Schlittelanlagen Postfach, 3001 Bern bfu.ch Benedikt Heer, Flavia Bürgi, Oliver Rosch, Monique Walter Bern, 2021 - Polizei.news
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Beratungsstelle für Postfach, 3001 Bern Unfallverhütung info@bfu.ch bfu.ch Schlittelanlagen Benedikt Heer, Flavia Bürgi, Oliver Rosch, Monique Walter Fachdokumentation Bern, 2021 2.257
Autorinnen und Autoren Benedikt Heer Berater Sport und Bewegung, BFU , b.heer@bfu.ch Sportwissenschaftler MSc mit Lehrdiplom für Maturitätsschulen (Universität Bern), Snowboard- Experte bei Jugend und Sport. Seit 2015 bei der BFU . Arbeitsschwerpunkte: Schneesport (v. a. Verhältnisprävention) und Beratung von Sport- verbänden. Flavia Bürgi Wissenschaftliche Mitarbeiterin Forschung, BFU, f.buergi@bfu.ch Sportwissenschaftlerin PhD (Universität Basel), Sport- und Primarlehrerin, Kindersport-Expertin bei Jugend und Sport. Seit 2017 bei der BFU. Arbeitsschwerpunkte: Schnee- und Bergsport. Oliver Rosch Wissenschaftlicher Mitarbeiter Recht, BFU, o.rosch@bfu.ch MLaw; Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Bern. Seit 2012 bei der BFU. Arbeits- schwerpunkte: rechtliche Fragen in den Bereichen Sport, Haus/Freizeit und Strassenverkehr. Monique Walter Beraterin Sport und Bewegung, BFU, m.walter@bfu.ch Diplomierte Sport- und Gymnasiallehrerin (Universität Bern). Seit 2000 bei der BFU. Arbeitsschwerpunkte: Berg-, Schnee-, Flug- und Abenteuersportarten.
Schlittelanlagen Leitfaden für Planung, Bau und Betrieb Schlittelanlagen Sicherheitsrelevante Empfehlungen im Überblick 3
Inhalt I. Sicherheitsrelevante Empfehlungen im VIII. Betrieb 32 Überblick 5 1. Präparation 32 2. Kontrolle 33 II. Einleitung 6 3. Schlittelregeln 33 1. Geschichte des Schlittelns 6 4. Rettungskonzept 34 2. Wertschöpfung von Schlittelanlagen 6 5. Sperrung 35 3. Zielsetzung dieses Leitfadens 6 6. Vermietung 35 III. Unfallprävention 7 IX. Rechtliche Rahmenbedingungen 36 1. Unfallgeschehen 7 1. Verantwortung des Betreibers 36 2. Risikofaktoren 7 2. Minimierung von Haftungsrisiken 36 3. Präventionsmöglichkeiten 7 3. Eigenverantwortung der Schlittler und Schlittlerinnen 37 IV. Grundlagen 9 4. Exkurs: die Werkeigentümerhaftung 37 1. Arten von Schlittelanlagen 9 X. Anhang 38 2. Schlittelgeräte 10 1. Auszug Richtlinien SKUS (SKUS-RABU) 38 V. Planung 13 2. Auszug Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanlagen (VSP) 38 1. Rechtliche Überlegungen 13 3. Vorgaben Strassenverkehrsrecht 38 2. Wahl und Anlage der Strecke 13 4. Verhaltensregeln beim Schlitteln 39 3. Mehrfachbenützung 14 5. Die richtige Technik 40 4. Finanzierung und Zeitplan 14 6. Checklisten als Kopiervorlage 41 5. Checklisten Schlittelwege und -bahnen 14 7. Kontakte für Beratungen 43 8. Anbieter von Signalisations- oder VI. Bau einer Schlittelanlage 17 Sicherungsmaterial 43 1. Erstellung der Fahrbahnunterlage 17 2. Grundsätze zum Bau 17 Quellenverzeichnis 44 3. Sicherung von Gefahrenstellen 17 4. Beleuchtung beim Nachtschlitteln 17 Fachdokumentationen 45 5. Schwierigkeitsgrade 18 Impressum 46 VII. Signalisation und Sicherung 20 1. Signalisation von Schlittelwegen oder -bahnen auf Strassen 20 2. Signalisation von Schlittelwegen oder -bahnen im Schneesportgebiet 22 3. Sicherung von Absturzstellen 25 4. Schutz vor Hindernissen 28 5. Entschärfung von Kreuzungen 29 4 Sicherheitsrelevante Empfehlungen im Überblick
I. Sicherheitsrelevante Empfehlungen im Überblick Im Sinne einer wirksamen Risikominderung auf Schlittelanlagen sollten diese Empfehlungen bei der Planung, beim Bau und beim Betrieb berück- sichtigt werden. Damit wird ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Unfallgeschehens beim Schlitteln geleistet. Tabelle 1: Sicherheitsrelevante Empfehlungen für Schlittelanlagen im Überblick Aspekt Empfehlung Zielgruppen • Schlittelanlage auf anvisierte Zielgruppe abstimmen • Familienfreundliche Schlittelanlagen: in offenem und durchschnittlich mässig steilem Gelände anlegen (< 6 Grad). Wahl der Strecke • Ideal: harter Untergrund (z. B. auf Alpstrassen, Natur- und Forstwegen) • Keine volle Sonneneinstrahlung • Durchschnittsgefälle zwischen 4 und 10 Grad • Schlittelhänge mit genügend Auslauf Anlage der Strecke • Fahrbahnbreite so breit wie möglich anlegen (idealerweise 4 Meter und mehr) (selbsterklärend, • Warteräume/Ausweichstellen entlang der Strecke erstellen fehlerverzeihend) • Kurven fehlerverzeihend gestalten (d. h. Querneigung zum Kurvenzentrum, Bahnbreite erweitert sich usw.) • Genügend freien Raum (Sturzraum) einberechnen Signalisation und Mar- • Für die Markierung von Schlittelwegen und -bahnen die Farbe Blaulila (RAL 4005) verwenden kierung • Zu signalisieren: Start, Ende, Pistenabschnitte, Kreuzungen, Gefahrenstellen, steile Stellen und stark drehende Kurven • Bei Schlittelwegen und -bahnen auf Strassen mit motorisiertem Verkehr zusätzlich Verkehrssignalisation anpassen (z. B. Generelles Fahrverbot, Einbahn etc.) Schwierigkeitsgrade • Schwierigkeitsgrade kommunizieren: blau (leicht), rot (mittel), schwarz (schwer) Mehrfachbenützung • Mehrfachbenützung wenn immer möglich vermeiden; Möglichkeiten für die Entflechtung der verschiede- nen Nutzergruppen prüfen • Bei Schlittelwegen mit Mehrfachbenützung: Mehrfachbenützung konsequent kommunizieren und signa- lisieren Kreuzungen • Kreuzen mit Strassen (motorisierter Verkehr), Bahnschienen, Pisten und Winterwanderwegen wenn im- mer möglich vermeiden. Über- und Unterführung in Betracht ziehen • Bei Kreuzungen Langsamfahrzonen errichten und/oder Schikanen aufstellen • Bei Kreuzungen darauf achten, dass das Sichtfeld ausreichend ist • Kreuzungen signalisieren Sicherung von • Stellen mit Absturzgefahr ausreichend sichern (z. B. Bretterwände, Sicherheitsnetze) Gefahrenstellen • Atypische Gefahren (Hindernisse) wenn möglich entfernen oder sonst sichern (z. B. mit Polsterung, Ab- schrankung) • Geschwindigkeit reduzieren (mittels Schikanen oder Langsamfahrzonen) • Gefahrenstellen signalisieren Betrieb und Unterhalt • Geöffnete Anlage regelmässig kontrollieren • Fahrbahn kontinuierlich präparieren • Mängel (z. B. beschädigte Absturzsicherungen, mangelhafte Schikanen, verschobenen Polsterungen etc.) umgehend beheben • Bei Unterhalts- oder Bergungsarbeiten Anlage oder Teile davon absperren Rettungskonzept • Konzept mit den örtlichen Rettungsdiensten abstimmen • Zufahrtsplan für Rettungsfahrzeuge klären • Strecke in Abschnitte einteilen und mit Tafeln kennzeichnen, damit Standort bei der Alarmierung be- kannt ist • Unfälle erfassen und analysieren Gäste-Information • Verhaltensregeln aufstellen • Schwierigkeitsgrad der Anlage kommunizieren • Notfallnummern anbringen • Auf empfohlene Schutzausrüstung (Helm, Bremshilfen) hinweisen Schlittelanlagen Sicherheitsrelevante Empfehlungen im Überblick 5
II. Einleitung Schlittelanlagen werden von verschiedenen Betreibern wie Gemeinden, Tourismusorganisationen oder Bergbahnunternehmungen angeboten. Was es bezüglich Sicherheit bei der Planung, dem Bau und dem Betrieb von Schlittelanlagen zu beachten gilt, zeigt dieser Leitfaden. 1. Geschichte des Schlittelns 2. Wertschöpfung von Schlittelanlagen Schon seit frühester Zeit nutzen die Menschen in Eu- Schlittelanlagen gehören heutzutage zu einem um- ropa Schlitten als Transportmittel, z. B. für den Heu- fassenden Angebot einer Schneesportdestination oder Holztransport. Seit dem 19. Jahrhundert und mit und bringen diesen Regionen eine zusätzliche Wert- dem aufkommenden Tourismus hat sich die Nutzung schöpfung. von Schlitten verändert. Schlitteln hat sich immer mehr zu einer Wintersportart gewandelt. Wettkämpfe Der Wintergast von heute sucht ein vielseitiges An- auf Natur- oder Kunstbahnen kamen auf und 1964 gebot von Aktivitäten. Schlitteln ist erlebnis- und erfolgte die Olympiapremiere im Rennrodeln. spassorientiert, unkompliziert und spricht vor allem Jüngere und Familien an. Beim Schlitteln bewegen In der Schweiz wurde dem Schlitteln aus sportlicher sich Breitensportler und -sportlerinnen an der fri- Sicht lange wenig Beachtung geschenkt. Es galt als schen Luft und in der Natur. Schlitteln kann eine Freizeitaktivität für Kinder ohne hohe Anforderungen. Alternative oder eine Ergänzung zu den übrigen Win- Zwei Schlittenmodelle haben sich dafür etabliert und tersportarten sein. Schlittelanlagen gehören deshalb werden bis heute rege genutzt: der Grindelwaldner neben Ski- und Snowboardpisten, Langlaufloipen, und der Davoser. Dabei handelt es sich um starre Winterwanderwegen und Schneeschuhrouten zu Konstruktionen, welche für den Lastentransport ent- einem attraktiven Gesamtangebot. Damit können wickelt wurden und seither kaum eine Weiterentwick- noch mehr Personen für Aktivitäten im Schnee lung erfahren haben. Im grenznahen Ausland haben begeistert werden. Mit Schlittelanlagen können Berg- sich dagegen Sport- oder Tourenrodel als bewegli- bahnunternehmungen ihr Angebot für Personen, die che Konstruktionen mit schrägen Kufen durchge- nicht Ski fahren oder snowboarden, ausweiten und setzt, die sich durch Gewichtsverlagerung steuern damit die Frequenzen erhöhen. Auch der öffentliche lassen. Mittlerweile haben auch Schweizer Hersteller Verkehr kann von den Schlittlern und Schlittlerinnen die Vorteile des Rodels entdeckt und bringen innova- profitieren. tive Schlitten-Konstruktionen auf den Markt. 3. Zielsetzung dieses Leitfadens «Schlitteln» wird in der Schweiz als Überbegriff für Der Leitfaden zeigt Betreibern die wichtigsten das Hinabgleiten mit einem Schlitten, Rodel, Bob Grundsätze für die Planung, den Bau und Betrieb oder einem ähnlichen Gerät verwendet, der Begriff einer Schlittelanlage auf. Im Vordergrund steht dabei «rodeln» wird hierzulande kaum verwendet. die Sicherheit der Schlittlerinnen und Schlittler. Das Ziel ist es, schwere und tödliche Unfälle zu verhin- Die Attraktivität des Schlittelns hat in den letzten dern, indem Schlittelanlagen selbsterklärend und Jahren zugenommen. Vor allem Kinder, aber auch fehlerverzeihend gestaltet werden. Jugendliche und Erwachsene geniessen die rasan- ten Abfahrten. Über 400 000 Personen schlitteln aktuell ab und zu, im Durchschnitt an zwei Tagen pro Jahr [1]. Geschlittelt wird sowohl auf markierten, prä- parierten und gesicherten Schlittelanlagen als auch auf Forststrassen oder im freien Gelände (Schlittel- hänge). 6 Einleitung
III. Unfallprävention Schlitteln macht Spass. Allerdings enden jährlich rund 6500 Schlitten- fahrten in der Schweiz in der Arztpraxis oder im Spital. Knapp ein Fünftel der Unfälle betrifft Kinder und Jugendliche. Durch die optimale Gestaltung der Schlittelanlagen lässt sich die Zahl der schweren Verletzungen redu- zieren. 1. Unfallgeschehen Unpassende Ausrüstung Schlitteln ist ein beliebtes Freizeitvergnügen in der Ein ungeeignetes Fahrgerät sowie eine mangelnde Schweiz. Weniger erfreulich sind die rund 6300 Un- Ausrüstung erhöhen die Gefahr von Stürzen, Kollisio- fälle pro Jahr [2]. Fast ein Fünftel davon betrifft Kinder nen und somit von Verletzungen erheblich. Manche und Jugendliche bis 16 Jahre. Die Mehrheit dieser Geräte sind schlecht steuer- und bremsbar und kön- Unfälle ereignet sich durch einen Sturz vom Schlitten. nen seitlich wegrutschen. Ungeeignete Schuhe Aber auch Kollisionen mit Bäumen, Pistenabschran- erschweren das Steuern und Bremsen zusätzlich. kungen, anderen Personen oder Fahrzeugen sind Zudem wird beim Schlitteln oft kein Helm getragen, häufig. Knochenbrüche oder sonstige Verletzungen was das Risiko für schwere Kopfverletzungen erhöht. an Beinen, Armen und Rumpf sind die Folge. Auch schwere Schädel- und Rückenverletzungen kommen Ungenügende Sicherheit von Schlittelanlagen vor. Insbesondere bei Kollisionen resultieren oft Ungenügend präparierte Anlagen sowie eisige, un- schwerwiegende Verletzungen. Jedes Jahr stirbt im übersichtliche und sehr steile Abfahrten erhöhen das Durchschnitt eine Person durch einen Schlittelunfall. Risiko, die Kontrolle über das Fahrgerät zu verlieren und zu stürzen. Sind Gefahrenstellen wie beispiels- 2. Risikofaktoren weise Kreuzungen, Absturzstellen oder exponierte Unfälle sind meist durch verschiedene Einflussfakto- Kurven ungenügend gesichert, kann es zu Kollisionen ren bedingt [3]. Beim Schlitteln spielen folgende drei oder Abstürzen kommen, teils mit gravierenden Fol- Faktoren eine bedeutende Rolle: gen. Fehlerhaftes Verhalten 3. Präventionsmöglichkeiten Vielfach kennen die Schlittler und Schlittlerinnen das Fokus auf Verhältnisprävention richtige Verhalten nicht. Immer wieder halten sie sich Grundsätzlich unterscheidet man in der Unfallprä- an unübersichtlichen Stellen oder in der Mitte der vention zwischen zwei verschiedenen Ansätzen: Die Fahrbahn auf, was zu Kollisionen mit anderen führen Verhältnisprävention, die bei den Rahmenbedingungen kann. Die Geschwindigkeit wird von vielen unter- und ansetzt (z. B. baulich-technische Massnahmen, orga- das eigene Fahrkönnen überschätzt. Eine ungenügende nisatorische Strukturen, gesetzliche Regelungen) Lenk- und Bremstechnik führt zum Kontrollverlust sowie die Verhaltensprävention, deren Fokus auf dem über das Gerät. Zudem beeinträchtigt übermässiger Verhalten der Person liegt. Menschliches Verhalten Konsum von Alkohol und anderen bewusstseinsver- kann zwar stetig optimiert werden, trotzdem kann nur ändernden Substanden die Risikowahrnehmung und selten von einem idealen Verhalten ausgegangen die Reaktionsfähigkeit. werden. Das Sicherheitsverhalten kann zum Beispiel durch gruppendynamische Prozesse, Selbstüber- schätzung oder Alkoholkonsum gestört werden. Kinder und Jugendliche sind aufgrund ihrer kogniti- ven Entwicklung noch nicht zuverlässig in der Lage, Gefahren richtig wahrzunehmen und angemessen zu beurteilen. Schlittelanlagen haben diesen Umstän- den Rechnung zu tragen und müssen entsprechend konzipiert werden. Daher kommt der Verhältnisprä- vention bei der Prävention von Schlittelunfällen ein besonders hoher Stellenwert zu [3]. Schlittelanlagen Unfallprävention 7
Fehlerverzeihende Infrastruktur Information Verhältnispräventive Massnahmen zielen unter an- Schlittlerinnen und Schlittler sollen vor Ort über die derem auf die Gestaltung der Umgebung bzw. Infra- optimale Ausrüstung, das sichere Verhalten wie auch struktur ab. Das heisst, Schlittelanlagen sollen so über die richtige Streckenwahl informiert werden. Vor gestaltet werden, dass schwere und tödliche Unfälle allem auf das Tragen von Helm und guten Schuhen möglichst verhindert werden können. Das Risiko für (bei eisigen Verhältnissen mit zusätzlichen Bremshil- solche Unfälle steigt mit zunehmender Geschwindig- fen) sollte ausdrücklich hingewiesen werden. Wichtig keit an. Insbesondere Kollisionen haben bei hohem ist auch, dass Kinder beim Schlitteln von einer er- Tempo oft schlimme Folgen. Daher ist die Senkung wachsenen Person beaufsichtigt und begleitet wer- des Tempos bei gefährlichen Stellen wie beispiels- den. Weitere Informationen zum sicheren Verhalten weise bei Kreuzungen, engen Kurven oder exponier- beim Schlitteln finden sich im Anhang (S. 39) und auf ten Stellen eine wirksame Massnahme, um solche bfu.ch. Verletzungen zu verhindern. Zudem sollen Gefahren- stellen mit hohem Kollisionspotenzial reduziert oder zumindest entsprechend signalisiert und gesichert werden. 8 Unfallprävention
IV. Grundlagen Schlitteln kann als Freizeitaktivität wie auch als Sport ausgeübt werden. Dabei wird zwischen unterschiedlichen Schlittelanlagen unterschieden; ausserdem stehen diverse Schlittelgeräte zur Verfügung. 1. Arten von Schlittelanlagen Schlittelhang/Schlittelpark Der Oberbegriff Schlittelanlage umfasst Schlittel- Schlittelhänge sind leicht abfallende, schneebe- wege, Schlittelbahnen, Schlittelhänge/Schlittelparks deckte und idealerweise hindernisfreie Hänge (oft und Wettkampfanlagen. Wiesen), auf denen man mit einem Schlitten, Bob und dergleichen hinuntergleiten kann. Wenn solche Schlittelweg Hänge von einem Betreiber zum Schlitteln angeboten Schlittelwege sind schneebedeckte Alpwege, Forst- werden, so verwendet die Schweizerische Kommis- strassen, Wanderwege oder Ähnliches, die mit einem sion für Unfallverhütung auf Schneesportanlagen schlittenartigen Gerät befahren werden. Oft wird der (SKUS) dafür den Begriff Schlittelpark [4]. Schlittelweg auch als Schlittelpiste oder Schlittel- route bezeichnet. Auf Schlittelwegen ist grundsätzlich Wettkampfanlagen mit einer Mehrfachbenützung durch Fussgängerin- Für den Wettkampf gibt es Naturbahnen (Disziplin: nen und Fussgänger oder andere Verkehrsteilneh- Rennrodeln) und Kunstbahnen (olympische Diszipli- mende zu rechnen. Wird ein Schlittelweg signalisiert, nen: Bob, Skeleton, Rodeln). Bei diesen Anlagen wird ist er seitens Betreiber zu präparieren und zu unter- die Gleitfläche mit Schnee und Wasser präpariert und halten. künstlich vereist. Bei Naturbahnen dürfen Kurven, im Gegensatz zu den Kunstbahnen, nicht überhöht wer- Schlittelbahn den und sind durchgehend mit Banden aus Holz oder Im Gegensatz zum Schlittelweg ist die Schlittelbahn Plastik und mit Schaumstoffmatten gesichert. Anders für Fussgängerinnen und Fussgänger gesperrt. Sie ist als im grenznahen Ausland wurden die Naturbahnen nur mit Schlittelgeräten und nur von oben nach unten in der Schweiz komplett von den Kunstbahnen abge- benützbar. Der Aufstieg erfolgt separat. Aus Sicht der löst. Naturbahnen werden hierzulande nur noch spo- Unfallprävention sind Schlittelbahnen den Schlittel- radisch für Wettkämpfe oder Trainings hergerichtet. wegen vorzuziehen. Schlittelanlagen Grundlagen 9
2. Schlittelgeräte Tabelle 2: Die bekanntesten Schlittelgeräte im Vergleich Rodel Klassischer Holzschlitten Bob Beschrieb Ein Rodelschlitten, auch Rodel Die meistverbreiteten Schlitten in Bobs sind bei Kindern sehr genannt, hat ein flexibles Gestell, der Schweiz sind der «Davoser» beliebt. Diese sind aus Plastik zwei schräge, eisenbeschlagene und der «Grindelwalder». Die gefertigt und haben oft ein Steu- Kufen und ein Sitztuch, das Rahmenkonstruktion ist starr errad. Die Lebensdauer wie auch Schläge dämpfen kann. Die Kufen und die Kufen liegen flach auf die Belastbarkeit ist nicht sehr sind in der Längsrichtung leicht dem Untergrund auf. Sie haben hoch – für Erwachsene weniger gewölbt. In Kombination mit der Holzlatten als Sitzauflage und geeignet. Bobs gleiten gut auf beweglichen Konstruktion des Ro- federn Schläge, die beim Schlit- weichem und nassem Schnee, dels ermöglicht dies der Fahrerin teln entstehen, kaum ab. Durch sind aber auf hartem Schnee nur oder dem Fahrer, nur durch Ge- die starre Konstruktion sind schlecht steuerbar. wichtsverlagerung und Beinarbeit diese Schlitten kaum steuerbar. den Rodel zu steuern. Einsatz Sport und Freizeit, präparierte Transport von Kindern und Ge- Flache bis mittelsteile (auch vereiste) Schlittenbahnen, genständen, gelegentliches Schlittelhänge schnelles Schlitteln Schlitteln Vorteile Bewegliche Konstruktion, sehr gut Robust, langlebig, gleitet gut auf Gut geeignet für weichen und lenkbar, auf Eis und in Kurven sehr fester Unterlage nassen Schnee; preisgünstig spurtreu Nachteile Höherer Preis, erfordert Angewöh- Starre Konstruktion und daher Auf festen und eisigen Unterla- nung an die Technik kaum steuerbar gen sehr schnell und kaum zu steuern und zu bremsen 10 Grundlagen
Weitere Schlittelgeräte Es gibt noch viele weitere Geräte, mit denen man über den Schnee gleiten kann. Einige davon sind traditio- nell verankert und andere wurden neu entwickelt. Je nach Bauweise sind sie mehr oder weniger steuerbar und zum Teil nur mässig oder nur unter bestimmten Umständen geeignet. Skibock (z. B. Balancer): Man steuert sitzend durch Ge- wichtsverlagerung, die Füsse helfen beim Halten des Gleichgewichts. Velogemel: Dieser dient der Fortbewegung im Berner Oberland. Bergfink: Leichter Sportschlitten mit innovativer Kon- struktion für mehr Stabilität und Komfort beim Fahren. Airboard: Aufblasbarer Schlitten, bei dem man kopfvo- ran schlittelt. Gesteuert wird durch Gewichtsverlage- rung. Helm und Knieschoner tragen! Airboards eignen sich nicht für Schlittelwege oder -bahnen und sollten nur auf dafür vorgesehenen Hängen oder eigens prä- parierten Bahnen verwendet werden. Snowtubes: Ähneln Lastwagenpneus. Sie sind kaum steuerbar und sollten nur in dafür vorgesehenen Bah- nen verwendet werden. Schlittelanlagen Grundlagen 11
12 Grundlagen
V. Planung Der Betreiber muss sich bereits bei der Planung mit grundlegenden Fra- gen auseinandersetzen. Ein besonderes Augenmerk muss dabei auf die rechtlichen Aspekte wie auch auf die sorgfältige Wahl und Anlage der Strecke gelegt werden. Diverse Qualitäts- und Sicherheitskriterien sind dabei zu berücksichtigen. 1. Rechtliche Überlegungen Anlagen sind für unübersichtliche Teilabschnitte, die Die BFU empfiehlt, bei der Planung einer Schlittelan- eine Neigung von mehr als 15 Grad aufweisen, alter- lage folgende rechtliche Aspekte miteinzubeziehen: native Routen in Betracht zu ziehen oder sie sind mindestens deutlich zu signalisieren [4]. Bei kurzen • Die Vorgaben für Bergbahnunternehmungen für Teilstücken und solchen im übersichtlichen Gelände markierte Schlittelanlagen im Schneesportgebiet mit ausreichend Auslauf reicht eine Kennzeichnung. [5] (siehe Anhang, S. 38) Die Fahrbahnbreite beträgt idealerweise 4 Meter • Die Signalisation von Schlittelanlagen auf Stras- oder mehr. In höheren Lagen können Schlittelanla- sen [6] (siehe Anhang, S. 38) gen auch auf Wiesen angelegt werden und die Fahr- bahn kann endsprechend breiter ausgebaut werden. Die Betreiber von Schlittelanlagen haben das Verhal- Genügend sichere Ausweich- und Bremsräume sind tensgebot zu beachten, niemanden zu schädigen entlang der Strecke anzulegen. Damit werden stress- oder zu verletzen: Wer eine Gefahr für andere schafft freie Pausen abseits der Schlittelanlage ermöglicht oder unterhält, z. B. durch das Erstellen und Eröffnen und Kollisionen oder Blockaden durch pausierende einer Schlittelanlage, ist verpflichtet, alle zumutbaren Schlittlerinnen und Schlittler verhindert. Vorkehrungen zu treffen, damit sich diese Gefahr nicht verwirklicht und niemandem ein Schaden ent- Schlittelhänge oder -parks sollten ein geringes Ge- steht (sog. Gefahrensatz). Das heisst, Schlittelanla- fälle von etwa 4 bis 6 Grad aufweisen und einen freien gen sind so zu erstellen und zu unterhalten, dass Auslauf haben. Zudem sind diese übersichtlich und keine Mängel vorliegen und die Sicherheit jederzeit möglichst breit anzulegen. Am besten wählt man gewährleistet ist. einen Hang ohne Hindernisse wie Bäume, Zäune oder Strommasten, um Kollisionen vorzubeugen. Auf 2. Wahl und Anlage der Strecke Kreuzungen mit Verkehrs- oder anderen Wintersport- infrastrukturen soll verzichtet werden. Bei der Planung einer Schlittelanlage sollte ein siche- res Erreichen des Startpunktes und die Nähe zu Die Streckenwahl für Wettkampfanlagen wird an die- Transportanlagen, Parkplätzen und dem öffentlichen ser Stelle nicht weiter ausgeführt. Weiterführende In- Verkehr berücksichtigt werden. Eine attraktive und formationen liefert der Rodelverband Swiss Sliding gleichzeitig sichere Schlittelanlage ist abhängig vom Naturbahn. Profil der Strecke und den im Folgenden beschriebe- nen Merkmalen. Für Schlittelwege oder -bahnen eignen sich Natur- und Forstwege sowie ausgebaute oder geteerte Strassen. Nicht geeignet sind Strecken mit Gegen- verkehr (Ausnahme für Schlittelwege: planbarer Per- sonentransport), mit einer zu starken Neigung und unübersichtlichen Engpässen sowie Privatstrassen, für die keine Bewilligung des Eigentümers eingeholt werden kann. Idealerweise liegt ein Schlittelweg oder eine Schlittelbahn im offenen Gelände, jedoch ohne volle Sonneneinstrahlung. Bei neu anzulegenden An- lagen sollte das durchschnittliche Gefälle zwischen 4 und 10 Grad betragen und auf keinem Teilab- schnitt 15 Grad übersteigen. Bei bestehenden Schlittelanlagen Planung 13
3. Mehrfachbenützung 5. Checklisten Schlittelwege und -bahnen Die gleichzeitige Benützung von Schlittelanlagen als Eine Checkliste zur Planung wurde als Arbeitshilfe für Piste für Skifahrerinnen und Snowboarder ist mög- Betreiber von Schlittelwegen und Schlittelbahnen er- lichst zu vermeiden. Die BFU empfiehlt, auch andere stellt. Mithilfe der Checkliste ist sofort ersichtlich, mit Angebote wie Winterwanderwege oder Schneeschuh- welchen Fragen und Aufgaben sich ein Betreiber routen nicht auf Schlittelwege zu legen, sondern die grundsätzlich auseinandersetzen muss. unterschiedlichen Nutzergruppen zu entflechten. Wo sich die Mehrfachbenützung nicht umgehen lässt, Eine weitere Checkliste dient der Kontrolle der sicher- sind gemäss SKUS-Richtlinien Ausweich- und heitsrelevanten Vorkehrungen vor der Inbetrieb- Bremsräume zu schaffen, die es erlauben, gefahrlos nahme. Dabei spielt auch die Gäste-Information mit auszuweichen, anzuhalten, zu überholen und zu kreu- einer Charakterisierung und der Klassifizierung des zen [4]. Schlittelwegs oder der Schlittenbahn eine Rolle. Die unterschiedlichen Schwierigkeitsgrade werden in Ka- Zudem muss mittels Warnsignal auf die verschiede- pitel VI.5 (S. 18) genauer beschrieben. nen Benützerkategorien hingewiesen werden; siehe dazu Kapitel VII.2 (S. 22). Die beiden Checklisten sind im Anhang (S. 41) als Ko- piervorlage aufgeführt. 4. Finanzierung und Zeitplan Oftmals geht vergessen, dass neben den Erstinvesti- tionen (wie z. B. Gesamtkonzeption, Beschaffung der Signalisation, Sicherung vor atypischen Gefahren und Erstellen von Absturzsicherungen) auch der Personalaufwand und der Maschinenbedarf für die tägliche Wartung zu berücksichtigen sind. Die Folge- kosten für Pflege und Unterhalt einer Schlittelanlage während einer Saison übersteigen üblicherweise die Erstinvestition. Nebst der Finanzierung empfiehlt sich, einen realisti- schen Zeitplan für den Bau der Schlittelanlage zu erstellen. Absturzsicherungen und die Sicherung vor atypischen Gefahren müssen in der Regel vor dem ersten Schneefall erstellt werden. Dabei sollte abge- klärt werden, ob Baubewilligungen nötig sind. Bau- gesuche benötigen Zeit und sollten frühzeitig bei den entsprechenden Behörden eingereicht werden. 14 Planung
Abbildung 1: Checklisten Schlittelanlagen Planung 15
16 Planung
VI. Bau einer Schlittelanlage Eine Schlittelanlage muss fehlerverzeihend, selbsterklärend und in ein- wandfreiem Zustand sein. Dabei besonders zu beachten sind die richtige Präparation der Unterlage und die Sicherung von Gefahrenstellen. Die Definition von Schwierigkeitsgraden auf Schlittelwegen und -bahnen soll den Benützerinnen und Benützern als Orientierungshilfe dienen. 1. Erstellung der Fahrbahnunterlage 3. Sicherung von Gefahrenstellen Die Härte der Fahrbahnunterlage ist für den Betrieb Seitens des Betreibers gilt es, technisch einwandfreie eines Schlittelwegs oder einer Schlittelbahn ent- Schlittelwege oder -bahnen zu erstellen und den scheidend. Um eine gute Unterlage zu erhalten, sollte erforderlichen Unterhalt zu gewährleisten. Viele der Schnee auf der Anlage mehrmals verdichtet wer- Arbeiten zum Entschärfen und Sichern von Gefahren- den. Ist eine harte Unterlage von 15–30 cm (abhän- stellen müssen vor dem ersten Schneefall geplant gig vom Präparationsfahrzeug) erreicht, sollte der und durchgeführt werden. Möglichkeiten zur Siche- Neuschnee bei einem festen Untergrund (z. B. einer rung von Gefahrenstellen: Strasse) eher abgetragen, bei einem weichen Unter- • Aufstellen von Absturzsicherungen (Bretter- grund (z. B. einer Wiese) hingegen jedes Mal gepresst wände, Sicherheitsnetze) werden. Technisch erzeugter Schnee und künstliche Bewässerung exponierter Abschnitte sind für die Er- • Errichten von Schikanen vor Kreuzungen mit stellung einer Fahrbahn sehr hilfreich, da die Dichte Strassen oder Pisten des Schnees viel höher und die Unterlage somit kom- • Erstellen von Langsamfahrzonen bei Kreuzun- pakter wird. Je dichter und kompakter die Unterlage, gen oder bei Mehrfachbenützung desto besser kann der Bildung von Wellen und Mul- den während des Betriebs vorgebeugt werden. • Schaffen von Ausweichstellen Eine umfassende Anleitung zur Grundpräparation • Polsterungen von atypischen Hindernissen und zur Erstellung von vereisten Wettkampfanlagen (Naturbahnen) bietet der Rodelverband Swiss Sliding Weitere Informationen zum Umgang mit Gefahren- Naturbahn (siehe Anhang, S. 43). stellen finden sich in Kapitel VII «Signalisation und Sicherung» (S. 20). 2. Grundsätze zum Bau 4. Beleuchtung beim Nachtschlitteln Oft werden Schlittelwege oder -bahnen auf bestehen- den Wegen angelegt. Falls bauliche Anpassungen um- Für die Betreiber einer Nachtschlittelanlage besteht gesetzt werden oder die Anlage über offenes Gelände keine Pflicht, diese zu beleuchten. Den Schlittenfah- führt, sind folgende Grundsätze für eine fehlerverzei- rern und -fahrerinnen ist zu empfehlen, beim Nacht- hende Infrastruktur zu beachten (siehe Abb. 2, S 18): schlitteln eine Stirnlampe zu verwenden. Ist der Schlittelweg, die Schlittelbahn oder der Schlittelhang • Die Bahnbreite b soll so breit wie möglich ange- beleuchtet, sollte eine durchgängige Beleuchtung legt werden. von Anfang bis Ende der Strecke gewährleistet wer- • Kurven sollen mit einer nach innen (zum Kurven- den. Die BFU rät davon ab, nur Teilabschnitte zu be- zentrum) fallenden Neigung nK erstellt werden. leuchten. • Kurven sollen öffnend erstellt werden. D. h., die Bahnbreite b verbreitert sich gegen das Kurven- ende. • Die Bahnbreite b in Kurven soll generell grösser sein als sonst im Streckenverlauf. • Kurven mit einer grossen Richtungsänderung (α > 90°) sollen mit einem möglichst grossen Ra- dius erstellt werden. Schlittelanlagen Bau einer Schlittelanlage 17
5. Schwierigkeitsgrade Die Kriterien für die Klassifizierung sind in Tabelle 4 Die Verkehrssicherungspflicht auf Schneesportanla- (S. 19) aufgelistet. gen [5] überlässt es den Betreibern, in geeigneter Form Hinweise auf den Schwierigkeitsgrad von Die BFU ist überzeugt, dass ein bekanntes Farbsys- Schlittelwegen oder -bahnen zu geben. Aus Sicht der tem den Nutzern und Nutzerinnen am besten dient Unfallprävention ist eine Einteilung nach Schwierigkeit und schlägt aus diesem Grund vor, die offizielle sinnvoll. Deshalb empfiehlt die BFU den Betreibern, die Schlittelmarkierung mit der Farbe Blaulila (Farbcode Nutzer und Nutzerinnen über die Anforderungen zu in- RAL 4005) für die Markierungstafeln, Stangen sowie formieren. Dies erlaubt es den Schlittelnden, die für sie Wegweiser mit Zusatztafeln in den Farben blau geeignete Strecke auszuwählen. In Anlehnung an die (leicht), rot (mittel) oder schwarz (schwer) zu ergänzen. österreichische Norm ÖNORM S 4612 hat die BFU Siehe dazu die Markierungsbeispiele in Kapitel VII.2 eine Klassifizierung in drei Schwierigkeitsgraden (S. 24). erstellt [7]. Der BFU ist es ein Anliegen, zusätzlich zur technischen Schwierigkeit auch die Gefährlichkeit zu Zusätzlich zur Schwierigkeit kann auch die Länge der berücksichtigen – zum Beispiel bei einer Mehrfach- Schlittelstrecke oder die ungefähre Zeitdauer für eine benützung. Abfahrt kommuniziert werden. Abbildung 2: Kurvenradius und Kurvengefälle (in Anlehnung an [7]) 18 Bau einer Schlittelanlage
Tabelle 4: Kriterien für die Klassifizierung von Schlittelwegen und -bahnen Leicht (blau) Mittel (rot) Schwer (schwarz) Zielgruppe Familien, Kinder, Einstei- Personen mit Schlittelerfah- Nur für geübte Schlittler/-innen ger/-innen, Personen rung ohne Schlittelerfahrung Anforderungen Keine Solide Brems- und Sehr gute Brems- und Lenk- Lenktechnik technik, nur mit spurtreuem und steuerbarem Schlittelgerät Mehrfachbenützung mit Auf kurzen und übersichtli- Möglich Möglich Winterwanderwegen chen Abschnitten möglich oder Schneeschuhrouten* Mehrfachbenützung mit Nein Möglich Möglich Pisten oder Loipen* Motorisierter Verkehr Nein Möglich Möglich resp. Gegenverkehr* Gefälle der Bahn (Ø) Geringes Gefälle (< 10 %), Mittleres Gefälle (10–15 %), Starkes Gefälle (> 15 %), (< 6°) (6–9°) (> 9°) Steile Stellen (≥ 15°) Nein Nein Möglich Bahnbreite b Durchgehend 4 m breit, Teilweise schmalere Viele schmale Abschnitte einzelne schmalere Stellen Abschnitte möglich möglich mit mind. 3 m möglich Kurvenradius r, gemessen Weite Radien (> 4 m) Mittlere Radien (2–4 m) Kleine Radien (< 2 m) am Kurveninnenrand Kurvengefälle gK Geringes Gefälle (< 10 %), Mittleres Gefälle (10–15 %), Starkes Gefälle (> 15 %), (< 6°) (6–9°) (> 9°) Streckenverlauf Übersichtlich, gut einseh- Kurvenkombinationen Unübersichtlich, schwer bar; keine Kurvenkombina- möglich einsehbar; anspruchsvolle tionen Kurvenkombinationen * Bei Schlittelbahnen ist keine Mehrfachbenützung möglich, und sie sind nur von oben nach unten benützbar. Ergänzung zur Klassifizierung Für die Klassifizierung eines Schlittelwegs oder einer Schlittelbahn ist das gesamte Erscheinungsbild und somit die Anforderungen der vorherrschenden Stre- ckenabschnitte auschlaggebend. Weist ein Abschnitt erhöhte Anforderungen (auf dem Niveau des nächst- höheren Schwierigkeitsgrades) auf, kann dieser Ab- schnitt als Gefahrenstelle speziell markiert werden, ohne dass die gesamte Anlage in einen höheren Schwierigkeitsgrad eingestuft werden muss. Schlittelanlagen Bau einer Schlittelanlage 19
VII. Signalisation und Sicherung Eine klare und korrekte Signalisation sowie eine sorgfältige Sicherung von Gefahrenstellen tragen viel zu einer selbsterklärenden und fehlerverzei- henden Schlittelanlage bei. 1. Signalisation von Schlittelwegen oder Muss ausnahmsweise der Zubringerdienst gewähr- -bahnen auf Strassen leistet bleiben, so ist der Schlittelweg als Einbahn- In Gemeinden ist es üblich, dass Strassen vorüberge- strasse (Signal Nr. 4.08) mit verbotener Fahrtrichtung hend zu Schlittelwegen oder -bahnen umfunktioniert von unten nach oben (Signal Nr. 2.02 bei der unteren werden. Dies ist gemäss Verkehrsregelnverordnung Einfahrt in den Schlittelweg) zu signalisieren [6] (siehe (VRV) [8] möglich. Die gesetzliche Grundlage ist im Abb. 4). Der Strasseneigentümer behält in diesem Anhang (S. 38) ersichtlich. Folgendes ist zu beachten: Fall die notwendige Unterhaltsverpflichtung und die Werkeigentümerhaftung. • Auf Strassenstrecken, die im Winter von der zu- ständigen Ortspolizeibehörde als eigentliche • Auf den am Beginn und Ende quer zum Schlittel- Schlittelwege oder -bahnen bezeichnet und ver- weg oder zur Schlittelbahn verlaufenden Stras- öffentlicht werden, sind Verkehrsmassnahmen sen ist keine Signalisation anzubringen. wie Umleitungen, Sperrungen und eine entspre- • Am talseitigen Ende des Schlittelwegs oder der chende Signalisation erforderlich. Schlittelbahn sollte eine Bremsstrecke erstellt • Schlittenwege oder -bahnen sind mit einem all- werden (z. B. Sand, Kies, Schnee entfernen), die gemeinen Fahrverbot in beide Richtungen (Sig- das Hinausfahren auf die quer verlaufende nal Nr. 2.01) zu belegen. Zusätzliche Abschran- Strasse verhindert. kungen an beiden Enden des Schlittelwegs • Die erforderlichen Signale sind nur aufzustellen, unterstützen diese Verkehrsmassnahme (siehe wenn aufgrund der Schneeverhältnisse geschlit- Abb. 3). telt werden kann. • Das zeitweise Befahren des Schlittelwegs oder • Der Signalisation als Schlittelweg oder -bahn zu- der Schlittelbahn ist aus Gründen der Verkehrs- widerlaufende Signalisierungen sind abzudecken sicherheit nicht zuzulassen. oder zu entfernen. Signalisation SSV [6] 4.08 Einbahnstrasse 2.01 allgemeines 1.30 andere Gefahren 1.26 Gegenverkehr/ Fahrverbot Postauto 20 Signalisation und Sicherung
Abbildung 3: Beispiel für die Signalisierung von Nebenstrassen Abbildung 4: Beispiel für die Signalisierung in Wohnquartieren mit einer Teilsperrung Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 21
2. Signalisation von Schlittelwegen oder Schlittelwege oder -bahnen werden blaulila markiert -bahnen im Schneesportgebiet (RAL 4005) [4]. Neben den Markierungsstangen ste- Eine klare Signalisation gehört zu den Plichten eines hen auch Markierungstafeln und Wegweiser zur Betreibers. In ihrem Schneesportgebiet halten sich Verfügung. Die Wegweiser sollten mindestens die Mitglieder von Seilbahnen Schweiz an die Richtli- 700 × 150 mm gross sein. nien der Schweizerischen Kommission für Unfallver- hütung auf Schneesportanlagen (SKUS) für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen (SKUS-RABU) [4]. Dabei können im Winter nicht be- fahrene bzw. gesperrte Strassen nach den SKUS- Richtlinien signalisiert und unterhalten werden. Signalisation SKUS [4] Markierung der Schlittelwege 82-1 Markierungstafel 82-2 Wegweiser 82-3 Richtungspfeil Gefahrensignale 84-4 Pistenbearbeitungs- 84-5 Allgemeine Gefahr 84-6 Engpass 84-7 Kreuzung maschine 84-7a Kreuzung mit Skilift 84-7b Kreuzung mit Strasse 84-7c Kreuzung mit Loipe 84-7d Kreuzung mit Fussweg 22 Signalisation und Sicherung
Kollisionen können durch eine angemessene Signali- sation reduziert werden: • Aufstellen von Langsam-Bannern an unüber- sichtlichen Stellen • Aufstellen von Gefahrensignalen bei Strecken- abschnitten mit erhöhten Anforderungen (Schild 84-5) • Aufstellen eines Warnsignals, das auf verschie- dene Benützerkategorien hinweist, wenn sich eine Mehrfachbenützung nicht umgehen lässt Signalisation SKUS [4] Warnsignal: Benützerkategorien Warnsignal: Langsam 85-11 Band für Langsamfahrzone 85-12b Achtung: Mehrfachbenützung Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 23
Weitere empfohlene Signalisationen • Es wird empfohlen, zur Angabe des Schwierig- Um die Benützer und Benützerinnen genauer keitsgrades eine offizielle SKUS-RABU-Markie- informieren zu können, sind weitere Signalisationen rungstafel in Blaulila (RAL 4005) zu verwenden oder Markierungen nötig. In Ergänzung zu den SKUS- und diese am Start sowie an weiteren neuralgi- RABU [4] sowie zur SBS-Verkehrssicherungspflicht schen Punkten mit einem Zusatzschild in der [5] werden hier folgende Signale aufgeführt: entsprechenden Farbe blau, rot oder schwarz zu ergänzen. • Für stark drehende Kurven (Richtungsänderung α > 90°) kann ein Richtungsband oder ein • Für Streckenabschnitte, die steiler sind als «U-Turn»-Schild benützt werden. Grösse und 15 Grad, kann auch das Schild «Achtung: steiles Layout müssen den üblichen SKUS-Warnschil- Gelände» benützt werden. dern entsprechen. Eine Liste mit Vertreibern von Markierungen und Sig- nalisationen findet sich im Anhang (S. 43). Signalisationsempfehlungen BFU 80-30 Richtungsband (für alle Schneesportanlagen) BFU-Empfehlung: U-Turn-Tafel für stark drehende Kurve BFU-Empfehlung: BFU-Empfehlung: Klassifizierung nach Farbe in Kombination mit den Achtung: steiles Gelände blaulila Markierungen der Schlittelwege 24 Signalisation und Sicherung
3. Sicherung von Absturzstellen Absturzgefahr ist dort anzunehmen, wo eine schlit- Wo am Rand der Schlittelanlage Absturzgefahr be- telnde Person, die über eine Geländekante oder den steht, sind die Benützer und Benützerinnen durch Ab- Rand einer Kunstbaute gerät, unweigerlich in die schrankungen (Auffangnetze, solide Geländer oder Tiefe fällt und sich aller Voraussicht nach schwerwie- ähnliche Einrichtungen) zu schützen [4]. Es ist darauf gende Verletzungen zuziehen wird [5]. zu achten, dass die Abschrankungen (z. B. Holz- oder Schneewände) immer im rechten Winkel zur Bahn- sohle stehen. Es dürfen sich vor den Absicherungen keine Schneeanhäufungen befinden, da diese sonst die Wirkung der Absicherung aufheben. Abbildung 5: Brückenabsicherung in Arosa Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 25
Abbildung 6: Absturzsicherung Männlichen (Grindelwald) Abbildung 7: Absturzsicherung Gotschna (Klosters) 26 Signalisation und Sicherung
Abbildung 8: Absturzsicherung in Scuol Abbildung 9: Absturzsicherung mit Schutz gegen Sonneneinstrahlung in Scuol Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 27
4. Schutz vor Hindernissen Besonders kollisionsträchtige Hindernisse (atypische Hindernisse sind wie auf Ski- oder Snowboardpisten Gefahren), z. B. Betonsockel, Liftstützen, Metallpfos- zu entschärfen, wenn ein Unfall selbst bei angepass- ten, sind zu polstern, zu entfernen oder durch eine tem Schlitteln nicht vermieden werden kann. Nicht Abschrankung zu entschärfen. Die der Markierung wegräumbare Hindernisse (nicht fahrbare Schlaglö- und Signalisation dienenden Holzstangen mit einem cher, Baumstrunk usw.), welche die Benützer und Durchmesser ≤ 6 cm und vergleichbare Objekte mit Benützerinnen trotz gebotener Sorgfalt nicht zu er- geringer Verletzungsgefahr werden nicht gesichert kennen vermögen, sind zu signalisieren. Ebenfalls zu [5]. signalisieren sind Abschnitte, die eine erhöhte Auf- merksamkeit erfordern (z. B. Abschnitte mit einer Neigung von mehr als 15 Grad oder generell unüber- sichtliche Stellen) [4]. Abbildung 10: Korrekte Polsterung und Signalisation Rinerhorn 28 Signalisation und Sicherung
5. Entschärfung von Kreuzungen Kreuzungen mit Strassen oder Bahnschienen Kreuzungen mit Strassen und insbesondere mit Bahnschienen sind möglichst zu vermeiden. In der Regel sind für solche Kreuzungen Über- oder Unter- führungen zu schaffen. Kreuzt der Schlittelweg oder die Schlittelbahn eine Strasse oder Bahnschiene, sollte die zu errichtende Schikane so angelegt werden, dass die Pistenbenützenden möglichst mit der Geschwindigkeit null zum Übergang kommen [5]. Dies ist frühzeitig vor der Kreuzung zu signalisieren und mit Schikanen zu erzwingen. Als Schikanen eig- nen sich z. B. versetzte Netze, Bretter, Gummimatten oder Kies. Dabei ist darauf zu achten, dass durch die Schikane nicht neue Unfall- oder Verletzungsgefahren entstehen. • Gefahrensignalisation auf der Schlittelan- lage mit SKUS-RABU-Tafel 84-7 (Kreuzung) und Band für Langsamfahrzone (SKUS- RABU-Tafel 85-11) • Temporeduktion auf null mittels Schikane • Schikane so setzen, dass man nach deren Passieren automatisch in Richtung der ent- gegenkommenden Gefahr blickt • Nach der Kreuzung evtl. erneute Signalisa- tion der Schlittelanlage mit der offiziellen Markierungstafel (SKUS-RABU-Tafel 82-1) Abbildung 11: Sicherung bei Kreuzungen mit Strassen Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 29
• Abbildung 12: Temporeduktion auf null bei Ende des Schlittelwegs vor einer Strasse in Kronberg 30 Signalisation und Sicherung
Kreuzungen mit Schneesportanlagen oder Winter- wanderwegen/Schneeschuhrouten Die Kreuzung ist mit dem Gefahrensignal 84-7 (Kreu- zung) auf dem Schlittelweg oder der Schlittelbahn und auf der Piste oder dem Winterwanderweg/der Schneeschuhroute zu signalisieren. Die Kreuzung muss für alle Benützenden gut sichtbar und über- blickbar sein, d. h., sie ist möglichst im offenen Ge- lände anzulegen. Trifft dies nicht zu, ist auf allen Seiten durch angemessene Massnahmen eine tiefe Geschwindigkeit zu erreichen. Welche Massnahmen das sind, ist dem Betreiber der Anlage überlassen. Eine Temporeduktion auf null ist dabei nicht zwin- gend. • Gefahrensignalisation auf beiden Abfahr- ten mit SKUS-RABU-Tafel 84-7 (Kreuzung) • Wo möglich Übersicht schaffen (Hinder- nisse entfernen) • Wenn unübersichtlich: Temporeduktion für eine Benützergruppe mittels Schikane • Schikane so setzen, dass man nach deren Passieren automatisch in Richtung der entgegenkommenden Gefahr blickt Abbildung 13: Sicherung bei Kreuzung mit Schneesportabfahrten Schlittelanlagen Signalisation und Sicherung 31
VIII. Betrieb Während zu Beginn des Winters der Fokus auf der Erstellung der Schlittel- anlage liegt, ist während der Saison das Augenmerk auf deren Betrieb zu richten. Dabei sind die Präparation der Unterlage, die Wartung und der Unterhalt der gesamten Schlittelanlage zentral. 1. Präparation Wo die Anlage breit genug ist, sollte wenn immer Um die Qualität auf Schlittelwegen und -bahnen zu möglich ein versetztes Fahren mit den Präparations- gewährleisten, ist eine kontinuierliche, falls nötig täg- fahrzeugen erfolgen, was zu einer besseren Verdich- liche Präparation erforderlich. Dabei empfiehlt es tung der Fahrbahnoberfläche führt. Konsequenter- sich, die Anlage jeweils abends zu präparieren, da weise wird die Breite des Präparationsgerätes so eine Ruhezeit für den Schnee sehr wichtig ist. Je län- gewählt, dass an den meisten Stellen der Piste eine ger der Schlittelweg oder die Schlittelbahn ruhen versetzte Präparation möglich ist. Alternativ gibt es kann (mind. 8 Stunden), desto besser. Bei nassen auf dem Markt Präparationsgeräte wie zum Beispiel Verhältnissen lohnt es sich, erst zwei Stunden nach den Frontrenovator (siehe Abbildung 14). Er ermög- Sonnenuntergang mit der Präparation zu beginnen; licht eine zusätzliche Verdichtung in tiefere Schnee- damit reduziert sich die Vereisung der Fahrbahn. In schichten und somit eine längerfristige Stabilisierung den Kurven sollte der Schnee von der Seite wieder in der Fahrbahn mit vertretbarem Aufwand und er ver- die Mitte geführt werden. Bretterwände können dabei hindert ausserdem eine Vereisung. helfen, den Schnee besser auf der Bahn zu halten. Bei hoher Frequenz, schwierigen Schneeverhältnis- sen oder einem zu wenig verdichteten Untergrund kann sich der Bahnzustand schnell verschlechtern. Dies zeigt sich in der Bildung von Wellen und Mulden, mit denen auf Schlittelanlagen zwar gerechnet wer- den muss [4]. Trotzdem bergen Wellen und Mulden eine nicht zu vernachlässigende Unfallgefahr; die BFU empfiehlt, diese ab einer Höhe von 40 cm zu eb- nen (z. B. zwischen Tag- und Nachtschlitteln). Ist dies aus betrieblichen Gründen nicht möglich, wird emp- fohlen, gefährliche Wellen und Mulden als Gefahren- stellen zu signalisieren oder bei den für Wellen und Mulden bekannten Streckenabschnitten eine Lang- samfahrzone zu errichten. Weitere Möglichkeiten, um den Bahnzustand länger stabil zu halten: alternative Routen an sehr beanspruchten Stellen erstellen oder die Besucherfrequenzen limitieren. Abbildung 14: Frontrenovator – Bächler Top Track AG 32 Betrieb
2. Kontrolle 3. Schlittelregeln Die Kontrolle von Schlittelanlagen erfolgt wie auch Seit Dezember 2012 existieren in der Schweiz Ver- der Unterhalt der Signalisation in regelmässigen Ab- haltensregeln beim Schlitteln. Diese wurden von ver- ständen (bestenfalls täglich). Die Kontrolle kann mit schiedenen Akteuren im Schneesport (Seilbahnen der Präparation der Schlittelanlage erfolgen. Bei be- Schweiz, BFU, Suva, Swiss Sliding Naturbahn) erstellt sonders stark frequentierten Schlittelanlagen oder und von der SKUS gutgeheissen. Sie umschreiben die speziellen Witterungsverhältnissen können zusätzli- übliche Sorgfalt beim Schlitteln und dienen somit der che Kontrollgänge notwendig sein. Unfallprävention. Die Verhaltensregeln für Schlittle- rinnen und Schlittler (siehe Anhang, S. 39) sind an Diese Kontrollen sowie die umgesetzten Massnah- geeigneter Stelle beim Start anzubringen. men sollten schriftlich festgehalten werden. Empfoh- len sind Kontrollfahrten zu verschiedenen Zeiten, um den Zustand der Bahn zu überprüfen und sie aus der Sicht der Schlittelnden zu erleben. Mindestangaben zu den Kontrollen sind: • Datum und Zeit der Kontrollfahrt • Name der überprüften Anlage • Beschreibung des Zustands der Anlage • Durchgeführte Arbeiten • Aufträge für weiterführende Arbeiten • Visum der kontrollierenden Person Die Temperatur im Verlauf des Tages ist massge- bend für den Zustand der Anlage. Bei milden Tempe- raturen ist die Frequenz der Kontrolle mit Beseitigen von Gefahren entsprechend zu erhöhen. Eine Checkliste für die Kontrollen während dem Be- trieb und für allfällige Unterhaltsarbeiten ist im An- hang (S. 42) als Kopiervorlage aufgeführt. Abbildung 15: Tafel mit Verhaltensregeln beim Startpunkt Schlittelanlagen Betrieb 33
4. Rettungskonzept Das Rettungsdispositiv sollte regelmässig überprüft Um bei einem Unfall angemessen reagieren zu kön- und allenfalls angepasst werden. nen, ist ein zwischen Anlagebetreiber und Rettungs- kräften eingespieltes Rettungsdispositiv notwendig. Des Weiteren sind Unfälle zu dokumentieren und zu Folgende Punkte sind dabei zu beachten: analysieren [4]. Die Analyse der Unfalldaten dient einerseits der Optimierung des Rettungskonzepts. • Absprache mit dem regionalen Rettungsdienst Andererseits – noch wichtiger – liefert sie wertvolle oder dem Rettungsdienst der Seilbahnunterneh- Hinweise zur Entschärfung von Gefahrenstellen auf mung der Anlage. Bahnbetreiber können Schlittelunfälle im • Erreichbarkeit von verschiedenen Orten der Online-Tool von Seilbahnen Schweiz erfassen und Schlittelanlage. Evtl. Rettungskräften einen Orts- analysieren. plan zu Verfügung stellen, um das schnelle Auf- finden der Unfallstelle zu gewährleisten. • Einteilen der Strecke in verschiedene Abschnitte und deren Kennzeichnung mit Tafeln vor Ort, da- mit der Standort bei der Alarmierung bekannt ist. • Alarmierung des Pistenrettungsdienstes sicher- stellen (Notfallnummer auf Info- oder Abschnittsta- feln den Gästen kommunizieren, Netzabdeckung für Mobile-Empfang abklären) • Während der Bergung eines Verunfallten ist die Strecke entsprechend zu signalisieren und allen- falls zu sperren. Markierung der Abschnitte BFU-Empfehlung: Beispiele für Abschnittsmarkierungen auf unterschiedlichen Abbildung 16: Kommunikation Notfallnummern Bergün, Preda Anlagen 34 Betrieb
5. Sperrung 6. Vermietung Als mögliche Gründe für eine Sperrung der Schlittel- Wird vor Ort Material vermietet, so ist darauf zu ach- anlage gelten alpine Gefahren wie Lawinen oder ten, dass dieses Material in einem einwandfreien Steinschlag. Die entsprechenden Anlagen sind als Zustand ist und Schäden an Schlitten schnellstmög- «gesperrt» zu kennzeichnen. Die Benützenden sind lich erkannt und repariert werden. Die BFU empfiehlt mit dem SKUS-RABU-Sperrsignal 86-13 am Aus- zudem, Mietrodel oder andere steuerbare und spur- gangspunkt auf die Sperrung aufmerksam zu machen. treue Schlittelgeräte anzuschaffen und Helme sowie Ist eine Sperrung im Verlauf des Tages erforderlich, Bremshilfen mitzuvermieten. So kann die Sicherheit so ist eine Kontrollfahrt durchzuführen, um sicherzu- von ungeübten Benützerinnen und Benützern erhöht stellen, dass sich niemand mehr auf der Anlage be- werden. findet. Bei Schneemangel kann eine Teilsperrung oder Verkürzung der Strecke erfolgen. Dies ist den Benüt- zenden entsprechend zu signalisieren. Gesperrte Streckenabschnitte können manchmal zu Fuss pas- siert werden. Die Gefahrenstellen sind mit gelb- schwarzen Stangen zu kennzeichnen. SKUS-Sperrsignal 86-13 Fahrverbot für alle Abfahrtsbenützer/-innen Schlittelanlagen Betrieb 35
IX. Rechtliche Rahmenbedingungen Der Betreiber ist verpflichtet, eine Anlage so zu erstellen und zu unterhal- ten, dass keine Mängel vorliegen und die Sicherheit für die Schlittlerinnen und Schlittler bei bestimmungsgemässem Gebrauch gewährleistet ist. 1. Verantwortung des Betreibers Ein Unfall auf einer Schlittelanlage kann für den Be- Die Bergbahnunternehmen, die im Schneesportge- treiber sowohl straf- als auch zivilrechtliche Folgen biet markierte Schlittelanlagen anlegen oder unter- haben. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die halten oder Schlittelnde dorthin transportieren, wesentlichen Sicherungsmassnahmen nicht getrof- unterliegen der sog. Verkehrssicherungspflicht (VSP) fen wurden oder die Anlage in einem vorwerfbar man- [5]. Das bedeutet, dass diese Unternehmen verpflich- gelhaften Zustand ist. tet sind, sichere Rahmenbedingungen zu schaffen, d. h., die zumutbaren Vorsichts- und Schutzmass- 2. Minimierung von Haftungsrisiken nahmen zu treffen, damit den Benützenden aus Die Haftungsrisiken, die mit dem Betrieb einer Schlit- alpinen und weiteren Gefahren, die nicht der Schlit- telanlage verbunden sind, können nicht gänzlich aus- telanlage als solcher eigen sind, kein Schaden er- geschlossen werden. Sie können generell dadurch wächst. minimiert werden, indem die empfohlenen Sicher- heitsanliegen, die in dieser Publikation beschrieben Die Verkehrssicherungspflicht gilt heute als vertragli- werden, für die Schlittelanlagen zweckmässig umge- che Haftung gemäss Art. 97 OR (Obligationenrecht) setzt werden. Dazu gehört auch der Einbezug von [9]. Nach dem Vertrauensprinzip darf sich der Benützer, Fachpersonen bei der Planung und beim Bau. die Benützerin einer von einer Bergbahnunterneh- mung erschlossenen Anlage darauf verlassen, dass der Betreiber nicht nur die Transportleistung erbringt, sondern auch für die Sicherheit der Schlittel- anlage sorgt. Falls jemand, der nicht mit der Bergbahn transportiert worden ist, eine Schlittelanlage benützt, kommen bei Schadenfällen ausservertragliche Haftungsgrundla- gen in Betracht (z. B. die Werkeigentümerhaftung gemäss Art. 58 OR) [9]. Die Sicherungspflicht be- misst sich vertraglich wie ausservertraglich aber grundsätzlich nach denselben Kriterien. Die Richtlinien für Anlage, Betrieb und Unterhalt von Schneesportanlagen werden durch die Schweizeri- sche Kommission für Unfallverhütung auf Schnee- sportanlagen erstellt (SKUS-RABU) [4] und bestimmen zusammen mit der Verkehrssicherungspflicht von Seilbahnen Schweiz (VSP) [5] die Pflichten der Berg- bahnunternehmungen beim Betrieb einer Schlittelan- lage (siehe Anhang, S. 38). 36 Rechtliche Rahmenbedingungen
Sie können auch lesen