SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT

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SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt

                Südliches
PA sämtl. HH

                Anhalt
                Jahrgang 10 · Nummer 11
                Donnerstag, den 14. November 2019                                                             www.suedliches-anhalt.de

                                         Blühwiesen – damit es wieder summt und brummt
               Blühwiesen machen nicht nur das Stadtbild bunter, sie bieten Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten Heimat und
               Nahrungsquelle. Die kleinen Tierchen spielen eine ganz wichtige Rolle im Ökosystem, zum Beispiel als Bestäuber der Pflanzen,
               aber auch als Teil der Nahrungskette. Das eifrige Summen der Bienen und Zwitschern der Vögel ist vielerorts verstummt. In ge-
               meinsamer Absprache mit den jeweiligen Ortschaftsräten haben wir in acht Ortsteilen (Görzig, Lennewitz, Meilendorf, Pfaffen-
               dorf, Quellendorf, Radegast, Scheuder und Wörbzig) bereits einige Flächen ausgewählt und mit kleinen Tafeln die Blühwiesen
               markiert. Wir setzen auf eine Blühsamenmischung aus heimischen Wildblumen und -kräutern, um die regionale Artenvielfalt zu
               fördern. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, denn am Anfang werden Sie sich fragen „Wie sieht es denn hier aus?“. Es braucht
               Zeit und vor allem Geduld, damit die Blühwiesen ihre Pracht in ganzem Ausmaß zeigen können. Wir möchten die Bürgerinnen
               und Bürger für dieses wichtige Thema sensibilisieren und motivieren, selbst aktiv zu werden. Denn nur gemeinsam schaffen
               wir es, dass unsere Stadt Südliches Anhalt aufblüht.

               Die Blühsamenmischung besteht aus ca. 60 Wildpflanzenarten, die überwiegend mehrjährig sind und bei richtiger Pflege sehr
               viele Jahre Lebensraum für viele Tierarten bieten.
                                                                                                            Fortsetzung auf Seite 17.

               Die nächste Ausgabe                                             Annahmeschluss für redaktionelle
               erscheint am:                                                   Beiträge und Anzeigen:
               Donnerstag, dem 12. Dezember 2019                               Montag, der 25. November 2019
               Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                                           Seite 2, Nr. 11/2019

                                                 Amtliche Mitteilungen

                              Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt

                              Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt
                                                            Verwaltungsstellen
 Weißandt-Gölzau                                 Gröbzig                                           Quellendorf
 Hauptstraße 31                                  Markplatz 1                                       Gartenstraße 1
 06369 Südliches Anhalt                          06388 Südliches Anhalt                            06386 Südliches Anhalt
 Tel.: 034978 265-0                              Tel.: 034978 265-0
 Fax: 034978 265-55                              Fax: 034976 242-19
 E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
                                                                Sprechzeiten
                              Weißandt-Gölzau und Gröbzig
 Montag:            -
 Dienstag           09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
 Mittwoch:          -
 Donnerstag:        09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr
 Freitag:           -
 Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden.

                                  Ortsvorsteher, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister
                                                          Büro und Sprechzeiten
Ortschaft       Ortsvorsteher,            Büro                                Sprechzeiten                          Telefon/E-Mail
                Ortsbürgermeister/-in
Edderitz        Annelie Fiedler           Leninplatz 8,                      jeden 3. Dienstag im Monat:            Tel.: 034976 32104
                                          OT Edderitz                        16.00 - 18.00 Uhr
Fraßdorf        Ralf Moritz               Alte Siedlung 6,                   nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 56434382
                                          OT Fraßdorf
Glauzig         Lutz Schönburg            Dorfstraße 38,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0176 62249661
                                          OT Glauzig
Görzig          Swen Meyer                Am Anger 1,                        nach kurzfristiger Vereinbarung,       Tel.: 034975 18309
                                          OT Görzig                          nach 17.00 Uhr
Gröbzig         Dirk Honsa                Marktplatz 1,                      jeden 1. und 3. Dienstag von 17.00 -
                                          OT Gröbzig                         18.00 Uhr
Großbadegast    Arno Reinsdorf            Am Stangenteich 1,                 jeden 3. Donnerstag im Monat von       Tel.: 0175 9621442
                                          OT Großbadegast                    16.00 -                                E-Mail: Kuni.Reinsdorf@t-online.de
                                          (Kulturzentrum)                    18.00 Uhr und nach Vereinbarung
Hinsdorf        Hans-Rainer Homann        Bauernreihe 7,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 81807241
                                          OT Hinsdorf
Libehna         Matthias Schütz           Mühlenstraße 13,                   nach Vereinbarung                      Tel.: 01577 4009228
                                          OT Libehna                                                                E-Mail: ma-schuetz@web.de
Maasdorf        Andreas Böhme             Dorfstraße 27,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0163 2511886
                                          OT Maasdorf                                                               E-Mail: Andreas.Boehme@vb-select.de
Meilendorf      Silke Ziehm               Meilendorfer Straße 16,            nach Vereinbarung                      Tel.: 0157 85306666
                                          OT Meilendorf
Piethen         Gesine Bihlmeyer          Dorfstraße 21,                     jeden 2. und 4. Dienstag im Monat:     Tel.: 034976 32633
                                          OT Piethen                         17.00 - 18.00 Uhr
Prosigk         Olaf Feuerborn            Lindenstraße 15a,                  nach Vereinbarung                      Tel.: 0151 40164349
                                          OT Prosigk
Quellendorf     Doris Zimmermann          Schulstraße 16,                    nach Vereinbarung                      Tel.: 034977 21423 u. 0170 9490838
                                          OT Quellendorf
Radegast        Hans-Helmut Schaaf        Marktplatz 1,                      jeden Dienstag von 17.00 - 18.30 Uhr   Tel.: 0151 61568200
                                          OT Radegast                        und nach Vereinbarung                  E-Mail: obm.radegast@t-online.de
Reinsdorf       Rainer Poppe              Friedensstraße 7,                  nach Vereinbarung                      Tel.: 0176 63802368
                                          OT Reinsdorf
Reupzig         Heike Rumrich             Dorfstraße 56a,                    nach Vereinbarung                      Tel.: 034977 21592
                                          OT Reupzig
Riesdorf        Anke Schadewald           Dorfstraße 7,                      nach Vereinbarung                      Tel.: 034978 22645
                                          OT Riesdorf
Scheuder        Norman Tarnow             Lausigker Str. 41,                 nach Vereinbarung                      Tel.: 0160 4474742
                                          OT Lausigk
Trebbichau      Carsten Bartz             Dorfstraße 2,                      nach Vereinbarung                      Tel.: 034975 21657
a. d. Fuhne                               OT Hohnsdorf
Weißandt-Gölzau Burkhard Bresch           Hauptstraße 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr   Tel.: 034978 30685
                                          (Haus 1, Zi. 211)
Werdershausen   Thorsten Breitschuh       Gröbziger Straße 15,               nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 383936
                                          OT Werdershausen
Wieskau         Peter Leiser              An der Gemeinde 5, OT Wieskau      nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 21272
Wörbzig         Hubert Schüppel           Schulstraße 9,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 034976 26426 u. 0178 1314468
                                          OT Wörbzig
Zehbitz         Reinhard Ulrich           Dorfstraße 40,                     nach Vereinbarung                      Tel.: 0177 2598712
                                          OT Zehbitz
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Seite 3, Nr. 11/2019                                                         Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

                                                                   3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit
  Schiedsstelle der Stadt Südliches Anhalt                         4.    Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
 Sprechzeiten:   jeden 1. Dienstag im Monat                              der dazu vorliegenden Anträge
                 von 16.00 bis 18.00 Uhr                           5.    Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
                 und nach telefonischer Vereinbarung über                vorangegangenen Sitzung/en
                 die Tel.-Nr. 034978 26522                         6.    Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)
 Ort:            Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 109,                  7.    Einwohnerfragestunde
                 Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,                  8.    Beratung der öffentlichen Vorlagen:
                 06369 Südliches Anhalt                            8.1. Bericht der Stadtwehrleitung über das Jahr 2019 inklusive
                                                                         Beratung
                                                                   8.2. Stand der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung
                                                                         der Stadt Südliches Anhalt
                   Bekanntmachung                                  8.3. Stand der getroffenen Maßnahmen in der letzten Periode
Am Dienstag, dem 19.11.2019, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-              des Ausschusses
raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Süd-        8.4. Haushaltssatzung 2020
liches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentli-   8.5. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über
che Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses statt.                     die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge-
                                                                         meinschaftshäuser (Gebührensatzung)
Tagesordnung                                                       9.    Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
A: Öffentlicher Teil                                               10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
1.    Eröffnung der Sitzung                                        B: Nichtöffentlicher Teil
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-            11.    Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung
      senden Mitglieder                                                   und der dazu vorliegenden Anträge
3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit                          12.    Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils
4.    Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und            der vorangegangenen Sitzung/en
      der dazu vorliegenden Anträge                                13.    Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)
5.    Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der     14.    Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli-
      vorangegangenen Sitzung/en                                          cher Teil)
6.    Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)             15.    Schließung der Sitzung
7.    Einwohnerfragestunde
8.    Beratung der öffentlichen Vorlagen:                          gez. Schütz
8.1. Haushaltssatzung 2020                                         Vorsitzender des Ordnungs-,
8.2. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin-       Feuerwehr- und Umweltausschusses
      sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu-
      len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen-                       Bekanntmachung
      dorf und Radegast
8.3. Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum             Am Dienstag, dem 26.11.2019, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs-
      2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt       raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369
      Südliches Anhalt                                             Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nicht-
8.4. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über       öffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und
      die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge-        Gewerbeförderungsausschusses statt.
      meinschaftshäuser (Gebührensatzung)
9.    Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)   Tagesordnung
10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung                  A: Öffentlicher Teil
B: Nichtöffentlicher Teil                                          1.     Eröffnung der Sitzung
11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung      2.     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-
      und der dazu vorliegenden Anträge                                   senden Mitglieder
12. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils      3.     Feststellung der Beschlussfähigkeit
      der vorangegangenen Sitzung/en                               4.     Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
13. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)                 der dazu vorliegenden Anträge
14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli-         5.     Feststellung des Mitwirkungsverbotes
      cher Teil)                                                   6.     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der
15. Schließung der Sitzung                                                vorangegangenen Sitzung/en
                                                                   7.     Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)
gez. Zahradnik                                                     8.     Einwohnerfragestunde
Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses                     9.     Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorla-
                                                                          gen:
                   Bekanntmachung                                  9.1.   Haushaltssatzung 2020
                                                                   9.2.   Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow-
Am Mittwoch, dem 20.11.2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs-               ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich-
raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369                    zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1
Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nicht-               „Windpark Trebbichau an der Fuhne“
öffentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltaus-       9.3.   Dialog zur künftigen Daseinsvorsorge unter Beachtung
schusses statt.                                                           der Wirtschaftlichkeit für die Standsicherheit, Verkehrs-
                                                                          sicherheit und Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke der
Tagesordnung                                                              Stadt Südliches Anhalt
A: Öffentlicher Teil                                               9.4.   Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin-
1.    Eröffnung der Sitzung                                               sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu-
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe-                   len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen-
      senden Mitglieder                                                   dorf und Radegast
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                                  Seite 4, Nr. 11/2019

9.5.  Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Bauge-                  9.7.  3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über
      setzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan                      die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge-
      Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt                meinschaftshäuser (Gebührensatzung)
      Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekanntmachung            9.8. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen-Sa-
      gemäß § 10 Abs. 3 BauGB                                                 nierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fußbodenlegear-
9.6. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen-Sa-                 beiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im OT Quellendorf
      nierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fußbodenlegear-        10.   Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
      beiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im OT Quellendorf        11.   Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung
9.7. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36                B: Nichtöffentlicher Teil
      Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage „Errichtung               12.    Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung
      eines Einfamilienhauses mit insgesamt drei Garagen und                   und der dazu vorliegenden Anträge
      einem Carport“
                                                                        13.    Feststellung des Mitwirkungsverbotes
10.   Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil)
                                                                        14.    Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils
11.   Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung                            der vorangegangenen Sitzung/en
B: Nichtöffentlicher Teil                                               15.    Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)
12.   Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung         16.    Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vor-
      und der dazu vorliegenden Anträge                                        lagen:
13.   Feststellung des Mitwirkungsverbotes                              16.1. Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung Gnetsch,
14.   Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der            Flur 1, Flurstück 1105 tlw. und Gemarkung Weißandt-Göl-
      vorangegangenen Sitzung/en                                               zau, Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2
15.   Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil)             16.2. Vergabe Server-Erneuerung/Verwaltung
16.   Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen:         16.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungs-                ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind-
      vertrag – Wegerechte) zur Errichtung einer Windenergiean-                energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte-
      lage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz (Windpark                   witz (Windpark Weißandt-Gölzau II)
      Weißandt-Gölzau II)                                               16.4. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-
16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungs-                ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind-
      vertrag – Kabelrechte) zur Errichtung einer Windenergie-                 energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz
      anlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz (Windpark                    (Windpark Weißandt-Gölzau II)
      Weißandt-Gölzau II)                                               17.    Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)
17.   Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil)   18.    Schließung der Sitzung
18.   Schließung der Sitzung
                                                                        gez. Schneider
gez. Dr. Zschoche                                                       Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses
Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und
Gewerbeförderungsausschusses                                                                 Bekanntmachung
                                                                        Am Dienstag, dem 03.12.2019, 19:00 Uhr, findet im Gemeinde-
                    Bekanntmachung                                      zentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches An-
                                                                        halt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung
Am Mittwoch, dem 27.11.2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs-             des Stadtrates statt.
raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Südli-
ches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche        Tagesordnung
Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt.                         A: Öffentlicher Teil
                                                                        1.     Eröffnung der Sitzung
Tagesordnung                                                            2.     Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-
A: Öffentlicher Teil                                                           den Mitglieder
1.    Eröffnung der Sitzung                                             3.     Feststellung der Beschlussfähigkeit
2.    Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen-              4.     Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und
      den Mitglieder                                                           der dazu vorliegenden Anträge
3.    Feststellung der Beschlussfähigkeit                               5.     Feststellung des Mitwirkungsverbotes
4.    Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und          6.     Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vo-
      der dazu vorliegenden Anträge                                            rangegangenen Sitzung/en
5.    Feststellung des Mitwirkungsverbotes                              7.     Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentli-
6.    Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vor-            chen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse
      angegangenen Sitzung/en                                           8.     Bericht des Bürgermeisters
7.    Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil)                  9.     Bericht aus Verbänden
8.    Einwohnerfragestunde                                              10.    Einwohnerfragestunde
9.    Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:              11.    Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen:
9.1. Haushaltssatzung 2020                                              11.1. Haushaltssatzung 2020
9.2. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Einheitsge-               11.2. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Einheitsge-
      meinde Stadt Südliches Anhalt                                            meinde Stadt Südliches Anhalt
9.3. Aufgaben- und Vermögensübertragung Trinkwasserversor-              11.3. Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der
      gung in den Ortschaften Görzig, Glauzig, Trebbichau an der               Ortsfeuerwehr Radegast
      Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Radegast                            11.4. Aufgaben- und Vermögensübertragung Trinkwasserver-
9.4. Zusammenlegung und Erweiterung bestehender Wasser-                        sorgung in den Ortschaften Görzig, Glauzig, Trebbichau
      konzessionsverträge                                                      an der Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Radegast
9.5. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hinsichtlich    11.5. Zusammenlegung und Erweiterung bestehender Wasser-
      der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschulen in Träger-             konzessionsverträge
      schaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellendorf und Radegast     11.6. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin-
9.6. Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum                         sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu-
      2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt                   len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen-
      Südliches Anhalt                                                         dorf und Radegast
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Seite 5, Nr. 11/2019                                                                Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

11.7.  Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum                EGSA-SR-53-02/2019                  die Annahme und Verwendung einer
       2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt                                               Spende für den Spielplatz der Ort-
       Südliches Anhalt                                                                                     schaft Prosigk
11.8. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über           EGSA-SR-54-02/2019                  die außerplanmäßige Aufwendungen
       die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge-                                                beim PSK 11170.88001.591101 im Rah-
       meinschaftshäuser (Gebührensatzung)                                                                  men einer Erlösauskehr für ein Grund-
11.9. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Bauge-                                                      stück Flur 6 in der Ortschaft Edderitz
       setzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan               EGSA-SR-55-02/2019                  die außerplanmäßige Auszahlung auf
       Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der                                                   dem PSK 36510.46401.785100 für
       Stadt Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekannt-                                               die Fassadensanierung in der Kinder-
       machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB                                                                      tagesstätte Edderitz
11.10. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistun-               EGSA-SR-56-02/2019                  Ermächtigungsbeschluss zur Verga-
       gen-Sanierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fuß-                                                be von Bauleistungen – Fassadensa-
       bodenlegearbeiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im                                               nierung (WDVS), Kindertagesstätte
       OT Quellendorf                                                                                       „Sonnenschein“ im OT Edderitz
11.11. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow-              EGSA-SR-57-02/2019                  Abwägung der eingegangenen Stel-
       ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich-                                                lungnahmen der Träger öffentlicher
       zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes                                                     Belange und der Beteiligung der Öf-
       Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“                                                             fentlichkeit zum Vorentwurf des vor-
11.12. Annahme und Verwendung von einer Schenkung                                                           zeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/19
12.    Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil)                                       „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig
13.    Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung                                                        der Stadt Südliches Anhalt
B: Nichtöffentlicher Teil                                               EGSA-SR-58-02/2019                  die Aufstellung eines Kandidaten für
14.   Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord-                                                die Wahl in den Verbandsausschuss
      nung und der dazu vorliegenden Anträge                                                                des UHV „Mulde“ und ggf. Aufstel-
15.   Feststellung des Mitwirkungsverbotes                                                                  lung eines Stellvertreters
16.   Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils         EGSA-SR-59-02/2019                  die Auflösung des Wasserverbandes
      der vorangegangenen Sitzung/en                                                                        Fuhnetal
17.   Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil)               EGSA-SR-60-02/2019                  Ermächtigungsbeschluss zur Ver-
18.   Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vor-                                                  handlungsführung
      lagen:                                                            EGSA-SR-61-02/2019                  Gebührenmodell AV Köthen ab
18.1. Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung                                                          01.01.2020
      Gnetsch, Flur 1, Flurstück 1105 tlw. und Gemarkung                EGSA-SR-62-02/2019                  die Neuwahl der Vertreter/-innen der
      Weißandt-Gölzau, Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2                                              Regionalversammlung der V. Wahlperi-
18.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-                                                  ode gemäß § 22 Landesentwicklungs-
      ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind-                                                 gesetz des Landes Sachsen-Anhalt
      energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte-
      witz (Windpark Weißandt-Gölzau II)                                         In der Sitzung des Haupt- und
18.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie-                           Finanzausschusses der
      ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind-
      energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz                      Stadt Südliches Anhalt am 23.10.2019
      (Windpark Weißandt-Gölzau II)                                           wurden folgende Beschlüsse gefasst
19.   Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöf-
      fentlicher Teil)                                                  Beschlussnummer                     Beschluss über …
20.   Schließung der Sitzung                                            EGSA-HF-05-02/2019                  kostenfreie Nutzung des Sport- und
                                                                                                            Kulturzentrums der Stadt Südliches
gez. Rinke                                                                                                  Anhalt durch die Gemeinschaftsschule
Vorsitzende des Stadtrates                                                                                  Schulzentrum „J. F. Walkhoff“ Gröbzig
                                                                        EGSA-HF-06-02/2019                  kostenfreie Nutzung des Sport- und
        In der Sitzung des Stadtrates                                                                       Kulturzentrums der Stadt Südli-
                                                                                                            ches Anhalt durch den Ortschaftsrat
  der Stadt Südliches Anhalt am 25.09.2019                                                                  Weißandt-Gölzau
    wurden folgende Beschlüsse gefasst
                                                                                              Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

Beschlussnummer             Beschluss über …                                        Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich
EGSA-SR-47-02/2019          die Bestätigung des Jahresabschlusses                   jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es
                                                                                    am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt.
                            für das Haushaltsjahr 2013 und Entlas-
                            tung des Hauptverwaltungsbeamten                        -  Herausgeber, Verlag und Druck:
                                                                        IMPRESSUM

                                                                                       LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg,
EGSA-SR-48-02/2019          die Ernennung/Berufung des Ortswehr-                       An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0
                            leiters der Ortsfeuerwehr Maasdorf                      	Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin-
                                                                                       gungen.
EGSA-SR-49-02/2019          die Ernennung/Berufung des stellver-                    -	Verantwortlich für den amtlichen Teil:
                            tretenden Ortswehrleiters der Orts-                        DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT
                                                                                       Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau
                            feuerwehr Maasdorf                                      - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen:
EGSA-SR-50-02/2019          die Geschäftsordnung des Stadtrates                        LINUS WITTICH Medien KG,
                                                                                       vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan
                            und seiner Ausschüsse                                      www.wittich.de/agb/herzberg
EGSA-SR-51-02/2019          die Satzung zu den Wahlen der Ge-                       -	Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nicht-
                                                                                       amtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der
                            meindeelternvertretung und anderer                         Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt
                            Elternvertretungen in der Stadt Süd-                       übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließ-
                                                                                       lich die Meinung des Verfassers wieder.
                            liches Anhalt                                           	Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließ-
EGSA-SR-52-02/2019          die Annahme und Verwendung einer                           lich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentli-
                                                                                       chungen von Beiträgen besteht nicht.
                            Spende                                                  - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                         Seite 6, Nr. 11/2019

                                                                                   Ergänzungswahl
                                                                           des Ortschaftsrates Großbadegast
                Stellenausschreibung                                             Öffentliche Bekanntmachung
 Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt zwei Personalstellen           der Gemeindewahlleiterin für die Ergänzungswahl
 als                                                                          des Ortschaftsrates Großbadegast
                                                                   Die Gemeindewahlleiterin gibt gemäß § 28 Abs. 7 Kommu-
          staatlich anerkannte Erzieher/in (m/w/d)                 nalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m.
                                                                   § 36 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-An-
 für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im OT Quellendorf
                                                                   halt (KWO LSA) folgendes bekannt:
 zum 01.01.2020 in Teilzeit (30 Wochenstunden) zu besetzen.
                                                                   Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sit-
 Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentli-
                                                                   zung am 05.11.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die
 chen Dienstes für einen unbefristeten Zeitraum.
                                                                   am 12.01.2020 stattfindende Ergänzungswahl in der Ortschaft
 Das Aufgabengebiet umfasst u. a.:                                 Großbadegast geprüft und gemäß Beschluss die folgenden
                                                                   Wahlvorschläge zugelassen.
 - Betreuungs- und Erziehungstätigkeit nach den Richtlinien
                                                                   Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvor-
   des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern
                                                                   schläge erfolgt in der nach § 29 Abs. 4 und 5 KWG LSA i.V.m.
   in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sach-
                                                                   § 37 Abs. 2 KWO LSA maßgebenden Reihenfolge. Die Bekannt-
   sen Anhalt (KiFöG)
                                                                   machung enthält die Bewerber eines jeden Wahlvorschlages
 - Einsatz nach Dienstplan der Kindereinrichtung
                                                                   in der zugelassenen Reihenfolge mit den Angaben über Fami-
                                                                   liennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Postleitzahl und
 fachliche Voraussetzungen:
                                                                   Wohnort (Hauptwohnung) sowie Geburtsjahr.
 - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in

 persönliche Anforderungen:
 - Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit und eigenverant-         Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbade-
   wortliches Handeln                                               gast:
 - hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliches Engage-
   ment sowie freundliches und sicheres Auftreten
 - Durchsetzungsvermögen, Teamorientierung und Kommu-              3       DIE LINKE                                  DIE LINKE
   nikationsfähigkeit
 - Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen                         1.      Puff, Harald, Rentner
 - Führerschein der Klasse B                                               06369 Südliches Anhalt OT Pfriemsdorf
                                                                           1943
 Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher
 Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt.               29      Einzelbewerberin Czichos
 Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der per-
 sönlichen Voraussetzungen ist eine Vergütung entsprechend         1.      Czichos geb. Westphal, Christa, Rentnerin
 des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorge-              06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast
 sehen.                                                                    1949
 Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen
 (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis-         30      Einzelbewerber Domnick
 abschriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis
 zum 25.11.2019 in verschlossenem Umschlag an folgende             1.      Domnick, Uwe, Gebäudereiniger
 Adresse zu richten:                                                       06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast
                                                                           1974
 Stadt Südliches Anhalt
 FB I / Personalwesen                                              gez. Wagner
 Kennwort: Bewerbung Erzieherin                                    Gemeindewahlleiterin
 Weißandt-Gölzau
 Hauptstraße 31
 06369 Südliches Anhalt                                                               Bekanntmachung
 Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, wer-                                   über das Recht auf
 den nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben               Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die
 bei der Stadt Südliches Anhalt und werden nicht zurückge-
                                                                               Erteilung von Wahlscheinen für die
 sandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens
 werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter                       Ergänzungswahl des Ortschaftsrates
 Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung                          Großbadegast am 12.01.2020
 Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen fran-      1.
 kierten Rückumschlag bei.                                         Das Wählerverzeichnis zu der Ergänzungswahl des Ortschafts-
 Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen willigt der Bewerber          rates Großbadegast
 in eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen           kann in der Zeit    vom 19.12.2019      bis 27.12.2019
 Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver-
 fahren ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit mög-   während der Dienststunden, außer vom 24.12.2019 bis
 lich.                                                             26.12.2019:
                                                                   Montag bis Freitag von   09.00 Uhr    bis 12.00 Uhr
 gez. Thomas Schneider
                                                                   Dienstag           von   13:00 Uhr    bis 18.00 Uhr
 Bürgermeister
                                                                   Donnerstag         von   13:00 Uhr    bis 15.30 Uhr
                                                                   im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Seite 7, Nr. 11/2019                                                          Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

06369 Südliches Anhalt, zur Überprüfung der im Wählerver-           b)   wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf
zeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen                der Antragsfrist entstanden ist;
werden (§ 18 Abs. 2 KWG LSA).                                       c)   wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt worden
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-              ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Ab-
führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät oder Aus-         schluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.
druck möglich.                                                      4.3.
Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh-         Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis ein-
lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das        getragenen wahlberechtigten Personen bis zum 10.01.2020,
Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.                              18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt
                                                                    mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
2.
                                                                    Die E-Mail-Adresse lautet:
Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 27.12.2019               info@suedliches-anhalt.de
bis 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde                                  Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer ande-
       Stadt Südliches Anhalt                                       ren Person bedienen.
       Wahlbehörde                                                  Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
       Weißandt-Gölzau                                              Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung
       Hauptstraße 31                                               eines Wahlscheines glaubhaft machen.
       06369 Südliches Anhalt                                       Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor-
                                                                    lage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahlbenach-
einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.     richtigungskarte beachten) nachweisen, dass er dazu berechtigt
Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als      ist.
Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevoll-    4.4.
mächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden. Soweit die         Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erfor-       des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
derlichen Beweismittel beizubringen.                                rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-
Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des          ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für              Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
das Land Sachsen-Anhalt.                                            Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a) und b) ange-
Nach dem 27.12.2019, 12:00 Uhr, ist ein Antrag auf Berichti-        gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
gung nicht mehr zulässig.                                           noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsichtnahme         Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine wer-
keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeich-         den nicht ersetzt. Das gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die
nis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter   nach § 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind.
Wahleinspruch (§ 50 KWG LSA) unbegründet.                           Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
                                                                    tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
3.                                                                  vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis einge-
tragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.12.2019 eine Wahl-      5.
benachrichtigung für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates         Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahlberech-
Großbadegast.                                                       tigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,           mit dem Wahlschein zugleich:
wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des      - die amtlichen Stimmzettel
Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will,
                                                                    - einen amtlichen Stimmzettelumschlag
dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
                                                                    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist
                                                                        rückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und
oder einen Wahlschein hat.
                                                                    - ein Merkblatt für die Briefwahl
Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerver-
                                                                    Diese Wahlunterlagen werden ihr von der Wahlbehörde der Stadt
zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein
                                                                    Südliches Anhalt auf Verlangen auch noch nachträglich ausge-
und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-
                                                                    händigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
benachrichtigung.
                                                                    für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte
4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag                               Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahl-
4.1.                                                                scheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung
eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte          durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum            Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit den Brief-
nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:            wahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die darauf ange-
a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außerhalb         gebene Stelle abgeben oder versenden, dass der Wahlbrief dort
     ihres Wahlbezirkes aufhält,                                    bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
b) wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahl in
                                                                    gez. Wagner
     einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegt,
                                                                    Gemeindewahlleiterin
c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsent-
     ziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperli-
     chen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichen
     Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren
     Schwierigkeiten aufsuchen kann;
4.2.
eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-
tigte Person,
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-
     tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses
     versäumt hat;
SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                               Seite 8, Nr. 11/2019

                              Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbadegast
                                        - Wahlbekanntmachung gem. § 38 KWO LSA -
1. Am Sonntag, den 12.01.2020, findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft
Großbadegast statt.

2. Das Wahlgebiet umfasst den Wahlbezirk Großbadegast
Name                          Wahlbezirks-Nr.                   Anschrift Wahllokal                            Wahllokal
                                                                                                               barrierefrei
Großbadegast                     0060                           Kulturzentrum                                  ja
                                                                Großbadegast
                                                                Am Stangenteich 3
                                                                06369 Südliches Anhalt

Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtig-            nen an der Wahl im Wahlbereich, in dem der Wahlschein ausge-
ten bis zum 22.12.2019 übersandt worden sind, ist der Wahlbe-          stellt ist,
zirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten          a)    durch Stimmabgabe im Wahlbezirk Großbadegast
Personen zu wählen haben.                                              b)    durch Briefwahl
                                                                       teilnehmen.
3. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt,
kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen           Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im Wahlbüro der
Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.                                 Stadt Südliches Anhalt (Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,
Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre Wahlbe-              06369 Südliches Anhalt) einen Wahlschein, einen amtlichen
nachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Perso-           Stimmzettel, für die er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimm-
nalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf           zettelumschlag (rot) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen.             (blau) beschaffen. Diese Briefwahlunterlagen können mündlich,
Die Wahlbenachrichtigungskarte soll bei der Wahl abgegeben             schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an info@suedliches-an-
werden.                                                                halt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist
Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für           unzulässig.
die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates sind rosa. Sie werden           Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimm-
im Wahllokal bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des            zettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so
Wahlraumes ausgehändigt.                                               rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle
Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer          übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Neben-              18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe-
raum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand             nen Stelle abgegeben werden.
so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von           Es besteht auch die Möglichkeit, an Ort und Stelle zu wählen,
Umstehenden nicht erkannt werden kann.                                 wenn die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.
Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt ist;   An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahl-
wenn er bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates mehr als            scheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden,
drei Kennzeichnungen enthält; wenn der Wille des Wählers nicht         wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten
zweifelsfrei erkennbar ist; wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt        Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder
enthält oder wenn er gar keine Kennzeichnung enthält.                  die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen
                                                                       Vollmacht nachweist. Die bevollmächtigte Person darf nicht
4. Stimmvergabe:
                                                                       mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.
Bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbadegast hat
jeder Wähler jeweils drei Stimmen.                                     7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur ein-
Die Stimmzettel enthalten die in dem Wahlbereich zugelassenen
                                                                       mal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens
Wahlvorschläge sowie Wahlvorschlagsverbindungen.
                                                                       unkundig ist oder durch körperliches Gebrechen behindert ist,
Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger ein-
                                                                       den Stimmzettel zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen,
deutiger Weise, welchen Wahlvorschlag er wählt.
                                                                       bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe
Es ist möglich einem Bewerber alle drei Stimmen zu geben oder
                                                                       bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch
die Stimmen auf mehrere Bewerber verschiedener Wahlvor-
schläge aufzuteilen.                                                   kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten.
                                                                       Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl
5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-            herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstra-
lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis-          fe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das       strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
                                                                       gez. Wagner
6. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, kön-          Gemeindewahlleiterin
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Seite 9, Nr. 11/2019                                                          Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt

         Ergänzungswahl Großbadegast                                                   Bekanntmachung
            - Bekanntmachung der 2. Sitzung                                über das Recht auf Einsichtnahme in das
            des Gemeindewahlausschusses -                           Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen
Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur              für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu der Ergän-                             am 12.01.2020
zungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Großbadegast         1.
findet am                                                           Das Wählerverzeichnis zu der Ergänzungswahl des Ortschafts-
             Dienstag, dem 14.01.2020, 16.00 Uhr                    rates Zehbitz
         im Sitzungssaal der Stadt Südliches Anhalt                 kann in der Zeit    vom 19.12.2019     bis 27.12.2019
                         Zimmer 122
                      Weißandt-Gölzau                               während der Dienststunden, außer vom 24.12.2019 bis 26.12.2019:
                       Hauptstraße 31                               Montag bis Freitag von 09.00 Uhr          bis 12.00 Uhr
                   06369 Südliches Anhalt                           Dienstag             von 13:00 Uhr        bis 18.00 Uhr
statt.                                                              Donnerstag           von 13:00 Uhr        bis 15.30 Uhr
Tagesordnung:                                                       im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin               06369 Südliches Anhalt, zur Überprüfung der im Wählerver-
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der              zeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen
        Beschlussfähigkeit                                          werden (§ 18 Abs. 2 KWG LSA).
TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorlie-           Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge-
        genden Anträge                                              führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät oder Aus-
TOP 4: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der             druck möglich.
        Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft         Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh-
        Großbadegast am 12.01.2020                                  lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das
TOP 6: Schließung der Sitzung                                       Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird.

                                                                    2.
Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sach-
                                                                    Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält,
sen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss
                                                                    kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 27.12.2019
in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der
                                                                    bis 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde
Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Vorsitzen-
den mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend           Stadt Südliches Anhalt
sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei               Wahlbehörde
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.                Weißandt-Gölzau
                                                                          Hauptstraße 31
gez. Wagner                                                               06369 Südliches Anhalt
Gemeindewahlleiterin                                                einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen.
                                                                    Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als
Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz                          Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevoll-
                                                                    mächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden. Soweit die
            Öffentliche Bekanntmachung                              behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erfor-
          der Gemeindewahlleiterin für die                          derlichen Beweismittel beizubringen.
     Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz                     Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des
                                                                    Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für
Die Gemeindewahlleiterin gibt gemäß § 28 Abs. 7 Kommu-              das Land Sachsen-Anhalt.
nalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m.            Nach dem 27.12.2019, 12:00 Uhr, ist ein Antrag auf Berichti-
§ 36 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-An-              gung nicht mehr zulässig.
halt (KWO LSA) folgendes bekannt:                                   Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsichtnahme
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung        keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeich-
am 05.11.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die am           nis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter
12.01.2020 stattfindende Ergänzungswahl in der Ortschaft Zeh-       Wahleinspruch (§ 50 KWG LSA) unbegründet.
bitz geprüft und gemäß Beschluss die folgenden Wahlvorschlä-
ge zugelassen.                                                      3.
Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvor-            Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen
schläge erfolgt in der nach § 29 Abs. 4 und 5 KWG LSA i.V.m.        sind, erhalten bis spätestens zum 22.12.2019 eine Wahlbenach-
§ 37 Abs. 2 KWO LSA maßgebenden Reihenfolge. Die Bekannt-           richtigung für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz.
machung enthält die Bewerber eines jeden Wahlvorschlages            Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt,
in der zugelassenen Reihenfolge mit den Angaben über Fami-          wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des
liennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Postleitzahl und             Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will,
Wohnort (Hauptwohnung) sowie Geburtsjahr.                           dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann.
                                                                    Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist
Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz:                 oder einen Wahlschein hat.
                                                                    Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerver-
                                                                    zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein
26      Einzelbewerber Schuldt
                                                                    und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl-
1.     Schuldt, Sascha, Sachbearbeiter                              benachrichtigung.
       06369 Südliches Anhalt OT Wehlau                             4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag
       1984                                                         4.1.
                                                                    eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
gez. Wagner                                                         Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum
Gemeindewahlleiterin                                                nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt                                                           Seite 10, Nr. 11/2019

a)   wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außerhalb       4.4.
     ihres Wahlbezirkes aufhält,                                    Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen
b)   wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahl in          des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie-
     einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegt,                 rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta-
c)   wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsent-          ge, 15.00 Uhr, gestellt werden.
     ziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperli-      Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte
     chen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichen        Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a) und b) ange-
     Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren          gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines
     Schwierigkeiten aufsuchen kann;                                noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen.
                                                                    Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine wer-
4.2.                                                                den nicht ersetzt. Das gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die
eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech-        nach § 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind.
tigte Person,                                                       Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean-
                                                                    tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag
a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An-        vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
     tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses
     versäumt hat;                                                  5.
b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf        Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahlberech-
     der Antragsfrist entstanden ist;                               tigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie
c) wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt worden       mit dem Wahlschein zugleich:
     ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Ab-        - die amtlichen Stimmzettel
     schluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat.                 - einen amtlichen Stimmzettelumschlag
                                                                    - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu-
4.3.
                                                                        rückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und
Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis ein-
                                                                    - ein Merkblatt für die Briefwahl
getragenen wahlberechtigten Personen bis zum 10.01.2020,
                                                                    Diese Wahlunterlagen werden ihr von der Wahlbehörde der Stadt
18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt
                                                                    Südliches Anhalt auf Verlangen auch noch nachträglich ausge-
mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden.
                                                                    händigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen
Die E-Mail-Adresse lautet:
                                                                    für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte
info@suedliches-anhalt.de
                                                                    Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahl-
Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer ande-    scheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung
ren Person bedienen.                                                durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird.
Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.                    Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit den Brief-
Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung         wahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die darauf ange-
eines Wahlscheines glaubhaft machen.                                gebene Stelle abgeben oder versenden, dass der Wahlbrief dort
Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor-     bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht.
lage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahlbenach-
richtigungskarte beachten) nachweisen, dass er dazu berechtigt      gez. Wagner
ist.                                                                Gemeindewahlleiterin

                                  Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz
                                       - Wahlbekanntmachung gem. § 38 KWO LSA -
1.   Am Sonntag, den 12.01.2020, findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft
     Zehbitz statt.
2.   Das Wahlgebiet umfasst den Wahlbezirk Zehbitz

Name            Wahlbezirks-Nr.     Anschrift Wahllokal                                                   Wahllokal
                                                                                                          barrierefrei
Zehbitz         0240                Gemeindebüro                                                          nein
                                    Zehbitz
                                    Dorfstraße 40
                                    06369 Südliches Anhalt

     Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten bis zum 22.12.2019 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk
     und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben.
3.   Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen
     Wählerverzeichnis sie eingetragen ist.
     Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Personal-
     ausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die
     Wahlbenachrichtigungskarte soll bei der Wahl abgegeben werden.
     Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates sind rosa. Sie werden
     im Wahllokal bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt.
     Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Neben-
     raum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von
     Umstehenden nicht erkannt werden kann.
     Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt ist; wenn er bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates mehr als
     drei Kennzeichnungen enthält; wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist; wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt
     enthält oder wenn er gar keine Kennzeichnung enthält.
4.   Stimmvergabe:
     Bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen.
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     Die Stimmzettel enthalten die in dem Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge sowie Wahlvorschlagsverbindungen.
     Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchen Wahlvorschlag er wählt.
     Es ist möglich einem Bewerber alle drei Stimmen zu geben oder die Stimmen auf mehrere Bewerber verschiedener Wahlvor-
     schläge aufzuteilen.
5.   Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
     Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist.
6.   Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, in dem der Wahlschein ausgestellt ist,
     a)    durch Stimmabgabe im Wahlbezirk Zehbitz
     b)    durch Briefwahl
     teilnehmen.
     Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im Wahlbüro der Stadt Südliches Anhalt (Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369
     Südliches Anhalt) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, für die er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettelum-
     schlag (rot) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag (blau) beschaffen. Diese Briefwahlunterlagen können mündlich, schriftlich
     oder elektronisch (per E-Mail an info@suedliches-anhalt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
     Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so
     rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis
     18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden.
     Es besteht auch die Möglichkeit, an Ort und Stelle zu wählen, wenn die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden.
     An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die bevoll-
     mächtigte Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Emp-
     fang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten.
7.   Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig
     ist oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt
     eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch kann ein
     Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten.
     Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe
     bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

gez. Wagner
Gemeindewahlleiterin

               Ergänzungswahl Zehbitz                                       Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat
                                                                                  in der Ortschaft Wieskau
            - Bekanntmachung der 2. Sitzung
            des Gemeindewahlausschusses -                                                       - Wahlabsage -
Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur                 Der Wahlausschuss für die Ergänzungswahl in der Ortschaft
Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu der Ergän-              Wieskau hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 festgestellt, dass
zungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Zehbitz findet           kein Wahlvorschlag für die Ergänzung des Ortschaftsrates bei
am                                                                      der Gemeindewahlleiterin bis zum Ablauf der Einreichungsfrist
             Dienstag, den 14.01.2020, 16.00 Uhr                        am 04.11.2019, 18.00 Uhr, eingegangen ist.
         im Sitzungssaal der Stadt Südliches Anhalt                     Gemäß § 28 Abs. 1 a Kommunalwahlgesetz für das Land Sach-
                        Zimmer 122                                      sen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich deshalb die Absage des Ter-
                      Weißandt-Gölzau                                   mins für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ort-
                       Hauptstraße 31                                   schaft Wieskau am 12.01.2020 hiermit öffentlich bekannt.
                   06369 Südliches Anhalt                               Der Ortschaftsrat der Ortschaft Wieskau besteht nunmehr ent-
statt.                                                                  sprechend § 88 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Lan-
                                                                        des Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für den Rest der Wahlperiode
Tagesordnung:                                                           bis 2024 aus drei Ortschaftsräten.
TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin
                                                                        Südliches Anhalt, den 05.11.2019
TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der
         Beschlussfähigkeit                                             gez. Wagner
TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorlie-               Gemeindewahlleiterin
         genden Anträge
TOP 4: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der                           Aufkündigung einer Grabstelle
         Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft
         Zehbitz am 12.01.2020                                         Hiermit wird folgende Grabstelle auf dem Friedhof in Gröbzig
TOP 6: Schließung der Sitzung                                          aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und
                                                                       die Nutzungszeit abgelaufen ist:
Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sach-                Urnengrabstätte
sen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss
                                                                       - Martha Bomke                 - Willi Bomke
in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der
                                                                          geb. 28.08.1898                geb. 28.09.1898
Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Vorsitzen-
                                                                          verst. 02.02.1993              verst. 26.08.1983
den mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend
                                                                       Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegen-
sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei
                                                                       stände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden.             bis zum
gez. Wagner                                                                         13. Februar 2020
Gemeindewahlleiterin                                                   bei der      Stadt Südliches Anhalt
                                                                                    Weißandt-Gölzau
                                                                                    Bauverwaltung (Friedhöfe)
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