RLV-Kompendium - DER Spezialversicherer für biometrische Risiken - Alle Informationen zur Risikolebensversicherung - Dialog Lebensversicherungs-AG
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RLV-Kompendium Alle Informationen zur Risikolebensversicherung DER Spezialversicherer für biometrische Risiken
Inhalt Inhalt Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 I. Einleitung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die Bedeutung der Risikolebensversicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6 Die richtige Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 II. Das Tarifangebot der Dialog. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1. Produktvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2. Beitragsvarianten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 2.1 RISK-vario®/ RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic RISK-vario® Vitality / RISK-vario® Premium Vitality / RISK-vario® Basic Vitality . . . . . . . . . 8 2.2 RISK-vario® risikoadäquat / RISK-vario® risikoadäquat Premium / RISK-vario® risikoadäquat Basic . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 2.3 RISK-vario® EB / RISK-vario® EB Premium / RISK-vario® EB Basic . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 2.4 RISK-vario® Baufi Kurzantrag / RISK-vario® Premium Baufi Kurzantrag / RISK-vario® Basic Baufi Kurzantrag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 3. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot . . . . . . . . . . . . . . 11 4. Verbundene Leben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 5. Raucher- und Nichtrauchertarife . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 6. BMI – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 7. Berufsgruppen – Unterscheidungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 8. Motorradfahrer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 9. Zusatzversicherungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14 10. Überschussbeteiligung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15 III. Die Versicherungsbedingungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 1. Verzicht auf § 19 Abs. 3+4 VVG . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16 2. Nachversicherungsgarantien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17 3. Selbsttötung / Suizid . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 4. Kriegerische Ereignisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18 5. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19 6. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 7. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20 8. Vorgezogene Todesfallleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21 9. Verlängerungsoption . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 10. Soforthilfe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22 11. Zusatzleistung im Pflegefall . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23 12. Mehrfachleistung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24 IV. Der Antrag und die Antragstellung. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 1. Versicherbarer Personenkreis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2. Vorläufiger Versicherungsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25 2 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
Inhalt 3. Versicherungssummen – Mindestsummen – Höchstsummen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26 4. Medizinische Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27 5. Ärztliche Untersuchungen – Untersuchungsgrenzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28 6. Medical Home Service . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29 7. Finanzielle Risikoprüfung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30 V. Beratungs- und Verkaufsinformation. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 1. Warum Risikolebensversicherung? . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2. Die staatliche Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.1 Anspruchsvoraussetzungen für eine Witwen-/Witwerrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31 2.2 Höhe der Witwen-/Witwerrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 2.3 Bezugsdauer der Witwen-/Witwerrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32 3. Ermittlung der Versorgungslücke . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33 4. Summenverläufe – Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.1 Absicherung einer Baufinanzierung über RISK-vario®/ RISK-vario® Premium Finanzierung / RISK-vario® Basic Finanzierung . . . . . . . . . . . . . . . 35 4.2 Absicherung der Familie über RISK-vario®/ RISK-vario® Premium Zeitrente / RISK-vario® Basic Zeitrente . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36 4.3 Absicherung eines Sparziels über RISK-vario® / RISK-vario® Premium Sparplan / RISK-vario® Basic Sparplan . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37 5. Verbundene Leben / Key-Man – Praxisbeispiele . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5.1 Absicherung beider Ehepartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 5.2 Key-Man-Absicherung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38 6. Steuerliche Behandlung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39 7. Tarifunterlagen – Druckstücke – Tarifsoftware – Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40 VI. Die Highlights . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 1. Auf einen Blick – Produkte/Tarife der Dialog-LV und deren Verläufe . . . . . . . . . . . . . . . 41 2. Ratings & Auszeichnungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41 3. Die Highlights der Dialog Berufs- und Erwerbsunfähigkeitsversicherung . . . . . . . . . . . . . 42 4. Unsere Serviceleistungen für unsere Vertriebspartner . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.1 Unser Service-Vesprechen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 4.2 Schnellschiene . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43 VII. Stichwortverzeichnis. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 44 Herausgeber: Dialog Lebensversicherungs-AG Produktmanagement Stadtberger Straße 99 86157 Augsburg Telefon + 49(0) 821 / 319-1158 Fax + 49(0) 821 / 319-15 45 www.dialog-leben.de info@dialog-leben.de 3 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
Vorwort Vorwort Laut statistischem Bundesamt sind im Jahr 2015 rund 925.000 Menschen in Deutschland gestorben. Hiervon waren gut 150.000 Per sonen unter 65 Jahre alt, wobei beinahe jeder vierte Mann vor dem 65. Lebensjahr verstirbt. Hauptursache für Todesfälle in Deutschland sind Krankheiten des Kreislaufsystems und Krebserkrankungen. Mit Inkraft treten des neuen Hinterbliebenengesetzes zum 01.01.2002 wurde die Witwen- bzw. Witwerrente deutlich gekürzt. Eine private Todes fall absicherung ist daher unverzichtbar. Sie schließt die im Ernstfall entste- hende Versorgungslücke und sichert damit die finanzielle Existenz der Hinterbliebenen. Michael Stille Vorstandsvorsitzender Die Dialog kennt das Todesfallrisiko genauestens und bietet hierfür innovative, bedarfsgerechte und preiswerte Vorsorgeprodukte an. Um für jeden Bedarf, jeden Geldbeutel und jede Präferenz die passende indi viduelle Lösung zu ermöglichen, hat die Dialog eine Tarifvielfalt geschaffen, die es in diesem Umfang kein zweites Mal am deutschen Versicherungsmarkt gibt. Der Kunde erhält somit einen Versicherungs- schutz, der exakt seinen Bedürfnissen angepasst ist. Das vorliegende Kompendium soll unseren Vertriebspartnern eine Hilfe bei der Vermittlung von Risikolebensversicherungen sein. Es dient der Vertiefung seines Wissens und stellt ein Nachschlagewerk für alle auf- tauchenden Fragen dar. Es ermöglicht eine Einschätzung der Dialog und beweist die Kompetenz des Unternehmens in der Absicherung bio- metrischer Risiken. Es erläutert die Arbeitsabläufe und verdeutlicht die Qualität des Service. Bei der Lektüre wird erkennbar, dass die Dialog Wert auf ein gutes Preis-Leistungsverhältnis sowie gute und faire Bedingungen legt. Durch ein umfangreiches Informationsangebot mit verständlichen und eindeu- tigen Formulierungen wird für Vermittler und Endkunden Transparenz geschaffen. Ich wünsche diesem Kompendium eine intensive Nutzung zum Vorteil aller Beteiligten. Es kann allerdings nicht die Klärung von Fragen im Einzelfall ersetzen. Hierfür stehen wir allen unseren Partnern jederzeit gern persönlich zur Verfügung. Augsburg, im Januar 2019 5 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
I. Einleitung I. Einleitung Die Bedeutung der Risikolebensversicherung Jährlich sterben rund 925.000 Menschen in Deutschland, wovon gut 150.000 Personen unter 65 Jahre alt sind. Damit verlieren viele Menschen schon frühzeitig nicht nur Ihren Partner oder Angehörigen, sondern auch die finanzielle Basis zur Erhaltung des gewohnten Lebensstandards. Doch wie sind meine Angehörigen abgesichert, wenn mir etwas passiert? Diese Frage stellen sich die wenigsten. Todesfälle nach Alter im Jahr 2015 0–30 Jahre 8 .492 31–50 Jahre > 86 Jahre 29 .368 307 .645 51–65 Jahre 114 .487 Quelle: Statistik der Sterbefälle 2015 66–85 Jahre Statistisches Bundesamt 465 .208 Wiesbaden 2016 Krankheiten des Kreislaufsystems und Neubildungen sind hierbei die mit Abstand häufigste Ursache für den Todesfall. Die 5 häufigsten Todesfallursachen 2015 5 Psychische Erkrankungen 4 und Verhaltensstörungen Krankheiten des 35.935 Verdauungssystems 3 38.537 Krankheiten des Atmungssystems 1 Krankheiten des 58.604 Kreislaufsystems 338.056 2 Bösartige Quelle: Neubildungen Statistisches Bundesamt, 230.771 Wiesbaden 2016 6 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
I. Einleitung Bei einer Risikolebensversicherung, auch Todesfallversicherung genannt, steht allein die finanzielle Absicherung der Hinterbliebenen für den Fall des Todes des Versicherten im Mittelpunkt. Stirbt die versicherte Person, erhält der Versicherungsnehmer bzw. die/der Bezugsberechtigte die vereinbarte Versicherungssumme. Eine Risikolebensversicherung ist die bestmögliche Vorsorge für Partner und Familienangehörige. Da bei der Risiko lebensversicherung keine Ansparung von Kapital bzw. Ver mögensaufbau stattfindet ist sie auch die günstigste Variante der Todesfallabsicherung. Eine Absicherung ist auch deshalb notwendig, da im Todesfall die gesetzlichen Ansprüche aus der Sozialversicherung für die Hinterbliebenen minimal sind. Die wirtschaftlichen Folgen für die Familie sind häufig Existenz bedrohend und der gewohnte Lebensstandard kann meistens nicht aufrechterhal- ten werden. So betrug die durchschnittliche Hinterbliebenenrente im Jahr 2015 gem. der deutschen Rentenversicherung lediglich 301 EUR (Witwerrente) bzw. 603 EUR (Witwenrente). Genauere Informa tionen bzgl. der Anspruchsvoraussetzungen und Bezugsdauern erhalten sie im Abschnitt V. Beratungs- und Verkaufsinformationen. Die richtige Absicherung Wer sich für den Abschluss einer Risikolebensversicherung entschieden hat, steht häufig vor der Frage nach der richtigen Absicherungsvariante. In den Anfängen der Risikolebensversicherung stellte sich diese Frage nicht, da es nur den konstanten Versicherungsverlauf gab. Hierbei ist die Versicherungssumme über die gesamt Laufzeit unverändert. Erst später kamen weitere Versicherungssummenverläufe – wie bspw. linear oder annuitätisch fallend – hinzu. Die Wahl des richtigen Verlaufs ist abhängig vom Absicherungsmotiv. Es sollte also immer die Frage gestellt werden, wen oder was gilt es abzusichern. Soll „nur“ eine finanzielle Sicherheit für den Todes fall des Hauptverdieners geschaffen werden oder ist evtl. eine Baufinanzierung mit zu berücksichtigen. Soll ein Ausbildungsziel der Kinder gesichert werden, wird eine Kapitalsumme oder ist eine zeitlich begrenzte Rente erforderlich? Viele weitere Faktoren können bei der Wahl der richtigen Absicherungsform eine Rolle spielen. Der konstante Versicherungsverlauf ist hierbei sicher nicht immer der richtige, da diese Form der Absicherung im Verlauf zu einer Überversicherung führen kann und dadurch gegen- über anderen Möglichkeiten schlichtweg zu teuer ist. Um den richtigen Weg zu finden gibt es mittlerweile zahlreiche Möglichkeiten. So können konstante, linear oder annuitätisch fallende und sogar völlig wahlfreie Versicherungssummenverläufe gewählt werden. Die Beiträge können laufend oder einmalig entrichtet werden. Auch technisch-einjährig kalku- lierte Produkte, die gerade für junge Menschen oder Existenzgründer sinnvoll sein können, sind am Markt erhältlich. Zur gleichzeitigen Absicherung mehrerer Personen können Risikolebensversicherungen als sog. verbundene Leben abgeschlossen werden. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Eine bedarfsgerechte Beratung des Kunden ist somit unumgänglich. 7 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog II. Das Tarifangebot der Dialog Die in der Produktlinie RISK-vario® zusammengefassten Risikolebensversicherungen der Dialog Lebens versicherungs-AG zeichnen sich durch eine einmalige Vielfalt des Tarifangebots aus. So bietet die Dialog mit der RISK-vario® und RISK-vario® Premium zwei Produkte mit unterschiedlichen Leistungsmerkmalen an, die im weiteren Verlauf näher beschrieben werden. Beide Produkte beinhalten zahlreiche Variations möglichkeiten wie laufende Zahlung, Einmalbeitrag, risikoadäquate Kalkulation, abgekürzte Beitrags zahlungsdauer, variable Versicherungssummen, verbundene Leben und Keyman-Ver siche rungen. In allen Varianten profitiert der Kunde von einem ausgezeichneten Preis-/Leistungsverhältnis. Damit bietet die Dialog hochwertigen Versicherungsschutz mit flexiblen Gestaltungsmöglichkeiten. Die besonders hohe Tarifvielfalt wird in diesem Kompendium ausführlich dargestellt und erläutert. 1. Produktvarianten Das Tarifangebot der Dialog im Bereich Risikolebensversicherung besteht aus der RISK-vario® und der RISK-vario® Premium. Bei beiden Produkten handelt es sich um sehr leistungsstarke Produkte, wobei die RISK-vario® Premium mit einigen über das reine Todesfallrisiko hinausgehenden Leistungsmerkmalen ausgestattet ist – und dies für nur wenig mehr Beitrag! Die zusätzlichen Produktfeatures der RISK- vario® Premium sind in Kapitel III. Die Versicherungsbedingungen beschrieben. Seit dem 01.01.2017 bietet die Dialog die Risikolebensversicherung auch in Verbindung mit dem Generali Vitality Programm an. Nähere Informationen hierzu befinden sich unter www.dialog-leben.de/ vitality. Mit der Tarifgeneration 01.2019 wurde eine dritte Produktlinie eingeführt: RISK-vario® Basic. Dieser neue Basistarif wendet sich an besonders preissensitive Kunden. Er kann auch in Verbindung mit Generali Vitality und dem Baufi Kurzantrag abgeschlossen werden. 2. Beitragsvarianten Für die Form der Beitragszahlung kann der Kunde seinen Möglichkeiten und Wünschen entsprechend, zwischen verschiedenen Variante wählen. 2.1 RISK-vario®/ RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic RISK-vario® Vitality / RISK-vario® Premium Vitality / RISK-vario® Basic Vitality RISK-vario® ist der klassische Tarif mit laufender Beitragszahlung. Alle Varianten der Summenverläufe stehen für die Hinterbliebenenversorgung zur Verfügung. Die Beitragszahlung erfolgt laufend. Es kann monatlich, vierteljährlich, halbjährlich oder jährlich gezahlt werden. Beitrag konstant 8 Laufzeit © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog Vorteil: Der Vertrag läuft bis zum Ende der Laufzeit mit einem gleichbleibenden Beitrag. ➜➜ Beitragszahlung konstant ➜➜ geeignet für jegliche Art der Absicherung, wenn das Risiko unverändert bleibt Einsatz bei: ➜➜ Absicherung der Familie ➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen ➜➜ Darlehen/Hypotheken 2.2 RISK-vario® risikoadäquat / RISK-vario® risikoadäquat Premium / RISK-vario® risikoadäquat Basic Die risikoadäquat kalkulierten Tarife wurden speziell für Berufsanfänger, Existenzgründer und junge Familien konzipiert. Gerade in jungen Jahren, wenn finanzielle Mittel in der Regel nur in begrenztem Umfang zur Verfügung stehen, ist ein vollwertiger und dennoch bezahlbarer Versicherungsschutz sehr wichtig. Der Beitrag wird jährlich neu kalkuliert. Da das Todesfallrisiko in jungen Jahren deutlich geringer ist, müssen zu Beginn einer Versicherung auch entsprechend geringere Beiträge gezahlt werden. Durch die jährliche Neukalkulation steigen die Beiträge mit zunehmenden Lebensalter Jahr für Jahr an. Beitrag konstant risikoadäquat Laufzeit Der Vorteil: Gerade junge Menschen benötigen trotz Mangel an finanziellen Möglichkeiten einen guten Versicherungsschutz. Bei der Dialog erhalten sie dank risikoadäquater Kalkulation einen äußerst güns- tigen Beitrag. Hinweis: Die risikoadäquat kalkulierten Produkte werden nicht in Verbindung mit Generali Vitality angeboten. 9 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog Vorteil: Der Vertrag zeichnet sich durch eine risikoadäquate Kalkulation des Beitrages aus, d.h. die Beiträge stellen den exakten Risikoverlauf dar. ➜➜ Ideal für Berufseinsteiger, Existenzgründer und junge Familien geeignet, die zu Beginn der Laufzeit geringe Beiträge aufbringen können, aber dennoch einen ausreichenden Versicherungsschutz benötigen. Einsatz bei: ➜➜ Absicherung der Familie ➜➜ Absicherung von Geschäftsverbindungen ➜➜ Darlehen / Hypotheken 2.3 RISK-vario® EB / RISK-vario® EB Premium / RISK-vario® EB Basic Bei den Tarifen gegen Einmalbeitrag werden die Beiträge nicht laufend über die Vertragslaufzeit, son- dern in einer Summe zu Vertragsbeginn bezahlt. Dies kann z.B. bei Finanzierungen sinnvoll sein, da der Einmalbeitrag auf die Darlehenssumme aufgeschlagen werden kann. Vorteil: Der Beitrag ist von Beginn an bezahlt, es fallen keine fortlaufenden Beiträge mehr an. ➜➜ Ideal für Personen, die über das notwendige Kapital verfügen oder den Beitrag über eine Finanzierung erhalten können. Einsatz bei: ➜➜ Darlehen/Hypotheken Hinweis: Die Produkte gegen Einmalbeitrag werden nicht in Verbindung mit Generali Vitality angeboten. 2.4 RISK-vario® Baufi Kurzantrag / RISK-vario® Premium Baufi Kurzantrag / RISK-vario® Basic Baufi Kurzantrag Die Einführung einer RLV mit eingeschränkten Gesundheitsfragen richtet sich speziell an Immobilien finanzierer. Dieser Tarif wird mit allen Beitragszahlungsarten (konstant, risikoadäquat und Einmalbeitrag) und bestimmten Summenverläufen (konstant, linear fallend, Finanzierung und wahlfrei) angeboten. Eine Verbindung mit Generaly Vitality ist nicht möglich. Der Antrag mit verkürzten Gesundheitsfragen ist an bestimmte Voraussetzungen gebunden. Die Risiko- Lebensversicherung muss der Besicherung eines Hypothekendarlehens für den Neuerwerb einer eigen- oder fremdgenutzten Wohn-Immobilie dienen und der Darlehensvertrag muss innerhalb der letzten 6 Monate vor Antragsstellung geschlossen worden sein. Des weiteren muss der Darlehens nehmer die versicherte Person sein, bei verbundenen Leben einer oder alle der versicherten Personen. Das Eintrittsalter beträgt maximal 45 Jahre und das maximale Endalter ist 67 Jahre. Bei verbundenen Leben gelten die Werte für die ältere versicherte Person. Beim Premium Tarif ist über die Verlängerungs 10 option ein maximales Endalter von 75 Jahren möglich. Der Todesfallschutz (im 1. Versicherungsjahr) soll © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog die Höhe des Darlehens nicht überschreiten. Die Versicherungssumme beträgt maximal 350.000 EUR. In diesem Tarif ist die Beitragsdynamik ausgeschlossen und keine der sonst möglichen Nachversiche rungsgarantien möglich. Unverändert bleibt die Regelung gemäß § 17a ABRis Anpassungmöglichkeit bei Änderung der Darlehenskonditionen. Dies gilt jedoch nicht für RISK-vario® Basic Baufi Kurzantrag. Weitere Informationen dazu finden Sie im Internet unter www.dialog-leben.de/ 3. Maximale Flexibilität – für jede Lebenssituation das passende Angebot Viele Kunden kennen nur die konstante Versicherungssumme, die während des gesamten Versiche rungsverlaufs unverändert bleibt. Für den Fall, dass es um die Absicherung eines Kredits geht, bieten viele Gesellschaften auch einen linear fallenden Tarif an. Nur bei wenigen Gesellschaften gibt es Risikoversicherungen mit einer fallenden Summe, die sich der Annuität einer Immobilienfinanzierung anpasst. Die Dialog bietet neben dem konstanten Verlauf für jede Situation des Kunden die passende Lösung. Folgende Versicherungssummenverläufe sind möglich: ➜➜ Linear fallender Verlauf RISK-vario® / RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic fallend Die Versicherungssumme fällt über die Laufzeit um einen pro Jahr konstanten Betrag auf 0 Euro am Ende der Laufzeit. ➜➜ Annuitätisch fallender Verlauf RISK-vario® / RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic Finanzierung Die Versicherungssumme fällt über die Laufzeit mit einem an ein Annuitätendarlehen (z.B. Baufinanzierung) exakt angepassten Verlauf. ➜➜ Völlig wahlfreier Verlauf RISK-vario® / RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic wahlfrei Die Versicherungssumme kann für jedes Jahr der Laufzeit völlig frei gewählt werden. ➜➜ Zeitrente RISK-vario® / RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic Zeitrente Die Versicherungssumme passt sich dem zu erwartenden Kapitalbedarf an. ➜➜ Sparplan RISK-vario® / RISK-vario® Premium / RISK-vario® Basic Sparplan Die Versicherungssumme passt sich für jedes Jahr an das Sparziel an. Summe Sparplan Finanzierung Zeitrente konstant wahlfrei fallend Laufzeit 11 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog Vorteil: Die abzusichernde Summe verändert sich während der Laufzeit des Vertrages. ➜➜ bedarfsgerechte und individuelle Absicherung (z.B. analog eines Tilgungsplanes eines Kredites) ➜➜ Es wird nur der Versicherungsschutz bezahlt, der auch wirklich benötigt wird Einsatz bei: ➜➜ Absicherung von Sparplänen ➜➜ Darlehen / Hypotheken ➜➜ Ratenkredit ➜➜ Absicherung der Familie Marktbeobachtung Es gibt nach unseren Recherchen* derzeit keinen Anbieter, der der solch vielfältige Summen verlaufsmodelle anbietet. Einige Versicherungsunternehmen b ieten für junge Leute, Schüler, Auszubildende, Studenten etc. Lösungen an, die den Nachteil verkürzter Versicherungs- und Leistungsdauern haben. * Eigene Recherchen = Durchsicht AVB, Verkaufsunterlagen und Tarifsoftware der Wettbewerber 4. Verbundene Leben Die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben dient der gegenseitigen Absicherung wirtschaft- lich voneinander abhängiger Personen. Dies können zum einen Ehepaare und Lebensgemeinschaften sein, da der Unterhalt der Familie oft von beiden Partnern gewährleistet wird. Zum anderen können dies aber auch Geschäftsverbindungen wie beispielsweise Arztpraxen und Anwaltskanzleien sein, damit bei Tod eines Teilhabers die hinterbliebenen Geschäftspartner ausbezahlt werden können (so genannte Key-Man-Absicherung). Die Versicherungssumme wird in einer Verbundenen Leben nur ein- mal bei Tod der zuerst sterbenden Person ausbezahlt. Marktbeobachtung: Die meisten Versicherer bieten inzwischen Risikolebensversicherungen auf zwei verbundene Leben an, wobei dies in den meisten Fällen nur für konstante Verläufe möglich ist. Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet bei allen angebotenen Risikolebensversicherungen die Möglichkeit, die Versi cherung auf bis zu neun versicherte Personen abzuschließen. Verstirbt eine der versicherten Personen, kann anschließend auf Wunsch für die verbleibenden versicherten Personen ein ent sprechender Vertrag ohne Gesundheitsprüfung angeschlossen werden (nicht bei RISK-vario® Basic). Die Dialog bietet damit eine Police, die es in dieser Form kein zweites Mal am deutschen Versicherungsmarkt gibt. 5. Raucher- und Nichtrauchertarife Die ersten Nichtrauchertarife zur Risikolebensversicherung wurden in Deutschland Mitte der 90er Jahre angeboten. Da Nichtraucher statistisch gesehen eine deutlich höhere Lebenserwartung haben, konnten die Beiträge zur Risikolebensversicherung für Nichtraucher deutlich niedriger kalkuliert werden. Seitdem schließen Nichtraucher ihre Risikolebensversicherung verstärkt bei Gesellschaften ab, die 12 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog s olche günstigen Nichtrauchertarife im Angebot haben. Infolge dessen erhalten Versicherer mit einem einheitlichen Tarif für Raucher und Nichtraucher tendenziell mehr Anträge von Rauchern, wodurch die „Mischkalkulation“ dieser Einheitstarife gestört wird. Marktbeobachtung: Die Unterscheidung nach Raucher- und Nichtraucher ist in der Risikolebensversicherung mittlerweile absolut marktüblich. Die Regelung der Dialog: Die Risikolebenstarife der Dialog werden als Raucher- und Nichtrauchervariante angeboten. Der Beitrag richtet sich nach der Einordnung als Raucher oder Nichtraucher. Nichtraucher ist, wer in den letzten 12 Monaten vor Antragstellung keine (E-)Zigaretten, (E-)Zigarillos, (E-)Zigarren oder (E-)Pfeife geraucht hat. Fundstelle: Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 2a, Absatz 2 – Allgemeine Bedingungen für die Risikoversicherung (ABRis) 6. BMI – Unterscheidungen Neben dem Rauchverhalten spielt in der Preisgestaltung der Versicherer für Risikolebensversicherungen der so genannte BMI (= Body-Mass-Index) eine immer wichtigere Rolle. Der BMI gibt an, ob eine Person normal-, über-, oder untergewichtig ist. Ob der BMI als normal einzustufen ist, hängt wiederum vom Alter ab. Berechnet wird der Body-Mass-Index wie folgt: Gewicht BMI = Größe 2 Marktbeobachtung: Am Markt für Risikolebensversicherungen hat sich die Einbeziehung des BMI in die Prämien gestaltung längst etabliert. Unterschiede gibt es jedoch bei der Berücksichtigung des BMI für Raucher und Nichtraucher. Einige Gesellschaften erheben sowohl in ihren Nichtraucher- als auch in ihren Rauchertarifen Zuschläge bei einem zu hohen oder zu niedrigen BMI. Andere erheben diesen Zuschlag nur in den Nichtrauchertarifen. Die unterschiedlichen Regelungen liegen zum einen daran, dass der Anteil an Nichtrauchern in Deutschland bei ca. 75 Prozent liegt und damit das Mengengerüst in den Rauchertarifen zu gering ist, um eine weitere Unterscheidung zu rechtfertigen. Zum anderen ist der Einfluss des Rauchverhaltens auf die Sterblichkeit deutlich höher als der des Body-Mass-Index, womit eine Berücksichtigung des BMI in Rauchertarifen nur bedingt sinnvoll ist. Die Regelung der Dialog: Die Dialog berücksichtigt den Body-Mass-Index bei der Angebotsberechnung. Das Alter der ver- sicherten Person wird hierbei ebenfalls berücksichtigt. Ob ggf. ein Risikozuschlag erhoben werden muss wird im Rahmen der Risikoprüfung festgelegt. Anmerkung / Hinweis: Geben Sie bei der Berechnung einer Risikolebensversicherung immer die Größe und das Gewicht an. Nur mit Angabe dieser Werte kann eine exakte Berechnung der Prämie erfolgen. Sofern die Daten bei der Berechnung nicht angegeben wurden, gehen wir von einem normalen BMI aus. 13 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog 7. Berufsgruppen – Unterscheidungen Mit Einführung der Unisextarife im Dezember 2012 ist den Versicherern ein bis dahin maßgebliches Kriterium in der Risikodifferenzierung entfallen. Zu Beginn des Jahres 2013 war zu beobachten, dass andere Kriterien gesucht wurden, um dies auszugleichen. Ein in diesem Zuge vermehrt aufkommen- des Differenzierungskriterium sind Berufsgruppen. Hierbei zahlt der Kunde – wie in der Berufs unfähigkeitsversicherung – eine seinem Beruf entsprechend zugeordnete Prämie. Marktbeobachtung: Am Markt für Risikolebensversicherungen spielt das Thema Berufsgruppen eine zunehmend größere Rolle. Berufe mit augenscheinlich geringerem Todesfallrisiko (z.B. Akademiker, Büroberufe) erhalten mitunter deutlich niedrigere Prämien als Berufe mit bspw. körperlich tätigem Schwerpunkt (z.B. Dachdecker, Maurer). Die Anzahl an Berufsgruppen ist hierbei jedoch i.d.R. geringer als in den Berufsunfähigkeitsversicherungen der Anbieter. Die Regelung der Dialog: Die Dialog berücksichtigt den Beruf bei der Prämiengestaltung nicht. Die Prämien sind somit für jeden Beruf, egal ob Akademiker oder Dachdecker, gleich. Damit bietet die Dialog für jeden Kunden ein sehr gutes Preis-/Leistungsverhältnis. 8. Motorradfahrer Unfallstatistiken zeigen, dass sowohl die Gesamtzahl an Unfällen als auch die Anzahl an Unfällen mit Motorrädern in Deutschland abnimmt. Im Jahr 2015 waren von insgesamt rund 305.000 Unfällen mit Personenschaden ca. 30.000 unter Beteiligung von Motorrädern. Unter den insgesamt 3.459 zu Tode gekommenen Personen im Straßenverkehr waren 639 Motorradfahrer. Marktbeobachtung: Bis vor einigen Jahren war es marktüblich, für Motorradfahrer einen Zuschlag zu erheben. Hiervon sind viele Anbieter mittlerweile abgewichen. Trotzdem findet man immer noch Tarife, in denen Motorradfahren pauschal mit einem Zuschlag versehen wird. Hierbei ist zu beach- ten, dass häufig nicht nur aktives Motorradfahren mit einem Zuschlag versehen wird. Manche Anbieter sehen den Zuschlag auch dann vor, wenn man lediglich Beifahrer ist (Sozius-Regelung). Die Regelung der Dialog: Die Dialog versichert Motorradfahrer und Beifahrer grundsätzlich ohne Zuschlag. Sofern das Motorradfahren im Rahmen des Motorsports ausgeübt wird, prüfen wir anhand von zusätz- lichen Angaben (Zusatzerklärung „Motorradsport“), ob ein Zuschlag notwendig ist. Beim Tarif RISK-vario® Basic ist das Risiko „Motorrad fahren“ nicht versichert. 9. Zusatzversicherungen Die Risikolebensversicherung kann mit verschiedenen Zusatzversicherungen kombiniert werden. Marktbeobachtung: Relativ häufig werden eine Unfallzusatzversicherung (UZV) und eine Berufsunfähigkeits- Zusatzversicherung (BUZ) angeboten. Bei der UZV wird im Falle eines Unfalltodes eine zusätz- 14 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
II. Das Tarifangebot der Dialog liche Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Bei der BUZ gibt es die Variante der reinen Beitragsbefreiung (d.h. im Falle einer Berufsunfähigkeit entfällt die Verpflichtung zur Beitragszahlung, während der Versicherungsschutz in voller Höhe erhalten bleibt) sowie die Variante, dass neben der Beitragsbefreiung zusätzlich eine monatliche Rente ausgezahlt wird. Seltener sind die Pflegerenten- und die Erwerbsunfähigkeits-Zusatzversicherung (EUZ). Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet eine UZV an, die bei Unfalltod eine zusätzliche Auszahlung von 50 bis 100% der Versicherungssumme vorsieht. Beim Tarif RISK-vario® Basic ist der Einschluss einer UZV nicht möglich. Des Weiteren bietet die Dialog eine BUZ und eine EUZ an, jeweils als reine Beitragsbefreiung und zusätzlich mit Wahlmöglichkeit einer Jahresrente in Höhe von max. 48 % der Versiche rungssumme der Risikolebensversicherung (max. 60.000 EUR Jahresrente). TIPP: Die BUZ und EUZ der Dialog wird von den führenden Ratingagenturen Morgen & Morgen sowie Franke und Bornberg jeweils mit Bestnoten (5 Sterne, FFF) bewertet. 10. Überschussbeteiligung Aus den Rückstellungen, die die Versicherer zur Sicherstellung ihrer Versicherungsleistung anlegen, erzielen sie Gewinne aus Kapitalerträgen. Je höher die Erträge aus den Kapitalanlagen sind, je weniger vorzeitige Versicherungsfälle eintreten und je kostengünstiger die Unternehmen arbeiten, umso größer sind die dann entstehenden Überschüsse, an denen die Versicherungsnehmer beteiligt werden. Es gibt verschiedene Formen, wie Kunden an den Überschüssen beteiligt werden können: Beitragsverrechnung Diese Überschussbeteiligung reduziert ab Beginn der Versicherung den Beitrag. Im Angebot und in der Police werden der eigentliche Beitrag (Bruttobeitrag) und der tatsächlich – nach Verrechnung der Überschüsse – zu zahlende Beitrag (Nettobeitrag) genannt. Todesfallbonus Zusätzlich zur garantierten Todesfallleistung wird ein Todesfallbonus gewährt. Anlage der Überschüsse in Investmentfonds Die Überschüsse, die Differenz zwischen Brutto- und Nettobeitrag, werden in Investmentfonds inves tiert. Das Fondsguthaben wird im Leistungsfall, bei Ablauf des Vertrages oder bei Tod fällig. Marktbeobachtung: Marktüblich ist die Überschussbeteiligung in Form der Beitragsverrechnung. Diese wird von allen Versicherern angeboten. Auch den Todesfallbonus findet man bei einigen Anbietern. Die Anlage von Überschüssen in Investmentfonds ist eher selten. Die Regelung der Dialog: In der RISK-vario® und RISK-vario® risikoadäquat (auch Premium und Basic) bieten wir aus- schließlich die Form der Beitragsverrechnung, in der RISK-vario® EB (auch Premium und Basic) ausschließlich den Todesfallbonus an. 15 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen III. Die Versicherungsbedingungen 1. Verzicht auf § 19 Abs. 3+4 VVG In § 19 VVG ist geregelt, dass der Versicherungsnehmer bis zur Abgabe seiner Vertragserklärung die ihm bekannten Gefahrumstände, die für den Entschluss des Versicherers, den Vertrag mit dem ver- einbarten Inhalt zu schließen, erheblich sind und nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat, dem Versicherer anzuzeigen hat. Verletzt der Versicherungsnehmer seine Anzeigepflicht, kann der Versicherer vom Vertrag zurücktreten. In Absatz 3 ist geregelt, dass das Rücktrittsrecht des Versicherers ausgeschlossen ist, wenn die Verletzung der Anzeigepflicht weder vorsätzlich noch grob fahrlässig geschehen ist. In diesem Fall hat der Versicherer aber das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Absatz 4 regelt, dass der Versicherer sowohl von seinem Rücktrittsrecht als auch von seinem Kündi gungsrecht nach Absatz 3 keinen Gebrauch machen darf, wenn er den Vertrag auch unter Kenntnis der nicht angezeigten Gefahrumstände, wenn auch zu anderen Bedingungen, angenommen hätte. Sofern die Annahme zu anderen Bedingungen (z.B. Risikozuschlag oder Ausschlussklausel) vorge- nommen worden wäre, werden diese Bedingungen rückwirkend Vertragsbestandteil. Nicht immer ist Vergesslichkeit oder Arglist der Grund für die Nichtangabe einer Krankheit bei Antragstellung. Manchmal weiß der Kunde einfach nichts von einer Krankheit, die in ihm steckt. Trotzdem stellt dies eine Erhöhung des Risikos für den Versicherer dar und er hat – wie zuvor beschrieben – nach § 19 Absatz 3 + 4 VVG das Recht zur Vertragsanpassung (bspw. Zuschlag oder Ausschlussklausel) oder zur Kündigung. Auf diese Rechte sollte der Versicherer im Interesse des Kunden unbedingt verzichten. Marktbeobachtung: Obwohl der Verzicht für den Kunden von hoher Bedeutung sein kann, ist er am Markt für Risikolebensversicherungen bisher immer noch eher unüblich. Die Regelung der Dialog: Erfolgte die Nichtanzeige wegen Unkenntnis oder unverschuldet, verzichtet die Dialog auf die Ausübung der Rechte aus § 19 Absatz 3 und 4 VVG. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 7 Abs. 17 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 16 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen 2. Nachversicherungsgarantien Es ist sehr wichtig, die Höhe der vereinbarten Todesfallleistung den sich ändernden Lebensumständen und der laufenden Inflation anzupassen. Neben einer Beitragsdynamik bieten die Versicherer die Möglichkeit einer Nachversicherungsgarantie an. So kann gewährleistet werden, dass die Risikolebens versicherung den gestiegenen Ansprüchen auch noch in einigen Jahren entspricht. Dies kann vor allem im Rahmen der Absicherung von Finanzierungen der Fall sein, wenn nach Auslauf der Zinsbin dung die Zinsen steigen und der Tilgungssatz fällt. Längere Kreditlaufzeiten und höhere Darlehens summen sind die Folge. Bei der Nachversicherungsgarantie hat der Versicherte die Möglichkeit, ohne neue Gesundheitsprüfung die versicherte Todesfallleistung anzupassen. Von den Versicherern wird dieses Recht eingeräumt, wenn bestimmte Lebensumstände wie Heirat, Geburt eines Kindes, Anschaffung und Finanzierung einer Immobilie etc. eintreten. Marktbeobachtung: Eine Nachversicherungsgarantie bieten nahezu alle Versicherer am Markt an. Jedoch sind der Umfang des Ereigniskataloges, die weiteren Voraussetzungen sowie die mögliche Höhe der Nachversicherung sehr unterschiedlich geregelt. Einige Anbieter bieten auch eine ereignisun- abhängige Nachversicherungsgarantie an, die jedoch zeitlich und in der Höhe oftmals stark eingeschränkt ist. Die Regelung der Dialog: Die versicherte Todesfallleistung kann während der Beitragszahlungsdauer zu bestimmten Ereignissen ohne erneute Gesundheitsprüfung um maximal 100% der ursprünglich vereinbar- ten Versicherungssumme erhöht werden. Je Ereignis ist die Erhöhung der Versicherungs summe auf maximal 50.000 EUR beschränkt. Insgesamt darf die Versicherungssumme aus Nachversicherungen maximal 100.000 EUR betragen. Erfolgt die Nachversicherung im Rahmen der Neugründung- oder Übernahme einer humanmedizinischen Arztpraxis entfallen die genannten Grenzen. In diesen Fällen ist eine Nachversicherung bis 300.000 EUR mög- lich, unabhängig von der Höhe der ursprünglich vereinbarten Versicherungssumme. Im Rahmen von Bau- oder Firmengründungsfinanzierungen bestehen zusätzliche Nachver sicherungsmöglichkeiten. So kann der Versicherungsverlauf und die Versicherungsdauer bei geänderten Zins- und Tilgungssätzen (Stichwort: Auslauf der Zinsbindung) ohne erneute Gesundheitsprüfung angepasst bzw. verlängert werden. Zudem besteht die Möglichkeit, Nach finanzierungen, die innerhalb von drei Jahren nach Versicherungsbeginn notwendig wurden, zu berücksichtigen und die Versicherungssumme nachträglich zu erhöhen. Die Nachversicherung darf bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres in Anspruch genommen werden. Ein Anspruch auf Erhöhung besteht nicht, wenn aus einer eingeschlossenen Zusatz versicherung oder anderen Verträgen bei der Dialog Leistungen wegen Berufs- oder Erwerbs unfähigkeit der versicherten Person beantragt oder erbracht werden bzw. wurden. Die Möglichkeit der Nachversicherung ist immer ohne Mehrbeitrag eingeschlossen. Sie gilt für alle Verträge mit laufender Beitragszahlung. Die Nachversicherungsgarantie gilt nicht bei RISK-vario® Basic. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 17 und § 17a – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV 17 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen 3. Selbsttötung / Suizid Nach deutschem Recht (§ 161 VVG) zahlt eine Lebensversicherung auch bei Suizid, wenn die Tat im Zustand der Unzurechnungsfähigkeit begangen worden ist oder seit Versicherungsbeginn mehr als drei Jahre vergangen sind. Diese Frist kann durch eine Einzelvereinbarung erhöht werden. In allen anderen Fällen wird nur der Rückkaufswert inkl. Überschussanteile erstattet. Die Versicherer sind hier- durch insbesondere gegenüber Personen abgesichert, deren Selbsttötungsabsicht bei Abschluss des Versicherungsvertrages bereits feststeht und die auf Kosten der Versichertengemeinschaft für ihre Hinterbliebenen sorgen wollen. Marktbeobachtung: Uns sind keine Versicherer bekannt, die von den Regelungen des § 161 VVG abweichen. Die Regelung der Dialog: Auch die Regelungen der Dialog entsprechen denen des § 161 VVG. Bei vorsätzlicher Selbst tötung leisten wir, wenn seit Abschluss des Vertrages drei Jahre vergangen sind. Bei vorsätz- licher Selbsttötung vor Ablauf der Dreijahresfrist besteht Versicherungsschutz nur dann, wenn uns nachgewiesen wird, dass die Tat in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit begangen worden ist. Anderenfalls zahlen wir den für den Todestag berechneten Rückkaufswert. Abweichend hiervon zahlen wir auch dann, wenn bei Vertragsabschluss ein Fristenverzicht vereinbart wurde. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® §9 - Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 4. Kriegerische Ereignisse Während die Leistungspflicht des Versicherers bei Tod im Zusammenhang mit inneren Unruhen üblicherweise nicht eingeschränkt wird, kann es beim Tod in unmittelbarem oder mittelbarem Zusam menhang mit kriegerischen Ereignissen zu Leistungseinschränkungen, z. B. der Beschränkung der Leistung auf das für den Todestag berechnete Deckungskapital kommen. Marktbeobachtung: Da den Versicherern mehrere Möglichkeiten eingeräumt werden, ihre Versicherungsbeding ungen auszuformulieren, sind manche Versicherer wieder zur früheren engeren Auslegung zurückgekehrt und erheben ggf. Zuschläge, falls z.B. Bundeswehrsoldaten zu friedenserhal- tenden Maßnahmen in Krisengebieten eingesetzt werden sollten. Die Kriegsklausel kann daher bei den einzelnen Versicherern unterschiedlich formuliert sein. Die Regelung der Dialog: Bei Ableben einer versicherten Person in unmittelbarem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen sind wir von der Verpflichtung zur Leistung frei. Die Einschränkung unserer Leistungspflicht gilt nicht, wenn die versicherte Person in unmittel- barem oder mittelbarem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen stirbt, denen sie wäh- rend eines Aufenthaltes außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ausgesetzt und an denen sie nicht aktiv beteiligt war. 18 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen Nach Ablauf der ersten 12 Monate ab Versicherungsbeginn gilt die Einschränkung unserer Leistungspflicht ebenfalls nicht im Falle des Einsatzes der versicherten Person bei einer ➜➜ humanitären Hilfeleistung der Bundeswehr, ➜➜ friedenserhaltenden Maßnahme der Bundeswehr, ➜➜ friedenskonsolidierenden /friedenssichernden Maßnahme der Bundeswehr im Rahmen eines UN- oder NATO-Einsatzes während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland, ➜➜ Tätigkeit für humanitäre Hilfsorganisationen während eines Aufenthalts außerhalb der Bundesrepublik Deutschland Beim Tarif RISK-vario® Basic gelten abweichende Regelungen, siehe „5. Ausschlussklauseln“. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 8, Absatz 2, 3 und 5 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 5. Ausschlussklauseln – Leistungsausschlüsse Um das Versichertenkollektiv und somit letztendlich auch jeden einzelnen Versicherten zu schützen, macht es Sinn, unkalkulierbare Ereignisse wie (Krieg, innere Unruhen, Unfälle im Zusammenhang mit Kernenergie etc.) vom Versicherungsschutz auszuschließen. Ebenso gilt es, Handlungen des Versiche rungsnehmers, die durch das bewusste Eingehen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes zum Tode führen können, vom Versicherungsschutz auszuschließen bzw. einzuschränken. Für den Versicherten ist es wichtig zu wissen, was im Einzelnen nicht versichert ist und ob auch über diese Ereignisse hin- aus auch noch bestimmte Gesundheitsstörungen wie z.B. psychische oder nervenbedingte Erkran kungen, grundsätzlich vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind. Marktbeobachtung: Alle Anbieter von Risikolebensversicherungen haben in ihren Bedingungen geregelt, in wel- chen Fällen eine Leistungspflicht entfällt. Die Anzahl der Ausschlüsse ist jedoch sehr unter- schiedlich geregelt. Die Regelung der Dialog: Grundsätzlich leisten wir unabhängig davon, wie es zu dem Todesfall gekommen ist. Soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, leisten wir nicht, wenn der Todesfall durch eine der in § 8 und § 9 der Bedingungen aufgeführten Tatbestände verursacht ist. Hier werden die Regelun gen bzgl. Unruhen, Krieg, Freisetzung von ABC-Stoffen sowie Selbsttötung beschrieben (siehe hierzu auch Punkt 4 und 5 auf Seite 16/17). Beim Tarif der RISK-vario® Basic leisten wir nicht, wenn die versicherte Person in Ausübung des Wehrdienstes, des Polizeidienstes, bei inneren Unruhen, in unmittelbarem oder mittel- barem Zusammenhang mit kriegerischen Ereignissen oder in mittelbarem oder unmittelbarem Zusammenhang mit dem vorsätzlichen Einsatz von atomaren, biologischen oder chemischen Waffen oder dem vorsätzlichen Einsatz oder der vorsätzlichen Freisetzung von atomaren, bio- logischen oder chemischen Stoffen stirbt. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® §§ 8,9 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 19 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen 6. Nachmeldepflicht zum Rauchverhalten Die statistische Lebenserwartung von Rauchern ist deutlich niedriger als die von Nichtrauchern. Es ist von daher unumgänglich, dass Nichtraucher, die während der Laufzeit des Vertrages Raucher werden, dies der Versicherungsgesellschaft nachmelden. Durch die Nachmeldung werden dann die Rech nungsgrundlagen für Raucher zugrunde gelegt. Dies hat zur Folge, dass entweder der Beitrag herauf- oder die Versicherungssumme herabgesetzt wird. Marktbeobachtung: Nahezu alle Anbieter am Markt haben in ihren Bedingungen geregelt, dass der Beginn des Rauchens während der Laufzeit nachgemeldet werden muss. Die Konsequenzen, wenn dieser Umstand nicht gemeldet wird, sind bei allen Gesellschaften gleich. Einige Anbieter haben in ihren Bedingungen sogar geregelt, dass das Rauchverhalten einmal pro Jahr von Seiten des Versicherers nachgeprüft werden darf. Die versicherte Person muss dann einen Arzt aufsu- chen und einen Fragebogen beantworten lassen. Derartige Regelungen können für den Kunden sehr „lästig“ werden. Die Regelung der Dialog: Wird eine versicherte Person nach Abgabe der Vertragserklärung Raucher, stellt dies eine Gefahrerhöhung dar. Dieser Umstand verpflichtet die versicherte Peron dazu, uns diese Gefahrerhöhung unverzüglich, d.h. ohne schuldhaftes Zögern anzuzeigen. Ab dem Zeitpunkt des Verlustes des Nichtraucherstatus werden wir für den Vertrag die Rechnungsgrundlagen zugrunde legen, die für einen Raucher angewendet werden. Hierdurch erhöht sich bei gleich bleibender Versicherungssumme der Beitrag. Der Versicherungsnehmer kann verlangen, dass statt einer Erhöhung des Beitrags die Versicherungssumme entsprechend herabgesetzt wird. Kommt der Versicherungsnehmer seiner Anzeigepflicht nicht nach, vermindert sich bei Tod der versicherten Person die Leistung. Die auszuzahlende Versicherungssumme wird dann unter Zugrundelegung des Rauchertarifs für die jeweilige versicherte Person rückwirkend ab Vertragsbeginn neu berechnet. Die Verringerung unserer Leistungspflicht gilt nicht, soweit die Gefahrerhöhung nicht ursächlich für den Tod der versicherten Person war. Auf eine Nach prüfung, die von Seiten des Versicherers ausgelöst werden kann, verzichtet die Dialog. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 2a, Absatz 4-6 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) BUZ § 1b, Absatz 4-7 – Bedingungen für die BUZ (BBuz) 7. Geltungsbereich „weltweiter Versicherungsschutz“ Wir leben in einer globalisierten Welt und es ist heute keine Seltenheit mehr, dass (nicht nur) Arbeitnehmer aus beruflichen Gründen ihren Wohnsitz vorübergehend ins europäische oder außereu- ropäische Ausland verlegen. Für diese Personen ist ein Versicherungsschutz, der sich auf Deutschland beschränkt, nicht die richtige Lösung. Hier ist ein weltweiter, zeitlich unbegrenzter Versicherungsschutz unverzichtbar. Marktbeobachtung: Nach unseren Recherchen bieten fast alle am Markt angebotenen Bedingungswerke welt - weiten Versicherungsschutz an oder sehen keine Einschränkungen im Bedingungswerk vor. 20 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen Die Regelung der Dialog: Für in der Bundesrepublik Deutschland abgeschlossene Risikolebensversicherungen gilt der Versicherungsschutz weltweit. Hierfür ist auch kein Mehrbeitrag notwendig. Es gibt keine zeit- liche Befristung. Selbst wenn der Wohnsitz für längere Zeit ins außereuropäische Ausland ver- legt wird, besteht Versicherungsschutz. In dem Bedingungswerk der Dialog befindet sich keine Regelung, die den Geltungsbereich einschränkt. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 1, Abs. 3 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) Zusätzlich für RISK-vario® Premium In der RISK-vario® Premium bietet die Dialog zusätzliche Leistungsauslöser, die über die reine Todes fallleistung hinausgehen. 8. Vorgezogene Todesfallleistung Das Thema „vorgezogene Todesfallleistung“ ist ein Leistungsauslöser in der Risikolebensversicherung, der sich nicht auf den Tod bezieht, sondern bei einer schweren Krankheit der versicherten Person zur Auszahlung der Versicherungssumme führt. Marktbeobachtung: Es gibt einige Versicherer die in der Risikolebensversicherung mehr als einen Tarif anbieten. Diese haben die vorgezogene Todesfallleistung meist in den höherwertigen Tarifen eingeschlos- sen. Einige wenige haben die Leistung in ihrem „Normaltarif“ integriert. Schaut man sich den gesamten Markt an, so ist die vorgezogene Todesfallleistung mittlerweile relativ häufig zu fi nden. Die Regelung der Dialog: Die Dialog hat die vorgezogene Todesfallleistung in der RISK-vario® Premium eingeschlossen. Die Versicherungssumme wird vorzeitig ausgezahlt, wenn die versicherte Person an einer schweren, fortschreitenden und unheilbaren Krankheit leidet, die nach Ansicht des Fach arztes und des Gesellschaftsarztes der Dialog innerhalb von 12 Monaten zum Tode führt. Die verbleibende Versicherungsdauer muss mind. 12 Monate betragen. Maßgeblich für die 12-Monatsfrist hinsichtlich der Prognose über die Lebenserwartung ist der Zeitpunkt der Stellung des Leistungsantrags. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 1a, Abs. 1 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 21 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
III. Die Versicherungsbedingungen 9. Verlängerungsoption Die Verlängerungsoption bietet unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, den Versiche rungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung zu verlängern. Der Versicherungsvertrag kann damit auf geänderte Lebensumstände flexibel angepasst werden. Marktbeobachtung: Es gibt einige Versicherer die in der Risikolebensversicherung mehr als einen Tarif anbieten. Diese haben die Verlängerungsoption meist in den höherwertigen Tarifen eingeschlossen. In den „Normaltarifen“ ist diese Leistung kaum zu finden. Den gesamten Markt betrachtet, lässt sich feststellen, dass die Verlängerungsoption noch nicht weit verbreitet ist. Die Regelung der Dialog: Die Dialog bietet in der RISK-vario® Premium die Möglichkeit, bis fünf Jahre vor Ende der Versicherungsdauer den Versicherungsschutz ohne erneute Gesundheitsprüfung um bis zu 15 Jahre zu verlängern. Die ursprüngliche Versicherungsdauer darf hierbei maximal verdoppelt werden, die neue Laufzeit darf 45 Jahre und das neue Endalter der Versicherung 75 Jahre nicht übersteigen. Die Option kann einmal in Anspruch genommen werden. Der Beitrag ab Optionsausübung berechnet sich nach dem ursprünglichen Tarif, dem zu diesem Zeitpunkt erreichten rechnungsmäßigen Alter der versicherten Person – bei verbundenen Leben der ver- sicherten Personen –, der verbleibenden Versicherungsdauer (inkl. Verlängerungslaufzeit) und einem eventuell vereinbarten Beitragszuschlag. Vereinbarte Leistungseinschränkungen gelten auch für die hinzukommende Versicherungsdauer. Fundstelle Versicherungsbedingungen RISK-vario® § 1a, Abs. 3 – Allgemeine Bedingungen für die Risiko-LV (ABRis) 10. Soforthilfe Manchmal ist nach dem Tod einer Person schnelle finanzielle Unterstützung notwendig. Die Soforthilfe garantiert eine schnelle Auszahlung eines Teils der Versicherungssumme, unabhängig vom Ergebnis der Leistungsprüfung. Marktbeobachtung: Die Soforthilfe ist nach unseren Informationen nur noch bei einer weiteren Gesellschaft vor- handen. Die Regelung der Dialog: Nach Vorlage des Versicherungsscheins und der amtlichen Sterbeurkunde der versicherten Person – bei verbundenen Leben einer der versicherten Personen – leistet die Dialog in der RISK-vario® Premium eine Soforthilfe in Höhe von 10 % der Versicherungssumme zum Zeit punkt des Todes, maximal 10.000 EUR, sofern der Vertrag seit dem Vertragsbeginn minde- stens drei Jahre bestanden hat und die Beiträge bis zum Todesfallzeitpunkt in voller Höhe gezahlt wurden. Sobald die Leistungsprüfung abgeschlossen ist und die Versicherungsleistung ausgezahlt werden kann, verrechnen wir die Soforthilfe mit der Versicherungssumme. 22 © 01 / 2019 Dialog Lebensversicherungs-AG – www.dialog-leben.de – Version 9.0
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