SEPA-Leitfaden für Profi cash

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SEPA-Leitfaden für Profi cash
SEPA-Leitfaden für Profi cash

1 Voraussetzungen
2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto
3 Der SEPA-Zahlungsverkehr
3.1 Die SEPA-Überweisung „SEPA Credit Transfer“ (SCT)
3.2 SEPA-Lastschriften „SEPA Debit Transfer“ (SDD)
     3.2.1 Gläubiger-Identifikation / Creditor Identifier (CI)
     3.2.2 SEPA-Mandate
     3.2.3 Mandatsverwaltung
         3.2.3.1 Erfassen von SEPA Mandaten
         3.2.3.2 Bearbeiten von SEPA-Mandaten
         3.2.3.3 Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten
         3.2.3.4 Drucken und Versenden der Umdeutungslösung
         3.2.3.5 Mandats-Erstellung von bestehenden Dauerlastschriften
     3.2.4 SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen])
         3.2.4.1 Anlegen einer SEPA-Lastschrift
         3.2.4.2 Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften
         3.2.4.3 Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften
3.3 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch). WICHTIG!!!
     3.3.1 Einlesen von XML-Dateien
     3.3.2 Konvertierung von DTA nach SEPA-Lastschriften
         3.3.2.1 Konvertierung von Aufträgen in DTA-Format
         3.3.2.2 Konvertierung von Aufträgen im freien Format
     3.3.3 SEPA-Dateien importieren
4 Haftungsausschluss

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1 Voraussetzungen

Diese Anleitung gilt ausschließlich für Profi cash Versionen 10.4 oder höher.
Bitte prüfen Sie in der Menüleiste im Punkt „Hilfe“ à „Info“, den Versionsstand Ihrer Software:

Ist hier eine niedrigere Version angegeben, führen Sie bitte ein Online-Update durch (über
Menüleiste „Datei“ à „Programmupdate“) oder wenden Sie sich an Ihre Bank. Hinweis: Bitte führen
Sie vor dem Update eine Datensicherung durch.

Nach dem Update aktualisieren Sie bitte IBAN und BIC über den Menüpunkt „Stammdaten“
à“Massenänderung“ à „IBAN und BIC ergänzen/aktualisieren“

2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto

Grundsätzlich ist Profi cash (mit Version 10.4) schon auf den SEPA-Zahlungsverkehr gerüstet und
kann bereits jetzt verwendet werden.

Über Stammdaten – Firmenkonfiguration, haben Sie die Möglichkeit Ihr Standard-Formular auf
SEPA-Überweisung umzustellen.
Hinweis: Die Firmenkonfiguration kann nur mit dem Benutzer „master“ geändert werden. Bestätigen
und schließen Sie die Fenster anschließend mit dem Button „Speichern“

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Bei mehreren Anwendern muss Ihr Standard-Formular über das Menü „Anwenderverwaltung“
geändert werden („Stammdaten“ à „Anwenderverwaltung“ à „Anwender bearbeiten“). Diese
Änderung müssen Sie für jeden Anwender vornehmen.

3 Der SEPA-Zahlungsverkehr

Der SEPA-Zahlungsverkehr in Profi cash wird in den Grundfunktionen wie der bisherige
Zahlungsverkehr (national) durchgeführt. Die jeweiligen technischen Änderungen sind in den
einzelnen folgenden Zahlungstypen beschrieben.

3.1 Die SEPA-Überweisung - „SEPA-Credit-Transfer“ (SCT)

Die SEPA-Überweisung ist ab 01.02.2014 für Firmen- und Vereinskunden verpflichtend zu nutzen. Wir
empfehlen Ihnen deshalb so früh wie möglich die SEPA-Überweisung zu verwenden und spätestens
am 01.02.2014 vollständig auf SEPA umzustellen.

Öffnen Sie ein Überweisungsformular, wie gewohnt und wählen Sie über das Pulldown Menü „Art“
(rechts oben) die Überweisungsart aus.

Nach dem Klick auf „SEPA-Überweisung“ wird die bisherige „nationale“ Überweisung automatisch
durch Profi cash in das SEPA-Format umgewandelt (siehe Bild unten).

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Die SEPA-Überweisung ist der Nachfolger der nationalen Überweisung mit Kontonummer und
Bankleitzahl. Im Aufbau der Eingabemaske ändern sich nur die Empfängerdaten. Statt Kontonummer
und Bankleitzahl erscheinen IBAN und BIC (siehe Bild oben).

Die weitere Vorgehensweise der SEPA-Überweisung erfolgt analog den Ihnen bekannten heutigen
Schritten.

3.2 Die SEPA-Lastschrift - SEPA Direct Debit (SDD)

Die SEPA-Lastschrift baut auf das bisherige Lastschriftverfahren auf. Jedoch müssen hier vorab
Grundlagen und Voraussetzungen erfüllt werden, bevor Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen
können. Hierzu benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und ein Mandat des
Zahlungspflichtigen, welches Sie als Zahlungsempfänger zum Einzug einer Forderung berechtigt.

3.2.1 Gläubiger-Identifikationsnummer – Creditor Identifier (CI)

Die Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der deutschen Bundesbank
beantragen. Profi cash stellt Ihnen den Link zur deutschen Bundesbank zur Verfügung.

Über das Menü Stammdaten - Gläubiger Identifikationsnummer (Bild 1), gelangen Sie in die
Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer (Bild 2).

                                              Bild 1

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Bild 2

Über den Button „Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen“ gelangen Sie
direkt zur Internetseite der deutschen Bundesbank, um Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer zu
beantragen.

In der Erfassungsmaske geben Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, analog Bild 2, ein.

3.2.2 SEPA-Mandate

Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind gültige SEPA-Lastschriftmandate. Bitte
beachten Sie daher, dass Ihnen vor dem erstmaligen Einzug per SEPA-Basislastschrift diese Mandate
vorliegen bzw. dass Sie Ihre Zahlungspflichtigen über den Wechsel von Einzugsermächtigung auf
SEPA-Basislastschrift informiert haben müssen (auch „Umdeutung“ genannt). Eine Information zur
Umdeutung von Einzugsermächtigungen, sowie Musteranschreiben und Mandatstexte finden Sie bei
uns im Internet (www.voba-sbh.de/sepa).

3.2.3 Mandatsverwaltung

Zur Erstellung und Verwaltung dieser Mandate
stellt Ihnen Profi cash eine integrierte
Mandatsverwaltung zur Verfügung.
Zur Mandatsverwaltung gelangen Sie über
das Menü „Stammdaten“ à „Mandate“

Sie können aus Profi cash direkt Mandatstexte und Umdeutungsschreiben ausdrucken. Beachten Sie,
dass diese Texte fest definiert und nicht veränderbar sind.
Die Mandatsverwaltung/Mandatsliste unterstützt Sie bei der Verwaltung und Einholung der
Mandate sowie der aktuellen Umdeutungslösung Ihrer Zahlungspflichtigen für den SEPA-
Lastschriftverkehr.

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3.2.3.1 Erfassen von SEPA-Mandaten

Über „Stammdaten“ à „Zahlungsempfänger/pflichtige“ können Sie neue SEPA-Lastschrift-Mandate
erfassen.

Bestehende Kontoverbindungen können Sie über den Button „Ändern“ bearbeiten. Ist noch kein
SEPA-Lastschrift-Mandat hinterlegt, können Sie dieses über den Button „Neu“ erfassen. Hinweis: Es
empfiehlt sich, hier (1. Maske) gleich die Adressdaten des Zahlungspflichtigen zu ergänzen, damit
diese auf dem später auszudruckenden Lastschrift-Mandat bzw. Umdeutungsschreiben erscheint.
       1.Maske                                              2.Maske

Aktivieren Sie in der 2. Maske das Feld „Lastschrift erlaubt“ und speichern diese Eingabe. Um ein
neues SEPA-Mandat zu erstellen, wählen Sie den Button „Neu“. In der darauf folgenden Maske
können Sie nun die erforderlichen Eingaben vornehmen.

                                               3. Maske

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Feld Gläubiger-Identifikationsnummer:
Wählen Sie hier die Gläubiger-Identifikationsnummer aus, die Sie in Profi cash erfasst haben (siehe
Seite 4).

Feld Mandatsreferenz:
Hier erfassen Sie die Mandatsreferenznummer für den Zahlungspflichtigen. Diese ist einmalig pro
Zahlungspflichtiger zu vergeben.

Feld Mandatsdatum:
Hier erfassen Sie das Datum an dem das Mandat unterschrieben wurde.

Feld Bezeichnung:
Im Feld Bezeichnung erfassen Sie eine lokale Beschreibung für Ihren Zahlungspflichtigen. Diese wird
nur innerhalb von Profi cash verwendet.

Feld Zuordnungsschlüssel:
Haben Sie mehr als ein Mandat zu einem Zahlungspflichtigen erfasst und wollen Lastschriften im
bisherigen Format mit Kontonummer und Bankleitzahl in eine SEPA Lastschrift konvertieren, können
Sie hier einen Zuordnungsschlüssel hinterlegen. Eine Suche erfolgt über den Verwendungszweck.

Feld Lastschriftsequenz:
Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine wiederkehrende oder eine einmalige Lastschrift handelt.

Angaben zum Lastschriftverfahren:
Feld Lastschrift Art: Wählen Sie aus ob eine Firmen- oder eine Basis-Lastschrift für dieses Mandat
zugeordnet werden soll.

3.2.3.2 Bearbeiten von SEPA-Mandaten

Um ein Mandat zu bearbeiten, gehen Sie wie in Kapitel 3.2.3.1 beschrieben vor. Zum Bearbeiten
markieren Sie das entsprechende Mandat, und klicken auf „Ändern“ (siehe 2. Maske).

Beachten Sie bitte: Eine evtl. Mandatsänderung muss zwischen dem Zahlungsempfänger und dem
Zahlungspflichtigen schriftlich vereinbart werden. Ändert sich allerdings die Person des
Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers, muss zwingend ein neues Mandat erstellt
werden. Dies gilt auch bei einem Bankverbindungs-Wechsel..

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3.2.3.3 Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten

Über den Button „Drucken“ wird eine neue Maske angezeigt, in der sie das Mandat ausdrucken
können.

3.2.3.4 Drucken und Versenden der Umdeutungslösung

Für Lastschrifteinreicher ist es nicht zwingend erforderlich, für bereits bestehende
Einzugsermächtigungen, neue SEPA-Mandate einzuholen. Pflicht des Lastschrifteinreichers ist es
jedoch, den Zahlungspflichtigen über die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Basis-
Lastschriftmandat durch Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenznummer
und Umstellungszeitpunkt, zu informieren.

Erfassen Sie hierzu für die vorliegenden Lastschriften die jeweiligen Mandate (wie unter Punkt 3.2.3.1
beschrieben) und speichern diese ab. Über die Druckfunktion können Sie den Button „Umstellung“
anklicken, das Formular ausdrucken und dem „Zahlungspflichtigen“ zusenden.

3.2.3.5 Mandatserstellung von bestehenden Dauerlastschriften

Zur Änderung von bestehenden Dauerlastschriften klicken Sie bitte auf „Stammdaten“ à
„Massenänderung“ à ZV-Aufträge.

Über das Feld „Auftragsart ändern“ definieren Sie welche ZV-Aufträge in welches Format geändert
werden sollen. Nach dem Klick auf „Ändern“ erhalten Sie ein Hinweisfenster zur Nutzung von
Verwendungszweckzeilen. Anschließend wird Ihnen die automatische Mandatserzeugung angezeigt.
Die Mandatsreferenz können Sie hier alternativ selbst definieren oder automatisch erzeugen lassen.
Danach geben Sie hier bitte das Mandatsdatum ein.
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1.Maske                                                                 2. Maske

                                           3. Maske

Wichtiger Hinweis:
Achten Sie darauf, dass die Einstellungen zur Änderung korrekt eingetragen werden. Falsche
Einstellungen können zu einer falschen Umstellung führen die ggfs. nicht mehr rückgängig gemacht
werden kann. Wählen Sie im Feld „Konto Auftraggeber“ à „alle Konten Auftraggeber“. Wählen Sie
im Feld „alt“ die Auftragsart „Lastschrift mit Einzugsermächtigung“. Wählen Sie im Feld „neu“ die
Auftragsart „SEPA-Basislastschrift“

Beachten Sie, dass bei SEPA-Aufträgen künftig im Verwendungszweck nur noch 5 Zeilen vorgesehen
sind. Bei der Umstellung werden alle Angaben ab der 6. Verwendungszweckzeile ignoriert und damit
nicht übernommen. Während der Umstellung Ihrer Lastschriften haben Sie die Möglichkeit,
automatisiert Mandatsreferenznummern anlegen zu lassen. Es wird hierbei allerdings nur eine frei
wählbare Bezeichnung, ergänzt um eine fortlaufende Nummer generiert. Eine spätere Zuordnung
zum Mandat kann sich daher ggfs. als schwierig erweisen. Sollten Sie die Funktion nutzen, wird nach
der Generierung eine Liste mit Mandatsdaten ausgegeben. Sie sollten diese Liste in jedem Fall
ausdrucken und aufbewahren.
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Wir empfehlen vor der Massenumstellung die manuelle Festlegung und Zuordnung der Mandate (wie
in 3.2.3.1 beschrieben) durchzuführen und nicht die automatisierte Generierung zu verwenden.

3.2.4 SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen])

3.2.4.1 Anlegen einer SEPA-Lastschrift

Die SEPA-Lastschriften (kurz SDD) unterscheiden sich zum Einzugsermächtigungsverfahren, vor allem
durch Ihre Art der Ausführung, der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz.

Um sicher zu gehen, ob Sie alle Voraussetzungen zum SEPA-Lastschriftverfahren einhalten, sollten Sie
mit Ihrem Berater die Details hierzu vorher klären.

Die SEPA-Basislastschrift (kurz SDD core), findet bei Verbrauchern und Unternehmen Anwendung.

Die SEPA-Firmenlastschrift (kurz SDD B2B), darf nur zwischen Unternehmen angewandt werden.

Weiterhin darf eine SEPA-Lastschrift nur zu einem festen Belastungstermin erfolgen, welche dem
Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor Belastung mitgeteilt werden muss. Eine sogenannte
vorautorisierte Zahlung.

Aus diesem Grund sind SEPA-Lastschriften in Profi cash technisch, gem. HBCI-Spezifikation, als
bankverwaltete terminierte Lastschriften hinterlegt. Somit bestehen hier die gleichen Möglichkeiten
zum Erfassen, Ändern und Löschen, wie sie bei bankverwalteten Aufträgen bestehen.

Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlaufzeiten der jeweiligen SEPA-Lastschrift Art.

Die Erfassung einer SEPA-Lastschrift, erfolgt analog der Einzugsermächtigung über Tagesgeschäft –
ZV-Aufträge – neu erfassen. Im rechten Bereich erfassen Sie die Lastschriftart, über das Drop-Down
Menü wählen Sie, ob Sie eine Basis- oder eine Firmenlastschrift anlegen wollen.

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Im Feldbereich „Termininformationen“, erfassen Sie den gewünschten Fälligkeitstermin. Bitte
beachten Sie die unterschiedlichen Vorlauffristen der jeweiligen Lastschriftart. Profi cash gibt
bei unterschreiten der Vorlauffristen einen entsprechenden Hinweis aus.

Im Bereich „SEPA Zusatzinformationen“, erfassen Sie zum einen das jeweils zugeordnete Mandat und
zum anderen besteht die Möglichkeit eine sog. Ende-zu-Ende Referenznummer für den jeweiligen
Auftrag zu erfassen.

Die Ende-zu-Ende-Referenznummer ermöglicht Ihnen den Auftrag auf den kompletten Zahlungsweg
zu identifizieren, ist aber kein Pflichtfeld. NOTPROVIDED wird automatisch gesetzt, wenn das Feld
nicht gefüllt ist.

3.2.4.2 Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften

Im Europäischen Zahlungsverkehrsrat wurde festgelegt, dass SEPA-Lastschriften immer unter Angabe
eines Ausführungsdatums, d.h. terminiert eingereicht werden müssen. Daher wird in Profi cash 10 bei
der Auftragserfassung keine Möglichkeit mehr angeboten, bei SEPA-Lastschriften eine
Unterscheidung zwischen „terminiert“ und „nicht terminiert“ vorzunehmen. Unabhängig vom
Übertragungsweg (HBCI oder DFÜ) werden SEPA-Lastschriften somit zunächst gleich behandelt. Die
im Programm benutzten Bezeichnungen „Ausführungsdatum“ bzw. „Fälligkeitsdatum“ bei SEPA-
Lastschriften beziehen sich immer auf das Datum, zu dem der Auftrag von der Bank ausgeführt
werden soll.

Werden SEPA-Lastschriften eingereicht, müssen in Abhängigkeit von der Auftragsart (Basis-Lastschrift
oder Firmen-Lastschrift) und der Lastschriftsequenz (einmalig, erstmalig oder wiederkehrend)
hinsichtlich des Ausführungsdatums unterschiedliche Vorlauffristen beachtet werden. Aus diesem
Grund wird bei der Neuerfassung von SEPA-Lastschriften das Feld „Fälligkeit“ nicht mehr wie bisher
mit dem Tagesdatum, sondern mit dem frühestmöglichen Ausführungsdatum vorbelegt. Um die
unterschiedlichen Vorlauffristen transparent zu machen, wird nach der Eingabe oder Änderung eines
Fälligkeitsdatums das zugehörige spätest mögliche Versanddatum berechnet und in der
Erfassungsmaske angezeigt (siehe Bild unten). Eine Nichtbeachtung der Vorlauffristen führt beim
Speichern eines Auftrags zunächst nur zu einer Warnung. Die endgültigen Fristen-Prüfungen finden
erst bei der Joberstellung bzw. vor der Datenübertragung statt.

3.2.4.3 Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften

Obwohl es sich bei SEPA-Lastschriften immer um terminierte Lastschriften handelt, werden sie der
Einfachheit halber bei der Joberstellung in Profi cash 10 wie „normale“ Lastschriften behandelt. Die
Vorgabe „bis Fälligkeitsdatum“ in der Joberstellungsmaske trägt nun den Titel „bis Fälligkeitsdatum
bzw. bei SEPA-Lastschriften Versanddatum“. SEPA-Lastschriften werden also in dem Moment zur
Joberstellung angeboten, in dem das Versanddatum erreicht ist. Liegt das Versanddatum des
Auftrags in der Vergangenheit, erfolgt nach der Anzeige der Aufträge und vor der endgültigen
Joberstellung der Hinweis, dass eine fristgerechte Ausführung unter Beibehaltung des im Auftrag
hinterlegten Ausführungsdatums nicht mehr möglich ist. In diesem Fall kann das Ausführungsdatum

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auf Wunsch angepasst werden. Die ausgewählten SEPA-Lastschriften werden u.U. automatisch auf
mehrere Jobs verteilt, da immer nur SEPA-Lastschriften mit einheitlichen Kriterien
(Auftraggeberkonto, Auftragsart, Ausführungsdatum, Lastschriftsequenz) in einer Datei versandt
werden dürfen. Wird der Übertragungsweg HBCI genutzt und der Geschäftsvorfall „terminierte
SEPA-Sammellastschrift“ von einer Bank nicht unterstützt, werden die Aufträge als terminierte
Einzelaufträge versandt.

Bei der Joberstellung für den Übertragungsweg DFÜ sind einige weitere Besonderheiten zu
beachten: Das Feld „Ausführungsdatum bei der Bank“ in der Joberstellungsmaske wird nicht mehr
mit dem Tagesdatum vorbelegt, sondern bleibt zunächst leer. Ein leeres Feld „Ausführungsdatum bei
der Bank“ bedeutet, dass bei SEPA-Lastschriften das Fälligkeitsdatum aus dem Auftrag als
Ausführungsdatum in die SEPA-XML-Datei geschrieben wird. Alle anderen Auftragsarten erhalten
bei der Joberstellung das Tagesdatum als Ausführungsdatum. Wird allerdings manuell ein
„Ausführungsdatum bei der Bank“ vorgegeben, wird unabhängig vom Fälligkeitsdatum im Auftrag
auch bei SEPA-Lastschriften dieses Ausführungsdatum verwendet. Eine in der SEPA-Lastschrift
hinterlegte Fälligkeit kann geändert werden.

3.3 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch)

3.3.1 Einlesen von XML-Dateien

Dateien im SEPA-Format können Sie über die Menüleiste „Tagesgeschäft“ à „Joberstellung“ à „DTA /
SEPA-XML extern über HBCI“ einlesen.

       1. Maske                                          2. Maske

In der 2. Maske wählen Sie über den Menüpunkt „externe Datei“ Ihre XML-Datei aus und klicken
anschließend auf den Button „ZV-Job erstellen“.

3.3.2 Konvertierung von DTA nach SEPA

Das bisherige Format „DTAUS“ kann mit der aktuellen Version von Profi cash den Datenbestand von
Profi cash bzw. externen Programmen (Überweisungen oder Lastschriften) in ein SEPA-Format
konvertiert werden. Fehlende Informationen (wie z.B. das Mandat bei Lastschriften) werden
automatisch ergänzt bzw. ermittelt.

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3.3.2.1 Konvertierung von Aufträgen in DTA Dateien / WICHTIG !!!

Über den Menüpunkt „Datei“ à „Datenübernahme“ à „DTA-Datei / SEPA-XML einlesen“ starten
Sie den Import. Im folgenden Dialog wählen Sie bitte die zu importierende DTA-Datei aus, mit einem
Klick auf „Öffnen“ und der Auswahl des Auftraggeberkontos / Lastschrifteinreicherkonto werden die
Aufträge eingelesen.

                                                1.Maske

                                     2. Maske

Zur Konvertierung der Aufträge gehen Sie bitte wie in Kapitel 3.2.3.5 beschrieben vor.

3.3.2.2 Konvertierung von Aufträgen im freien Format

Ein Import von Datenbanken im „CSV“-Format ist ebenfalls möglich. Hierzu müssen Sie zuerst in Profi
cash eine Importbeschreibung anlegen, und anschließend die Datei importieren.

Um eine neue Importbeschreibung anzulegen, klicken Sie auf den Reiter „Datei“ à „Beschreibung
Import“ und wählen Sie einen Datenbereich aus dem Menü aus. Selektieren Sie als Satztype
„einzelne Felder“ und schreiben Sie in das Textfeld neben „Trennzeichen Feld“ das ; (Semikolon). Das
Textfeld neben „Trennzeichen Satz“ können Sie frei lassen. Selektieren Sie nun als „Zeichensatz“ „ANSI“
und klicken Sie auf „Weiter“.
In der zweiten Maske können Sie die Tabellenspalten anpassen. Hierzu tragen Sie unterhalb von „Pos.“
die gewünschte Tabellenspalte ein.

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Achten Sie dabei auf folgendes Muster:
Für die Spalte „A“ schreiben sie eine „1“, für die Spalte „B“ eine „2“ usw.

        1. Maske                                          2. Maske

Bei Speicherung als CSV-Datei bitte darauf achten, dass das korrekte Trennzeichen (hier in dem
Beispiel, das ; (Semikolon) ausgewählt ist.

Beispiel einer Tabelle .

3.3.3 SEPA-Datei importieren

Analog zum Import von DTA-Dateien, können auch Aufträge aus einer SEPA-Datei importiert
werden. Über den Menüpunkt „Datei“ à „Datenübernahme“ à „DTA-Datei/SEPA-XML-Datei
importieren“ wird der Datei-Dialog geöffnet, mit dem die zu importierende SEPA-Datei ausgewählt
werden kann.

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Mit einem Klick auf „Öffnen“, werden die Aufträge in Profi cash importiert und stehen anschließend
zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung.

Weitere Informationen rund um Profi cash und SEPA finden Sie im Handbuch des Programmes.
Dieses bildet auch die Grundlage zu dieser Verfahrensanleitung.

Das Handbuch steht Ihnen in Profi cash über die Schaltfläche „Hilfe“ zur Verfügung.

Weiterführende Informationen rund um den SEPA-Zahlungsverkehr, erhalten Sie auf unserer
Homepage unter: www.voba-sbh.de/sepa

Alle Angaben in dieser Verfahrensanleitung wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und anhand der
aktuellen Version von Profi cash getestet, dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen.

Die Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau übernimmt weder eine juristische Verantwortung, noch
irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen.

4. Haftungsausschluss

Mit dem in Profi cash integriertem IBAN-Konverter haben Sie die Möglichkeit aus der Bankleitzahl
und der Kontonummer automatisch die IBAN für den Euro-Zahlungsverkehr (SEPA) errechnen zu
lassen. Die Berechnung der IBAN erfolgt nach den dokumentierten Verfahren der ISO-Norm 13616.
Einige Banken halten sich aber nicht immer an diese Normierung. Die Umstellung wurde daher nach
den bekannten Methoden der Banken vorgenommen. Einige Banken bestimmen die IBAN
abweichend von dieser Norm. Soweit die Methoden für die jeweiligen Banken bekannt sind, werden
diese abweichend zur ISO-Norm verwendet.

Für alle Banken, welche die IBAN abweichend von der ISO-Norm vergeben wurde und deren
Methoden nicht offen gelegt sind, wird durch die Verwendung verschiedenster Methoden, die
wahrscheinlichste Kombination für IBAN und BIC ermittelt. Für die Richtigkeit der ermittelten Daten
für IBAN und BIC wird von der genossenschaftlichen FinanzGruppe keine Haftung übernommen. Dies
gilt insbesondere, wenn die eingegebenen Ausgangsdaten nicht korrekt sind.

Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie immer über eine aktualisierte Programmversion verfügen. Die
Aktualität Ihrer Version können Sie über den Menüpunkt Hilfe / Info prüfen.

Wir empfehlen Ihnen die automatisch erstellten Werte für BIC und IBAN vor der Verwendung zu
überprüfen. Für alle mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die durch die Verwendung der
ermittelten IBAN und BIC verursacht werden, wird vom Lizenzgeber keine Haftung übernommen.

Bitte beachten Sie auch die Hilfetexte!

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