Schulentwicklungsplan 2017-2022 - Stadt Kaarst
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*Schulentwicklungsplan 2017-2022
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 2
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Inhalt 1. Einführung ............................................................................................................ 5 1.1. Allgemeine Betrachtung ............................................................................... 5 1.2. Begriff der Schulentwicklungsplanung ......................................................... 5 1.3. Aufgaben und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung .......................... 6 2. Rechtsgrundlagen ................................................................................................ 7 2.1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005.................................................................... 7 2.2 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2. Schulgesetz (VO zu § 93 Abs.2 SchuG9 vom 18. März 2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.08.2016 ................................................................................................... 7 2.3 Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Rd. Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10 1995 (GABI. NW.I S:229) ............ 7 3. Mindestzügigkeit, geordneter Schulbetrieb, Klassenbildung ................................ 8 3.1 Einführung ................................................................................................... 8 3.2 Primarstufe – Grundschule .......................................................................... 8 3.3 Sekundarstufe I – Realschule, Gymnasium und Gesamtschule .................. 8 3.4 Sekundarstufe II – Oberstufe ....................................................................... 9 4. Schularten und Lernbereiche ..............................................................................10 4.1 Elementarbereich – Erste Stufe des Bildungswesen ..................................10 4.2 Primarbereich – Grundschulen ...................................................................10 4.3 Sekundarbereich I .......................................................................................10 4.3.1 Hauptschule ...................................................................................10 4.3.2 Realschulen ...................................................................................10 4.3.3 Gymnasien .....................................................................................11 4.3.4 Gesamtschulen ..............................................................................12 4.4 Sekundabereich II .......................................................................................13 4.5 Schulmitwirkung ..........................................................................................13 5. Schülerzahlentwicklung .......................................................................................14 5.1 Schülerzahlen im Kreisgebiet .....................................................................14 5.2 Schülerzahlen in der Stadt Kaarst ..............................................................15 5.2.1 Grundschüler..................................................................................16 5.2.2 Hauptschüler ..................................................................................17 5.2.3 Realschüler ....................................................................................18 3
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.4 Gymnasiasten ................................................................................19 5.2.5 Gesamtschüler ...............................................................................20 6. Gebietsstruktur ....................................................................................................21 6.1 Lage der Stadt und Räumliche Gliederung .................................................21 6.2 Städtebauliche Entwicklung ........................................................................21 6.3 Einwohnerentwicklung ................................................................................22 7. Stand und Entwicklung des Schulwesens in der Stadt Kaarst ............................23 7.1 Schulpflichtig werdende Kinder...................................................................23 7.2 Prognose zum Anmeldeverfahren zur Grundschule ...................................24 7.3 Prognose zum Anmeldeverfahren zur weiterführenden Schule ..................24 8. Einzelne Schulen ................................................................................................26 8.1 Grundschulen .............................................................................................26 8.1.1 Matthias-Claudius-Schule ..............................................................26 8.1.2 Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite .........................................28 8.1.3 Katholische Grundschule Kaarst ....................................................29 8.1.4 Astrid-Lindgren-Schule ...................................................................31 8.1.5 Gemeinschaftsgrundschule Vorst ..................................................34 8.1.6 Gemeinschaftsgrundschule Budica ................................................35 8.2 Gemeinschaftshauptschule Kaarst-Büttgen - nachrichtlich .........................37 8.3 Realschulen ................................................................................................40 8.3.1 Städtische Realschule Kaarst ........................................................40 8.3.2 Elisabeth-Selbert-Realschule .........................................................41 8.4 Gymnasien..................................................................................................44 8.4.1 Albert-Einstein-Gymnasium............................................................44 8.4.2 Georg-Büchner-Gymnasium ..........................................................48 8.5 Gesamtschule .............................................................................................52 8.6 Martinusschule - nachrichtlich.....................................................................56 9. Offene Ganztagsschule in der Stadt Kaarst ........................................................57 10. Zügigkeiten der Schulen......................................................................................60 10.1 Zügigkeiten der Grundschulen ....................................................................60 10.2 Zügigkeiten der weiterführenden Schulen ..................................................61 11. Bauliche Maßnahmen .........................................................................................63 11.1 Bauliche Maßnahmen in/an den Grundschulen ..........................................63 11.2 Bauliche Maßnahmen in/an den weiterführenden Schulen .........................63 4
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 1. Einführung 1.1. Allgemeine Betrachtung Die Verantwortung für das Schulwesen ist nach der Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland auf Länder und Gemeinden verteilt. Im Rahmen der Schulentwicklungsplanung ist das Land vor allem für folgende Einzelfragen zuständig: 1. Gliederung des Schulwesens in Schulform und Schulstufen 2. Versorgung der Schulen mit Lehrkräften 3. Festlegung von Rahmenwerten für die Klassenfrequenzen Die Gemeinden als Schulträger haben insbesondere folgende Funktionen zu erfüllen: 1. Errichtung und Unterhaltung von Schulen (organisatorische Einheiten und Schulbauten). 2. Versorgung der Schulen mit nicht lehrendem Personal, vor allem mit Hausmeistern und Sekretärinnen. 1.2. Begriff der Schulentwicklungsplanung Der Schulentwicklungsplan bildet den Rahmen für schulorganisatorische und schulbauliche Einzelmaßnahmen im Gebiet des öffentlichen Schulträgers. Er bestimmt und begründet die Ziele der örtlichen schulischen Entwicklung und die zu ihrer Erreichung notwendigen Maßnahmen. Der Rat der Stadt Kaarst hat folgende Grundsätze für die künftige Schulentwicklungsplanung in Kaarst beschlossen: Vorrangiges Ziel der Schulentwicklungsplanung der Stadt Kaarst ist die Sicherstellung der Versorgung mit ausreichendem und qualitativ hochwertigem Schulraum unter Wahrung eines verantwortlichen Umgangs mit Finanzressourcen künftiger Generationen. Dadurch soll ein an zukunftweisenden pädagogischen Erkenntnissen ausgerichteter Unterricht mit individueller Förderung jeden Kindes ermöglicht werden. Schulräume und Schulorganisation sollen die Bildung kleiner Klassen und eine innere und äußere Differenzierung im Unterricht unter Ausnutzung des gesetzlichen Möglichkeiten erleichtern. Bekenntnisschulen stellen ein wichtiges Element der Schullandschaft das und sind unverzichtbarer Teil des Bildungsangebots. Hier wird den Kindern fächerübergreifend die religiöse Dimension von Bildung eröffnet. Die Unterstützung des konfessionellen Ansatzes durch Kollegium, Elternschaft 5
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ und Kirschengemeinde vorausgesetzt, stellt ihre Sicherung und Unterstützung eine wichtige Aufgabe dar. Soweit aufgrund der Entwicklung der Schülerzahlen Maßnahmen erforderlich werden, die in Struktur und Organisation von Schulen eingreifen, werden diese nur auf der Grundlage eines ausgefertigten Umsetzungsprogramms mit Darlegung von Umfang und Zeitablauf eventuell baulich notwendiger Maßnahmen einschließlich einer Kostenfolgeabschätzung verschiedener Entwicklungsvarianten beraten und getroffen werden. Die Einschätzung der Eltern und Kollegen sind bereits in einem frühen, ergebnisoffenen Verfahrensstadium einzuholen. Die Kaarster Schullandschaft wird weiterhin aus den Schulsystemen Grundschule, Gymnasium, Gesamtschule und Realschule bestehen. Der Schulträger stützt und stärkt alle vier Schulsysteme. 1.3. Aufgaben und Zielsetzung der Schulentwicklungsplanung Die Schulentwicklungsplanung ist ein wichtiges Instrument zur Sicherung eines gleichmäßigen und bedarfsgerechten Schulangebotes sowie zur Lenkung und Steuerung des Schulwesens auf dem Gebiet des Schulträgers. Sie bildet den Rahmen für schulorganisatorische Einzelmaßnahmen. Um Fehlentwicklungen, Doppelangebote und zu kleine und unwirtschaftliche Schulen zu vermeiden, ist die Schulentwicklungsplanung mit der Planung benachbarter Schulträger abzustimmen. Die Schulentwicklungsplanung bildet somit auch die Grundlage für einen vernünftigen Ressourceneinsatz des Schulträgers und des Landes. Die Planung der Schulen und Standorte ist – unter Berücksichtigung des Angebots anderer Schulträger – so vorzunehmen, dass Angebote aller Schulformen, zu deren Errichtung und Fortführung der Schulträger verpflichtet ist, unter möglichst gleichen Bedingungen wahrgenommen werden kann (§ 80 SchulG). Die Schulentwicklungsplanung berücksichtigt 1. das gegenwärtige und zukünftige Schulangebot nach Schulformen, Schularten, Schulgrößen (Schülerzahl, Klassen pro Jahrgang) und Schulstandorten, 2. die mittelfristige Entwicklung des Schüleraufkommens, das ermittelte Schulwahlverhalten der Eltern und die daraus abzuleitenden Schülerzahlen nach Schulformen, Schularten und Jahrgangsstufen, 3. Die mittelfristige Entwicklung des Schulraumbestandes nach Schulformen, Schularten und Schulstandorten. Im Rahmen eines Genehmigungsverfahrens zur Errichtung, Änderung und Auflösung von Schulen, muss die Schulentwicklungsplanung jeweils anlassbezogen dargelegt werden. 6
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 2. Rechtsgrundlagen 2.1 Schulgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) vom 15. Februar 2005 Am 1. August 2005 ist das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (Schulgesetz NRW – SchG) in Kraft getreten und wurde zuletzt geändert durch das Gesetz vom 15.12.2016. Durch dieses Gesetz treten u.a. das Schulverwaltungsgesetz, das Schulordnungsgesetz, das Schulpflichtgesetz und das Schulfinanzgesetz außer Kraft (§ 130 SchG). Nach § 131 SchulG gelten die übrigen Verordnungen, die aufgrund der in § 130 aufgehobenen Gesetze erlassen wurden, bis zum Erlass neuer Vorschriften fort, soweit sie diesem Gesetz nicht wiedersprechen. Verwaltungsvorschriften sind in entsprechender Anwendung des Absatzes 1 des §131 Schulgesetz weiter anzuwenden und mit der Maßnahme, dass sie spätestens nach zwei Jahren diesem Gesetz anzupassen sind. 2.2 Verordnung zur Ausführung des § 93 Abs. 2. Schulgesetz (VO zu § 93 Abs.2 SchuG9 vom 18. März 2005 zuletzt geändert durch Verordnung vom 01.08.2016 Die Verordnung legt u.a. die Klassenbildungswerte fest. 2.3 Grundsätze für die Aufstellung von Raumprogrammen für allgemeinbildende Schulen und Förderschulen (Rd. Erl. des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 19.10 1995 (GABI. NW.I S:229) Durch obigen Erlass hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung die Raumprogramme für allgemein bildende Schulen und Förderschulen festgelegt. 7
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 3. Mindestzügigkeit, geordneter Schulbetrieb, Klassenbildung 3.1 Einführung Das Schulgesetz NRW – SchG vom 15.02.2005 – schreibt vor, dass Schulen die für einen geordneten Schulbetrieb erforderliche Mindestgröße haben müssen. Bei der Errichtung muss sie für mindestens fünf Jahre gesichert sein; dabei gelten 27 S.u.S. und Schüler als Klasse. Im § 82 Abs. 2 bis 8 SchuG sind die Mindestgröße für die Grundschulen, Hauptschulen, Realschulen, Gesamtschulen bis Klasse 10, Gymnasien bis Klasse 9 und die gymnasiale Oberstufe festgelegt. Für die Fortführung gelten die gemäß §93 Abs.2 Nr. 3 bestimmten Klassengrößen. Die für die Fortführung erforderliche Mindestzügigkeit ist langfristig gesichert, wenn der Schulentwicklungsplanung die festgelegten Klassenwerte zugrunde gelegt werden. Können an Grundschulen und an Schulen der Sekundarstufe I aufgrund der Anmeldungen Klassen nicht innerhalb der Bandbreite gebildet werden, so koordiniert die Schulaufsichtsbehörde die Entscheidung der Schulleitungen über die Aufnahme unter Beteiligung des Schulträgers. Der Schulträger entscheidet im Rahmen seiner Verantwortung für die Organisation des örtlichen Schulwesens, an welchen Schulen die erforderlichen Eingangsklassen gebildet werden. 3.2 Primarstufe – Grundschule Für die Primastufe-Grundschule gilt der Klassenfrequenzrichtwert – 23 Schüler je Klasse Es gilt die Bandbreite 15 bis 29 Schüler 3.3 Sekundarstufe I – Realschule, Gymnasium und Gesamtschule Für die Sekundarstufe I – Realschule, Gymnasium und Gesamtschule gilt der Klassenfrequenzrichtwert – 27 Schüler je Klasse. Es gelten folgende Bandbreiten: Bei Dreizügigkeit: Ab Klassen 6. bis Klasse 10. : 26 bis 30 Schüler In Klasse 5. : 25 bis 29 Schüler Bei Vierzügigkeit: Ab Klassen 6. bis Klasse 10. : 25 bis 31 Schüler In Klasse 5. : 24 bis 30 Schüler 8
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 3.4 Sekundarstufe II – Oberstufe In der Oberstufe darf die Mindestgröße von 42 Schülerinnen und Schülern im ersten Jahrgang nicht unterschritten werden. Das Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW kann Ausnahmen zulassen. In der Oberstufe beträgt der Klassenfrequenzwert 19,5. Grundkurse und Leistungskurse dürfen nur in dem Maße gebildet werden, dass die durchschnittliche Teilnehmerzahl dieser Kurse in den Jahrgangsstufen 11 bis 13 bzw. EF, Q1 und Q2 diesen Wert nicht unterschreitet. Die Zahl der von den Schulen zu bildenden Klassen (Klassenrichtzahl) ergibt sich dadurch, dass die Schülerzahl der Schule durch den jeweiligen Klassenfrequenzwert geteilt wird. Die Klassenrichtzahl darf nur insoweit überschritten werden, als nach dieser Verordnung die Klassenbildung in den Jahrgangstufen dies unumgänglich erforderlich macht oder ausdrücklich zugelassen ist. 9
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 4. Schularten und Lernbereiche 4.1 Elementarbereich – Erste Stufe des Bildungswesen Der Elementarbereich umfasst den Kindergarten und vergleichbare Formen von Kindertagesstätten. Er ist durch einen eigenständigen Bildungsbegriff (Elementarpädagogik) gekennzeichnet. 4.2 Primarbereich – Grundschulen Die Primarstufe besteht aus der Grundschule. Die Grundschule umfasst die Klassen 1 bis 4. Die Klassen 1 und 2 werden als Schuleingangsphase geführt. Darin werden die S.u.S. und Schüler entweder getrennt nach Jahrgängen oder in jahrgangsübergreifenden Gruppen unterrichtet. Die Klassen 3 und 4 sind aufsteigend gegliedert und können mit der Schuleingangsphase verbunden und jahrgangsübergreifend geführt werden. Die Grundschule vermittelt grundlegende Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten, führt hin zu systemischen Formen des Lernens und legt damit die Grundlage für die weitere Schullaufbahn. Grundschulen müssen bei der Errichtung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindesten eine Klasse pro Jahrgang. Eine Grundschule mit mindestens zwei aufsteigenden Klassen kann fortgeführt werden, wenn den S.u.S. und Schülern der Weg zu einer anderen Grundschule mit mindestens einer Klasse pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Nach der Änderung des Schulgesetzes vom 15.12.2016 sollen Grundschule mit weniger als zwei Klassen pro Jahrgang, wenn der Schulträger deren Fortführung für erforderlich hält, zur Erreichung der angemessenen Klassen- und Schulgröße im Sinne von §81 Abs.1 SchulG möglichst als Teilstandort geführt werden (Grundschulverbund). 4.3 Sekundarbereich I 4.3.1 Hauptschule Die Hauptschule umfasst die Klassen 5 bis 10. 4.3.2 Realschulen Die Realschule umfasst die Klasse 5 bis 10, in der Aufbauform die Klassen 7 bis 10. An der Realschule wird der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßgabe der ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase, für S.u.S. und Schüler (S.u.S.) mit besonders guten 10
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Leistungen auch nach dem Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe erteilt. Außerdem werden an der Realschule ein dem Hauptschulabschluss und ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss vergeben. (§ 15 Abs. 4). Eine Realschule muss mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang haben. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Realschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den S.u.S. und Schülern der Weg zu einer anderen Realschule mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. Mit der Einführung des § 132 c Schulgesetz NRW besteht die Möglichkeit an Realschulen den Bildungsgang Hauptschule anzubieten. Zur Sicherung von Schullaufbahnen kann an einer Realschule ein Bildungsgang ab Klasse 7 eingerichtet werden, der zu den Abschlüssen der Hauptschule führt, wenn eine öffentliche Hauptschule in der Gemeinde oder im Gebiet des Schulträgers nicht vorhanden ist. Der Unterricht soll in der Regel in binnendifferenzierter Form im Klassenverband stattfinden (§ 132c neu). Durch die Einführung des Hauptschulbildungsganges nach § 132 c Schulgesetz NRW muss die Realschule keine Kinder mehr „abschulen“. Alle Schülerinnen und Schüler können auf der Realschule bis zur Klasse 10 verbleiben. Anderseits kommen immer wieder Schülerinnen und Schüler aus den Gymnasien an die Realschule (auch an die Gesamtschule) als Schulformwechsel. Insbesondere nach den gymnasialen Aufbauklassen 5 und 6 ist ein Schulformwechsel zu verzeichnen. Die Schülerzahlen sind jedoch nicht maßgebend für die Klassenbildungen im Rahmen der Schulentwicklungsplanung und werden daher nicht separat aufgeführt. 4.3.3 Gymnasien Das Gymnasium umfasst die Klassen 5 bis 6, in der Aufbauform die Klassen 7 bis 9 (Sekundarstufe I) und die gymnasiale Oberstufe (Sekundarstufe II). Das Gymnasium erteilt mit Versetzung am Ende der Klasse 9 die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase in die gymnasiale Oberstufe und der Bildungsgänge der Berufskollegs, die zur allgemeinen Hochschulreife führen. Es erteilt mit der Versetzung zum Ende der Jahrgangsstufe 10 die Berechtigung zum Besuch der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe und dem mittleren Schulabschluss (Fachoberschulreife). Außerdem werden am Gymnasium in der Klasse 9 ein dem Hauptschulabschluss gleichwertiger Abschluss oder nach Maßnahmen der Ausbildungs-und Prüfungsordnungen ein dem Hauptschulabschluss nach Klasse 10 gleichwertiger Abschluss vergeben. Am Ende der Jahrgangsstufe10 findet nach Maßgabe der Ausbildungs- und Prüfungsordnung eine zentral schriftliche 11
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Leistungsüberprüfung statt, für die landeseinheitliche Aufgaben gestellt werden (§ 16 Abs. 4). Gem. Artikel 7 des 2. Schulrechtänderungsgesetztes vom 15.12.2016 wird diese neue Regelung erstmalig auf die S.u.S. angewandt, die sich im Schuljahr 2005/2006 in der Klasse 5 befinden. Entsprechendes gilt für die S.u.S., die sich in Klasse 6 befinden, wenn dies die Schulkonferenz gem. § 132 Abs. 5 Satz 2 beschlossen hat. Alle anderen S.u.S. beenden ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Vorschriften (Sekundarstufe I = Klasse 5 – 10, in der Aufbauform Klasse 7 – 10 und Sekundarstufe II = Klasse 11 – 13). Gymnasien müssen bis Klasse 9 bei der Errichtung mindestens drei Parallelklassen pro Jahrgang haben, bei der Fortführung mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang. Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann ein Gymnasium fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass die im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den S.u.S. der zu einem anderen Gymnasium mit mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. In Kaarst ist derzeit eine stabile Übergangsquote von 100 Prozent aus der Sekundarstufe I der Gymnasien in die Sekundarstufe II (Oberstufe) zu verzeichnen. Zwar wechseln nicht alle Schülerinnen und Schüler der Gymnasien in die eigene Oberstufe, jedoch werden diese durch Zugänge von den Kaarster Realschulen und anderen auswärtigen Schulen kompensiert. Der vorliegende Schulentwicklungsplan trifft keine Aussagen zu einer möglichen gesetzlichen Veränderung in der gymnasialen Sekundarstufe I. Eine mögliche Rückführung zu G8 wird Auswirkungen auf den Raumbedarf der Gymnasien haben. Dieser wirkt sich jedoch erst im 10. Jahrgang aus und liegt außerhalb dieses Schulentwicklungsplanes. 4.3.4 Gesamtschulen Die Gesamtschule umfasst die Klassen 5 bis 10 (Sekundarstufe I) und in der Oberstufe die Klassen 11 bis 13 (Sekundarstufe II). An der Gesamtschule werden in der Sekundarstufe I der Hauptschulabschluss, der Hauptschulabschluss nach 10 und der mittlere Schulabschluss (Fachoberschulreife) vergeben. Mit dem mittleren Schulabschluss wird nach Maßnahmen der Ausbildungs- und Prüfungsordnung die Berechtigung zum Besuch der Einführungsphase, für S.u.S. mit besonders guten Leistungen auch zum Besuch der Qualifikationsphase erteilt. Gesamtschule müssen bis Jahrgang 10 mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang haben. 12
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Wird diese Mindestgröße unterschritten, kann eine Gesamtschule fortgeführt werden, wenn sich aus der Schulentwicklungsplanung ergibt, dass dies im Planungszeitraum nur vorübergehend der Fall ist und den S.u.S. der Weg zu einer anderen Gesamtschule mit mindestens vier Parallelklassen pro Jahrgang nicht zugemutet werden kann. 4.4 Sekundarbereich II Die Oberstufe gliedert sich in eine einjährige Einführungsphase und die zweijährige Qualifikationsphase. Sie umfasst: 1. im Gymnasium die Jahrgangsstufen 10 bis 12, 2. in der Gesamtschule die Jahrgangsstufen 11 bis 13. Gem. Artikel 7 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes vom 27. Juni 2006 (GV. NRW.S. 278) wird diese neue Regelung erstmals auf die S.u.S. angewandt, die sich im Schuljahr 2005/2006 in der Klasse 5 befinden. Entsprechendes gilt für die S.u.S., die sich in Klasse 6 befinden, wenn dies die Schulkonferenz gem. ³ 132 Abs. 5 Satz 2 beschlossen hat. Alle anderen S.u.S. beenden ihre Schullaufbahn nach den bisherigen Vorschriften (Sekundarstufe I = Klasse 5 – 10, in der Aufbauform Klasse 7 – 10 und Sekundarstufe II = Klasse 11 – 13). In der gymnasialen Oberstufe ist eine Jahrgangsbreite mit mindestens 42 S.u.S. im ersten Jahr der Qualifikationsphase erforderlich. Das Ministerium kann Ausnahmen von dieser Mindestgröße zulassen. Die Oberstufe schließt mit der Abiturprüfung ab, mit der die allgemeine Hochschulreife verliehen wird. In der Oberstufe kann auch der schulische Teil der Fachoberschulreife erworben werden. Der praktische Teil wird nach Maßgaben der Ausbildungs– und Prüfungsordnung innerhalb von acht Jahren nach dem Verlassen der Oberstufe durch ein Praktikum oder eine Berufsausbildung erworben. 4.5 Schulmitwirkung Nach § 76 des Schulgesetzes NRW wirken Schulen und Schulträger bei der Entwicklung des Schulwesens auf örtliche Ebene zusammen. Die Schule ist vom Schulträger in den für sie bedeutsamen Angelegenheiten zu beteiligen. Hierzu gehört unter anderem auch die Aufstellung und Änderung von Schulentwicklungsplänen. Die Entscheidungsbefugnis des Schulträgers bleibt unberührt. 13
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5. Schülerzahlentwicklung 5.1 Schülerzahlen im Kreisgebiet Schülerzahlen im Rhein-Kreis-Neuss Grund- Haupt- Real- Gymna- Gesamt- Förder- Sekundar- Schülerzahl Schuljahr schüler schüler schüler siasten schüler schüler schüler insgesamt 2009/2010 17.355 4.070 7.714 17.769 4.962 1.760 - 53.630 2010/2011 16.916 3.784 7.632 17.854 4.979 1.684 - 52.849 2011/2012 16.848 3.452 7.642 17.979 5.115 1.660 - 52.696 2012/2013 16.580 3.120 7.435 17.879 5.250 1.574 103 51.941 2013/2014 16.365 2.627 6.827 16.782 5.721 1.458 281 50.061 2014/2015 16.275 2.057 6.148 16.581 6.235 1.393 665 49.354 2015/2016 16.171 1.527 5.548 16.642 6.782 1.379 1.065 49.114 2016/2017 16.586 937 4.840 16.516 7.827 1.361 1.361 49.428 Es zeigt sich, dass die Anzahl der Grundschüler rückläufig ist, aber dennoch den höchsten Anteil an der Gesamtschülerzahl bilden. Die Zahlen der Haupt- und Realschüler sind bis zum Jahr 2016/2017 weiter gesunken. 14
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2 Schülerzahlen in der Stadt Kaarst Im Vergleich zu den Schülerzahlen im Rhein-Kreis-Neuss stellt sich die Entwicklung der Schülerzahlen in der Stadt Kaarst wie folgt dar: Anzahl der Schülerzahlen aller Kaarster Schulen 5000 4537 4559 4556 4635 4637 4374 4492 4511 4500 4270 4243 4244 4336 4000 Anzahl der Schüler 3500 3000 2500 2000 1500 1000 500 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Schüler Schuljahr Grundschulen Hauptschule Realschulen Gesamtschule Gymnasien insgesamt 1 - 4 Klasse SEK I SEK I SEK I + II SEK I + II SEK I + II 11/12 1543 263 835 0 1629 4270 12/13 1482 246 798 0 1717 4243 13/14 1495 224 777 114 1634 4244 14/15 1515 192 765 211 1653 4336 15/16 1498 146 731 336 1663 4374 16/17 1601 81 662 455 1693 4492 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Schüler Schuljahr Grundschulen Hauptschule Realschulen Gesamtschule Gymnasien insgesamt 1 - 4 Klasse SEK I SEK I SEK I + II SEK I + II SEK I + II 17/18 1633 0 590 621 1743 4587 18/19 1616 0 528 726 1775 4645 19/20 1594 0 501 742 1790 4627 20/21 1594 0 473 770 1759 4596 21/22 1575 0 459 806 1807 4647 22/23 1621 0 436 798 1800 4655 *Im Schuljahr 2017/2018 wird der letzte verblieben 10 Jahrgang der GHS in der Hauptschule in Korschenbroich beschult. 15
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.1 Grundschüler Anzahl der S.u.S. in den Grundschulen 1800 1601 1599 1582 1582 1575 1621 1543 1515 1556 1600 1482 1495 1498 1400 Anzahl der Schüler 1200 1000 800 600 400 200 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Anzahl der Schüler Schuljahr Schulbesuchsjahre gebildeten insgesamt Klassen E1 E2 3 4 11/12 385 384 371 403 1543 60 12/13 326 392 393 371 1482 60 13/14 370 355 390 380 1495 61 14/15 386 397 350 382 1515 62 15/16 363 405 385 345 1498 62 16/17 395 418 395 393 1601 62 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Anzahl der Schüler Schuljahr Schulbesuchsjahre gebildeten insgesamt Klassen E1 E2 3 4 17/18 415 401 414 403 1633 63 18/19 351 456 395 414 1616 62 19/20 387 397 415 395 1594 62 20/21 401 427 351 415 1594 62 21/22 393 444 387 351 1575 61 22/23 394 439 401 387 1621 61 16
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.2 Hauptschüler Anzahl der S.u.S. in der Hauptschule * 300 263 246 250 224 Anzahl der Schüler 192 200 146 150 100 81 50 0 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Schüler Anzahl der gebildeten Schuljahr Schulbesuchsjahre insgesamt Klassen 5 6 7 8 9 10 11/12 23 20 49 40 71 60 263 12 12/13 21 26 40 59 37 63 246 11 13/14 25 51 45 64 39 224 10 14/15 49 54 40 49 192 8 15/16 55 55 36 146 6 16/17 40 41 81 4 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Anzahl der zu Schüler Schuljahr Schulbesuchsjahre bildenden insgesamt Klassen 5 6 7 8 9 10 17/18 0 0 0 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 *Im Schuljahr 2017/2018 wird der letzte verblieben 10 Jahrgang der GHS n der Hauptschule in Korschenbroich beschult. 17
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.3 Realschüler Anzahl der S.u.S. in den Realschulen* 900 835 798 777 800 765 731 700 662 590 Anzahl der Schüler 600 528 501 473 459 500 436 400 300 200 100 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Schüler Anzahl der gebildeten Schuljahr Schulbesuchsjahre insgesamt Klassen 5 6 7 8 9 10 11/12 128 141 133 156 117 160 835 31 12/13 102 135 141 141 155 124 798 28 13/14 78 109 136 159 149 146 777 28 14/15 86 84 127 152 169 147 765 27 15/16 82 91 82 143 157 176 731 25 16/17 86 78 107 88 149 154 662 23 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Anzahl der zu Schüler Schuljahr Schulbesuchsjahre bildenden insgesamt Klassen 5 6 7 8 9 10 17/18 59 81 101 115 85 149 590 20 18/19 87 59 81 101 115 85 528 18 19/20 58 87 59 81 101 115 501 17 20/21 87 58 87 59 81 101 473 16 21/22 87 87 58 87 59 81 459 16 22/23 58 87 87 58 87 59 436 15 *Zum Schuljahr 2018/2019 bzw. zum 31.07.2018 verlässt der letzte 10. Jahrgang die Elisabth-Selbert-Realschule. 18
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.4 Gymnasiasten Anzahl der S.u.S. an den Gymnasien 2000 1775 1790 1759 1807 1800 1800 1717 1693 1743 1629 1634 1653 1663 1600 1400 Anzahl der Schüler 1200 1000 800 600 400 200 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Schüler Schüler Schüler Schüler Schuljahr Schüler GBG Gym. Gym. AEG insgesamt insgesamt insgesamt SEK I SEK II SEK I SEK II SEK I SEK II SEK I + II 11/12 541 334 459 295 1000 629 1629 12/13 580 352 464 321 1044 673 1717 13/14 609 311 433 281 1042 592 1634 14/15 601 330 450 272 1051 602 1653 15/16 608 319 453 283 1061 602 1663 16/17 608 354 472 259 1080 613 1693 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Schüler Schüler Schüler Schüler Schuljahr Schüler GBG Gym. Gym. AEG insgesamt insgesamt insgesamt SEK I SEK II SEK I SEK II SEK I SEK II SEK I + II 17/18 601 374 487 281 1088 655 1743 18/19 602 390 533 250 1135 640 1775 19/20 596 384 532 278 1128 662 1790 20/21 588 360 550 261 1138 621 1759 21/22 595 355 548 309 1143 664 1807 22/23 580 364 540 316 1120 680 1800 19
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 5.2.5 Gesamtschüler Anzahl der S.u.S. in der Gesamtschule 900 806 798 800 770 726 742 700 621 Anzahl der Schüler 600 500 455 400 336 300 211 200 114 100 0 0 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Schuljahren Schüler Schuljahr Schüler Schüler insgesamt SEK I SEK II SEK I + II 11/12 0 0 0 12/13 0 0 0 13/14 114 0 114 14/15 211 0 211 15/16 336 0 336 16/17 455 0 455 Prognose der Schülerzahlen in den künftigen 6 Schuljahren Schüler Schuljahr Schüler Schüler insgesamt SEK I SEK II SEK I + II 17/18 621 0 621 18/19 726 0 726 19/20 700 42 742 20/21 686 84 770 21/22 680 126 806 22/23 672 126 798 20
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 6. Gebietsstruktur 6.1 Lage der Stadt und Räumliche Gliederung Die Stadt Kaarst liegt im Dreieck Düsseldorf Mönchengladbach und Krefeld. Mit ca. 43.500 Einwohnern ist sie neben sieben anderen Gemeinden und Städten Teil des Rhein-Kreis-Neuss. Die heutige Stadt Kaarst, bestehend aus den Stadtteilen Kaarst, Büttgen, Driesch, Holzbüttgen und Vorst, entstand 1975 im Rahmen der kommunalen Neugliederung aus den damals selbständigen Gemeinden Büttgen und Kaarst. Die Lagegunst der Stadt Kaarst ist insbesondere durch eine hervorragende verkehrliche Anbindung in die Region (A57 und A 52/ drei Anschlussstellen), durch die Nähe zum internationalen Flughafen Düsseldorf, durch einen qualitativ hochwertigen Nahverkehr (zwei S-Bahnlinien und ein attraktives Busnetz), durch die Nähe zu zahlreichen Hochschulen und ein Qualitativ reichhaltiges Angebot von kulturellen und kommerziellen Einrichtungen gekennzeichnet. Durch die Vielfalt der Siedlungsstrukturen bietet die Stadt ihren Bürgern sowohl städtisches Leben als auch Leben am Rande des Freiraumes, was viele als „dörfliches Leben“ empfinden, an. Das Nebeneinander dieser unterschiedlichen Siedlungsstrukturen trägt ganz wesentlich zur Lebensqualität und zum Image der Stadt Kaarst bei. 6.2 Städtebauliche Entwicklung Kaarst ist eine junge Stadt und eine Stadt der Neubürger. Insbesondere in den 60er und 70er Jahren überproportional gewachsen und wächst stetig weiter.. Die Nähe und zentrale verkehrliche Lage zum Oberzentrum Düsseldorf sowie die anfangs noch scheinbare „ländliche Idylle“ macht die Stadt zu einem der beliebtesten Wohnstandorte im Ballungsraum der Landeshauptstadt. Dies führte schließlich dazu, dass Kaarst immer mehr den Charakter einer „Wohnstadt“ ohne ausgeprägte ökonomische Infrastruktur erwarb. Die Stadt wuchs nicht wie üblich von innen nach außen, sondern vornehmlich an den Rändern mit hoher Dichte in Form von zahlreichen Hochhäusern und mehrgeschossigen Wohnquartieren. In der realen Flächennutzung ist ein überdurchschnittlicher Anteil an Wohn – und Gemeinbedarfsflächen (soziale, sportliche und schulische Einrichtungen) zu verzeichnen, während Gewerbegebiets- und Kerngebietsflächen für Geschäfts- und Dienstleistungseinrichtungen in nicht ausreichendem Maße entwickelt wurden. Erst in den 90er Jahren wurde mit dem Bau der „Neuen Mitte“ ein für alle Ortsteile attraktives neues Stadtzentrum und der Ausweisung neuer Gewerbegebiete diese Entwicklung gegengesteuert. Heute ist die Siedlungsentwicklung im Wesentlichen abgeschlossen. In der Zukunft wird sich die städtebauliche Entwicklung überwiegend im Bestand vollziehen. Ergänzende Baumaßnahmen zur Stärkung der innerstädtischen Bereiche sowie Aktivierung innerstädtischer Reserveflächen und Arrondierung von Ortsrändern werden ganz wesentlich die städtebaulichen Entwicklungen bestimmen. 21
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 6.3 Einwohnerentwicklung Die Einwohnerzahlen der Stadt Kaarst sind zum Zeitpunkt der kommunalen Neugliederung am 01.01.10975 (33.542 Einwohner) bis heute angestiegen. Am 31.12.2016 hatte die Stadt Kaarst 43.435 Einwohner. Ortsteil Stichtag 31.12.2016 Kaarst 24.038 Holzbüttgen 6.231 Büttgen 6.764 Driesch 840 Vorst 5.562 Einwohnerzahl gesamt: 43.435 22
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 7. Stand und Entwicklung des Schulwesens in der Stadt Kaarst 7.1 Schulpflichtig werdende Kinder Eine Prognose der Schülerzahlen ist von grundlegender Bedeutung füßr die Entwicklung und Weiterplanung des Schulwesens. Um Ungenauigkeiten zu vermeiden, wurden bei dieser Prognose folgende Punkte berücksichtigt: Nach § 35 des 2. Schulrechtsänderungsgesetzes beginnt die Schulpflicht für Kinder, die bis zum 31. Dezember das sechste Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres. Durch die Änderung des § 35 2. Schulrechtsänderungsgesetz wird der Stichtag für die Einschulung schrittweise vorgezogen. Die Vorverlegung des Einschulungsalters begann mit dem Schuljahr 2007/ 2008. Den Eingangsklassen in den Grundschulen liegen nachfolgende Geburtenzahlen zugrunde: Geburtenzahlen nach Ortsteilen für den SEP – Stichtag 31.12.2016 Geburten Ortsteil Einschulung schulpflichtig gesamt Kaarst Büttgen Holzbüttgen Driesch / Vorst 2018/2019 01.10.2011 - 30.09.2012 351 181 59 53 58 2019/2020 01.10.2012 - 30.09.2013 387 193 77 56 61 2020/2021 01.10.2013 - 30.09.2014 401 207 67 59 68 2021/2022 01.10.2014 - 30.09.2015 393 206 74 60 53 2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016 394 213 68 61 52 Geburtenzahlen verteilt auf die jeweiligen Schulen Einschulung Geburten Grundschule schulpflichtig gesamt MCS KGS Stakerseite Budica ALS Vorst 2018/2019 01.10.2011 - 30.09.2012 351 44 67 67 65 56 52 2019/2020 01.10.2012 - 30.09.2013 387 46 72 72 83 59 55 2020/2021 01.10.2013 - 30.09.2014 401 50 77 77 74 62 61 2021/2022 01.10.2014 - 30.09.2015 393 51 76 76 79 63 48 2022/2023 01.10.2015 - 30.09.2016 394 52 79 79 73 64 47 KGS Kaarst = 3/8 der Schüler aus dem Ortsteil Kaarst / - 1 SuS Inklusion GGS Stakerseite = 3/8 der Schüler aus dem Ortsteil Kaarst / - 1 SuS Inklusion MCS = 2/8 der Schüler aus dem Ortsteil Kaarst / - 1 SuS Inklusion ALS = 100 % der Schüler aus dem Ortsteil Holzbüttgen +3 SuS Inklusion GS Budica = 100 % der Schüler aus dem Ortsteil Büttgen + 10 % aus Vorst u. Driesch GGS Vorst = 90 % der Schüler aus dem Ortsteil Vorst/Drisch 23
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 7.2 Prognose zum Anmeldeverfahren zur Grundschule Prognose zum Anmeldeverfahren zur Grundschule Für den Ortsteil Kaarst ist mit der Verteilung der oben genannten Geburtenjahrgänge gleichmäßig auf die acht zu bildenden Eingangsklassen (zwei x 3-zügig und ein x 2-zügig) gerechnet worden. Für die Astrid-Lindgren Schule wird als Ortsteilschule mit einer Einschulungsquote von 100 % aus Holzbüttgen gerechnet. Für die GGS Vorst ist mit einer durchschnittlichen Einschulungsquote von 90% zu rechnen. Die restlichen 10% werden aus der Erfahrung der GS Budica zugerechnet. Die Verteilung der Einschulungsjahrgänge in Büttgen erfolgt mit jeweils 66% an der GS und 33% an der KGS. Grundlage für die Erstellung des Schulentwicklungsplanes (SEP) sind für die Grundschulen die Geburtenzahlen in den Jahrgangsstufen der einzelnen Ortsteile Die Geburtenzahlen sind mit dem Kindertagesstättenbedarfsplan abzustimmen Schülerinnen und Schüler (SuS) aus Nachbarkommunen werden nicht in die Grunddatenbasis eingerechnet Seiteneinsteiger werden nicht berücksichtigt 7.3 Prognose zum Anmeldeverfahren zur weiterführenden Schule Die Übergangsquote (Elternwunsch) für die weiterführenden Schulen wird, aufbauend auf den gesicherten Wert der Grundschulen, den Seiteneinsteigern und den Auswärtigen Schülerinnen und Schülern der Nachbarkommunen Neuss und Korschenbroich aus dem Durchschnitt der letzten drei Schuljahre ermittelt. Sie stellt sich derzeit wie folgt dar: Realschule 8% Gymnasium 56% Gesamtschule 36% Die Gesamtzahl der Gymnasiasten teilt sich auf in 45 % Albert-Einstein- Gymnasium im Ortsteil Kaarst und 55 % Georg-Büchner Gymnasium, im Ortsteil Vorst. In der Planung erfolgt eine Fortschreibung bis Höchstgrenze der Schülerzahlen der Eingangsklasse. 24
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Grunddaten für die weiterführenden Schulen sind die Schülerzahlen der Grundschulen Zuzüge werden nicht in die Grunddaten eingerechnet SuS aus der Nachbarkommune Neuss werden mit jährlich 17 SuS hinzu gerechnet Seiteneinsteiger werden mit 50% der Zuzüge aus Vorjahren (2015) berechnet Auspendler zu weiterführenden Schulen der Nachbarkommunen bzw. Einpendler der Nachbarkommunen werden nicht erfasst SuS aus Korschenbroich werden mit dem Durchschnitt der letzten vier Anmeldejahre der Grundschülerzahl bzw. der Gesamtschule hinzu gerechnet Schulformwechsler nach der Erprobungsstufe (nach der 6. Klasse) werden der Grundlagenbasis nicht hinzu gerechnet. 4. 5. Anzahl Anzahl Schüler Seiteneinsteiger Anzahl Schüler Anzahl Schüler Klässler Klässler Kaarster 4. 5. 50% des Schuljahr Schuljahr Schüler Neuss Korschenbroich Gesamt Klässler Klässler Vorjahres 17/18 18/19 395 395 4 399 17 8 424 18/19 19/20 363 363 4+2 369 17 8 394 19/20 20/21 395 395 4+2+1 402 17 8 427 20/21 21/22 403 403 4+2+1+1 411 17 8 436 21/22 22/23 351 351 4+2+1+1+1 360 17 8 385 Die Zahlen basieren auf dem Beschluss des Schulausschusses vom 29.11.2016. 25
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 8. Einzelne Schulen 8.1 Grundschulen 8.1.1 Matthias-Claudius-Schule (LDS–Nummer 107712) Die Matthias-Claudius-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule im Ortsteil Kaarst. Das Konzept ist an der Montessori-Pädagogik angelehnt. Der Unterricht findet in allen Klassen jahrgangsgemischt statt. Das zweigeschossige Schulgebäude aus dem Jahr 1964 mit Souterrain und einem Anbau von zwei Klassenräumen aus dem Jahr 2001 hat eine Brutto- Gebäude-Fläche von 2511 qm und ist ausgelegt für eine zweizügige Schule. Derzeit sind Klassenräume, Betreuungsräume für die Offene Ganztagsschule (OGS) und Raum für die Betreuungsform „KIBE“ vorhanden. Des Weiteren befindet sich auf dem 7.442 qm großen Schulgrundstück, eine Turnhalle(einfach) und die vom Hausmeister bewohnte Dienstwohnung. Zum Schuljahr 2017/2018 besuchten 223 S.u.S. und Schüler in 8 Klassen diese Schule. Die Schule wird zweizügig geführt. Die OGS wir im Schuljahr 2017/2018 von 138 S.u.S. und Schüler besucht. Träger ist die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH. Das Betreuungsangebot „KIBE“ wird derzeit vom OBV Meerbusch angeboten und von 53 S.u.S. besucht. Matthias-Claudius-Schule Gemeinschaftsgrundschule Kaarst Grünstraße 8 41564 Kaarst Schulleiterin Frau Lehwalder, Tel.: 40216 – 0 Sekretariat Frau Coordes, Tel.: 40216 – 0 Hausmeister Herr Pflipsen, Mobil: 0173-3619065 Offenen Ganztagschule, Tel.: 40216 – 17 Fax-Anschluss: 40216 – 15 E-Mail Schule: matthias-claudius-schule@kaarst.de E-Mail OGS: nuran.asche@jugend-und-familienhilfe.de Homepage: www.mcs-kaarst.de 26
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Matthias-Claudius-Schule (LDS-Nummer 107712) 250 217 223 209 210 214 207 202 202 201 205 196 196 200 Anzahl der Schüler 150 100 50 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 11/12 49 50 49 48 196 8 12/13 44 47 62 49 202 8 13/14 51 51 53 54 209 8 14/15 55 58 51 46 210 8 15/16 54 61 50 49 214 8 16/17 50 60 55 52 217 8 Prognose der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 17/18 56 58 51 58 223 8 18/19 44 62 50 51 207 8 19/20 46 50 56 50 202 8 20/21 50 51 44 56 201 8 21/22 51 55 46 44 196 8 22/23 52 57 50 46 205 8 *unter Einbeziehung der dreijährigen Schuleingangsphase 27
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 8.1.2 Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite (LDS-Nummer 184949) Die GGS Stakerseite ist eine Gemeinschaftsgrundschule im Ortsteil Kaarst. Das zweigeschossige Schulgebäude aus dem Jahr 1974 mit einer Brutto- Gebäude-Fläche von 1.860 qm ist ausgelegt für eine dreizügige Schule. Derzeit sind 15 Klassenräume vorhanden. Des Weiteren befinden sich auf dem 7.442 qm großen Schulgrundstück eine Turnhalle (einfach) und ein Everplay-Platz. Die Offene Ganztagsschule findet, verteilt auf drei Standorte, im Schulgebäude, in unmittelbarer Nähe des Schulhofes im VHS-Gebäude und den aufgestellten Lernraummodulen auf dem VHS-Vorplatz statt.. Die Betreuung „KIBE“ wird im angrenzenden Haus der Jugend „Bebop“ angeboten. Die Schule wird aus dem Kaarster Osten mit Schulbussen (Schülerspezialverkehr) angefahren. Zum Schuljahr 2017/2018 besuchten 322 S.u.S. in 12 Klassen diese Schule. Die Schule wird dreizügig geführt. Die OGS wird im Schuljahr 2017/2018 von 198 S.u.S. besucht. Träger ist die Ev. Jugend- und Familienhilfe gGmbH. Das Betreuungsangebot Kibe wird derzeit vom Haus der Jugend angeboten und wird von 92 S.u.S. besucht. Am Standort wird in Kooperation mit dem Schulamt des Rhein-Kreis Neuss der Herkunftssprachliche Unterricht in „portugiesisch“ angeboten. Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite Kaarst Pestalozzistr. 3 Schulleiter Herr Oppermann, Tel.: 661933 – 0 Sekretariat Frau Flintz, Tel.: 661933 – 0 Hausmeister Herr Wende, Mobil: 0172-2119686 Offene Ganztagsschule, Tel.: 6222 – 0 Fax-Anschluss: 6619338 E-Mail Schule: ggs-stakerseite@kaarst.de E-Mail OGS: nuran.asche@jugend-und-familienhilfe.de Homepage: www.stakerseite.de 28
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Gemeinschaftsgrundschule Stakerseite (LDS-Nummer 184949) 350 323 327 332 332 326 321 318 312 313 310 302 300 300 250 Anzahl der Schüler 200 150 100 50 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 11/12 77 83 78 85 323 12 12/13 79 81 83 78 321 12 13/14 79 84 81 83 327 12 14/15 64 90 81 83 318 12 15/16 71 75 84 82 312 12 16/17 84 87 78 83 332 12 Prognose der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2* 3 4 17/18 80 93 71 78 322 12 18/19 67 89 84 71 311 12 19/20 72 76 80 84 312 12 20/21 77 80 67 80 304 12 21/22 76 85 72 67 300 12 22/23 79 85 77 72 313 12 *unter Einbeziehung der dreijährigen Schuleingangsphase 29
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 8.1.3 Katholische Grundschule Kaarst (LDS-Nummer 107724) Die KGS Kaarst ist eine katholische Bekenntnisschule im Westen von Kaarst. Das Schulgebäude bestehend aus einem Massivbau (Brutto-Grundfläche 2.387 qm) aus dem Jahr 1967 und einer Leichtbauweise (Brutto-Grund-Fläche 734 qm) aus dem Jahr 1975, einem Erweiterungsbau aus 2008 und temporär aufgestellten Lernraummodulen aus 2015. Das Schulgebäude ist ausgelegt für eine dreizügige Schule. Derzeit sind Klassenräume und Betreuungsräume für die OGS und KIBE vorhanden. Des Weiteren befinden sich auf dem 22.000 qm großen Schulgrundstück eine Turnhalle (einfach), ein Everplay-Platz, die Kleinschwimmhalle sowie eine Dienstwohnung. Zum Schuljahr 2017/2018 besuchten 346 S.u.S. in 13 Klassen diese Schule. Die Schule wird dreizügig geführt. Die Schule wird als Angebotsschule mit dem Schulbus (Schülerspezialverkehr) angefahren. Die OGS wird im Schuljahr 2017/2018 von 216 S.u.S. besucht. Träger der OGS und des Betreuungsangebot KIBE, das von 47 S.u.S. besucht wird, sind die Katholischen Jugendwerke im Rhein-Kreis-Neuss e.V. Kath. Grundschule Kaarst, Alte Heerstraße 81 Komm. Schulleiterin Frau Seipelt, Tel.: 40658 – 0 Sekretariat Frau Nelles, Tel.: 40658 – 0 Hausmeister Herr Noack, Mobil: 0173-9601321 Offenen Ganztagsschule, Tel.: 6652032 Fax-Anschluss: 40658 – 19 E-Mail: kgs-kaarst@kaarst.de E-Mail OGS: irina.schilling@kja.de Homepage: www.katholische-grundschule-kaarst.de 30
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Katholische Grundschule Kaarst (LDS-Nummer 107724) 400 374 348 350 346 350 332 338 325 319 303 313 294 300 300 Anzahl der Schüler 250 200 150 100 50 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 11/12 90 90 86 82 348 12 12/13 60 90 90 85 325 12 13/14 93 63 88 88 332 13 14/15 106 94 65 85 350 14 15/16 80 105 94 59 338 14 16/17 86 89 102 97 374 14 Prognose der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 17/18 70 88 87 101 346 13 18/19 67 79 86 87 319 12 19/20 72 75 70 86 303 12 20/21 77 80 67 70 294 12 21/22 76 85 72 67 300 12 22/23 79 85 77 72 313 12 *unter Einbeziehung der dreijährigen Schuleingangsphase 31
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ 8.1.4 Astrid-Lindgren-Schule (LDS-Nummer 107610) Die Astrid-Lindgren-Grundschule ist eine Gemeinschaftsgrundschule im Ortsteil Holzbüttgen. Das pädagogische Konzept der Schule beinhaltet den Integrativen Unterricht. Das zweigeschossige Schulgebäude (Brutto-Grundfläche 3.069 qm) aus dem Jahr 1958 mit den Erweiterungsbauten aus den Jahren 1968 und 1986 ist ausgelegt für eine zweizügige Schule mit ausreichend Raum für die OGS und die Betreuung in der KIBE. Derzeit sind Klassen und Betreuungsräume sowie Mensa und Mehrzweckräume vorhanden. Gegenüber dem Schulgrundstück befinden sich 2 Turnhallen (einfach und zweifach). Des Weiteren befindet sich auf dem 11.652 qm großen Schulgrundstück die ehemalige Hausmeisterwohnung. Die OGS sowie die Betreuung KIBE befinden sich im Schulgebäude und nutzen das ehemalige Hausmeisterhaus aus Ausweichstandort. Zum Schuljahr 2017/2018 besuchten 216 S.u.S. in 9 Klassen diese Schule. Die Schule wird zweizügig geführt. Die OGS wird im Schuljahr 2017/2018 von 133 S.u.S. besucht. Träger der OGS und des Betreuungsangebot KIBE das von 47 S.u.S. besucht wird, ist dieEv. Jugend- und Familienhilfe gGmbH. Am Standort wird in Kooperation mit dem Schulamt des Rhein-Kreis Neuss der Herkunftssprachliche Unterricht in „türkisch“ angeboten. Astrid-Lindgren-Schule Gemeinschaftsgrundschule Holzbüttgen Marienplatz 4 Schulleiterin Frau Aydin, Tel.: 66196 – 3 Sekretariat Frau Koesling, Tel.: 66196 – 3 Hausmeister Herr Asbeck, Mobil: 0173-9601241 Offene Ganztagsschule 6022 – 16 Fax-Anschluss: 66196 – 40 E-Mail: Astrid-Lindgren-Schule@Kaarst.de E-Mail OGS: nuran.asche@jugend-und-familienhilfe.de Homepage: www.astridlindgrenschule.de 32
Schulentwicklungsplan 2017 - 2022 __________________________________________________________ Astrid-Lindgren-Schule (LDS-Nummer 107610) 300 247 255 235 235 234 242 250 229 233 228 223 216 213 Anzahl der Schüler 200 150 100 50 0 11/12 12/13 13/14 14/15 15/16 16/17 17/18 18/19 19/20 20/21 21/22 22/23 Schuljahr Entwicklung der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 11/12 71 53 45 60 229 9 12/13 42 71 51 49 213 9 13/14 71 45 71 48 235 10 14/15 48 73 44 68 233 10 15/16 52 53 72 46 223 9 16/17 54 55 53 73 235 9 Prognose der Schülerzahlen in den letzten 6 Jahren Schuljahr Schulbesuchsjahre Schüler Anzahl der insgesamt gebildeten Klassen E1 E2 3 4 17/18 59 51 54 52 216 9 18/19 56 64 54 54 228 9 19/20 59 62 59 54 234 9 20/21 62 65 56 59 242 9 21/22 63 69 59 56 247 9 22/23 64 70 62 59 255 9 33
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