SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ - UM- UND NEUBAUTEN FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BASEL-LANDSCHAFT BBZ BL - Amazon AWS

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SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ
UM- UND NEUBAUTEN FÜR DAS BERUFSBILDUNGSZENTRUM BASEL-LANDSCHAFT
BBZ BL

PROJEKTWETTBEWERB IM SELEKTIVEN VERFAHREN FÜR PLANUNGSTEAMS                   . P
                                                                                  rogramm k
                                                                                            o

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WETTBEWERBSPROGRAMM (PHASE 1 PRÄQUALIFIKATION)

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                                                                                                         o rm
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                                                                                                         zu r O
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Stand 16. August 2018

Impressum
Wettbewerbsprogramm SEK II Schulen Polyfeld 1, Muttenz

Auftraggeberin            Bau- und Umweltschutzdirektion des Kanton Basel-Landschaft
Herausgeberin             Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt
                          Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
Wettbewerbsbegleitung     planzeit GmbH, Zürich
Wettbewerbssekretariat    Bau- und Umweltschutzdirektion
                          Kanton Basel-Landschaft, Zentrale Beschaffungsstelle
                          Rheinstrasse 29, 4410 Liestal
                          E-Mail    zbs@bl.ch
Inhalt und Redaktion      planzeit GmbH, Martin Schmid
Layout                    Hochbauamt Basel-Landschaft
Bezugsquelle              Bau- und Umweltschutzdirektion
                          Kanton Basel-Landschaft, Hochbauamt
                          Rheinstrasse 29, CH-4410 Liestal
                          E-Mail    hochbauamt@bl.ch
                          Internet www.hba.bl.ch
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INHALTSVERZEICHNIS

1.   Einleitung ...........................................................................................................................................3
2.   Allgemeine Bestimmungen ...............................................................................................................6
3.   Bestimmungen Präqualifikation (Phase 1) .......................................................................................13
4.   Bestimmungen Wettbewerb (Phase 2) ............................................................................................15
5.   Wettbewerbsaufgabe ......................................................................................................................18
6.   Termine ............................................................................................................................................31
7.   Programmgenehmigung ..................................................................................................................32
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1. EINLEITUNG

1.1     Ausgangslage

Der Kanton Basel-Landschaft plant auf dem Schulareal Kriegacker im Quartier Polyfeld Muttenz
verschiedene bedeutende Erweiterungen und Umnutzungen für die SEK II Schulen. Als Sekundarstufe
II bezeichnet man die Bildungsmöglichkeiten nach der obligatorischen Volksschulzeit (Berufsschulen,
Fachmittelschulen, Gymnasien).
Die Entwicklung der SEK II Schulen im Areal Kriegacker ist eng mit derjenigen der Fachhochschule
Nordwestschweiz (FHNW) und des Quartiers Polyfeld Muttenz verbunden. Der Kanton Basel-
Landschaft und die Gemeinde Muttenz verfolgen gemeinsam das Ziel einer nachhaltigen,
städtebaulichen, wirtschaftlichen, ökologischen und funktionalen Aufwertung des Quartiers Polyfeld
und des Areals Kriegacker.

1.2     Kurzfassung Aufgabe
Projektperimeter SEK II Schulen Polyfeld 1
Der sich noch im Bau befindende Neubau für die FHNW in unmittelbarer Nachbarschaft soll ab
Herbst 2018 bezogen werden. Dadurch werden die heute durch die FHNW genutzten Gebäude
Gründenstrasse 40 und 44 für die Wettbewerbsaufgabe frei. Auf dem Projektperimeter soll die
Zusammenführung der Gewerblich-industriellen Berufschulen Muttenz und Pratteln (GIBM) und
der Gewerblich-industriellen Berufschule Liestal (GIBL) am Standort Kriegacker geplant werden.
(Realisierung bis 2025). Mit einer Gesamtsanierung der bestehenden Gebäude und ergänzenden Um-
und Neubauten sollen die Raumbedürfnisse abgedeckt werden.

Lageplan Quartier Polyfeld Muttenz mit Bereich Wettbewerbsperimeter
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Betrachtungsperimeter SEK II Schulen Polyfeld 2
Ein späteres Projekt (Realisierung bis 2029) wird Inhalt eines künftigen Wettbewerbsverfahrens sein
und hat die Unterbringung des Gymnasium Muttenz (GYM), der Fachmittelschulen (FMS) und des
Bildungszentrums der Kaufmännischen Vereinigung BL (BZkvBL) an neuen Standorten im Kriegacker
zum Ziel.

1.3     Bildungspolitische Rahmenbedingungen

Die Bildungs-, Kultur- und Sportdirektion (BKSD) beabsichtigt den Schulstandort Polyfeld in Muttenz
zu einem Bildungscluster SEK II zu entwickeln. Dabei soll der Bedarf für die kantonalen Schulen der
Sekundarstufe II, wie der gewerblich-industriellen Berufsfachschule Muttenz (GIBM), dem Gymnasium
Muttenz (GYM) und des Bildungszentrums der Kaufmännischen Vereinigung BL (kvBL) erfüllt werden.
Die 2016 vom Regierungsrat beschlossene Strategie der BKSD sieht die Entwicklung des
Bildungsclusters Sek II unter Vorgabe einer optimierten Nutzung der bestehenden Infrastruktur
vor. Die kantonalen gewerblich-industriellen Berufsfachschulen GIB Muttenz (mit Aussenstandort
Pratteln) und GIB Liestal werden am Standort Muttenz zusammengeführt. Durch die entstehenden
Synergieeffekte soll eine markante Reduktion des Flächenbedarfs für die gewerblich-industriellen
Berufsfachschulen Basel-Landschaft herbeigeführt werden.

1.4     Finanzpolitische Rahmenbedingungen

Dem Kanton Basel-Landschaft stehen in den nächsten Jahren verschiedene grosse Investitionen
bevor.
Primäres Ziel ist es, die Nachhaltigkeit der getätigten Investitionen im Rahmen der Kostenvorgaben
sicherzustellen. Das Projekt muss in seinen Investitions- und Betriebskosten wirtschaftlich,
bedarfsgerecht und somit langfristig nachhaltig sein. Als öffentlicher Bauherr trägt die Auftraggeberin
dabei eine besondere Verantwortung in Bezug auf den optimalen Einsatz der limitierten
Finanzressourcen und erwartet dazu von den zu beauftragenden Planern die volle Unterstützung.

Kostenrahmen SEK II Schulen Polyfeld 1
Der Kostenrahmen wurde auf Basis einer Machbarkeitsstudie und unter Beizug von Vergleichsobjekten
ermittelt.

Gesamtinvestition, BKP 0 - 9 exkl. MwSt.                                            CHF    115‘000‘000
Grundstück, BKP 0                                                                   CHF        855‘000
Schadstoffsanierung, BKP 1/5/6                                                      CHF      6‘800‘000
Projekt SEK II Schulen Polyfeld 1, BKP 1 - 9 exkl. MwSt.                            CHF    107‘345‘000

Der Kostenrahmen ist als zwingende Bedingung für die Projektierung und Realisierung
der Gesamtsanierung und der ergänzenden Um- und Neubauten zu verstehen.

Der Projektierungskredit wurde vom Landrat im April 2018 ohne Gegenstimme genehmigt und bildet
einen verbindlichen Vorbehalt zur Planungsbeauftragung.
Die Beantragung des Baukredits beim Landrat soll 2020 erfolgen. Die Genehmigung des Baukredits
bildet die Voraussetzung zur Realisierung des Projektes.
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1.5       Entwicklung des Standorts Polyfeld Muttenz

Ausgehend vom Entscheid des Regierungsrates, den Schul-Campus im Polyfeld Muttenz mit
einer vorausschauenden Areal- und Bebauungsplanung zu einem Bildungscluster zu entwickeln,
wurden gemeinsam mit der Gemeinde Muttenz zwischen 2009 bis heute verschiedene Verfahren
durchgeführt:

•     Eine Testplanung Polyfeld führte 2009 zur Bestimmung des neuen Standorts der FHNW im
      Quartierund damit zu einer wesentlichen Voraussetzung für die nachfolgende Planung der SEK II
      Schulen im Polyfeld.
•     Der Masterplan Polyfeld wurde vom Regierungsrat Basel-Landschaft und vom Gemeinderat
      Muttenz 2011 als Absichtserklärung der angestrebten Arealentwicklung beschlossen.
•     Im 2017 mit Auflagen genehmigten Teilzonenplan Polyfeld Muttenz wurden die planerischen
      Rahmenbedingungen und Zielvorgaben für das Polyfeld Muttenz verbindlich geregelt. Das Areal
      Chriegacher (Zone OeWA) auf welchem sich auch der Wettbewerbsperimeter befindet wurde mit
      einer Quartierplanpflicht belegt.
•     Der Studienauftrag SEK II Schulen Polyfeld Muttenz von 2016 formuliert in seinem Synthesebericht
      die wichtigen Rahmenbedingungen für den zu erstellenden Quartierplan und die nachfolgenden
      Projektwettbewerbe.
•     Der Quartierplan Chriegacher 1 ist in Arbeit, der Erlass der Quartierplanvorschriften ist im Juni
      2019 vorgesehen.
•     Eine Aufwertung des Gemeinde-Strassennetzes im Quartier ist in Planung. Gemäss Aufgaben-
      und Finanzplan der Gemeinde Muttenz sind die Sanierung und Neugestaltung der Hofackerstrasse
      (Teil Ost, FHNW bis Bahnhof) in den Jahren 2020/2021 und der Kriegackerstrasse in den Jahren
      2022/2023 vorgesehen.
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2     ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

2.1 Auftraggeberin und Wettbewerbsadressen
Ausschreibende Stelle         Bau- und Umweltschutzdirektion Kanton Basel-Landschaft
                              Hochbauamt
                              Rheinstrasse 29
                              CH-4410 Liestal
Wettbewerbssekretariat        Bau- und Umweltschutzdirektion
                              Zentrale Beschaffungsstelle
                              Rheinstrasse 29
                              CH - 4410 Liestal
                              Telefon: +41 61 552 66 06
                              zbs@bl.ch
Verfahrensbegleitung          planzeit GmbH
                              Rosengartenstrasse 1
                              CH - 8037 Zürich

2.2     Verfahren
Art des Verfahrens            Gestützt auf § 20 des kantonalen Gesetzes über öffentliche Beschaf-
                              fungen wird ein Projektwettbewerb mit Präqualifikation in einem ein-
                              stufigen, anonymen Verfahren durchgeführt. Die Ordnung SIA 142 für
                              Architektur- und Ingenieurwettbewerbe, Ausgabe 2009, gilt subsidiär zu
                              den Bestimmungen über das öffentliche Beschaffungswesen.
Verfahrenssprache             Die Verfahrenssprache ist Deutsch.

                              Zur Vereinfachung der Lesbarkeit sind die Unterlagen in männlicher
                              Sprachform abgefasst, gelten aber sinngemäss auch für die weibliche
                              Form.
Ziel des Verfahrens           Ziel des Projektwettbewerbs ist die Erlangung eines, den Anforderungen
                              entsprechenden, Projektvorschlags und damit die Bestimmung eines
                              geeigneten Generalplanerteams für die Planung und Realisierung der
                              Gesamtsanierung und der Ergänzungen für die Bauten SEK II Polyfeld 1
                              in Muttenz.

2.3     Publikation
Ausschreibung                 Die Ausschreibung zur Teilnahme an der Präqualifikation wird im Amts-
                              blatt des Kantons Basel-Landschaft und auf der Webplattform simap.ch
                              publiziert. Die Unterlagen zur Präqualifikation können ausschliesslich als
                              Download ab der Webplattform simap.ch bezogen werden.
                              Für Unterlagen und/oder Dokumente die aus anderen Quellen stammen,
                              wird jegliche Verbindlichkeit und Haftung vollumfänglich abgelehnt.
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2.4     Teilnahmeberechtigung und Teambildung
Teilnahmeberechtigung           Zum Verfahren zugelassen sind Projektteams mit Wohn- oder Geschäfts-
                                sitz in der Schweiz oder in einem Vertragsstaat des GATT /WTO- Über-
                                einkommens über das öffentliche Beschaffungswesen. Stichtag für die
                                Erfüllung der Teilnahmebedingungen ist der im Terminprogramm ge-
                                nannte Termin zur Anmeldung. Es ist vorgesehen maximal 15 Teams zu
                                berücksichtigen, davon maximal 3 Nachwuchsteams.
Projektteam                     Für die Zulassung zum Wettbewerb müssen sich Projektteams (Kern-
                                teams) bilden, bei denen folgende Fach-Disziplinen zwingend vertreten
                                sein müssen:
                                • Architektur
                                • Landschaftsarchitektur
                                • Bauingenieurwesen
                                • Gebäudetechnik
Vorbefassung                    Zum Verfahren zugelassen sind zudem die Teilnehmer des Studienauf-
                                trags SEK II Schulen Polyfeld Muttenz. (Harry Gugger Studio Basel und
                                Reuter Architekten Basel, Salathe Architekten, Basel)
                                Zum Verfahren ebenfalls zugelassen sind die Verfasser der Machbarkeits-
                                studie SEK II Schulen Polyfeld 1 Muttenz. (Rapp Architekten AG, Mün-
                                chenstein), die Firma Metron AG, Brugg als Verfasser des Masterplans
                                Polyfeld Muttenz sowie die Firma Studio Vulkan Landschaftsarchitektur
                                GmbH, Zürich als Verfasserin der Freiraum-Gestaltungsrichtlinie Polyfeld
                                Muttenz.
                                Der Studienauftrag, die Machbarkeitsstudie sowie der Masterplan wer-
                                den mit dem Verfahren offen gelegt.
Beizug von Fachplanern          Den Wettbewerbsteilnehmern steht es frei, weitere Fachplaner und Spe-
                                zialisten in die Wettbewerbsbearbeitung miteinzubeziehen. Am Projekt
                                beteiligte Fachplaner und Spezialisten sind im Verfassercouvert nament-
                                lich zu benennen. Eine allfällige Integration in ein nach dem Wettbewerb
                                zu bildendes Generalplanerteam erfolgt unter den in Kapitel 2.12 Ab-
                                sichtserklärung und Beauftragung genannten Modalitäten.
Mehrfachteilnahmen von          Eine Mehrfachteilnahme der Mitglieder des Projektteams (Kernteams)
Fachplanern und Spezialisten    ist ausgeschlossen. Mehrfachteilnahmen von weiteren Fachplanern oder
                                Spezialisten in verschiedenen Teams sind zulässig. Mehrfachbeteiligte
                                Fachleute sind verpflichtet ihre Mehrfachteilnahme den jeweiligen Planer-
                                teams zu kommunizieren.
Arbeitsgemeinschaften           Es dürfen Arbeitsgemeinschaften gebildet werden. Die Federführung ist
                                festzulegen und im Verfassercouvert zu vermerken.
Ausschluss von der              Am Wettbewerb darf nicht teilnehmen,
Teilnahme (SIA 142 Art. 12.2)   a) wer beim Auftraggeber, einem Preisrichter oder einem im Wettbewerb-
                                sprogramm aufgeführten Experten angestellt ist;
                                b) wer mit einem Preisrichter oder einem im Wettbewerbsprogramm auf-
                                geführten Experten nahe verwandt ist oder in einem beruflichen Abhän-
                                gigkeits- oder Zusammengehörigkeitsverhältnis steht;
                                c) wer den Wettbewerb begleitet.
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2.5     Anonymität
Anonymität                    Der Wettbewerb wird anonym durchgeführt. Alle am Verfahren Betei-
                              ligten verpflichten sich das Anonymitätsgebot einzuhalten. Die abzu-
                              gebenden Unterlagen dürfen keine Hinweise auf die Projektverfasser
                              enthalten. Sowohl Fragebeantwortung als auch die Beurteilung erfolgen
                              anonym. Verstösse gegen das Anonymitätsgebot führen zum Ausschluss
                              vom Verfahren.

2.6     Preisgericht
Fachpreisgericht,             Marco Frigerio (Vorsitz)          Kantonsarchitekt Basel-Landschaft
stimmberechtigt               Marco Fabrizi (Stv. Vorsitz)      Stv. Kantonsarchitekt Basel-Landschaft
                              Bettina Neumann                   Neff Neumann Architektinnen
                              Reto Pfenninger                   Oester Pfenninger Architekten
                              Daniel Wentzlaff                  Nissen Wentzlaff Architekten
                              Sibylle Aubort Raderschall        raderschallpartner ag
                                                                Landschaftsarchitekten
Ersatz Fachpreisgericht       Vinzenz Reist                     Architekt, Hochbauamt Kanton Basel-
                                                                Landschaft
Sachpreisgericht,             Dr. Sabine Pegoraro               Vorsteherin Bau- und Umweltschutz-
stimmberechtigt                                                 direktion
                              Thomi Jourdan                     Departementsvorsteher Hochbau und
                                                                Planung, Gemeinde Muttenz
                              Petra Schmidt                     Stv. Generalsekretärin
                                                                Steuerung Raumressourcen BKSD
                              Heinz Mohler                      Leiter Hauptabteilung Berufsbildung und
                                                                Berufsberatung, BKSD
                              David Cavadini                    Konrektor GIB Liestal (bis Sept. 2018)
                              Dominique Tellenbach              Rektor GIB Muttenz und GIB Liestal
                                                                (ab September 2018)
Ersatz Sachpreisgericht       Christopher Gutherz     Rektor GIB Muttenz (bis Sept. 2018)
                              David Cavadini          Konrektor GIB Liestal (ab Sept. 2018)

Experten, nicht               Guerrino Durigan        Bausekretär, Gemeinde Muttenz,
stimmberechtigt                                       Experte Baurecht
                              Reto Schoch             Büro für Bauökonomie, Experte Kosten
                              Dr. Ing. Harald Schuler FHNW Institutsleitung, Experte Statik,
                                                      Erdbeben, Dolinen
                              Florent Lushta          BIQS Brandschutzplanung, Experte
                                                      Brandschutz
                              Sabine Stöcklin         AUE, Expertin Nachhaltigkeit
                              Jean-Pierre Hueber      HBA, Experte Gebäudetechnik

                              Bei Bedarf können weitere Experten beigezogen werden.
SEITE 9 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

2.7       Beurteilungskriterien
Vorprüfung                    Die Wettbewerbsbeiträge werden formal und inhaltlich vorgeprüft. Ins-
                              besondere wird die Wirtschaftlichkeit (Einhaltung des Kostenrahmens)
                              durch den Experten Kosten fachlich beurteilt.
Beurteilung                   Beim Projektwettbewerb fliessen folgende Beurteilungskriterien in die
                              Gesamtwertung ein:
                              • Städtebau, Architektur, Landschaftsarchitektur
                              • Umgang mit dem Bestand
                              • Erfüllung Raumprogramm, Funktionalität, Flexibilität
                              • Konstruktion, Materialisierung
                              • Soziale und ökologische Nachhaltigkeit
                              • Etappierbarkeit, Wirtschaftlichkeit, Kosten

                              Die Reihenfolge stellt keine Gewichtung dar. Das Preisgericht wird auf-
                              grund der aufgeführten Kriterien eine Gesamtbewertung vornehmen.

2.8       Überarbeitung
Anonyme optionale             Das Preisgericht kann bei Bedarf mit einer anonymen optionalen Berei-
Bereinigungsstufe             nigungsstufe Ergebnisse der engeren Wahl überarbeiten lassen. Eine
                              Überarbeitung wird separat entschädigt. Die Rangierung erfolgt dabei
                              erst nach Abschluss der Bereinigungsstufe.

2.9       Preise und Entschädigungen
Anzahl Preise                 Es werden 5 – 7 Projekte prämiert.
Preisgeld                     Für Preise und allfällige Ankäufe im Rahmen des Projektwettbewerbs
                              steht dem Preisgericht eine Gesamtpreissumme von CHF 320‘000 exkl.
                              MwSt. (inkl. feste Entschädigung von CHF 8000.-- pro Teilnehmer) zur
                              Verfügung. Die Aufwendungen für die Teilnahme an der Präqualifikation
                              werden nicht entschädigt.
Bestimmungen zu Ankäufen      Die Gesamtpreissumme wird voll ausgerichtet, höchstens 40 Prozent
                              davon für allfällige Ankäufe.
                              Ein Ankauf im ersten Rang kann durch das Preisgericht einstimmig zur
                              Weiterbearbeitung empfohlen werden.

2.10      Ergebnisse
Bericht                       Das Preisgericht verfasst nach Abschluss der Beurteilung einen Bericht.
                              Dieser wird den Teilnehmern zugestellt. Die Auftraggeberin behält sich
                              vor, den Bericht des Preisgerichts auch in der Tages- und Fachpresse
                              sowie im Internet zu veröffentlichen.
Ausstellung                   Nach Abschluss des Projektwettbewerbs werden alle zur Beurteilung
                              zugelassenen Projekte, unter Namensnennung der Verfasser, während
                              mindestens 10 Tagen öffentlich ausgestellt.
SEITE 10 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

2.11    Eigentums- und Immaterialgüterrechte
Eigentums- und                Die eingereichten Unterlagen (Skizzen, Texte, Pläne, Visualisierungen,
Immaterialgüterrechte         usw.) der mit Preisen und Ankäufen ausgezeichneten Wettbewerbsbeiträ-
                              ge gehen ins Eigentum des Auftraggebers über. Die Teilnehmer sichern
                              zu, dass keine Rechte Dritter, insbesondere Immaterialgüterrechte,
                              verletzt werden. Der Generalplaner/die Arbeitsgemeinschaft erklärt,
                              Inhaber/-in sämtlicher Urheberrechte an den eingereichten Unterlagen zu
                              sein.
                              Die Immaterialgüterrechte an den Wettbewerbsbeiträgen verbleiben bei
                              den Teilnehmern. Der Auftraggeber hat allerdings unter Namensnennung
                              der Urheber das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung und Veröffentli-
                              chung der Wettbewerbsbeiträge.
                              Mit Abschluss des Planervertrages kommt die dort vorgesehene Urhe-
                              berrechtsregelung gemäss Ziffer 16 AVB KBOB (Version n.1.7, 2017) zur
                              Anwendung.
Abgeltungsmodalitäten         Bis zum Abschluss des Planervertrages gelten die Abgeltungsmodali-
                              täten gemäss SIA 142 Artikel 27.2.
Rückgabe                      Die eingereichten Unterlagen, der mit Preisen und Ankäufen ausgezeich-
                              neten Wettbewerbsbeiträge, gehen ins Eigentum der Auftraggeberin
                              über. Die übrigen Projekte können nach der Ausstellung von den Teilneh-
                              mern innert Monatsfrist abgeholt werden. Das Datum und der Abho-
                              lungsort werden per E-Mail mitgeteilt. Nach Ablauf der Frist werden die
                              Arbeiten entsorgt.

2.12    Absichtserklärung und Beauftragung
Absichtserklärung             Die Auftraggeberin beabsichtigt, das Projektteam des durch das Preisge-
                              richt zur Weiterbearbeitung empfohlenen Projektbeitrags mit der Planung
                              und Ausführung des Vorhabens im Rahmen eines Generalplanermandats
                              zu beauftragen. Sie behält sich ausserdem vor, für die Realisierung des
                              Vorhabens eine Baumanagement- /Bauleitungsfirma beizuziehen.
                              Der abschliessende Entscheid (Zuschlagsentscheid) wird durch den
                              Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft ausgesprochen. Vorbehalten
                              bleibt die Genehmigung und Freigabe der finanziellen Mittel sowie das
                              Zustandekommen eines Vertrags auf Basis der im Anschluss des Wettbe-
                              werbs zu führenden Honorarverhandlung.
Art der Honorierung           Die Honorierung erfolgt auf der Basis der aufwandbestimmenden Bauko-
                              sten entsprechend den nachstehend festgesetzten maximalen Honorar-
                              konditionen.
SEITE 11 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

Faktoren für die              Koeffizienten Z1/Z2: Werte für das Jahr der Auftragserteilung.
Honorarberechnung nach
Baukosten SIA                 Schwierigkeitsgrad Architekt            n= 1.0 (Baukategorie IV)
(Verhandlungsbasis)           Schwierigkeitsgrad
                              Landschaftsarchitekt                    n= 1.0 (Freiraumkategorie III)
                              Bauingenieur                            n= 0.95
                              Gebäudetechnik                          n= 0.85
                              Anpassungsfaktor                        r = 1.0 (Neubau und Sanierung)
                              Teamfaktor                              i = 1.0
                              Faktor für Sonderleistungen             s = 1.0
                              Stundenansatz                           h = 130.-- CHF exkl. MwSt.

                              Der Leistungsanteil q wird mit dem Planerteam vereinbart. Der Auftrag-
                              geber behält sich eine Vergabe an ein General- oder Totalunternehmen für
                              die Realisierung vor.

                              Neben den Grundleistungen SIA 102, 103, 105 und 108 sind auch beson-
                              dere Leistungen durch den Beauftragten zu erbringen und im Honorar
                              eingeschlossen, wie insbesondere eine koordinierte projektbezogene
                              Qualitätssicherung (PQM) und integrale system- und anlagenübergreifen-
                              de Tests.

                              Für die Generalplaner-Leistungen wird ein Zuschlag von max. 5% auf das
                              Gesamthonor festgelegt.

                              Die Leistung des Baumanagements ist integraler Bestandteil der Archi-
                              tekturleistung gemäss SIA 102 und reduziert die Leistungsanteile des
                              Architekten um die entsprechenden Anteile des Baumanagements.

                              Abzüge am Architekturhonorar anteilmässig an den entsprechenden
                              aufwandbestimmenden Baukosten für BKP 42 = 50%.

                              Abzüge am Architekturhonorar anteilmässig an den entsprechenden auf-
                              wandbestimmenden Baukosten für BKP 23/24/25 = 30%.

                              Abzüge am Architekturhonorar anteilmässig an den entsprechenden auf-
                              wandbestimmenden Baukosten für BKP 9 Ausstattung= 50%.
Nebenkosten                   Die Nebenkosten werden pauschal mit einem Prozentsatz von max. 4%
                              der vereinbarten Honorarsumme vergütet. Darin enthalten sind sämt-
                              liche für die Abwicklung des Projektes erforderlichen Nebenkosten wie
                              Reprokosten (inkl. Phasenabschlussdokumentationen), Modellkosten und
                              Reisespesen.
Beauftragung allfällig        Allfällige weitere am Wettbewerb beteiligte Fachleute, welche in der
beteiligter Fachplaner und    Wettbewerbsbearbeitung aus Sicht des Preisgerichts einen entschei-
Spezialisten
                              denden Beitrag zum Projekterfolg geleistet haben, können auf Antrag
                              des Preisgerichts direkt beauftragt und in das Generalplanerteam berufen
                              werden. Vorbehalten bleibt das Zustandekommen eines Vertrags, auf
                              Grundlage der zwischen Generalplaner und Auftraggeberin zu verhan-
                              delnden honorarbestimmenden Faktoren.
SEITE 12 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

Submission der weiteren       Alle weiteren Fachplaner und Spezialisten werden in einem separaten
Fachplaner und Spezialisten   Verfahren in das Generalplanerteam integriert. Die Auftraggeberin beab-
                              sichtigt, den Generalplaner mit der Vervollständigung des Generalplaner-
                              teams zu beauftragen. Die Auftraggeberin behält sich in jedem Fall ein
                              Vetorecht vor.
GU-/TU-Modell                 Die Auftraggeberin schliesst nicht aus, nach Abschluss des Bewilligungs-
                              verfahrens (SIA Teilphase 33) das Bauvorhaben in einem GU-/TU-Modell
                              zu realisieren. In der Regel verbleiben ca. 60% Teilleistungen beim Gene-
                              ralplaner.

2.13    Verbindlichkeit

                              Das Wettbewerbsprogramm und die Fragenbeantwortung sind für die
                              Auftraggeberin, die Teilnehmer und das Preisgericht verbindlich. Mit der
                              Abgabe eines Projektes anerkennen die Teilnehmer die Bedingungen die-
                              ses Wettbewerbsverfahrens und sämtliche Entscheidungen des Preisge-
                              richts in Ermessensfragen im Rahmen dieses Verfahrens.

2.14    Streitfälle
Anwendbares Recht             Es ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar. Gerichtsstand
                              ist Liestal.

2.15    Rechtsmittelbelehrung

                              Gestützt auf Art. 15 der IVÖB kann gegen diese Publikation innert 10
                              Tagen, nach seiner Publikation im Amtsblatt an gerechnet, beim Kantons-
                              gericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsgericht, Bahnhofplatz 16,
                              4410 Liestal, schriftlich Beschwerde erhoben werden. Einer Beschwer-
                              de kommt nicht von Gesetzes wegen aufschiebende Wirkung zu. Die
                              Beschwerdeschrift ist in vierfacher Ausfertigung einzureichen. Sie muss
                              ein klar umschriebenes Begehren und die Unterschrift der Beschwerde-
                              führenden oder der sie vertretenden Person enthalten. Das angefochtene
                              Verfahren ist der Beschwerde in Kopie beizulegen. Das Verfahren vor
                              dem Kantonsgericht, Abteilung Verfassungs- und Verwaltungsrecht, ist
                              kostenpflichtig
SEITE 13 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

3     BESTIMMUNGEN PRÄQUALIFIKATION (PHASE 1)

3.1     Ablauf und Termine Präqualifikation
Bezug Unterlagen              Folgende Wettbewerbsunterlagen Phase 1 (Präqualifikation) können ab
                              Donnerstag, dem 16. August 2018 auf simap bezogen werden (www.
                              simap.ch):

                              •   Wettbewerbsprogramm Präqualifikation (Phase 1), PDF
                              •   Formulare Selbstdeklaration .xls und PDF
                              •   Formular Anforderungen an Anbietende

                              Weitergehende Auskünfte werden nicht erteilt.
Abzugebende Unterlagen        Folgende Unterlagen sind für die Teilnahme am Präqualifikationsverfahren
Präqualifikation              Wettbewerb SEK II Schulen Polyfeld 1, Muttenz fristgerecht einzureichen:

                              •   Vollständig ausgefüllte Selbstdeklarationen mit Angabe aller ver-
                                  langten Teammitglieder, Schlüsselpersonen und der verlangten,
                                  ausgeführten Referenzprojekte.
                              •   ausgefülltes Formular Anforderungen an Anbietende
                              •   Zwei Referenzprojekte aus dem Bereich Architektur sind an Hand von
                                  Text, Plänen und Fotos auf zwei A3 Seiten darzustellen.
                              •   1 Referenzprojekt ist aus dem Bereich Landschaftsarchitektur an
                                  Hand von Text, Plänen und Fotos auf einer A3 Seite darzustellen.
                              •   1 Referenzprojekt ist aus dem Bereich Bauingenieurwesen an Hand
                                  von Text, Plänen und Fotos auf einer A3 Seite darzustellen.
                              •   1 Referenzprojekt ist aus dem Bereich Gebäudetechnik/Energie an
                                  Hand von Text, Plänen und Fotos auf einer A3 Seite darzustellen.

                              Form: Alle Unterlagen sind einfach auf Papier abzugeben.
Abgabe Unterlagen             Die Bewerbungsunterlagen zur Präqualifikation können jeweils per Post
                              oder Kurier geschickt oder werktags von 08:00 - 12:00 Uhr und von 13:30
                              - 16:00 Uhr persönlich beim Wettbewerbssekretariat eingereicht werden.
                              Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwortung
                              für die termingerechte Abgabe, gemäss Terminprogramm, liegt vollum-
                              fänglich beim Teilnehmer. Die Bewerbung ist mit der Aufschrift «Wettbe-
                              werb SEK II Polyfeld 1 Muttenz» zu versehen.

                              Letzter möglicher Abgabetermin ist der Dienstag, 11. September 2018,
                              bis 16:00 Uhr.

                              Abgabeort: Bau- und Umweltschutzdirektion
                              		Zentrale Beschaffungsstelle
                              		Rheinstrasse 29
                              		4410 Liestal

                              		               Empfangsschalter im Erdgeschoss
SEITE 14 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

3.2     Zulassungs- und Eignungskriterien
Zulassungskriterien           Das Nicht-Erfüllen der unten aufgelisteten Zulassungskriterien führt zum
                              Ausschluss von der Beurteilung:

                              •   Termingerechte Abgabe der verlangten Unterlagen
                              •   Vollständigkeit der verlangten Unterlagen
                              •   Nachweis Arbeitsbedingungen (Basis Selbstdeklaration)
                              •   Wohn-/Geschäftssitz Schweiz oder GATT/WTO
Eignungskriterien             An Hand der verlangten Selbstdeklaration und Referenzprojekte werden
                              folgende Eignungskriterien zur Selektion durch das Preisgericht beurteilt:

                              •   Qualifikation der verlangten Schlüsselpersonen
                              •   Erfahrung der einzelnen Firmen mit ähnlichen Aufgaben in ihrem
                                  Fachbereich aufgrund von geeigneten und aussagekräftigen Refe-
                                  renzprojekten
                              •   Potenzial des Teams für eine funktionale und wirtschaftlich optimierte
                                  Lösung
                              •   Potential des Teams für eine architektonisch und städtebaulich gute
                                  Lösung

                              Es ist vorgesehen maximal 15 Teams zu berücksichtigen, davon maximal
                              3 Nachwuchsteams.
                              Alle sich bewerbenden Teams werden nach der Selektion schriftlich über
                              den Auswahlentscheid informiert.
Nachwuchsförderung            Das Preisgericht beabsichtigt, im Sinne der Nachwuchsförderung zwei
                              bis drei jüngere Architekturbüros und Landschaftsarchitekturbüros einzu-
                              laden, die zwar über die Fachkompetenz, nicht aber über den geforderten
                              umfassenden Leistungsnachweis verfügen.

                              Das Nachwuchsteam Architektur und Landschaftsarchitektur ist bei der
                              Bewerbung als solches zu deklarieren. Das Alter aller geschäftsführenden
                              Personen der federführenden Architekturfirma sowie der Landschaftsar-
                              chitekturfirma darf zum Zeitpunkt der Ausschreibungspublikation maximal
                              40 Jahre (Jahrgang 1978) betragen. Für die weiteren Teammitglieder gilt
                              die Altersbeschränkung nicht.
SEITE 15 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

4     BESTIMMUNGEN WETTBEWERB (PHASE 2)

4.1     Ablauf und Termine Wettbewerb (Phase 2)
Entscheid Auswahl Teams       Mitte Oktober 2018
Präqualifikation
Ausgabe Unterlagen            Termin: Freitag, 02. November 2018, 14.00
Besichtigung Gelände          Ausgabe Unterlagen vor Ort
Fragestellung                 Fragen können ausschliesslich über das Forum auf der Webplattform
                              simap.ch eingereicht werden. Die Verantwortung für die termingerechte
                              Einreichung, gemäss Terminprogramm, liegt vollumfänglich beim Teilneh-
                              mer.
Fragenbeantwortung            Die Fragenbeantwortung wird auf der Webplattform simap.ch, gemäss
                              Terminprogramm, bereitgestellt.
Abgabe Pläne                  Termin: Montag, 18. Februar 2019 bis 16.00
                              Die Wettbewerbsbeiträge können per Post oder Kurier geschickt oder
                              Werktags persönlich beim Wettbewerbssekretariat eingereicht werden.
                              Das Datum des Poststempels ist nicht massgebend. Die Verantwortung
                              für die termingerechte Abgabe, gemäss Terminprogramm, liegt vollum-
                              fänglich beim Teilnehmer.
Abgabe Modell                 Termin: Montag, 4. März 2019 bis 16.00
                              Ort und Zeitfenster der Modellabgabe wird den Teilnehmern nach Anmel-
                              deschluss mitgeteilt. Die Verantwortung für die termingerechte Abgabe
                              des Modells gemäss Terminprogramm, liegt vollumfänglich beim Teilneh-
                              mer.
Abgabeform und                Alle Unterlagen sind anonym, nur mit dem frei wählbaren Kennwort und
Kennwörter                    der Aufschrift «Wettbewerb SEK II Polyfeld 1, Muttenz» versehen, im
                              Übrigen aber ohne Hinweis auf den Verfasser einzureichen.

4.2     Verfügbare Unterlagen Wettbewerb
Wettbewerbsprogramm           •   Wettbewerbsprogramm mit Raumprogramm, Format: pdf
Pläne                         •   Katasterplan, Werkleitungsplan
                              •   Situationsplan mit Perimeterangaben und Höhenangaben
                              •   Grundrisse, Schnitte, Ansichten der bestehenden Gebäude
Informationsbeilagen          •   Orthofotos
                              •   Fotos bestehende Anlage
                              •   Quartierplanreglement „Chriegacher 1“ mit Plan, Entwurf
                              •   Machbarkeitsstudie Umsetzung Raumprogramm
                              •   Masterplan Polyfeld Muttenz
                              •   Synthesebericht Studienauftrag
                              •   Verkehrsgutachten
                              •   Freiraum-Gestaltungsrichtlinie Polyfeld Muttenz
                              •   Betriebskonzept
                              •   Geologische Berichte
SEITE 16 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

Formulare                     •   Formular zur Erfassung von Mengenangaben, Formate XLS und PDF
                              •   Formular Raumprogramm, Format XLS
                              •   Formular Verfasserangaben, Format DOC
Modell                        Modell im Massstab 1:500, mit Bestandsgebäuden FH, Aula/Mensa,
                              Heizzentrale

4.3        Abzugebende Unterlagen Wettbewerb
Allgemeine Bestimmungen       Jedes Team darf nur ein Projekt einreichen, Varianten sind nicht zulässig.
                              Zusätzliche Unterlagen werden nicht zugelassen. Die Abgabe ist anonym
                              einzureichen. Sämtliche Bestandteile der Wettbewerbsbeiträge sind ano-
                              nymisiert abzugeben und mit dem Vermerk „Wettbewerb SEK II Polyfeld
                              1, Muttenz“ und einem Kennwort zu versehen. Alle Textangaben sind
                              in Deutsch zu verfassen. Zudem müssen auf jedem Plan ein grafischer
                              Massstab und der Nordpfeil ersichtlich sein.
Pläne                         •   Situationsplan mit Dachaufsicht, mit allen zum Verständnis wichtigen
                                  Höhenkoten und der Umgebungsgestaltung, M 1:500, Projektperi-
                                  meter und Betrachtungsperimeter
                              •   Alle Grundrisse und Ansichten sowie die zum Verständnis notwen-
                                  digen Schnitte mit Beschriftung aller Räume inkl. Raumnummern,
                                  Bezeichnungen, m2-Angaben und Höhenkoten, M 1:200
                              •   Normalgeschossgrundriss mit Schulräumen möbliert, M 1: 100
                              •   Typischer Fassadenschnitt Hauptgebäude FHNW, der die konstruk-
                                  tive Idee und den relevanten Fassadenaufbau im geeigneten Mass-
                                  stab zeigt
                              •   Erläuterungen und Schemata zu folgenden Themen: Städtebau und
                                  Architektur, Nutzungsverteilung, Nutzungsflexibilität, Erschliessungs-
                                  konzept, Konzept Gebäudetechnik, statisches Konzept, Konstruktion
                                  und Materialisierung, Energie, Nachhaltigkeit, Brandschutz, Etappier-
                                  barkeit (Aufrechterhaltung Betrieb Mensa), Wirtschaftlichkeit (inno-
                                  vative Ansätze zur Senkung der Investitions- und Betriebskosten,
                                  effiziente Realisierung)
Berichte                      Die Berichte der Fachplaner und Spezialisten in Berichtform A4 (je ein bis
                              zwei Seiten pro Planer) und als PDF (auf Anonymität achten).
Formulare mit Kennwerten      Eintrag in vorgegebenem Formular, Abgabe Papier und auf CD/DVD/USB-
                              Stick (Formate PDF und XLS)
                              Kostenkennwerte in vorgegebenem Formular
Modell                        Modell mit Projektvorschlag, weiss, inklusive prägender/raumrelevanter
                              Vegetation
Verfassercouvert              Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb SEK II Polyfeld
                              1, Muttenz“ und Angabe des Kennworts. Inhalt: Ausgefülltes Formular
                              Verfasserangaben.
SEITE 17 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

Couvert digitale Daten        Verschlossener Briefumschlag mit Vermerk: „Wettbewerb SEK II Polyfeld
                              1, Muttenz“ und Angabe des Kennworts.
                              Inhalt: 1 CD/ DVD (in Couvert Digitale Daten) oder USB-Stick mit:
                              • 1 Plansatz Originalformat PDF 300 dpi
                              • 1 Plansatz Verkleinerungen A3 PDF 300 dpi
                              • 1 Satz Erläuterungsberichte A4 PDF
                              • 1 Formular Kennwerte mit Mengenangaben ausgefüllt (Formular
                                  vorgegeben)
                              • Pro PDF Dokument maximal 10MB

                              Achtung: Das Verfassercouvert und das Couvert mit den digitalen Daten
                              sind zur Gewährleistung der Anonymität zwingend getrennt einzureichen.
Darstellung Formate           Auf Papier:
                              • 2 Satz Pläne ungefaltet, maximal 8 DIN A0, Querformat), davon 1
                                  Satz für Jurierung, 1 Satz für Vorprüfung (kann dünneres Papier sein)
                              • 2 Sätze Pläne auf A3 verkleinert, für Vorprüfung, Bericht, Reprodukti-
                                  on
                              • 1 Satz Erläuterungsberichte A4 für Vorprüfung
                              • 2-fach Formular Kennwerte mit Mengenangaben ausgefüllt (Formular
                                  vorgegeben)
SEITE 18 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

5     WETTBEWERBSAUFGABE

5.1     Ausgangslage
Standort Polyfeld Muttenz
Der Standort Muttenz und speziell das Quartier Kriegacker/Hofacker (Polyfeld) werden heute und in
den kommenden Jahren umfangreich erweitert und aufgewertet. Der Kanton Basel-Landschaft erstellt
für die Fachhochschule Nordwestschweiz aktuell einen Neubau an den Bahngeleisen. Die FHNW wird
bei Fertigstellung ihre heute genutzten Räumlichkeiten an der Gründenstrasse verlassen.
Im Zuge dieser Entwicklung bietet sich die Chance die Attraktivität und Wettbewerbsfähigkeit des Bil-
dungsstandortes zu verbessern und ein Bildungsquartier mit überregionaler Ausstrahlung zu schaffen.

Die Schulen der Sekundar-Stufe II sollen am Standort Polyfeld zusammengefasst werden um die Vor-
teile der räumlichen Nähe der Schulen zu nutzen.
Die Gemeinde Muttenz bekommt die Möglichkeit das Arbeits- und Wohngebiet Kriegacker/Hofacker
insgesamt aufzuwerten. Neben den schulischen Nutzungen sollen die Gewerbegebiete, die öffentli-
chen Räume und das Wohnumfeld an Qualität gewinnen.

Lageplan Quartier Polyfeld Muttenz mit SEK II-Campus (gelb) und Grünzug
SEITE 19 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

Historie Bestandesbauten
Im November 1962 wurde ein öffentlicher Wettbewerb ausgeschrieben für eine Gesamtüberbauung in
der Gemeinde Muttenz mit Technikum, Gewerbeschule und Gymnasium. Im Herbst 1963 wurde der
Auftrag für die Planung und Ausführung der Gesamtanlage an die Preisträger Walter Wurster sowie
Hans Beck und Heinrich Baur in Form einer Architektengemeinschaft erteilt.
Der Spatenstich erfolgte 1968. Der Hauptbau des Technikums wurde 1971 bezogen, der Labortrakt
sowie der Mensa- und Aulatrakt 1972.

1974 wurde das Bauvorhaben folgendermassen charakterisiert:
„Als Standort des Neubaus wurde ein Areal in der Gemeinde Muttenz gewählt, welches verkehrstech-
nisch sehr günstig liegt. Drei wichtige Trakte bestimmen den Ablauf des Lehrbetriebes: Hauptbau, La-
bortrakt und Restaurant-/Aulatrakt. Diese Dreiteilung entspricht den funktionellen Erfordernissen. Das
Bild der Bauten weist den Charakter moderner Forschungsstätten der Industrie auf. Unter Vermeidung
jeder falschen Monumentalität sind die Baukuben nach einem einfachen städtebaulichen Ordnungs-
prinzip aufgereiht.“

Bild SEK II-Terrasse mit Labor links, Aula rechts und FH-Gebäude im Hintergrund, 1974
SEITE 20 | WETTBEWERBSPROGRAMM PHASE PRÄQUALIFIKATION, SEK II SCHULEN POLYFELD 1 MUTTENZ

5.2     Aufgabenstellung und Perimeter

Für die Gesamtanlage (Projektperimeter Polyfeld 1 und Betrachtungsperimeter Polyfeld 2) soll eine
städtebauliche Vision aufzeigen, wie sich die bestehenden und neuen Bauten im Gesamtkontext ein-
fügen und adressiert werden.

Aufgabenstellung Projektperimeter Projekt SEK II Schulen Polyfeld 1
Nach verschiedenen Studien zum Areal Polyfeld in Muttenz und einem Studienauftrag für die SEK II
Schulen im Jahr 2016 fiel 2017 die Entscheidung zur Zusammenführung aller Gewerblich- industriellen
Berufsfachschulen (GIB), der GIB Muttenz mit Aussenstandort Pratteln (GIBM) und der GIB Liestal
(GIBL) an einem Standort in Muttenz.
Auf dem Projektperimeter SEK II Schulen Polyfeld 1 sollen die Gewerblich-Industriellen Berufschulen
Kanton Basel-Landschaft (GIB BL) in den durch den Umzug der FHNW freiwerdenden Bauten und
Flächen bestmöglich untergebracht werden. Die Aufgabe umfasst somit eine Gesamtsanierung des
Bestands sowie ergänzende Um- und Neubauten. Für den Umgang mit dem Bestand sollen intelli-
gente Lösungen vorgeschlagen werden, die dem hohen Kostendruck angemessen begegnen und die
vorhandenen Strukturen haushälterisch und ressourcenschonend nutzen. Für die rationale Struktur der
70-er Jahre- Gebäude sollen Bausysteme verwendet werden, die in Kombination mit dem zu erhal-
tenden Tragwerk einen nächsten langfristigen und nachhaltigen Lebenszyklus garantieren.
Die Umgebung soll neu geordnet werden und attraktive, zum Quartier offene und vielfältig nutzbare
Aussenräume anbieten.

Perimeterplan SEK II Schulen Polyfeld mit Projekt- und Betrachtungsperimeter
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Massnahmen an Bestand und Neubauten auf dem Perimeter SEK II Schulen Polyfeld 1
•   Das Gebäude Gründenstrasse 40 (ehemalige FHNW) wird aufgrund der Schadstoffsanierung bis
    auf den Rohbau zurückgebaut und soll auf dem Rohbau neu aufgebaut werden
•   Das Gebäude Gründenstrasse 42 (Aula und Mensa) soll gesamtsaniert werden.
•   Das Gebäude Gründenstrasse 44a mit der bestehenden Heizzentrale bleibt bestehen. Die Heiz-
    zentrale muss während der ganzen Bauphase in Betrieb bleiben.
•   Das Gebäude Gründenstrasse 44 (ehemaliges FHNW-Labor) ist nicht erhaltenswert und soll abge-
    brochen werden. Die heute schon bestehende Terrasse soll erweitert werden und zum zentralen
    Erschliessungs- und aussenliegenden Aufenthaltsbereich sowohl für die bestehenden wie auch
    allfällige neue Gebäude werden.
•   Auf dem Projektperimeter soll zusätzlich eine neue Dreifachturnhalle erstellt werden.

Betrachtungsperimeter Projekt SEK II Schulen Polyfeld 2
Nach Abschluss des Projekts SEK II Schulen Polyfeld 1 soll im nachfolgenden Projektschritt 2 das frei-
werdende Gebäude der heutigen GIB Muttenz (GIBM) saniert werden und danach durch das Gymna-
sium (GYM), die Fachmittelschule (FMS) und das Bildungszentrum kvBL genutzt werden. Für fehlende
Flächen muss ein ergänzender Neubau erstellt werden.
Im Rahmen des Projektwettbewerbs soll schematisch geprüft werden, wie die Bauten dieser zweiten
Etappe (Polyfeld 2) mit den Bauten der Etappe 1 (Polyfeld1) volumetrisch, räumlich und bezüglich der
Erschliessung korrespondieren.

                                           Kriegackerstrasse

                                                             SEK II-Platz
                                                                            Grünzug

                                           SEK II-Terrasse

                                          Gründenstrasse

Quartierplan „Chriegacher 1“, Stand Entwurf 19. März 2018
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5.3     Städtebauliches Konzept

Mit der Neuordnung der Schulbauten auf dem Areal bietet sich die Chance, die städtebauliche Situ-
ation insgesamt zu verbessern. Das Areal soll besser mit der übergeordneten Infrastruktur vernetzt
werden, durch die Setzung und Organisation der bestehenden und neuen Volumen sollen qualitativ
hochstehende Platzsituationen und Aussenräume geschaffen werden.
Die Adressierung der SEK II Schulen soll zukünftig ab der Kriegackerstrasse erfolgen. Diese soll neu
als wichtigste Orientierungsachse ausgebildet und gestaltet werden.
Entsprechend zur neuen Adressbildung an der Kriegackerstrasse soll die Gründenstrasse verstärkt den
Charakter einer Wohnquartier-Strasse haben. Die bestehenden Verkehrsberuhigungen und Alleebäume
unterstreichen bereits heute diesen Charakter.

5.4     Architektonisches Konzept

Der Quartierplan sieht vor, dass die Anordnung der Hauptbauten im bestehenden orthogonalen Grund-
muster erfolgen soll. Bei zweckmässigen und begründbaren Lösungen kann für einzelne Gebäudeteile
davon abgewichen werden.
Der Hauptzugang für den Langsamverkehr zum Areal soll über den im Quartierplan definierten „SEK
II-Platz“ an der Kriegackerstrasse erfolgen.
Der Ausbildung des Übergangs vom Grünzug zum SEK II-Platz soll spezielle Aufmerksamkeit zuteil
werden, ebenso dem Aufgang vom SEK II-Platz zur SEK II-Terrasse.
Die SEK II-Terrasse über dem Sockelgeschoss bildet einen Aufenthaltsbereich und den Zugangsbe-
reich für die darauf ausgerichteten Hauptbauten.
Auf der SEK II-Terrasse sind Öffnungen (Lichthöfe) und Bauteile zur Belichtung von Nutzungen im
Sockelgeschoss zulässig.
Die Fassade des Sockelgeschosses ist so zu gestalten, dass diese die Attraktivität und Funktion der
daran anschliessenden Aussenraumbereiche und den Grünzug unterstützt. Es sind Öffnungen zur
Belichtung und für Zugänge sowie für Anlieferungen zulässig.
Das Areal soll sowohl volumetrisch wie auch mit der Durchwegung eine Durchlässigkeit und Transpa-
renz zwischen Kriegackerstrasse und Gründenstrasse ermöglichen.

5.5     Baurechtliche Rahmenbedingungen

Den baurechtlichen Rahmen für die vorgesehenen Baumassnahmen bildet der Quartierplan „Chrie-
gacher 1“. Auf Grundlage der Teilzonenvorschriften für das Polyfeld Muttenz wird seit 2017 der Quar-
tierplan „Chriegacher 1“ erarbeitet. Der Erlass der Quartierplanvorschriften durch die Gemeindever-
sammlung Muttenz soll im Juni 2019 beschlossen werden.
Der Quartierplan präzisiert die Teilzonenvorschriften für das Areal Chriegacher 1 (Projektperimeter und
Betrachtungsperimeter) und setzt genauere Leitlinien für das Quartierplanareal.

Mit der Quartierplanung wird im Wesentlichen die Sicherstellung folgender Ziele festgelegt:
• eine schulische Nutzung des Areals inklusive Sportanlagen
• eine Bebauungs- und Aussenraumkonzeption auf der Grundlage eines städtebaulichen Gesamt-
    konzeptes
• eine attraktive Aussenraumgestaltung
• ein als Parkanlage gestalteter Grünzug mit öffentlicher Langsamverkehrsverbindung zwischen
    der Gründenstrasse und der Kriegackerstrasse, der später auch gegen Süden bis zur Tramstation
    verlängert werden wird
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•     ein attraktiver Vorplatzbereich mit hohen Aufenthaltsqualität und einem Hauptzugang ab der Krie-
      gackerstrasse
•     die Arealerschliessung, Anlieferung und Durchwegung
•     Abstellplätze für Zweiräder

5.6       Aussenräume

Die Aussenflächen sollen während den Schulzeiten den Schülern und Mitarbeitenden zur Verfügung
stehen und ein attraktives und anregendes Umfeld schaffen.
Ausserhalb der Schulzeiten sollen die Aussenflächen auch durch die Öffentlichkeit nutzbar sein. Eine
Durchmischung von Pausen- , Sport- und Freizeiträumen ist möglich, wenn sich damit eine sinnvolle
Nutzung ergibt. Die Aussenräume sollen hindernisfrei und sicher gestaltet werden.
Pausenflächen
Die aussenliegenden Pausenflächen sollen in unmittelbarer Nähe der Gebäudezugänge liegen, wovon
ca. 2‘000 m2 offen und 400 m2 gedeckt sein sollten. Es sind Lösungen für Raucher/Nichtraucher an-
zubieten. Es sollen Möglichkeiten zu Begegnung und Kommunikation, zum Rückzug sowie zur Bewe-
gung angeboten werden. Im Betrachtungsperimeter sollen zusätzlich ca. 2‘200 m2 offene und 400 m2
gedeckte Pausenflächen zur Verfügung stehen.
Nach der Umsetzung der beiden Phasen SEK II Schulen Polyfeld (1+2) sollen insgesamt ca. 4‘200m2
offene und 800m2 gedeckte Pausenflächen zur Verfügung stehen.
Schulgarten
Im Aussenbereich ist ein Schulgarten mit ca. 600 m2 Vegetationsfläche und einem Gewächshaus von
ca. 80-100 m2 Grundfläche vorzusehen. Der Schulgarten ist Ausbildungsort für das Pflanzenlernen in
der Gärtnerausbildung.
Aussensport
Der Studienauftrag im Jahr 2016 zeigte auf, dass sich auf dem Wettbewerbsperimeter je nach Anord-
nung der Gebäude 1 bis 2 Allwetterplätze sowie lineare Elemente wie Laufbahnen oder ähnliches
realisieren lassen.
Aussensportanlagen können sowohl in der Umgebung wie auch auf der SEK II-Terrasse angeboten
werden, sollen aber in Beziehung zu den anderen Aussenraumelementen (Pausenflächen, Grünbe-
reiche) stehen und sind keine zwingende Vorgabe.
Eine kleinere freizeitorientierte Sportfläche auf der SEK II-Terrasse ist gut vorstellbar. Bedingung ist,
dass sie gut in die Gesamtnutzung und -gestaltung des Platzes integriert wird.
Der effektive Bedarf an Aussensportflächen wird über Flächen ausserhalb des Projektperimeters
erfüllt.
Grünzug
Der Grünzug ist eine übergeordnete Freiraum- und Erschliessungsachse für das Polyfeld Muttenz, die
sich südlich bis zur Tramstation an der St. Jakobs-Strasse erstrecken soll.
Der Grünzug im östlichen Bereich des Wettbewerbsperimeters ist als attraktive Grünanlage mit Park-
charakter mit einer durchgehenden öffentlichen Fuss- und Radwegverbindung zu gestalten.
 Im Bereich des SEK II-Platzes ist der Grünzug in die Gestaltung als Adressierungsraum bzw. als
Bestandteil des Hauptzugangsbereiches miteinzubeziehen. Der Grünzug ist in der gesamten Ausdeh-
nung auf einer Breite von mindestens 20.0 m zu realisieren. Er kann auch Versätze aufweisen, die
jedoch durch entsprechende Kompensationsflächen auszugleichen sind.
Auf dem Grünzug soll die parkartige Nutzung und Gestaltung vorwiegen. Darin liegende Rasenflächen
sind möglich, sollen jedoch nicht abgezäunt und auch nicht für den Schulsport reserviert werden.
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Parkierung
Bei Abschluss des Bauvorhabens soll die Parkierung über ein Sammelparking ausserhalb des Betrach-
tungsperimeters (Areal Feldreben) gewährleistet werden.
Auf dem Wettbewerbsperimeter sind nur 14 Besucherparkplätze anzubieten. Bei Realisierung des Pro-
jekts SEK II Schulen Polyfeld 2 werden weitere 26 Parkplätze im Betrachtungsperimeter nachzuweisen
sein.

Zweiradabstellplätze
Für die gesamte SEK II sollen 2029 ca. 1‘600 2-Rad Abstellplätze zur Verfügung stehen. Im Projekt-
perimeter sind ca. 500 dezentral angeordnete 2-Rad Abstellplätze nachzuweisen, davon die Hälfte
gedeckt. Im Grünzug sollen die Unterstände nicht grösser als je 12 m2 sein um die „parkähnliche
Gestaltung“ nicht zu stören.
Für die SEK II- Schulen der nächsten Etappe werden weitere 1‘100 Zweiradstellplätze im Betrach-
tungsperimeter zu erstellen sein.

5.7     Die SEK II Schulen Polyfeld 1
Das Bildungssystem Basel-Landschaft für die Sekundarstufe II
Die Sekundarstufe II lässt sich in allgemeinbildende und in berufsbildende Ausbildungsgänge untertei-
len:
• Die berufliche Grundbildung wird in Lehrbetrieben absolviert und durch Unterricht in den Berufs-
     fachschulen und überbetrieblichen Kursen ergänzt. (Polyfeld 1)
• Für Jugendliche, die nach Abschluss der Sekundarstufe I nicht direkt in eine berufliche Grundbil-
     dung oder in eine weiterführende Schule der Sekundarstufe II eintreten können, stehen Brücken-
     angebote als Übergangslösungen zur Verfügung. (Polyfeld 2)
• Allgemeinbildende Schulen sind gymnasiale Maturitätsschulen (Gymnasien) und Fachmittelschu-
     len (FMS). (Polyfeld 2)

Bildungssystem Kanton Basel-Landschaft, Sekundarstufe II
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Aussen- und Innenräumliche Grundsätze zu den SEK II Schulen
Die Schulen der SEK II liegen räumlich im Übergangsbereich der ehemaligen Industrie- und Gewerbe-
zone und der Wohnzone, die durch das Polyfeld-Konzept neu belebt werden soll. In einer anregenden
Umgebung mit Grün- und Freiflächen soll eine Campussituation entstehen, in der sich die Schulen mit
ihren Kernfunktionen um zentrale Gemeinschaftsfunktionen (Sport, Mensa, Mediathek, Aula) gruppie-
ren. Dabei sollen die einzelnen Institutionen (GIB, Gymnasium, FMS) als solche erkennbar und funktio-
nal voneinander getrennt sein, um die Identität der jeweiligen Schule zu erhalten.
Da ausserhalb der Unterrichtszeiten (abends, an Wochenenden, Ferien) kaum Betrieb herrscht, ist der
sozialen Kontrolle, Ausleuchtung und Einsehbarkeit grosse Beachtung zu schenken.
Während des Schulbetriebs herrscht hingegen grosse Betriebsamkeit, was angemessen dimensio-
nierte Laufwege, Zugänge und Aufenthaltsbereiche verlangt. Durch formelle und informelle Begeg-
nungsräume auch ausserhalb der Gebäude (mit entsprechend geleiteten Wegen für Lernende und
Lehrende) wird die Schulkultur genährt.

Eine lebendige Ausbildungsstätte zeichnet sich durch Offenheit nach aussen und Übersichtlichkeit
nach innen aus. Der Transparenz und Offenheit soll durch offene und um zentrale Treffpunkte angeord-
nete Einheiten Rechnung getragen werden. Räumliche Bezüge und klare Raumzonen unterstützen
dabei die Bildung von Identität.

Die Aussen- resp. Umgebungsanlagen sind eine Ergänzung zu den Innenräumen der Schulanlage. Sie
schaffen als Lern-, Erholungs-, Erlebnis- und Erfahrungsraum einen Ausgleich. Sie dienen zur Hauptsa-
che den Lernenden und Lehrenden, können aber ausserhalb der Schulzeiten auch der Bevölkerung zur
Verfügung gestellt werden.
Vision
Die Berufsausbildung wird sich innerhalb der nächsten 20 Jahre parallel zur gesellschaftlichen Entwick-
lung stark wandeln. Das hat zur Folge, dass verschiedene Berufe sich verändern oder sogar verschwin-
den, neue Berufe aber entstehen werden. Die Entwicklung der gewerblich-industriellen Berufe wird
stark von der Digitalisierung beeinflusst werden.
Aktuell sind räumliche Gestaltungen stark an berufsspezifische Konzeptionen geknüpft. Trotzt hete-
rogenen Berufsausbildungen werden sich die pädagogischen und die fachdidaktischen Konzeptionen
zukünftig angleichen. Die Schulen müssen auf die Digitalisierung und die geplanten Strategien „Be-
rufsbildung 2030“ des Staatssekretariats für Bildung Forschung und Innovation auf verschiedene,
nicht vollumfänglich einzuschätzende, einschneidende Veränderungen reagieren können.
Mit dem Bau dieses Berufsbildungszentrums BL muss die Chance genutzt werden, eine moderne
Berufsbildungsstätte mit zukunftsweisender Ausrichtung zu konzipieren, in deren Kern die Ausbildung
mit hohem Einfluss digitaler Entwicklungen in allen Berufsfeldern stehen wird. Alle Berufe werden
mehr und mehr von der Digitalisierung beeinflusst. Dies kann im Berufsbildungszentrum BL technisch
und personell genutzt werden.
Der Um- und Neubau für das neue Berufsbildungszentrum BL soll ein Leuchtturm für die duale beruf-
liche Ausbildung der gewerblich-industriellen Berufe werden.
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Leitideen
Der Unterricht wird in Zukunft individueller, mobiler und flexibler gestaltet sein. Zonen für individu-
elles selbständiges Lernen einerseits und Unterricht in Klassen und Gruppen andererseits sollen
durchmischt und transparent sein. Zugang zu WLAN und Kommunikationsnetzen muss inner- und
ausserhalb der Gebäude immer gewährleistet sein. Die technische Ausstattung und Möblierung der
Unterrichtsräume muss flexibel sein, da Entwicklungen nur schwer antizipiert werden können. Dies
bedeutet, dass definierte Einheiten im Sinne von Clustern einer gegebenen Grösse zur Verfügung
stehen, deren innere räumliche und möblierende Ausstattung von hoher Flexibilität gekennzeichnet ist.
Dies gilt auch in Bezug auf Sichttrennung und akustische Abschottung.

Zugleich soll die Durchmischung der berufsbildenden Schule und mit den in der zweiten Phase zu
bauenden Gymnasien und dem Zentrum für Brückenangebote durch gemeinsam genutzte Einheiten
gefördert werden. Dazu gehören Mensa, Kommunikationsräume / -stationen resp. Mediencenter (in
Ablösung einer bisherigen Mediathek) und Versammlungsräume ebenso wie Pausenräume im Aus-
senbereich und aktive Betätigungsmöglichkeiten im Innern.

Die Aufenthalts- und Arbeitsräume der Lehrpersonen sind nicht abgetrennt, sondern vernetzen sich
mit dem Schulgeschehen. Verwaltungsräume und Schulleitungsbüros ermöglichen zwar konzentriertes
Arbeiten und ungestörte Sitzungen, sind aber ebenfalls örtlich in das Schulgeschehen eingebunden.
Unmittelbar erreichbare Aufenthalts- und Verpflegungsräume (zentrale und dezentrale) fördern den in-
formellen Austausch zwischen den Nutzern. Zusätzlich sind im Raumprogramm entsprechende Zonen/
Stationen für ungestörte, intensive Gespräche zu zweit oder in kleinen Gruppen vorhanden.
Bildungskonzept des Berufsbildungszentrums Baselland
Die Gewerblich-industriellen Berufsfachschulen Liestal und Muttenz (zukünftig ein gemeinsames
Berufsbildungszentrum BL) sind Berufsfachschulen und vermitteln den theoretischen Unterricht für
Berufe in den Bereichen Metall und Maschinen, Gastgewerbe, Natur, Elektrotechnik, Informatik, Bau,
Holz, Gebäudetechnik, Planung und Konstruktion, Fahrzeuge, Verkehr und Logistik, Schönheit und
Sport sowie Nahrung mit derzeit ungefähr 50 verschiedenen Berufen. Die Lernenden besuchen grund-
sätzlich an ein bis zwei Tagen pro Woche den Unterricht an der Berufsfachschule.

Die Berufsmaturität kann lehrbegleitend (BM 1) an einem zusätzlichen Schultag pro Woche resp.
berufsbegleitend nach der Lehre (BM 2) während jeweils zwei Jahren oder in Vollzeit während eines
Schuljahres (BM 2) erworben werden.

Für externe Berufstätige besteht die Möglichkeit, diverse Kurse im Rahmen von berufsorientierter
Weiterbildung oder der Vorbereitung auf Berufsprüfungen und höhere Fachprüfungen zu belegen. Im
Weiteren wird eine höhere Fachschule Informatik für erfahrene Berufsleute / Studierende angeboten.
Anzahl Lernende und Mitarbeitende
Aktuell besuchen rund 3400 Lernende der dualen Ausbildung die bestehenden Berufsfachschulen an
den heutigen Standorten. Somit werden nach der Zusammenlegung täglich zwischen 800 und 1300
Lernende in 90 Klassen anwesend. Im Rahmen der berufsorientierten Weiterbildung und der höheren
Berufsbildung werden teilweise zusätzlich zu den Abend- auch Tageskurse durchgeführt (bis zu 100
zusätzliche Personen)

Insgesamt sind rund 230 Personen an dieser Schule befristet bzw. unbefristet angestellt, davon 200
Lehrpersonen und 30 Personen in der Funktion Schulleitung bzw. Administration.
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