Prüfungstaxengesetz - Land Wirtschaft Schule - lako.at

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Prüfungstaxengesetz - Land Wirtschaft Schule - lako.at
Ausgabe 3/2020

                                                                                                             Land • Wirtschaft • Schule
Organ der Bundesvertretung Landwirtschaftslehrer*innen in der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

                                                                                                                                                   Nach langem Warten:
                                                                                                                                     Abgeltungen für Fachschulen geregelt

                                                                                                       Prüfungstaxengesetz
                                                                                                                                                                                       FOTO: KALI9/ISTOCK

                                                                                                 +++ PRÜFUNGSTAXENGESETZ +++ WERBUNGSKOSTEN +++ PENSIONIERUNGEN +++
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VORWORT

    Covid-19 lässt nicht locker!
    Geschätzte Kolleginnen und Kollegen!                  nichts. Die Lehrperson hat die vorgesehenen Unter-
                                                          richtseinheiten im ortsungebundenen Unterricht ab-
    Entgegen der Hoffnung, dass sich die Corona-          zuwickeln und erhält dieselbe Vergütung, die sie im
    Situation zum Herbstschulbeginn entspannt ha-         Präsenzunterricht erhalten hätte.
    ben könnte, hat uns diese Pandemie weiter fest        Ausnahmen: Ein eingeschränkter bzw. eingestellter
    im Griff und bestimmt nicht unwesentlich den          Betrieb eines Schüler*innenheims führt dazu, dass
    Schulalltag. Folgende Informationen dazu finde        die entsprechenden Erzieher*innendienste von Lehr-
    ich wichtig:                                          personen aus der Lehrfächerverteilung entfallen.
                                                          Dieser Entfall hat keinen Einfluss auf das Beschäfti-
GRATIS-GRIPPEIMPFUNG FÜR LEHRKRÄFTE                       gungsausmaß der Lehrperson! Die Bezahlung von
BM Dr. Heinz Faßmann hat diese Maßnahme bereits           Dauer-MDL wird jedoch eingestellt. Wäre eine Lehr-
zu Schulbeginn für die übrige Lehrerschaft ange-          person durch den Entfall „unterbeschäftigt“, so sind
kündigt. Der Bundesleitung ist es in Gesprächen mit       ihr gegebenenfalls andere Tätigkeiten im entspre-
dem Unterrichtsministerium gelungen, dass auch die        chenden Ausmaß zu übertragen (z. B. Ersatzbetrieb,
Landwirtschaftslehrer*innen in diese Aktion mitein-       Online-Formate). Die Erzieherdienstregelung gilt
bezogen werden. Mit der Umsetzung der Impfaktion          auch analog für Freigegenstände und unverbindliche
werden die Bildungsdirektionen beauftragt.                Übungen, wenn diese bei Umstellung auf Distance-
                                                          Learning ersatzlos entfallen. Bei teilbeschäftigten
INFORMATIONEN BETREFFEND COVID-19                         Lehrpersonen gelten die oben genannten Regelun-
(Auszüge aus dem Schreiben des Unterrichtsministe-        gen sinngemäß. Das zu Schulbeginn eingegange-
riums)                                                    ne (durchschnittliche) Beschäftigungsausmaß gilt
Risikopersonen: Lehrpersonen können, wenn auch            jedoch für die Höhe des Entgeltes – auch bei einem
durch eine adäquate Änderung der Arbeitsbedingun-         eventuellen. Entfall des Erzieherdienstes.
gen das Infektionsrisiko nicht reduziert werden kann,     Quarantäne von Lehrpersonen: Wird über eine
vom Präsenzunterricht befreit werden. Dies kann           Lehrperson (Haus-)Quarantäne verfügt, gilt das
Lehrpersonen betreffen, die                               Fernbleiben als gerechtfertigte Abwesenheit vom
1. einer Covid-19-Risikogruppe zuzuzählen sind oder       Dienst. Es ist jedoch zu prüfen, ob der Lehrpersonen
2.	mit Covid-19-Risikopersonen im gemeinsamen            nicht Aufgaben im Homeoffice übertragen werden
   Haushalt leben oder                                    können. Dauernde Mehrdienstleistungen werden
3.	auf Grund der (steigenden) Infektionszahlen           nicht eingestellt. Als Krankenstand (Einstellung
   psychisch belastet sind.                               der MDL) ist nur jene Zeit zu verstehen, die während
Jede der oben genannten Konstellation benötigt als        der Quarantäne auch tatsächlich mit körperlichen
Nachweis ein ärztliches Covid-19-Risikoattest, das        Beschwerden einhergeht. Es gelten die allgemeinen
nicht älter als eine Woche sein darf. Die vom Präsenz-    Vertretungsregeln (Supplierung bzw. Änderung der
unterricht befreite Lehrperson ist im ortsungebunde-      Lehrfächerverteilung sofern feststeht, dass die Dauer
nen Unterricht (Distance Learning) einzusetzen, kann      der Quarantäne zwei Wochen übersteigen wird; § 61
Covid-19-Risiko-Schüler*innen online betreuen, hat        GehG bzw. § 24 LLVG).
Korrekturarbeiten zu leisten und hat an Konferen-         Herzliche Grüße und bleiben Sie gesund!
zen oder Teambesprechungen mittels elektronischer
Tools teilzunehmen. Mehrdienstleistungen sollen
nach Möglichkeit von solchen Lehrpersonen nicht er-
bracht werden (Lehrfächerverteilung überlegen).
Übrige Lehrpersonen: Grundsätzlich gilt, dass die         Dominikus Plaschg
Lehrfächerverteilung für das gesamte Schuljahr auf-
recht bleibt. Die Umstellung von Präsenzunterricht        Redaktionsschluss der nächsten Ausgabe:
auf ortsungebundenen Unterricht ändert daran              9. November 2020

                                      2 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
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AKTUELL

                          Abschlussprüfungen an landwirtschaftlichen Fachschulen

                          Prüfungstaxengesetz anwendbar
                          Das lange Warten hat ein Ende – die neu eingefügte Ziffer 5a regelt Abgeltungen.
                          VON DOMINIKUS PLASCHG

                          M
                                   it der Schulrechtsnovelle, BGBL I Nr. 80/2020,                 Für die kontinuierliche Betreuung der Abschlussarbeit
                                   hat ein längeres Tauziehen um die legale An-                   haben wir schon länger die gesetzliche Grundlage. Ge-
                                   wendbarkeit des Prüfungstaxengesetzes für                      mäß § 115 Abs. 4 LLDG 1985 ist § 63b des Gehaltsge-
                          unseren Schulbereich endlich ein gutes Ende gefun-                      setzes (GehG) im Zusammenhang mit abschließenden
                          den. In der Anlage I, Abschnitt III des Prüfungstaxen-                  Prüfungen auch an land- und forstwirtschaftlichen
                          gesetzes wird die Ziffer 5a eingefügt, welche die ent-                  Fachschulen anzuwenden, sofern landesgesetzlich
                          sprechenden Abgeltungen für die Abschlussprüfung                        vergleichbare Regelungen für Abschlussprüfungen
                          an land- und forstwirtschaftlichen Fachschulen regelt.                  festgelegt sind. Bemessen wird die Abgeltung mit
                          Die Höhe der unten genannten Abgeltung gebührt je                       7,73 Prozent des Referenzbetrages gem. § 3 Abs. 4 des
                          Kandidat*in. Sie wird jährlich valorisiert und gilt je-                 GehG. Dabei ist der Gehaltsansatz für September des
                          weils vom 1. September bis 31. August eines Schuljah-                   Jahres zugrunde zu legen, in dem das Schuljahr be-
                          res. Seit Inkrafttreten des Gesetzes wurden die Beträge                 ginnt, in dessen Verlauf die Betreuung stattfindet.
                          um 272,35 Prozent erhöht.
                          Die Zusammensetzung der Prüfungskommission mag                              Abgeltung für die kontinuierliche Betreuung der
                          bundesländerweise leicht variieren, für die angeführ-                       Abschlussarbeit im Schuljahr 2020/21: € 208,20
                          ten Funktionen sind folgende Abgeltungen laut Tabelle
                          vorgesehen.                                                                                                                  l

                           PRÜFUNGSTÄTIGKEITEN BEI                                  NICHT                  VALORISIERTE
                           ABSCHLUSSPRÜFUNGEN AN                                    VALORISIERTE           BETRÄGE AB
                           LAND- UND FORSTWIRTSCHAFTLICHE                           GRUNDBETRÄGE           1. 9. 2020
                           FACHSCHULEN
                           Vorsitzende/Vorsitzender (je Teilprüfung)                     € 0,60                  € 2,20
                           Schulleiter*in oder ein/e von der Schulleitung
                           zu bestellende/r Abteilungsvorständin oder                    € 0,50                  € 1,90
                           Abteilungsvorstand oder Lehrperson (je Teilprüfung)
                           Schriftführerin oder Schriftführer (Klassenvorständin
                           oder Klassenvorstand oder eine von der Schulleitung zu        € 0,60                  € 2,20
                           bestellende Lehrperson) (je Teilprüfung)
                           Prüfer*in:
                           für den schriftlichen oder praktischen Teil                   € 6,30                  € 23,50
                           für den mündlichen Teil                                       € 3,50                  € 13,00
                           für den mündlichen Teil bei Bestellung einer zweiten
FOTO: CHINNAPONG/ISTOCK

                           Prüferin oder eines zweiten Prüfers anstelle einer            € 2,70                  € 10,10
                           Beisitzerin oder eines Beisitzers (je Prüfer*in)
                           für die mündliche Kompensationsprüfung                        € 3,50                  € 13,00
                           Beisitzer*in (je Teilprüfung)                                 € 1,80                  € 6,70
                           Korrektur der abschließenden Arbeit einschließlich            € 9,70                  € 36,10
                           Präsentation und Diskussion

                                                                          3 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
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Werbungskosten
Teil 2: Aus- und Fortbildung, Reisen, Fahrtkosten, Tagesgelder und Nächtigungen

B
      erufsbegleitende Aus- und Weiterbil-                                   derlich, weil in beiden Fällen Abzugsfähigkeit gege-
      dungen aber auch Studienreisen sind für                                ben ist.
      Lehrer*innen unerlässlich. Da seitens des                              Nicht abzugsfähig sind Kosten für Ausbildungen, die
Dienstgebers nicht immer die gesamten Kosten                                 hauptsächlich den privaten Bereich betreffen. Darun-
übernommen werden, ist es sinnvoll, die Diffe-                               ter fallen etwa Kosten für Sportkurse oder für Persön-
renz im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung oder                                lichkeitsbildung.
Einkommenssteuererklärung als Werbungskosten                                 Damit die „ausschließlich berufliche Veranlassung“
geltend zu machen. Der nachfolgende Artikel gibt                             einer Fortbildung nicht strittig ist, ist es sinnvoll, die
eine Zusammenfassung aus dem Steuerbuch 2020.                                berufliche Veranlassung der Fortbildungsmaßnahme
                                                                             entsprechend nachzuweisen bzw. glaubhaft zu ma-
AUS- UND FORTBILDUNGSKOSTEN:                                                 chen.
Aufwendungen für Bildungsmaßnahmen sind als                                  Gewerkschaftliche Schulungskurse sind in der Regel
Werbungskosten abzugsfähig, wenn sie Kosten für                              ihrem Inhalt nach ebenfalls unmittelbar beruflich ver-
Fortbildung, Ausbildung im verwandten Beruf oder                             anlasst. Die Interessenvertretung übernimmt in die-
eine umfassende Umschulung darstellen.                                       sem Bereich die Schulung von Mitarbeitern in unmit-
Fortbildungskosten dienen dazu, in der jeweils aus-                          telbar beruflich relevanten Bereichen wie Schulrecht,
geübten beruflichen Tätigkeit durch z. B. berufsbe-                          Dienstrecht und Personalvertretungsrecht. Solche
zogene Kurse und Seminare auf dem Laufenden zu                               Kosten sind daher ebenfalls als Werbungskosten an-
bleiben und die Kenntnisse und Fähigkeiten im bisher                         zuerkennen.
ausgeübten Beruf zu verbessern. Kaufmännische oder
bürotechnische Kenntnisse sind für alle Berufsgrup-                          Als Aus- und Fortbildungskosten absetzbar sind:
pen von Bedeutung und ohne Prüfung einer konkre-                             • die eigentlichen Kurskosten (Kurs- und Seminar­
ten Verwertbarkeit im jeweiligen Beruf abzugsfähig                              beiträge)
(z. B. Einstiegskurse für EDV, Erwerb des europäischen                       • Kosten für Arbeitsunterlagen, Fachliteratur, Skripten
Computerführerscheins, Buchhaltung).                                         • Fahrtkosten
Ausbildungskosten sind Aufwendungen zur Erlan-                               • Tagesgelder – für die ersten fünf Tage, wenn der
gung von Kenntnissen, die eine künftige Berufsaus-                              Kurs nicht am Wohn- oder Arbeitsort stattfindet
übung ermöglichen. Die Abzugsfähigkeit ist nur dann                          • Nächtigungskosten
gegeben, wenn ein Zusammenhang mit einer zum                                 Ersetzt der Arbeitgeber einen Teil dieser Kosten oder
aktuell ausgeübten Beruf verwandten Tätigkeit                                bekommt man einen sonstigen Zuschuss kann nur der
vorliegt.                                                                    Differenzbetrag als Werbungskosten geltend gemacht
Steht eine Bildungsmaßnahme im Zusammenhang                                  werden.
mit der bereits ausgeübten Tätigkeit, ist eine Un-                           Die Kosten für ein Universitätsstudium können als
terscheidung in Fort- oder Ausbildung nicht erfor-                           Fortbildungskosten (z. B. Zweitstudium mit enger
                                                                             Verflechtung zum Erststudium) absetzbar sein. Dabei
                                                                             sind nicht nur Studienbeiträge, sondern sämtliche mit
 er Lesbarkeit der Texte zuliebe verzichte ich folgend auf gendergerechte
D                                                                            der Bildungsmaßnahme zusammenhängenden Kos-
Formulierungen. Personenbezogene Bezeichnungen umfassen immer
Personen aller Geschlechter.                                                 ten (z. B. Fachliteratur und Fahrtkosten) abzugsfähig.

                                                      4 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
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Weitere und ausführlichere
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                                                                                                             Bundesministeriums für
                                                                                                             Finanzen.

                        STUDIENREISEN                                               ohne Auftrag des Arbeitgebers gegeben sein. (z. B.
                        Aufwendungen für Studienreisen sind dann Berufsfort-        bei Berufsfortbildung).
                        bildungskosten, wenn sie eindeutig von Privatreisen
                        abgegrenzt werden können.                                   FAHRTKOSTEN
                        Treffen die Voraussetzungen zu, sind alle mit der Bil-      Die beruflich veranlassten Fahrtkosten sind – soweit der
                        dungsreise in Zusammenhang stehenden Aufwendun-             Arbeitgeber keinen Ersatz leistet – im tatsächlich anfal-
                        gen als Werbungskosten absetzbar (z. B. Fahrtkosten,        lendem Umfang (Bahn, Flug, Taxis, Kfz) Werbungskos-
                        Aufenthaltskosten, Teilnahmegebühr). Lässt sich bei         ten, auch wenn die Mindestentfernung von 25 km und
                        Studienreisen der beruflich veranlasste Reiseabschnitt      die Mindestdauer von drei Stunden unterschritten wer-
                        klar vom privaten Reiseabschnitt trennen, sind die be-      den. Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
                        ruflich veranlassten Aufwendungen (z. B. anteilige Ho-      sind hingegen bereits durch den Verkehrsabsetzbetrag
                        tel- und Flugkosten, Teilnahmegebühren, Kongressge-         und ein gegebenenfalls zustehendes Pendlerpauschale
                        bühren) abzugsfähig.                                        sowie den Pendlereuro zur Gänze abgegolten.
                                                                                    Das Kilometergeld beträgt seit 1. Jänner 2011 für Mo-
                        REISEKOSTEN                                                 torfahrräder und Motorräder je Fahrkilometer Euro
                        Eine Dienstreise ist gegeben, wenn man außerhalb            0,24, für Personen- und Kombinationskraftwagen je
                        seines Dienstortes (für Lehrer ist dies die Schule) tätig   Fahrkilometer Euro 0,42. Für jede Person, deren Mit-
                        wird, oder wenn man für einen längeren Zeitraum so          beförderung dienstlich notwendig ist, gebührt ein Zu-
                        weit entfernt arbeitet, dass eine tägliche Rückkehr an      schlag von Euro 0,05 je Fahrkilometer.
                        den ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zuge-        Zum Nachweis der beruflichen Fahrleistung ist ein Fahr-
                        mutet werden kann. Die Dienstreise muss im Auftrag          tenbuch zu führen. Wer z. B. mit dem Auto zu einem Se-
                        des Arbeitgebers erfolgen.                                  minar fährt und vom Arbeitgeber „nur“ die Kosten für
                        Vergütungen des Arbeitgebers für                            ein öffentliches Verkehrsmittel ersetzt bekommt, kann
                        • Fahrtkosten (z. B. Kilometergeld)                         die Differenz zwischen Kilometergeld (für die kürzeste
                        • Tagesgelder                                               Strecke) und Kostenersatz als Werbungskosten geltend
                        • Nächtigungskosten                                         machen. Wer eine Businesscard/Bahnkontokarte be-
                        werden nicht versteuert, solange sie die unten zur          nutzt, ist nachweislich mit der Bahn gefahren, was Auf-
                        Berechnung der Werbungskosten genannten Beträge             wendungen für die Benutzung eines Pkws ausschließt.
                        nicht übersteigen.
                        Erhält der Arbeitnehmer vom Arbeitgeber keine oder nur      TAGESGELDER UND NÄCHTIGUNGSKOSTEN
                        einen Teil der steuerlich zulässigen Reisekostenersätze,    Wenn eine beruflich veranlasste Reise länger als drei
                        kann er seine Aufwendungen ganz oder zum Teil als Wer-      Stunden dauert, können für jede angefangene Stunde
                        bungskosten geltend machen. Allerdings müssen die, im       Euro 2,20 an Tagesgeldern, maximal jedoch Euro 26,40
                        Vergleich zur Dienstreise strengeren, Voraussetzungen       pro Tag, abgesetzt werden. Dies gilt auch, wenn höhe-
                        für eine „beruflich veranlasste Reise“ vorliegen.           re Kosten nachgewiesen werden. Für Auslandsreisen
                        Eine beruflich veranlasste Reise liegt vor, wenn der        gelten eigene Sätze. Die kompletten Auslandsreisesät-
                        Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen eine Reise über        ze finden Sie im Anhang zu den Lohnsteuerrichtlinien
                        eine größere Entfernung unter-                              2002 unter findok.bmf.gv.at, (Richtlinien, Lohnsteuer-
                        nimmt (mindestens 25 Kilometer                              richtlinien, Anhang).
                        in eine Richtung). Die Reisedauer                           Für erhaltene Verpflegung (Mittag- bzw. Abendessen)
                        muss bei Inlandsreisen drei Stun-                           verringert sich dieser Betrag unabhängig vom wahren
                        den überschreiten. Eine berufli-                            Wert um je Euro 13,20.
FOTO: NADASAKI/ISTOCK

                        che Veranlassung kann – anders                              Ist die beruflich veranlasste Reise mit einer Nächtigung
                        als bei einer Dienstreise – auch                            verbunden, können entweder die Kosten inkl. Früh-
                                                                                    stück lt. Beleg oder das Nächtigungspauschale von
                                       Von Dipl. Päd. Ing.                          Euro 15,00 pro Nächtigung als Werbungskosten gel-
                                         Regina Pribitzer                           tend gemacht werden.                                  l

                                                                5 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
LAND

Linkes Bild: (v. l. n. r.): Der neue Schulleiter Johannes Reiterlehner (LFS Gießhübl) und Bildungs-Landesrätin
Christiane Teschl-Hofmeister danken Direktor Gerhard Altrichter für sein Engagement im landwirtschaftlichen
Schulwesen in Niederösterreich; Rechtes Bild: (v.l.n.r.): Bildungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister dankt
Direktor Christian Resch (LFS Mistelbach) für seine engagierte Arbeit im Dienst der landwirtschaftlichen Bildung

Landwirtschaftliche Fachschulen NÖ: Direktoren in Pension

LFS Gießhübl und LFS Mistelbach
Landesrätin Teschl-Hofmeister: „Die beiden Direktoren haben ihre Schulstandorte
in den letzten Jahren zu renommierten Bildungszentren aufgebaut.“
VON MAG. JÜRGEN MÜCK

M
           it Start des neuen Schuljahres gingen die        rektor-Stellvertreter Johannes Reiterlehner mit der
           beiden Direktoren der Landwirtschaftli-          Schulleitung betraut.
           chen Fachschule (LFS) Gießhübl, Gerhard
Altrichter, und der LFS Mistelbach, Christian Resch,        LFS MISTELBACH: QUALITÄTSZENTRUM FÜR
in Pension. „Beide Direktoren bewiesen Führungs-            BÄUERLICHER SPEZIALITÄTEN
qualität sowie fachlichen Weitblick und haben ihre          Nach 45 Jahren beruflicher Tätigkeit ging auch Di-
Schulstandorte in den letzten Jahren zu renom-              rektor Christian Resch in den Ruhestand. „In der
mierten Bildungszentren aufgebaut“, betont Bil-             20-jährigen Ära als Direktor zeigte Christian Resch,
dungs-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.             dass er ein vielseitiger Visionär mit Durchset-
                                                            zungskraft und Gestaltungswillen war. So erkann-

                                                                                                                    FOTOS: JÜRGEN MÜCK, MAG. ANJA LUGER, ING. MARGIT ZIEGELBÄCK
LFS GIESSHÜBEL:                                             te er bereits vor zwei Jahrzenten das Potenzial
BREITES AUSBILDUNGSANGEBOT                                  der bäuerlichen Direktvermarktung und war maß-
Nach 40-jähriger Tätigkeit im Dienste der landwirt-         geblich daran beteiligt, dass der Ab-Hof-Laden
schaftlichen Bildung ging Gerhard Altrichter Ende           ‚BauernArt‘ am Schulgelände seine Tore öffnete.
August 2020 in den wohlverdienten Ruhestand. „In            Inzwischen ist der Ab-Hof-Laden, wo Produkte
der Ära von Direktor Altrich-                               von rund 100 bäuerlichen Betrieben verkauft wer-
ter wurde neben der land-                                   den, fest in der Region verankert“, betont Teschl-
wirtschaftlichen Produktion                                 Hofmeister. „Ebenso war Resch bei der Gründung
besonderer Wert auf die Ver-                                der AGRO-HAK, einer Bildungskooperation von
edelung und Vermarktung der                                 Landwirtschaftsschule und Handelsakademie, fe-
bäuerlichen Produkte gelegt.                                derführend beteiligt, wie auch bei der Einführung
Aktuell ist der bisherige Di-                               des Ausbildungszweiges EDV-Technik“. Derzeit ist
                                                            Fachlehrerin Veronika Schreder mit der interimis-
              Von Jürgen Mück                               tischen Schulleitung betraut.                    l

                                       6 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
LAND

Neue Schulleitungen in Oberösterreich

ABZ Lambach und FS Mistelbach
Im Zuge der Direktorenkonferenz Anfang September wurden Dir. OStR. Mag.
Hochreiner und Direktorin Ing. Karin Eckmayr gewürdigt und in die Pension
verabschiedet.
VON ING. ALFONS BURTSCHER

                                                          FS MISTELBACH
                                                          Nach 35 Jahren im Lehrdienst, davon 27 allein in
                                                          Mistelbach, verabschiedete sich Direktorin Ing. Ka-
                                                          rin Eckmayr mit September in den wohlverdienten
                                                          Ruhestand.
                                                          Mit Ruhe und Gelassenheit sowie viel Einfühlungs-
                                                          vermögen stand sie die letzten neun Jahre an der
                                                          Spitze der Landwirtschaftlichen Fachschule Mist-
                                                          elbach. Mit viel Energie trieb die scheidende Direk-
                                                          torin auch die Zusammenführung der drei Schulen
                                                          Mistelbach, Bergheim und Waizenkirchen als Ag-
Schlüsselübergabe im Agrarbildungszentrum
                                                          rarbildungszentrum am Standort Waizenkirchen
Lambach, li. Dir. Ing. Mag. Hochreiner,
re. Dir. Mag. Kronberger.
                                                          voran! Außerdem wurden unter ihrer Leitung der
                                                          Mensabetrieb sowie ein neues Schullogo einge-
ABZ LAMBACH                                               führt.                                           l
OstR. Mag. Hochreiner war 42 Jahre im Schuldienst,
davon 41 Jahre in Lambach. Ein wesentlicher Mei-          Dir. Ing. Mag. Hochreiner (2. v. l.) und Dir. Ing. Eckmayr
                                                          (2. v. r.) mit LR Hiegelsberger (1. v. r.) und
lenstein in seiner Funktionsperiode, war die Zusam-
                                                          LSI Ing. Plakolm (1. v. l.)
menführung der landwirtschaftlichen Fachschulen
Lambach mit der FR Landwirtschaft und Pferdewirt-
schaft mit der FS Wels mit der FR Hauswirtschaft. Mit
der Eröffnung des ABZ Lambach 2009 entstand das
größte agrarische Bildungszentrum in Oberöster-
reich. Ca. 400 Schüler*innen werden pro Schuljahr in
den drei Fachrichtungen von knapp 60 Lehrkräften
unterrichtet. Fachliche und kulturelle Veranstaltun-
gen führen zusätzlich viele Erwachsene ins ABZ. Als
neuer Leiter wurde Direktor Ing. Mag. Karl Kronberger
bestellt.

                     WILLKOMMEN IN DER GEWERKSCHAFT ÖFFENTLICHER DIENST –
                     BV 27 – GEWERKSCHAFT DER LANDWIRTSCHAFTSLEHRER*INNEN
                                    Emanuel STÖCKL, DI – LLA Rotholz (T)
                                Viel Erfolg und danke für deine Solidarität!

                                      7 • Land • Wirtschaft • Schule 3-20
PERSONALIA

                                  Neue Schulleitungen in der Steiermark
                                  Direktorinnen und Direktoren genießen ihre verdiente Pension.
                                  VON DOMINIKUS PLASCHG

                                                                                                                 zeichnete sich besonders in ihrer souveränen
                                                                                                                 Teamführung aus. Die auch lange Zeit als Perso-
                                                                                                                 nalvertreterin tätige Kollegin realisierte innova-
                                                                                                                 tive Unterrichtsformen, die das eigenständige
                                                                                                                 Lernen der der Schüler*innen besonders förder-
                                                                                                                 te (Ideen von Margret Rasfeld, Lernbüros usw.)
                                                                                                                 Mit der vorübergehenden Leitung wurde Kollegin
            FOTO: BH ST. MARTIN

                                                                                                                 Ing. Theresia Zünterl betraut. DI Franz Doppelrei-
                                                                                                                 ter, gebürtiger Niederösterreicher, kam 1997 ins
                                                                                                                 steirische Schulwesen und wurde Ende 2002 mit
                                                                                                                 der Leitung der FS Hafendorf betraut. Ganz dem
                                  (v. l. n. r.): Dir.-Clubsprecherin Karin Kohl, Dir.-Club-                      Schwerpunkt der obersteirischen Stahlprodukti-
                                  sprecher Roman Bruckner, Dir. Margareta Flicker,                               onsregion entsprechend bietet diese Schule auch
                                  Dir. Franz Doppelreiter, LSI Johannes Hütter,                                  eine abgeschlossene Schlosserausbildung an.
                                  SI Sieglinde Rothschedl                                                        Große Sanierungsarbeiten in Schule, Internat und
                                                                                                                 Lehrbetrieb, Hochwasserschutzmaßnahmen und

                                  B
                                        ei der diesjährigen Anfangskonferenz der Direk-                          ein großer Forstbetrieb haben ihn besonders ge-
                                        torinnen und Direktoren wurden die Schullei-                             fordert und seine Amtszeit geprägt.
                                        terin der Fachschule Naas, Frau Ing. Margareta                           Sein Nachfolger, Ing. Peter ANSPERGER, der vor
                                  Flicker und der Direktor der Fachschule Hafendorf,                             seiner Leiterbestellung ebenfalls langjähriger Per-
                                  Herr Dipl.-Ing. Franz Doppelreiter, gewürdigt und                              sonalvertreter war, ist bereits mehrere Monate er-
                                  verabschiedet. Margaretha Flicker, die ihre Schu-                              folgreich im Amt.
                                  le im steirischen Apfel- und Almenland mit dem                                 Herzlichen Dank für eure wertvolle Arbeit und alles
                                  Schwerpunkt Gesundheit & Soziales geführt hat,                                 Gute für den neuen Lebensabschnitt!              l

                                  IMPRESSUM. „Land.Wirtschaft.Schule“ ist das Or­gan der Bundesvertretung 27 der Landwirtschaftslehrer*innen in der Gewerkschaft Öffentlicher
                                  Dienst. Herausgeber und Medieninhaber: GÖD Wirtschaftsbetriebe GmbH., Teinfaltstraße 7, 1010 Wien. Chefredaktion und für den Inhalt verantwort-
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