Sachsen.Land der ing enieure - EREIGNISSE - MENSCHEN - NACHRICHTEN - WISSEN
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Sachsen.Land der ing enieure EREIGNISSE – MENSCHEN – NACHRICHTEN – WISSEN INGENIEURKAMMER SACHSEN Körperschaft des öffentlichen Rechts AHO informiert über aktuellen Sachstand zur Novellierung der HOAI 2009 - Arbeiten Sie mit! Aufgabenverteilung - Leistungen im Bestand beschäftigt. seres Berufsstands haben dargestellt, Die Aufgabenverteilung zwischen BMVBS Zum Thema Leistungen im Bestand wur- dass durch den Wegfall des ehemaligen und BMWi sieht vor, dass die baufach- den bspw. folgende verschiedene Rege- § 10 Abs. 3a HOAI 1996 erhebliche Pro- liche Überprüfung der Leistungsbilder der lungsmöglichkeiten diskutiert: bleme beim Planen und Bauen im Be- HOAI federführend durch das BMVBS - Erweiterung der Grundleistungen, stand entstanden sind, die mit dem Zu- erfolgt und darauf aufbauend das Gutach- - Erweiterung der Besonderen Leistun- schlag gemäß § 35 HOAI 2009 nicht zu- ten zur Überprüfung der Honorarstruktur gen, friedenstellend gelöst werden können. durch das BMWi beauftragt wird. - Differenzierung der bestehenden Zuschlagsregelung nach §35 HOAI: 5 – Vermessungstechnische Leistungen Organisation bsph. Gliederung der Prozentsätze Die Mehrheit der Teilnehmer der Fach- Die Aktualisierung und Modernisierung z.B. nach Schwierigkeitsgrad, weiter arbeitsgruppe favorisiert die Wieder- der Leistungsbilder der HOAI 2009 erfolgt veränderbare Honorarparameter: aufnahme der kompletten vermes- in fünf Facharbeitsgruppen des BMVBS Honorarzone, -satz und anrechen- sungstechnischen Leistungen in den ver- unter Einbeziehung der Vertreter des Be- bare Kosten, bindlichen Teil der HOAI. Im Hinblick auf rufsstands der Ingenieure und Architek- - Einrichtung eines eigenen Leistungs- das Leistungsbild Vermessungstech- ten, der Auftraggeberseite und der zu- bilds. nische Leistung wird vorgeschlagen, die ständigen Ministerien: beiden Leistungsbilder Entwurfsvermes- 3 – Objektplanung Ingenieurbauwerke, sung und Bauvermessung zu einem 1 – Flächenplanung, Umweltverträglich- Verkehrsanlagen, Fachplanung Trag- Leistungsbild „Ingenieurvermessung” zu- keitsstudie werksplanung, Geotechnik sammenzufassen. Die bisherigen Leis- Zielstellungen u.a.: Hier besteht zunächst Einigkeit, dass die tungsphasen 4 bis 6 der Entwurfsver- - Modernisierung und Vereinheitlichung Abschnitte Ingenieurbauwerke und Ver- messung sollen entfallen. der Leistungsbilder unter dem Blickwin- kehrsanlagen durch getrennte Leistungs- kel des Wandels der Berufsbilder und bilder geregelt werden sollen. Diskus- In den kommenden Wochen wollen der Berufspraxis, der Umweltbelange, sionsbedarf gibt es aber im Hinblick auf BMWi und BMVBS über die Rückführung der Regeln der Technik und des öffent- die verbindliche Regelung der örtlichen der Teile VI, X-XIII HOAI 1996 in den ver- lichen Rechts, Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke bindlichen Verordnungsteil der HOAI - Wiederaufnahme der Umweltverträg- und Verkehrsanlagen. Während die Ver- entscheiden. lichkeitsstudie in den verbindlichen Teil, treter unseres Berufsstands nachdrück- - Berücksichtigung neuer Leistungsanfor- lich eine Regelung analog § 57 HOAI Aufruf zur Mitarbeit derungen: 1996 fordern, favorisieren die Vertreter Sehr geehrte Mitglieder, - städtebaulicher Entwurf der Auftraggeberseite eine offene bzw. nutzen Sie die Chance zur Mitarbeit an - Umweltbericht bzw. die Mitwirkung optionale Lösung. der neuen HOAI und senden Sie uns Ihre bei der Umweltprüfung in der Bau- Vorschläge, Ergänzungen oder Änderun- leitplanung 4 – Technische Ausrüstung, Thermische gen per Mail an post@ing-sn.de. Wir - die FFH-Verträglichkeitsprüfung Bauphysik, Schallschutz und Raum- werden sie an den AHO weiterleiten. - der Artenschutzfachbeitrag, der land- akustik schaftspflegerische Ausführungsplan Die Arbeitsgruppe hat sich zunächst ver- Die kompletten Informationen des AHO zur Fachplanung. tieft mit dem Leistungsbild Technische finden Sie unter www.ing-sn.de/ingrecht/ Ausrüstung beschäftigt. Die Vertreter un- hoai/. 2 – Objektplanung Gebäude, raumbil- dende Ausbauten, Freianlagen (Brand- Ingenieurkammer für Erhalt des Markenzeichens “Diplom-Ingenieur” Seite 2 schutz) Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011 Seite 2 Die Facharbeitsgruppe hat sich intensiv Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Seite 3 mit den Themen: - Trennung der Leistungsbilder Gebäude/ ingrecht Seite 3 raumbildende Ausbauten und Freianla- ingintern | inginfo Seite 4 gen, Veranstaltungen | Seminare | Tagungen | ingtreffs Seite 5/6 #14 - eigenes Leistungsbild Brandschutz und Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –1–
ingforum ingaktuell Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011 Ingenieurkammer Sachsen für Erhalt des Markenzei- Brandschutz hat in den letzten 15 Jahren rungskonzepte erfordern ebenso um- chens „Diplom-Ingenieur” in der Gebäudeplanung deutlich an Be- fangreiche Kenntnisse im Bauordnungs- Die Diskussion über den aktuellen deutung gewonnen. Das Brandschutz- recht wie auf dem Gebiet der Bautechnik. Stand der Umsetzung des Bologna- konzept wurde mit der Musterbauord- Prozesses und die Akzeptanz von nung 2002 unverzichtbarer Bestandteil In dem Seminar wird daher ein Überblick Bachelor- und Masterabschlüssen ist des Baugenehmigungsverfahrens - der über die gesetzlichen Vorgaben sowie dringend überfällig. Brandschutz ist genehmigungsrelevant. deren technische Umsetzung auf dem Gebiet des vorbeugenden baulichen Bisher war das Ingenieurstudium mit Ingenieure und Architekten müssen bei Brandschutzes vermittelt. In komplexen dem Abschluss „Dipl.-Ing.” sehr der Konzepterstellung einerseits die Übersichten werden die rechtlichen und komplex und breit angelegt. Mit ihrer hohen gesellschaftlichen Erwartungen an technischen Grundlagen sowie die kon- qualitativ hochwertigen Ausbildung die Sicherheit unserer Bauwerke beach- struktiven, funktionalen und nutzungs- haben die deutschen Hochschulen ten und andererseits Nutzungsflexibilität, technischen Zusammenhänge dargestellt mit einer Studiendauer von min- Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ge- und anwendbar erläutert. Dabei wird auf destens fünf Jahren den deutschen währleisten. Im vorbeugenden baulichen die klassischen Brandschutz-Standard- Dipl.-Ing. zu einem weltweit aner- Brandschutz wird es zunehmend schwie- werke ebenso Bezug genommen, wie kannten Markenzeichen gemacht. riger, diesen komplexen Herausforde- auf aktuelle Entwicklungen im Brand- rungen mit konservativen und formalen schutzingenieurwesen. Der Master muss für die Ingenieur- Planungsansätzen gerecht zu werden. wissenschaften im neuen modula- Gefragt sind statt dessen alternative Die besonderen Risiken in Sonderbauten, ren System der Regelabschluss sein. Sicherheits- und Gebäudekonzepte. wie Industriebauten, Schulen, Kinder- Dazu ist der Bachelor – wie auch im gärten und Altenpflegeheime, werden Bologna-Prozess vorgesehen – der 1. Heute kommt kaum noch ein Bauvor- erläutert und die schutzzielorientierten Schritt und Grundbaustein auf dem haben ohne Abweichungen, Befreiungen Ansätze in Bestands- und denkmalge- Weg zu einem berufsbefähigenden und Ausnahmen zur bauordnungs- bzw. schützten Gebäuden vorgestellt. Anhand Abschluss. Der Bachelor darf nicht bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Das vieler praktischer Beispiele werden die überfrachtet werden. Sechs oder sie- erfordert neben dem Ingenieurwissen Grundsätze zur Sicherung eines definier- ben Semester reichen zur Bewäl- auch ein erhebliches verfahrensrecht- ten Sicherheitsniveaus vermittelt. tigung des Stoffes und zum Aufbau liches und juristisches Verständnis. von Forschungskompetenz nicht aus Brandschutz-, Rettungs- und Evakuie- Informationen zum Seminar auf Seite 5 – zumindest in den Ingenieurwis- senschaften nicht. Aber der Bachelor Leipziger Ingenieurtreff diskutiert mit Bürgermeister zur Nedden über ist die Basis, auf der sich auch mit das künftige Bauprogramm für Leipzig Berufserfahrung und postgradualem Studium auf dem Weg zum „Inge- Am 22. Oktober 2010 konnten die Mit- wicklungsprojekte und deren manchmal nieur“ gut aufbauen lässt. glieder der Kammergruppe Leipzig der fragwürdige Auswirkungen auf die Bau- Ingenieurkammer Sachsen den Bürger- kultur der Stadt. Kritisiert wurde in diesem Wir sind deshalb einer Meinung mit meister und Beigeordneten für Stadtent- Zusammenhang die mangelnde Berück- den Fachhochschulen und Universi- wicklung und Bau der Stadt Leipzig Herrn sichtigung regionaler Ingenieurkompe- täten, die die Qualität des Studiums Martin zur Nedden zu ihrem Treffen be- tenz, die die Ingenieurkammer in ver- und die Qualifikation des deutschen grüßen. Wie von den Ingenieuren ge- schiedenen Gremien immer wieder ein- Dipl.-Ing. auch im neuen Studiensys- wünscht, nahm der Beigeordnete zu fol- fordert und auch in diesem Termin erneut tem erhalten wollen und den Mas- genden Themen in seinem Vortrag Stel- deutlich machte. terabschluss als Regelabschluss in lung: den Ingenieurwissenschaften anse- 1. Bauprogramm Leipzig 2011 Der Bürgermeister zeigte in seinen hen. Die TU Dresden hat hier aus un- 2. Schwerpunkte der Stadtentwicklung in Antworten auf, dass auch die Stadt serer Sicht eine gute Kompromisslö- den kommenden Jahren Leipzig Zwängen unterliegt, die von den sung gefunden: mit dem Masterab- 3. Wie geht es in der Stadt weiter nach Bürgern nicht immer erkennbar sind. So schluss erhält der Absolvent auch der Beendigung des KP II? sind z.B. die Sicherung von Arbeitsplätzen noch einen Diplom-Abschluss. Die- durch Investoren im Widerstreit mit den ses Beispiel ist aus unserer Sicht der In einer angeregten Diskussion stellte Gestaltungsinteressen der Bürgerschaft richtige Weg und sollte Schule ma- sich Herr zur Nedden nach seinen Aus- abzuwägen. chen. Die Vorteile des Marken- führungen den mitunter drängenden Fra- zeichens „Diplom-Ingenieur“ dürfen gen des Auditoriums zur baulichen Ent- Als weiteres Thema wurde auf der im internationalen Wettbewerb nicht wicklung der Stadt. Die Mitglieder inte- Veranstaltung der Kammergruppe die leichtfertig aufgeben werden. ressierte insbesondere die Praxis der Wahl der Vertreterversammlung disku- Vergabe baulich bedeutsamer Stadtent- tiert. Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –2–
ingaktuell ingrecht Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden Bauvertrag – Mängelbeseiti- Am 8. Juli 2010 ist eine neue EU-Richtlinie Gespräche mit Vertretern der gung und Kostenübernahme über die Gesamtenergieeffizienz von Ge- Bundesministerien 1. Das Recht des Auftraggebers, von bäuden (RL 2010/31/EU) in Kraft getreten, In einem Gespräch mit Vertretern von einem für einen Mangel verant- die die Richtlinie 2002/91/EG ersetzen BMVBS und BMWi wurde bereits vor Be- wortlichen Auftragnehmer Mängel- soll. Danach werden die Anforderungen ginn der Arbeiten an der Umsetzung der beseitigung zu fordern, wird grund- an die Energieeffizienz von Gebäuden in Richtlinie in nationales Recht über die we- sätzlich nicht dadurch einge- den nächsten Jahren deutlich steigen. sentlichen Eckpunkte diskutiert. schränkt, dass die Verantwortlich- keit des Auftragnehmers bei der Wesentliche Neuregelungen Die Vertreter der Ministerien wiesen Inanspruchnahme noch unklar ist. - Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft darauf hin, dass es im Hinblick auf die 2. Der in Anspruch genommene Auf- nationale Mindeststandards fest, die zur weiten Formulierungen in Artikel 2, 4 und tragnehmer darf Maßnahmen zur Erreichung kostenoptimaler Niveaus ge- 9 einen relativ weiten Spielraum sowohl Mängelbeseitigung nicht davon eignet sind. Sie gelten für Neubauten, bei der Definition von „Niedrigstener- abhängig machen, dass der Auf- umfassende Sanierungen sowie bei Er- giegebäuden“ als auch bei der Festle- traggeber eine Erklärung abgibt, neuerung wesentlicher Bauteile (z.B. gung eines kostenoptimalen Niveaus von wonach er die Kosten der Unter- des Daches). Mindestanforderungen an die Gesamt- suchung und weiterer Maßnahmen energieeffizienz gebe. für den Fall übernimmt, dass der - Diese Anforderungen müssen den all- Auftragnehmer nicht für den Man- gemeinen Innenraumklimabedingungen Bei Artikel 7 sieht das BMVBS keinen Um- gel verantwortlich ist. Rechnung tragen. setzungsbedarf, da die dort enthaltenen 3. Den Auftraggeber trifft deshalb Vorschriften bereits mit der EnEV umge- kein Mitverschulden an einem Was- - Die nationalen Standards sollen sich da- setzt seien und das Wirtschaftlichkeits- serschaden, der auf einem Mangel bei an einer europaweiten Vergleichs- gebot im Energiekonzept der Bundesre- beruht, den der Unternehmer nicht methode ausrichten. Bestehende und gierung bereits verankert sei. beseitigt hat, weil der Auftraggeber bewährte nationale Systeme wie die eine entsprechende Erklärung nicht deutsche Energieeinsparverordnung Bezüglich Artikel 17 – Unabhängiges abgegeben hat. (EnEV) müssen nicht grundsätzlich ge- Fachpersonal – sind keine Änderungen BGH, Urteil vom 02.09.2010 – VII ZR 110/09 ändert werden. der bisherigen Rechtslage nach EnEV ge- plant. - Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab Vergabe – Korrektur eines 2018) müssen alle Neubauten höchsten Hinsichtlich der Einführung eines unab- offensichtlich unzutreffenden Energieeffizienzstandards entsprechen. hängigen Kontrollsystems nach Artikel 18 Preises Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf wird es zunächst Gespräche mit den Bun- 1. Von einem durchschnittlichen Bie- soll zu wesentlichen Teilen durch erneu- desländern geben, die dieses System ter kann jedenfalls zur Zeit nicht er- erbare Energien gedeckt werden. mittragen müssen. wartet werden, dass er die Recht- sprechung des BGH und des EuGH - Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs- Empfehlung der Ingenieurkam- zur fehlerhaften Vermengung von und verbrauchsorientiertem Energieaus- mer Sachsen Eignungs- und Zuschlagskriterien weis bleibt erhalten. Damit werden un- Da alle Berechnungen zur Erstellung der kennt. Der Bieter ist daher mit einer nötige Kosten für Eigentümer vermie- Energieausweise weiterhin auf der Basis entsprechenden Rüge, welche erst den. der DIN V 18 599 erfolgen müssen, bietet nach Angebotsabgabe und nach die Ingenieurkammer Sachsen weiterhin rechtlicher Beratung erhoben wor- - In gewerblichen Immobilienanzeigen den eingeführten und sehr erfolgreichen den ist, nicht präkludiert. soll künftig mittels einer Energiekenn- Lehrgang zur DIN V 18 599 an. Interessen- 2. Ein offensichtlich unzutreffend an- zahl über die Energieeffizienz der Ge- ten können sich dazu in der Geschäfts- gebotener Preis kann dann korri- bäude informiert werden. stelle erkundigen. giert werden, wenn der Auftragge- ber die Preisangabe im zutreffen- - Es ist sicherzustellen, dass die Erstellung Über die weitere Entwicklung und Maß- den Sinn versteht, weil der offen- der Ausweise in unabhängiger Weise nahmen zur nationalen Umsetzung wer- sichtlich zutreffende Preis an meh- durch qualifizierte und zugelassene den wir Sie weiter informieren. reren anderen Stellen des Ange- Fachleute erfolgt. botes erklärt worden ist. Die Richtlinie finden Sie unter www.ing- OLG München, Beschluss vom 29.07.2010 – - Des Weiteren ist ein unabhängiges sn.de/ingkammer/regularien. Verg 9/10 Kontrollsystem einzurichten. Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –3–
ingintern inginfo Wir gratulieren & wünschen unseren Jubilaren im November 2010 alles Gute! Ingenieurkammer Sachsen bietet Mitgliederstempel an zum 79. Geburtstag Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Werner Neidel, 01445 Radebeul Aufgrund zahlreicher Nachfragen zum 77. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Günter Thiele, 09114 Chemnitz bietet die Ingenieurkammer ab so- zum 76. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Hans Linke, 01069 Dresden fort Stempel für ihre Mitglieder an. zum 75. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Thonig, 09114 Chemnitz Die Stempel kosten 15 EUR und zum 74. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Gotthardt Hartmann, 01723 Mohorn werden zugesandt. Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Kempe, 04277 Leipzig Herr Dipl.-Ing. Günter Weis, 08527 Plauen Das Bestellformular finden Sie unter zum 73. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Eberhard Schurz, 01640 Coswig www.ing-sn.de in der Rubrik ingak- zum 72. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Jürgen Heuschkel, 01259 Dresden tuell. Herr Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Linz, 09456 Annaberg-Buchholz Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Mittag, 01619 Zeithain Herr Dipl.-Ing. Bernhard Niehues, 01219 Dresden Marketing für Mitglieder der Herr Dipl.-Ing. agr. ök. Peter Ratzka, 04749 Ostrau Ingenieurkammer Frau Dipl.-Ing. Erika Scholz, 01445 Radebeul zum 71. Geburtstag Herr Dr. oec. Jürgen Marr, 01277 Dresden Mitglieder der Ingenieurkammer zum 70. Geburtstag Herr Dr.-Ing. Peter Düsing, 01277 Dresden können ab sofort die Marke “Sach- Herr Dipl.-Ing. Wolf-Jürgen Hartlich, 08062 Zwickau sen . Land der Ingenieure” mit der Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Reidel, 08258 Markneukirchen Internetadresse der Ingenieurkam- Herr Dipl.-Ing. Paul von Drathen, 25421 Pinneberg mer sowie ein Logo, das sie als Mit- zum 65. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Schawaller, 08468 Reichenbach glieder der Kammer ausweist, für zum 60. Geburtstag Herr Dipl.-Ing. Joachim Kordisch, 04552 Borna ihre Homepage oder andere Marke- Herr Dipl.-Ing. (FH) Norbert Koschnicke, 08315 Bernsbach tingmaßnahmen verwenden. Marke Frau Dipl.-Ing. Karin Naumburger, 01619 Zeithain und Logo können auch gern mit der Herr Dipl.-Ing. Jochen Ritter-Müller, 04435 Schkeuditz Seite der Ingenieurkammer verlinkt werden. Neueintragungen Logo und Marke können unter Beratender Ingenieur www.ing-sn.de/ingservice/fuer- Herr Ing. Norbert Kuderer, 01723 Kesselsdorf (Nr. 12329) mitglieder nach Eingabe der Login- Daten heruntergeladen werden. Freiwillige Mitglieder Herr Dipl.-Ing. (BA) Holger Kuklinski, 01189 Dresden (Nr. 33051) Herr Dipl.-Ing. Olaf Scholz, 04758 Oschatz (Nr. 33049) Schadensersatz wegen Ver- gabeverstoßes: Kein Ver- Löschung Freiwilliges Mitglied Eintragung Beratender Ingenieur schulden erforderlich! Herr Dipl.-Ing. Thomas Geßner, 01309 Dresden (Nr. 12339) Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/ Herr Dipl.-Ing. Henry Helbig, 02763 Zittau (Nr. 12335) EWG ist dahin auszulegen, dass sie Herr Dipl.-Ing. Jörg Mattick, 02763 Zittau (Nr. 12333) einer nationalen Regelung, die den Herr Dipl.-Ing. Roland Pawandenat, 01309 Dresden (Nr. 12338) Schadensersatzanspruch wegen Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schönherr, 09212 Limbach-Oberfrohna (Nr. 12330) Verstoßes eines öffentlichen Auf- Herr Dipl.-Ing. Frank Schwenke, 01309 Dresden (Nr. 12337) traggebers gegen Vergaberecht von der Schuldhaftigkeit des Verstoßes Löschungen abhängig macht, auch dann ent- Freiwillige Mittglieder gegensteht, wenn bei der An- Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Mende, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. (Nr. 32573) wendung dieser Regelung ein Frau Dipl.-Ing. (FH) Manuela Rothe, 84453 Mühldorf a. Inn (Nr. 32366) Verschulden des öffentlichen Auf- traggebers vermutet wird und er sich nicht auf das Fehlen individueller Fä- higkeiten und damit auf mangelnde Die Ingenieurkammer Sachsen trauert um ihr Mitglied: subjektive Vorwerfbarkeit des be- haupteten Verstoßes berufen kann. Herr Dipl.-Ing. Siegfried Koch, Beratender Ingenieur, Mitgliedsnummer 10636 EuGH, Urteil vom 30.09.2010 - Rs. C-314/09 Die Kammermitglieder verlieren in ihm einen geachteten und in seiner langjährigen Berufspraxis geschätzten Kollegen. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen. Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –4–
www.ing-sn.de/veranstaltungen FREIE AKADEMIE DER INGENIEURE Termin/Ort Thema/Referent Inhalt GEBÜHR* 19.11.2010 Kostenkalkulation in der Versteckte Bauschäden u. unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen ¤ 100,00 09:00-17:00 Denkmalpflege erschweren beim Bauen im Bestand die Kostenkalkulation. Anhand ¤ 80,00 Halle a.d.S. Referententeam ausgew. Kostenermittlungsverf. werden prakt. Lösungen vorgestellt. 22.11.2010 Lehrgang für Ingenieure der - Rechtliche und technische Regelungen ¤ 900,00 bis Bauwerksprüfung nach DIN 1076- Schadensursachen und Schadensanalyse ¤ 800,00 26.11.2010 mit Prüfung und Zertifikat - Unfallverhütung und persönliche Schutzausrüstung zzgl. ¤ 50,00 Dresden Prof. Dr.-Ing. Martin Mertens - Schadenserfassung mit SIB-Bauwerke Prüfungsgebühr Dipl.-Ing. Peter Simchen - Schadenserfassung am Bauwerk mit Beispielen und Bewertung Referententeam - Prüfmethoden und praktische Übungen 24.11.2010 Feuchteschäden an Bauwerken Ursachen | Untersuchungsmethoden | Sanierungskonzepte ¤ 210,00 09:00-16:00 Referententeam - Schadensvermeidung in Planung und Ausführung ¤ 160,00 Leipzig - Schadensbilder, Messmethoden und Sanierungsverfahren 25.11.2010 Baugrunderkundung und Überblick über gängige Praktiken, Normen und Technologien ¤ 210,00 09:00-16:00 Spezialtiefbau Seminar in Kooperation mit der Bauakademie Sachsen ¤ 160,00 Leipzig Referententeam Weitere Informationen unter www.bauakademie-sachsen.de 26.11.2010 Gesundes Wohnen und - Umweltmedizin und Grenzwerte für Schadstoffe ¤ 240,00 09:00-17:00 Arbeiten durch gesundes und - Baubiologie und baubiologische Messverfahren ¤ 120,00 Dresden nachhaltiges Bauen - Anforderungen an Aufenthaltsräume für Menschen mit MCS Dipl.-Ing. Michael Aurich - Schimmel, Schadstoffe und Elektrosmog vermeiden 02.12.2010 Fachtagung Stahlfaserbeton - Einsatzmöglichkeiten | Einsatzgrenzen | Anwendungsbeispiele ¤ 85,00 09:00-16:00 Referententeam - Verformungs- und Verarbeitungseigenschaften Dresden - Prüfungs- und Qualitätssicherungsverfahren 10.12.2010 Abnahme u. Gewährleistung - Vertragliche Vereinbarungen, Durchführung, Dokumentation ¤ 160,00 13:00-17:00 RA Walter Oertel - Gefahrenübergang, System der Mangelgewährleistungen ¤ 80,00 Dresden - Fälligkeit der Schlussrechnungen, Sicherheiten für Mangelansprüche 10.12.2010 Gründung eines Ingenieur-/ In diesem Seminar werden alle wesentlichen Fragen einer ¤ 55,00 11.12.2010 Architekturbüros als Freiberufler erfolgreichen freiberuflichen Existenzgründung behandelt. Dresden Dipl.-Ing. Michael Rehbach 14.01.2011 Energetische Sanierung im - Wärmebrücken erkennen und beheben ¤ 375,00 15.01.2011 Bestand - Innendämmung - Überblick zu Innendämmsystemen ¤ 240,00 Dresden Dr.-Ing. Rudolf Plagge - Bauphysikalische Eigenschaften und Bewertung 21.01.2011 Umsetzung der Europäischen - Ziele | Organisationsstrukturen | Akteure | Zeitplan keine 12:00-17:00 Wasserrahmenrichtlinie WRRL - Zustand der Wasserkörper | Übersicht über wichtige Defizitbereiche Dresden in Sachsen - Rechtslage | Wasserrechtliche Zuständigkeiten Referententeam des Landes- - Maßnahmenbereiche Morphologische Veränderungen, Stoffliche amtes für Umwelt, Landwirt- Belastungen und Bergbaufolgen schaft und Geologie - Finanzierung, Synergien WRRL / HWRM-RL, Praxisbeispiele 21./22.01.2011 Vorbeugender baulicher Basisseminar für Bauvorlageberechtigte Ingenieure und TWP ¤ 525,00 04./05.02.2011 Brandschutz - Bauordnungsrechtliche Grundlagen ¤ 350,00 Dresden MR Dipl.-Ing. Gabriele Bothe - Grundlagen der brandschutztechnischen Entwurfsplanung Dr.-Ing. Wolfram Arndt - Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes Siehe auch Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann - Brandschutz in Industriebau, Schulen, Kindereinrichtungen und Pflegeheimen Seite 2. Dr.-Ing. Jens Kluger - Aufstellung und Prüfung von Brandschutzkonzepten Leit. Dir. Andreas Rümpel u.a. - Ingenieurmethoden und praktische Beispiele * siehe unter „Zahlungsbedingungen” Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –5–
ingservice TERMINKALENDER Deutsches IngenieurBlatt Regionalausgabe Sachsen 22.11.2010 Dresdner Ingenieurtreff Dresden 17:00 Themen: Herausgeber - Vorstellung der neu gewählten Kandidaten INGENIEURKAMMER SACHSEN der 5. Vertreterversammlung Körperschaft des öffentlichen Rechts - Nachhaltiges Planen und Bauen Annenstraße 10, 01067 Dresden Tel.: 0351 43833-60 Fax: 0351 43833-80 E-Mail: post@ing-sn.de TEILNAHMEBEDINGUNGEN für unsere Veranstaltungen Web: www.ing-sn.de Anmeldung Redaktion: Sandra Lange Ihre verbindliche Anmeldung erbitten wir schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche mit dem nachfolgenden Formular oder online unter www.ing-sn.de/veranstaltungen. Spätere Anmeldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden. Redaktionsschluss: 26.10.2010 Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens 2 Tage nach Anmeldeschluss. Zahlungsbedingungen Termine für die nächsten Ausgaben Die ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen und der Architekten- Redaktionsschluss | Erscheinungstermin kammer Sachsen sowie deren Mitarbeiter, für Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber und für Mitarbeiter unserer Partner. 12.11.2010 14.12.2010 Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung. 14.01.2011 17.02.2011 Der Überweisungsbeleg ist zu Veranstaltungsbeginn vorzulegen. Auf schriftlichen Antrag können außerdem folgende Ermäßigungen gewährt werden: Bitte senden Sie Ihre Beiträge rechtzeitig - Arbeitslose bis maximal 50% der Gebühr - Studenten bei Vorlage der gültigen Semesterbescheinigung 50% bis maximal 100%. per E-Mail: lange@ing-sn.de Abmeldung per Fax: 0351 43833-80 Eine Stornierung ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (schriftlicher Eingang bei der Freien Aka- demie der Ingenieure) kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme wird grundsätzlich Öffnungszeiten der Geschäftsstelle die volle Gebühr fällig; an die Teilnehmer ausgereichte Unterlagen werden Ihnen per Post zugesandt. Programmänderungen täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr Den genauen Veranstaltungsort und die vollständige Anschrift teilen wir Ihnen in der Anmelde- bestätigung mit. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die wir nicht zu Wir sind Dienstleister für unsere vertreten haben (unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten, höhere Gewalt). In Mitglieder und Partner für Wirtschaft, diesem Fall werden Sie schnellstmöglich telefonisch oder per Fax benachrichtigt. Bereits gezahlte Gebühren werden zurückerstattet. Wissenschaft und Politik. Für persönliche Beratung vereinbaren IHRE ANSPRECHPARTNER Sie bitte einen Termin mit uns. Frau Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche Frau Kerstin Großmann Telefon: 0351 43833-60 0351 43833-67, nitzsche@ing-sn.de 0351 43833-60, akademie@ing-sn.de Ihre verbindliche Anmeldung für mehrere Teilnehmer und Veranstaltungen bitte kopieren und per Fax oder Post an: Ingenieurkammer Sachsen Fax-Nr.: 0351 43833-80 Postfach 50 02 53 01032 Dresden Seminarthema: Termin: Ort: Name, Vorname des Mitgliedes: Mitglieds-Nr.: Name, Vorname, akad. Grad des Teilnehmers: Rechnungsanschrift: Tel.: Fax: Datum: Unterschrift: Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen November 2010 –6–
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