SCHUTZKONZEPT Konzept Betrieb NFH Grindelwald unter COVID-19 - Häuser

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Naturfreundehaus Grindelwald        Tel +41 33 853 1333
Naturfreundehaeuser AG
Terrassenweg 18                     grindelwald@nfh.ch
CH-3818 Grindelwald                 www.nfh.ch/grindelwald

Konzept Betrieb NFH Grindelwald unter COVID-19
Gültig ab 6.6.2020

SCHUTZKONZEPT
1. HÄNDEHYGIENE
Alle Personen im Unternehmen (Personal und Gäste) reinigen sich regelmässig die Hände.
Anfassen von Objekten und Oberflächen möglichst vermeiden.

Massnahmen

• Aufstellen einer Händehygienestation beim Gästeempfang und Eingang des Essraumes: Die Gäste müs-
  sen sich bei Betreten die Hände mit Wasser und Seife waschen oder mit einem Händedesinfektionsmittel
  desinfizieren können. Das Händewaschen soll als neue Hausregel kommuniziert werden.
• Alle Mitarbeitenden im Betrieb waschen sich regelmässig die Hände mit Wasser und Seife, insbesondere
  unmittelbar nach Ankunft sowie vor und nach Pausen.
• Wer in der Küche arbeitet nutzt zudem die am Eingang stehende Händehygienestation einschliesslich
  Desinfektionsmittel.
• Hände sind zu waschen oder zu desinfizieren:
  o vor dem Tische eindecken, Servietten falten und Besteck polieren
  o nach dem Abräumen der Tische, bevor sauberes Geschirr wieder angefasst wird.
• Die Kaffeeecke (Selbstbedienung) in der Lounge wird bis auf Weiteres aufgehoben.
• Zeitschriften, Visitenkarten und Prospekte werden in der Lounge vorübergehend nicht mehr aufgelegt.

2. GÄSTEGRUPPEN AUSEINANDERHALTEN
Der Betrieb stellt sicher, dass sich die verschiedenen Gästegruppen nicht vermischen. Eine Gästegruppe
umfasst im Herbergsbereich maximal 300 Personen (somit 48 als maximale Kapazität des NFH), bei Lauf-
gästen im Restaurant maximal 30 Personen. Diese treffen gemeinsam ein oder es erfolgte eine gemeinsame
Reservation.
Mitarbeitende und andere Personen halten 2 m Distanz zueinander.

Massnahmen

• Bodenmarkierungen anbringen, um die Einhaltung des Abstandes von mindestens 2 m vor dem Empfang
  und am Eingang in den Essraum sicherzustellen.
  Wartende Personen beim Check-in ins Freie (gedecktes Vordach) verlagern.
• Am Eingang in den Aufenthaltsraum (Lounge) ein klar sichtbares Plakat aufhängen, das zur 2 m Distanz
  auffordert.
• An einem Tisch dürfen eine beliebige Anzahl Personen sitzen. Bei Laufkunden muss pro Tisch von einer
  Person die Kontaktkoordinaten zwecks Rückverfolgung aufgenommen werden.
• Essen und Getränke (auch Kinder) werden sitzend eingenommen. Gäste werden darauf aufmerksam ge-
  macht. Eine Zirkulation im Raum ist zu minimieren.

3. DISTANZ HALTEN
Mitarbeitende und andere Personen halten 2 Meter Distanz zueinander. Für Arbeiten mit unvermeidbarer
Distanz unter 2 Meter sollen die Mitarbeitenden durch Verkürzung der Kontaktdauer und/oder Durchführung
angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert sein.

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Massnahmen

• Die Mitarbeitenden vermeiden jede Anfassung von Utensilien, Kleidungs- und Gepäckstücken des Gas-
  tes.
• Zwischen den Gästegruppen muss nach vorne und seitlich «Schulter-zu-Schulter» ein Abstand von 2 Me-
  tern und nach hinten «Rücken-zu-Rücken» ein 2-Meter-Abstand von Tischkante zu Tischkante eingehal-
  ten werden. Befindet sich eine Trennwand zwischen den Gästegruppen, entfällt der Mindestabstand.
• Der Betrieb weist die Gäste auf die Hygiene- und Schutzmassnahmen hin. Bei Nichteinhaltung macht der
  Betrieb vom Hausrecht Gebrauch.
• Beim Buffetkonzept (Morgenessen) macht der Betrieb die Gäste mit Plakaten und Bodenmarkierungen
  auf die Abstandsregeln aufmerksam. Es ist genügend Platz vor dem Buffet freizuhalten. Der Betrieb ge-
  währleistet, dass jeder Gast vor dem Schöpfen die Hände desinfiziert.
• Die Mitarbeitenden halten während Pausen die Distanz von 2 m strikt ein.

Arbeit mit unvermeidbarer Distanz unter 2 m
Zwischen Gast und Personal findet kein Körperkontakt statt. Davon ausgenommen sind medizinische Not-
fälle. Auf Händeschütteln wird strikt verzichtet.
• Im Service wird ein Mindestabstand von 2 Metern dringend empfohlen. Der Betrieb arbeitet mit Service-
  Wagen, Service-Tischen und Service über das Buffet. Kann dieser Mindestabstand nicht gewährleistet
  werden, schützt der Betrieb das Personal, indem es während der Arbeit durch Verkürzung der Kontakt-
  dauer und/oder Durchführung angemessener Schutzmassnahmen möglichst minimal exponiert wird.
• Sollte der Abstand von 2 Metern im Service auch nur während kurzer Dauer unterschritten werden, wird
  das Tragen einer Hygienemaske dringend empfohlen, aber es besteht keine Tragepflicht. Der Betrieb
  muss es den Mitarbeitenden auf ihren Wunsch hin ermöglichen, mit Hygienemasken oder Gesichtsvisier
  zu arbeiten.
• 2 Personen, die länger nebeneinander arbeiten (z.B. Küche, Lingerie, Gästezimmer), halten einen Ab-
  stand von 2 Metern zueinander ein, wenden sich den Rücken zu und arbeiten versetzt, oder tragen Hygi-
  enemasken.

4. REINIGUNG
Bedarfsgerechte, regelmässige Reinigung von Oberflächen und Gegenständen nach Gebrauch, insbeson-
dere, wenn diese von mehreren Personen berührt werden

Massnahmen allgemein und im Service

• Der Betrieb sorgt für einen regelmässigen und ausreichenden Luftaustausch in Arbeits- und Gasträumen
  (4 Mal täglich für ca. 10 Minuten lüften).
• Das Personal verwendet persönliche Arbeitskleidung. Diese wird täglich gewechselt und nach Gebrauch
  mit handelsüblichem Waschmittel gewaschen. Schürzen werden untereinander nicht geteilt.
• Stofflappen zur Reinigung werden mindestens 2 Mal täglich ausgetauscht
• Das Gedeck wird nach jedem Gast ausgetauscht und vor der Wiederverwendung gereinigt. Alternativ
  können Einmal-Gedecke verwendet werden.
• Einmal aufgedecktes Besteck und Geschirr (auch bei Nichtbenutzung) werden im Geschirrspüler gerei-
  nigt (nicht von Hand). Die Spülvorgänge werden bei Temperaturen von über 60 °C durchgeführt.
• Menü- und Getränkekarten werden nach jedem Gast gereinigt oder desinfiziert.

Massnahmen für Oberflächen und Gegenstände

• Oberflächen und Gegenstände (z. B. Arbeitsflächen, Arbeitswerkzeuge, Waschgelegenheiten, Tische,
  Stühle) regelmässig mit einem handelsüblichen Reinigungsmittel reinigen, besonders bei gemeinsamer
  Nutzung
• Türgriffe, Treppengeländer, Fläche am Empfang, Kaffeekrüge und Teekocher, Küchengeräte, die oft von
  mehreren Personen angefasst werden, werden regelmässig, aber mindestens 1 x täglich gereinigt.
• Schlüssel der Gäste werden bei Check-in/out desinfiziert.

Massnahmen für Abfall

• Regelmässiges Leeren von Abfalleimern (insbesondere bei Handwaschgelegenheit)
  Anfassen von Abfall vermeiden; stets Hilfsmittel (Besen und Schaufel) verwenden.

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• Abfallsäcke nicht zusammendrücken. Offene Abfalleimer werden täglich mehrmals geleert.
• Das Personal trägt Handschuhe im Umgang mit Abfall und Schmutzwäsche. Die Handschuhe werden
  sofort nach Gebrauch entsorgt, und das Personal wäscht sich nach dem Umgang mit Abfall und
  Schmutzwäsche gründlich die Hände.
• WC-Anlagen werden 2 Mal täglich gereinigt und desinfiziert. Es ist ein Reinigungsprotokoll zu führen.

5. BESONDERS GEFÄHRDETE PERSONEN
Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen. Besonders gefährdete Personen halten sich
weiterhin an die Schutzmassnahmen des BAG. Der Schutz von besonders gefährdeten Mitarbeitenden ist in
der COVID-19-Verordnung 2 geregelt.

Massnahmen

• Die Bestimmungen von Art. 10c der Verordnung 2 über Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus
  müssen übernommen werden und gelten für alle Betriebe und alle Mitarbeitenden.
• Der Betrieb berücksichtigt, dass Risikogruppen einen besonderen Schutz bedürfen.

6. COVID-19-ERKRANKTE AM ARBEITSPLATZ
Massnahmen

• Bei Krankheitssymptomen werden Mitarbeitende nach Hause geschickt und angewiesen, die (Selbst-)Iso-
  lation gemäss BAG zu befolgen. Weitere Massnahmen folgen auf Anweisung des kantonsärztlichen
  Dienstes.

7. BESONDERE ARBEITSSITUATIONEN
Massnahmen

• Hygienemasken werden je nach Gebrauch, aber mindestens alle vier Stunden gewechselt.
• Vor dem Anziehen sowie nach dem Ausziehen und Entsorgen der Maske müssen die Hände gewaschen
  werden. Die Einwegmasken sind in einem geschlossenen Abfalleimer zu entsorgen.
• Einweghandschuhe werden nach 1 Stunde gewechselt und in einem geschlossenen Abfalleimer entsorgt.
• Der Betrieb verzichtet auf gemeinsam benutzte Utensilien (z.B. Tischgewürze, Brotkörbchen) oder reinigt
  diese nach jedem Gast.
• Der Betrieb verzichtet auf Gegenstände, die von mehreren Gästen geteilt werden (Zeitschriften, Maga-
  zine oder Snacks).
• Die Schutzmassnahmen (insbesondere Distanz) gelten auch bei Versorgung und Entsorgung Waren/Ab-
  fällen.

8. INFORMATION
Information der Mitarbeitenden und anderen betroffenen Personen über die Vorgaben und Massnahmen und
Einbezug der Mitarbeitenden bei der Umsetzung der Massnahmen. Kranke (Gäste/Personal) im Betrieb
nach Hause schicken und instruieren, die (Selbst-)Isolation gemäss BAG zu befolgen.

Information an die Kundschaft

• Der Betrieb hängt die Schutzmassnahmen gemäss BAG im Eingangsbereich aus. Die Gäste sind insbe-
  sondere auf die Distanzregeln sowie auf die Vermeidung der Durchmischung der Gästegruppen aufmerk-
  sam zu machen.
• Information der Kundschaft, dass kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird
• Gäste werden beim Eingang und an der Rezeption gebeten, bei Atemwegserkrankungen auf einen Be-
  such zu verzichten

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Information an die Mitarbeitenden

• Der Betrieb informiert die Arbeitnehmenden über ihre Rechte und Schutzmassnahmen im Betrieb.
  Dies beinhaltet insbesondere auch die Information besonders gefährdeter Arbeitnehmenden.
• Der Betrieb instruiert die Arbeitnehmenden regelmässig über die ergriffenen Hygienemassnahmen und
  einen sicheren Umgang mit der Kundschaft.
• Das Personal wird im Umgang mit persönlichem Schutzmaterial (z. B. Hygienemasken, Handschuhe,
  Schürzen) geschult, sodass die Materialien richtig angezogen, verwendet und entsorgt werden. Die Schu-
  lung kann nachgewiesen werden.
• Das Personal weist die Kundschaft darauf hin, dass bargeldloses, kontaktloses Bezahlen bevorzugt wird.

9. MANAGEMENT
Umsetzung der Vorgaben im Management, um die Schutzmassnahmen effizient umzusetzen und anzupas-
sen. Angemessener Schutz von besonders gefährdeten Personen.

Massnahmen

• Regelmässige Instruktion der Mitarbeitenden über Hygienemassnahmen und einen sicheren Umgang mit
  der Kundschaft
• Seifenspender, Händedesinfektionsmittel und Einweghandtücher sowie Reinigungsmittel (für Gegen-
  stände und/oder Oberflächen) regelmässig kontrollieren, nachfüllen, auf genügenden Vorrat achten und
  den Mitarbeitenden anbieten.
• Der Betrieb lässt keine erkrankten Mitarbeitenden arbeiten und schickt Betroffene sofort nach Hause.
• Für Mitarbeitende mit Hygienemasken werden höhere Pausenfrequenzen eingeplant (alle 2 Stunden).
• Die Kontaktperson Arbeitssicherheit (NFH Häuserchef*in) überprüft die Umsetzung der Massnahmen.

10. PERSONENDATEN
• Das NFH erfasst die Kontaktdaten der Gäste, um allfällige Infektionsketten nachverfolgen zu können. Für
  reine Restaurantgäste (Laufkundschaft) sind pro Tisch von einer Person die Kontaktdaten zwingend auf-
  zunehmen.
• Die Kontaktdaten des Restaurants werden 14 Tage aufbewahrt und danach vernichtet.
• Diese Daten werden nur auf Anfrage durch das Kantonsarztamt durch den Betriebsleiter herausgegeben.

11. ANHÄNGE
•   Richtlinien des BAG
•   Merkblatt des SECO
•   Checkliste für gute Betriebsführung zur Prävention von COVID 19 von HotellerieSuisse
•   Basisgrundlage: Corona News für die NFH Häuser vom 27.4.2020
•   Bestuhlungsplan Esszimmer EG 1:50

12. ABSCHLUSS
•   Dieses Dokument ist gültig bis auf Widerruf. Seine Werthaltigkeit wird wöchentlich geprüft.
•   Dieses Dokument wurde auf Grund der Branchenlösungen für Hotelbetriebe und Restauration erstellt.
•   Dieses Dokument wurde allen Mitarbeitern übermittelt und erläutert.
•   Dieses Dokument wurde mit den verantwortlichen Organen der Trägerschaft besprochen

Grindelwald, 27.5.2020 – der Betriebsleiter, (Unterschrift) ___________________________

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13. Schulungsnachweis
Ich bestätige den Inhalt der vorliegenden Anordnung zu kennen und anwenden zu können. Fragen wurden
mir beantwortet und ich bin geschult in der Anwendung.

Mitarbeitende:

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

Datum __________________ Name __________________ Unterschrift _____________________

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