TS Ober-Roden Hygienekonzept Gastronomie-, Trainings- und Spielbetrieb - Sportanlage Dr. Walter-Kolb-Str. 7, 63322 Rödermark

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TS Ober-Roden Hygienekonzept Gastronomie-, Trainings- und Spielbetrieb - Sportanlage Dr. Walter-Kolb-Str. 7, 63322 Rödermark
TS Ober-Roden Hygienekonzept
Gastronomie-, Trainings- und Spielbetrieb

   Sportanlage Dr. Walter-Kolb-Str. 7, 63322 Rödermark
                     Gül$g ab 04.06.2021
TS Ober-Roden Hygienekonzept Gastronomie-, Trainings- und Spielbetrieb - Sportanlage Dr. Walter-Kolb-Str. 7, 63322 Rödermark
GRUNDSÄTZE

Im Zuge der parallel sta.indenden Veranstaltungen auf der Sportstä6e (Turnier und Punktspielbetrieb,
Fußball, LeichtathleBk, Trendsport und Tanzen) kommt es weiterhin zu Anpassungen im
Zusammenhang mit den aktuell gülBgen Kontaktbeschränkungen in Hessen.

Der Sport ist wieder in Bewegung: Unsere Leichtathleten, Turner, Trendsportler und Fußballer sind nicht
nur „Zurück auf den Platz“ sondern auch „Zurück ins Spiel“ – wenn auch weiterhin noch mit
Einschränkungen.* Das folgende Hygienekonzept stellt dabei einen bindenden LeiUaden dar und dient
der OrienBerungshilfe. Unterstützt durch den DFB, fasst er verbindliche Vorgaben, notwendige
Maßnahmen und Regelungen für die Wiederaufnahme und regelmäßige Durchführung des Trainings-
und Spielbetriebs auf der Sportstä6e zusammen.

Um den Sportbetrieb explizit vom Zuschauerbereich abzugrenzen, wurde eine allgemeingülBge
Unterteilung von Bereichen vorgenommen:

§   ZONE 1: Notwendigen Vorgänge und TäBgkeiten auf dem Spielfeld.
§   ZONE 2: Die Umkleidebereiche.
§   ZONE 3: Der gesamte zugängliche Zuschauerbereich im Außen-/Freilucbereich.

Der Schutz der Gesundheit steht dabei über allem. Den behördlichen Vorschricen sind hierbei immer
Folge zu leisten. An diese müssen sich sowohl Sportler als auch Vereinsbesucher halten. Der LeiUaden
bietet hierfür das Grundgerüst und wird nach Änderungen der Hygienevorschricen durch Bund und
Land aktualisiert.

WichBg: Durch die aufgeführten Maßnahmen soll das InfekBonsrisiko minimiert werden, wobei eine
hundertprozenBge Sicherheit für alle Beteiligten nicht garanBert werden kann. Das Hygienekonzept
geht von der SituaBon aus, dass eine Ansteckung mit Sars-CoV-2 zwar möglich, die Wahrscheinlichkeit
aber durch das Vorhandensein gezielter Hygienemaßnahmen gering ist. Dennoch werden ebenso
Hinweise erteilt, welche Maßnahmen zusätzlich ergriffen werden müssen, sollte es zu einer
veränderten Ausgangslage mit einem erhöhten InfekBonsrisiko kommen.

Das aktuelle Konzept ist gülBg bis auf Widerruf des Vereins durch seine Geschäcsführung.

*Aus Gründen der besseren Lesbarkeit wird im Folgenden auf die gleichzeiBge Verwendung weiblicher
und männlicher Sprachformen verzichtet und das generische Maskulinum verwendet. Sämtliche
Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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A          ALLGEMEINE HYGIENEREGELN

    §   Grundsätzlich gilt das Einhalten des Mindestabstands (1,5 Meter) in allen Bereichen außerhalb
        des Spielfelds (Zonen 2 und 3).
    §   In Trainings- und Spielpausen ist der Mindestabstand auch auf dem Spielfeld (Zone 1) einzuhalten.

    §   Körperliche Begrüßungsrituale (z. B. Händedruck/Umarmungen) sind zu unterlassen.
    §   Beachten der Hust- und Nies-EBke6e (Armbeuge oder Einmal-Taschentuch).
    §   Empfehlung zum Waschen der Hände mit Wasser und Seife (mindestens 30 Sekunden) und/oder
        Desinfizieren der Hände.
    §   Unterlassen von Spucken und von Naseputzen auf dem Spielfeld.

    §   Falls eine Anwesenheit notwendig ist, gelten die allgemeinen Hygienevorschricen.
    §   Begleitpersonen/Zuschauer werden sich in Zone 3 aulalten.

    §   Hygienepersonal ist zum Dienst eingeteilt und sorgt für die Überwachung und Durchsetzung des
        Konzepts, sowie die Reinigung wie z.B. Toile6en, Duschräume, Tische usw.

    §   Das tragen eines Mund-Nasen-Schutz ist in Warteschlangen, Kabinen oder Gruppen, wo der
        Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, vorgeschrieben.

B         VERDACHTSFÄLLE COVID-19

Folgende Maßnahmen sind zur raschen Aunlärung von Verdachtsfällen auf eine COVID-19-
Erkrankung zu treffen:

§       Eine Teilnahme am Trainings- und Spielbetrieb ist für alle Beteiligten nur bei symptomfreiem
        Gesundheitszustand möglich.
§       Personen mit verdächBgen Symptomen müssen die Sportstä6e umgehend verlassen bzw.
        dürfen diese gar nicht betreten:

§       Husten, Fieber (ab 38 Grad Celsius), Atemnot, sämtliche Erkältungssymptome.
§       Die gleiche Empfehlung gilt, wenn Symptome bei anderen Personen im eigenen Haushalt
        vorliegen.

§       Bei posiBvem Test auf das Coronavirus, gelten die behördlichen Festlegungen zur Quarantäne.
§       Es wird jedoch empfohlen, die betreffende Person mindestens 14 Tage aus dem Trainings- und
        Spielbetrieb zu nehmen.
§       Gleiches gilt bei posiBven Testergebnissen in demselben Haushalt.
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C     ORGANISATORISCHES

§   Es gelten die Hygieneverordnungen des Landes Hessen.
§   Ansprechpartner für sämtliche Anliegen und Anfragen zum Hygienekonzept des Trainings- und
    Spielbetriebs ist der Vorstand des Vereins, BasBan Neumann, Philipp Köhl, Max Auth.
§   Dieses Konzept dient der Unterweisung der Trainer und den verantwortlichen Vereinsmitarbeitern,
    dessen Vorgaben und Maßnahmen zum Trainings- und Spielbetrieb jedem zur Verfügung gestellt
    werden.

§   Vor der Aufnahme des Trainings- und Spielbetriebs müssen sich alle teilnehmenden Personen mit
    BerechBgung für Zone 1 und 2 akBv über die Hygieneregeln informieren. Dies gilt im Trainings- und
    Spielbetrieb für sämtliche Personen des Heim- und des Gastvereins sowie für Schiedsrichter und
    sonsBge FunkBonsträger.

§   Das Konzept ist allen extern anreisenden Personen vorab zur Verfügung zu stellen, oder spätestens
    am Aushang der Sportstä6en einzusehen. Diese befinden sich an allein Eingängen und in Zone 2
    Kabinentragt.
§   Die berechBgten Personen im Fußball für Zone 1 + 2 sind Spieler, Trainer und Betreuer der
    Mannschacen und Gruppen, welche in den Mannschacslisten der Vereinsliste „Corona Training“
    eingetragen sind, bei Test – und Pflichtspielen dient der Spielbericht als Zugangs- und
    Anwesenheitsnachweis.

§   Die Verantwortlichen der Sparten LeichtathleBk, Tanzen und Trendsport legen die BerechBgung
    individuell nach geltenden Regeln fest.

§   Personen, die nicht zur Einhaltung dieser Regeln bereit sind, ist im Rahmen des Hausrechts der
    Zutri6 zu verwehren bzw. sind der Sportstä6e zu verweisen.

§   Alle weiteren Personen, die sich auf dem Sportgelände aulalten (Zone 3), müssen über die
    Hygieneregeln rechtzeiBg in verständlicher Weise informiert werden. Hierzu erfolgt ein Aushang
    des Hygienekonzepts an allen Eingangsbereichen.
§   Die Sportstä6e bietet im Zugangsbereich der Sportstä6e (Zone 1-3), ausreichende Möglichkeiten
    zur DesinfekBon.

§   Das Verlassen einer Zone in die nächste, insbesondere das Verlassen der Zonen 1-3 ist
    ausnahmslos über die offiziellen Ein- und Ausgänge der Zone 3 plus Registratur durchzuführen!
§   Die maximal zugelassene Besucheranzahl wird durch das Land Hessen festgelegt.
    Genehmigungsmöglichkeit für höhere Teilnehmerzahlen; Genesene und Geimpce zählen nicht mit.

§   Alle Personen gehen über den Haupteingang der Sportstä6e rein und raus.

§   Die Verkaufshü6e am Kunstrasen darf von 2 Personen zum Verkauf benutzt werden, ein
    Sicherheitsabstand ist eingerichtet.

§   Die Dienst-Registratur muss zum Treffpunkt der Spieler mind. 1 Stunde vor Anpfiff den Dienst
    aufnehmen. Registrierungsze6el liegen im PC-Raum im Vereinsgebäude bereit. Dort werden bei
    Dienstende die ausgefüllten Ze6el wieder abgelegt.
D     ZONEN

ZONE 1 „INNENRAUM/SPIELFELD“

§   In Zone 1 (Spielfelder, Lauyahn und Tanzraum) befinden sich nur die für den Trainings- und
    Spielbetrieb notwendigen Personengruppen:
         § Spieler und Sportler
         § Trainer
         § FunkBonsteams
         § Schiedsrichter
         § Sanitäts- und Ordnungsdienst
         § Ansprechpartner für das Hygienekonzept, BasBan Neumann, Philipp Köhl, Max Auth.
         § Medienvertreter

§   Der Eingang befindet sich für alle Events am Haup6or der Sportstä6e.
§   Registratur für Rasenspiele befindet sich vor dem Fahnenmast.
§   Registratur für Kunstrasenspiele befindet sich neben der Verkaufshü6e.
§   Hygienehilfsmi6el sind eingerichtet (DesinfekBonsspray).
§   Die Toile6en sind von außen am FunkBonsgebäude zu begehen.
         §  Die Reinigung dieser findet nach einem festgelegten Rhythmus durch das Hygienepersonal
            sta6.

§   Auf den Auswechselbänken ist die Abstandsregel zu beachten, ansonsten herrscht eine
    Maskenpflicht.

§   Weitere InformaBonen finden sie unter dem Punkt E.

                        Registrierung
                       Kunstrasenspiele

    in g ang + er
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D     ZONEN

ZONE 2 „UMKLEIDEBEREICHE“

§   In Zone 2 (Umkleidebereiche) haben nur die relevanten Personengruppen Zutri6:
         § Spieler und Sportler
         § Trainer
         § FunkBonsteams
         § Schiedsrichter
         § Ansprechpartner für das Hygienekonzept, BasBan Neumann, Philipp Köhl, Max Auth.

§   Die Nutzung erfolgt unter Einhaltung der Abstandsregelung oder Tragen von Mund-Nase-Schutz.
§   Nutzen verschiedene Gruppen dieselbe Räumlichkeit, muss eine ausreichende Wechselzeit von
    leitenden Personen eingeplant werden.
         § Test und Pflichtspiele werden mit zeitlichem Abstand beim Verband angemeldet.
§   In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlücung geachtet.
§   Bei gemeinsamer Nutzung von Duschanlagen durch zwei Teams, sollte dies nur zeitlich versetzt
    und getrennt erfolgen.
§   Grundsätzlich gilt, es dürfen nur 4 Spieler den Duschraum gleichzeiBg benutzen!
         § Die Duschräume werden in geregelten Abständen gesäubert und desinfiziert.
§   Die generelle Aufenthaltsdauer in den Umkleidebereichen sollte auf ein notwendiges Minimum
    beschränkt werden.

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D     ZONEN

ZONE 3 „PUBLIKUMSBEREICH“

„Publikumsbereich“ bezeichnet den Bereich der Sportstä6e, welcher für Begleitpersonen oder
Zuschauer des Trainings oder We6kampfes frei zugänglich und unter freiem Himmel sind.
Alle Personen in Zone 3 betreten die Sportstä6e über den Eingang am Haup6or . Die anwesende
Gesamtpersonenanzahl im Rahmen des Spielbetriebs ist stets bekannt und überschreitet die durch
das Land vorgegebene Gesamtpersonenanzahl exklusiv Spieler und Verantwortliche nicht. Von den
Anwesenden sind Name, Vorname, Telefonnummer, Adresse, sowie Eintri6szeit/Austri6szeit bekannt.

Name, Anschric, Ein- Ausgangszeiten und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
werden ausschließlich zur Ermöglichung der Nachverfolgung von InfekBonen von der TS Ober-Roden
erfasst (*Datenschutzrichtlinie auf der letzten Seite beachten).

§   Zugangsbereich für Zone 3 über das Haup6or, bi6e die Ein- und Ausgangsspuren sowie
    Abstandsmarkierungen beachten
§   HanddesinfekBon im Eingangsbereich
§   Spuren zur Wegeführung auf der Sportanlage in Zone 3 befolgen, Fluchtwegbreiten von 1,2 Meter
    werden hierbei nicht unterschri6en.
§   Unterstützend werden Plakate zu den allgemeinen Hygieneregeln genutzt.
§   Es gilt die Abstandsverordnung von min. 1,5m für Zuschauer auf der gesamten Sportstä6e

Folgende Bereiche der Sportstä6e fallen nicht unter die genannten Zonen und sind separat zu
betrachten und anhand der lokal gülBgen behördlichen Verordnungen zu betreiben:
§  Vereinsheim
§  Ggf. getrennte Gastronomiebereiche
§  SonsBge Gesellschacs- und Gemeinschacsräume.
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E    HINWEISE TRAININGSBETRIEB

GRUNDSÄTZE
§ Trainer und Vereinsverantwortliche informieren die Trainingsgruppen über die Maßnahmen
  und Regelungen des Hygienekonzepts.
§ Den Anweisungen der Verantwortlichen zur Nutzung der Sportstä6en ist Folge zu leisten.
§ Das Trainingsangebot ist organisiert, die Wahrscheinlichkeit auf ein Aufeinandertreffen
  unterschiedlicher Mannschacen ist dadurch minimiert. Pufferzeiten für die Wechsel sind
  eingerichtet.
§ Eine rechtzeiBge Rückmeldung, ob am Training teilgenommen werden kann, ist vorgeschrieben,
  um eine bestmögliche Trainingsplanung zu ermöglichen.
§ Gewissenhace DokumentaBon der Anwesenheit je Trainingseinheit und We6kampf durch die
  Trainer. Diese wird im Bereich Fußball über die “Corona-Training-Liste“ des Vereins dokumenBert.
  Andere Sportarten lösen diese ProblemaBk intern.
§ Diese Liste ist durch den HFV verpflichtend vorgegeben und dient ebenfalls als
  Zulassungsbescheinigung der einzelnen Teilnehmer im Fußball für Training und We6kampf in Zone
  1 & 2 der Sportstä6e.
§ Fühlen sich Trainer oder Spieler aus gesundheitlichen Gründen unsicher in Bezug auf das Training
  oder eine spezielle Übung, sollten sie auf eine Durchführung oder weitere Teilnahme am
  Training/We6kampf verzichten.

IN DER SPORTSTÄTTE / ZONE 1-3
§  Hygienevorschricen des Landes Hessen sind zu beachten.
§  Nutzung und Betreten der Sportstä6e ist nur dann gesta6et, wenn ein eigenes Training geplant
   oder ein Besuch des Biergartens das Ziel ist.
§  Beim Betreten der Sportstä6e auf HanddesinfekBon achten.
§  Zuschauende Begleitpersonen sind unter Einhaltung des Mindestabstands in Zone 3 möglich.
§  Der Zugang zu Toile6en sowie Waschbecken mit Seife ist während des Spiel- & Trainingsbetriebs
   sichergestellt.

AUF DEM SPIELFELD / ZONE 1
§ Bei Test- und Trainingsspielen greifen die allgemeinen Hygienevorschricen vor Anpfiff und direkt
  nach Abpfiff.
§ Auf das Reinigen und Desinfizieren von Trainingsmaterial vor und nach den Einheiten ist weiterhin
  zu achten.
E    HINWEISE SPIELBETRIEB & WETTKAMPF

GRUNDSÄTZE
§ Es greifen die hier im Hygienekonzept aufgezeigten Punkte aus dem Bla6 „Hinweise
  Trainingsbetrieb“.
§ Überwacht wird der Tagesbetrieb auf der Sportstä6e durch das eingeteilte Hygienepersonal im
  Sportlerbereich durch den Spielbericht Dopingbeaucragter = Hygienebeuacragter welcher
  einzutragen ist!

Kabinen (Teams & Schiedsrichter)
- Die Abstandsregel (1,5 m Meter Abstand bzw. 3 m2) ist einzuhalten.
- Es halten sich nur die unbedingt erforderlichen Personen in den Kabinen auf.
- Abstandsmarkierungen in den Kabinen erleichtern das Einhalten des Mindestabstandes.
- Zur Wahrung des Mindestabstandes erfolgt das Umziehen in wechselnden Gruppen. AlternaBv
  trägt jeder in der Kabine anwesende Spieler, Trainer oder Vereinsverantwortliche einen Mund-
  Nasen-Schutz.
- Spiel- und Halbzeitbesprechungen oder Mannschacssitzungen werden nach Möglichkeit im Freien
  durchgeführt.
- Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.
- Mannschacs- und Schiedsrichterkabinen werden regelmäßig gereinigt und KontakUlächen
  desinfiziert.
- In den Umkleiden wird auf eine ständige Durchlücung geachtet.

Duschen/Sanitärbereich
- Die Abstandsregel (1,5 Meter Abstand bzw. 3 m2) ist einzuhalten.
- Bei von mehreren Teams genutzten Duschräumen erfolgt die Nutzung wechselweise mit
  ausreichend Zeit zur Durchlücung.
- Max 4 Spieler sind gleichzeiBg in den Duschräumen erlaubt!
- Die Aufenthaltsdauer in den Kabinen ist auf ein Minimum zu beschränken.

Spielbericht
- Nach Möglichkeit wird der Spielbericht von den Mannschacsverantwortlichen und Schiedsrichtern
  auf einem eigenen Endgerät oder zu Hause bearbeitet. Falls der Rechner im PC-Raum in Zone 2
  genutzt wird, ist dieser nach Benutzung zu desinfizieren.
- Alle zum Spiel anwesenden Spieler und Betreuer sind auf dem Spielberichtsbogen genauestens
  einzutragen, um die Anwesenheit zu dokumenBeren. Die Anzahl der Teamoffiziellen/Betreuer pro
  Team sollte die Anzahl 5 nicht überschreiten.
- Auf Auswechselkärtchen wird grundsätzlich verzichtet.

Aufwärmen
- Das Aufwärmen findet in räumlich getrennten Bereichen sta6, Mindestabstand von 6m zu
  Zuschauern und anderen Personen ist gewährleistet.

Ausrüstungs-Kontrolle
- Die Equipment-Kontrolle durch den Schiedsrichter erfolgt im Außenbereich, Zone 1.
E    HINWEISE SPIELBETRIEB & WETTKAMPF

Einlaufen der Teams
- Kein gemeinsames Einlaufen der Mannschacen
- Kein „Handshake“
- Keine Escort-Kids
- Keine Masko6chen
- Keine Team-Fotos
- Keine Eröffnungsinszenierung

Nach Abpfiff
- Mit Abpfiff gilt die Hygieneverordnung des Landes!
      - Abstandsregelung von 1,5m beachten, keine Handshakes, kein unnöBg langer Aufenthalt in
        Zone 1!

Trainerbänke/Technische Zone
- Alle auf dem Spielbericht eingetragenen Teamoffiziellen haben sich während des Spiels in der
   Technischen Zone des eigenen Teams aufzuhalten.
- Auf der Auswechselbank jedes Teams ist auf die Einhaltung der Abstandsregeln zu achten. Es sind
   unterstützende Markierungen angebracht. Bei nichteinhalten der 1,5m wird Mund-Nasenschutz
   getragen.
- Die Ersatzbank ist in einem Mindestabstand zu den Zuschauern aufgestellt.
- Physiotherapeuten, Ärzte und Betreuer müssen bei Behandlung von Spielern Maske und
   Handschuhe tragen.

Hygienekonzept für den We[kampf, Gast & Schiedsrichter
- Das Konzept muss vor dem Spieltag dem Schiedsrichter und der teilnehmenden Gastmannschac
  zur Verfügung gestellt werden. Den zugeteilten Schiedsrichter findet man unter DFBnet einschl.
  Rufnummer.
- Teilnehmende Gastmannschacen müssen ihr eigenes Wasser für den We6kampf mitbringen.

Hygienekonzept Ansprechpartner im Spielberichtsbogen
- Der Ansprechpartner und Verantwortliche für Heim und Gastverein, muss im Spielbericht unter
  Dopingbeaucragter geführt werden.
- Das Hausrecht ist ist für alle teilnehmenden Personen am We6kampf geltend.

Sportstä[en, We[kampf, zulässige Personenzahl, exkl. Personen des Spielberichts
- Durch Einlasskontrollen mit Hinterlegung der teilnehmenden Personen mit Namen, Vorname,
  Telefonnummer und Anschric, Ein und Austri6zeiten, ist die Gesamtpersonenanzahl immer
  bekannt.
- Vorlagen zur Aufnahme der Personen und Daten werden den Zuständigen Einlasskontrollen zur
  Verfügung gestellt.
- Zuschauer, Schiedsrichter, Offizielle, teilnehmende Gastmannschacen und Heimteams zählen
  exklusive der zugelassenen Zuschauer laut Land Hessen!
- Diese Anzahl der Personen wird pro Spiel gerechnet.
- Das MiUühren einer Maske ist für das Personal am Einlass Pflicht.
- Schiedsrichterbeobachter darf als exklusive der Besucher teilnehmen.
F  Datenschutz

Datenschutzrichtlinie für das erheben und sichere verwahren der Daten:
Name, Anschric und Telefonnummer der Teilnehmerinnen und Teilnehmer werden für die Dauer
eines Monats ab Beginn der Veranstaltung geschützt vor Einsichtnahme durch Dri6e, für die
zuständigen Behörden vorzuhalten und auf Anforderung an diese zu übermi6eln sowie unverzüglich
nach Ablauf der Frist sicher und datenschutzkonform zu löschen oder zu vernichten.

Die BesBmmungen der Art. 13, 15, 18 und 20 der Datenschutz-Grundverordnung zur
InformaBonspflicht und zum Recht auf Auskunc zu personenbezogenen Daten finden keine
Anwendung.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind über den Aushang dieses Konzepts über diese
Beschränkungen informiert.

Des weiteren gilt die Datenschutzverordnung des Vereins, welche auf der Homepage unter
tso-online.de einzusehen ist.
G   Impressum

HERAUSGEBER
Turnerschac Ober-Roden 1895 e.V.
Friedrich-Ebert-Straße 24
63322 Rödermark

ADRESSE SPORTSTÄTTE
Turnerschac Ober-Roden 1895 e.V.
Dr. Walter-Kolb-Straße 7
63322 Rödermark

VERANTWORTLICH FÜR DEN INHALT
BasBan Neumann, Philipp Köhl, Max Auth, Norbert Eyssen
Mail: ney-vvb@t-online.de

REDAKTION & VISUELLE KONZEPTION
BasBan Neumann, Philipp Köhl, Max Auth
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