RENOFLEX 29.00 RENOFLEX UPDATE JANUAR 2021 - NEUES RVG AB 01.01.2021 - ELSTER SCHNITTSTELLE - RENOSTAR ...
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
ReNoFlex 29.00 ReNoFlex Update Januar 2021 - Neues RVG ab 01.01.2021 - ELSTER Schnittstelle Stand 12.01.2021 S. 1
Inhaltsverzeichnis 1 Vorbemerkung und Ausblick.............................................................................. 3 2 Elster .................................................................................................................... 4 3 Neues RVG ab dem 01.01.2021 .......................................................................... 5 3.1 Auswahl der Gebührentabelle .......................................................................................5 3.2 Rechnungstellung nach neuem Recht ..........................................................................5 3.3 Prozesskostenhilfe ..........................................................................................................7 3.4 Gebührenwartung ...........................................................................................................8 4 Lieferung des Updates 2020 ............................................................................. 10 S. 2
1 Vorbemerkung und Ausblick Das ReNoFlex Jahresupdate kommt mit einigen nützlichen Neuerungen und Verbesserungen. Die für Anfang 2021 angedachte Änderung des RVG ist bereits implementiert. So sind Sie jederzeit in der Lage, auf die neue Kostentabelle umzustellen. Ein neues angepasstes ELSTER-Paket für die Umsatzsteuervoranmeldung für 2021 ist ebenfalls enthalten. Wir freuen uns, Ihnen das neue Jahresupdate präsentieren zu können. Für weitere Informationen besuchen Sie: https://reno-line/news Wir wünschen Ihnen viel Freude mit dem neuen Update – bleiben Sie gesund. Herzliche Grüße, Ihr ReNoStar-Team S. 3
2 Elster Das Elster Modul wurde an die aktuellen Anforderungen des Finanzamts angepasst. Vor der Erstellung der Umsatzsteuervoranmenldung ist darauf zu achten, dass die Adressangaben des Steuerpflichtigen (=Kanzlei), also Straße, PLZ, Ort ab 2020 Pflichtangaben sind. Die aktuelle Anpassung der ELSTER-Schnittstelle für die Anmeldungen des Jahres 2021 verpflichtend. S. 4
3 Neues RVG ab dem 01.01.2021 Zum 1. Januar 2021 werden aufgrund des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021) wichtige Änderungen in Kraft treten. Aus Sicht der Anwaltschaft sind die Anhebungen der Gebührenbeträge und die übrigen Änderungen des RVG von besonderer Bedeutung. Das KostRÄG 2021 sieht strukturelle Verbesserungen sowie eine lineare Anpassung der Rechtsanwaltsgebühren vor. Die Anpassung sieht vor das alle Gebühren um ca. 10 Prozent ansteigen. Ebenso sollen die Gerichtskosten um 10 Prozent steigen. Weitere wichtige Änderungen sind die Erhöhung der Pauschale für Fahrtkosten und Abwesenheitsgeld. Nachdem am 27.November der Bundestag den Gesetzesentwurf verabschiedet hat, wurde das Gesetz auch in der Bundesrat-Sitzung vom 16.Dezember ebenfalls verabschiedet und tritt somit am 1.1.2021 in Kraft. 3.1 Auswahl der Gebührentabelle Die Option für das neue RVG (RVG4) ist jetzt über die Option „ab 01.01.2021“ anwählbar: 3.2 Rechnungstellung nach neuem Recht Anbei ein Beispiel einer einfachen Rechnung nach KostRÄG 2021 (vorgerichtliche Tätigkeit + Verfahrensgebühr): S. 5
Der Vergleich zur aktuellen Rechtsprechung zeigt, dass die Gebühren um 10% gestiegen sind. S. 6
3.3 Prozesskostenrisiko Auch bei dem Prozesskostenrisiko wurde das neue Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 (KostRÄG 2021) berücksichtigt: S. 7
3.4 Gebührenwartung Ähnlich wie bei der letzten Änderung des RVG, wurde für das neue Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 auch eine Option „ab 01.01.2021“ hinterlegt, um die neue Gebührentabelle zu zeigen: S. 8
Die Bearbeitung der Gebühren erfolgt wie gehabt, mit der Zusatzoption „ab 01.01.2021“: S. 9
4 Lieferung des Updates 2021 Alle weiteren Informationen zu Download und Installation des Jahresupdates finden Sie unter https://reno-line.de/lieferwege-und-liefertermin/ S. 10
Sie können auch lesen