überschritten wird.
          Eine erneute Befassung des Rates ist erforderlich für den Fall der Zuführung von Fi-
          nanzmitteln aus Kassen der Gesellschafterin für außerhalb oder zusätzlich der im
          Gesellschaftsvertrag bestimmten Fälle (Neu- oder Mehrbedarfe).
     b. auf eine Erlaubnis für eine quartalsbezogene Vorgriffs-Verwendung der Kapitaleinla-
          gen im Rahmen der Liquiditätssicherung anlassbezogen (z.B. Folgen der Corona-
          Pandemie) hinzuwirken.
          Die Befugnis umfasst das Recht der Geschäftsführung in den Geschäftsjahren 2022
          und 2023 jeweils im Vorgriff eine Sonderverwendung sämtlicher Kapitaleinlagen -
          ganz oder anteilig - der jeweils bis zum 31.03., 30.06. und 30.09. der Geschäftsjahre
          2022 und 2023 zu verwendenden Teilbeträge zum jeweils zuvor bezeichneten Quar-
          talszeitpunkt vorzunehmen. Der Vorgriff je Quartal darf jeweils nicht höher sein, als
          der für das jeweilige Quartal zur Verwendung bestimmte Teilbetrag.
7.   Der Rat weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in
     Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Konsortialvereinbarung erforderlichen
     Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen
     rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem
     Zusammenhang mit der Änderungen der Konsortialvereinbarung erforderlich und/oder
     zweckmäßig erscheinen.
8.   Falls sich aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen der Konsortialver-
     einbarung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Än-
     derungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses
     und dessen Anlage sowie die Konsortialvereinbarung nicht verändert werden.
9.   Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die
     Städte und (Samt-)Gemeinden (Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad
     Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde
     Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhüt-
     te, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hil-
     ter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Art-
     land, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde
     Neuenkirchen) gleichlautende Beschlüsse fassen.
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Zu Punkt 12 der Tagesordnung:                                                         79/2021
Verzicht auf Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2019

Beschlussergebnis:
Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss:
I. Der Rat stellt fest, dass die die Abschlüsse der verbundenen Aufgabenträger (Stadtwer-
    ke Dissen aTW, Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTW) für ein den tatsächlichen
    Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt
    Dissen aTW für das Jahr 2019 in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind.
II. Der Rat beschließt, auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für das
    Jahr 2019 zu verzichten. Die Aufstellung von Einzelabschlüssen für die Stadt Dissen
    aTW, die Stadtwerke Dissen aTW und den Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTW
    wird hiervon nicht berührt.

Zu Punkt 13 der Tagesordnung:
Annahme von Spenden

Sachdarstellung:
Spenden liegen nicht vor.

Zu Punkt 14 der Tagesordnung:
Behandlung von Anfragen

Zu Punkt 14.1 der Tagesordnung:
Zusätzlicher Schwimmunterricht

Sachdarstellung:
Ratsfrau Warnek fragt an, ob es möglich sei, dass noch ein weiterer Zeitraum pro Woche für
das schulische Schwimmen im Aktivbad Dissen reserviert werden könne. So könnten dann
zwei Jahrgängen das schulische Schwimmen angeboten werden. Verwaltungsfachwirt Retz-
laff teilt mit, dass ein weiterer Zeitraum wegen der ohnehin vollen Belegung des Aktivbads
nicht angeboten werden könne.

Zu Punkt 14.2 der Tagesordnung:
Anschaffung von mobilen Luftfiltern

Sachdarstellung:
Ratsfrau Schlie geht auf die Förderung des Bundes bei der Anschaffung von mobilen Luftfil-
tern ein. Hiernach bestünde die Möglichkeit, solche Geräte ohne eine größere Eigenbeteili-
gung anzuschaffen. Sie erkundigt sich, ob ein Kataster über die Räume existiere, in welchen
der Einsatz solcher Luftfilter in Frage komme und bittet um Prüfung, ob die Anschaffung der
Luftfilter auch für Kindertagesstätten förderfähig sei. Verwaltungsfachwirt Retzlaff teilt mit,
dass bezüglich der Anschaffung der Luftfilter in nächster Zeit Kontakt mit den Schulleitungen
aufgenommen werden soll, um die Bedarfe genau zu erörtern. Die Anschaffung in entspre-
chenden Räumen werde dann geprüft. Ebenso werde geprüft, ob die Anschaffung für Kinder-
tagesstätten ebenfalls förderfähig sei.
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Zu Punkt 14.3 der Tagesordnung:
Schwimmkurse im Aktivbad Dissen

Sachdarstellung:
Ratsfrau Schlie erkundigt sich, ob im Aktivbad Dissen ausreichend Schwimmkurse angebo-
ten werden. Verwaltungsfachwirt Retzlaff klärt auf, dass entsprechende Schwimmkurse mitt-
lerweile wieder angeboten würden. Es gebe eine längere Warteliste. Allerdings biete ein Ba-
demeister zwei Kurse an, sodass auf die gesteigerte Nachfrage reagiert werden könne. Bei
freien Kapazitäten können unter Umständen zudem Kurse in den Sommerferien angeboten
werden.

Zu Punkt 14.4 der Tagesordnung:
Spendenaktion für Flutkatastrophe

Sachdarstellung:
Ratsherr Dieckmann ruft zu einer Spendenaktion für die Flutkatastrophe in Nordrhein-
Westfalen und Rheinland-Pfalz auf und bittet alle Anwesenden um eine Spende.

Zu Punkt 14.5 der Tagesordnung:
Nutzung des Aktivbads im Rahmen der Ferienpassaktion

Sachdarstellung:
Ratsfrau Öynhausen erinnert daran, dass Kinder in der Vergangenheit im Rahmen der Feri-
enpassaktion das Aktivbad Dissen kostenlos besuchen durften. Dieses Angebot habe sie
allerdings in diesem Jahr nicht gefunden. Verwaltungsfachwirt Retzlaff sagt eine Prüfung zu.

Nachspann:
Nachdem keine weiteren Anfragen seitens der Ratsmitglieder mehr gestellt werden, eröffnet
Ratsvorsitzender Detert die Einwohnerfragestunde am Ende der öffentlichen Sitzung. Es
werden Anfragen gestellt. Ein Vermerk über die Einwohnerfragestunde ist dem Protokoll als
Anlage beigefügt.

Sodann beendet Ratsvorsitzender Detert die öffentliche Sitzung um 19:58 Uhr.

Der Ratsvorsitzende                Der Bürgermeister                  Der Protokollführer
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