ROADBOOK ca. 230 Seiten - Kuga-Tours

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ROADBOOK ca. 230 Seiten - Kuga-Tours
ROADBOOK
                        ca. 230 Seiten

S   panien ist nicht nur Sonne, Sand und Meer. Auf unserer aufregenden Entdeckungstour quer durch Spanien
    erleben wir vielfältigste Landschaften: Katalonien mit seinen Pyrenäen, die früheren Königreiche Aragon und
Navarra. Übers kleine Rioja mit dem besten Wein Spaniens kommen wir ins Kernland Kastilien mit stolzen Burgen
und noch stolzeren Städten: Salamanca, Segovia, Avila, Toledo und Madrid. Dann erobern wir uns Don Quijote
gleich die Mancha, um schließlich Andalusien samt Stierkampfarena, Granada, Sherry und Flamenco, zu erleben.

Leistungen:                               Tag 1 Anreise Barcelona
                                          Tag 2 Barcelona - Stadtbesichtigung mit Sagrada
                                                                                                     volle Klöster, die auf der UNESCO-Liste stehen: eines im
                                                                                                     Tal, auch „Escorial de Rioja“ bezeichnet, das andere in
Begrüßungsabend mit spanischen Spe-
                                          Familia Wir sehen den modernsten Hafen Spaniens,           der Höhe ist in Fels gebaut. Danach folgt noch älter die
zialitäten, Stadtbesichtigung Barcelona                                                              prähistorische Stätte Atapuerca (UNESCO).
                                          die romanische Kathedrale La Seu am Mont Tabor, die
mit Bus und Guide, Eintritt Sagrada Fa-   prachtvollen Werke Antoni Gaudis und natürlich das         Tag 8 Burgos - Stadtbesichtigung Reich an Kunstschät-
milia, Stadtbesichtigung Pamplona mit     „Schaufenster Barcelonas“, die Rambles. Wir besuchen       zen und berühmt durch seine Kathedrale ist Burgos.
Bus und Guide, Besichtigung der Stier-    auch die unglaubliche Sagrada Familia gemeinsam,           Bei Burgos wurde der spanische Nationalheld El Cid
kampfarena mit Führung, Kaffee in He-     das berühmteste Bauwerk Gaudis, 1882 begonnen,             geboren, in der Kathedrale liegt er begraben.
mingways Stammlokal, Weinverkostung       seit 2005 UNESCO-Weltkulturerbe, 2010 von Papst            Tag 9 Ruhetag
in Haro, Stadtbesichtigung Burgos und     Benedikt XVI geweiht. 2026 soll sie zum 100. Todestag      Tag 10 Burgos - Salamanca Heute führt uns unser Weg
Salamanca mit Bus und Guide, Be-          von Gaudi fertiggestellt werden.                           südwestlich durch fruchtbare Gebiete über Palencia
sichtigung El Escorial, Stadtrundfahrt    Tag 3 Barcelona - Zaragoza Durch fruchtbare Land-          zuerst nach Valladolid, bedeutende Stadt der Künste
Madrid mit Bus und Guide, Stadtfüh-       schaften mit Blick auf die Pyrenäen führt uns unser        und Residenz spanischer Könige. Danach treffen wir
rung in Toledo, Stadtbesichtigung Cor-    Weg zuerst nach Lleida. Das Castell la Suda, einst         auf Tordesillas und Medina del Campo, welches uns
doba und Sevilla mit Bus und Guide,       Palast der Könige von Aragon, thront über der Stadt. Die   mit einer der schönsten Burgen Spaniens begeistert.
Stadtführung Jerez, Besuch königliche     aragonische Königsresidenz Zaragoza besticht mit der       Tag 11 Salamanca - Stadtbesichtigung Heute erkunden
Reitschule, Führung bei Sandemann         riesigen Plaza del Pilar, der barocken Wallfahrtskirche    wir die altberühmte Universitätsstadt Salamanca. Ihre
mit Sherry-Verkostung, Folkloreabend      und der fünfschiffigen gotischen Catedral San Salvador.    schöne Altstadt hat sich einen Platz in der UNESCO-Lis-
                                          Tag 4 Zaragoza - Pamplona Über Huesca und vorbei           te erobert.
mit Flamenco-Vorführung, Besichtigung
                                          an den fantastisch rot schimmernden Felsen Mallos de       Tag 12 Salamanca - El Escorial Auf unserem Weg nach
Generalife und Alhambra mit Bus und
                                          Riglos erreichen wir Jaca, wichtige Pilgerstation des      Escorial liegt Alba de Tormes, einer der bedeutenden
Guide, Abschiedsessen, drei weitere
                                          Aragonischen Jakobsweges, das Monasterio de Leyre          Wallfahrtsorte Spaniens. Hier starb die große Mysti-
Essen mit spanischen Spezialitäten,
                                          und schließlich Pamplona.                                  kerin und Heilige Teresa de Avila. Auch in Avila ist die
+ Leistungs-ABC (siehe Seite 120).
                                          Tag 5 Pamplona - Stadtbesichtigung Wir besichtigen         Heilige Teresa allgegenwärtig. Man erlebt altkastilische
                                          Plazas, Promenade, Barockrathaus, gotische Kirche          Adelsherrlichkeit und eine Altstadt mit völlig erhaltener
                                          und die Arena vor und hinter den Kulissen. In Heming-      zinnenbewehrter Stadtmauer samt mächtigen Türmen
                                          ways Lieblingsbar nehmen wir einen Kaffee.                 und erhabener Kathedrale (UNESCO-Weltkulturerbe).
                                          Tag 6 Pamplona - Haro Wir verlassen Navarra, be-           Tag 13 El Escorial - Besichtigung Ausführlich heißt
                                          gleiten Jakobsweg und Ebro ins schöne und fruchtbare       dieser kleine Ort San Lorenzo de El Escorial. Einst
                                          La Rioja. Wichtige Zwischenstationen sind Puente la        Sommersitz des spanischen Imperiums ist es heute
                                          Reina und die beliebte Pilgerstation Logrono. In Haro,     durch das riesige Klosterschloss mit seinen unermess-
                                          Spaniens Weinhauptstadt, endet der Tag mit einer           lichen Kunstschätzen einer der meistbesuchten Orte des
                                          Weinverkostung.                                            Landes (UNESCO).
                                          Tag 7 Haro - Burgos Heute treffen wir auf zwei wunder-     Tag 14 El Escorial - Segovia „Cochinillo asado“ (=
92   KUGA TOURS 2021
ROADBOOK ca. 230 Seiten - Kuga-Tours
Pamplona        F
                                                                                                                                                                  Haro
                                                                                                                                                         Burgos        Estella   Jaca
                                                                                                                                              Palencia
                                                                                                                                                                  Logrono         Huesca
                                                                                                                                                  Valladolid  Zaragoza               Lleida Barce-
                                                                                                                                        Sala-                                                lona
                                                                                                                                        manca      Segovia
                                                                                                                                              Avila

„Das Herz
                                                                                                                                         San Lorenzo Madrid
                                                                                                                                        de El Escorial
                                                                                                                                                                           E
                                                                                                                         P                             Toledo

                                                                                                                                                         La Mancha
                                                                                                                                        Ciudad Real

Spaniens“
                                                                                                                                          Cordoba
                                                                                                                                    Sevilla
                                                                                                                                                     Granada
                                                                                                                                Jerez de Ronda Málaga
                                                                                                                             la Frontera
                                                                                                                                  Cadiz        Marbella
                                                                                                                                      Tarifa Gibraltar

„Spanferkel aus dem Ofen“) ist der kulinarische Anzie-     maurischen Charakter, zu Recht nahm die UNESCO
hungspunkt Segovias. Dass es so nebenbei eine überaus      diese einstige Hauptstadt des gleichnamigen Kalifats       16.04. bis 16.05.2021
malerische Altstadt (UNESCO) samt römischem Aquä-          in ihre Liste auf.
dukt, großartigen Kirchen und eine stolze Burg hat,
erhöht den Genuss dieser Stadt.
                                                           Tag 23 Cordoba - Sevilla Auf unserer Fahrt nach Sevilla
                                                           treffen wir auf Ecija, die „Bratpfanne Andalusiens“, und
                                                                                                                      Tourtage:                                                  31 Tage
Tag 15 Ruhetag Rastlose können dennoch ein wun-            Carmona mit seiner römischen Nekropole aus über
derbares Schloss besichtigen oder/und eine Burgen-         900 Gräbern.
                                                                                                                      Fahrtage:                                                  15 Tage
rundfahrt machen.                                          Tag 24 Sevilla - Stadtbesichtigung Wir sehen die Cate-
Tag 16 Segovia - Madrid Nun erreichen wir Madrid, Lan-     dral de Santa Maria de la Sede, die größte gotische Kir-   für:
deshauptstadt, Wirtschafts- und Finanzzentrum, dank        che der Welt, und das Schloss der Könige Real Alcazar.
hochkarätiger Museen – allen voran dem Prado – Magnet      Tag 25 Sevilla - Jerez de la Frontera, Flamenco-Vor-       Tourbeginn:                                    Barcelona, E
für viele Kunstinteressierte, Mekka für Fußballfans.       führung Durch Olivenhaine geht es nach Jerez, welt-
Tag 17 Madrid Unsere Rundfahrt gibt uns einen Über-
blick über diese Millionenstadt, zeigt uns Wahrzeichen,
                                                           berühmt durch seinen Sherry, aber auch durch seine
                                                           Zucht feuriger andalusischer Pferde und als Zentrum
                                                                                                                      Tourende:                                           Granada, E
Kunstakademie, Klöster, Kirchen und Plaza Mayor,           des Flamencos, den auch wir heute gemeinsam erleben.
einen der schönsten Plätze Spaniens.                       Tag 26 Jerez - Stadtbesichtigung mit kgl. Reitschule -
                                                                                                                      min. Tourlänge/Tag:                                            50 km
Tag 18 Madrid - Toledo mit Stadtführung Weiter süd-        Sherry-Verkostung Stolze Bodegas, herrschaftliche
wärts treffen wir auf das stolze Toledo in atemberauben-   Häuser, edle Pferde, dunkler und schwerer Sherry, lei-     max. Tourlänge/Tag: 360 km
der Lage. Einem einzigartigen Freimuseum kastilisch/       denschaftliche Flamenco-Tänzer – das alles prägt Jerez.
spanischer Geschichte gleich, thront es auf einer Gra-     Tag 27 Jerez - Ronda Über Cadiz, entlang der Costa de      Tourlänge:                                    ca. 3480 km
nithöhe (UNESCO). In Toledo war El Greco und sind die      la Luz und der Costa del Sol besuchen wir in einzigarti-
berühmten Stahlklingen zu Hause.
Tag 19 Ruhetag
                                                           ger Lage den schönsten Ort Südspaniens: Ronda, Wiege
                                                           des heutigen Stierkampfes.
                                                                                                                      Fzg. / 2 Pers.                                         4990,-- 4
Tag 20 Toledo - Ciudad Real Weg von Städten, Palästen      Tag 28 Ronda - Ruhetag                                     Fzg. / 1 Pers.                                         2990,-- 4
und Burgen in die weite Ebene der Mancha. Inmitten         Tag 29 Ronda - Granada Zurück zur Küste geht es über
des öden, flachen Landes wollen auch wir auf Don           Marbella und Malaga bis Motril und von dort gen Nor-
Quijotes Spuren wandeln. Ciudad Real, die „Königliche      den entlang der gewaltigen Sierra Nevada zu unserem
Stadt“, liegt dann schon wieder inmitten von Weinan-       letzten Tagesziel: Granada.
baugebieten.                                               Tag 30 Granada - Besichtigung Alhambra und Genera-
Tag 21 Ciudad Real - Cordoba Wir verlassen die Man-        life - Abschiedsessen Allein der Name klingt nach 1001
cha und kommen nach Andalusien, für viele das klas-        Nacht und duftet nach Exotik. Die einzige maurische
sische Spanien. Ziel ist Cordoba.                          Königsresidenz verzaubert uns mit seiner Lage und
Tag 22 Cordoba - Stadtbesichtigung Cordoba offen-          seinen wunderbaren Palästen Alhambra und Generalife.
bart sich mit engen gewundenen Gassen und seinem           Tag 31 Heim- oder Weiterreise
                                                                                                                               KUGA TOURS 2021                                                       93
ROADBOOK ca. 230 Seiten - Kuga-Tours
KUGA TOURS abc-leisTungsPaKeT
                                                   auf all unseren Reisen
A. Bei Buchung
Bei Buchung erhalten Sie eine Rei-
                                        B. Vor der Reise
                                        Für jede Reise gehen Ihnen dann,
                                                                              C.      Während der Reise
                                                                              Jede Reise wurde von uns geplant, organisiert, vorreserviert und min-
sebestätigung, einen Sicherungs-        nach Eingang der Restzahlung, bzw.    destens einmal vorgefahren. Zu jedem Tag gibt es detaillierte Un-
schein der Insolvenzversicherung,       Belastung der Kreditkarte, Karten-    terlagen mit Routenbeschreibungen und vielen Querverweisen zu
sowie die ARB’s (allg. Reisebedin-      material mit eingezeichnetem Rou-     Sehenswertem, aus dessen Angebot jeder seinen eigenen Wunschtag
gungen), erst dann wird die Anzah-      tenverlauf, Reiseführer, Roadbook     zusammenbauen kann. Eine tägliche Fahrerbesprechung weist noch-
lung von 10 % fällig.                   und unsere eigens zusammenge-         mals auf das Wichtigste und Schönste hin, auch auf fahrtechnische
Die Restzahlung ist bei Überwei-        stellte, ausführliche Infomappe zu    Besonderheiten. Es wird vorwiegend auf Campingplätzen übernachtet
sung 30 Tage vor Reisebeginn fäl-       Papieren, Zahlungsverkehr, Not-       (1 bis 3 Ausnahmen auf einigen Reisen). Camping- und Stellplatz-
lig. Bei Kreditkartenzahlung wird       diensten, medizinischen Erforder-     gebühren (Licht-Strom – wenn möglich und vorhanden, nicht N-S
die Kreditkarte des Kunden 50 Ta-       nissen, Straßenverhältnissen und      und IS) sind im Preis eingeschlossen. Bei gemeinsamen Führun-
ge vor Reisebeginn von der KUGA         Wissenswertem zu Land und Leu-        gen sind Eintritte im Gesamtpreis enthalten, ebenso wie gemein-
GmbH belastet.                          ten, natürlich auch eine Anfahrts-    same Fährüberfahrten. Programmänderungen vorbehalten. Unsere
Teilnehmerzahl: mind. 10 max. 20        beschreibung zum Treffpunkt, zu.      deutsch sprechende Reiseleitung, die Sie während der gesamten
Fahrzeugeinheiten.                      Am Treffpunkt erhalten Sie das        Reise von Etappe zu Etappe begleitet, hilft Ihnen bei gesundheitlichen
Anmeldeschluss: 4 Wochen vor            leihweise gestellte Navigationsge-    und fahrzeugtechnischen Problemen (Organisieren von Rückflügen,
Reisebeginn oder auf Nachfrage.         rät mit aufgespieltem Routenver-      Ersatzteilbeschaffung aus Deutschland u.v.m). Für große Fähr-
Sollte die Reise nicht zustande         lauf.                                 strecken bemühen wir uns um „Camping an Bord“, ansonsten buchen
kommen, sagt die KUGA GmbH                                                    wir 2-Bett-Kabinen (wenn verfügbar Aussenkabinen, ggf. Verlosung
die Reise spätestens 4 Wochen vor                                             oder gerechte Verteilung).
Reisebeginn ab.

  Russland - Belarus - USA - Kanada - Australien - Europa - Neuseeland
  Visum – ESTA – eTA – elektronische Mauterfassung – Grenzanmeldung
  Besondere Länder haben besondere Einreisebedingungen.
  Für Russland und Belarus benötigen wir ein Visum. Dazu müssen alle Pässe einer Tour samt ausgefüllten Unterlagen und einer „Einladung“
  zur entsprechenden Botschaft. Ohne Einladung also keine Einreise. Somit kümmern wir uns im Vorfeld der Reise um die Beschaffung der
  Visen samt deren Kosten. Siehe „Leistungen“ der jeweiligen Reise.
  Immer mehr Länder verlangen eine elektronische Einreise-Registrierung (wie z. B. USA und Kanada) oder Städte eine elektronische Maut-
  erfassung (z.Zt. London, Paris). Jeder Besucher muss sich im Vorfeld online mit seinen Daten registrieren lassen. Dazu muss er dann z. B.
  Reisepass und Kreditkarte vorliegen haben. Viele unserer Kunden nehmen die Registrierung selbst vor.
  Gerne erledigen aber auch wir auf Wunsch für Sie diese Registrierung (ohne Gewähr!). Sprechen Sie uns an.

Strom und Sanitär                       Konvoi                                Hunde / Haustiere
Zu unseren Leistungen auf all           Wir fahren nicht im Konvoi, was       ... sind uns herzlich willkommen. Auf fast jeder Reise haben wir
unseren Reisen gehören die an-          auch alle Reisemobilisten schät-      wenigstens einen vierbeinigen Begleiter. Kosten, die dem Halter
fallenden Campingplatzgebühren          zen. Tagespläne und Navis mit         dadurch extra entstehen (z.B. Camping, Schiff, Zug usw.) sind extra
samt Strom. Manchmal gibt es            ausführlichen Beschreibungen und      vor Ort zu begleichen. Jedes Land hat Einreise- bzw. Impfvorschriften
Wahlmöglichkeiten bei der Am-           gutes Kartenmaterial, Reiseführer     – diese sind vom Halter zu beachten. Der zuständige Amtstierarzt
pere-Stärke – dann ist Lichtstrom       und tägliche Besprechungen ge-        muss diese kennen. Für Reisen innerhalb der Europäischen Union
gemeint, der für die Grundversor-       währen informiertes und doch in-      ist seit 1. Oktober 2004 ein „EU-Heimtierausweis“ für Hunde und
gung ausreicht.                         dividuelles Fahren.                   Katzen mitzuführen, der vom Tierarzt ausgestellt wird. Mitnahme von
                                                                              Haustieren laut Ausschreibung.
In unterversorgten Ländern (z.B.        Bei unseren Tagesplänen und in den
RUS-MAR usw.) ist auf manchen           Navis versuchen wir möglichst viel    Jeder Halter weiß, dass dem Kennenlernen von Kulturen mit Hund
Plätzen selbst Lichtstrom nicht im-     Sehenswertes hineinzupacken.          immer mehr Grenzen gesetzt sind: Tiere sind i. d. R. bei Besichti-
mer für alle gewährleistet. Dann re-    Je nach Lust und Laune der Teil-      gungen, Führungen, in Bussen, Schiffen und Restaurants nicht
geln Absprachen und Rücksichts-         nehmer suchen sich manche 1-2         erlaubt. Das Haustier muss somit alleine im/am Fahrzeug bleiben
nahme untereinander die tägliche        Punkte zum längeren Verweilen         (vor allem in I-GR-E-P-F-PL-BAL).
Stromverteilung.                        und Kennenlernen aus, andere
                                        wollen mehr Dinge in derselben        Unsere langjährige Erfahrung mit „fahrenden Haustieren“ zeigt, dass
Hin und wieder stehen wir frei;         Zeit anfahren, ganz wenige halten     jeder Halter weiß, wie lange sein Hund allein im Fahrzeug aushält,
deshalb ist die Mitnahme eines          kaum oder versuchen das Unmög-        bzw. dass (fast) jeder Halter bereit ist, seinen eigenen optimalen
Sinuswandlers mit mind. 200 W           liche: Alles möglichst ausgedehnt     Kompromiss zwischen seinem Haustier und dem Stadt- / Ausflugs-
Leistung zum Aufladen von Handy,        zu erleben.                           programm zu finden.
Kameras usw. grundsätzlich sehr
zu empfehlen.                           Ist aus Sicherheitsgründen ein        Unser Ausflug nach Königsberg auf der Masurenreise ist nur ohne
                                        Konvoi nötig, hat das leider auch     Hund möglich, da der Aufwand für einen Tag mit Papieren und
Überdies muss jeder Teilnehmer          persönliche Einschränkungen zur       Grenzabwicklung zu groß ist. Bei unseren Stadtrundgängen in Polen
autark sein, d. h. seine Toilette und   Folge: individuelle Stopps (Besich-   und Tschechien gilt Maulkorb-Mitführpflicht.
Waschmöglichkeit nutzen können.         tigungen, Essen, Tanken, Ruhe-        Für wohl alle Campingfreunde mit Hund und Herz verstehen sich
                                        pause, Fotostopp, „Gassi-Gehen“,      diese Zeilen wohl von selbst, oft arrangieren sich bei Ausflügen
                                        Markt- oder Ladeneinkauf) werden      mehrere Halter untereinander.
                                        ersetzt von wenigen geplanten,
                                        gemeinsamen Stopps. Gegenseiti-       Die Mitnahme von sogenannten „Kampfhunden“ müssen wir ent-
                                        ge Rücksichtnahme und Kompro-         schieden ablehnen, da aufgrund vieler Vorfälle viele Menschen, die
                                        missbereitschaft sind nötig.          mit Hunden nicht vertraut sind, einfach Angst haben.
120    KUGA TOURS 2021
BIC/SWIFT:
                                                                      -Kronach

Ausweisdokumente:                           Bitte lassen Sie uns eine Kopie/einen Scan Ihres Reisepasses zukommen (für Reisen innerhalb der EU reicht meistens auch der Personalausweis)

Führerschein:                               Bei Mietmobil-Reisen lassen Sie uns eine Kopie/einen Scan Ihres Führerscheins und möglichst auch Ihres Internationalen Führerscheins zukommen

                                    Kennzeichen Typ (z. B. Pössl) Reisemobil oder PKW:              Kennzeichen:                       ges. Masse: L:         B:         H:         über alles
                                    Kennzeichen Typ (z. B. Fendt) Wohnwagen:                        Kennzeichen:                       ges. Masse: L:         B:         H:         über alles

  Für die jeweilige Reise sind notwendig:
  Gültige Grüne Versicherungskarte oder Versicherungsbestätigung für alle Reiseländer! Personalausweis bzw. möglichst Reisepass (auf jeden Fall für alle Reisen außerhalb der EU) mit
  mind. 6 Monaten Gültigkeit nach Reiseende!
  Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie der Fa. KUGA-GmbH den Abschluss des Reisevertrages verbindlich an. Für die KUGA-GmbH wird der Reisevertrag gültig, wenn diese Ihnen die
  Buchung und den Reisepreis bestätigen, wie im umseitigen Punkt 1 beschrieben.
  Mit Zusendung der Rechnung nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, sofern der Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art.
  252 EGBGB an den Reisenden in Textform übermittelt wurde.
  Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 30 Tage
  vor Reiseantritt zur Zahlung ohne weitere Aufforderung fällig. Wenn der Reisepreis mit Kreditkarte bezahlt wird, erfolgt die Belastung der Kreditkarte 50 Tage vor Reiseantritt.
  Hierzu benötigen wir Ihre Kreditkartennummer, die Zahl auf der Rückseite der Karte, das Gültigkeitsdatum und den genauen Namen auf der Karte.
  Die rechts- und umseitigen allgemeinen Reisebedingungen (ARB) sind Grundlage dieses Reisevertrages; sie sind ab dem 01.07.2018 gültig.
  Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Kuga GmbH und de-
  ren Leistungsträgern (Beförderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspolizeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutz-
  ten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE und der KUGA Datenbank verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich sind. Die Vorschriften der
  DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der Rechte der Reisenden sind auf https://kuga-tours.de/datenschutzerklärung hinterlegt, können
  unter den Kontaktdaten von Kuga GmbH angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.

                                                                                                                                        KUGA TOURS 2021                                 121
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Kuga GmbH (Stand 01.07.2018)
Die nachfolgenden Allgemeinen Reisebedingungen (ARB) werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt               lich nach Kenntnis von dem Änderungsgrund zusammen mit der Mitteilung über dessen Rechte nebst
des zwischen dem Kunden (=Reisender) und dem Reiseveranstalter Kuga GmbH (nachfolgend KUGA                   Fristsetzung zur Erklärung auf einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener
TOURS genannt) zu Stande kommenden Pauschalreisevertrages. Die ARB ergänzen die gesetzlichen                 Weise unterrichtet.
Vorschriften der §§ 651a ff. BGB und der Artikel 250 und 252 des EGBGB und füllen diese aus. Bei             3.5 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit
Buchung einer Pauschalreise ist Vertragspartner des Reiseveranstalters der Reisende – hierbei ist es         Mängeln behaftet sind. Sofern die durchgeführte Ersatz-Pauschalreise oder geänderte Pauschalreise im
unerheblich, ob der Reisende die Pauschalreise selbst in Anspruch nimmt oder er den Vertrag für einen        Vergleich zur ursprünglich geschuldeten Pauschalreise nicht von mindestens gleichwertiger Beschaffen-
anderen Reiseteilnehmer schließt.                                                                            heit, ist der Reisepreis gemäß § 651m Abs. 1 BGB zu mindern; sofern KUGA TOURS bei gleichwertiger
                                                                                                             Beschaffenheit geringere Kosten entstehen, ist dem Reisenden der Differenzbetrag gemäß § 651m Abs.
1. Abschluss des Pauschalreisevertrages                                                                      2 BGB zu erstatten.
1.1 Grundlage dieses Angebotes ist die Reiseausschreibung von KUGA TOURS im Katalog bzw. Prospekt,
auf seiner Website, in einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von KUGA TOURS,               4. Rücktritt durch den Reisenden vor Reisebeginn, Vertragsübertragung (Ersatzperson)
nebst ergänzenden Informationen von KUGA TOURS für die jeweilige Reise, soweit diese dem Reisenden           a) 4.1 Der Reisende kann jederzeit vor Reisebeginn vom Pauschalreisevertrag zurücktreten. Der Rücktritt
bei Buchung vorliegen.                                                                                       ist gegenüber KUGA TOURS unter den am Ende der ARB angegebenen Kontaktdaten zu erklären. Falls
Durch die Reiseanmeldung (Buchung) bietet der Reisende KUGA TOURS den Abschluss des Pauschalrei-             die Reise über einen Reisemittler gebucht wurde, kann der Rücktritt auch diesem gegenüber erklärt
severtrages für die angegebenen Personen verbindlich an. Der Reisende hat für alle Vertragsverpflichtungen   werden. Dem Reisenden wird empfohlen, den Rücktritt auf einem dauerhaften Datenträger zu erklären.
von Mitreisenden, für die er die Buchung vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese        4.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise nicht an, so verliert KUGA TOURS
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen hat.                                   den Anspruch auf den Reisepreis. Stattdessen kann KUGA TOURS eine angemessene Entschädigung
1.2 Der Vertrag kommt mit Zugang der Reisebestätigung (Annahmeerklärung) von KUGA TOURS zustan-              vom Reisenden verlangen. Dies gilt nicht, sofern der Rücktritt von KUGA TOURS zu vertreten ist oder
de. Bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss wird KUGA TOURS dem Reisenden eine Reisebestätigung           wenn am Bestimmungsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Um-
auf einem dauerhaften Datenträger übermitteln. Sofern der Vertragsschluss bei gleichzeitiger körperlicher    stände auftreten, die die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung von Personen an den
Anwesenheit erfolgt, hat der Reisende einen Anspruch auf eine Reisebestätigung in Papierform; gleiches       Bestimmungsort erheblich beeinträchtigen; Umstände sind unvermeidbar und außergewöhnlich, wenn
gilt bei einem Vertragsschluss außerhalb von Geschäftsräumen.                                                sie nicht der Kontrolle derjenigen Vertragspartei unterliegen, die sich hierauf beruft, und sich ihre Folgen
1.3 Weicht die Reisebestätigung inhaltlich von der Reiseanmeldung ab, so gilt diese Reisebestätigung als     auch dann nicht hätten vermeiden lassen, wenn alle zumutbaren Vorkehrungen getroffen worden wären.
ein neues Angebot, an das KUGA TOURS für die Dauer von zehn Tagen gebunden ist. Der Vertrag kommt            4.3 KUGA TOURS hat diesen ihm zustehenden Entschädigungsanspruch in den nachfolgenden Storno-
auf der Grundlage dieses neuen Angebotes zustande, sofern KUGA TOURS auf die Änderung hingewiesen            pauschalen festgelegt. Die Berechnung erfolgt unter Berücksichtigung des Zeitpunktes des vom Reisenden
hat und diesbezüglich seine vorvertraglichen Informationspflichten erfüllt hat und der Reisende innerhalb    erklärten Rücktritts bis zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn, der zu erwartenden Ersparnis von
der Bindungsfrist KUGA TOURS gegenüber die Annahme ausdrücklich oder schlüssig durch (An-) Zahlung           Aufwendungen und den zu erwartenden Erwerb durch eine anderweitige Verwendung der Reiseleistungen.
des Reisepreises erklärt.                                                                                    Die Entschädigung wird nach dem Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei KUGA TOURS oder
1.4 KUGA TOURS weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch,          dem Reisemittler wie folgt berechnet:ung gestellt.
per E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können.             Allg. Stornopauschale pro Fahrzeugeinheit:        allg. Stornopauschale pro Fahrzeugeinheit bei Fly & Rent:
Ein Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen KUGA TOURS                                                            89 bis 60 Tage vor Reisebeginn 25 %
und dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es             59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 30%                59 bis 30 Tage vor Reisebeginn 40%
sei denn, die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende         29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 50 %               29 bis 15 Tage vor Reisebeginn 60 %
Bestellung des Verbrauchers geführt worden.                                                                  14 bis 0 Tage vor Reisebeginn                     14 bis 0 Tage vor Reisebeginn
                                                                                                             oder bei Nichtantritt: 80 %.                      oder bei Nichtantritt: 80 %.
2. Bezahlung                                                                                                 4.4 Dem Reisenden bleibt es in jedem Fall unbenommen, KUGA TOURS nachzuweisen, dass KUGA
2.1 Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 10 % des Reisepreises fällig, sofern der            TOURS durch den Rücktritt lediglich eine wesentlich niedrigere angemessene Entschädigung verlangen
Sicherungsschein gemäß § 651r Abs. 4 Satz 1 BGB, Art. 252 EGBGB an den Reisenden in Textform                 kann.
übermittelt wurde. Der Restbetrag ist, sofern die Reise nicht mehr aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen   4.5 KUGA TOURS behält sich vor, anstelle der vorstehenden Stornopauschalen eine höhere, konkret
abgesagt werden kann und der Sicherungsschein in Textform übermittelt wurde, 30 Tage vor Reiseantritt        berechnete Entschädigung zu fordern, soweit KUGA TOURS das Entstehen wesentlich höherer Aufwen-
zur Zahlung unaufgefordert fällig. Wenn der Reisepreis mit Kreditkarte bezahlt wird, erfolgt die Belastung   dungen als die jeweils anwendbare Stornopauschale nachweisen kann. In diesem Fall ist KUGA TOURS
der Kreditkarte 50 Tage vor Reiseantritt. Sofern eine Reise noch aus den in Ziffer 7.1 genannten Gründen     verpflichtet, die geforderte Entschädigung unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und sowie
abgesagt werden kann, ist der Restbetrag für diese Reise erst zu dem Zeitpunkt fällig, in dem die Reise      abzüglich dessen, was er durch anderweitige Verwendung der Reiseleistungen erwirbt, konkret zu beziffern
durch KUGA TOURS nicht mehr abgesagt werden kann.                                                            und auf Verlangen des Reisenden zu begründen.
2.2 Bei kurzfristigen Buchungen, d.h. Buchungen, die so kurzfristig vor Reiseantritt erfolgen, dass der      4.6 Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird von KUGA TOURS ausdrücklich em-
gesamte Reisepreis bereits fällig ist oder KUGA TOURS die Reise nicht mehr wegen Nichterreichung der         pfohlen.
Teilnehmerzahl absagen kann, ist der gesamte Reisepreis sofort zur Zahlung nach in Textform erfolgter        4.7 Ist KUGA TOURS infolge eines Rücktritts zur Rückerstattung des Reisepreises verpflichtet ist, ist
Übermittlung des Sicherungsscheines fällig.                                                                  die Erstattung unverzüglich, auf jeden Fall aber innerhalb von 14 Tagen nach dem Rücktritt zu leisten.
2.3 Prämien für Versicherungen und sonstige Auslagen wie Storno- und Umbuchungsentgelte sind nach            4.8 Das gesetzliche Recht des Reisenden, auf einem dauerhaften Datenträger gemäß § 651e BGB eine
Rechnungsstellung vollständig zur Zahlung fällig.                                                            Vertragsübertragung auf einen anderen Reisenden zu erklären (Stellung eines Ersatzteilnehmers), bleibt
2.4 Sofern der Reisende die Anzahlung oder Restzahlung trotz erhaltenen Sicherungsscheins nicht zum          durch die vorstehenden Bestimmungen unberührt, sofern diese Mitteilung KUGA TOURS nicht später als
jeweiligen Fälligkeitstag leistet, ist KUGA TOURS berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Vertrag      sieben Tage vor Reiseantritt zugeht. KUGA TOURS kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn
zurückzutreten und den Reisenden mit den in Ziffer 4.1 ff. geregelten Stornierungskosten zu belasten.        dieser die vertraglichen Reiseerfordernisse nicht erfüllt.

3. Leistungen und Leistungsänderungen                                                                        5. Umbuchungen durch den Reisenden vor Reisebeginn
3.1 Die Leistungsverpflichtung von KUGA TOURS ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Bu-              5.1 Ein rechtlicher Anspruch des Reisenden auf eine Änderung hinsichtlich des Reisetermins, des Rei-
chungsbestätigung in Verbindung mit dem für den Zeitpunkt der Reise gültigen Katalog bzw. Prospekt,          seziels, des Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart (Umbuchung) besteht nicht.
der Website von KUGA TOURS, einem individuellen Angebot oder einem sonstigen Medium von KUGA                 Dies gilt selbstverständlich nicht, sofern eine Umbuchung aufgrund unvollständiger oder fehlerhafter
TOURS unter Maßgabe sämtlicher darin enthaltener Informationen, Hinweise und Erläuterungen sowie der         vorvertraglicher Informationen gemäß Art. 250 § 3 EGBGB nötig ist; eine solche Umbuchung wird für
für die gebuchte Pauschalreise relevanten vorvertraglichen Informationen nach Art. 250 § 3 EGBGB. Bei        den Reisenden kostenfrei durchgeführt.
den von KUGA TOURS angebotenen Reisen handelt es sich nicht um „klassische“ Pauschalreisen, sondern
Gruppenreisen, zum Teil als Abenteuerreisen, unter sachkundiger Führung mit einem Begleitfahrzeug, die       6. Nicht in Anspruch genommene Leistungen
ja nach Reise teilweise in Gebiete ohne touristische Infrastruktur führen.                                   Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die KUGA TOURS ordnungsgemäß angeboten hat, aus
3.2 Mitarbeiter von Leistungsträgern (z.B. Campingplatzbetreiber) sowie von Reisemittlern sind von KUGA      Gründen, die vom Reisenden zu vertreten sind, nicht in Anspruch, hat er keinen Anspruch auf eine anteilige
TOURS nicht bevollmächtigt, Zusicherungen oder Auskünfte zu geben, sowie Vereinbarungen zu treffen,          Erstattung des Reisepreises. KUGA TOURS wird sich bei den Leistungsträgern um Erstattung der ersparten
die über die Reiseausschreibung, die Buchungsbestätigung oder der vorvertraglichen Informationen nach        Aufwendungen bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um völlig unerhebliche Leistungen
Art. 250 § 3 EGBGB von KUGA TOURS hinausgehen, im Widerspruch dazu stehen oder den bestätigten               handelt oder wenn einer Erstattung gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen. KUGA
Inhalt des Pauschalreisevertrages abändern.                                                                  TOURS empfiehlt den Abschluss einer Reise-Abbruch-Versicherung.
3.3 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Pau-
schalreisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und die von KUGA TOURS nicht wider            7. Rücktritt wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl und Kündigung durch KUGA TOURS
Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen           7.1 KUGA TOURS kann wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl nur dann vom Pauschalrei-
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Pauschalreise nicht beeinträchtigen. Darüber      severtrag zurücktreten, wenn KUGA TOURS
hinaus müssen diese Änderungen vor Reisebeginn erklärt werden. KUGA TOURS hat den Reisenden auf                 a) in der vorvertraglichen Unterrichtung hinsichtlich der gebuchten Pauschalreise die Mindestteil
einem dauerhaften Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise über die Änderung zu                 nehmerzahl beziffert, sowie den Zeitpunkt angibt, bis zu welchem vor dem vertraglich vereinbarten
unterrichten.                                                                                                      Reisebeginn dem Reisenden spätestens die Erklärung zugegangen sein muss, und
3.4 Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Eigenschaft einer Reiseleistung nach                 b) in der Reisebestätigung die Mindestteilnehmerzahl und die späteste Rücktrittsfrist angibt.
Art. 250 § 3 Nr. 1 EGBGB oder einer Abweichung von einer besonderen Vorgabe des Reisenden, die               Der Rücktritt ist dem Reisenden gegenüber spätestens an dem Tag, der in der vorvertraglichen Unter-
Inhalt des Pauschalreisevertrages wurde, ist der Reisende berechtigt, innerhalb einer von KUGA TOURS         richtung und der Reisebestätigung angegeben ist, zu erklären. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt
gesetzten angemessenen Frist                                                                                 ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden kann, hat KUGA TOURS unver-
a) die mitgeteilte Änderung der Reiseleistung oder Abweichung der besonderen Vorgabe anzunehmen,             züglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen.
b) ohne Stornokosten vom Vertrag zurückzutreten, oder                                                        Wird die Reise aus diesem Grund nicht durchgeführt, hat KUGA TOURS unverzüglich, auf jeden Fall
c) die Teilnahme an einer von KUGA TOURS gegebenenfalls angebotenen Ersatz-Pauschalreise zu                  aber innerhalb von 14 Tagen nach erklärtem Rücktritt, durch den Reisenden geleistete Zahlungen
erklären.                                                                                                    zurückzuerstatten.
Wenn der Reisende gegenüber KUGA TOURS nicht oder nicht innerhalb der gesetzten, angemessenen                7.2 KUGA TOURS kann den Pauschalreisevertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Reisen-
Frist reagiert, gilt die Änderung bzw. Abweichung als angenommen. Hierüber, sowie über die erhebliche        de die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung durch KUGA TOURS nachhaltig stört oder
Änderung bzw. Abweichung einer besonderen Vorgabe wird der Reisende von KUGA TOURS unverzüg-                 sich in einem solchen Maß vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt

122       KUGA TOURS 2021
Allgemeine Reisebedingungen (ARB) von Kuga GmbH (Stand 01.07.2018)
ist; dies gilt nicht, sofern ein vertragswidriges Verhalten aufgrund einer Verletzung von vorvertraglichen    vor Reiseantritt.
Informationspflichten entstanden ist. Kündigt KUGA TOURS, so behält KUGA TOURS den Anspruch auf               11.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen der behördlich notwendigen
den Reisepreis, muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech-        Reisedokumente, eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvor-
nen lassen, die KUGA TOURS aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen                schriften. Nachteile, die aus der Nichtbeachtung dieser Vorschriften erwachsen, z.B. die Zahlung von
Leistungen erlangt, einschließlich der ihm von seinen Leistungsträgern gutgebrachten Beträge.                 Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn KUGA TOURS nicht, nicht ausreichend
                                                                                                              oder falsch informiert hat.
8. Mitwirkungspflichten des Reisenden                                                                         11.3 KUGA TOURS haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die
8.1 Reiseunterlagen                                                                                           jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende KUGA TOURS mit der Besorgung beauftragt hat,
Der Reisende hat KUGA TOURS oder seinen Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu            es sei denn, dass KUGA TOURS eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.
informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen (z.B. Fährtickets, Übernachtungsvoucher) trotz
vollständiger Zahlung des Reisepreises nicht innerhalb der von KUGA TOURS mitgeteilten Frist erhält.          12. Informationen zur Identität ausführender Luftfahrtunternehmen
8.2 Mängelanzeige                                                                                             Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die Identität des ausführenden Luftfahrt-
KUGA TOURS ist verpflichtet, dem Reisenden die Pauschalreise frei von Reisemängeln zu erbringen.              unternehmens verpflichtet KUGA TOURS, den Reisenden über die Identität der ausführenden Flugge-
Sollte dies nicht der Fall sein, ist der Reisende verpflichtet, einen Reisemangel KUGA TOURS gegenüber        sellschaften sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu erbringenden Flugbeförderungsleistungen
unverzüglich anzuzeigen. Hierzu hat der Reisende seine Mängelanzeige unverzüglich dem Vertreter von           bei der Buchung zu informieren. Steht bei der Buchung die ausführende Fluggesellschaft noch nicht
KUGA TOURS vor Ort bekannt zu geben. Ist ein Vertreter von KUGA TOURS vor Ort nicht vorhanden und             fest, so ist KUGA TOURS verpflichtet, dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften
vertraglich nicht geschuldet, hat der Reisende die aufgetretenen Mängel KUGA TOURS direkt gegenüber           zu nennen, die wahrscheinlich den Flug bzw. die Flüge durchführen wird bzw. werden. Sobald KUGA
bekannt zu geben. Die Kontaktdaten eines vor Ort vorhanden Vertreters von KUGA TOURS nebst dessen             TOURS weiß, welche Fluggesellschaft den Flug durchführen wird, muss KUGA TOURS den Reisenden
Erreichbarkeit sowie die Kontaktdaten von KUGA TOURS für eine Reisemängelanzeige sind den Reiseun-            informieren. Wechselt die dem Reisenden als ausführende Fluggesellschaft genannte Fluggesellschaft,
terlagen zu entnehmen. Der Reisende hat darüber hinaus die Möglichkeit, seine Mängelanzeige auch dem          muss KUGA TOURS den Reisenden über den Wechsel informieren. KUGA TOURS muss unverzüglich
Reisemittler, bei dem er die Pauschalreise gebucht hat, zu übermitteln.                                       alle angemessenen Schritte einleiten, um sicherzustellen, dass der Reisende so rasch wie möglich über
Der Vertreter von KUGA TOURS ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen sofern dies möglich ist. Er ist jedoch     den Wechsel unterrichtet wird.
nicht befugt, Ansprüche anzuerkennen.                                                                         Die Liste der Fluggesellschaften, denen der Betrieb in der EU untersagt ist (sog. „Black List“) kann auf
Soweit KUGA TOURS infolge einer schuldhaften Unterlassung der Mängelanzeige nicht Abhilfe schaffen            folgender Internetseite abgerufen werden: https://ec.europa.eu/transport/modes/air/safety/air-ban_de
konnte, kann der Reisende weder Minderungsansprüche nach § 651m BGB noch Schadensersatzan-
sprüche nach § 651n BGB geltend machen.                                                                       13. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
8.3 Fristsetzung vor Kündigung                                                                                13.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen dem Reisenden und KUGA TOURS findet deutsches Recht
Will ein Reisender den Pauschalreisevertrag wegen eines erheblichen Reisemangels der in § 651i BGB            Anwendung.
bezeichneten Art nach § 651l BGB kündigen, so hat der Reisende KUGA TOURS zuvor eine angemessene              13.2 Der Reisende kann KUGA TOURS nur an dessen Sitz verklagen. Für Klagen von KUGA TOURS gegen
Frist zur Abhilfeleistung zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe durch KUGA TOURS verweigert       den Reisenden ist der Wohnsitz des Reisenden maßgebend. Für Klagen gegen Reisende, die Kaufleute,
wird oder eine sofortige Abhilfe notwendig ist.                                                               juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts sind, wird als Gerichtsstand der Sitz von KUGA
8.4 Gepäckverspätung und -beschädigung:                                                                       TOURS vereinbart, sofern diese ARB aufgrund eines fehlenden Rahmenvertrages zur Abwicklung von
a) Der Reisende hat nach luftverkehrsrechtlichen Bestimmungen bei Flugreisen Schäden an seinem                Geschäftsreisen für das Unternehmen des Reisenden anwendbar sind. Gleiches gilt für Reisende, die
Reisegepäck oder einen Gepäckverlust oder Gepäckverspätung unverzüglich vor Ort der zuständigen Flug-         ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in einem Drittland haben oder deren Wohnsitz oder
gesellschaft mittels Schadensanzeige (P.I.R.) anzuzeigen und sich aus Nachweisgründen eine Bestätigung        gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
in Textform aushändigen zu lassen. Sowohl Fluggesellschaften als auch KUGA TOURS lehnen in der Regel          13.3 Die vorstehenden Bestimmungen gelten nicht,
diesbezügliche Erstattungen aufgrund internationaler Übereinkünfte ab, wenn die Schadenanzeige nicht             a) wenn und insoweit sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkom-
ausgefüllt wurde. Die Schadenanzeige ist bei einer Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei einer                   men, die auf den Pauschalreisevertrag zwischen dem Reisenden und KUGA TOURS anzuwenden
Gepäckverspätung binnen 21 Tagen nach Aushändigung zu erstatten.                                                     sind, etwas anderes zugunsten des Reisenden ergibt, oder
b) Darüber hinaus ist die Beschädigung, der Verlust bzw. die Gepäckverspätung unverzüglich KUGA                  b) wenn und insoweit auf den Pauschalreisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen im
TOURS gemäß den Ausführungen in Ziffer 8.2 bekannt zu geben. Eine Bekanntgabe an KUGA TOURS                          Mitgliedstaat der EU, dem der Reisende angehört, für den Reisenden günstiger sind, als die vor-
entbindet den Reisenden nicht von der Pflicht der fristgemäßen Schadenanzeige an die zuständige                      stehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.
Fluggesellschaft gemäß lit. a).
                                                                                                              Stand: 01.07.2018 / ©JD
9. Beschränkung der Haftung
9.1 Die vertragliche Haftung von KUGA TOURS für Schäden, die nicht aus der Verletzung des Lebens,             Reiseveranstalter:
des Körpers oder der Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit diese       Kuga GmbH
nicht schuldhaft herbeigeführt wurden. Gelten für eine Reiseleistung internationale Übereinkünfte oder        Hans-Dill-Straße 1
auf solchen beruhende gesetzliche Vorschriften, nach denen ein Anspruch auf Schadensersatz gegen den          D-95326 Kulmbach
Leistungserbringer nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen entsteht oder geltend             Telefon:+49-(0)9221-84110
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist, so kann sich auch               Telefon:+49-(0)172-3543495
KUGA TOURS gegenüber dem Reisenden hierauf berufen. Sofern sich aus internationalen Übereinkünften            E-Mail:info@kuga-tours.de
oder auf diesen beruhende gesetzliche Vorschriften weitergehende Ansprüche ergeben, bleiben diese von         Internet:www.kuga-tours.de
der Haftungsbeschränkung unberührt.                                                                           Telefax:+49-(0)9221-84130
9.2 KUGA TOURS haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschäden im Zusammenhang                 Geschäftsführer: Olaf Gafert
mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden, wie z.B. Ausflüge, Sportveranstal-
tungen, Musicalaufführungen, Ausstellungen, wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und               Datenschutzhinweis:
der Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Angabe der Identität und der Adresse des vermittelten          Die im Rahmen der Buchung der Pauschalreise von den Reisenden zur Verfügung gestellten personen-
Vertragspartners als Fremdleistungen so eindeutig gekennzeichnet werden, dass diese für den Reisenden         bezogenen Daten werden elektronisch verarbeitet und von Kuga GmbH und deren Leistungsträgern (Be-
erkennbar nicht Bestandteil der Pauschalreise von KUGA TOURS sind. KUGA TOURS haftet jedoch                   förderungsunternehmen, Hotels, Incoming-Agenturen, Datenbankanbieter Einreise- und gesundheitspoli-
für diese Leistungen, wenn und soweit für einen Schaden des Reisenden die Verletzung von Hinweis-,            zeilicher Vorschriften) genutzt und im weltweit genutzten Reservierungssystem (GDS) AMADEUS/SABRE
Aufklärungs- oder Organisationspflichten seitens KUGA TOURS ursächlich waren.                                 und der KUGA Datenbank verarbeitet und gespeichert, soweit sie zur Vertragsdurchführung erforderlich
9.3 KUGA TOURS haftet nicht für Leistungen, die durch den Reisenden im Rahmen der Pauschalreise               sind. Aufgrund eines US-Bundesgesetzes zur Terroristenfahndung sind die Fluggesellschaften gezwungen,
in Anspruch genommen werden und nicht von KUGA TOURS oder deren Vertreter vor Ort, sondern                    die Flug- und Reservierungsangaben jedes Passagiers vor der Einreise in die USA der US-Transportsicher-
beispielsweise durch das Hotel oder andere Personen oder Firmen in eigener Verantwortung vermittelt           heitsbehörde (TSA) mitzuteilen. Ohne diese Datenübermittlung ist eine Einreise in die USA nicht möglich
oder veranstaltet werden.                                                                                     – dies betrifft auch Zwischenlandungen sowie Umsteigeflüge. Auch bei Flügen in andere Staaten, die
                                                                                                              lediglich den Luftraum der USA tangieren, müssen diese Daten ebenfalls zwingend übermittelt werden.
10. Geltendmachung von Ansprüchen, Verjährung, Verbraucherstreitbeilegung                                     Die Vorschriften der DSGVO finden Anwendung. Die ausführlichen Datenschutzhinweise einschließlich der
10.1 Ansprüche nach den §§ 651i Abs. 3 Nr. 2, 4-7 BGB hat der Reisende gegenüber KUGA TOURS                   Rechte der Reisenden sind auf https://kuga-tours.de/datenschutzerklärung hinterlegt, können unter den
geltend zu machen. Die Geltendmachung kann durch den Reisenden auch über den Reisemittler, bei                Kontaktdaten von Kuga GmbH angefordert werden bzw. werden zum Zeitpunkt der Erhebung der Daten
dem er die Pauschalreise gebucht hat, erfolgen. Es wird empfohlen, die Ansprüche auf einem dauerhaften        (Reiseanfrage / Reisebuchung) zur Verfügung gestellt.
Datenträger geltend zu machen.
10.2 Die reisevertraglichen Ansprüche des Reisenden verjähren in zwei Jahren; die Verjährungsfrist            Fernabsatzverträge:
beginnt mit dem Tag, an dem die Pauschalreise dem Vertrag nach enden sollte.                                  Kuga GmbH weist darauf hin, dass Buchungen von Pauschalreisen im Fernabsatz (z.B. telefonisch, per
10.3 Die Abtretung von Ansprüchen gegen KUGA TOURS an Dritte, die nicht Reiseteilnehmer sind, ist             E-Mail) nicht nach den §§ 312 Abs. 7, 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB widerrufen werden können. Ein
ausgeschlossen.                                                                                               Widerrufsrecht besteht jedoch dann, wenn der Vertrag über die Pauschalreise zwischen Kuga GmbH und
10.4 KUGA TOURS weist nach § 36 VSBG (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) darauf hin, dass KUGA                dem Reisenden, der Verbraucher ist, außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen worden ist, es sei denn,
TOURS nicht an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmt und hierzu         die mündlichen Verhandlungen, auf denen der Vertragsschluss beruht, sind auf vorhergehende Bestellung
auch gesetzlich nicht verpflichtet ist. Sollte sich nach Drucklegung eine gesetzliche Pflicht zur Teilnahme   des Verbrauchers geführt worden.
an einem solchen Streitbeilegungsverfahren ergeben oder sollte KUGA TOURS freiwillig daran teilnehmen,
wird KUGA TOURS die Reisenden hierüber auf einem dauerhaften Datenträger informieren.                         Reiseversicherungen:
                                                                                                              Kuga GmbH empfiehlt generell den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer
11. Pass-, Visa und Gesundheitsvorschriften für Teilnehmer und evtl. deren Haustiere                          Auslands-Reise-Krankenversicherung einschließlich Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder
11.1 KUGA TOURS unterrichtet die Reisenden über allgemeine Pass- und Visaerfordernisse des                    Krankheit sowie einer Unfall, Gepäck- und Haftpflichtversicherung. Bei Auslandsreisen empfiehlt Kuga
Bestimmungslandes einschließlich der ungefähren Fristen für die Erlangung von eventuell notwendigen           GmbH ausdrücklich einen internationalen Schutzbrief, sowie eine Deckungszusage der Kfz-Haftpflicht-
Visa, sowie gesundheitspolizeiliche Formalitäten vor Vertragsabschluss sowie über deren evtl. Änderungen      und Vollkaskoversicherung für alle Reiseländer.

                                                                                                                                                           KUGA TOURS 2021                                     123
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