Schulverband Bucheggberg Schutz- und Betriebskonzept Schuljahr 2020 / 2021 - Schulverband ...
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Schulverband Bucheggberg
Schutz- und Betriebskonzept
Schuljahr 2020 / 2021
1. Gesamtstrategie und Anordnungen des Kantons
Das Schutzkonzept gilt für das Schuljahr 2020/2021 und wird laufend den Weisungen des
Bundes, des Kantons (Volksschulamt) und des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg
angepasst.
Die Musikschule hat ein eigenes Schutzkonzept, resp. eigene Umsetzungsvorgaben.
Aufgrund der COVID-19 Zeiten grenzen wir weiterhin den Schulbetrieb vom öffentlichen,
jederzeit und allgemein zugänglichen Raum ab.
Für die Volksschule gilt das Schutzprinzip «Nest».
Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich geschlossener
Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören Schüler*innen,
Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule. Eltern und weitere
Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche und Elternveranstaltungen
willkommen.
Es gelten folgende Anordnungen:
1. Das kantonale Schutzkonzept für die Volksschule gilt auch für sonderpädagogische
Institutionen, Privatschulen, Musikschulen, kirchlichen Religionsunterricht, Kurse in
heimatlicher Sprache und Kultur sowie weiteren Unterricht auf der Volksschulstufe.
2. Alle Personen beachten die Verhaltens- und Hygienemassnahmen. Schüler*innen der
Primarstufe sollen möglichst Abstand halten, Schüler*innen der Sekundarstufe I
vermeiden Körperkontakt, Erwachsene halten Abstand und vermeiden Körperkontakt.
3. Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im
Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt
zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente
Tragen einer Maske unerlässlich.
4. Das Tragen einer Maske ist für alle Schüler*innen der Sekundarstufe I im
Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch. Die
Maskenpflicht gilt nicht für den Unterricht Bewegung und Sport (drinnen und
draussen).
5. Allfällige Anpassungen erfolgen fortlaufend, nach Anordnung des Volksschulamts und
des Krisenteams des Schulverbands Bucheggberg.
2. Ankerpunkte des Schutzkonzepts für die Volksschule
Das Ziel aller Schutzmassnahmen ist es, die Verbreitung des Coronavirus zu verhindern
und Übertragungsketten zu reduzieren.
Stand 24.06.2021 Seite 1 von 102.1. Grundsätze
Kinder können zur Schule gehen, so lange sie nicht krank sind und nicht mit einer
an COVID-19 erkrankten Person in einem Haushalt leben. Kinder mit einer
Grunderkrankung halten sich an die grundsätzlichen krankheitsbezogenen
Schutzmassnahmen gemäss Anweisung des behandelnden Arztes.
2.2. Personen in der Schule
Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten und
bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem
Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine
generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des
Schulareals.
Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen auf
dem Schulareal im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals
obligatorisch und gilt zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
Ausnahme: Gegenüber besonders gefährdeten Lehrpersonen ist das permanente
Tragen einer Maske unerlässlich.
Schüler*innen ab 12 Jahren sind zum Tragen einer Maske im öffentlichen Verkehr
verpflichtet. Die Eltern sind für die Umsetzung, sowie die Beschaffung der Masken
verantwortlich.
Das Krisenteam des Schulverbands Bucheggberg empfiehlt das Tragen einer Maske
im öffentlichen Verkehr ab der 5. Primarschulklasse.
Mittagstisch und Nachmittagsbetreuung für die Schüler*innen werden wie gewohnt
durchgeführt, es gelten die Abstands- und Hygienemassnahmen.
Kranke Kinder kommen nicht in die Schule.
Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
Schulhaus.
Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags-
und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal
30 Personen, sowie Abstand und Maske durchzuführen, aussen mit maximal 50
Personen.
Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der
Arbeitgeber.
Das Miteinander der Kinder im schulischen Setting der Volksschule wird nicht als
«enger Kontakt» definiert.
Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
Personen im Aussenbereich.
3. Schutzkonzept (Basis: Kantonales Schutzkonzept)
3.1. Die Schule als Lern- und Arbeitsort
1. Vorstellung «Nest»
Die Schule ist der Lern- und Arbeitsort, als Metapher dient das «Nest».
Die Schule ist der Arbeitsort, der während den Unterrichtszeiten ein in sich
geschlossener Betrieb und nicht Teil des öffentlichen Raums ist. Zur Schule gehören
Schüler*innen, Lehrpersonen, Schulleitungen und das weitere Personal der Schule.
Stand 24.06.2021 Seite 2 von 10Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche
und Elternveranstaltungen willkommen.
Veranstaltungen von externen Benützenden im Schulhaus finden ausschliesslich
nach Betriebsschluss der Schule und unter Einhaltung der einschlägigen COVID-19
Bestimmungen statt.
Dies ist im Eingangsbereich visualisiert.
2. Hygienemassnahmen in der Schulanlage
Die Hygienemassnahmen sind von allen einzuhalten. Bei den Eingängen des
Schulhauses stehen Handhygienestationen mit Desinfektionsmitteln für die
Erwachsenen zur Verfügung, für die Schüler*innen in den Unterrichtsräumen das
Brünnli mit Flüssigseife und Einmalhandtüchern. Oberflächen, Schalter, Fenster-
und Türfallen, Treppengeländer werden täglich mindestens zwei Mal gereinigt, die
Infrastruktur der Toiletten mindestens einmal täglich.
In allen Räumen wird regelmässig und ausgiebig gelüftet, in den Unterrichtsräumen
nach jeder Schulstunde. Masken stehen im Schulhaus zur Verfügung.
3. Schüler*innen
Gesunde Schüler*innen der Primarstufe bis und mit 6. Primarschulklasse verhalten
und bewegen sich normal im Klassenverband, auf dem Pausenplatz und auf dem
Schulweg. Schüler*innen der Sekundarstufe I halten Abstand und es gilt eine
generelle Maskenpflicht im Eingangsbereich und in den Innenanlagen des
Schulareals (Ausnahme während Unterricht Bewegung und Sport; hier gilt keine
Maskenpflicht).
Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
Den Schüler*innen, die angeordnet eine Maske tragen müssen, stellt der
Schulverband Bucheggberg die Masken kostenfrei zur Verfügung. Die Schüler*innen
erhalten pro Unterrichtstag eine Maske.
Jüngere Schüler*innen dürfen freiwillig auf eigene Kosten eine Maske tragen.
Schüler*innen, die Symptome zeigen, erhalten Masken. Die Eltern werden
angerufen. Die Kinder sollten nach Möglichkeit sofort abgeholt werden.
4. Erwachsene
Das Tragen einer Maske ist für alle erwachsenen in der Schule tätigen Personen im
Eingangsbereich und in den Innenanlagen des Schulareals obligatorisch und gilt
zusätzlich zur Abstands- und Hygieneregel.
Eltern und weitere Personen sind auf Einladung für Anlässe wie Elterngespräche
und Elternveranstaltungen willkommen.
Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
Personen im Aussenbereich. Es gilt eine Maskenpflicht.
Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags-
und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls dies nicht möglich ist, mit maximal
30 Personen durchzuführen. Im Aussenbereich gilt die Regelung von maximal 50
Personen, unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln.
Für besonders gefährdete Personen der Schule gilt die Fürsorgepflicht der
Arbeitgeber.
Stand 24.06.2021 Seite 3 von 10Kann der Abstand nicht eingehalten werden, so sind Massnahmen gemäss dem
«STOP-Prinzip» (Substitution, technische Massnahmen, organisatorische
Massnahmen, persönliche Schutzausrüstung) zu treffen.
5. Meldepflicht
Infizierte Personen müssen von der Schulleitung umgehend dem kantonsärztlichen
Dienst gemeldet werden.
6. Essen
Schüler*innen teilen keine mitgebrachten Znüni oder Zvieri.
Das Führen des Mittagstischs und der Nachmittagsbetreuung ist möglich.
Für die Mahlzeitenausgabe werden zusätzlich zu den Hygienemassnahmen weitere
besondere Massnahmen eingehalten, wie keine selbständige Essens- und
Besteckbedienung sowie Schutzeinrichtungen für das auszugebende Essen und das
bedienende Personal.
Diese Massnahmen gelten analog auch für Geburtstagsfeiern in der Klasse und für
Anlässe mit Apéros. Das bedeutet keine Selbstbedienung. Das Essen ist einzeln
verpackt. Pausenkiosk findet nicht statt. Das Znüni in der Schule selber
vorzubereiten ist verboten.
Die Maske kann bei der Pausenverpflegung und bei der Mittagsverpflegung
während der sitzenden Konsumation von Speisen und Getränken abgelegt werden.
7. öffentlicher Raum und öffentlicher Verkehr
Für Schüler*innen ab 12 Jahren, welche im öffentlichen Verkehr eine Maske tragen
müssen, sind die Eltern zuständig.
Für Schülerverkehre gilt das Schutzkonzept des öffentlichen Verkehrs. Für die Reise
mit dem öffentlichen Verkehr gelten die Vorgaben der Betreiber.
Die Bewegung im öffentlichen Raum erfolgt gemäss den Vorgaben für das
Verhalten im öffentlichen Raum.
Unterricht im öffentlichen Raum ist zeitlich begrenzt und findet in einem definierten
Raum statt. Es gelten die gleichen Regeln wie während des Schulbetriebes. Der
Unterricht im öffentlichen Raum findet in der Regel im Klassenrahmen statt und ist
auf höchstens 100 Schüler*innen limitiert.
Für schulische Anlässe ausserhalb der Schulanlage, welche das Tragen einer Maske
erfordern, stellt die Schule diese zur Verfügung.
8. Externe
Während den Unterrichtszeiten gilt die Schulanlage als nicht öffentlich zugänglicher
Raum. Er steht ausschliesslich dem Schulbetrieb zur Verfügung. Der Vereinsbetrieb
ausserhalb der generellen Unterrichtszeiten der Schule ist davon nicht betroffen
und kann unter Einhaltung der örtlichen und vereinsspezifischen Schutzkonzepte
stattfinden.
Stand 24.06.2021 Seite 4 von 10Im Schulverband Bucheggberg ist der Vereinsbetrieb ab 16.30 Uhr möglich (am
Mittwochnachmittag in Lüterkofen und Messen ab 13.00 Uhr).
Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht. Physische Treffen ausserhalb des Unterrichts
zu Gesprächen, Sitzungen, Mittags- und Kaffeepausen sind zu vermeiden und, falls
dies nicht möglich ist, mit maximal 30 Personen, sowie Abstand und Maske
durchzuführen, aussen mit maximal 50 Personen.
4. Betriebskonzept (Basis: Kantonales Betriebskonzept)
4.1. Eckwerte
1. Es können alle Fachbereiche unterrichtet werden.
Unterricht Bewegung und Sport: Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht
vermieden werden kann, findet diese in festen Gruppen statt. Weitere
Einschränkungen sind aufgehoben, so auch die Maskenpflicht für Schüler*innen.
Musikunterricht: Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht.
Chorsingen ist wieder möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit
Schutzkonzept erlaubt.
2. Schüler*innen dürfen gemeinsam Pause machen. Ebenso die Lehrpersonen. Es gilt
die 30 Personen-Regelung in Innenbereichen, die 50 Personen-Regelung in
Aussenbereichen.
3. Schullager und Schulreisen können wieder durchgeführt werden, unter
Berücksichtigung der aktuell geltenden Schutzmassnahmen.
Möglich sind Lehrausgänge in die Natur im Klassenverband, bzw. der Aufenthalt in
den externen, abgegrenzten «Schulzimmern».
4. Externe Personen wie beispielsweise Eltern erhalten auf Einladung Zutritt zum
Schulhaus. Es gilt eine Maskenpflicht.
5. Die Logopädie findet unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften
statt. Die Hygienemassnahmen werden jeweils zu Beginn einer Stunde
durchgeführt. Die Arbeitsflächen werden nach dem Gebrauch gereinigt.
6. Der Unterricht (inklusiv Sologesang und ELKI-Singen) der kommunalen
Musikschulen kann unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygienevorschriften
stattfinden.
7. Schulanlässe
Schulanlässe (Lager, Exkursionen) sind mit maximal 50 Personen im Innenbereich
und maximal 100 Personen im Aussenbereich wieder möglich.
Elternabende sowie Schulaufführungen ohne Covid-Zertifikat sind mit
Schutzkonzepten möglich mit maximal 1’000 Personen sitzend oder mit maximal
250 Personen stehend und frei bewegend im Innenbereich, mit maximal 500
Personen im Aussenbereich.
8. Der Raumbedarf für eine Person leitet sich aus der aktuell geltenden Distanzregel
des BAG ab und muss eingehalten werden.
Stand 24.06.2021 Seite 5 von 109. Kickboards dürfen wieder mitgebracht werden. Im öV haften die Reisenden für alle
Schäden, die durch das Handgepäck entstehen. Der Schulverband Bucheggberg
empfiehlt deshalb, dass Kickboards zusammengelegt und sicher verpackt sein
sollen.
5. Handlungsfelder für die Umsetzung in der Schule
5.1 Schulbetrieb
1. Unterricht
Der Unterricht findet in angepassten Räumen statt, die dem Gebot nach Hygiene
Rechnung tragen.
Auf klassenübergreifenden Unterricht ist zu verzichten.
Die Maske kann für eine einzelne vortragende Schülerin bzw. einen einzelnen
vortragenden Schüler, wenn die übrigen Schüler*innen eine Maske tragen, abgelegt
werden.
2. Wirtschaft Arbeit Haushalt, WAH und Mittagstisch
Der Unterricht in WAH und der Mittagstisch (und Nachmittagsbetreuung) können
unter Einhaltung verstärkter Hygienemassnahmen durchgeführt werden.
Eine gute Küchenhygiene und das Befolgen der Hygieneempfehlungen des BAG
sind ausreichende Schutzmassnahmen. Gemeinsames Essen ist wieder zulässig. Die
Lehrperson für WAH und das Personal des Mittagstischs sind für die Einhaltung der
Schutzmassnahmen zuständig.
3. Bewegung und Sport
Falls bei einer Sportart der Körperkontakt nicht vermieden werden kann, findet
diese in festen Gruppen statt. Weitere Einschränkungen sind aufgehoben, so auch
die Maskenpflicht für Schüler*innen (drinnen und draussen).
Das Fach Bewegung und Sport ist wieder in fast gewohntem Rahmen möglich.
Die Hygiene-Empfehlungen des BAG sind bei sämtlichen Sportaktivitäten zu
beachten (Reinigen von Oberflächen und Gegenständen, Lüften).
In den freiwilligen Sportangeboten der Schule gelten die Weisungen für
Vereinssport (keine Maskenpflicht bis 16 Jahre).
Das Plakat von swissolympic zu den Rahmenvorgaben im Sport kann in der
Kommunikation helfen.
4. Gestalten
Der Unterricht im bildnerischen und technischen Gestalten kann wie gewohnt
stattfinden. Wichtig bleibt eine gute Hygiene, insbesondere bei gemeinsam
benützten Werkzeugen und Gegenständen.
5. Musik
Es gelten die gleichen Regeln wie im übrigen Unterricht. Chorsingen ist wieder
möglich. Aufführungen und Chorkonzerte sind mit Schutzkonzept erlaubt.
6. Die Läusekontrolle findet mit speziellen Hygienemassnahmen statt.
7. Die Zahnprophylaxe findet statt.
Stand 24.06.2021 Seite 6 von 106. Checklisten Hygienemassnahmen
I. Handhygiene
Grundsatz: Alle Personen in der Schule reinigen sich regelmässig die Hände.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Die Lehrpersonen waschen sich die Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist
Hände mit Wasser und Seife bei vorhanden. Fehlt diese, steht
der Ankunft in der Schule, als Händedesinfektionsmittel zur Verfügung.
Ersatzmassnahme mit Lehrpersonen werden instruiert.
Desinfektionsmittel, sowie vor und
nach den Pausen.
Die Schüler*innen waschen sich Waschgelegenheit mit Wasser und Seife ist
die Hände mit Wasser und Seife vorhanden. Fehlt diese, steht
bei der Ankunft in der Schule sowie Händedesinfektionsmittel als Ersatzmassnahme zur
vor und nach den Pausen. Verfügung.
Schülerinnen und Schüler und deren Eltern werden
informiert, die Schüler*innen instruiert.
Das Anfassen von Oberflächen und Es wird nur angefasst, was nötig ist.
Objekten wird vermieden. Offen gelassene Türen müssen nicht angefasst
werden, wenn immer möglich werden die Türen
offen gelassen.
Kontakt mit Blut vermeiden Wunden an den Fingern abdecken oder
Schutzhandschuhe tragen.
Körperkontakt vermeiden Unnötigen Körperkontakt vermeiden (z. B.
Händeschütteln).
II. Distanz halten
Grundsatz: Die Lehrpersonen halten Abstand zu den Schüler*innen, die
Schüler*innen vermeiden Körperkontakt untereinander.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Zonen sind markiert. Bewegungs-, Klassen-/Gruppen- und
Allgemeinzonen, sowie individuelle Arbeitsplätze
bezeichnen.
Vermeiden von Warteschlangen Personen in Warteschlangen sind im Freien mit
durch Markierungen sichergestellt. Bodenmarkierungen voneinander getrennt,
beispielsweise in einer Zone, um das Gefühl dafür zu
bekommen.
Brandschutzvorgaben einhalten Falls Flure und Durchgänge für den Aufenthalt
benutzt werden sollen, müssen die
Brandschutzvorgaben eingehalten werden.
Lehrpersonen, Schüler*innen Die Aufenthaltsorte der Lehrperson im Schulzimmer
halten im Unterricht, während den bewusstmachen und festlegen.
Pausen, in Garderoben und In Aufenthaltsräumen und Garderoben ist der
Aufenthaltsräumen den Abstand gewährleistet.
entsprechenden Abstand
zueinander.
Anzahl Personen pro Raum Erwachsene halten sich ausserhalb des Unterrichts
an die 30 Personen-Regel. Während des Unterrichts
muss die Maximalzahl der Personen pro Raumgrösse
einhalten werden.
Stand 24.06.2021 Seite 7 von 10III. Reinigung
Grundsatz: Es erfolgte eine bedarfsgerechte regelmässige Reinigung von Oberflächen
und Gegenständen nach Gebrauch, insbesondere wenn diese von mehreren Personen
benützt werden.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Oberflächen und Gegenstände Gemäss Schutzkonzept Reinigung zweimal täglich.
regelmässig reinigen
Objekte, die von mehreren Alltagsgegenstände z. B. Türgriffe, Liftknöpfe,
Personen angefasst werden, Treppengeländer, Kaffeemaschinen und andere
regelmässig reinigen Gegenstände mit einem handelsüblichen
Reinigungsmittel zweimal täglich oder nach der
Benutzung reinigen.
Regelmässige Reinigung der WC- Tägliche Reinigung der WC-Anlagen.
Anlagen Lehrpersonen reinigen die benutzten Oberflächen
der WC-Anlage nach jedem Gebrauch selber.
Keine Gebrauchsgegenstände Tassen, Gläser, Geschirr oder Utensilien nicht teilen
teilen oder Einweggeschirr verwenden. Geschirr nach dem
Gebrauch mit Abwaschmittel / Wasser und Seife
spülen.
Kein Unterrichtsmaterial teilen Schreibzeug, Tablets, Werk- und Hauswirtschafts-
material werden – wenn immer möglich – nicht
geteilt. Nach Gebrauch mit handelsüblichen
Reinigungsmittel reinigen.
Kontakt mit möglicherweise Anfassen von Abfall vermeiden.
infektiösem Abfall vermeiden Immer Hilfsmittel (Besen, Schaufel, etc.) verwenden.
Handschuhe tragen im Umgang mit Abfall und sofort
nach Gebrauch entsorgen.
Sicherer Umgang mit Abfall Regelmässiges Leeren von Abfalleimern
(insbesondere bei Handwaschgelegenheiten).
Abfallsäcke nicht zusammendrücken.
Für einen regelmässigen Nach jeder Schulstunde für 5 bis 10 Minuten lüften.
ausreichenden Luftaustausch in
Arbeitsräume sorgen
IV. Schutz besonders gefährdeter Personen
Grundsatz: Ein angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen ist
gewährleistet.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Besonders gefährdete Arbeitsverpflichtungen können in der Schule erfüllt
Lehrpersonen schützen werden.
Plexiglasscheiben stehen bei Bedarf als zusätzlicher
Schutz zur Verfügung.
Es gilt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers.
Schüler*innen mit einer Kranke Kinder bleiben zu Hause.
Grunderkrankung schützen Sie werden mit dem Fernunterricht beschult.
Schüler*innen, die in einer Familie Diese Schüler*innen sind bekannt. Sie werden mit
mit besonders gefährdeten Fernunterricht beschult und die Beteiligten sind
Personen leben, schützen informiert.
Stand 24.06.2021 Seite 8 von 10V. Covid-19 Erkrankte in der Schule
Grundsatz: Kranke Personen werden nach Hause geschickt und angewiesen, die
(Selbst-) Isolation gemäss BAG zu befolgen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Schutz vor Infektion Kranke Mitarbeitende arbeiten nicht bzw. werden
sofort nach Hause geschickt.
Kantonsärztlichen Dienst informieren.
Masken bereithalten Verdächtige Personen mit Masken ausstatten, bevor
sie nach Hause gehen.
VI. Besonderheiten berücksichtigen
Grundsatz: Spezifische Aspekte der Arbeits- und Schulsituationen werden
berücksichtigt, um den Schutz zu gewährleisten.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Allgemeingenutzte Schulräume wie Räume sind erkannt.
Turnhallen, Labore, Werkräume, Besonderheiten bei der Belegung sind beschrieben
PC- oder Hauswirtschaftsräume, und die Nutzenden instruiert.
Mediotheken werden besonders
berücksichtigt.
Zuständigkeiten für die Räume sind Alle Personen wissen, an wen sie sich bei Fragen
geregelt. und Anliegen wenden müssen.
VII. Information aller Beteiligten
Grundsatz: Lehrpersonen, Schüler*innen und anderen Personen über die Vorgaben
und Massnahmen informiert.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Information der Schüler*innen und Aushang der Schutzmassnahmen gemäss BAG bei
deren Eltern jedem Eingang.
Information an Eltern, dass kranke Kinder sich in
Selbstisolation begeben sollen, gemäss Anweisungen
des BAG.
Elternbriefe versenden.
Information der besonders Information der besonders gefährdeten
gefährdeten Lehrpersonen Lehrpersonen über ihre Rechte und Pflichten,
Hygiene- und Schutzmassnahmen in der Schule.
VIII. Management
Grundsatz: Die Zuständigkeit liegt bei der Schulleitung, um die Schutzmassnahmen
effizient einzurichten und umzusetzen. Dafür braucht es die Zusammenarbeit mit den
kommunalen Aufsichtsbehörden sowie Absprachen.
Vorgaben Umsetzungsstandard
Instruktion der Lehrpersonen Regelmässige Instruktion der Lehrpersonen zu
Hygienemassnahmen und sicherem Umgang mit den
Schülerinnen und Schülern.
Stand 24.06.2021 Seite 9 von 10Vorrat sicherstellen Den Lehrpersonen stehen pro Unterrichtstag eine
FFP2-Maske oder eine Papierhygienemaske zur
Verfügung.
Schüler*innen der Sek I erhalten jeweils am Freitag
für eine Unterrichtswoche Papierhygienemasken.
Desinfektionsmittel (für Hände), Bestand von persönlichem Schutzmaterial
sowie Reinigungsmittel (für regelmässig kontrollieren und nachfüllen.
Gegenstände und/oder Seifenspender und Einweghandtücher regelmässig
Oberflächen) regelmässig nachfüllen und auf genügenden Vorrat achten.
kontrollieren und nachfüllen Die Koordination mit den Hauswarten ist
gewährleistet.
Zusammenarbeit und Absprache Einsatz Krisenteam (Schulleitungen, Präsidentin).
mit kommunaler Aufsichtsbehörde
Stand 24.06.2021 Seite 10 von 10Sie können auch lesen