Verkehrsführung im Zentrum - Teilrevision Verkehrsplan

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Verkehrsführung im Zentrum - Teilrevision Verkehrsplan
Teilrevision Verkehrsplan

                                        Verkehrsführung im
                                        Zentrum
                                        Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Suter • von Känel • Wild • AG
Orts- und Regionalplaner FSU sia
Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich   Telefon 044 315 13 90   Fax 044 315 13 99   info@skw.ch   31007 – 24.11.2011
Verkehrsführung im Zentrum - Teilrevision Verkehrsplan
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Inhalt       1.	
   Ausgangslage                                 3	
  
                  1.1	
   Anlass                                  3	
  
                  1.2	
   Aufgabe                                 4	
  
                  1.3	
   Variantenspektrum                       5	
  
             2. 	
   Konzept neue Verkehrsführung im Zentrum     7	
  
                  2.1	
   Übersicht                               7	
  
                  2.2	
   Massnahmenbeschrieb                     8	
  

             3. 	
   Teilrevision Verkehrsplan                 14	
  
                  3.1	
   Grundsätze                            14	
  
                  3.2	
   Anpassung Richtplan Verkehr           15	
  
                  3.3	
   Festlegungen und Erläuterungen        16	
  

             4.	
   Auswirkungen                               18	
  
                  4.1	
   Verkehr                               18	
  
                  4.2	
   Umwelt                                20	
  
                  4.3	
   Gemeindefinanzen                      22	
  

             5.	
   Verfahren                                  24	
  

         2   Suter • von Känel • Wild • AG
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Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
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                            1. Ausgangslage
                            1.1       Anlass
Anliegen Kanton             Das Zentrum von Hombrechtikon wird von einer überdurch-
                            schnittlich hohen Zahl von Kantonsstrassen durchquert. Der
                            Verkehrsablauf auf der Kronenkreuzung ist unbefriedigend.
                            Einerseits macht es den Busbetrieben Mühe, von der Feldbach-
                            strasse in die Rütistrasse einzumünden, weil die spitze Kurve
                            nur unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn befahrbar ist,
                            andererseits ist ein Ausfahren aus der Rütistrasse sowohl Rich-
                            tung Lächlerstrasse als auch Richtung Feldbach schwierig, weil
                            die Sichtdistanz nach links sehr kurz ist.
                            Der Kanton will daher die Kronenkreuzung im Zentrum von
                            Hombrechtikon im Zuge der Erneuerung der Grüninger- und
                            Feldbachstrasse im Jahr 2013 sanieren.

Ausschnitt Regionaler
Verkehrsplan

Foto Kronenkreuzung

                        3   Suter • von Känel • Wild • AG
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                                Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Anliegen Gemeinde               Das Dorfzentrum leidet unter dem Durchgangsverkehr. Na-
                                mentlich die Fahrzeuge von Rüti nach Stäfa und umgekehrt
                                sollten im Grundsatz die Etzelstrasse und die Seestrasse be-
                                nützen und nicht quer durch die Wohngebiete von Hombrech-
                                tikon und Stäfa fahren.
                                Verkehrsberuhigende Massnahmen oder gar eine Neugestal-
                                tung der Rütistrasse im Zentrumsbereich sind aber auf einer
                                Kantonsstrasse nur in beschränktem Masse umzusetzen. Die
                                Gemeinde ist daran interessiert, hier einen grösseren Gestal-
                                tungsspielraum zu gewinnen, indem die Strasse durch die
                                Gemeinde übernommen wird.
                                Der Gemeinderat will die Verkehrssituation an der Kronen-
                                kreuzung verbessern und die Rütistrasse zwischen der Feld-
                                bachstrasse und der Holflüestrasse für Velofahrer und Fuss-
                                gänger attraktiver machen.

Prinzip der grossräumigen
Umfahrung

                                                                                  Umfahrung

                                1.2       Aufgabe
Betrachtungsperimeter           Der Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe Zentrumsplanung mit
                                der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt, welches die
                                Basis für diese Revision des kommunalen und regionalen
                                Richtplans Verkehr bildet. Im Fokus steht das Strassennetz im
                                Zentrum.

                            4   Suter • von Känel • Wild • AG
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                          1.3       Variantenspektrum
Erstes Konzept            Wichtige Zwischenentscheide wurden der interessierten Bevöl-
                          kerung von Hombrechtikon im Rahmen von mehreren Infover-
                          anstaltungen präsentiert.
                          Das erste Konzept sah vor, den Durchgangsverkehr vermehrt
                          über die Oetwilerstrasse zu führen. Der Gemeinderat musste
                          feststellen, dass eine solche Lösung an der Gemeindever-
                          sammlung kaum eine Mehrheit finden würde.

Verworfene Variante
Oetwilerstrasse

Workshops                 Unter Miteinbezug eines Teils der Bevölkerung wurde nach
                          neuen Lösungen gesucht. Am Workshop vom 16. Oktober 2010
                          wurden die Themenkreise Zentrumsentwicklung, Verkehrsfüh-
                          rung und Nutzung sowie die Vor- und Nachteile verschiedener
                          Verkehrsvarianten diskutiert.

Zwischenergebnis          Die Mehrheit der Workshopteilnehmer hat sich für einen Bypass
                          Holflüestrasse ausgesprochen.
                          Der überörtliche West-Ost-Verkehr kann die Holflüestrasse und
                          die Oetwilerstrasse benützen. Beide Strassenzüge sollen je-
                          doch siedlungsgerecht ausgestaltet werden.
                          Die Holflüestrasse wird zur Kantonsstrasse und muss ausge-
                          baut werden. Der Mehrbelastung auf dieser Strasse steht eine
                          Entlastung auf der Rütistrasse gegenüber. Die Rütistrasse kann
                          im Abschnitt Kronenkreuzung bis Holflüestrasse zur Gemeinde-
                          strasse abklassiert und gemäss den Vorstellungen der Gemein-
                          de im Interesse der Zentrumsentwicklung umgestaltet werden.
                          Die Kronenkreuzung kann wesentlich einfacher ausgestaltet
                          werden. Dagegen muss die Kreuzung Holflüestrasse-Feld-
                          bachstrasse ausgebaut werden.

                      5   Suter • von Känel • Wild • AG
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Zwischenergebnis aus dem    Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, diese Netzlösung auf Kon-
                            zeptstufe zu vertiefen und auch die Netzbedeutung der Oetwi-
Workshop
                            lerstrasse und der Lächlerstrasse zu klären.

Bypass Holflüestrasse

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                              2. Konzept neue Verkehrs-
                                 führung im Zentrum
                              2.1       Übersicht
Hinweis zur rechtlichen       Das nachfolgend dargestellte Konzept bildet die Basis für die
                              Revision des kommunalen Richtplans Verkehr und der Anpas-
Bedeutung
                              sung des regionalen Strassennetzes. Es ist für die weiteren
                              Projektierungsarbeiten wegleitend und dient primär der Illustra-
                              tion der Massnahmen, die auf den einzelnen Strassenzügen im
                              Zentrum entsprechend dem momentanen Projektstand in Etap-
                              pen umgesetzt werden sollen.
                              Bei einem positiven Entscheid der Gemeindeversammlung und
                              der Planungsregion Pfannenstil zur neuen Netzbildung, ist die-
                              ses Konzept auf Projektstufe zu vertiefen. Das Verfahren richtet
                              sich nach dem Strassengesetz (StrG). Die Bevölkerung kann
                              dannzumal zum Projekt Stellung nehmen (§ 13 StrG). Zudem
                              ist ein Einspracheverfahren durchzuführen und die Pläne sind
                              vor der Festsetzung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen
                              (§ 16 StrG). Für die Massnahmen auf den künftigen Gemeinde-
                              strassen sind Kreditbeschlüsse erforderlich. Die Stimmbevöl-
                              kerung wird sich somit in mehreren Vorlagen zu den Strassen-
                              projekten äussern können.

                          7   Suter • von Känel • Wild • AG
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                               2.2       Massnahmenbeschrieb
Anschluss Holflüestrasse
an Feldbachstrasse

Verworfene Variante            Die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse muss leistungs-
                               fähig ausgebaut werden. Denkbar ist eine Ausgestaltung als
Holgassstrasse
                               T-Kreuzung.
                               Im Sinne einer Variante wurde eine Verkehrsführung über die
                               Holgassstrasse, kombiniert mit dem Bau eines Kreisels an der
                               Feldbachstrasse, geprüft. Ein Kreisel an der Feldbachstrasse
                               hätte die Funktion eines Eingangstors und würde das Ge-
                               schwindigkeitsniveau auf der Feldbachstrasse reduzieren.
                               Die Linienführung sowie die Geometrie des Kreisels sind aus
                               ortsbaulicher Sicht jedoch problematisch. Die Variante ist zu-
                               dem flächenintensiv. Erschwerend ist, dass für den Landerwerb
                               und den Bau des Kreisels beträchtliche Mehrinvestitionen
                               verbunden sind, die mehrheitlich durch die Gemeinde zu
                               finanzieren wären. Aus diesen Gründen wurde diese geprüfte
                               Variante verworfen.

                           8   Suter • von Känel • Wild • AG
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Holflüestrasse Abschnitt
Feldbachstrasse bis
Eichtalstrasse

Strasse verbreitern            Die Holflüestrasse wird entsprechend der neuen Netzfunktion
                               auf 6.5 m Fahrbahnbreite, mit einem durchgehenden einsei-
                               tigen Trottoir von 2 m Breite, ausgebaut. Entsprechend dem
                               Bebauungsstand wird der linke Fahrbahnrand voraussichtlich
                               an der heutigen Lage belassen. Wichtige Querungsstellen für
                               die Fussgänger werden mit einer Mittelinsel ausgebildet (z.B.
                               Farnerweg und Lindenweg). Dadurch kann die Fahrbahn in
                               Etappen sicher gequert werden.

                           9   Suter • von Känel • Wild • AG
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Rütistrasse Abschnitt
Holflüestrasse bis
Oetwilerstrasse

Kreisel bei der Post         Im Zentrumsbereich soll der Bau eines Mehrzweckstreifens im
                             Detail geprüft werden. Ein solches rund 2 m breites Band in der
                             Fahrbahnmitte erfüllt mehrere Funktionen:
                             •    Querungshilfe für Fussgänger
                             •    Aufstellungsraum für linksabbiegende Fahrzeuge, wodurch
                                  der Verkehrsfluss auf der Holflüestrasse nicht beein-
                                  trächtigt wird
                             •    gestalterisches Element zur Sicherstellung von ange-
                                  messenen Geschwindigkeiten (Ziel rund 40 km/h)
                             Bei der Poststrasse wird der Bau eines Kreisels vorgeschlagen,
                             um die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Rütistrasse zu
                             reduzieren und gleichzeitig den Verkehr aus der Poststrasse zu
                             verflüssigen. So ergibt sich ein "Einfahrtstor" ins Zentrum. Als
                             Option ist auch der Bau einer T-Kreuzung denkbar, wobei die
                             erwähnten Vorteile entfallen, jedoch ein wesentlich geringerer
                             Landerwerb erforderlich ist.
                             Die Lage der Bushaltestellen wird aus heutiger Sicht beibe-
                             halten. Die Vortrittsverhältnisse am Knoten Oetwilerstrasse -
                             Rütistrasse werden gegenüber heute nicht verändert: Vortritts-
                             berechtigt ist der Verkehr aus der Rütistrasse. Das Einbiegen
                             von der Rütistrasse in die Oetwilerstrasse wird mit einer
                             Linksabbiegespur erleichtert.

                        10   Suter • von Känel • Wild • AG
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Oetwilerstrasse
Abschnitt Rütistrasse bis
Pionierweg

Querung Breitlen                 Sowohl die Fussgänger vom Altersheim als auch diejenigen
                                 vom Pionierweg sollen die Oetwilerstrasse sicher überqueren
                                 können. Zu diesem Zweck ist ein Mehrzweckstreifen vorgese-
                                 hen, der zugleich als Linksabbieger für die Zufahrten ins Zen-
                                 trum dient.

Oetwilerstrasse
Sternenkreuzung

Linksabbiegeverbot               Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird als flankierende
                                 Massnahme die Fahrbeziehung Oetwilerstrasse – Grüninger-
Sternenkreuzung
                                 strasse Richtung Zentrum unterbunden. Das Linksabbiege-
                                 verbot ist durch die Kapo zu verfügen.

                            11   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Rütistrasse
Abschnitt Feldbachstrasse-
Holflüestrasse

Umgestaltung Rütistrasse     Die Rütistrasse kann im Bereich der Kronenkreuzung für den
                             motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Der Ver-
                             kehrsablauf auf der Kronenkreuzung wird dadurch wesentlich
                             einfacher, wenn ausser dem Bus und den Velos kein PW- und
                             LKW-Verkehr aus der Rütistrasse auf die Kreuzung fährt.
                             Auf der Höhe der Holflüestrasse kann die Rütistrasse als Sack-
                             gasse signalisiert werden. Auf diesem Strassenabschnitt
                             verbleibt somit nur noch der Ziel- und Quellverkehr zu den
                             Grundstücken im Zentrum, wenn die Strasse auf der Höhe der
                             Kronenkreuzung gesperrt wird. Zur Verdeutlichung der
                             Strassenhierarchie und der unterschiedlichen Verkehrsregimes
                             wird auf der Westseite der Holflüestrasse das Trottoir
                             durchgehend gestaltet (Trottoirüberfahrt).
                             Bedeutsam ist, dass der Busbetrieb weiterhin gut funktionieren
                             kann. Die Bushaltestellen Krone und Gemeindehaus werden
                             allenfalls auf die verkehrsberuhigte Rütistrasse verlegt.
                             Die Rütistrasse kann bei einer Übernahme durch die Gemeinde
                             einem Tempo-30-Zonenregime unterstellt werden. Langfristig
                             ist die Signalisation einer Begegnungszone denkbar. In einer
                             Begegnungszone gilt Tempo 20 und Vortritt für die Fussgänger.
                             Die Signalisation ermöglicht einen grossen Spielraum für eine
                             umfassende Strassenraumgestaltung mit hoher Aufenthalts-
                             qualität. Das Einführen einer Begegnungszone setzt eine völlige
                             Umgestaltung des Strassenraumes voraus, was aus Kosten-
                             gründen dann erfolgen soll, wenn die Strasse ohnehin saniert
                             werden muss. Beide Signalisationen leisten einen Beitrag zur
                             Verkehrssicherheit, namentlich für die Fussgänger.

                        12   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                      Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Kronenkreuzung

Mittelinsel           Ein wichtiges Anliegen ist die sichere Verbindung zwischen den
                      Schulhäusern Altes Dörfli und Dörfli. Zusätzlich zu den be-
                      schriebenen Massnahmen auf der Rütistrasse leistet eine neue
                      Mittelinsel auf der Grüningerstrasse einen Beitrag dazu.
                      In der Folge muss der Knoten Lächlerstrasse aufgrund der
                      geometrischen Anforderungen ausgeweitet werden.

                 13   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                            Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                            3. Teilrevision Verkehrsplan
                            3.1       Grundsätze
Bottom-up-Prinzip           Basierend auf dem Konzept zur neuen Verkehrsführung im
                            Zentrum, soll der gültige kommunale Richtplan Verkehr teil-
                            revidiert werden.
                            Da eine Anpassung des übergeordneten Strassennetzes vor-
                            gesehen ist, muss auch der regionale Richtplan Verkehr der
                            Planungsregion Pfannenstil (ZPP) angepasst werden.
                            Das Revisionsverfahren wird auf Antrag von drei Gemeinden
                            (Gemeindeinitiative) eingeleitet und wird nach einem positiven
                            Entscheid der Stimmbevölkerung von Hombrechtikon zur
                            Teilrevision des kommunalen Richtplans gestartet.
                            Der Beschluss der Gemeindeversammlung von Hombrechtikon
                            erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Delegiertenversammlung
                            der ZPP der Initiative zur Anpassung des regionalen Strassen-
                            netzes auf dem Gemeindegebiet Hombrechtikon zustimmt.

Verbindlichkeit und         Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Gemeinderat und
rechtliche Bedeutung        Verwaltung haben sich im Rahmen ihres Ermessensspielraums
                            an die Festlegungen des Richtplanes zu halten.
                            Der Richtplan muss von der Gemeindeversammlung festgesetzt
                            und vom Regierungsrat genehmigt werden. Für die Grundei-
                            gentümer hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Aus-
                            wirkungen.
                            Der Richtplan legt nicht abschliessend fest, wo und auf welche
                            Weise die bestehenden Strassen den neuen Anforderungen
                            angepasst werden sollen; dies ist vielmehr Gegenstand der
                            späteren Detailplanung. Dementsprechend haben auch die im
                            Kapitel 2 beschriebenen Massnahmen lediglich informativen
                            Charakter.
                            Einträge im Richtplan bilden die Basis für die Raumsicherung
                            mittels Verkehrsbaulinien und den Landerwerb.

Festlegungen und            Die Festlegungen werden einerseits im Richtplantext um-
Wirkungen                   schrieben und erläutert und andererseits im Verkehrsplan
                            dargestellt. Ergänzend wird im Bericht die Wirkung der Fest-
                            legungen aufgezeigt.
                            Die eingerahmten Textteile sind verbindliche Festlegungen.

Politische Bedeutung        Die Festlegungen im Richtplan sind als Auftrag an den Gemein-
                            derat zu verstehen. Der Gemeinderat hat bei seinen Entschei-
                            den auf den Richtplan zu achten; den Verkehr im Zentrums-
                            bereich im Sinne der Planfestlegungen zu lenken.

                       14   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                           Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                           3.2       Anpassung Richtplan Verkehr
Gültiger kommunaler
Verkehrsplan

Beantragter neuer
kommunaler Verkehrsplan

Legende

                      15   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                                      Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                                      3.3       Festlegungen und Erläuterungen
Hauptverkehrsstrassen                 Die Anpassungen am übergeordneten Strassennetz (Hauptver-
                                      kehrsstrassen) werden durch die Region auf Antrag der
                                      Gemeinde Hombrechtikon festgelegt.

Rechtswirkungen                       Die Hauptverkehrsstrassen bilden das übergeordnete Strassen-
                                      netz. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt gehen zulasten des
                                      Kantons.

Sammelstrassen                        Folgende Strassen werden als Sammelstrassen festgelegt:

Die Änderungen gegenüber den          2.1.1 Eichtalstrasse
rechtskräftigen Richtplanfest-        2.1.2 Grossacherstrasse
legungen sind fett dargestellt
                                      2.1.3 Ricken-/Eichwiesstrasse
                                      2.1.4 Richttannstrasse
                                      2.1.5 Schlattstrasse
                                      2.1.6 Bahnhofstrasse (Feldbach)
                                      2.1.7 Buechstutzstrasse
                                      2.1.8 Uerikerstrasse, Teilstück bis Laubisrütistrasse
                                      2.1.9 Poststrasse
                                      2.1.10 Holflüestrasse
                                      2.1.10 Rütistrasse
                                             (Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)

Rechtswirkungen                       Das bezeichnete Sammelstrassennetz stellt zusammen mit den
                                      übergeordneten Staatsstrassen die Groberschliessung des
                                      Siedlungsgebietes sicher. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt
                                      gehen zulasten der Gemeinde.

                                 16   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Strassenabschnitt mit        2.4.1 Rütistrasse
                                   (Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse)
besonderen Massnahmen
Erläuterungen                Gefordert ist eine attraktive Gestaltung mit einer qualitativen
                             Aufwertung des Strassenraums unter Einbezug der angren-
                             zenden Grundstücke und Erdgeschossnutzungen im Zentrum,
                             wenn die Strasse saniert werden muss.

Rechtswirkungen              Die Festlegung bedeutet, dass der Gemeinderat ein Projekt
                             über die Gestaltung der Rütistrasse ausarbeiten wird, wenn
                             diese Strasse durch die Gemeinde übernommen wird. Kurz-
                             fristig umgesetzt werden kann die Signalisation einer Tempo-
                             30-Zone mit flankierenden provisorischen Massnahmen zur
                             Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wenn die Strasse oder Werk-
                             leitungen saniert werden müssen, besteht die Möglichkeit einer
                             attraktiven Umgestaltung allenfalls in Kombination mit der
                             Signalisation einer Begegnungszone.

Siedlungsverträgliche        2.5.1    Grüningerstrasse
Verkehrsabwicklung im        2.5.2    Feldbachstrasse
Zentrum                      2.5.3    Holflüestrasse
                             2.5.4    Rütistrasse
                             2.5.5    Oetwilerstrasse

Erläuterungen                Die Strassen im Zentrum sollen siedlungsverträglich gestaltet
                             werden. Im Rahmen von Strassensanierungen sind Mass-
                             nahmen zu realisieren, die über die Erfüllung der technischen
                             Anforderungen hinausgehen und die Verkehrssicherheit für alle
                             Strassenbenützer erhöhen.
                             Für die Dimensionierung der Strassen wird eine Ausbauge-
                             schwindigkeit von 25 km/h (Rütistrasse Ziffer 2.4.1) bis 40 km/h
                             (übrige Strassen) zu Grunde gelegt.

Rechtswirkungen              Die Festlegung definiert die Grundsätze für die Dimensionie-
                             rung der Strassen und namentlich der geschwindigkeitsab-
                             hängigen Sicherheitszuschläge bei der Begegnung der Fahr-
                             zeuge gemäss den VSS-Normen.

                        17   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                             4. Auswirkungen
                             4.1       Verkehr
Massnahmen an der            Die Richtplanänderung alleine hat noch keine Auswirkungen auf
                             das heutige Verkehrsgeschehen im Zentrum von Hombrech-
Kronenkreuzung
                             tikon. Entscheidend ist, welche Massnahmen dannzumal an der
                             Kronenkreuzung getroffen werden, wenn dieser Strassenzug
                             durch die Gemeinde übernommen wird.
                             Aus heutiger Sicht soll die Rütistrasse auf der Höhe der
                             Kronenkreuzung für den motorisierten Individualverkehr ge-
                             sperrt werden. Dadurch wird der Knoten wesentlich einfacher
                             im Betrieb, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer
                             erhöht werden kann. Die Sperrung bietet zudem ideale Voraus-
                             setzungen zur Steigerung der gestalterischen Attraktivität des
                             Zentrums von Hombrechtikon, da die Verkehrsmenge auf
                             diesem Strassenabschnitt stark reduziert wird.
                             Diesen Vorteilen steht eine Mehrbelastung der Oetwilerstrasse
                             und Holflüestrasse gegenüber, wie nachfolgende Abschätzun-
                             gen zeigen.

Verkehrsbelastung Ist

                        18   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                              Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Verkehrsumlagerung bei
einer Sperrung

Hinweis                       Eine Zustimmung zum Verkehrsplan bewirkt noch keine
                              Sperrung der Rütistrasse. Die definitiven Massnahmen sind
                              dannzumal in einem separaten Planauflageverfahren nach
                              Strassengesetz zu definieren. Die Pläne werden der Be-
                              völkerung wiederum zur Stellungnahme unterbreitet (§ 13
                              Strassengesetz).

                         19   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
            Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

            4.2       Umwelt
Lärm        Die Aufklassierung der Holflüestrasse von einer kommunalen
            Sammelstrasse zu einer regionalen Hauptverkehrsstrasse, und
            die abgeschätzte Mehrbelastung auf dem Strassenzug, gelten
            als wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz-
            verordnung (LSV).
            Die Lärmemissionen auf diesem Strassenzug müssen mindes-
            tens so weit begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte
            nicht überschritten werden.
            Denkbar sind folgende Lärmschutzmassnahmen, die auf Pro-
            jektstufe zu definieren sind:
            •   Bau von Lärmschutzwänden
            •   Lärmschutzwall
            •   Geschwindigkeitsreduktion (z.B. T-30)
            •   Einbau von Lärmschutzfenstern
            Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sind für das Ortsbild
            nicht unproblematisch und führen zu einer Kanalisierung des
            Strassenbildes. Eine Geschwindigkeitsreduktion könnte zwar
            auch einen Beitrag zur Lärmreduktion leisten. Die von der Kan-
            tonspolizei geforderte Umgestaltung des Strassenraums stellt
            jedoch die übergeordnete Netzfunktion in Frage, weshalb diese
            Massnahme vom Kanton zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt
            wird.
            Demnach steht der Einbau von Lärmschutzfenstern im Vorder-
            grund. Diese Massnahme gilt jedoch streng genommen nicht
            als Lärmschutzmassnahme, da gemäss LSV die massgeblichen
            Lärmpegel in der Mitte des offenen Fensters gemessen werden
            und die Grenzwerte an diesem Punkt einzuhalten sind.

Luft        Stickoxide (NOx) entstehen bei Verbrennungsvorgängen als
            unerwünschte Nebenprodukte. Dabei reagiert vor allem der
            Luftstickstoff (N2) mit dem Sauerstoff (O2) der Verbrennungs-
            luft. Bei diesem Prozess entsteht Stickstoffmonoxid (NO), das
            erst in der Atmosphäre in das giftigere Stickstoffdioxid (NO2)
            umgewandelt wird. Die Summe von NO und NO2 wird als NOx
            bezeichnet. Der motorisierte Strassenverkehr trägt am meisten
            zur NO2-Belastung bei. Stickoxide spielen eine zentrale Rolle
            bei der Bildung von Ozon in der unteren Atmosphäre und sind
            an der Entstehung saurer Niederschläge beteiligt (Bildung von
            Salpetersäure).
            Im Zentrumsgebiet wird der NO2-Grenzwert von 30 µg/m³ für
            das Jahresmittel bereits heute überall eingehalten. Das zusätz-
            liche Verkehrsaufkommen an der Holflüestrasse von rund 6’500
            Fahrten am Tag, führt nicht zu einer Grenzwertüberschreitung.
            Dies gilt auch für die Oetwilerstrasse mit einer prognostizierten
            Mehrbelastung von 2'800 Fahrzeugen am Tag.

       20   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

             Mittelfristig ist mit einem Rückgang der NOx-Emissionen zu
             rechnen. Die von der EU beschlossenen Abgasnormen EURO
             4 und 5 werden den verkehrsbedingten NOx-Ausstoss weiter
             senken. Unter der vorgesehenen EURO 6-Norm (ca. ab 2014)
             wird auch der Ausstoss von Dieselfahrzeugen auf 80 Milli-
             gramm pro Kilometer begrenzt werden.

Boden        Die Neuorganisation des Verkehrsablaufs im Zentrum von
             Hombrechtikon basiert auf dem bestehenden Strassennetz und
             führt daher nur zu einem geringen Bodenverbrauch. Die
             Holflüestrasse ist entsprechend der neuen Netzfunktion
             auszubauen. Auch der Bau eines Mehrzweckstreifens und
             eines Kreisels auf der Rütistrasse benötigen zusätzliche
             Landflächen. Insgesamt sind für die Ausbauten durch den
             Kanton rund 1'200 m2 Land zu erwerben.
             Im Gegenzug kann die Rütistrasse flächensparender umge-
             staltet werden.

        21   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                             Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                             4.3       Gemeindefinanzen
Unmittelbare Folgekosten     Mit der Übernahme der Rütistrasse wird die Gemeinde den
                             Strassenunterhalt und die Erneuerungsarbeiten für den
                             Abschnitt von der Kronenkreuzung bis zur Holflüestrasse
                             finanzieren. Im Gegenzug entfällt neu die Holflüestrasse in den
                             Zuständigkeitsbereich des Kantons. Die Strassen werden
                             gegenseitig in einwandfreiem Zustand übernommen.
                             Der Abtausch der beiden Strassenabschnitte ist in etwa kosten-
                             neutral, da sich die Länge des künftigen Strassennetzes der
                             Gemeinde nicht verändert.
                             Die Werterhaltung dieser Strassen (Erneuerung, Sanierung) ist
                             als gebundene Ausgabe zu budgetieren.

Kosten mit Nachfolge-        Ansonsten verursachen die im kommunalen Richtplan Verkehr
vorlagen                     bezeichneten Massnahmen noch keine unmittelbaren Folge-
                             kosten. Erst die Umsetzung des Konzeptes hat finanzielle Kon-
                             sequenzen. Allerdings lassen sich diese im jetzigen Zeitpunkt
                             nur schwer beziffern, weil die Inhalte der Richtplanung kon-
                             zeptionellen Charakter haben und die detaillierte Umsetzung in
                             weiteren Planungsstufen und Einzelprojekten zu konkretisieren
                             ist.
                             In aller Regel kann die Stimmbevölkerung vor der Realisierung
                             von Festlegungen mit Kostenfolgen nochmals über den ent-
                             sprechenden Sachverhalt befinden. Zu solchen kostenrele-
                             vanten Geschäften gehört namentlich die Umgestaltung der
                             Rütistrasse. Die Gemeinde hat sich zudem an den Kosten für
                             den Bau der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Oetwi-
                             lerstrasse und für den Bau des Kreisels an der Rütistrasse zu
                             beteiligen.

Erste Kostenschätzungen      Für die ins Auge gefassten Massnahmen wurden erste Kosten-
                             schätzungen gemacht. Diese sind mit sehr grossen Unsicher-
                             heiten behaftet, weil erst generelle Studien und keine Vorpro-
                             jekte oder gar Projekte vorliegen.
                             Auf Grund von Richtpreisen und generellen Flächenannahmen
                             ergeben sich Gesamtkosten, die gemäss den Zuständigkeiten
                             wie folgt zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden:

Kostenschlüssel              •     Kanton           Fr. 4.0 Mio.
                             •     Gemeinde:        Fr. 2.0 Mio.

                        22   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                              Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

Hinweise zu den Kosten        Zusammen mit der neuen Verkehrsführung kann in einem
                              ersten Schritt auf dem nachfolgend blau bezeichneten Abschnitt
der Gemeinde
                              der Rütistrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Dazu
                              sind flankierende Massnahmen in der Grössenordnung von ca.
                              Fr. 100'000.- zu realisieren.
                              Der Knoten Rütistrasse – Poststrasse soll auf Wunsch der
                              Gemeinde als Kreisel ausgebildet werden. Die Gemeinde hat
                              sich gemäss Praxis des Kantons mit einem Drittel an den Ge-
                              samtkosten von rund Fr. 750'000.- zu beteiligen.
                              Sofern sich die Gemeinde dannzumal für eine Umgestaltung
                              der Oetwilerstrasse im Sinne des Konzeptes ausspricht, ist von
                              einem finanziellen Aufwand in der Grössenordnung von
                              Fr. 500'000.- zu rechnen.
                              Längerfristig kann der abklassierte Abschnitt der Rütistrasse als
                              Begegnungszone ausgestaltet werden. Dies setzt jedoch eine
                              Umgestaltung des Strassenraums voraus, was tragbarer ist,
                              wenn die Strasse ohnehin saniert werden muss. Die abge-
                              schätzten Fr. 1.1 Mio. Investitionsvolumen beinhalten auch die
                              Sanierungskosten (Belag), die auch ohne Umgestaltung an-
                              fallen werden.

Zuständigkeiten

                         23   Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon
                        Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV

                        5. Verfahren
Verfahrensstand         •    Das vorliegende Verkehrskonzept wurde in Zusammen-
                             arbeit mit dem kantonalen Amt für Verkehr erarbeitet. Über
                             den Projektstand wurden der Gemeinderat und die Bevöl-
                             kerung laufend informiert.
                        •    Gestützt auf den positiven Grundtenor der Infoveranstal-
                             tung vom 7. Juni 2010 hat der Gemeinderat entschieden,
                             auf der Basis des Verkehrskonzeptes einen Revisions-
                             entwurf des kommunalen Richtplans Verkehr ausarbeiten
                             zu lassen.
                        •    Da eine regionale Strasse zu einer kommunalen Strasse
                             abklassiert werden soll, muss zusätzlich zum kommunalen
                             Richtplan auch der regionale Richtplan revidiert werden.
                             Für das ordentliche Einleitungsverfahren ist die Zustim-
                             mung von drei Regionsgemeinden erforderlich. Mit den
                             Nachbargemeinden Stäfa und Oetwil am See fand am
                             26. Juli 2010 eine erste Besprechung statt.

Nächste Schritte        •    Die Revisionsvorlage wird im Gemeinderat beraten und
                             zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Parallel
                             dazu werden der Kanton, die Planungsregion und die
                             Nachbargemeinden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu
                             nehmen.
                        •    Die Einwendungen und die Stellungnahmen der überge-
                             ordneten und nebenstehenden Planungsträger werden
                             ausgewertet und in einem Bericht zu den Einwendungen
                             zusammengefasst.
                        •    Die Vorlage wird voraussichtlich an der Gemeindever-
                             sammlung vom Juni 2012 beraten. Der Entscheid erfolgt
                             unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan Verkehr
                             angepasst wird.
                        •    Nach der öffentlichen Auflage des regionalen Richtplans
                             wird das neue regionale Strassennetz durch die Delegier-
                             tenversammlung der ZPP festgesetzt.
                        •    Wenn die planerischen Voraussetzungen geklärt sind, wird
                             für die Massnahmen auf den Kantonsstrassen ein Vor-
                             projekt ausgearbeitet.
                        •    Auch die Gemeinde muss die Projektierung und Finan-
                             zierung der Massnahmen auf den Gemeindestrassen vor-
                             antreiben und, je nach Kredithöhe, der Gemeindever-
                             sammlung unterbreiten.
                        •    Die weiteren Verfahrensschritte bis zum Bau sind nach
                             Strassengesetz durchzuführen.

                   24   Suter • von Känel • Wild • AG
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