Sachsen.Land der ing enieure - EREIGNISSE - MENSCHEN - NACHRICHTEN - WISSEN

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Sachsen.Land der ing enieure
       EREIGNISSE – MENSCHEN – NACHRICHTEN – WISSEN

                                                                                                                                              INGENIEURKAMMER SACHSEN
                                                                                                                                                                        Körperschaft des öffentlichen Rechts
      AHO informiert über aktuellen Sachstand zur Novellierung der HOAI 2009 -
      Arbeiten Sie mit!
      Aufgabenverteilung                             - Leistungen im Bestand beschäftigt.        seres Berufsstands haben dargestellt,
      Die Aufgabenverteilung zwischen BMVBS          Zum Thema Leistungen im Bestand wur-        dass durch den Wegfall des ehemaligen
      und BMWi sieht vor, dass die baufach-          den bspw. folgende verschiedene Rege-       § 10 Abs. 3a HOAI 1996 erhebliche Pro-
      liche Überprüfung der Leistungsbilder der      lungsmöglichkeiten diskutiert:              bleme beim Planen und Bauen im Be-
      HOAI federführend durch das BMVBS                 - Erweiterung der Grundleistungen,       stand entstanden sind, die mit dem Zu-
      erfolgt und darauf aufbauend das Gutach-          - Erweiterung der Besonderen Leistun-    schlag gemäß § 35 HOAI 2009 nicht zu-
      ten zur Überprüfung der Honorarstruktur             gen,                                   friedenstellend gelöst werden können.
      durch das BMWi beauftragt wird.                   - Differenzierung der bestehenden
                                                          Zuschlagsregelung nach §35 HOAI:       5 – Vermessungstechnische Leistungen
      Organisation                                        bsph. Gliederung der Prozentsätze      Die Mehrheit der Teilnehmer der Fach-
      Die Aktualisierung und Modernisierung               z.B. nach Schwierigkeitsgrad, weiter   arbeitsgruppe favorisiert die Wieder-
      der Leistungsbilder der HOAI 2009 erfolgt           veränderbare Honorarparameter:         aufnahme der kompletten vermes-
      in fünf Facharbeitsgruppen des BMVBS                Honorarzone, -satz und anrechen-       sungstechnischen Leistungen in den ver-
      unter Einbeziehung der Vertreter des Be-            bare Kosten,                           bindlichen Teil der HOAI. Im Hinblick auf
      rufsstands der Ingenieure und Architek-           - Einrichtung eines eigenen Leistungs-   das Leistungsbild Vermessungstech-
      ten, der Auftraggeberseite und der zu-              bilds.                                 nische Leistung wird vorgeschlagen, die
      ständigen Ministerien:                                                                     beiden Leistungsbilder Entwurfsvermes-
                                                     3 – Objektplanung Ingenieurbauwerke,        sung und Bauvermessung zu einem
      1 – Flächenplanung, Umweltverträglich-         Verkehrsanlagen, Fachplanung Trag-          Leistungsbild „Ingenieurvermessung” zu-
      keitsstudie                                    werksplanung, Geotechnik                    sammenzufassen. Die bisherigen Leis-
      Zielstellungen u.a.:                           Hier besteht zunächst Einigkeit, dass die   tungsphasen 4 bis 6 der Entwurfsver-
      - Modernisierung und Vereinheitlichung         Abschnitte Ingenieurbauwerke und Ver-       messung sollen entfallen.
        der Leistungsbilder unter dem Blickwin-      kehrsanlagen durch getrennte Leistungs-
        kel des Wandels der Berufsbilder und         bilder geregelt werden sollen. Diskus-      In den kommenden Wochen wollen
        der Berufspraxis, der Umweltbelange,         sionsbedarf gibt es aber im Hinblick auf    BMWi und BMVBS über die Rückführung
        der Regeln der Technik und des öffent-       die verbindliche Regelung der örtlichen     der Teile VI, X-XIII HOAI 1996 in den ver-
        lichen Rechts,                               Bauüberwachung für Ingenieurbauwerke        bindlichen Verordnungsteil der HOAI
      - Wiederaufnahme der Umweltverträg-            und Verkehrsanlagen. Während die Ver-       entscheiden.
        lichkeitsstudie in den verbindlichen Teil,   treter unseres Berufsstands nachdrück-
      - Berücksichtigung neuer Leistungsanfor-       lich eine Regelung analog § 57 HOAI         Aufruf zur Mitarbeit
        derungen:                                    1996 fordern, favorisieren die Vertreter    Sehr geehrte Mitglieder,
          - städtebaulicher Entwurf                  der Auftraggeberseite eine offene bzw.      nutzen Sie die Chance zur Mitarbeit an
          - Umweltbericht bzw. die Mitwirkung        optionale Lösung.                           der neuen HOAI und senden Sie uns Ihre
            bei der Umweltprüfung in der Bau-                                                    Vorschläge, Ergänzungen oder Änderun-
            leitplanung                              4 – Technische Ausrüstung, Thermische       gen per Mail an post@ing-sn.de. Wir
          - die FFH-Verträglichkeitsprüfung          Bauphysik, Schallschutz und Raum-           werden sie an den AHO weiterleiten.
          - der Artenschutzfachbeitrag, der land-    akustik
            schaftspflegerische Ausführungsplan      Die Arbeitsgruppe hat sich zunächst ver-    Die kompletten Informationen des AHO
            zur Fachplanung.                         tieft mit dem Leistungsbild Technische      finden Sie unter www.ing-sn.de/ingrecht/
                                                     Ausrüstung beschäftigt. Die Vertreter un-   hoai/.
      2 – Objektplanung Gebäude, raumbil-
      dende Ausbauten, Freianlagen (Brand-            Ingenieurkammer für Erhalt des Markenzeichens “Diplom-Ingenieur”            Seite 2
      schutz)                                         Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011                      Seite 2
      Die Facharbeitsgruppe hat sich intensiv
                                                      Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden                 Seite 3
      mit den Themen:
      - Trennung der Leistungsbilder Gebäude/         ingrecht                                                                    Seite 3
        raumbildende Ausbauten und Freianla-          ingintern | inginfo                                                         Seite 4
        gen,                                          Veranstaltungen | Seminare | Tagungen | ingtreffs                         Seite 5/6
#14

      - eigenes Leistungsbild Brandschutz und

      Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                   November 2010
                                                                       –1–
ingforum                                                                                 ingaktuell
                                           Vorbeugender baulicher Brandschutz - Basisseminar 2011
  Ingenieurkammer Sachsen
  für Erhalt des Markenzei-                Brandschutz hat in den letzten 15 Jahren     rungskonzepte erfordern ebenso um-
  chens „Diplom-Ingenieur”                 in der Gebäudeplanung deutlich an Be-        fangreiche Kenntnisse im Bauordnungs-
  Die Diskussion über den aktuellen        deutung gewonnen. Das Brandschutz-           recht wie auf dem Gebiet der Bautechnik.
  Stand der Umsetzung des Bologna-         konzept wurde mit der Musterbauord-
  Prozesses und die Akzeptanz von          nung 2002 unverzichtbarer Bestandteil        In dem Seminar wird daher ein Überblick
  Bachelor- und Masterabschlüssen ist      des Baugenehmigungsverfahrens - der          über die gesetzlichen Vorgaben sowie
  dringend überfällig.                     Brandschutz ist genehmigungsrelevant.        deren technische Umsetzung auf dem
                                                                                        Gebiet des vorbeugenden baulichen
  Bisher war das Ingenieurstudium mit      Ingenieure und Architekten müssen bei        Brandschutzes vermittelt. In komplexen
  dem Abschluss „Dipl.-Ing.” sehr          der Konzepterstellung einerseits die         Übersichten werden die rechtlichen und
  komplex und breit angelegt. Mit ihrer    hohen gesellschaftlichen Erwartungen an      technischen Grundlagen sowie die kon-
  qualitativ hochwertigen Ausbildung       die Sicherheit unserer Bauwerke beach-       struktiven, funktionalen und nutzungs-
  haben die deutschen Hochschulen          ten und andererseits Nutzungsflexibilität,   technischen Zusammenhänge dargestellt
  mit einer Studiendauer von min-          Nachhaltigkeit und Wirtschaftlichkeit ge-    und anwendbar erläutert. Dabei wird auf
  destens fünf Jahren den deutschen        währleisten. Im vorbeugenden baulichen       die klassischen Brandschutz-Standard-
  Dipl.-Ing. zu einem weltweit aner-       Brandschutz wird es zunehmend schwie-        werke ebenso Bezug genommen, wie
  kannten Markenzeichen gemacht.           riger, diesen komplexen Herausforde-         auf aktuelle Entwicklungen im Brand-
                                           rungen mit konservativen und formalen        schutzingenieurwesen.
  Der Master muss für die Ingenieur-       Planungsansätzen gerecht zu werden.
  wissenschaften im neuen modula-          Gefragt sind statt dessen alternative        Die besonderen Risiken in Sonderbauten,
  ren System der Regelabschluss sein.      Sicherheits- und Gebäudekonzepte.            wie Industriebauten, Schulen, Kinder-
  Dazu ist der Bachelor – wie auch im                                                   gärten und Altenpflegeheime, werden
  Bologna-Prozess vorgesehen – der 1.      Heute kommt kaum noch ein Bauvor-            erläutert und die schutzzielorientierten
  Schritt und Grundbaustein auf dem        haben ohne Abweichungen, Befreiungen         Ansätze in Bestands- und denkmalge-
  Weg zu einem berufsbefähigenden          und Ausnahmen zur bauordnungs- bzw.          schützten Gebäuden vorgestellt. Anhand
  Abschluss. Der Bachelor darf nicht       bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit. Das     vieler praktischer Beispiele werden die
  überfrachtet werden. Sechs oder sie-     erfordert neben dem Ingenieurwissen          Grundsätze zur Sicherung eines definier-
  ben Semester reichen zur Bewäl-          auch ein erhebliches verfahrensrecht-        ten Sicherheitsniveaus vermittelt.
  tigung des Stoffes und zum Aufbau        liches und juristisches Verständnis.
  von Forschungskompetenz nicht aus        Brandschutz-, Rettungs- und Evakuie-         Informationen zum Seminar auf Seite 5
  – zumindest in den Ingenieurwis-
  senschaften nicht. Aber der Bachelor     Leipziger Ingenieurtreff diskutiert mit Bürgermeister zur Nedden über
  ist die Basis, auf der sich auch mit     das künftige Bauprogramm für Leipzig
  Berufserfahrung und postgradualem
  Studium auf dem Weg zum „Inge-           Am 22. Oktober 2010 konnten die Mit-         wicklungsprojekte und deren manchmal
  nieur“ gut aufbauen lässt.               glieder der Kammergruppe Leipzig der         fragwürdige Auswirkungen auf die Bau-
                                           Ingenieurkammer Sachsen den Bürger-          kultur der Stadt. Kritisiert wurde in diesem
  Wir sind deshalb einer Meinung mit       meister und Beigeordneten für Stadtent-      Zusammenhang die mangelnde Berück-
  den Fachhochschulen und Universi-        wicklung und Bau der Stadt Leipzig Herrn     sichtigung regionaler Ingenieurkompe-
  täten, die die Qualität des Studiums     Martin zur Nedden zu ihrem Treffen be-       tenz, die die Ingenieurkammer in ver-
  und die Qualifikation des deutschen      grüßen. Wie von den Ingenieuren ge-          schiedenen Gremien immer wieder ein-
  Dipl.-Ing. auch im neuen Studiensys-     wünscht, nahm der Beigeordnete zu fol-       fordert und auch in diesem Termin erneut
  tem erhalten wollen und den Mas-         genden Themen in seinem Vortrag Stel-        deutlich machte.
  terabschluss als Regelabschluss in       lung:
  den Ingenieurwissenschaften anse-        1. Bauprogramm Leipzig 2011                  Der Bürgermeister zeigte in seinen
  hen. Die TU Dresden hat hier aus un-     2. Schwerpunkte der Stadtentwicklung in      Antworten auf, dass auch die Stadt
  serer Sicht eine gute Kompromisslö-         den kommenden Jahren                      Leipzig Zwängen unterliegt, die von den
  sung gefunden: mit dem Masterab-         3. Wie geht es in der Stadt weiter nach      Bürgern nicht immer erkennbar sind. So
  schluss erhält der Absolvent auch           der Beendigung des KP II?                 sind z.B. die Sicherung von Arbeitsplätzen
  noch einen Diplom-Abschluss. Die-                                                     durch Investoren im Widerstreit mit den
  ses Beispiel ist aus unserer Sicht der   In einer angeregten Diskussion stellte       Gestaltungsinteressen der Bürgerschaft
  richtige Weg und sollte Schule ma-       sich Herr zur Nedden nach seinen Aus-        abzuwägen.
  chen. Die Vorteile des Marken-           führungen den mitunter drängenden Fra-
  zeichens „Diplom-Ingenieur“ dürfen       gen des Auditoriums zur baulichen Ent-       Als weiteres Thema wurde auf der
  im internationalen Wettbewerb nicht      wicklung der Stadt. Die Mitglieder inte-     Veranstaltung der Kammergruppe die
  leichtfertig aufgeben werden.            ressierte insbesondere die Praxis der        Wahl der Vertreterversammlung disku-
                                           Vergabe baulich bedeutsamer Stadtent-        tiert.

Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                 November 2010
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ingaktuell                                                                                    ingrecht
Neue EU-Richtlinie über Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
                                                                                               Bauvertrag – Mängelbeseiti-
Am 8. Juli 2010 ist eine neue EU-Richtlinie     Gespräche mit Vertretern der                   gung und Kostenübernahme
über die Gesamtenergieeffizienz von Ge-         Bundesministerien                              1. Das Recht des Auftraggebers, von
bäuden (RL 2010/31/EU) in Kraft getreten,       In einem Gespräch mit Vertretern von              einem für einen Mangel verant-
die die Richtlinie 2002/91/EG ersetzen          BMVBS und BMWi wurde bereits vor Be-              wortlichen Auftragnehmer Mängel-
soll. Danach werden die Anforderungen           ginn der Arbeiten an der Umsetzung der            beseitigung zu fordern, wird grund-
an die Energieeffizienz von Gebäuden in         Richtlinie in nationales Recht über die we-       sätzlich nicht dadurch einge-
den nächsten Jahren deutlich steigen.           sentlichen Eckpunkte diskutiert.                  schränkt, dass die Verantwortlich-
                                                                                                  keit des Auftragnehmers bei der
Wesentliche Neuregelungen                       Die Vertreter der Ministerien wiesen              Inanspruchnahme noch unklar ist.
- Die Mitgliedstaaten setzen in Zukunft         darauf hin, dass es im Hinblick auf die        2. Der in Anspruch genommene Auf-
  nationale Mindeststandards fest, die zur      weiten Formulierungen in Artikel 2, 4 und         tragnehmer darf Maßnahmen zur
  Erreichung kostenoptimaler Niveaus ge-        9 einen relativ weiten Spielraum sowohl           Mängelbeseitigung nicht davon
  eignet sind. Sie gelten für Neubauten,        bei der Definition von „Niedrigstener-            abhängig machen, dass der Auf-
  umfassende Sanierungen sowie bei Er-          giegebäuden“ als auch bei der Festle-             traggeber eine Erklärung abgibt,
  neuerung wesentlicher Bauteile (z.B.          gung eines kostenoptimalen Niveaus von            wonach er die Kosten der Unter-
  des Daches).                                  Mindestanforderungen an die Gesamt-               suchung und weiterer Maßnahmen
                                                energieeffizienz gebe.                            für den Fall übernimmt, dass der
- Diese Anforderungen müssen den all-                                                             Auftragnehmer nicht für den Man-
  gemeinen Innenraumklimabedingungen            Bei Artikel 7 sieht das BMVBS keinen Um-          gel verantwortlich ist.
  Rechnung tragen.                              setzungsbedarf, da die dort enthaltenen        3. Den Auftraggeber trifft deshalb
                                                Vorschriften bereits mit der EnEV umge-           kein Mitverschulden an einem Was-
- Die nationalen Standards sollen sich da-      setzt seien und das Wirtschaftlichkeits-          serschaden, der auf einem Mangel
  bei an einer europaweiten Vergleichs-         gebot im Energiekonzept der Bundesre-             beruht, den der Unternehmer nicht
  methode ausrichten. Bestehende und            gierung bereits verankert sei.                    beseitigt hat, weil der Auftraggeber
  bewährte nationale Systeme wie die                                                              eine entsprechende Erklärung nicht
  deutsche Energieeinsparverordnung             Bezüglich Artikel 17 – Unabhängiges               abgegeben hat.
  (EnEV) müssen nicht grundsätzlich ge-         Fachpersonal – sind keine Änderungen           BGH, Urteil vom 02.09.2010 – VII ZR 110/09
  ändert werden.                                der bisherigen Rechtslage nach EnEV ge-
                                                plant.
- Ab 2020 (bei öffentlichen Gebäuden ab                                                        Vergabe – Korrektur eines
  2018) müssen alle Neubauten höchsten          Hinsichtlich der Einführung eines unab-        offensichtlich unzutreffenden
  Energieeffizienzstandards entsprechen.        hängigen Kontrollsystems nach Artikel 18       Preises
  Der verbleibende Heiz- bzw. Kühlbedarf        wird es zunächst Gespräche mit den Bun-        1. Von einem durchschnittlichen Bie-
  soll zu wesentlichen Teilen durch erneu-      desländern geben, die dieses System               ter kann jedenfalls zur Zeit nicht er-
  erbare Energien gedeckt werden.               mittragen müssen.                                 wartet werden, dass er die Recht-
                                                                                                  sprechung des BGH und des EuGH
- Die Wahlmöglichkeit zwischen bedarfs-         Empfehlung der Ingenieurkam-                      zur fehlerhaften Vermengung von
  und verbrauchsorientiertem Energieaus-        mer Sachsen                                       Eignungs- und Zuschlagskriterien
  weis bleibt erhalten. Damit werden un-        Da alle Berechnungen zur Erstellung der           kennt. Der Bieter ist daher mit einer
  nötige Kosten für Eigentümer vermie-          Energieausweise weiterhin auf der Basis           entsprechenden Rüge, welche erst
  den.                                          der DIN V 18 599 erfolgen müssen, bietet          nach Angebotsabgabe und nach
                                                die Ingenieurkammer Sachsen weiterhin             rechtlicher Beratung erhoben wor-
- In gewerblichen Immobilienanzeigen            den eingeführten und sehr erfolgreichen           den ist, nicht präkludiert.
  soll künftig mittels einer Energiekenn-       Lehrgang zur DIN V 18 599 an. Interessen-      2. Ein offensichtlich unzutreffend an-
  zahl über die Energieeffizienz der Ge-        ten können sich dazu in der Geschäfts-            gebotener Preis kann dann korri-
  bäude informiert werden.                      stelle erkundigen.                                giert werden, wenn der Auftragge-
                                                                                                  ber die Preisangabe im zutreffen-
- Es ist sicherzustellen, dass die Erstellung   Über die weitere Entwicklung und Maß-             den Sinn versteht, weil der offen-
  der Ausweise in unabhängiger Weise            nahmen zur nationalen Umsetzung wer-              sichtlich zutreffende Preis an meh-
  durch qualifizierte und zugelassene           den wir Sie weiter informieren.                   reren anderen Stellen des Ange-
  Fachleute erfolgt.                                                                              botes erklärt worden ist.
                                                Die Richtlinie finden Sie unter www.ing-       OLG München, Beschluss vom 29.07.2010 –
- Des Weiteren ist ein unabhängiges             sn.de/ingkammer/regularien.                    Verg 9/10
  Kontrollsystem einzurichten.

Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                         November 2010
                                                                   –3–
ingintern                                                                                inginfo

 Wir gratulieren & wünschen unseren Jubilaren im November 2010 alles Gute!                Ingenieurkammer Sachsen
                                                                                          bietet Mitgliederstempel an
zum 79. Geburtstag      Herr Prof. Dr.-Ing. habil. Werner Neidel, 01445 Radebeul          Aufgrund zahlreicher Nachfragen
zum 77. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. (FH) Günter Thiele, 09114 Chemnitz                bietet die Ingenieurkammer ab so-
zum 76. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. Hans Linke, 01069 Dresden                         fort Stempel für ihre Mitglieder an.
zum 75. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. Wolfgang Thonig, 09114 Chemnitz                   Die Stempel kosten 15 EUR und
zum 74. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. (FH) Gotthardt Hartmann, 01723 Mohorn             werden zugesandt.
                        Herr Dipl.-Ing. (FH) Klaus Kempe, 04277 Leipzig
                        Herr Dipl.-Ing. Günter Weis, 08527 Plauen                         Das Bestellformular finden Sie unter
zum 73. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. Eberhard Schurz, 01640 Coswig                     www.ing-sn.de in der Rubrik ingak-
zum 72. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. Jürgen Heuschkel, 01259 Dresden                   tuell.
                        Herr Dipl.-Ing. (FH) Siegfried Linz, 09456 Annaberg-Buchholz
                        Herr Dipl.-Ing. (FH) Wolfgang Mittag, 01619 Zeithain
                        Herr Dipl.-Ing. Bernhard Niehues, 01219 Dresden                   Marketing für Mitglieder der
                        Herr Dipl.-Ing. agr. ök. Peter Ratzka, 04749 Ostrau               Ingenieurkammer
                        Frau Dipl.-Ing. Erika Scholz, 01445 Radebeul
zum 71. Geburtstag      Herr Dr. oec. Jürgen Marr, 01277 Dresden                          Mitglieder der Ingenieurkammer
zum 70. Geburtstag      Herr Dr.-Ing. Peter Düsing, 01277 Dresden                         können ab sofort die Marke “Sach-
                        Herr Dipl.-Ing. Wolf-Jürgen Hartlich, 08062 Zwickau               sen . Land der Ingenieure” mit der
                        Herr Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Reidel, 08258 Markneukirchen          Internetadresse der Ingenieurkam-
                        Herr Dipl.-Ing. Paul von Drathen, 25421 Pinneberg                 mer sowie ein Logo, das sie als Mit-
zum 65. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. (FH) Peter Schawaller, 08468 Reichenbach          glieder der Kammer ausweist, für
zum 60. Geburtstag      Herr Dipl.-Ing. Joachim Kordisch, 04552 Borna                     ihre Homepage oder andere Marke-
                        Herr Dipl.-Ing. (FH) Norbert Koschnicke, 08315 Bernsbach          tingmaßnahmen verwenden. Marke
                        Frau Dipl.-Ing. Karin Naumburger, 01619 Zeithain                  und Logo können auch gern mit der
                        Herr Dipl.-Ing. Jochen Ritter-Müller, 04435 Schkeuditz            Seite der Ingenieurkammer verlinkt
                                                                                          werden.

Neueintragungen                                                                           Logo und Marke können unter
Beratender Ingenieur                                                                      www.ing-sn.de/ingservice/fuer-
Herr Ing. Norbert Kuderer, 01723 Kesselsdorf (Nr. 12329)                                  mitglieder nach Eingabe der Login-
                                                                                          Daten heruntergeladen werden.
Freiwillige Mitglieder
Herr Dipl.-Ing. (BA) Holger Kuklinski, 01189 Dresden (Nr. 33051)
Herr Dipl.-Ing. Olaf Scholz, 04758 Oschatz (Nr. 33049)                                    Schadensersatz wegen Ver-
                                                                                          gabeverstoßes: Kein Ver-
Löschung Freiwilliges Mitglied               Eintragung Beratender Ingenieur              schulden erforderlich!
Herr Dipl.-Ing. Thomas Geßner, 01309 Dresden (Nr. 12339)                                  Die Rechtsmittelrichtlinie 89/665/
Herr Dipl.-Ing. Henry Helbig, 02763 Zittau (Nr. 12335)                                    EWG ist dahin auszulegen, dass sie
Herr Dipl.-Ing. Jörg Mattick, 02763 Zittau (Nr. 12333)                                    einer nationalen Regelung, die den
Herr Dipl.-Ing. Roland Pawandenat, 01309 Dresden (Nr. 12338)                              Schadensersatzanspruch wegen
Herr Dipl.-Ing. (FH) Thomas Schönherr, 09212 Limbach-Oberfrohna (Nr. 12330)               Verstoßes eines öffentlichen Auf-
Herr Dipl.-Ing. Frank Schwenke, 01309 Dresden (Nr. 12337)                                 traggebers gegen Vergaberecht von
                                                                                          der Schuldhaftigkeit des Verstoßes
Löschungen                                                                                abhängig macht, auch dann ent-
Freiwillige Mittglieder                                                                   gegensteht, wenn bei der An-
Herr Dipl.-Ing. (FH) Christian Mende, 09376 Oelsnitz/Erzgeb. (Nr. 32573)                  wendung dieser Regelung ein
Frau Dipl.-Ing. (FH) Manuela Rothe, 84453 Mühldorf a. Inn (Nr. 32366)                     Verschulden des öffentlichen Auf-
                                                                                          traggebers vermutet wird und er sich
                                                                                          nicht auf das Fehlen individueller Fä-
                                                                                          higkeiten und damit auf mangelnde
         Die Ingenieurkammer Sachsen trauert um ihr Mitglied:                             subjektive Vorwerfbarkeit des be-
                                                                                          haupteten Verstoßes berufen kann.
   Herr Dipl.-Ing. Siegfried Koch, Beratender Ingenieur, Mitgliedsnummer 10636            EuGH, Urteil vom 30.09.2010 - Rs. C-314/09

     Die Kammermitglieder verlieren in ihm einen geachteten und in seiner langjährigen
        Berufspraxis geschätzten Kollegen. Unser Mitgefühl gehört den Angehörigen.

Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                   November 2010
                                                                   –4–
www.ing-sn.de/veranstaltungen                                         FREIE AKADEMIE DER INGENIEURE

 Termin/Ort      Thema/Referent                      Inhalt                                                                 GEBÜHR*

 19.11.2010      Kostenkalkulation in der            Versteckte Bauschäden u. unvorhersehbare Sanierungsmaßnahmen ¤ 100,00
 09:00-17:00     Denkmalpflege                       erschweren beim Bauen im Bestand die Kostenkalkulation. Anhand ¤ 80,00
 Halle a.d.S.    Referententeam                      ausgew. Kostenermittlungsverf. werden prakt. Lösungen vorgestellt.

 22.11.2010      Lehrgang für Ingenieure der   - Rechtliche und technische Regelungen                          ¤ 900,00
 bis             Bauwerksprüfung nach DIN 1076- Schadensursachen und Schadensanalyse                           ¤ 800,00
 26.11.2010      mit Prüfung und Zertifikat    - Unfallverhütung und persönliche Schutzausrüstung          zzgl. ¤ 50,00
 Dresden         Prof. Dr.-Ing. Martin Mertens - Schadenserfassung mit SIB-Bauwerke                     Prüfungsgebühr
                 Dipl.-Ing. Peter Simchen      - Schadenserfassung am Bauwerk mit Beispielen und Bewertung
                 Referententeam                - Prüfmethoden und praktische Übungen

 24.11.2010      Feuchteschäden an Bauwerken Ursachen | Untersuchungsmethoden | Sanierungskonzepte                          ¤ 210,00
 09:00-16:00     Referententeam              - Schadensvermeidung in Planung und Ausführung                                 ¤ 160,00
 Leipzig                                     - Schadensbilder, Messmethoden und Sanierungsverfahren

 25.11.2010      Baugrunderkundung und               Überblick über gängige Praktiken, Normen und Technologien              ¤ 210,00
 09:00-16:00     Spezialtiefbau                      Seminar in Kooperation mit der Bauakademie Sachsen                     ¤ 160,00
 Leipzig         Referententeam                      Weitere Informationen unter www.bauakademie-sachsen.de

 26.11.2010      Gesundes Wohnen und                 - Umweltmedizin und Grenzwerte für Schadstoffe                         ¤ 240,00
 09:00-17:00     Arbeiten durch gesundes und         - Baubiologie und baubiologische Messverfahren                         ¤ 120,00
 Dresden         nachhaltiges Bauen                  - Anforderungen an Aufenthaltsräume für Menschen mit MCS
                 Dipl.-Ing. Michael Aurich           - Schimmel, Schadstoffe und Elektrosmog vermeiden

 02.12.2010      Fachtagung Stahlfaserbeton          - Einsatzmöglichkeiten | Einsatzgrenzen | Anwendungsbeispiele           ¤ 85,00
 09:00-16:00     Referententeam                      - Verformungs- und Verarbeitungseigenschaften
 Dresden                                             - Prüfungs- und Qualitätssicherungsverfahren

 10.12.2010      Abnahme u. Gewährleistung           - Vertragliche Vereinbarungen, Durchführung, Dokumentation          ¤ 160,00
 13:00-17:00     RA Walter Oertel                    - Gefahrenübergang, System der Mangelgewährleistungen                ¤ 80,00
 Dresden                                             - Fälligkeit der Schlussrechnungen, Sicherheiten für Mangelansprüche

 10.12.2010      Gründung eines Ingenieur-/          In diesem Seminar werden alle wesentlichen Fragen einer                 ¤ 55,00
 11.12.2010      Architekturbüros als Freiberufler   erfolgreichen freiberuflichen Existenzgründung behandelt.
 Dresden         Dipl.-Ing. Michael Rehbach

 14.01.2011      Energetische Sanierung im           - Wärmebrücken erkennen und beheben                                    ¤ 375,00
 15.01.2011      Bestand - Innendämmung              - Überblick zu Innendämmsystemen                                       ¤ 240,00
 Dresden         Dr.-Ing. Rudolf Plagge              - Bauphysikalische Eigenschaften und Bewertung

 21.01.2011      Umsetzung der Europäischen          - Ziele | Organisationsstrukturen | Akteure | Zeitplan                    keine
 12:00-17:00     Wasserrahmenrichtlinie WRRL         - Zustand der Wasserkörper | Übersicht über wichtige Defizitbereiche
 Dresden         in Sachsen                          - Rechtslage | Wasserrechtliche Zuständigkeiten
                 Referententeam des Landes-          - Maßnahmenbereiche Morphologische Veränderungen, Stoffliche
                 amtes für Umwelt, Landwirt-           Belastungen und Bergbaufolgen
                 schaft und Geologie                 - Finanzierung, Synergien WRRL / HWRM-RL, Praxisbeispiele

 21./22.01.2011 Vorbeugender baulicher               Basisseminar für Bauvorlageberechtigte Ingenieure und TWP            ¤ 525,00
 04./05.02.2011 Brandschutz                          - Bauordnungsrechtliche Grundlagen                                   ¤ 350,00
 Dresden        MR Dipl.-Ing. Gabriele Bothe         - Grundlagen der brandschutztechnischen Entwurfsplanung
                Dr.-Ing. Wolfram Arndt               - Grundlagen des abwehrenden Brandschutzes
 Siehe auch     Dipl.-Ing. Sylvia Heilmann           - Brandschutz in Industriebau, Schulen, Kindereinrichtungen und Pflegeheimen
 Seite 2.       Dr.-Ing. Jens Kluger                 - Aufstellung und Prüfung von Brandschutzkonzepten
                Leit. Dir. Andreas Rümpel u.a.       - Ingenieurmethoden und praktische Beispiele

                                                                                            * siehe unter „Zahlungsbedingungen”

Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                   November 2010
                                                                –5–
ingservice

 TERMINKALENDER                                                                                              Deutsches IngenieurBlatt
                                                                                                             Regionalausgabe Sachsen
22.11.2010          Dresdner Ingenieurtreff                                                 Dresden
17:00               Themen:                                                                                  Herausgeber
                    - Vorstellung der neu gewählten Kandidaten                                               INGENIEURKAMMER SACHSEN
                      der 5. Vertreterversammlung                                                            Körperschaft des öffentlichen Rechts
                    - Nachhaltiges Planen und Bauen                                                          Annenstraße 10, 01067 Dresden
                                                                                                             Tel.:        0351 43833-60
                                                                                                             Fax:         0351 43833-80
                                                                                                             E-Mail:      post@ing-sn.de
 TEILNAHMEBEDINGUNGEN für unsere Veranstaltungen                                                             Web:         www.ing-sn.de

Anmeldung                                                                                                    Redaktion:  Sandra Lange
Ihre verbindliche Anmeldung erbitten wir schriftlich bis spätestens 10 Tage vor Veranstaltungsbeginn                     Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche
mit dem nachfolgenden Formular oder online unter www.ing-sn.de/veranstaltungen. Spätere
Anmeldungen können nur im Ausnahmefall berücksichtigt werden.
                                                                                                             Redaktionsschluss: 26.10.2010
Die Anmeldebestätigung erfolgt spätestens 2 Tage nach Anmeldeschluss.
Zahlungsbedingungen                                                                                          Termine für die nächsten Ausgaben
Die ermäßigte Teilnahmegebühr gilt für Mitglieder der Ingenieurkammer Sachsen und der Architekten-           Redaktionsschluss | Erscheinungstermin
kammer Sachsen sowie deren Mitarbeiter, für Mitarbeiter öffentlicher Auftraggeber und für Mitarbeiter
unserer Partner.                                                                                             12.11.2010          14.12.2010
Bitte überweisen Sie die Teilnahmegebühr erst nach Erhalt der Anmeldebestätigung/Rechnung.                   14.01.2011          17.02.2011
Der Überweisungsbeleg ist zu Veranstaltungsbeginn vorzulegen.
Auf schriftlichen Antrag können außerdem folgende Ermäßigungen gewährt werden:                               Bitte senden Sie Ihre Beiträge rechtzeitig
- Arbeitslose bis maximal 50% der Gebühr
- Studenten bei Vorlage der gültigen Semesterbescheinigung 50% bis maximal 100%.                             per E-Mail:            lange@ing-sn.de
Abmeldung                                                                                                    per Fax:                  0351 43833-80
Eine Stornierung ist bis eine Woche vor Veranstaltungsbeginn (schriftlicher Eingang bei der Freien Aka-
demie der Ingenieure) kostenfrei möglich. Bei späterer Absage oder Nichtteilnahme wird grundsätzlich         Öffnungszeiten der Geschäftsstelle
die volle Gebühr fällig; an die Teilnehmer ausgereichte Unterlagen werden Ihnen per Post zugesandt.
Programmänderungen                                                                                           täglich von 08:00 bis 17:00 Uhr
Den genauen Veranstaltungsort und die vollständige Anschrift teilen wir Ihnen in der Anmelde-
bestätigung mit. Wir behalten uns vor, eine Veranstaltung abzusagen aus Gründen, die wir nicht zu            Wir sind Dienstleister für unsere
vertreten haben (unzureichende Teilnehmerzahl, Erkrankung eines Referenten, höhere Gewalt). In               Mitglieder und Partner für Wirtschaft,
diesem Fall werden Sie schnellstmöglich telefonisch oder per Fax benachrichtigt. Bereits gezahlte
Gebühren werden zurückerstattet.                                                                             Wissenschaft und Politik.

                                                                                                             Für persönliche Beratung vereinbaren
 IHRE ANSPRECHPARTNER                                                                                        Sie bitte einen Termin mit uns.
 Frau Dr.-Ing. Gunhild Nitzsche                      Frau Kerstin Großmann                                   Telefon:       0351 43833-60
 0351 43833-67, nitzsche@ing-sn.de                   0351 43833-60, akademie@ing-sn.de

 Ihre verbindliche Anmeldung

für mehrere Teilnehmer und Veranstaltungen bitte kopieren und per Fax oder Post an:

Ingenieurkammer Sachsen                                                                                   Fax-Nr.: 0351 43833-80
Postfach 50 02 53
01032 Dresden

Seminarthema:

Termin:                                                                                                   Ort:

Name, Vorname des Mitgliedes:                                                                             Mitglieds-Nr.:

Name, Vorname, akad. Grad des Teilnehmers:

Rechnungsanschrift:

Tel.:                               Fax:                               Datum:                             Unterschrift:

Deutsches IngenieurBlatt – Sachsen                                                                                                     November 2010
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