Bezirksbauernkammer Korneuburg - Landwirtschaftskammer NÖ
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049/2017 Erscheinungsort: St. Pölten, Verlagspostamt: 3100 St. Pölten, Zulassungsnummer: 02 Z 032481 M Retouren an PF 555, 1008 Wien Bezirksbauernkammer Korneuburg Nr. 4/2017 Einladung Feldtag am 23. Mai 2017 Hinweise MFA 2017 Termine und Seminare Pflegetermine Brachen Aufzeichnungen Gratulation Investitionsförderung
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 3 Einladung zum Feldtag der BBK Korneuburg Termin: Dienstag, 23. Mai 2017 Ort: Oberhautzental Treffpunkt: Biogasanlage, 2011 Oberhautzental, Ebenfeldweg Uhrzeit: 9 Uhr Kulturen: Mais – Mulchsaat, Speisekartoffeln, Zuckerrüben (Direktsaat, Mulchsaat und konventionelle Aussaat), Winterweizen, Stärkekartoffeln, Sommergerste, Ölkürbis, Sommerdurum, Winter- raps, Körnererbsen Referenten: Dipl.-Ing. Johannes SCHMIEDL, Landwirtschaftskammer NÖ Dipl.-Ing. Mag. Harald SCHALLY, Landwirtschaftskammer NÖ Dipl.-Ing. Herbert EIGNER, AGRANA Research & Innovation Center ARIC Ing. Manfred GIRSCH, AGRANA Zucker GmbH Ing. Lorenz Mayr, Steinabrunn – Projekt Erosionsschutz Herr Reinhard HOCHFELSNER, Kulturberater Stärkekartoffeln Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt! Treffpunkt bei Regen: 9 Uhr bei der Biogasanlage in Oberhautzental. Vor Ort können Direktsämaschinen besichtigt werden (Väderstad, Kuhn und Quivogne). Anschließend gemeinsame Abschluss-Besprechung in der Halle der Biogasanlage. Für Verköstigung und Getränke ist gesorgt. Führungen durch die Biogasanlage werden angeboten! Mähdrescher-Fachtag für Betriebsleiter & Fahrer Termin: Mittwoch, 7. Juni 2017, von 8.45 Uhr bis ca. 18 Uhr Ort: Bildungswerkstatt Mold Inhalt: Vorstellung aktueller Mähdrusch-Technik, Praxiserfahrungen mit verschiedenen Drusch- und Ab- scheidesystemen, Einstellautomatiken und Praxis-Parameter im Vergleich, Leistungssteigerung mit geänderter Mähdreschereinstellung, Einstellungen bei schwierigen Ernteverhältnissen, technische Optimierung, Verbesse- rung der Drusch- und Kornqualität, Messmittel zur Leistungskontrolle, Reduktion von Stillstandszeiten (Bedie- nung, Wartung), Mähdruschkosten, Erntelogistik, Kornverluste – Erfahrungen, Ursachen, Beurteilung Referent: Agrartrainer Klaus Semmler (www.agrartraining.de) Kosten: 150 € pro Person inkl. Pausen-Verpflegung und Unterlagen Anmeldung: Bildungswerkstatt Mold, Tel.-Nr. 05 0259 29500, bis spätestens 29. Mai 2017 mit Bekanntgabe Mähdreschertype und Schnittbreite Feldtag der LFS Mistelbach Termin: Dienstag, 13. Juni 2017, Beginn 13.30 Uhr Ort: LFS Mistelbach Referenten: Dr. Josef Rosner, Referenten der AGES, Dr Ofner, LFS Mistelbach und LWM Schuster und LWM Brunnhuber, beide LFS Mistelbach Abschlussdiskussion beim Schulheurigen! 90 Jahre NÖS – Tag der offenen Tür am 24. Juni 2017 Die NÖ. Saatbaugenossenschaft feiert heuer ihr 90-jähriges Bestehen. Anlässlich dieses Jubiläums findet am Samstag, 24. Juni 2017 ab 11 Uhr in 3841 Meires 25 ein Tag der offenen Tür statt. Bis 16 Uhr werden Führungen und Betriebsbesichtigungen angeboten und der im letzten Jahr entstandene Film über die Züchtung präsentiert. Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
Seite 4 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 SPRECHTAGE in der BBK Tel: 05 0259 DW 40800 Fax: 05 0259 40899 Email: office@korneuburg.lk-noe.at Sprechtag LAbg. Ök.-Rat Ing. Hermann HALLER Sozialversicherung der Bauern Montag , Dienstag 16. Mai, 6. Juni, 27. Juni, 12. Juni, 10 - 11 Uhr 18. Juli, jeweils 8 - 12 und 13 - 15 Uhr Sprechtag LKR Ing. Julius SCHAUERHUBER LKR Obmannstv. Vizepräsidentin Kammerobmann Manfred WEINHAPPEL Ök.-Rätin Ingrid STACHER Montag von 9 - 11 Uhr Montag 12. Juni, 9 - 10 Uhr Rechtssprechtag der NÖ.LK Kammersekretär Ing Werner KEIDER Montag Montag und Dienstag 8.30 - 12 Uhr, 15. Mai, 19. Juni, 10. Juli, 8 - 12 Uhr Dienstagnachmittag nach Vereinbarung Steuersprechtag der NÖ.LK Betriebsberater Dipl.-Ing. Siegfried JÄGER Montag Montag und Dienstag 8 - 12 Uhr, 15. Mai, 19. Juni, 17. Juli, 9 - 12 Uhr Dienstagnachmittag nach Vereinbarung Weinlabor mit Ing. Johannes ROCH Laborsprechtag in der LFS Hollabrunn: INVEKOS-Netzwerk Petra MÜLLNER Tel: 02952-2133-228 oder 0676-4113515 Montag, Dienstag u. Mittwoch 8 - 12 Uhr Jeden Dienstag von 8 – 11 Uhr Sekretärinnen Sabine FUTSCHEK, Forstsprechtag mit Dipl.-Ing. Ulrich SCHWAIGER Regina MASCHL, Hedwig KLAMPFER, Montag von 8 - 12 Uhr Montag, Dienstag u. Mittwoch 8 - 12 Uhr Dienstagnachmittag nach Vereinbarung Obstbausprechtag mit Ing. Josef RÖGNER Weinbausprechtag mit DI (FH) Daniel HUGL nach telefonischer Vereinbarung nach telefonischer Vereinbarung 0664/60 259 22304 0664/60 259 22210 Die Mitarbeiter der BBK danken für Ihr Verständnis, den Donnerstag als parteienverkehrsfreien Tag zu akzep- tieren und die Sprechtagstermine Montag, Dienstag und Mittwochvormittag einzuhalten. An den „Fenstertagen“ Freitag 26. Mai 2017 und Freitag 16. Juni 2017 ist die Bezirksbauernkammer Kor- neuburg geschlossen. Wir ersuchen um Ihr Verständnis. Frist Übertragung von Zahlungsansprüchen bis 15. Mai 2017 Das aktuelle Übertragungsformular steht auf der Homepage der AMA zum Download bereit bzw. kann in der Bezirksbauernkammer abgeholt werden. Der Antrag auf ZA-Übertragung ist bei der für den Übernehmer der Zahlungsansprüche zuständigen Bezirksbauernkammer bis spätestens 15. Mai 2017 einzubringen. Im Zuge der Nachreichfrist bis zum 9.6.2017 werden die zu übertragenden ZA um 1 % je Werktag gekürzt. Für jede Flächenwanderung seit dem MFA 2016 ist ein Antrag auf ZA-Übertragung zu stellen, wenn dem neu- en Bewirtschafter die Zahlungsansprüche im Antragsjahr 2017 zur Verfügung stehen sollen. Zielsetzung ist, dass bei jeder Flächenänderung auch eine ZA-Übertragung beantragt wird. Nicht genutzte ZA verfallen nach zwei Jahren, eine Rotation ist nicht mehr möglich. Die Einreichung des Formulars geschieht Online. Dazu muss der Übernehmer der Zahlungsansprüche anwe- send sein. Für noch offene Übertragungen ist ein Termin in der BBK zu vereinbaren (Tel. 05 0259 40800). Nutzungs- und Flächenänderungen nach der Abgabe des Mehrfachantrages Überprüfen Sie die Angaben der Kulturen und Flächenausmaße im Mehrfachantrag Flächen auf der Feld- stücksliste. Haben sich die Anbauflächen verschoben (zB größere Kartoffelfläche, mehr Mais,…) oder wurden andere Kulturen angebaut? Prüfen Sie bitte den Antrag auch auf Vollständigkeit! Sollten Flächen fehlen können diese bis Ende Mai ohne Kürzungen nachgemeldet werden. Für erforderliche Antragskorrekturen und Richtigstellungen ersuchen wir um Terminvereinbarung mit der BBK (05 0259 – 40800) um Wartefristen zu vermeiden.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 5 Auszahlung – ÖPUL und Nachberechnung Direktzahlungen Ing. Werner Keider DW 40801 Mit 27. April wurden die restlichen 25 % der ÖPUL-Prämien für das Antragsjahr 2016 ausbezahlt. Für die Direktzahlungen erfolgte eine Nachberechnung des Antragsjahres 2016, vor allem betroffen sind Jung- Landwirte mit dem Top up – Zuschlag. Hier ergab die Endberechnung eine Überschreitung der nationalen Obergrenze für diesen Zuschlag und die Auszahlungsquote beträgt für 2016 nun 94 % (dh. es werden 6% ab- gezogen). Die offenen Beträge wurden mit der ÖPUL-Auszahlung gegengerechnet. Die Kürzung des Top up bei den Junglandwirten ist daher kein Grund für eine Beschwerde. Der Versand der Bescheide (Direktzahlung) bzw. der ÖPUL-Mitteilungen durch die AMA erfolgt ab 12. Mai. Wir empfehlen Ihnen, die Auszahlungen auf Richtigkeit zu prüfen. Gegen den Direktzahlungs-Bescheid kann innerhalb von vier Wochen ab der Zustellung in Form einer Beschwerde mit einer entsprechenden Be- gründung vorgegangen werden. Bei der Mitteilung zum ÖPUL kann innerhalb von drei Jahren ein Einspruch eingebracht werden. Alle Beschwerden und Einsprüche können auch online über eAMA erfolgen – entweder selbsttätig oder mit Hilfe der Bezirksbauernkammer. Eine Beratung kann nur nach einer tel. Voranmeldung erfolgen, nehmen Sie auch alle notwendigen Unter- lagen zum Beratungsgespräch mit: Bescheid Direktzahlungen 2016 und ÖPUL-Mitteilung für 2016, MFA 2016 und HA 2015, alle Unterlagen in Zusammenhang mit Direktzahlungen (Bescheide 2015, Durch- schriften von ZA-Übertragungen), Prüfbericht bei einer Vor-Ort-Kontrolle. Wenn ein persönlicher Zugang für www.eama.at vorliegt, bitte Pincode mitnehmen.
Seite 6 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Versand Plausi-Fehler MFA 2017 Ing. Werner Keider DW 40801 Die Agrarmarkt Austria versendet an alle Antragstellern mit offenen Plausi-Fehlern zum MFA 2017 eine schriftliche Mitteilung Ende Mai. Diese Fehler sind bis 9. Juni zu bereinigen. Dies kann selbsttätig oder im Wege der Bezirksbauernkammer erfolgen. Treten Fehler im Zusammenhang mit Referenzflächen (Heimgut oder Landschaftselemente) auf, ist zu prüfen, ob bereits ein Antrag auf Referenzflächenänderung gestellt wurde. Wenn dieser Antrag bereits gestellt wurde, ist die Beurteilung des Antrages durch die AMA abzuwarten. Erst nach positiver Beurteilung verschwinden die Plausi-Fehler in diesem Zusammenhang. Für erforderliche Bearbeitung der offenen Plausifehler ersuchen wir um Terminvereinbarung mit der BBK (05 0259 – 40800) um Wartefristen zu vermeiden. Informationen über Befallsdruck www.warndienst.at Aktuelle Informationen über Krankheitsdruck und Auftreten erhalten Sie auf der Homepage www.warndienst.at. Hier werden auch die aktuellen Untersuchungsergebnisse aus dem Monitoring veröffentlicht. ÖKL-Seminar: Feldspritzen effektiv und umweltgerecht einsetzen Termin: Mittwoch, 31. Mai 2017, 9 bis 17 Uhr Ort: Versuchswirtschaft der Boku, Hauptgebäude, Schloßhofer Straße 31, 2301 Großenzersdorf Inhalt: Theorieteil: Grenzen der Verringerung beim Mitteleinsatz, Pumpenleistung Praxisteil: Düsentechnik, Rührwerk, Gestänge und elektronische Steuerung, Spritzenreini- gung, Schutzausrüstung, gesetzliche Vorgaben und Überprüfung von Pflanzenschutzgeräte Referenten: Ulrich Loisse, DLG und DEULA Niedersachsen, Ing. Roman Hauer, Bildungswerkstatt Mold Kosten: 120 € für LandwirtInnen mit Betriebsnummer 140 € für Teilnehmer ohne Betriebsnummer Anmeldung: bis spätestens 24. Mai 2017 online erforderlich: http://oekl.at/oekl/bildungsprogramm/seminare/feldspritzen-mai-2017/ Die Veranstaltung wird als Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Ausmaß von 3 Stunden anerkannt. Für die Anerkennung ist die Mitnahme des Sachkunde-Ausweises unbedingt notwendig! Bezirksbauernkammer aktuell Herausgeber: Bezirksbauernkammer Korneuburg, Leobendorfer Straße 74, 2100 Korneuburg, Tel.: 05 0259 - 40800, Fax: 05 0259 – 40899, E-Mail: office@korneuburg.lk-noe.at, Internet: www.noe.lko.at/korneuburg Redaktion: Kammersekretär Ing. Werner Keider, Redaktionssekretariat: Regina Maschl Medieninhaber: Niederösterreichische Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten, Tel. 05 0259 -0 Zulassungsnummer: 02 Z 032481M, Herstellung: Hauseigene Druckerei Verlagsort, Herstellungsort: St. Pölten, St. Pölten, Verwaltung und Inseratenannahme: LKR Ing. Julius Schauerhuber, 3463 Stettel- dorf/Wagram, Herrengasse 12 Tel 02278-3164, 0664 – 456 90 97 Nachdruck u. fotomechanische Wiedergabe – auch auszugsweise – nur mit Genehmigung des Verlages. Veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über, es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgelei- tet werden
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 7 Termine LFS Hollabrunn Stallfest: Mittwoch, 24. Mai 2017 ab 14 Uhr Treffpunkt Acker – Pflanzenschutz fachgerecht und zeitgerecht Termin: Donnerstag, 29. Juni 2017, Beginn 14 Uhr Treffpunkt: Wirtschaftshof der LFS Hollabrunn Inhalte: Warndienst, Anwenderschutz, Spritzbrühen ansetzen, Applikationstechnik, Lagerung von Pflanzenschutzmittel, Innen- und Außenreinigung, Restmengen, Image Pflanzenschutz Besichtigung ausgewählter Feldversuche Teilnahmegebühr: EUR 25,-- Anmeldung: www.lfi.at, bei Volltextsuche „Pflanzenschutz-fachgerecht und zeitge- recht“ eingeben, telefonisch in der LKNÖ Frau Biber 05 0259 – 22000 oder Frau Geppner 05 0259 – 22500 Die Veranstaltung wird als Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Ausmaß von 5 Stunden anerkannt. Für die Anerkennung ist die Mitnahme des Sachkunde-Ausweises unbedingt notwendig! BIO-Seminar: Unkräuter/Beikräuter erkennen und als Zeigerpflanzen nutzen Termin: Dienstag, 30.5. 2017, 13 bis 17.30 Uhr Ort: GH Klapka, Hauptplatz 29, 2191 Gaweinstal Inhalt: Beikräuter regulieren, erkennen und die Ursachen für ihr Auftreten verste- hen, darauf dann die Regulierung aufbauen Referenten: Dr. Robert Schneider, Dr. Wilfried Hartl Kosten: 20 € je Betrieb mit Betriebsnummer 90 € für Teilnehmer ohne Betriebsnummer Anmeldung: bis spätestens 19. Mai 2017 online (www.lfi.at) oder telefonisch im LFI NÖ 05 0259 - 26100
Seite 8 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Feldbegehungen Erdäpfel der IGE Termin: Donnerstag, 8. Juni 2017 9 Uhr Treffpunkt Halle Reingruber Untere Dorfstr.1, 2004 Streitdorf – hintaus 13 Uhr Zissersdorf bei Stockerau: Treffpunkt Halle Wanzenböck von B4 kommend Abfahrt Zissersdorf, unter B4-Brücke durch, erster Feldweg links Themen • Aktuelle Infos zu Erdäpfel - Markt, Flächenentwicklung, Vegetationsverlauf, Auflauf usw. (Kamptner) • Pflanzenschutzstrategien für die Saison 2017 (Mitschke, Fuchs) • Zulassungsauflagen und sachgerechter Einsatz für Pflanzenschutzmittel in Erdäpfel & Warndienst neu (Schmiedl / Pachtrog /Thenmayer) Wenn Sie „Problemfelder“ in der Nähe der Treffpunkte haben, die man besichtigen könnte, melden Sie sich bitte vorab bei Anita Kamptner: 05 0259-22141 oder anita.kamptner@lk-noe.at Kosten: für IGE-Mitglieder kostenlos, für Nicht-Mitglieder 10€ Anmeldung: unbedingt erforderlich bis 1. Juni 2017 im Sekretariat der IGE Frau Walter 05 0259-22110 oder per Email maria.walter@lk-noe.at Anrechenbar als Weiterbildung für AMA.G.A.P bzw. AMA-Gütesiegel mit 2 Stunden. Die Veranstaltung wird als Weiterbildung für den NÖ Pflanzenschutz-Sachkundeausweis im Ausmaß von 2 Stunden anerkannt. Für die Anerkennung ist die Mitnahme des Sach- kunde-Ausweises unbedingt notwendig! Bescheide für Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben Ing. Werner Keider DW 40801 Auf Basis der neuen Einheitswert-Hauptfeststellungs-Bescheide, die mit 1.1.2015 wirksam geworden sind, haben die Finanzämter nun Bescheide betreffend Beiträge und Abgaben von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Grundsteuerzuschläge) rückwirkend für die Jahre 2015 und 2016 neu berechnet und vorgeschrie- ben. Die Einhebung durch die Finanzverwaltung erfolgt bis zu einem Gesamtbetrag von 75 € einmal jährlich per 15. Mai. Über 75 € Gesamtbetrag werden die Grundsteuerzuschläge am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November jeweils zu einem Viertel ihres Jahresbetrages fällig. Sollte gegen den Hauptfeststellungsbescheid Beschwerde erhoben worden sein, so ist eine gesonderte Be- schwerde gegen den Aufrollungsbescheid (bei sonstiger inhaltlicher Richtigkeit) nicht erforderlich, da bei Statt- gabe der Beschwerde eine nochmalige Aufrollung zu erfolgen hat. Für die Berechnung der Sozialversicherungsbeiträge gelten die neuen Einheitswertbescheide ab dem Stichtag 1.1.2017, die neu berechnete Vorschreibung erfolgt voraussichtlich im Herbst 2017 rückwirkend. Fahrbahnerneuerung der Landesstraße Stockerau-Wiesen (L-1127) Ing. Werner Keider DW 40801 Zwischen Anfang Juli und Ende August wird die Fahrbahn gänzlich erneuert. Dabei wird es zu einer halbseiti- gen und für einige Tage zu einer Gesamtsperre dieser Straße kommen. Während der Gesamtsperre wird eine Zufahrt zu den angrenzenden Feldern nur über den nördlich gelegenen Feldweg möglich sein. Zu diesem Zweck wird der im Ortsgebiet von Wiesen gelegene Anschlussgüterweg aktiviert. Bedingt durch den neuen Fahrbahnaufbau wird es zu einer Niveauanhebung der Straße kommen. Die Straßenmeisterei Stockerau versichert aber, dass alle bisherigen Zufahrtsmöglichkeiten zu den angrenzenden Feldern durch eine entsprechende Bankettgestaltung nach Abschluss der Arbeiten sicher gestellt sein werden.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 9 Pflegetermine bei Bracheflächen Prüfen Sie vor Pflegemaßnahmen, wie die Flä- chen in der Feldstücksliste beantragt wurden. Grünbrache mit Codierung: Biodiversitätsflächen (Grünbrache und DIV): bei Teilnahme an UBB oder BIO • Mahd oder Häckseln mind. 1mal, max. 2mal jährlich zulässig • Auf 50% der gemeldeten Biodiversitäts- flächen des Betriebes (nicht je Schlag) ist dies frühestens ab 1.8. erlaubt • auf den anderen 50% ist dies ohne zeit- liche Einschränkung vorher zulässig • Beweidung und Drusch sind nicht er- laubt. • Ausgenommen sind WF-Flächen und K20 – Flächen, hier sind die Auflagen laut aktueller Projektbestätigung einzu- halten. • Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als DIV in 2 MFAs erforderlich!) Bodengesundung (Grünbrache und BG): bei Teilnahme an BIO • Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) • Beweidung oder Drusch nicht zulässig • Umbruch ab 15. September des zweiten Standjahres (Angabe als BG in 2 MFAs erforderlich!) Oberflächengewässerschutz (Grünbrache und OG): • Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) • Beweidung oder Drusch nicht zulässig • Kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.12.2020) zulässig Bewirtschaftung auswaschungsgefährdeter Ackerflächen (Grünbrache und AG): • Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) • Beweidung oder Drusch sind nicht zulässig • Kein Umbruch bis Ende Verpflichtungszeitraum (31.12.2020) zulässig Ökologische Vorrangflächen (Grünbrache und OVF): zur Erfüllung der Greening-Verpflichtung • Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) • Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig • Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Fol- gekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht) Grünbrachen ohne Codierung: • Mahd oder Häckseln mindestens 1x jährlich (keine zeitliche Einschränkung) • Futternutzung, Beweidung oder Drusch nicht zulässig • Begrünung über gesamte Vegetationsperiode (15.5. bis 31.8.) – ein Umbruch zwecks Anbau einer Folgekultur ist auch früher möglich (ca. 4 bis 6 Wochen vor Anbau einer Haupt- oder Zwischenfrucht)
Seite 10 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Aufzeichnungen für Aktionsprogramm Nitrat Das Aktionsprogramm Nitrat 2012 verpflichtet alle landwirtschaftlichen Betriebe (auch Biobetriebe) mit einer Mindestfläche von 5 ha (oder mehr als 2 ha Gemüse oder Wein), ab dem 1.1.2015 zur betriebsbezogenen Dokumentation der Stickstoffdüngung. Die Dokumentation für das Wirtschaftsjahr 2016 muss bis 31. März 2017 vorliegen. Was muss aufgezeichnet werden? die landwirtschaftliche Nutzfläche und jene, auf der Düngemittel ausgebracht werden, die Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern (ab Lager) die am Betrieb anfiel, an andere Betriebe ab- gegeben oder von anderen zugekauft wurde, die ausgebrachte Stickstoffmenge aus Wirtschaftsdüngern, Mineraldüngern und sonstigen Düngern in feldfallender und jahreswirksamer Menge, der Stickstoffbedarf der angebauten Kulturen unter Berücksichtigung des aus der Vorfrucht zur Verfü- gung stehenden Stickstoffs sowie die Größe der jeweiligen Anbauflächen. Als Hilfestellung seitens der Landwirtschaftskammer steht der bereits bekannte „LK-Düngerrechner“ unter www.noe.lko.at zum kostenlosen Download bereit. Aufzeichnungen im ÖPUL 2015 Beachten Sie auch, dass bei den folgenden ÖPUL-Maßnahmen Aufzeichnungen schlagbezogen und tagak- tuell zu führen sind: Erosionsschutz Wein/Obst - Datum Rodung bzw. Neuauspflanzung der Dauerkultur - Datum Anlage und Umbruch der Begrünung - Datum Anlage und Umbruch von Bodengesundungen Begrünung von Ackerflächen-System Immergrün - Datum Anlage und Ernte von Hauptkulturen - Datum Anlage und Umbruch von Zwischenfrüchten (Begrünung) Bodennahe Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger und Biogasgülle - Anfallende Art und Menge an flüssigem Wirtschaftsdünger einschließlich Biogasgülle - Flächen und Ausbringmenge - Datum der Ausbringung - Sonstige Verwendung zB Abgabe an Dritte Vorbeugender Grundwasserschutz auf Ackerflächen - Schlagbezogene Planung, Aufzeichnung und Bilanzierung der Stickstoff-Düngung Naturschutz WF, K20 und ENP (Naturschutzplan) - Je nach Bewirtschaftungsauflagen können Aufzeichnungen notwendig sein (siehe Projektbestätigung) zB bei verpflichtender Beweidung, erlaubter Einsatz von Düngemitteln, etc. Aufzeichnungsvorlagen finden Sie auf der Homepage der AMA bzw. können in der BBK abgeholt wer- den. Pflanzenschutzaufzeichnungen Im Rahmen des Cross-Compliance Standards Lebensmittelsicherheit muss die Anwendung von Pflanzen- schutzmitteln und Bioziden verpflichtend in folgendem Mindestumfang dokumentiert werden: • Datum der Anwendung (bei Bioziden: Häufigkeit der Anwendung) • Behandelte Kultur bzw. Verwendungsbereich bei Bioziden • Behandelte Fläche (Schlagnummer und –bezeichnung) • Bezeichnung des Pflanzenschutzmittels bzw. des Biozids • Aufwandmenge pro Hektar bzw. Konzentration Diese Aufzeichnungen sind von jedem Landwirt – unabhängig von einer Teilnahme am ÖPUL Programm – verpflichtend zu führen.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 11 LKR Vizepräsidentin Obmann-Stv. Ingrid Stacher - neue Ökonomierätin Fotonachweis: c/o Moitzi, BMLFUW Über Antrag des Präsidiums der NÖ Lan- des-Landwirtschaftskammer hat der Herr Bundespräsident den Berufstitel „Öko- nomierätin“ an Frau LKR Vizepräsidentin Obmann-Stv. Ingrid Stacher aus Thomasl verliehen. Die Überreichung des Dekretes hat Herr Bundesminister Dipl.-Ing. Rupprechter am Montag, den 13. März 2017, im Marmors- aal des Landwirtschaftsministeriums vor- genommen. Die Funktionäre und das Team der BBK gratulieren der neuen Frau Ökonomierä- tin sehr herzlich zu dieser Auszeichnung und wünschen ihr weiterhin viel Erfolg im Betrieb und der politischen Arbeit. Gratulation Neue NÖ Vizeweinkönigin aus Kleinengersdorf Am 8. Mai fand im NÖ Landhaus die Wahl der neuen niederösterreichischen Weinkönigin statt. Zur neuen Weinkönigin wurde Julia Herzog aus Bad Vöslau gewählt. Ihre Vizeweinköniginnen sind Melanie Moser aus Kleinengersdorf und Teresa Dietl aus Gumpoldskirchen. Die Krönung der neuen Hoheiten findet am 8. Juni im Rahmen der NÖ Weingala statt. Herzliche Gratulation an die neue Vizeweinkönigin Melanie Moser seitens der Bezirksbauernkammer zu dieser verantwortungsvollen Aufgabe. Sonderpreis „Energiepionier“ ging an den Energiebauer – Der Energierebell Wolfgang Löser Am 26. April wurden im Rahmen des Energy Globe Niederösterreich die Umweltsieger in der Fachschule Tulln gekürt. Der Energierebell Wolfgang Löser erhielt von Landesrat Wilfing den Sonderpreis „Energiepionier“ ver- liehen. Er erzeugt mehr Strom, Wärme und Treibstoff als er privat und für die Landwirtschaft benötigt. Für die Bewusstseinsbildung bietet er Vorträge und Führungen an. Die Bezirksbauernkammer Korneuburg gratuliert zur Verleihung der Auszeichnung und wünscht weiterhin viel Kraft und Energie bei seiner Überzeugungsarbeit. Einladung ENERGIE-TAG in Kleinengersdorf Termin: Freitag, 30. Juni 2017 Der Verein für Energie-Autarkie bietet einen besonderen Event: Besuch des Kleinengersdorfer Photovoltaik-Felds, Elektro-Auto-Erfahrungsberichte, E-Tankstellen installieren, Speicher statt Diesel. Pater Dominique aus Burkina Faso wird auftreten und über die Situation in seinem Land berichten. Mit Bauernmarkt und Produkten aus der Region, Heurigen,…uvm. Organisation: Verein für Energie-Autarkie, Obmann Herbert Starmühler, 2102 Klein-Engersdorf Weitere Informationen: www.autarkie-verein.at
Seite 12 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seminare „Mein Betriebskonzept“ Für die Erlangung einer Investitionsförderung bei Investitionsvor- haben mit Nettokosten von über 100.000 Euro und für die Erlan- gung der Existenzgründungsbeihilfe (Niederlassungsprämie) ist die Erstellung eines Betriebskonzeptes erforderlich. Zur Vorbereitung wird folgendes Seminar angeboten: Donnerstag, 8. Juni 2017, 9 bis 16.30 Uhr – BBK Gänserndorf Anmeldung: bis spätestens 1. Juni 2017 in der Bezirksbauern- kammer Korneuburg, Tel.-Nr. 05 0259 40800 Kosten: 25 Euro (bereits gefördert), 10 Euro für jede weitere Per- son eines Betriebes Investitionen in landwirtschaftlichen Betrieben – Investitionsförderung DI Siegfried Jäger DW 40851 Um die Förderungsmöglichkeit eines Vorhabens nicht zu verlie- ren, ist es unbedingt notwendig, dass vor Umsetzungsbeginn des Vorhabens (Bestellung, Lieferung etc.) ein Antrag auf Inves- titionsförderung gestellt wird. Erst nach Annahme dieses Antrages durch die bewilligende Stelle kann mit der Umsetzung des Vorhabens begonnen werden, an- sonsten ist das gesamte Projekt nicht förderfähig. Ob das vollständig eingereichte Projekt förderfähig ist, wird im Auswahlverfahren entschieden. Daher ist eine ausreichende Vor- laufzeit (ca. 10 Monate) vor Investitionsbeginn empfehlenswert, um bei Baubeginn oder Anschaffung des geförderten Gegenstan- des über die Förderfähigkeit des jeweiligen Projektes Gewissheit zu haben. Sollten sich im Zuge der Projektumsetzung Änderungen ergeben (Maße, Kosten, Bewirtschafter, etc.), so muss dieser Umstand sofort der bewilligenden Stelle mitgeteilt werden, damit die Förderungszusage auf- recht bleiben kann. Nähere Informationen mit möglichen Fördergegenständen und Zuschussprozentsätzen finden Sie auf der Homepage der Landwirtschaftskammer Niederösterreich unter www.noe.lko.at. Weitere Auskünfte erhalten Sie bei DI Siegfried Jäger, Tel. 05 0259 40851. Existenzgründungsbeihilfe Dipl.-Ing. Siegfried Jäger DW 40851 Junglandwirte, die erstmals mit der Bewirtschaftung eines Betriebes beginnen (Übernahme, Pacht, Kauf,…) können eine Beihilfe bis zu € 15.000,- erhalten. Dazu ist jedenfalls ein Förderantrag innerhalb eines Jahres ab Bewirtschaftungsbeginn zu stellen. Bei ei- ner Beantragung über die Bezirksbauernkammer wird im Beratungsgespräch auch über die Fördervorausset- zungen (Mindestqualifikation, Mindestbetriebsgröße, Auflagen,…) gesprochen. Zur Antragstellung ist eine Terminvereinbarung mit DI Jäger (05 0259 40851) notwendig.
Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 Seite 13 Enzersfelder Kellergassenfest Der Weinbauverein Enzersfeld-Königsbrunn lädt alle Weinliebhaber zum Enzersfelder Kellergassenfest am Samstag, 20. Mai 2017, Beginn 14 Uhr ein. Bei einer Wanderung durch die idyllischen Kellergassen können Sie in 13 Winzerkellern über 100 verschiedene Wein verkosten. Weinparade Poysdorf – Pfingstsamstag, 3. Juni 2017 Ing. Daniel Hugl DW 22210 Der Kostleiter Theo Kaufmann und sein Team – alle staatlich geprüfte Koster – verkosteten und bewerteten 1.100 eingereichten Weine. Sechs lange Tage dauerte es, alle Weine genau unter die sensorische Lupe zu nehmen. Die bereits vorliegenden Verkostungsergebnisse bestätigen die hohe Meinung über den Weinjahr- gang 2016. Es ist viel Arbeit bis die Medaillen vergeben sind, die Bacchuspokale – die besten Weine der Poysdorfer Wein- parade – und die Championbetriebe – die Betriebe mit der höchsten Durchschnittsbewertung – fest stehen. Die Ergebnisse werden bei der Eröffnung der Poysdorfer Weinparade am Pfingstsamstag, 3. Juni, 10:00 Uhr, wo Landesrat Karl Wilfing und die Österreichischen Weinhoheiten die Ehrungen an die Winzer überreichen wer- den, bekannt gegeben. Karten zur Eröffnung kann man unter weinparade@lk-noe.at beziehen. Am Nachmittag stehen ab 13:00 Uhr alle Weine zur Verkostung bereit. Die Verkostung der Weine lässt sich gut mit dem Besuch des Vinoversums kombinieren, da die Weinparade unmittelbar neben dem Ausstellungsge- lände stattfindet. ==================================================================================== Einladung zum Feldtag am Mittwoch, 7. Juni 2017 Beginn 9 Uhr NÖS-Station in Naglern Das Lagerhaus Korneuburg und Die Saat freuen sich auf zahlreiche Teilnehmer! ====================================================================================
Seite 14 Bezirksbauernkammer aktuell, Nr. 4/2017 ============================================================================
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