Schulverband Bucheggberg Schutz- und Betriebskonzept Schuljahr 2020 / 2021 - Schulverband ...
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Schulverband Bucheggberg Schutz- und Betriebskonzept Schuljahr 2020 / 2021 1. Gesamtstrategie und Anordnungen des Kantons Das Schutzkonzept gilt für das Schuljahr 2020/2021 und wird laufend den Weisungen des Bundes, des Kantons (Volksschulamt) und des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg angepasst. Die Musikschule hat ein eigenes Schutzkonzept, resp. eigene Umsetzungsvorgaben. Aufgrund der COVID-19 Zeiten grenzen wir weiterhin den Schulbetrieb vom öffentlichen, jederzeit und allgemein zugänglichen Raum ab. Für die Volksschule gilt das Schutzprinzip «Nest». Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich geschlossener Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören Schüler*innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule. Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche und Elternveranstaltungen willkommen. Es gelten folgende Anordnungen: 1. Das kantonale Schutzkonzept für die Volksschule gilt auch für sonderpädagogische Institutionen, Privatschulen, Musikschulen, kirchlichen Religionsunterricht, Kurse in heimatlicher Sprache und Kultur sowie weiteren Unterricht auf der Volksschulstufe. 2. Alle Personen beachten die Verhaltens- und Hygienemassnahmen. Schüler*innen der Primarstufe sollen möglichst Abstand halten, Schüler*innen der Sekundarstufe I vermeiden Körperkontakt, Erwachsene halten Abstand und vermeiden Körperkontakt. 3. Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel. Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente Tragen einer Maske unerlässlich. 4. Das Tragen einer Maske ist für alle Schüler*innen der Sekundarstufe I im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch. Die Maskenpflicht gilt nicht für den Unterricht Bewegung und Sport (drinnen und draussen). 5. Allfällige Anpassungen erfolgen fortlaufend, nach Anordnung des Volksschulamts und des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg. 2. Ankerpunkte des Schutzkonzepts für die Volksschule Das Ziel aller Schutzmassnahmen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern und Übertragungsketten zu reduzieren. Stand 24.06.2021 Seite 1 von 10
2.1. Grundsätze Kinder können zur Schule gehen, so lange sie nicht krank sind und nicht mit einer an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben. Kinder mit einer Grunderkrankung halten sich an die grundsätzlichen krankheitsbezogenen Schutzmassnahmen gemäss Anweisung des behandelnden Arztes. 2.2. Personen in der Schule Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten und bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals. Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen auf dem Schulareal im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel. Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente Tragen einer Maske unerlässlich. Schüler*innen ab 12 Jahren sind zum Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr verpflichtet. Die Eltern sind für die Umsetzung, sowie die Beschaffung der Masken verantwortlich. Das Krisenteam des Schulverbands Bucheggberg empfiehlt das Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr ab der 5. Primarschulklasse. Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung für die Schüler*innen werden wie gewohnt durchgeführt, es gelten die Abstands- und Hygienemassnahmen. Kranke Kinder kommen nicht in die Schule. Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum Schulhaus. Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal 30 Personen, sowie Abstand und Maske durchzuführen, aussen mit maximal 50 Personen. Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Das Miteinander der Kinder im schulischen Setting der Volksschule wird nicht als «enger Kontakt» definiert. Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich. Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal 250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500 Personen im Aussenbereich. 3. Schutzkonzept (Basis: Kantonales Schutzkonzept) 3.1. Die Schule als Lern- und Arbeitsort 1. Vorstellung «Nest» Die Schule ist der Lern- und Arbeitsort, als Metapher dient das «Nest». Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich geschlossener Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören Schüler*innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule. Stand 24.06.2021 Seite 2 von 10
Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche und Elternveranstaltungen willkommen. Veranstaltungen von externen Benützenden im Schulhaus finden ausschliesslich nach Betriebsschluss der Schule und unter Einhaltung der einschlägigen COVID-19 Bestimmungen statt. Dies ist im Eingangsbereich visualisiert. 2. Hygienemassnahmen in der Schulanlage Die Hygienemassnahmen sind von allen einzuhalten. Bei den Eingängen des Schulhauses stehen Handhygienestationen mit Desinfektionsmitteln für die Erwachsenen zur Verfügung, für die Schüler*innen in den Unterrichtsräumen das Brünnli mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern. Oberflächen, Schalter, Fenster- und Türfallen, Treppengeländer werden täglich mindestens zwei Mal gereinigt, die Infrastruktur der Toiletten mindestens einmal täglich. In allen Räumen wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Unterrichtsräumen nach jeder Schulstunde. Masken stehen im Schulhaus zur Verfügung. 3. Schüler*innen Gesunde Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten und bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals (Ausnahme während Unterricht Bewegung und Sport; hier gilt keine Maskenpflicht). Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich. Den Schüler*innen, die angeordnet eine Maske tragen müssen, stellt der Schulverband Bucheggberg die Masken kostenfrei zur Verfügung. Die Schüler*innen erhalten pro Unterrichtstag eine Maske. Jüngere Schüler*innen dürfen freiwillig auf eigene Kosten eine Maske tragen. Schüler*innen, die Symptome zeigen, erhalten Masken. Die Eltern werden angerufen. Die Kinder sollten nach Möglichkeit sofort abgeholt werden. 4. Erwachsene Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel. Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche und Elternveranstaltungen willkommen. Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal 250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500 Personen im Aussenbereich. Es gilt eine Maskenpflicht. Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal 30 Personen durchzuführen. Im Aussenbereich gilt die Regelung von maximal 50 Personen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln. Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der Arbeitgeber. Stand 24.06.2021 Seite 3 von 10
Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem «STOP-Prinzip» (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen. 5. Meldepflicht Infizierte Personen müssen von der Schulleitung umgehend dem kantonsärztlichen Dienst gemeldet werden. 6. Essen Schüler*innen teilen keine mitgebrachten Znüni oder Zvieri. Das Führen des Mittagstischs und der Nachmittagsbetreuung ist möglich. Für die Mahlzeitenausgabe werden zusätzlich zu den Hygienemassnahmen weitere besondere Massnahmen eingehalten, wie keine selbständige Essens- und Besteckbedienung sowie Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das bedienende Personal. Diese Massnahmen gelten analog auch für Geburtstagsfeiern in der Klasse und für Anlässe mit Apéros. Das bedeutet keine Selbstbedienung. Das Essen ist einzeln verpackt. Pausenkiosk findet nicht statt. Das Znüni in der Schule selber vorzubereiten ist verboten. Die Maske kann bei der Pausenverpflegung und bei der Mittagsverpflegung während der sitzenden Konsumation von Speisen und Getränken abgelegt werden. 7. öffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr Für Schüler*innen ab 12 Jahren, welche im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen müssen, sind die Eltern zuständig. Für Schülerverkehre gilt das Schutzkonzept des öffentlichen Verkehrs. Für die Reise mit dem öffentlichen Verkehr gelten die Vorgaben der Betreiber. Die Bewegung im öffentlichen Raum erfolgt gemäss den Vorgaben für das Verhalten im öffentlichen Raum. Unterricht im öffentlichen Raum ist zeitlich begrenzt und findet in einem definierten Raum statt. Es gelten die gleichen Regeln wie während des Schulbetriebes. Der Unterricht im öffentlichen Raum findet in der Regel im Klassenrahmen statt und ist auf höchstens 100 Schüler*innen limitiert. Für schulische Anlässe ausserhalb der Schulanlage, welche das Tragen einer Maske erfordern, stellt die Schule diese zur Verfügung. 8. Externe Während den Unterrichtszeiten gilt die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher Raum. Er steht ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung. Der Vereinsbetrieb ausserhalb der generellen Unterrichtszeiten der Schule ist davon nicht betroffen und kann unter Einhaltung der örtlichen und vereinsspezifischen Schutzkonzepte stattfinden. Stand 24.06.2021 Seite 4 von 10
Im Schulverband Bucheggberg ist der Vereinsbetrieb ab 16.30 Uhr möglich (am Mittwochnachmittag in Lüterkofen und Messen ab 13.00 Uhr). Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht. Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal 30 Personen, sowie Abstand und Maske durchzuführen, aussen mit maximal 50 Personen. 4. Betriebskonzept (Basis: Kantonales Betriebskonzept) 4.1. Eckwerte 1. Es können alle Fachbereiche unterrichtet werden. Unterricht Bewegung und Sport: Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht vermieden werden kann, findet diese in festen Gruppen statt. Weitere Einschränkungen sind aufgehoben, so auch die Maskenpflicht für Schüler*innen. Musikunterricht: Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht. Chorsingen ist wieder möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit Schutzkonzept erlaubt. 2. Schüler*innen dürfen gemeinsam Pause machen. Ebenso die Lehrpersonen. Es gilt die 30 Personen-Regelung in Innenbereichen, die 50 Personen-Regelung in Aussenbereichen. 3. Schullager und Schulreisen können wieder durchgeführt werden, unter Berücksichtigung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen. Möglich sind Lehrausgänge in die Natur im Klassenverband, bzw. der Aufenthalt in den externen, abgegrenzten «Schulzimmern». 4. Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht. 5. Die Logopädie findet unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften statt. Die Hygienemassnahmen werden jeweils zu Beginn einer Stunde durchgeführt. Die Arbeitsflächen werden nach dem Gebrauch gereinigt. 6. Der Unterricht (inklusiv Sologesang und ELKI-Singen) der kommunalen Musikschulen kann unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften stattfinden. 7. Schulanlässe Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich. Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal 250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500 Personen im Aussenbereich. 8. Der Raumbedarf für eine Person leitet sich aus der aktuell geltenden Distanzregel des BAG ab und muss eingehalten werden. Stand 24.06.2021 Seite 5 von 10
9. Kickboards dürfen wieder mitgebracht werden. Im öV haften die Reisenden für alle Schäden, die durch das Handgepäck entstehen. Der Schulverband Bucheggberg empfiehlt deshalb, dass Kickboards zusammengelegt und sicher verpackt sein sollen. 5. Handlungsfelder für die Umsetzung in der Schule 5.1 Schulbetrieb 1. Unterricht Der Unterricht findet in angepassten Räumen statt, die dem Gebot nach Hygiene Rechnung tragen. Auf klassenübergreifenden Unterricht ist zu verzichten. Die Maske kann für eine einzelne vortragende Schülerin bzw. einen einzelnen vortragenden Schüler, wenn die übrigen Schüler*innen eine Maske tragen, abgelegt werden. 2. Wirtschaft Arbeit Haushalt, WAH und Mittagstisch Der Unterricht in WAH und der Mittagstisch (und Nachmittagsbetreuung) können unter Einhaltung verstärkter Hygienemassnahmen durchgeführt werden. Eine gute Küchenhygiene und das Befolgen der Hygieneempfehlungen des BAG sind ausreichende Schutzmassnahmen. Gemeinsames Essen ist wieder zulässig. Die Lehrperson für WAH und das Personal des Mittagstischs sind für die Einhaltung der Schutzmassnahmen zuständig. 3. Bewegung und Sport Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht vermieden werden kann, findet diese in festen Gruppen statt. Weitere Einschränkungen sind aufgehoben, so auch die Maskenpflicht für Schüler*innen (drinnen und draussen). Das Fach Bewegung und Sport ist wieder in fast gewohntem Rahmen möglich. Die Hygiene-Empfehlungen des BAG sind bei sämtlichen Sportaktivitäten zu beachten (Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, Lüften). In den freiwilligen Sportangeboten der Schule gelten die Weisungen für Vereinssport (keine Maskenpflicht bis 16 Jahre). Das Plakat von swissolympic zu den Rahmenvorgaben im Sport kann in der Kommunikation helfen. 4. Gestalten Der Unterricht im bildnerischen und technischen Gestalten kann wie gewohnt stattfinden. Wichtig bleibt eine gute Hygiene, insbesondere bei gemeinsam benützten Werkzeugen und Gegenständen. 5. Musik Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht. Chorsingen ist wieder möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit Schutzkonzept erlaubt. 6. Die Läusekontrolle findet mit speziellen Hygienemassnahmen statt. 7. Die Zahnprophylaxe findet statt. Stand 24.06.2021 Seite 6 von 10
6. Checklisten Hygienemassnahmen I. Handhygiene Grundsatz: Alle Personen in der Schule reinigen sich regelmässig die Hände. Vorgaben Umsetzungsstandard Die Lehrpersonen waschen sich die Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist Hände mit Wasser und Seife bei vorhanden. Fehlt diese, steht der Ankunft in der Schule, als Händedesinfektionsmittel zur Verfügung. Ersatzmassnahme mit Lehrpersonen werden instruiert. Desinfektionsmittel, sowie vor und nach den Pausen. Die Schüler*innen waschen sich Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist die Hände mit Wasser und Seife vorhanden. Fehlt diese, steht bei der Ankunft in der Schule sowie Händedesinfektionsmittel als Ersatzmassnahme zur vor und nach den Pausen. Verfügung. Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden informiert, die Schüler*innen instruiert. Das Anfassen von Oberflächen und Es wird nur angefasst, was nötig ist. Objekten wird vermieden. Offen gelassene Türen müssen nicht angefasst werden, wenn immer möglich werden die Türen offen gelassen. Kontakt mit Blut vermeiden Wunden an den Fingern abdecken oder Schutzhandschuhe tragen. Körperkontakt vermeiden Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B. Händeschütteln). II. Distanz halten Grundsatz: Die Lehrpersonen halten Abstand zu den Schüler*innen, die Schüler*innen vermeiden Körperkontakt untereinander. Vorgaben Umsetzungsstandard Zonen sind markiert. Bewegungs-, Klassen-/Gruppen- und Allgemeinzonen, sowie individuelle Arbeitsplätze bezeichnen. Vermeiden von Warteschlangen Personen in Warteschlangen sind im Freien mit durch Markierungen sichergestellt. Bodenmarkierungen voneinander getrennt, beispielsweise in einer Zone, um das Gefühl dafür zu bekommen. Brandschutzvorgaben einhalten Falls Flure und Durchgänge für den Aufenthalt benutzt werden sollen, müssen die Brandschutzvorgaben eingehalten werden. Lehrpersonen, Schüler*innen Die Aufenthaltsorte der Lehrperson im Schulzimmer halten im Unterricht, während den bewusstmachen und festlegen. Pausen, in Garderoben und In Aufenthaltsräumen und Garderoben ist der Aufenthaltsräumen den Abstand gewährleistet. entsprechenden Abstand zueinander. Anzahl Personen pro Raum Erwachsene halten sich ausserhalb des Unterrichts an die 30 Personen-Regel. Während des Unterrichts muss die Maximalzahl der Personen pro Raumgrösse einhalten werden. Stand 24.06.2021 Seite 7 von 10
III. Reinigung Grundsatz: Es erfolgte eine bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere wenn diese von mehreren Personen benützt werden. Vorgaben Umsetzungsstandard Oberflächen und Gegenstände Gemäss Schutzkonzept Reinigung zweimal täglich. regelmässig reinigen Objekte, die von mehreren Alltagsgegenstände z. B. Türgriffe, Liftknöpfe, Personen angefasst werden, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere regelmässig reinigen Gegenstände mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel zweimal täglich oder nach der Benutzung reinigen. Regelmässige Reinigung der WC- Tägliche Reinigung der WC-Anlagen. Anlagen Lehrpersonen reinigen die benutzten Oberflächen der WC-Anlage nach jedem Gebrauch selber. Keine Gebrauchsgegenstände Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen teilen oder Einweggeschirr verwenden. Geschirr nach dem Gebrauch mit Abwaschmittel / Wasser und Seife spülen. Kein Unterrichtsmaterial teilen Schreibzeug, Tablets, Werk- und Hauswirtschafts- material werden – wenn immer möglich – nicht geteilt. Nach Gebrauch mit handelsüblichen Reinigungsmittel reinigen. Kontakt mit möglicherweise Anfassen von Abfall vermeiden. infektiösem Abfall vermeiden Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel, etc.) verwenden. Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort nach Gebrauch entsorgen. Sicherer Umgang mit Abfall Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheiten). Abfallsäcke nicht zusammendrücken. Für einen regelmässigen Nach jeder Schulstunde für 5 bis 10 Minuten lüften. ausreichenden Luftaustausch in Arbeitsräume sorgen IV. Schutz besonders gefährdeter Personen Grundsatz: Ein angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen ist gewährleistet. Vorgaben Umsetzungsstandard Besonders gefährdete Arbeitsverpflichtungen können in der Schule erfüllt Lehrpersonen schützen werden. Plexiglasscheiben stehen bei Bedarf als zusätzlicher Schutz zur Verfügung. Es gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers. Schüler*innen mit einer Kranke Kinder bleiben zu Hause. Grunderkrankung schützen Sie werden mit dem Fernunterricht beschult. Schüler*innen, die in einer Familie Diese Schüler*innen sind bekannt. Sie werden mit mit besonders gefährdeten Fernunterricht beschult und die Beteiligten sind Personen leben, schützen informiert. Stand 24.06.2021 Seite 8 von 10
V. Covid-19 Erkrankte in der Schule Grundsatz: Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen. Vorgaben Umsetzungsstandard Schutz vor Infektion Kranke Mitarbeitende arbeiten nicht bzw. werden sofort nach Hause geschickt. Kantonsärztlichen Dienst informieren. Masken bereithalten Verdächtige Personen mit Masken ausstatten, bevor sie nach Hause gehen. VI. Besonderheiten berücksichtigen Grundsatz: Spezifische Aspekte der Arbeits- und Schulsituationen werden berücksichtigt, um den Schutz zu gewährleisten. Vorgaben Umsetzungsstandard Allgemeingenutzte Schulräume wie Räume sind erkannt. Turnhallen, Labore, Werkräume, Besonderheiten bei der Belegung sind beschrieben PC- oder Hauswirtschaftsräume, und die Nutzenden instruiert. Mediotheken werden besonders berücksichtigt. Zuständigkeiten für die Räume sind Alle Personen wissen, an wen sie sich bei Fragen geregelt. und Anliegen wenden müssen. VII. Information aller Beteiligten Grundsatz: Lehrpersonen, Schüler*innen und anderen Personen über die Vorgaben und Massnahmen informiert. Vorgaben Umsetzungsstandard Information der Schüler*innen und Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei deren Eltern jedem Eingang. Information an Eltern, dass kranke Kinder sich in Selbstisolation begeben sollen, gemäss Anweisungen des BAG. Elternbriefe versenden. Information der besonders Information der besonders gefährdeten gefährdeten Lehrpersonen Lehrpersonen über ihre Rechte und Pflichten, Hygiene- und Schutzmassnahmen in der Schule. VIII. Management Grundsatz: Die Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung, um die Schutzmassnahmen effizient einzurichten und umzusetzen. Dafür braucht es die Zusammenarbeit mit den kommunalen Aufsichtsbehörden sowie Absprachen. Vorgaben Umsetzungsstandard Instruktion der Lehrpersonen Regelmässige Instruktion der Lehrpersonen zu Hygienemassnahmen und sicherem Umgang mit den Schülerinnen und Schülern. Stand 24.06.2021 Seite 9 von 10
Vorrat sicherstellen Den Lehrpersonen stehen pro Unterrichtstag eine FFP2-Maske oder eine Papierhygienemaske zur Verfügung. Schüler*innen der Sek I erhalten jeweils am Freitag für eine Unterrichtswoche Papierhygienemasken. Desinfektionsmittel (für Hände), Bestand von persönlichem Schutzmaterial sowie Reinigungsmittel (für regelmässig kontrollieren und nachfüllen. Gegenstände und/oder Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig Oberflächen) regelmässig nachfüllen und auf genügenden Vorrat achten. kontrollieren und nachfüllen Die Koordination mit den Hauswarten ist gewährleistet. Zusammenarbeit und Absprache Einsatz Krisenteam (Schulleitungen, Präsidentin). mit kommunaler Aufsichtsbehörde Stand 24.06.2021 Seite 10 von 10
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