Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

Die Seite wird erstellt Sibylle-Eva Lemke
 
WEITER LESEN
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der
Bachelor-/Masterstudienreform

Was sich alles ändert, wenn sich nichts ändert – und wie das geändert werden kann

Wolfgang M. Groeger
Ruhr-Universität Bochum, Zentrum für Psychotherapie

                                                                                           ohne Folgen. Zu fragen ist, wie sich die
 Zusammenfassung: Ausgehend von einer Gegenüberstellung der Vorgaben zur
                                                                                           Veränderung der Studiengänge und -ab-
 Einführung der Bachelor-/Masterstudiengänge im Rahmen des „Bologna-Prozes-
                                                                                           schlüsse auf die Psychotherapieausbildung
 ses“ und der Zulassungsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung nach dem
                                                                                           auswirkt, wenn das Psychotherapeuten-
 Psychotherapeutengesetz wird untersucht, welche Konsequenzen sich aus der Studien-
                                                                                           gesetz im Hinblick auf die Zulassung zur
 reform ergeben. Als kritisch erweisen sich dabei die unterschiedlichen Zulassungs-
                                                                                           Ausbildung unverändert bleibt. Die Brisanz
 voraussetzungen zur Ausbildung für Psychologische Psychotherapeuten und Kin-
                                                                                           dieser Frage erschließt sich, wenn man sich
 der- und Jugendlichenpsychotherapeuten, die sich unter den Bedingungen der
                                                                                           vor Augen hält, dass je nach Regelung der
 Studienreform noch zuspitzen. Es wird gefragt, ob derart unterschiedliche Eingangs-
                                                                                           Zulassungsvoraussetzungen resultieren
 qualifikationen sinnvoll und gerechtfertigt sind, ob sie berufs- und gesundheits-
                                                                                           wird, dass sich die Ausbildungsdauer bis
 politisch gewollt werden, welche Konsequenzen damit verbunden sind, ob Ände-
                                                                                           zur Approbation verkürzt oder verlängert,
 rungen erforderlich sind und wie diese durchgesetzt werden können. Orientiert an
                                                                                           dass der Nachwuchs approbierter Psycho-
 den Zielen einer qualitativ hoch stehenden Berufsausübung und Gesundheits-
                                                                                           therapeuten durch eine Quotierung im
 versorgung werden Schlussfolgerungen für eine Neuregelung der Zulassungsvor-
                                                                                           Übergang von der ersten zur zweiten Stu-
 aussetzungen und für eine Neukonzeption der Psychotherapieausbildung gezogen,
                                                                                           dienstufe erleichtert oder erschwert wird,
 die geeignet sind, zu einer Überwindung der bestehenden berufsrechtlichen Unter-
                                                                                           dass die Qualifikationsunterschiede inner-
 schiede zwischen beiden Berufsgruppen beizutragen und den Nachwuchs an ap-
                                                                                           halb und zwischen den beiden Berufs-
 probierten Psychotherapeuten zu fördern.
                                                                                           gruppen zu- oder abnehmen und dass
                                                                                           die Grundlage jeder akademischen Aus-
Drei Wochen vor Verabschiedung des Psy-      ergisch vorangetrieben. Den aktuellen Sta-    bildung – die Einheit von Forschung, Leh-
chotherapeutengesetzes1 im Juni 1998 ver-    tistiken der Hochschulpolitik2 zufolge wur-   re und Praxis – erhalten bleibt oder ver-
einbarten die Bildungsminister von Frank-    den im Sommersemester 2006 an deut-           loren geht. Auf längere Sicht gesehen, wird
reich, Deutschland, Italien und Großbri-     schen Hochschulen bereits 4.094 Bache-        damit von den Antworten nicht weniger
tannien im Mai 1998 in Paris eine zwi-       lor- und Masterstudiengänge angeboten;        abhängen als die Zukunft unserer Heil-
schenstaatliche Erklärung zur Harmoni-       dies entsprach mit Stand vom 01.03.2006       berufe, der Verlust oder der Erhalt und
sierung der europäischen Hochschulbil-       einem guten Drittel (36%) aller Studien-      Ausbau unserer Position im Gesundheits-
dung. Im Jahr darauf unterzeichneten 29      gänge an deutschen Hochschulen. Die           wesen und nicht zuletzt eine Verschärfung
europäische Nationen die so genannte         Reform hat längst auch die (sozial-)päda-     oder Aufhebung der bestehenden berufs-
Bologna-Deklaration in der Absicht, bis      gogischen Fächer und das Fach Psycho-         rechtlichen Unterschiede zwischen Psycho-
zum Jahr 2010 einen einheitlichen euro-      logie erreicht: so schlossen im Sommer        logischen Psychotherapeuten und Kinder-
päischen Hochschulraum zu schaffen. In       2005 an der Ruhr-Universität Bochum die       und Jugendlichenpsychotherapeuten.
den alle zwei Jahre stattfindenden Nach-     ersten Absolventen des reformierten Psy-
folgekonferenzen, die seitdem den so ge-     chologiestudiums mit dem Grad eines
                                                                                           1 Gesetz über die Berufe des Psychologi-
nannten Bologna-Prozess begleiten, ist die   „Bachelor of Science“ ab und begannen           schen Psychotherapeuten und des Kinder-
Anzahl der beteiligten Nationen inzwischen   in der Mehrzahl im Oktober 2005 mit dem         und Jugendlichenpsychotherapeuten (Psy-
auf 40 angewachsen. Für Deutschland          Master-Studium.                                 chotherapeutengesetz – PsychThG). Bun-
                                                                                             desgesetzblatt, 1998, I, S. 1311 ff.
haben sich Bund und Länder in bemer-                                                       2 Statistische Daten zur Einführung von Ba-
kenswerter Einmütigkeit auf den Bologna-     Für Psychologische Psychotherapeuten            chelor- und Masterstudiengängen Sommer-
Prozess verpflichtet und die Reform des      und Kinder- und Jugendlichenpsychothe-          semester 2006. Herausgegeben von der
                                                                                             Hochschulrektorenkonferenz, Bonn, April
deutschen Hochschulwesens seitdem en-        rapeuten bleibt diese Entwicklung nicht         2006.

340                                                                                                      Psychotherapeutenjournal 4/2006
Kleine Anzeigen – mit großer Wirkung!
                     Der neue Kleinanzeigenmarkt im Psychotherapeutenjournal

Eintrag ins Branchenverzeichnis pro Zeile und Rubrik                                                                                               € 11,–
Für den ersten Grundeintrag mind. 4 Zeilen (1-spaltig, 41 mm breit), der Eintrag läuft bis auf Widerruf, mind.
aber in 4 hintereinanderfolgenden Ausgaben.
❒ Aus-, Fort-, Weiterbildung                               ❒ Kliniken/Rehazentren:
❒ Dienstleistungen                                         ❒ Alkohol-/Medikamentenabhängigkeit                                ❒   Suchterkrankungen
❒ Fachliteratur                                            ❒ Drogenentzug/-entwöhnung                                         ❒   Psychiatrie
❒ Rechtsanwälte                                            ❒ Kinder-/Jugendtherapie, -psychiatrie                             ❒   Rehaeinrichtungen
❒ Softwareunternehmen                                      ❒ Psychosomatische Erkrankungen                                    ❒   Mutter-Kind-Kurheime
❒ Versicherungen                                           Fordern Sie hierzu unsere ausführlichen Mediadaten an.

❒ Grundeintrag 4 Zeilen (1-spaltig, 41 mm breit)            ❒ Anderes Format: _________ Zeilen (1-spaltig, 41 mm breit)

Private Stellenanzeigen rund um die Praxis pro mm                                                                                                  € 2,65
(1-spaltig, 41 mm breit), Mindesthöhe 20 mm.
❒ Intervision                             ❒ Jobsharing                                 ❒ Praxisgesuche                        ❒ Praxistausch
❒ Praxisverkauf                           ❒ Praxisvermietung                           ❒ Stellenangebote                      ❒ Stellengesuch
❒ Verschiedenes                           ❒ andere*:                                   (*in Absprache mit dem Verlag)

❒ ( Format: 41 mm breit x                    mm hoch (mind. 20 mm)                     ❒ ( Chiffre (zzgl. 15,- Gebühr)

Gelegenheits-/Kleinanzeigen pro mm                                                                                                                 € 3,50
(1-spaltig, 41 mm breit), Mindestshöhe 20 mm

❒ ( Format: 41 mm breit x                    mm hoch (mind. 20 mm)                     ❒ ( Chiffre (zzgl. 15,– Gebühr)

Ab sofort heißt es beim Psychotherapeutenjournal – Online buchen und Geld sparen! Denn unter http://www.ptv-anzeigen.de können Sie Ihren Anzeigenauf-
trag ausfüllen und an uns senden. Hier sehen Sie auch gleich, wie Ihre Anzeige erscheint. Natürlich können Sie uns auch weiterhin Ihren Anzeigenauftrag per
      Fax übermitteln und wir erstellen Ihre Anzeige. Allerdings müssen wir Ihnen die anfallenden Bearbeitungskosten von € 10,– in Rechnung stellen.

                                                          Fax-Nr.: 0 62 21 / 43 71 09
Text: (fett zu druckenden Text bitte so markieren)

Name/Vorname/Firma

Straße

Ort

Telefon/Fax

E-Mail

Datum/Unterschrift

                                    Anzeigenschluß der nächsten Ausgabe ist der 23.02.2007
                                               Sie haben Fragen? Ihre Mediaberatung hilft Ihnen gerne weiter:
                                                        Claudia Kampmann-Schröder
                                   Tel.: 06221/43 70 42, Fax: 06221/43 71 09, Mail: anzeigen@psychotherapeutenjournal.de

                             Psychotherapeutenverlag, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm GmbH, Im Weiher 10, 69121 Heidelberg
                                        Tel.: 06221/489-0, Fax: 06221/489-529, www.psychotherapeutenjournal.de
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

Zur Auseinandersetzung mit diesen Fra-           „FH“ entfällt und dass nicht nur die        (http://www.bmbf.de ➝ Bildung ➝ Hoch-
gen werden im Folgenden die Essentials           Masterabschlüsse der Universitäten,         schulreform ➝ Bologna-Prozess) und der
der Studienreform, die Zulassungsrege-           sondern auch diejenigen der Fach-           Service-Stelle Bologna der Hochschulrek-
lungen gemäß Psychotherapeutengesetz             hochschulen zur Promotion berechti-         torenkonferenz (http://www. hrk-bologna.de
im Hinblick auf die reformierten Studien-        gen,                                        ➝ Bologna für Hochschulen) verwiesen. Zur
abschlüsse und die daraus resultierenden     ■   dass Masterstudiengänge konsekutiv          Veranschaulichung der gestuften Studien-
Probleme dargestellt, um abschließend            (aufbauend auf einem spezifischen           abschnitte sei an dieser Stelle eine Abbil-
berufs- und gesundheitspolitisch wün-            Bachelorabschluss), nicht-konsekutiv        dung eingefügt (entnommen der Home-
schenswerte Lösungsmöglichkeiten aufzu-          (ohne durchgängigen Bezug zum vor-          page der Hochschulrektorenkonferenz), ehe
zeigen.                                          ausgehenden Bachelorstudium) oder           wir uns im Folgenden mit der Verortung der
                                                 weiterbildend (aufbauend auf berufli-       Psychotherapieausbildung in diesem Ab-
1. Die Studienreform im Rah-                     chen Erfahrungen) eingerichtet werden       laufschema beschäftigen.
   men des Bologna-Prozesses                     können,
Zentrale Momente des Bologna-Prozes-         ■   dass unterschiedliche Studienprofile        2. Die Zulassungsvorausset-
ses sind die Einführung gestufter Studi-         sich in den Abschlussbezeichnungen             zungen zur Psychotherapie-
engänge und -abschlüsse, die internatio-         ausdrücken sollen – theorieorientierte         ausbildung in Anwendung
nale Verständlichkeit und Vergleichbarkeit       Studiengänge wie Geistes- und Sozial-          auf die neuen Bachelor-/
der Abschlüsse sowie die Einführung ei-          wissenschaften vergeben die akademi-           Masterstudienabschlüsse
nes einheitlichen Leistungspunktesystems.        schen Grade Bachelor of Arts (B.A.) und
                                                                                             Mit Inkrafttreten des Psychotherapeuten-
Die erste Studienstufe schließt in der Re-       Master of Arts (M.A.), naturwissen-
                                                                                             gesetzes am 1. Januar 1999 war für alle
gel nach 6 Semestern und 180 „Leistungs-         schaftliche Fächer die akademischen
                                                                                             Betroffenen hinreichend klar, wie die Zulas-
punkten“ mit dem Grad eines Bachelors            Grade Bachelor of Science (B.Sc.) und
                                                                                             sungsvoraussetzungen zur Psychothera-
ab, die zweite Stufe nach 4 Semestern und        Master of Science (M.Sc.); bei „Misch-
                                                                                             pieausbildung nach § 5 Abs. 2 PsychThG
weiteren 120 „Leistungspunkten“ mit dem          formen“ soll die Bezeichnung gewählt
                                                                                             bzgl. inländischer Studienabschlüsse zu
Grad eines Masters; die wissenschaftliche        werden, deren Bedeutung im Studien-
                                                                                             verstehen waren: für eine Ausbildung zum
Laufbahn kann mit einem Doktoratsstu-            gang überwiegt; bei nicht-konsekutiven
                                                                                             Psychologischen Psychotherapeuten be-
dium noch um eine dritte Stufe ergänzt           und bei Weiterbildungs-Studiengängen
                                                                                             durfte es einer Abschlussprüfung im Stu-
werden. Die Leistungspunkte sind so defi-        dürfen auch ganz andere, frei gewähl-
                                                                                             diengang Psychologie einschließlich Klini-
niert, dass ein Punkt einer Arbeitsbelas-        te Bezeichnungen verwendet werden;
                                                                                             scher Psychologie „an einer Universität
tung („work load“) des Studierenden im       ■   dass der Bachelorstudiengang die wis-
                                                                                             oder gleichgestellten Hochschule“, für eine
Präsenz- und Selbststudium von 30 Stun-          senschaftlichen Grundlagen eines Fa-
                                                                                             Ausbildung zum Kinder- und Jugendli-
den entspricht; die gesamte Arbeitsbelas-        ches, Methodenkompetenz und be-
                                                                                             chenpsychotherapeuten bedurfte es ent-
tung beträgt damit pro Studienjahr 1.800         rufsfeldbezogene bzw. praxisorientierte
                                                                                             weder desselben Abschlusses oder einer
Stunden. Die Vergleichbarkeit der Studi-         Qualifikationen vermitteln soll und
                                                                                             Abschlussprüfung in den Studiengängen
engänge wird vor allem durch Modulari-       ■   dass der Masterstudiengang zu darüber
                                                                                             Pädagogik/Heilpädagogik oder Sozialpä-
sierung erreicht, die Verständlichkeit der       hinausgehenden Qualifikationen in der
                                                                                             dagogik/Sozialarbeit „an einer staatlichen
Abschlüsse durch das so genannte „Di-            Entwicklung und Anwendung eigen-
                                                                                             oder staatlich anerkannten Hochschule“.
ploma Supplement“, das für Masterstu-            ständiger Ideen in forschungs- oder
                                                                                             In der hochschulrechtlichen Terminologie
diengänge zwingend vorgeschrieben ist            anwendungsorientierten Projekten füh-
                                                                                             sind mit den kursiv hervorgehobenen
und Auskunft über das dem Abschluss              ren soll; die Hochschule legt hierbei ein
zugrunde liegende Studium im Einzelnen           „stärker anwendungsorientiertes“ oder
erteilt3.                                        „stärker forschungsorientiertes“ Profil     3 Rahmenvorgaben für die Einführung von
                                                 fest, das dann in der Akkreditierung          Leistungspunktsystemen und die Modu-
                                                 festgeschrieben wird5.                        larisierung von Studiengängen. Beschluss der
In dem hier zur Debatte stehenden Kon-
                                                                                               Kultusministerkonferenz vom 15.09.2000
text besonders hervorzuheben ist darüber                                                       i.d.F. vom 22.10.2004.
hinaus4,                                     Diese und viele weitere Punkte – etwa die       4 Ländergemeinsame Strukturvorgaben ge-
                                             laufbahnrechtliche Zuordnung der Master-          mäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung
                                                                                               von Bachelor- und Masterstudiengängen. Be-
■ dass sowohl der Bachelor- als auch der     abschlüsse zum gehobenen bzw. zum hö-             schluss der Kultusministerkonferenz vom
  Masterstudiengang jeweils zu einem         heren öffentlichen Dienst6 – wurden seit          10.10.2003 i.d.F. vom 22.09.2005.
  eigenständigen berufsqualifizierenden      1999 in zahlreichen Beschlüssen der Kultus-     5 Qualifikationsrahmen für Deutsche Hoch-
                                                                                               schulabschlüsse. Beschluss der Kultusminis-
  Abschluss führen muss,                     ministerkonferenz (zum Teil gemeinsam mit
                                                                                               terkonferenz vom 21.04.2005.
■ dass sowohl Universitäten als auch         der Innenministerkonferenz und der Hoch-        6 Vereinbarung „Zugang zu den Laufbahnen
  Fachhochschulen Bachelor- und Mas-         schulrektorenkonferenz) verbindlich vorge-        des höheren Dienstes durch Masterab-
  terstudiengänge anbieten können, dass      geben. Wer sich hier näher informieren            schluss an Fachhochschulen”. Beschluss der
                                                                                               Innenministerkonferenz vom 06.06.2002
  die bisherige Kennzeichnung der Fach-      möchte, sei auf die Homepages des Bundes-         und der Kultusministerkonferenz vom 24.
  hochschulabschlüsse durch den Zusatz       ministeriums für Bildung und Forschung            05.2002.

342                                                                                                         Psychotherapeutenjournal 4/2006
W. M. Groeger

leicht unterschiedlichen Formulierungen        Alpers & Vogel, 2004; Borg-Laufs & Vogel,
klar voneinander abgegrenzte Bedeutun-         2005; Ruggaber, 2005; Alpers, 2006). So
gen verbunden. Die Bezeichnung „staatli-       äußerten z.B. Borg-Laufs & Vogel (2005,
che oder staatlich anerkannte Hochschule“      S. 396) im Hinblick auf die Ausbildung
schließt sämtliche Hochschulen ein, meint      zum Psychologischen Psychotherapeuten
also sowohl Universitäten als auch Fach-       die Sorge, dass unter bestimmten Bedin-
hochschulen (und – hier zu vernachläs-         gungen der Bachelorabschluss als ausrei-
sigen – Kunst- und Musikhochschulen),          chend erachtet werden könnte: „dann
während die Bezeichnung „Universität           hätte der B.A./B.Sc.-Absolvent im Rahmen
oder gleichgestellte Hochschule“ die Fach-     der derzeitigen Gesetzeslage einen An-
hochschulen ausschließt (die den Univer-       spruch auf Zulassung zur Psychothera-
sitäten gleichgestellten Theologischen und     pie-Ausbildung.“
Pädagogischen Hochschulen können in
Bezug auf das Psychologiestudium außer         Mittlerweile hat sich diese Sorge als unzu-
Acht gelassen werden).                         treffend herausgestellt, da im Rahmen des
                                               Bologna-Prozesses Regelungen getroffen
Schmalspurausbildung für die                   wurden, wie bisherige und neue Studien-
Psychotherapie mit Kindern und                 abschlüsse gleichzustellen sind. Laut Be-
Jugendlichen?                                  schluss der Kultusministerkonferenz vom
Der Gesetzgeber hat damit unterschiedli-       10.10.2003 i.d.F. vom 22.09.20057 gilt für
che Eingangsqualifikationen für die Aus-       die Wertigkeit der Bachelor- und Master-
bildung zum Psychologischen Psychothe-         abschlüsse:
rapeuten und zum Kinder- und Jugendli-
chenpsychotherapeuten bestimmt – ge-           ■ „Bachelorabschlüsse verleihen grundsätz-
treu der deutschen Bildungstradition, dass       lich dieselben Berechtigungen wie Diplom-
die Qualifikation professioneller Dienstlei-     abschlüsse an Fachhochschulen“,
ster sich proportional zum Alter der           ■ „Masterabschlüsse verleihen dieselben
Schutzbefohlenen zu verhalten habe: für          Berechtigungen wie Diplom- und Ma-
die Behandlung von Kindern und Jugend-           gisterabschlüsse an Universitäten und
lichen genügt ein kürzeres, praxisorien-         gleichgestellten Hochschulen“. Noch            4. Wissenschaftliche
tiertes und berufsbezogenes Studium (so          schärfer gefasst ist diese Bestimmung              Fachtagung
die Definition des Studienangebots der           in einem Beschluss der Kultusminis-                   des bkj
Fachhochschulen), während ein länger             terkonferenz vom 12.06.20038, dem-
dauerndes, theoretisch ausgerichtetes und        zufolge diese Gleichstellung nur für                  „Was wirkt?“ –
forschungsorientiertes Studium (so die           konsekutive Masterabschlüsse gilt.
                                                                                                     Die Bedeutung der
entsprechende Definition für die Universi-                                                       therapeutischen Beziehung
täten) erforderlich ist, um darüber hinaus     Bei gleich bleibender Gesetzeslage und
                                                                                                      in der Kinder- und
auch Erwachsene behandeln zu dürfen.           regelungskonformer Auslegung ergibt sich
                                               aus dieser Äquivalenzregelung, dass im           Jugendlichenpsychotherapie
Hier darf man mit Borg-Laufs & Vogel
(2005) durchaus anderer Auffassung             Hinblick auf die Ausbildung zum Psycho-
sein; auf die Sinnhaftigkeit dieser Rege-      logischen Psychotherapeuten ein Master-           Vom 2. bis 4. März 2007
lung, die in keiner Weise den Ansprüchen       abschluss unabdingbar ist. Es ergibt sich           in Frankfurt/Main,
genügt, die ansonsten an Ausbildungsgän-       aber auch, dass zukünftig die Eingangs-               Fachhochschule
ge akademischer Heilberufe gestellt wer-       qualifikationen für eine Psychotherapieaus-
den, wird noch zurückzukommen sein.            bildung noch deutlicher differieren als bis-
                                                                                                         Infos über:
                                               her: Psychologische Psychotherapeuten
                                                                                                Berufsverband der Kinder- u.
Wie sieht diese auf die herkömmlichen          benötigen den (konsekutiven) Masterab-
Diplomstudiengänge bezogene Ausgangs-          schluss einer Universität, dem 5 Studien-      Jugendlichenpsychotherapeuten,
situation für die neuen Bachelor- und                                                               Brunnenstraße 53,
Masterabschlüsse aus? In der Fach-                                                                65307 Bad Schwalbach,
                                               7 Ländergemeinsame Strukturvorgaben ge-
öffentlichkeit dominierte zu dieser Frage                                                           Tel.: 06124-726087,
                                                 mäß § 9 Abs. 2 HRG für die Akkreditierung
zunächst die Auffassung, die Regelungen          von Bachelor- und Masterstudiengängen. Be-         Fax: 06124-726091,
des § 5 Abs. 2 PsychThG müssten präzi-           schluss der Kultusministerkonferenz vom
                                                                                                E-Mail: bkj.bgst@t-online.de
siert werden, um klarzustellen, welcher          10.10.2003 i.d.F. vom 22.09.2005.
                                               8 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur         und www.bkj-ev.de
Abschluss zukünftig den Zugang zur Psy-          in Deutschland. Beschluss der Kultus-
chotherapieausbildung eröffnen soll (vgl.        ministerkonferenz vom 12.06.2003.

Psychotherapeutenjournal 4/2006                                                                                            343
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

                                                                                              wurden, auf erhebliche Bedenken (vgl.
                                                                                              Borg-Laufs, 2006). So verschärfen sich
                                                                                              nicht nur die Unterschiede im zeitlichen
                                                                                              Aufwand für den Zugang zur Psychothe-
                                                                                              rapieausbildung – Zunahme um ein Se-
                                                                                              mester für eine Psychotherapieausbildung
                                                                                              mit Grundstudium Psychologie von 9 auf
                                                                                              10 Semester Regelstudienzeit, bestenfalls
                                                                                              gleichbleibender Aufwand, schlechtesten-
                                                                                              falls aber Abnahme um bis zu vier Se-
                                                                                              mester bei Psychotherapieausbildung mit
                                                                                              Grundstudium (Sozial-)Pädagogik von 7
                                                                                              bis 8 (Fachhochschule) bzw. 8 bis 10 (Uni-
                                                                                              versität) auf 6 bis 8 Semester Regelstudi-
                                                                                              enzeit –, sondern es verschärfen sich da-
                                                                                              mit auch die Unterschiede im Status und
                                                                                              im Kompetenzprofil innerhalb der beiden
                                                                                              Berufsgruppen und zwischen ihnen je
                                                                                              nach Studium in einem für Psychothera-
                                                                                              peuten wie Patienten höchst bedenklichen
                                                                                              Ausmaß. Geteilt wurden diese Bedenken
jahre und 300 Leistungspunkte gleich            Kinder- und Jugendlichenpsychothera-
                                                                                              auf Seiten der Gesundheitspolitik und
9.000 Stunden Arbeitsaufwand zugrunde           peut „auch die Abschlüsse der Bachelor-
                                                                                              -verwaltung bislang nur von der Arbeits-
liegen; die Zulassung unterliegt hier in etwa   ebene der entsprechenden Fachrichtun-
                                                                                              gemeinschaft der Obersten Landesge-
denselben Voraussetzung wie die Promo-          gen“ eröffnen. Sollten derart differierende
                                                                                              sundheitsbehörden (AOLG), die für die
tionsphase in der obigen Abbildung. Da-         Eingangsqualifikationen fachlich-inhaltlich
                                                                                              Ausformulierung und Konkretisierung der
gegen ist für Kinder- und Jugendlichen-         auf Bedenken stoßen, ließe sich „nur
                                                                                              Zulassungsvoraussetzungen zuständig ist,
psychotherapeuten der Bachelorab-               durch den Gesetzgeber im Wege einer
                                                                                              wie sie von den Landesprüfungsämtern
schluss einer (Fach-)Hochschule mit 3           entsprechenden Änderung des Psycho-
                                                                                              anzuwenden sind. Hier wurde im April
Studienjahren und 180 Leistungspunkten          therapeutengesetzes“ Abhilfe schaffen;
                                                                                              2006 der Beschluss11 gefasst, dass bei
gleich 5.400 Stunden Arbeitsaufwand aus-        zuständiger Ansprechpartner hierfür sei
                                                                                              beiden Berufsgruppen auf den Master-
reichend; die Ausbildung kann in diesem         das Bundesministerium für Gesundheit.
                                                                                              abschluss abzustellen sei – ein Beschluss,
Fall ebenso wie die Berufstätigkeit oder ein    Von dort liegen nicht nur gleichlautende
                                                                                              der mittlerweile schon wieder überholt sein
Masterstudium gleich nach dem Bachelor-         Äußerungen zu den unterschiedlichen
                                                                                              dürfte: nach jüngsten Informationen12
abschluss aufgenommen werden.                   Zugangsvoraussetzungen vor, sondern zu-
                                                                                              haben sich die Gesundheitsministerien der
                                                gleich werden Bedenken gegen eine Ge-
                                                                                              Länder darauf geeinigt, der Position des
Kultusministerien und Bundes-                   setzesänderung in Richtung auf den fach-
                                                                                              Bundesministeriums zu folgen.
gesundheitsministerium wollen die               intern geforderten einheitlichen Zugang auf
Äquivalenzregelung umsetzen:                    Masterebene vorgetragen: „Wollte man
                                                                                              Angesichts dieser Gemengelage soll im
Master für Psychologische Psycho-               den Zugang zur Ausbildung in der Kin-
                                                                                              Folgenden aufgezeigt werden, welche Pro-
therapie, Bachelor für Kinder- und              der- und Jugendlichenpsychotherapie von
                                                                                              bleme sich aus der Beibehaltung der Zulas-
Jugendlichenpsychotherapie                      einem Masterabschluss in Pädagogik oder
                                                                                              sungsvoraussetzungen unter den Bedin-
                                                Sozialpädagogik abhängig machen, käme
Tatsächlich hat die Kultusministerkonferenz                                                   gungen der Studienreform ergeben, ob
                                                das einer materiellen Rechtsänderung
mittlerweile diese Auswirkung der Gesetzes-
                                                gleich, die zudem als Einschränkung des        9 Dr. Angelika Hüfner, i.V. Generalsekretär der
lage und „Ländergemeinsamen Struktur-                                                            Kultusministerkonferenz: Schreiben an den
                                                Berufszugangs anhand der Kriterien des
vorgaben“ gegenüber der „Arbeitsgemein-                                                          Sprecher der AZA-KJP vom 07.06.2006.
                                                Art. 12 Grundgesetz zu rechtfertigen          10 Karin Knufmann-Happe, Ministerialdirektorin
schaft Zugang zur Ausbildung in Kinder-
                                                wäre.“10                                         im Bundesministerium für Gesundheit:
und Jugendlichenpsychotherapie“ (AZA-                                                            Schreiben an den Präsidenten der Bundes-
KJP) formaljuristisch bestätigt. Zusätzlich                                                      psychotherapeutenkammer vom 12. Mai
                                                Kürzung der Studiendauer für                     2006.
wird darauf hingewiesen, dass jegliche
                                                Kinder- und Jugendlichenpsycho-               11 Ergebnisniederschrift über die 17. Sitzung
einschlägigen (Psychologie einschließlich
                                                therapeuten um bis zu 4 Semester                 der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Lan-
Klinischer Psychologie) „Abschlüsse auf der                                                      desgesundheitsbehörden am 06./07. April
Masterebene die Voraussetzungen für die         Fachintern stößt dieses Nebenprodukt des         2006 in Magedeburg.
Zulassung zur Ausbildung zum Psycholo-          Bologna-Prozesses, an das zweifellos nie-     12 Prof. Dr. Rainer Richter und Hans Bauer, Vor-
                                                                                                 stand der Bundespsychotherapeutenkam-
gischen Psychotherapeuten“9 erfüllen,           mand gedacht hat, als die „Ländergemein-         mer: Schreiben an die Landespsychothera-
während den Zugang zur Ausbildung als           samen Strukturvorgaben“ beschlossen              peutenkammern vom 15. September 2006.

344                                                                                                           Psychotherapeutenjournal 4/2006
W. M. Groeger

die daraus resultierenden Qualifikations-     gesetzlichen Formulierung, dass es für eine    logie und Psychotherapie einschließt. Han-
unterschiede für die beiden psychothera-      Ausbildung zum Psychologischen Psycho-         delt es sich hierbei noch um einen kon-
peutischen Heilberufe gerechtfertigt und      therapeuten einer Abschlussprüfung im          sekutiven Studiengang mit einer dement-
sachdienlich sind, ob sie berufs- und         Studiengang Psychologie einschließlich         sprechend fundierten und durchgängigen
gesundheitspolitisch gewollt sind – und,      Klinischer Psychologie „an einer Universi-     Ausbildung vom 1. bis zum 10. Semester,
wenn all dies nicht zutrifft, wie sie unter   tät oder gleichgestellten Hochschule“ be-      so werden die Zulassungsvoraussetzungen
Berücksichtigung der Argumente gegen          darf, und andererseits der von der Kultus-     noch weiter verwässert, wenn wirklich je-
eine Novellierung des Psychotherapeuten-      ministerkonferenz hervorgehobenen Äqui-        der Masterabschluss im Fach Psychologie
gesetzes aufgelöst werden können.             valenzregelung, der zufolge zukünftig auch     zur Ausbildung als Psychologischer Psy-
                                              der Masterabschluss einer Fachhochschule       chotherapeut berechtigen soll, also auch
3. Die Folgen unveränderter                   den Zugang ermöglichen wird. Wie soll          ein Master auf der Basis eines weiterbil-
   Anwendung der Zulassungs-                  dieser Widerspruch für alle an einer Aus-      denden oder nicht-konsekutiven Studi-
   voraussetzungen auf die                    bildung Interessierten nachvollziehbar auf-    engangs. Wird der Anspruch auf ein kon-
   neuen Bachelor-/Master-                    gelöst werden, ohne entweder das Psy-          sekutives Bachelor-/Masterstudium im
   studienabschlüsse                          chotherapeutengesetz oder die „Länder-         Gegensatz zu dem oben erwähnten Be-
                                              gemeinsamen Strukturvorgaben“ zu mo-           schluss der Kultusministerkonferenz vom
Bleiben die Zulassungsvoraussetzungen
                                              difizieren? Dass dies keine theoretische       12.06.200313 aufgegeben, wäre offen, ob
zur Psychotherapieausbildung nach § 5
                                              Frage ist, sondern ein praktisches Problem,    demnächst nicht auch ein Lehrer, der ir-
Abs. 2 PsychThG unverändert, so ergibt
                                              das im Zweifelsfall gerichtlich geklärt wer-   gendwann noch den weiterbildenden Stu-
sich in der Anwendung auf die reformier-
                                              den wird, wenn der Gesetzgeber untätig         diengang „Psychologie mit schulpsycho-
ten Studienabschlüsse eine Reihe von
                                              bleibt, ergibt sich daraus, dass es einen      logischem Schwerpunkt“ beispielsweise
Problemen, die in ihrer Gesamtheit bisher
noch nicht umfassend bedacht, geschwei-       solchen Fachhochschulstudiengang bereits
ge denn gelöst worden sind. Genannt sei       gibt: den Master of Science in Rehabi-
hier zuerst der in den vorhergehenden         litationspsychologie der Fachhochschule
                                                                                             13 10 Thesen zur Bachelor- und Masterstruktur
Abschnitten aufgezeigte Widerspruch zwi-      Magdeburg-Stendal, der bei den Studien-           in Deutschland. Beschluss der Kultus-
schen einerseits der unmissverständlichen     inhalten auch das Fach Klinische Psycho-          ministerkonferenz vom 12.06.2003.

Psychotherapeutenjournal 4/2006                                                                                                     345
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

der Universität Bamberg – einschließlich        Schwerpunkten Sozialtheologie, Erwachse-         letztgenannten Berufsgruppe. Zwar sind
Klinischer Psychologie! – absolviert, zur       ne/Rehabilitation oder Alte Menschen ab-         mit dem Bachelorzugang auch Vorteile
Ausbildung zugelassen werden muss.              solviert werden kann?                            verbunden, die vor allem die kürzere Aus-
                                                                                                 bildungsdauer und daraus resultierende
                                                Bleibt die gesetzliche Norm unverändert,         geringere Ausbildungskosten und Nach-
Zulassung zur Ausbildung in Kin-
                                                obwohl der Gegenstand, auf den sie an-           wuchsprobleme für Kinder- und Jugendli-
der- und Jugendlichenpsycho-
                                                gewendet wird, sich wandelt, ergibt sich         chenpsychotherapeuten betreffen (vgl.
therapie auf der Basis einer Leer-
                                                als eine weitere Paradoxie, dass Psycho-         Borg-Laufs & Vogel, 2005). Nachwuchs-
formel mit paradoxen Ergebnissen
                                                logen mit einem ersten berufsqualifizie-         probleme würden dabei nicht nur durch
An diesem Beispiel wird deutlich, woran         renden (Bachelor-)Abschluss zukünftig            die kürzere Ausbildungsdauer reduziert,
es eigentlich mangelt, so lange es nur um       anders als (Sozial-)Pädagogen von der            sondern zugleich durch den Wegfall einer
die formale Ebene des erforderlichen Ab-        Ausbildung in Kinder- und Jugendlichen-          Quotierung im Übergang vom Bachelor-
schlusses geht. Ungelöst bleibt auf der         psychotherapie ausgeschlossen werden.            zum Masterstudium. Eine solche Quotie-
formalen Ebene vor allem die Frage, was         Sie müssen erst einen Masterabschluss in         rung ist in manchen Bundesländern vor-
der Gesetzgeber eigentlich meint, wenn er       Psychologie einschließlich Klinischer Psy-       gesehen und würde dazu führen, dass
eine „Abschlussprüfung in den Studien-          chologie erwerben, ehe sie zur Ausbildung        nur ein Teil der Bacherlorabsolventen das
gängen Pädagogik oder Sozialpädagogik“          zugelassen werden. Was liegt hier näher          Masterstudium aufnehmen kann. Entfiele
für den Zugang zur Kinder- und Jugend-          als die Frage an das Bundesministerium           dieses Nadelöhr im Übergang von erster
lichenpsychotherapieausbildung fordert.         für Gesundheit, wie diese Einschränkung          zu zweiter Studienstufe, so stünden mehr
War diese Bestimmung bisher schon un-           des Berufszugangs anhand der Kriterien           potenzielle Interessenten zur Verfügung,
eindeutig und hat dazu geführt, dass nicht      des Art. 12 Grundgesetz eigentlich gerecht-      die die Zulassungsvoraussetzungen für
nur Pädagogen und Sozialpädagogen,              fertigt wird? Ist hier tatsächlich kein Än-      eine Ausbildung in Kinder- und Jugend-
sondern auch Sonder- und Heilpädago-            derungsbedarf für das Psychotherapeu-            lichenpsychotherapie erfüllen.
gen, Sozialarbeiter und unter bestimmten        tengesetz zu erkennen – oder sollen sich
Bedingungen Lehrer, Musik- und Kunst-           auch damit erst die Gerichte auseinander-        Nur das Masterstudium vermittelt
therapeuten zugelassen wurden, so wird          setzen, ehe der Gesetzgeber tätig wird?          die für die psychotherapeutische
sie in Zukunft vollends zur auslegungs-                                                          Arbeit erforderlichen Basiskompe-
bedürftigen Leerformel mit zum Teil para-       Noch schwerwiegender als solche eher             tenzen
doxen Ergebnissen. Leerformel insofern,         rechtssystematischen Probleme stellen sich
                                                                                                 Diesen Vorteilen stehen jedoch schwer-
als sich die Studiengänge im Rahmen der         für uns Psychotherapeuten aber die fach-
                                                                                                 wiegende Nachteile gegenüber. So ist
Studienreform weiter ausdifferenzieren,         lich-inhaltlichen Verwerfungen dar, die mit
                                                                                                 zunächst darauf hinzuweisen, dass den
unter ganz anderen Bezeichnungen auf-           unterschiedlichen Eingangsqualifikationen
                                                                                                 Bachelorabsolventen die Laufbahnen des
tauchen und unbestimmt bleibt, wann die         in unsere beiden Heilberufe hineingetra-
                                                                                                 höheren Dienstes verwehrt bleiben. Zu
Gesetzesvorgabe als erfüllt betrachtet wer-     gen werden. Denn für uns und unsere
                                                                                                 konstatieren ist des Weiteren ein Status-
den kann und wann nicht. Auf welcher            Patienten hat es erhebliche berufs- und
                                                                                                 verlust in Relation zu Psychotherapeuten
Grundlage soll z.B. über die Berücksichti-      gesundheitspolitische Auswirkungen, wenn
                                                                                                 mit Psychologie- oder Medizinstudium, die
gung oder Nicht-Berücksichtigung der ak-        Psychologische Psychotherapeuten zu-
                                                                                                 über eine länger dauernde und wissen-
kreditierten Bachelorstudiengänge Ange-         künftig regelhaft über den akademischen
                                                                                                 schaftlich qualifizierende Grundausbildung
wandte Kindheitswissenschaften, Erzie-          Mastergrad auf der Grundlage eines 5-
                                                                                                 vor Eintritt in die Psychotherapieausbildung
hungswissenschaft, Erziehung und Bildung        jährigen, konsekutiven und forschungs-
                                                                                                 (bzw. bei Ärzten: Weiterbildung) verfügen,
im Kindesalter, Logopädie, Pädagogik der        orientierten Studiengangs verfügen, wäh-
                                                                                                 was sich u.a. in dem höheren akademi-
frühen Kindheit14 entschieden werden?           rend Kinder- und Jugendlichenpsychothe-
                                                                                                 schen Mastergrad und der Promotions-
Braucht es dazu nicht eine inhaltliche Spe-     rapeuten mit Grundberuf (Sozial-)Päda-
                                                                                                 berechtigung äußert. Dass es sich dabei
zifikation jenseits der Frage nach einem        goge nur den akademischen Bachelorgrad
                                                                                                 nicht nur um Äußerlichkeiten handelt, wird
Bachelor- oder Masterabschluss, welche          auf der Basis eines 3- bis 4-jährigen, praxis-
                                                                                                 ersichtlich, wenn man sich die Kenntnis-
Kenntnisse und Fähigkeiten jemand mit-          orientierten Studiengangs mitbringen.
                                                                                                 und Kompetenzprofile laut dem eingangs
bringen muss, der dazu qualifiziert sein
                                                                                                 erwähnten Qualifikationsrahmen für Deut-
soll, eine Ausbildung in Kinder- und Ju-        Auszugehen ist bei Analyse dieser Aus-
gendlichenpsychotherapie aufzunehmen?           wirkungen von der weiter oben bereits
Und braucht es diese Spezifikation nicht        getroffenen Feststellung, dass die bisher
auch für die bisher als Eingangsqualifikation   bestehenden Unterschiede im akademi-
akzeptierten Fächer, um solche parado-          schen Qualifikationsniveau verschärft wer-
xen Konstellationen wie im Fall des Studi-      den, und zwar sowohl entlang einer Bruch-        14 Akkreditierte Studiengänge laut „Stiftung
engangs Soziale Arbeit zu vermeiden, der        linie zwischen Psychologischen Psychothe-           zur Akkreditierung von Studiengängen in
                                                                                                    Deutschland“. Internet-Zugang mit Stand
weitab von der Arbeit mit Kindern und           rapeuten und Kinder- und Jugendlichen-              vom 15. August 2006 unter: http://www.ak
Jugendlichen beispielsweise mit den             psychotherapeuten als auch innerhalb der            kreditierungsrat.de/

346                                                                                                             Psychotherapeutenjournal 4/2006
W. M. Groeger

sche Hochschulabschlüsse15 vor Augen             „Bachelor-Psychotherapeuten“ –                wissenschaftliche Qualifikation verfügen, die
hält. Danach verfügen erst die Absolven-         eine Bedrohung des Berufsstandes              weit hinter den Qualifikationsanforderun-
ten der Masterebene über Basiskompe-             und einer qualitativ hochstehenden            gen zurückbleibt, die für alle anderen aka-
tenzen, die für die psychotherapeutische         Gesundheitsversorgung                         demischen Heilberufe national und inter-
Arbeit von höchster Relevanz sind: über                                                        national üblich sind, so dass die wissen-
                                                 Mit dem im Vergleich zu dem bisherigen
die Fähigkeit zur Problemlösung auch in                                                        schaftliche Weiterentwicklung der Kinder-
                                                 Diplomstudium kürzeren, stärker praxis-
neuen und unvertrauten Situationen in                                                          und Jugendlichenpsychotherapie nicht
                                                 orientierten und berufsbezogenen Bache-
einem breiten, multidisziplinären Zusam-                                                       mehr in der Hand eines großen Teils der
                                                 lorstudium ist demzufolge ein Kompetenz-
menhang; Wissen zu integrieren und mit                                                         Berufsangehörigen läge. Forschung, Leh-
                                                 profil verbunden, das schon für die Pha-
Komplexität umzugehen; auch auf der                                                            re und Praxis würden entkoppelt – Kin-
                                                 se der Psychotherapieausbildung zuneh-
Grundlage unvollständiger oder begrenz-                                                        der- und Jugendlichenpsychotherapeuten
                                                 mende Probleme erwarten lässt (vgl.
ter Informationen wissenschaftlich fundier-                                                    liefen Gefahr, langfristig den Status eines
                                                 Groeger, 2003; Borg-Laufs & Vogel, 2005),
te Entscheidungen zu fällen und dabei                                                          eigenständigen akademischen Heilberufs
                                                 wie sie von Ausbildungsstätten berichtet
gesellschaftliche, wissenschaftliche und ethi-                                                 zu verlieren. Der Vorteil einer größeren Zahl
                                                 werden16 und wie sie Scherer et al. (2005)
sche Erkenntnisse zu berücksichtigen;                                                          an potenziellen Ausbildungsteilnehmern
                                                 für die bisherigen Diplomstudiengänge
selbstständig sich neues Wissen und Kön-                                                       würde also mit einer Herabsetzung des
                                                 bereits nachgewiesen haben. Der schwer-
nen anzueignen; weitgehend autonom                                                             Qualifikationsniveaus erkauft, das die Ge-
                                                 wiegendste Nachteil dürfte allerdings darin
eigenständige forschungs- oder anwen-                                                          fahr in sich birgt, dass Kinder- und Ju-
                                                 zu sehen sein, dass ein Ausbildungsgang
dungsorientierte Projekte durchzuführen;                                                       gendlichenpsychotherapeuten mit (sozi-
                                                 mit dem Kompetenzprofil der Bachelor-
sich mit Fachvertretern und mit Laien auf                                                      al-)pädagogischem Grundberuf auf den
                                                 ebene mit der selbstständigen Ausübung
wissenschaftlichem Niveau auszutauschen;                                                       Rang      eines    psychotherapeutischen
                                                 der Heilkunde schlicht nicht vereinbar ist.
in einem Team herausgehobene Verant-                                                           Assistenzberufs, eines „Heilhilfsberufs“ zu-
                                                 Welcher Patient möchte wohl von einem
wortung zu übernehmen. Da die Studien-           Psychotherapeuten behandelt werden,
reform in Deutschland „nebenher“ auch            der nicht in den o.a. Grundfähigkeiten        15 Qualifikationsrahmen für Deutsche Hoch-
                                                                                                  schulabschlüsse. Beschluss der Kultusmi-
das Ziel verfolgt, mit weniger oder bes-         ausgebildet wurde, die konstitutioneller         nisterkonferenz vom 21.04.2005.
tenfalls gleichen Ressourcen mehr Absol-         Bestandteil jeder psychotherapeutischen       16 Z.B. Dr. Beate Unruh, Vorsitzende der Münch-
venten in kürzerer Zeit zu einem akade-          Praxis sind: Fähigkeiten zur Problemlösung       ner Arbeitsgemeinschaft für Psychoanalyse
mischen Abschluss zu führen, muss davon                                                           und Psychotherapie, Albrecht Stadler, Vor-
                                                 in neuen und unvertrauten Situationen,
                                                                                                  sitzender des Albrecht-Adler-Instituts Mün-
ausgegangen werden, dass die Absolven-           zum Umgang mit Komplexität, zu wissen-           chen & Dr. Tobias von Geiso, Vorsitzender
ten der Bachelorebene zukünftig tatsäch-         schaftlich fundierten Entscheidungen auf         der Akademie für Psychoanalyse und Psy-
lich nur noch über Kompetenzen verfü-            der Grundlage unvollständiger Informati-         chotherapie München: Schreiben an den
                                                                                                  Ministerialdirektor des Bayerischen Staats-
gen, die unter das bisherige Niveau des          onen? Der „Bachelor-Psychotherapeut“             ministeriums für Wissenschaft, Forschung
Fachhochschuldiploms zurückfallen.               wird nur noch über eine perzeptorische           und Kunst vom 06.07.2006.

Psychotherapeutenjournal 4/2006                                                                                                         347
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

rückfallen (vgl. Alpers & Vogel, 2004;           wäre geradezu paradox, käme es im Rah-           Ausbildungsstätten für Kinder- und Ju-
Pietrowsky, 2005).                               men der Studienreform tatsächlich dazu,          gendlichenpsychotherapie vertreten sind.
                                                 dass der Gesetzgeber einerseits Psycho-          Die AZA-KJP hat darüber hinaus erstmals
Aus all dem ergibt sich, dass die unverän-       therapie als Tätigkeit „mittels wissenschaft-    inhaltliche Mindeststandards für die Zu-
derte Anwendung der Zulassungsnormen             lich anerkannter psychotherapeutischer           lassung zur Ausbildung konsentiert, die
nach dem Psychotherapeutengesetz auf             Verfahren“      definiert     (§ 1    Abs. 3     sich auf vier Studienbereiche – (1.) Mo-
die neuen Studiengänge einen in seinen           PsychThG), andererseits aber bei den             delle von Gesundheit, Krankheit, Normali-
fatalen Konsequenzen kaum zu über-               Zugangsregelungen für (sozial-)pädago-           tät und Abweichung, (2.) Diagnostik und
schätzenden Rückschritt bedeutet. Jenseits       gische Studiengänge den wissenschaftlich         Interventionsplanung, (3.) Psychosoziale,
der Psychotherapieausbildung und Appro-          qualifizierenden Teil der Ausbildung ab-         pädagogische und klinische Interventio-
bation würde das Eingangsstudium in sei-         schafft. Eine dahingehende Novellierung          nen, (4.) Forschungs- und Kontrollme-
ner Bedeutung aufgewertet und über Fra-          des Psychotherapeutengesetzes müsste             thoden – im Umfang von 18 Leistungs-
gen der Eingruppierung, der Kompeten-            folglich in aller Interesse liegen – nicht       punkten (gleich 540 Stunden Arbeitsauf-
zen und des Status entscheiden; „Bache-          zuletzt auch im Interesse der Erhaltung          wand) beziehen.17
lor-Psychotherapeuten“ wären diejenigen,         eines psychotherapeutischen Versor-
die weniger kosten, von denen sich Ar-           gungsangebots für Kinder und Jugendli-           Eine Novellierung des
beitgeber, Kostenträger und Patienten            che auf demselben hohen Niveau wie für           Psychotherapeutengesetzes ist
aber auch weniger erwarten dürfen als            Erwachsene. Niemand wird ernsthaft be-           unerlässlich
von „Master-Psychotherapeuten“. In kom-          streiten können, dass es keinerlei fachli-
                                                                                                  Inhaltlich begründetes Ziel berufspoliti-
plexeren Behandlungsfällen stünde zu             che Begründung dafür gibt, Kinder- und
                                                                                                  scher Initiativen war es demnach bisher,
befürchten, dass „Bachelor-Psychothera-          Jugendlichenpsychotherapeuten weniger
                                                                                                  eine Novellierung des Psychotherapeuten-
peuten“ überfordert wären, so dass es            qualifiziert auszubilden als Psychologische
                                                                                                  gesetzes zu fordern, mit der die Zulas-
vermehrt zu Behandlungsfehlern kommen            Psychotherapeuten. Im Gegenteil: mit
                                                                                                  sungsvoraussetzungen zur Psychothera-
kann. Am meisten würde dies die Kinder-          Borg-Laufs & Vogel (2005) sei darauf hin-
                                                                                                  pieausbildung für beide Heilberufe einheit-
und Jugendlichenpsychotherapeuten be-            gewiesen, dass die Behandlung von Kin-
                                                                                                  lich auf dem für eine qualitativ hochste-
treffen, von denen ein Großteil nicht mehr       dern und Jugendlichen ein hochkomplexes
                                                                                                  hende Gesundheitsversorgung erforder-
über die akademische Ausbildung und das          Arbeitsfeld darstellt und immer auch die
                                                                                                  lichen hohen Niveau definiert werden. Im
Kompetenzprofil verfügen würde, welche           Arbeit mit Erwachsenen, insbesondere El-
                                                                                                  Rahmen einer solchen Novellierung wäre
die Basis für die Existenzberechtigung ei-       tern und anderen Bezugspersonen ein-
                                                                                                  darüber hinaus darauf hinzuwirken, dass
nes akademischen Heilberufs und für              schließt. Hier ist kein Spielraum zu erken-
                                                                                                  psychotherapeutische Qualifikationen, die
dessen eigenständige Ausübung bilden.            nen, der eine Absenkung der Ausbildungs-
                                                                                                  in vorangegangenen Ausbildungen erwor-
Will man diese Bedrohung des Berufsstan-         anforderungen rechtfertigen könnte.
                                                                                                  ben wurden, auf die Psychotherapieaus-
des und einer qualitativ hochstehenden
                                                                                                  bildung angerechnet werden können.
Gesundheitsversorgung vermeiden, bleibt          Es kann von daher nicht überraschen,
                                                                                                  Nach § 5 Abs. 3 PsychThG besteht diese
nur die alternative Möglichkeit, die Diskre-     dass sich die Vertreter der Selbstverwal-
                                                                                                  Möglichkeit bisher nur für „andere abge-
panzen in den Zulassungsvoraussetzun-            tung, d.h. der Psychotherapeutenkammern
                                                                                                  schlossene“ Ausbildungen. Diese Formu-
gen zur Psychotherapieausbildung zu              auf Landes- und Bundesebene, der Be-
                                                                                                  lierung verhindert, dass Studieninhalte aus
überwinden, indem einheitlich der Master-        rufs- und Fachverbände der (sozial-)pä-
                                                                                                  dem Studiengang angerechnet werden
abschluss für jegliche Psychotherapieaus-        dagogischen Fachrichtungen sowie einer
                                                                                                  können, der zur Zulassung führt, da es
bildung verbindlich vorgegeben wird.             großen Zahl von Fachhochschulen und
                                                                                                  sich hierbei eben um keine „andere“ Aus-
                                                 psychotherapeutischen Ausbildungsstätten
                                                                                                  bildung handelt – und zwar auch dann,
                                                 auf die Forderung nach einem Masterab-
Einheitliche Zugangsregelungen auf                                                                wenn die Studieninhalte über das hinaus-
                                                 schluss auch für Kinder- und Jugendli-
Masterebene zur Vermeidung der                                                                    gehen, was als Zulassungsvoraussetzung
                                                 chenpsychotherapeuten geeinigt haben.
den Berufsstand und die Qualität                                                                  geschuldet wird. Aufgrund der Ausdif-
                                                 Maßgeblich hat hierzu die „Arbeitsgemein-
der Gesundheitsversorgung bedro-                                                                  ferenzierung der neuen Studiengänge
                                                 schaft Zugang zur Ausbildung in Kinder-
henden Kompetenzdefizite                                                                          wird es hier aber zukünftig enorme Un-
                                                 und Jugendlichenpsychotherapie“ (AZA-
Kernbestandteile der Eingangsqualifikation       KJP) beigetragen, in der die Bundespsy-
auf Masterebene sind ein konsekutiver            chotherapeutenkammer, die Deutsche Ge-
Studienaufbau und ein forschungsorien-           sellschaft für Sozialarbeit, der Deutsche
                                                                                                  17 AG Zugang zur Ausbildung in Kinder- und
tiertes Studienprofil, mit dem eine hohe         Berufsverband für Soziale Arbeit, der Be-
                                                                                                     Jugendlichenpsychotherapie (AZA-KJP): Pro-
wissenschaftliche Qualifikation sichergestellt   rufsverband der Heilpädagogen, die Fach-            fil der Sozialberufe bei der Zulassung zur
wird. Genau diese Qualifikation ist der          bereichstage Soziale Arbeit und Heilpäda-           staatlich anerkannten Ausbildung in Kinder-
Masterebene vorbehalten und kann we-             gogik, die Zentralstelle für Klinische Sozial-      und Jugendlichenpsychotherapie („Mindest-
                                                                                                     Standards“). Protokoll vom 07.03.2006, ver-
der im Bachelorstudium noch in der Psy-          arbeit ebenso wie einige psychotherapeu-            öffentlicht in: Verhaltenstherapie & Psycho-
chotherapieausbildung geleistet werden. Es       tische Berufs- und Fachverbände und                 soziale Praxis, 38, 501–504.

348                                                                                                               Psychotherapeutenjournal 4/2006
W. M. Groeger

terschiede geben, die, wie von der Deut-      4. Lösungswege und Schlussfol-                den zur Approbation und Zulassung als
schen Gesellschaft für Psychologie emp-          gerungen für eine Neukon-                  Psychologischer oder ärztlicher Psychothe-
fohlenen, für das Fach „Klinische Psycho-        zeption der Psychotherapie-                rapeut. Rechtfertigende Argumente für
logie und Psychotherapie“ von mindestens         ausbildung                                 eine solche Ungleichbehandlung sind nicht
8 Leistungspunkten (gleich 240 Stunden                                                      bekannt, weder aus den betroffenen Pro-
                                              Halten wir fest, dass die unveränderte
Arbeitsaufwand) über den Studiengang                                                        fessionen heraus, noch aus der Ge-
                                              Anwendung der Zulassungsregelegungen
„Rehabilitationspsychologie“ der Fachhoch-                                                  sundheitspolitik.
                                              auf die neuen Studiengänge teilweise zu
schule Magdeburg-Stendal mit 45 Leis-
                                              Widersprüchen und absurden, verfas-
tungspunkten (gleich 1.350 Stunden Ar-                                                      Hinzu kommt, dass die Rechtsprechung
                                              sungsrechtlich kaum zu rechtfertigenden
beitsaufwand) bis hin zu der Einrichtung                                                    gerade auch um die Auseinandersetzun-
                                              Ergebnissen führt, ebenso wie zu einer
eines kompletten Masterstudiengang „Kli-                                                    gen um die Approbation als Psychologi-
                                              Absenkung des Ausbildungsniveaus und
nische Psychologie“ wie in Bochum mit 120                                                   scher Psychotherapeut und als Kinder-
                                              damit zu einer Bedrohung einerseits der
Leistungspunkten (gleich 3.600 Stunden                                                      und Jugendlichenpsychotherapeut längst
                                              Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
Arbeitsaufwand) reichen. Zugleich ist auf-                                                  bestätigt hat, dass der Gesetzgeber sehr
                                              als eigenständiger akademischer Heilberuf
grund der Modularisierung der neuen                                                         wohl berechtigt ist, Berufsbilder und Be-
                                              und andererseits der Gesundheitsversor-
Studiengänge gewährleistet, solche ein-                                                     rufszugänge zu gestalten und zu begrenz-
                                              gung auf dem erforderlichen hohen Qua-
schlägigen und mit einer Prüfung abge-                                                      en, wenn dies im Interesse eines hoch-
                                              litätsniveau. Macht man sich darüber hin-
schlossenen Module laut „Diploma Sup-                                                       wertigen Gemeinschaftsgutes geschieht19.
                                              aus klar, dass auf diese Art und Weise
plement“ zu identifizieren (vgl. Empfehlun-                                                 Darum handelt es sich im Falle der Ge-
                                              zugleich die längst erforderliche Präzisie-
gen der Deutschen Gesellschaft für Psy-                                                     sundheitsversorgung nach vorherrschen-
                                              rung unterbleibt, welche Kenntnisse und
chologie18; Pietrowsky, 2005). Hier gibt es                                                 der Meinung zweifellos. Sollte das Bundes-
                                              Kompetenzen es denn sein sollen, die eine
also infolge der Studienreform eine gänz-                                                   ministerium für Gesundheit bei seinen
                                              Zulassung zu einer Psychotherapieaus-
lich neue Möglichkeit, von der Gebrauch                                                     verfassungsrechtlichen Bedenken bleiben,
                                              bildung erlauben, so kann es keine Zwei-
gemacht werden sollte, weil nicht zu recht-                                                 wäre es interessant zu erfahren, wieso nur
                                              fel geben, dass die Forderung nach ein-
fertigen ist, wieso ausgerechnet einschlä-                                                  im Falle der Psychologischen Psychothe-
                                              heitlichen Eingangsqualifikationen auf Mas-
gige Studieninhalte gegenüber anderen                                                       rapie, nicht aber im Falle der Kinder- und
                                              terebene aus der Profession heraus in
abgeschlossenen Ausbildungen benach-                                                        Jugendlichenpsychotherapie der zugangs-
                                              derselben Einmütigkeit und mit derselben
teiligt werden sollen, und weil jede Maß-                                                   berechtigte Personenkreis auf diejenigen
                                              Beharrlichkeit weiterverfolgt werden muss,
nahme hochwillkommen sein sollte, die zu                                                    begrenzt werden soll, „die eine hohe Qua-
                                              wie bereits in den letzten Monaten gesche-
einer Verkürzung der insgesamt sehr lan-                                                    lifikation für die Berufsausübung besitzen,
                                              hen.
gen Ausbildungsdauer beiträgt – und sei                                                     und dadurch den gerade im Bereich der
der Beitrag auch noch so gering (vgl.                                                       psychischen Erkrankungen erforderlichen
                                              Verfassungsrechtliche Bedenken
Alpers & Vogel, 2004; Borg-Laufs & Vogel,                                                   und bisher vernachlässigten Patienten-
                                              gegen eine Beschränkung des
2005; Alpers, 2006).                                                                        schutz gegenüber ungeeigneten oder nur
                                              Berufszugangs für Bacherlorabsol-
                                                                                            bedingt geeigneten Behandlern sicherzu-
                                              venten sind nicht stichhaltig – eine
Ungelöst bleiben bei diesen Forderungen                                                     stellen“ (BVerwG 3 C 11.04 , S. 4).
                                              Beschränkung besteht längst
an eine Novellierung des Psychothera-
peutengesetzes allerdings die Nachwuchs-      Die vom Bundesministerium für Gesund-         Das Hauptmanko der Zugangs-
probleme, die sich aus der mindestens         heit vorgebrachten verfassungsrechtlichen     regelungen beheben – die Kennt-
achtjährigen Ausbildungsdauer, der Quo-       Bedenken gegen eine Beschränkung des          nisse und Fähigkeiten spezifizieren,
tierung im Übergang von der Bachelor-         Berufszugangs für Bacherlorabsolventen        die zu einer Psychotherapieaus-
zur Masterebene und der mindestens            der (sozial-)pädagogischen Fachrichtun-       bildung befähigen
unsicheren, häufig sogar fehlenden Ein-       gen sollten niemanden davon abhalten,
                                                                                            Im Rahmen der notwendigen Novellierung
kunftsmöglichkeiten während der Ausbil-       auf dieser Forderung weiterhin zu beste-
                                                                                            des Psychotherapeutengesetzes bietet sich
dungsphase ergeben – und ungelöst             hen, zum einen, weil sie tatsächlich ge-
                                                                                            darüber hinaus die Chance, das Haupt-
bleibt nicht zuletzt, wie den verfassungs-    rechtfertigt ist, zum anderen, weil sie für
                                                                                            manko der derzeitigen Zugangsregelun-
rechtlichen Bedenken gegenüber einer          Psychotherapeuten mit Psychologiestu-
                                                                                            gen zu beheben: die fehlende inhaltliche
Beschränkung des Berufszugangs für            dium (von den Medizinern ganz zu
                                                                                            Spezifikation der Kenntnisse und Fähig-
Bacherlorabsolventen der (sozial-)päda-       schweigen) längst besteht – und dem-
gogischen Fachrichtungen begegnet wer-        nach auch vom Gesetzgeber faktisch be-
den soll. Diese Probleme geben Anlass,        reits als gerechtfertigt erachtet wird. In    18 Empfehlungen der Deutschen Gesellschaft
                                                                                               für Psychologie e.V. (DGPs) zur Einrichtung
sich mit einer sehr viel weitergehenden       Rechtfertigungsnot gerät doch wohl eher          von Bachelor- und Masterstudiengängen in
Perspektive auseinander zu setzen, wenn       derjenige, der Gleiches ungleich behan-          Psychologie an den Universitäten (Revisi-
jetzt sowieso schon alle Hochschulen da-      deln will – den Ausbildungsgang zur Ap-          on) vom 29. April 2005 i.d.F. vom 30.06.2005.
                                                                                            19 Z.B. Urteil des Bundesverwaltungsgerichts
mit beschäftigt sind, ihre Studiengänge zu    probation und Zulassung als Kinder- und          vom 09.12.2004, Aktenzeichen: BVerwG 3
reformieren.                                  Jugendlichenpsychotherapeut anders als           C 11.04.

Psychotherapeutenjournal 4/2006                                                                                                       349
Psychotherapie-Ausbildung im Rahmen der Bachelor-/Masterstudienreform

keiten, die nachgewiesen werden müssen,       weisen, indem aufgezeigt wird, dass die          Die Frage nach einer solchen strukturel-
um eine Psychotherapieausbildung absol-       erforderlichen Inhalte nur in konsekutiven       len Änderung der Psychotherapieaus-
vieren zu können. Die ganzen Probleme,        Studiengängen unterzubringen sind.               bildung wird sich spätestens dann ver-
die sich jetzt in der Übertragung der alten                                                    schärft stellen, wenn die Medizineraus-
Zugangsnormen auf die neuen Studien-                                                           bildung auf Bachelor-/Masterstudiengän-
                                              Die Ausbildung zur Approbation
gänge ergeben, auch die Auseinanderset-                                                        ge umgestellt wird (was derzeit noch nicht
                                              außerhalb der Hochschule wider-
zung um den Bachelor- vs. Masterzugang,                                                        abzusehen ist). Wir werden dann die Si-
                                              spricht allen bildungspolitischen
sind nicht zuletzt darauf zurückzuführen,                                                      tuation haben, dass die Mediziner ihre
                                              Regelungen
dass sich bisher noch niemand die Mühe                                                         Approbation im Rahmen des Masterab-
gemacht hat, inhaltlich zu definieren, wel-   Wer sich mit solchen Gedanken über ein           schlusses erlangen und sich – wie heute
che Lerninhalte in welchem Umfang jeder       „Gesamtcurriculum“ über alle drei Aus-           auch – ihre psychotherapeutischen Kom-
zukünftige Psychotherapeut sich im Rah-       bildungsabschnitte – Bachelor, Master,           petenzen über eine Weiterbildung aneig-
men seines Hochschulstudiums aneignen         Approbation – beschäftigt, stößt zwangs-         nen. Spricht irgendetwas dagegen, die
muss, um auf die nachfolgende Ausbil-         läufig auf die Frage, wie sinnvoll die jetzige   Psychotherapieausbildung für unsere
dung vorbereitet zu sein. Es ist sicherlich   Struktur eigentlich ist. Jeder Bildungs-         beiden Heilberufe bereits heute in gleicher
nicht einfach, hierüber einen allgemein       politiker schlägt die Hände über dem Kopf        Weise umzustellen? Haben zumindest Psy-
akzeptierten Konsens zu finden. Trotzdem      zusammen, wenn er realisiert, dass die           chologische Psychotherapeuten nicht
ist es schon erstaunlich, dass sich für un-   dritte, zur Approbation führende Stufe von       schon immer wohlbegründet den Stand-
sere beiden Berufsgruppen auch im Jahr        der Hochschulausbildung abgekoppelt ist.         punkt vertreten, dass es sich bei der
acht seit dem Inkrafttreten des Psycho-       Resultiert daraus in Bezug auf die Studien-      Psychotherapieausbildung eigentlich nicht
therapeutengesetzes noch nichts daran         reform doch nicht weniger, als dass da-          um eine Aus-, sondern um eine Weiterbil-
geändert hat, dass es einen zweigliedrigen    durch das übergeordnete Ziel des Bolo-           dung handelt? Und war die Definition als
Ausbildungsgang – Studium der Psycho-         gna-Prozesses, die Schaffung eines ein-          Ausbildung nicht nur ein Schachzug, mit
logie oder (Sozial-)Pädagogik, darauf auf-    heitlichen europäischen Hochschulraumes,         dem der Bundesgesetzgeber sich die Zu-
bauend Psychotherapieausbildung – gibt,       für unsere Professionen zu einem Ding            ständigkeit verschafft hat, um unsere
ohne dass die zweite Ausbildungsstufe         der Unmöglichkeit wird. Durch die jetzige        beiden Berufe bundeseinheitlich regeln zu
auch nur annähernd weiß und darauf            Struktur geht die inhaltliche Abstimmung         können?
aufbauen kann, was an Kenntnissen und         zwischen den Ausbildungsabschnitten, die
Erfahrungen aus der ersten Stufe mitge-       ansonsten zu den üblichen Aufgaben ge-           Approbation mit dem Master,
bracht wird. Das gilt in besonderem Maße      hören, vor denen die Hochschulen bei der         Qualifikation in einem Verfahren
für die Ausbildung in Kinder- und Ju-         Einrichtung konsekutiver Studiengänge ste-       als Weiterbildung im Anschluss an
gendlichenpsychotherapie, aber auch in        hen, verloren, weil die Studiengänge nur         die Approbation
der Psychologischen Psychotherapie sind       auf die Grundberufe hin ausgerichtet und
                                                                                               Wie diese Fragen andeuten, gibt es gute
wie oben gezeigt die Unterschiede immens.     durchstrukturiert werden. Die Zuständig-
                                                                                               Gründe, eine grundsätzliche Neukonzep-
Auszubaden hatten die Konsequenzen            keit liegt dabei in einer Hand, bei den
                                                                                               tion des bisherigen Ausbildungsgangs zu
dieser Beliebigkeit in Bezug auf die Stu-     Hochschulen, so dass eine durchgängige
                                                                                               erwägen, mit dem Ziel, die Approbation
dieninhalte bisher hauptsächlich die Aus-     Konzeptualisierung erleichtert ist. Zugleich
                                                                                               bereits mit dem Masterabschluss zu er-
bildungsteilnehmer, die an manchen Stel-      wurde mit dem Akkreditierungsrat ein Gre-
                                                                                               werben. Der gewichtigste davon ist der frü-
len überfordert werden, weil Ihnen Grund-     mium geschaffen, über das die Berufe, auf
                                                                                               here Zeitpunkt der Approbation mit der
kenntnisse fehlen, und an anderen Stel-       die hin ausgebildet wird, Einfluss nehmen
                                                                                               Folge, dass wesentliche Teile der jetzigen
len Lerninhalte wiederholen müssen, die       können. Anders ist dies bei der Psycho-
                                                                                               Psychotherapieausbildung als Weiterbil-
sie längst beherrschen. Unter diesen Be-      therapieausbildung, bei der die dritte Stu-
                                                                                               dung im Anschluss an die Approbation
dingungen darf es nicht verwundern, dass      fe nicht mehr an der Hochschule stattfin-
                                                                                               erfolgen. Die Verlagerung auf die Zeit nach
Unklarheiten über den Stellenwert des vor-    det, so dass im Akkreditierungsrat keine
                                                                                               der Approbation würde es ermöglichen,
hergehenden Studiums entstehen. Hier          Psychotherapeuten vertreten sind, son-
                                                                                               die finanziellen Lasten des gesamten Bil-
sind die Vertreter unserer Berufsstände       dern nur die grundständigen Berufe, Psy-
                                                                                               dungszyklus erheblich zu reduzieren –
gemeinsam mit den Hochschulen und             chologen und (Sozial-)Pädagogen. Ein-
                                                                                               man denke nur an das so genannte
Ausbildungsstätten gefordert, Abhilfe zu      heitliche Konzeptualisierung und Einfluss-
                                                                                               „Psychiatriejahr“. Die „praktische Tätigkeit“
schaffen – zumal mit der Studienreform        nahme von Seiten der Betroffenen wer-
aus dem zweigliedrigen ein dreigliedriger     den dadurch erschwert. Das sähe anders
Ausbildungsgang wird und damit die in-        aus, wenn – wie bei den Medizinern –
                                                                                               20 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
einander greifende Verzahnung der ein-        die Approbation mit dem Abschluss des               Psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-
zelnen Teile umso dringender. Hier, auf der   Studiums erreicht würde und die Qualifi-            APrV). Bundesgesetzblatt, 1998, I, S. 3749 ff.
                                              kation zur Kassenzulassung – wie bei den         21 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für
inhaltlichen Ebene, findet sich dann auch
                                                                                                  Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeu-
Gelegenheit, das Erfordernis einer Zu-        Medizinern – mit dem Abschluss einer                ten (KJPsychTh-APrV). Bundesgesetzblatt,
gangsregelung auf Masterebene nachzu-         Weiterbildung.                                      1998, I, S. 3761 ff.

350                                                                                                            Psychotherapeutenjournal 4/2006
Sie können auch lesen