Schulverband Bucheggberg Schutz- und Betriebskonzept Schuljahr 2020 / 2021 - Schulverband ...

 
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Schulverband Bucheggberg Schutz- und Betriebskonzept Schuljahr 2020 / 2021 - Schulverband ...
Schulverband Bucheggberg
Schutz- und Betriebskonzept
Schuljahr 2020 / 2021
1. Gesamtstrategie und Anordnungen des Kantons

Das Schutzkonzept gilt für das Schuljahr 2020/2021 und wird laufend den Weisungen des
Bundes, des Kantons (Volksschulamt) und des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg
angepasst.
Die Musikschule hat ein eigenes Schutzkonzept, resp. eigene Umsetzungsvorgaben.

Aufgrund der COVID-19 Zeiten grenzen wir weiterhin den Schulbetrieb vom öffentlichen,
jederzeit und allgemein zugänglichen Raum ab.
Für die Volksschule gilt das Schutzprinzip «Nest».
Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich geschlossener
Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören Schüler*innen,
Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule. Eltern und weitere
Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche und Elternveranstaltungen
willkommen.

Es gelten folgende Anordnungen:
    1. Das kantonale Schutzkonzept für die Volksschule gilt auch für sonderpädagogische
        Institutionen, Privatschulen, Musikschulen, kirchlichen Religionsunterricht, Kurse in
        heimatlicher Sprache und Kultur sowie weiteren Unterricht auf der Volksschulstufe.
    2. Alle Personen beachten die Verhaltens- und Hygienemassnahmen. Schüler*innen der
        Primarstufe sollen möglichst Abstand halten, Schüler*innen der Sekundarstufe I
        vermeiden Körperkontakt, Erwachsene halten Abstand und vermeiden Körperkontakt.
    3. Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im
        Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt
        zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
        Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente
        Tragen einer Maske unerlässlich.
    4. Das Tragen einer Maske ist für alle Schüler*innen der Sekundarstufe I im
        Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch. Die
        Maskenpflicht gilt nicht für den Unterricht Bewegung und Sport (drinnen und
        draussen).
    5. Allfällige Anpassungen erfolgen fortlaufend, nach Anordnung des Volksschulamts und
        des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg.

2. Ankerpunkte des Schutzkonzepts für die Volksschule

Das Ziel aller Schutzmassnahmen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern
und Übertragungsketten zu reduzieren.

Stand 24.06.2021                                                                  Seite 1 von 10
2.1. Grundsätze
      Kinder können zur Schule gehen, so lange sie nicht krank sind und nicht mit einer
         an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben. Kinder mit einer
         Grunderkrankung halten sich an die grundsätzlichen krankheitsbezogenen
         Schutzmassnahmen gemäss Anweisung des behandelnden Arztes.

   2.2. Personen in der Schule
      Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten und
         bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem
         Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine
         generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des
         Schulareals.
      Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen auf
         dem Schulareal im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals
         obligatorisch und gilt zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
         Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente
         Tragen einer Maske unerlässlich.
      Schüler*innen ab 12 Jahren sind zum Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr
         verpflichtet. Die Eltern sind für die Umsetzung, sowie die Beschaffung der Masken
         verantwortlich.
      Das Krisenteam des Schulverbands Bucheggberg empfiehlt das Tragen einer Maske
         im öffentlichen Verkehr ab der 5. Primarschulklasse.
      Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung für die Schüler*innen werden wie gewohnt
         durchgeführt, es gelten die Abstands- und Hygienemassnahmen.
      Kranke Kinder kommen nicht in die Schule.
      Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
         Schulhaus.
      Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags-
         und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal
         30 Personen, sowie Abstand und Maske durchzuführen, aussen mit maximal 50
         Personen.
      Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der
         Arbeitgeber.
      Das Miteinander der Kinder im schulischen Setting der Volksschule wird nicht als
         «enger Kontakt» definiert.
      Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
         und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
      Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
         Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
         250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
         Personen im Aussenbereich.

3. Schutzkonzept (Basis: Kantonales Schutzkonzept)

   3.1. Die Schule als Lern- und Arbeitsort

     1. Vorstellung «Nest»
        Die Schule ist der Lern- und Arbeitsort, als Metapher dient das «Nest».
        Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich
        geschlossener Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören
        Schüler*innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule.
Stand 24.06.2021                                                                  Seite 2 von 10
Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche
         und Elternveranstaltungen willkommen.
         Veranstaltungen von externen Benützenden im Schulhaus finden ausschliesslich
         nach Betriebsschluss der Schule und unter Einhaltung der einschlägigen COVID-19
         Bestimmungen statt.
         Dies ist im Eingangsbereich visualisiert.

     2. Hygienemassnahmen in der Schulanlage
        Die Hygienemassnahmen sind von allen einzuhalten. Bei den Eingängen des
        Schulhauses stehen Handhygienestationen mit Desinfektionsmitteln für die
        Erwachsenen zur Verfügung, für die Schüler*innen in den Unterrichtsräumen das
        Brünnli mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern. Oberflächen, Schalter, Fenster-
        und Türfallen, Treppengeländer werden täglich mindestens zwei Mal gereinigt, die
        Infrastruktur der Toiletten mindestens einmal täglich.
        In allen Räumen wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Unterrichtsräumen
        nach jeder Schulstunde. Masken stehen im Schulhaus zur Verfügung.

     3. Schüler*innen
        Gesunde Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten
        und bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem
        Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine
        generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des
        Schulareals (Ausnahme während Unterricht Bewegung und Sport; hier gilt keine
        Maskenpflicht).
        Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
        und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
        Den Schüler*innen, die angeordnet eine Maske tragen müssen, stellt der
        Schulverband Bucheggberg die Masken kostenfrei zur Verfügung. Die Schüler*innen
        erhalten pro Unterrichtstag eine Maske.
        Jüngere Schüler*innen dürfen freiwillig auf eigene Kosten eine Maske tragen.
        Schüler*innen, die Symptome zeigen, erhalten Masken. Die Eltern werden
        angerufen. Die Kinder sollten nach Möglichkeit sofort abgeholt werden.

     4. Erwachsene
        Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im
        Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt
        zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
        Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche
        und Elternveranstaltungen willkommen.
        Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
        Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
        250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
        Personen im Aussenbereich. Es gilt eine Maskenpflicht.
        Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags-
        und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal
        30 Personen durchzuführen. Im Aussenbereich gilt die Regelung von maximal 50
        Personen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
        Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der
        Arbeitgeber.

Stand 24.06.2021                                                                 Seite 3 von 10
Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem
         «STOP-Prinzip» (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische
         Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen.

     5. Meldepflicht
        Infizierte Personen müssen von der Schulleitung umgehend dem kantonsärztlichen
        Dienst gemeldet werden.

     6. Essen
        Schüler*innen teilen keine mitgebrachten Znüni oder Zvieri.
        Das Führen des Mittagstischs und der Nachmittagsbetreuung ist möglich.
        Für die Mahlzeitenausgabe werden zusätzlich zu den Hygienemassnahmen weitere
        besondere Massnahmen eingehalten, wie keine selbständige Essens- und
        Besteckbedienung sowie Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das
        bedienende Personal.
        Diese Massnahmen gelten analog auch für Geburtstagsfeiern in der Klasse und für
        Anlässe mit Apéros. Das bedeutet keine Selbstbedienung. Das Essen ist einzeln
        verpackt. Pausenkiosk findet nicht statt. Das Znüni in der Schule selber
        vorzubereiten ist verboten.
        Die Maske kann bei der Pausenverpflegung und bei der Mittagsverpflegung
        während der sitzenden Konsumation von Speisen und Getränken abgelegt werden.

     7. öffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr
        Für Schüler*innen ab 12 Jahren, welche im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen
        müssen, sind die Eltern zuständig.
        Für Schülerverkehre gilt das Schutzkonzept des öffentlichen Verkehrs. Für die Reise
        mit dem öffentlichen Verkehr gelten die Vorgaben der Betreiber.
        Die Bewegung im öffentlichen Raum erfolgt gemäss den Vorgaben für das
        Verhalten im öffentlichen Raum.
        Unterricht im öffentlichen Raum ist zeitlich begrenzt und findet in einem definierten
        Raum statt. Es gelten die gleichen Regeln wie während des Schulbetriebes. Der
        Unterricht im öffentlichen Raum findet in der Regel im Klassenrahmen statt und ist
        auf höchstens 100 Schüler*innen limitiert.
        Für schulische Anlässe ausserhalb der Schulanlage, welche das Tragen einer Maske
        erfordern, stellt die Schule diese zur Verfügung.

     8. Externe
        Während den Unterrichtszeiten gilt die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher
        Raum. Er steht ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung. Der Vereinsbetrieb
        ausserhalb der generellen Unterrichtszeiten der Schule ist davon nicht betroffen
        und kann unter Einhaltung der örtlichen und vereinsspezifischen Schutzkonzepte
        stattfinden.

Stand 24.06.2021                                                                    Seite 4 von 10
Im Schulverband Bucheggberg ist der Vereinsbetrieb ab 16.30 Uhr möglich (am
         Mittwochnachmittag in Lüterkofen und Messen ab 13.00 Uhr).
         Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
         Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht. Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts
         zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls
         dies nicht möglich ist, mit maximal 30 Personen, sowie Abstand und Maske
         durchzuführen, aussen mit maximal 50 Personen.

4. Betriebskonzept (Basis: Kantonales Betriebskonzept)

   4.1. Eckwerte

     1. Es können alle Fachbereiche unterrichtet werden.
        Unterricht Bewegung und Sport: Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht
        vermieden werden kann, findet diese in festen Gruppen statt. Weitere
        Einschränkungen sind aufgehoben, so auch die Maskenpflicht für Schüler*innen.
        Musikunterricht: Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht.
        Chorsingen ist wieder möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit
        Schutzkonzept erlaubt.

     2. Schüler*innen dürfen gemeinsam Pause machen. Ebenso die Lehrpersonen. Es gilt
        die 30 Personen-Regelung in Innenbereichen, die 50 Personen-Regelung in
        Aussenbereichen.

     3. Schullager und Schulreisen können wieder durchgeführt werden, unter
        Berücksichtigung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen.
        Möglich sind Lehrausgänge in die Natur im Klassenverband, bzw. der Aufenthalt in
        den externen, abgegrenzten «Schulzimmern».

     4. Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
        Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht.

     5. Die Logopädie findet unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften
        statt. Die Hygienemassnahmen werden jeweils zu Beginn einer Stunde
        durchgeführt. Die Arbeitsflächen werden nach dem Gebrauch gereinigt.

     6. Der Unterricht (inklusiv Sologesang und ELKI-Singen) der kommunalen
        Musikschulen kann unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften
        stattfinden.

     7. Schulanlässe
        Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
        und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
        Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
        Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
        250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
        Personen im Aussenbereich.

     8. Der Raumbedarf für eine Person leitet sich aus der aktuell geltenden Distanzregel
        des BAG ab und muss eingehalten werden.

Stand 24.06.2021                                                                    Seite 5 von 10
9. Kickboards dürfen wieder mitgebracht werden. Im öV haften die Reisenden für alle
        Schäden, die durch das Handgepäck entstehen. Der Schulverband Bucheggberg
        empfiehlt deshalb, dass Kickboards zusammengelegt und sicher verpackt sein
        sollen.

5. Handlungsfelder für die Umsetzung in der Schule

   5.1     Schulbetrieb

     1. Unterricht
        Der Unterricht findet in angepassten Räumen statt, die dem Gebot nach Hygiene
        Rechnung tragen.
        Auf klassenübergreifenden Unterricht ist zu verzichten.
        Die Maske kann für eine einzelne vortragende Schülerin bzw. einen einzelnen
        vortragenden Schüler, wenn die übrigen Schüler*innen eine Maske tragen, abgelegt
        werden.

     2. Wirtschaft Arbeit Haushalt, WAH und Mittagstisch
        Der Unterricht in WAH und der Mittagstisch (und Nachmittagsbetreuung) können
        unter Einhaltung verstärkter Hygienemassnahmen durchgeführt werden.
        Eine gute Küchenhygiene und das Befolgen der Hygieneempfehlungen des BAG
        sind ausreichende Schutzmassnahmen. Gemeinsames Essen ist wieder zulässig. Die
        Lehrperson für WAH und das Personal des Mittagstischs sind für die Einhaltung der
        Schutzmassnahmen zuständig.

     3. Bewegung und Sport
        Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht vermieden werden kann, findet
        diese in festen Gruppen statt. Weitere Einschränkungen sind aufgehoben, so auch
        die Maskenpflicht für Schüler*innen (drinnen und draussen).
        Das Fach Bewegung und Sport ist wieder in fast gewohntem Rahmen möglich.
        Die Hygiene-Empfehlungen des BAG sind bei sämtlichen Sportaktivitäten zu
        beachten (Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, Lüften).
        In den freiwilligen Sportangeboten der Schule gelten die Weisungen für
        Vereinssport (keine Maskenpflicht bis 16 Jahre).
        Das Plakat von swissolympic zu den Rahmenvorgaben im Sport kann in der
        Kommunikation helfen.

     4. Gestalten
        Der Unterricht im bildnerischen und technischen Gestalten kann wie gewohnt
        stattfinden. Wichtig bleibt eine gute Hygiene, insbesondere bei gemeinsam
        benützten Werkzeugen und Gegenständen.

     5. Musik
        Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht. Chorsingen ist wieder
        möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit Schutzkonzept erlaubt.

     6. Die Läusekontrolle findet mit speziellen Hygienemassnahmen statt.

     7. Die Zahnprophylaxe findet statt.

Stand 24.06.2021                                                                  Seite 6 von 10
6. Checklisten Hygienemassnahmen

I.     Handhygiene
       Grundsatz: Alle Personen in der Schule reinigen sich regelmässig die Hände.
 Vorgaben                              Umsetzungsstandard
 Die Lehrpersonen waschen sich die     Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist
 Hände mit Wasser und Seife bei        vorhanden. Fehlt diese, steht
 der Ankunft in der Schule, als        Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
 Ersatzmassnahme mit                   Lehrpersonen werden instruiert.
 Desinfektionsmittel, sowie vor und
 nach den Pausen.
 Die Schüler*innen waschen sich        Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist
 die Hände mit Wasser und Seife        vorhanden. Fehlt diese, steht
 bei der Ankunft in der Schule sowie   Händedesinfektionsmittel als Ersatzmassnahme zur
 vor und nach den Pausen.              Verfügung.
                                       Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden
                                       informiert, die Schüler*innen instruiert.
 Das Anfassen von Oberflächen und      Es wird nur angefasst, was nötig ist.
 Objekten wird vermieden.              Offen gelassene Türen müssen nicht angefasst
                                       werden, wenn immer möglich werden die Türen
                                       offen gelassen.
 Kontakt mit Blut vermeiden            Wunden an den Fingern abdecken oder
                                       Schutzhandschuhe tragen.
 Körperkontakt vermeiden               Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B.
                                       Händeschütteln).

II.    Distanz halten
       Grundsatz: Die Lehrpersonen halten Abstand zu den Schüler*innen, die
       Schüler*innen vermeiden Körperkontakt untereinander.
 Vorgaben                              Umsetzungsstandard
 Zonen sind markiert.                  Bewegungs-, Klassen-/Gruppen- und
                                       Allgemeinzonen, sowie individuelle Arbeitsplätze
                                       bezeichnen.
 Vermeiden von Warteschlangen          Personen in Warteschlangen sind im Freien mit
 durch Markierungen sichergestellt.    Bodenmarkierungen voneinander getrennt,
                                       beispielsweise in einer Zone, um das Gefühl dafür zu
                                       bekommen.
 Brandschutzvorgaben einhalten         Falls Flure und Durchgänge für den Aufenthalt
                                       benutzt werden sollen, müssen die
                                       Brandschutzvorgaben eingehalten werden.
 Lehrpersonen, Schüler*innen           Die Aufenthaltsorte der Lehrperson im Schulzimmer
 halten im Unterricht, während den     bewusstmachen und festlegen.
 Pausen, in Garderoben und             In Aufenthaltsräumen und Garderoben ist der
 Aufenthaltsräumen den                 Abstand gewährleistet.
 entsprechenden Abstand
 zueinander.
 Anzahl Personen pro Raum              Erwachsene halten sich ausserhalb des Unterrichts
                                       an die 30 Personen-Regel. Während des Unterrichts
                                       muss die Maximalzahl der Personen pro Raumgrösse
                                       einhalten werden.

Stand 24.06.2021                                                                     Seite 7 von 10
III.   Reinigung
       Grundsatz: Es erfolgte eine bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen
       und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere wenn diese von mehreren Personen
       benützt werden.
 Vorgaben                               Umsetzungsstandard
 Oberflächen und Gegenstände            Gemäss Schutzkonzept Reinigung zweimal täglich.
 regelmässig reinigen
 Objekte, die von mehreren              Alltagsgegenstände z. B. Türgriffe, Liftknöpfe,
 Personen angefasst werden,             Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere
 regelmässig reinigen                   Gegenstände mit einem handelsüblichen
                                        Reinigungsmittel zweimal täglich oder nach der
                                        Benutzung reinigen.
 Regelmässige Reinigung der WC-         Tägliche Reinigung der WC-Anlagen.
 Anlagen                                Lehrpersonen reinigen die benutzten Oberflächen
                                        der WC-Anlage nach jedem Gebrauch selber.
 Keine Gebrauchsgegenstände             Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen
 teilen                                 oder Einweggeschirr verwenden. Geschirr nach dem
                                        Gebrauch mit Abwaschmittel / Wasser und Seife
                                        spülen.
 Kein Unterrichtsmaterial teilen        Schreibzeug, Tablets, Werk- und Hauswirtschafts-
                                        material werden – wenn immer möglich – nicht
                                        geteilt. Nach Gebrauch mit handelsüblichen
                                        Reinigungsmittel reinigen.
 Kontakt mit möglicherweise             Anfassen von Abfall vermeiden.
 infektiösem Abfall vermeiden           Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel, etc.) verwenden.
                                        Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort
                                        nach Gebrauch entsorgen.
 Sicherer Umgang mit Abfall             Regelmässiges Leeren von Abfalleimern
                                        (insbesondere bei Handwaschgelegenheiten).
                                        Abfallsäcke nicht zusammendrücken.
 Für einen regelmässigen                Nach jeder Schulstunde für 5 bis 10 Minuten lüften.
 ausreichenden Luftaustausch in
 Arbeitsräume sorgen

IV.    Schutz besonders gefährdeter Personen
       Grundsatz: Ein angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen ist
       gewährleistet.
 Vorgaben                              Umsetzungsstandard
 Besonders gefährdete                  Arbeitsverpflichtungen können in der Schule erfüllt
 Lehrpersonen schützen                 werden.
                                       Plexiglasscheiben stehen bei Bedarf als zusätzlicher
                                       Schutz zur Verfügung.
                                       Es gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
 Schüler*innen mit einer               Kranke Kinder bleiben zu Hause.
 Grunderkrankung schützen              Sie werden mit dem Fernunterricht beschult.
 Schüler*innen, die in einer Familie   Diese Schüler*innen sind bekannt. Sie werden mit
 mit besonders gefährdeten             Fernunterricht beschult und die Beteiligten sind
 Personen leben, schützen              informiert.

Stand 24.06.2021                                                                      Seite 8 von 10
V.     Covid-19 Erkrankte in der Schule
       Grundsatz: Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die
       (Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen.
 Vorgaben                             Umsetzungsstandard
 Schutz vor Infektion                 Kranke Mitarbeitende arbeiten nicht bzw. werden
                                      sofort nach Hause geschickt.
                                      Kantonsärztlichen Dienst informieren.
 Masken bereithalten                  Verdächtige Personen mit Masken ausstatten, bevor
                                      sie nach Hause gehen.

VI.    Besonderheiten berücksichtigen
       Grundsatz: Spezifische Aspekte der Arbeits- und Schulsituationen werden
       berücksichtigt, um den Schutz zu gewährleisten.
 Vorgaben                             Umsetzungsstandard
 Allgemeingenutzte Schulräume wie     Räume sind erkannt.
 Turnhallen, Labore, Werkräume,       Besonderheiten bei der Belegung sind beschrieben
 PC- oder Hauswirtschaftsräume,       und die Nutzenden instruiert.
 Mediotheken werden besonders
 berücksichtigt.
 Zuständigkeiten für die Räume sind   Alle Personen wissen, an wen sie sich bei Fragen
 geregelt.                            und Anliegen wenden müssen.

VII.   Information aller Beteiligten
       Grundsatz: Lehrpersonen, Schüler*innen und anderen Personen über die Vorgaben
       und Massnahmen informiert.
 Vorgaben                             Umsetzungsstandard
 Information der Schüler*innen und    Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei
 deren Eltern                         jedem Eingang.
                                      Information an Eltern, dass kranke Kinder sich in
                                      Selbstisolation begeben sollen, gemäss Anweisungen
                                      des BAG.
                                      Elternbriefe versenden.
 Information der besonders            Information der besonders gefährdeten
 gefährdeten Lehrpersonen             Lehrpersonen über ihre Rechte und Pflichten,
                                      Hygiene- und Schutzmassnahmen in der Schule.

VIII. Management
      Grundsatz: Die Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung, um die Schutzmassnahmen
      effizient einzurichten und umzusetzen. Dafür braucht es die Zusammenarbeit mit den
      kommunalen Aufsichtsbehörden sowie Absprachen.
 Vorgaben                             Umsetzungsstandard
 Instruktion der Lehrpersonen         Regelmässige Instruktion der Lehrpersonen zu
                                      Hygienemassnahmen und sicherem Umgang mit den
                                      Schülerinnen und Schülern.

Stand 24.06.2021                                                                  Seite 9 von 10
Vorrat sicherstellen               Den Lehrpersonen stehen pro Unterrichtstag eine
                                    FFP2-Maske oder eine Papierhygienemaske zur
                                    Verfügung.
                                    Schüler*innen der Sek I erhalten jeweils am Freitag
                                    für eine Unterrichtswoche Papierhygienemasken.
 Desinfektionsmittel (für Hände),   Bestand von persönlichem Schutzmaterial
 sowie Reinigungsmittel (für        regelmässig kontrollieren und nachfüllen.
 Gegenstände und/oder               Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig
 Oberflächen) regelmässig           nachfüllen und auf genügenden Vorrat achten.
 kontrollieren und nachfüllen       Die Koordination mit den Hauswarten ist
                                    gewährleistet.
 Zusammenarbeit und Absprache       Einsatz Krisenteam (Schulleitungen, Präsidentin).
 mit kommunaler Aufsichtsbehörde

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