Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012

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Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012
Bericht zur Umsetzung der
E-Government-Strategie des
Kantons Zürich 2008–2012
vom Oktober 2012

Staatskanzlei des Kantons Zürich
Stabsstelle E-Government
Luzia Gähwiler
Neumühlequai 10
8090 Zürich
Tel. 043 259 20 89
luzia.gaehwiler@sk.zh.ch
www.egov.zh.ch (Internet)
www.egov.ktzh.ch (Intranet)

© Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich   Seite 1
Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012
Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung .................................................................................................... 3

1.          Zweck des Dokuments ................................................................................. 5

2.          E-Government im Kanton Zürich ................................................................... 5
2.1.        Entwicklung und Bestandesaufnahme ................................................................. 5
          2.1.1. Online-Angebote..................................................................................... 5
          2.1.2. Projekte und externe Kosten..................................................................... 5
2.2.        Spezifische Entwicklung in den Direktionen und der Staatskanzlei ........................... 6
          2.2.1. Baudirektion .......................................................................................... 6
          2.2.2. Bildungsdirektion .................................................................................... 6
          2.2.3. Finanzdirektion....................................................................................... 6
          2.2.4. Gesundheitsdirektion ............................................................................... 6
          2.2.5. Direktion der Justiz und des Inneren (JI) .................................................... 6
          2.2.6. Sicherheitsdirektion ................................................................................ 7
          2.2.7. Volkswirtschaftsdirektion ......................................................................... 7
          2.2.8. Staatskanzlei ......................................................................................... 7
2.3.        Zielerreichung nach Art des Angebots ................................................................ 8
2.4.        Im Vergleich mit anderen Kantonen ................................................................... 8
2.5.        E-Government im Regierungsrat ....................................................................... 9
          2.5.1. Beschlüsse 2008 – 2012 .......................................................................... 9
          2.5.2. Legislaturziele 2011 – 2015 ...................................................................... 9
2.6.        Detailanalyse E-Government Strategie 2008 – 2012 ........................................... 10
          2.6.1. Beurteilung Handlungsschwerpunkte ........................................................ 10
          2.6.2. Organisatorische Aspekte ....................................................................... 12
          2.6.3. Technische und rechtliche Rahmenbedingungen ......................................... 14

3.          Umfeld-Analyse ......................................................................................... 16
3.1.        Entwicklung Europa....................................................................................... 16
3.2.        Entwicklung Schweiz ..................................................................................... 16

4.          Fazit .......................................................................................................... 20

Anhang ................................................................................................................. 21

Kantonale E-Government-Projekte .......................................................................... 21

Referenzierte Dokumente........................................................................................ 28

Glossar ................................................................................................................. 29

Abkürzungen .......................................................................................................... 31

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Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012
Zusammenfassung
Dieser Bericht zeigt den Stand von E-Government im Kanton Zürich am Ende der
Strategieperiode 2008-2012 und dient als Grundlage für die neue Strategie 2013-2016.

Die Bestandesaufnahme von E-Government im Kanton Zürich zeigt, dass von den
rund 600 Online-Angeboten ca. 50% reine Informationsangebote sind, 40% bieten Inter-
aktion und 10% Transaktion. Zwischen 2008 und 2011 wurden 45 Projekte abgeschlossen
und bis Ende 2012 werden weitere 31 Projekte umgesetzt sein. Der externe Aufwand für die
Projekte belief sich in den Jahren 2009-2011 auf insgesamt 22.3 Mio. Franken.

In den Direktionen und der Staatskanzlei wurden wichtige Entwicklungen von E-Govern-
ment vorangetrieben. Insbesondere die Realisierung der Transaktionsplattform ZHservices
und das Relaunch-Projekt von zh.ch bilden wichtige Grundlagen für den weiteren Ausbau
von Online-Angeboten.

Beim Ausbaustand der Angebote Information und Interaktion ist das Soll praktisch
erreicht. Der Anteil an Transaktionsangeboten ist zwar kontinuierlich gestiegen; das
angestrebte Soll wurde hier allerdings nicht erreicht.

Im Vergleich mit anderen Kantonen schneidet der Kanton Zürich gut ab, vor allem die
Accessibility (Zugang für alle) konnte dank technischen und inhaltlichen Optimierungen
verbessert werden.

Im Regierungsrat war E-Government mit rund 30 entsprechenden Geschäften vermehrt
ein Thema. Verschiedene Massnahmen der Legislaturziele 2011 – 2015 nehmen direkten
Bezug auf E-Government oder tragen zu den Grundlagen für E-Government bei.

Die Detailanalyse zeigte, dass gewisse Rahmenbedingungen die Verankerung von E-
Government, den Know-how-Transfer sowie eine koordinierte Weiterentwicklung und
Synergienutzung erschweren. Vor allem die geplante vertiefte Zusammenarbeit mit den
Gemeinden verlangt nach einer Überprüfung der Umsetzungsorganisation und Projekt-
Finanzierung. Sparpotenziale können durch die verstärkte Zusammenarbeit mit den
Gemeinden weiter ausgeschöpft werden. In der Zusammenarbeit mit dem Bund sieht der
Kanton Zürich Potenzial bei der Koordination von Vorhaben.

Im rechtlichen Bereich fehlen klare Regelungen über die Zulässigkeit elektronischer
Handlungen im verwaltungsrechtlichen Verkehr, was teilweise die Entwicklung einzelner
Projekte erschwert.

In der Umfeldanalyse wird sichtbar, dass sich die Schweiz im europäischen Vergleich
bezüglich Online-Verfügbarkeit verbessern konnte, jedoch nach wie vor unter dem EU-
Durchschnitt liegt.

Stärkere zentrale Steuerung und eine verstärkte Zusammenarbeit auf allen föderalen
Ebenen sind die Schwerpunkte der Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die
Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Die Bevölkerung ist mit den Online-

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Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012
Dienstleistungen mehrheitlich zufrieden. Die Ansprüche der Wirtschaft an elektronische
Behördendienstleistungen wachsen jedoch weiter. Bei allen drei Staatsebenen hat sich E-
Government weiterentwickelt, doch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Schwerpunkt
liegt dabei auf dem elektronischen Amtsverkehr innerhalb und zwischen den Behörden.

Im Umfeld der rechtlichen Rahmenbedingungen haben grössere Entwicklungen
stattgefunden: So etwa für die Einführung des elektronischen Kontakts bei ZPO, StPO,
SchKG oder die generelle Zulassung des elektronischen Verkehrs in Verwaltungsverfahren,
die Einführung der UID oder die Zulassung des elektronischen Grundbuchs.

Als weitere wichtige Voraussetzung für E-Government wurde das UID-Register eingeführt.
Auch die Einführung der SuisseID als standardisierter Identitätsnachweis ist eine wichtige
Grundlage und Hoffnungsträger für den weiteren Ausbau von E-Government. Weitere
Zusatzdienste wie der „elektronische Funktionsnachweis“ stecken noch in den Anfängen.

Fazit: Leitlinien, Ziele, Geltungsbereich und Einordnung der E-Government-Strategie 2008-
2012 haben nach wie vor Gültigkeit. Die wichtigsten Erkenntnisse für die weitere
Entwicklung sind:

       Elektronischer Amtsverkehr ist ein grosses Bedürfnis der Unternehmen. Hier besteht
        grosser Handlungsbedarf.
       Der Auf- und Ausbau des Datenaustauschs und des elektronischen Amtsverkehrs
        innerhalb der Verwaltung sowie der Verwaltung und den Gemeinden ist Voraus-
        setzung für weiteres E-Government und daher zwingend.
       Im Bereich Information und Interaktion ergibt sich weiterer Handlungsbedarf aus den
        neuen Entwicklungen (z.B. Social Media, Open Government Data), der
        Qualitätssicherung und den neuen Informationsbedürfnissen.
       In der Umsetzungsorganisation braucht es bessere Rahmenbindungen für die
        Verankerung und eine koordiniertere Weiterentwicklung von E-Government.
       Geprüft wird, ob mehr zentrale Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden
        sollten, um wichtige Vorhaben voranzutreiben.
       Durch die künftig verstärkte Zusammenarbeit mit den Gemeinden können Synergien
        genutzt und Sparpotenziale weiter ausgeschöpft werden.
       IT-Lösungen sollten mit standardisierten bzw. wiederverwendeten Services
        umgesetzt werden.
       Mit klaren Regelungen über die Zulässigkeit elektronischer Handlungen im
        verwaltungsrechtlichen Verkehr kann das Vorantreiben einzelner Projekte gefördert
        werden.

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1.     Zweck des Dokuments
                       Am 20. September 2008 hat der Regierungsrat die E-Government-Strategie 2008-2012 [1]
                       festgesetzt. Seit Ende 2009 berichtete die Stabsstelle E-Government im Rahmen des
                       Strategiecontrollings jährlich über die Umsetzung der Strategie. Der Bericht beschreibt den
                       Umsetzungsstand (Zielerreichung) von E-Government im Kanton Zürich per Ende der
                       Strategieperiode 2008-2012, die Umfeldentwicklung sowie den weiteren Handlungsbedarf.
                       Die dem Bericht zugrundeliegende Analyse ist Grundlage, um die nächsten Ziele und
                       Handlungsschwerpunkte sowie Massnahmen für die Erstellung und Umsetzung der neuen
                       kantonalen Strategie 2012-2016 festzulegen.

                       2.     E-Government im Kanton Zürich
                       2.1.     Entwicklung und Bestandesaufnahme

                       2.1.1.     Online-Angebote
Von den rund 600       Das 2010 bei den Direktionen und der Staatskanzlei erhobene Inventar der öffentlichen
Online-Angeboten
sind etwa 50%          Leistungen und E-Government-Angebote [10] zeigt, dass zu praktisch allen Leistungen ein
reine Informations-    Informationsangebot besteht. Von den 600 Online-Angeboten sind etwa 50% reine
angebote, 40%
bieten Interaktion     Informationsangebote, etwas 40% bieten Interaktion (z. B. E-Mail, PDF-Formulare oder
und etwa 10%
                       Einweg-Datenverkehr) und etwa 10% Transaktionen (vollständig elektronisch abwickelbare
Transaktion.
                       Amtsgeschäfte). Rund 50 dieser 600 Online-Angebote haben Ausbaupotenzial, d.h. sie
                       entsprechen zwar einer Nachfrage, müssten aber erweitert werden, damit eine elektronische
                       Abwicklung des Behördengeschäfts gemäss strategischer E-Government-Zielsetzung möglich
                       ist.

                       2.1.2.     Projekte und externe Kosten
Der externe Auf-
wand für die
                       Das Ende 2011 aktualisierte Projektportfolio 2008-2012 [11] enthält 117 Projekte. Bis auf
Projekte belief sich   11 Projekte werden Ende 2012 alle abgeschlossen sein. 23 Projekte haben noch den Status
2009-2011 auf
insgesamt 22.3
                       „Projektidee“. Der externe Aufwand für die Projekte der Direktionen und der Staatskanzlei
Mio. Franken.          belief sich in den Jahren 2009-2011 gemäss den jährlichen Erhebungen auf insgesamt 22.3
                       Mio. Franken.

                       Abb. Stand E-Government-Projekte Ende Dezember 2011

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2.2.     Spezifische Entwicklung in den Direktionen und der Staatskanzlei

                       2.2.1. Baudirektion
                       Schwerpunkte in der Baudirektion waren der Ausbau der SiDAP-Plattform und die Einführung
                       eines elektronischen Datenaustausches zwischen Spitälern und der Gesundheitsdirektion
                       sowie die Einführung des Dienstes „WebTransfer ZH“ für den Austausch grosser Dateien
                       innerhalb und ausserhalb der Verwaltung. Im Geodatenbereich erfolgte ebenfalls ein
                       Ausbau. Vorhaben betreffen den Aufbau eines zentralen Geodatenportals sowie des ÖREB-
                       Katasters mit dem Ziel eines schweizweiten Informationssystems. Zudem wurden
                       verschiedene Download-Formulare überarbeitet und vereinheitlicht (z.B. Formulare im
                       Baubewilligungswesen) sowie neue Online-Angebote geschaffen.

                       2.2.2. Bildungsdirektion
Gerade im              In der Bildungsdirektion wurden in den letzten Jahren vor allem Anwendungen für die
Schulbereich ist
eine starke Verbrei-   Interaktion und Transaktionen mit den Schulbehörden und Lehrpersonen vorangetrieben.
tung von webfähi-      Der Informationsaustausch mit diesen Gruppen bleibt im Fokus. Neue Projekte werden in
gen mobilen Gerä-
ten zu beobachten.     jenen Bereichen weiterverfolgt, in denen langfristig Einsparungen möglich sind, insbeson-
                       dere bei internen Prozessen. Gerade im Schulbereich ist eine starke Verbreitung von web-
                       fähigen mobilen Geräten zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass sich in wenigen
                       Jahren alle Mitglieder der Anspruchsgruppen ganz selbstverständlich mit mobilen Geräten im
                       Netz bewegen und nach zusätzlichen Infrastrukturen (W-Lan) sowie mobile Angebote
                       nachfragen.

                       2.2.3. Finanzdirektion
                       Die Finanzdirektion hat in sieben Pilotgemeinden die Online-Steuererklärung (Legislaturziel
                       2007-2011) und mit 161 Gemeinden den automatischen Steuer-Informationsaustausch
                       eingeführt. Zudem wurden e-Meldungen gemäss CH-Meldewesen eingeführt und die rechtli-
                       chen und organisatorischen Grundlagen für das e-Billing geschaffen. Den elektronischen
                       Rechnungsversand im Buchungszentrum hat die Finanzdirektion als separate Lösung
                       umgesetzt. Die KDMZ hat elektronische Formulare mit Speichermöglichkeit und
                       Integrationsfunktion in elektronische Workflows verfügbar gemacht. Im Bereich e-
                       Procurement wurde eine elektronische Bestellplattform (E-Shop) mit medienbruchfreien
                       Bestell- und Logistikprozessen und bedarfsorientierter Produktion (Print on Demand)
                       geschaffen.

                       2.2.4. Gesundheitsdirektion
                       Die Förderung von E-Government in der Gesundheitsdirektion und den unselbstständigen
                       Anstalten wurde in der IT-Strategie der Direktion verankert. Eine Arbeitsgruppe wurde
                       eingesetzt mit dem Ziel, ein Projekt zu skizzieren, durch das die minimal notwendigen
                       Inhalte für ein Online-Patientendossier (OPD) erarbeitet werden können.

                       2.2.5. Direktion der Justiz und des Inneren (JI)
Mit dem Erlass des     Die JI hat 2008 mit dem Erlass des IDG und des IDV einen wichtigen Anstoss für E-Govern-
IDG und IDV gab
die Direktion der      ment gegeben, der Auswirkungen auf alle Direktionen, die Staatskanzlei und die Gemeinden
Justiz und des
                       hat. Die Umsetzung von elektronischen Akten-Eingaben im Bereich Straf- und Zivilprozess
Inneren einen
wichtigen Anstoss      war ein Schwerpunkt in der JI. Ein anderer war die Lancierung von Vorhaben für einen
für E-Government
mit umfassenden
                       künftig medienbruchfreien Geschäftsverkehr im Handelsregisteramt.
Auswirkungen.

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Die E-Voting-Versuche und die Weiterentwicklung der E-Voting-Lösung wurden ausgesetzt,
                      weil sowohl seitens Bund als auch verwaltungsintern wichtige Voraussetzungen für die
                      Ausbreitung der Lösung fehlen. Gestartet wurden Vorhaben für eine zentrale elektronische
                      Datenbearbeitung (inkl. zentrales Stimmrechtsregister) und das Pilotprojekt „Elektronische
                      Archivierung und Geschäftsführung bei den Gemeinden“.

                      2.2.6. Sicherheitsdirektion
In der Sicherheits-   In der Sicherheitsdirektion wurde das Online-Angebot mit Informationen, Merkblättern und
direktion wurde der
elektronische Dia-    Formularen stark ausgebaut. Von der Informationsvermittlung erfolgte eine Erweiterung
log mit verschiede-   zum elektronischen Dialog. Beispiele von wichtigen Entwicklungen sind: der virtuelle
nen Entwicklungen
erweitert.            Polizeiposten (Suisse e-Police), die elektronische Waffenplattform (Projektidee), das
                      Programm MiGEK zur Zusammenarbeit mit Gemeinden, die elektronischen Gesuche für
                      Dienstverschiebung und Urlaub für Militär- und Zivilschutzeinsätze (auf der kantonalen
                      Transaktionsplattform ZHservices), der Online Schalter „Wehrpflichtersatz“, eine Anwendung
                      zur elektronischen Übermittlung der Abrechnungs- und Statistikzahlen im Sozialamt, die
                      BUSI-Datenbank, verschiedene Online-Angebote des Strassenverkehrsamts sowie die
                      Sportanlagendatenbank www.sportstaetten.ch, die Online-Anmeldung für Jugendsportcamps
                      und die Online-Eingabe von Unterstützungsgesuchen für Veranstaltungen und für
                      Nachwuchsförderung.

                      2.2.7. Volkswirtschaftsdirektion

Die Umsetzung von     In der Volkswirtschaftsdirektion erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender
verschiedenen         Angebote. Beispiel dafür sind die E-Work-Permits (elektronische Arbeitsbewilligungen) und
Funktionalitäten,
Prozessen und         Online-Informationsveranstaltungen für fremdsprachige Stellensuchende im RAV-Bereich. In
Dokumenten in die     Zusammenarbeit mit externen Partnern wurde die Top-Level-Domain „.zuerich“ registriert
verwaltungsinterne
Geschäftskontroll-    und ein entsprechendes Nutzungskonzept erstellt (Projekt ISDM: Integriertes Standort- und
Anwendung soll        Destinations-Marketing). Weitere Schwerpunkte waren die weitergehende Vernetzung mit
auch anderen
Direktionen und       Partnern (z.B. Verbindung zwischen der Geschäftskontrolle des Arbeitsinspektorats und der
Ämtern angeboten
                      Datenbank der Arbeitskontrollstelle Zürich AKZ) sowie die Umsetzung weiterer
werden.
                      Funktionalitäten, Prozesse und Dokumente in die verwaltungsinterne Geschäfts-Kontroll-
                      Anwendung, die auch anderen Direktionen / Ämtern angeboten werden soll.

                      2.2.8. Staatskanzlei
ZHservices und das    Die Stabsstelle E-Government hat die Transaktionsplattform ZHservices realisiert, auf der
Relaunch-Projekt
bilden wichtige       nebst den Dienstverschiebungsgesuchen auch die Online-Steuererklärung sowie Anwendun-
Grundlagen für den    gen für das Handelsregisteramt umgesetzt wurden. ZHservices und das Relaunch-Projekt
weiteren Ausbau
von Online-           bilden wichtige Grundlagen für den weiteren Ausbau von Online-Angeboten der Direktionen.
Angeboten der         Um die kantonale Entwicklung von E-Government messen zu können, wurde ein Strategie-
Direktionen.
                      controlling eingeführt. Für den übergreifenden Ausbau von E-Government wurde eine engere
                      Zusammenarbeit mit den Gemeinden in Angriff genommen (Massnahme c zu Legislaturziel
                      15) und eine Vereinbarung aufgesetzt. Für die Öffentlichkeit wurden viele neue Online-
                      Angebote geschaffen wie z.B. der zentrale Newsletter, die Live-Übertragung von Medienkon-
                      ferenzen, der RSS-Feed, der Auftritt auf Facebook und Twitter sowie die zentrale Veröffent-
                      lichung der Regierungsratsbeschlüsse sowie Vernehmlassungen und die Erneuerung des
                      elektronischen Amtsblatts.

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2.3.     Zielerreichung nach Art des Angebots

                    In der Strategie 2008-2012 sind folgende Ziele gesetzt:

                    Art des Angebots Zielrichtung                                        Schwerpunkte
                    Information          Optimierung des Angebots                        Qualität
                    Interaktion          Aus- bzw. Umbau des Angebots zu Transaktionen   Quantität und Qualität
                    Transaktion          Auf- und Ausbau des Angebots                    Quantität

                    Der Anteil an Projekten, die ein Transaktionsangebot zum Ziel haben, ist während der
                    Strategieperiode kontinuierlich gestiegen und lag 2011 bei 55% aller Projekte. Dies
                    entspricht den strategischen Schwerpunkten.

                    Gemäss den Erhebungsresultaten des Strategiecontrollings wird der aktuelle Stand gegen-
                    über der Zielsetzung der Strategie 2008-2012 wie folgt geschätzt (grün: Zuwachs bis Ende
                    2012):

                                                    Information           Interaktion              Transaktion
Der Anteil an       Ausbaustand
Transaktionsange-
boten ist in der
Strategieperiode
kontinuierlich
gestiegen. Das
angestrebte Soll
wurde noch nicht
erreicht.

                                                    Ist      Soll         Ist     Soll             Ist      Soll

                           Information: Das Soll (=Informationsangebot zu allen Leistungen und in hoher
                            Qualität) ist nach dem Relaunch von zh.ch praktisch erreicht und ein wichtiger Schritt
                            bezüglich Quantität und Qualität des kantonalen Webauftritts getan.
                           Interaktion: Das Soll ist praktisch erreicht, d.h. die Kontaktaufnahme mittels
                            elektronischer Kommunikationsmittel wie beispielsweise E-Mail ist bei vielen
                            öffentlichen Leistungen möglich und die meisten Formulare sind online verfügbar
                            (mindestens als Download).
                           Transaktion: Der Schwerpunkt der Projekte lag darauf, das Angebot an elektronisch
                            abwickelbaren Verwaltungsgeschäften (Transaktionen) zu erweitern. So wurden u.a.
                            die Online-Steuererklärung (Legislaturziel 2007-2011) umgesetzt und die
                            Transaktionsplattform ZHservices geschaffen, die die Umsetzung solcher Angebote
                            erleichtert. Das Soll wurde jedoch noch nicht erreicht: Noch immer sind die meisten
                            Behördengeschäfte nicht ohne Medienbruch abwickelbar.

                    2.4.     Im Vergleich mit anderen Kantonen

                    Transaktionsangebot (Online-Angebot ohne Medienbruch): Gemäss gfs-Studie
                    „Verwaltung und E-Government 2010 [12] stand der Kanton Zürich mit seinen Gemeinden
                    in diesem Bereich zusammen mit den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt auf den
                    vordersten Plätzen, aber mit sieben Transaktionsangeboten von 55 abgefragten öffentlichen

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Leistungen generell gesehen auf einem relativ tiefen Niveau. Bereits wenige neue Angebote
                       können die Rangierung verändern. Die aktuellste gfs-Studie „Verwaltung und E-Government
                       2012“ enthält kein Ranking der Kantone mehr. Es kann jedoch festgehalten werden, dass
                       die anderen Kantone in den letzten paar Jahren ihr Angebot stark ausgebaut und den
                       Kanton Zürich teilweise überholt haben.

                       Zu berücksichtigen ist, dass im Kanton Zürich verglichen mit anderen Kantonen wichtige
                       organisatorische, rechtliche und teilweise technische Voraussetzungen für die effiziente
                       Datenbewirtschaftung (z.B. ein kantonales Personenregister) und für die medienbruchfreie
                       Geschäftsabwicklung (z.B. der durchgängige elektronische Geschäftsverkehr) noch fehlen.

Die Zugänglichkeit     Anwender-Zufriedenheit und Zugänglichkeit
der Webinformatio-
nen für Menschen       Erfreulich entwickelt hat sich das Resultat der aktuellsten Accessibility-Studie [13]. Dabei
mit Behinderung        wird die Zugänglichkeit der Webinformationen für Menschen mit Behinderungen bewertet.
konnte dank tech-
nischen und inhalt-    Im Vergleich zur letzten Studie (2007) hat sich der Webauftritt des Kantons Zürich wesent-
lichen Optimierun-     lich verbessert und erreicht die Maximalwertung von fünf Sternen (2007: drei Sterne). Die
gen verbessert
werden.                Verbesserung ist vor allem auf technische und inhaltliche Optimierungen zurückzuführen.

                       In der nationalen Umfrage [14] zur Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner mit
                       dem kantonalen Webauftritt hat der Kanton Zürich 2011 praktisch unverändert zur letzten
                       Studie (2008) abgeschnitten. Im Kantonsvergleich hat dies zu einer Rangverschlechterung
                       von Platz 11 auf Platz 19 geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Studie 2011 nur
                       wenige Personen an der Umfrage teilgenommen haben

Im Regierungsrat       2.5.     E-Government im Regierungsrat
gab es rund 30
Geschäfte mit
Bezug auf E-
                       2.5.1.     Beschlüsse 2008 – 2012
Government.
                       Der Regierungsrat hat während der Strategieperiode rund 30 Geschäfte mit Bezug auf E-
                       Government behandelt. Darunter waren Beschlüsse zu rechtlichen Themen wie z.B. zum
                       Steuergesetz (elektronische Steuererklärung), zum GIS-Gesetz und die amtlichen
                       Publikationen. Anderseits waren es Beschlüsse zu konkreten Projekten (ZHservices, E-
                       Voting, Online-Steuererklärung, Erneuerung Web-Infrastruktur, Vernehmlassungsverwaltung
                       u.a.). Zudem wurden insgesamt vier Anfragen/Interpellationen/Petition und Geschäfte
                       bezüglich E-Government Schweiz und ch.ch behandelt.

Verschiedene           2.5.2.     Legislaturziele 2011 – 2015
Massnahmen der
Legislaturziele neh-   Der Regierungsrat hat mit den Legislaturzielen 2011-2015 [15] übergeordnete Ziele für die
men direkten Bezug
auf E-Government,
                       Verwaltung formuliert. Direkten Bezug auf E-Government nehmen zwei Massnahmen des
andere tragen zu       Legislaturziels 15:
den Grundlagen für
E-Government bei,
bei wieder anderen             Massnahme c.: Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im E-Government
kann E-Government               verstärken und in geeigneter Form regeln (Projekt in Arbeit)
einen Beitrag zur
Umsetzung leisten.             Massnahme e.: Die direktionsübergreifenden Verwaltungsprozesse in der
                                Zuständigkeit der Staatskanzlei elektronisch abwickeln (Projekt vorgesehen)

                       Die Regierung hat sich auch zu Themen mit Berührungspunkten zu E-Government
                       geäussert:

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     Die Massnahme g. „Neue LEUnet-Strategie, Ablösung/Modernisierung des kantonalen
                             Netzwerks“ wird zu den Grundlagen für E-Government teilweise beitragen.
                            Alle drei Massnahmen zum Legislaturziel 18 „Die Kommunikation des Kantons
                             gewährleistet die freie Meinungsbildung der Bevölkerung in einer veränderten
                             Medienwelt“ tragen ebenfalls zur Weiterentwicklung von E-Government bei.

                    Bei verschiedenen weiteren Zielen und Massnahmen kann E-Government zudem einen
                    Beitrag zur Umsetzung leisten.

                    2.6.     Detailanalyse E-Government Strategie 2008 – 2012
Ende 2012 werden
nur ein Teil der    2.6.1.     Beurteilung Handlungsschwerpunkte
Ziele und Hand-
lungsschwerpunkte   Die Ziele und Handlungsschwerpunkte der kantonalen E-Government-Strategie werden Ende
umgesetzt sein.
                    2012 nur zum Teil umgesetzt sein.

                    Handlungsschwerpunkte zu Ziel 1: Voraussetzungen schaffen
                    Die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind geschaffen, um
                    den koordinierten Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und effizienten elektronischen
                    Leistungsangebots zu ermöglichen. Dieses Ziel ist prioritär zu verfolgen, da dessen Erfüllung
                    eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der E-Government-Angebote ist.

                            Zentrale Informatikstrukturen: Mit der Erneuerung der Webinfrastruktur und der
                             Einführung von ZHservices sind wichtige Grundlagen geschaffen. Sie reichen jedoch
                             noch nicht aus, um die gesteckten Ziele zu erreichen.
                            Einheitliche Informatikstandards: Die IT-Strategie liegt vor und wird umgesetzt.
                             Fragen und Grundlagen zur technischen E-Government-Architektur werden im
                             Rahmen des vom KITT festgelegten Prozesses „Standard und Architekturen“
                             behandelt. Zusätzliche Standards wie z.B. eCH-Standards werden teilweise
                             berücksichtigt. Weitere Grundlagen fehlen.
                            Rechtsgrundlagen: Eine Sensibilisierung und Umsetzung ist im Rahmen einzelner
                             Projekte teilweise erfolgt. Fehlende übergreifende Grundlagen verunmöglichen oder
                             erschweren teilweise die Umsetzung von Projekten.
                            Innovationsfähigkeit: Die Innovationsfähigkeit für eine Modernisierung ist nach
                             wie vor sehr unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise fehlen auch fachliche und
                             personelle Ressourcen. Das Projektportfolio wird zu wenig für eine überdirektionale
                             Zusammenarbeit genutzt.
                            Führung und Organisation: Das Thema E-Government ist nach wie vor zu wenig,
                             bzw. unterschiedlich verankert. Das Wissen über Vorgehen und Möglichkeiten fehlt
                             teilweise oder dringt nicht zu allen Stellen durch. Die Prozessoptimierung als Teil von
                             E-Government wird von den Verwaltungsstellen eher zögerlich und sehr
                             unterschiedlich angegangen. Eine Regelung für die Zusammenarbeit mit den
                             Gemeinden ist getroffen und in Umsetzung (RRB Nr. 1092/2012).
                            Interne Kommunikation: Mit der Inventur des bestehenden Online-Angebots und
                             der jährlichen Projekterhebung liegen Informationen vor, um sich auch
                             überdirektional und spezifisch auszutauschen. Sie werden aber kaum genutzt.
                             Weitere Hilfsmittel (z.B. der Leitfaden und vom Bund bereitgestellte
                             Informationsangebote) sind teilweise noch zu wenig bekannt und zu stark
                             „papierbasierend“. Der interne Informationsaustausch ist noch ungenügend.

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Handlungsschwerpunkte zu Ziel 2: Amtsverkehr mit der Wirtschaft
Alle für die Wirtschaft wichtigen Verfahren können elektronisch abgewickelt werden. Dies
betrifft vor allem die Bewilligungsverfahren; deren elektronische Abwicklung führt zu
einer Beschleunigung und Effizienzsteigerung und damit zu einer administrativen Entlastung
der Unternehmen und Organisationen.

       Bewilligungsverfahren: Teilweise umgesetzt ist die elektronische Abwicklung von
        Unternehmensgründungen und Mutationsmeldungen (teilweise verlinkt mit StartBiz
        vom Seco), Baubewilligungen und Arbeitszeitbewilligungen (hier gibt es im Backend-
        Bereich noch Medienbrüche).
       Formulare: Gemäss Erhebung 2010/2011 wurden Leistungen evaluiert, die zur
        Reduktion und Optimierung von Formularen (einschliesslich Unterschriften)
        ausgebaut werden könnten.
       Amtsverkehr: Die elektronische Abwicklung im Bereich Registerauszüge wurde beim
        Handelsregister umgesetzt. Grundbuch, Betreibung und Konkurs sind pendent.
        Die elektronische Einreichung von Statistikdaten ist teilweise möglich
        (Registerharmonisierung). Beim elektronischen Zahlungsverkehr (EBPP) ist der
        Empfang von Rechnungen umgesetzt, der Rechnungsversand ist in Arbeit.
        Weiterhin pendent sind: das Online-Steuerportal für steuerpflichtige juristische
        Personen und für Treuhänder, Vernehmlassungen und weitere Lösungen zur
        Teilnahme an politischen Prozessen.
       Submissionen: Die elektronische Abwicklung der Teilnahme an Submissionen ist ein
        priorisiertes Vorhaben (A 1.05) von E-Government Schweiz (simap)

Erkenntnis: Elektronischer Amtsverkehr ist ein grosses Bedürfnis der Unternehmen. Hier
besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf.

Handlungsschwerpunkte zu Ziel 3: Amtsverkehr zwischen den Behörden
Der Verkehr zwischen der kantonalen Verwaltung und den Zürcher Städten und Gemeinden
und dem Bund erfolgt durchgängig elektronisch. Der elektronische Datenaustausch zwischen
den Behörden ist eine Voraussetzung für die effiziente Abwicklung von staatsebenenüber-
greifenden Geschäften mit der Bevölkerung und der Wirtschaft.

       Datenaustausch: Die Optimierung ist teilweise, jedoch nur fachbezogen erfolgt.
        Ausser dem geplanten „Personenregister“ gab es keine übergreifenden Projekte.
       Amtsverkehr: Einige Projekte wurden umgesetzt, teilweise sind noch Medienbrüche
        vorhanden.

Erkenntnis: Der Auf- und Ausbau des Datenaustauschs und elektronischen Amtsverkehrs
zwischen Behörden, insbesondere zwischen Kanton und Gemeinden, ist als Voraussetzung
für weiteres E-Government zwingend.

Handlungsschwerpunkte zu Ziel 4: Amtsverkehr mit der Bevölkerung
Der für die Bevölkerung wichtige Amtsverkehr kann elektronisch abgewickelt werden.
Die bestehenden papierbasierten bzw. über elektronische Formulare interaktiv angebotenen
Dienstleistungen werden zu vollelektronischen Transaktionen ausgebaut, die einfach
und sicher über das Internet benutzt werden können.

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     Amtsverkehr: Umgesetzt sind die Online-An- und Abmeldung eines Fahrzeuges und
                                die elektronische Teilnahme an der Volkszählung. Als Pilotprojekt wurde die Meldung
                                von Adressänderungen, Weg- und Zuzug zwischen ZH und SG umgesetzt, jedoch
                                nicht weiterverfolgt. Umgesetzt ist auch ein Pilotprojekt für die Online-Einreichung
                                von Steuererklärungen für natürliche Personen und Treuhänder. Für das Bezahlen
                                von Rechnungen sind teilweise Lösungen vorhanden (siehe Projekt „Elektronischer
                                Zahlungsverkehr (EBPP) für die Wirtschaft).
                               Schulen
                                Im Bereich der Schulen besteht der Fokus auf die mobilen Geräte, die immer
                                grössere Bedeutung als Arbeitsinstrumente haben. Eigentliche E-Government-
                                Angebote sind weniger zentral.

                       Handlungsschwerpunkte zu Ziel 5: Verwaltungsinterner Geschäftsverkehr
                       Der interne Geschäfts- und Schriftverkehr erfolgt über die ganze Verwaltung hinweg
                       möglichst elektronisch. Die papierbasierten internen Dienstleistungen für Mitarbeitende und
                       Verwaltungsstellen sowie die Abwicklung der Prozesse innerhalb der Verwaltung werden wo
                       nötig und aus Effizienzgründen zweckmässig elektronisch angeboten bzw. durchgeführt.

                               Geschäftsverkehr und -Verwaltung: Gewisse Projekte wurden innerhalb der
                                Direktionen umgesetzt, jedoch unterschiedlich und nicht direktionsübergreifend.

                       Erkenntnis: Der elektronische verwaltungsinterne Geschäftsverkehr ist als Voraussetzung
                       für weiteres E-Government zwingend.

                       Handlungsschwerpunkte zu Ziel 6: Informationsangebot
                       Das Informationsangebot der Verwaltung ist aktuell und vollständig elektronisch verfügbar
                       und für alle Leistungsbezüger einfach und zentral zugänglich sowie zielgruppen- und
                       bedürfnisgerecht aufbereitet. Das bereits umfassende bestehende elektronische
                       Informationsangebot wird in qualitativer Hinsicht optimiert, und die Vorgaben und Standards
                       für den Informationszugang werden umgesetzt.

                               Mit optimierten Suchfunktionen, einer klaren Themennavigation bzw. verbesserter
                                Barrierefreiheit wurde ein der Zugang zu Informationen mit dem Relaunch 2012
                                erleichtert. Gleichzeitig wurde die Qualität der Informationen gesteigert und eine
                                bedürfnisgerechte Anpassung bzw. Erweiterungen der Funktionalitäten für die
                                Publikation von Inhalten im Intern- und Intranet umgesetzt. Weitere Angebote (z.B.
                                Social Media) sind in Umsetzung.

                       Erkenntnis: Herausforderungen ergeben sich im Bereich Qualität des Angebots, die
                       Berücksichtigung mobiler Geräte sowie der Zugang zu Behördendaten (Open Government
                       Data).

E-Government
entwickelt sich        2.6.2.     Organisatorische Aspekte
meist „zufällig“ und
„bottom-up“. Die       Umsetzungsorganisation kantonale Verwaltung
Umsetzungsorgani-
sation und die Rolle   Die Strategieumsetzung erfolgte bisher mit den vorhandenen Gremien und innerhalb der
der Stabsstelle E-
Government sollen
                       bestehenden Strukturen. Die Erfahrung zeigt, dass sich dies aus verschiedenen Gründen
überprüft werden,      nicht bewährt: Im Steuerungsausschuss sowie den Koordinationsgremien und –Organen
die Zusammenar-
beit mit den Ge-
meinden vertieft.

                       © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich                                               Seite 12
fehlen ein offizieller Auftrag (Aufgabe / Funktion) und offiziell gesprochene Ressourcen.
                        Ausser bei den Umsetzungsorganen ist die Planung und Entwicklung von E-Government kein
                        ständiges Thema und keine bestehende Aufgabe. E-Government entwickelt sich meist
                        „zufällig“ und „bottom-up“.

                        Diese Rahmenbedingungen erschweren die Verankerung von E-Government, den Know-
                        How-Transfer sowie eine koordinierte Weiterentwicklung und Synergienutzung. Weitere
                        Schwachpunkte sind die dezentrale Organisation der IT, fehlende Vorgaben sowie eine
                        ungenügende übergreifende Steuerung.

                        Das Strategiecontrolling hat sich nach einer Anlaufphase bei den Statuserhebungen zu den
                        Projekten bewährt und ist mittlerweile ein etablierter Prozess. Es gewährleistet das
                        regelmässige Monitoring der E-Government-Entwicklung, Kontakte mit den verschiedenen
                        Stellen und eine regelmässige Berichterstattung an den Regierungsrat.

                        Abb. Umsetzungsorganisation E-Government

                        Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Rückmeldungen der Direktionen soll die
                        Umsetzungsorganisation und die Rolle der Stabsstelle E-Government überprüft werden.
                        Nicht zuletzt auch darum, weil im Rahmen der angestrebten vertieften Zusammenarbeit mit
                        den Gemeinden eine neue Organisationsstruktur geplant ist.

                        Finanzierung

                        E Government-Projekte werden derzeit durch die verantwortlichen Direktionen und die
                        Staatskanzlei budgetiert und finanziert. Die Stabsstelle E Government finanziert in der Regel
Es soll geprüft
werden, ob mehr
                        verwaltungsübergreifende Projekte. Darüber hinaus kann sie einen Kostenbeitrag für
zentrale Mittel nötig   Angebote der Verwaltungseinheiten leisten. Eine Mitfinanzierung erfolgte vorwiegend für
sind, um wichtige
Vorhaben voranzu-
                        neue Online-Angebote, die mit ZHservices umgesetzt wurden.
treiben.

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Einige Projekte wurden nicht umgesetzt, weil entweder die finanziellen oder auch
                      personellen Ressourcen fehlten, bzw. unklar war, wer die Projekte finanzieren soll. Deshalb
                      ist zu prüfen, ob mehr zentrale Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, um wichtige
                      Vorhaben voranzutreiben. Die Finanzierung von gemeinsam mit den Städten und
                      Gemeinden des Kantons Zürich durchgeführten E Government-Vorhaben ist Gegenstand der
                      Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Städten und Gemeinden im E-
                      Government.

                      Kosteneinsparungen

                      E-Government verursacht kurz- bis mittelfristig Zusatzkosten, weil damit ein zusätzlicher
                      Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem besteht ein Sparpotenzial, das
Durch die verstärk-   noch zu wenig genutzt wird: Bestehende Infrastrukturen wie ZHservices könnten bei der
te Zusammenarbeit
mit den Gemeinden     Umsetzung von E-Government-Projekten vermehrt genutzt werden. Auch durch die Erarbei-
soll das Sparpoten-
                      tung von gemeinsamen Lösungen, die Wiederverwendung bestehender Anwendungen sowie
zial besser genutzt
werden.               die Optimierung der Geschäftsprozesse könnten Kosten gesenkt werden. Durch die künftig
                      verstärkte Zusammenarbeit mit den Gemeinden soll das Sparpotenzial weiter ausgeschöpft
                      werden.

                      Staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit

                      Zürcher Städte und Gemeinden
                      Die Rahmenvereinbarung zur E Government-Strategie Schweiz regelt die Zusammenarbeit
                      zwischen Bund und Kantonen im Bereich E Government. Zwischen der kantonalen Verwal-
Ende 2012 wird die    tung und den Gemeinden wird die formelle Zusammenarbeit Ende 2012 aufgegleist sein. Der
formelle Zusam-
menarbeit zwischen    Regierungsrat hat die Vereinbarung zur Zusammenarbeit genehmigt (RRB Nr. 1092/2012).
der kantonalen        Die Vereinbarungspartner beschliessen eine Zusammenarbeitsorganisation mit Vertretungen
Verwaltung und
den Gemeinden         von Kanton, Gemeinden, Verbänden sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Bund. Sie bestäti-
aufgegleist sein.
                      gen, E-Government gemeinsam zu planen (strategische Stossrichtungen und Projektport-
                      folio) und zu entwickeln sowie Grundsätze bei der Projektumsetzung und Finanzierung
                      einzuhalten.

                      Bund und Kantone
                      Der Kanton Zürich pflegt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien zur Umsetzung
                      der E-Government-Strategie Schweiz und verschiedener Standardisierungen auf Ebene Bund
Die Zusammen-         und Kanton. Diese Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, aus
arbeit hat sich in
den letzten Jahren    Sicht des Kantons besteht aber nach wie vor Potenzial bei der Koordination der Vorhaben.
verbessert, hat bei
der Koordination      2.6.3.     Technische und rechtliche Rahmenbedingungen
der Vorhaben aber
noch Potenzial.
                      Technisch
                      Die Transaktionsplattform ZHservices ist für die Direktionen seit 2010 eine wichtige
                      Grundlage für die Weiterentwicklung von E-Government. Die bestehenden technischen
ZHservices ist eine   Voraussetzungen reichen jedoch nicht aus, um Verwaltungsprozesse durchgängig, ohne
wichtige Grundlage
für die Weiter-       Medienbruch abwickeln zu können. Die Informatiksysteme der kantonalen Verwaltung sind
entwicklung von       meist für einen spezifischen Einsatz entwickelt (beispielsweise Fachapplikationen für
E-Government.
                      Steuern, Strassenverkehr, Buchhaltung). Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der
                      Selbstständigkeit der Direktionen und Ämter basieren die heute eingesetzten
                      Informatiksysteme nach wie vor auf unterschiedlichen Technologien. Durchgängige
                      elektronische Prozesse sind nur in Einzelfällen verwirklicht. Medienbrüche erfordern oft eine
                      Mehrfacherfassung von Informationen. Viele der bereits verfügbaren E-Government-

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Transaktionen wurden vorwiegend als Erweiterungen der Fachapplikationen umgesetzt und
                      beschränken sich auf wenige (sehr häufig genutzte) Einzelanwendungen. Wo erweiterbare
                      Fachanwendungen fehlen, ist die Umsetzung von Transaktionen aufwändig bzw. an die
                      Verfügbarkeit externer Lösungen gebunden (von privaten Anbietern oder gemeinschaftlich
IT-Lösungen sollten
mit standardisier-
                      bewirtschaftete Verbundlösungen).
ten bzw. wiederver-
wendeten Services
umgesetzt werden,     Erst in Teilbereichen sind die Systeme an eine Datenaustauschplattform angeschlossen, so
wie es ZHservices     dass Daten ohne Medienbruch ausgetauscht werden können. Die dezentrale System- und
oder die Daten-
austauschplattform    Betriebslandschaft ist für E-Government weitgehend gegeben, weshalb der Standardisierung
SiDAP ermöglichen.    eine grosse Bedeutung zukommt. Spezifische IT-Lösungen sollten daher mit weitgehend
                      standardisierten bzw. wiederverwendbaren Services umgesetzt werden. Die ist
                      beispielsweise mit ZHservices oder der Datenaustauschplattform SiDAP möglich. Die enge
                      Zusammenarbeit mit den für die IT zuständigen Stellen (insbesondere dem KITT) soll auch
                      künftig dazu genutzt werden, um übergreifenden Aspekte der fachlichen Anforderungen
                      frühzeitig zu erkennen und für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Weiterentwicklung
                      der IT-Infrastruktur zu berücksichtigen. Das geplante KITT CC Standards und Architekturen
                      kann hierzu genutzt werden.

                      Rechtlich
                      Für die Entwicklung von E-Government stellen sich auch Fragen in Bezug auf rechtliche
                      Grundlagen. Folgende Aspekte sind vor allem bedeutend:
                            Die im kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG [16]) und
                             in der zugehörigen Verordnung, sowie die in Artikel 5 und 6 der Rahmenvereinbarung
                             Schweiz enthaltenen Anforderungen bezüglich Datenschutz und Informatiksicherheit
                             werden umgesetzt.
                            Sofern die Datenbearbeitung für eine geplante elektronische Dienstleistung nicht vom
                             geltenden Datenschutzrecht (IDG und IDV) abgedeckt ist, müssen die
                             entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen werden.
                            Die im IDG formulierten Regeln für den Informationszugang werden beachtet. Daraus
                             ergeben sich Anforderungen an die elektronischen Verfahren, die
                             Zugriffsberechtigungen steuern zu können.
                            Idealerweise werden Daten nur einmal erfasst und dann je nach Verwendungszweck
                             abgerufen und wiederverwendet. Die Nutzung dieses Rationalisierungspotenzials
Fehlende Rege-
lungen über die              erfolgt innerhalb datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen.
Zulässigkeit elek-
tronischer Hand-
lungen im verwal-     Bei vielen Stellen besteht der Wunsch, elektronisch zu handeln. Da eine generelle
tungsrechtlichen      Zulässigkeit elektronischer Handlungen im verwaltungsrechtlichen Verkehr im Kanton Zürich
Verkehr behindern
teilweise das Vor-    fehlt, besteht aber die Ungewissheit, ob diese zulässig bzw. rechtsverbindlich sind;
antreiben einzelner   respektive ist unklar, was erforderlich wäre, um den elektronischen Verkehr zuzulassen.
Projekte.
                      Lediglich in einzelnen Fachbereichen, wie z.B. beim AMZ oder Steueramt, sind Zulässigkeit
                      und Voraussetzungen für gültige elektronische Handlungen ausdrücklich geregelt.

                      Für konkrete Projekte muss stets im Einzelfall abgeklärt werden, ob bzw. unter welchen
                      Rahmenbedingungen ein elektronisches Angebot zulässig wäre. Jedes Projekt hat seine
                      Besonderheiten und speziellen rechtlichen Aspekte. Lösungen und Massnahmen des einen
                      Projekts lassen sich also nicht tel quel für ein anderes Projekt wiederverwerten; die
                      Abklärungen müssen vielmehr jedes Mal von vorn anfangen.

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Bei allen Projekten hat sich indessen gezeigt, dass relativ hohe Anforderungen eingehalten
                     werden müssen, sobald Personendaten tangiert sind. Die Schaffung erforderlicher
                     gesetzlicher Grundlagen braucht viel Zeit und auch das Verfahren bis zum Inkrafttreten des
                     nötigen Erlasses ist sehr zeitraubend. So hindert diese Ungewissheit das Vorantreiben des
                     Projekts in technischer Hinsicht. Eine grosse Erleichterung würde die Schaffung eines
                     Pilotartikels (analog von Art. 17a DSG) bringen. So könnten Erfahrungen gesammelt
                     werden, bevor die nötigen gesetzlichen Grundlagen erstellt sind, und diese könnten
                     wiederum in die Formulierung der rechtlichen Regelung einfliessen.

                     3.     Umfeld-Analyse
                     3.1.     Entwicklung Europa

                     Die Europäische Union hat 2010 den zweiten eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 [2]
                     verabschiedet. Ziel ist es, die Einführung einer neuen Generation elektronischer Behörden-
Die Schweiz konnte   dienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen. Ab
sich bezüglich
Online-Verfügbar-    2015 soll eine Reihe grenzübergreifender öffentlicher Dienste online verfügbar sein.
keit verbessern,
liegt jedoch unter
dem europäischen     Gemäss der E-Government-Benchmarkstudie der EU [3] lag die Schweiz 2010 bezüglich
Durchschnitt.        Grad der Online-Verfügbarkeit mit 70% unter dem Durchschnitt EU+ (27 EU Mitgliedstaaten
                     plus Island, Norwegen, Kroatien, Türkei und die Schweiz), konnte sich aber gegenüber den
                     Vorjahren verbessern. Von 20 fest definierten Dienstleistungen sind EU-weit durchschnittlich
                     82% vollständig online verfügbar.

                     Abb. Ausbaustand-Ranking 2009-2010 in %

                     Beim Ausbaustand (Sophistication) der online umgesetzten Dienstleistungen konnte sich die
                     Schweiz im letzten Jahr stark verbessern. Sie liegt nun mit 85% nur noch knapp unter dem
                     Durchschnittswert von 89% in den EU+ Staaten.

                     3.2.     Entwicklung Schweiz

                     E-Government-Strategien und Rahmenbedingungen

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Eine stärkere zen-
trale Steuerung, die
                       2007 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz [4] verabschiedet. Sie bildet
Fokussierung auf       bis heute die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame
ausgewählte Vor-
haben und eine
                       Ziele auszurichten. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral, aber koordiniert.
bessere Zusam-         Wie diese Koordination erfolgt, ist in der «Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit
menarbeit auf allen
föderalen Ebenen
                       von Bund und Kantonen» festgehalten. Diese Rahmenvereinbarung wurde 2011 [5]
sind die Schwer-       überarbeitet und vom Bundesrat sowie von der Plenarversammlung der KdK verabschiedet.
punkte der Erneue-
rung der Rahmen-       Schwerpunkte der Erneuerung sind eine stärkere zentrale Steuerung, eine Fokussierung auf
vereinbarung über      ausgewählte Vorhaben und eine bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen. Neu
die Zusammen-
arbeit von Bund        beteiligen sich die Kantone an der Finanzierung eines Aktionsplans zur Förderung von
und Kantonen.          Schlüsselvorhaben.
                       2012 hat der Bundesrat seine Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz [6]
                       aktualisiert. Eines der Handlungsfelder lautet: „E-Demokratie und E-Government: Politische
                       Bürgerrechte elektronisch ausüben; Behördendaten und –Informationen; IKT-gestützter
                       Wandel in der Verwaltung“.

                       ICT Switzerland und economiesuisse haben 2011 die digitale Agenda 2020 [7] veröffentlicht,
                       in der auch für den Bereich E-Government Ziele, Vision und Handlungsfelder formuliert sind.
                       Verschiedene Interessensgruppen haben zudem die Diskussion um „Open Government Data“
                       lanciert.

                       Auch auf politischer Ebene hat E-Government an Bedeutung gewonnen. So wurden z.B.
                       alleine im Jahre 2012 in den Monaten Januar bis April 22 parlamentarische Vorstösse mit
Die höhere Anzahl      Bezug zu E-Government auf Bundesebene eingereicht.
der Internetzu-
gänge hat keinen
Einfluss auf die       Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen
Nutzung von E-         Die gfs-Studie „E-Government und Bevölkerung 2011“ [8] ergab, dass die gestiegene Anzahl
Government-
Angeboten.             der Internetzugänge keinen Einfluss auf die Nutzung von E-Government-Angeboten hatte.
                       Tendenziell werden sogar leicht vermehrt wieder herkömmliche Kommunikationsmittel wie
                       das Telefon für den Kontakt mit den Behörden genutzt. Eine mögliche Erklärung dafür ist,
                       dass mit E-Government noch zu wenig positive Erfahrungen gemacht wurden. Vielleicht
Die Bevölkerung ist    habe auch die langen Umsetzungszeiten (z.B. E-Voting, Online-Steuererklärung) eine
mit den Online-
Dienstleistungen
                       gewisse Ernüchterung ausgelöst.
zufrieden.
                       Die befragten Personen sehen die Mehrheit ihrer Bedürfnisse bezüglich einfacher Online-
                       Dienstleistungen der Behörden erfüllt und sind damit zufrieden. Zudem werden E-Govern-
Der Anteil an          ment-Initiativen, wie zum Beispiel ein von Bund und Kantonen geführtes Gesundheitsportal
Unternehmen, die       und die Verbreitung der SuisseID, begrüsst.
Behördendienst-
leistungen elektro-
nisch abwickeln,       Gemäss der aktuellen gfs-Studie „Firmen und E-Government“ [9] von 2011 ist das Bedürfnis
steigt.
                       von Unternehmen, gewisse Geschäfte mit den Behörden online abwickeln zu können, weiter-
                       hin vorhanden. Firmenvertreter messen dem Online-Kontakt zu Behörden eine höhere
                       Bedeutung bei als dem telefonischen oder persönlichen Kontakt. Der Anteil an
                       Unternehmen, die Behördendienstleistungen elektronisch abwickeln, ist weiter steigend.
                       57% der Befragten wollen nicht nur Informationen online erhalten, sondern Behördengänge
                       elektronisch abwickeln.

                       Entwicklung Bund, Kantone und Gemeinden
                       Der finanzielle Beitrag aus dem Stabilitätspakt brachte Schwung in die Umsetzung der
19 Projekte von
E-Government
                       priorisierten Vorhaben auf Bundesebene. So konnten in den letzten vier Jahren 19 Projekte
Schweiz wurden
umgesetzt.

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von E-Government Schweiz umgesetzt und einige neue gestartet werden. Bei den
                      umgesetzten handelt es sich u.a. um wichtige Voraussetzungen wie z.B. die einheitlichen
                      Personen- und Unternehmensidentifikatoren, die Registerharmonisierung und die SuisseID.
                      Bei den Kantonen verlagerte sich der Entwicklungs-Schwerpunkt vom Ausbau des Online-
                      Angebots für die Öffentlichkeit hin zu vermehrten Aktivitäten im Backoffice-Bereich.

                      Die Gemeinden entwickelten ihr Online-Angebot nach ihren Möglichkeiten und vor allem mit
                      Produkten, die eine rasche Umsetzung ermöglichten. Beispiele dafür sind die Erstellung der
In den Gemeinden      Gemeinde-Webseiten, die „Online-Schalter“ mit Download-Angeboten (vor allem PDF-
ist der Bekannt-
heitsgrad des         Formulare) sowie verwaltungsinterne Lösungen für das Einwohnerwesen, die Finanzbuch-
Internet-Angebotes    haltung, das Personalmanagement etc. Der Bekanntheitsgrad des Internet-Angebotes der
am meisten
gestiegen.            Gemeinden ist im Vergleich zum Angebot von Bund und Kantonen am meisten gestiegen.

                      Obwohl sich E-Government bei allen drei Staatsebenen weiterentwickelt hat, besteht nach
                      wie vor Handlungsbedarf. Schwerpunkt hierbei ist der elektronische Amtsverkehr innerhalb
Der elektronische     und zwischen den Behörden als Voraussetzung für den Ausbau der Transaktionsangebote.
Amtsverkehr
zwischen den
Behörden ist          Neue Themen, die im Rahmen von E-Government Schweiz aufkommen, sind: Prozess-
Voraussetzung für
den Ausbau der        Management (vernetzte Verwaltung), Social Media, Open Government Data (priorisiertes
Transaktions-         Vorhaben), Cloud Computing und Mobile Government.
angebote.

                      Rechtliche Entwicklung
                      Im Umfeld haben folgende grösseren Entwicklungen stattgefunden:
                           Einführung des elektronischen Kontakts bei ZPO, StPO, SchKG (e-Justice): Damit
                            werden alle Beteiligten des Instanzenzuges zur elektronischer Kommunikation
                            verpflichtet, was auch Auswirkungen für die Kantone sowohl auf Kantons- wie auf
                            unterer Ebene hat.
                           Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungs-
                            verfahrens; lässt generell elektronischen Verkehr in Verwaltungsverfahren des
                            Bundes zu.
                           Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) stellt die
                            rechtlichen Grundlagen bereit für die Erfassung und Benutzung der UID-Nummer.
                           Sektorielle Vorhaben wie z.B. die Zulassung des elektronischen Grundbuchs: auch
                            daraus ergibt sich ein gewisser – zumindest politischer – Druck auf die Kantone.

                      Entwicklung in der Verwaltungsorganisation
                      Die Aufgaben und Kompetenzen zur Erbringung öffentlicher Leistungen sind auf Gemeinde,
                      Bezirk, Kanton und Bund und innerhalb der kantonalen Verwaltung auf Ämter und
Vereinbarungen
über einheitliche     Direktionen verteilt. Die meisten Stellen nehmen für ihr Aufgabengebiet sowohl die
Standards, Daten-     Kontaktabwicklung mit Wirtschaft und Bevölkerung als auch die Geschäftsbearbeitung direkt
strukturen und
Austauschformate      wahr. Die Koordination der Abläufe erfolgt über sachspezifische Gremien.
optimieren die
Verfahren, ohne die
Autonomie und         Die neuen informationstechnischen Möglichkeiten vereinfachen es, Prozesse elektronisch
Entscheidungs-
kompetenz der
                      durchgängig und damit effizienter über räumliche und organisatorische Grenzen hinweg zu
beteiligten Stellen   gestalten. Das White Paper des Vereins eCH „Vernetzte Verwaltung - Organisationskonzept
zu beeinträchtigen.
                      für ein föderales E-Government Schweiz“ erörtert u.a. Zusammenhänge und Massnahmen
                      für die notwendige verwaltungsübergreifende Vernetzung von Leistungen, Prozessen,
                      Vertriebs- und Produktionsstrukturen. Dies ist beispielsweise die Vereinbarung von
                      Standards für Schnittstellen, Datenstrukturen und Austauschformate zwischen den

                      © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich                                              Seite 18
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