Raumbild-Konferenz, 9.-10.4.2018 Protokolle der Open Space-Diskussionen

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Raumbild-Konferenz, 9.-10.4.2018 Protokolle der Open Space-Diskussionen
Raumbild Vorarlberg 2030

                    Raumbild-Konferenz,
                               9.-10.4.2018

                   Protokolle der
              Open Space-Diskussionen

                                     06.06.2018

                                      Eva Favry

            Rosinak & Partner Ziviltechniker GmbH, Schloßgasse 11, 1050 Wien,
Tel. (+431) 544 07 07, Fax (+431) 544 07 27, email: office@rosinak.at, http://www.rosinak.at
          Firmenbuchzahl FN 140466 v; Handelsgericht Wien; UID: ATU39942201
Raumbild-Konferenz, 9.-10.4.2018 Protokolle der Open Space-Diskussionen
1 Inhalt
EINLEITUNG .......................................................................................................................3

OPEN SPACE 1 ..................................................................................................................4

OPEN SPACE 2 ..................................................................................................................7

OPEN SPACE 3 ................................................................................................................10

OPEN SPACE 4 ................................................................................................................12

OPEN SPACE 5 ................................................................................................................17

OPEN SPACE 6 ................................................................................................................21

OPEN SPACE 7 ................................................................................................................23

OPEN SPACE 8 ................................................................................................................26

OPEN SPACE 9 ................................................................................................................29

OPEN SPACE 10 ..............................................................................................................31

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Raumbild-Konferenz, 9.-10.4.2018 Protokolle der Open Space-Diskussionen
Einleitung
Bei der Raumbildkonferenz fanden am 10. April 2018 zehn Open Space Diskussionen zu
verschiedenen raumrelevanten Themen statt – siehe Konferenzprogramm Station 6
„Kontroverse Themen diskutieren“. Die Themen wurden von mehreren Personen aus ver-
schiedenen Vorarlberger Organisationen und Verwaltungsdienststellen eingebracht, wie
der folgende Überblick über die Open Spaces zeigt:

Nr. Thema                                          ThemenbringerIn: Name, Organisation
1    Wirtschaft und Verkehr in Vorarlberg:    Sabina Danczul, Land Vorarlberg
     Ideen für 2030 zu Güterverkehr, Werkver- Jörg Zimmermann, Land Vorarlberg
     kehr und Logistikverkehr
2    Verdichtung und Freiraum im Doppelpack – Lorenz Schmidt, Land Vorarlberg
     was kann das Raumbild zum Halten der Manfred Walser, Regionalentwickler
     Siedlungsränder beitragen?
3    Quantitativer & Qualitativer Bodenschutz      Manuel Kirisits, Bio Austria in Kooperation
                                                   mit Gebhard Becher, Landwirtschaftskam-
                                                   mer
4    Ohne Biodiversität im Siedlungsraum kein Christiane Machold, Land Vorarlberg
     nachhaltiges Bauen und keine Lebensqua- Katrin Löning, Ökologie Institut
     lität
5    Qualitätskriterien und Monitoring             Markus Berchtold, Heimaten
     Raumbild Vorarlberg
6    Infrastrukturabgabe - Kommunismus oder Josef Mathis, Vau Hoch Drei
     notwendige Maßnahme?
7    Alte Bauwidmungen: Der Strich durch die Ulrich Bernhard, Bodenfreiheit, Verein zur
     Rechnung einer sinnvollen Raumordnung   Erhaltung von Freiräumen
8    Welche Rolle spielt der Wald?                 Andreas Amann, Land Vorarlberg
9    (Eigen-)verantwortliche   Gestaltung   von Andrea Roskosch-Schenker, Land Vorarl-
     Lebenswelten                               berg
     Im Sozialraum
10   Fusionen: Grenzen abbauen, Kooperatio- Martin Netzer, Bgm. Gaschurn
     nen eingehen

Die Open Space Diskussionen wurden mit Plakaten dokumentiert – diese sind im Fo-
toprotokoll zu Station 6 ersichtlich. Darüber hinaus wurden alle Open Spaces mit Mit-
schriften dokumentiert. Die vorliegenden Protokolle der Diskussionen wurden auf Basis
der Mitschriften und der Plakate angefertigt und abschließend noch von den jeweiligen
ThemenbringerInnen korrigiert und ergänzt, damit diese ihre Anliegen im Protokoll gut
vertreten sehen.

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Raumbild-Konferenz, 9.-10.4.2018 Protokolle der Open Space-Diskussionen
OPEN SPACE 1
Thema: Wirtschaft und Verkehr
ThemenbringerInnen: Sabina Danczul und Jörg Zimmermann, Land Vorarlberg
Moderation: Sabina Danczul
10.4.2018, 11:00 – 12:30, Raum: Dachgalerie

Diskussion in Kleinarbeitsgruppen
Problemaufriss mittels Präsentation Jörg Zimmermann.
Arbeit in Kleingruppen zu den Fragen
   •   Wie kann Planung reagieren?
   •   Gewünschte Entwicklung?
   •   Lösungen / Ideen?

Derzeit werden das Raumbild und das Mobilität-Verkehrskonzept parallel erarbeitet: Was
gehört nicht ins Raumbild? Was gehört in das Mobilitäts-Verkehrskonzept?
Abschrift Flipcharts der Arbeitsgruppen:
AG 1
   •   Gesamtschau der Mobilität
   •   Infrastruktur als Ergebnis, dort wo notwendig
   •   Neue Logistiksysteme (zB Cargobike)
   •   Pendlerkonzept – Wegeketten / Schnittstellen
   •   Gesellschafts- und Mentalitätswandel
   •   Push+Pull-Faktoren: sanfte Mobilität fördern, Individualverkehr stößt an Grenzen
   •   Neue Mobilitätskonzepte für den ländlichen Raum und Anbindung an Zentralräu-
       me

AG 2
   •   Treibende Faktoren
           o Konsumentenverhalten > E-Commerce
           o Konzentration der Einkaufsstandorte > EKZ, Baumärkte. Nahversorgung
              zunehmend gefährdet
           o Preisgefälle Schweiz – Vorarlberg. Einkaufstourismus entsteht
           o Wohlstand Mehrung
           o Tourismus: kürzere Aufenthalte und damit mehr Wege
           o Handelsbeziehungen intensiver
           o Große Betriebsansiedlungen an ungünstigen Standorten werden weiter
              ausgebaut
   •   Verkehrsaufkommen ist steuerbar. Neue Lösungswege gehen. Modal!
   •   Dämpfende Faktoren:
           o Dezentrale Industriestandorte > wohnortnahe Arbeitsplätze

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o   Robotik / Digitalisierung
              Änderung der Industriestruktur
              Weniger Arbeitnehmer. Abbau von Pendlerbewegung
          o   Neue, übergreifende, integrierende Mobilitätskonzepte – Pkw, Lkw, Bus,
              Bahn, Drohne, Fahrrad, Flugschiffe
          o   Strukturwandel in der Arbeitswelt:
              Weniger Gütertransport, mehr immaterielle Güter = Datenautobahn
          o   Aufenthaltsqualität in den Ortszentren heben:
              kurze Wege
              Einkaufsverhalten, Freizeitgestaltung / Sport
              Soziales Leben
          o   Nachfrageorientierter Ausbau des Straßennetzes stößt an seine Grenzen
          o   Tourismus-Umstieg auf ÖPNV: attraktiv machen, autofreie Anreize

AG 3
   •   Flächendeckende Kilometer und zeitabhängige „Maut“:
       für Private um Spitzen zu reduzieren und Verkehr zu lenken
   •   Mobilitätsverhalten verändern
       > Alternativen zum MIV attraktivieren mittels Anreizen und Lenkungsmaßnahmen

AG 4
   •   Betriebe an geeignete Standort+
   •   Pendler: weniger MIV, mehr ÖV und Rad
   •   Güterverkehr:
           o weniger Verkehr auf der Straße, mehr auf die Schiene
           o dezentrale Bahn-Anschlusspunkte bei Betrieben
           o bessere Bahnanbindung über Grenzen (D, Ch)
   •   Flächenentwicklungen mutig korrigieren (zB Scc)
   •   Bahn-Güterverkehr: mehr Unterstützung durch das Land. Förderungen für nach-
       haltigen Verkehr

Ergebnisse im Plenum
   •   Funktionale Räume müssen gemeinsam und grenzüberschreitend gedacht werden
       (ÖPNV, MIV, besonders Bahn, „Stadtautobahn Rheintal“). Besonders Grenzüber-
       gänge, leistungsfähige grenzüberschreitende Verbindung, Verkehr gesamthaft be-
       trachten
   •   Standorte für Betriebsgebiete:
       Gesamtschau der Mobilität auf verschiedenen Ebenen erforderlich (z.B. wie kom-
       men Pendler zum Arbeitsort? Jene, die keine Alternativen haben, bekommen
       günstigeren Parkplatz, die verbleibenden nicht).
       Ländliche Räume an Zentralraum anbinden, z. B. Wälderbahn
   •   Zur Verkehrslenkung an den (richtigen) Stellschrauben ansetzen:
       Konsumentenverhalten, Konzentration Einkaufsstandorte. Ein Wachstum ist nicht
       zwingend erforderlich. Umstieg auf ÖPNV attraktiv machen.
       Neue Entwicklungen dabei mitdenken (z. B. Robotik und Digitalisierung). Neue

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Verkehrskonzepte erforderlich, dabei im Modal Split denken. Dabei ungünstige Be-
       triebsgebiet-Standorte nicht weiter ausbauen
   •   Unterschiedliche Systeme mit unterschiedlichem Verkehrsverhalten:
       Wirtschaft „bestimmt fremd“.
       Raumplanung kann nur bedingt lösen. Flächenvorsorge für Bahn etc betreiben,
       Verkehrsverhalten ändern (Modal Split)
   •   Grenzüberschreitende Vision fehlt (Ch – Fl – D), wäre jedoch erforderlich.
       Hinweis: Liechtenstein clustert Betriebsgebiete / Nutzungen, Finanzausgleich als
       Thema.
   •   Interdisziplinäre Betrachtung stärken; Raumplanung und Verkehr stärker vernet-
       zen.
       Wie Verkehrs steuern? Wo sind Verkehrserreger?
   •   Mobilitätsverhalten verändern
       > Alternativen zum MIV attraktivieren mittels Anreizen und Lenkungsmaßnahmen;
       dabei Spitzen reduzieren. Gilt auch für Güterverkehr
       > Flächendeckende Kilometer und zeitabhängige „Maut“: für Private, um Spitzen
       zu reduzieren und Verkehr zu lenken
   •   Wachstumsgrenzen definieren (z. B. ungünstige Betriebsgebietsstandorte nicht
       weiter entwickeln)
   •   Güterumschlag auf der Schiene derzeit nur in Bludenz und Wolfurt möglich, das
       wird kritisch gesehen: Standort für dezentralen Umschlag (z. B. Klaus?) berück-
       sichtigen
   •   Land sollte sich im Thema Güterverkehr engagieren
   •   Visionäre Verkehrsbetrachtungen als Thema im Mobilitäts-Verkehrskonzept. Wel-
       che Infrastruktur ist für welche Mobilität erforderlich?
   •   Wesentlichste Stellschraube ist das Parkplatzmanagement (Schnittstelle von
       Raumplanung und Verkehr)

Mitschrift und Protokoll: Edgar Hagspiel, Sabina Danczul, Jörg Zimmermann

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OPEN SPACE 2
Thema: Verdichtung und Freiraum im Doppelpack
Themenbringer: Lorenz Schmidt, Land Vorarlberg, Abt. VIIa, und Manfred Walser, Regio-
nalentwickler
Moderation: Manfred Walser
10.4.2018, 13:30 – 15:00, Raum: Dachgalerie

Leitfragen:
   •   In welcher Form kann das Raumbild zu dieser Doppelstrategie beitragen?
   •   Wie geht man insbesondere damit um, dass die Leitsätze im Entwurf nicht wider-
       spruchsfrei sind (= es lässt sich nicht alles gleichzeitig erreichen)?

Es gibt auch inneren Freiraum in der Verdichtung für die Wohnqualität > wichtige Ergän-
zung. Sehr großer Bedarf im Siedlungsgebiet (ungleich private Gärten):
   •   Mehr halböffentliche + öffentliche Flächen
   •   Spannungsfeld mit privater Nutzung / Privatheit (… wieviel ist nötig und verträg-
       lich?)
   •   Verdichtung wird oft von der einzelnen Parzelle aus gedacht, öffentlicher Raum /
       Freiraum braucht eine großräumige Betrachtung. Freiraum setzt den Rahmen für
       Verdichtung
   •   Spezielle Frage: Nachverdichtung in bestehenden Strukturen

Gemeinwohl-Interessen versus Interessen der privaten Eigentümer (z. B. Durchwegung):
   •   Im Raumplanungsrecht keine Enteignungsmöglichkeit, aber im Straßenbaurecht
       (Voraussetzung es gibt ein Straßen- und Wegekonzept)

Freiräume außerhalb des Siedlungsgebietes:
   •   „Gebrauchsfaktor“ erhöhen durch mehr Wertschätzung durch Nutzungs- und Ge-
       staltungsmöglichkeiten (gleichberechtigt neben landwirtschaftlicher und ökologi-
       scher Nutzung)
   •   Interessenkonflikte werden oft zu Ungunsten des Freiraums entschieden
   •   Naturschutzflächen noch besser abgrenzbar, Probleme für Landwirtschaftsflächen

Retrospektiv von 2030 betrachtet. Was ist zu tun?
   •   Unbebaute, aber gewidmete Flächen im Siedlungsgebiet nutzen. > Evtl. auch
       temporäre Nutzung als öffentliches Grün (Pacht), Bauen im Baurecht etc. > Quar-
       tiersbetrachtung
   •   2030 ist ein sehr kurzer Zeithorizont für die Raumplanung
   •   Land kann als Gesetzgeber gestalten: RPG-Novelle (REK-Pflicht mit erweitertem
       Anforderungskatalog, z. B. Definition von Gebieten für Quartiersentwicklungspla-
       nungen. > Förderrichtlinien

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•   Gute Qualität des Freiraums (Landschaft, Erholung)
           o Notwendigkeit zum Erhalt des Freiraums ist offenkundig
           o Bewusstsein für innere Verdichtung wächst
           o Sorgfalt im Umgang mit dem Freiraum
           o Guter Mix aus verschiedenen Nutzungen (Landwirtschaft, Naturschutz,
               Freizeit) benötigt Zonen der „Mischnutzung“
           o Bevölkerung in Raumplanungsfragen bilden und
           o Alternative Bilder für einen Raum nebeneinander stellen (Alternativen zei-
               gen / abwägen bei Interessenkonflikten) führt
           o zu einer Kultur der Raumentwicklung
   •   Lernen = im Nahraum miterleben > sozialräumliche Betrachtung / Planung eines
       Quartiers
           o Freiraum als hoch qualitativer Raum
           o Gemeindegrenzen-übergreifende Betrachtung
   •   Nutzer im Planungsprozess einbeziehen (haben Wettbewerb / Bilder zu Alternati-
       ven)
   •   Beispiel Frankreich:
       Projekt wird als grobes Modell der Öffentlichkeit vorgestellt u. Feedback abgeholt
       (2h)
       Detailplanung dito.
       Monitoring dazu.
       > Änderung der Baukultur und der Beteiligungskultur
   •   Sozialraumplanung und Quartiersplanung müssen gut miteinander verschränkt
       werden (vgl. neue Förderrichtlinien. Diese wurden abteilungsübergreifend abge-
       stimmt).
       Zur Sozialraumplanung: Derzeit Pilot zu Daten / Indikatoren. Sozialraumanalyse
       aus einem Guss sowie Info in Kommunen aus FamiliePlus.
       Zur Quartiersplanung: da muss viel ausprobiert werden.
       > Sozialplanung fühlt sich von Raumplanung wenig wahrgenommen.

Äußerer Freiraum
   •   Optische und akustische Dominanz der Autobahn vermindert Freiraumqualität

Wie können die Bereiche voneinander lernen?
   •   (Quartiersplanung kommt oft viel zu spät, gehört ganz an den Anfang)

Nachverdichtung
   •   Große Bereitschaft bei guten Projekten
   •   Leerstand als Problem
   •   Notwendigkeit zu Verdichtung wird eingesehen, aber beim konkreten Anlassfall
       gibt es trotzdem Widerstände
   •   Die „heilige Kuh Eigentum“ blockiert sehr vieles. Die Dinge gehören jemand, der
       keinen Bedarf für Veränderung hat.
   •   Leerstand – große Kubaturen. Betagte Bewohner mit hohem Betreuungsbedarf; -
       gibt es Lösungen / Ideen?

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•   Gewässer sind überwiegend im öffentlichen Eigentum des Bundes und werden
       vom Land verwaltet. Hier sind Maßnahmen oft einfacher unter kostengünstiger
       umsetzbar
   •   Europäischer Wettbewerb zur Quartiersentwicklung (5-15 Häuser). In Vorarlberg
       gute Beispiele / Pilotregionen gesucht. Für Erfahrungsaustausch und Vergleich mit
       anderen europäischen Quartieren
   •   Schweizer Bundesamt für Umwelt (Bafu) sammelt gute Beispiele für Siedlungs-
       entwicklung nach Innen (von außen gedacht)
   •   RPG-Novelle: Vertragsraumordnung auch für Infrastruktur

Wichtig für das Raumbild
   •   Privateigentum und öffentliches Gut / Allgemeingut als Thema
   •   Nachverdichtung gezielt fördern (alle Maßstäbe)
       (Raumplanung fördert Planungen, Wohnbauförderung fördert Investitionen)

Mitschrift und Protokoll: Edgar Hagspiel, Lorenz Schmidt, Manfred Walser

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OPEN SPACE 3
Thema: Quantitativer und qualitativer Bodenschutz / Landwirtschaft
Themenbringer: Manuel Kirisits, Bio Austria, Gebhard Bechter, Landwirtschaftskammer
Moderation: Manfred Walser
10.4.2018, 11:00 – 12:30, Raum: Altstadtfoyer 2
15 TeilnehmerInnen

Im Open Space werden folgende Fragen zum quantitativen und qualitativen Bodenschutz
aufgeworfen:
   •   Was braucht es dafür?
   •   Was soll dazu im Raumbild stehen?
   •   Was kann / soll die Landwirtschaft dazu beitragen?

In der Diskussion werden u. a. folgende Themen angesprochen:
   •   In Vorarlberg dominiert die Grünland- bzw. Viehwirtschaft. Eine Stärkung der
       pflanzlichen Produktion wäre aus Sicht des qualitativen Bodenschutzes sinnvoll.
       Aber: Die klimatische Eignung für den Ackerbau ist oft nicht gegeben (Qualitätsan-
       sprüche der Konsumenten), z. B. im Bregenzerwald. Grünlandböden haben auch
       eine Funktion als CO2 Speicher! Nach der Bodenklimazahl sind 15% der Vorarl-
       berger Landwirtschaftsfläche für Ackerbau gut geeignet – vor allem dort, wo ein
       hoher Siedlungsdruck besteht.
   •   Der Zusammenhang, dass es eine viehhaltende Landwirtschaft im Tal braucht,
       damit genug Vieh für die flächendeckende Alpbewirtschaftung zur Verfügung
       steht, ist viel zu wenig bekannt.
   •   Quantitativer Bodenschutz – Größenordnung: In Österreich beträgt der Flächen-
       verbrauch rund 20 ha pro Tag. Ein durchschnittlicher Landwirtschaftsbetrieb be-
       wirtschaftet 19 ha.
   •   Besonders große Bedeutung hat der Bodenschutz für Hanggemeinden mit Zuzug
       – die besten Böden um den Ort werden verbaut. Die Festlegung einer klaren Sied-
       lungsgrenze im REK wirkt. Die Gemeinde hat Flächenwidmung in der Hand.
   •   Bei den Bewertungsgrundlagen für landwirtschaftliche Böden (Bodenkartierung)
       besteht noch Verbesserungsbedarf. Aus der Bodenschätzung (für Finanz – Er-
       tragswert) wären detaillierte Grundlagen vorhanden, werden aber derzeit nicht
       verwendet.
   •   Good Practice Schweiz: Quantitativer und qualitativer Bodenschutz ist bundesweit
       verankert – mit Regelung der Kompensation. Es gibt ein nationales Forschungs-
       programm Boden.
   •   Im Bregenzerwald sollen landwirtschaftliche Vorrangflächen definiert werden, dazu
       besteht bereits ein Grundkonsens. Das Vorrangflächenmodell Bregenzerwald be-
       ruht auf der historischen Landnutzungsform (Dreistufenwirtschaft) – nicht nur der
       Bodenertragswert zählt.
   •   Die Landesgrünzone in Rheintal und Walgau ist nicht auf Basis der Bodenqualität
       entstanden. Die Landesgrünzone verfolgt drei Ziele (Landwirtschaft, Naturschutz,

                                         Seite 10
Freizeit) -> Abwägungsprobleme bestehen schon innerhalb der Zone, dazu kommt
       der zunehmende Nutzungsdruck (durch Siedlung, Gewerbe, Infrastruktur) -> eine
       Diskussion über Flächenqualitäten ist notwendig.
   •   Eine Bodenaufwertung kann durch die Art der Bewirtschaftung erreicht werden.
       Die Qualität degradierter Böden kann durch Humusaufbau verbessert werden –
       aber gewachsene Böden sind nicht leicht ersetzbar (Struktur, Schichtung) -> dazu
       sind Pilotprojekte notwendig.
   •   Vorarlberg hat im Vergleich zu anderen österreichischen Bundesländern einen
       überdurchschnittlich hohen Anteil ökologisch wertvoller Flächen in der Landwirt-
       schaft. Für die langfristige Sicherstellung dieser Bewirtschaftung und Pflege
       braucht es eine existenzfähige Landwirtschaft.
   •   Die landwirtschaftliche Bewirtschaftungsintensität ist ein sehr komplexes Thema.
       Für die Anpassung der Nutzung an die Boden-Bonität sind Anreize erforderlich.
       Die Ansprüche der Gesellschaft an die Landwirtschaft bzw. an deren sorgsamen
       Umgang mit den Böden sollen sich auch in der Förderung niederschlagen.

Für das Raumbild besonders relevant:
   •   Das Raumbild soll stärker mit der Landwirtschaftsstrategie „Ökoland Vorarlberg
       2020“ verknüpft werden (v. a. hinsichtlich der Ziele zu Bio-Landwirtschaft, Ernäh-
       rungssicherheit, Sonderkulturen, Tierwohl)
   •   Die Bonität der Böden sollen in die Interessensabwägung der Raumplanung noch
       stärker einbezogen werden. Das Instrument der Bonitätskartierung soll verbessert
       und verstärkt eingesetzt werden.
   •   Landwirtschaftliche Vorrangflächen sollen festgelegt werden – Nutzung der Erfah-
       rungen mit dem Modell Bregenzerwald
   •   In der Raumplanung besonders wichtig sind die Festlegung von klaren Siedlungs-
       grenzen in den REK und die Nachverdichtung von Betriebsgebieten.
   •   Auch innerhalb der Landesgrünzone ist eine Diskussion über Flächenqualitäten
       notwendig, damit Nutzungskonflikte zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und
       Freizeit innerhalb der Zone bearbeitet werden können.

Mitschrift und Protokoll: Irmgard Tösch, Eva Favry, Gebhard Bechter

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OPEN SPACE 4
Thema: Ohne Biodiversität keine Lebensqualität im Siedlungsraum
Themenbringerinnen: Christiane Machold, Land Vorarlberg, Abt. Umwelt- und Klima-
schutz und Katrin Löning, Österreichisches Ökologieinstitut
Moderation: Katrin Löning, Österreichisches Ökologieinstitut
10.4.2018, 13:30 – 15:00, Raum: Seminarraum 1
25 TeilnehmerInnen

Input Christiane Machold:
  -   Gefährdung von Biotoptypen
  -   Bedeutung von Insekten / Artenvielfalt – auch im Siedlungsraum
  -   Natürliche Umgebung fördert die menschliche Gesundheit (z. B. Herz)
  -   Elemente einer qualitativen Innenentwicklung – und Wirkungen – siehe Plakat am
      Ende von Protokoll OS 4

• Katrin Löning:
  - Ökologieinstitut / Aktivitäten – befasst sich intensiv mit Thema des Open Space
  - Was kann das Raumbild beitragen?
• Andreas Amann:
  - Naturvielfalt – Thema positiv
  - Negative Aspekte gut aufbereiten, Lösungen anbieten (Schmutz ….)
  - Praxis der Gartengestaltung / Rückblick / Gegenwart
     Obstbäume statt Thujen usw.
     Hühner
• Katrin Löning: Was ist in Mietwohnungen?
  - Antworten: Bernd Federspiel
     Land könnte mitgestalten, z. B. extensive Begrünung von Dachflächen als Fö-
       Voraussetzung in der Wohnbauförderung (vergleiche Tirol – hat mehrere solche
       Aspekte berücksichtigt)
• Hämmerle (EI):
   Ziele quantifizieren / evaluieren
   Dachflächen begrünen
• Georg Rauch:
  - Erfahrungen aus der Bebauungsplanung:
     Bewusstseinsbildung wichtig z. B. heimische Gehölze, Dachbegrünung
• Marina Hämmerle:
  - Imagefrage: Wie sieht ein gepflegter Garten, ein gepflegtes Haus aus
  - Siedlung und Mobilität sollte ökologisierten Aspekt im Siedlungsgebiet abdecken,
    Land sollte das einfordern
• Bernd Federspiel:

                                         Seite 12
- Trend Lärmschutzwand statt Hecken – Land könnte es über Abstandsnachsicht be-
      einflussen (z. B. Abstand 25 cm)
    - Georg Rauch: teilweise 50 cm verordnet
•   Katrin Löning:
    - Biodiversität wird in Vorarlberg oft vernachlässigt, weil wir viel Natur „drum herum“
      haben ….
    - CH. Machold: Wenn Lebensräume geschaffen und vernetzt werden, wird Artenvielfalt
      größer bzw. erhalten
•   Felix Horn:
    - Behörde könnte Maßnahmen fordern
•   Stefan Philipp
    - Bewusstseinsbildung vor allem über die Kinder
•   Katrin Löning: Was kann das Raumbild beitragen?
    - Brigitte Plemel: Raumbild soll auch Bilder zur Biodiversität im Siedlungsraum (visuell)
      liefern!
    - Manfred Kopf: Thema positiv formulieren (Titel) und Pilotprojekt planen und umset-
      zen: Wohnbauförderungskriterien anpassen
    - Sebastian …………: Bild gestalten – weg von den Einfamilienhäusern (im Kopf)
    - Georg Randi / Manfred Kopf: Bauträger – Architektur verbessern (derzeit schwach),
      Naherholungsqualitäten mitdenken bei der Planung von Quartieren, SEELENLOSIG-
      KEIT überwinden (Emotion), Siedlungs-Qualität in öffentlichen Räumen (in Siedlun-
      gen) mitplanen
    - Hämmerle: Biodiversität STRUKTURELL SICHERN / VORSEHEN (Kurt Hämmerle)
•   C. Machold: Ziel Verdichtung konkurriert mit innerörtlichen Frei- / Grünräumen
    (es handelt sich um hochpreisige Flächen)
    - Diese Flächen zu sichern erfordert große Anstrengungen
    - Marina Hämmerle: SIEDLUNG VOM FREIRAUM HER DENKEN „Trittsteine denken“
·     CH: Wohnbaumodelle neu denken: Restflächen sind öffentliche Flächen (nicht privat),
      hochqualitative Zwischenräume mitplanen (Mikrogärten, Abstandsgrün nicht zielfüh-
      rend)
• Barbara Neyer / Baukultur-Förd.
   - Raum rund um denkmalgeschützte und baukulturell hochwertige Gebäude als Kriteri-
     um berücksichtigen: z. b. Garten
   - Georg Rauch / Felix Horn: Ensemble = Schutz – auch Übergänge berücksichtigen
   - Bäume im Privatbereich: Einfluss nehmen können (Durchmesser / Anzeigepflicht)
 · (Bernd Federspiel)
 · Deutschland: Bäume werden ins öffentliche Interesse gestellt (Beispiel Aachen)
 · Baumerhebungen ….
  - M. Kopf: Zwang vorsichtig handhaben, Positivmaßnahmen, Alleen an Straßen
• C. Machold: MITGESTALTUNG ÖFFENTLICHER RÄUME / PFLEGE DURCH AN-
  RAINER
  - Hämmerle (EIV): Gartenberatung Checklisten / Raster vorhanden – sollten gepuscht
    werden

                                           Seite 13
• Thomas Blank: GEWÄSSER / WASSER
  - Gewässer oft innerörtliche Pufferräume für andere Sachen – ohne Lobby – WENIGE
    OFFENE GEWÄSSERRÄUME ERHALTEN UND FÜR TABU ERKLÄREN
  - Siedlungsentwässerung bei Starkregen: RÄUME FÜR VERSICKERUNG UND
    RÜCKKHALTUNG VON REGENWASSER MITPLANEN (Mulden, Freiflächen)
  - Georg Rauch: mit Naherholungsfunktionen und ökologischen Funktionen verbinden!
    Geht
  - Versickerung und Grünraumfunktionen lassen sich verbinden
  - Kurt Hämmerle: Energieautonomie – Verbauung von Gewässern achtsam betreiben,
    Kleinanlagen oft unökologisch
  - HOCHWASSERSCHUTZ / RHEINTAL USW. MEHR RAUM FÜR GEWÄSSER –
    ZUMINDEST BESTEHENDEN RAUM SICHERN
     Blauzone wichtig
     Georg Rauch: Biotopvernetzungen bieten auch Möglichkeiten im Sinne des Hoch-
       wasserschutzes – teilweise Rückwidmungen erforderlich
     K. Löning: Kooperationsräume auch entlang von Flüssen denken (funktional)
     Kurt Hämmerle: RHESI wichtig – sollte im Raumbild vorkommen, viele Funktionen
• C. Machold: LOBBYING
  - Raumplanung, Gewässerschutz und Naturschutz sollten an einem Strang ziehen, un-
    terstützt von NGOs
  - Siedlungsgebiet als Hotspot! Dort prallen die Interessen aufeinander
• Andreas Amann: BIODIVERSITÄT BREITER BEGRIFF
  - Beispiel Alleen, Kühlungsfunktion von Bäumen v. a. im bebauten Bereichen Platz frei-
    lassen für Plätze Allein
  - M. Kopf: Masterplan für Bäume entlang von Geh- und Landesstraßen
• Brigitte Plemel: RHESI
  - Schutz (kommt an), andere Aspekte (Erholung, Ökologie) auch wichtig; mit kommuni-
    zieren
• ÜBERNAHME INS RAUMBILD / IN POLITISCHE PAPIERE …..
  - M. Kopf: Versuch der Einfügung unter Berücksichtigung vorhandener Schwerpunkte /
    Strategien des Landes
  - Thomas Blank: Raumbild soll möglichst viele konkrete LEITSÄTZE formulieren, für
    viele Themen

MÖGLICHE LEITSÄTZE!
      •   Mehr Raum für Gewässer
            o Offene Gewässer im Siedlungsraum sowie die vorhandenen Freiflächen
                an und für Gewässer sind langfristig erhalten -und geben Handlungs-
                spielräume für die Zukunft Die ökologische Funktion und die Naherho-
                lungsfunktion werden mitgedacht
            o Grüninseln im Siedlungsraum dienen der Versickerung und Rückhaltung
                von Niederschlagsgewässern und durch die damit verbundene Kappung

                                        Seite 14
der Hochwasserspitzen der Hochwassersicherheit (unter Berücksichti-
                   gung von Biodiversität und der Naherholung)
              o Rhesi: mehr als Schutz vor Naturgefahren, ändert die Bilder im Kopf
      •   Siedlungsnatur bietet Raum für Klimawandelanpassung (Kühlung bei Hitzeperi-
          oden, Versickerung und Retention)
      •   Siedlungsnatur verbessert das Siedlungsklima, filtert Feinstaub und Lärm, er-
          möglicht Begegnung, Naturerlebnis, Bewegungsmölgichkeiten in der Alltags-
          landschaft und fördert die Gesundheit
      •   Durchgrünte Verdichtungszonen sind Lebensräume mit Naherholungsfunktio-
          nen.
      •   Biodiversiätsfördend gestaltete Dächer können einen Ausgleich für die Über-
          bauung darstellen, zur Naherholung und für urban gardening genutzt werden, in
          Verbindung mit Energiegewinnung.
      •   Der Siedlungsraum wird vom Freiraum aus gedacht und unter Berücksichtigung
          der Biodiversität gestaltet.
      •   Hohe Biodiversität in Siedlungsräumen ist Teil / Voraussetzung der Landes-
          wohnbauförderung, Gründachoffensive.
      •   Biodiversitätsfördernde Gestaltung von Betriebsgebieten und –flächen sowie
          von innerörtlichen Freiräumen und Flachdächern
      •   Öffentliche Körperschaften sind Vorbild für ökologisch sensible Maßnahmen im
          öffentlichen Raum.
      •   Ein Masterplan sichert den Baumbestand an Gemeinde- und Landesstraßen.
      •   Innerörtliche Freiräume auch für Lebensmittelproduktion sichern (urban garde-
          ning…)

Mitschrift und Protokoll: Christoph Türtscher, Christiane Machold, Katrin Löning

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OPEN SPACE 5
Thema: Qualitätskriterien und Monitoring
Themenbringer: Markus Berchtold-Domig, heimaten
Moderation: Markus Berchtold-Domig, heimaten
10.4.2018, 11:00 – 12:30, Seminarraum 2
18 TeilnehmerInnen
Im Open Space „Qualitätskriterien und Monitoring“ wurde über die Notwendigkeit eines
Monitoring-Prozesses für das Raumbild und mögliche Qualitätskriterien diskutiert. Im
fachlichen Input von Markus Berchtold-Domig legte dieser dar, dass Monitoring der
Raumentwicklung auf Europäischer Ebene immer stärker diskutiert wird und auch im
Raumbild Vorarlberg seinen Niederschlag finden sollte. Er führte aus, dass im Rahmen
des EU-Projektes CESBA Alps zwischen dem Monitoring der Handlungsfähigkeit einer
Region (SHARC und Qualitätskriterien) und der Entwicklung einer Region (Qualitätskrite-
rien) unterschieden wird. Die vorgestellten Kriterien sind Zwischenergebnisse aus dem
Projekt CESBA Alps und sollen für Vorarlberg adaptiert werden.
Anschließend diskutierten die TeilnehmerInnen, welche Rahmenbedingungen es für ein
Monitoring geben sollte und welche Indikatoren zur Bewertung der Umsetzung der Raum-
bildziele sinnvoll wären. Die Ergebnisse sollen dem Planungsteam als Feedback und
Grundlage zur Erstellung eines Kriterienkataloges dienen. Folgende Schlüsse wurden
getroffen:
   •   Ein Evaluierungs- und Monitoring-Prozess ist wichtig für die Bewertung und Mes-
       sung der Umsetzung der Raumbild-Ziele.
   •   Alle Ziele und Maßnahmen des Raumbildes müssen klar definiert und operationa-
       lisiert werden. Ziele, bei denen eine Quantifizierung nicht möglich oder sinnvoll ist,
       sollen einer qualitativen Beurteilung unterzogen werden. Die Indikatoren sollen
       von FachexpertInnen aus den jeweiligen Themengebiete entwickelt werden.
   •   Die Kriterien für die Evaluierung sind zu Beginn des Raumbildes festzulegen, um
       allfällig notwendige Adaptierungen zur Maßnahmenbewertung vorzunehmen. All-
       fällig sollen die Zielsetzungen des Raumbildes an die Evaluierung angepasst wer-
       den.
   •   Die Kriterien sollen so formuliert werden, dass sie den Erfolg einer Maßnahme /
       die Erreichung eines Zieles realitätsgetreu abbilden. Es soll sichergestellt werden,
       dass auch „weiche“ Faktoren („hidden agendas“, Beziehungen, Stimmungen, etc.)
       in der Beurteilung erfasst werden.
   •   Die Kriterien sollen sich Sektor-übergreifend ergänzen und die Gesamtheit des
       Raumbildes wiederspiegeln.
   •   Erwartungen und Anforderungen an den Monitoring-Prozess (Vorgaben zu Ver-
       bindlichkeit, Budget pro Indikator, Vorgehen bei Nicht-Erfüllung der Ziele) müssen
       von Politik und Interessenvertretungen definiert werden.
   •   Das Land soll die Koordination den Monitorings mit Unterstützung einer interdis-
       ziplinären Begleitgruppe bestehend aus FachexpertInnen, Vereinen, Interessen-
       vertretungen, etc. übernehmen. In einem jährlichen Bericht soll der Fortschritt zur

                                          Seite 17
Erreichung der Ziele des Raumbildes festgehalten werden. Zusätzlich soll in einer
       zwei- bis dreijährlichen Konferenz eine Evaluierung und allfällige Anpassung der
       Kriterien vorgenommen werden. Die Evaluierung kann auch durch bestehende
       Gremien und Institutionen (z.B. Forum Raumplanung, Planertag) vollzogen wer-
       den.
   •   Das Monitoring-Instrument soll der Forderung nach einem Paradigmenwechsel in
       der Raumplanung nachkommen.

Die Teilnehmer stellten fest, dass die Entwicklung des Kriterienkataloges eine Herausfor-
derung darstellt. Die vorhandene Zeit war nicht ausreichend, um alle Kriterien zu diskutie-
ren.
Alle Beteiligten empfehlen, Energie in den Aufbau eines Monitoring Systems zu investie-
ren.
Markus Berchtold-Domig bedankt sich bei allen Beteiligten für die rege Diskussion und
ihre Beiträge.

Mitschrift und Protokoll: Lisa Vlasak, Markus Berchtold-Domig

Anhang 1: Mögliche Qualitätskriterien für die Evaluierung des Raumbildes (Reihung durch
die TeilnehmerInnen): 1 = hohe Relevanz; 5 = niedrige Relevanz

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OPEN SPACE 6
Thema: Infrastrukturabgabe
Themenbringer: Josef Mathis, Markus Aberer, Erich Meier, Gabor Mödlagl, Stephanie
Essig, alle: vau | hoch | drei
Moderation: Andrea Weninger
10.4.2018, 13:30 – 15:00, Raum: Seminarraum 2
41 TeilnehmerInnen

Anstelle von Abgabe soll besser Infrastrukturbeitrag genannt werden, da dies eher mit
einem Beitrag an die Gesellschaft verbunden wird.
Der Vorarlberger Landtag hat bereits 2013 einen Beschluss gegen die Baulandhortung
gemacht. Daraus ist aber kein offizielles Papier geflossen (Kritik)
In anderen Bundesländern wurden bereits Beiträge installiert:
   •   Oberösterreich: Aufschließungsbeitrag für unbebaute Grundstücke
   •   Salzburg: Infrastrukturbeitrag seit 2017 für unbebaute Grundstücke, wobei dieser
       gestaffelt ist zwischen urbanen und ländlichen Gegenden
   •   Steiermark: Investitionsabgabe, kommt relativ selten zum Einsatz
   •   Niederösterreich: hatte eine Abgabe, wurde aber niemals schlagend.

Vor bereits fünf Jahren wurde in der Schweiz die große Raumplanungsoffensive gestartet,
wo 63 % der Bevölkerung für eine Innenentwicklung und eine Landschaftsentwicklung
waren, sodass dies im Bundesraumplanungsgesetz festgeschrieben wurde. Ein wichtiger
Beitrag darin wird in der Mehrwertabgabe bei Aufzonungen gesehen. Im Kanton St. Gal-
len gilt seit 1.11.2017 ein neues Planungsgesetz, das vorschreibt, dass ein Kaufrecht
nach acht Jahren für die Gemeinde erwächst, falls das Grundstück nicht bebaut wird.
Massive Preisentwicklung bei Grundstückskauf wird aufgezeigt: z.B. in Dornbirn eine
Steigerung von 255 Euro pro m² im Jahr 2011 auf 650 Euro pro m² im Jahr 2018, was
eine Steigerung von 150% bedeutet.
Das ergibt einen Baukostenanteil für das Grundstück von 20 bis 25% der Gesamtbau-
kosten.
Es wird für eine vernünftige Verdichtung plädiert, z.B. 60 Baunutzungszahl.
Vorschlag Mödlagl: Bildung einer Taskforce, die in ausgesuchten Gemeinden GIS-
basierte Erhebungen vornimmt darüber,
   •   wo relevante unbebaute Grundstücke sind,
   •   wie groß diese sind (nach Größenklassen),
   •   wann und wie diese gewidmet wurden,
   •   ob diese Teil einer Gesamtliegenschaft sind, die teilweise bewohnt ist,
   •   ob die Eigentümer auf diesen Liegenschaften wohnen und
   •   wenn nein, wann sie diese Liegenschaft erworben haben,
   •   welche datenschutzrechtlichen Rahmenbedingungen zu beachten sind.

                                         Seite 21
Diese Daten sollen die Grundlage für die Berechnung eines Infrastrukturbeitrages sein.
Konkrete Maßnahmen setzen! Raus aus der Jammerfalle! …wird zum Stichwort.
Als Ergänzung wird genannt, dass dieser Beitrag in den zu schaffenden Bodenfonds ein-
fließen soll. Die Gründung eines Bodenfonds wurde durch Landesrat Rauch bestätigt.
Jedoch die Infrastrukturabgabe wurde seitens der ÖVP laut seiner Auskunft klar abge-
lehnt.
Die Menschen werden seitens der Politik immer verkannt. Auf Ratio des Vorarlbergers soll
gesetzt werden, durchhalten ist die Devise.
Die Höhe der Abgabe soll in einem gemäßigten Rahmen sein, weiters sollen Grundstücke
von 1.500 bis 2.000 m² nicht von der Abgabe betroffen sein.
Realistischerweise muss davon ausgegangen werden, dass eine Infrastrukturabgabe in
der kommenden Novelle zum RPG nicht unterzubringen ist. Deshalb wird vorgeschlagen
eine Arbeitsgruppe zu bilden, die innerhalb von zwei Jahren die bestmöglichen Maßnah-
men zur Umsetzung einer Infrastrukturabgabe erarbeitet.
Derzeitige Vertragsraumordnung wird kritisiert, insofern dass Entschädigungszahlungen
die Kommunen kaputtmachen.
Da seitens des Gesetzgebers keine Schritte in diese Richtung gemacht werden, sind Initi-
ativen aufgerufen, aktiv zu werden.
Bis zur Bildung dieser Taskforce sollen Daten von allen großen und mittleren Gemeinden
erfasst werden unter dem Motto „versachlichen und Ängste nehmen“.
Der Vorschlag, ein REK für die Vorderlandgemeinden mit diesen Inhalten zu kreieren,
wird abgeschlagen, da er zu lange dauere.
LR Rauch: Präzise Formulierung des Auftrages ans Land, dann besteht Möglichkeit der
Unterstützung.
Der Punkt der aktiven Bodenpolitik durch die Gemeinden wurde als sehr wichtiges Ele-
ment, das nicht zu vergessen ist, genannt.
Zuletzt wurde noch die Wohnbauförderung kritisiert, da sie die Bodenpreise in die Höhe
treiben würde.
Früher war die Wohnbauförderung regulativ hinsichtlich der Höhe von ortsüblichen Prei-
sen tätig, heute nicht mehr, alles ist aus dem Ruder.

Mitschrift und Protokoll: Kornelia Rhomberg, Josef Mathis

                                         Seite 22
OPEN SPACE 7
Thema: Alte Bauwidmungen als Strich durch die Rechnung einer sinnvollen Raum-
ordnung … und wie Rückwidmung und Baugebote helfen können
Themenbringer: Ulrich Bernhard –Bodenfreiheit, Verein zur Erhaltung von Freiräumen
Moderation: Bertram Meusburger – Büro für Zukunftsfragen
10.4.2018, 11:00 – 12:30

Zum Einstieg ein Kurzreferat von Ulrich Bernhard mit Bildbeispielen (Luftbild vs. Flä-
chenwidmungsplan):

Ca. 11.900 ha sind in Vorarlberg als Bauland gewidmet. Unter diesen Grundstücken sind
33,2 % komplett unverbaut (Stand 2015).
1. Problemfeld: faktischer Siedlungsrand und jenseits davon:
       Selbst weit vom Ortskern entfernt wurde in der Vergangenheit sehr großzügig
       baugewidmet. Zwar könnten die Gemeinden aus wichtigem Grund von Bau- in
       Freifläche rückwidmen und überlässt die österreichische Verfassung die Frage,
       ob dem Eigentümer dafür Ersatz zusteht, dem Landesgesetzgeber. Das Vorarl-
       berger Raumplanungsgesetz sieht jedoch die Pflicht, dem Eigentümer die Wert-
       minderung zu ersetzen, vor und lässt davon seit 2011 praktisch keine Ausnahme
       mehr zu. Die Wertminderung zu ersetzen, können sich die Gemeinden nicht leis-
       ten. Das ist der Hauptgrund, warum in Vorarlberg seit 2011 nicht mehr rückge-
       widmet wird. Daher bleiben alte Bauwidmungen auf Dauer bestehen. Solche Flä-
       chen könnten jederzeit bebaut werden. Das geschieht auch, selbst auf Höhe der
       äußersten Gebäude (faktischer Siedlungsrand) und sogar jenseits davon. Das ist
       der Nährboden für die Zersiedelung in Vorarlberg. Daher sollte nun auch Vorarl-
       berg (wie Oberösterreich, Steiermark, Kärnten und Burgenland) den Ersatz der
       Wertminderung von strengen Voraussetzungen abhängig machen (z.B. Er-
       satz nur wenn Rück- wenige Jahre nach Bauwidmung). Dann könnten die Ge-
       meinden viele ungenutzte Bauflächen an der Peripherie wieder in Freifläche rück-
       widmen. Das würde Zersiedelung eindämmen und Hortung riskant machen.
2. Problemfeld: Flächen, deren Bebauung sinnvoll wäre, die aber unbebaut bleiben.
       Sogar im Kerngebiet BK sind 15,8 % und im Betriebsgebiet BB 21,9 % unbebaut.
       An baugewidmeten Flächen, an deren Bebauung die Öffentlichkeit besonderes In-
       teresse (insb. für Ortsentwicklung) hat, sollte das Gesetz ein Baugebot ermögli-
       chen: Also die Aufforderung der Behörde an den Eigentümer, innerhalb einer be-
       stimmten Frist zu bauen. Bei Missachtung sieht das deutsche Recht Beugestrafen
       und jenes in St. Gallen ein Kaufrecht der Gemeinde vor; der Referent schlägt hin-
       gegen vor, dass die Gemeinde ein befristetes Baurecht am betroffenen Grund
       erhalten soll.

                                         Seite 23
Zusammenfassung der Ansätze des Referenten zur Lösung für unbebaute Bauflächen:
   •   Einschränkung des Wertersatzes, um unbebaute Grundstücke am Siedungsrand
       in Freifläche rückwidmen zu können und so die Zersiedelung einzudämmen
   •   an Flächen, deren Bebauung im besonderen öffentlichen Interesse ist, Baugebot
       und bei Missachtung Einräumung eines befristeten Baurechts an die Gemeinde.

(siehe auch Plakat am Ende des Protokolls von OS 7)

Die Teilnehmer haben folgende Punkte diskutiert bzw. Positionen bezogen:
   •   RPG als Ausgleich zwischen Einzelinteressen und Gemeinwohl
   •   2011 überzogene Eigentumshaltung => totale Entschädigungspflicht. Künftig mehr
       Gemeinwohl gefragt
   •   Nur mit langfristigen Lösungsansätzen lässt sich permanenter Bodenverbrauch
       eindämmen
   •   Konkrete Maßnahmen zur Baulandmobilisierung /Reduzierung von Hortung
   •   Kriterien für Rückwidmung transparent und offen festlegen => keine Willkür
   •   Entschädigungs-Bestimmungen wieder lockern
   •   Einfamilienhäuser zementiert? Alte im Zentrum, Familien in Häusern (Bsp. Krum-
       bach)
   •   Eigentum verpflichtet: Bauland muss bebaut werden. „Ich kann nicht alles damit
       tun, was ich will“
   •   Wunsch, nahe dem Ortskern zu wohnen, sinnvoll => Baugebot
   •   Übergangsfristen als Voraussetzungen für Baugebote/Rückwidmungen
   •   Wortmeldungen zu Baurecht der Gemeinde sind mit einer Ausnahme interessiert
       bis positiv
   •   Modelle anderer Länder (Kaufrecht der Gemeinde etc.) und Best-Practice-
       Beispiele anschauen
   •   Verdichtung durch höhere Baunutzung
   •   REKs: Land muss mitbestimmen
   •   Bauwidmung steigert Wert ohne eigene Leistung enorm: Mehrwertabschöpfung
   •   Leerstandsabgabe
   •   Zweitwohnsitze
   •   steuerliche Regelungen für Flächenmobilisierung
   •   aktive Bodenpolitik wichtig, aber Bodenfonds würde kaum am Siedlungsrand ge-
       gen Zersiedelung eingreifen
   •   Beschränkung von weiterer Baulandhortung
   •   Diskussion über Eigentum generell offensiver führen
   •   Novelle soll nach dem Raumbild beschlossen werden, damit die Ergebnisse noch
       Berücksichtigung finden können

Mitschrift und Protokoll: Sylvia Lutz, David Moosbrugger, Ulrich Bernhard

                                         Seite 24
Seite 25
OPEN SPACE 8
Thema: Welche Rolle spielt der Wald?
Themenbringer: Andreas Amann – Leiter der Forstabteilung, Land Vorarlberg
Moderatorin: Eva Favry, Rosinak & Partner ZT GmbH
10.4.2018, 11:00 – 12:30, Raum: Altstadtfoyer 1
10 TeilnehmerInnen

Zunächst stellt A. Amann (unter Verwendung von Präsentationsfolien) diverse Daten und
Fakten zu den Themen Wald, Forstwirtschaft und forstliche Raumplanung vor:
   •   Sehr breites Spannungsfeld beim Thema Wald (Wirtschaft, Gesundheit, Touris-
       mus, Energie, Naturschutz…)
   •   Derzeit bestehen 37 % der Landesfläche Vorarlbergs aus Wald, davon ca. 50%
       Schutzwald.
   •   Besitzverhältnisse bei Waldfläche: Der Süden des Landes ist mehrheitlich in Ge-
       meinschaftsbesitz (Kommunalwälder, Agrargemeinschaften), der Norden mehr-
       heitlich in Privatbesitz.
   •   Waldwirtschaft: Vorarlbergs Wald ist relativ vorratsreich – das Potenzial für Holz-
       einschlag wird nicht genutzt, da Wälder zum Teil schlecht erschlossen sind oder
       kein Interesse der Waldeigentümer besteht. Dadurch ergeben sich Chancen und
       Herausforderungen für die künftige Waldbewirtschaftung. Mit dem Klimawandel
       sind aufgrund steigender Jahresdurchschnittstemperaturen (längere Vegetations-
       zeiten) bei ausreichenden Niederschlägen natürliche Produktivitätssteigerungen
       zu erwarten. Dadurch steigt einerseits das Potenzial an nachwachsendem Roh-
       stoff, andererseits ist mit extremeren Wetterereignissen sowie neuartigen Schäd-
       lingen zu rechnen.
   •   Die gesetzliche Grundlage ist das Bundes-Forstgesetz aus dem Jahr 1975 – es
       wird derzeit novelliert. Das Landesforstgesetz 1979 enthält zusätzliche spezifische
       Vorarlberger Regelungen im Forstwesen. Die Vorarlberger Forststrategie enthält
       strategische Ziele und diverse Maßnahmen.
   •   Der Wald ist für die Bevölkerung mit vielen – meist positiven Emotionen besetzt.
   •   Der Wald ist frei begehbar – in der Ära des Bundeskanzlers Kreisky wurde mit
       dem Forstgesetz 1975 der Wald frei zugänglich gemacht – hoher Erholungszweck
       – hohe gesellschaftliche Wirkung. Im Gegensatz dazu ist das Jagdrecht mit dem
       Eigentum an Grund und Boden verbunden.
   •   Unter „Waldgesellschaft“ wird die Zusammensetzung des Waldes aus unterschied-
       lichen Baumarten, Sträuchern und Bodenpflanzen verstanden. Diese ist abhängig
       von Bodenverhältnissen, Lage und Klima. In Vorarlberg besteht eine flächende-
       ckende Kartierung der potentiell natürlichen Waldgesellschaften mit entsprechen-
       den Bewirtschaftungsempfehlungen
       (http://www.vorarlberg.at/pdf/waldhandbuch2014.pdf)
   •   Die Vorarlberger Forststrategie soll im laufenden Jahr überarbeitet werden. Dies
       ist für A. Amann der Anlass, bei den Anwesenden der Raumbildkonferenz ein

                                         Seite 26
Stimmungsbild einzuholen, was ihnen im Zusammenhang mit der Entwicklung des
       Waldes und der Forstwirtschaft besonders wichtig ist.
   •   Die Forststrategie des Landes verfolgt eine sog. „multifunktionale Waldbewirt-
       schaftung“, bei welcher versucht wird, die verschiedenen Bedürfnisse von Bevöl-
       kerung und Eigentümern an den Wald möglichst in allen Wäldern durch entspre-
       chende Pflege sicherzustellen. Dies im Gegensatz zur „segregativen Waldbewirt-
       schaftung“, wo intensiv bewirtschafteten Wirtschaftswäldern unbewirtschaftete Re-
       servate gegenüberstehen. Dieses Modell wird in Ländern mit geringer Bevölke-
       rungsdichte und flächenstarker Eigentümerstruktur bzw. hohen Staatswaldanteilen
       wie z.B. in Skandinavien angewendet.

In der folgenden Diskussion wird von einem Teilnehmer die Kritik laut, dass die Gewich-
tung der Forststrategie problematisch sei, da sie den wirtschaftlichen Ertrag in den Vor-
dergrund stelle. A. Amann verweist auf die fünf strategischen Ziele der Forststrategie
(http://www.vorarlberg.at/pdf/forststrategie201805_03_2.pdf), welche alle hohen Stellen-
wert haben. Dies sind:
   •   Wirtschaftliche Produktivkraft des Waldes
   •   Schutzfunktion des Waldes
   •   Klimaschutz
   •   Biologische Vielfalt im Wald
   •   Gesellschaftliche und volkswirtschaftliche Funktionen des Waldes

Die Konfliktlinien zwischen der Forstwirtschaft und dem Naturschutz bzw. dem Interesse
an der Erhaltung von Naturwäldern verlaufen vor allem entlang der folgenden Punkte:
   •   Bewirtschaftung: „Monokultur“, „Kahlschlag“, „schwere Maschinen“ sind negativ
       besetzte Begriffe. Die Forstarbeit nach der in Vorarlberg vorherrschenden natur-
       nahen Bewirtschaftung wird dadurch nicht gewürdigt. Die natürliche Waldgesell-
       schaft (in Vorarlberg in hohen Lagen oft Fichten) soll nach Empfehlungen des
       Landesforstdienstes berücksichtigt werden. Eine gute und nachhaltige Bewirt-
       schaftung liegt im langfristigen Interesse der Waldbesitzer und des Landes. Das
       Baumartenspektrum hat auch mit dem Wildbestand zu tun, welcher gebietsweise
       die standortgerechte Naturverjüngung verhindert. In Natura 2000-Gebieten stehen
       die im Sinne des Naturschutzes wichtigen Arten im Vordergrund. In der Diskussi-
       onsrunde wird von einem Teilnehmer kritisiert, dass der wirtschaftliche Ertrag ge-
       nerell zu stark im Vordergrund stehe und dass Schutzziele und der ökologische
       Wert des Waldes nicht ausreichend berücksichtigt werden. Auch der ästhetische
       Wert verschiedener Baumarten für Landschaftsbild und Tourismus wird in der Dis-
       kussion herausgehoben.
   •   Forstwege: erleichtern die Bewirtschaftung, insbesondere Holzernte, Waldpflege
       und Borkenkäferkontrolle. Die damit verbundenen besseren Möglichkeiten der
       kleinflächigen und naturnahen Bewirtschaftung und Ertragssteigerung werden in
       der Diskussionsrunde unterschiedlich bewertet, da Neuerschließungen in bisher
       extensiv genutzten bzw. unerschlossenen Gebieten stattfinden.
   •   Heizkraftwerke: Die regionale Nutzung des Brennholzes für Biomasse-Heizwerke
       wird kontrovers diskutiert.

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•   Windwurf: Bei der Diskussion von Gründen dafür müssen zunächst die physikali-
       schen Grundlagen erkannt werden (Schwerpunkt und Festigkeit des Baums auf-
       grund von Wurzeln, Boden, Stammhöhe, Krone ….) Die Art der Bewirtschaftung
       spielt eine Rolle (Schneisen). Das Risiko von Windwurf kann durch entsprechende
       Baumartenmischung, Gestaltung und Waldpflege verringert werden. Mischwald
       hat generell Vorteile, ist aber anspruchsvoller zu bewirtschaften. Letztlich ent-
       scheiden die Eigentümer – mehr Aufklärung ist notwendig.
   •   Bewusstsein und Waldpädagogik: Der Generationenwechsel der Waldbesitzer
       zeichnet sich im Umgang mit dem Wald ab: Insbesondere verfügen heutige Wald-
       besitzer immer seltener über die handwerklichen Fertigkeiten zur Waldbewirtschaf-
       tung und über Verständnis für die Dynamik der Waldentwicklung. Gleichzeitig wird
       in der Diskussion darauf hingewiesen, dass „brachliegende Potenziale“ einen ho-
       hen ökologischen Wert haben. Die Waldpädagogik wird von allen als wichtig ein-
       geschätzt. Mehr Bewusstseinsbildung für die naturnahe Nutzung des Waldes soll-
       te erfolgen.

Ein weiterer Punkt, der in der Diskussion angesprochen wird, betrifft die Rolle des Waldes
als Gestaltungselement im Siedlungsraum. Mehr „Wildnis im Herz der Stadt“ kann wichtig
sein! Das Beispiel von Leipzig wird erwähnt, wo mitten in der Stadt Wald gepflanzt wird.
Für das in der Raumplanung so wichtige Thema der Siedlungsgrenzen können Wald-
Neupflanzungen bewusst eingesetzt werden – dabei müssen gesetzliche Vorgaben wie
der notwendige 15 m-Abstand gegenüber landwirtschaftlichen Nutzflächen berücksichtigt
werden. Es soll untersucht werden, wie Wald im Sinne eines Gestaltungselementes ver-
wendet werden kann und wie Wald eine stabilisierende Rolle für Siedlungsgrenzen spie-
len kann.
Die Waldwirtschaft sollte sich viel stärker in räumliche Planungen einbringen!

Mitschrift und Protokoll: Kornelia Rhomberg, Eva Favry, Andreas Amann

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OPEN SPACE 9
Thema: Eigenverantwortliche Gestaltung von Lebenswelten im Sozialraum
Themenbringerin: Andrea Roskosch-Schenker, Land Vorarlberg
Moderatorin: Eva Lingg, Fachhochschule St. Gallen
10.4.2018, 13:30 – 15:00, Raum: Altstadtfoyer 2
11 TeilnehmerInnen

Andrea Roskosch-Schenker (AR) berichtet zunächst darüber, wie sie den Bereich Sozial-
planung und Care Management für pflegebedürftige Personen in der Abteilung “Gesell-
schaft, Soziales und Integration“ aufgebaut hat. In der Mehrzahl der Vorarlberger Pla-
nungsregionen läuft das sehr gut. Zwei bisher nicht abgedeckte Planungsregionen stehen
in den Startlöchern. Nur Montafon ist bislang nicht dabei.
ARs These: Gutes Wissensmanagement ist eine wesentliche Basis für sinnvolle strategi-
sche Weiterentwicklungen. Wichtige Aspekte sind dabei:
   •   Die Verbindlichkeit und Kontinuität der Ansprechpartner
   •   Die fachliche Expertise
   •   Die trägerunabhängige Bedarfsorientierung

Als Beispiel nennt AR die Herausforderung, den zukünftigen Bedarf an Pflegeheimplätzen
in den Regionen zu ermitteln. Bevor man Bedarfe benennt, muss man die Lage gut ken-
nen. Die für die Sozialplanung verantwortliche Person muss fachlich gut und auch gut
vernetzt sein. Auch die Raumplanung bekommt einen Bericht über die Bedarfe.
In der Diskussion werden folgende Aspekte angesprochen:
   •   Derzeit gibt es den Care-Management-Ansatz nur für den Pflegebereich. Das
       Thema „Sozialplanung“ muss auf alle sozialen Bereiche angewendet werden, z. B.
       Kinder und Jugend – basierend auf unterschiedlichen Gesetzen und politischen
       Zuständigkeiten. Auch z. B. Betreutes Wohnen und Wohngemeinschaften sind
       geeignete Themen. Die Einbindung anderer Player im Land stößt an institutionelle
       Grenzen: So betreffen etwa Gesundheitsthemen ein anderes Ressort als die Pfle-
       ge, die zur Abt. Gesellschaft, Soziales, Integration gehört.
   •   Gutes Beispiel: Der Verein Sozialsprengel Rheindelta befasst sich mit Care und
       Case-Management in allen Lebenslagen und bietet 380 Leistungsprodukte an.
   •   Die räumliche Betrachtung (Quartiere, Regionen) hilft dabei, das „Fächer-Denken“
       zu überwinden und mehr in Themen zu denken. Das hat großes Potenzial.
   •   Die eigenverantwortliche Gestaltung der Lebenswelten braucht klare Rahmen-
       bedingungen seitens der öffentlichen Hand.
   •   In den Pflegebereich wird auch von privater Seite investiert Die Abstimmung zwi-
       schen öffentlichen Stellen und privaten Trägern (die laut Richtlinie nicht gefördert
       werden) muss gut gemanagt werden. Die Bürgermeister in Vorarlberg kümmern
       sich gut darum.
   •   In den Sozialsprengeln ist Freiwilligenarbeit ein großes Thema. Wichtig sind gute
       Nachbarschaften im Sinne einer „Caring Community“, auch für Angehörige.

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•   Good Practice-Modelle gibt es im Bereich der Erwachsenenbildung. Sie bieten Hil-
       festellung für die Alltagsbewältigung, Kurse für die Verbesserung von Alltagskom-
       petenzen, generationsübergreifende Angebote. Im Sozialraum geht es nicht nur
       um den Versorgungskontext, sondern auch um den Begegnungskontext. Dazu
       werden mehrere Beispiele genannt: Büchereien als offenes Wohnzimmer, Kurse
       für den Umgang mit sozialen Medien, Vermittlung von Handwerkskompetenz im
       Kulturzentrum, Sprachkurse im Altersheim, …
   •   Solche niederschwelligen Einrichtungen sind auch für die quantitative und qualita-
       tive Sozialforschung wichtig. Die Gemeinden sind die kleinste Datenebene; auf
       kleinräumigere Rasterdaten kann man nur vereinzelt zurückgreifen.
   •   Die Forschung über Familie, Integration, Alter usw. bzw. der Austausch zwischen
       Forschung und Praxis hilft dabei, Lebenswelten zu verstehen und zu integrieren.
       In Vorarlberg fehlt aber eine Universität, und es mangelt an Wissensaustausch et-
       wa mit den Unis Innsbruck, Wien, St. Gallen, Liechtenstein. In Vorarlberg fehlt jun-
       ges Wissen, und es gibt zu wenig Dissertationen. Geeignete Diplomarbeitsthemen
       stellt die Abteilung „Gesellschaft, Soziales und Integration“ des Landes Vorarlberg
       zur Verfügung.

Diskussionsbeiträge zum Raumbild Vorarlberg 2030:
   •   Im Raumbild wird der ganze Sozialbereich vernachlässigt (und auch etwa Kultur
       oder Sport kommen nicht vor). -> Die Sozialraumorientierung soll ins Raumbild in-
       tegriert werden, bestehende Konzepte im Sozialbereich sollen berücksichtigt wer-
       den. Sozialräumliche Prognosen und Perspektiven sollen in die REKs eingebracht
       werden (Förderrichtlinien).
   •   Der Brain Drain stellt einen Widerspruch dar zum Raumbild-Ziel „Talschaften erle-
       ben merkbaren Aufschwung“. Was kann Wissensmanagement dazu beitragen,
       dass das Land für junge Menschen / Frauen attraktiver wird, und dass geeignete
       Anreize für Rückwanderung gesetzt werden? Eine Chance besteht darin, Innovati-
       on aufzuspüren und zuzulassen.
   •   Im Raumbild sollte auf der Zielebene festhalten werden, dass selbstbestimmtes Al-
       tern im eigenen Umfeld ermöglicht werden soll.
   •   Auch der Umgang mit stigmatisierten Bevölkerungsgruppen bzw. Quartieren soll
       im Raumbild thematisiert werden.

Mitschrift und Protokoll: Eva Favry, Andrea Roskosch-Schenker

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