Schriftliche Kleine Anfrage

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BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG                                      Drucksache   22/1013
22. Wahlperiode                                                                               18.08.20

                         Schriftliche Kleine Anfrage
                     des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 10.08.20

                             und   Antwort des Senats

      Betr.:     Ferienende in Hamburg: Corona-Tests für Reiserückkehrer/-innen

      Einleitung für die Fragen:
                 Seit dem vergangenen Wochenende können sich Reiserückkehrer/-innen am
                 Flughafen auf COVID-19 testen lassen. Seither haben sich laut Medienberich­
                 ten mehr als 2.000 Rückkehrer/-innen aus Risikogebieten freiwillig testen las­
                 sen. Neben einem Testzentrum am Flughafen, hat die Kassenärztliche Verei­
                 nigung zwei weitere Testzentren für Rückkehrer/-innen in Altona und Farmsen
                 eingerichtet. Hier können sich auch Reisende testen lassen, die in einem
                 Nichtrisikogebiet ihren Urlaub verbrachten.
                 Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

      Frage 1:            Wie viele Flugzeuge mit wie vielen Passagieren kommen täglich am
                          Hamburger Flughafen an? Bitte nach Abflughafen aufschlüsseln.
      Antwort zu Frage 1:
      Da nicht jede Flugverbindung täglich angeboten wird, wurden für die Bestimmung der
      Anzahl der Aussteigenden von in Hamburg landenden Flugzeugen Mittelwerte im Hin­
      blick auf ankommende Passagiere und Landungen je Abflughafen gebildet. Betrachtet
      wurde der Zeitraum seit Einrichtung des Testzentrums am Flughafen Hamburg, das
      heißt vom 1. August bis zum 10. August 2020. Im Einzelnen siehe Anlage.

      Frage 2:            Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen sind Rückkehrer/
                          -innen aus Risikogebieten? Bitte Anzahl und Anteil am Gesamt aller
                          Passagiere angeben.
      Antwort zu Frage 2:
      Die Klassifizierung der Risikogebiete durch die Bundesregierung und das Robert Koch-
      Institut (RKI) hat sich im Betrachtungszeitraum vom 1. August bis zum 10. August 2020
      mehrfach kurzfristig geändert. Auf der Basis der in Frage 1 genannten Mittelwerte im
      Hinblick auf ankommende Passagiere und Landungen je Abflughafen waren im
      Betrachtungszeitraum circa 13 Prozent der ankommenden Passagiere Rückkehrerin­
      nen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Circa 87 Prozent der ankommenden Passa­
      giere reisten aus Nicht-Risikogebieten ein.
      Grundlage zur Klassifizierung der Risikogebiete bilden Informationen des RKI vom
      11. August 2020, 11.00 Uhr (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
      Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Die Einstufung der Risikogebiete wird fortlaufend
      aktualisiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1.

      Frage 3:            Wie viele Personen haben sich seit der Einrichtung des Testzentrums
                          am Hamburger Flughafen auf COVID-19 testen lassen? Bitte nach
                          Kalendertagen angeben.
Drucksache 22/1013      Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

Antwort zu Frage 3:
Mit Stand vom 10. August 2020 wurden 8.886 Personen abgestrichen, davon sind
7.290 Abstrichproben abgeschlossen, das heißt der Befund ist erstellt. Die nachfol­
gende Tabelle zeigt die Anzahl der getesteten Personen nach Kalendertag an:

Tabelle 1
Datum             Anzahl
31.07.2020        324
01.08.2020        947
02.08.2020        905
03.08.2020        1.158
04.08.2020        947
05.08.2020        724
06.08.2020        660
07.08.2020        838
08.08.2020        1.068
09.08.2020        656
10.08.2020        659

Frage 4:          Wie viele der getesteten Personen wurden positiv auf COVID-19
                  getestet? Bitte Anzahl und Anteil am Gesamt aller getesteten Perso­
                  nen angeben.
Antwort zu Frage 4:
Von den abgeschlossenen Abstrichen sind 84 Befunde positiv. Dies entspricht 1,15 Pro-
zent aller durchgeführten Tests.

Frage 5:          Wie und durch wen werden Reiserückkehrer/-innen über das Testan­
                  gebot am Hamburger Flughafen informiert?

Frage 6:          Wie wird sichergestellt, dass auch Reiserückkehrer/-innen, die über
                  einen anderen inländischen Flughafen aus einem Risikogebiet einge­
                  reist sind, über das Testangebot informiert werden?
Antwort zu Fragen 5 und 6:
Alle Rückkehrer aus sogenannten Risikogebieten müssen seit dem 8. August 2020 bei
der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter
als zwei Tage ist. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann, muss sich testen las­
sen. Das gilt sowohl für Einreisende an den Flughäfen als auch für jene, die auf dem
Land- oder Seeweg nach Deutschland einreisen. Ankommende Flugreisende werden
von den Fluggesellschaften und über die Flughafenbetreiber über Testangebote infor­
miert.
Der Flughafenbetreiber informiert vor Ort mittels Schildern in drei Sprachen, denen die
Reisenden zum Testangebot folgen können. Reisende aus Risikogebieten sind ver­
pflichtet, bei der Einreise mittels Aussteigekarten personenbezogene Angaben zu
machen. Die Aussteigekarten werden von den Fluggesellschaften im Flugzeug gesam­
melt, im Flughafen zusammengeführt und an die zuständigen Fachämter Gesundheit
verteilt. In Hamburg werden entsprechend der Vereinbarung mit den anderen Ländern
und dem Bund die gesetzlichen Vorgaben begleitend in Form von Stichproben durch
die Fachämter Gesundheit der Bezirke kontrolliert. Die allgemeinen Datenschutzbe­
stimmungen werden eingehalten.
Darüber hinaus besteht für Reisende aus Risikogebieten neben der Testung am Flug­
hafen außerdem die Möglichkeit, sich gemäß Bundes-Testverordnung bei den nieder­
gelassenen Ärzten testen zu lassen, sofern die Testung nicht am Flughafen in Anspruch
genommen wird.
Darüber hinaus informieren auch die zuständigen Behörden zu den Testmöglichkeiten
durch proaktive Öffentlichkeitsarbeit.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/1013

Frage 7:          Wie hoch ist nach Erachten des Senats das Risiko für Reisende, sich
                  unmittelbar vor oder während des Fluges mit COVID-19 anzustecken
                  und aufgrund der Inkubationszeit falsch negativ getestet zu werden?
Antwort zu Frage 7:
Hierzu liegen noch keine abschließenden Studien vor.

Frage 8:          Wer gilt als Kontaktperson von Flugreisenden?
Antwort zu Frage 8:
Die Regelungen zur Definition von Kontaktpersonen folgen den Vorgaben des RKI. Dies
gilt für Flugreisende genauso wie für alle anderen Kontaktpersonen insgesamt. Die
Definition ist abrufbar unter, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_
Coronavirus/Kontaktperson/Management.html, Stand 14.8.2020, 10.30 Uhr.

Frage 9:          Wie werden Kontaktpersonen von bestätigten Fällen nachverfolgt
                  und wie werden Kontaktpersonen über ihr Erkrankungsrisiko infor­
                  miert?
Antwort zu Frage 9:
Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung erfragen die Fachämter Gesundheit
der Bezirksverwaltung bei der positiv getesteten Person die Kontaktpersonen. Im
Anschluss daran ermitteln sie gemäß der RKI-Empfehlung die Kontaktpersonen ersten
Grades. Diese werden dann ebenfalls vom Fachamt Gesundheit kontaktiert, erhalten
eine Anordnung für die Quarantäne und werden über das weitere Vorgehen informiert.

Frage 10:         An welche Stellen werden durch wen personenbezogene Daten von
                  Flugreisenden weitergegeben und wie wird sichergestellt, dass die
                  Daten nicht für andere Zwecke als zur Infektionsverfolgung genutzt
                  werden?
Antwort zu Frage 10:
Fluggesellschaften müssen die Fluggastdaten auf bundesgesetzlicher Grundlage über
den Zeitpunkt der Landung hinaus aufbewahren. Auf Anforderung der Gesundheitsäm­
ter ist eine Übermittlung gemäß der Anordnungen des Bundesministeriums für Gesund­
heit betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von natio-
naler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 6. August 2020 zulässig. Die
Aussteigekarten wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit mit Wirkung zum
8. August 2020 verbindlich (Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststel­
lung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundes­
tag vom 6. August 2020). Im Übrigen siehe Antwort zu 5 und 6.

Vorbemerkung: Medienberichten zufolge kam es immer wieder zu längeren Wartezei­
              ten im Testzentrum am Hamburger Flughafen. Mitunter bildeten sich
              Warteschlangen bis zu 100 m und Reisende warteten bis zu drei
              Stunden.

Frage 11:         Wie wird sichergestellt, dass das Ansteckungsrisiko für Wartende
                  möglichst gering ist und gleichzeitig die Wartezeiten möglichst kurz?
Antwort zu Frage 11:
Die Datenaufnahme und Testprozedur erfordert pro Passagier nur wenige Minuten. Ins­
besondere in Stoßzeiten nach der gleichzeitigen Landung vieler Passagiere aus Risiko-
gebieten muss wegen des hohen Fluggastaufkommens dennoch mit Rückstaus und
Wartezeiten gerechnet werden. Für Reisende erhöht sich der mit der Wiedereinreise
verbundene Zeitaufwand. Darauf hatte der Senat bereits bei Eröffnung des Testzen-
trums hingewiesen. Durch den flexiblen Einsatz aller bis zu fünf Teststrecken gleichzei­
tig können in Spitzenzeiten auch die Durchlauffrequenzen erhöht werden, um die War­
tezeit so gering wie möglich zu halten. Die Wartesituation ist außerhalb des Testgebäu­
des im Freien; im Gebäudeinneren besteht eine angemessene Belüftung; auf die Ein­
haltung angemessener Abstände wird hingewiesen. Es sind zudem Sicherheitskräfte

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Drucksache 22/1013     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

im Einsatz, die darauf achten, dass die Wartenden untereinander den erforderlichen
Abstand einhalten.

Vorbemerkung: Seit dieser Woche müssen sich Reiserückkehrer/-innen aus Risiko­
              gebieten verpflichtend auf Corona testen lassen und zwar auch, wenn
              sie mit dem Auto, der Bahn, dem Bus oder einem Schiff einreisen.

Frage 12:        Was spricht nach Erachten des Senats für und was gegen einen ver­
                 pflichtenden Test für Reiserückkehrer/-innen?

Frage 13:        Welche Position hat der Senat auf Bundesebene bezüglich der Ein­
                 führung verpflichtender Tests für Reiserückkehrer/-innen vertreten?
Antwort zu Fragen 12 und 13:
Verpflichtende Tests von Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, gewäh­
ren zum aktuellen Zeitpunkt der Testabnahme einen Blick auf den Infektionsstatus der
getesteten Person. Negative Testergebnisse schließen nicht aus, dass eine getestete
Person nach Abschluss der Inkubationszeit an COVID-19 erkrankt. Sie ersetzen nicht
in jedem Fall die Einhaltung der Quarantänefrist, zum Beispiel dann, wenn es sich um
eine Kontaktperson der Kategorie 1 handelt. Die zuständige Behörde empfiehlt zudem
allen Rückkehrenden aus Risikogebieten auch nach einem Test mindestens sieben
Tage in häuslicher Isolation zu bleiben.
Hamburg hat immer wieder auf die Bedeutung der Einhaltung der empfohlenen Hygie­
nemaßnahmen und die Einhaltung der Quarantänefristen für positiv getestete Personen
und enge Kontaktpersonen hingewiesen, um das Risiko der Ausbreitung des SARS-
CoV-2 Virus zu verringern. Verpflichtende Tests für Reisende aus Risikogebieten kön­
nen eine weitere Maßnahme darstellen, das Risiko der Ausbreitung von COVID-19-
Erkrankungen zu minimieren. Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten
ist mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-VoV-2-Ein­
dämmungsverordnung vom 18. Mai 2020 in der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindäm­
mungsverordnung enthalten.

Frage 14:        Wie kann nach Erachten des Senats ein verpflichtender Test für Rei­
                 serückkehrer/-innen aus Risikogebieten in Hamburg umgesetzt wer­
                 den? Bitte Prozedere kurz erläutern.

Frage 15:        Wie soll sichergestellt werden, dass sich Reisende aus Risikogebie­
                 ten einem verpflichtenden Test tatsächlich unterziehen und welche
                 Konzepte verfolgt der Senat zur Durchsetzung der verpflichtenden
                 Tests?
Antwort zu Fragen 14 und 15:
Siehe Antworten zu 5, 6, 12 und 13.

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Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode     Drucksache 22/1013

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 Aussteiger und Landungen Linie + Touristik 01.-10.08.2020     01.-10.08.2020
 Staat             Code Ort                 Mittelwert         Mittelwert
                                            Aussteiger pro Tag Landungen pro Tag
 Germany           DUS Dusseldorf                          156                2,0
 Germany           CGN Cologne                             122                2,0
 Germany           FRA Frankfurt                           572                4,4
 Germany           STR Stuttgart                           467                4,0
 Germany           NUE Nuernberg                            36                0,6
 Germany           MUC Munich                              975                7,6
 Germany           BER Berlin                                8                0,1
 Germany           SCN Saarbruecken                         23                0,7
 Germany           LEJ Leipzig                              12                0,2
 Denmark           CPH Copenhagen                           61                1,4
 Finland           HEL Helsinki                             72                1,0
 France            PAR Paris                               260                2,9
 Greece            ATH Athens                               92                0,6
 Greece            CFU Kerkyra                              50                0,3
 Greece            HER Heraklion                           261                1,7
 Greece            KGS Kos                                  86                0,6
 Greece            RHO Rhodes                              125                0,7
 Greece            SKG Thessaloniki                         84                0,6
 Greece            ZTH Zakinthos Is                         31                0,2
 Ireland           DUB Dublin                               62                0,8
 Italy             MIL Milan                                87                0,6
 Italy             MIL Milan                                71                0,6
 Italy             CTA Catania                              12                0,2
 Italy             OLB Olbia                                39                0,3
 Latvia            RIX Riga                                102                1,0
 Netherlands       AMS Amsterdam                           261                3,3
 Austria           VIE Vienna                              435                3,8
 Austria           SZG Salzburg                             57                0,5
 Poland            WAW Warsaw                               48                1,1
 Poland            GDN Gdansk                               93                0,7
 Portugal          LIS Lisbon                              122                1,0
 Portugal          FAO Faro                                 33                0,2
 Portugal          FNC Funchal                              29                0,2
 Portugal          OPO Porto                                45                0,3
 Sweden            STO Stockholm                            71                0,6
 Spain and Canary AGP Malaga                                45                0,3
 Spain and Canary ALC Alicante                              74                0,5
 Spain and Canary BCN Barcelona                            122                1,4
 Spain and Canary VLC Valencia                              39                0,3
 Spain and Canary XRY Jerez de la
                        Frontera                            32                0,3
 Spain and Canary IBZ Ibiza                                 59                0,4
 Spain and Canary PMI Palma de Mallorca                    999                6,2
 Spain and Canary ACE Lanzarote                             15                0,1
 Spain and Canary FUE Fuerteventura                         99                0,5
 Spain and Canary LPA Las Palmas                            83                0,4
 Spain and Canary TCI Tenerife                              68                0,5
 Hungary           BUD Budapest                             82                0,8
 United Kingdom LON London                                 145                1,7

                                                                                             5
Drucksache 22/1013     Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode

    United Kingdom   LON   London                          37                 0,3
    United Kingdom   LON   London                          99                 1,0
    United Kingdom   EDI   Edinburgh                       42                 0,5
    Bulgaria         SOF   Sofia                           45                 0,3
    Bulgaria         BOJ   Bourgas                         17                 0,1
    Bulgaria         VAR   Varna                           96                 0,7
    Romania          BUH   Bucharest                       66                 0,5
    Iceland          REK   Reykjavik                       38                 0,3
    Norway           OSL   Oslo                            44                 0,3
    Switzerland      ZRH   Zurich                         483                 3,9
    Switzerland      BSL   Basel                          228                 1,5
    Albania          TIA   Tirana                          44                 0,3
    Kosovo           PRN   Pristina                        26                 0,2
    Croatia          RJK   Rijeka                          27                 0,2
    Croatia          SPU   Split                           61                 0,5
    Macedonia        SKP   Skopje                          57                 0,4
    Moldova          KIV   Chisinau                        11                 0,1
    Turkey           ANK   Ankara                          18                 0,1
    Turkey           ADA   Adana                           21                 0,2
    Turkey           ASR   Kayseri                         30                 0,2
    Turkey           AYT   Antalya                        172                 1,5
    Turkey           IST   Istanbul                       282                 2,0
    Turkey           IZM   Izmir                          113                 1,0
    Turkey           GZT   Gaziantep                       29                 0,2
    Turkey           SAW   Sabiha Gokcen                  178                 1,3
    Turkey           EZS   Elazig                          30                 0,2
    Turkey           SZF   Samsun                          28                 0,2
    Ukraine          IEV   Kiev                            39                 0,3
    Tunisia          MIR   Monastir                        12                 0,2

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