SCHULE FRAGT. POLIZEI ANTWORTET - Sicherheit im Medienalltag Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer
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Informationen Ihrer Polizei Sicherheit im Medienalltag SCHULE FRAGT. POLIZEI ANTWORTET. Eine Handreichung für Lehrerinnen und Lehrer
Inhaltsverzeichnis 1. Zusammenarbeit von Schule und Polizei 7 2. FAQ - Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Smartphones und Internet im Schulalltag 9 2.1. Allgemeine Fragestellungen 9 2.2. Fragen zu Gefahren und Straftaten 11 2.3. Fragen zu Verdacht und Strafanzeige 20 3. Strafanzeige: Das sollten Sie wissen 23 3.1. Handeln bei Verdacht auf eine Straftat 23 3.2. Einen Verdacht dokumentieren 26 3.3. Strafanzeige erstatten 27 3.4. Dokumentation an die Polizei übermitteln 27 4. Aufgaben der Polizei nach einer Strafanzeige und im Strafverfahren 29 5. Besondere Stellung von Kindern und Jugendlichen im Strafrecht 31 6. Beispielhaftes Vorgehen in einem Fall von Cybermobbing 33 6.1. Fallschilderung und Lösungsansatz 33 6.2. Zum Vorgehen bei einem Verdacht 33 6.3. Grundlegende Empfehlungen 34 7. Weitere Informationen und Ansprechpartner 37 Ansprechpartner der Polizeilichen Kriminalprävention 38 Impressum 39 3
liebe leserin, lieber leser, die Schule soll ein Ort sein, an dem Kinder und In dieser Handreichung geben wir Ihnen kurz und Jugendliche nicht nur Wissen erwerben, sondern übersichtlich Antworten zu den häufig gestellten auch Lebenskompetenzen entwickeln. Sie sollen Fragen im Kontext digitaler Medien im Schulalltag. dort zudem in ihren sozialen Einstellungen positiv Ziel ist es in erster Linie, eine differenzierte Orien- geprägt werden, um diese Eigenschaften später tierung und allgemeine Informationen zu bieten. leben und weitergeben zu können. In diesem Zu- Erläuterungen von juristischen Detailfragen sind sammenhang wird an Sie als Lehrende die Erwartung nicht Gegenstand dieser Publikation. Alle Fragen in gestellt, dass Sie neben der schulisch originären dieser Handreichung beantworten wir aus der Aufgabe der Wissensvermittlung, auch einen polizeilichen Perspektive und verweisen Sie an wichtigen Teil der Normenerziehung übernehmen. Stellen, an denen die Grenzen unserer Zuständig- keit überschritten sind, auf weiterführende Die Realität an Schulen ist allerdings von ver- Informationsquellen. schiedensten Konflikten und Problemen geprägt. Verstärkt wird diese Situation auch durch das Wir wollen Sie als Lehrende insbesondere auf inzwischen permanente Nutzen digitaler Medien. Kapitel 6 der Handreichung hinweisen. Anhand eines Ein nicht unerhebliches Problemfeld stellt dabei Fallbeispiels stellen wir Ihnen darin eine Handlungs- das sogenannte Cybermobbing dar, bei dem sich bzw. Interventionsstrategie bei Taten im Zusammen- Schülerinnen und Schüler über das Internet hang mit Cybermobbing oder mit Verletzungen des gegenseitig demütigen sowie beleidigen. Nicht Persönlichkeitsrechts und Datenschutzes vor. selten verbreiten Schülerinnen und Schüler auch Dieser Lösungsansatz ist jedoch kein Patentrezept, strafbare Inhalte untereinander: Dazu gehören sondern gibt lediglich Anregungen, wie aus polizei- gewaltverherrlichende oder pornografische Inhalte licher Sicht mit diesem Problem an Schulen oder Gewaltandrohungen in sogenannten umgegangen werden sollte. Horrorkettenbriefen. Die in der Handreichung aufgeführten Handlungs- empfehlungen sind als allgemeine Orientierung zu verstehen. Spezielle landesrechtliche Regelungen an Schulen, die im Einzelfall ein anderes Vorgehen verlangen, sind natürlich vorrangig zu berücksichtigen. 5
1. Zusammenarbeit von Schule und Polizei In der Schule und in jeder anderen pädagogischen Die Polizei bringt sich als Präventionspartner Einrichtung ist die Zusammenarbeit mit weiteren für Schulen auf vielfältige Weise ein. Vor allem Institutionen wie der Polizei geregelt. Welche stärkt sie Lehrende bei der Konfliktbewältigung in Bestimmungen und Kommunikationswege im einzelnen Klassen wie in der Schulgemeinschaft Einzelfall gelten, ist in den Schulgesetzen der insgesamt – auch bei Herausforderungen in der Bundesländer verankert. digitalen Welt. Die Vermittlung eines kompetenten und sicheren Umgangs mit der Digitalisierung ist Die allgemeinbildenden Schulen in Deutschland jedoch nicht ausschließlich Aufgabe der Polizei. sind ein Ort der Erziehungs- und Bildungsarbeit. Vielmehr ist es eine gesamtgesellschaftliche Wo diese Arbeit durch Fehlverhalten von Schüler- Herausforderung, bei der jeder – Schülerinnen innen oder Schülern gestört wird, kann die Schule und Schüler, Lehrende und Eltern – Verantwortung Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen ergreifen. übernehmen und das Gefahrenpotenzial des Welche Maßnahmen das im konkreten Fall sind digitalen Alltags erkennen und minimieren können und welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein muss. müssen, ist in den Schulgesetzen oder in den nachgeordneten Regelungen (z. B. Verordnungen, Erlassen, Hausordnungen) festgehalten. Einen ersten Überblick über die Themen der Polizeilichen Kriminalprävention Wenn das Fehlverhalten einer Schülerin oder erhalten Sie unter: eines Schülers die Schwelle zur Straftat über- schreitet, kann eine unmittelbare Zusammen- › ww.polizei-beratung.de w arbeit mit der Polizei entscheidend sein. In vielen Die Internetseite gibt einen Gesamt- Bundesländern gelten für diese Fälle entsprech- überblick über die wichtigsten Präventions- ende verbindliche Regelungen. Darin sind nicht nur bereiche gegenseitige Informationspflichten, Hinweise zur Erstattung einer Strafanzeige oder Ansprechpart- › www.polizeifürdich.de ner festgeschrieben, sondern auch Maßnahmen Das Internetangebot der Polizei mit zur Prävention. Denn die Polizei hat neben der jugendspezifischen Themen wie Gewalt, Strafverfolgung noch eine zweite Hauptaufgabe: Drogen, Waffen sowie mit einem Bereich die Kriminalitätsvorbeugung. Sie klärt über „Handy, Smartphone, Internet“ Ursachen und Gefahren von Kriminalität auf und gibt Handlungs- und Verhaltensempfehlungen, › www.aktion-tu-was.de damit Straftaten gar nicht erst entstehen. Die Themenseite der Polizei zur Förderung der Zivilcourage › www.zivile-helden.de Wissenschaftlich evaluiertes Internet- angebot mit Videos, Musik und Quiz zur Förderung der Zivilcourage bei jungen und internetaffinen Menschen 7
2. FAQ – Häufig gestellte Fragen im Zusammenhang mit Smartphones und Internet im Schulalltag Unter den FAQ sind die wichtigsten Fragen zu Gibt es ein generelles Smartphone-Verbot unterschiedlichen Problematiken mit digitalen an deutschen Schulen? Medien im schulischen Kontext zusammengestellt. Schulische Einrichtungen können die Nutzung von Allgemeine Fragestellungen werden getrennt von Smartphones und anderen mobilen Endgeräten in konkreten Fragen zu Strafbarkeit oder zu den ihrer Einrichtung selbst regeln. Der Umgang kann Aufgaben der Polizei behandelt. beispielsweise in der Hausordnung festgelegt sein. Ein grundsätzliches Verbot oder eine 2.1. Allgemeine Fragestellungen Empfehlung zum Umgang mit digitalen Geräten kann auch von der Polizei nicht ausgesprochen Welche typischen Straftaten werden im werden. Wenn Sie weitere Fragen haben, können schulischen Alltag häufig bekannt? Sie sich an Ihre übergeordnete Behörde wenden Cybermobbing, Beleidigung, Hate Speech oder oder sich unter www.lehrer-online.de informieren. Cybergrooming sind nur einige Probleme und Straftaten, die im schulischen Kontext eine Rolle spielen können (siehe dazu auch Seite 12). Ab welchem Alter sollten Kinder Smartphones nutzen dürfen? In diesem Zusammenhang tauchen häufig Aus polizeilicher Sicht sind Smartphones ein gutes folgende Straftatbestände des Strafgesetz- und präventives Mittel, damit Kinder auch unter- buches (StGB) auf: wegs erreichbar sind oder Hilfe holen können. Die §§ 185-187 StGB: Beleidigung, Üble Nach- Frage, ob ein Kind auch aus pädagogischer Sicht rede und Verleumdung ein Mobiltelefon besitzen sollte, unterliegt § 240 StGB: Nötigung anderen Überlegungen und kann nicht allein von § 241 StGB: Bedrohung der Polizei beantwortet werden. § 201a StGB: Verletzung des höchst- persönlichen Lebens- Empfehlungen hierzu erhalten Sie bei medien- bereiches durch Bildauf- pädagogischen Expertinnen und Experten oder nahmen online unter www.klicksafe.de. § 201 StGB: Verletzung der Vertrau- lichkeit des Wortes § 184 StGB: Verbreitung pornografi- scher Schriften § 184b, § 184c StGB: Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugend- pornografischer Schriften § 130 StGB: Volksverhetzung § 131 StGB: Gewaltdarstellung Neben den Bestimmungen im Strafgesetzbuch können auch Bereiche des Kunst-Urhebergesetzes (KunstUrhG) relevant sein, beispielsweise das Recht am eigenen Bild (§ 22 und § 33 KunstUrhG). 9
FAQ zu Smartphone und Internet Darf ich einer Schülerin oder einem Besteht der Verdacht, dass mit dem Smartphone Schüler das Smartphone wegnehmen? eine Straftat begangen wurde, kann nur die Polizei Nur, wenn eine Schülerin oder ein Schüler freiwillig dieses sicherstellen. Wurde mit dem Handy der Aufforderung nachkommt, das Smartphone tatsächlich eine Straftat begangen, kann das einer Lehrkraft auszuhändigen (beispielsweise, Gerät in einem Strafverfahren auch dauerhaft weil das Gerät entgegen der in der Schule weggenommen (juristisch: „eingezogen“) werden. getroffenen Regelungen benutzt wurde), kann diese Frage mit „ja“ beantwortet werden. Das heißt, die Lehrkraft darf dieses Gerät – z. B. auf Darf ich in der Klasse ein Video von Grundlage der Hausordnung – einbehalten. Wenn einer Online-Plattform vorführen? die Schülerin oder der Schüler einer solchen Ja, wenn dies zur Veranschaulichung des Aufforderung nicht freiwillig nachkommt, gibt es Unterrichts erfolgt und die Veranstaltung nicht für Lehrkräfte keine rechtliche Grundlage, das öffentlich ist. Da der Schulunterricht als nicht Gerät abzunehmen. Auch darf die Lehrkraft nicht öffentlich eingestuft wird, dürfen ganze Werke, selbst bspw. die Schultasche einer Schülerin oder egal welcher Länge, ohne Erlaubnis gezeigt eines Schülers nach dem Gerät durchsuchen oder werden. Das gilt jedoch nicht für das Kopieren ein freiwillig ausgehändigtes Smartphone und Verteilen der Werke. Informieren Sie sich bedienen (bspw. um nach verbotenen Inhalten gegebenenfalls auch über die aktuelle zu schauen). Rechtsprechung. Nähere Informationen dazu finden Sie unter: www.internet-abc.de/ lehrkraefte/praxishilfen 10
FAQ zu Smartphone und Internet 2.2. Fragen zu Gefahren und Straftaten › Verhaltensänderung einer Schülerin/eines Schülers, häufig verbunden mit einer Was ist Cybermobbing? Verschlechterung der schulischen Leistung Cybermobbing ist eine Sonderform des Mobbings und weist die gleichen Tatumstände auf. Es › Konkrete Äußerungen einer/eines Betroffenen bedient sich lediglich anderer Methoden. Die Täterinnen und Täter nutzen Internet- und › öffentlich einsehbare Hinweise auf Cyber- Mobiltelefondienste zum Bloßstellen und mobbing z. B. in sozialen Netzwerken Schikanieren ihrer Opfer. Der Übergang von einzelnen Bemerkungen zur Gewaltausübung im Informationen rund um das Thema Cybermobbing Sinne von Mobbing ist oft fließend. Häufig fehlt bieten zudem Plattformen wie: den Täterinnen und Tätern das notwendige www.cyberhelp.eu Unrechtsbewusstsein. Für die Opfer ist diese Form www.klicksafe.de der Gewalt besonders gravierend, denn Täter www.lehrer-online.de können rund um die Uhr aktiv sein. Zudem können www.jugend.support viele andere die Taten im Netz verfolgen, sie www.juuuport.de kommentieren oder unterstützen. Wie sollte ich auf Cybermobbing reagieren? Wie erkenne ich Cybermobbing? Um die weitere Ausbreitung möglichst in Grenzen Diese Frage kann die Polizei nur bedingt beant- zu halten, muss einem Verdacht auf Cybermobbing worten. Tatsache ist: Cybermobbing ist ein komp- schnell begegnet werden. Jegliche Form von lexes Thema und oft schwer zu erkennen. Des- Mobbing sollte nicht ignoriert werden, denn es wegen ist eine frühzeitige Intervention und ein handelt sich immer um eine Form der Gewalt. stetiger Austausch im Kollegenkreis, aber auch mit Auslöser von Mobbingprozessen sind oft Konflikte, der Schülerschaft von großer Bedeutung. Dadurch die nicht gelöst wurden. Die Folgen solcher können Probleme früh erfasst und gelöst werden. Konfliktaustragungen sind auch innerhalb einer Hilfreich erscheint dafür auch ein Kummerkasten: ganzen Klasse, Klassenstufe und Schule spürbar. Betroffene können hier anonym Fälle und Probleme Denn neben den Opfern und Tätern gibt es auch aufzeigen. Aus den Erfahrungen der Polizei können die Mitläufer (aus polizeilicher Sicht Mittäter), folgende Anzeichen auf Cybermobbing hindeuten: die Mobbing befeuern können. Es empfiehlt sich, grundsätzlich Gewaltprävention an Schulen zu › Verschlechterung des Klassenklimas fördern und in den Schulalltag zu integrieren. Vertiefende Informationen dazu finden Sie in › Ausgrenzung einer bestimmten Schülerin/ Kapitel 6 dieser Handreichung. eines bestimmten Schülers › Zunahme krankheitsbedingter Abwesenheiten einer Schülerin/eines Schülers 11
FAQ zu Smartphone und Internet Ist Cybermobbing eine Straftat? Was ist Cybergrooming? Cybermobbing ist wie Mobbing kein eigen- Als Cybergrooming wird generell das gezielte ständiger Straftatbestand. Ansprechen von Personen im Internet mit dem Ziel der Anbahnung sexueller Kontakte bezeichnet. Dieses kann jedoch – je nach Fall – eine ganze Täterinnen und Täter (ab 14 Jahre) nehmen dabei Reihe von Straftatbeständen erfüllen, darunter: über soziale Netzwerke und Online-Games Kontakt § 185 StGB: Beleidigung mit Kinder und Jugendlichen auf. Sie versuchen, § 186 StGB: Üble Nachrede die bisherige Kommunikation auf ein weiteres § 187 StGB: Verleumdung Kommunikationsinstrument (am besten in Ver- § 240 StGB: Nötigung bindung mit einer Webcam) auszuweiten. Dafür § 241 StGB: Bedrohung entlocken die Täter ihren Opfern oft die Telefon- § 201a StGB: Verletzung des höchstper- nummer, um sie dann beispielsweise über sönlichen Lebensbereiches WhatsApp, Skype oder andere Messenger-Dienste durch Bildaufnahmen sexuell zu belästigen und sie eventuell dazu zu § 131 StGB: Gewaltdarstellung überreden, Nacktaufnahmen/-videos zu ver- § 201 StGB: Verletzung der Vertrau- schicken. Dadurch bauen Täterinnen und Täter eine lichkeit des Wortes emotionale, leicht manipulierbare Beziehung auf, § 22 KunstUrhG: Verletzung des Rechts die in einer (sexuellen) Erpressung, Nötigung oder am eigenen Bild in einem Missbrauch enden kann. Gibt es viele Fälle von Cybermobbing? Ist Cybergrooming strafbar? Da Cybermobbing kein eigenständiger Straftat- Das sexuell motivierte Einwirken auf Kinder bestand ist, hat die Polizei keine entsprechenden (Personen bis 13 Jahre) über das Internet wird Erkenntnisse aus dem sogenannten Hellfeld. Aus als Straftat gemäß § 176 Abs. 4 Nr. 3 und verschiedenen Dunkelfeld-Untersuchungen ist 4 StGB gewertet. jedoch bekannt, dass von einer Betroffenheit (Prävalenz) bei Schülerinnen und Schülern Seit 2020 ist bereits die Vorbereitung einer zwischen 10 % und 20 % ausgegangen werden sexuellen Kontaktanbahnung zu Minderjährigen kann. Aktuelle Informationen zur Forschungs- strafbar – also schon der Fall, indem ein Täter nur lage finden Sie z. B. unter: www.klicksafe.de versucht, Kontakt aufzunehmen. Die „Versuchs- strafbarkeit“ betrifft all jene Fälle, in denen Täterinnen und Täter annehmen, (sexuellen) Kontakt zu einem Kind bis 13 anzubahnen, tat- sächlich aber mit einem Jugendlichen oder Er- wachsenen, einem Elternteil oder mit verdeckten Polizeibeamten kommunizieren. 12
FAQ zu Smartphone und Internet Wie gehen die Täter bei Cybergrooming vor? Gibt es viele Fälle von Cybergrooming? Menschen, die ein (sexuell motiviertes) Interesse In den vergangenen Jahren wurden in Deutschland an Kindern oder Jugendlichen haben, gelingt es jährlich ca. 1.500 Fälle von Cybergrooming besonders gut, über soziale Netzwerke ein Ver- polizeilich erfasst. Es muss jedoch von einer trauensverhältnis zu dieser Zielgruppe aufzu- weitaus höheren Dunkelziffer ausgegangen bauen. In der Regel kommunizieren die Täter- werden. Durch die zunehmende Digitalisierung des innen und Täter zunächst über unverfängliche Alltags steigt für Kinder und Jugendliche das Themen (Interessen, Hobbys etc.) mit den jungen Risiko, dass sie über das Internet in sexuell Opfern. Sie versuchen die Probleme der Kinder motivierter Weise angesprochen werden. und Jugendlichen zu identifizieren und bieten ge- schickt ihre Hilfe an. Dadurch schaffen sie ein (vermeintliches) Vertrauensverhältnis, in dem auch Fragen über Sexualität keinen Verdacht bei den Betroffenen erwecken. Andere Täter gehen sehr direkt vor: Sie fragen schnell nach pornografi- schem Material. Dieses Vorgehen wirkt auf Kinder und Jugendlichen nicht nur überraschend, sondern kann auch erschrecken. 13
FAQ zu Smartphone und Internet Was ist Sexting? Ist Sexting strafbar? Der Begriff setzt sich aus den Wörtern „Sex“ und Nein, einvernehmliches Sexting ist keine Straftat. „texting“ (engl. für das Schreiben von Nachrichten) Es ist nicht verboten, intime Fotos oder Videos zusammen. Dabei versenden auch junge Menschen von sich selbst zu erstellen. Diese Inhalte können erotische Fotos, Videos oder Nachrichten über auch weitergegeben werden, wenn dies von allen Mail oder Messenger an den eigenen Freund oder Beteiligten freiwillig einvernehmlich und zur pri- die Freundin. Das Problem: Solche Inhalte können vaten Nutzung geschieht (gemeint ist hier z. B. schnell beispielsweise über WhatsApp-Gruppen im Rahmen einer partnerschaftlichen Beziehung). verbreitet werden. Dies geschieht oft dann, wenn Ob ein Verhalten in Verbindung mit Sexting strafbar eine Beziehung auseinandergeht. Die Verbreitung ist, ist vom Alter der beteiligten Personen und vom solcher intimen Inhalte kann gravierende Inhalt abhängig. persönliche Auswirkungen auf die Betroffenen haben und auch Cybermobbing usw. nach sich So sind z. B. sexuelle Darstellungen von Kindern ziehen. (Personen bis 13 Jahre) ausnahmslos verboten (Kinderpornografie). Bei Jugendlichen ab 14 Jahren, die sich gegenseitig und einvernehmlich eigene Nacktbilder zusenden, handelt es sich um die Herstellung und Verbreitung von Jugendporno- grafie (§ 184c StGB). In partnerschaftlichen Beziehungen zwischen Jugendlichen kann dies allerdings auch als nicht strafbar gewertet werden. Unter Jugendlichen wird die Verbreitung straf- rechtlich relevant, wenn eine Schülerin oder ein Schüler ein zunächst einvernehmlich zuge- schicktes Nacktfoto eines anderen Jugendlichen an weitere Freunde verschickt oder dieses im Internet veröffentlicht. Dabei macht sich derjenige strafbar, der dieses Bild verbreitet. Zusätzlich strafbar macht sich aber auch die Person, die das Bild ursprünglich aufgenommen hat, wenn es pornografische bzw. jugendpornografische Elemente enthält. Pornografisch sind beispielsweise Bilder, die primär Geschlechtsorgane oder direkte sexuelle Handlungen zeigen. 14
FAQ zu Smartphone und Internet Um Jugendpornografie könnte es sich bereits Was sind Kettenbriefe und Online- handeln, wenn ganz oder teilweise unbekleidete Challenges? Jugendliche in „unnatürlich geschlechtsbetonter Ein Kettenbrief ist eine Nachricht, die vor allem Körperhaltung“ zu sehen sind (§ 184c Abs. 1 Nr. 1 über digitale Kommunikationsdienste wie z. B. StGB). Beim jugendlichen Sexting hat dies zur WhatsApp verbreitet wird. Oftmals verbirgt sich Konsequenz, dass sexuell laszive Aufnahmen unter hinter dem versendeten Text, Bild oder Video die die Definition der Jugendpornografie subsumiert Aufforderung, die Nachricht zu kopieren und an werden könnten. Dann wäre bereits der Besitz der mehrere Empfänger zu versenden. Durch diese Bilder strafbar (Näheres dazu erfahren Sie auf einfache Art des Teilens verbreiten sich die Seite 18 f.). Kettenbriefe immens schnell in einem Netzwerk. In sogenannten (Horror-)Kettenbriefen werden Über das Thema „Sexting“ sollte in der Schüler- dramatische Folgen geschildert, sollte der Ketten- schaft besonders sensibel und behutsam brief nicht weitergeleitet werden. Mitunter wird der aufgeklärt werden. Das gilt auch für die Eltern, Tod nahestehender Personen oder das Erscheinen die z. B. bei Elternabenden darüber informiert eines Monsters angedroht. werden sollten. Bei Online-Challenges handelt es sich um digitale In einem aufklärenden Gespräch mit Kindern und Wettkämpfe zu unterschiedlichen Themen. Diese Jugendlichen sollte deutlich darauf hingewiesen reichen von harmlosen Späßen (auch zu einem werden, dass Beziehungen im Streit enden können. guten Zweck) bis zu lebensgefährlichen Die ehemalige Partnerin oder der ehemalige Verhaltensweisen. Partner könnte einem bewusst schaden wollen und intime Bilder und Videos im Internet ver- breiten. Des Weiteren sollte darüber informiert Was kann ich meinen Schülerinnen und werden, dass das Internet nicht vergisst und eine Schülern zu (Horror-)Kettenbriefen raten? endgültige Löschung quasi unmöglich ist. Die Polizei rät, (Horror-)Kettenbriefe auf keinen Fall zu teilen, weiterzuverbreiten oder zu beantworten. Weiterführende Informationen dazu finden Ein Nicht-Verbreiten hat keine negativen Folgen! Sie unter www.klicksafe.de oder unter Ein Weiterverbreiten kann bei anderen Em- www.handysektor.de. pfängern, vor allem bei Kindern für Unwohlsein, Angst, Unsicherheit und im schlimmsten Fall für psychosomatische Störungen sorgen. Diese Kettenbriefe sollten umgehend vom Smartphone gelöscht und keinesfalls weiterverbreitet werden. 15
FAQ zu Smartphone und Internet Ist das Versenden eines (Horror-)Ketten- Ist Hate Speech strafbar? briefs strafbar? Äußerungen oder Inhalte sind dann strafbar, Unter Umständen, ja. Derjenige, der einen (Horror-) wenn die Grenzen der freien Meinungsäußerung Kettenbrief verfasst oder einen solchen weiter- überschritten und die Rechte anderer verletzt leitet, macht sich dann strafbar, wenn der Inhalt werden. z. B. eine Gewaltandrohung (§ 241 StGB) oder eine Anleitung zu Gewalt (§ 111 Abs. 1 StGB) enthält. Einige mögliche Straftaten im Zusammen- hang mit Hate Speech sind: § 185 StGB: Beleidigung Was ist Hate Speech? § 86 StGB: Verbreiten von Propagandamitteln Hate Speech oder auch Hassrede genannt, verfassungswidriger Organisationen bezeichnet strafbare Äußerungen, Kommentare, § 111 StGB: Öffentliche Aufforderung zu Abbildungen oder Filmaufnahmen, die eine Person Straftaten oder Personengruppe aufgrund ihrer Sexualität, § 130 StGB: Volksverhetzung religiösen oder ethnischen Zugehörigkeiten § 131 StGB: Gewaltdarstellungen bedroht oder beleidigt. Die über das Internet, die § 166 StGB: Beschimpfung von Bekenntnissen, sozialen Netzwerke oder per Messenger wie Religionsgesellschaften und WhatsApp verbreiteten Inhalte, können extremis- Weltanschauungsvereinigungen tisch, rassistisch, antisemitisch, sexistisch, homophob, holocaustverleugnend oder gewalt- verherrlichend sein. Solche Inhalte finden sich Welche über digitale Medien verbreiteten oft in Kommentarspalten sozialer Netzwerke oder Inhalte werden als strafbar eingestuft? werden auch über sogenannte Fake-Accounts Es gibt bestimmte Inhalte, die als verboten verbreitet. angesehen werden. Im Zusammenhang mit Extremismus (Hate-Speech) ist es beispielsweise verboten, Inhalte zu verbreiten, die gegen Minderheiten hetzen oder zur Gewalt aufstacheln. Auch wer Symbole und Kennzeichen verfassungs- widriger Organisationen über digitale Medien verbreitet, macht sich strafbar. Gleiches gilt für Darstellungen von grausamen oder unmenschli- chen Gewalttaten. Aber auch pornografische Texte, Videos und Abbildungen kursieren durchaus unter Schülerinnen und Schülern. Strafbar macht sich dabei derjenige, der einem Kind oder einem Jugendlichen solche Inhalte zukommen lässt. Dabei können Täter auch Kinder oder Jugendliche selbst sein. 16
FAQ zu Smartphone und Internet Wichtig: Kinderpornografische Darstellungen sind Schülerinnen und Schüler sollten wissen, dass weltweit strafbar. Bei Kinderpornografie ist nicht diese strafbare Verbreitung nicht unentdeckt nur die Verbreitung eine Straftat, sondern bereits bleibt. Alle großen Anbieter sozialer Medien wie der Besitz. Werden Inhalte beispielsweise in z. B. Facebook, Instagram und WhatsApp haben WhatsApp-Gruppen geteilt, machen sich auch ihren Sitz in den USA und sind dort gesetzlich die Empfänger der Nachrichten strafbar, weil sie verpflichtet, jeden Verdacht auf kinder- und in den Besitz von kinderpornografischen jugendpornografische Inhalte einer halbstaatlichen Darstellungen gelangen. Mehr Informationen Behörde zu melden. Dazu scannen sie ihren unter dazu finden Sie auf Seite 18 f. gesamten Datenbestand ständig mit ausgewähl- ten Algorithmen, die z. B. den Anteil nackter Haut im Bild erkennen. Diese Verdachtsfälle leitet die Warum verbreiten Schülerinnen und Schüler Behörde in die jeweils zuständigen Länder weiter. verbotene Inhalte untereinander? Der Versender oder die Versenderin ist anhand der Aus polizeilicher Erfahrung ist bekannt, dass IP-Adresse oder der Telefonnummer einfach sich viele jugendliche Täterinnen und Täter der herauszufinden. So gelangen jährlich ca. 70.000 Tragweite ihres Handelns nicht bewusst sind. Hinweise nach Deutschland. Gründe hierfür sind: Leichtsinn, Gewohnheit alles weiterzuleiten oder schlicht Unkenntnis darüber, dass ein Bild, ein Symbol oder ein Video eine Straftat darstellen. Manche wollen durch die Ver- breitung solchen Materials auch schockieren oder provozieren. Nur wenige sind sich darüber im Klaren, dass sie verbotene Inhalte verbreiten. 17
FAQ zu Smartphone und Internet Was wird als Kinderpornografie, was Was kann ich tun, wenn an meiner Schule als Jugendpornografie bezeichnet? kinder- oder jugendpornografische Darstellun- Unter Kinderpornografie werden Darstellungen gen über Messenger usw. verbreitet werden? verstanden, die den sexuellen Missbrauch von Sie selbst können und müssen von Schülern Personen bis 13 Jahren zeigen. Unter Jugendpor- verbreitetes Material nicht hinsichtlich seiner nografie werden pornografische Darstellungen Strafbarkeit bewerten. Wenn Sie glauben, dass zusammengefasst, die sexuelle Handlungen von, ein Inhalt nicht legal sein kann, sollten Sie der an oder vor Personen von 14 bis 17 Jahren zeigen. Sache nachgehen. Haben Sie eine Vermutung, Dazu gehören in beiden Fällen auch Abbildungen aber keinen konkreten Verdacht, fragen Sie bei- eines ganz oder teilweise unbekleideten spielsweise im Lehrerkollegium nach, ob andere Minderjährigen in unnatürlich geschlechtsbetonter ähnliche Beobachtungen gemacht haben. Infor- Körperhaltung und in Bezug auf Kinder die sexuell mieren Sie die Polizei, um den Vorfall aufarbeiten aufreizende Wiedergabe unbekleideter zu können. Beachten Sie dabei auch die intern Geschlechtsteile und des unbe- aufgestellten Meldewege und -verpflichtungen kleideten Gesäßes eines Kindes. Strafbar ist der Ihrer Einrichtung. Besitz, das Sich-Verschaffen, Herstellen oder die Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen, aber Wenn eine Schülerin oder ein Schüler im Rahmen auch von Schriften und zeichnerischen Dar- von (Cyber-)Mobbing immer wieder solche Inhalte stellungen von sexuellen Handlungen an und von zugeschickt bekommt, sollte unmittelbar Straf- Minderjährigen. Darunter fallen beispielsweise anzeige bei der Polizei erstattet werden. Dafür Manga-Bilder mit entsprechenden sexuellen Dar- dürfen Betroffene in diesem Fall auch Beweise in stellungen oder Erzählungen mit entsprechendem Form von Screenshots sichern, um den Vorfall Inhalt. Nähere Informationen dazu finden Sie unter zu dokumentieren. www.polizei-beratung.de/faqzukinderporno- grafie Wie gelangen Schülerinnen und Schüler an kinder- oder jugendpornografische Darstellun- gen und Videos? Schülerinnen und Schüler können zum einen über Sexting (Näheres dazu auf Seite 14) an Material gelangen. Zum anderen suchen Schülerinnen oder Schüler bewusst nach solchen Abbildungen im Internet oder in sozialen Netzwerken, um diese anschließend unter Gleichaltrigen weiterzuver- breiten. Halbwegs versierte Internetnutzer können verhältnismäßig einfach an solche Darstellungen gelangen: bei der Internetsuche, in sozialen Netzwerken oder möglicherweise auch im Darknet. 18
FAQ zu Smartphone und Internet Wie kann ich meine Schülerinnen und Schüler Wie kann die Schule besser über die über die strafbare Verbreitung von Kinder- und Verbreitung von verbotenen Inhalten aufklären? Jugendpornografie aufklären? Die Schule kann auch die Eltern der Schülerinnen Wichtig ist, dass die Schülerinnen und Schüler und Schüler über diese Problematik aufklären. wissen, dass Besitz, Erwerb und die Verbreitung Dies kann mit Unterstützung der Polizei solcher Inhalte strafbar ist. Verdeutlichen Sie beispielsweise bei Elternabenden oder über ihnen eindringlich, dass sie zu Täterinnen und Elternbriefe geschehen. Darüber hinaus sollten Tätern werden bzw. ab 14 Jahren selbst straf- an der Schule Regeln vereinbart werden, wie mit rechtlich zur Verantwortung gezogen werden der Verbreitung verbotener Inhalte umgegangen können, wenn sie solche Inhalte über soziale wird. Deutlich werden sollte, in welchem Fall die Netzwerke wie WhatsApp an Freunde, Bekannte Schule eine Strafanzeige bei der Polizei erstatten oder Gruppenmitglieder weiterverbreiten. wird. Diese Regel müssen die Schülerinnen und Schüler kennen, damit sie wissen, dass ihre Einhaltung überprüft wird. Tipps für Ihre Schülerinnen und Schüler › Besitz, Erwerb und Verbreitung von Kinder- und Das betrifft auch strafunmündige Kinder. Die Jugendpornografie sind Straftaten. rechtlichen Folgen für die Beteiligten sind in Abhängigkeit des Alters und je nach Ent- › Wer solche Inhalte unaufgefordert erhält, scheidung der zuständigen Staatsanwalt- sollte diese auf keinen Fall weiterverbreiten. schaft völlig unterschiedlich. So kann das Jeder sollte die Versender solcher Inhalte über Smartphone von der Polizei z. B. auf Werks- die Strafbarkeit informieren. einstellung zurückgesetzt werden oder einbehalten werden. › Auch Schülerinnen und Schüler sollten über ihre Eltern Strafanzeige bei der Polizei er- › Im Einzelfall kann das Smartphone dauerhaft statten, wenn sie pornografische und andere entzogen werden. Dabei ist zu bedenken, dass verbotene Inhalte über Messenger oder soziale in vielen Fällen ein Elternteil als Anschlussin- Netzwerke erhalten haben. haber der SIM-Karten der Smartphones ein- getragen ist und somit bei einer Strafanzeige › Ist das Smartphone das Tatmittel, dann wird auch sein Name in den polizeilichen Akten es von der Polizei einbehalten – mit allen vermerkt wird. Kontakten, Fotos oder sonstigen Daten. 19
FAQ zu Smartphone und Internet 2.3. Fragen zu Verdacht und Strafanzeige Kann ich einer Schülerin oder einem Schüler Verschwiegenheit zusichern? Muss die Schulleitung bei Verdacht Diese Frage lässt sich nicht grundsätzlich bejahen. auf eine Straftat die Polizei informieren? Die Verschwiegenheit gegenüber einer Schülerin Bei einer akuten Bedrohung oder Gefahr für das oder einem Schüler hat Grenzen, z. B. wenn akute Leben von Schülerinnen und Schülern oder anderen Gefahr für Leib und Leben besteht oder der Schulangehörigen muss unverzüglich die Polizei Verdacht auf eine Straftat im Raum steht. Sie als informiert werden. In anderen Fällen gelten die in Lehrkraft haben kein Zeugnisverweigerungsrecht einem Schulerlass oder in der Schule intern aus beruflichen Gründen und sind im Strafprozess aufgestellte Meldewege. zur Zeugenaussage gegen Schüler verpflichtet. Die Zeugnispflicht geht insoweit der Schweige- Wenn kein akuter Handlungsbedarf vorliegt, pflicht vor. kann die Schulleitung beispielsweise auf pädagogische Mittel setzen. Trotzdem sollte Die Schulleitung kann bei einem anonymen Hinweis gerade dann auch der Schutz des Opfers Strafanzeige von Amts wegen bei der Polizei unbedingt beachtet werden. erstatten. Das kommt dem Opfer zugute und schützt es gleichermaßen, da die Anzeige von Gerade wenn der Verdacht auf eine Straftat im der Schulleitung initiiert wurde. schulischen Kontext besteht, könnten sich Ihnen auch Fragen zum Datenschutz stellen. Pauschale Empfehlungen dazu kann diese Handreichung nicht geben. Bei Unsicherheiten und Zweifel wenden Sie sich an Ihren Datenschutzbeauftragten. Mehr Informationen unter: www.bfdi.bund.de 20
FAQ zu Smartphone und Internet Kann ich mich bei einem Verdacht auf Kommt jeder Fall vor Gericht? eine Straftat von der Polizei zunächst Über das weitere Verfahren nach einer Straf- beraten lassen? anzeige entscheidet die Staatsanwaltschaft. Ja, aber bedenken Sie, dass die Polizei der Diese kann Anklage beim zuständigen Jugend- Strafverfolgungspflicht unterliegt, d. h. beim gericht erheben. Nach dem Jugendgerichtsgesetz Bekanntwerden von Straftaten ein Ermittlungs- kann ein Verfahren aber vermieden werden, wenn verfahren einleiten muss. Trotzdem steht nach andere Maßnahmen als ausreichend erachtet § 2 des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) bei der werden. Dazu gehören Verwarnungen, Schadens- Polizei der Erziehungsgedanke bei jugendlichen wiedergutmachungen, Geldauflagen oder ein und heranwachsenden Tatverdächtigen im Täter-Opfer-Ausgleich. Vordergrund. Wird das Jugendstrafrecht an- gewendet, so soll es einer erneuten Straftat des Ein bereits begonnenes Verfahren kann auch jungen Menschen entgegenwirken. Deswegen eingestellt werden. Diese Möglichkeit wird werden bei der Polizei alle Rechtsfolgen vorrangig Diversion genannt: Gemeint ist damit die am Erziehungsgedanken ausgerichtet. Es geht Umlenkung eines Jugendstrafverfahrens ohne also weniger um Strafe, als vielmehr um Erziehung Gerichtsverfahren und Urteil in eine Entschul- bei Grenzüberschreitungen. digung bei Opfern oder in einen Täter-Opfer- Ausgleich. 21
3. Strafanzeige: Das sollten Sie wissen Sowohl Lehrerinnen und Lehrer als auch die Eine Anzeige bei der Polizei muss erstattet Schulleitung können eine Strafanzeige bei der werden, wenn bestimmte schwere Straf- Polizei erstatten. Daraufhin läuft ein polizeiliches taten (Auswahl aus dem Strafgesetzbuch)1 Ermittlungsverfahren an. Dies geschieht auch, begangen werden könnten, u. a.: wenn ein Opfer selbst oder seine Eltern keine Strafanzeige erstatten und kein Interesse an einer › Mord, Totschlag, Strafverfolgung haben. › Raub, › Geiselnahme oder Eine Strafanzeige seitens der Schule muss › Brandstiftung. erstattet werden, wenn es sich um besonders schwere Straftaten handelt, z. B. bei sexuellem Darüber hinaus ist eine Anzeige in Kindesmissbrauch. Unabhängig von einer folgenden Fällen immens wichtig: gesetzlichen Anzeigepflicht sind Lehrkräfte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen berufen › ei sexuellem Missbrauch von Kindern b und müssen Übergriffe von ihnen abwenden. Sie und Jugendlichen, sollten daher grundsätzlich die Polizei über einen Verdacht informieren. › bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung, 3.1. Handeln bei Verdacht › ei Verstößen gegen das Betäubungs- b mittelgesetz, Unter Umständen ist es für die Schulleitung oder für eine Lehrkraft selbst schwer zu entscheiden, › ei erheblichen Fällen von Bedrohung, b wann eine Anzeige erstattet werden muss. Sachbeschädigung oder Nötigung, Unterstützung und Hilfe erhalten sie bei ihrer übergeordneten Behörde, aber auch bei › ei Verbreitung von verbotenen Inhalten b Opferberatungsstellen. (z. B. extreme Gewalt, extremistische Parolen und Symbole, Missbrauchsdar- Sie sollten bei einer Entscheidung immer die stellungen). an der Einrichtung festgelegten Regeln für den Umgang mit einem Verdacht auf eine Straftat beachten. Liegen konkrete Hinweise auf eine Straftat vor, sollten diese immer ernst genommen werden. Auf keinen Fall sollten Vorfälle ver- schwiegen oder Opfer nach einer Tat allein gelassen werden. Das Strafrecht unterscheidet zwischen Verbrechen und Vergehen (auch wenn dies umgangssprachlich häufig miteinander gleichgesetzt 1 wird). Kurzgefasst: Jedes Verbrechen ist eine Straftat, aber nicht jede Straftat ist ein Verbrechen. Mord- und Totschlag sind beispielsweise Verbrechen. Der klassische Diebstahl oder die Körperverletzung sind Vergehen. Zur Differenzierung wird das Strafmaß herangezogen: Verbrechen sind Straftaten, die mit einer Mindestfreiheitsstrafe von 12 Monaten bewährt sind. 23
Strafanzeige: Das sollten Sie wissen In Fällen wie bei einer Auseinandersetzung Die Anzeige ist ein Signal an Täter und Opfer zwischen Schülern ohne ernsthafte Verletzungen Gerade für Opfer von Körperverletzung oder kann die Schulleitung entscheiden, ob päda- Bedrohung ist eine Anzeige bei der Polizei seitens gogische oder schulpsychologische Unter- der Schulleitung ein wirksamer Schritt, um den stützung, erzieherische Einwirkungen beziehungs- Gewaltkreislauf zu beenden. Die betroffenen weise Ordnungsmaßnahmen ausreichen oder ob Kinder und Jugendlichen werden von Tätern oft so wegen der schweren Auswirkungen der Tat die unter Druck gesetzt, dass sie sich anderen Polizei benachrichtigt werden muss. Personen nicht anvertrauen können. Ihr Leidens- weg verlängert sich, weil die Täter ohne Folgen zu befürchten, weitermachen können. Anzeigen sind hilfreich für schnelle Beweisaufnahmen Eine Strafanzeige bei der Polizei und ein Jugend- Bedenken Sie: Auch in anderen Fällen kann strafverfahren sind erfahrungsgemäß für viele eine Anzeige bei der Polizei sinnvoll sein. Sie Täter so einschneidende Erlebnisse, dass sie ihre kann weitere Straftaten verhindern. Es ist Opfer in Ruhe lassen. Darüber hinaus müssen sie grundsätzlich ratsam, die Polizei früh sich mit ihren Taten auseinandersetzen, was auch einzubeziehen. Denn je früher diese von einer dem erzieherischen Gedanken entgegenkommt. Straftat erfährt, desto schneller kann sie handeln und Spuren und Beweise für eine Tat Dass eine Täterin oder ein Täter zur Verantwortung finden sowie sichern. Insbesondere bei gezogen wird, ist auch für Opfer ein wichtiges mobilen Geräten können Beweise auch über Signal. Fernlöschung vernichtet werden. Die Polizei trifft in solchen Fällen besondere Sicherungs- maßnahmen, um diese Löschung zu verhindern. 24
Strafanzeige: Das sollten Sie wissen Besonderheiten bei Verdacht auf So handeln Sie bei Verdacht auf eine Sexualstraftaten Sexualstraftat im schulischen Kontext: Kinder und Jugendliche, die Opfer sexueller Gewalt wurden, können Taten meistens sehr gut geheim › ehmen Sie Hinweise und mögliche N halten. Oft werden sie von Täterinnen und Tätern Schilderungen ernst. dazu gezwungen. Diese manipulieren geschickt oder drohen Betroffenen beispielsweise mit › ermeiden Sie emotionale Aktionen V Gewalt (auch gegen andere dem Opfer nahe- und Panik. stehende Personen). Betroffene schweigen auch, weil sie große Scham empfinden oder das Ge- › berlegen Sie in Ruhe, wie Sie den Vorfall Ü schehene verdrängen wollen. Bei einer Vermutung klären und wie Sie das Opfer vor weiteren und einem Verdacht auf sexuelle Gewalt sollte Übergriffen schützen können. Sie können entsprechend behutsam vorgegangen und alle sich auch anonym an Beratungsstellen Beobachtungen und andere Hinweise genau wenden und sich Rat einholen. abgewogen werden. › ähere Informationen erhalten Sie unter N Bei Vermutung und Verdacht auf sexuelle Gewalt www.missbrauch-verhindern.de oder im schulischen Kontext sollten sich Lehrkräfte unter www.hilfeportal-missbrauch.de Unterstützung bei einer Beratungsstelle oder einer Opferhilfeeinrichtung holen. Ein Gespräch mit › nonyme telefonische Beratung erhalten A Fachleuten kann dabei helfen, das Geschehen Sie unter der Nummer: 0800-22 55 530. einzuordnen und das weitere Vorgehen zu planen – ganz im Sinne des Opferschutzes. Auch das Jugendamt muss bei entsprechenden landes- eigenen Regelungen über den Verdacht auf sexuelle Gewalt informiert werden. 25
Strafanzeige: Das sollten Sie wissen 3.2. Einen Verdacht dokumentieren Dabei können sie Screenshots erstellen. Bei Websites sollten sie die vollständige URL Eine Lehrkraft darf auch bei begründetem (www-Adresse) sichern. Daraus kann der Verdacht auf eine Straftat nicht (ohne die Profilname aus einem sozialen Netzwerk Zustimmung der Erziehungsberechtigten bzw. ersichtlich sein. eines volljährigen Schülers) auf die Inhalte eines Smartphones usw. zugreifen (Näheres dazu auf Seite 10). Selbst wenn eine Schülerin oder ein Vosicht bei Verdacht auf Kinder- und Schüler das Smartphone freiwillig aushändigt, darf Jugendpornografie die Lehrkraft darin nicht nach Beweisen für eine Vorsichtig sein sollten Lehrerinnen und Lehrer Straftat suchen. Das ist Aufgabe der Polizei. Eine bei einem Verdacht auf Kinder- und Jugend- Lehrkraft kann in diesem Zusammenhang pornografie: Wenn Sie vermuten, dass der Beobachtungen dokumentieren und eventuell Inhalt kinder- oder jugendpornografisch sein Namen von Beteiligten notieren. Sollten sich könnte, wenden Sie sich frühzeitig an Ihre Mitschülerinnen und Mitschüler direkt an sie örtliche Polizeidienststelle. Fragen Sie wenden, können deren Berichte einen Verdacht konkret danach, ob in Ihrem geschilderten Fall ebenfalls stützen. Lehrerinnen und Lehrer dürfen Screenshots im Rahmen der Beweissicherung in diesem Zusammenhang öffentlich zugängliche notwendig sind. Denn bei der Sicherung von Internetseiten, Kommentare in sozialen kinder- oder jugendpornografischem Material Netzwerken oder Profile dokumentieren. kann sich jeder unter Umständen selbst strafbar machen. Durch einen Screenshot würden Sie als unbeteiligte Person in den Besitz verbotener Inhalte gelangen. 26
Strafanzeige: Das sollten Sie wissen 3.3. Strafanzeige erstatten 3.4. Dokumentation an die Polizei übermitteln Eine Strafanzeige kann jederzeit an jeder Polizei- Mögliche Beweise können Lehrerinnen und Lehrer dienststelle erstattet werden. Diese ist an keine bei der Strafanzeigenerstattung an die Polizei Form gebunden und kann grundsätzlich persönlich, übergeben. Vorab können sie bei der örtlichen telefonisch, schriftlich oder über die Online-Wache Polizeidienststelle erfragen, wie sie in ihrem des jeweiligen Bundeslandes (www.polizei.de) individuellen Fall Beweise sichern und weiter- gestellt werden. Lehrerinnen und Lehrer können die geben können. Strafanzeige auch erst einige Wochen nach einer Tat stellen. Das ist häufig der Fall, wenn es ein besonderes Schutzinteresse des Opfers, wie bei Sexualstraftaten, gibt. Dann sollten sie zunächst Opferschutzexperten hinzuziehen. 27
4. Aufgaben der Polizei nach einer Strafanzeige und im Strafverfahren Nach dem sogenannten Legalitätsprinzip muss die in Ermittlungsverfahren mit Kindern und die Polizei eine Straftat verfolgen, wenn sie davon Jugendlichen eingesetzt werden, haben eine erfahren hat. spezielle Ausbildung im Jugendstrafrecht und im Umgang mit jungen Menschen. Sie können Nach einer Strafanzeige muss die Polizei ent- aufgrund ihres Fachwissens gut auf ihre Belange sprechend tätig werden, d. h. die Ermittlungen eingehen. aufnehmen und den Fall an die Staatsanwaltschaft weitergeben. Zu den weiteren Aufgaben der Polizei Wie es nach einer Anzeigenerstattung und der gehört auch die Befragung von Tatverdächtigen Vernehmung weitergeht, prüft und entscheidet und Opfern. Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, die Staatsanwaltschaft. So geht es nach einer Strafanzeige weiter: Erziehungsmaßregeln Zuchtmittel Jugendstrafe Weisungen Hilfe zur Erziehung Verwarnung Auflagen Jugendarrest Freiheitsstrafe z. B. Erziehungsbei- Schadenswider- Freizeitarrest Mit Bewährung standschaft gutmachung Aufenthaltsort Heim/Familie Kurzarrest Ohne Bewährung Betreute Entschuldigung Ausbildung, Wohnform Arbeitsleistungen Dauerarrest Arbeit Arbeitsleistung Geldbetrag an Jugendarrest neben gemeinnützige Jugendstrafe Eintichtung (§ 16 a JGG) Das Original stammt von KHK Kobusynski, Polizei Hamburg. 29
5. Besondere Stellung von Kindern und Jugendlichen im Strafrecht Kinder und Jugendliche sind strafrechtlich be- Jugendliche zwischen 14 und 17 Jahren und auch sonders geschützt. Für sie gibt es spezielle Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren Strafen und Strafverfahrensregeln. Diese sind im werden im Strafrecht ebenfalls besonders Jugendgerichtsgesetz (JGG) festgeschrieben behandelt. Die Rechtsfolgen und das Verfahren (Näheres dazu finden Sie in Kapitel 2.3). sind bei ihnen vorrangig am Erziehungsgedanken auszurichten. Staatsanwaltschaft und Gericht Grundsätzlich gilt: Kinder (bis 13 Jahre) sind können ihnen daher Weisungen und Auflagen schuldunfähig. Jedoch müssen Straftaten von auferlegen, beispielsweise eine soziale Arbeits- Kindern nicht tatenlos hingenommen werden. leistung. Darüber hinaus spielt auch der Täter- Wenn sie wiederholt und schwerwiegend gegen Opfer-Ausgleich bei einer Verurteilung von Strafgesetze verstoßen, können das Jugendamt Minderjährigen eine wichtige Rolle. Beide Aspekte sowie das Familiengericht eingeschaltet werden sollen das Sozialverhalten positiv beeinflussen. und entsprechend auch Maßnahmen ergreifen. Besteht der Verdacht auf eine Straftat, werden ihre Eltern oder Sorgeberechtigten verständigt. In diesem Fall leitet die Polizei Ermittlungen ein und prüft, ob Strafmündige (Personen ab 14 Jahren) an der Tat beteiligt waren. Für Personen- oder Sachschäden lassen sich bereits Kinder ab sieben Jahren (oder ihre Sorge- berechtigten) zivilrechtlich haftbar machen. Das kann in Form von Schmerzensgeld oder Schadens- ersatz geschehen. 31
6. Beispielhaftes Vorgehen in einem Fall von Cybermobbing Das folgende Kapitel erläutert beispielhaft die Um die Problematik von Cybermobbing auch Handlungsmöglichkeiten von Lehrerinnen und anderen Schülerinnen und Schülern zu verdeut- Lehrern bei Cybermobbing in der Schule. Das lichen, wird dieses Thema im Unterricht behandelt. Vorgehen im geschilderten Fall ist keine pauschale Ziel ist es, die Schulklasse für Rechtsverletzungen Empfehlung, die in jedem Fall greift. Vielmehr zeigt und eventuell strafrechtlich relevante Taten zu das Kapitel den Handlungsspielraum von sensibilisieren. Dazu wird auch ein Experte aus Lehrkräften auf. einer Opferberatungsstelle eingeladen. 6.1. Fallschilderung und Lösungsansatz 6.2. Informationen zum Vorgehen bei Verdacht Über den Schüler Marc (Alter 14) sind seit längerer Zeit kompromittierende Gerüchte zwischen den Wenn ein begründeter Verdacht auf eine Straftat Schülerinnen und Schülern der Klassenstufe acht wie z. B. eine Beleidigung oder Verleumdung auf- im Umlauf. Diese negativen und beleidigenden kommt, können Lehrerinnen und Lehrer den Eltern Aussagen werden auch über Smartphones bzw. die Entscheidung überlassen, eine Strafanzeige zu in sozialen Netzwerken verbreitet. Eine Lehrkraft erstatten und einen Strafantrag zu stellen. erfährt zufällig davon. Wie sollte sie sich Hintergrund: Eine Beleidigung nach § 185 StGB verhalten? wird gemäß § 194 StGB grundsätzlich nur auf konkreten Strafantrag hin verfolgt. Dabei kann sich Lösungsansatz die Lehrkraft auch als Zeuge zur Verfügung stellen. Die Lehrkraft handelt und schreitet ein. Zunächst wird die Schulleitung über den Vorfall informiert. Neben der strafrechtlichen Verfolgung kommt im Daraufhin sucht die Lehrerin oder der Lehrer das geschilderten Fall auch eine Ahndung nach Gespräch mit Marc. Da die Täterinnen und Täter zu schulrechtlichen Normen in Betracht. Im Einzelfall diesem Zeitpunkt bereits bekannt sind, wendet kann auch eine Erziehungs- und Ordnungsmaß- sich die Lehrkraft auch an diese. In gemeinsamen nahme nach dem jeweiligen Landesschulgesetz Gesprächen wird nach einer Lösung gesucht und folgen. Darüber entscheiden unter Beachtung des eine Wiedergutmachung unter allen Beteiligten Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit die vereinbart. Anschließend wird auch das Schul- Klassen- oder Schulleitung. Auch aus diesem kollegium über den Vorfall und die vereinbarte Grund sollte die Schulleitung zwingend über Lösung informiert. Da sowohl Marc als auch die Vorfälle dieser Art informiert werden. Täterinnen und Täter minderjährig sind, werden zudem Gespräche mit den Eltern geführt. Um den Vorfall besser einordnen zu können und in den Dialog mit allen Beteiligten gehen zu können, hat die Lehrkraft alle notwendigen Beobachtungen und Vorgänge dokumentiert. 33
Beispielhaftes Vorgehen in einem Fall von Cybermobbing 6.3. Grundlegende Empfehlungen bei Tipps für den Opferschutz Cybermobbing › Um sich vor weiteren Mobbing-Attacken zu schützen, sollten Betroffene kompromittie- Die nachfolgenden Empfehlungen bilden nur einen rende Inhalte dem Netzwerkbetreiber melden. Handlungsrahmen für Lehrerinnen und Lehrern bei Cybermobbing. Alle genannten Punkten sollten im › Darüber hinaus gibt es in sozialen individuellen Fall geprüft und notfalls ergänzt Netzwerken, wie zum Beispiel Facebook, die werden. Möglichkeit, Kommentare oder Videos, welche nicht angemessene Inhalte darstellen, über So können Lehrkäfte bei Cybermobbing handeln: einen separat eingerichteten (Melde-)Button, dem Seitenbetreiber zu melden, damit diese 1. Dokumentieren Sie schriftlich alle Ihnen be- entfernt werden. Fehlen diese Meldebuttons, kanntgewordenen Fakten oder Beobachtungen. so können die Anbieter auch über die angegebenen Kontaktdaten im Impressum 2. Sprechen Sie mit den Tätern und Opfern. Suchen ermittelt werden. Sie nach gemeinsamen Lösungen und Wieder- gutmachungen. › Betroffene sollten sich umgehend der Familie, Freunden oder Bekannten anvertrauen. 3. Melden Sie den Vorfall der Schulleitung. Darüber hinaus gibt es auch spezielle Beachten Sie dabei die Meldewege und den Hilfsangebote im Internet, wie z. B. Zeitpunkt der Meldung in den internen „JUUUPORT“ (www.juuuport.de2). Regularien Ihrer Schule. 4. Planen Sie gemeinsam weitere Schritte. 5. In schwerwiegenden Fällen von Cybermobbing und bei Verdacht auf Straftaten sollten Sie die Polizei hinzuziehen. Die Schulleitung kann bei anonymen Hinweisen auf Straftaten ebenfalls Anzeige erstatten. Weitere Informationen zum Thema Cybermobbing finden Sie unter: www.klicksafe.de. 2 „Juuuport“ ist eine deutsche Selbstschutz-Plattform im Internet, auf der Jugendliche anderen Jugendlichen bei Problemen im Internet helfen. 34
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7. Weitere Informationen und Ansprechpartner Hilfreiche Internetseiten: Ansprechpartner für unterstützende Beratung www.polizeifürdich.de finden Sie auch in Ihrer Nähe. www.polizei-beratung.de www.klicksafe.de Jede Polizeidienststelle kann Ihnen auch www.irights.info Beratungsstellen in Ihrem Umkreis nennen. www.lehrer-online.de Dazu gehören z. B.: www.jugendschutz.net www.handysektor.de › Deutscher Kinderschutzbund Internetseiten zum Thema Opferschutz: › amilienberatungsstellen bei städtischen F www.missbrauch-verhindern.de oder kirchlichen Einrichtungen www.hilfeportal-missbrauch.de www.nummergegenkummer.de › Opferhilfeeinrichtungen www.weisser-ring.de Broschüren zur Information › „ Cybergrooming, Sexting, sexuelle Grenz- verletzungen“: Hrsg.: AJS NRW › „ Cyber-Mobbing begegnen – Prävention von Online-Konflikten“: Hrsg.: AJS NRW 37
Ansprechpartner der Polizeilichen Kriminalprävention Landeskriminalamt Hessisches Landeskriminalamt Landeskriminalamt Sachsen Baden-Württemberg Zentralstelle Kriminal- und Zentralstelle für polizeiliche Polizeiliche Kriminalprävention Verkehrsprävention Prävention Taubenheimstraße 85 Hölderlinstraße 1–5 Neuländer Straße 60 70372 Stuttgart 65187 Wiesbaden 01129 Dresden Tel.: 07 11/54 01-0, -34 58 Tel.: 06 11/83-0, - 84 85 Tel.: 03 51/8 55-0, -23 09 Fax: 07 11/54 01-1010 Fax: 06 11/83-84 88 Fax: 03 51/8 55-23 90 E-Mail: praevention@polizei.bwl.de E-Mail: beratungsstelle.hlka@ E-Mail: praevention.lka@ www.polizei-bw.de polizei.hessen.de polizei.sachsen.de www.polizei.hessen.de www.polizei.sachsen.de Bayerisches Landeskriminalamt Polizeiliche Kriminalprävention Landeskriminalamt Landeskriminalamt Maillingerstraße 15 Mecklenburg-Vorpommern Sachsen-Anhalt 80636 München Polizeiliche Kriminalprävention Polizeiliche Kriminalprävention Tel.: 0 89/12 12-0, -41 44 Retgendorfer Straße 9 Lübecker Straße 53–63 Fax: 0 89/12 12-41 34 19067 Rampe 39124 Magdeburg E-Mail: blka.sg513@ Tel.: 0 38 66/64-0, -61 11 Tel.: 03 91/2 50-0, -24 40 polizei.bayern.de Fax: 0 38 66/64-61 02 Fax: 03 91/2 50-30 20 www.polizei.bayern.de E-Mail: praevention@lka-mv.de E-Mail: praevention.lka@ www.polizei.mvnet.de polizei.sachsen-anhalt.de Polizei Berlin Landeskriminalamt www.polizei.sachsen-anhalt.de Zentralstelle für Prävention Landeskriminalamt Columbiadamm 4, 10965 Berlin Niedersachsen Landespolizeiamt Tel.: 030/4664-0, -979001 Polizeiliche Kriminalprävention Schleswig-Holstein E-Mail: lkapraev@polizei.berlin.de Am Waterlooplatz 11 Polizeiliche Kriminalprävention www.polizei.berlin.de 30169 Hannover Mühlenweg 166, 24116 Kiel Tel.: 05 11/2 62 62-0, -32 03 Tel.: 04 31/1 60-0, -6 55 55 Polizeipräsidium Land Fax: 05 11/2 62 62-32 50 Fax: 04 31/1 60-6 14 19 Brandenburg E-Mail: d32@lka.polizei. E-Mail: kiel.lpa132@ Polizeiliche Kriminalprävention niedersachsen.de polizei.landsh.de Kaiser-Friedrich-Str. 143 www.polizei.niedersachsen.de www.polizei.schleswig-holstein.de 14469 Potsdam Tel.: 03 31/2 83-42 60 Landeskriminalamt Landespolizeidirektion Fax: 03 31/2 83-31 52 Nordrhein-Westfalen Thüringen E-Mail: polizeiliche.praevention@ Polizeiliche Kriminalprävention Polizeiliche Kriminalprävention polizei.brandenburg.de Völklinger Straße 49 Andreasstraße 38, 99084 Erfurt www.polizei.brandenburg.de 40221 Düsseldorf Tel.: 03 61/6 62-0, -31 71 Tel.: 02 11/9 39-0, -32 05 Fax: 03 61/6 62-31 09 Polizei Bremen Fax: 02 11/9 39-32 09 E-Mail: praevention.lpd@ Präventionszentrum E-Mail: vorbeugung@polizei.nrw.de polizei.thueringen.de Am Wall 195, 28195 Bremen https://lka.polizei.nrw www.thueringen.de/th3/polizei Tel.: 04 21/3 62-19 003 Fax: 04 21/3 62-1 9 009 Landeskriminalamt Bundespolizeipräsidium E-Mail: praeventionszentrum@ Rheinland-Pfalz Polizeiliche Kriminalprävention polizei.bremen.de Polizeiliche Kriminalprävention Heinrich-Mann-Allee 103 www.polizei.bremen.de Valenciaplatz 1–7, 55118 Mainz 14473 Potsdam Tel.: 0 61 31/65-0 Tel.: 03 31/9 79 97-0 Landeskriminalamt Hamburg Fax: 0 61 31/65-24 80 Fax: 03 31/9 79 97-10 10 Polizeiliche Kriminalprävention E-Mail: LKA.LS3.MA@polizei.rlp.de E-Mail: kriminalpraevention@ Postfach 60 02 80, 22202 Hamburg www.polizei.rlp.de polizei.bund.de Tel.: 040/4286-50, -70707 www.bundespolizei.de Fax: 0 40/42 86-7 03 79 Landespolizeipräsidium Saarland E-Mail: kriminalpraevention@ Polizeiliche Kriminalprävention polizei.hamburg.de Graf-Johann-Straße 25–29 www.polizei.hamburg 66121 Saarbrücken Tel.: 06 81/9 62-0, - 28 68 Fax: 06 81/9 62-28 65 E-Mail: lpp20-kriminalpraevention@ polizei.slpol.de www.saarland.de/polizei.htm 38
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