Verkehrsführung im Zentrum - Teilrevision Verkehrsplan
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Teilrevision Verkehrsplan Verkehrsführung im Zentrum Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Suter • von Känel • Wild • AG Orts- und Regionalplaner FSU sia Baumackerstr. 42 Postfach 8050 Zürich Telefon 044 315 13 90 Fax 044 315 13 99 info@skw.ch 31007 – 24.11.2011
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Inhalt 1. Ausgangslage 3 1.1 Anlass 3 1.2 Aufgabe 4 1.3 Variantenspektrum 5 2. Konzept neue Verkehrsführung im Zentrum 7 2.1 Übersicht 7 2.2 Massnahmenbeschrieb 8 3. Teilrevision Verkehrsplan 14 3.1 Grundsätze 14 3.2 Anpassung Richtplan Verkehr 15 3.3 Festlegungen und Erläuterungen 16 4. Auswirkungen 18 4.1 Verkehr 18 4.2 Umwelt 20 4.3 Gemeindefinanzen 22 5. Verfahren 24 2 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 1. Ausgangslage 1.1 Anlass Anliegen Kanton Das Zentrum von Hombrechtikon wird von einer überdurch- schnittlich hohen Zahl von Kantonsstrassen durchquert. Der Verkehrsablauf auf der Kronenkreuzung ist unbefriedigend. Einerseits macht es den Busbetrieben Mühe, von der Feldbach- strasse in die Rütistrasse einzumünden, weil die spitze Kurve nur unter Inanspruchnahme der Gegenfahrbahn befahrbar ist, andererseits ist ein Ausfahren aus der Rütistrasse sowohl Rich- tung Lächlerstrasse als auch Richtung Feldbach schwierig, weil die Sichtdistanz nach links sehr kurz ist. Der Kanton will daher die Kronenkreuzung im Zentrum von Hombrechtikon im Zuge der Erneuerung der Grüninger- und Feldbachstrasse im Jahr 2013 sanieren. Ausschnitt Regionaler Verkehrsplan Foto Kronenkreuzung 3 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Anliegen Gemeinde Das Dorfzentrum leidet unter dem Durchgangsverkehr. Na- mentlich die Fahrzeuge von Rüti nach Stäfa und umgekehrt sollten im Grundsatz die Etzelstrasse und die Seestrasse be- nützen und nicht quer durch die Wohngebiete von Hombrech- tikon und Stäfa fahren. Verkehrsberuhigende Massnahmen oder gar eine Neugestal- tung der Rütistrasse im Zentrumsbereich sind aber auf einer Kantonsstrasse nur in beschränktem Masse umzusetzen. Die Gemeinde ist daran interessiert, hier einen grösseren Gestal- tungsspielraum zu gewinnen, indem die Strasse durch die Gemeinde übernommen wird. Der Gemeinderat will die Verkehrssituation an der Kronen- kreuzung verbessern und die Rütistrasse zwischen der Feld- bachstrasse und der Holflüestrasse für Velofahrer und Fuss- gänger attraktiver machen. Prinzip der grossräumigen Umfahrung Umfahrung 1.2 Aufgabe Betrachtungsperimeter Der Gemeinderat hat die Arbeitsgruppe Zentrumsplanung mit der Ausarbeitung eines Konzeptes beauftragt, welches die Basis für diese Revision des kommunalen und regionalen Richtplans Verkehr bildet. Im Fokus steht das Strassennetz im Zentrum. 4 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 1.3 Variantenspektrum Erstes Konzept Wichtige Zwischenentscheide wurden der interessierten Bevöl- kerung von Hombrechtikon im Rahmen von mehreren Infover- anstaltungen präsentiert. Das erste Konzept sah vor, den Durchgangsverkehr vermehrt über die Oetwilerstrasse zu führen. Der Gemeinderat musste feststellen, dass eine solche Lösung an der Gemeindever- sammlung kaum eine Mehrheit finden würde. Verworfene Variante Oetwilerstrasse Workshops Unter Miteinbezug eines Teils der Bevölkerung wurde nach neuen Lösungen gesucht. Am Workshop vom 16. Oktober 2010 wurden die Themenkreise Zentrumsentwicklung, Verkehrsfüh- rung und Nutzung sowie die Vor- und Nachteile verschiedener Verkehrsvarianten diskutiert. Zwischenergebnis Die Mehrheit der Workshopteilnehmer hat sich für einen Bypass Holflüestrasse ausgesprochen. Der überörtliche West-Ost-Verkehr kann die Holflüestrasse und die Oetwilerstrasse benützen. Beide Strassenzüge sollen je- doch siedlungsgerecht ausgestaltet werden. Die Holflüestrasse wird zur Kantonsstrasse und muss ausge- baut werden. Der Mehrbelastung auf dieser Strasse steht eine Entlastung auf der Rütistrasse gegenüber. Die Rütistrasse kann im Abschnitt Kronenkreuzung bis Holflüestrasse zur Gemeinde- strasse abklassiert und gemäss den Vorstellungen der Gemein- de im Interesse der Zentrumsentwicklung umgestaltet werden. Die Kronenkreuzung kann wesentlich einfacher ausgestaltet werden. Dagegen muss die Kreuzung Holflüestrasse-Feld- bachstrasse ausgebaut werden. 5 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Zwischenergebnis aus dem Die Arbeitsgruppe wurde beauftragt, diese Netzlösung auf Kon- zeptstufe zu vertiefen und auch die Netzbedeutung der Oetwi- Workshop lerstrasse und der Lächlerstrasse zu klären. Bypass Holflüestrasse 6 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 2. Konzept neue Verkehrs- führung im Zentrum 2.1 Übersicht Hinweis zur rechtlichen Das nachfolgend dargestellte Konzept bildet die Basis für die Revision des kommunalen Richtplans Verkehr und der Anpas- Bedeutung sung des regionalen Strassennetzes. Es ist für die weiteren Projektierungsarbeiten wegleitend und dient primär der Illustra- tion der Massnahmen, die auf den einzelnen Strassenzügen im Zentrum entsprechend dem momentanen Projektstand in Etap- pen umgesetzt werden sollen. Bei einem positiven Entscheid der Gemeindeversammlung und der Planungsregion Pfannenstil zur neuen Netzbildung, ist die- ses Konzept auf Projektstufe zu vertiefen. Das Verfahren richtet sich nach dem Strassengesetz (StrG). Die Bevölkerung kann dannzumal zum Projekt Stellung nehmen (§ 13 StrG). Zudem ist ein Einspracheverfahren durchzuführen und die Pläne sind vor der Festsetzung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen (§ 16 StrG). Für die Massnahmen auf den künftigen Gemeinde- strassen sind Kreditbeschlüsse erforderlich. Die Stimmbevöl- kerung wird sich somit in mehreren Vorlagen zu den Strassen- projekten äussern können. 7 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 2.2 Massnahmenbeschrieb Anschluss Holflüestrasse an Feldbachstrasse Verworfene Variante Die Kreuzung Holflüestrasse-Feldbachstrasse muss leistungs- fähig ausgebaut werden. Denkbar ist eine Ausgestaltung als Holgassstrasse T-Kreuzung. Im Sinne einer Variante wurde eine Verkehrsführung über die Holgassstrasse, kombiniert mit dem Bau eines Kreisels an der Feldbachstrasse, geprüft. Ein Kreisel an der Feldbachstrasse hätte die Funktion eines Eingangstors und würde das Ge- schwindigkeitsniveau auf der Feldbachstrasse reduzieren. Die Linienführung sowie die Geometrie des Kreisels sind aus ortsbaulicher Sicht jedoch problematisch. Die Variante ist zu- dem flächenintensiv. Erschwerend ist, dass für den Landerwerb und den Bau des Kreisels beträchtliche Mehrinvestitionen verbunden sind, die mehrheitlich durch die Gemeinde zu finanzieren wären. Aus diesen Gründen wurde diese geprüfte Variante verworfen. 8 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Holflüestrasse Abschnitt Feldbachstrasse bis Eichtalstrasse Strasse verbreitern Die Holflüestrasse wird entsprechend der neuen Netzfunktion auf 6.5 m Fahrbahnbreite, mit einem durchgehenden einsei- tigen Trottoir von 2 m Breite, ausgebaut. Entsprechend dem Bebauungsstand wird der linke Fahrbahnrand voraussichtlich an der heutigen Lage belassen. Wichtige Querungsstellen für die Fussgänger werden mit einer Mittelinsel ausgebildet (z.B. Farnerweg und Lindenweg). Dadurch kann die Fahrbahn in Etappen sicher gequert werden. 9 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Rütistrasse Abschnitt Holflüestrasse bis Oetwilerstrasse Kreisel bei der Post Im Zentrumsbereich soll der Bau eines Mehrzweckstreifens im Detail geprüft werden. Ein solches rund 2 m breites Band in der Fahrbahnmitte erfüllt mehrere Funktionen: • Querungshilfe für Fussgänger • Aufstellungsraum für linksabbiegende Fahrzeuge, wodurch der Verkehrsfluss auf der Holflüestrasse nicht beein- trächtigt wird • gestalterisches Element zur Sicherstellung von ange- messenen Geschwindigkeiten (Ziel rund 40 km/h) Bei der Poststrasse wird der Bau eines Kreisels vorgeschlagen, um die gefahrenen Geschwindigkeiten auf der Rütistrasse zu reduzieren und gleichzeitig den Verkehr aus der Poststrasse zu verflüssigen. So ergibt sich ein "Einfahrtstor" ins Zentrum. Als Option ist auch der Bau einer T-Kreuzung denkbar, wobei die erwähnten Vorteile entfallen, jedoch ein wesentlich geringerer Landerwerb erforderlich ist. Die Lage der Bushaltestellen wird aus heutiger Sicht beibe- halten. Die Vortrittsverhältnisse am Knoten Oetwilerstrasse - Rütistrasse werden gegenüber heute nicht verändert: Vortritts- berechtigt ist der Verkehr aus der Rütistrasse. Das Einbiegen von der Rütistrasse in die Oetwilerstrasse wird mit einer Linksabbiegespur erleichtert. 10 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Oetwilerstrasse Abschnitt Rütistrasse bis Pionierweg Querung Breitlen Sowohl die Fussgänger vom Altersheim als auch diejenigen vom Pionierweg sollen die Oetwilerstrasse sicher überqueren können. Zu diesem Zweck ist ein Mehrzweckstreifen vorgese- hen, der zugleich als Linksabbieger für die Zufahrten ins Zen- trum dient. Oetwilerstrasse Sternenkreuzung Linksabbiegeverbot Um die Verkehrssicherheit zu erhöhen, wird als flankierende Massnahme die Fahrbeziehung Oetwilerstrasse – Grüninger- Sternenkreuzung strasse Richtung Zentrum unterbunden. Das Linksabbiege- verbot ist durch die Kapo zu verfügen. 11 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Rütistrasse Abschnitt Feldbachstrasse- Holflüestrasse Umgestaltung Rütistrasse Die Rütistrasse kann im Bereich der Kronenkreuzung für den motorisierten Individualverkehr gesperrt werden. Der Ver- kehrsablauf auf der Kronenkreuzung wird dadurch wesentlich einfacher, wenn ausser dem Bus und den Velos kein PW- und LKW-Verkehr aus der Rütistrasse auf die Kreuzung fährt. Auf der Höhe der Holflüestrasse kann die Rütistrasse als Sack- gasse signalisiert werden. Auf diesem Strassenabschnitt verbleibt somit nur noch der Ziel- und Quellverkehr zu den Grundstücken im Zentrum, wenn die Strasse auf der Höhe der Kronenkreuzung gesperrt wird. Zur Verdeutlichung der Strassenhierarchie und der unterschiedlichen Verkehrsregimes wird auf der Westseite der Holflüestrasse das Trottoir durchgehend gestaltet (Trottoirüberfahrt). Bedeutsam ist, dass der Busbetrieb weiterhin gut funktionieren kann. Die Bushaltestellen Krone und Gemeindehaus werden allenfalls auf die verkehrsberuhigte Rütistrasse verlegt. Die Rütistrasse kann bei einer Übernahme durch die Gemeinde einem Tempo-30-Zonenregime unterstellt werden. Langfristig ist die Signalisation einer Begegnungszone denkbar. In einer Begegnungszone gilt Tempo 20 und Vortritt für die Fussgänger. Die Signalisation ermöglicht einen grossen Spielraum für eine umfassende Strassenraumgestaltung mit hoher Aufenthalts- qualität. Das Einführen einer Begegnungszone setzt eine völlige Umgestaltung des Strassenraumes voraus, was aus Kosten- gründen dann erfolgen soll, wenn die Strasse ohnehin saniert werden muss. Beide Signalisationen leisten einen Beitrag zur Verkehrssicherheit, namentlich für die Fussgänger. 12 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Kronenkreuzung Mittelinsel Ein wichtiges Anliegen ist die sichere Verbindung zwischen den Schulhäusern Altes Dörfli und Dörfli. Zusätzlich zu den be- schriebenen Massnahmen auf der Rütistrasse leistet eine neue Mittelinsel auf der Grüningerstrasse einen Beitrag dazu. In der Folge muss der Knoten Lächlerstrasse aufgrund der geometrischen Anforderungen ausgeweitet werden. 13 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 3. Teilrevision Verkehrsplan 3.1 Grundsätze Bottom-up-Prinzip Basierend auf dem Konzept zur neuen Verkehrsführung im Zentrum, soll der gültige kommunale Richtplan Verkehr teil- revidiert werden. Da eine Anpassung des übergeordneten Strassennetzes vor- gesehen ist, muss auch der regionale Richtplan Verkehr der Planungsregion Pfannenstil (ZPP) angepasst werden. Das Revisionsverfahren wird auf Antrag von drei Gemeinden (Gemeindeinitiative) eingeleitet und wird nach einem positiven Entscheid der Stimmbevölkerung von Hombrechtikon zur Teilrevision des kommunalen Richtplans gestartet. Der Beschluss der Gemeindeversammlung von Hombrechtikon erfolgt unter dem Vorbehalt, dass die Delegiertenversammlung der ZPP der Initiative zur Anpassung des regionalen Strassen- netzes auf dem Gemeindegebiet Hombrechtikon zustimmt. Verbindlichkeit und Der Richtplan ist für die Behörden verbindlich. Gemeinderat und rechtliche Bedeutung Verwaltung haben sich im Rahmen ihres Ermessensspielraums an die Festlegungen des Richtplanes zu halten. Der Richtplan muss von der Gemeindeversammlung festgesetzt und vom Regierungsrat genehmigt werden. Für die Grundei- gentümer hat der Richtplan keine direkten rechtlichen Aus- wirkungen. Der Richtplan legt nicht abschliessend fest, wo und auf welche Weise die bestehenden Strassen den neuen Anforderungen angepasst werden sollen; dies ist vielmehr Gegenstand der späteren Detailplanung. Dementsprechend haben auch die im Kapitel 2 beschriebenen Massnahmen lediglich informativen Charakter. Einträge im Richtplan bilden die Basis für die Raumsicherung mittels Verkehrsbaulinien und den Landerwerb. Festlegungen und Die Festlegungen werden einerseits im Richtplantext um- Wirkungen schrieben und erläutert und andererseits im Verkehrsplan dargestellt. Ergänzend wird im Bericht die Wirkung der Fest- legungen aufgezeigt. Die eingerahmten Textteile sind verbindliche Festlegungen. Politische Bedeutung Die Festlegungen im Richtplan sind als Auftrag an den Gemein- derat zu verstehen. Der Gemeinderat hat bei seinen Entschei- den auf den Richtplan zu achten; den Verkehr im Zentrums- bereich im Sinne der Planfestlegungen zu lenken. 14 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 3.2 Anpassung Richtplan Verkehr Gültiger kommunaler Verkehrsplan Beantragter neuer kommunaler Verkehrsplan Legende 15 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 3.3 Festlegungen und Erläuterungen Hauptverkehrsstrassen Die Anpassungen am übergeordneten Strassennetz (Hauptver- kehrsstrassen) werden durch die Region auf Antrag der Gemeinde Hombrechtikon festgelegt. Rechtswirkungen Die Hauptverkehrsstrassen bilden das übergeordnete Strassen- netz. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt gehen zulasten des Kantons. Sammelstrassen Folgende Strassen werden als Sammelstrassen festgelegt: Die Änderungen gegenüber den 2.1.1 Eichtalstrasse rechtskräftigen Richtplanfest- 2.1.2 Grossacherstrasse legungen sind fett dargestellt 2.1.3 Ricken-/Eichwiesstrasse 2.1.4 Richttannstrasse 2.1.5 Schlattstrasse 2.1.6 Bahnhofstrasse (Feldbach) 2.1.7 Buechstutzstrasse 2.1.8 Uerikerstrasse, Teilstück bis Laubisrütistrasse 2.1.9 Poststrasse 2.1.10 Holflüestrasse 2.1.10 Rütistrasse (Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse) Rechtswirkungen Das bezeichnete Sammelstrassennetz stellt zusammen mit den übergeordneten Staatsstrassen die Groberschliessung des Siedlungsgebietes sicher. Trasseesicherung, Bau und Unterhalt gehen zulasten der Gemeinde. 16 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Strassenabschnitt mit 2.4.1 Rütistrasse (Abschnitt Feldbachstrasse bis Holflüestrasse) besonderen Massnahmen Erläuterungen Gefordert ist eine attraktive Gestaltung mit einer qualitativen Aufwertung des Strassenraums unter Einbezug der angren- zenden Grundstücke und Erdgeschossnutzungen im Zentrum, wenn die Strasse saniert werden muss. Rechtswirkungen Die Festlegung bedeutet, dass der Gemeinderat ein Projekt über die Gestaltung der Rütistrasse ausarbeiten wird, wenn diese Strasse durch die Gemeinde übernommen wird. Kurz- fristig umgesetzt werden kann die Signalisation einer Tempo- 30-Zone mit flankierenden provisorischen Massnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit. Wenn die Strasse oder Werk- leitungen saniert werden müssen, besteht die Möglichkeit einer attraktiven Umgestaltung allenfalls in Kombination mit der Signalisation einer Begegnungszone. Siedlungsverträgliche 2.5.1 Grüningerstrasse Verkehrsabwicklung im 2.5.2 Feldbachstrasse Zentrum 2.5.3 Holflüestrasse 2.5.4 Rütistrasse 2.5.5 Oetwilerstrasse Erläuterungen Die Strassen im Zentrum sollen siedlungsverträglich gestaltet werden. Im Rahmen von Strassensanierungen sind Mass- nahmen zu realisieren, die über die Erfüllung der technischen Anforderungen hinausgehen und die Verkehrssicherheit für alle Strassenbenützer erhöhen. Für die Dimensionierung der Strassen wird eine Ausbauge- schwindigkeit von 25 km/h (Rütistrasse Ziffer 2.4.1) bis 40 km/h (übrige Strassen) zu Grunde gelegt. Rechtswirkungen Die Festlegung definiert die Grundsätze für die Dimensionie- rung der Strassen und namentlich der geschwindigkeitsab- hängigen Sicherheitszuschläge bei der Begegnung der Fahr- zeuge gemäss den VSS-Normen. 17 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 4. Auswirkungen 4.1 Verkehr Massnahmen an der Die Richtplanänderung alleine hat noch keine Auswirkungen auf das heutige Verkehrsgeschehen im Zentrum von Hombrech- Kronenkreuzung tikon. Entscheidend ist, welche Massnahmen dannzumal an der Kronenkreuzung getroffen werden, wenn dieser Strassenzug durch die Gemeinde übernommen wird. Aus heutiger Sicht soll die Rütistrasse auf der Höhe der Kronenkreuzung für den motorisierten Individualverkehr ge- sperrt werden. Dadurch wird der Knoten wesentlich einfacher im Betrieb, wodurch die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht werden kann. Die Sperrung bietet zudem ideale Voraus- setzungen zur Steigerung der gestalterischen Attraktivität des Zentrums von Hombrechtikon, da die Verkehrsmenge auf diesem Strassenabschnitt stark reduziert wird. Diesen Vorteilen steht eine Mehrbelastung der Oetwilerstrasse und Holflüestrasse gegenüber, wie nachfolgende Abschätzun- gen zeigen. Verkehrsbelastung Ist 18 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Verkehrsumlagerung bei einer Sperrung Hinweis Eine Zustimmung zum Verkehrsplan bewirkt noch keine Sperrung der Rütistrasse. Die definitiven Massnahmen sind dannzumal in einem separaten Planauflageverfahren nach Strassengesetz zu definieren. Die Pläne werden der Be- völkerung wiederum zur Stellungnahme unterbreitet (§ 13 Strassengesetz). 19 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 4.2 Umwelt Lärm Die Aufklassierung der Holflüestrasse von einer kommunalen Sammelstrasse zu einer regionalen Hauptverkehrsstrasse, und die abgeschätzte Mehrbelastung auf dem Strassenzug, gelten als wesentliche Änderung im Sinne von Art. 8 der Lärmschutz- verordnung (LSV). Die Lärmemissionen auf diesem Strassenzug müssen mindes- tens so weit begrenzt werden, dass die Immissionsgrenzwerte nicht überschritten werden. Denkbar sind folgende Lärmschutzmassnahmen, die auf Pro- jektstufe zu definieren sind: • Bau von Lärmschutzwänden • Lärmschutzwall • Geschwindigkeitsreduktion (z.B. T-30) • Einbau von Lärmschutzfenstern Lärmschutzwände und Lärmschutzwälle sind für das Ortsbild nicht unproblematisch und führen zu einer Kanalisierung des Strassenbildes. Eine Geschwindigkeitsreduktion könnte zwar auch einen Beitrag zur Lärmreduktion leisten. Die von der Kan- tonspolizei geforderte Umgestaltung des Strassenraums stellt jedoch die übergeordnete Netzfunktion in Frage, weshalb diese Massnahme vom Kanton zum heutigen Zeitpunkt abgelehnt wird. Demnach steht der Einbau von Lärmschutzfenstern im Vorder- grund. Diese Massnahme gilt jedoch streng genommen nicht als Lärmschutzmassnahme, da gemäss LSV die massgeblichen Lärmpegel in der Mitte des offenen Fensters gemessen werden und die Grenzwerte an diesem Punkt einzuhalten sind. Luft Stickoxide (NOx) entstehen bei Verbrennungsvorgängen als unerwünschte Nebenprodukte. Dabei reagiert vor allem der Luftstickstoff (N2) mit dem Sauerstoff (O2) der Verbrennungs- luft. Bei diesem Prozess entsteht Stickstoffmonoxid (NO), das erst in der Atmosphäre in das giftigere Stickstoffdioxid (NO2) umgewandelt wird. Die Summe von NO und NO2 wird als NOx bezeichnet. Der motorisierte Strassenverkehr trägt am meisten zur NO2-Belastung bei. Stickoxide spielen eine zentrale Rolle bei der Bildung von Ozon in der unteren Atmosphäre und sind an der Entstehung saurer Niederschläge beteiligt (Bildung von Salpetersäure). Im Zentrumsgebiet wird der NO2-Grenzwert von 30 µg/m³ für das Jahresmittel bereits heute überall eingehalten. Das zusätz- liche Verkehrsaufkommen an der Holflüestrasse von rund 6’500 Fahrten am Tag, führt nicht zu einer Grenzwertüberschreitung. Dies gilt auch für die Oetwilerstrasse mit einer prognostizierten Mehrbelastung von 2'800 Fahrzeugen am Tag. 20 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Mittelfristig ist mit einem Rückgang der NOx-Emissionen zu rechnen. Die von der EU beschlossenen Abgasnormen EURO 4 und 5 werden den verkehrsbedingten NOx-Ausstoss weiter senken. Unter der vorgesehenen EURO 6-Norm (ca. ab 2014) wird auch der Ausstoss von Dieselfahrzeugen auf 80 Milli- gramm pro Kilometer begrenzt werden. Boden Die Neuorganisation des Verkehrsablaufs im Zentrum von Hombrechtikon basiert auf dem bestehenden Strassennetz und führt daher nur zu einem geringen Bodenverbrauch. Die Holflüestrasse ist entsprechend der neuen Netzfunktion auszubauen. Auch der Bau eines Mehrzweckstreifens und eines Kreisels auf der Rütistrasse benötigen zusätzliche Landflächen. Insgesamt sind für die Ausbauten durch den Kanton rund 1'200 m2 Land zu erwerben. Im Gegenzug kann die Rütistrasse flächensparender umge- staltet werden. 21 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 4.3 Gemeindefinanzen Unmittelbare Folgekosten Mit der Übernahme der Rütistrasse wird die Gemeinde den Strassenunterhalt und die Erneuerungsarbeiten für den Abschnitt von der Kronenkreuzung bis zur Holflüestrasse finanzieren. Im Gegenzug entfällt neu die Holflüestrasse in den Zuständigkeitsbereich des Kantons. Die Strassen werden gegenseitig in einwandfreiem Zustand übernommen. Der Abtausch der beiden Strassenabschnitte ist in etwa kosten- neutral, da sich die Länge des künftigen Strassennetzes der Gemeinde nicht verändert. Die Werterhaltung dieser Strassen (Erneuerung, Sanierung) ist als gebundene Ausgabe zu budgetieren. Kosten mit Nachfolge- Ansonsten verursachen die im kommunalen Richtplan Verkehr vorlagen bezeichneten Massnahmen noch keine unmittelbaren Folge- kosten. Erst die Umsetzung des Konzeptes hat finanzielle Kon- sequenzen. Allerdings lassen sich diese im jetzigen Zeitpunkt nur schwer beziffern, weil die Inhalte der Richtplanung kon- zeptionellen Charakter haben und die detaillierte Umsetzung in weiteren Planungsstufen und Einzelprojekten zu konkretisieren ist. In aller Regel kann die Stimmbevölkerung vor der Realisierung von Festlegungen mit Kostenfolgen nochmals über den ent- sprechenden Sachverhalt befinden. Zu solchen kostenrele- vanten Geschäften gehört namentlich die Umgestaltung der Rütistrasse. Die Gemeinde hat sich zudem an den Kosten für den Bau der Verkehrsberuhigungsmassnahmen auf der Oetwi- lerstrasse und für den Bau des Kreisels an der Rütistrasse zu beteiligen. Erste Kostenschätzungen Für die ins Auge gefassten Massnahmen wurden erste Kosten- schätzungen gemacht. Diese sind mit sehr grossen Unsicher- heiten behaftet, weil erst generelle Studien und keine Vorpro- jekte oder gar Projekte vorliegen. Auf Grund von Richtpreisen und generellen Flächenannahmen ergeben sich Gesamtkosten, die gemäss den Zuständigkeiten wie folgt zwischen Kanton und Gemeinde aufgeteilt werden: Kostenschlüssel • Kanton Fr. 4.0 Mio. • Gemeinde: Fr. 2.0 Mio. 22 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV Hinweise zu den Kosten Zusammen mit der neuen Verkehrsführung kann in einem ersten Schritt auf dem nachfolgend blau bezeichneten Abschnitt der Gemeinde der Rütistrasse eine Tempo-30-Zone eingeführt werden. Dazu sind flankierende Massnahmen in der Grössenordnung von ca. Fr. 100'000.- zu realisieren. Der Knoten Rütistrasse – Poststrasse soll auf Wunsch der Gemeinde als Kreisel ausgebildet werden. Die Gemeinde hat sich gemäss Praxis des Kantons mit einem Drittel an den Ge- samtkosten von rund Fr. 750'000.- zu beteiligen. Sofern sich die Gemeinde dannzumal für eine Umgestaltung der Oetwilerstrasse im Sinne des Konzeptes ausspricht, ist von einem finanziellen Aufwand in der Grössenordnung von Fr. 500'000.- zu rechnen. Längerfristig kann der abklassierte Abschnitt der Rütistrasse als Begegnungszone ausgestaltet werden. Dies setzt jedoch eine Umgestaltung des Strassenraums voraus, was tragbarer ist, wenn die Strasse ohnehin saniert werden muss. Die abge- schätzten Fr. 1.1 Mio. Investitionsvolumen beinhalten auch die Sanierungskosten (Belag), die auch ohne Umgestaltung an- fallen werden. Zuständigkeiten 23 Suter • von Känel • Wild • AG
Verkehrsführung im Zentrum Hombrechtikon Erläuternder Bericht nach Art. 47 RPV 5. Verfahren Verfahrensstand • Das vorliegende Verkehrskonzept wurde in Zusammen- arbeit mit dem kantonalen Amt für Verkehr erarbeitet. Über den Projektstand wurden der Gemeinderat und die Bevöl- kerung laufend informiert. • Gestützt auf den positiven Grundtenor der Infoveranstal- tung vom 7. Juni 2010 hat der Gemeinderat entschieden, auf der Basis des Verkehrskonzeptes einen Revisions- entwurf des kommunalen Richtplans Verkehr ausarbeiten zu lassen. • Da eine regionale Strasse zu einer kommunalen Strasse abklassiert werden soll, muss zusätzlich zum kommunalen Richtplan auch der regionale Richtplan revidiert werden. Für das ordentliche Einleitungsverfahren ist die Zustim- mung von drei Regionsgemeinden erforderlich. Mit den Nachbargemeinden Stäfa und Oetwil am See fand am 26. Juli 2010 eine erste Besprechung statt. Nächste Schritte • Die Revisionsvorlage wird im Gemeinderat beraten und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Parallel dazu werden der Kanton, die Planungsregion und die Nachbargemeinden eingeladen, zur Vorlage Stellung zu nehmen. • Die Einwendungen und die Stellungnahmen der überge- ordneten und nebenstehenden Planungsträger werden ausgewertet und in einem Bericht zu den Einwendungen zusammengefasst. • Die Vorlage wird voraussichtlich an der Gemeindever- sammlung vom Juni 2012 beraten. Der Entscheid erfolgt unter dem Vorbehalt, dass der regionale Richtplan Verkehr angepasst wird. • Nach der öffentlichen Auflage des regionalen Richtplans wird das neue regionale Strassennetz durch die Delegier- tenversammlung der ZPP festgesetzt. • Wenn die planerischen Voraussetzungen geklärt sind, wird für die Massnahmen auf den Kantonsstrassen ein Vor- projekt ausgearbeitet. • Auch die Gemeinde muss die Projektierung und Finan- zierung der Massnahmen auf den Gemeindestrassen vor- antreiben und, je nach Kredithöhe, der Gemeindever- sammlung unterbreiten. • Die weiteren Verfahrensschritte bis zum Bau sind nach Strassengesetz durchzuführen. 24 Suter • von Känel • Wild • AG
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