Sanierung der Albtalstraße L 154 Kreistagssitzung in Höchenschwand am 21.07.2021 - Landkreis Waldshut
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Übersicht 1. Historie 2. Planfeststellungsverfahren 3. Aktueller Stand der Gutachten 4. Umweltverträglichkeitsprüfung mit Landschaftspflegerischem Begleitplan 5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie 6. Weiteres Vorgehen 7. Fragen und Antworten 20.07.2021
1. Historie • Steinschlagereignisse zwischen Hohenfels und Tiefensteiner Brücke • Hat es immer gegeben, kommen immer wieder vor • Felsblock mit Volumen von 3 m³ im Juli 2013 • Hohe bis sehr hohe Gefährdung der Albtalstraße durch Begutachtung des LGRB festgestellt • Seit Mai 2015 gesperrt • Bereiche im FFH-Gebiet „Alb zum Hochrhein“ und im Vogelschutzgebiet „Südschwarzwald“ Felsblock 2013 Felsrutsch 2016 20.07.2021
1. Historie • Sicherungsmaßnahmen im gesamten Hangbereich notwendig • Bau und Betrieb von Einzelsicherungen, Verdübelungen, Energie- und Geröllfangzäune, Sicherungsbereiche entlang der Straße Lageplan Hochenergie- und Geröllfangzäune 20.07.2021
1. Historie • Wiedereröffnung der Albtalstraße ist gemeinsames Ziel der betroffenen Gemeinden, der Bürgerinitiative „Salpetererbewegung pro Albtalstraße“ und des Landkreises • Kostenzusage des Verkehrsministeriums für die Sanierung im Jahr 2018 • Hierbei Zuständigkeit der Antragstellung auf den Landkreis Waldshut übertragen Rutschung 2020 20.07.2021
2. Planfeststellungsverfahren • Förmliches Genehmigungsverfahren für große Straßenprojekte • Landkreis Waldshut Antragsteller • RP Freiburg zuständige Planfeststellungsbehörde • Bestandteile sind spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan (UVS / LBP) 20.07.2021
2. Planfeststellungsverfahren • Scoping-Termin mit Behörden, betroffenen Gemeinden und Verbänden am 25.07.2019 • Untere und höhere Naturschutzbehörde haben dabei festgelegt, was aus natur- und artenschutzrechtlicher Sicht noch untersucht werden muss 20.07.2021
3. Aktueller Stand der Gutachten • Ergänzende Kartierungen vom Scoping-Termin sind erfasst und die einzelnen Gutachten sind abgeschlossen • Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie ist abgeschlossen • Umweltverträglichkeitsstudie mit integriertem Landschaftspflegerischem Begleitplan (UVS / LBP) im 3. Entwurf 20.07.2021
4. Umweltverträglichkeitsprüfung mit Landschaftspflegerischem Begleitplan 3. Entwurf der UVP / LBP liegt seit Mitte Juli 2021 vor inklusive • Biotoptypenkartierung • Sichtfeldanalyse und Visualisierung des Vorhabens • Landschaftsanalyse –Bestand und Bewertung • Ermittlung und Bewertung der Umweltwirkungen • Maßnahmen zur Vermeidung, Verminderung und Schadensbegrenzung 20.07.2021
4. Umweltverträglichkeitsprüfung mit Landschaftspflegerischem Begleitplan Sichtfeldanalyse und Visualisierung des Vorhabens Quelle: Auszug UVP-Bericht Vorabzug, Abb. 23: Albtalstraße in nördliche Richtung 20.07.2021
4. Umweltverträglichkeitsprüfung mit Landschaftspflegerischem Begleitplan Sichtfeldanalyse und Visualisierung des Vorhabens Quelle: Auszug UVP-Bericht Vorabzug, Abb. 24: Albtalstraße in nördliche Richtung mit Visualisierung Böschungs- und Hangsicherung; V-KON.media 20.07.2021
5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie Ergebnisse der saP • Felssicherungsarbeiten wirken sich auf einige streng geschützte Arten aus • Bauzeitenbeschränkung • Umfangreiche Ausgleichsflächen werden benötigt • Vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen für Lebensraumverluste (CEF) • Artenschutzrechtliche Ausnahmeanträge sind erforderlich • Ökologische Baubegleitung 20.07.2021
5. Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) und Natura 2000-Verträglichkeitsstudie Ergebnisse der Natura 2000-Verträglichkeitsstudie • Erhebliche Beeinträchtigungen von FFH-Arten und Lebensraumtypen (LRT) • Ausnahmeprüfung • Kohärenzsicherungsmaßahmen – müssen noch entwickelt werden 20.07.2021
6. Weiteres Vorgehen • Geplanter Termin Antrag auf Planfeststellung im Sommer 2021 • Planungsbüro konnte vereinbartes Ziel nicht halten, anspruchsvolle Ausgleichsmaßnahmen rechtzeitig und parallel zu erarbeiten • Nachbeauftragung eines leistungskräftigen Planungsbüros • Ausgleichs- und Kohärenzssicherungsmaßnahmen können nach Mitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg nicht später eingereicht werden • Antrag auf Planfeststellung verschiebt sich um 2 Jahre 20.07.2021
7. Fragen und Antworten 20.07.2021
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