Information zur Aktivitätenförderung für die Pfadfindergruppen in Salzburg - Salzburger Pfadfinder

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Information zur Aktivitätenförderung für die
            Pfadfindergruppen in Salzburg

    Nach den Förderrichtlinien des Landes Salzburg
           gem. Salzburger Jugendgesetz

Information zur Aktivitätenförderung   Seite 1 von 11   Stand vom April 2020
Inhalt
Einleitung: ............................................................................................................................................................... 3
Abrechnung der Förderung ..................................................................................................................................... 4
Gruppenstunden ..................................................................................................................................................... 6
Gruppenaktivitäten ................................................................................................................................................. 7
Jugendschutz ........................................................................................................................................................... 8
   Basis-Kriterien ..................................................................................................................................................... 8
   Plus-Kriterien ....................................................................................................................................................... 9
Weitere Förderungsmöglichkeiten ........................................................................................................................ 10
   Externe Projekte ................................................................................................................................................ 10
   Groß- und Sonderveranstaltungen .................................................................................................................... 10
   Investitionsförderung ........................................................................................................................................ 10
Beispiele für die Aktivitätenförderung: ................................................................................................................. 11

Information zur Aktivitätenförderung                                         Seite 2 von 11                                            Stand vom April 2020
Einleitung:

Das Land Salzburg unterstützt Kinder- und Jugendorganisationen, die im Salzburger Landesjugendbeirat
vertreten sind (insgesamt 16 Kinder und Jugendorganisationen) jährlich mit rund € 326.000 an
Aktivitätenförderungen.
Diese Förderung wird an alle Kinder- und Jugendorganisationen entsprechend den Empfehlungen des
SLJBR verteilt. Basis für die Aufteilung der Förderung sind die Ausgaben und Gruppenstunden. Wobei
keine Kinder- und Jugendorganisation mehr als insgesamt 25 % des Förderbetrags erhalten darf.
Für die Salzburger Pfadfinder bedeutet dies, dass sie maximal € 81.500 jährlich erhalten und an die
Pfadfindergruppen entsprechend ihren eingereichten Unterlagen weitergeben.

Der Salzburger Landesjugendbeirat (kurz SLJBR) hat gemeinsam mit dem Land Salzburg die
Förderrichtlinien des Landes Salzburg im Bereich der verbandlichen Jugendarbeit überarbeitet und
konkretisiert und dabei einen Kriterienkatalog erarbeitet.
Der SLJBR hat hier vor allem Schwerpunkte in drei Bereichen gesetzt:
   1. im Bereich der Abrechnung der Förderung,
   2. im Bereich der Gruppenstunden,
   3. im Bereich des Jugendschutzes,

Ebenfalls wurden weitere Inhalte der Förderungsrichtlinien konkretisiert und versucht offene Fragen zu
klären.
Damit ihr nun in Zukunft bei der Abrechnung und Einreichung der Förderung genau wisst, was zu tun
ist, hat der Landesverband der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen weitere Erläuterungen zur
Abwicklung und Einreichung herausgegeben.

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Abrechnung der Förderung

Allen Verwendungsnachweisen ist ab dem Jahr 2020, wenn möglich aber schon ab dem Jahr 2019, eine
Einnahmen- Ausgabenrechnung bzw. wie eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den neuen Kriterien
beizufügen.
Die E/A-Rechnung bzw. GuV sollte entsprechend der Förderungsrichtlinien in die vier Säulen der
Aktivitätenförderung und in Infrastrukturkosten gegliedert werden:
    1. Informationstätigkeit
    2. Freizeitaktivitäten
    3. Ferialaktionen von min. 2 Nächten/3Tagen
    4. Bildungsangebote
    5. Infrastrukturkosten
Die Gliederung soll so gestaltet sein, dass diese einfach und für einen Dritten lesbar ist. Damit eine
leichte und somit einfachere Prüfung der Unterlagen erfolgen kann, sollte auf „pauschale
Aufwendungen“ wie etwa eine Gesamtsumme für ein Sommerlager o.ä. zu verzichten werden. Sollte
dennoch eine Gesamtsumme abgerechnet werden, ist dieser eine gesonderte Abrechnung beizulegen
und aufzubewahren.
Die Infrastrukturkosten werden mit maximal 25 % des Aufwands der Aktivitätenförderung
berücksichtigt.
Die Abgabe der E/A-Rechnung bzw. GuV muss zwingend als Excel bzw als csv Datei erfolgen.
Die einzelnen Ausgaben/Positionen der jeweiligen Säulen müssen den jeweiligen Veranstaltungen und
Aktivitäten zugeordnet werden.

Anmerkung Landesverband:
Jegliche Rechnungen die Basis für die Förderung sind dürfen keine Aufwendungen enthalten, die dem
Salzburger Jugendschutzgesetz widersprechen (Alkohol, Zigaretten u.ä.). Abrechnungen, die solche
Aufwendungen enthalten, sind um diese Rechnungen bzw. Beträge zu korrigieren.

Aufwendungen die ebenfalls nicht bei der Aktivitätensubvention geltend gemacht werden dürfen:
   • Aufwendungen wie Jausen und Getränke für einen Gruppenrat, Vorstandssitzung,
      Aufsichtsratssitzung u.ä.,
   • Aufwendungen für Kreditraten und Rückzahlungen von Investitionen, wenn diese bereits eine
      Förderung durch das Land Salzburg erhalten haben,
   • Aufwendungen für Durchlaufpositionen (Lose, Zuschüsse usw.),
   • Aufwendungen für interne Verrechnungen,
   • Aufwendungen die durch eine andere Förderung des Landes Salzburg (Investitionsförderung)
      bereits gefördert wurden,

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Empfehlungen welche Aufwendungen bei der Aktivitätensubvention geltend gemacht werden können:
  • Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ausgaben stehen, die die pädagogische und
      freizeitpädagogische Arbeit betreffen (Materialien für diverse Aktivitäten, Aufwendungen für
      Lager, Aufwendungen für Ausbildung, Aufwendungen für Eintritte usw.)
  • Ebenfalls können jene Aufwendungen geltend gemacht werden, die einen tatsächlichen
      verrechenbaren Aufwand darstellen (z.B. Registrierungsgebühr an den Landesverband, diverse
      Abgaben u.ä.)

Das Land Salzburg, Referat für Jugend, behält sich vor alle Abrechnungen zu prüfen. Damit eine Prüfung
der Abrechnung möglich ist und effizient erfolgen kann, müssen alle Abrechnungen die jeweiligen
Buchungszeilen enthalten. D.h. in jeder Abrechnung sind die Buchungszeilen mitzuführen und
entsprechend zu gliedern oder nach den Förderbereichen wie folgt zu kennzeichnen:

       Eine „1“ für Informationstätigkeit
       Eine „2“ für Freizeitaktivitäten
       Eine „3“ für Ferialaktionen (mind. 2 Nächte / 3 Tage)
       Eine „4“ für Bildungsangebote
       Eine „5“ für Infrastrukturkosten
       Eine „6“ für sonstiges – nicht förderbare Rechnungen

Die Belege sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren (derzeit 7 Jahre)
und bei Aufforderung dem Referat für Jugend zu übermitteln. Auf allen Belegen sollte eine fortlaufende
Belegnummer (entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung) angeführt werden.
Somit ist eine einfache Überprüfung und Nachvollziehbarkeit möglich.

Nicht gefördert werden:
   • Aktivitäten, die dem Salzburger Jugendschutzgesetz widersprechen (Zeltfeste, Beachpartys u.ä.),
       Ausgenommen davon sind Veranstaltungen die nach den Bestimmungen des Kriterienkataloges
       (Basis-Kriterien und Plus-Kriterien) des SLJBR stattfinden.
   • Jahreshauptversammlungen, Klausuren, Vorstandssitzungen u.ä.
   • Veranstaltungen und Aktivitäten die nicht im Sinne der Aktivitätenförderung entsprechen.
       (Spaßveranstaltungen wie Schnaps brennen, Bierbrauen, Weinreisen, Glücksspiel u.ä.),

Generell gilt, dass alle Veranstaltungen die durchgeführt werden einen pädagogischen bzw.
freizeitpädagogischen Mehrwert für unsere Kinder und Jugendlichen aufweisen müssen.

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Gruppenstunden

Im Jahr 2015 wurde auf Bestreben der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen die Möglichkeit
geschaffen, dass Gruppenstunden (Heimstunden) in der Aktivitätenförderung mitberücksichtigt
werden. Diese Berücksichtigung der Gruppenstunden sollte dem hohen ehrenamtlichen Engagement
von Freiwilligen in den Organisationen eine Anerkennung ihrer Leistung darstellen.
Da die Leiter und Leiterinnen der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen hier zu 100 % ehrenamtlich
aktiv sind und sehr viele Heimstunden in den verschiedenen Stufen leisten und abhalten, hat diese
Position einen positiven Fördereffekt für unsere Pfadfindergruppen. Zusätzlich stellen wir und unsere
befreundeten Kinder und Jugendorganisationen erstmals unsere ehrenamtliche Leistung einzeln und
gesamt dar.
Im Jahr 2017 haben alle Kinder- und Jugendorganisationen des SLJBR ca. 29.000 ehrenamtliche Stunden
in der außerschulischen Betreuung geleistet.
Damit wir auch weiterhin diese Gruppenstunden nachweisen und anerkannt bekommen wurde nun
folgende Vereinbarung getroffen:

Die Dokumentation der Gruppenstunden müssen folgende Punkte enthalten:
    • Gruppenname (z.B. Wichtel Pfadfindergruppe Anif)
    • Name aller Stufenleiter*in
    • Anzahl der Treffen pro Jahr (max. 38)

Heimstunden die gemeinsam in einer Altersstufe stattfinden z.B. gemeinsame WiWö Heimstunden,
CaEx Heimstunden u.ä gelten als eine Gruppenstunde.
Eine Gruppenstunde entspricht 1,5 bis 2 Stunden, d.h. ihr bekommt für eine Heimstunde eine
Gruppenstunde angerechnet. Der Wert einer Gruppenstunde beträgt € 10 und wird als fiktiver Aufwand
in der Förderung berücksichtigt und erhöht somit das Fördervolumen.

Die Gruppenstunden können und werden vom Referat laufend kontrolliert und stichprobenartig
geprüft. Daher ist es wichtig, dass ihr eure Heimstunden auf eurer Homepage laufend aktualisiert und
die richtigen Zeiten angebt.

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Gruppenaktivitäten

Sollte neben Gruppenstunden auch noch Gruppenaktivitäten, die keine Freizeit oder Ferialaktivität
darstellt, abgehalten werden können auch diese als „Gruppenaktivität“ eingereicht werden.
Zu beachten ist hier allerdings, dass diese entsprechend dokumentiert werden müssen. Für
Gruppenaktivitäten ist ein eigener Bericht zu erstellen der folgende Inhalte aufweisen muss:

   •   Überblick der Inhalte und/oder Themen
   •   Unterschrift der Gruppenleitung bzw. der/des Nachfolgers/in
   •   ein Belegexemplar z.B.: Zeitungsberichte, Homepageeintrag, Fotos, Plakate Flyer u.ä.)

Die Berichte können durch das Referat stichprobenartig überprüft werden und müssen nach
Aufforderung durch das Referat binnen 21 Tagen vorgelegt werden. Die entsprechenden Abrechnungs-
und Berichtsunterlagen sind 7 Jahre aufzubewahren.

Definition von „Gruppen“
„Als Gruppe gilt, wenn sich regelmäßig während eines (Schul-)Jahres mindestens 4 Kinder oder
Jugendliche unter Begleitung eine/s ehrenamtlichen Gruppenleiter/in im Sinne der Ziele des SJG treffen.“

Definition von „Projektgruppen“
„Gruppen, die sich zur Umsetzung eines Projektes für einen kürzeren Zeitraum bilden und in diesem
Zeitraum ebenfalls regelmäßig zusammenkommen. Gelten ebenfalls als Gruppe im Sinne des SJG“

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Jugendschutz

Wie oben bereits erwähnt werden Veranstaltungen bei denen Alkohol ausgeschenkt werden, dazu
zählen Bälle, Beachpartys, Zeltfeste u.ä. nur dann bei der Aktivitätenförderung anerkannt, wenn sie den
Bestimmungen und Kriterienkatalogs des SLJBR entsprechen.
Ziel ist es, dass das Ausgeherlebnis junger Menschen verbessert wird und eine Etablierung einer
verantwortungsvollen Feierkultur unterstützt.
Daher haben sich die Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen verpflichtet den vom SLJBR
erarbeiteten „Basis-Kriterien“-Katalog (Einhaltung aller Punkte) und den “Plus-Kriterien“-Katalog
(Einhaltung von mindesten 3 Punkten) anzuwenden.

Basis-Kriterien

Die Basis-Kriterien müssen bei Veranstaltungen eingehalten werden
   o Die Feier hat einen erkennbaren Inhalt, ein Thema oder Motto (Feier statt Konsum) und einen
     klaren Aufbau (Beginn, Höhepunkt und Ende)
   o Ampelbänder oder -stempel zur Alterskennzeichnung der BesucherInnen
   o Alterskontrolle an der Ausschank
   o Ausgabe von gratis Leitungswasser (wenn nicht verfügbar, Ausgabe von Wasser zum
     Selbstkostenbeitrag)
   o Im Angebot finden sich mindestens 3 alkoholfreie Getränke, die in gleicher Menge günstiger sind,
     als das günstigste alkoholische Getränk
   o Aktives Bewerben von alkoholfreien Getränken
   o Attraktives und hochwertiges Angebot an alkoholfreien Getränken
   o Alkoholfreie Getränke sind an jeder Bar/Ausschank erhältlich
   o Verzicht auf Animation zum Alkoholkonsum (zB.: Trinkaktionen, Trinkspiele, Rabattaktionen, wie
     Happy Hour für Alkohol, usw.)
   o Verzicht auf Veranstaltungsbewerbung mit Alkohol
   o Aushang von Telefonnummern von Taxi-Unternehmen und dem Angebot für junge
     BesucherInnen ein Taxi zu bestellen
   o Einleitung des Endes der Veranstaltung durch eine „Cool-Down Phase“ (Einstellen der
     Getränkeausschank und Speisenausgabe, langsame Steigerung des Lichtes, Musikstil und
     Lautstärke werden angepasst)
   o Verwendung von Mehrweggeschirr im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes
   o Vermeidung von Abfall und richtige Abfalltrennung

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Plus-Kriterien

Damit eine Veranstaltung in der Aktivitätenförderung berücksichtigt wird, müsst ihr aus dem Pool der
Plus-Kriterien mindestens 3 Kriterien auswählen, die ihr dann auch Anwenden bzw. Umsetzen müsst.
    o One-Way-Tickets
    o Preisstaffelung nach Altersgruppen (Anreiz, um das korrekte Alter anzugeben)
    o Spezielles Angebot für AutofahrerInnen (zB.: Vergünstigter Eintrittspreis, alkoholfreier
        Getränkegutschein, usw.)
    o Attraktives Essensangebot
    o Alkoholfreie Cocktailbar
    o Angebot von alkoholfreien Bier
    o Angebot von Leichtbier
    o Angebot von Light-Versionen von Mixgetränken
    o Einrichtung einer Chill-Out Zone (Rückzugsmöglichkeit von Lärm und Trubel, Atmosphäre für
        Gespräche schaffen, Ausschank nur von alkoholfreien Getränken und Wasser, sowie
        Essensangebote)
    o Organisation von Heimbringerdienst (z.B.: Sammeltaxis, Shuttlebus, etc.)
    o Konsumpause durch das Veranstaltungskonzept (aktives Einbinden der Gäste in Aktivitäten)
    o Beschäftigungsangebot (z.B.: Tischfußball, Karaoke, etc.)
    o Betreuung der Veranstaltung durch Security Dienst
    o Verzicht auf Alkopops
    o Regelmäßige Kontrolle und Abgehen des Festgeländes
    o Vegetarische oder vegane Speisen

Jede Pfadfindergruppe, die eine entsprechende Veranstaltung plant, muss auf die Einhaltung dieser
Kriterien achten. Andernfalls können diese Aufwendungen bei der Aktivitätenförderung nicht
berücksichtigt werden.
Eine laufende Prüfung durch das Referat ist ebenfalls geplant.

Information zur Aktivitätenförderung        Seite 9 von 11                    Stand vom April 2020
Weitere Förderungsmöglichkeiten

Externe Projekte
Externe Projekte, welche in Kooperation mit anderen Einrichtungen gegen Verrechnung durchgeführt
werden oder über Einnahmen finanziert werden, können nicht in die Ausgabenrechnung einfließen und
sind gegebenenfalls gesondert anzusuchen.

Groß- und Sonderveranstaltungen
Groß- und Sonderveranstaltungen, das sind Veranstaltungen, die nicht jedes Jahr und mit einem
besonderen Finanzaufwand verbunden sind, können gesondert Fördermittel beantragt werden. Diese
Ausgaben dürfen in die Ausgabendarstellung für den laufenden Aufwand nicht aufgenommen werden.

Investitionsförderung
Die Errichtung, Erweiterung, Ausgestaltung und Erhaltung der von Mitgliedsorganisationen des
Landesjugendbeirates geführten Kinder- und Jugendheime können durch das Land Salzburg ebenfalls
mit einer Förderung unterstützt werden.
Pfadfindergruppen können über den Landesverband beim Land Salzburg um Investitionsförderung
ansuchen. Gefördert werden u.a. wie oben erwähnt die Errichtung, Erweiterung und Ausgestaltung von
Pfadfinderheimen und Unterkünften. Darüber hinaus kann aber auch um eine Unterstützung für andere
Investitionen angesucht werden.
Da alle Investitionen im Haushalt des Landes Salzburg platzfinden müssen, bitten wir euch, dass ihr eure
Investitionsvorhaben rechtzeitig anmeldet. Das späteste Einreichdatum wird für jedes Jahr
bekanntgegeben.
Investitionen werden bis zu maximal 50 % der Anschaffungskosten gefördert. Für alle Investitionen ist
eine gesonderte Abrechnung nach Abschluss der Investition erforderlich.

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Beispiele für die Aktivitätenförderung:

Nachstehende Aufstellung sind Beispiele für die Zuordnung zu den Säulen und ist nicht vollständig. Es kann sein,
dass Rechnungen in mehreren Bereichen möglich sind, bitte gleiches System in Zukunft beibehalten.

1. Informationstätigkeit
    • Homepage
    • Informationsveranstaltungen für Pfadis (z.B. Werbeaktion in Schulen)
    • Informationsveranstaltungen in Gemeinden (Tag der offenen Tür)
    • Drucksachen, Werbefolder
    • Einladungen (inkl. Porto)
    • Jahresberichte (inkl. Porto)
    • Gruppenzeitungen inkl. Versand

2. Freizeitaktionen
    • Wochenendlager kleiner 2 Nächte
    • Material für eintägige Veranstaltungen (Burschentag, Girlyday, GWP, ….)
    • Verpflegung von Aktivitäten
    • Eintritte
    • Transporte für Veranstaltungen und Aktivitäten
    • Vorbereitungen von Aktionen und Lagern
    • Ausgaben für Heimstunden (keine Ausbildung)
    • Ausflüge

3. Ferialaktionen (Sommerlager und Lager mindestens 2 Nächte / 3 Tage)
    • alle Aufwendungen für Transport, Verpflegung, Mieten, Ausrüstung, Eintritte, Gebühren, ……
    • Angabe der Lagertage (Dauer inkl. An und Abreise mal Anzahl der Teilnehmer) bei den Sommerlagern

4. Bildungsangebote
    • Kurse, Schulungen (Teilnahmegebühren)
    • Material, sonst. Kosten für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen (Ausbildungsheimstunden)
    • Eintritte (Schwimmbad, Eislaufen, …)
    • Büromaterial, Kopierkosten

5. Infrastrukturkosten
    • Mieten
    • Versicherungen, Leasingraten
    • Reinigung, Müll, Strom, Gas, Wasser
    • Kontoführungskosten, Internet / Telefon
    • Kreditraten (nicht für bereits geförderte Projekte!)
    • Registrierung (Abgabe der Mitgliederbeiträge an die Dachorganisation)

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