Regeln auf der Anlage des OTHC in Anpassung an die Corona SchuVO des Landes NRW ab dem 26.04.2021
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Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln) ab dem 26.04.2021 Was bedeutet das für unser Training ? Regeln ab einer 7-Tages-Inzidenz von 101 Die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7- Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Wichtig ist aber: Wenn die CorSchVO NRW härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich. Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW (weitergehende Regeln): 1.Bundesinfektionsschutzgesetz: Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird für allein ausgeübten Sport verkürzt auf 24 bis 5 Uhr (eine Ausübung ist jedoch nicht auf Sportanlagen möglich). 1. Konsequenz für Sportler: Ab 22:00 Uhr ist die Sportanlage geschlossen!!!! 3.Sportausübung allgemein: 3.1.Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Dabei wird nicht zwischen draußen und drinnen unterschieden. Aber: Die CorSchVO NRW lässt keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte Sportausübung unverändert nur draußen möglich. Mangels einer rechtlichen Definition des Begriffes „Individualsportarten“ empfieht der LSB NRW bis auf Weiteres, darunter alle Sportarten zu fassen, die alleine oder zu Zweit kontaktlos ausgeführt werden können. 2. Konsequenzen für unser Training: Wir dürfen Tennis spielen; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes kontaktlos Hockey spielen; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes Athletik betreiben; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes CrossFit betreiben. 3.2. Bundesinfektionsschutzgesetz: Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien. Aber: Die CorSAchVO NRW beschränkt dieses Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel. Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist. 3. Konsequenzen für unser Training: 3.1. Es wurden Spielfeldumrandungen angeschafft, die es ermöglichen 5 Kinder von bis zu 14 Jahren in einem begrenzenten Feld, welches in einem Abstand von 5 Metern zu weiteren abgegrenzten Spielfeldern platziert wird, zu trainieren. Pro 5er-Gruppe gibt es einen Trainer, diese brauchen einen negativen Corona Test der nicht älter als 24 Stunden ist. 3.2. Diese Umrandungen können auch für den Individualsport genutzt werden (s. Punkt 2). Beim Individualsport dürfen sich max. 2 Personen in der Umrandung befinden, diese müssen 5 Meter vom nächsten Spielfeld entfernt sein!!! Individualsport wird nicht von Trainern begleitet. Trainingsutensilien müssen von zu Hause mitgebracht werden. 3.3. Am Wochenende (SA nachm./SO ganztägig) dürfen Mitglieder eines Haushaltes/ Familien mit bis zu 5 Personen auf einem Viertel-Hockeyplatz Sport treiben, hierbei ist zu beachten, dass diese Familien einen Abstand von 5 Metern zu möglichen anderen Gruppen haben. Freie Zeiten können bei Sepp Meister erfragt werden. Es stehen max. 120 Min. zur Verfügung (9:30-11:30/12:00-14:00/14:30- 16:30/17:00-19:00) Es steht kein Trainingszubehör zur Verfügung. Dies gilt nur für Clubmitglieder!
Bitte beachtet die Ein- und Ausgangswege! Nutzt zur Registrierung den E-Guest QR-Code! Eingang Anlage E-Guest AusgangTennis Ausgang Tennis Beim Verlassen der Sportanlage checkt Euch bitte über die App wieder aus!
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