SEPA-Leitfaden für Profi cash
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SEPA-Leitfaden für Profi cash 1 Voraussetzungen 2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto 3 Der SEPA-Zahlungsverkehr 3.1 Die SEPA-Überweisung „SEPA Credit Transfer“ (SCT) 3.2 SEPA-Lastschriften „SEPA Debit Transfer“ (SDD) 3.2.1 Gläubiger-Identifikation / Creditor Identifier (CI) 3.2.2 SEPA-Mandate 3.2.3 Mandatsverwaltung 3.2.3.1 Erfassen von SEPA Mandaten 3.2.3.2 Bearbeiten von SEPA-Mandaten 3.2.3.3 Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten 3.2.3.4 Drucken und Versenden der Umdeutungslösung 3.2.3.5 Mandats-Erstellung von bestehenden Dauerlastschriften 3.2.4 SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen]) 3.2.4.1 Anlegen einer SEPA-Lastschrift 3.2.4.2 Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften 3.2.4.3 Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften 3.3 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch). WICHTIG!!! 3.3.1 Einlesen von XML-Dateien 3.3.2 Konvertierung von DTA nach SEPA-Lastschriften 3.3.2.1 Konvertierung von Aufträgen in DTA-Format 3.3.2.2 Konvertierung von Aufträgen im freien Format 3.3.3 SEPA-Dateien importieren 4 Haftungsausschluss www.voba-sbh.de 1 Stand: September 2013
1 Voraussetzungen Diese Anleitung gilt ausschließlich für Profi cash Versionen 10.4 oder höher. Bitte prüfen Sie in der Menüleiste im Punkt „Hilfe“ à „Info“, den Versionsstand Ihrer Software: Ist hier eine niedrigere Version angegeben, führen Sie bitte ein Online-Update durch (über Menüleiste „Datei“ à „Programmupdate“) oder wenden Sie sich an Ihre Bank. Hinweis: Bitte führen Sie vor dem Update eine Datensicherung durch. Nach dem Update aktualisieren Sie bitte IBAN und BIC über den Menüpunkt „Stammdaten“ à“Massenänderung“ à „IBAN und BIC ergänzen/aktualisieren“ 2 Allgemeine SEPA-Einstellungen am Konto Grundsätzlich ist Profi cash (mit Version 10.4) schon auf den SEPA-Zahlungsverkehr gerüstet und kann bereits jetzt verwendet werden. Über Stammdaten – Firmenkonfiguration, haben Sie die Möglichkeit Ihr Standard-Formular auf SEPA-Überweisung umzustellen. Hinweis: Die Firmenkonfiguration kann nur mit dem Benutzer „master“ geändert werden. Bestätigen und schließen Sie die Fenster anschließend mit dem Button „Speichern“ www.voba-sbh.de 2 Stand: September 2013
Bei mehreren Anwendern muss Ihr Standard-Formular über das Menü „Anwenderverwaltung“ geändert werden („Stammdaten“ à „Anwenderverwaltung“ à „Anwender bearbeiten“). Diese Änderung müssen Sie für jeden Anwender vornehmen. 3 Der SEPA-Zahlungsverkehr Der SEPA-Zahlungsverkehr in Profi cash wird in den Grundfunktionen wie der bisherige Zahlungsverkehr (national) durchgeführt. Die jeweiligen technischen Änderungen sind in den einzelnen folgenden Zahlungstypen beschrieben. 3.1 Die SEPA-Überweisung - „SEPA-Credit-Transfer“ (SCT) Die SEPA-Überweisung ist ab 01.02.2014 für Firmen- und Vereinskunden verpflichtend zu nutzen. Wir empfehlen Ihnen deshalb so früh wie möglich die SEPA-Überweisung zu verwenden und spätestens am 01.02.2014 vollständig auf SEPA umzustellen. Öffnen Sie ein Überweisungsformular, wie gewohnt und wählen Sie über das Pulldown Menü „Art“ (rechts oben) die Überweisungsart aus. Nach dem Klick auf „SEPA-Überweisung“ wird die bisherige „nationale“ Überweisung automatisch durch Profi cash in das SEPA-Format umgewandelt (siehe Bild unten). www.voba-sbh.de 3 Stand: September 2013
Die SEPA-Überweisung ist der Nachfolger der nationalen Überweisung mit Kontonummer und Bankleitzahl. Im Aufbau der Eingabemaske ändern sich nur die Empfängerdaten. Statt Kontonummer und Bankleitzahl erscheinen IBAN und BIC (siehe Bild oben). Die weitere Vorgehensweise der SEPA-Überweisung erfolgt analog den Ihnen bekannten heutigen Schritten. 3.2 Die SEPA-Lastschrift - SEPA Direct Debit (SDD) Die SEPA-Lastschrift baut auf das bisherige Lastschriftverfahren auf. Jedoch müssen hier vorab Grundlagen und Voraussetzungen erfüllt werden, bevor Sie am SEPA-Lastschriftverfahren teilnehmen können. Hierzu benötigen Sie eine Gläubiger-Identifikationsnummer (CI) und ein Mandat des Zahlungspflichtigen, welches Sie als Zahlungsempfänger zum Einzug einer Forderung berechtigt. 3.2.1 Gläubiger-Identifikationsnummer – Creditor Identifier (CI) Die Gläubiger-Identifikationsnummer können Sie in Deutschland bei der deutschen Bundesbank beantragen. Profi cash stellt Ihnen den Link zur deutschen Bundesbank zur Verfügung. Über das Menü Stammdaten - Gläubiger Identifikationsnummer (Bild 1), gelangen Sie in die Verwaltung der Gläubiger-Identifikationsnummer (Bild 2). Bild 1 www.voba-sbh.de 4 Stand: September 2013
Bild 2 Über den Button „Gläubiger-Identifikationsnummer bei der Bundesbank beantragen“ gelangen Sie direkt zur Internetseite der deutschen Bundesbank, um Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer zu beantragen. In der Erfassungsmaske geben Sie Ihre Gläubiger-Identifikationsnummer, analog Bild 2, ein. 3.2.2 SEPA-Mandate Grundlage für den Einzug von SEPA-Lastschriften sind gültige SEPA-Lastschriftmandate. Bitte beachten Sie daher, dass Ihnen vor dem erstmaligen Einzug per SEPA-Basislastschrift diese Mandate vorliegen bzw. dass Sie Ihre Zahlungspflichtigen über den Wechsel von Einzugsermächtigung auf SEPA-Basislastschrift informiert haben müssen (auch „Umdeutung“ genannt). Eine Information zur Umdeutung von Einzugsermächtigungen, sowie Musteranschreiben und Mandatstexte finden Sie bei uns im Internet (www.voba-sbh.de/sepa). 3.2.3 Mandatsverwaltung Zur Erstellung und Verwaltung dieser Mandate stellt Ihnen Profi cash eine integrierte Mandatsverwaltung zur Verfügung. Zur Mandatsverwaltung gelangen Sie über das Menü „Stammdaten“ à „Mandate“ Sie können aus Profi cash direkt Mandatstexte und Umdeutungsschreiben ausdrucken. Beachten Sie, dass diese Texte fest definiert und nicht veränderbar sind. Die Mandatsverwaltung/Mandatsliste unterstützt Sie bei der Verwaltung und Einholung der Mandate sowie der aktuellen Umdeutungslösung Ihrer Zahlungspflichtigen für den SEPA- Lastschriftverkehr. www.voba-sbh.de 5 Stand: September 2013
3.2.3.1 Erfassen von SEPA-Mandaten Über „Stammdaten“ à „Zahlungsempfänger/pflichtige“ können Sie neue SEPA-Lastschrift-Mandate erfassen. Bestehende Kontoverbindungen können Sie über den Button „Ändern“ bearbeiten. Ist noch kein SEPA-Lastschrift-Mandat hinterlegt, können Sie dieses über den Button „Neu“ erfassen. Hinweis: Es empfiehlt sich, hier (1. Maske) gleich die Adressdaten des Zahlungspflichtigen zu ergänzen, damit diese auf dem später auszudruckenden Lastschrift-Mandat bzw. Umdeutungsschreiben erscheint. 1.Maske 2.Maske Aktivieren Sie in der 2. Maske das Feld „Lastschrift erlaubt“ und speichern diese Eingabe. Um ein neues SEPA-Mandat zu erstellen, wählen Sie den Button „Neu“. In der darauf folgenden Maske können Sie nun die erforderlichen Eingaben vornehmen. 3. Maske www.voba-sbh.de 6 Stand: September 2013
Feld Gläubiger-Identifikationsnummer: Wählen Sie hier die Gläubiger-Identifikationsnummer aus, die Sie in Profi cash erfasst haben (siehe Seite 4). Feld Mandatsreferenz: Hier erfassen Sie die Mandatsreferenznummer für den Zahlungspflichtigen. Diese ist einmalig pro Zahlungspflichtiger zu vergeben. Feld Mandatsdatum: Hier erfassen Sie das Datum an dem das Mandat unterschrieben wurde. Feld Bezeichnung: Im Feld Bezeichnung erfassen Sie eine lokale Beschreibung für Ihren Zahlungspflichtigen. Diese wird nur innerhalb von Profi cash verwendet. Feld Zuordnungsschlüssel: Haben Sie mehr als ein Mandat zu einem Zahlungspflichtigen erfasst und wollen Lastschriften im bisherigen Format mit Kontonummer und Bankleitzahl in eine SEPA Lastschrift konvertieren, können Sie hier einen Zuordnungsschlüssel hinterlegen. Eine Suche erfolgt über den Verwendungszweck. Feld Lastschriftsequenz: Wählen Sie hier aus, ob es sich um eine wiederkehrende oder eine einmalige Lastschrift handelt. Angaben zum Lastschriftverfahren: Feld Lastschrift Art: Wählen Sie aus ob eine Firmen- oder eine Basis-Lastschrift für dieses Mandat zugeordnet werden soll. 3.2.3.2 Bearbeiten von SEPA-Mandaten Um ein Mandat zu bearbeiten, gehen Sie wie in Kapitel 3.2.3.1 beschrieben vor. Zum Bearbeiten markieren Sie das entsprechende Mandat, und klicken auf „Ändern“ (siehe 2. Maske). Beachten Sie bitte: Eine evtl. Mandatsänderung muss zwischen dem Zahlungsempfänger und dem Zahlungspflichtigen schriftlich vereinbart werden. Ändert sich allerdings die Person des Zahlungspflichtigen oder des Zahlungsempfängers, muss zwingend ein neues Mandat erstellt werden. Dies gilt auch bei einem Bankverbindungs-Wechsel.. www.voba-sbh.de 7 Stand: September 2013
3.2.3.3 Drucken und Versenden von SEPA-Mandaten Über den Button „Drucken“ wird eine neue Maske angezeigt, in der sie das Mandat ausdrucken können. 3.2.3.4 Drucken und Versenden der Umdeutungslösung Für Lastschrifteinreicher ist es nicht zwingend erforderlich, für bereits bestehende Einzugsermächtigungen, neue SEPA-Mandate einzuholen. Pflicht des Lastschrifteinreichers ist es jedoch, den Zahlungspflichtigen über die Umdeutung der Einzugsermächtigung in das SEPA-Basis- Lastschriftmandat durch Angabe der Gläubiger-Identifikationsnummer, Mandatsreferenznummer und Umstellungszeitpunkt, zu informieren. Erfassen Sie hierzu für die vorliegenden Lastschriften die jeweiligen Mandate (wie unter Punkt 3.2.3.1 beschrieben) und speichern diese ab. Über die Druckfunktion können Sie den Button „Umstellung“ anklicken, das Formular ausdrucken und dem „Zahlungspflichtigen“ zusenden. 3.2.3.5 Mandatserstellung von bestehenden Dauerlastschriften Zur Änderung von bestehenden Dauerlastschriften klicken Sie bitte auf „Stammdaten“ à „Massenänderung“ à ZV-Aufträge. Über das Feld „Auftragsart ändern“ definieren Sie welche ZV-Aufträge in welches Format geändert werden sollen. Nach dem Klick auf „Ändern“ erhalten Sie ein Hinweisfenster zur Nutzung von Verwendungszweckzeilen. Anschließend wird Ihnen die automatische Mandatserzeugung angezeigt. Die Mandatsreferenz können Sie hier alternativ selbst definieren oder automatisch erzeugen lassen. Danach geben Sie hier bitte das Mandatsdatum ein. www.voba-sbh.de 8 Stand: September 2013
1.Maske 2. Maske 3. Maske Wichtiger Hinweis: Achten Sie darauf, dass die Einstellungen zur Änderung korrekt eingetragen werden. Falsche Einstellungen können zu einer falschen Umstellung führen die ggfs. nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Wählen Sie im Feld „Konto Auftraggeber“ à „alle Konten Auftraggeber“. Wählen Sie im Feld „alt“ die Auftragsart „Lastschrift mit Einzugsermächtigung“. Wählen Sie im Feld „neu“ die Auftragsart „SEPA-Basislastschrift“ Beachten Sie, dass bei SEPA-Aufträgen künftig im Verwendungszweck nur noch 5 Zeilen vorgesehen sind. Bei der Umstellung werden alle Angaben ab der 6. Verwendungszweckzeile ignoriert und damit nicht übernommen. Während der Umstellung Ihrer Lastschriften haben Sie die Möglichkeit, automatisiert Mandatsreferenznummern anlegen zu lassen. Es wird hierbei allerdings nur eine frei wählbare Bezeichnung, ergänzt um eine fortlaufende Nummer generiert. Eine spätere Zuordnung zum Mandat kann sich daher ggfs. als schwierig erweisen. Sollten Sie die Funktion nutzen, wird nach der Generierung eine Liste mit Mandatsdaten ausgegeben. Sie sollten diese Liste in jedem Fall ausdrucken und aufbewahren. www.voba-sbh.de 9 Stand: September 2013
Wir empfehlen vor der Massenumstellung die manuelle Festlegung und Zuordnung der Mandate (wie in 3.2.3.1 beschrieben) durchzuführen und nicht die automatisierte Generierung zu verwenden. 3.2.4 SEPA-Lastschriften (SDD Core [Basis] und SDD B2B [Firmen]) 3.2.4.1 Anlegen einer SEPA-Lastschrift Die SEPA-Lastschriften (kurz SDD) unterscheiden sich zum Einzugsermächtigungsverfahren, vor allem durch Ihre Art der Ausführung, der Gläubiger-ID und der Mandatsreferenz. Um sicher zu gehen, ob Sie alle Voraussetzungen zum SEPA-Lastschriftverfahren einhalten, sollten Sie mit Ihrem Berater die Details hierzu vorher klären. Die SEPA-Basislastschrift (kurz SDD core), findet bei Verbrauchern und Unternehmen Anwendung. Die SEPA-Firmenlastschrift (kurz SDD B2B), darf nur zwischen Unternehmen angewandt werden. Weiterhin darf eine SEPA-Lastschrift nur zu einem festen Belastungstermin erfolgen, welche dem Zahlungspflichtigen spätestens 14 Tage vor Belastung mitgeteilt werden muss. Eine sogenannte vorautorisierte Zahlung. Aus diesem Grund sind SEPA-Lastschriften in Profi cash technisch, gem. HBCI-Spezifikation, als bankverwaltete terminierte Lastschriften hinterlegt. Somit bestehen hier die gleichen Möglichkeiten zum Erfassen, Ändern und Löschen, wie sie bei bankverwalteten Aufträgen bestehen. Hinweis: Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlaufzeiten der jeweiligen SEPA-Lastschrift Art. Die Erfassung einer SEPA-Lastschrift, erfolgt analog der Einzugsermächtigung über Tagesgeschäft – ZV-Aufträge – neu erfassen. Im rechten Bereich erfassen Sie die Lastschriftart, über das Drop-Down Menü wählen Sie, ob Sie eine Basis- oder eine Firmenlastschrift anlegen wollen. www.voba-sbh.de 10 Stand: September 2013
Im Feldbereich „Termininformationen“, erfassen Sie den gewünschten Fälligkeitstermin. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Vorlauffristen der jeweiligen Lastschriftart. Profi cash gibt bei unterschreiten der Vorlauffristen einen entsprechenden Hinweis aus. Im Bereich „SEPA Zusatzinformationen“, erfassen Sie zum einen das jeweils zugeordnete Mandat und zum anderen besteht die Möglichkeit eine sog. Ende-zu-Ende Referenznummer für den jeweiligen Auftrag zu erfassen. Die Ende-zu-Ende-Referenznummer ermöglicht Ihnen den Auftrag auf den kompletten Zahlungsweg zu identifizieren, ist aber kein Pflichtfeld. NOTPROVIDED wird automatisch gesetzt, wenn das Feld nicht gefüllt ist. 3.2.4.2 Besonderheiten bei SEPA-Lastschriften Im Europäischen Zahlungsverkehrsrat wurde festgelegt, dass SEPA-Lastschriften immer unter Angabe eines Ausführungsdatums, d.h. terminiert eingereicht werden müssen. Daher wird in Profi cash 10 bei der Auftragserfassung keine Möglichkeit mehr angeboten, bei SEPA-Lastschriften eine Unterscheidung zwischen „terminiert“ und „nicht terminiert“ vorzunehmen. Unabhängig vom Übertragungsweg (HBCI oder DFÜ) werden SEPA-Lastschriften somit zunächst gleich behandelt. Die im Programm benutzten Bezeichnungen „Ausführungsdatum“ bzw. „Fälligkeitsdatum“ bei SEPA- Lastschriften beziehen sich immer auf das Datum, zu dem der Auftrag von der Bank ausgeführt werden soll. Werden SEPA-Lastschriften eingereicht, müssen in Abhängigkeit von der Auftragsart (Basis-Lastschrift oder Firmen-Lastschrift) und der Lastschriftsequenz (einmalig, erstmalig oder wiederkehrend) hinsichtlich des Ausführungsdatums unterschiedliche Vorlauffristen beachtet werden. Aus diesem Grund wird bei der Neuerfassung von SEPA-Lastschriften das Feld „Fälligkeit“ nicht mehr wie bisher mit dem Tagesdatum, sondern mit dem frühestmöglichen Ausführungsdatum vorbelegt. Um die unterschiedlichen Vorlauffristen transparent zu machen, wird nach der Eingabe oder Änderung eines Fälligkeitsdatums das zugehörige spätest mögliche Versanddatum berechnet und in der Erfassungsmaske angezeigt (siehe Bild unten). Eine Nichtbeachtung der Vorlauffristen führt beim Speichern eines Auftrags zunächst nur zu einer Warnung. Die endgültigen Fristen-Prüfungen finden erst bei der Joberstellung bzw. vor der Datenübertragung statt. 3.2.4.3 Besonderheiten bei der Erfassung von SEPA-Lastschriften Obwohl es sich bei SEPA-Lastschriften immer um terminierte Lastschriften handelt, werden sie der Einfachheit halber bei der Joberstellung in Profi cash 10 wie „normale“ Lastschriften behandelt. Die Vorgabe „bis Fälligkeitsdatum“ in der Joberstellungsmaske trägt nun den Titel „bis Fälligkeitsdatum bzw. bei SEPA-Lastschriften Versanddatum“. SEPA-Lastschriften werden also in dem Moment zur Joberstellung angeboten, in dem das Versanddatum erreicht ist. Liegt das Versanddatum des Auftrags in der Vergangenheit, erfolgt nach der Anzeige der Aufträge und vor der endgültigen Joberstellung der Hinweis, dass eine fristgerechte Ausführung unter Beibehaltung des im Auftrag hinterlegten Ausführungsdatums nicht mehr möglich ist. In diesem Fall kann das Ausführungsdatum www.voba-sbh.de 11 Stand: September 2013
auf Wunsch angepasst werden. Die ausgewählten SEPA-Lastschriften werden u.U. automatisch auf mehrere Jobs verteilt, da immer nur SEPA-Lastschriften mit einheitlichen Kriterien (Auftraggeberkonto, Auftragsart, Ausführungsdatum, Lastschriftsequenz) in einer Datei versandt werden dürfen. Wird der Übertragungsweg HBCI genutzt und der Geschäftsvorfall „terminierte SEPA-Sammellastschrift“ von einer Bank nicht unterstützt, werden die Aufträge als terminierte Einzelaufträge versandt. Bei der Joberstellung für den Übertragungsweg DFÜ sind einige weitere Besonderheiten zu beachten: Das Feld „Ausführungsdatum bei der Bank“ in der Joberstellungsmaske wird nicht mehr mit dem Tagesdatum vorbelegt, sondern bleibt zunächst leer. Ein leeres Feld „Ausführungsdatum bei der Bank“ bedeutet, dass bei SEPA-Lastschriften das Fälligkeitsdatum aus dem Auftrag als Ausführungsdatum in die SEPA-XML-Datei geschrieben wird. Alle anderen Auftragsarten erhalten bei der Joberstellung das Tagesdatum als Ausführungsdatum. Wird allerdings manuell ein „Ausführungsdatum bei der Bank“ vorgegeben, wird unabhängig vom Fälligkeitsdatum im Auftrag auch bei SEPA-Lastschriften dieses Ausführungsdatum verwendet. Eine in der SEPA-Lastschrift hinterlegte Fälligkeit kann geändert werden. 3.3 SEPA-Datenverkehr (ehemals Datenträgeraustausch) 3.3.1 Einlesen von XML-Dateien Dateien im SEPA-Format können Sie über die Menüleiste „Tagesgeschäft“ à „Joberstellung“ à „DTA / SEPA-XML extern über HBCI“ einlesen. 1. Maske 2. Maske In der 2. Maske wählen Sie über den Menüpunkt „externe Datei“ Ihre XML-Datei aus und klicken anschließend auf den Button „ZV-Job erstellen“. 3.3.2 Konvertierung von DTA nach SEPA Das bisherige Format „DTAUS“ kann mit der aktuellen Version von Profi cash den Datenbestand von Profi cash bzw. externen Programmen (Überweisungen oder Lastschriften) in ein SEPA-Format konvertiert werden. Fehlende Informationen (wie z.B. das Mandat bei Lastschriften) werden automatisch ergänzt bzw. ermittelt. www.voba-sbh.de 12 Stand: September 2013
3.3.2.1 Konvertierung von Aufträgen in DTA Dateien / WICHTIG !!! Über den Menüpunkt „Datei“ à „Datenübernahme“ à „DTA-Datei / SEPA-XML einlesen“ starten Sie den Import. Im folgenden Dialog wählen Sie bitte die zu importierende DTA-Datei aus, mit einem Klick auf „Öffnen“ und der Auswahl des Auftraggeberkontos / Lastschrifteinreicherkonto werden die Aufträge eingelesen. 1.Maske 2. Maske Zur Konvertierung der Aufträge gehen Sie bitte wie in Kapitel 3.2.3.5 beschrieben vor. 3.3.2.2 Konvertierung von Aufträgen im freien Format Ein Import von Datenbanken im „CSV“-Format ist ebenfalls möglich. Hierzu müssen Sie zuerst in Profi cash eine Importbeschreibung anlegen, und anschließend die Datei importieren. Um eine neue Importbeschreibung anzulegen, klicken Sie auf den Reiter „Datei“ à „Beschreibung Import“ und wählen Sie einen Datenbereich aus dem Menü aus. Selektieren Sie als Satztype „einzelne Felder“ und schreiben Sie in das Textfeld neben „Trennzeichen Feld“ das ; (Semikolon). Das Textfeld neben „Trennzeichen Satz“ können Sie frei lassen. Selektieren Sie nun als „Zeichensatz“ „ANSI“ und klicken Sie auf „Weiter“. In der zweiten Maske können Sie die Tabellenspalten anpassen. Hierzu tragen Sie unterhalb von „Pos.“ die gewünschte Tabellenspalte ein. www.voba-sbh.de 13 Stand: September 2013
Achten Sie dabei auf folgendes Muster: Für die Spalte „A“ schreiben sie eine „1“, für die Spalte „B“ eine „2“ usw. 1. Maske 2. Maske Bei Speicherung als CSV-Datei bitte darauf achten, dass das korrekte Trennzeichen (hier in dem Beispiel, das ; (Semikolon) ausgewählt ist. Beispiel einer Tabelle . 3.3.3 SEPA-Datei importieren Analog zum Import von DTA-Dateien, können auch Aufträge aus einer SEPA-Datei importiert werden. Über den Menüpunkt „Datei“ à „Datenübernahme“ à „DTA-Datei/SEPA-XML-Datei importieren“ wird der Datei-Dialog geöffnet, mit dem die zu importierende SEPA-Datei ausgewählt werden kann. www.voba-sbh.de 14 Stand: September 2013
Mit einem Klick auf „Öffnen“, werden die Aufträge in Profi cash importiert und stehen anschließend zur weiteren Verarbeitung zur Verfügung. Weitere Informationen rund um Profi cash und SEPA finden Sie im Handbuch des Programmes. Dieses bildet auch die Grundlage zu dieser Verfahrensanleitung. Das Handbuch steht Ihnen in Profi cash über die Schaltfläche „Hilfe“ zur Verfügung. Weiterführende Informationen rund um den SEPA-Zahlungsverkehr, erhalten Sie auf unserer Homepage unter: www.voba-sbh.de/sepa Alle Angaben in dieser Verfahrensanleitung wurden mit größter Sorgfalt erarbeitet und anhand der aktuellen Version von Profi cash getestet, dennoch sind Fehler nicht ganz auszuschließen. Die Volksbank eG Schwarzwald Baar Hegau übernimmt weder eine juristische Verantwortung, noch irgendeine Haftung für Folgen, die auf fehlerhafte Angaben zurückgehen. 4. Haftungsausschluss Mit dem in Profi cash integriertem IBAN-Konverter haben Sie die Möglichkeit aus der Bankleitzahl und der Kontonummer automatisch die IBAN für den Euro-Zahlungsverkehr (SEPA) errechnen zu lassen. Die Berechnung der IBAN erfolgt nach den dokumentierten Verfahren der ISO-Norm 13616. Einige Banken halten sich aber nicht immer an diese Normierung. Die Umstellung wurde daher nach den bekannten Methoden der Banken vorgenommen. Einige Banken bestimmen die IBAN abweichend von dieser Norm. Soweit die Methoden für die jeweiligen Banken bekannt sind, werden diese abweichend zur ISO-Norm verwendet. Für alle Banken, welche die IBAN abweichend von der ISO-Norm vergeben wurde und deren Methoden nicht offen gelegt sind, wird durch die Verwendung verschiedenster Methoden, die wahrscheinlichste Kombination für IBAN und BIC ermittelt. Für die Richtigkeit der ermittelten Daten für IBAN und BIC wird von der genossenschaftlichen FinanzGruppe keine Haftung übernommen. Dies gilt insbesondere, wenn die eingegebenen Ausgangsdaten nicht korrekt sind. Bitte achten Sie auch darauf, dass Sie immer über eine aktualisierte Programmversion verfügen. Die Aktualität Ihrer Version können Sie über den Menüpunkt Hilfe / Info prüfen. Wir empfehlen Ihnen die automatisch erstellten Werte für BIC und IBAN vor der Verwendung zu überprüfen. Für alle mittelbaren und/oder unmittelbaren Schäden, die durch die Verwendung der ermittelten IBAN und BIC verursacht werden, wird vom Lizenzgeber keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie auch die Hilfetexte! www.voba-sbh.de 15 Stand: September 2013
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