Regeln auf der Anlage des OTHC in Anpassung an die Corona SchuVO des Landes NRW ab dem 26.04.2021

Die Seite wird erstellt Malin Lindner
 
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Regeln auf der Anlage des OTHC in Anpassung an die Corona SchuVO des Landes NRW ab dem 26.04.2021
Regeln auf der Anlage des OTHC in Anpassung an die
Corona SchuVO des Landes NRW ab dem 26.04.2021
Regeln auf der Anlage des OTHC in Anpassung an die Corona SchuVO des Landes NRW ab dem 26.04.2021
Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und CorSchVO NRW
                              (weitergehende Regeln) ab dem 26.04.2021
                                    Was bedeutet das für unser Training ?
Regeln ab einer 7-Tages-Inzidenz von 101
Die Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes greifen, wenn in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt drei Tage hintereinander eine 7-
Tages-Inzidenz von 100 überschritten wird. Wichtig ist aber: Wenn die CorSchVO NRW härtere Regeln vorsieht, gelten diese auch fort. Lediglich
ein Unterschreiten der Regeln des Bundes-Infektionsschutzgesetzes ist nicht möglich.
Die folgenden Regeln ergeben sich somit aus einem Zusammenwirken von Bundes-Infektionsschutzgesetzes (Mindestregeln) und
CorSchVO NRW (weitergehende Regeln):

1.Bundesinfektionsschutzgesetz:
Die allgemeine Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr wird für allein ausgeübten Sport verkürzt auf 24 bis 5 Uhr (eine
Ausübung ist jedoch nicht auf Sportanlagen möglich).

1. Konsequenz für Sportler: Ab 22:00 Uhr ist die Sportanlage geschlossen!!!!

3.Sportausübung allgemein:
3.1.Bundesinfektionsschutzgesetz:
Zugelassen ist die „kontaktlose Ausübung von Individualsportarten“ allein, zu Zweit oder mit Angehörigen des eigenen
Hausstandes. Dabei wird nicht zwischen draußen und drinnen unterschieden.
Aber: Die CorSchVO NRW lässt keine Sportausübung in geschlossenen Sporthallen zu. Deshalb ist die vorgenannte
Sportausübung unverändert nur draußen möglich. Mangels einer rechtlichen Definition des Begriffes
„Individualsportarten“ empfieht der LSB NRW bis auf Weiteres, darunter alle Sportarten zu fassen, die alleine oder zu Zweit
kontaktlos ausgeführt werden können.

2. Konsequenzen für unser Training:
Wir dürfen Tennis spielen; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes
kontaktlos Hockey spielen; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes
Athletik betreiben; alleine oder zu Zweit oder mit Mitgliedern eines Haushaltes CrossFit
betreiben.

3.2. Bundesinfektionsschutzgesetz:
Zugelassen ist kontaktloser Sport von Gruppen von bis zu 5 Kindern im Alter von bis zu 14 Jahren im Freien.
Aber: Die CorSAchVO NRW beschränkt dieses Sporttreiben auf Sportanlagen unter freiem Himmel.
Die vorgenannten Kindergruppen können von ein oder zwei älteren Personen angeleitet werden, wenn für diese ein negativer
Coronatest vorliegt, der nicht älter als 24 Stunden ist.

3. Konsequenzen für unser Training:
3.1. Es wurden Spielfeldumrandungen angeschafft, die es ermöglichen 5 Kinder von bis zu 14 Jahren
in einem begrenzenten Feld, welches in einem Abstand von 5 Metern zu weiteren abgegrenzten
Spielfeldern platziert wird, zu trainieren. Pro 5er-Gruppe gibt es einen Trainer, diese brauchen einen
negativen Corona Test der nicht älter als 24 Stunden ist.
3.2. Diese Umrandungen können auch für den Individualsport genutzt werden (s. Punkt 2). Beim
Individualsport dürfen sich max. 2 Personen in der Umrandung befinden, diese müssen 5 Meter vom
nächsten Spielfeld entfernt sein!!! Individualsport wird nicht von Trainern begleitet.
Trainingsutensilien müssen von zu Hause mitgebracht werden.
3.3. Am Wochenende (SA nachm./SO ganztägig) dürfen Mitglieder eines Haushaltes/ Familien mit bis
zu 5 Personen auf einem Viertel-Hockeyplatz Sport treiben, hierbei ist zu beachten, dass diese
Familien einen Abstand von 5 Metern zu möglichen anderen Gruppen haben. Freie Zeiten können bei
Sepp Meister erfragt werden. Es stehen max. 120 Min. zur Verfügung (9:30-11:30/12:00-14:00/14:30-
16:30/17:00-19:00) Es steht kein Trainingszubehör zur Verfügung. Dies gilt nur für Clubmitglieder!
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           bitte über die App wieder aus!
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