Protokoll Nr. 4/2021 - Stadt Dissen am Teutoburger Wald
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Protokoll Nr. 4/2021 über die planmäßige öffentliche Sitzung des Rates am 19.07.2021 in der Menseria, Hauptraum, Jahnstraße 7 (Schulzentrum), 49201 Dissen aTW. Anwesend: Bürgermeister: Eugen Görlitz Vorsitzender: Marc Detert Ratsmitglieder: Heinrich-Goslar Carstens Jürgen Dallmeyer Ralf Dieckmann Stefanie Hörning Meike Krüger Deirdre Lange-Eekhoff Uwe Lück Michael Menzel Petra Meyer Wilhelm Meyer zu Erpen Emsal Okutur Maren Öynhausen Marlies Penke Heiner Prell Sandra Schlie Heinz-Günter Stolle Rolf Vahrenhorst Denise Warnek Es fehlen entschuldigt: Wolfgang Dettmer Daniel Martens Daniel Schwarte Von der Verwaltung: Elke Fox Christof Kombrink Protokollführer Andreas Krause Philipp Retzlaff
2 Beginn der Sitzung: 18:36 Uhr Ende der Sitzung: 19:58 Uhr Tagesordnung: 1. Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsmäßigen Ein- ladung, der Beschlussfähigkeit des Rates und der Tagesordnung 2. Genehmigung des Protokolls Nr. 3/2021 über die öffentliche Sitzung des Rates vom 31.05.2021 3. Evtl. Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffen- tlicher Sitzung 4. Mitteilungen des Bürgermeisters 4.1. Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach dem Ge- meindeverkehrsfinanzierungsgesetz (NGVFG) 4.2. Stadtradeln 5. Hermann-Freye-Gesamtschule 65/2021 hier: Einrichtung einer Oberstufe - Anfrage der CDU Fraktion vom 12.04.2021 6. Bauvoranfrage zu den Grundstücken "Auf dem Heidbrink 4" 63/2021 und "Heidländer Weg 47"; hier: Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern 7. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 66/2021 2019, Beschluss über die Entlastung der Betriebsleitung und die Gewinnverwendung der Stadtwerke Dissen aTW 8. Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der An- 61/2021 lage 1 -Badepreisliste- für das Aktivbad 9. Kindertagesstättenplanung 68/2021 10. Aufrechnung der Rückzahlungsforderung der Gesellschafter 72/2021 der TOL aus über-kompensierten Beihilfen des Ges- chäftsjahres 2020 mit der Einlageforderung der TOL auf Erhöhung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 durch Verrechnung mit Wirkung ab 01.08.2021 11. Erste Änderung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter 73/2021 der TOL vom 20.03.2020 mit Wirkung ab 01.08.2021 12. Verzicht auf Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlus- 79/2021 ses 2019 13. Annahme von Spenden 14. Behandlung von Anfragen 14.1. Zusätzlicher Schwimmunterricht 14.2. Anschaffung von mobilen Luftfiltern 14.3. Schwimmkurse im Aktivbad Dissen 14.4. Spendenaktion für Flutkatastrophe 14.5. Nutzung des Aktivbads im Rahmen der Ferienpassaktion
3 Zu Punkt 1 der Tagesordnung: Eröffnung der Sitzung, Feststellung der ordnungsmäßigen Einladung, der Beschlussfähigkeit des Rates und der Tagesordnung Sachdarstellung: Zu Beginn der Sitzung findet vor Eintritt in die Behandlung der Tagesordnungspunkte zu den benannten Tagesordnungspunkten eine Einwohnerfragestunde statt. Anfragen werden ge- stellt. Die gestellten Anfragen sind diesem Protokoll als Vermerk zur Einwohnerfragestunde beigefügt. Sodann eröffnet Ratsvorsitzender Detert die Sitzung, begrüßt die Anwesenden und stellt die ordnungsmäßige Ladung, die Beschlussfähigkeit und die Tagesordnung fest. Zu Punkt 2 der Tagesordnung: Genehmigung des Protokolls Nr. 3/2021 über die öffentliche Sitzung des Rates vom 31.05.2021 Sachdarstellung: Das Protokoll Nr. 3/2021 über die öffentliche Sitzung des Rates vom 31.05.2021 ist allen Mitgliedern zugegangen. Einwendungen gegen Form und Inhalt werden nicht erhoben. Das Protokoll wird einstimmig bei einer Enthaltung genehmigt. Zu Punkt 3 der Tagesordnung: Evtl. Beschlussfassung über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung Sachdarstellung: Ein Beschluss über die Behandlung in nichtöffentlicher Sitzung wird nicht gefasst. Zu Punkt 4 der Tagesordnung: Mitteilungen des Bürgermeisters Zu Punkt 4.1 der Tagesordnung: Aufnahme in das Mehrjahresprogramm nach dem Gemeindeverkehrsfinan- zierungsgesetz (NGVFG) Sachdarstellung: Bürgermeister Görlitz berichtet, dass in Anbetracht der Straßenschäden im Bereich der In- dustriestraße und am Hasenkamp (Südlicher Teilring Ost zwischen Versmolder Straße und Kampweg) und der Bahnhofstraße tlw. (zwischen Meller Straße und Bahngleise) voraus- sichtlich in den nächsten Jahren auch Grundsanierungen dieser Straßen erforderlich würden. Um diesbezüglich Förderungen für diese Maßnahmen zu erhalten, seien Anträge auf Auf- nahme in das Mehrjahresprogramm nach dem NGVFG gestellt worden.
4 Mit Bescheiden vom 24.06.2021 sei die grundsätzliche Förderung der Maßnahmen mit 60 % der förderfähigen Ausgaben durch Aufnahme in das Mehrjahresprogramm mitgeteilt worden. Zu Punkt 4.2 der Tagesordnung: Stadtradeln Sachdarstellung: Bürgermeister Görlitz teilt mit, dass über 25.000 Kilometer geradelt und vier Tonnen CO2 eingespart worden sei. Das sei die Bilanz des Stadtradelns vom 1. bis 21. Juni in Dissen aTW. 128 Radler, organisiert in 20 Teams, hätten dafür in die Pedale getreten. Mit 25.791 zurückgelegten Kilometern liege Dissen aTW aktuell bundesweit auf Rang 857 – eine Momentaufnahme, da die Aktion in anderen Kommunen noch laufe oder sogar noch gar nicht begonnen habe. Unter allen Mitradelnden seien im Vorfeld der Ratssitzung attraktive Preise verlost worden. Die Gewinner würden schriftlich darüber informiert. Zu Punkt 5 der Tagesordnung: 65/2021 Hermann-Freye-Gesamtschule hier: Einrichtung einer Oberstufe - Anfrage der CDU Fraktion vom 12.04.2021 Sachdarstellung: Ratsfrau Hörning geht auf die Beschlussvorlage zu diesem Tagesordnungspunkt ein. Hier- nach sei lediglich eine Kenntnisnahme durch den Verwaltungsausschuss vorgesehen gewe- sen. Die CDU-Fraktion hatte jedoch beantragt, die Angelegenheit öffentlich im Rat zu be- handeln. Wichtig sei, eine Perspektive für die Eltern und Schüler in der Stadt Dissen aTW zu schaffen. Deshalb solle an der Hermann-Freye-Gesamtschule in enger Abstimmung mit der Landesschulbehörde und in Zusammenarbeit mit Rektor Wessels eine Oberstufe eingerich- tet werden. Am Verfahren solle auch der Landkreis Osnabrück beteiligt werden. Sie stellt deshalb folgenden Antrag: „Der Rat beauftragt die Verwaltung, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Oberstufe an der bestehenden IGS einzurichten. Der Landkreis Osnabrück und die Schulleitung der Hermann- Freye-Gesamtschule sind selbstverständlich mit einzubeziehen. Der Rat der Stadt Dissen aTW wird laufend und unaufgefordert über den aktuellen Stand der Planungen informiert und beteiligt.“ Ratsherr Stolle teilt mit, dass er erfreut über den Antrag der CDU-Fraktion sei. Die IGS sei nun schon seit längerer Zeit in der Stadt Dissen aTW etabliert. Allerdings könne dort derzeit lediglich der erweiterte Sekundarabschluss I als höchster Schulabschluss erreicht werden. Es sei für viele Eltern und Schüler allerdings fraglich, wie es nach Erreichen dieses Ab- schlusses weitergehe. Die IGS sei die richtige Schulform für die Stadt Dissen aTW. Aller- dings fehle gerade für leistungsstarke Schüler eine Perspektive. Diese Perspektive müsse den Eltern und Schülern nun mit der Einrichtung einer Oberstufe gegeben werden. Bei der Einrichtung solle der Landkreis Osnabrück ebenfalls eingebunden werden. Er hoffe auch auf eine Beteiligung des Landkreises Osnabrück an der Integrierten Gesamtschule. Wie diese Beteiligung aussehen könne, stehe derzeit allerdings noch nicht fest. Er erinnert zudem da-
5 ran, dass die Einrichtung einer Oberstufe erstmalig von der SPD-Fraktion im Jahr 2020 be- antragt, der Antrag allerdings noch nicht bearbeitet worden sei. Nun blieben noch zwei Schuljahre, um die Oberstufe zu ermöglichen. Die Verwaltung solle deshalb bis zur nächsten Sitzung des Schulausschusses alle erforderlichen Zahlen und Daten erheben sowie Raum- pläne zusammenstellen, die für eine Einrichtung einer Oberstufe notwendig. Die SPD- Fraktion werde sich deshalb dem Antrag der CDU-Fraktion anschließen. Ratsfrau Öynhausen erklärt, dass auch die UWG-Fraktion ohne wenn und aber für die Ein- richtung einer Oberstufe sei. Die Trägerschaft der Integrierten Gesamtschule solle dann möglichst durch den Landkreis Osnabrück übernommen werden. Dabei schildert sie das Ver- fahren von der Einrichtung der IGS in der Stadt Dissen aTW bis zum heutigen Tage. Sie be- tont auch, dass ausschließlich die Stadt Dissen aTW entscheiden könne, ob eine Oberstufe eingerichtet werde. Die UWG-Fraktion werde sich deshalb dem gestellten Antrag anschlie- ßen. Ratsherr Meyer zu Erpen teilt mit, dass auch in der Grünen-Fraktion die Einrichtung der Oberstufe diskutiert worden sei. Er sei persönlich enttäuscht, dass die Verwaltung nicht schon früher die erforderlichen Zahlen für die Einrichtung der Oberstufe erhoben und dem Rat vorgelegt habe. Insgesamt sei er sehr zuversichtlich, dass die Einrichtung einer Oberstu- fe insbesondere für die Schüler ein großer Vorteil sei, obgleich er auch mit der Schulform der Realschule sehr zufrieden gewesen sei. Auch die Grünen-Fraktion werde deshalb dem An- trag zustimmen. Sodann lässt Ratsvorsitzender Detert über den Antrag von Ratsfrau Hörning abstimmen. Beschlussergebnis: Der Rat beauftragt die Verwaltung einstimmig, zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine Ober- stufe an der bestehenden IGS einzurichten. Der Landkreis Osnabrück und die Schulleitung der Hermann-Freye-Gesamtschule sind selbstverständlich mit einzubeziehen. Der Rat der Stadt Dissen aTW wird laufend und unaufgefordert über den aktuellen Stand der Planungen informiert und beteiligt. Zu Punkt 6 der Tagesordnung: 63/2021 Bauvoranfrage zu den Grundstücken "Auf dem Heidbrink 4" und "Heidlän- der Weg 47"; hier: Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern Beschlussergebnis: Der Rat beschließt einstimmig, zur Bauvoranfrage der Herren Heiko und Ingo Kortkamp, wohnhaft Jahnstr 5, 49170 Hagen a.T.W., zwecks Neubaus von zwei Mehrfamilienwohnhäu- sern auf den bereits bebauten Grundstücken „Auf dem Heidbrink 4“ und „Heidländer Weg 47“ das gemeindliche Einvernehmen gemäß § 36 i. V. m. § 34 BauGB zu erklären.
6 Zu Punkt 7 der Tagesordnung: 66/2021 Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes 2019, Be- schluss über die Entlastung der Betriebsleitung und die Gewinnverwen- dung der Stadtwerke Dissen aTW Beschlussergebnis: Der Rat beschließt einstimmig, den Jahresabschluss und Lagebericht 2019 festzustellen, die Betriebsleitung zu entlasten und von dem Jahresüberschuss von 103.936,57 € einen Be- trag von 56.779 € an den Stadthaushalt abzuführen sowie 47.157,57 € auf neue Rechnung vorzutragen. Zu Punkt 8 der Tagesordnung: 61/2021 Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der Anlage 1 - Badepreisliste- für das Aktivbad Beschlussergebnis: Der Rat beschließt die Änderung der Haus- und Badeordnung einschließlich der Anlage 1 - Badepreisliste- in der vorgelegten Form einstimmig. In der Badepreisliste wird der Zusatz für die „Begrenzung der Familien auf drei Kinder“ gestrichen. Zu Punkt 9 der Tagesordnung: 68/2021 Kindertagesstättenplanung Sachdarstellung: Ratsherr Dieckmann geht auf das Leitbild der Stadt Dissen aTW ein, wonach Dissen aTW eine kinder- und familienfreundliche Stadt sei. Die Stadt Dissen aTW sei im Landkreis Osn- abrück die einzige Kommune, welche ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung stelle. Durch die Fertigstellung von Baugebieten und die Nachverdichtung im Stadtgebiet sei aller- dings abzusehen, dass der Bedarf an Betreuungsplätzen steigen werde. Es sei deshalb der richtige Schritt, bereits jetzt nach geeigneten Grundstücken für den Neubau einer Kinderta- geseinrichtung zu suchen. Beschlussergebnis: Der Rat beauftragt die Verwaltung einstimmig mit der Suche nach einem Grundstück und einem Träger für eine neue Kindertagesstätte. Ferner beauftragt der Rat die Verwaltung, ei- ne Kostenschätzung für den Haushalt 2022 und die folgenden Jahre vorzunehmen.
7 Zu Punkt 10 der Tagesordnung: 72/2021 Aufrechnung der Rückzahlungsforderung der Gesellschafter der TOL aus über-kompensierten Beihilfen des Geschäftsjahres 2020 mit der Einlage- forderung der TOL auf Erhöhung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 durch Verrechnung mit Wirkung ab 01.08.2021 Beschlussergebnis: Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss: 1. Der Rat beschließt auf den Antrag der Tourismusmusgesellschaft Osnabrücker Land GmbH (TOL) hin wie folgt: a. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhal- tener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 gestundet. Die Stundung wird der TOL bis 31.07.2021 in Höhe der anteili- gen Rückzahlungsforderung der Stadt Dissen aTW (anteilig EUR 764,33) als Gesell- schafter der TOL gewährt. b. Der TOL wird die anteilige Rückzahlung das in 2020 pandemiebedingt „Zuviel“ erhal- tener Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 erlassen. Der Erlass wird der TOL zum 31.07.2021 in Höhe der anteiligen Rückzahlungsforderung der Stadt Dissen aTW (anteilig EUR 764,33) als Gesellschaf- ter der TOL gewährt. 2. Der Rat erhöht die bisher für das Geschäftsjahr 2021 bestimmten Kapitaleinlagenver- pflichtungen anteilig des erlassenen Betrages in Höhe von EUR 164.157,70. Die erhöhte Kapitaleinlage steht mit Wirkung ab dem 01.08.2021 zur Verwendung in den satzungs- mäßig und den in der 1. Änderungsfassung der Konsortialvereinbarung der Gesellschaf- ter bestimmten Fällen zur Verfügung. 3. Der Rat weist den in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, über eine Ausschüttung in Höhe der pandemiebedingt „Zuviel“ erhaltenen Beihilfen in Form von Kapitaleinlagen in Höhe eines Gesamtbetrages von EUR 164.157,70 als vorläufiges Er- gebnis der EU-beihilferechtlichen Überkompensationsprüfung für das Geschäftsjahr 2020 mit Wirkung zum 31.07.2021 zu beschließen. 4. Der Rat erklärt mit Wirkung zum 01.08.2021, dass die Forderung der TOL auf Einzah- lung in die Kapitalrücklage in jeweils der Höhe der anteiligen Forderung der Stadt Dissen aTW als Gesellschafter der TOL gegen die Verbindlichkeit der TOL infolge der Ausschüt- tung bei Fälligkeit aufgerechnet wird. Das Datum der Verrechnung ist der Tag der Aus- schüttung und wird auf den 01.08.2021 bestimmt. 5. Der Rat weist den in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Kapitaleinlagen für das Geschäftsjahr 2021 erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzuneh- men, die in dem Zusammenhang mit den Änderungen erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. 6. Falls sich aus steuerlichen oder sonstigen Gründen Änderungen der Kapitaleinlagenglie- derung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Ände- rungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und seiner Anlagen nicht verändert werden.
8 7. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden: Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhüt- te, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hil- ter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Art- land, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen gleichlautende Beschlüsse fassen. Zu Punkt 11 der Tagesordnung: 73/2021 Erste Änderung der Konsortialvereinbarung der Gesellschafter der TOL vom 20.03.2020 mit Wirkung ab 01.08.2021 Beschlussergebnis: Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss: 1. Der Rat beschließt die Änderungen der Konsortialvereinbarung der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH (TOL) sowie der Anlagen 1, 3 und 4 zur Konsortialvereinbarung gemäß Anlagen zu dieser Beschlussfassung. 2. Der Rat bestätigt die in der Sitzung vom 25.02.2019 beschlossene Entscheidung, die gesellschaftsseitig benötigten Mittel über das eingeführte Kapitaleinlagensystem zur Ver- fügung zu stellen. Die Kapitaleinlagen je Haushaltsjahr sind auf einen bestimmten, der Leistungsfähigkeit der Stadt Dissen aTW angemessenen Betrag begrenzt. 3. Der Rat beschließt die Zuführung von Kapitaleinlagen für die Geschäfts- und Haushalts- jahre 2022 bis 2023 ff. und konkretisiert diese wie folgt: a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu dem unter 2. genannten Beschluss für das Geschäftsjahr 2021 der TOL erfolgt eine Zuführung in 2021 der Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 9.039 EUR, b. für das Geschäftsjahr 2022 der TOL erfolgt eine Zuführung in 2021 der Kapitaleinla- gen in Höhe von insgesamt 8.390 EUR, c. für das Geschäftsjahr 2023 der Tourismusgesellschaft Osnabrücker Land mbH er- folgt eine Zuführung in 2022 der Kapitaleinlagen in Höhe von insgesamt 8.390 EUR, sowie d. für auf das Geschäftsjahr 2023 folgenden Geschäftsjahre der TOL erfolgt für das je- weilige Geschäftsjahr eine Zuführung von Kapitaleinlagen in gleichlautender Höhe wie für das Geschäftsjahr 2023, soweit der Rat keine Neufestsetzung durch erneuten Beschluss vornimmt. 4. Der Rat beauftragt die Verwaltung wie folgt: a. unter dem Vorbehalt der Zustimmung zu dem unter 2 genannten Beschluss, erfolgt für das Geschäftsjahr 2021 der TOL eine Aufrechnung des Rückerstattungsbetrages aus überkompensierten Beihilfen des Jahres 2020 durch Verrechnung mit dem An- spruch der TOL auf eine Mehrausstattung finanzieller Mittel in Form einer Kapitalein- lage in gleicher Höhe als Zuführung in 2021 zu den Kapitaleinlagen des Geschäfts- jahres 2021 in Höhe von insgesamt EUR 164.157,70, b. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2022 in Höhe von maximal 8.390 EUR im Dezember 2021 an die GmbH zu tätigen. c. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2023 in Höhe von maximal 8.390 EUR im Dezember 2022 an die GmbH zu tätigen sowie
9 d. eine Auszahlung in Höhe der Jahreseinlage 2023 jeweils im Dezember des Vorjah- res an die GmbH für die auf das Jahr 2023 folgenden Geschäftsjahre zu tätigen. 5. Der Bürgermeister wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung einen Zustim- mungsbeschluss zu den Änderungen der Konsortialvereinbarung herbeizuführen. 6. Der Rat verpflichtet den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der TOL: a. auf eine Beibehaltung der Gliederung der Kapitaleinlagen nach Festbetragseinlagen und nach variablen Einlagen hinzuwirken. Die Gliederungsbefugnis umfasst das Recht der Geschäftsführung, auch unterjährig die ab 01.08.2021 zur Verwendung bestimmten Kapitaleinlagen (hinsichtlich der Zu- ordnung dem Grunde, der Höhe, der Bezeichnung, dem Vomhundertsatz der variab- len Kapitaleinlage bis maximal 5 % und der Einlagenzeitpunkte) abweichend der bis- herigen Gliederung neu zu bestimmen, soweit der insgesamt für das jeweilige Haus- haltsjahr 2021, 2022, 2023ff beschlossene Finanzrahmen nicht überschritten wird. Eine erneute Befassung des Rates ist erforderlich für den Fall der Zuführung von Fi- nanzmitteln aus Kassen der Gesellschafterin für außerhalb oder zusätzlich der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Fälle (Neu- oder Mehrbedarfe). b. auf eine Erlaubnis für eine quartalsbezogene Vorgriffs-Verwendung der Kapitaleinla- gen im Rahmen der Liquiditätssicherung anlassbezogen (z.B. Folgen der Corona- Pandemie) hinzuwirken. Die Befugnis umfasst das Recht der Geschäftsführung in den Geschäftsjahren 2022 und 2023 jeweils im Vorgriff eine Sonderverwendung sämtlicher Kapitaleinlagen - ganz oder anteilig - der jeweils bis zum 31.03., 30.06. und 30.09. der Geschäftsjahre 2022 und 2023 zu verwendenden Teilbeträge zum jeweils zuvor bezeichneten Quar- talszeitpunkt vorzunehmen. Der Vorgriff je Quartal darf jeweils nicht höher sein, als der für das jeweilige Quartal zur Verwendung bestimmte Teilbetrag. 7. Der Rat weist die in die Gesellschafterversammlung entsandten Vertreter an, alle in Verbindung mit dem Beschluss zur Änderung der Konsortialvereinbarung erforderlichen Regelungen zu treffen, insbesondere die in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtsverbindlichen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen, die in dem Zusammenhang mit der Änderungen der Konsortialvereinbarung erforderlich und/oder zweckmäßig erscheinen. 8. Falls sich aus steuerlichen oder aus sonstigen Gründen Änderungen der Konsortialver- einbarung als notwendig oder zweckmäßig erweisen, erklärt sich der Rat mit diesen Än- derungen einverstanden, sofern hierdurch der wesentliche Inhalt dieses Beschlusses und dessen Anlage sowie die Konsortialvereinbarung nicht verändert werden. 9. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt, dass der Landkreis Osnabrück sowie die Städte und (Samt-)Gemeinden (Stadt Osnabrück, Gemeinde Bad Essen, Stadt Bad Iburg, Gemeinde Bad Laer, Gemeinde Bad Rothenfelde, Gemeinde Belm, Gemeinde Bissendorf, Gemeinde Bohmte, Stadt Bramsche, Stadt Dissen, Stadt Georgsmarienhüt- te, Gemeinde Glandorf, Gemeinde Hagen a.T.W., Gemeinde Hasbergen, Gemeinde Hil- ter, Stadt Melle, Gemeinde Ostercappeln, Gemeinde Wallenhorst, Samtgemeinde Art- land, Samtgemeinde Bersenbrück, Samtgemeinde Fürstenau sowie die Samtgemeinde Neuenkirchen) gleichlautende Beschlüsse fassen.
10 Zu Punkt 12 der Tagesordnung: 79/2021 Verzicht auf Aufstellung des konsolidierten Gesamtabschlusses 2019 Beschlussergebnis: Es ergeht einstimmig nachfolgender Beschluss: I. Der Rat stellt fest, dass die die Abschlüsse der verbundenen Aufgabenträger (Stadtwer- ke Dissen aTW, Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTW) für ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage der Stadt Dissen aTW für das Jahr 2019 in ihrer Gesamtheit von untergeordneter Bedeutung sind. II. Der Rat beschließt, auf die Aufstellung eines konsolidierten Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 zu verzichten. Die Aufstellung von Einzelabschlüssen für die Stadt Dissen aTW, die Stadtwerke Dissen aTW und den Abwasserbeseitigungsbetrieb Dissen aTW wird hiervon nicht berührt. Zu Punkt 13 der Tagesordnung: Annahme von Spenden Sachdarstellung: Spenden liegen nicht vor. Zu Punkt 14 der Tagesordnung: Behandlung von Anfragen Zu Punkt 14.1 der Tagesordnung: Zusätzlicher Schwimmunterricht Sachdarstellung: Ratsfrau Warnek fragt an, ob es möglich sei, dass noch ein weiterer Zeitraum pro Woche für das schulische Schwimmen im Aktivbad Dissen reserviert werden könne. So könnten dann zwei Jahrgängen das schulische Schwimmen angeboten werden. Verwaltungsfachwirt Retz- laff teilt mit, dass ein weiterer Zeitraum wegen der ohnehin vollen Belegung des Aktivbads nicht angeboten werden könne. Zu Punkt 14.2 der Tagesordnung: Anschaffung von mobilen Luftfiltern Sachdarstellung: Ratsfrau Schlie geht auf die Förderung des Bundes bei der Anschaffung von mobilen Luftfil- tern ein. Hiernach bestünde die Möglichkeit, solche Geräte ohne eine größere Eigenbeteili- gung anzuschaffen. Sie erkundigt sich, ob ein Kataster über die Räume existiere, in welchen der Einsatz solcher Luftfilter in Frage komme und bittet um Prüfung, ob die Anschaffung der Luftfilter auch für Kindertagesstätten förderfähig sei. Verwaltungsfachwirt Retzlaff teilt mit, dass bezüglich der Anschaffung der Luftfilter in nächster Zeit Kontakt mit den Schulleitungen aufgenommen werden soll, um die Bedarfe genau zu erörtern. Die Anschaffung in entspre- chenden Räumen werde dann geprüft. Ebenso werde geprüft, ob die Anschaffung für Kinder- tagesstätten ebenfalls förderfähig sei.
11 Zu Punkt 14.3 der Tagesordnung: Schwimmkurse im Aktivbad Dissen Sachdarstellung: Ratsfrau Schlie erkundigt sich, ob im Aktivbad Dissen ausreichend Schwimmkurse angebo- ten werden. Verwaltungsfachwirt Retzlaff klärt auf, dass entsprechende Schwimmkurse mitt- lerweile wieder angeboten würden. Es gebe eine längere Warteliste. Allerdings biete ein Ba- demeister zwei Kurse an, sodass auf die gesteigerte Nachfrage reagiert werden könne. Bei freien Kapazitäten können unter Umständen zudem Kurse in den Sommerferien angeboten werden. Zu Punkt 14.4 der Tagesordnung: Spendenaktion für Flutkatastrophe Sachdarstellung: Ratsherr Dieckmann ruft zu einer Spendenaktion für die Flutkatastrophe in Nordrhein- Westfalen und Rheinland-Pfalz auf und bittet alle Anwesenden um eine Spende. Zu Punkt 14.5 der Tagesordnung: Nutzung des Aktivbads im Rahmen der Ferienpassaktion Sachdarstellung: Ratsfrau Öynhausen erinnert daran, dass Kinder in der Vergangenheit im Rahmen der Feri- enpassaktion das Aktivbad Dissen kostenlos besuchen durften. Dieses Angebot habe sie allerdings in diesem Jahr nicht gefunden. Verwaltungsfachwirt Retzlaff sagt eine Prüfung zu. Nachspann: Nachdem keine weiteren Anfragen seitens der Ratsmitglieder mehr gestellt werden, eröffnet Ratsvorsitzender Detert die Einwohnerfragestunde am Ende der öffentlichen Sitzung. Es werden Anfragen gestellt. Ein Vermerk über die Einwohnerfragestunde ist dem Protokoll als Anlage beigefügt. Sodann beendet Ratsvorsitzender Detert die öffentliche Sitzung um 19:58 Uhr. Der Ratsvorsitzende Der Bürgermeister Der Protokollführer
Sie können auch lesen