Information zur Aktivitätenförderung für die Pfadfindergruppen in Salzburg - Salzburger Pfadfinder
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Information zur Aktivitätenförderung für die Pfadfindergruppen in Salzburg Nach den Förderrichtlinien des Landes Salzburg gem. Salzburger Jugendgesetz Information zur Aktivitätenförderung Seite 1 von 11 Stand vom April 2020
Inhalt Einleitung: ............................................................................................................................................................... 3 Abrechnung der Förderung ..................................................................................................................................... 4 Gruppenstunden ..................................................................................................................................................... 6 Gruppenaktivitäten ................................................................................................................................................. 7 Jugendschutz ........................................................................................................................................................... 8 Basis-Kriterien ..................................................................................................................................................... 8 Plus-Kriterien ....................................................................................................................................................... 9 Weitere Förderungsmöglichkeiten ........................................................................................................................ 10 Externe Projekte ................................................................................................................................................ 10 Groß- und Sonderveranstaltungen .................................................................................................................... 10 Investitionsförderung ........................................................................................................................................ 10 Beispiele für die Aktivitätenförderung: ................................................................................................................. 11 Information zur Aktivitätenförderung Seite 2 von 11 Stand vom April 2020
Einleitung: Das Land Salzburg unterstützt Kinder- und Jugendorganisationen, die im Salzburger Landesjugendbeirat vertreten sind (insgesamt 16 Kinder und Jugendorganisationen) jährlich mit rund € 326.000 an Aktivitätenförderungen. Diese Förderung wird an alle Kinder- und Jugendorganisationen entsprechend den Empfehlungen des SLJBR verteilt. Basis für die Aufteilung der Förderung sind die Ausgaben und Gruppenstunden. Wobei keine Kinder- und Jugendorganisation mehr als insgesamt 25 % des Förderbetrags erhalten darf. Für die Salzburger Pfadfinder bedeutet dies, dass sie maximal € 81.500 jährlich erhalten und an die Pfadfindergruppen entsprechend ihren eingereichten Unterlagen weitergeben. Der Salzburger Landesjugendbeirat (kurz SLJBR) hat gemeinsam mit dem Land Salzburg die Förderrichtlinien des Landes Salzburg im Bereich der verbandlichen Jugendarbeit überarbeitet und konkretisiert und dabei einen Kriterienkatalog erarbeitet. Der SLJBR hat hier vor allem Schwerpunkte in drei Bereichen gesetzt: 1. im Bereich der Abrechnung der Förderung, 2. im Bereich der Gruppenstunden, 3. im Bereich des Jugendschutzes, Ebenfalls wurden weitere Inhalte der Förderungsrichtlinien konkretisiert und versucht offene Fragen zu klären. Damit ihr nun in Zukunft bei der Abrechnung und Einreichung der Förderung genau wisst, was zu tun ist, hat der Landesverband der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen weitere Erläuterungen zur Abwicklung und Einreichung herausgegeben. Information zur Aktivitätenförderung Seite 3 von 11 Stand vom April 2020
Abrechnung der Förderung Allen Verwendungsnachweisen ist ab dem Jahr 2020, wenn möglich aber schon ab dem Jahr 2019, eine Einnahmen- Ausgabenrechnung bzw. wie eine Gewinn- und Verlustrechnung nach den neuen Kriterien beizufügen. Die E/A-Rechnung bzw. GuV sollte entsprechend der Förderungsrichtlinien in die vier Säulen der Aktivitätenförderung und in Infrastrukturkosten gegliedert werden: 1. Informationstätigkeit 2. Freizeitaktivitäten 3. Ferialaktionen von min. 2 Nächten/3Tagen 4. Bildungsangebote 5. Infrastrukturkosten Die Gliederung soll so gestaltet sein, dass diese einfach und für einen Dritten lesbar ist. Damit eine leichte und somit einfachere Prüfung der Unterlagen erfolgen kann, sollte auf „pauschale Aufwendungen“ wie etwa eine Gesamtsumme für ein Sommerlager o.ä. zu verzichten werden. Sollte dennoch eine Gesamtsumme abgerechnet werden, ist dieser eine gesonderte Abrechnung beizulegen und aufzubewahren. Die Infrastrukturkosten werden mit maximal 25 % des Aufwands der Aktivitätenförderung berücksichtigt. Die Abgabe der E/A-Rechnung bzw. GuV muss zwingend als Excel bzw als csv Datei erfolgen. Die einzelnen Ausgaben/Positionen der jeweiligen Säulen müssen den jeweiligen Veranstaltungen und Aktivitäten zugeordnet werden. Anmerkung Landesverband: Jegliche Rechnungen die Basis für die Förderung sind dürfen keine Aufwendungen enthalten, die dem Salzburger Jugendschutzgesetz widersprechen (Alkohol, Zigaretten u.ä.). Abrechnungen, die solche Aufwendungen enthalten, sind um diese Rechnungen bzw. Beträge zu korrigieren. Aufwendungen die ebenfalls nicht bei der Aktivitätensubvention geltend gemacht werden dürfen: • Aufwendungen wie Jausen und Getränke für einen Gruppenrat, Vorstandssitzung, Aufsichtsratssitzung u.ä., • Aufwendungen für Kreditraten und Rückzahlungen von Investitionen, wenn diese bereits eine Förderung durch das Land Salzburg erhalten haben, • Aufwendungen für Durchlaufpositionen (Lose, Zuschüsse usw.), • Aufwendungen für interne Verrechnungen, • Aufwendungen die durch eine andere Förderung des Landes Salzburg (Investitionsförderung) bereits gefördert wurden, Information zur Aktivitätenförderung Seite 4 von 11 Stand vom April 2020
Empfehlungen welche Aufwendungen bei der Aktivitätensubvention geltend gemacht werden können: • Alle Aufwendungen, die im Zusammenhang mit Ausgaben stehen, die die pädagogische und freizeitpädagogische Arbeit betreffen (Materialien für diverse Aktivitäten, Aufwendungen für Lager, Aufwendungen für Ausbildung, Aufwendungen für Eintritte usw.) • Ebenfalls können jene Aufwendungen geltend gemacht werden, die einen tatsächlichen verrechenbaren Aufwand darstellen (z.B. Registrierungsgebühr an den Landesverband, diverse Abgaben u.ä.) Das Land Salzburg, Referat für Jugend, behält sich vor alle Abrechnungen zu prüfen. Damit eine Prüfung der Abrechnung möglich ist und effizient erfolgen kann, müssen alle Abrechnungen die jeweiligen Buchungszeilen enthalten. D.h. in jeder Abrechnung sind die Buchungszeilen mitzuführen und entsprechend zu gliedern oder nach den Förderbereichen wie folgt zu kennzeichnen: Eine „1“ für Informationstätigkeit Eine „2“ für Freizeitaktivitäten Eine „3“ für Ferialaktionen (mind. 2 Nächte / 3 Tage) Eine „4“ für Bildungsangebote Eine „5“ für Infrastrukturkosten Eine „6“ für sonstiges – nicht förderbare Rechnungen Die Belege sind entsprechend der geltenden gesetzlichen Vorschriften aufzubewahren (derzeit 7 Jahre) und bei Aufforderung dem Referat für Jugend zu übermitteln. Auf allen Belegen sollte eine fortlaufende Belegnummer (entsprechend den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung) angeführt werden. Somit ist eine einfache Überprüfung und Nachvollziehbarkeit möglich. Nicht gefördert werden: • Aktivitäten, die dem Salzburger Jugendschutzgesetz widersprechen (Zeltfeste, Beachpartys u.ä.), Ausgenommen davon sind Veranstaltungen die nach den Bestimmungen des Kriterienkataloges (Basis-Kriterien und Plus-Kriterien) des SLJBR stattfinden. • Jahreshauptversammlungen, Klausuren, Vorstandssitzungen u.ä. • Veranstaltungen und Aktivitäten die nicht im Sinne der Aktivitätenförderung entsprechen. (Spaßveranstaltungen wie Schnaps brennen, Bierbrauen, Weinreisen, Glücksspiel u.ä.), Generell gilt, dass alle Veranstaltungen die durchgeführt werden einen pädagogischen bzw. freizeitpädagogischen Mehrwert für unsere Kinder und Jugendlichen aufweisen müssen. Information zur Aktivitätenförderung Seite 5 von 11 Stand vom April 2020
Gruppenstunden Im Jahr 2015 wurde auf Bestreben der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen die Möglichkeit geschaffen, dass Gruppenstunden (Heimstunden) in der Aktivitätenförderung mitberücksichtigt werden. Diese Berücksichtigung der Gruppenstunden sollte dem hohen ehrenamtlichen Engagement von Freiwilligen in den Organisationen eine Anerkennung ihrer Leistung darstellen. Da die Leiter und Leiterinnen der Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen hier zu 100 % ehrenamtlich aktiv sind und sehr viele Heimstunden in den verschiedenen Stufen leisten und abhalten, hat diese Position einen positiven Fördereffekt für unsere Pfadfindergruppen. Zusätzlich stellen wir und unsere befreundeten Kinder und Jugendorganisationen erstmals unsere ehrenamtliche Leistung einzeln und gesamt dar. Im Jahr 2017 haben alle Kinder- und Jugendorganisationen des SLJBR ca. 29.000 ehrenamtliche Stunden in der außerschulischen Betreuung geleistet. Damit wir auch weiterhin diese Gruppenstunden nachweisen und anerkannt bekommen wurde nun folgende Vereinbarung getroffen: Die Dokumentation der Gruppenstunden müssen folgende Punkte enthalten: • Gruppenname (z.B. Wichtel Pfadfindergruppe Anif) • Name aller Stufenleiter*in • Anzahl der Treffen pro Jahr (max. 38) Heimstunden die gemeinsam in einer Altersstufe stattfinden z.B. gemeinsame WiWö Heimstunden, CaEx Heimstunden u.ä gelten als eine Gruppenstunde. Eine Gruppenstunde entspricht 1,5 bis 2 Stunden, d.h. ihr bekommt für eine Heimstunde eine Gruppenstunde angerechnet. Der Wert einer Gruppenstunde beträgt € 10 und wird als fiktiver Aufwand in der Förderung berücksichtigt und erhöht somit das Fördervolumen. Die Gruppenstunden können und werden vom Referat laufend kontrolliert und stichprobenartig geprüft. Daher ist es wichtig, dass ihr eure Heimstunden auf eurer Homepage laufend aktualisiert und die richtigen Zeiten angebt. Information zur Aktivitätenförderung Seite 6 von 11 Stand vom April 2020
Gruppenaktivitäten Sollte neben Gruppenstunden auch noch Gruppenaktivitäten, die keine Freizeit oder Ferialaktivität darstellt, abgehalten werden können auch diese als „Gruppenaktivität“ eingereicht werden. Zu beachten ist hier allerdings, dass diese entsprechend dokumentiert werden müssen. Für Gruppenaktivitäten ist ein eigener Bericht zu erstellen der folgende Inhalte aufweisen muss: • Überblick der Inhalte und/oder Themen • Unterschrift der Gruppenleitung bzw. der/des Nachfolgers/in • ein Belegexemplar z.B.: Zeitungsberichte, Homepageeintrag, Fotos, Plakate Flyer u.ä.) Die Berichte können durch das Referat stichprobenartig überprüft werden und müssen nach Aufforderung durch das Referat binnen 21 Tagen vorgelegt werden. Die entsprechenden Abrechnungs- und Berichtsunterlagen sind 7 Jahre aufzubewahren. Definition von „Gruppen“ „Als Gruppe gilt, wenn sich regelmäßig während eines (Schul-)Jahres mindestens 4 Kinder oder Jugendliche unter Begleitung eine/s ehrenamtlichen Gruppenleiter/in im Sinne der Ziele des SJG treffen.“ Definition von „Projektgruppen“ „Gruppen, die sich zur Umsetzung eines Projektes für einen kürzeren Zeitraum bilden und in diesem Zeitraum ebenfalls regelmäßig zusammenkommen. Gelten ebenfalls als Gruppe im Sinne des SJG“ Information zur Aktivitätenförderung Seite 7 von 11 Stand vom April 2020
Jugendschutz Wie oben bereits erwähnt werden Veranstaltungen bei denen Alkohol ausgeschenkt werden, dazu zählen Bälle, Beachpartys, Zeltfeste u.ä. nur dann bei der Aktivitätenförderung anerkannt, wenn sie den Bestimmungen und Kriterienkatalogs des SLJBR entsprechen. Ziel ist es, dass das Ausgeherlebnis junger Menschen verbessert wird und eine Etablierung einer verantwortungsvollen Feierkultur unterstützt. Daher haben sich die Salzburger Pfadfinder und Pfadfinderinnen verpflichtet den vom SLJBR erarbeiteten „Basis-Kriterien“-Katalog (Einhaltung aller Punkte) und den “Plus-Kriterien“-Katalog (Einhaltung von mindesten 3 Punkten) anzuwenden. Basis-Kriterien Die Basis-Kriterien müssen bei Veranstaltungen eingehalten werden o Die Feier hat einen erkennbaren Inhalt, ein Thema oder Motto (Feier statt Konsum) und einen klaren Aufbau (Beginn, Höhepunkt und Ende) o Ampelbänder oder -stempel zur Alterskennzeichnung der BesucherInnen o Alterskontrolle an der Ausschank o Ausgabe von gratis Leitungswasser (wenn nicht verfügbar, Ausgabe von Wasser zum Selbstkostenbeitrag) o Im Angebot finden sich mindestens 3 alkoholfreie Getränke, die in gleicher Menge günstiger sind, als das günstigste alkoholische Getränk o Aktives Bewerben von alkoholfreien Getränken o Attraktives und hochwertiges Angebot an alkoholfreien Getränken o Alkoholfreie Getränke sind an jeder Bar/Ausschank erhältlich o Verzicht auf Animation zum Alkoholkonsum (zB.: Trinkaktionen, Trinkspiele, Rabattaktionen, wie Happy Hour für Alkohol, usw.) o Verzicht auf Veranstaltungsbewerbung mit Alkohol o Aushang von Telefonnummern von Taxi-Unternehmen und dem Angebot für junge BesucherInnen ein Taxi zu bestellen o Einleitung des Endes der Veranstaltung durch eine „Cool-Down Phase“ (Einstellen der Getränkeausschank und Speisenausgabe, langsame Steigerung des Lichtes, Musikstil und Lautstärke werden angepasst) o Verwendung von Mehrweggeschirr im Sinne des Abfallwirtschaftsgesetzes o Vermeidung von Abfall und richtige Abfalltrennung Information zur Aktivitätenförderung Seite 8 von 11 Stand vom April 2020
Plus-Kriterien Damit eine Veranstaltung in der Aktivitätenförderung berücksichtigt wird, müsst ihr aus dem Pool der Plus-Kriterien mindestens 3 Kriterien auswählen, die ihr dann auch Anwenden bzw. Umsetzen müsst. o One-Way-Tickets o Preisstaffelung nach Altersgruppen (Anreiz, um das korrekte Alter anzugeben) o Spezielles Angebot für AutofahrerInnen (zB.: Vergünstigter Eintrittspreis, alkoholfreier Getränkegutschein, usw.) o Attraktives Essensangebot o Alkoholfreie Cocktailbar o Angebot von alkoholfreien Bier o Angebot von Leichtbier o Angebot von Light-Versionen von Mixgetränken o Einrichtung einer Chill-Out Zone (Rückzugsmöglichkeit von Lärm und Trubel, Atmosphäre für Gespräche schaffen, Ausschank nur von alkoholfreien Getränken und Wasser, sowie Essensangebote) o Organisation von Heimbringerdienst (z.B.: Sammeltaxis, Shuttlebus, etc.) o Konsumpause durch das Veranstaltungskonzept (aktives Einbinden der Gäste in Aktivitäten) o Beschäftigungsangebot (z.B.: Tischfußball, Karaoke, etc.) o Betreuung der Veranstaltung durch Security Dienst o Verzicht auf Alkopops o Regelmäßige Kontrolle und Abgehen des Festgeländes o Vegetarische oder vegane Speisen Jede Pfadfindergruppe, die eine entsprechende Veranstaltung plant, muss auf die Einhaltung dieser Kriterien achten. Andernfalls können diese Aufwendungen bei der Aktivitätenförderung nicht berücksichtigt werden. Eine laufende Prüfung durch das Referat ist ebenfalls geplant. Information zur Aktivitätenförderung Seite 9 von 11 Stand vom April 2020
Weitere Förderungsmöglichkeiten Externe Projekte Externe Projekte, welche in Kooperation mit anderen Einrichtungen gegen Verrechnung durchgeführt werden oder über Einnahmen finanziert werden, können nicht in die Ausgabenrechnung einfließen und sind gegebenenfalls gesondert anzusuchen. Groß- und Sonderveranstaltungen Groß- und Sonderveranstaltungen, das sind Veranstaltungen, die nicht jedes Jahr und mit einem besonderen Finanzaufwand verbunden sind, können gesondert Fördermittel beantragt werden. Diese Ausgaben dürfen in die Ausgabendarstellung für den laufenden Aufwand nicht aufgenommen werden. Investitionsförderung Die Errichtung, Erweiterung, Ausgestaltung und Erhaltung der von Mitgliedsorganisationen des Landesjugendbeirates geführten Kinder- und Jugendheime können durch das Land Salzburg ebenfalls mit einer Förderung unterstützt werden. Pfadfindergruppen können über den Landesverband beim Land Salzburg um Investitionsförderung ansuchen. Gefördert werden u.a. wie oben erwähnt die Errichtung, Erweiterung und Ausgestaltung von Pfadfinderheimen und Unterkünften. Darüber hinaus kann aber auch um eine Unterstützung für andere Investitionen angesucht werden. Da alle Investitionen im Haushalt des Landes Salzburg platzfinden müssen, bitten wir euch, dass ihr eure Investitionsvorhaben rechtzeitig anmeldet. Das späteste Einreichdatum wird für jedes Jahr bekanntgegeben. Investitionen werden bis zu maximal 50 % der Anschaffungskosten gefördert. Für alle Investitionen ist eine gesonderte Abrechnung nach Abschluss der Investition erforderlich. Information zur Aktivitätenförderung Seite 10 von 11 Stand vom April 2020
Beispiele für die Aktivitätenförderung: Nachstehende Aufstellung sind Beispiele für die Zuordnung zu den Säulen und ist nicht vollständig. Es kann sein, dass Rechnungen in mehreren Bereichen möglich sind, bitte gleiches System in Zukunft beibehalten. 1. Informationstätigkeit • Homepage • Informationsveranstaltungen für Pfadis (z.B. Werbeaktion in Schulen) • Informationsveranstaltungen in Gemeinden (Tag der offenen Tür) • Drucksachen, Werbefolder • Einladungen (inkl. Porto) • Jahresberichte (inkl. Porto) • Gruppenzeitungen inkl. Versand 2. Freizeitaktionen • Wochenendlager kleiner 2 Nächte • Material für eintägige Veranstaltungen (Burschentag, Girlyday, GWP, ….) • Verpflegung von Aktivitäten • Eintritte • Transporte für Veranstaltungen und Aktivitäten • Vorbereitungen von Aktionen und Lagern • Ausgaben für Heimstunden (keine Ausbildung) • Ausflüge 3. Ferialaktionen (Sommerlager und Lager mindestens 2 Nächte / 3 Tage) • alle Aufwendungen für Transport, Verpflegung, Mieten, Ausrüstung, Eintritte, Gebühren, …… • Angabe der Lagertage (Dauer inkl. An und Abreise mal Anzahl der Teilnehmer) bei den Sommerlagern 4. Bildungsangebote • Kurse, Schulungen (Teilnahmegebühren) • Material, sonst. Kosten für die Ausbildung der Kinder und Jugendlichen (Ausbildungsheimstunden) • Eintritte (Schwimmbad, Eislaufen, …) • Büromaterial, Kopierkosten 5. Infrastrukturkosten • Mieten • Versicherungen, Leasingraten • Reinigung, Müll, Strom, Gas, Wasser • Kontoführungskosten, Internet / Telefon • Kreditraten (nicht für bereits geförderte Projekte!) • Registrierung (Abgabe der Mitgliederbeiträge an die Dachorganisation) Information zur Aktivitätenförderung Seite 11 von 11 Stand vom April 2020
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