Prüfungstaxengesetz - Land Wirtschaft Schule - lako.at
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Ausgabe 3/2020 Land • Wirtschaft • Schule Organ der Bundesvertretung Landwirtschaftslehrer*innen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst Nach langem Warten: Abgeltungen für Fachschulen geregelt Prüfungstaxengesetz FOTO: KALI9/ISTOCK +++ PRÜFUNGSTAXENGESETZ +++ WERBUNGSKOSTEN +++ PENSIONIERUNGEN +++
VORWORT Covid-19 lässt nicht locker! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! nichts. Die Lehrperson hat die vorgesehenen Unter- richtseinheiten im ortsungebundenen Unterricht ab- Entgegen der Hoffnung, dass sich die Corona- zuwickeln und erhält dieselbe Vergütung, die sie im Situation zum Herbstschulbeginn entspannt ha- Präsenzunterricht erhalten hätte. ben könnte, hat uns diese Pandemie weiter fest Ausnahmen: Ein eingeschränkter bzw. eingestellter im Griff und bestimmt nicht unwesentlich den Betrieb eines Schüler*innenheims führt dazu, dass Schulalltag. Folgende Informationen dazu finde die entsprechenden Erzieher*innendienste von Lehr- ich wichtig: personen aus der Lehrfächerverteilung entfallen. Dieser Entfall hat keinen Einfluss auf das Beschäfti- GRATIS-GRIPPEIMPFUNG FÜR LEHRKRÄFTE gungsausmaß der Lehrperson! Die Bezahlung von BM Dr. Heinz Faßmann hat diese Maßnahme bereits Dauer-MDL wird jedoch eingestellt. Wäre eine Lehr- zu Schulbeginn für die übrige Lehrerschaft ange- person durch den Entfall „unterbeschäftigt“, so sind kündigt. Der Bundesleitung ist es in Gesprächen mit ihr gegebenenfalls andere Tätigkeiten im entspre- dem Unterrichtsministerium gelungen, dass auch die chenden Ausmaß zu übertragen (z. B. Ersatzbetrieb, Landwirtschaftslehrer*innen in diese Aktion mitein- Online-Formate). Die Erzieherdienstregelung gilt bezogen werden. Mit der Umsetzung der Impfaktion auch analog für Freigegenstände und unverbindliche werden die Bildungsdirektionen beauftragt. Übungen, wenn diese bei Umstellung auf Distance- Learning ersatzlos entfallen. Bei teilbeschäftigten INFORMATIONEN BETREFFEND COVID-19 Lehrpersonen gelten die oben genannten Regelun- (Auszüge aus dem Schreiben des Unterrichtsministe- gen sinngemäß. Das zu Schulbeginn eingegange- riums) ne (durchschnittliche) Beschäftigungsausmaß gilt Risikopersonen: Lehrpersonen können, wenn auch jedoch für die Höhe des Entgeltes – auch bei einem durch eine adäquate Änderung der Arbeitsbedingun- eventuellen. Entfall des Erzieherdienstes. gen das Infektionsrisiko nicht reduziert werden kann, Quarantäne von Lehrpersonen: Wird über eine vom Präsenzunterricht befreit werden. Dies kann Lehrperson (Haus-)Quarantäne verfügt, gilt das Lehrpersonen betreffen, die Fernbleiben als gerechtfertigte Abwesenheit vom 1. einer Covid-19-Risikogruppe zuzuzählen sind oder Dienst. Es ist jedoch zu prüfen, ob der Lehrpersonen 2. mit Covid-19-Risikopersonen im gemeinsamen nicht Aufgaben im Homeoffice übertragen werden Haushalt leben oder können. Dauernde Mehrdienstleistungen werden 3. auf Grund der (steigenden) Infektionszahlen nicht eingestellt. Als Krankenstand (Einstellung psychisch belastet sind. der MDL) ist nur jene Zeit zu verstehen, die während Jede der oben genannten Konstellation benötigt als der Quarantäne auch tatsächlich mit körperlichen Nachweis ein ärztliches Covid-19-Risikoattest, das Beschwerden einhergeht. Es gelten die allgemeinen nicht älter als eine Woche sein darf. Die vom Präsenz- Vertretungsregeln (Supplierung bzw. Änderung der unterricht befreite Lehrperson ist im ortsungebunde- Lehrfächerverteilung sofern feststeht, dass die Dauer nen Unterricht (Distance Learning) einzusetzen, kann der Quarantäne zwei Wochen übersteigen wird; § 61 Covid-19-Risiko-Schüler*innen online betreuen, hat GehG bzw. § 24 LLVG). Korrekturarbeiten zu leisten und hat an Konferen- Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund! zen oder Teambesprechungen mittels elektronischer Tools teilzunehmen. Mehrdienstleistungen sollen nach Möglichkeit von solchen Lehrpersonen nicht er- bracht werden (Lehrfächerverteilung überlegen). Übrige Lehrpersonen: Grundsätzlich gilt, dass die Dominikus Plaschg Lehrfächerverteilung für das gesamte Schuljahr auf- recht bleibt. Die Umstellung von Präsenzunterricht Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe: auf ortsungebundenen Unterricht ändert daran 9. November 2020 2 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
AKTUELL Abschlussprüfungen an landwirtschaftlichen Fachschulen Prüfungstaxengesetz anwendbar Das lange Warten hat ein Ende – die neu eingefügte Ziffer 5a regelt Abgeltungen. VON DOMINIKUS PLASCHG M it der Schulrechtsnovelle, BGBL I Nr. 80/2020, Für die kontinuierliche Betreuung der Abschlussarbeit hat ein längeres Tauziehen um die legale An- haben wir schon länger die gesetzliche Grundlage. Ge- wendbarkeit des Prüfungstaxengesetzes für mäß § 115 Abs. 4 LLDG 1985 ist § 63b des Gehaltsge- unseren Schulbereich endlich ein gutes Ende gefun- setzes (GehG) im Zusammenhang mit abschließenden den. In der Anlage I, Abschnitt III des Prüfungstaxen- Prüfungen auch an land- und forstwirtschaftlichen gesetzes wird die Ziffer 5a eingefügt, welche die ent- Fachschulen anzuwenden, sofern landesgesetzlich sprechenden Abgeltungen für die Abschlussprüfung vergleichbare Regelungen für Abschlussprüfungen an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen regelt. festgelegt sind. Bemessen wird die Abgeltung mit Die Höhe der unten genannten Abgeltung gebührt je 7,73 Prozent des Referenzbetrages gem. § 3 Abs. 4 des Kandidat*in. Sie wird jährlich valorisiert und gilt je- GehG. Dabei ist der Gehaltsansatz für September des weils vom 1. September bis 31. August eines Schuljah- Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr be- res. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden die Beträge ginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet. um 272,35 Prozent erhöht. Die Zusammensetzung der Prüfungskommission mag Abgeltung für die kontinuierliche Betreuung der bundesländerweise leicht variieren, für die angeführ- Abschlussarbeit im Schuljahr 2020/21: € 208,20 ten Funktionen sind folgende Abgeltungen laut Tabelle vorgesehen. l PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN BEI NICHT VALORISIERTE ABSCHLUSSPRÜFUNGEN AN VALORISIERTE BETRÄGE AB LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE GRUNDBETRÄGE 1. 9. 2020 FACHSCHULEN Vorsitzende/Vorsitzender (je Teilprüfung) € 0,60 € 2,20 Schulleiter*in oder ein/e von der Schulleitung zu bestellende/r Abteilungsvorständin oder € 0,50 € 1,90 Abteilungsvorstand oder Lehrperson (je Teilprüfung) Schriftführerin oder Schriftführer (Klassenvorständin oder Klassenvorstand oder eine von der Schulleitung zu € 0,60 € 2,20 bestellende Lehrperson) (je Teilprüfung) Prüfer*in: für den schriftlichen oder praktischen Teil € 6,30 € 23,50 für den mündlichen Teil € 3,50 € 13,00 für den mündlichen Teil bei Bestellung einer zweiten FOTO: CHINNAPONG/ISTOCK Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer € 2,70 € 10,10 Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer*in) für die mündliche Kompensationsprüfung € 3,50 € 13,00 Beisitzer*in (je Teilprüfung) € 1,80 € 6,70 Korrektur der abschließenden Arbeit einschließlich € 9,70 € 36,10 Präsentation und Diskussion 3 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
Werbungskosten Teil 2: Aus- und Fortbildung, Reisen, Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungen B erufsbegleitende Aus- und Weiterbil- derlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gege- dungen aber auch Studienreisen sind für ben ist. Lehrer*innen unerlässlich. Da seitens des Nicht abzugsfähig sind Kosten für Ausbildungen, die Dienstgebers nicht immer die gesamten Kosten hauptsächlich den privaten Bereich betreffen. Darun- übernommen werden, ist es sinnvoll, die Diffe- ter fallen etwa Kosten für Sportkurse oder für Persön- renz im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder lichkeitsbildung. Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten Damit die „ausschließlich berufliche Veranlassung“ geltend zu machen. Der nachfolgende Artikel gibt einer Fortbildung nicht strittig ist, ist es sinnvoll, die eine Zusammenfassung aus dem Steuerbuch 2020. berufliche Veranlassung der Fortbildungsmaßnahme entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu ma- AUS- UND FORTBILDUNGSKOSTEN: chen. Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als Gewerkschaftliche Schulungskurse sind in der Regel Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für ihrem Inhalt nach ebenfalls unmittelbar beruflich ver- Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder anlasst. Die Interessenvertretung übernimmt in die- eine umfassende Umschulung darstellen. sem Bereich die Schulung von Mitarbeitern in unmit- Fortbildungskosten dienen dazu, in der jeweils aus- telbar beruflich relevanten Bereichen wie Schulrecht, geübten beruflichen Tätigkeit durch z. B. berufsbe- Dienstrecht und Personalvertretungsrecht. Solche zogene Kurse und Seminare auf dem Laufenden zu Kosten sind daher ebenfalls als Werbungskosten an- bleiben und die Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher zuerkennen. ausgeübten Beruf zu verbessern. Kaufmännische oder bürotechnische Kenntnisse sind für alle Berufsgrup- Als Aus- und Fortbildungskosten absetzbar sind: pen von Bedeutung und ohne Prüfung einer konkre- • die eigentlichen Kurskosten (Kurs- und Seminar ten Verwertbarkeit im jeweiligen Beruf abzugsfähig beiträge) (z. B. Einstiegskurse für EDV, Erwerb des europäischen • Kosten für Arbeitsunterlagen, Fachliteratur, Skripten Computerführerscheins, Buchhaltung). • Fahrtkosten Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlan- • Tagesgelder – für die ersten fünf Tage, wenn der gung von Kenntnissen, die eine künftige Berufsaus- Kurs nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet übung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit ist nur dann • Nächtigungskosten gegeben, wenn ein Zusammenhang mit einer zum Ersetzt der Arbeitgeber einen Teil dieser Kosten oder aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit bekommt man einen sonstigen Zuschuss kann nur der vorliegt. Differenzbetrag als Werbungskosten geltend gemacht Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang werden. mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Un- Die Kosten für ein Universitätsstudium können als terscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erfor- Fortbildungskosten (z. B. Zweitstudium mit enger Verflechtung zum Erststudium) absetzbar sein. Dabei sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit er Lesbarkeit der Texte zuliebe verzichte ich folgend auf gendergerechte D der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kos- Formulierungen. Personenbezogene Bezeichnungen umfassen immer Personen aller Geschlechter. ten (z. B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig. 4 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
Weitere und ausführlichere Informationen zu diesen SERVICE Themen finden Sie im „Steuerbuch 2020“ des Bundesministeriums für Finanzen. STUDIENREISEN ohne Auftrag des Arbeitgebers gegeben sein. (z. B. Aufwendungen für Studienreisen sind dann Berufsfort- bei Berufsfortbildung). bildungskosten, wenn sie eindeutig von Privatreisen abgegrenzt werden können. FAHRTKOSTEN Treffen die Voraussetzungen zu, sind alle mit der Bil- Die beruflich veranlassten Fahrtkosten sind – soweit der dungsreise in Zusammenhang stehenden Aufwendun- Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im tatsächlich anfal- gen als Werbungskosten absetzbar (z. B. Fahrtkosten, lendem Umfang (Bahn, Flug, Taxis, Kfz) Werbungskos- Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühr). Lässt sich bei ten, auch wenn die Mindestentfernung von 25 km und Studienreisen der beruflich veranlasste Reiseabschnitt die Mindestdauer von drei Stunden unterschritten wer- klar vom privaten Reiseabschnitt trennen, sind die be- den. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ruflich veranlassten Aufwendungen (z. B. anteilige Ho- sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag tel- und Flugkosten, Teilnahmegebühren, Kongressge- und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale bühren) abzugsfähig. sowie den Pendlereuro zur Gänze abgegolten. Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner 2011 für Mo- REISEKOSTEN torfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer Euro Eine Dienstreise ist gegeben, wenn man außerhalb 0,24, für Personen- und Kombinationskraftwagen je seines Dienstortes (für Lehrer ist dies die Schule) tätig Fahrkilometer Euro 0,42. Für jede Person, deren Mit- wird, oder wenn man für einen längeren Zeitraum so beförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zu- weit entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an schlag von Euro 0,05 je Fahrkilometer. den ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zuge- Zum Nachweis der beruflichen Fahrleistung ist ein Fahr- mutet werden kann. Die Dienstreise muss im Auftrag tenbuch zu führen. Wer z. B. mit dem Auto zu einem Se- des Arbeitgebers erfolgen. minar fährt und vom Arbeitgeber „nur“ die Kosten für Vergütungen des Arbeitgebers für ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt bekommt, kann • Fahrtkosten (z. B. Kilometergeld) die Differenz zwischen Kilometergeld (für die kürzeste • Tagesgelder Strecke) und Kostenersatz als Werbungskosten geltend • Nächtigungskosten machen. Wer eine Businesscard/Bahnkontokarte be- werden nicht versteuert, solange sie die unten zur nutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren, was Auf- Berechnung der Werbungskosten genannten Beträge wendungen für die Benutzung eines Pkws ausschließt. nicht übersteigen. Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine oder nur TAGESGELDER UND NÄCHTIGUNGSKOSTEN einen Teil der steuerlich zulässigen Reisekostenersätze, Wenn eine beruflich veranlasste Reise länger als drei kann er seine Aufwendungen ganz oder zum Teil als Wer- Stunden dauert, können für jede angefangene Stunde bungskosten geltend machen. Allerdings müssen die, im Euro 2,20 an Tagesgeldern, maximal jedoch Euro 26,40 Vergleich zur Dienstreise strengeren, Voraussetzungen pro Tag, abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn höhe- für eine „beruflich veranlasste Reise“ vorliegen. re Kosten nachgewiesen werden. Für Auslandsreisen Eine beruflich veranlasste Reise liegt vor, wenn der gelten eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesät- Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Reise über ze finden Sie im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien eine größere Entfernung unter- 2002 unter findok.bmf.gv.at, (Richtlinien, Lohnsteuer- nimmt (mindestens 25 Kilometer richtlinien, Anhang). in eine Richtung). Die Reisedauer Für erhaltene Verpflegung (Mittag- bzw. Abendessen) muss bei Inlandsreisen drei Stun- verringert sich dieser Betrag unabhängig vom wahren den überschreiten. Eine berufli- Wert um je Euro 13,20. FOTO: NADASAKI/ISTOCK che Veranlassung kann – anders Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung als bei einer Dienstreise – auch verbunden, können entweder die Kosten inkl. Früh- stück lt. Beleg oder das Nächtigungspauschale von Von Dipl. Päd. Ing. Euro 15,00 pro Nächtigung als Werbungskosten gel- Regina Pribitzer tend gemacht werden. l 5 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
LAND Linkes Bild: (v. l. n. r.): Der neue Schulleiter Johannes Reiterlehner (LFS Gießhübl) und Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister danken Direktor Gerhard Altrichter für sein Engagement im landwirtschaftlichen Schulwesen in Niederösterreich; Rechtes Bild: (v.l.n.r.): Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister dankt Direktor Christian Resch (LFS Mistelbach) für seine engagierte Arbeit im Dienst der landwirtschaftlichen Bildung Landwirtschaftliche Fachschulen NÖ: Direktoren in Pension LFS Gießhübl und LFS Mistelbach Landesrätin Teschl-Hofmeister: „Die beiden Direktoren haben ihre Schulstandorte in den letzten Jahren zu renommierten Bildungszentren aufgebaut.“ VON MAG. JÜRGEN MÜCK M it Start des neuen Schuljahres gingen die rektor-Stellvertreter Johannes Reiterlehner mit der beiden Direktoren der Landwirtschaftli- Schulleitung betraut. chen Fachschule (LFS) Gießhübl, Gerhard Altrichter, und der LFS Mistelbach, Christian Resch, LFS MISTELBACH: QUALITÄTSZENTRUM FÜR in Pension. „Beide Direktoren bewiesen Führungs- BÄUERLICHER SPEZIALITÄTEN qualität sowie fachlichen Weitblick und haben ihre Nach 45 Jahren beruflicher Tätigkeit ging auch Di- Schulstandorte in den letzten Jahren zu renom- rektor Christian Resch in den Ruhestand. „In der mierten Bildungszentren aufgebaut“, betont Bil- 20-jährigen Ära als Direktor zeigte Christian Resch, dungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister. dass er ein vielseitiger Visionär mit Durchset- zungskraft und Gestaltungswillen war. So erkann- FOTOS: JÜRGEN MÜCK, MAG. ANJA LUGER, ING. MARGIT ZIEGELBÄCK LFS GIESSHÜBEL: te er bereits vor zwei Jahrzenten das Potenzial BREITES AUSBILDUNGSANGEBOT der bäuerlichen Direktvermarktung und war maß- Nach 40-jähriger Tätigkeit im Dienste der landwirt- geblich daran beteiligt, dass der Ab-Hof-Laden schaftlichen Bildung ging Gerhard Altrichter Ende ‚BauernArt‘ am Schulgelände seine Tore öffnete. August 2020 in den wohlverdienten Ruhestand. „In Inzwischen ist der Ab-Hof-Laden, wo Produkte der Ära von Direktor Altrich- von rund 100 bäuerlichen Betrieben verkauft wer- ter wurde neben der land- den, fest in der Region verankert“, betont Teschl- wirtschaftlichen Produktion Hofmeister. „Ebenso war Resch bei der Gründung besonderer Wert auf die Ver- der AGRO-HAK, einer Bildungskooperation von edelung und Vermarktung der Landwirtschaftsschule und Handelsakademie, fe- bäuerlichen Produkte gelegt. derführend beteiligt, wie auch bei der Einführung Aktuell ist der bisherige Di- des Ausbildungszweiges EDV-Technik“. Derzeit ist Fachlehrerin Veronika Schreder mit der interimis- Von Jürgen Mück tischen Schulleitung betraut. l 6 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
LAND Neue Schulleitungen in Oberösterreich ABZ Lambach und FS Mistelbach Im Zuge der Direktorenkonferenz Anfang September wurden Dir. OStR. Mag. Hochreiner und Direktorin Ing. Karin Eckmayr gewürdigt und in die Pension verabschiedet. VON ING. ALFONS BURTSCHER FS MISTELBACH Nach 35 Jahren im Lehrdienst, davon 27 allein in Mistelbach, verabschiedete sich Direktorin Ing. Ka- rin Eckmayr mit September in den wohlverdienten Ruhestand. Mit Ruhe und Gelassenheit sowie viel Einfühlungs- vermögen stand sie die letzten neun Jahre an der Spitze der Landwirtschaftlichen Fachschule Mist- elbach. Mit viel Energie trieb die scheidende Direk- torin auch die Zusammenführung der drei Schulen Mistelbach, Bergheim und Waizenkirchen als Ag- Schlüsselübergabe im Agrarbildungszentrum rarbildungszentrum am Standort Waizenkirchen Lambach, li. Dir. Ing. Mag. Hochreiner, re. Dir. Mag. Kronberger. voran! Außerdem wurden unter ihrer Leitung der Mensabetrieb sowie ein neues Schullogo einge- ABZ LAMBACH führt. l OstR. Mag. Hochreiner war 42 Jahre im Schuldienst, davon 41 Jahre in Lambach. Ein wesentlicher Mei- Dir. Ing. Mag. Hochreiner (2. v. l.) und Dir. Ing. Eckmayr (2. v. r.) mit LR Hiegelsberger (1. v. r.) und lenstein in seiner Funktionsperiode, war die Zusam- LSI Ing. Plakolm (1. v. l.) menführung der landwirtschaftlichen Fachschulen Lambach mit der FR Landwirtschaft und Pferdewirt- schaft mit der FS Wels mit der FR Hauswirtschaft. Mit der Eröffnung des ABZ Lambach 2009 entstand das größte agrarische Bildungszentrum in Oberöster- reich. Ca. 400 Schüler*innen werden pro Schuljahr in den drei Fachrichtungen von knapp 60 Lehrkräften unterrichtet. Fachliche und kulturelle Veranstaltun- gen führen zusätzlich viele Erwachsene ins ABZ. Als neuer Leiter wurde Direktor Ing. Mag. Karl Kronberger bestellt. WILLKOMMEN IN DER GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST – BV 27 – GEWERKSCHAFT DER LANDWIRTSCHAFTSLEHRER*INNEN Emanuel STÖCKL, DI – LLA Rotholz (T) Viel Erfolg und danke für deine Solidarität! 7 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
PERSONALIA Neue Schulleitungen in der Steiermark Direktorinnen und Direktoren genießen ihre verdiente Pension. VON DOMINIKUS PLASCHG zeichnete sich besonders in ihrer souveränen Teamführung aus. Die auch lange Zeit als Perso- nalvertreterin tätige Kollegin realisierte innova- tive Unterrichtsformen, die das eigenständige Lernen der der Schüler*innen besonders förder- te (Ideen von Margret Rasfeld, Lernbüros usw.) Mit der vorübergehenden Leitung wurde Kollegin FOTO: BH ST. MARTIN Ing. Theresia Zünterl betraut. DI Franz Doppelrei- ter, gebürtiger Niederösterreicher, kam 1997 ins steirische Schulwesen und wurde Ende 2002 mit der Leitung der FS Hafendorf betraut. Ganz dem (v. l. n. r.): Dir.-Clubsprecherin Karin Kohl, Dir.-Club- Schwerpunkt der obersteirischen Stahlprodukti- sprecher Roman Bruckner, Dir. Margareta Flicker, onsregion entsprechend bietet diese Schule auch Dir. Franz Doppelreiter, LSI Johannes Hütter, eine abgeschlossene Schlosserausbildung an. SI Sieglinde Rothschedl Große Sanierungsarbeiten in Schule, Internat und Lehrbetrieb, Hochwasserschutzmaßnahmen und B ei der diesjährigen Anfangskonferenz der Direk- ein großer Forstbetrieb haben ihn besonders ge- torinnen und Direktoren wurden die Schullei- fordert und seine Amtszeit geprägt. terin der Fachschule Naas, Frau Ing. Margareta Sein Nachfolger, Ing. Peter ANSPERGER, der vor Flicker und der Direktor der Fachschule Hafendorf, seiner Leiterbestellung ebenfalls langjähriger Per- Herr Dipl.-Ing. Franz Doppelreiter, gewürdigt und sonalvertreter war, ist bereits mehrere Monate er- verabschiedet. Margaretha Flicker, die ihre Schu- folgreich im Amt. le im steirischen Apfel- und Almenland mit dem Herzlichen Dank für eure wertvolle Arbeit und alles Schwerpunkt Gesundheit & Soziales geführt hat, Gute für den neuen Lebensabschnitt! l IMPRESSUM. „Land.Wirtschaft.Schule“ ist das Organ der Bundesvertretung 27 der Landwirtschaftslehrer*innen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH., Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Chefredaktion und für den Inhalt verantwort- lich: Ing. Dominikus Plaschg, 1010 Wien, Schenkenstraße 4 / 5. Stock, Tel.: 0664/441 92 08, Ing. Alfons Burtscher, Otterbach 9, 4782 St. Florian/Inn, Tel.: 0664/391 99 53, E-Mail: alfons.burtscher@ooe.gv.at. Konzeption, Redaktion, Produktion: Modern Times Media Verlagsges.m.b.H., Chefin vom Dienst: Hannah Reichart, Lagergasse 6/2/35, 1030 Wien, Tel.: 01/513 15 50. Hersteller: Druckerei Berger, 3580 Horn, Wiener Straße 80. Verlagsort: Wien. Herstellungsort: Horn. DVR-Nr.: 0046655. Namentlich gekennzeichnete Beiträge stellen die Meinung der Autorinnen und Autoren dar, die sich nicht mit der Meinung der Redaktion decken muss. © GÖD – Gewerkschaft Öffentlicher Dienst. Text und Design des vorliegenden Druckwerks sind urheber- rechtlich geschützt. Jeder Missbrauch wird geahndet. Telefonische Adressenberichtigung: 01/534 54-139 Österreichische Post AG • MZ 03Z035303 M • GÖD, Teinfaltstraße 7, 1010 Wien • nicht retournieren Name Straße Nr. Postleitzahl 8 • WWW.GOED-BERUFSSCHULE.AT Ort 3-19
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