Schutzkonzept Rhyhuus Flurlingen - mit Aussenwohngruppen AWG - Rhyhuus Flurlingen
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Schutzkonzept Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppen AWG Rhyhuus Flurlingen Sozialpädagogische Institution für Kinder und Jugendliche Gründenstrasse 41 8247 Flurlingen T 052 659 15 53 F 052 659 16 10 www.rhyhuus.ch
Schutzkonzept Rhyhuus und Aussenwohngruppen AWG Beteiligt Autoren und Autorinnen: Überarbeitung 12.11.2020 Beteiligte Autoren und Autorinnen Barbara Kern, Christine Waldvogel Hubmann Verabschiedung Heimkommission Rhyhuus Flurlingen September 2020 Erstellungsdatum 10.08.2020 Beteiligte Autoren und Autorinnen Christine Waldvogel Hubmann, Barbara Kern
Inhalt 1 EINFÜHRUNG SCHUTZKONZEPT ......................................................................................... 1 1.1 Grundlagen .......................................................................................................................................... 1 2 AKTUELLER STAND (GEMÄSS BAG.ADMIN.CH) ............................................................. 2 3 ALLGEMEINE REGELN ............................................................................................................. 3 3.1 Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause .......................................................................... 3 3.2 Information von Eltern, Fachpersonen, Trägerschaft, Besucher, und die weitere Öffentlichkeit über die Schutzmassnahmen und die Verwendung von Kontaktdaten ......................................................................... 4 3.3 Allgemeine Verhaltensregeln im Rhyhuus, dem Rhyhuus Areal und in den Aussenwohngruppen AWG .. 4 3.4 Angebrachtes Schutz-Verhalten bei Anlässen und im Alltag .................................................................. 4 3.5 Weitergehende Schutzmassnahmen bei Veranstaltungen mit extern Teilnehmenden ........................... 4 4 REGELUNG FÜR GEMEINSAM GENUTZTE GEGENSTÄNDE UND RÄUMLICHKEITEN ............................................................................................................................ 5 5 SENSIBILISIERUNG DER MITARBEITENDEN ZUR SCHUTZPRÄVENTION .............. 5 5.1 Sensibilisierung der Kinder- und Jugendlichen zur Schutzprävention ..................................................... 5 6 HYGIENEVORSCHRIFT REINIGUNG .................................................................................... 5 7 WEISUNG FÜR DEN ÖFFENTLICHEN VERKEHR (ÖV) ................................................... 6 8 FERIEN, FERIENLAGER, BEZUGSPERSONENTAGE, AUSFLÜGE UND AKTIVITÄTEN..................................................................................................................................... 7 8.1 Ferienlager, Ferien, Bezugspersonentage, Einzelreisen .......................................................................... 7 8.2 Ausflüge und Aktivitäten, Sportanlässe ................................................................................................. 7 9 ARBEITSGEBENDE/ARBEITSNEHMENDE: SCHUTZMASSNAHMEN ......................... 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept 1 Einführung Schutzkonzept Das Schutzkonzept des Vereins Rhyhuus Flurlingen ist ein Teil des Notfallkonzeptes und ist zwingende Vorgabe für den Schutz aller Personen des Rhyhuus. Als eigenständiges Teilkonzept wird es allen Mitarbeitenden abgegeben. Alle Mitarbeitenden unterzeichnen nach dem Erhalt eine Bestätigung über ihre Kenntnisnahme dieses Schutzkonzeptes. Zur Hauptsache sollen Aufzählungen auf direktive Art das Handeln erleichtern und gravierende Folgefehler vermeiden helfen. Für die Aussenwohngruppen AWG gelten diese Vorgaben ebenso, sofern nicht spezielle Regelungen aufgeführt sind. 1.1 Grundlagen Es wird unterschieden in „normale Lage“, „ausserordentliche Lage“ sowie „besondere Lage“. Normale Lage Das Epidemienrecht sieht vor, dass in einer normalen Lage grundsätzlich die Kantone für den Vollzug des Epidemiengesetzes (EpG) sowie der Epidemienverordnung (EpV) und damit für das Anordnen von Massnahmen zur Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten zuständig sind. Die Kantone verfügen über ein breites Instrumentarium an Massnahmen gegenüber Einzelnen (u.a. Quarantäne, Absonderung) sowie gegenüber der Bevölkerung (u.a. Veranstaltungsverbote). Diese Massnahmen sind im Epidemiengesetz geregelt. Der Bund verfügt in normalen Lagen über begrenzte Befugnisse – etwa in den Bereichen Information und Empfehlungen sowie Massnahmen bei der Ein- und Ausreise. Ausserdem beaufsichtigt er den Vollzug des Gesetzes durch die Kantone und koordiniert diesen, soweit ein Interesse an einem einheitlichen Vollzug besteht. Besondere Lage In einer besonderen Lage erhält der Bundesrat die Kompetenz, gewisse Massnahmen selbst anzuordnen, die normalerweise in der Zuständigkeit der Kantone liegen. Dies geschieht erst nach Anhörung der Kantone, beispielsweise im Rahmen des Koordinationsorgans oder einer Konsultation der Gesundheitsdirektorenkonferenz. Ausserordentliche Lage Sollte bei einer ausserordentlichen Gefährdung der öffentlichen Gesundheit (sogenannte «ausserordentliche Lage») weitere Massnahmen notwendig sein, kann der Bundesrat diese gestützt auf das Epidemiengesetz anordnen und ohne Grundlage in einem Bundesgesetz Polizeinotverordnungsrecht erlassen. Gerade im Bereich der übertragbaren Krankheiten ist auch künftig mit unvorhersehbaren, akuten schweren Bedrohungen der öffentlichen Gesundheit zu rechnen, für die das Gesetz keine spezifische Regelung bereithält. In diesen Fällen, die die innere Sicherheit des Landes gefährden könnten, muss ein rasches und zielgerichtetes Eingreifen möglich sein. Das konstitutionelle Notstandsrecht erlaubt es dem Bundesrat, die adäquaten Massnahmen rasch und fallspezifisch anzuordnen. Im Gegensatz zur besonderen Lage ist deshalb auf Gesetzesstufe eine ausführliche Definition der ausserordentlichen Lage nicht möglich. 1 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept Je nach Lage, greifen folgende Artikel des Epedemiegesetztes Normale Lage: Artikel 1–5, 8–88 EpG Besondere Lage: Definition: 6 EpG Ausserordentliche Lage: Definition: 7 EpG (Art. 185 Abs. 3 BV) Gestützt auf den Artikel 6 Absatz 2a und b des Epidemiegesetzes hat der Bund eine Verordnung über Massnahmen in der besonderen Lage zur Bekämpfung der Covid-19- Epidemie erlassen. Gemäss Artikel 4 dieser Verordnung ist jede Institution dazu verpflichtet, ein Schutzkonzept zu erstellen. Institution Rhyhuus Flurlingen, Gründenstrasse 41, 8247 Flurlingen Aussenwohngruppen AWG Dorfstrasse 25, 8247 Flurlingen Trüllenweg 2, 8247 Flurlingen Zürcherstrasse 13, 8245 Feuerthalen Für das Schutzkonzept verantwortliche Personen: Rhyhuus Christine Waldvogel Hubmann, Gesamtleitung Aussenwohngruppen AWG Barbara Kern, Leitung AWG 2 Aktueller Stand (gemäss bag.admin.ch) Die untenstehende Abbildung zeigt, welche Mindestmassnahmen zurzeit in der ganzen Schweiz gelten. Informationen zu den zusätzlichen kantonalen Massnahmen finden Sie auf der Webseite des jeweiligen Kantons. Die gesammelten Links zu den kantonalen Informationsangeboten finden Sie auf der Webseite www.ch.ch. Wo die kantonalen Massnahmen strenger sind als die nationalen, gilt es diese zu beachten. Seit Juni 2020 gilt in der Schweiz die besondere Lage gemäss Epidemiengesetz. Im Vergleich zur vorher geltenden ausserordentlichen Lage haben die Kantone wieder ein stärkeres Mitspracherecht. Zudem treffen sie kantonale Massnahmen, wenn die Fallzahlen auf ihrem Gebiet steigen oder ein Anstieg droht. Es gibt daher Massnahmen, die national gelten und andere, die sich von Kanton zu Kanton unterscheiden. 2 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept 3 Allgemeine Regeln Vorgesehene Umsetzungsmassnahmen Die Regeln und Empfehlungen des Bundes, des Kantons und dieses Schutzkonzeptes sind von allen Personen im Rhyhuus und der AWG zwingend zu beachten. (Art 4 Covid- Verordnung besondere Lage) Der aktuelle Stand der Massnahmen und deren Umsetzung wird durch die Gesamtleitung Rhyhuus sowie durch die Leitung AWG an alle Personen im Rhyhuus und der AWG weitergeleitet. 3.1 Personen mit Krankheitssymptomen bleiben zuhause Mitarbeitende mit Krankheitssymptomen melden sich bei der Institutionsleitung, bleiben zuhause und melden sich bei ihrem Hausarzt für weitere Abklärungen oder lassen sich durch die BAG (Bundesamt für Gesundheit) Hotline beraten. Information an Team, Vorstand, Eltern- u. Angehörige, Fachpersonen für den Fall eines positiven Covid-19 Befundes wird durch die Heimleitung oder deren Stellvertretung übernommen. Weiterführende Massnahmen werden in Zusammenarbeit mit der BAG Hotline und dem kantonsärztlichen Dienst getroffen. 3 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept 3.2 Information von Eltern, Fachpersonen, Trägerschaft, Besucher, und die weitere Öffentlichkeit über die Schutzmassnahmen und die Verwendung von Kontaktdaten Information betreffend Covid 19 Prävention an die Eltern und Angehörigen durch die Heimleitung Das Schutzkonzept wird auf der Rhyhuus Website veröffentlicht 3.3 Allgemeine Verhaltensregeln im Rhyhuus, dem Rhyhuus Areal und in den Aussenwohngruppen AWG Erwachsene Personen im Rhyhuus oder auf dem Rhyhuus Areal halten untereinander, wenn immer möglich, einen Abstand von 1.5 Metern ein und befolgen die Hygieneregeln Bei Begrüssung und Verabschiedung werden keine Hände geschüttelt, es gilt alternative Formen zu pflegen (Ellbogen-/Fusskontakt). Kindergruppen und Mitarbeitende bleiben im Rhyhuus und auf dem Areal unter sich Maskenpflicht, wenn durch BAG oder durch Kanton Zürich verordnet 3.4 Angebrachtes Schutz-Verhalten bei Anlässen und im Alltag (aktueller Stand Massnahmen / Verordnungen von Kanton ZH sind vorgängig zu überprüfen und die Schutzmassnahmen dementsprechend anzupassen) Definition: Aussenstehende Personen (andere Kinder und Jugendliche, Eltern etc.) werden von den Rhyhuus Mitarbeitenden, der Leitung eingeladen. Die Gruppengrösse wird der Situation angepasst, ein entsprechender Raum ist dafür intern bereitzustellen Besprechungszimmer: bis 6 Personen Esszimmer: bis 10 Personen Areal: bis 15 Personen, mit Schutzkonzept bis 50 Personen Anlässe mit mehr als 150 Personen werden bis zum Erhalt eines Impfstoffes oder dem Ende der Covid-19 Verordnung Art 4 ausgesetzt Können an diesen kleinen, internen Veranstaltungen und Anlässen (Bsp. Teamsitzungen, Supervision, Geburtstagsfeier etc.), die Distanzmassnahmen nicht eingehalten werden, werden Kontaktlisten geführt. Weitere Schutzmassnahmen: Regelmässiges Lüften von Räumen (min 10 Min), desinfizieren der Flächen im Voraus Masken und Hygienematerial wird immer bereitgestellt Stühle und Tische sind so anzuordnen, damit Abstände eingehalten werden können (wenn möglich) 3.5 Weitergehende Schutzmassnahmen bei Veranstaltungen mit extern Teilnehmenden (aktueller Stand Massnahmen / Verordnungen von Kanton ZH sind vorgängig zu überprüfen und die Schutzmassnahmen dementsprechend anzupassen) Können an externen Veranstaltungen (Bsp. Fallbesprechungen, Anlässen) die Distanzmassnahmen nicht eingehalten werden, werden Kontaktlisten geführt und Schutzmasken getragen. Kontaktlisten dienen dazu, damit in einem Covid-19 positiven Fall via Contact Tracing betroffene Personen kontaktiert werden können: 4 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept Dazu werden Namen, Adresse und eine Handynummer notiert Die Kontaktlisten werden genau bis 14 Tage nach der Veranstaltung aufbewahrt, anschliessend sofort datenschutzkonform vernichtet Die erhobenen Kontaktdaten dürfen zu keinem anderen Zwecke verwendet werden Weitere Schutzmassnahmen: Regelmässiges Lüften von Räumen (min 10 Min), Desinfizieren der Flächen im Voraus. Masken und Hygienematerial wird immer für alle Betriebsteile bereitgestellt Stühle und Tische sind so anzuordnen, damit Abstände eingehalten werden können 4 Regelung für gemeinsam genutzte Gegenstände und Räumlichkeiten Bevor ein Raum benutzt wird: Raum lüften 10 Min Tische, Türfallen desinfizieren IT Infrastruktur, andere Kommunikationsgeräte: Für alle gemeinsam genutzten Geräte steht Desinfektionsmittel zur Verfügung Andere Geräte (Bsp. Kaffeemaschine, Spielgeräte) werden regelmässig desinfiziert 5 Sensibilisierung der Mitarbeitenden zur Schutzprävention Die Abstand- und Hygieneregeln werden in periodischen Abständen an der Teamsitzung in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbeitenden im Rhyhuus und in der AWG übernehmen Verantwortung und achten auf Abstand und die Umsetzung der Hygienevorgaben bzw. setzen diese durch Die Distanzregeln unter erwachsenen Personen sind einzuhalten. Da, wo dies nicht möglich ist, sind entsprechende Schutzmassnahmen anzuwenden Maskenpflicht (Bsp. Autofahrten), oder Verordnungen / Massnahmen durch BAG / Kanton ZH 5.1 Sensibilisierung der Kinder- und Jugendlichen zur Schutzprävention Abstandsregen werden im Alltag fortlaufend in Erinnerung gerufen. Alle Mitarbeitenden im Rhyhuus und der AWG übernehmen Verantwortung und setzen die Regeln im Bedarfsfall durch: Hygienemassnahmen anwenden (Händewaschen, Handdesinfektion) Schutzmassnahmen wenn Distanzregeln nicht eingehalten werden können (Masken) Kinder und Jugendliche sind untereinander von den Distanzregeln ausgenommen. 6 Hygienevorschrift Reinigung Gemeinsam benutzte Infrastruktur wird in regelmässigem Turnus täglich desinfiziert. Dies betrifft folgende Räume und Anlagen: Bad Kinder/Jugendliche UG, 1. OG u. 2. OG Reinigung, tägliche Desinfektion aller Flächen und Schalter 1mal pro Woche Reinigung mit Dampfgerät 5 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept Dusche Mitarbeitende UG, WC Anlagen UG und 1. OG Reinigung, tägliche Desinfektion aller Flächen und Schalter 1mal pro Woche Reinigung mit Dampfgerät Besprechungszimmer, Büro Heimleitung, Teambüro, Wohnzimmer tägliche Desinfektion aller Flächen und Schalter und immer bei Bedarf 1mal pro Woche Reinigung PC Raum Kinder tägliche Desinfektion aller Flächen und Schalter und immer bei Bedarf 1mal pro Woche Reinigung (Ressortverantwortung) Waschküche, Treppen UG bis 2. OG tägliche Desinfektion Flächen, Handläufe, Schalter und immer bei Bedarf 1mal pro Woche Reinigung Hausdienst Mehrmals pro Woche saugen Küche, Vorrat Küchenhygiene wird von der Leitung Hausdienst durchgesetzt und überwacht und baut auf dem bereits bestehenden Hygienekonzept auf Mitarbeitende, Kinder und Jugendliche beachten die Hygienevorschriften, waschen und desinfizieren regelmässig ihre Hände Bei der Nahrungszubereitung gilt die Handhygiene zu beachten und es sind Einweghandschuhe zu tragen Hygienematerial Desinfektionssprays und Desinfektionsmittel stehen in allen Räumen, Anlagen ausreichend zur Verfügung Gemeinsam benutzte Geräte und Räume wie PC, Drucker, Telefone, Oberflächen WC- Anlagen, Türfallen, Treppengeländer etc. werden in regelmässigen Abständen oder täglich gereinigt Hygienemasken werden bereitgestellt und können jederzeit bezogen werden für Fahrten mit dem ÖV für Autofahrten (wenn Maskenplicht besteht, gem. Massnahmen / Verordnungen BAG /Kanton ZH) bei auftretenden Krankheitssymptomen oder fehlendem Mindestabstand Die mit der Reinigung beauftragten Mitarbeitenden tragen Einweghandschuhe und beachten ihre Handhygiene gut. Bereitstellung von Handhygienestationen (Waschbecken, Bäder, WC-Anlagen, Büros, gem. Räume) Hände-Waschmöglichkeiten mit Flüssigseifenspendern und Einwegtüchern bei allen Waschbecken vorhanden Handhygienestation für das Desinfizieren und Desinfektionsmittel stehen ebenso überall zur Verfügung 7 Weisung für den öffentlichen Verkehr (ÖV) Kinder ab der 6. Klasse, Jugendliche, Mitarbeitende tragen konsequent Schutzmasken in den öffentlichen Verkehrsmitteln. 6 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept Weiteren Weisungen durch die Betreiber der öffentlichen Verkehrsmittel ist Folge zu leisten Wenn mehrere Personen zusammen den ÖV nutzen, bitte zusammenbleiben (nicht im ÖV verteilt sitzen) 8 Ferien, Ferienlager, Bezugspersonentage, Ausflüge und Aktivitäten Ferien und Ferienlager, Bezugspersonentage, Ausflüge und Aktivitäten finden unter der Einhaltung der Vorgaben von Bund und Kantonen statt. Die Vorgaben von Bund und Kantonen sind allen Mitarbeitenden bekannt, werden strikt eingehalten und durchgesetzt Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel werden die entsprechenden Vorgaben eingehalten Alle Ferien, Ausflüge und Aktivitäten werden unter Einhaltung der geltenden Abstand- und Hygieneregeln sowie der Möglichkeit der Rückverfolgung aller teilnehmenden Personen durchgeführt 8.1 Ferienlager, Ferien, Bezugspersonentage, Einzelreisen In Ferienhäusern gelten die Vorgaben dieses Schutzkonzepts bezüglich Umsetzung von Hygienemassnahmen und der Schutzprävention. Dieses gilt es zwingend anzuwenden. Reisen in Gebiete, welche vom BAG als Risikodestination eingestuft werden, sind schon bei der Planung zu vermeiden Mögliche Quarantäneverordnungen des BAG ist Folge zu leisten, über Quarantänemassnahmen von Reiserückkehrenden im Rhyhuus und der AWG entscheidet die Gesamtleitung/-Stv. und/oder die AWG Leitung Es gilt der Grundsatz: Schutzbedürfnis der schwächsten Beteiligten ist unsere Richtlinie 8.2 Ausflüge und Aktivitäten, Sportanlässe Während aller Ausflüge und Aktivitäten gelten die Vorgaben dieses Schutzkonzept bezüglich Umsetzung von Hygienemassnahmen und der Schutzprävention. Dieses gilt es anzuwenden. Durchführung so oft wie möglich im Freien Schutzabstände Erwachsene Kind/Jugendliche sind einzuhalten und durchzusetzen, falls nicht möglich gilt Maskentragepflicht Ausnahme hierbei: Kinder/Jugendliche dürfen die Abstandsregeln in der Gruppe unterlaufen Vorgaben der Betreibenden des öffentlichen Verkehrs (ÖV) ist zwingend zu beachten. Sportgeräte, Räder etc. welche mit den Händen berührt werden, gilt es möglichst wenig zu wechseln oder fortlaufend nach Nutzerwechsel neu zu desinfizieren In öffentlichen Sportanlagen und Bädern gelten die dortigen Covid-19 Schutzkonzepte und sind zwingend zu befolgen 7 von 8
Rhyhuus + AWG Schutzkonzept 9 Arbeitsgebende/Arbeitsnehmende: Schutzmassnahmen Arbeitsgebende und Arbeitsnehmende gewährleisten, dass die Empfehlungen des BAG betreffend Hygiene und Abstand eingehalten werden können. Es gilt dazu wann immer möglich entsprechende Massnahmen vorzusehen und umzusetzen. Umsetzungsmassnahmen: Schriftliche/mündliche Information, Schutzkonzept Alle Mitarbeitenden sind über die Schutzmassnahmen des BAG und das Schutzkonzept und alle Aktualisierungen informiert. (Art 4. Covid-Verordnung besondere Lage) Aushang der Schutzmassnahmen des BAG im Rhyhuus und den Aussenwohngruppen Bei Nichteinhalten eines Mindestabstandes über längere Zeit, wird ein der Situation angepasster Schutz (Maske, Gesichtsvisier) angewendet Bei Personen mit Krankheitssymptomen: Isolation und Betreuung und Abgabe und Tragepflicht von Masken. Information von Sorgerechtsinhabenden, Mitarbeitenden. Kind/Jugendliche betroffen: Kontakt Arztperson, dessen Weisungen Folge Leisten Mitarbeitende betroffen: Kontakt Arztperson, dessen Weisungen Folge Leisten (Hotline BAG, Kantonsärztlicher Dienst Kt. ZH, Hausarztpraxis) Meldung von positiv getesteten Personen, welche Kontakte zum Rhyhuus, den Aussenwohngruppen hatten: Massnahmen gemäss Anweisungen des kantonsärztlichen Dienstes Kanton ZH Informationen an Eltern, Angehörige, Mitarbeitende Fachpersonen bei einem Fall von Isolation/Quarantäne: Mail an alle Erziehungsberechtigte, involvierte Fachpersonen, Vorstand Verein Rhyhuus, Schulen, Lehrverantwortlichen etc. Mail an das Team Rhyhuus und AWG via „Threema“ Teamchat Kenntnisnahme Schutzkonzept: Name MA __________________________ Unterschrift __________________________ Flurlingen, Datum _____________ 1 Kopie dieser Seite: Aufbewahrung im Personaldossier Rhyhuus Flurlingen Mitarbeitende/r Rhyhuus Flurlingen mit Aussenwohngruppe AWG Gründenstrasse 41 8247 Flurlingen Tel +4152 659 15 53 8 von 8
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