Schriftliche Kleine Anfrage
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BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 22/1013 22. Wahlperiode 18.08.20 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Deniz Celik (DIE LINKE) vom 10.08.20 und Antwort des Senats Betr.: Ferienende in Hamburg: Corona-Tests für Reiserückkehrer/-innen Einleitung für die Fragen: Seit dem vergangenen Wochenende können sich Reiserückkehrer/-innen am Flughafen auf COVID-19 testen lassen. Seither haben sich laut Medienberich ten mehr als 2.000 Rückkehrer/-innen aus Risikogebieten freiwillig testen las sen. Neben einem Testzentrum am Flughafen, hat die Kassenärztliche Verei nigung zwei weitere Testzentren für Rückkehrer/-innen in Altona und Farmsen eingerichtet. Hier können sich auch Reisende testen lassen, die in einem Nichtrisikogebiet ihren Urlaub verbrachten. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: Frage 1: Wie viele Flugzeuge mit wie vielen Passagieren kommen täglich am Hamburger Flughafen an? Bitte nach Abflughafen aufschlüsseln. Antwort zu Frage 1: Da nicht jede Flugverbindung täglich angeboten wird, wurden für die Bestimmung der Anzahl der Aussteigenden von in Hamburg landenden Flugzeugen Mittelwerte im Hin blick auf ankommende Passagiere und Landungen je Abflughafen gebildet. Betrachtet wurde der Zeitraum seit Einrichtung des Testzentrums am Flughafen Hamburg, das heißt vom 1. August bis zum 10. August 2020. Im Einzelnen siehe Anlage. Frage 2: Wie viele der unter Frage 1 genannten Personen sind Rückkehrer/ -innen aus Risikogebieten? Bitte Anzahl und Anteil am Gesamt aller Passagiere angeben. Antwort zu Frage 2: Die Klassifizierung der Risikogebiete durch die Bundesregierung und das Robert Koch- Institut (RKI) hat sich im Betrachtungszeitraum vom 1. August bis zum 10. August 2020 mehrfach kurzfristig geändert. Auf der Basis der in Frage 1 genannten Mittelwerte im Hinblick auf ankommende Passagiere und Landungen je Abflughafen waren im Betrachtungszeitraum circa 13 Prozent der ankommenden Passagiere Rückkehrerin nen und Rückkehrer aus Risikogebieten. Circa 87 Prozent der ankommenden Passa giere reisten aus Nicht-Risikogebieten ein. Grundlage zur Klassifizierung der Risikogebiete bilden Informationen des RKI vom 11. August 2020, 11.00 Uhr (https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_ Coronavirus/Risikogebiete_neu.html). Die Einstufung der Risikogebiete wird fortlaufend aktualisiert. Im Übrigen siehe Antwort zu 1. Frage 3: Wie viele Personen haben sich seit der Einrichtung des Testzentrums am Hamburger Flughafen auf COVID-19 testen lassen? Bitte nach Kalendertagen angeben.
Drucksache 22/1013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Antwort zu Frage 3: Mit Stand vom 10. August 2020 wurden 8.886 Personen abgestrichen, davon sind 7.290 Abstrichproben abgeschlossen, das heißt der Befund ist erstellt. Die nachfol gende Tabelle zeigt die Anzahl der getesteten Personen nach Kalendertag an: Tabelle 1 Datum Anzahl 31.07.2020 324 01.08.2020 947 02.08.2020 905 03.08.2020 1.158 04.08.2020 947 05.08.2020 724 06.08.2020 660 07.08.2020 838 08.08.2020 1.068 09.08.2020 656 10.08.2020 659 Frage 4: Wie viele der getesteten Personen wurden positiv auf COVID-19 getestet? Bitte Anzahl und Anteil am Gesamt aller getesteten Perso nen angeben. Antwort zu Frage 4: Von den abgeschlossenen Abstrichen sind 84 Befunde positiv. Dies entspricht 1,15 Pro- zent aller durchgeführten Tests. Frage 5: Wie und durch wen werden Reiserückkehrer/-innen über das Testan gebot am Hamburger Flughafen informiert? Frage 6: Wie wird sichergestellt, dass auch Reiserückkehrer/-innen, die über einen anderen inländischen Flughafen aus einem Risikogebiet einge reist sind, über das Testangebot informiert werden? Antwort zu Fragen 5 und 6: Alle Rückkehrer aus sogenannten Risikogebieten müssen seit dem 8. August 2020 bei der Einreise nach Deutschland einen negativen Test vorweisen können, der nicht älter als zwei Tage ist. Wer einen solchen Test nicht vorweisen kann, muss sich testen las sen. Das gilt sowohl für Einreisende an den Flughäfen als auch für jene, die auf dem Land- oder Seeweg nach Deutschland einreisen. Ankommende Flugreisende werden von den Fluggesellschaften und über die Flughafenbetreiber über Testangebote infor miert. Der Flughafenbetreiber informiert vor Ort mittels Schildern in drei Sprachen, denen die Reisenden zum Testangebot folgen können. Reisende aus Risikogebieten sind ver pflichtet, bei der Einreise mittels Aussteigekarten personenbezogene Angaben zu machen. Die Aussteigekarten werden von den Fluggesellschaften im Flugzeug gesam melt, im Flughafen zusammengeführt und an die zuständigen Fachämter Gesundheit verteilt. In Hamburg werden entsprechend der Vereinbarung mit den anderen Ländern und dem Bund die gesetzlichen Vorgaben begleitend in Form von Stichproben durch die Fachämter Gesundheit der Bezirke kontrolliert. Die allgemeinen Datenschutzbe stimmungen werden eingehalten. Darüber hinaus besteht für Reisende aus Risikogebieten neben der Testung am Flug hafen außerdem die Möglichkeit, sich gemäß Bundes-Testverordnung bei den nieder gelassenen Ärzten testen zu lassen, sofern die Testung nicht am Flughafen in Anspruch genommen wird. Darüber hinaus informieren auch die zuständigen Behörden zu den Testmöglichkeiten durch proaktive Öffentlichkeitsarbeit. 2
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1013 Frage 7: Wie hoch ist nach Erachten des Senats das Risiko für Reisende, sich unmittelbar vor oder während des Fluges mit COVID-19 anzustecken und aufgrund der Inkubationszeit falsch negativ getestet zu werden? Antwort zu Frage 7: Hierzu liegen noch keine abschließenden Studien vor. Frage 8: Wer gilt als Kontaktperson von Flugreisenden? Antwort zu Frage 8: Die Regelungen zur Definition von Kontaktpersonen folgen den Vorgaben des RKI. Dies gilt für Flugreisende genauso wie für alle anderen Kontaktpersonen insgesamt. Die Definition ist abrufbar unter, https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_ Coronavirus/Kontaktperson/Management.html, Stand 14.8.2020, 10.30 Uhr. Frage 9: Wie werden Kontaktpersonen von bestätigten Fällen nachverfolgt und wie werden Kontaktpersonen über ihr Erkrankungsrisiko infor miert? Antwort zu Frage 9: Im Rahmen der Kontaktpersonennachverfolgung erfragen die Fachämter Gesundheit der Bezirksverwaltung bei der positiv getesteten Person die Kontaktpersonen. Im Anschluss daran ermitteln sie gemäß der RKI-Empfehlung die Kontaktpersonen ersten Grades. Diese werden dann ebenfalls vom Fachamt Gesundheit kontaktiert, erhalten eine Anordnung für die Quarantäne und werden über das weitere Vorgehen informiert. Frage 10: An welche Stellen werden durch wen personenbezogene Daten von Flugreisenden weitergegeben und wie wird sichergestellt, dass die Daten nicht für andere Zwecke als zur Infektionsverfolgung genutzt werden? Antwort zu Frage 10: Fluggesellschaften müssen die Fluggastdaten auf bundesgesetzlicher Grundlage über den Zeitpunkt der Landung hinaus aufbewahren. Auf Anforderung der Gesundheitsäm ter ist eine Übermittlung gemäß der Anordnungen des Bundesministeriums für Gesund heit betreffend den Reiseverkehr nach Feststellung einer epidemischen Lage von natio- naler Tragweite durch den Deutschen Bundestag vom 6. August 2020 zulässig. Die Aussteigekarten wurden durch das Bundesministerium für Gesundheit mit Wirkung zum 8. August 2020 verbindlich (Anordnungen betreffend den Reiseverkehr nach Feststel lung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite durch den Deutschen Bundes tag vom 6. August 2020). Im Übrigen siehe Antwort zu 5 und 6. Vorbemerkung: Medienberichten zufolge kam es immer wieder zu längeren Wartezei ten im Testzentrum am Hamburger Flughafen. Mitunter bildeten sich Warteschlangen bis zu 100 m und Reisende warteten bis zu drei Stunden. Frage 11: Wie wird sichergestellt, dass das Ansteckungsrisiko für Wartende möglichst gering ist und gleichzeitig die Wartezeiten möglichst kurz? Antwort zu Frage 11: Die Datenaufnahme und Testprozedur erfordert pro Passagier nur wenige Minuten. Ins besondere in Stoßzeiten nach der gleichzeitigen Landung vieler Passagiere aus Risiko- gebieten muss wegen des hohen Fluggastaufkommens dennoch mit Rückstaus und Wartezeiten gerechnet werden. Für Reisende erhöht sich der mit der Wiedereinreise verbundene Zeitaufwand. Darauf hatte der Senat bereits bei Eröffnung des Testzen- trums hingewiesen. Durch den flexiblen Einsatz aller bis zu fünf Teststrecken gleichzei tig können in Spitzenzeiten auch die Durchlauffrequenzen erhöht werden, um die War tezeit so gering wie möglich zu halten. Die Wartesituation ist außerhalb des Testgebäu des im Freien; im Gebäudeinneren besteht eine angemessene Belüftung; auf die Ein haltung angemessener Abstände wird hingewiesen. Es sind zudem Sicherheitskräfte 3
Drucksache 22/1013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode im Einsatz, die darauf achten, dass die Wartenden untereinander den erforderlichen Abstand einhalten. Vorbemerkung: Seit dieser Woche müssen sich Reiserückkehrer/-innen aus Risiko gebieten verpflichtend auf Corona testen lassen und zwar auch, wenn sie mit dem Auto, der Bahn, dem Bus oder einem Schiff einreisen. Frage 12: Was spricht nach Erachten des Senats für und was gegen einen ver pflichtenden Test für Reiserückkehrer/-innen? Frage 13: Welche Position hat der Senat auf Bundesebene bezüglich der Ein führung verpflichtender Tests für Reiserückkehrer/-innen vertreten? Antwort zu Fragen 12 und 13: Verpflichtende Tests von Personen, die aus einem Risikogebiet zurückkehren, gewäh ren zum aktuellen Zeitpunkt der Testabnahme einen Blick auf den Infektionsstatus der getesteten Person. Negative Testergebnisse schließen nicht aus, dass eine getestete Person nach Abschluss der Inkubationszeit an COVID-19 erkrankt. Sie ersetzen nicht in jedem Fall die Einhaltung der Quarantänefrist, zum Beispiel dann, wenn es sich um eine Kontaktperson der Kategorie 1 handelt. Die zuständige Behörde empfiehlt zudem allen Rückkehrenden aus Risikogebieten auch nach einem Test mindestens sieben Tage in häuslicher Isolation zu bleiben. Hamburg hat immer wieder auf die Bedeutung der Einhaltung der empfohlenen Hygie nemaßnahmen und die Einhaltung der Quarantänefristen für positiv getestete Personen und enge Kontaktpersonen hingewiesen, um das Risiko der Ausbreitung des SARS- CoV-2 Virus zu verringern. Verpflichtende Tests für Reisende aus Risikogebieten kön nen eine weitere Maßnahme darstellen, das Risiko der Ausbreitung von COVID-19- Erkrankungen zu minimieren. Die Quarantänepflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten ist mit der Sechsten Verordnung zur Änderung der Hamburgischen SARS-VoV-2-Ein dämmungsverordnung vom 18. Mai 2020 in der Hamburgischen SARS-CoV-2-Eindäm mungsverordnung enthalten. Frage 14: Wie kann nach Erachten des Senats ein verpflichtender Test für Rei serückkehrer/-innen aus Risikogebieten in Hamburg umgesetzt wer den? Bitte Prozedere kurz erläutern. Frage 15: Wie soll sichergestellt werden, dass sich Reisende aus Risikogebie ten einem verpflichtenden Test tatsächlich unterziehen und welche Konzepte verfolgt der Senat zur Durchsetzung der verpflichtenden Tests? Antwort zu Fragen 14 und 15: Siehe Antworten zu 5, 6, 12 und 13. 4
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode Drucksache 22/1013 Anlage Aussteiger und Landungen Linie + Touristik 01.-10.08.2020 01.-10.08.2020 Staat Code Ort Mittelwert Mittelwert Aussteiger pro Tag Landungen pro Tag Germany DUS Dusseldorf 156 2,0 Germany CGN Cologne 122 2,0 Germany FRA Frankfurt 572 4,4 Germany STR Stuttgart 467 4,0 Germany NUE Nuernberg 36 0,6 Germany MUC Munich 975 7,6 Germany BER Berlin 8 0,1 Germany SCN Saarbruecken 23 0,7 Germany LEJ Leipzig 12 0,2 Denmark CPH Copenhagen 61 1,4 Finland HEL Helsinki 72 1,0 France PAR Paris 260 2,9 Greece ATH Athens 92 0,6 Greece CFU Kerkyra 50 0,3 Greece HER Heraklion 261 1,7 Greece KGS Kos 86 0,6 Greece RHO Rhodes 125 0,7 Greece SKG Thessaloniki 84 0,6 Greece ZTH Zakinthos Is 31 0,2 Ireland DUB Dublin 62 0,8 Italy MIL Milan 87 0,6 Italy MIL Milan 71 0,6 Italy CTA Catania 12 0,2 Italy OLB Olbia 39 0,3 Latvia RIX Riga 102 1,0 Netherlands AMS Amsterdam 261 3,3 Austria VIE Vienna 435 3,8 Austria SZG Salzburg 57 0,5 Poland WAW Warsaw 48 1,1 Poland GDN Gdansk 93 0,7 Portugal LIS Lisbon 122 1,0 Portugal FAO Faro 33 0,2 Portugal FNC Funchal 29 0,2 Portugal OPO Porto 45 0,3 Sweden STO Stockholm 71 0,6 Spain and Canary AGP Malaga 45 0,3 Spain and Canary ALC Alicante 74 0,5 Spain and Canary BCN Barcelona 122 1,4 Spain and Canary VLC Valencia 39 0,3 Spain and Canary XRY Jerez de la Frontera 32 0,3 Spain and Canary IBZ Ibiza 59 0,4 Spain and Canary PMI Palma de Mallorca 999 6,2 Spain and Canary ACE Lanzarote 15 0,1 Spain and Canary FUE Fuerteventura 99 0,5 Spain and Canary LPA Las Palmas 83 0,4 Spain and Canary TCI Tenerife 68 0,5 Hungary BUD Budapest 82 0,8 United Kingdom LON London 145 1,7 5
Drucksache 22/1013 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 22. Wahlperiode United Kingdom LON London 37 0,3 United Kingdom LON London 99 1,0 United Kingdom EDI Edinburgh 42 0,5 Bulgaria SOF Sofia 45 0,3 Bulgaria BOJ Bourgas 17 0,1 Bulgaria VAR Varna 96 0,7 Romania BUH Bucharest 66 0,5 Iceland REK Reykjavik 38 0,3 Norway OSL Oslo 44 0,3 Switzerland ZRH Zurich 483 3,9 Switzerland BSL Basel 228 1,5 Albania TIA Tirana 44 0,3 Kosovo PRN Pristina 26 0,2 Croatia RJK Rijeka 27 0,2 Croatia SPU Split 61 0,5 Macedonia SKP Skopje 57 0,4 Moldova KIV Chisinau 11 0,1 Turkey ANK Ankara 18 0,1 Turkey ADA Adana 21 0,2 Turkey ASR Kayseri 30 0,2 Turkey AYT Antalya 172 1,5 Turkey IST Istanbul 282 2,0 Turkey IZM Izmir 113 1,0 Turkey GZT Gaziantep 29 0,2 Turkey SAW Sabiha Gokcen 178 1,3 Turkey EZS Elazig 30 0,2 Turkey SZF Samsun 28 0,2 Ukraine IEV Kiev 39 0,3 Tunisia MIR Monastir 12 0,2 6
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