SÜDLICHES ANHALT JAHRGANG 10 NUMMER 11 DONNERSTAG, DEN 14. NOVEMBER 2019 - SÜDLICHES ANHALT
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Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches PA sämtl. HH Anhalt Jahrgang 10 · Nummer 11 Donnerstag, den 14. November 2019 www.suedliches-anhalt.de Blühwiesen – damit es wieder summt und brummt Blühwiesen machen nicht nur das Stadtbild bunter, sie bieten Bienen, Schmetterlingen und anderen Insekten Heimat und Nahrungsquelle. Die kleinen Tierchen spielen eine ganz wichtige Rolle im Ökosystem, zum Beispiel als Bestäuber der Pflanzen, aber auch als Teil der Nahrungskette. Das eifrige Summen der Bienen und Zwitschern der Vögel ist vielerorts verstummt. In ge- meinsamer Absprache mit den jeweiligen Ortschaftsräten haben wir in acht Ortsteilen (Görzig, Lennewitz, Meilendorf, Pfaffen- dorf, Quellendorf, Radegast, Scheuder und Wörbzig) bereits einige Flächen ausgewählt und mit kleinen Tafeln die Blühwiesen markiert. Wir setzen auf eine Blühsamenmischung aus heimischen Wildblumen und -kräutern, um die regionale Artenvielfalt zu fördern. Wir bitten auch um Ihr Verständnis, denn am Anfang werden Sie sich fragen „Wie sieht es denn hier aus?“. Es braucht Zeit und vor allem Geduld, damit die Blühwiesen ihre Pracht in ganzem Ausmaß zeigen können. Wir möchten die Bürgerinnen und Bürger für dieses wichtige Thema sensibilisieren und motivieren, selbst aktiv zu werden. Denn nur gemeinsam schaffen wir es, dass unsere Stadt Südliches Anhalt aufblüht. Die Blühsamenmischung besteht aus ca. 60 Wildpflanzenarten, die überwiegend mehrjährig sind und bei richtiger Pflege sehr viele Jahre Lebensraum für viele Tierarten bieten. Fortsetzung auf Seite 17. Die nächste Ausgabe Annahmeschluss für redaktionelle erscheint am: Beiträge und Anzeigen: Donnerstag, dem 12. Dezember 2019 Montag, der 25. November 2019 Melden Sie sich unter: 034978 265-10, per E-Mail: info@suedliches-anhalt.de
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 2, Nr. 11/2019 Amtliche Mitteilungen Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Südliches Anhalt Sprechzeiten in den Verwaltungsstellen der Stadt Südliches Anhalt Verwaltungsstellen Weißandt-Gölzau Gröbzig Quellendorf Hauptstraße 31 Markplatz 1 Gartenstraße 1 06369 Südliches Anhalt 06388 Südliches Anhalt 06386 Südliches Anhalt Tel.: 034978 265-0 Tel.: 034978 265-0 Fax: 034978 265-55 Fax: 034976 242-19 E-Mail: info@suedliches-anhalt.de Sprechzeiten Weißandt-Gölzau und Gröbzig Montag: - Dienstag 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr Mittwoch: - Donnerstag: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:30 Uhr Freitag: - Wichtige Termine außerhalb der Sprechzeiten können mit dem/der zuständigen Mitarbeiter/-in individuell vereinbart werden. Ortsvorsteher, Ortsbürgermeisterinnen und Ortsbürgermeister Büro und Sprechzeiten Ortschaft Ortsvorsteher, Büro Sprechzeiten Telefon/E-Mail Ortsbürgermeister/-in Edderitz Annelie Fiedler Leninplatz 8, jeden 3. Dienstag im Monat: Tel.: 034976 32104 OT Edderitz 16.00 - 18.00 Uhr Fraßdorf Ralf Moritz Alte Siedlung 6, nach Vereinbarung Tel.: 0157 56434382 OT Fraßdorf Glauzig Lutz Schönburg Dorfstraße 38, nach Vereinbarung Tel.: 0176 62249661 OT Glauzig Görzig Swen Meyer Am Anger 1, nach kurzfristiger Vereinbarung, Tel.: 034975 18309 OT Görzig nach 17.00 Uhr Gröbzig Dirk Honsa Marktplatz 1, jeden 1. und 3. Dienstag von 17.00 - OT Gröbzig 18.00 Uhr Großbadegast Arno Reinsdorf Am Stangenteich 1, jeden 3. Donnerstag im Monat von Tel.: 0175 9621442 OT Großbadegast 16.00 - E-Mail: Kuni.Reinsdorf@t-online.de (Kulturzentrum) 18.00 Uhr und nach Vereinbarung Hinsdorf Hans-Rainer Homann Bauernreihe 7, nach Vereinbarung Tel.: 0157 81807241 OT Hinsdorf Libehna Matthias Schütz Mühlenstraße 13, nach Vereinbarung Tel.: 01577 4009228 OT Libehna E-Mail: ma-schuetz@web.de Maasdorf Andreas Böhme Dorfstraße 27, nach Vereinbarung Tel.: 0163 2511886 OT Maasdorf E-Mail: Andreas.Boehme@vb-select.de Meilendorf Silke Ziehm Meilendorfer Straße 16, nach Vereinbarung Tel.: 0157 85306666 OT Meilendorf Piethen Gesine Bihlmeyer Dorfstraße 21, jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: Tel.: 034976 32633 OT Piethen 17.00 - 18.00 Uhr Prosigk Olaf Feuerborn Lindenstraße 15a, nach Vereinbarung Tel.: 0151 40164349 OT Prosigk Quellendorf Doris Zimmermann Schulstraße 16, nach Vereinbarung Tel.: 034977 21423 u. 0170 9490838 OT Quellendorf Radegast Hans-Helmut Schaaf Marktplatz 1, jeden Dienstag von 17.00 - 18.30 Uhr Tel.: 0151 61568200 OT Radegast und nach Vereinbarung E-Mail: obm.radegast@t-online.de Reinsdorf Rainer Poppe Friedensstraße 7, nach Vereinbarung Tel.: 0176 63802368 OT Reinsdorf Reupzig Heike Rumrich Dorfstraße 56a, nach Vereinbarung Tel.: 034977 21592 OT Reupzig Riesdorf Anke Schadewald Dorfstraße 7, nach Vereinbarung Tel.: 034978 22645 OT Riesdorf Scheuder Norman Tarnow Lausigker Str. 41, nach Vereinbarung Tel.: 0160 4474742 OT Lausigk Trebbichau Carsten Bartz Dorfstraße 2, nach Vereinbarung Tel.: 034975 21657 a. d. Fuhne OT Hohnsdorf Weißandt-Gölzau Burkhard Bresch Hauptstraße 31, OT Weißandt-Gölzau jeden Dienstag von 16.00 - 18.00 Uhr Tel.: 034978 30685 (Haus 1, Zi. 211) Werdershausen Thorsten Breitschuh Gröbziger Straße 15, nach Vereinbarung Tel.: 034976 383936 OT Werdershausen Wieskau Peter Leiser An der Gemeinde 5, OT Wieskau nach Vereinbarung Tel.: 034976 21272 Wörbzig Hubert Schüppel Schulstraße 9, nach Vereinbarung Tel.: 034976 26426 u. 0178 1314468 OT Wörbzig Zehbitz Reinhard Ulrich Dorfstraße 40, nach Vereinbarung Tel.: 0177 2598712 OT Zehbitz
Seite 3, Nr. 11/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit Schiedsstelle der Stadt Südliches Anhalt 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und Sprechzeiten: jeden 1. Dienstag im Monat der dazu vorliegenden Anträge von 16.00 bis 18.00 Uhr 5. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der und nach telefonischer Vereinbarung über vorangegangenen Sitzung/en die Tel.-Nr. 034978 26522 6. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) Ort: Haus 2, Erdgeschoss, Zimmer 109, 7. Einwohnerfragestunde Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 8. Beratung der öffentlichen Vorlagen: 06369 Südliches Anhalt 8.1. Bericht der Stadtwehrleitung über das Jahr 2019 inklusive Beratung 8.2. Stand der Risikoanalyse und Brandschutzbedarfsplanung der Stadt Südliches Anhalt Bekanntmachung 8.3. Stand der getroffenen Maßnahmen in der letzten Periode Am Dienstag, dem 19.11.2019, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs- des Ausschusses raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Süd- 8.4. Haushaltssatzung 2020 liches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentli- 8.5. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über che Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses statt. die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge- meinschaftshäuser (Gebührensatzung) Tagesordnung 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) A: Öffentlicher Teil 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung 1. Eröffnung der Sitzung B: Nichtöffentlicher Teil 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung senden Mitglieder und der dazu vorliegenden Anträge 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 12. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und der vorangegangenen Sitzung/en der dazu vorliegenden Anträge 13. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 5. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli- vorangegangenen Sitzung/en cher Teil) 6. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 15. Schließung der Sitzung 7. Einwohnerfragestunde 8. Beratung der öffentlichen Vorlagen: gez. Schütz 8.1. Haushaltssatzung 2020 Vorsitzender des Ordnungs-, 8.2. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin- Feuerwehr- und Umweltausschusses sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu- len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen- Bekanntmachung dorf und Radegast 8.3. Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum Am Dienstag, dem 26.11.2019, 18:00 Uhr, findet im Sitzungs- 2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Südliches Anhalt Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nicht- 8.4. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über öffentliche Sitzung des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge- Gewerbeförderungsausschusses statt. meinschaftshäuser (Gebührensatzung) 9. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) Tagesordnung 10. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung A: Öffentlicher Teil B: Nichtöffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung 11. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- und der dazu vorliegenden Anträge senden Mitglieder 12. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit der vorangegangenen Sitzung/en 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und 13. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) der dazu vorliegenden Anträge 14. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentli- 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes cher Teil) 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der 15. Schließung der Sitzung vorangegangenen Sitzung/en 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) gez. Zahradnik 8. Einwohnerfragestunde Vorsitzender des Kultur- und Sozialausschusses 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorla- gen: Bekanntmachung 9.1. Haushaltssatzung 2020 9.2. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow- Am Mittwoch, dem 20.11.2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs- ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich- raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 Südliches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nicht- „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ öffentliche Sitzung des Ordnungs-, Feuerwehr- und Umweltaus- 9.3. Dialog zur künftigen Daseinsvorsorge unter Beachtung schusses statt. der Wirtschaftlichkeit für die Standsicherheit, Verkehrs- sicherheit und Dauerhaftigkeit der Brückenbauwerke der Tagesordnung Stadt Südliches Anhalt A: Öffentlicher Teil 9.4. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin- 1. Eröffnung der Sitzung sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu- 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwe- len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen- senden Mitglieder dorf und Radegast
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 4, Nr. 11/2019 9.5. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Bauge- 9.7. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über setzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge- Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der Stadt meinschaftshäuser (Gebührensatzung) Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekanntmachung 9.8. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen-Sa- gemäß § 10 Abs. 3 BauGB nierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fußbodenlegear- 9.6. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistungen-Sa- beiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im OT Quellendorf nierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fußbodenlegear- 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) beiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im OT Quellendorf 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung 9.7. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt gemäß § 36 B: Nichtöffentlicher Teil Baugesetzbuch (BauGB) zur Bauvoranfrage „Errichtung 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung eines Einfamilienhauses mit insgesamt drei Garagen und und der dazu vorliegenden Anträge einem Carport“ 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 10. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (öffentlicher Teil) 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils 11. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung der vorangegangenen Sitzung/en B: Nichtöffentlicher Teil 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 12. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesordnung 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vor- und der dazu vorliegenden Anträge lagen: 13. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 16.1. Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung Gnetsch, 14. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils der Flur 1, Flurstück 1105 tlw. und Gemarkung Weißandt-Göl- vorangegangenen Sitzung/en zau, Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2 15. Information des Vorsitzenden (nichtöffentlicher Teil) 16.2. Vergabe Server-Erneuerung/Verwaltung 16. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vorlagen: 16.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- 16.1. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungs- ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind- vertrag – Wegerechte) zur Errichtung einer Windenergiean- energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte- lage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz (Windpark witz (Windpark Weißandt-Gölzau II) Weißandt-Gölzau II) 16.4. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- 16.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschließungs- ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind- vertrag – Kabelrechte) zur Errichtung einer Windenergie- energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz anlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz (Windpark (Windpark Weißandt-Gölzau II) Weißandt-Gölzau II) 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 17. Anfragen und Anregungen der Mitglieder (nichtöffentlicher Teil) 18. Schließung der Sitzung 18. Schließung der Sitzung gez. Schneider gez. Dr. Zschoche Vorsitzender des Haupt- und Finanzausschusses Vorsitzender des Bau-, Industrie-, Landwirtschafts- und Gewerbeförderungsausschusses Bekanntmachung Am Dienstag, dem 03.12.2019, 19:00 Uhr, findet im Gemeinde- Bekanntmachung zentrum Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches An- halt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Sitzung Am Mittwoch, dem 27.11.2019, 19:00 Uhr, findet im Sitzungs- des Stadtrates statt. raum des Verwaltungsamtes (R.122), Hauptstr. 31, 06369 Südli- ches Anhalt OT Weißandt-Gölzau eine öffentliche/nichtöffentliche Tagesordnung Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses statt. A: Öffentlicher Teil 1. Eröffnung der Sitzung Tagesordnung 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen- A: Öffentlicher Teil den Mitglieder 1. Eröffnung der Sitzung 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 2. Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung der anwesen- 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und den Mitglieder der dazu vorliegenden Anträge 3. Feststellung der Beschlussfähigkeit 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 4. Feststellung des öffentlichen Teils der Tagesordnung und 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vo- der dazu vorliegenden Anträge rangegangenen Sitzung/en 5. Feststellung des Mitwirkungsverbotes 7. Bericht der Stadtratsvorsitzenden über die im nichtöffentli- 6. Bestätigung der Niederschrift des öffentlichen Teils der vor- chen Teil der vorangegangenen Sitzung gefassten Beschlüsse angegangenen Sitzung/en 8. Bericht des Bürgermeisters 7. Information des Vorsitzenden (öffentlicher Teil) 9. Bericht aus Verbänden 8. Einwohnerfragestunde 10. Einwohnerfragestunde 9. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 11. Beratung/Beschlussfassung der öffentlichen Vorlagen: 9.1. Haushaltssatzung 2020 11.1. Haushaltssatzung 2020 9.2. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Einheitsge- 11.2. 2. Änderungssatzung zur Hauptsatzung der Einheitsge- meinde Stadt Südliches Anhalt meinde Stadt Südliches Anhalt 9.3. Aufgaben- und Vermögensübertragung Trinkwasserversor- 11.3. Abberufung des stellvertretenden Ortswehrleiters der gung in den Ortschaften Görzig, Glauzig, Trebbichau an der Ortsfeuerwehr Radegast Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Radegast 11.4. Aufgaben- und Vermögensübertragung Trinkwasserver- 9.4. Zusammenlegung und Erweiterung bestehender Wasser- sorgung in den Ortschaften Görzig, Glauzig, Trebbichau konzessionsverträge an der Fuhne, Wieskau, Reinsdorf und Radegast 9.5. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hinsichtlich 11.5. Zusammenlegung und Erweiterung bestehender Wasser- der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschulen in Träger- konzessionsverträge schaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellendorf und Radegast 11.6. Prioritätenentscheidung der Stadt Südliches Anhalt hin- 9.6. Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum sichtlich der Investitionsbedürftigkeit an den Grundschu- 2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt len in Trägerschaft der Stadt - Edderitz, Görzig, Quellen- Südliches Anhalt dorf und Radegast
Seite 5, Nr. 11/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 11.7. Schulentwicklungsplanung für den Planungszeitraum EGSA-SR-53-02/2019 die Annahme und Verwendung einer 2021/2022 bis 2026/2027 für die Grundschulen der Stadt Spende für den Spielplatz der Ort- Südliches Anhalt schaft Prosigk 11.8. 3. Änderung der Satzung der Stadt Südliches Anhalt über EGSA-SR-54-02/2019 die außerplanmäßige Aufwendungen die Erhebung von Gebühren für die Nutzung der Dorfge- beim PSK 11170.88001.591101 im Rah- meinschaftshäuser (Gebührensatzung) men einer Erlösauskehr für ein Grund- 11.9. Satzungsbeschluss gemäß § 10 Abs. 1 und 2 Bauge- stück Flur 6 in der Ortschaft Edderitz setzbuch (BauGB) für den vorzeitigen Bebauungsplan EGSA-SR-55-02/2019 die außerplanmäßige Auszahlung auf Nr. 01/19 „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig der dem PSK 36510.46401.785100 für Stadt Südliches Anhalt sowie der ortsüblichen Bekannt- die Fassadensanierung in der Kinder- machung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB tagesstätte Edderitz 11.10. Ermächtigungsbeschluss zur Vergabe von Bauleistun- EGSA-SR-56-02/2019 Ermächtigungsbeschluss zur Verga- gen-Sanierung Elektroanlage, Heizung, Maler- und Fuß- be von Bauleistungen – Fassadensa- bodenlegearbeiten in der Grundschule Käthe Kollwitz im nierung (WDVS), Kindertagesstätte OT Quellendorf „Sonnenschein“ im OT Edderitz 11.11. Stellungnahme der Stadt Südliches Anhalt zum Repow- EGSA-SR-57-02/2019 Abwägung der eingegangenen Stel- ering im Windpark Trebbichau an der Fuhne und gleich- lungnahmen der Träger öffentlicher zeitigen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Belange und der Beteiligung der Öf- Nr. 1 „Windpark Trebbichau an der Fuhne“ fentlichkeit zum Vorentwurf des vor- 11.12. Annahme und Verwendung von einer Schenkung zeitigen Bebauungsplanes Nr. 01/19 12. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (öffentlicher Teil) „Dohndorfer Weg“ im Ortsteil Gröbzig 13. Schließung des öffentlichen Teils der Sitzung der Stadt Südliches Anhalt B: Nichtöffentlicher Teil EGSA-SR-58-02/2019 die Aufstellung eines Kandidaten für 14. Feststellung des nichtöffentlichen Teils der Tagesord- die Wahl in den Verbandsausschuss nung und der dazu vorliegenden Anträge des UHV „Mulde“ und ggf. Aufstel- 15. Feststellung des Mitwirkungsverbotes lung eines Stellvertreters 16. Bestätigung der Niederschrift des nichtöffentlichen Teils EGSA-SR-59-02/2019 die Auflösung des Wasserverbandes der vorangegangenen Sitzung/en Fuhnetal 17. Bericht des Bürgermeisters (nichtöffentlicher Teil) EGSA-SR-60-02/2019 Ermächtigungsbeschluss zur Ver- 18. Beratung/Beschlussfassung der nichtöffentlichen Vor- handlungsführung lagen: EGSA-SR-61-02/2019 Gebührenmodell AV Köthen ab 18.1. Verkauf von Grund und Boden in der Gemarkung 01.01.2020 Gnetsch, Flur 1, Flurstück 1105 tlw. und Gemarkung EGSA-SR-62-02/2019 die Neuwahl der Vertreter/-innen der Weißandt-Gölzau, Flur 5, Flurstücke 151/2 tlw. und 152/2 Regionalversammlung der V. Wahlperi- 18.2. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- ode gemäß § 22 Landesentwicklungs- ßungsvertrag - Wegerechte) zur Errichtung einer Wind- gesetz des Landes Sachsen-Anhalt energieanlage im Windpark Weißandt-Gölzau/Schorte- witz (Windpark Weißandt-Gölzau II) In der Sitzung des Haupt- und 18.3. Abschluss eines städtebaulichen Vertrages (Erschlie- Finanzausschusses der ßungsvertrag - Kabelrechte) zur Errichtung einer Wind- energieanlage Windpark Weißandt-Gölzau/Schortewitz Stadt Südliches Anhalt am 23.10.2019 (Windpark Weißandt-Gölzau II) wurden folgende Beschlüsse gefasst 19. Anfragen und Anregungen der Ratsmitglieder (nichtöf- fentlicher Teil) Beschlussnummer Beschluss über … 20. Schließung der Sitzung EGSA-HF-05-02/2019 kostenfreie Nutzung des Sport- und Kulturzentrums der Stadt Südliches gez. Rinke Anhalt durch die Gemeinschaftsschule Vorsitzende des Stadtrates Schulzentrum „J. F. Walkhoff“ Gröbzig EGSA-HF-06-02/2019 kostenfreie Nutzung des Sport- und In der Sitzung des Stadtrates Kulturzentrums der Stadt Südli- ches Anhalt durch den Ortschaftsrat der Stadt Südliches Anhalt am 25.09.2019 Weißandt-Gölzau wurden folgende Beschlüsse gefasst Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Beschlussnummer Beschluss über … Das Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt erscheint monatlich EGSA-SR-47-02/2019 die Bestätigung des Jahresabschlusses jeweils donnerstags (sollte dieser Donnerstag ein Feiertag sein, erscheint es am darauf folgenden Werktag) und wird kostenlos an alle Haushalte verteilt. für das Haushaltsjahr 2013 und Entlas- tung des Hauptverwaltungsbeamten - Herausgeber, Verlag und Druck: IMPRESSUM LINUS WITTICH Medien KG, 04916 Herzberg, EGSA-SR-48-02/2019 die Ernennung/Berufung des Ortswehr- An den Steinenden 10, Telefon (03535) 489-0 leiters der Ortsfeuerwehr Maasdorf Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedin- gungen. EGSA-SR-49-02/2019 die Ernennung/Berufung des stellver- - Verantwortlich für den amtlichen Teil: tretenden Ortswehrleiters der Orts- DER BÜRGERMEISTER DER STADT SÜDLICHES ANHALT Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt, OT Weißandt-Gölzau feuerwehr Maasdorf - Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil und Anzeigenteil/Beilagen: EGSA-SR-50-02/2019 die Geschäftsordnung des Stadtrates LINUS WITTICH Medien KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan und seiner Ausschüsse www.wittich.de/agb/herzberg EGSA-SR-51-02/2019 die Satzung zu den Wahlen der Ge- - Die veröffentlichten Meinungen und Beiträge in den Rubriken im nicht- amtlichen Teil sowie Bürgermeinungen müssen nicht mit der Meinung der meindeelternvertretung und anderer Redaktion des Amts- und Mitteilungsblattes der Stadt Südliches Anhalt Elternvertretungen in der Stadt Süd- übereinstimmen. Namentlich gekennzeichnete Beiträge geben ausschließ- lich die Meinung des Verfassers wieder. liches Anhalt Für den Inhalt von Bekanntmachungen von Veranstaltungen ist ausschließ- EGSA-SR-52-02/2019 die Annahme und Verwendung einer lich der jeweilige Veranstalter verantwortlich. Ein Anspruch auf Veröffentli- chungen von Beiträgen besteht nicht. Spende - Redaktion, Beiträge/Beilagen: Frau Tellensky, Telefon: (034978) 265-10
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 6, Nr. 11/2019 Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbadegast Stellenausschreibung Öffentliche Bekanntmachung Die Stadt Südliches Anhalt beabsichtigt zwei Personalstellen der Gemeindewahlleiterin für die Ergänzungswahl als des Ortschaftsrates Großbadegast Die Gemeindewahlleiterin gibt gemäß § 28 Abs. 7 Kommu- staatlich anerkannte Erzieher/in (m/w/d) nalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. § 36 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-An- für die Kindertagesstätte „Sonnenschein“ im OT Quellendorf halt (KWO LSA) folgendes bekannt: zum 01.01.2020 in Teilzeit (30 Wochenstunden) zu besetzen. Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sit- Die Beschäftigung erfolgt nach dem Tarifvertrag des öffentli- zung am 05.11.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die chen Dienstes für einen unbefristeten Zeitraum. am 12.01.2020 stattfindende Ergänzungswahl in der Ortschaft Das Aufgabengebiet umfasst u. a.: Großbadegast geprüft und gemäß Beschluss die folgenden Wahlvorschläge zugelassen. - Betreuungs- und Erziehungstätigkeit nach den Richtlinien Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvor- des Gesetzes zur Förderung und Betreuung von Kindern schläge erfolgt in der nach § 29 Abs. 4 und 5 KWG LSA i.V.m. in Tageseinrichtungen und Tagespflege des Landes Sach- § 37 Abs. 2 KWO LSA maßgebenden Reihenfolge. Die Bekannt- sen Anhalt (KiFöG) machung enthält die Bewerber eines jeden Wahlvorschlages - Einsatz nach Dienstplan der Kindereinrichtung in der zugelassenen Reihenfolge mit den Angaben über Fami- liennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Postleitzahl und fachliche Voraussetzungen: Wohnort (Hauptwohnung) sowie Geburtsjahr. - Abschluss als staatlich anerkannte/r Erzieher/in persönliche Anforderungen: - Fähigkeit zur selbstständigen Tätigkeit und eigenverant- Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbade- wortliches Handeln gast: - hohe Belastbarkeit und überdurchschnittliches Engage- ment sowie freundliches und sicheres Auftreten - Durchsetzungsvermögen, Teamorientierung und Kommu- 3 DIE LINKE DIE LINKE nikationsfähigkeit - Zuverlässigkeit und Einfühlungsvermögen 1. Puff, Harald, Rentner - Führerschein der Klasse B 06369 Südliches Anhalt OT Pfriemsdorf 1943 Bewerbungen von Schwerbehinderten werden bei gleicher Qualifikation und Eignung bevorzugt berücksichtigt. 29 Einzelbewerberin Czichos Bei Erfüllung der Tätigkeitsmerkmale und Vorliegen der per- sönlichen Voraussetzungen ist eine Vergütung entsprechend 1. Czichos geb. Westphal, Christa, Rentnerin des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD) vorge- 06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast sehen. 1949 Aussagekräftige Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Bewerbungsschreiben, tabellarischer Lebenslauf, Zeugnis- 30 Einzelbewerber Domnick abschriften, Qualifikationsnachweise) sind schriftlich bis zum 25.11.2019 in verschlossenem Umschlag an folgende 1. Domnick, Uwe, Gebäudereiniger Adresse zu richten: 06369 Südliches Anhalt OT Großbadegast 1974 Stadt Südliches Anhalt FB I / Personalwesen gez. Wagner Kennwort: Bewerbung Erzieherin Gemeindewahlleiterin Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 06369 Südliches Anhalt Bekanntmachung Kosten, die im Rahmen der Bewerbung entstehen, wer- über das Recht auf den nicht erstattet. Die Bewerbungsunterlagen verbleiben Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis und die bei der Stadt Südliches Anhalt und werden nicht zurückge- Erteilung von Wahlscheinen für die sandt. Nach Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens werden die Bewerbungsunterlagen nicht berücksichtigter Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Bewerber(innen) vernichtet. Bei gewünschter Rücksendung Großbadegast am 12.01.2020 Ihrer Unterlagen fügen Sie Ihrer Bewerbung bitte einen fran- 1. kierten Rückumschlag bei. Das Wählerverzeichnis zu der Ergänzungswahl des Ortschafts- Mit Abgabe der Bewerbungsunterlagen willigt der Bewerber rates Großbadegast in eine Erhebung und Verarbeitung der personenbezogenen kann in der Zeit vom 19.12.2019 bis 27.12.2019 Daten im Zusammenhang mit diesem Personalauswahlver- fahren ein. Ein Widerruf dieser Einwilligung ist jederzeit mög- während der Dienststunden, außer vom 24.12.2019 bis lich. 26.12.2019: Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr gez. Thomas Schneider Dienstag von 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr Bürgermeister Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31,
Seite 7, Nr. 11/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt 06369 Südliches Anhalt, zur Überprüfung der im Wählerver- b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf zeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen der Antragsfrist entstanden ist; werden (§ 18 Abs. 2 KWG LSA). c) wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt worden Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Ab- führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät oder Aus- schluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. druck möglich. 4.3. Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh- Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis ein- lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das getragenen wahlberechtigten Personen bis zum 10.01.2020, Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. 2. Die E-Mail-Adresse lautet: Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 27.12.2019 info@suedliches-anhalt.de bis 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer ande- Stadt Südliches Anhalt ren Person bedienen. Wahlbehörde Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Weißandt-Gölzau Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung Hauptstraße 31 eines Wahlscheines glaubhaft machen. 06369 Südliches Anhalt Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor- lage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahlbenach- einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. richtigungskarte beachten) nachweisen, dass er dazu berechtigt Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als ist. Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevoll- 4.4. mächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden. Soweit die Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erfor- des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- derlichen Beweismittel beizubringen. rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte das Land Sachsen-Anhalt. Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a) und b) ange- Nach dem 27.12.2019, 12:00 Uhr, ist ein Antrag auf Berichti- gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines gung nicht mehr zulässig. noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsichtnahme Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine wer- keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeich- den nicht ersetzt. Das gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die nis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter nach § 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind. Wahleinspruch (§ 50 KWG LSA) unbegründet. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag 3. vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis einge- tragen sind, erhalten bis spätestens zum 22.12.2019 eine Wahl- 5. benachrichtigung für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahlberech- Großbadegast. tigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, mit dem Wahlschein zugleich: wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des - die amtlichen Stimmzettel Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, - einen amtlichen Stimmzettelumschlag dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist rückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und oder einen Wahlschein hat. - ein Merkblatt für die Briefwahl Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerver- Diese Wahlunterlagen werden ihr von der Wahlbehörde der Stadt zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein Südliches Anhalt auf Verlangen auch noch nachträglich ausge- und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- händigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen benachrichtigung. für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahl- 4.1. scheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit den Brief- nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel: wahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die darauf ange- a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außerhalb gebene Stelle abgeben oder versenden, dass der Wahlbrief dort ihres Wahlbezirkes aufhält, bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. b) wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahl in gez. Wagner einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegt, Gemeindewahlleiterin c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsent- ziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperli- chen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichen Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann; 4.2. eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- tigte Person, a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat;
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 8, Nr. 11/2019 Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbadegast - Wahlbekanntmachung gem. § 38 KWO LSA - 1. Am Sonntag, den 12.01.2020, findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Großbadegast statt. 2. Das Wahlgebiet umfasst den Wahlbezirk Großbadegast Name Wahlbezirks-Nr. Anschrift Wahllokal Wahllokal barrierefrei Großbadegast 0060 Kulturzentrum ja Großbadegast Am Stangenteich 3 06369 Südliches Anhalt Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtig- nen an der Wahl im Wahlbereich, in dem der Wahlschein ausge- ten bis zum 22.12.2019 übersandt worden sind, ist der Wahlbe- stellt ist, zirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten a) durch Stimmabgabe im Wahlbezirk Großbadegast Personen zu wählen haben. b) durch Briefwahl teilnehmen. 3. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im Wahlbüro der Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Stadt Südliches Anhalt (Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre Wahlbe- 06369 Südliches Anhalt) einen Wahlschein, einen amtlichen nachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Perso- Stimmzettel, für die er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimm- nalausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf zettelumschlag (rot) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. (blau) beschaffen. Diese Briefwahlunterlagen können mündlich, Die Wahlbenachrichtigungskarte soll bei der Wahl abgegeben schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an info@suedliches-an- werden. halt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für unzulässig. die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates sind rosa. Sie werden Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimm- im Wahllokal bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des zettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so Wahlraumes ausgehändigt. rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Neben- 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebe- raum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand nen Stelle abgegeben werden. so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Es besteht auch die Möglichkeit, an Ort und Stelle zu wählen, Umstehenden nicht erkannt werden kann. wenn die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt ist; An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahl- wenn er bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates mehr als scheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, drei Kennzeichnungen enthält; wenn der Wille des Wählers nicht wenn die bevollmächtigte Person von der wahlberechtigten zweifelsfrei erkennbar ist; wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder enthält oder wenn er gar keine Kennzeichnung enthält. die Berechtigung zum Empfang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Die bevollmächtigte Person darf nicht 4. Stimmvergabe: mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. Bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Großbadegast hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur ein- Die Stimmzettel enthalten die in dem Wahlbereich zugelassenen mal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens Wahlvorschläge sowie Wahlvorschlagsverbindungen. unkundig ist oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger ein- den Stimmzettel zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, deutiger Weise, welchen Wahlvorschlag er wählt. bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe Es ist möglich einem Bewerber alle drei Stimmen zu geben oder bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch die Stimmen auf mehrere Bewerber verschiedener Wahlvor- schläge aufzuteilen. kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand- herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstra- lung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnis- fe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist ses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. gez. Wagner 6. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, kön- Gemeindewahlleiterin
Seite 9, Nr. 11/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Ergänzungswahl Großbadegast Bekanntmachung - Bekanntmachung der 2. Sitzung über das Recht auf Einsichtnahme in das des Gemeindewahlausschusses - Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu der Ergän- am 12.01.2020 zungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Großbadegast 1. findet am Das Wählerverzeichnis zu der Ergänzungswahl des Ortschafts- Dienstag, dem 14.01.2020, 16.00 Uhr rates Zehbitz im Sitzungssaal der Stadt Südliches Anhalt kann in der Zeit vom 19.12.2019 bis 27.12.2019 Zimmer 122 Weißandt-Gölzau während der Dienststunden, außer vom 24.12.2019 bis 26.12.2019: Hauptstraße 31 Montag bis Freitag von 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr 06369 Südliches Anhalt Dienstag von 13:00 Uhr bis 18.00 Uhr statt. Donnerstag von 13:00 Uhr bis 15.30 Uhr Tagesordnung: im Einwohnermeldeamt in Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin 06369 Südliches Anhalt, zur Überprüfung der im Wählerver- TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der zeichnis eingetragenen personenbezogenen Daten eingesehen Beschlussfähigkeit werden (§ 18 Abs. 2 KWG LSA). TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorlie- Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren ge- genden Anträge führt. Die Einsichtnahme ist durch ein Datensichtgerät oder Aus- TOP 4: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der druck möglich. Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Die wahlberechtigte Person kann verlangen, dass in dem Wäh- Großbadegast am 12.01.2020 lerverzeichnis während der Möglichkeit der Einsichtnahme das TOP 6: Schließung der Sitzung Geburtsdatum unkenntlich gemacht wird. 2. Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sach- Wer das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, sen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss kann innerhalb der Auslegungsfrist, spätestens am 27.12.2019 in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der bis 12:00 Uhr, bei der Wahlbehörde Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Vorsitzen- den mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend Stadt Südliches Anhalt sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei Wahlbehörde Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. Weißandt-Gölzau Hauptstraße 31 gez. Wagner 06369 Südliches Anhalt Gemeindewahlleiterin einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses stellen. Der Antrag auf Berichtigung kann schriftlich oder mündlich als Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz Erklärung zur Niederschrift, persönlich oder durch einen Bevoll- mächtigten bei der Wahlbehörde eingelegt werden. Soweit die Öffentliche Bekanntmachung behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, sind die erfor- der Gemeindewahlleiterin für die derlichen Beweismittel beizubringen. Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz Für das Berichtigungsverfahren gelten die Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes sowie der Kommunalwahlordnung für Die Gemeindewahlleiterin gibt gemäß § 28 Abs. 7 Kommu- das Land Sachsen-Anhalt. nalwahlgesetz des Landes Sachsen-Anhalt (KWG LSA) i.V.m. Nach dem 27.12.2019, 12:00 Uhr, ist ein Antrag auf Berichti- § 36 Abs. 1 Kommunalwahlordnung des Landes Sachsen-An- gung nicht mehr zulässig. halt (KWO LSA) folgendes bekannt: Macht der/die Wahlberechtigte/r vom Recht auf Einsichtnahme Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung keinen Gebrauch und ergibt sich, dass er im Wählerverzeich- am 05.11.2019 die eingereichten Wahlvorschläge für die am nis nicht aufgeführt ist, so ist ein aus diesem Grund eingelegter 12.01.2020 stattfindende Ergänzungswahl in der Ortschaft Zeh- Wahleinspruch (§ 50 KWG LSA) unbegründet. bitz geprüft und gemäß Beschluss die folgenden Wahlvorschlä- ge zugelassen. 3. Die öffentliche Bekanntmachung der zugelassenen Wahlvor- Wahlberechtigte Personen, die in das Wählerverzeichnis eingetragen schläge erfolgt in der nach § 29 Abs. 4 und 5 KWG LSA i.V.m. sind, erhalten bis spätestens zum 22.12.2019 eine Wahlbenach- § 37 Abs. 2 KWO LSA maßgebenden Reihenfolge. Die Bekannt- richtigung für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz. machung enthält die Bewerber eines jeden Wahlvorschlages Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, in der zugelassenen Reihenfolge mit den Angaben über Fami- wahlberechtigt zu sein, muss einen Antrag auf Berichtigung des liennamen, Vornamen, Beruf oder Stand, Postleitzahl und Wählerverzeichnisses stellen, wenn er nicht Gefahr laufen will, Wohnort (Hauptwohnung) sowie Geburtsjahr. dass er sein Wahlrecht nicht ausüben kann. Wählen kann nur, wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist Für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz: oder einen Wahlschein hat. Wahlberechtigte Personen, die nur auf Antrag in das Wählerver- zeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein 26 Einzelbewerber Schuldt und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahl- 1. Schuldt, Sascha, Sachbearbeiter benachrichtigung. 06369 Südliches Anhalt OT Wehlau 4. Einen Wahlschein erhält auf Antrag 1984 4.1. eine in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte gez. Wagner Person, die aus wichtigem Grund den zuständigen Wahlraum Gemeindewahlleiterin nicht aufsuchen kann. Wichtige Gründe sind zum Beispiel:
Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Seite 10, Nr. 11/2019 a) wenn sie sich am Wahltage während der Wahlzeit außerhalb 4.4. ihres Wahlbezirkes aufhält, Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen b) wenn sie die Wohnung nach dem 35. Tag vor der Wahl in des Wahlraumes nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwie- einen anderen Wahlbezirk der Gemeinde verlegt, rigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Wahlta- c) wenn sie aus beruflichen Gründen, wegen Freiheitsent- ge, 15.00 Uhr, gestellt werden. ziehung, infolge Krankheit, hohen Alters, einer körperli- Nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberechtigte chen Beeinträchtigung oder eines sonstigen körperlichen Personen können aus den unter 4.2. Buchstabe a) und b) ange- Zustandes wegen nicht oder nur unter nicht zumutbaren gebenen Gründen den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines Schwierigkeiten aufsuchen kann; noch bis zum Wahltage, 15.00 Uhr, stellen. Verlorene oder nicht rechtzeitig zugegangene Wahlscheine wer- 4.2. den nicht ersetzt. Das gleiche gilt für verlorene Stimmzettel, die eine nicht in das Wählerverzeichnis eingetragene wahlberech- nach § 25 Abs. 3 Satz 1 KWO LSA ausgegeben worden sind. tigte Person, Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der bean- tragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag a) wenn sie nachweist, dass sie ohne ihr Verschulden die An- vor der Wahl, 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. tragsfrist für die Berichtigung des Wählerverzeichnisses versäumt hat; 5. b) wenn ihr Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf Ergibt sich aus dem Wahlscheinantrag nicht, ob die wahlberech- der Antragsfrist entstanden ist; tigte Person vor einem Wahlvorstand wählen will, so erhält sie c) wenn ihr Wahlrecht im Antragsverfahren festgestellt worden mit dem Wahlschein zugleich: ist und die Gemeinde von der Feststellung erst nach Ab- - die amtlichen Stimmzettel schluss des Wählerverzeichnisses erfahren hat. - einen amtlichen Stimmzettelumschlag - einen amtlichen, mit der Anschrift, an die der Wahlbrief zu- 4.3. rückzusenden ist, versehenen Wahlbriefumschlag und Wahlscheine können von den in das Wählerverzeichnis ein- - ein Merkblatt für die Briefwahl getragenen wahlberechtigten Personen bis zum 10.01.2020, Diese Wahlunterlagen werden ihr von der Wahlbehörde der Stadt 18.00 Uhr, bei der Wahlbehörde der Stadt Südliches Anhalt Südliches Anhalt auf Verlangen auch noch nachträglich ausge- mündlich, schriftlich oder elektronisch beantragt werden. händigt. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen Die E-Mail-Adresse lautet: für eine andere Person ist zulässig, wenn die bevollmächtigte info@suedliches-anhalt.de Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahl- Ein behinderter Wahlberechtigter kann sich der Hilfe einer ande- scheinantrag benannt wurde oder die Empfangsberechtigung ren Person bedienen. durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Wer durch Briefwahl wählt, muss den Wahlbrief mit den Brief- Antragstellende Personen müssen den Grund für die Erteilung wahlunterlagen so rechtzeitig wie möglich an die darauf ange- eines Wahlscheines glaubhaft machen. gebene Stelle abgeben oder versenden, dass der Wahlbrief dort Wer einen Antrag für eine andere Person stellt, muss durch Vor- bis spätestens am Wahltag bis 18.00 Uhr eingeht. lage einer schriftlichen Vollmacht (Rückseite der Wahlbenach- richtigungskarte beachten) nachweisen, dass er dazu berechtigt gez. Wagner ist. Gemeindewahlleiterin Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz - Wahlbekanntmachung gem. § 38 KWO LSA - 1. Am Sonntag, den 12.01.2020, findet in der Zeit von 8.00 bis 18.00 Uhr die Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat der Ortschaft Zehbitz statt. 2. Das Wahlgebiet umfasst den Wahlbezirk Zehbitz Name Wahlbezirks-Nr. Anschrift Wahllokal Wahllokal barrierefrei Zehbitz 0240 Gemeindebüro nein Zehbitz Dorfstraße 40 06369 Südliches Anhalt Auf den Wahlbenachrichtigungskarten, die den Wahlberechtigten bis zum 22.12.2019 übersandt worden sind, ist der Wahlbezirk und das Wahllokal angegeben, in dem die wahlberechtigten Personen zu wählen haben. 3. Jede wahlberechtigte Person, die keinen Wahlschein besitzt, kann nur in dem Wahllokal des Wahlbezirkes wählen, in dessen Wählerverzeichnis sie eingetragen ist. Die wahlberechtigten Personen haben zur Wahl ihre Wahlbenachrichtigungskarte mitzubringen und ihren amtlichen Personal- ausweis oder Reisepass bereitzuhalten. Sie haben sich auf Verlangen des Wahlvorstandes über ihre Person auszuweisen. Die Wahlbenachrichtigungskarte soll bei der Wahl abgegeben werden. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates sind rosa. Sie werden im Wahllokal bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraumes ausgehändigt. Der Stimmzettel muss von der wahlberechtigten Person in einer Wahlkabine des Wahllokals oder in einem besonderen Neben- raum unbeobachtet gekennzeichnet und in gefaltetem Zustand so in die Wahlurne gelegt werden, dass die Kennzeichnung von Umstehenden nicht erkannt werden kann. Ein Stimmzettel ist ungültig, wenn er nicht amtlich hergestellt ist; wenn er bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates mehr als drei Kennzeichnungen enthält; wenn der Wille des Wählers nicht zweifelsfrei erkennbar ist; wenn er einen Zusatz oder Vorbehalt enthält oder wenn er gar keine Kennzeichnung enthält. 4. Stimmvergabe: Bei der Ergänzungswahl des Ortschaftsrates Zehbitz hat jeder Wähler jeweils drei Stimmen.
Seite 11, Nr. 11/2019 Amts- und Mitteilungsblatt der Stadt Südliches Anhalt Die Stimmzettel enthalten die in dem Wahlbereich zugelassenen Wahlvorschläge sowie Wahlvorschlagsverbindungen. Der Wähler kennzeichnet durch Ankreuzen oder in sonstiger eindeutiger Weise, welchen Wahlvorschlag er wählt. Es ist möglich einem Bewerber alle drei Stimmen zu geben oder die Stimmen auf mehrere Bewerber verschiedener Wahlvor- schläge aufzuteilen. 5. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhandlung erfolgende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jeder hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäftes möglich ist. 6. Wahlberechtigte Personen, die einen Wahlschein haben, können an der Wahl im Wahlbereich, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, a) durch Stimmabgabe im Wahlbezirk Zehbitz b) durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich im Wahlbüro der Stadt Südliches Anhalt (Weißandt-Gölzau, Hauptstraße 31, 06369 Südliches Anhalt) einen Wahlschein, einen amtlichen Stimmzettel, für die er wahlberechtigt ist, einen amtlichen Stimmzettelum- schlag (rot) sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag (blau) beschaffen. Diese Briefwahlunterlagen können mündlich, schriftlich oder elektronisch (per E-Mail an info@suedliches-anhalt.de) beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. Der Wahlbrief mit dem Stimmzettel (im verschlossenen Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein muss so rechtzeitig der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle übersandt werden, dass er dort spätestens am Wahltage bis 18.00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Es besteht auch die Möglichkeit, an Ort und Stelle zu wählen, wenn die Briefwahlunterlagen persönlich abgeholt werden. An eine andere als die wahlberechtigte Person dürfen Wahlscheine und Briefwahlunterlagen nur ausgehändigt werden, wenn die bevoll- mächtigte Person von der wahlberechtigten Person bereits auf dem Wahlscheinantrag benannt wurde oder die Berechtigung zum Emp- fang durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweist. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als 4 Wahlberechtigte vertreten. 7. Jede wahlberechtigte Person kann ihr Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wähler, der des Lesens unkundig ist oder durch körperliches Gebrechen behindert ist, den Stimmzettel zu kennzeichnen und in die Wahlurne zu legen, bestimmt eine Person, deren Hilfe er sich bei der Stimmabgabe bedienen will und teilt dies dem Wahlvorsteher mit. Auf Wunsch kann ein Mitglied des Wahlvorstandes Hilfe leisten. Wer unbefugt wählt oder ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). gez. Wagner Gemeindewahlleiterin Ergänzungswahl Zehbitz Ergänzungswahl für den Ortschaftsrat in der Ortschaft Wieskau - Bekanntmachung der 2. Sitzung des Gemeindewahlausschusses - - Wahlabsage - Die öffentliche Sitzung des Gemeindewahlausschusses zur Der Wahlausschuss für die Ergänzungswahl in der Ortschaft Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses zu der Ergän- Wieskau hat in seiner Sitzung am 05.11.2019 festgestellt, dass zungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Zehbitz findet kein Wahlvorschlag für die Ergänzung des Ortschaftsrates bei am der Gemeindewahlleiterin bis zum Ablauf der Einreichungsfrist Dienstag, den 14.01.2020, 16.00 Uhr am 04.11.2019, 18.00 Uhr, eingegangen ist. im Sitzungssaal der Stadt Südliches Anhalt Gemäß § 28 Abs. 1 a Kommunalwahlgesetz für das Land Sach- Zimmer 122 sen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich deshalb die Absage des Ter- Weißandt-Gölzau mins für die Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ort- Hauptstraße 31 schaft Wieskau am 12.01.2020 hiermit öffentlich bekannt. 06369 Südliches Anhalt Der Ortschaftsrat der Ortschaft Wieskau besteht nunmehr ent- statt. sprechend § 88 Abs. 3 Kommunalverfassungsgesetz des Lan- des Sachsen-Anhalt (KVG LSA) für den Rest der Wahlperiode Tagesordnung: bis 2024 aus drei Ortschaftsräten. TOP 1: Eröffnung und Begrüßung durch die Wahlleiterin Südliches Anhalt, den 05.11.2019 TOP 2: Feststellung der ordnungsgemäßen Ladung und der Beschlussfähigkeit gez. Wagner TOP 3: Feststellung der Tagesordnung und der dazu vorlie- Gemeindewahlleiterin genden Anträge TOP 4: Feststellung des endgültigen Wahlergebnisses der Aufkündigung einer Grabstelle Ergänzungswahl des Ortschaftsrates in der Ortschaft Zehbitz am 12.01.2020 Hiermit wird folgende Grabstelle auf dem Friedhof in Gröbzig TOP 6: Schließung der Sitzung aufgekündigt, da die Grabpflege nicht mehr gewährleistet und die Nutzungszeit abgelaufen ist: Gemäß § 5 Abs. 1 Kommunalwahlordnung für das Land Sach- Urnengrabstätte sen-Anhalt verhandelt und entscheidet der Wahlausschuss - Martha Bomke - Willi Bomke in öffentlicher Sitzung. Der Zutritt ist jedermann gestattet. Der geb. 28.08.1898 geb. 28.09.1898 Wahlausschuss ist beschlussfähig, wenn neben der Vorsitzen- verst. 02.02.1993 verst. 26.08.1983 den mindestens zwei Beisitzer oder ihre Stellvertreter anwesend Bürger, die berechtigte Ansprüche geltend machen und Gegen- sind. Die Beschlussfassung erfolgt mit Stimmenmehrheit, bei stände der Grabausstattung an sich nehmen wollen, sollten sich Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der Vorsitzenden. bis zum gez. Wagner 13. Februar 2020 Gemeindewahlleiterin bei der Stadt Südliches Anhalt Weißandt-Gölzau Bauverwaltung (Friedhöfe)
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