Stadt Leer Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße" - mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit ...

Die Seite wird erstellt Tizian Bender
 
WEITER LESEN
Stadt Leer Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße" - mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit ...
Stadt Leer

       Bebauungsplan Nr. 226
       für ein Gebiet zwischen
Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“
        mit örtlichen Bauvorschriften

                Begründung
             mit Umweltbericht

                 -Entwurf-
Stadt Leer Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße" - mit örtlichen Bauvorschriften Begründung mit ...
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

INHALT
1      GRUNDLAGEN DER PLANAUFSTELLUNG..................................................................................................... 4
    1.1        ANLASS UND ZIEL DER PLANUNG ........................................................................................................................ 4
    1.2        BEDARF ............................................................................................................................................................... 4
    1.3        VERFAHRENSSTAND ............................................................................................................................................ 5
    1.4        GELTUNGSBEREICH ............................................................................................................................................. 5
2      PLANERISCHE VORGABEN ............................................................................................................................... 6
    2.1        REGIONALPLANUNG ............................................................................................................................................ 6
    2.2        FLÄCHENNUTZUNGSPLANUNG ............................................................................................................................. 7
    2.3        SONSTIGES PLANUNGSRECHT .............................................................................................................................. 8
    2.4        LANDSCHAFTSPLAN ............................................................................................................................................. 8
    2.5        DORFERNEUERUNG BINGUM ............................................................................................................................... 9
3      BESTANDSSTRUKTUREN.................................................................................................................................. 10
    3.1     BESTAND ........................................................................................................................................................... 10
    3.2     ERSCHLIEßUNG .................................................................................................................................................. 10
    3.3     IMMISSIONEN ..................................................................................................................................................... 10
      3.3.1     Feuerwehr ................................................................................................................................................. 10
      3.3.2     Landwirtschaftliche Immissionen ............................................................................................................. 10
4      INHALT DES BEBAUUNGSPLANES ................................................................................................................ 11
    4.1     STÄDTEBAULICHES KONZEPT ............................................................................................................................ 11
    4.2     ALLGEMEINE WOHNGEBIETE WA 1 - 3 ............................................................................................................. 12
    4.3     SOZIALER WOHNUNGSBAU - ALLGEMEINES WOHNGEBIET WA 1 ..................................................................... 12
    4.4     ALLGEMEINE WOHNGEBIETE WA 2 UND 3 ........................................................................................................ 12
    4.5     SONSTIGE FESTSETZUNGEN ............................................................................................................................... 13
    4.6     VERKEHRSFLÄCHEN .......................................................................................................................................... 13
    4.7     BODEN UND ERSCHLIEßUNG .............................................................................................................................. 13
      4.7.1     PASS-Böden .............................................................................................................................................. 14
      4.7.2     Verbleib des Bodenaushubes .................................................................................................................... 14
      4.7.3     Gründung der Wohngebäude .................................................................................................................... 15
    4.8     BEGRÜNUNG ...................................................................................................................................................... 15
    4.9     REGENRÜCKHALTEBECKEN ............................................................................................................................... 16
    4.10 SPIELPLATZ ....................................................................................................................................................... 16
    4.11 GEMEINBEDARFSFLÄCHE................................................................................................................................... 16
    4.12 FLÄCHENBILANZ ............................................................................................................................................... 17
5      ÖRTLICHE BAUVORSCHRIFTEN (§ 84 NBAUO) ......................................................................................... 18
    5.1        DACHFORM UND DACHNEIGUNG ....................................................................................................................... 18
    5.2        DACHEINDECKUNG ............................................................................................................................................ 18
    5.3        AUßENWÄNDE ................................................................................................................................................... 18
    5.4        EINFRIEDUNGEN ................................................................................................................................................ 18
    5.5        VORGÄRTEN ...................................................................................................................................................... 18
    5.6        ORDNUNGSWIDRIGKEITEN GEMÄß § 91 NBAUO ................................................................................................ 19
6      UMWELTBERICHT ............................................................................................................................................. 20
    6.1     KURZDARSTELLUNG DES INHALTS DER PLANUNG ............................................................................................. 20
    6.2     FACHGESETZE UND FACHPLÄNE ........................................................................................................................ 20
      6.2.1     Landschaftsplan ........................................................................................................................................ 20
      6.2.2     Raumordnung und Schutzgebiete .............................................................................................................. 20
    6.3     UMWELTPRÜFUNG ............................................................................................................................................. 20
      6.3.1     Tiere - Artenschutz .................................................................................................................................... 21
      6.3.2     Biotoptypen und Pflanzen ......................................................................................................................... 23
      6.3.3     Weitere Schutzgüter .................................................................................................................................. 27
      6.3.4     Erhaltungsziele und Schutzzweck.............................................................................................................. 28
      6.3.5     Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit .............................................. 29
      6.3.6     Umweltbezogene Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige Sachgüter................................................ 29
      6.3.7     Vermeidung von Emissionen sowie der sachgerechte Umgang mit Abfällen und Abwässern .................. 29
      6.3.8     Erneuerbare Energien, effiziente Nutzung von Energie............................................................................ 29

                                                                                     2
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

      6.3.9     Landschaftspläne sowie sonstige Pläne .................................................................................................... 29
      6.3.10 Luftqualität ............................................................................................................................................... 29
      6.3.11 Wechselwirkungen .................................................................................................................................... 29
    6.4     BILANZIERENDE GEGENÜBERSTELLUNG VON BESTAND UND EINGRIFF............................................................. 29
      6.4.1     Bestands- und Eingriffsbewertung allgemein ........................................................................................... 30
      6.4.2     Biotoptypen ............................................................................................................................................... 30
    6.5     KOMPENSATIONSERMITTLUNG .......................................................................................................................... 31
      6.5.1     Biotoptypen ............................................................................................................................................... 32
      6.5.2     Boden ........................................................................................................................................................ 33
    6.6     KOMPENSATIONSMAßNAHMEN .......................................................................................................................... 33
      6.6.1     Kompensation Schilf-Rohrglanzgras-Landröhricht-Biotop ...................................................................... 33
      6.6.2     Kompensation Biotoptypen und Boden ..................................................................................................... 34
      6.6.3     Sumpf-Schwertlilie .................................................................................................................................... 35
      6.6.4     Gehölzanpflanzungen................................................................................................................................ 36
      6.6.5     Artenschutz §§ 39 und 44 BNatSchG - Bauzeiten ..................................................................................... 36
    6.7     ENTWICKLUNG DES UMWELTZUSTANDES BEI NICHT-DURCHFÜHRUNG DER PLANUNG ..................................... 36
      6.7.1     Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ............................................................. 36
      6.7.2     Anderweitige Planungsmöglichkeiten ....................................................................................................... 37
    6.8     TECHNISCHE VERFAHREN SOWIE HINWEISE AUF SCHWIERIGKEITEN ................................................................ 37
    6.9     MAßNAHMEN ZUR ÜBERWACHUNG DER ERHEBLICHEN AUSWIRKUNGEN .......................................................... 37
    6.10 EXTERNE KOMPENSATION UND ALLGEMEIN VERSTÄNDLICHE ZUSAMMENFASSUNG ......................................... 37
7      VER- UND ENTSORGUNG.................................................................................................................................. 38
    7.1        OBERFLÄCHENENTWÄSSERUNG......................................................................................................................... 38
    7.2        SCHMUTZWASSERKANALISATION ...................................................................................................................... 38
    7.3        ABFALLENTSORGUNG ........................................................................................................................................ 38
    7.4        TRINKWASSERVERSORGUNG ............................................................................................................................. 38
    7.5        GAS- UND STROMVERSORGUNG ........................................................................................................................ 38
    7.6        TELEKOMMUNIKATION ...................................................................................................................................... 38
8      HINWEISE.............................................................................................................................................................. 39
    8.1        BAUNUTZUNGSVERORDNUNG............................................................................................................................ 39
    8.2        ARCHÄOLOGISCHE BODENFUNDE...................................................................................................................... 39
    8.3        ALTLASTEN ....................................................................................................................................................... 39
    8.4        BÖDEN ............................................................................................................................................................... 39
    8.5        KAMPFMITTEL ................................................................................................................................................... 40
    8.6        ARTENSCHUTZ §§ 39 UND 44 BNATSCHG ......................................................................................................... 40
    8.7        ÜBERDECKUNG VON BEBAUUNGSPLÄNEN ......................................................................................................... 40

Anhang
            Immissionsprognose - Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und
             Bingumgaster Straße - Feuerwehr Bingum“ der Stadt Leer, vom 15.05.2018, Oldenburg

            „Amphibienkartierung zum Bebauungsplan Nr. 226 der Stadt Leer“, Büro für Biologie und Umwelt-
             planung, Huntlosen, 2017

            Oberflächenentwässerungskonzept – Stadt Leer Bebauungsplan Nr. 226 „für ein Gebiet zwischen
             dem Bingumer Tief und Bingumgaster Straße, IST Schortens, Feb. 2019

            Geotechnischer Untersuchungsbericht Bingum II (BP 226) Bingumgaster Tief/Bingumgaster Straße
             26789 Leer, 14.12.2018, Geonovo Leer

            Stellungnahme PASS-Böden Bingum II (BP 226), 09.04.2019, Geonovo Leer

            Kurzbericht Gründung Einfamilienhäuser Bingum II (BP 226), 25.04.2019, Geonovo Leer

                                                                                     3
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

1            Grundlagen der Planaufstellung

1.1          Anlass und Ziel der Planung
             In der Ortschaft Bingum plant die Stadt Leer westlich der vorhandenen Wohnbebauung den 2.
             Bauabschnitt eines Wohngebietes zu entwickeln. In dem ersten Bauabschnitt wurde die Freiflä-
             che zwischen der älteren Siedlungsbebauung um die Ahornstraße und dem Bingumer Tief über-
             plant und zwischenzeitlich weitgehend bebaut. Das neue Plangebiet umfasst ca. 28 Baugrund-
             stücke vorwiegend für Einfamilienhäuser im Eingangsbereich neben dem Feuerwehrgelände
             sind 2 Mehrfamilienhäuser mit Wohnungen für sozialen Wohnungsbau vorgesehen.

             Die Überplanung der Fläche stellt eine städtebaulich sinnvolle Ergänzung zu den bestehenden
             Wohnsiedlungen dar.

             Der Flächennutzungsplan stellt bereits Wohnbauflächen dar, es ist die Aufstellung eines Bebau-
             ungsplanes erforderlich.

1.2          Bedarf
            Einwohnerentwicklung
            Die Einwohnerentwicklung wurde unter Einbeziehung der vorhandenen Infrastruktureinrichtun-
            gen und des Demografieprofils der Stadt Leer betrachtet. Das Demografieprofil, prognostiziert
            für Leer eine in etwa gleichbleibende bis leicht rückläufige Bevölkerungszahl bis 2030.

             Die Einwohnerentwicklung lässt für Bingum derzeit noch einen positiven Trend erkennen. Im
             Jahr 1980 verzeichnete Bingum 1.452 Einwohner, im Jahr 2013 waren es 1.568 Einwohner,
             damit ist über diesen Zeitraum – mit Schwankungen - ein deutlicher Anstieg zu verzeichnen. In
             den letzten 10 Jahren hat die Entwicklung tendenziell angehalten. Es war noch ein Anstieg von
             1.489 (Jahr 2004) auf die heutigen 1.568 Einwohner bzw. um 79 Einwohner zu verzeichnen.
             Der Anstieg betrug in diesem Zeitraum immerhin noch etwa ca. 5 % bzw. im Durchschnitt pro
             Jahr 0,5 %.

             Der relativ geringe Anstieg der Einwohnerzahl (bzw. die in Studien prognostizierte Stagnation
             für das Stadtgebiet) kann für Bingum eine Ursache auch in einem fehlenden Baulandangebot
             haben. Die Ausweisung eines Baugebietes in den letzten 10 Jahren hätte ggf. zu einem höheren
             Bevölkerungsanstieg führen können.

             Infrastruktureinrichtungen

             In Bingum werden ein Kindergarten und die Grundschule für die Bewohner vorgehalten. An
             Einkaufsmöglichkeiten existiert nur noch ein Laden. Des Weiteren existiert noch ein reges Ver-
             einsleben mit dem Sportverein und der Freiwilligen Feuerwehr, zudem dient das Dorfgemein-
             schaftshaus als Treffpunkt auch für sonstige Aktivitäten.

             Ziel der Wohnbaulandausweisung ist die Sicherung der o.g. Einrichtungen als Bestandteil der
             Ortsentwicklung. Durch die städtebaulich integrierte Lage des Plangebietes dient die geplante
             Wohnbauentwicklung auch unmittelbar der Auslastung der vorhandenen Infrastruktur und der
             Sicherung des sozialen Lebens in der bisher noch intakten Ortschaft. Aufgrund der Nähe zum

                                                   4
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             Ortskern und den Infrastruktureinrichtungen entsteht durch das geplante Baugebiet städtebau-
             lich eine räumliche Ergänzung der vorhandenen Siedlungsbebauung.

             In Bingum gibt es, wie in anderen Ortschaften, Baulücken. Aufgrund einer Luftbildauswertung
             im Jahr 2013 ergab sich eine Anzahl von 13 Baulücken.

             Es gibt aus der Ortschaft Bingum eine deutliche Nachfrage nach Baugrundstücken für Einfami-
             lienhausgrundstücke, die nicht aus dem Bestand (Baulücken) abgedeckt werden kann, da diese
             dem freien Wohnungsmarkt nicht zur Verfügung stehen.

             Die Stadt Leer hat als Kommune keine Möglichkeiten private Einzelgrundstücke dem Woh-
             nungsmarkt zuzuführen. Dies ist letztlich Entscheidung der Eigentümer. Die Stadt Leer geht da-
             von aus, dass einige der vorhandenen Baulücken im Laufe der Jahre schrittweise bebaut werden.

             Ansonsten sieht die Stadt Leer keine zusätzlichen Potentiale zur Nachverdichtung in Bingum.

             Die Nachfrage aus der Ortschaft Bingum war für den 1. Bauabschnitt hoch, die 28 Baugrund-
             stücke für Einfamilienhäuser waren schnell vergeben. Mit der Ausweisung des neuen Wohnge-
             bietes will die Stadt Leer den Eigenbedarf an Wohnbauland in der Ortschaft Bingum abdecken.
             Baulücken sind in Bingum in begrenzten Umfang vorhanden, stehen am dem Markt nicht zur
             Verfügung. Die Schaffung von knapp 30 Baugrundstücken trägt zudem zur langfristigen Aus-
             lastung der vorhandenen Infrastruktureinrichtungen wie Kindergarten und Grundschule bei und
             stabilisiert die örtliche Kaufkraft (örtlicher Laden).

1.3          Verfahrensstand
             Der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer in seiner Sitzung am 14.06.2017 die Aufstellung des
             Bebauungsplanes Nr. 226 beschlossen.

             Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Verwaltungsausschuss der Stadt Leer in
             seiner Sitzung am .. .. …. die Auslegung des Bebauungsplanes beschlossen. Der Entwurf des
             Bebauungsplanes hat mit dem Begründungsentwurf gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom ..
             .. …. bis .. .. …. öffentlich ausgelegen.

             Nach Prüfung der Anregungen und Bedenken hat der Rat der Stadt Leer in seiner Sitzung am ..
             .. …. den Bebauungsplan als Satzung gemäß § 10 BauGB sowie die Begründung beschlossen.

1.4          Geltungsbereich
             Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine landwirtschaftliche genutzte Grünflä-
             che zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße. Das Plangebiet hat (ohne Kompensati-
             onsflächen) eine Größe von etwa 3,9 ha.

                                                   5
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

2            Planerische Vorgaben

2.1          Regionalplanung
             Nach dem Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises Leer aus dem Jahre 2006 ist
             die Stadt Leer als Mittelzentrum festgelegt. Dem Mittelzentrum sind als Standort die Schwer-
             punktaufgaben Sicherung und Entwicklung von Arbeitsstätten und Wohnstätten und zudem die
             besondere Entwicklungsaufgabe Fremdenverkehr zugewiesen. Zudem ist hier die Funktion als
             Wasserwerk festgelegt.

             Westlich des Plangebietes beginnt ein Vorranggebiet für Grünlandbewirtschaftung, -pflege und
             -entwicklung. Ein Vorsorgegebiete für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen, standort-
             gebundenen landwirtschaftlichen Ertragspotentials und sowie auf Grund besonderer Funktionen
             der Landwirtschaft ragt in das Plangebiet hinein.

             Bei dem Plangebiet handelt es sich in der Ortschaft Bingum um den einzigen verbliebenen un-
             bebauten Bereich, der nicht von konkurrierenden Festlegungen des Regionalen Raumordnungs-
             programms überlagert wird. Die vorliegende Planungsaufgabe dient Weiterentwicklung in An-
             schluss an bestehende Wohnbebauung. Die Planung ist mit den Zielen der Regionalplanung
             vereinbar.

                                                   6
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

2.2          Flächennutzungsplanung
             Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens Nr. 211 wurde ein Änderungsverfahren zum Flächen-
             nutzungsplan durchgeführt. Die 76. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasste zugleich
             weitere Flächen westlich bzw. südlich des Plangebietes Nr. 211.

             Für das Bebauungsplangebiet stellt die 76. Änderung im Wesentlichen bereits Wohnbauflächen
             dar, im Südosten ist eine Teilfläche nördlich der Feuerwehr von einer naturrechtlichen Festle-
             gung - Biotop gemäß § 30 BNatSchG - überlagert. Südlich ist das Feuerwehrgelände als Fläche
             für den Gemeinbedarf mit der Zweckbestimmung Feuerwehr und Abwasser-Pumpstation darge-
             stellt. Des Weiteren ist die Abwasser-Druckrohrleitung dargestellt.

                                                   7
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             76. Änderung des Flächennutzungsplanes

2.3          Sonstiges Planungsrecht
             Die östlich angrenzende Wohnbebauung ist planungsrechtlich durch den Bebauungsplan Nr. 85
             mit der Festsetzung von allgemeinen Wohngebieten abgedeckt.

2.4          Landschaftsplan
             Der Landschaftsplan der Stadt Leer 1993 beurteilt das Planungsgebiet weitgehend als „Grün-
             land – überwiegend mesophil“.

             Die Flächen westlich sowie die Flächen nördlich des Bingumer Tiefs sind als Schutzgebiete ge-
             kennzeichnet.

             Im Rahmen des Umweltberichts wird auf die Aussagen zu Natur und Landschaft detailliert ein-
             gegangen.

                                                   8
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

2.5          Dorferneuerung Bingum
             Für die Ortschaft Bingum liegt ein Dorferneuerungsplan vor. Im Ortskern sind bereits umfang-
             reiche Maßnahmen umgesetzt worden. Dies betrifft auch die hochwertige Gestaltung der Bern-
             hard-Duhm-Straße.

             Die Dorferneuerung hat das Ziel den historischen Ortskern zu sichern und durch städtebauliche
             Maßnahmen zu stützen. Eine dieser Maßnahmen ist die Gestaltung des umliegenden Straßen-
             netzes. Dieser Aspekt wird bei dem Bau der Planstraße beachtet, um eine Einbindung in das
             Umfeld zu gewährleisten. Die Errichtung von Wohnsiedlungen selbst ist jeweils von den An-
             forderungen und dem Bedarf der Bauherrn geprägt. Diese Anforderungen und Wünsche ändern
             sich im Laufe der Jahre. Dies ist auch bei den bestehenden Wohnsiedlungen in Bingum ables-
             bar.

             Auch das neue Baugebiet ist von den Anforderungen an die aktuelle Zeit und den Wünschen der
             Bauherrn geprägt, heute ist z.B. eine relativ höhere „Verdichtung“ und z.T. ein anderer Gebäu-
             dezuschnitt und eine andere Gestaltung gefragt. Städtebaulich kann der Bezug zur Dorferneue-
             rung z.B. durch die Gestaltung der Planstraße aufgenommen werden.

                                                   9
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

3            Bestandsstrukturen

3.1          Bestand
             Das Plangebiet liegt westlich der vorhandenen Wohnbebauung Ahornstraße und des neuen
             Wohngebietes zum Bingumer Tief.

             Das Plangebiet selbst stellt sich als landwirtschaftlich genutzte Grünlandfläche (Nutzung als
             Pferdeweide) dar. Bei der Grünlandfläche, die an ein ausgedehntes Grünlandgebiet anschließt,
             handelt es sich um Intensivgrünland der Überschwemmungsbereiche. Es weist ein leicht beweg-
             tes Relief auf und ist von mehreren Grüppen durchzogen. Die aktuelle, vergleichsweise intensi-
             ve Nutzung als Pferdeweide bedingt eine überwiegend stark verbissene Grünlandvegetation mit
             einzelnen Bereichen nicht genutzter Ruderalvegetation.

             An der Nordseite verläuft das Bingumer Tief, welches mit seiner Böschung bis in das Plange-
             biet hineinreicht.

3.2          Erschließung
             Das Plangebiet ist über die Bingumgaster-Straße erschlossen. Diese wiederum schließt an den
             Ortskern und die Landesstraße 15 an. Somit ist ein guter Anschluss an das überörtliche Ver-
             kehrsnetz gewährleistet.

3.3          Immissionen

3.3.1        Feuerwehr
             Im Bebauungsplan Nr. 226 werden allgemeine Wohngebiete festgesetzt, die bis unmittelbar an
             das Feuerwehrgelände heranreichen. Um Nutzungskonflikte zwischen Wohnbebauung und
             Freiwilliger Feuerwehr auszuschließen, wurde ein Schallgutachten erstellt.

             Das Schallgutachten kam zu dem Ergebnis, dass nördlich der Feuerwehrhalle ein 2 m hoher
             Lärmschutzwall errichtet werden muss um v.a. die Geräusche und Geräuschspitzen der Stell-
             platzanlage gegenüber der geplanten Wohnbebauung abzuschirmen. Dann werden auch die Im-
             missionsrichtwerte für allgemeine Wohngebiete an allen Immissionsorten (Freifeldpunkte im
             Bereich der potentiellen Baufelder des Bebauungsplanes) eingehalten. Tags sind die Unter-
             schreitungen sehr deutlich. Die zulässigen Spitzenpegel werden tags ebenfalls an allen Immissi-
             onsorten eingehalten.

             Die Bebauungsplanung Nr. 226 ist somit mit der Feuerwehrnutzung vereinbar (Immissions-
             prognose - Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster
             Straße - Feuerwehr Bingum“ der Stadt Leer, vom 15.05.2018).

3.3.2        Landwirtschaftliche Immissionen
             An das Plangebiet grenzen landwirtschaftliche Nutzflächen an. Auf diese Flächen wird voraus-
             sichtlich mehrmals pro Jahr Mischdünger (Gülle, Festmist, Jauche) ausgebracht, eine gewisse
             zeitweilige Geruchsbelästigung im Plangebiet ist daher grundsätzlich nicht auszuschließen. Die
             Wohnbebauung ist davon nicht beeinträchtigt.

                                                   10
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

4            Inhalt des Bebauungsplanes

4.1          Städtebauliches Konzept
             Konzeptdarstellung (Stand Entwurf)

             Das neue Wohngebiet wird über eine neue Planstraße von der Bingumgaster Straße aus er-
             schlossen. Im Norden und Osten endet sie mit einer Wendeanlage. Es erfolgt eine Fußwegean-
             bindung an das Wohngebiet Nr. 211 und direkt zum Bingumer Tief.

             Intern wird das Plangebiet über eine Stichstraße mit Wendeanlage erschlossen. Die westlichen
             Grundstücke werden in der 2. Bautiefe über private Stichwege erschlossen.

             Im Norden wird das Plangebiet durch das Bingumer Tief begrenzt, hier wird das Regenrückhal-
             tebecken plaziert um eine gemeinsame Rückhalteeinrichtung mit dem Bestandsbecken aus dem
             Gebiet Nr. 211 errichten zu können.

             Der Entwässerungsgraben der derzeit von der Bingumgaster Straße zum Tief verläuft, wird an
             die westliche Plangebietsgrenze verlegt.

             Vorwiegend sind hier Einfamilienhäuser vorgesehen, Doppelhäuser sollen ebenfalls zugelassen
             werden. Im Eingangsbereich sind zwei Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die auch dem sozialen
             Wohnungsbau dienen sollen.

                                                   11
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             Daher soll das Baugebiet hinsichtlich der Geschosse bzw. der Höhenentwicklung gegliedert
             werden. Die Baureihe an der Westseite zum Außenbereich wird mit einem Vollgeschoss festge-
             setzt. Die anderen Bauflächen werden mit 2 Vollgeschossen mit einer Höhenbegrenzung von
             10,0 m festgesetzt. Die Höhenbegrenzung soll die Nutzung eines 3. (Dach-)Geschosses aus-
             schließen. Im Eingangsbereich für die Mehrfamilienhäuser sind 2 Vollgeschosse mit Dachaus-
             bau vorgesehen.

             Es wäre wünschenswert, ein Baugebiet mit Niedrigenergiehäusern/Passivhäusern auszuweisen.
             Dies würde dem Grundgedanken des Integrierten Klimaschutzkonzeptes und den städtischen
             Bemühungen in Sachen Energieeinsparungen und Ressourcenschutz entsprechen. Auf diese
             Möglichkeiten werden die zukünftigen Bauherrn hingewiesen.

             Westlich des Wohngebietes und des neuen Entwässerungsgraben schließen sich Kompensati-
             onsflächen an.

4.2          Allgemeine Wohngebiete WA 1 - 3
             In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 sind die unter § 4 Abs. 2 Nr. 2 bis 3 BauNVO
             genannten allgemein zulässigen Nutzungen wie die „nicht störenden Handwerksbetriebe“ sowie
             die „Anlagen für sportliche Zwecke“ nicht zulässig (gemäß § 1 Abs. 5 BauNVO).

             In den allgemeinen Wohngebieten WA 1 bis 3 sind die unter § 4 Abs. 3 BauNVO genannten
             ausnahmsweise zulässigen Nutzungen Nr. 1 bis 5 nicht Bestandteil des Bebauungsplanes (ge-
             mäß § 1 Abs. 6 Nr. 1 BauNVO).

4.3          Sozialer Wohnungsbau - Allgemeines Wohngebiet WA 1
             Im Eingangsbereich sind zwei Mehrfamilienhäuser vorgesehen, die auch dem sozialen Woh-
             nungsbau gemäß § 9 Abs. Nr. 7 BauGB dienen sollen (vgl. TF. Nr. 1.3). Ziel dieser Festsetzung
             ist es, die Errichtung von Wohngebäuden mit Wohnungen für einkommensschwache Bevölke-
             rungsgruppen zu ermöglichen. Da in der Stadt Leer ein großer Bedarf an der Schaffung von
             preisgünstigem Wohnraum besteht. Hier ist eine gemäßigt verdichtete Bebauung vorgesehen.

             Daher werden hier als Nutzungskennziffern eine Grundflächenzahl von 0,4 und eine Geschoss-
             flächenzahl von 1,0 festgesetzt. Bei offener Bauweise sind 2 Vollgeschosse zulässig. sodass hier
             ein 3. Geschoss als Dachgeschoß möglich ist. Die Gebäudehöhe wird auf 11,5 m begrenzt.

4.4          Allgemeine Wohngebiete WA 2 und 3
             Im westlichen Teilbereich soll eine eher traditionelle Einfamilienhausbebauung realisiert wer-
             den. Daher wird hier als Nutzungskennziffer eine Grundflächenzahl von 0,3 festgesetzt. Bei of-
             fener Bauweise ist 1 Vollgeschoss zulässig. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 10,00 m be-
             grenzt, sodass hier ein 2. Geschoss als Dachgeschoß zulässig ist. Des Weiteren sind der maxi-
             mal 2 Wohneinheiten je Einzelgebäude zulässig. Mit diesen Festsetzungen soll gewährleistet
             werden, dass hier eine ländliche Einfamilienhausbebauung entsteht.

             Im inneren östlich gelegenen Bereich soll neue kompaktere Einfamilienhausbebauung ermög-
             licht werden. Daher werden hier als Nutzungskennziffern eine Grundflächenzahl von 0,3, bei

                                                   12
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             offener Bauweise und 2 Vollgeschosse festgesetzt. Die maximale Gebäudehöhe wird auf 10,00
             m begrenzt, sodass hier kein 3. Geschoss als Dachgeschoß zulässig ist.

             Innerhalb der allgemeinen Wohngebiete (WA 2 und WA 3) sind je Wohngebäude maximal zwei
             Wohneinheiten zulässig. Sofern ein Einzel- oder Doppelhaus aus zwei oder mehr Gebäuden be-
             steht, ist je Wohngebäude nur eine Wohneinheit zulässig.

             Mit diesen Festsetzungen soll ein Kompromiss zwischen ländlicher Einfamilienhausbebauung
             und nachgefragten neuen Bauformen gefunden werden.

4.5          Sonstige Festsetzungen
             Die Gebäudehöhen von Doppelhäusern sind einheitlich auszubilden. Die Höhen der Oberkante
             der fertigen Erdgeschossfußböden dürfen das Maß von 0,60 m nicht überschreiten. Die Sockel-
             höhen von Doppelhäusern sind einheitlich auszubilden. Bezugspunkt für die Höhenfestsetzun-
             gen sind jeweils die Fahrbahnoberkanten in der Fahrbahnmitte gemessen auf Höhe der Mitte der
             straßenseitigen Gebäudefront.

             Garagen, Carports und Stellplätze sind zwischen der Straßenbegrenzungslinie und der straßen-
             seitigen Baugrenze (Vorgärten) nicht zulässig. Infolge der Verschiedenartigkeit der möglichen
             Bauformen von Nebengebäuden und Garagen könnte sonst leicht ein unstrukturiertes Erschei-
             nungsbild des Straßenraumes und damit des Ortsbildes entstehen. Durch die getroffenen Fest-
             setzungen wird eine derartige Entwicklung weitestgehend unterbunden.

             Die überbaubaren Bereiche werden großzügig festgesetzt, um dem zukünftigen Bauherrn Spiel-
             raum bei der Bebauung seines Grundstückes zu geben.

4.6          Verkehrsflächen
             Das Plangebiet wird über eine 7 m breite Planstraße von der Bingumgaster Straße aus erschlos-
             sen, sie endet im Norden und Osten des Gebietes jeweils mit einer Wendeanlage mit einem
             Durchmesser von 22 m. Somit ist gewährleistet das hier Müllfahrzeuge und sonstige Lkw´s
             wenden können. Eine Ausnahme bilden die beiden Grundstücke für die Mehrfamilienhäuser, sie
             werden über eine gemeinsame Grundstückszufahrt direkt über die Bingumgaster Straße er-
             schlossen.

             Auf die gesonderte Festsetzung von Stellplätzen für Abfallbehälter kann bei einer Breite der
             Verkehrsfläche von 7 m verzichtet werden.

             Im Nordosten wird eine Fußwegeanbindung an die Bauflächen des 1. Bauabschnittes festge-
             setzt.

             Entlang der Bingumgaster Straße wird von der Planstraße ausgehend zur Ortschaft ein 2,5 m
             breiter Fußweg festgesetzt, um künftig einen sicheren Fuß- und Schulweg gewährleisten. Die
             Lücke für das verbleibende Teilstück wird bis zur Ahornstraße festgesetzt.

4.7          Boden und Erschließung
             Es wurden umfangreiche Untersuchungen zum Boden durchgeführt:

                                                   13
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

                 1. Geotechnischer Untersuchungsbericht Bingum II (BP 226)                   Bingumgaster
                    Tief/Bingumgaster Straße 26789 Leer, 14.12.2018, Geonovo Leer

                 2. Stellungnahme PASS-Böden Bingum II (BP 226), 09.04.2019, Geonovo Leer

                 3. Kurzbericht Gründung Einfamilienhäuser Bingum II (BP 226), 25.04.2019, Geonovo
                    Leer

             In dem Untersuchungsgebiet wurde die für eine Marschlandschaft typische Abfolge von orga-
             nisch geprägten Bodenschichten aus Klei, Darg und Torf über Schwemmsanden erschlossen.
             Die Basis der organisch geprägten Bodenschichten kann bei ca. 6,5 m unter Geländeoberkante
             (u. GOK) angenommen werden.

             Mit dem Übergang in den unterlagernden Darg und dem noch tiefer gelegenen Torf sind gleich-
             bleibend schlechte bodenmechanische Eigenschaften, insbesondere eingeschränkte Tragfähig-
             keiten, anzunehmen. Die Mächtigkeit der Torfschicht liegt bei 3,0 - 4,0 m.

4.7.1        PASS-Böden
             Die Problematik der sulfatsauren Böden im Plangebiet wird bei der Erschließung des Plangebiet
             beachtet.

                    Beim Bau der Planstraße werden die genannten tieferliegenden Bodenschichten nicht
                     berührt, dies gilt auch für den Regenwasserkanal.

                    Beim Schmutzwasser-Kanalbau wird diese Problematik berücksichtigt, da der
                     Schmutzwasserkanal etwa in einer Tiefe von 1 m verlegt wird (Tiefe Schmutzwasser-
                     kanal ca. 1,50 bis 2,00 m --> Anschluss an Bestand in Tiefe von ca. 4,00 m).

                    Die Problematik betrifft auch das Regenrückhaltebecken, da es eine Tiefe von bis 1,7 m
                     ausweisen wird.

                    Der neue Grenzgraben an der westlichen Wohngebietsgrenze wird eine Tiefe von etwa
                     1 m aufweisen und berührt daher auch die PASS-Böden.

             Die westlich angrenzenden Kompensationsflächen sind davon nicht berührt.

                    Die vorgesehene Schilf-Röhrricht-Fläche (gemäß TF 11.1) soll zwar etwas abgesenkt
                     werden, hier ist eine Bodenentnahme in einer Tiefe von 0,3 bis 0,5 m vorgesehen.

                    Die sich anschließende Grünlandfläche (gemäß TF 11.2) soll durch die Anlage von
                     Grüppen und Senken stellweise vernässt werden. Hier reichen ebenfalls Tiefen von 0,3
                     bis 0,5 m.

4.7.2        Verbleib des Bodenaushubes
             Im Plangebiet ist nördlich des Feuerwehrgeländes ein 2 m hoher Lärmschutzwall zu errichten.
             Für den Wall wird unproblematischer Bodenaushub aus den Erschließungsmaßnahmen verwen-
             det werden.

                                                   14
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             Die Böden werden ansonsten abgefahren und fachgerecht wiederverwendet. Die problemati-
             schen PASS-Böden werden dagegen abgefahren und fachgerecht deponiert.

4.7.3        Gründung der Wohngebäude
             Bei der Errichtung der Wohnhäuser gibt es 2 Methoden die anzuwenden sind: 1. Pfahlgründung
             oder 2. Gründung mit einer biegesteifen Bodenplatte. Bei beiden Varianten müssen die fragli-
             chen Bodenschichten, die etwas tiefer liegen, nicht ausgehoben werden (vgl. Hinweis Nr. 8.4).

             Im Rahmen der Baugrunduntersuchung wurden auch die bodenkundliche Fragestellungen ge-
             prüft.

             Grundsätzlich sind für die Gründung der Gebäude zwei Varianten möglich. Zum einen können
             die Gebäude mittels Pfählen tiefgegründet werden. Bei einer notwendigen Einbindetiefe von
             mindestens 2,5 m in diesen mitteldicht gelagerten Baugrund ergeben sich Pfahllängen von ca.
             9,0 m Länge. Alternativ kann auch eine Flachgründung der Gebäude nach erfolgter Bodenver-
             besserung in Betracht gezogen werden. In diesem Fall müssen jedoch Setzungen in Kauf ge-
             nommen werden. Bei einer Flachgründung ist aufgrund der mächtigen Torfschicht im Unter-
             grund auch nach einer Bodenverbesserung mit deutlichen Setzungen zu rechnen. Diese liegen
             im Bereich von 40 cm. (aus Kurzbericht Gründung Einfamilienhäuser Bingum II (BP 226),
             25.04.2019, Geonovo Leer

             Die Bauplanung der einzelnen Grundstücke wird von jedem Grundstückseigentümer selbst ge-
             plant. Hier hat jeder Grundstückseigentümer einen Bauantrag zu stellen und die Vorschriften
             der NBauO sind einzuhalten. Auf jedem privaten Grundstück ist mindestens ein(e) Gara-
             ge/Stellplatz mit Einfahrtbereich vorzusehen. Auf der Wohnstraße wird zudem eine Mehr-
             zweckstreifen angelegt, der auch zum Parken von Besuchern genutzt werden kann.

4.8          Begrünung
             An der nördlichen Plangebietsgrenze wird ein insgesamt 10 m breiter Gewässerräumstreifen (5
             m öffentliche und 5 m private Grünfläche) entlang des Bingumer Tiefs festgesetzt. Der 5 m
             breite öffentliche Gewässerräumstreifen wird sich als naturnahe Grasfläche darstellen. Eine Er-
             schließung für die örtliche Bevölkerung erfolgt über den Geh- und Radweg zum 1. Bauab-
             schnitt.

             Zur Durchgrünung des Wohngebietes ist je 500 qm pro Grundstück ein standortgerechter, hei-
             mischer Laubbaum mit einem Stammumfang von 16-18 cm zu pflanzen und dauerhaft zu erhal-
             ten. Bei Abgang sind diese gepflanzten Laubbäume gleichwertig zu ersetzen. Je 50 lfdm. Der
             Planstraße (ohne Stichwege) ist ein standortgerechter, heimischer Laubbaum zu pflanzen.

             Zwischen Feuerwehrgelände und dem allgemeinen Wohngebiet WA wird zur Abschirmung und
             Eingrünung eine 6 m breite Pflanzfläche festgesetzt, der östliche Teil muss als 2 m hoher Lärm-
             schutzwall ausgebildet werden. Die neu anzupflanzenden Bäume innerhalb der vorgesehenen
             Anpflanzfläche zwischen Feuerwehrgelände und dem allgemeinen Wohngebiet sind in der Qua-
             lität l x verschulte Heister, ca. 1,50 m zu verwenden. Für die neu anzupflanzenden Sträucher
             sind l x verschulte Jungpflanzen, ca. 0,80 bis 1,00 m zu verwenden. Die Gehölze sind in einem
             Abstand von 1,00 m zueinander zu pflanzen. Auch der Reihenabstand sollte 1,00 m betragen.

             Es sind Bäume und Gehölze gemäß Pflanzliste zu verwenden:

                                                   15
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             1. Großbäume

             Fraxinus excelsior        Esche
             Quercus robur             Stieleiche
             Tilia cordata             Winterlinde

             2. Mittelgroße Bäume

             Alnus glutinosa           Schwarzerle
             Acer campestre            Feldahorn
             Carpinus betulus          Hainbuche

             3. Sträucher

             Sorbus aucuparia           Eberesche
             Rhamnus frangula           Faulbaum

             Corylus avellana           Haselnuss
             Crataegus monogyna         Eingriffeliger Weißdorn
             Prunus spinosa             Schlehe
             Rosa canina                Hundsrose

4.9          Regenrückhaltebecken
             Die am Bingumer Tief gekennzeichnete Fläche des Gewässerräumstreifens ist mit einem Geh-
             und Fahrrecht zugunsten der Stadt Leer und der Entwässerungsverbände belastet. Der Gewäs-
             serräumstreifen ist von festen Bauten jeglicher Art freizuhalten, ebenfalls sind hier Bäume und
             Gehölze unzulässig. Tätigkeiten im Rahmen der Grabenunterhaltung sind auf diesen Flächen
             zulässig.

             Am Bingumer Tief wird ein Regenrückhaltebecken festgesetzt, das Oberflächenwasser wird ge-
             drosselt abgeleitet. Der Bebauungsplan bezieht hier auch das Bestands-Regenrückhaltebecken
             aus dem Plangebiet Nr. 211 mit ein, um hier in Zukunft ein optimales gemeinsames Regenrück-
             haltebecken schaffen zu können.

             Am westlichen Ortsrand wird der neue „Feuerwehrgraben“ festgesetzt.

             Die Entwässerung sollte vorrangig auf den Grundstücken erfolgen.

4.10         Spielplatz
             Im Plangebiet wird kein Spielplatz festgesetzt. Es wird davon ausgegangen, dass bei einer Ein-
             familienhausbebauung im ländlichen Raum ausreichend Spiel- und Bewegungsraum für Kinder
             zur Verfügung steht. Ansonsten können die Spielplatzflächen im Ortskern genutzt werden.

4.11         Gemeinbedarfsfläche
             Das Gelände der Feuerwehr wird als Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr festgesetzt. Hier ist der
             künftige Zuschnitt mit dem geplanten neuen Gebäude (Feuerwache) bereits eingestellt worden.

                                                     16
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             Hier befindet sich auch die Abwasser-Pumpstation mit der Druckrohrleitung, die Fläche wird
             als Versorgungsfläche festgesetzt.

             Im Norden wird eine 6 m breite Pflanzfläche zu dem allgemeinen Wohngebiet WA 2, zur Ab-
             schirmung und Eingrünung, festgesetzt, der östliche Teil muss als 2 m hoher Lärmschutzwall
             ausgebildet werden. Die Hälfte der Pflanzfläche liegt innerhalb der Gemeinbedarfsfläche.

4.12         Flächenbilanz
             Plangebiet (ohne Kompensationsflächen)                                       3,93 ha

             Allgemeines Wohngebiet WA 1 (GRZ 0,4)                                        0,20 ha

             Allgemeine Wohngebiete WA 2 und 3 (GRZ 0,3) (ohne Pflanzfläche)              1,98 ha

             Gemeinbedarfsfläche Feuerwehr (ohne Pflanzfläche)                            0,19 ha

             Verkehrsflächen (WA-Gebiet)                                                  0,25 ha

             Fußweg                                                                       0,06 ha

             Verkehrsfläche Bingumgaster Straße                                           0,33 ha

             Pflanzfläche – Wall (WA und Feuerwehr)                                       0,06 ha

             Grünflächen/Gewässerräumstreifen                                             0,30 ha

             Regenrückhaltebecken neu und Bestand                                         0,23 ha

             Gräben                                                                       0,30 ha

             Fläche für Versorgungsanlagen                                                0,03 ha

             Kompensationsflächen

             Maßnahmefläche Schilf-Röhrrich)                                  0,67 ha
             plus Räumstreifen am Bingumer Tief                               0,05 ha

             Maßnahmefläche externe Kompensation                              1,52 ha

                                                   17
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

5            Örtliche Bauvorschriften (§ 84 NBauO)
             Die Dorferneuerung hat das Ziel den historischen Ortskern zu sichern und durch städtebauliche
             Maßnahmen zu stützen. Eine dieser Maßnahmen ist die Gestaltung der Gebäude. Die Errichtung
             von Wohnsiedlungen selbst ist jeweils von den Anforderungen und dem Bedarf der Bauherrn
             geprägt.

             Um einen Rahmen zu setzen werden für das Plangebiet örtliche Bauvorschriften erlassen. Die
             folgenden örtliche Bauvorschriften gemäß § 84 NBauO (i.V.m. § 9 Abs. 4 BauGB) leiten sich
             aus bestehenden Gestaltungssatzungen ab:

5.1          Dachform und Dachneigung
             Es sind Sattel- und Walmdächer mit einer Dachneigung von 28° - 53° zulässig. Hiervon ausge-
             nommen sind Garagen gemäß § 12 BauNVO und Nebenanlagen in Form von Gebäuden gemäß
             § 14 BauNVO, sowie Dachgauben, Wintergärten, offene Kleingaragen und Carports.

5.2          Dacheindeckung
             Für die Dacheindeckung der geneigte Dachflächen, mit Ausnahme von Wintergärten, sind rote,
             rot-orangene bis kastanienbraune Farbtöne zulässig: Tonziegel oder Betondachsteine entspre-
             chend den RAL-Farbtönen Nr. 2001, 2002, 3000, 3002, 3003, 3011, 3013, 3016, 8004, 8012
             und 8015. Geringfügige Farbabweichungen sind zulässig.

             Ebenfalls zulässig sind in die Dachflächen integrierte oder aufgesetzte Anlagen für Solarener-
             gie.

             Auf den geneigten Dächern sind glänzende Dachziegel oder Dacheindeckungen mit ungewellter
             Oberfläche nicht zulässig.

5.3          Außenwände
             Die Außenwände der Gebäude sind mit Verblendmauerwerk (DIN 105) zu verblenden. Es darf
             nur unglasiertes Verblendmauerwerk entsprechend den RAL-Farben Nr. 2001, 2002, 3000,
             3002, 3003, 3011, 3013, 3016, 8004, 8012 und 8015. verwendet werden.

5.4          Einfriedungen
             Einfriedungen sind zwischen der öffentlichen Verkehrsfläche und den straßenseitigen Baugren-
             zen als frei wachsende oder geschnittene Hecke aus standortgerechten, heimischen Hölzern zu
             gestalten. Mauerwerk, Holz- und Metallbaustoffe sind lediglich für Toranlagen zulässig. Ge-
             schnitten Hecken sowie die Toranlagen dürfen das Maß von 1,20 m über Oberkante der angren-
             zenden Erschließungsstraße nicht überschreiten.

5.5          Vorgärten
             Die Bereiche zwischen den Straßenbegrenzungslinien der öffentlichen Verkehrsflächen und der
             straßenzugewandten Seite des Wohngebäudes (Vorgärten) sind unversiegelt anzulegen und mit
             Anpflanzungen oder Rasenflächen gärtnerisch zu gestalten. Es sind standortgerechte, heimische
             Bäume und Gehölze zu verwenden.

                                                   18
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

             Die Verwendung von Gesteins- oder Mineralkörnern (z. B. Kies) ist nicht zulässig. Ausnahmen
             sind im Bereich des Dachüberstandes zulässig.

             Zugänge, sowie Zufahrten bzw. 2 Stellplätze von höchstens 6 m Breite, Beeteinfassungen bis 20
             cm Breite und ein Weg von höchstens 1 m Breite unmittelbar entlang des Hauses sind von die-
             ser Bauvorschrift ausgenommen.

5.6          Ordnungswidrigkeiten gemäß § 91 NBauO
             Ordnungswidrig handelt wer als Bauherr, Entwurfsverfasser oder Unternehmer vorsätzlich oder
             fahrlässig eine Baumaßnahme durchführt oder durchführen lässt, die nicht den Anforderungen
             der Satzung zu den örtlichen Bauvorschriften entspricht.

                                                   19
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

6            Umweltbericht

6.1          Kurzdarstellung des Inhalts der Planung
             Am westlichen Ortsrand von Bingum soll auf einer landwirtschaftlich genutzten Grünfläche ein
             weiteres neues Wohngebiet entstehen. Die Bebauung erfolgt in Ergänzung der westlich und
             nordwestlich gelegenen Wohnbebauung. Es ist im Wesentlichen eine Einfamilienhausbebauung
             vorgesehen.

6.2          Fachgesetze und Fachpläne
             Die Darstellung der in einschlägigen Fachgesetzen und Fachplänen festgelegten Ziele des Um-
             weltschutzes, die für den Bauleitplan von Bedeutung sind, und der Art, wie diese Ziele und die
             Umweltbelange bei der Aufstellung berücksichtigt wurden, werden skizziert.

6.2.1        Landschaftsplan
             Der Landschaftsplan der Stadt Leer von 1993 beurteilt das Planungsgebiet weitgehend als
             „Grünland – überwiegend mesophil“.

6.2.2        Raumordnung und Schutzgebiete
             Nördlich des Bingumer Tiefs und westlich der geplanten Wohnbebauung hat das Regionale
             Raumordnungsprogramm ein großflächiges Vorranggebiet für die Grünlandbewirtschaftung-,
             entwicklung und Pflege ausgewiesen. Die Freiflächen westlich des Bebauungsplangebietes wer-
             den gegenwärtig als Pferdeweide genutzt, sie sind bereits Bestandteil des Vorranggebietes für
             Grünlandbewirtschaftung, -pflege und –entwicklung. Westlich und nördlich liegt ein Vorsorge-
             gebiete für Landwirtschaft auf Grund hohen, natürlichen, standortgebundenen landwirtschaftli-
             chen Ertragspotentials und sowie auf Grund besonderer Funktionen der Landwirtschaft.

             Nordwestlich des Plangebietes, nördlich des Bingumer Tiefs, befindet sich im Nahbereich ein
             nach § 30 geschützter Biotoptyp innerhalb des Vorranggebietes. Dabei handelt es sich eine
             nährstoffreiche Nasswiese (GNR). Es kann zugrunde gelegt werden, dass sich durch die geplan-
             te Bebauung keine Auswirkungen auf die Standortvoraussetzungen und damit auf die Vegetati-
             onsstruktur der nördlich des Bingumer Tiefs liegenden Biotoptypen einschließlich der geschütz-
             ten Naßwiese ergeben.

             In entfernter Lage westlich des Bebauungsplangebietes befindet sich das EU-Vogelschutzgebiet
             „Rheiderland“, nördlich und nordöstlich das EU-Vogelschutzgebiet „Emsmarsch von Leer bis
             Emden“ sowie das Naturschutzgebiet „Emsauen zwischen Ledamündung und Oldersum“
             (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten). Das Plangebiet ist Bestandteil ei-
             nes großflächigen Bereiches, der als wertvoll für Gastvögel ausgewiesen ist (2006)
             (https://www.umweltkarten-niedersachsen.de/Umweltkarten).

6.3          Umweltprüfung
             Bei der im Rahmen des Umweltberichts zu leistenden Umweltprüfung sind gemäß § 1 Abs. 6
             Nr. 7 BauGB folgende „Kriterien“ zu berücksichtigen:

             Die Auswirkungen auf Tiere, Biotoptypen und Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das
             Wirkungsgefüge und die biologische Vielfalt werden im Folgenden skizziert:

                                                   20
Stadt Leer
Bebauungsplan Nr. 226 für ein Gebiet zwischen Bingumer Tief und Bingumgaster Straße“

6.3.1        Tiere - Artenschutz

6.3.1.1      Avifauna
             Das Plangebiet ist je nach Jahreszeit potentieller Rast- und Nahrungsraum u.a. für Blässgänse
             und Nonnengänsen. Gemäß Kartierungen der Unteren Naturschutzbehörde wird es von Bläss-
             und Nonnengänsen als Rast- und Nahrungshabitat genutzt.

             Um die Negativwirkung durch die Überbauung der Flächen zu minimieren, spielt der Zeitpunkt
             der Bebauung eine entscheidende Rolle. Insbesondere sind die Rastzeiten dieser Wintergäste zu
             berücksichtigen.

             Darüber hinaus konnten auf den nördlich gelegenen Bereichen der Grünlandfläche des Plange-
             bietes Ende September 2013 Kiebitze (ca. 20 Individuen) beobachtet werden, die das Grünland
             als Nahrungshabitat nutzen. Brutaktivitäten wurden in diesem Zusammenhang nicht festgestellt.
             In den nachfolgenden Jahren wurde das Vorkommen von Kiebitzen auf dieser Fläche nicht
             mehr festgestellt.

             Weitere Wiesenvögel wurden nicht nachgewiesen, wahrscheinlich aufgrund der intensiven
             landwirtschaftlichen Nutzung und dem Fehlen geeigneter Biotopstrukturen. Es ist davon auszu-
             gehen, dass die Bedeutung der Grünlandflächen im Bebauungsplangebiet für den Naturschutz
             insbesondere im Vorkommen von Rastvögeln, als Nahrungsbiotop für Wiesenvögeln sowie im
             Zusammenhang mit den Gräben und Grüppen für Amphibien und röhrichtbrütenden Singvögeln
             festzumachen ist.

             Aufgrund der Nähe zu vorhandener Bebauung und aufgrund der intensiven Weidenutzung durch
             Pferde kann die Nutzung des Grünlandes als Brutraum für Wiesenvögel ausgeschlossen werden.
             Im Frühjahr/Frühsommer 2014 fand eine Bestandsaufnahme von Brutvögeln und Amphibien für
             das Bebauungsplangebiet Nr. 211 statt. Die Ergebnisse der Bestandsaufnahme liegen als Endbe-
             richt vom 17.06.2014 vor. Demnach wurden im Randbereich des Plangebietes typische Brutvo-
             gelarten von Parkanlagen und Gärten beobachtet werden. Lediglich am Bingumer Tief wurde
             ein Brutvorkommen des Teichhuhns nachgewiesen, im Bereich des Schilf-Röhrricht-Biotop ein
             Brutvorkommen der Dorngrasmücke. Wiesenvögel wurden im Plangebiet als Brutvögel nicht
             festgestellt.

             Bei den Rastzeiten der Gastvögel ist das Winterhalbjahr, insbesondere die Monate November
             bis Februar, zu beachten. Die Kompensation des Eingriffs findet durch die Umwandlung einer
             Pferdeweide in feuchtes Extensivgrünland statt, hier wird zumindest die Nahrungsgrundlage
             verbessert.

6.3.1.2      Amphibien
             Die Erfassung von Amphibien im Plangebiet wurde durch das Büro für Biologie und Umwelt-
             planung durchgeführt, das Fachgutachten ist Bestandteil der Planunterlagen. Die Erfassung
             wurde im Jahr 2017 durchgeführt. Zusammengefasst werden im Folgenden die Ergebnisse skiz-
             ziert:

             Durch die reiche Ausstattung des Plangebietes und der umliegenden Flächen mit röhricht-
             gesäumten Gräben und z.T. naturbetonten Biotopen (z.B. das Landröhricht mit Rohrglanzgras)

                                                   21
Sie können auch lesen