Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008-2012
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Bericht zur Umsetzung der E-Government-Strategie des Kantons Zürich 2008–2012 vom Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Stabsstelle E-Government Luzia Gähwiler Neumühlequai 10 8090 Zürich Tel. 043 259 20 89 luzia.gaehwiler@sk.zh.ch www.egov.zh.ch (Internet) www.egov.ktzh.ch (Intranet) © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 1
Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung .................................................................................................... 3 1. Zweck des Dokuments ................................................................................. 5 2. E-Government im Kanton Zürich ................................................................... 5 2.1. Entwicklung und Bestandesaufnahme ................................................................. 5 2.1.1. Online-Angebote..................................................................................... 5 2.1.2. Projekte und externe Kosten..................................................................... 5 2.2. Spezifische Entwicklung in den Direktionen und der Staatskanzlei ........................... 6 2.2.1. Baudirektion .......................................................................................... 6 2.2.2. Bildungsdirektion .................................................................................... 6 2.2.3. Finanzdirektion....................................................................................... 6 2.2.4. Gesundheitsdirektion ............................................................................... 6 2.2.5. Direktion der Justiz und des Inneren (JI) .................................................... 6 2.2.6. Sicherheitsdirektion ................................................................................ 7 2.2.7. Volkswirtschaftsdirektion ......................................................................... 7 2.2.8. Staatskanzlei ......................................................................................... 7 2.3. Zielerreichung nach Art des Angebots ................................................................ 8 2.4. Im Vergleich mit anderen Kantonen ................................................................... 8 2.5. E-Government im Regierungsrat ....................................................................... 9 2.5.1. Beschlüsse 2008 – 2012 .......................................................................... 9 2.5.2. Legislaturziele 2011 – 2015 ...................................................................... 9 2.6. Detailanalyse E-Government Strategie 2008 – 2012 ........................................... 10 2.6.1. Beurteilung Handlungsschwerpunkte ........................................................ 10 2.6.2. Organisatorische Aspekte ....................................................................... 12 2.6.3. Technische und rechtliche Rahmenbedingungen ......................................... 14 3. Umfeld-Analyse ......................................................................................... 16 3.1. Entwicklung Europa....................................................................................... 16 3.2. Entwicklung Schweiz ..................................................................................... 16 4. Fazit .......................................................................................................... 20 Anhang ................................................................................................................. 21 Kantonale E-Government-Projekte .......................................................................... 21 Referenzierte Dokumente........................................................................................ 28 Glossar ................................................................................................................. 29 Abkürzungen .......................................................................................................... 31 © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 2
Zusammenfassung Dieser Bericht zeigt den Stand von E-Government im Kanton Zürich am Ende der Strategieperiode 2008-2012 und dient als Grundlage für die neue Strategie 2013-2016. Die Bestandesaufnahme von E-Government im Kanton Zürich zeigt, dass von den rund 600 Online-Angeboten ca. 50% reine Informationsangebote sind, 40% bieten Inter- aktion und 10% Transaktion. Zwischen 2008 und 2011 wurden 45 Projekte abgeschlossen und bis Ende 2012 werden weitere 31 Projekte umgesetzt sein. Der externe Aufwand für die Projekte belief sich in den Jahren 2009-2011 auf insgesamt 22.3 Mio. Franken. In den Direktionen und der Staatskanzlei wurden wichtige Entwicklungen von E-Govern- ment vorangetrieben. Insbesondere die Realisierung der Transaktionsplattform ZHservices und das Relaunch-Projekt von zh.ch bilden wichtige Grundlagen für den weiteren Ausbau von Online-Angeboten. Beim Ausbaustand der Angebote Information und Interaktion ist das Soll praktisch erreicht. Der Anteil an Transaktionsangeboten ist zwar kontinuierlich gestiegen; das angestrebte Soll wurde hier allerdings nicht erreicht. Im Vergleich mit anderen Kantonen schneidet der Kanton Zürich gut ab, vor allem die Accessibility (Zugang für alle) konnte dank technischen und inhaltlichen Optimierungen verbessert werden. Im Regierungsrat war E-Government mit rund 30 entsprechenden Geschäften vermehrt ein Thema. Verschiedene Massnahmen der Legislaturziele 2011 – 2015 nehmen direkten Bezug auf E-Government oder tragen zu den Grundlagen für E-Government bei. Die Detailanalyse zeigte, dass gewisse Rahmenbedingungen die Verankerung von E- Government, den Know-how-Transfer sowie eine koordinierte Weiterentwicklung und Synergienutzung erschweren. Vor allem die geplante vertiefte Zusammenarbeit mit den Gemeinden verlangt nach einer Überprüfung der Umsetzungsorganisation und Projekt- Finanzierung. Sparpotenziale können durch die verstärkte Zusammenarbeit mit den Gemeinden weiter ausgeschöpft werden. In der Zusammenarbeit mit dem Bund sieht der Kanton Zürich Potenzial bei der Koordination von Vorhaben. Im rechtlichen Bereich fehlen klare Regelungen über die Zulässigkeit elektronischer Handlungen im verwaltungsrechtlichen Verkehr, was teilweise die Entwicklung einzelner Projekte erschwert. In der Umfeldanalyse wird sichtbar, dass sich die Schweiz im europäischen Vergleich bezüglich Online-Verfügbarkeit verbessern konnte, jedoch nach wie vor unter dem EU- Durchschnitt liegt. Stärkere zentrale Steuerung und eine verstärkte Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen sind die Schwerpunkte der Erneuerung der Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit von Bund und Kantonen. Die Bevölkerung ist mit den Online- © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 3
Dienstleistungen mehrheitlich zufrieden. Die Ansprüche der Wirtschaft an elektronische Behördendienstleistungen wachsen jedoch weiter. Bei allen drei Staatsebenen hat sich E- Government weiterentwickelt, doch besteht weiterhin Handlungsbedarf. Der Schwerpunkt liegt dabei auf dem elektronischen Amtsverkehr innerhalb und zwischen den Behörden. Im Umfeld der rechtlichen Rahmenbedingungen haben grössere Entwicklungen stattgefunden: So etwa für die Einführung des elektronischen Kontakts bei ZPO, StPO, SchKG oder die generelle Zulassung des elektronischen Verkehrs in Verwaltungsverfahren, die Einführung der UID oder die Zulassung des elektronischen Grundbuchs. Als weitere wichtige Voraussetzung für E-Government wurde das UID-Register eingeführt. Auch die Einführung der SuisseID als standardisierter Identitätsnachweis ist eine wichtige Grundlage und Hoffnungsträger für den weiteren Ausbau von E-Government. Weitere Zusatzdienste wie der „elektronische Funktionsnachweis“ stecken noch in den Anfängen. Fazit: Leitlinien, Ziele, Geltungsbereich und Einordnung der E-Government-Strategie 2008- 2012 haben nach wie vor Gültigkeit. Die wichtigsten Erkenntnisse für die weitere Entwicklung sind: Elektronischer Amtsverkehr ist ein grosses Bedürfnis der Unternehmen. Hier besteht grosser Handlungsbedarf. Der Auf- und Ausbau des Datenaustauschs und des elektronischen Amtsverkehrs innerhalb der Verwaltung sowie der Verwaltung und den Gemeinden ist Voraus- setzung für weiteres E-Government und daher zwingend. Im Bereich Information und Interaktion ergibt sich weiterer Handlungsbedarf aus den neuen Entwicklungen (z.B. Social Media, Open Government Data), der Qualitätssicherung und den neuen Informationsbedürfnissen. In der Umsetzungsorganisation braucht es bessere Rahmenbindungen für die Verankerung und eine koordiniertere Weiterentwicklung von E-Government. Geprüft wird, ob mehr zentrale Finanzierungsmittel zur Verfügung gestellt werden sollten, um wichtige Vorhaben voranzutreiben. Durch die künftig verstärkte Zusammenarbeit mit den Gemeinden können Synergien genutzt und Sparpotenziale weiter ausgeschöpft werden. IT-Lösungen sollten mit standardisierten bzw. wiederverwendeten Services umgesetzt werden. Mit klaren Regelungen über die Zulässigkeit elektronischer Handlungen im verwaltungsrechtlichen Verkehr kann das Vorantreiben einzelner Projekte gefördert werden. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 4
1. Zweck des Dokuments Am 20. September 2008 hat der Regierungsrat die E-Government-Strategie 2008-2012 [1] festgesetzt. Seit Ende 2009 berichtete die Stabsstelle E-Government im Rahmen des Strategiecontrollings jährlich über die Umsetzung der Strategie. Der Bericht beschreibt den Umsetzungsstand (Zielerreichung) von E-Government im Kanton Zürich per Ende der Strategieperiode 2008-2012, die Umfeldentwicklung sowie den weiteren Handlungsbedarf. Die dem Bericht zugrundeliegende Analyse ist Grundlage, um die nächsten Ziele und Handlungsschwerpunkte sowie Massnahmen für die Erstellung und Umsetzung der neuen kantonalen Strategie 2012-2016 festzulegen. 2. E-Government im Kanton Zürich 2.1. Entwicklung und Bestandesaufnahme 2.1.1. Online-Angebote Von den rund 600 Das 2010 bei den Direktionen und der Staatskanzlei erhobene Inventar der öffentlichen Online-Angeboten sind etwa 50% Leistungen und E-Government-Angebote [10] zeigt, dass zu praktisch allen Leistungen ein reine Informations- Informationsangebot besteht. Von den 600 Online-Angeboten sind etwa 50% reine angebote, 40% bieten Interaktion Informationsangebote, etwas 40% bieten Interaktion (z. B. E-Mail, PDF-Formulare oder und etwa 10% Einweg-Datenverkehr) und etwa 10% Transaktionen (vollständig elektronisch abwickelbare Transaktion. Amtsgeschäfte). Rund 50 dieser 600 Online-Angebote haben Ausbaupotenzial, d.h. sie entsprechen zwar einer Nachfrage, müssten aber erweitert werden, damit eine elektronische Abwicklung des Behördengeschäfts gemäss strategischer E-Government-Zielsetzung möglich ist. 2.1.2. Projekte und externe Kosten Der externe Auf- wand für die Das Ende 2011 aktualisierte Projektportfolio 2008-2012 [11] enthält 117 Projekte. Bis auf Projekte belief sich 11 Projekte werden Ende 2012 alle abgeschlossen sein. 23 Projekte haben noch den Status 2009-2011 auf insgesamt 22.3 „Projektidee“. Der externe Aufwand für die Projekte der Direktionen und der Staatskanzlei Mio. Franken. belief sich in den Jahren 2009-2011 gemäss den jährlichen Erhebungen auf insgesamt 22.3 Mio. Franken. Abb. Stand E-Government-Projekte Ende Dezember 2011 © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 5
2.2. Spezifische Entwicklung in den Direktionen und der Staatskanzlei 2.2.1. Baudirektion Schwerpunkte in der Baudirektion waren der Ausbau der SiDAP-Plattform und die Einführung eines elektronischen Datenaustausches zwischen Spitälern und der Gesundheitsdirektion sowie die Einführung des Dienstes „WebTransfer ZH“ für den Austausch grosser Dateien innerhalb und ausserhalb der Verwaltung. Im Geodatenbereich erfolgte ebenfalls ein Ausbau. Vorhaben betreffen den Aufbau eines zentralen Geodatenportals sowie des ÖREB- Katasters mit dem Ziel eines schweizweiten Informationssystems. Zudem wurden verschiedene Download-Formulare überarbeitet und vereinheitlicht (z.B. Formulare im Baubewilligungswesen) sowie neue Online-Angebote geschaffen. 2.2.2. Bildungsdirektion Gerade im In der Bildungsdirektion wurden in den letzten Jahren vor allem Anwendungen für die Schulbereich ist eine starke Verbrei- Interaktion und Transaktionen mit den Schulbehörden und Lehrpersonen vorangetrieben. tung von webfähi- Der Informationsaustausch mit diesen Gruppen bleibt im Fokus. Neue Projekte werden in gen mobilen Gerä- ten zu beobachten. jenen Bereichen weiterverfolgt, in denen langfristig Einsparungen möglich sind, insbeson- dere bei internen Prozessen. Gerade im Schulbereich ist eine starke Verbreitung von web- fähigen mobilen Geräten zu beobachten. Es ist davon auszugehen, dass sich in wenigen Jahren alle Mitglieder der Anspruchsgruppen ganz selbstverständlich mit mobilen Geräten im Netz bewegen und nach zusätzlichen Infrastrukturen (W-Lan) sowie mobile Angebote nachfragen. 2.2.3. Finanzdirektion Die Finanzdirektion hat in sieben Pilotgemeinden die Online-Steuererklärung (Legislaturziel 2007-2011) und mit 161 Gemeinden den automatischen Steuer-Informationsaustausch eingeführt. Zudem wurden e-Meldungen gemäss CH-Meldewesen eingeführt und die rechtli- chen und organisatorischen Grundlagen für das e-Billing geschaffen. Den elektronischen Rechnungsversand im Buchungszentrum hat die Finanzdirektion als separate Lösung umgesetzt. Die KDMZ hat elektronische Formulare mit Speichermöglichkeit und Integrationsfunktion in elektronische Workflows verfügbar gemacht. Im Bereich e- Procurement wurde eine elektronische Bestellplattform (E-Shop) mit medienbruchfreien Bestell- und Logistikprozessen und bedarfsorientierter Produktion (Print on Demand) geschaffen. 2.2.4. Gesundheitsdirektion Die Förderung von E-Government in der Gesundheitsdirektion und den unselbstständigen Anstalten wurde in der IT-Strategie der Direktion verankert. Eine Arbeitsgruppe wurde eingesetzt mit dem Ziel, ein Projekt zu skizzieren, durch das die minimal notwendigen Inhalte für ein Online-Patientendossier (OPD) erarbeitet werden können. 2.2.5. Direktion der Justiz und des Inneren (JI) Mit dem Erlass des Die JI hat 2008 mit dem Erlass des IDG und des IDV einen wichtigen Anstoss für E-Govern- IDG und IDV gab die Direktion der ment gegeben, der Auswirkungen auf alle Direktionen, die Staatskanzlei und die Gemeinden Justiz und des hat. Die Umsetzung von elektronischen Akten-Eingaben im Bereich Straf- und Zivilprozess Inneren einen wichtigen Anstoss war ein Schwerpunkt in der JI. Ein anderer war die Lancierung von Vorhaben für einen für E-Government mit umfassenden künftig medienbruchfreien Geschäftsverkehr im Handelsregisteramt. Auswirkungen. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 6
Die E-Voting-Versuche und die Weiterentwicklung der E-Voting-Lösung wurden ausgesetzt, weil sowohl seitens Bund als auch verwaltungsintern wichtige Voraussetzungen für die Ausbreitung der Lösung fehlen. Gestartet wurden Vorhaben für eine zentrale elektronische Datenbearbeitung (inkl. zentrales Stimmrechtsregister) und das Pilotprojekt „Elektronische Archivierung und Geschäftsführung bei den Gemeinden“. 2.2.6. Sicherheitsdirektion In der Sicherheits- In der Sicherheitsdirektion wurde das Online-Angebot mit Informationen, Merkblättern und direktion wurde der elektronische Dia- Formularen stark ausgebaut. Von der Informationsvermittlung erfolgte eine Erweiterung log mit verschiede- zum elektronischen Dialog. Beispiele von wichtigen Entwicklungen sind: der virtuelle nen Entwicklungen erweitert. Polizeiposten (Suisse e-Police), die elektronische Waffenplattform (Projektidee), das Programm MiGEK zur Zusammenarbeit mit Gemeinden, die elektronischen Gesuche für Dienstverschiebung und Urlaub für Militär- und Zivilschutzeinsätze (auf der kantonalen Transaktionsplattform ZHservices), der Online Schalter „Wehrpflichtersatz“, eine Anwendung zur elektronischen Übermittlung der Abrechnungs- und Statistikzahlen im Sozialamt, die BUSI-Datenbank, verschiedene Online-Angebote des Strassenverkehrsamts sowie die Sportanlagendatenbank www.sportstaetten.ch, die Online-Anmeldung für Jugendsportcamps und die Online-Eingabe von Unterstützungsgesuchen für Veranstaltungen und für Nachwuchsförderung. 2.2.7. Volkswirtschaftsdirektion Die Umsetzung von In der Volkswirtschaftsdirektion erfolgte eine kontinuierliche Weiterentwicklung bestehender verschiedenen Angebote. Beispiel dafür sind die E-Work-Permits (elektronische Arbeitsbewilligungen) und Funktionalitäten, Prozessen und Online-Informationsveranstaltungen für fremdsprachige Stellensuchende im RAV-Bereich. In Dokumenten in die Zusammenarbeit mit externen Partnern wurde die Top-Level-Domain „.zuerich“ registriert verwaltungsinterne Geschäftskontroll- und ein entsprechendes Nutzungskonzept erstellt (Projekt ISDM: Integriertes Standort- und Anwendung soll Destinations-Marketing). Weitere Schwerpunkte waren die weitergehende Vernetzung mit auch anderen Direktionen und Partnern (z.B. Verbindung zwischen der Geschäftskontrolle des Arbeitsinspektorats und der Ämtern angeboten Datenbank der Arbeitskontrollstelle Zürich AKZ) sowie die Umsetzung weiterer werden. Funktionalitäten, Prozesse und Dokumente in die verwaltungsinterne Geschäfts-Kontroll- Anwendung, die auch anderen Direktionen / Ämtern angeboten werden soll. 2.2.8. Staatskanzlei ZHservices und das Die Stabsstelle E-Government hat die Transaktionsplattform ZHservices realisiert, auf der Relaunch-Projekt bilden wichtige nebst den Dienstverschiebungsgesuchen auch die Online-Steuererklärung sowie Anwendun- Grundlagen für den gen für das Handelsregisteramt umgesetzt wurden. ZHservices und das Relaunch-Projekt weiteren Ausbau von Online- bilden wichtige Grundlagen für den weiteren Ausbau von Online-Angeboten der Direktionen. Angeboten der Um die kantonale Entwicklung von E-Government messen zu können, wurde ein Strategie- Direktionen. controlling eingeführt. Für den übergreifenden Ausbau von E-Government wurde eine engere Zusammenarbeit mit den Gemeinden in Angriff genommen (Massnahme c zu Legislaturziel 15) und eine Vereinbarung aufgesetzt. Für die Öffentlichkeit wurden viele neue Online- Angebote geschaffen wie z.B. der zentrale Newsletter, die Live-Übertragung von Medienkon- ferenzen, der RSS-Feed, der Auftritt auf Facebook und Twitter sowie die zentrale Veröffent- lichung der Regierungsratsbeschlüsse sowie Vernehmlassungen und die Erneuerung des elektronischen Amtsblatts. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 7
2.3. Zielerreichung nach Art des Angebots In der Strategie 2008-2012 sind folgende Ziele gesetzt: Art des Angebots Zielrichtung Schwerpunkte Information Optimierung des Angebots Qualität Interaktion Aus- bzw. Umbau des Angebots zu Transaktionen Quantität und Qualität Transaktion Auf- und Ausbau des Angebots Quantität Der Anteil an Projekten, die ein Transaktionsangebot zum Ziel haben, ist während der Strategieperiode kontinuierlich gestiegen und lag 2011 bei 55% aller Projekte. Dies entspricht den strategischen Schwerpunkten. Gemäss den Erhebungsresultaten des Strategiecontrollings wird der aktuelle Stand gegen- über der Zielsetzung der Strategie 2008-2012 wie folgt geschätzt (grün: Zuwachs bis Ende 2012): Information Interaktion Transaktion Der Anteil an Ausbaustand Transaktionsange- boten ist in der Strategieperiode kontinuierlich gestiegen. Das angestrebte Soll wurde noch nicht erreicht. Ist Soll Ist Soll Ist Soll Information: Das Soll (=Informationsangebot zu allen Leistungen und in hoher Qualität) ist nach dem Relaunch von zh.ch praktisch erreicht und ein wichtiger Schritt bezüglich Quantität und Qualität des kantonalen Webauftritts getan. Interaktion: Das Soll ist praktisch erreicht, d.h. die Kontaktaufnahme mittels elektronischer Kommunikationsmittel wie beispielsweise E-Mail ist bei vielen öffentlichen Leistungen möglich und die meisten Formulare sind online verfügbar (mindestens als Download). Transaktion: Der Schwerpunkt der Projekte lag darauf, das Angebot an elektronisch abwickelbaren Verwaltungsgeschäften (Transaktionen) zu erweitern. So wurden u.a. die Online-Steuererklärung (Legislaturziel 2007-2011) umgesetzt und die Transaktionsplattform ZHservices geschaffen, die die Umsetzung solcher Angebote erleichtert. Das Soll wurde jedoch noch nicht erreicht: Noch immer sind die meisten Behördengeschäfte nicht ohne Medienbruch abwickelbar. 2.4. Im Vergleich mit anderen Kantonen Transaktionsangebot (Online-Angebot ohne Medienbruch): Gemäss gfs-Studie „Verwaltung und E-Government 2010 [12] stand der Kanton Zürich mit seinen Gemeinden in diesem Bereich zusammen mit den Kantonen St. Gallen und Basel-Stadt auf den vordersten Plätzen, aber mit sieben Transaktionsangeboten von 55 abgefragten öffentlichen © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 8
Leistungen generell gesehen auf einem relativ tiefen Niveau. Bereits wenige neue Angebote können die Rangierung verändern. Die aktuellste gfs-Studie „Verwaltung und E-Government 2012“ enthält kein Ranking der Kantone mehr. Es kann jedoch festgehalten werden, dass die anderen Kantone in den letzten paar Jahren ihr Angebot stark ausgebaut und den Kanton Zürich teilweise überholt haben. Zu berücksichtigen ist, dass im Kanton Zürich verglichen mit anderen Kantonen wichtige organisatorische, rechtliche und teilweise technische Voraussetzungen für die effiziente Datenbewirtschaftung (z.B. ein kantonales Personenregister) und für die medienbruchfreie Geschäftsabwicklung (z.B. der durchgängige elektronische Geschäftsverkehr) noch fehlen. Die Zugänglichkeit Anwender-Zufriedenheit und Zugänglichkeit der Webinformatio- nen für Menschen Erfreulich entwickelt hat sich das Resultat der aktuellsten Accessibility-Studie [13]. Dabei mit Behinderung wird die Zugänglichkeit der Webinformationen für Menschen mit Behinderungen bewertet. konnte dank tech- nischen und inhalt- Im Vergleich zur letzten Studie (2007) hat sich der Webauftritt des Kantons Zürich wesent- lichen Optimierun- lich verbessert und erreicht die Maximalwertung von fünf Sternen (2007: drei Sterne). Die gen verbessert werden. Verbesserung ist vor allem auf technische und inhaltliche Optimierungen zurückzuführen. In der nationalen Umfrage [14] zur Zufriedenheit der Einwohnerinnen und Einwohner mit dem kantonalen Webauftritt hat der Kanton Zürich 2011 praktisch unverändert zur letzten Studie (2008) abgeschnitten. Im Kantonsvergleich hat dies zu einer Rangverschlechterung von Platz 11 auf Platz 19 geführt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass bei der Studie 2011 nur wenige Personen an der Umfrage teilgenommen haben Im Regierungsrat 2.5. E-Government im Regierungsrat gab es rund 30 Geschäfte mit Bezug auf E- 2.5.1. Beschlüsse 2008 – 2012 Government. Der Regierungsrat hat während der Strategieperiode rund 30 Geschäfte mit Bezug auf E- Government behandelt. Darunter waren Beschlüsse zu rechtlichen Themen wie z.B. zum Steuergesetz (elektronische Steuererklärung), zum GIS-Gesetz und die amtlichen Publikationen. Anderseits waren es Beschlüsse zu konkreten Projekten (ZHservices, E- Voting, Online-Steuererklärung, Erneuerung Web-Infrastruktur, Vernehmlassungsverwaltung u.a.). Zudem wurden insgesamt vier Anfragen/Interpellationen/Petition und Geschäfte bezüglich E-Government Schweiz und ch.ch behandelt. Verschiedene 2.5.2. Legislaturziele 2011 – 2015 Massnahmen der Legislaturziele neh- Der Regierungsrat hat mit den Legislaturzielen 2011-2015 [15] übergeordnete Ziele für die men direkten Bezug auf E-Government, Verwaltung formuliert. Direkten Bezug auf E-Government nehmen zwei Massnahmen des andere tragen zu Legislaturziels 15: den Grundlagen für E-Government bei, bei wieder anderen Massnahme c.: Die Zusammenarbeit mit den Gemeinden im E-Government kann E-Government verstärken und in geeigneter Form regeln (Projekt in Arbeit) einen Beitrag zur Umsetzung leisten. Massnahme e.: Die direktionsübergreifenden Verwaltungsprozesse in der Zuständigkeit der Staatskanzlei elektronisch abwickeln (Projekt vorgesehen) Die Regierung hat sich auch zu Themen mit Berührungspunkten zu E-Government geäussert: © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 9
Die Massnahme g. „Neue LEUnet-Strategie, Ablösung/Modernisierung des kantonalen Netzwerks“ wird zu den Grundlagen für E-Government teilweise beitragen. Alle drei Massnahmen zum Legislaturziel 18 „Die Kommunikation des Kantons gewährleistet die freie Meinungsbildung der Bevölkerung in einer veränderten Medienwelt“ tragen ebenfalls zur Weiterentwicklung von E-Government bei. Bei verschiedenen weiteren Zielen und Massnahmen kann E-Government zudem einen Beitrag zur Umsetzung leisten. 2.6. Detailanalyse E-Government Strategie 2008 – 2012 Ende 2012 werden nur ein Teil der 2.6.1. Beurteilung Handlungsschwerpunkte Ziele und Hand- lungsschwerpunkte Die Ziele und Handlungsschwerpunkte der kantonalen E-Government-Strategie werden Ende umgesetzt sein. 2012 nur zum Teil umgesetzt sein. Handlungsschwerpunkte zu Ziel 1: Voraussetzungen schaffen Die organisatorischen, rechtlichen und technischen Voraussetzungen sind geschaffen, um den koordinierten Auf- und Ausbau eines bedarfsgerechten und effizienten elektronischen Leistungsangebots zu ermöglichen. Dieses Ziel ist prioritär zu verfolgen, da dessen Erfüllung eine wesentliche Voraussetzung für die Erstellung der E-Government-Angebote ist. Zentrale Informatikstrukturen: Mit der Erneuerung der Webinfrastruktur und der Einführung von ZHservices sind wichtige Grundlagen geschaffen. Sie reichen jedoch noch nicht aus, um die gesteckten Ziele zu erreichen. Einheitliche Informatikstandards: Die IT-Strategie liegt vor und wird umgesetzt. Fragen und Grundlagen zur technischen E-Government-Architektur werden im Rahmen des vom KITT festgelegten Prozesses „Standard und Architekturen“ behandelt. Zusätzliche Standards wie z.B. eCH-Standards werden teilweise berücksichtigt. Weitere Grundlagen fehlen. Rechtsgrundlagen: Eine Sensibilisierung und Umsetzung ist im Rahmen einzelner Projekte teilweise erfolgt. Fehlende übergreifende Grundlagen verunmöglichen oder erschweren teilweise die Umsetzung von Projekten. Innovationsfähigkeit: Die Innovationsfähigkeit für eine Modernisierung ist nach wie vor sehr unterschiedlich ausgeprägt. Teilweise fehlen auch fachliche und personelle Ressourcen. Das Projektportfolio wird zu wenig für eine überdirektionale Zusammenarbeit genutzt. Führung und Organisation: Das Thema E-Government ist nach wie vor zu wenig, bzw. unterschiedlich verankert. Das Wissen über Vorgehen und Möglichkeiten fehlt teilweise oder dringt nicht zu allen Stellen durch. Die Prozessoptimierung als Teil von E-Government wird von den Verwaltungsstellen eher zögerlich und sehr unterschiedlich angegangen. Eine Regelung für die Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist getroffen und in Umsetzung (RRB Nr. 1092/2012). Interne Kommunikation: Mit der Inventur des bestehenden Online-Angebots und der jährlichen Projekterhebung liegen Informationen vor, um sich auch überdirektional und spezifisch auszutauschen. Sie werden aber kaum genutzt. Weitere Hilfsmittel (z.B. der Leitfaden und vom Bund bereitgestellte Informationsangebote) sind teilweise noch zu wenig bekannt und zu stark „papierbasierend“. Der interne Informationsaustausch ist noch ungenügend. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 10
Handlungsschwerpunkte zu Ziel 2: Amtsverkehr mit der Wirtschaft Alle für die Wirtschaft wichtigen Verfahren können elektronisch abgewickelt werden. Dies betrifft vor allem die Bewilligungsverfahren; deren elektronische Abwicklung führt zu einer Beschleunigung und Effizienzsteigerung und damit zu einer administrativen Entlastung der Unternehmen und Organisationen. Bewilligungsverfahren: Teilweise umgesetzt ist die elektronische Abwicklung von Unternehmensgründungen und Mutationsmeldungen (teilweise verlinkt mit StartBiz vom Seco), Baubewilligungen und Arbeitszeitbewilligungen (hier gibt es im Backend- Bereich noch Medienbrüche). Formulare: Gemäss Erhebung 2010/2011 wurden Leistungen evaluiert, die zur Reduktion und Optimierung von Formularen (einschliesslich Unterschriften) ausgebaut werden könnten. Amtsverkehr: Die elektronische Abwicklung im Bereich Registerauszüge wurde beim Handelsregister umgesetzt. Grundbuch, Betreibung und Konkurs sind pendent. Die elektronische Einreichung von Statistikdaten ist teilweise möglich (Registerharmonisierung). Beim elektronischen Zahlungsverkehr (EBPP) ist der Empfang von Rechnungen umgesetzt, der Rechnungsversand ist in Arbeit. Weiterhin pendent sind: das Online-Steuerportal für steuerpflichtige juristische Personen und für Treuhänder, Vernehmlassungen und weitere Lösungen zur Teilnahme an politischen Prozessen. Submissionen: Die elektronische Abwicklung der Teilnahme an Submissionen ist ein priorisiertes Vorhaben (A 1.05) von E-Government Schweiz (simap) Erkenntnis: Elektronischer Amtsverkehr ist ein grosses Bedürfnis der Unternehmen. Hier besteht weiterhin grosser Handlungsbedarf. Handlungsschwerpunkte zu Ziel 3: Amtsverkehr zwischen den Behörden Der Verkehr zwischen der kantonalen Verwaltung und den Zürcher Städten und Gemeinden und dem Bund erfolgt durchgängig elektronisch. Der elektronische Datenaustausch zwischen den Behörden ist eine Voraussetzung für die effiziente Abwicklung von staatsebenenüber- greifenden Geschäften mit der Bevölkerung und der Wirtschaft. Datenaustausch: Die Optimierung ist teilweise, jedoch nur fachbezogen erfolgt. Ausser dem geplanten „Personenregister“ gab es keine übergreifenden Projekte. Amtsverkehr: Einige Projekte wurden umgesetzt, teilweise sind noch Medienbrüche vorhanden. Erkenntnis: Der Auf- und Ausbau des Datenaustauschs und elektronischen Amtsverkehrs zwischen Behörden, insbesondere zwischen Kanton und Gemeinden, ist als Voraussetzung für weiteres E-Government zwingend. Handlungsschwerpunkte zu Ziel 4: Amtsverkehr mit der Bevölkerung Der für die Bevölkerung wichtige Amtsverkehr kann elektronisch abgewickelt werden. Die bestehenden papierbasierten bzw. über elektronische Formulare interaktiv angebotenen Dienstleistungen werden zu vollelektronischen Transaktionen ausgebaut, die einfach und sicher über das Internet benutzt werden können. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 11
Amtsverkehr: Umgesetzt sind die Online-An- und Abmeldung eines Fahrzeuges und die elektronische Teilnahme an der Volkszählung. Als Pilotprojekt wurde die Meldung von Adressänderungen, Weg- und Zuzug zwischen ZH und SG umgesetzt, jedoch nicht weiterverfolgt. Umgesetzt ist auch ein Pilotprojekt für die Online-Einreichung von Steuererklärungen für natürliche Personen und Treuhänder. Für das Bezahlen von Rechnungen sind teilweise Lösungen vorhanden (siehe Projekt „Elektronischer Zahlungsverkehr (EBPP) für die Wirtschaft). Schulen Im Bereich der Schulen besteht der Fokus auf die mobilen Geräte, die immer grössere Bedeutung als Arbeitsinstrumente haben. Eigentliche E-Government- Angebote sind weniger zentral. Handlungsschwerpunkte zu Ziel 5: Verwaltungsinterner Geschäftsverkehr Der interne Geschäfts- und Schriftverkehr erfolgt über die ganze Verwaltung hinweg möglichst elektronisch. Die papierbasierten internen Dienstleistungen für Mitarbeitende und Verwaltungsstellen sowie die Abwicklung der Prozesse innerhalb der Verwaltung werden wo nötig und aus Effizienzgründen zweckmässig elektronisch angeboten bzw. durchgeführt. Geschäftsverkehr und -Verwaltung: Gewisse Projekte wurden innerhalb der Direktionen umgesetzt, jedoch unterschiedlich und nicht direktionsübergreifend. Erkenntnis: Der elektronische verwaltungsinterne Geschäftsverkehr ist als Voraussetzung für weiteres E-Government zwingend. Handlungsschwerpunkte zu Ziel 6: Informationsangebot Das Informationsangebot der Verwaltung ist aktuell und vollständig elektronisch verfügbar und für alle Leistungsbezüger einfach und zentral zugänglich sowie zielgruppen- und bedürfnisgerecht aufbereitet. Das bereits umfassende bestehende elektronische Informationsangebot wird in qualitativer Hinsicht optimiert, und die Vorgaben und Standards für den Informationszugang werden umgesetzt. Mit optimierten Suchfunktionen, einer klaren Themennavigation bzw. verbesserter Barrierefreiheit wurde ein der Zugang zu Informationen mit dem Relaunch 2012 erleichtert. Gleichzeitig wurde die Qualität der Informationen gesteigert und eine bedürfnisgerechte Anpassung bzw. Erweiterungen der Funktionalitäten für die Publikation von Inhalten im Intern- und Intranet umgesetzt. Weitere Angebote (z.B. Social Media) sind in Umsetzung. Erkenntnis: Herausforderungen ergeben sich im Bereich Qualität des Angebots, die Berücksichtigung mobiler Geräte sowie der Zugang zu Behördendaten (Open Government Data). E-Government entwickelt sich 2.6.2. Organisatorische Aspekte meist „zufällig“ und „bottom-up“. Die Umsetzungsorganisation kantonale Verwaltung Umsetzungsorgani- sation und die Rolle Die Strategieumsetzung erfolgte bisher mit den vorhandenen Gremien und innerhalb der der Stabsstelle E- Government sollen bestehenden Strukturen. Die Erfahrung zeigt, dass sich dies aus verschiedenen Gründen überprüft werden, nicht bewährt: Im Steuerungsausschuss sowie den Koordinationsgremien und –Organen die Zusammenar- beit mit den Ge- meinden vertieft. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 12
fehlen ein offizieller Auftrag (Aufgabe / Funktion) und offiziell gesprochene Ressourcen. Ausser bei den Umsetzungsorganen ist die Planung und Entwicklung von E-Government kein ständiges Thema und keine bestehende Aufgabe. E-Government entwickelt sich meist „zufällig“ und „bottom-up“. Diese Rahmenbedingungen erschweren die Verankerung von E-Government, den Know- How-Transfer sowie eine koordinierte Weiterentwicklung und Synergienutzung. Weitere Schwachpunkte sind die dezentrale Organisation der IT, fehlende Vorgaben sowie eine ungenügende übergreifende Steuerung. Das Strategiecontrolling hat sich nach einer Anlaufphase bei den Statuserhebungen zu den Projekten bewährt und ist mittlerweile ein etablierter Prozess. Es gewährleistet das regelmässige Monitoring der E-Government-Entwicklung, Kontakte mit den verschiedenen Stellen und eine regelmässige Berichterstattung an den Regierungsrat. Abb. Umsetzungsorganisation E-Government Aufgrund der bisherigen Erfahrungen und der Rückmeldungen der Direktionen soll die Umsetzungsorganisation und die Rolle der Stabsstelle E-Government überprüft werden. Nicht zuletzt auch darum, weil im Rahmen der angestrebten vertieften Zusammenarbeit mit den Gemeinden eine neue Organisationsstruktur geplant ist. Finanzierung E Government-Projekte werden derzeit durch die verantwortlichen Direktionen und die Staatskanzlei budgetiert und finanziert. Die Stabsstelle E Government finanziert in der Regel Es soll geprüft werden, ob mehr verwaltungsübergreifende Projekte. Darüber hinaus kann sie einen Kostenbeitrag für zentrale Mittel nötig Angebote der Verwaltungseinheiten leisten. Eine Mitfinanzierung erfolgte vorwiegend für sind, um wichtige Vorhaben voranzu- neue Online-Angebote, die mit ZHservices umgesetzt wurden. treiben. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 13
Einige Projekte wurden nicht umgesetzt, weil entweder die finanziellen oder auch personellen Ressourcen fehlten, bzw. unklar war, wer die Projekte finanzieren soll. Deshalb ist zu prüfen, ob mehr zentrale Mittel zur Verfügung gestellt werden sollten, um wichtige Vorhaben voranzutreiben. Die Finanzierung von gemeinsam mit den Städten und Gemeinden des Kantons Zürich durchgeführten E Government-Vorhaben ist Gegenstand der Vereinbarung über die Zusammenarbeit zwischen Kanton, Städten und Gemeinden im E- Government. Kosteneinsparungen E-Government verursacht kurz- bis mittelfristig Zusatzkosten, weil damit ein zusätzlicher Kommunikationskanal zur Verfügung gestellt wird. Trotzdem besteht ein Sparpotenzial, das Durch die verstärk- noch zu wenig genutzt wird: Bestehende Infrastrukturen wie ZHservices könnten bei der te Zusammenarbeit mit den Gemeinden Umsetzung von E-Government-Projekten vermehrt genutzt werden. Auch durch die Erarbei- soll das Sparpoten- tung von gemeinsamen Lösungen, die Wiederverwendung bestehender Anwendungen sowie zial besser genutzt werden. die Optimierung der Geschäftsprozesse könnten Kosten gesenkt werden. Durch die künftig verstärkte Zusammenarbeit mit den Gemeinden soll das Sparpotenzial weiter ausgeschöpft werden. Staatsebenenübergreifende Zusammenarbeit Zürcher Städte und Gemeinden Die Rahmenvereinbarung zur E Government-Strategie Schweiz regelt die Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen im Bereich E Government. Zwischen der kantonalen Verwal- Ende 2012 wird die tung und den Gemeinden wird die formelle Zusammenarbeit Ende 2012 aufgegleist sein. Der formelle Zusam- menarbeit zwischen Regierungsrat hat die Vereinbarung zur Zusammenarbeit genehmigt (RRB Nr. 1092/2012). der kantonalen Die Vereinbarungspartner beschliessen eine Zusammenarbeitsorganisation mit Vertretungen Verwaltung und den Gemeinden von Kanton, Gemeinden, Verbänden sowie Wirtschaft, Wissenschaft und Bund. Sie bestäti- aufgegleist sein. gen, E-Government gemeinsam zu planen (strategische Stossrichtungen und Projektport- folio) und zu entwickeln sowie Grundsätze bei der Projektumsetzung und Finanzierung einzuhalten. Bund und Kantone Der Kanton Zürich pflegt die Zusammenarbeit mit verschiedenen Gremien zur Umsetzung der E-Government-Strategie Schweiz und verschiedener Standardisierungen auf Ebene Bund Die Zusammen- und Kanton. Diese Zusammenarbeit hat sich in den letzten Jahren zwar verbessert, aus arbeit hat sich in den letzten Jahren Sicht des Kantons besteht aber nach wie vor Potenzial bei der Koordination der Vorhaben. verbessert, hat bei der Koordination 2.6.3. Technische und rechtliche Rahmenbedingungen der Vorhaben aber noch Potenzial. Technisch Die Transaktionsplattform ZHservices ist für die Direktionen seit 2010 eine wichtige Grundlage für die Weiterentwicklung von E-Government. Die bestehenden technischen ZHservices ist eine Voraussetzungen reichen jedoch nicht aus, um Verwaltungsprozesse durchgängig, ohne wichtige Grundlage für die Weiter- Medienbruch abwickeln zu können. Die Informatiksysteme der kantonalen Verwaltung sind entwicklung von meist für einen spezifischen Einsatz entwickelt (beispielsweise Fachapplikationen für E-Government. Steuern, Strassenverkehr, Buchhaltung). Aufgrund der vielfältigen Aufgaben und der Selbstständigkeit der Direktionen und Ämter basieren die heute eingesetzten Informatiksysteme nach wie vor auf unterschiedlichen Technologien. Durchgängige elektronische Prozesse sind nur in Einzelfällen verwirklicht. Medienbrüche erfordern oft eine Mehrfacherfassung von Informationen. Viele der bereits verfügbaren E-Government- © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 14
Transaktionen wurden vorwiegend als Erweiterungen der Fachapplikationen umgesetzt und beschränken sich auf wenige (sehr häufig genutzte) Einzelanwendungen. Wo erweiterbare Fachanwendungen fehlen, ist die Umsetzung von Transaktionen aufwändig bzw. an die Verfügbarkeit externer Lösungen gebunden (von privaten Anbietern oder gemeinschaftlich IT-Lösungen sollten mit standardisier- bewirtschaftete Verbundlösungen). ten bzw. wiederver- wendeten Services umgesetzt werden, Erst in Teilbereichen sind die Systeme an eine Datenaustauschplattform angeschlossen, so wie es ZHservices dass Daten ohne Medienbruch ausgetauscht werden können. Die dezentrale System- und oder die Daten- austauschplattform Betriebslandschaft ist für E-Government weitgehend gegeben, weshalb der Standardisierung SiDAP ermöglichen. eine grosse Bedeutung zukommt. Spezifische IT-Lösungen sollten daher mit weitgehend standardisierten bzw. wiederverwendbaren Services umgesetzt werden. Die ist beispielsweise mit ZHservices oder der Datenaustauschplattform SiDAP möglich. Die enge Zusammenarbeit mit den für die IT zuständigen Stellen (insbesondere dem KITT) soll auch künftig dazu genutzt werden, um übergreifenden Aspekte der fachlichen Anforderungen frühzeitig zu erkennen und für die bedarfsgerechte und wirtschaftliche Weiterentwicklung der IT-Infrastruktur zu berücksichtigen. Das geplante KITT CC Standards und Architekturen kann hierzu genutzt werden. Rechtlich Für die Entwicklung von E-Government stellen sich auch Fragen in Bezug auf rechtliche Grundlagen. Folgende Aspekte sind vor allem bedeutend: Die im kantonalen Gesetz über die Information und den Datenschutz (IDG [16]) und in der zugehörigen Verordnung, sowie die in Artikel 5 und 6 der Rahmenvereinbarung Schweiz enthaltenen Anforderungen bezüglich Datenschutz und Informatiksicherheit werden umgesetzt. Sofern die Datenbearbeitung für eine geplante elektronische Dienstleistung nicht vom geltenden Datenschutzrecht (IDG und IDV) abgedeckt ist, müssen die entsprechenden rechtlichen Grundlagen geschaffen werden. Die im IDG formulierten Regeln für den Informationszugang werden beachtet. Daraus ergeben sich Anforderungen an die elektronischen Verfahren, die Zugriffsberechtigungen steuern zu können. Idealerweise werden Daten nur einmal erfasst und dann je nach Verwendungszweck abgerufen und wiederverwendet. Die Nutzung dieses Rationalisierungspotenzials Fehlende Rege- lungen über die erfolgt innerhalb datenschutzrechtlicher Rahmenbedingungen. Zulässigkeit elek- tronischer Hand- lungen im verwal- Bei vielen Stellen besteht der Wunsch, elektronisch zu handeln. Da eine generelle tungsrechtlichen Zulässigkeit elektronischer Handlungen im verwaltungsrechtlichen Verkehr im Kanton Zürich Verkehr behindern teilweise das Vor- fehlt, besteht aber die Ungewissheit, ob diese zulässig bzw. rechtsverbindlich sind; antreiben einzelner respektive ist unklar, was erforderlich wäre, um den elektronischen Verkehr zuzulassen. Projekte. Lediglich in einzelnen Fachbereichen, wie z.B. beim AMZ oder Steueramt, sind Zulässigkeit und Voraussetzungen für gültige elektronische Handlungen ausdrücklich geregelt. Für konkrete Projekte muss stets im Einzelfall abgeklärt werden, ob bzw. unter welchen Rahmenbedingungen ein elektronisches Angebot zulässig wäre. Jedes Projekt hat seine Besonderheiten und speziellen rechtlichen Aspekte. Lösungen und Massnahmen des einen Projekts lassen sich also nicht tel quel für ein anderes Projekt wiederverwerten; die Abklärungen müssen vielmehr jedes Mal von vorn anfangen. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 15
Bei allen Projekten hat sich indessen gezeigt, dass relativ hohe Anforderungen eingehalten werden müssen, sobald Personendaten tangiert sind. Die Schaffung erforderlicher gesetzlicher Grundlagen braucht viel Zeit und auch das Verfahren bis zum Inkrafttreten des nötigen Erlasses ist sehr zeitraubend. So hindert diese Ungewissheit das Vorantreiben des Projekts in technischer Hinsicht. Eine grosse Erleichterung würde die Schaffung eines Pilotartikels (analog von Art. 17a DSG) bringen. So könnten Erfahrungen gesammelt werden, bevor die nötigen gesetzlichen Grundlagen erstellt sind, und diese könnten wiederum in die Formulierung der rechtlichen Regelung einfliessen. 3. Umfeld-Analyse 3.1. Entwicklung Europa Die Europäische Union hat 2010 den zweiten eGovernment-Aktionsplan 2011-2015 [2] verabschiedet. Ziel ist es, die Einführung einer neuen Generation elektronischer Behörden- Die Schweiz konnte dienste auf örtlicher, regionaler, nationaler und europäischer Ebene zu unterstützen. Ab sich bezüglich Online-Verfügbar- 2015 soll eine Reihe grenzübergreifender öffentlicher Dienste online verfügbar sein. keit verbessern, liegt jedoch unter dem europäischen Gemäss der E-Government-Benchmarkstudie der EU [3] lag die Schweiz 2010 bezüglich Durchschnitt. Grad der Online-Verfügbarkeit mit 70% unter dem Durchschnitt EU+ (27 EU Mitgliedstaaten plus Island, Norwegen, Kroatien, Türkei und die Schweiz), konnte sich aber gegenüber den Vorjahren verbessern. Von 20 fest definierten Dienstleistungen sind EU-weit durchschnittlich 82% vollständig online verfügbar. Abb. Ausbaustand-Ranking 2009-2010 in % Beim Ausbaustand (Sophistication) der online umgesetzten Dienstleistungen konnte sich die Schweiz im letzten Jahr stark verbessern. Sie liegt nun mit 85% nur noch knapp unter dem Durchschnittswert von 89% in den EU+ Staaten. 3.2. Entwicklung Schweiz E-Government-Strategien und Rahmenbedingungen © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 16
Eine stärkere zen- trale Steuerung, die 2007 hat der Bundesrat die E-Government-Strategie Schweiz [4] verabschiedet. Sie bildet Fokussierung auf bis heute die Basis für Bund, Kantone und Gemeinden, ihre Bestrebungen auf gemeinsame ausgewählte Vor- haben und eine Ziele auszurichten. Die Umsetzung der Strategie erfolgt dezentral, aber koordiniert. bessere Zusam- Wie diese Koordination erfolgt, ist in der «Rahmenvereinbarung über die Zusammenarbeit menarbeit auf allen föderalen Ebenen von Bund und Kantonen» festgehalten. Diese Rahmenvereinbarung wurde 2011 [5] sind die Schwer- überarbeitet und vom Bundesrat sowie von der Plenarversammlung der KdK verabschiedet. punkte der Erneue- rung der Rahmen- Schwerpunkte der Erneuerung sind eine stärkere zentrale Steuerung, eine Fokussierung auf vereinbarung über ausgewählte Vorhaben und eine bessere Zusammenarbeit auf allen föderalen Ebenen. Neu die Zusammen- arbeit von Bund beteiligen sich die Kantone an der Finanzierung eines Aktionsplans zur Förderung von und Kantonen. Schlüsselvorhaben. 2012 hat der Bundesrat seine Strategie für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz [6] aktualisiert. Eines der Handlungsfelder lautet: „E-Demokratie und E-Government: Politische Bürgerrechte elektronisch ausüben; Behördendaten und –Informationen; IKT-gestützter Wandel in der Verwaltung“. ICT Switzerland und economiesuisse haben 2011 die digitale Agenda 2020 [7] veröffentlicht, in der auch für den Bereich E-Government Ziele, Vision und Handlungsfelder formuliert sind. Verschiedene Interessensgruppen haben zudem die Diskussion um „Open Government Data“ lanciert. Auch auf politischer Ebene hat E-Government an Bedeutung gewonnen. So wurden z.B. alleine im Jahre 2012 in den Monaten Januar bis April 22 parlamentarische Vorstösse mit Die höhere Anzahl Bezug zu E-Government auf Bundesebene eingereicht. der Internetzu- gänge hat keinen Einfluss auf die Bedürfnisse von Bevölkerung und Unternehmen Nutzung von E- Die gfs-Studie „E-Government und Bevölkerung 2011“ [8] ergab, dass die gestiegene Anzahl Government- Angeboten. der Internetzugänge keinen Einfluss auf die Nutzung von E-Government-Angeboten hatte. Tendenziell werden sogar leicht vermehrt wieder herkömmliche Kommunikationsmittel wie das Telefon für den Kontakt mit den Behörden genutzt. Eine mögliche Erklärung dafür ist, dass mit E-Government noch zu wenig positive Erfahrungen gemacht wurden. Vielleicht Die Bevölkerung ist habe auch die langen Umsetzungszeiten (z.B. E-Voting, Online-Steuererklärung) eine mit den Online- Dienstleistungen gewisse Ernüchterung ausgelöst. zufrieden. Die befragten Personen sehen die Mehrheit ihrer Bedürfnisse bezüglich einfacher Online- Dienstleistungen der Behörden erfüllt und sind damit zufrieden. Zudem werden E-Govern- Der Anteil an ment-Initiativen, wie zum Beispiel ein von Bund und Kantonen geführtes Gesundheitsportal Unternehmen, die und die Verbreitung der SuisseID, begrüsst. Behördendienst- leistungen elektro- nisch abwickeln, Gemäss der aktuellen gfs-Studie „Firmen und E-Government“ [9] von 2011 ist das Bedürfnis steigt. von Unternehmen, gewisse Geschäfte mit den Behörden online abwickeln zu können, weiter- hin vorhanden. Firmenvertreter messen dem Online-Kontakt zu Behörden eine höhere Bedeutung bei als dem telefonischen oder persönlichen Kontakt. Der Anteil an Unternehmen, die Behördendienstleistungen elektronisch abwickeln, ist weiter steigend. 57% der Befragten wollen nicht nur Informationen online erhalten, sondern Behördengänge elektronisch abwickeln. Entwicklung Bund, Kantone und Gemeinden Der finanzielle Beitrag aus dem Stabilitätspakt brachte Schwung in die Umsetzung der 19 Projekte von E-Government priorisierten Vorhaben auf Bundesebene. So konnten in den letzten vier Jahren 19 Projekte Schweiz wurden umgesetzt. © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 17
von E-Government Schweiz umgesetzt und einige neue gestartet werden. Bei den umgesetzten handelt es sich u.a. um wichtige Voraussetzungen wie z.B. die einheitlichen Personen- und Unternehmensidentifikatoren, die Registerharmonisierung und die SuisseID. Bei den Kantonen verlagerte sich der Entwicklungs-Schwerpunkt vom Ausbau des Online- Angebots für die Öffentlichkeit hin zu vermehrten Aktivitäten im Backoffice-Bereich. Die Gemeinden entwickelten ihr Online-Angebot nach ihren Möglichkeiten und vor allem mit Produkten, die eine rasche Umsetzung ermöglichten. Beispiele dafür sind die Erstellung der In den Gemeinden Gemeinde-Webseiten, die „Online-Schalter“ mit Download-Angeboten (vor allem PDF- ist der Bekannt- heitsgrad des Formulare) sowie verwaltungsinterne Lösungen für das Einwohnerwesen, die Finanzbuch- Internet-Angebotes haltung, das Personalmanagement etc. Der Bekanntheitsgrad des Internet-Angebotes der am meisten gestiegen. Gemeinden ist im Vergleich zum Angebot von Bund und Kantonen am meisten gestiegen. Obwohl sich E-Government bei allen drei Staatsebenen weiterentwickelt hat, besteht nach wie vor Handlungsbedarf. Schwerpunkt hierbei ist der elektronische Amtsverkehr innerhalb Der elektronische und zwischen den Behörden als Voraussetzung für den Ausbau der Transaktionsangebote. Amtsverkehr zwischen den Behörden ist Neue Themen, die im Rahmen von E-Government Schweiz aufkommen, sind: Prozess- Voraussetzung für den Ausbau der Management (vernetzte Verwaltung), Social Media, Open Government Data (priorisiertes Transaktions- Vorhaben), Cloud Computing und Mobile Government. angebote. Rechtliche Entwicklung Im Umfeld haben folgende grösseren Entwicklungen stattgefunden: Einführung des elektronischen Kontakts bei ZPO, StPO, SchKG (e-Justice): Damit werden alle Beteiligten des Instanzenzuges zur elektronischer Kommunikation verpflichtet, was auch Auswirkungen für die Kantone sowohl auf Kantons- wie auf unterer Ebene hat. Verordnung über die elektronische Übermittlung im Rahmen eines Verwaltungs- verfahrens; lässt generell elektronischen Verkehr in Verwaltungsverfahren des Bundes zu. Bundesgesetz über die Unternehmens-Identifikationsnummer (UIDG) stellt die rechtlichen Grundlagen bereit für die Erfassung und Benutzung der UID-Nummer. Sektorielle Vorhaben wie z.B. die Zulassung des elektronischen Grundbuchs: auch daraus ergibt sich ein gewisser – zumindest politischer – Druck auf die Kantone. Entwicklung in der Verwaltungsorganisation Die Aufgaben und Kompetenzen zur Erbringung öffentlicher Leistungen sind auf Gemeinde, Bezirk, Kanton und Bund und innerhalb der kantonalen Verwaltung auf Ämter und Vereinbarungen über einheitliche Direktionen verteilt. Die meisten Stellen nehmen für ihr Aufgabengebiet sowohl die Standards, Daten- Kontaktabwicklung mit Wirtschaft und Bevölkerung als auch die Geschäftsbearbeitung direkt strukturen und Austauschformate wahr. Die Koordination der Abläufe erfolgt über sachspezifische Gremien. optimieren die Verfahren, ohne die Autonomie und Die neuen informationstechnischen Möglichkeiten vereinfachen es, Prozesse elektronisch Entscheidungs- kompetenz der durchgängig und damit effizienter über räumliche und organisatorische Grenzen hinweg zu beteiligten Stellen gestalten. Das White Paper des Vereins eCH „Vernetzte Verwaltung - Organisationskonzept zu beeinträchtigen. für ein föderales E-Government Schweiz“ erörtert u.a. Zusammenhänge und Massnahmen für die notwendige verwaltungsübergreifende Vernetzung von Leistungen, Prozessen, Vertriebs- und Produktionsstrukturen. Dies ist beispielsweise die Vereinbarung von Standards für Schnittstellen, Datenstrukturen und Austauschformate zwischen den © Oktober 2012 Staatskanzlei des Kantons Zürich Seite 18
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