Martin Luther und die Reformation - Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach vom 29. Oktober - 4. November 2021 - Evangelisches ...

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Martin Luther und die Reformation - Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach vom 29. Oktober - 4. November 2021 - Evangelisches ...
Martin Luther und die Reformation
    Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach
          vom 29. Oktober – 4. November 2021
Am 31. Oktober 1517 schlug Martin Luther seine berühmten 95 Thesen wider den
Missbrauch des Ablasses an die Tür der Schlosskirche in Wittenberg. Der Tag
symbolisiert bis heute den Beginn der Reformation. Die ursprünglich für eine
akademische Auseinandersetzung verfassten Artikel verbreiteten sich durch den
Buchdruck wie ein Lauffeuer in ganz Deutschland.
Folgen Sie den Spuren von Martin Luther von seiner Geburt bis zu seinem Tod. Diese
siebentägige kulturgeschichtliche Studienreise führt Sie dabei zu den Original-
schauplätzen der Reformation: Mansfeld, Wittenberg, Erfurt, Eisenach und die
Wartburg, Eisleben sowie Gotha. Dabei besuchen Sie Festungen, Kirchen, Museen
und Klöster unter fachlicher Führung. Sie blicken somit sprichwörtlich „Martin Luther
und der Reformation“ über die Schulter.

                     Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.
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Vorgesehener Reiseverlauf:
1. Tag: Freitag, 29. Oktober 2021: Anreise über die Lutherstadt
Mansfeld nach Wittenberg
Morgens Abfahrt mit dem Bus ab Stuttgart. Voraussichtlich am
späten Mittag erreichen Sie den kleinen Ort Mansfeld im
Südharz. Hier besuchen Sie Luthers Elternhaus mit seinem
modernen Museumsbau. Später Weiterfahrt nach Wittenberg
mit Ankunft gegen Abend. Sie beziehen Ihr Zimmer im
komfortablen Best Western Hotel in der historischen Altstadt,
gleich neben Luthers „Schwarzem Kloster“.
Abends kommen Sie zum ersten gemeinsamen Abendessen
im Hotelrestaurant zusammen, bei dem Sie Ihre Mitreisenden
näher kennenlernen.
Erste Übernachtung in Wittenberg.                                   Foto: wikipedia.org/Tilmann2007

2. Tag: Samstag, 30. Oktober 2021: Luther in Wittenberg – Weinabend
                              In der traditionsreichen Residenzstadt Wittenberg lebte,
                              predigte und lehrte Luther 36 Jahre lang. Gefördert durch
                              den Kurfürsten fand er hier Freunde und traf bekannte Zeit-
                              genossen wie Philipp Melanchthon, Andreas Buggenhagen
                              und Lucas Cranach.
                              Ausgiebig verfolgen Sie heute die Spuren, die der Reformator
                              in dieser Stadt hinterlassen hat.
                              Luther, seine Lehren, aber auch der Familienalltag stehen im
                              Mittelpunkt der Führung durch das Lutherhaus. In der Dauer-
                              ausstellung widmen Sie sich auch ausführlich Katharina von
                              Bora, ihrem Leben als Frau Luther und ihrem Wirken an der
                              Seite des Reformators. Sie besuchen die Stadtkirche
                              St. Marien mit dem aufwendig restaurierten Cranach-Altar
sowie die Schlosskirche mit der berühmten Thesentür.
Am Abend erwartet Sie ein
besonderer Genuss in dop-
pelter Hinsicht: eine Wein-
verkostung mit Vesper im
Luther-Weingut und ein
geselliges Programm zum
Thema „Der Reformator
und sein Wein“ durch Ihren
Reisebegleiter       Pfarrer
Rainer Köpf.
Anschließend      Rückfahrt
zum Hotel und zweite
Übernachtung in Witten-
berg.

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3. Tag: Sonntag, 31. Oktober 2021: Reformationsfest in Wittenberg
Feiern Sie gemeinsam das Reforma-
tionsfest beginnend mit dem Besuch
des Festgottesdienstes und nehmen Sie
an den zahlreichen Veranstaltungen in
der Stadt teil.
Das jährlich stattfindende Wittenberger
Renaissance Musikfestival und weitere
Festkonzerte in den Kirchen bilden
musikalische Höhepunkte des Reforma-
tionsfestes in der Lutherstadt. Tauchen
Sie ein in das berühmte historische
Marktspektakel. Anlässlich des Reforma-
tionsfestes versetzen Sie hunderte
farbenfrohe Akteure in die Zeit vor rund 500 Jahren. Auf dem Marktplatz und in den
Altstadthöfen tummeln sich zahlreiche Gaukler, Musikanten, Wirte, Handwerksleute und
fahrendes Volk aus dem Mittelalter.
                               Erleben Sie das bunte Treiben an historischen Plätzen und
                               lassen Sie sich von den Künstlern verzaubern. Verschiedene
                               Musikgruppen stellen Ihnen dabei die Melodien und
                               Instrumente der damaligen Zeit vor.
                               Freuen Sie sich auf einen abwechslungsreichen Reforma-
                               tionstag in der Lutherstadt Wittenberg! Am umfangreichen
                               Festprogramm kann jeder individuell nach eigenen Vorlieben
                               teilnehmen. Wir informieren Sie rechtzeitig vor der Reise über
                               das Programmangebot.
                               Ihr Abendessen genießen Sie entsprechend Ihres eigenen
                               gewünschten Programmes individuell in einem der zahl-
                               reichen Lokale oder an den Marktständen in der Stadt.
                               Dritte Übernachtung in Wittenberg.

4. Tag: Montag, 01. November 2021: Lutherstadt Eisleben und Gotha
Aus Existenzgründen zogen Luthers Eltern 1448 in das
Zentrum des damaligen Kupferbergbaus. Geboren wurde
der kleine Martin am 10. November 1483 in Eisleben und
hier endete auch sein Leben am 18. Februar 1546. Er
bezeichnete die Stadt als „sein Vaterland“. Am Vormittag
erkunden Sie auf einem Spaziergang Luthers Zeit in Eis-
leben vorbei an Geburts- und Sterbehaus. Sie besuchen
seine Taufkirche und die Stadtkirche, wo er mehrfach
predigte.
Nach einer individuellen Mittagspause Fahrt nach Gotha
mit Ankunft am Nachmittag. Sie erleben eine Stadt-
führung mit Besuch des Augustinerklosters. Luther
verweilte hier 1515/16 und predigte hier auf seiner Reise
nach Worms.

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Wohnen werden Sie in Gotha im gastfreundlichen und komfortablen 4-Sterne-Hotel „Am
Schlosspark“, besonders hübsch gelegen gegenüber Schloss Friedenstein und dem
barocken Herzoglichen Museum.
Gemütliches Abendessen im Hotelrestaurant und erste Übernachtung in Gotha.

5. Tag: Dienstag, 02. November 2021: Der studierende Mönch Luther in Erfurt
In Erfurt besuchte Luther die Universität, später trat er als Augustiner-Mönch ins Schwarze
                                       Kloster ein und im Erfurter Dom empfing er seine
                                       Priesterweihe. Auf dem Spaziergang vorbei an der
                                       Studentenburse und dem alten Universitätsgebäude,
                                       beschäftigen Sie sich ausführlich mit der Studienzeit
                                       des jungen Martin Luther (in den Jahren von 1501-1505
                                       mit der Promotion zum Magister artium) sowie den
                                       Gründen seines Eintritts in das Kloster der Augustiner-
                                       eremiten. Die Stadt mit ihrer über 1250-jährigen Ge-
schichte, dem bilderbuchmäßig restaurierten mittelalterlichen Stadtkern und dem monu-
mentalen Ensemble von Dom und Severikirche lässt dabei ein authentisches Bild der Zeit
erahnen. Auf der Stadtführung besuchen Sie das Augustinerkloster mit der Dauerausstellung
„Bibel – Kloster – Luther“ und der Lutherzelle.
Zeit für eigene Stadterkundungen in der thüringischen
Landeshauptstadt haben wir für Sie eingeplant, z. B. für
einen Besuch des Erfurter Doms. Unsere Empfehlung:
Ein Blick von der barocken Petersberg-Zitadelle über
die Altstadt mit ihren vielen geschichtsträchtigen Kirch-
türmen.
Am Abend gemeinsames Essen und zweite Übernach-
tung in Gotha.

6. Tag: Mittwoch, 03. November 2021: Luther in Eisenach
Nach dem Frühstück starten Sie Ihren Tagesausflug
nach Eisenach. Nach dem kurzen Aufstieg zur Wart-
burg erwartet Sie eine Führung durch den romani-
schen Palas der Thüringer Landgrafen, die dem Refor-
mator Schutz vor den Auswirkungen der Reichsacht
boten. Hier übersetzte Luther, unerkannt als Junker
Jörg, das Neue Testament. Genießen Sie das histori-
sche Ambiente der Wartburg und die herrlichen
Ausblicke in den umliegenden Thüringer Wald.

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Am Nachmittag erkunden Sie die Eisenacher Altstadt auf Luthers Spuren. Der junge Luther
                                        verbrachte hier seine Pfarrschulzeit. Das
                                        Lutherhaus Eisenach ist eines der ältesten und
                                        schönsten Fachwerkhäuser Thüringens. Luther soll
                                        hier als Schüler von 1498 bis 1501 gewohnt haben.
                                        Daran erinnern die berühmten „Lutherstuben“
                                        aus dem Jahr 1356. Das Herzstück des Hauses: Die
                                        neue Dauerausstellung „Luther und die Bibel“
                                        bietet viel mehr als ihr Titel erwarten lässt: Außer-
                                        gewöhnliche Exponate, multimediale Präsenta-
                                        tionen und überraschende Einsichten. Hier erfah-
                                        ren Sie, warum, wie und mit wem Luther die Bibel
übersetzte – und welche Wirkung sein Werk auf Sprache, Literatur und Musik hatte.
Zurück in Gotha endet der Tag mit einem Abschlussabendessen im Hotelrestaurant.
Dritte Übernachtung in Gotha.

7. Tag: Donnerstag, 04. November 2021: Heimreise über Schmalkalden
                                                  Auf der Heimreise machen Sie im thüringischen
                                                  Schmalkalden Halt. Das romantische Fachwerk-
                                                  städtchen hat Unerwartetes zu bieten. Am
                                                  Morgen besuchen Sie die Georgenkirche. 1537
                                                  predigten hier die bekanntesten Theologen jener
                                                  Zeit und Martin Luther legte hier seine Schmal-
                                                  kaldischen Artikel vor. Es ist diese lutherische
                                                  Bekenntnisschrift, die 1580 Eingang in das
                                                  Konkordienbuch der evangelischen Kirche findet
                        Foto: wikipedia.org/Gliwi
                                                  und auf die bis heute viele evangelische Pfarrer
                                                  in der ganzen Welt ordiniert werden.
Nach dem Besuch in der Hallenkirche steigen Sie hinauf zum Schloss Wilhelmsburg – einer
Perle der Renaissance-Baukunst. Das im
16. Jahrhundert als Nebenresidenz der
hessischen Landgrafen erbaute Schloss gilt
aufgrund seiner nahezu vollständig erhalte-
nen Außenanlage, seiner originalen Raum-
struktur im Inneren, durch seine prächtigen
Wandmalereien und Stuckaturen als einzig-
artiges Juwel unter den Renaissance-
Schlössern Deutschlands. Im Schloss-
museum erfahren Sie Historisches zum
„Schmalkaldischen Bund“ und dem Beginn
der Kirchenspaltung in Europa. Die Schlosskirche gehört zu den beeindruckendsten protes-
tantischen Kirchen des ausgehenden 16. Jahrhunderts. Der Besuch endet musikalisch mit
einem Orgelvorspiel auf einer der wenigen spielbaren Renaissance-Orgeln Europas.
Später Weiterfahrt nach Stuttgart. Die Rückankunft ist am frühen Abend geplant.

Programmänderungen vorbehalten.

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Übernachtungshotels:                  ****Best Western Hotel Lutherstadt Wittenberg
                                      Collegienstraße 56/57
                                      06886 Lutherstadt Wittenberg
                                      Telefon: 03491-4250
                                      www.bestwestern.de/hotels/Wittenberg-
                                      Lutherstadt/Best-Western-soibelmanns-
                                      Lutherstadt-Wittenberg

                                      Das Hotel mit 80 Zimmern liegt mitten in der
                                      historischen Altstadt, direkt „Wand an Wand“
                                      mit dem berühmten Lutherhaus. Alle Sehens-
                                      würdigkeiten sind in wenigen Minuten zu Fuß
                                      erreichbar. Die Lobby, der große Kamin, das
                                      gemütliche Restaurant mit regionaler Küche
                                      und der schöne Saunabereich laden zum
                                      Entspannen ein.
                                      Alle Zimmer verfügen über Dusche/Bad und
                                      WC, Fernseher, Verdunkelungsmöglichkeit,
                                      Telefon, Schreibtisch, Minibar, Safe, Satelliten-
                                      TV, Radio, Telefon, Haartrockner sowie
                                      Zubereitungsmöglichkeit für Kaffee/ Tee.

                                      ****Superior VCH Hotel am Schlosspark
                                      Lindenauallee 20
                                      99867 Gotha
                                      Telefon: 03621-4420
                                      www.hotel-am-schlosspark.de

                                      Das familiengeführte Hotel mit 94 Zimmern
                                      befindet sich direkt am englischen Schloss-
                                      park, nur 5 Gehminuten von der historischen
                                      Altstadt entfernt. Neben dem Restaurant
                                      finden Sie eine Hotelbar sowie einen Wellness-
                                      bereich im Haus.
                                      Die Zimmer strahlen durch ihre harmonische
                                      Farbgebung       Wohlfühlatmosphäre       aus.
                                      Teilweise bieten Sie einen Blick in den
                                      Schlosspark. Alle Zimmer verfügen über
                                      Dusche/Bad, WC, Föhn, Bademantel, Telefon,
                                      WLAN, Minibar und Kaffee-/Teebar.

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Reisepreis*:         Pro Person im Doppelzimmer:                          1.330,- €
                     Einzelzimmerzuschlag:                                 170,- €
                     Mindestteilnehmerzahl:                               18 Personen
                     Maximale Gruppengröße:                               33 Personen
                     Anmeldeschluss:                                      20.08.2021
                           (begrenzte Kapazität, Bestätigung gemäß Anmeldeeingang)
      * Der Reisepreis versteht sich inkl. aller Serviceentgelte und Vermittlungsgebühren.

Im Reisepreis enthaltene Leistungen:
 •    Busreise im komfortablen Fernreisebus ab/bis Stuttgart
 •    3 x Übernachtung mit Frühstück im 4**** Best Western Hotel Lutherstadt Wittenberg
 •    3 x Übernachtung mit Frühstück im 4****Superior Hotel am Schlosspark in Gotha
 •    4 x Abendessen im Hotelrestaurant bzw. in ausgewählten Restaurants (ohne
      Getränke)
 •    1 x geselliges Abendessen mit Weinverkostung „Luther und der Wein“
 •    Mansfeld: Eintritt/Führung Luthers Elternhaus
 •    Eisenach: Eintritt/Führung Wartburg, Lutherhaus und St. Georg-Kirche
 •    Erfurt: Stadtführung mit Eintritt/Führung im Augustinerkloster
 •    Eisleben: Stadtspaziergang mit Besuch der Luther-Kirchen
 •    Wittenberg: Stadtführung mit Eintritt in Kirche St. Marien und Schlosskirche sowie
      Lutherhaus
 •    Gotha: Stadtführung mit Augustinerkloster
 •    Schmalkalden: Eintritt/Führung Schloss Wilhelmsburg mit Orgelmusik und Besuch
      Lutherkirche St. Georg
 •    Teilnahme am Reformationsfest in Wittenberg
 •    Audio-Führungssystem
 •    Gemeindeblatt-Reisebegleitung und tägliche Andachten durch Pfarrer Rainer Köpf

Nicht im Reisepreis enthaltene Leistungen:
 •    Getränke zum Abendessen
 •    Sonstige Verpflegung
 •    Persönliche Ausgaben
 •    Trinkgelder
  •   Reiseversicherungen
      Wir empfehlen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
      Sie können bei einem Versicherungsanbieter Ihres Vertrauens eine Versicherung abschließen.
      Bitte beachten Sie auch spezielle Versicherungsangebote und –bedingungen bzgl. Covid-19.
      Bei einigen (alten) Versicherungen ist der Versicherungsschutz bei Pandemien und/oder
      Quarantänefällen nicht inkludiert.

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Wichtige Hinweise:
Wir weisen darauf hin, dass diese Reise im Allgemeinen für Personen mit eingeschränkter
Mobilität nicht geeignet ist. Sie sollten gut zu Fuß sein. Die Straßen in den Altstädten
bestehen oft aus Kopfsteinpflaster und vor allem innerhalb der Städte sind Sie grundsätzlich
gehend unterwegs.
Sollten Sie gesundheitliche Einschränkungen haben, kontaktieren Sie uns bitte VOR Buchung
der Reise. Wir bemühen uns, die Teilnahme zu ermöglichen und prüfen, ob die gewünschte
Reise für Sie geeignet ist.

Während der Reise gelten die allgemeinen Hygienebestimmungen des Robert-Koch-
Institutes, darunter das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes im Bus sowie in den Hotels,
Restaurants und geschlossenen Räumen. Je nach Entwicklung der Verordnungen werden
wir Sie vor der Reise nochmals über die dann geltenden Bestimmungen informieren.

Bitte beachten Sie, dass es je nach den lokalen Verordnungen, die zum Reisezeitraum
gelten, zu Abweichungen im geplanten Reiseverlauf kommen kann. Bei Änderungen im
Programm und den ausgeschriebenen Leistungen aufgrund der Corona-Vorschriften
entsteht kein Anspruch auf Erstattung. Der Veranstalter ist jederzeit bemüht, bei Ausfall von
Leistungen einen Ersatz im adäquaten Kostenrahmen anzubieten, sofern dies mit den
gegebenen Bedingungen vereinbar ist.

Die Anzahlung in Höhe von 20% wird nach Erhalt der Buchungsbestätigung und Rechnung
fällig, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.

Bis 01.10.2021 kann diese Reise bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl oder aus
sonstigen, vom Veranstalter nicht zu vertretenden Gründen, abgesagt werden. Die einge-
zahlten Beträge werden voll erstattet. Ein weitergehender Anspruch ist ausgeschlossen.

Im Falle eines Rücktritts des Reisenden vom Reisevertrag fallen je nach Rücktrittstermin
Stornokosten gemäß Punkt 6.4 der Reisebedingungen an.
Sollte die Reise wegen einer offiziellen Reisewarnung und/oder Beherbergungsverbot nicht
durchführbar sein, werden Ihnen selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt.

Reiseveranstalter:                  Antea Reisen
(im Sinne des dt. Reiserechts)      An den Seen 7
                                    63773 Goldbach
                                    Tel.: 0172-36 880 55

Reisevermittler:                    Evangelische Gemeindepresse GmbH
                                    Leserreisen
                                    Augustenstr. 124
                                    70197 Stuttgart
                                    Tel.: 0711-60 100 49
                                    E-Mail: leserreisen@evanggemeindeblatt.de

                    Erleben, woran wir glauben. Bei Reisen mit Geist und Herz.         Seite 8
Martin Luther und die Reformation - Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach vom 29. Oktober - 4. November 2021 - Evangelisches ...
Evangelische Gemeindepresse GmbH
Leserreisen
Augustenstr. 124
70197 Stuttgart

Verbindliche A N M E L D U N G
zur Leserreise mit dem Evangelischen Gemeindeblatt für Württemberg
Martin Luther und die Reformation vom 29. Oktober – 04. November 2021

1. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. .....................................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ..........................................................................

2. Teilnehmer/in:
Vorname(n) ................................................. Name ...…...................................................................
Straße ..................................................................................................................................................
PLZ/Ort ................................................................................................................................................
Tel.-Nr. .......................................................... Mobil-Nr. ………..........................................................
Geb.-Datum ................................................ E-Mail ….......................................................................

Unterbringung:                   □ Doppelzimmer                       □ Einzelzimmer
                                 □ ½ Doppelzimmer (ggf. zusammen mit ...................................................)
                                 Ersatzweise EZ, wenn keine weitere Person für das ½ DZ gefunden wird.

Bitte Zutreffendes ankreuzen:
□ Ich/wir bin/sind einverstanden, dass eine Teilnehmerliste mit Vor- und Zuname, Wohnort
  und Festnetz-Telefonnummer an alle Teilnehmer der Reise verteilt wird. (nicht gewünschte
  Datenangaben ggf. streichen)
□ Zustiegswunsch: …………………………………………………………………………………………
  (Hinweis: Die Möglichkeit eines Zustieges entlang der Strecke muss zunächst geprüft werden.)
□ Sonstige Bemerkungen (Vegetarier, Gesundheitshinweise etc.): …..……………….………..
  ………………………………………………………………………………………………………………

=== bitte auch die Rückseite ausfüllen ===
Martin Luther und die Reformation - Auf nach Wittenberg, Eisleben, Erfurt und Eisenach vom 29. Oktober - 4. November 2021 - Evangelisches ...
Seite 2 zur Anmeldung Leserreise „Martin Luther“ vom 29.10.-04.11.2021

In Notfällen (Unfall, Erkrankung) während der Reise zu benachrichtigende Kontaktperson:
(freiwillige Angabe)

Name ………………………………………………………………………………………………………..

Telefon ……………..……………………………………………………………………………….……….

Rechnungsstellung (bei unterschiedlichen Anschriften):
□ eine Gesamtrechnung an ………………………………………………….…………………………
□ getrennte Rechnungen.
Eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises leiste/n ich/wir nach Erhalt der
Reisebestätigung/Rechnung, die Restzahlung bis spätestens vier Wochen vor Reisebeginn.

-------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Hiermit melde ich mich und alle vorgenannten Teilnehmer zur oben genannten Reise auf Grundlage der
Reiseausschreibung des Evangelischen Gemeindeblattes an. Neben der Reisebeschreibung liegen mir
die Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie das „Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei
einer Pauschalreise nach § 651a BGB“ vor und ich erkenne sie – zugleich für alle von mir mit
angemeldeten Teilnehmer – ausdrücklich an.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass der Reisevermittler und der Reiseveranstalter meine in dieser
Anmeldung genannten Daten im Rahmen der Leserreise verarbeiten dürfen. Hierzu gehört auch die
mögliche Weitergabe der Daten an Dritte, die im Rahmen der Reise meine Daten benötigen, z.B. Hotel,
Busunternehmen und Reisebegleiter. Einer Weitergabe der Daten an Dritte zu anderen Zwecken wird
ausdrücklich nicht zugestimmt.
Ich bestätige, dass ich berechtigt bin, die Daten der weiteren Teilnehmer anzugeben.
Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass meine Daten zukünftig auch für Werbemaßnahmen
ausschließlich im Rahmen der Leserreisen verarbeitet werden dürfen. Meine Rechte auf Auskunft,
Löschung, Einschränkung der Verarbeitung und Widerspruch kann ich jederzeit per E-Mail an
leserreisen@evanggemeindeblatt.de wahrnehmen.

Ort/Datum ................................................. Unterschrift ....................................................................

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Reiseveranstalter:                      Antea Reisen, An den Seen 7, 63773 Goldbach
Reisevermittler:                        Evangelische Gemeindepresse GmbH, Augustenstr. 124, 70197 Stuttgart
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Allgemeine Reisebedingungen
An dieser Stelle werden Sie als Reisende/Mitreisende (folgend       Reisegebiet. Dort ist insbesondere auf landesspezifische
Reisende genannt) vom Reiseveranstalter (folgend Antea Reisen       Besonderheiten der Verkehrsmittel, Unterbringung, Verpflegung
genannt) über die Reisebedingungen informiert, welche die           und der Besichtigungsprogramme hingewiesen.
gesetzlichen Bestimmungen der §651a ff. des Bürgerlichen            Unternehmungen, die in den ausführlichen Reiseverläufen mit
Gesetzbuches ergänzen und die Grundlage des Reisevertrages          dem Zusatz „Gelegenheit“, „Möglichkeit“, oder „auf allgemeinen
zwischen dem Reisenden und Antea Reisen bilden sowie die            Wunsch“ oder als fakultativ bezeichnet werden, sind selbst nicht
Informationsvorschriften für Reiseveranstalter gemäß §§4-11 BGB-    Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistungen. Der erste
Info (Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach      und der letzte Tag der gebuchten Reise dienen in erster Linie der
bürgerlichem Recht).                                                Erbringung der Beförderungsleistung.
1. Abschluss des Reisevertrages und Verpflichtung für               3.2 Antea Reisen hat Informationspflichten vor der Reiseanmeld-
Reisende/Mitreisende                                                ung, soweit dies für die vorgesehene Pauschalreise erheblich ist,
                                                                    nach § 651d Abs. 1 BGB zu erfüllen (insbesondere über wesent-
Für alle Reiseanmeldungen gilt: Grundlage dieses Angebots sind      liche Eigenschaften der Reise, Reisepreis, An- und Restzahlung,
die Reiseausschreibung und die ergänzenden Informationen von        Mindestteilnehmerzahl, Rücktrittsentschädigungen,
Antea Reisen für die jeweilige Reise soweit diese dem Reisenden     Einreisebestimmungen)
bei der Anmeldung vorliegen. Der Reisende hat für alle Vertrags-    3.3 Antea Reisen hat über seine Beistandspflichten zu informieren
verpflichtungen von Mitreisenden, für die er die Anmeldung          (siehe EU-Formblatt) und diese nach § 651q BGB zu erfüllen, wenn
vornimmt, wie für seine eigenen einzustehen, soweit er diese        sich der Reisende z.B. hinsichtlich der vereinbarten Rückbeförder-
Verpflichtung durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung          ung oder anderen Gründen in Schwierigkeiten befindet. Bei vom
übernommen hat.                                                     Reisenden verschuldeten Umständen kann der Veranstalter Ersatz
Mit der Reiseanmeldung bietet der Reisende Antea Reisen den         angemessener und tatsächlich entstandener Aufwendungen
Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung        verlangen.
kann mündlich, telefonisch, schriftlich, per E-Mail oder per        3.4 Antea Reisen hat dem Reisenden rechtzeitig vor Reisebeginn
Telefax erfolgen.                                                   die notwendigen Reiseunterlagen zu übermitteln und über nach
Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung            Vertragsschluss eingetretene Änderungen zu unterrichten (siehe
(Annahmeerklärung) durch Antea Reisen zustande, wobei der           auch Ziff. 4).
Reisende bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine            3.5 Vermittelte Leistungen: Für Fremdleistungen übernimmt
Reisebestätigung in verkörperter Form (sie bedarf keiner            Antea Reisen keine Haftung. Bei ausdrücklich und eindeutig im
bestimmten Form) erhält.                                            Prospekt, den Reiseunterlagen und in den sonstigen Erklärungen
Weicht der Inhalt der Annahmeerklärung von Antea Reisen             als vermittelt bezeichneten zusätzlichen Nebenleistungen (z.B.
vom Inhalt der Reisebeschreibung ab, so liegt ein neues Angebot     Busanmietungen, Besuch von Veranstaltungen, Konzerten,
seitens Antea Reisen vor. Antea Reisen fühlt sich für die Dauer     Opernbesuchen, Sonderausstellungen, Schifffahrten etc.) ist
von zehn Tagen gebunden. Der Vertrag kommt auf der Grundlage        Antea Reisen nicht Veranstalter, sondern lediglich Vermittler i.S.
dieses neuen Angebots zustande, wenn der Reisende innerhalb         des §651v BGB. Als Vermittler haftet Antea Reisen insofern
der Bindungsfrist die Annahme durch ausdrückliche Erklärung         grundsätzlich nur für die Vermittlung (einschließlich von uns zu
oder Anzahlung erklärt.
!2. Bezahlung des Reisepreises, An- und Restzahlung                 vertretender Buchungsfehler nach § 651x BGB), nicht jedoch für
                                                                    die vermittelten Leistungen selbst (vgl. §§ 675, 631 BGB). Die
                                                                    vertragliche Haftung als Vermittler ist ausgeschlossen, soweit
und Sicherungsschein                                                nicht Körperschäden, Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen,
Mit der Reisebestätigung übergibt Antea Reisen dem Reisenden        Hauptpflichten aus dem Reisevermittlervertrag betroffen sind,
einen Sicherungsschein nach §651 k BGB. Damit sind die Zahl-        eine zumutbare Möglichkeit zum Abschluss einer Versicherung
ungen auf den Reisepreis von Antea Reisen und auch über den         besteht oder eine vereinbarte Beschaffenheit fehlt. Dies gilt auch
Reisemittlern abgesichert. Mit Vertragsabschluss ist eine           für Leistungen, die erst nach Beginn der Erbringung einer
Anzahlung von 20 % in Höhe des Reisepreises pro Reisenden/          Pauschalreiseleistung vom Reisende z.B. am Urlaubsziel
Mitreisenden und Reise zu leisten in genannten Fristen. Die         ausgewählt werden.
Restzahlung ist 4 Wochen vor Reisebeginn fällig. Bei Buchungen      3.6 Antea Reisen behält sich Änderungen der Ausschreibung vor,
innerhalb von vier Wochen vor Reisebeginn verpflichten sich die     insbesondere Änderungen der Leistungsbeschreibung sowie der
Reisende zu sofortiger Zahlung des Reisepreises Zug um Zug          Preise und darf eine konkrete Änderung der Ausschreibungs- und
gegen Aushändigung der Reiseunterlagen und des Sicherungs-          Preisangaben erklären, wenn sie den Reisenden vor Reiseanmeld-
scheines. Bleibt die Zahlung (An- oder Restzahlungen) aus, ist      ung hierüber informiert (Ziffer 4 und 5).
Antea Reisen berechtigt nach Mahnung mit angemessener               4. Leistungsänderungen
Fristsetzung, die Leistungen zu verweigern und Schadensersatz
wegen Nichterfüllung des Reisevertrages vom Reisende zu             4.1 Antea Reisen ist berechtigt, nach Vertragsschluss wesentliche
verlangen. Rücktrittsentschädigungen (siehe Rücktrittskosten        Vertragsbedingungen, die nicht den Reisepreis betreffen, einseitig
gemäß Ziffer 6), sowie Bearbeitungs- und Umbuchungsentgelte         zu ändern, soweit die Änderungen oder Abweichungen der
sind sofort fällig.                                                 Reiseleistungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt
                                                                    der Reise nicht beeinträchtigen sowie von Antea Reisen nicht
3. Leistungen und Pflichten                                         wider Treu und Glauben herbeigeführt worden sind. Antea Reisen
3.1 Vertragliche Grundlage der Reiseleistungen bildet die           hat dem Reisenden über die Änderungen auf einem dauerhaften
Leistungsbeschreibung der Ausschreibung der dem Reisenden           Datenträger klar, verständlich und in hervorgehobener Weise
versandten Reisebestätigung. Sie wird ergänzt durch die jeweils     vor Reisebeginn zu unterrichten. Eventuelle Gewährleistungsan-
in den abgedruckten allgemeinen Ausführungen für das spezielle      sprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit

                                                      Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
Mängeln behaftet sind.
                                                                       !
                                                                      6.4 Bus- und Bahnreisen innerhalb Europas
4.2 Im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen
Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, unentgeltlich vom          20 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn
Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer min-          25 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn
destens gleichwertigen Reise zu verlangen, wenn Antea Reisen          50 % des Reisepreises bis 24 Tage vor Reisebeginn
in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Kunden 60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn
aus seinem Angebot anzubieten. Ohne fristgemäße Erklärung             70 % des Reisepreise bis 8 Tage vor Reisebeginn
des Reisenden gilt das Angebot des Veranstalters als                  80 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn
angenommen. Im Übrigen ist § 651g Abs. 3 BGB anzuwenden.              oder bei Nichtantritt der Reise
5. Preisänderungen                                                    6.5 Bei Flugreisen mit Linienfluggesellschaften
Der ausgeschriebene Reisepreis kann nachträglich durch Antea          15 % des Reisepreises bis 91 Tage vor Reisebeginn
Reisen einseitig geändert werden, sofern nachweisbare und un-         25 % des Reisepreises bis 41 Tage vor Reisebeginn
vorhersehbare Änderungen der Preisbestandteile sich ergeben,          50 % des Reisepreises bis 31 Tage vor Reisebeginn
die erst nach Vertragsabschluss wirksam wurden. Zu diesen             60 % des Reisepreises bis 15 Tage vor Reisebeginn
gehören: Beförderungskosten, insbesondere Treibstoffkosten,           80 % des Reisepreises bis 8 Tage vor Reisebeginn
Hafen- und Flughafengebühren, Steuern, Wechselkurse und               90 % des Reisepreise ab dem 7. Tag vor Reisebeginn
Ölpreise, Tourismusabgaben, Aufenthalts- und öffentlich-recht-        oder bei Nichtantritt der Reise
liche Eintrittsgebühren bis 8 % des Reisepreises. Ein höherer Satz 6.6 Bei Flugbuchungen mit Bedarfsluftverkehrslinien gelten für
bedarf der Zustimmung der Mitreisenden und kann nur bis zum           den Flug die Rücktrittsverordnung der Charterfluggesellschaften,
21. Tag vor Reisetermin verlangt werden. Bei Preiserhöhungen          auf die in der Ausschreibung gesondert hingewiesen wird.
nach Vertragsabschluss um mehr als 8 % des Gesamtreises               6.7 Bei Theater- oder Konzertreisen, die mit dem langfristigen
können die Reisenden kostenlos zurücktreten, wenn dieser              Kauf von Eintrittskarten verbunden sind, gelten die Gebühren je
Rüctritt durch den Reisenden fristgemäß Antea Reisen mitgeteilt
                                                                      nach Transportart der Reise. Wenn bei einer Reise die Karten im
wird. Andernfalls besteht der Reisevertrag weiter. Ebenfalls kann     Reisepreis enthalten oder auch extra als Mehrpreis ausgewiesen
der Reisende die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen         sind, so ist eine Bestellung bei Vertragsschluss verbindlich.
Reise verlangen, wenn Antea Reisen in der Lage ist, eine solche       Zusätzlich sind hier die Kosten für Eintrittskarten einschließlich
Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot             der anfallenden Agentur- und Vorverkaufsgebühren zu zahlen (wie
anzubieten.                                                           angegeben). Eventuelle Spielplan- oder Besetzungsänderungen
Der Reisepreis wird in diesen Fällen in dem Umfang erhöht, wie
sich die Erhöhung der vorgenannten Preise und Preisfaktoren pro berechtigen          den Reisenden nicht zum Rücktritt von der Reise.
                                                                      6.8  Für Exklusivreisen   und Kreuzfahrten gelten die gesondert
Person auf den Reisepreis auswirkt. Antea Reisen wird in einem        ausgeschriebenen     Stornierungsbedingungen       in der Reisebe-
solchen Fall den Reisenden rechtzeitig auf einem dauerhaften          schreibung,   bestimmt    durch  die einzelnen Leistungsträger  (z.B.
Datenträger klar und verständlich über die Preiserhöhung und          Kreuzfahrtschiffe).
deren Gründe unterrichten und hierbei die Berechnung der              6.9 Antea Reisen behält sich vor, anstelle der vorstehenden
Preiserhöhung mitteilen.                                              Pauschalen eine höhere, individuell berechnete Entschädigung
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsschluss
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen und zu          fordern, soweit Antea Reisen nachweist, dass wesentlich höhere
                                                                      Aufwendungen      als die jeweils anwendbare Pauschale entstanden
die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsschluss noch
                                                                      sind. In  diesem  Fall ist Antea Reisen verpflichtet, die geforderte
nicht eingetreten und bei Vertragsschluss für Antea Reisen nicht      Entschädigung     unter  Berücksichtigung der ersparten Aufwend-
vorhersehbar waren.                                                   ungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der
6. Rücktritt des Reisenden, Stornierungskosten                        Reiseleistungen konkret zu beziffern und zu belegen.
6.1 Der Reisende/Mitreisende kann jederzeit vor Reisebeginn von 6.10        Dem Reisende bleibt es in jedem Fall unbenommen, Antea
                                                                      Reisen   nachzuweisen, dass kein oder ein wesentlich geringerer
der Reise zurücktreten. Der Rücktritt ist gegenüber Antea Reisen
oder im Falle der Buchung über einen Reisevermittler, diesem zu Pauschale.entstanden ist, als die von Antea Reisen geforderte
                                                                      Schaden
erklären. Es wird empfohlen den Rücktritt schnellstmöglich und        6.11 Das gesetzliche Recht des Kunden, gemäß § 651 b BGB einen
schriftlich zu erklären.
6.2 Tritt der Reisende vor Reisebeginn zurück oder tritt er die Reise Ersatzteilnehmer    zu stellen, bleibt durch die vorstehenden
                                                                      Bedingungen      unberührt.
nicht an, so verliert Antea Reisen den Anspruch auf den Reisepreis. 6.12 Abweichend von 6.2 kann Antea Reisen keine Entschädigung
Stattdessen kann Antea Reisen soweit der Rücktritt nicht von ihm verlangen, wenn am Bestimmungsort oder in dessen
zu vertreten ist oder außergewöhnliche Umstände vorliegt, eine        unmittelbarer Nähe unvermeidbare, außergewöhnliche Umstände
angemessene Entschädigung für die bis zum Rücktritt getrof-
fenen Reisevorkehrungen und seine Aufwendungen in Abhängig- auftreten,            die die Durchführung der Pauschalreise oder die
                                                                      Beförderung     von Personen an den Bestimmungsort erheblich
keit von dem jeweiligen Reisepreis verlangen(Stornierungskosten). beeinträchtigen.       Umstände sind unvermeidbar und
6.3 Dieser Entschädigungsanspruch von Antea Reisen ist zeitlich       außergewöhnlich,     wenn sie nicht der Kontrolle der Partei
gestaffelt, d. h. unter Berücksichtigung der Nähe des Zeitpunktes unterliegen, die sich       hierauf beruft, und sich ihre Folgen auch
des Rücktritts zum Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis dann nicht hätten vermeiden             lassen, wenn alle zumutbaren
zum Gesamtreisepreis pauschaliert und bei der Berechnung der          Vorkehrungen     getroffen   worden   wären.
Entschädigung gewöhnlich ersparte Aufwendungen und
gewöhnlich mögliche anderweitige Verwendungen der                     Dem Reisenden wird der Abschluss einer Reiserücktritts-
Reiseleistungen berücksichtigt. Maßgeblich für die Berechnung         versicherung und einer Reiseunfallversicherung (vor allem
der Stornierungskosten ist das Datum des Zugangs des Rücktritts für Auslandsreisen) zur eigenen Sicherheit empfohlen!
und wird je nach Reiseart wie folgt berechnet:
                                                      Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
!                                                                   !
7. Umbuchungen, Ersatzpersonen                                      der Vertrag die Rückbeförderung umfasst und wenn notwendig
                                                                    bis zu 3 Tage unterzubringen. Weitere Mehrkosten sind durch
7.1 Ein Anspruch des Reisenden nach Vertragsabschluss auf           den Reisenden zu tragen.
Änderungen hinsichtlich des Reisetermins, des Reiseziels, des       9.3 Wenn der Reisende die Durchführung der Reise ungeachtet
Ortes des Reiseantritts, der Unterkunft oder der Beförderungsart    einer Abmahnung des Reiseveranstalters (oder Vertreter, Reise-
(Umbuchung) besteht nicht. Umbuchungen sind grundsätzlich           leiter) nachhaltig stört, gefährdet oder wenn er sich in solchem
nur durch Rücktritt vom Reisevertrag (Stornierung) genannten        Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des
Bedingungen und durch nachfolgende Neuanmeldung möglich.            Vertrags gerechtfertigt ist. Kündigt Antea Reisen (oder dessen
Antea Reisen kann jedoch, soweit möglich, zulässig und zumutbar,    Vertreter), so behält Antea Reisen den Anspruch auf den Gesamt-
Wünsche auf Umbuchung des Reisenden berücksichtigen, sofern         reisepreis, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen und Vorteile
die Erfüllung überhaupt möglich ist. Dies gilt nicht bei            aus einer anderweitigen Verwertung der Reiseleistung(en)
Umbuchungswünschen, die nur geringfügige Kosten verursachen.        ergeben. Schadensersatzansprüche im übrigen bleiben unberührt.
Dem Kunden bleibt das Recht vorbehalten, zu beweisen, dass          Reiseleiter sind zum Ausspruch der in diesem Zusammenhang
geringere Kosten entstanden sind als mit dem                        erforderlichen Erklärungen bevollmächtigt.
Umbuchungsentgeld gefordert. Hierfür ist pauschal eine Um-
buchungsgebühr in Höhe von 50 € zu zahlen.                          10. Mitwirkungspflichten des Reisenden
7.2 Der Mitreisende kann sich bis zum Reisebeginn durch einen       10.1 Reiseunterlagen: Der Kunde hat den Reiseveranstalter zu
Dritten ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen      informieren, wenn er die erforderlichen Reiseunterlagen nicht
genügt und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder     innerhalb von zwei Wochen vor Reiseantritt erhält.
behördliche Anordnungen im In- und Zielland entgegenstehen.         10.2 Mängelanzeige/Abhilfeverlangen: Wird die Reise nicht
Der Mitreisende und der Dritte haften gegenüber Antea Reisen        vertragsgemäß erbracht, so kann der Reisende Abhilfe verlangen.
als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die entstandene          Versäumt der Reisende schuldhaft Antea Reisen einen
Mehrkosten (pauschal 50 €). Gegenüber Leistungsträgern, wie         aufgetretenen Reisemangel unverzüglich anzuzeigen, tritt eine
bspw. Fluggesellschaften, Visa, entstehende Mehrkosten werden
                                                                    Minderung des Reisepreises nicht ein. Dies gilt nur dann nicht,
gesondert berechnet. Der Nachweis mit dem Eintritt des Dritten      wenn die Anzeige erkennbar aussichtslos ist oder aus anderen
nicht entstandener oder wesentlich niedrigerer Kosten bleibt dem    Gründen unzumutbar ist.
Mitreisenden unbenommen.                                            Der Reisende ist verpflichtet, seine Mängelanzeige unverzüglich
8. Reiseabbruch, nicht in Anspruch genommene Leistungen             der Reiseleitung am Urlaubsort zur Kenntnis zu geben. Ist ein
                                                                    Vertreter des Reiseveranstalters am Urlaubsort nicht vorhanden
Nimmt der Reisende einzelne Reiseleistungen, die ihm ordnungs-      und vertraglich nicht geschuldet, sind etwaige Reisemängel Antea
gemäß angeboten wurden, nicht in Anspruch aus Gründen, die          Reisen an dessen Sitz zur Kenntnis zu geben. Über die Erreich-
ihm zuzurechnen sind (z. B. wegen vorzeitiger Rückreise oder        barkeit der Reiseleitung bzw. Antea Reisen wird der Reisende in
 aus sonstigen zwingenden Gründen), hat er keinen Anspruch          der Leistungsbeschreibung, spätestens jedoch mit den Reiseunter-
auf anteilige Erstattung des Reisepreises. Antea Reisen wird sich   lagen, unterrichtet. Der Vertreter von Antea Reisen ist beauftragt,
um Erstattung der ersparten Aufwendungen durch die Leistungs-       für Abhilfe zu sorgen, sofern dies möglich ist. Er ist jedoch nicht
träger bemühen. Diese Verpflichtung entfällt, wenn es sich um       befugt, Ansprüche anzuerkennen.
völlig unerhebliche Leistungen handelt.                             10.3. Fristsetzung vor Kündigung: Will ein Reisender den Reise-
9. Rücktritt durch Antea Reisen                                     vertrag wegen eines Reisemangels der in §651c BGB bezeich-
                                                                    neten Art nach §651e BGB oder aus wichtigem, Antea Reisen
Antea Reisen kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom     erkennbaren Grund wegen Unzumutbarkeit kündigen, hat er
Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reise-    Antea Reisen zuvor eine angemessene Frist zur Abhilfeleistung
vertrag kündigen:                                                   zu setzen. Dies gilt nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich ist
9.1 Die Durchführung der Reisen ist an eine Mindestteilnehmer-      oder von Antea Reisen verweigert wird oder wenn die sofortige
zahl gebunden. Diese wird für die jeweilige Reise im Reiseange-     Kündigung des Vertrages durch ein besonderes, Antea Reisen
bot und der Reisebestätigung beziffert ausgeschrieben. Wird die     erkennbares Interesse des Reisenden gerechtfertigt wird.
Teilnehmerzahl nicht erreicht, kann Antea Reisen von der Reise      10.4 Reisegepäck: Die Mitnahme des Gepäcks (ein Koffer pro
zurücktreten, jedoch spätestens 4 Wochen vor Reisebeginn. In        Person und Handgepäck) erfolgt kostenlos, aber ohne Haftung.
diesem Fall werden die bereits geleisteten Zahlungen unver-         Auch für im abgestellten Omnibus oder Hotel zurückgelassene
züglich zurückerstattet, ein weitergehender Anspruch gegenüber      Wertsachen und so weiter übernimmt Antea Reisen keine
Antea Reisen besteht nicht.                                         Haftung. Verlust oder Beschädigung des Gepäcks sind dem
9.2 Antea Reisen ist aufgrund unvermeidbarer, außergewöhn-          Beförderungsunternehmen (insbesondere bei Flugreisen)
licher Umstände im Sinne des 6.12 an der Erfüllung des Vertrags     unverzüglich durch den Mitreisenden anzuzeigen, sonst besteht
gehindert; in diesem Fall hat Antea Reisen den Rücktritt unver-     die Gefahr des Anspruchsverlusts. Bei Flugreisen empfiehlt Antea
züglich nach Kenntnis von dem Rücktrittsgrund zu erklären.          Reisen dringend unverzüglich Vorort mittels Schadensanzeige
Tritt Antea Reisen vom Vertrag zurück, verliert sie den Anspruch    (P.I.R.) der zuständigen Fluggesellschaft anzuzeigen. Fluggesell-
auf den vereinbarten Reisepreis. Auf den Reisepreis geleistete      schaften lehnen in der Regel Erstattungen ab, wenn die Schaden-
Zahlungen werden dem Kunden innerhalb von 14 Tagen nach             sanzeige nicht ausgefüllt worden ist. Die Schadensanzeige ist bei
Rücktritt zurückerstattet.                                          Gepäckbeschädigung binnen 7 Tagen und bei Verspätung inner-
Wird der Vertrag nach Antritt der Reise gekündigt, so kann Antea    halb 21 Tagen nach Aushändigung, zu erstatten. Im übrigen ist der
Reisen für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise     Verlust, die Beschädigung oder die Fehlleitung von Reisegepäck
noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene               der Reiseleitung oder der örtlichen Vertretung des Veranstalters
Entschädigung verlangen. Weiterhin ist Antea Reisen verpflichtet,   bzw. dem Reiseveranstalter anzuzeigen.
die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls           !
                                                   Allgemeine Reisebedingungen
Antea Reisen - Architektur - Kunst - Religion
!                                                                    !
11. Beschränkung der Haftung                                         über deren evtl. Änderungen vor Reiseantritt. Für Angehörige
                                                                     anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft. Dabei
11.1 Die vertragliche Haftung von Antea Reisen für Schäden,          wird davon ausgegangen, dass keine Besonderheiten in der
die nicht aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der        Person des Reisenden und eventueller Mitreisender (z.B.
Gesundheit resultieren, ist auf den dreifachen Reisepreis            Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit) vorliegen.
beschränkt soweit ein Schaden weder grob fahrlässig noch             14.2 Der Reisende ist verantwortlich für das Beschaffen und
vorsätzlich herbeigeführt wird, oder Antea für einem dem             Mitführen der behördlich notwendigen Reisedokumente,
Mitreisenden entstehenden Schaden allein wegen eines                 eventuell erforderliche Impfungen sowie das Einhalten von Zoll-
Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.              und Devisenvorschriften. Nachteile, die aus dem Nichtbefolgen
Möglicherweise darüber hinausgehende Ansprüche nach dem              dieser Vorschriften erwachsen, z. B. die Zahlung von
Montrealer Übereinkommen bzw. dem Luftverkehrsgesetz                 Rücktrittskosten, gehen zu seinen Lasten. Dies gilt nicht, wenn
bleiben von der Beschränkung unberührt. Die internationale           Antea Reisen nicht, unzureichend oder falsch informiert hat.
Seebeförderung unterliegt dem Athener Übereinkommen (AÜ)             14.3 Antea Reisen haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und
sowie der Verordnung (EG) Nr. 392/2009. Gelten für eine vom          den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische
Leistungsträger zu erbringende Reiseleistung gesetzliche Vor-        Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der
schriften beziehungsweise internationale Übereinkommen, nach         Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass Antea Reisen eigene
denen ein Anspruch auf Schadensersatz nur unter bestimmten           Pflichten schuldhaft verletzt hat.
Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend gemacht werden
kann, so kann sich Antea Reisen auf diese berufen.                   15. Gerichtsstand
11.2 Antea Reisen haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen-     Der Reisende kann Antea Reisen an dessen Sitz verklagen.
und Sachschäden im Zusammenhang mit Leistungen, die als              Gerichtsstand für Ansprüche gegen Antea Reisen ist
Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z. B. Ausflüge,         Aschaffenburg, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist oder
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Bootstouren oder Schiff-       keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat. Zur außerge-
fahrten, Kutschfahrten, Ausstellungen, Beförderungsleistungen
                                                                     richtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort), wenn            hat die Europäische Union eine Online-Plattform („OS-Plattform“)
diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der Buchungs-         initiiert: https://ec.europa.eu/consumers/odr/errors/?event=log
bestätigung hingewiesen wird., dass sie für den Reisenden er-        Antea Reisen nimmt an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer
kennbar nicht Bestandteil der Reiseleistungen von Antea Reisen       Verbraucherschlichtungsstelle nicht teil und ist hierzu auch nicht
zählt (z.B. Busunternehmer, Fluggesellschaft, Museum usw.)           verpflichtet.
12. Verjährung                                                       16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
12.1 Ansprüche des Reisenden nach den §§ 651 c bis 651 f BGB         Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen von Antea Reisen
die aus einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung      hat nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages zur Folge.
durch Antea Reisen verjähren nach zwei Jahren ab dem vertrag-
lichen Reiseende.                                                    !
13. Informationspflichten über die Identität des ausführenden        Reiseveranstalter
Luftfahrtunternehmens
                                                                     Antea Reisen
Die EU-Verordnung zur Unterrichtung von Fluggästen über die          Inh. Gudrun Haacke
Identität des ausführenden Luftfahrtunternehmens verpflichtet        An den Seen 7
Antea Reisen den Reisenden über die Identität der ausführenden       63773 Goldbach
Fluggesellschaft sämtlicher im Rahmen der gebuchten Reise zu
erbringenden Flugbeförderungsleistungen bei der Buchung zu           mail: gudrunhaacke@gmx.de
informieren. Steht/en bei der Buchung die ausführende/n Flug-
gesellschaft/en noch nicht fest, so ist Antea Reisen verpflichtet,   Insolvenzversicherer: R & V Versicherung
dem Reisenden die Fluggesellschaft bzw. die Fluggesellschaften       Sitz von Antea Reisen ist Goldbach
zu nennen, die wahrscheinlich den Flug durchführen wird bzw.
werden. Sobald Antea Reisen weiß, welche Fluggesellschaft/en
                                                                     !
den Flug durchführen wird, muss sie den Reisenden informieren.       Hinweis
Wechselt die dem Kunden als ausführende Fluggesellschaft             Aufgrund des neuen EU-Reiserechtsänderungsgesetzes
genannte Fluggesellschaft, muss Antea Reisen den Reisenden           gültig ab dem 1. Juli 2018, ändern sich die Allgemeinen
über den Wechsel informieren. Die „Black List“ ist auf folgender     Reisebedingungen von Antea Reisen entsprechend und gelten
Internetseite abrufbar: http://ec.europa.eu/transport/modes/air/     für alle Reiseverträge, die ab dem 1. Juli 2018 getätigt werden.
safety/air-ban/index_de.htm
14. Einreise-, Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen
14.1 Antea Reisen unterrichtet grundsätzlich nur Staatsangehörige
eines EU-Staates, in dem die Reise angeboten wird, über die
jeweiligen Einreisedokumente und Bestimmungen von Pass-,
Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss sowie
!
!
                                                    Allgemeine Reisebedingungen
Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden bei einer Pauschalreise

                                  nach § 651a des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Bei der Ihnen angebotenen Kombination von Reiseleistungen handelt es sich um eine Pauschalreise im Sinne der Richtlinie
(EU) 2015/2302. Daher können Sie alle EU-Rechte in Anspruch nehmen, die für Pauschalreisen gelten.
Das Unternehmen Antea Reisen Architektur-Kunst-Religion, An den Seen 7, 63773 Goldbach trägt die volle Verantwortung
für die ordnungsgemäße Durchführung der gesamten Pauschalreise. Zudem verfügt das Unternehmen Antea Reisen über die
gesetzlich vorgeschriebene Absicherung für die Rückzahlung Ihrer Zahlungen und, falls der Transport in der Pauschalreise
inbegriffen ist, zur Sicherstellung Ihrer Rückbeförderung im Fall seiner Insolvenz.

                                    Wichtigste Rechte nach der Richtlinie (EU) 2015/2302

 •      Die Reisenden erhalten alle wesentlichen Informationen über die Pauschalreise vor Abschluss des
        Pauschalreisevertrags.
 •      Es haftet immer mindestens ein Unternehmer für die ordnungsgemäße Erbringung aller im Vertrag inbegriffenen
        Reiseleistungen.
 •      Die Reisenden erhalten eine Notruftelefonnummer oder Angaben zu einer Kontaktstelle, über die sie sich mit dem
        Reiseveranstalter oder dem Reisebüro in Verbindung setzen können.
 •      Die Reisenden können die Pauschalreise – innerhalb einer angemessenen Frist und unter Umständen unter
        zusätzlichen Kosten – auf eine andere Person übertragen.
 •      Der Preis der Pauschalreise darf nur erhöht werden, wenn bestimmte Kosten (zum Beispiel Treibstoffpreise) sich
        erhöhen und wenn dies im Vertrag ausdrücklich vorgesehen ist, und in jedem Fall bis spätestens 20 Tage vor Beginn der
        Pauschalreise. Wenn die Preiserhöhung 8 % des Pauschalreisepreises übersteigt, kann der Reisende vom Vertrag
        zurücktreten. Wenn sich ein Reiseveranstalter das Recht auf eine Preiserhöhung vorbehält, hat der Reisende das Recht
        auf eine Preissenkung, wenn die entsprechenden Kosten sich verringern.
 •      Die Reisenden können ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten und erhalten eine volle Erstattung
        aller Zahlungen, wenn einer der wesentlichen Bestandteile der Pauschalreise mit Ausnahme des Preises erheblich
        geändert wird. Wenn der für die Pauschalreise verantwortliche Unternehmer die Pauschalreise vor Beginn der
        Pauschalreise absagt, haben die Reisenden Anspruch auf eine Kostenerstattung und unter Umständen auf eine
        Entschädigung.
 •      Die Reisenden können bei Eintritt außergewöhnlicher Umstände vor Beginn der Pauschalreise ohne Zahlung einer
        Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten, beispielsweise wenn am Bestimmungsort schwerwiegende
        Sicherheitsprobleme bestehen, die die Pauschalreise voraussichtlich beeinträchtigen.
 •      Zudem können die Reisenden jederzeit vor Beginn der Pauschalreise gegen Zahlung einer angemessenen und
        vertretbaren Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten.
 •      Können nach Beginn der Pauschalreise wesentliche Bestandteile der Pauschalreise nicht vereinbarungsgemäß
        durchgeführt werden, so sind dem Reisenden angemessene andere Vorkehrungen ohne Mehrkosten anzubieten. Der
        Reisende kann ohne Zahlung einer Rücktrittsgebühr vom Vertrag zurücktreten (in der Bundesrepublik Deutschland heißt
        dieses Recht „Kündigung“), wenn Leistungen nicht gemäß dem Vertrag erbracht werden und dies erhebliche
        Auswirkungen auf die Erbringung der vertraglichen Pauschalreiseleistungen hat und der Reiseveranstalter es versäumt,
        Abhilfe zu schaffen.
 •      Der Reisende hat Anspruch auf eine Preisminderung und/oder Schadenersatz, wenn die Reiseleistungen nicht oder
        nicht ordnungsgemäß erbracht werden.
 •      Der Reiseveranstalter leistet dem Reisenden Beistand, wenn dieser sich in Schwierigkeiten befindet.
 •      Im Fall der Insolvenz des Reiseveranstalters oder – in einigen Mitgliedstaaten – des Reisevermittlers werden Zahlungen
        zurückerstattet. Tritt die Insolvenz des Reiseveranstalters oder, sofern einschlägig, des Reisevermittlers nach Beginn der
        Pauschalreise ein und ist die Beförderung Bestandteil der Pauschalreise, so wird die Rückbeförderung der Reisenden
        gewährleistet. Antea Reisen hat eine Insolvenzabsicherung mit R & V Allgemeine Versicherungs AG abgeschlossen.
        Die Reisenden können die R & V Allgemeinde Versicherungs AG, Raiffeisenplatz 1, 65198 Wiesbaden, Tel. 0049
        611 533 5859 kontaktieren, wenn ihnen Leistungen aufgrund der Insolvenz von Antea Reisen verweigert werden.

 Webseite, auf welcher die Gesamtausgabe des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu finden ist: www.umsetzung-richtlinie-eu2015-2302.de
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