Schutzkonzept COVID-19 der Berufsschule für Detailhandel Zürich (Auszug vom 12.08.2020)

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Berufsschule für Detailhandel Zürich

Schutzkonzept COVID-19 der
Berufsschule für Detailhandel
Zürich (Auszug vom 12.08.2020)
1. Einleitung und Zweck
Dieser Auszug beschreibt die wichtigsten Regeln und Massnahmen zum Schutz von Ler-
nenden, Studierenden in der Weiterbildung, Lehrpersonen, Mitarbeitenden von Verwaltung
und Betrieb an der Berufsfachschule für Detailhandel Zürich (DHZ). Das Schutzkonzept
COVID-19 der Berufsschule für Detailhandel Zürich wurde dem Mittelschul- und Berufsbil-
dungsamt eingereicht und gilt als Rahmen für den Schulbetrieb ab Schuljahr 2020/21.

Zweck der Massnahmen ist es, trotz Zusammentreffen vieler Menschen, COVID-19-Anste-
ckungen zu verhindern. Alle Mitglieder der Schulgemeinschaft und Dritte halten sich an die
Vorschriften und Anweisungen.

Der Schutz der Gesundheit ist uns sehr wichtig.

2. Vorgaben von Bund und Kanton
Die Aufhebung der ausserordentlichen Lage erlaubt es, den Ganzklassenunterricht wieder
aufzunehmen1. Mit der Wiedereinführung des Ganzklassenunterrichts kommt der Einhal-
tung des Schutzkonzepts eine grosse Bedeutung zu, weil sie weitreichenden Quarantäne-
massnahmen vorbeugen kann.

Insbesondere gehört die Abstandsregel weiterhin zu den wirksamsten Massnahmen. Diese
ist jedoch nicht durchwegs umsetzbar. In solchen Fällen ist die Rückverfolgbarkeit der Kon-
takte als Schutzmassnahme ausreichend.2

Die Richtlinie COVID-19 des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes3 gibt im Szenario 1 vor,
wie die DHZ ihre Schutzmassnahmen ab Schuljahr 2020/21 umzusetzen hat.

Szenario 1: Ganzklassenunterricht
Ganzklassenunterricht gemäss Schutzkonzept (Covid-19-Verordnung besondere Lage),
d.h. Abstand von 1.5 Metern oder so gross wie möglich, dazu konstante und kontrollierte
Sitzordnung pro Zimmer und Klasse und in speziellen Unterrichtssituationen (z.B. Labor)
teilweise oder allgemeine Pflicht zum Tragen von Masken oder Abschrankungen.

1
  Covid-19-Verordnung besondere Lage, SR 818.101.26
2
  Beschluss Nr. 704 des Zürcher Regierungsrates vom 8. Juli 2020
3
  Richtlinie COVID-19 – Rahmenbedingungen des Unterrichts an den Bildungseinrichtungen der Sekundarstufe II und
  Tertiärstufe B sowie übrige Ausbildungsstätten im Schuljahr 2020/21
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3. Verhaltens- und Hygieneregeln
Bitte seien Sie äusserst sorgsam, wenden Sie die Regeln der betrieblichen und schuli-
schen Schutzkonzepte an und halten Sie sich an die allgemeinen Verhaltens- und Hygie-
nevorschriften. Sie übernehmen damit nicht nur die Verantwortung für sich, sondern schüt-
zen auch die übrigen Angehörigen der Schulgemeinschaft:

 •   Mindestabstand von 1.5 Metern einhalten (insbesondere auf den Pausenplätzen)
 •   Maskenpflicht im gesamten Schulgebäude
 •   Keine Maskenpflicht im Klassenzimmer während des Unterrichts
 •   Keine Maskenpflicht im Sportunterricht und beim Essen
 •   Lernende halten sich an die fixe Sitzordnung gemäss Klassenspiegel
 •   Lehrpersonen und Lernende tragen in Einzel- oder Gruppengesprächen Hygienemas-
     ken
 •   Verwendung der SwissCovidApp dringend empfohlen (für Android / für iOS)
 •   Regelmässig Hände mit Seife waschen
 •   Auf Hände schütteln verzichten
 •   Ins Taschentuch oder in die Armbeuge husten und niesen
 •   Esswaren, Getränke und Raucherwaren nicht teilen
 •   Sich so früh wie möglich bei der Klassenlehrperson und unserem Sekretariat
     (sekretariat@bsdhz.ch) abmelden und zu Hause bleiben,
      o falls Sie sich krank fühlen oder Grippesymptome haben,
      o falls Sie mit einer an COVID-19 erkrankten Person engen Kontakt hatten
      o falls Sie aus einem Risikoland eingereist sind und sich die Familie nicht an die
          Quarantänevorschriften hält.
 •   Nur nach telefonischer Anmeldung in Arztpraxis oder Notfallstation gehen
 •   Erwachsene, die nicht direkt im Schulbetrieb involviert sind (also auch Eltern) meiden
     das Schulareal.

4. Unterricht
Die DHZ startet im Schuljahr 2020/21 im Vollbetrieb. Dies ist das Standardszenario. Allfäl-
lige Änderungen von Szenarien gemäss Richtlinie des MBA werden den Angehörigen un-
serer Schulgemeinschaft per E-Mail kommuniziert.

Alle Lernenden haben gemäss Stundenplan Unterricht. Das digitale Absenzensystem ist
wieder aktiv.

Die Lernenden sitzen nach einer fixen Sitzordnung im Unterrichtszimmer, damit allfällige
Infektionsketten nachverfolgt werden können. Die Lehrpersonen sind für die strikte Einhal-
tung der Sitzordnung verantwortlich.

Für den Sportunterricht werden die Abstandsvorgaben gemäss Schutzkonzept differenziert
nach Schulstandort umgesetzt. Auf Sportarten mit intensivem Körperkontakt wird verzich-
tet. Sport findet, wenn immer möglich, im Freien statt. Die Sportlehrpersonen sorgen dafür,
dass die Benützung Garderobe gestaffelt stattfindet.
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Pausen können weiterhin gestaffelt durchgeführt werden. Die Lehrperson entscheidet,
wann diese stattfinden. Der Gong bleibt zu diesem Zweck abgestellt.

Je nach epidemiologischer Entwicklung können Bildungs- und Gesundheitsdirektion wei-
tere Massnahmen zur Eindämmung der Pandemie auf Ebene Klasse, Schule oder Kanton
bestimmen.

5. Organisatorisches
5.1      Desinfektionsmittel
Im Eingangsbereich, in den sanitären Anlagen, in der Mediothek und im Sitzungszimmer
stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung. Benützen Sie diese bitte.

5.2     Eingang/Treppenhaus/Korridor/Ausgang
Das Hauptportal ist der einzige Eingang für die Lernenden und deshalb kein Aufenthaltsbe-
reich.

Eingangshalle, Treppenhaus und Korridore sind mit Bodenmarkierungen ausgestattet. Es
herrscht Einbahnverkehr.

Der Ausgang ist durch die Türe bei der Mensa, durch den Fahrradkeller oder durch den
Hinterausgang zu den Parkplätzen möglich.

Am Standort Herostrasse gelten ortsspezifische Regelungen, die mit der Berufsmaturiäts-
schule Zürich abgesprochen sind.

5.3       Hygienemassnahmen im Klassenzimmer
In den Klassenzimmern stehen Waschbecken mit Flüssigseife sowie Einweghandtücher
zur Verfügung. Für die Desinfektion von Oberflächen stehen Desinfektionsmittel bereit. Die
Lernenden reinigen schuleigene Unterrichtsmittel nach Benützung und Tischoberflächen
vor jedem Zimmerwechsel.

Entsorgen Sie Ihre Abfälle getrennt in den Abfallcontainern auf den Korridoren.

Die Klassenzimmer sollen regelmässig und ausgiebig gelüftet werden. Der Unterricht soll,
sofern es die Witterung zulässt, bei offenem Fenster durchgeführt werden. Die jeweilige
Lehrperson ist dafür verantwortlich.

5.4      Lift
Lernende dürfen nur bei körperlicher Einschränkung den Lift benützen. Pro Liftfahrt ist eine
Person zugelassen.

5.5      Mediothek
Die Mediothek steht für Klassenverbände nach Absprache mit Susanne Fretz zur Verfü-
gung. Sie tragen Masken. Einzelpersonen dürfen die Mediothek bis zu einem Höchstbe-
stand von 6 Personen ohne Maske nutzen. Beachten Sie die digitale Anzeige beim Ein-
gang und halten Sie sich an die Abstandsvorgaben.
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5.6       Cafeteria
Auch in unseren beiden Cafeterias sind die Abstands- und Hygieneregeln einzuhalten. Die
Betreiber unserer Cafeterias haben eigene Schutzkonzepte entwickelt und sorgen für die
Kommunikation und Einhaltung der entsprechenden Massnahmen.

5.7       Reinigung
Die Treppenhausgeländer, Türklinken, Computer und Notebooks, Waschbecken sowie Toi-
letten und Duschen werden täglich mehrmals gereinigt.

5.8       Sekretariat
Alle Personen werden via Schalter bedient. Bitte lassen Sie die Türe zum Sekretariat ge-
schlossen.

6. Auftreten von Krankheitssymptomen
Mitglieder der Schulgemeinschaft, die krank zur Schule kommen oder im Schulbetrieb er-
kranken, werden separiert. Während Wartezeiten hält sich die betroffene (symptomatische)
Person allein in einem gut belüfteten Raum auf.

Die Klassen- und Aufenthaltsräume, in denen sich die symptomatische Person aufhielt,
werden gelüftet, die Oberflächen mit einem normalen Reinigungsmittel gereinigt und Stoffe
gewaschen.

Die symptomatische Person und allfällige Begleitpersonen erhalten eine Schutzmaske.
Lernende mit Krankheitssymptomen begeben sich möglichst ohne Nutzung des öffentli-
chen Verkehrs nach Hause und lassen sich testen.

Für die übrigen Lernenden wird der Unterricht fortgesetzt, solange bis die zuständigen Ge-
sundheitsbehörden keine weiteren Massnahmen angeordnet haben.

7. Auftreten von COVID-19 Erkrankungen
Ist eine lernende Person oder eine Lehrperson an COVID-19 erkrankt, muss er oder sie in
Selbstisolation und ihre Familienmitglieder in Selbstquarantäne. Isolation und Quarantäne
werden durch die zuständigen kantonalen Stellen angeordnet. Die betroffene Person infor-
miert das Sekretariat sekretariat@bsdhz.ch unverzüglich.

Ist ein Verdachtsfall als Covid-19-Infektion bestätigt, macht die Schule Meldung an den Be-
reich Prävention und Sicherheit des Mittelschul- und Berufsbildungsamtes. Die Schule in-
formiert die Elternschaft über bestätigte Covid-19-Fälle.

Treten an derselben Schule mehrere positive Testungen auf, erfolgt die Kommunikation in
Absprache mit dem MBA.
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8. Weitere Informationen
Wir möchten Sie darüber informieren, dass die Schule auf Anfrage des kantonsärztlichen
Dienstes die Kontaktdaten von Schülerinnen und Schülern zur Verhinderung von Anste-
ckungsketten an das kantonale Contact Tracing weiterleiten kann.

Bitte folgen Sie für weitere Informationen bei allfälligen Fragen zum Schulbetrieb diesem
Link.

Zürich, 13. August 2020

Erich Mattes, Rektor
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