Seminarprogramm 2022 - ist wie rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, KomSem
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Seminarprogramm 2022 Lernen ist wie rudern gegen den Strom, sobald man aufhört, treibt man zurück Seite 1
Inhalt SBV-1: Neu gewählt - und nun? ............................................................................................................................3 SBV-2: Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben ..................................................................................4 SBV-3: Rechte der Schwerbehindertenvertretung ................................................................................................5 SBV-4: Viel Wissen für die SBV um viel zu erreichen bei Einstellung, Versetzung, Kündigung ...........................6 SBV: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen – Was muss ich wissen? ...........................................7 SBV: Fresh-up .......................................................................................................................................................8 SBV-Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb ........................................................................9 SBV-Tage (Prüfpflicht) .........................................................................................................................................10 Inklusionsvereinbarung (K)ein zahnloser Tiger!? ................................................................................................11 Gesamt- bzw. Konzern-Schwerbehindertenvertretung - Rechte und Aufgaben ..................................................12 BEM - 6 Wochen krank und dann? ......................................................................................................................13 BEM - 6 Wochen krank und dann? - Teil 2 Aufbauseminar.................................................................................14 Rechtssicherer Schriftverkehr für die SBV - gar nicht so schwer ........................................................................15 Antrag abgelehnt – und dann? Widerspruch, Sozialgericht – die Lösung? .........................................................16 Die Gleichstellung nach dem SGB IX - Ein Paragraf mit sieben Siegeln? ..........................................................17 Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung ........................................................................................18 „Minderleister“ - Was bedeutet das überhaupt? – Ursachen, Indikatoren … ......................................................19 Arbeitsrecht-1 für SBV / BR / PR / MAV ..............................................................................................................20 Arbeitsrecht-2 für SBV / BR / PR / MAV ..............................................................................................................21 Rund um die Rente (nicht nur) für schwerbehinderte Menschen ........................................................................22 Öffentlichkeitsarbeit: Du tust Gutes – wissen das die anderen? .........................................................................23 Datenschutz im Büro von SBV / BR / PR ............................................................................................................24 Umgang mit psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz - Teil 1 .......................................................................25 Umgang mit psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz - Teil 2 Aufbauseminar ..............................................26 Resilienz (Widerstandsfähigkeit) Was uns stark macht gegen Stress und Burn-out ...........................................27 Resilienz 2 – Das resiliente Unternehmen: gesund, nachhaltig, agil, kooperativ ……………………….………...28 Gesprächs- und Verhandlungsführung - Recht haben - Recht geben - Recht bekommen .................................29 Schwierige Gespräche führen .............................................................................................................................30 Bin ich aus Stein – oder was? Mitfühlen statt mitleiden in besonderen Beratungsgesprächen ..........................31 Augen zu! – Sucht am Arbeitsplatz – was ich nicht weiß … ................................................................................32 Mobbing: Verstehen - Handeln – Vorbeugen ......................................................................................................33 Rhetorik: Reden in der Schwerbehinderten-, Betriebs-/Personalversammlung leicht gemacht ..........................34 BR-1: Grundlagenqualifizierung: Neu gewählt - und nun? .................................................................................35 BR-2: Grundlagenqualifizierung: Personelle Einzelmaßnahmen-Einstellung/Versetzung/Kündigung ................36 BR-3: Grundlagenqualifizierung: Die Mitbestimmung des Betriebsrates ............................................................37 BR-4: Grundlagenqualifizierung: Die Beteiligung des Betriebsrates bei Betriebsänderungen ...... .....................38 Behinderung der BR-Arbeit: Vertrauensvolle Zusammenarbeit gestört? ............................................................39 Wahlvorstandsschulung – Betriebsrat (normales Wahlverfahren).......................................................................40 Arbeit der Interessenvertretungen (SBV / BR / PR / MAV) in der Krise...............................................................41 Veränderungen in Betrieb bzw. Dienststelle – qualifiziert begleiten ....................................................................42 (Wahl) Versammlung für die SBV – Für Betriebe unter 50 Wahlberechtigte …………….………………………...43 Wahl der Schwerbehindertenvertretung -Förmliches Wahlverfahren ……………………………………..……….. 44 Yes she can! Frauen in die erste Reihe – auch in der Interessensvertretung! ………………..…………………...45 Tierisch empathisch – der außergewöhnliche Weg zu mehr Professionalität ……………………………………. .46 Führung aus der Mitte …………………………………………………………………………………………….……...47 Inklusionsbeauftragte ..........................................................................................................................................48 Anmeldeformular .................................................................................................................................................49 Kostenübernahmeerklärung (Hotel) ....................................................................................................................50 AGB .....................................................................................................................................................................51 Terminübersicht ............................................................................................................................................. 52-54 … und zum Schluss .............................................................................................................................................55 Seite 2
SBV-1: Schwerbehindertenvertretung "Neu gewählt – und nun?" Grundlagen im Schwerbehindertenrecht (auch für die Stellvertretung) Seminarinhalt: In diesem Seminar werden den Schwerbehin- Termine: dertenvertretungen die Kenntnisse vermittelt, 31.01.-04.02. die sie als Basis für ihre Arbeit als neuge- 05.12.-09.12. wählte Interessenvertretung, benötigen. Diese 12.12.-16.12. sind notwendig, um für die zu betreuenden Beginn: Montag, 12:00 Uhr Kolleginnen und Kollegen ein kompetenter An- Ende: Freitag, 12:00 Uhr sprechpartner/in für anstehende Probleme zu sein. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf Auch Stellvertreter/Innen bekommen hier das Seminarkosten: 945 € plus MwSt notwendige "Rüstzeug", um im Vertretungsfall die richtigen Schritte zu unternehmen. Unterkunft & Verpflegung : 640 € bei Vorabendanreise 760 € (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- • Behindert: Wer? Wann? tel abzurechnen.) • Umgang mit Anträgen • Antragsverfahren zur Anerkennung eines GdB und der Widerspruch dazu • Gleichstellungsverfahren Antragstellung des Betroffenen und die Stellungnahme der SBV • Einordnen des SGB IX in unser Rechtssystem Rechtliche Grundlagen: • Umgang mit dem SGB IX BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX § 179 (4+8) • Aufgaben, Rechte und Pflichten BPersVG § 46 (6) der Schwerbehindertenvertretung oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Arbeitsorganisation: Freistellung, Fortbildung, sachliche Ausstattung • Stellvertretung – wann und wie? • Inner- und außerbetriebliche Zusammenarbeit Oliver R. aus Herzogenaurach meint: • Öffentlichkeitsarbeit der Lieber Hans-Peter, vielen herzlichen Dank für das sehr Schwerbehindertenvertretung empfehlenswerte und gut gestaltete Grundseminar "SBV: Neu gewählt und nun?“ • Anregungen für die praktische Arbeit und Das Seminar war sehr praxisorientiert und lebensnah. Umsetzungsmöglichkeiten in die Ein sehr guter Mix aus Theorie und Übung, insbeson- betriebliche Praxis dere der Gruppenarbeit. Auch individuelle Fragen jedes einzelnen Teilnehmers • Zusammenarbeit mit internen und konnten jederzeit zur Sprache gebracht werden und externen Kooperationspartnern kompetent beantwortet werden. Der Zeitplan sowie das Tagungszentrum, die Verpflegung und Unterkunft im Inklusive: Hotel waren nicht zu toppen. Die Kursunterlagen waren Kommentar zum SGB IX sehr ausführlich und hilfreich, um später jederzeit Ein- zelheiten nachzuvollziehen. vom Bund-Verlag und ein umfangreiches Skript Seite 3
SBV-2: Integration behinderter Menschen ins Arbeitsleben Seminarinhalt: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat Termine: vielfältige Gestaltungsmittel im Betrieb, mit de- 14.02.-18.02. nen sie offensiv umgehen muss. 02.05.-06.05. Durch eine stärkere Einflussnahme können 12.09.-16.09. umfassende Möglichkeiten genutzt werden, Beginn: Montag, 12:00 Uhr z.B. zur Verbesserung der beruflichen Fähig- Ende: Freitag, 12:00 Uhr keiten und damit die Erhaltung des Arbeitsver- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, mögens von Menschen mit Behinderung. 94505 Bernried bei Deggendorf • Integration / Inklusion von Menschen mit Seminarkosten: 995 € plus MwSt Behinderung im Betrieb als Aufgabe Unterkunft & Verpflegung : 640 € der SBV bei Vorabendanreise 760 € (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- • Pflichten des Arbeitgebers und Rechte tel abzurechnen.) der SBV beim Einstellungsprocedere (AGG-konform) • Behindertengerechter Arbeitsplatz: Grundsätze, Maßnahmen, Probleme • Fragen der Leistungsfähigkeit • Arbeitsplatz und Arbeitsumfeld Rechtliche Grundlagen: BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Hilfsmittel – Wer zahlt? SGB IX § 179 (4+8) • Prävention - Pflicht oder freiwillig? BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Prävention – aber wie? • Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten, um die betriebliche Integration zu fördern Jörg S. meint dazu: • Zusammenarbeit mit externen Stellen Hallo zusammen, zwei Wochen Seminar, SBV1 und 2 in Folge liegen hin- - Integrationsamt ter mir...und es war großartig! - Integrationsfachdienst Intensive Wissensvermittlung und -erarbeitung in offe- - Agentur für Arbeit ner und legerer Umgebung, Hans-Peter als souveräner - etc.) Referent, bei dem keinerlei Langeweile trotz des doch Paragrafen lastigen Themas aufkam, einfach Klasse! Es hat sich in jeder Hinsicht gelohnt, nun ist das Rüst- zeug für die Aufgabe vorhanden. Neben den Hauptthe- men vieles an Information nebenbei getankt und es kann im richtigen Leben losgehen! Sonst noch? Ja, Das Hotel Bernrieder Hof einfach Spit- zenklasse, die Mitarbeiter superfreundlich, das Es- sen....wow...selber schuld, wer mit mehr Kilos heimfährt als er mitbrachte...perfekt! Und Ich komme ganz sicher wieder! Seite 4
SBV-3: Rechte der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Stellvertretung Seminarinhalt: Sie sind nun einige Zeit im Amt. Termine: Haben die ersten Erfahrungen gesammelt. 14.02.-18.02. Die Grundlagenseminare SBV 1 und 2 wurden 27.06.-01.07. besucht. Sie sind nun mit Paragrafen „vollge- 26.09.-30.09. stopft“. Haben aber immer noch das Gefühl nicht genügend zu wissen. Beginn: Montag, 16:30 Uhr Ihre Rechte als SBV sind immer noch Ende: Freitag, 12:00 Uhr im Nebel? Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf Dann sind Sie hier richtig. Denn in diesem Se- minar befassen wir uns nur mit Ihren Rechten Seminarkosten: 995 € plus MwSt als SBV, die das SGB IX vorgibt. Unterkunft & Verpflegung : 608 € Diese zu kennen ist enorm wichtig, denn erst (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) dadurch sind Sie in der Lage ihre Kolleginnen und Kollegen im Betrieb effizient zu vertreten. • Amt und Beruf vereinbaren • Arbeitsbefreiung für SBV-Aufgaben Rechtliche Grundlagen: • Der Schulungsanspruch der BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Schwerbehindertenvertretung SGB IX § 179 (4+8) • Besonderheiten für die Stellvertretung BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Was tun bei Behinderungen oder Benachteiligungen im Amt? • Geheimhaltungspflicht contra Öffentlichkeitsarbeit. Worüber und mit wem darf die SBV reden? • Der besondere Kündigungs- und Versetzungsschutz als SBV • Streitigkeiten: Beschluss- und Urteilsverfahren • Aktuelle Rechtsprechung dazu Seite 5
SBV-4: Viel Wissen für die SBV um viel zu erreichen bei Einstellung, Versetzung, Kündigung Seminarinhalt: Die personellen Angelegenheiten von schwer- Termine: behinderten Menschen (Einstellung, Verset- 14.03.-18.03. zung, Kündigung) betreffen unmittelbar die 09.05.-13.05. Menschen im Betrieb und verpflichten damit 10.10.-14.10. im besonderen Maße die Schwerbehinderten- vertretung (SBV), zur verantwortungsbewuss- Beginn: Montag, 12:00 Uhr Ende: Freitag, 12:00 Uhr ten Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, • Überblick über die Rechtsnormen 94505 Bernried bei Deggendorf und ihre Bedeutung Seminarkosten: 995 € plus MwSt • Verfahren und Fristen Unterkunft & Verpflegung : 640 € Was sagt das Gesetz dazu? bei Vorabendanreise 760 € • Beteiligungsrechte (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) - bei der Berufsbildung - bei Einstellung, Versetzung, Eingruppierung • Die besonderen Rechte der SBV bei Bewerbungen bzw. Einstellungen und Versetzungen Rechtliche Grundlagen: BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Kündigungsarten und Fristen SGB IX § 179 (4+8) - personenbedingte Kündigung BPersVG § 46 (6) - verhaltensbedingte Kündigung oder Länder- bzw. Kirchengesetze - betriebsbedingte Kündigung • Der Kündigungsschutz für schwerbehin- derte Menschen und die Zusammenarbeit mit den Integrationsämtern • Unterrichtungs- und Vorlagepflicht des Arbeitgebers • Besondere Rechte der SBV bei Kündigungen • Ist die Stellungnahme der SBV mit ent- scheidend? • Kündigung von Mitgliedern der Interessenvertretung • Strategisches Handeln bei Kündigungsmaßnahmen Ggf. Besuch beim Arbeitsgericht Seite 6
SBV: Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen Was muss ich wissen? Seminarinhalt: Die Kündigung des Arbeitsvertrages, egal ob personen-, verhaltens- oder betriebsbedingt, Termin: ist für die Arbeitnehmer/-innen von existenziel- z.Z. kein Termin geplant ler Bedeutung. Beginn: Montag, 16:30 Uhr Der Gesetzgeber hat deshalb der SBV und Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr dem BR durch die Normen der jeweiligen Ge- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, setze (BetrVG bzw. SGB IX) eine besondere 94505 Bernried bei Deggendorf Verantwortung gegeben. Seminarkosten: Die Stellungnahme für den Arbeitgeber und Unterkunft & Verpflegung: ggf. an das Inklusionsamt erfordert eine be- (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- sondere Betrachtung. Diese kann u.U. aus- tel abzurechnen.) schlaggebend für die endgültige Entscheidung für oder gegen das Kündigungsbegehren sein. Für das strategische Vorgehen der Interes- sensvertretung ist es unerlässlich, die aktuelle Rechtsprechung des BAG zu kennen. Dies Rechtliche Grundlagen: vor allem in Hinblick aufgrund der Änderungen BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 durch das BTHG. SGB IX § 179 (4+8) BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Überblick über die Rechtsnormen und ihre Bedeutung • Besonderer Kündigungsschutz z.B. für schwerbehinderte Menschen • Kündigungsverbote und Unwirksamkeits- gründe der Kündigung • Kündigungsarten – und gründe - personenbedingte Kündigung - krankheitsbedingte Kündigung - verhaltensbedingte Kündigung - die betriebsbedingte Kündigung • Änderungskündigung • Aufhebungsvertrag • Verfahren und Fristen • Anhörung und Stellungnahme der SBV • Evtl. Besuch und Besprechung einer Ar- beitsgerichtsverhandlung Seite 7
SBV: Fresh-up Gesetzliche Änderungen und Auffrischung Seminarinhalt: Neue gesetzliche Regelungen (z.B. BTHG Termin: oder AGG) werden in diesem Seminar für die z.Z. kein Termin geplant Schwerbehindertenvertretung vermittelt bzw. Beginn: Montag, 16:30 Uhr „verschüttetes“ Wissen erneuert. Ende: Freitag, 12:00 Uhr Dieses benötigt die SBV für ihre tägliche Arbeit Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, mit den Kolleginnen und Kollegen am Arbeits- 94505 Bernried bei Deggendorf platz. Seminarkosten: Dadurch wird diese zum kompetenten An- sprechpartner, auch für den Betriebs- oder Per- Unterkunft & Verpflegung : sonalrat, externe Stellen und vor allem für den (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Arbeitgeber. tel abzurechnen.) Teilnehmerorientiert werden die Punkte aufge- griffen, die im betrieblichen Alltag zur Erledi- gung der Aufgaben notwendig sind. • Erfahrungsaustausch und daraus Rechtliche Grundlagen: resultierende Möglichkeiten eigener BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Arbeitsschritte SGB IX § 179 (4+8) BPersVG § 46 (6) • Probleme beim Antragsverfahren und die oder Länder- bzw. Kirchengesetze Möglichkeiten des Widerspruchs • Rechte und Pflichten der Schwerbehinder- tenvertretung gegenüber der gesetzlichen Interessensvertretung und dem Arbeit- geber • Arbeitsorganisation bei (Nicht-) Frei- gestellten • Stellvertretung – wann und wie? • Inner- und außerbetriebliche Zusammen- arbeit (Erfahrungen und Problembearbei- tung) • Aktuelle Rechtsprechung zum SGB IX • Eventuell Besuch einer Verhandlung im Arbeitsgericht Seite 8
Versammlung der schwerbehinderten Menschen im Betrieb Seminarinhalt: Die Schwerbehindertenvertretung (SBV) hat Termin: das Recht, mindestens einmal im Kalender- Zurzeit kein Termin geplant jahr eine Versammlung der schwerbehinder- Beginn: Montag, 16:30 Uhr ten Menschen im Betrieb oder in der Dienst- Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr stelle durchzuführen. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Diese Versammlung bietet der Schwerbe- 94505 Bernried bei Deggendorf hindertenvertretung die Gelegenheit, ihre Seminarkosten: 945 € plus MwSt Arbeit darzustellen und die schwerbehinder- Unterkunft & Verpflegung: 456 € ten Kolleginnen und Kollegen umfassend zu (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- informieren. tel abzurechnen.) • Warum eine Schwerbehinderten-ver- sammlung nach dem SGB IX durchgeführt werden soll? • Die Rechtsgrundlagen für die SBV und für Rechtliche Grundlagen: die Teilnehmenden. BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Grundlagen dafür sind gesetzlichen Rege- SGB IX § 179 (4+8) lungen, die für den Betriebs- bzw. Perso- BPersVG § 46 (6) nalrat gelten. oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Wie kann ein Fragebogen für die Schwer- behinderten zur Versammlung aussehen? • Was muss ich mit dem Arbeitgeber verhandeln? • Einladungsorganisation und was muss ich beachten. • Welche Gäste und Referenten "kommen an" und wen lade ich ein? • Was muss ich und was darf ich? • Was tun, dass die Veranstaltung gut be- sucht wird? • Wer führt durch die Versammlung und was ist dabei zu beachten? • Was muss ich als Redner/in beachten? • Erarbeiten einer Checkliste zur Vorbereitung und Durchführung einer Versammlung. Seite 9
Bernrieder SBV-Tage Nachteilsausgleich schwerbehinderter Menschen im Bewerbungsprozess, insbesondere die Prüfpflicht gemäß § 164 Abs. 1 SGB IX Termin: Seminarinhalt: 04.07.-07.07. Schwerbehinderte Menschen haben im be- Beginn: Montag, 16:30 Uhr ruflichen Alltag oftmals einen Nachteil ge- Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr genüber nichtbehinderten Menschen. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf Der Gesetzgeber hat Normen geschaffen, um diesen Nachteil zu reduzieren, um vor Seminarkosten: 945 € plus MwSt allem im Bewerbungsprozess für Chancen- Unterkunft & Verpflegung : 456 € gleichheit zu sorgen. Eine Chancengleich- (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- heit kann es aber nur geben, wenn alle Be- tel abzurechnen.) teiligten am Bewerbungsprozess ihre Rechte und Pflichten kennen und leben. Das Seminar soll einen Überblick über den Ablauf einer Stellenbesetzung vermitteln Rechtliche Grundlagen: und über die Rechte aller Beteiligter. BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX § 179 (4+8) • Der Bewerbungsprozess BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Beteiligungsrechte der SBV am Be- werbungsverfahren • Normzweck des § 164 (1) SGB IX • Interne Prüfpflicht des Arbeitgebers • Erörterung mit der SBV • Externe Prüfpflicht des Arbeitgebers bei der Agentur für Arbeit • Einsichtsrechte der SBV in Bewer- Gastreferent: bungsunterlagen • Rolle der SBV im Bewerbungs- Dr. Christian Schwarz gespräch. • Beteiligungsrechte von BR/PR und (Arbeitsrichter) MAV bei Besetzung von Arbeits- plätzen • Einführung bzw. Umsetzung der Prüfpflicht in Betrieben und Dienst- stellen Seite 10
Inklusionsvereinbarung (K)ein zahnloser Tiger!? Seminarinhalt: Nach den Vorschriften des SGB IX muss der Termin: Arbeitgeber mit der Schwerbehindertenvertre- 21.02.-25.02. tung und dem Betriebs-, bzw. Personalrat eine Beginn: Dienstag, 16:30 Uhr verbindliche Inklusionsvereinbarung treffen. Ende: Freitag, 12:00 Uhr Diese Inklusionsvereinbarung enthält Rah- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, menvereinbarungen, die die Inklusion / In- 94505 Bernried bei Deggendorf tegration schwerbehinderter Menschen in den Seminarkosten: 995 € plus MwSt betrieblichen Ablauf regeln soll. Unterkunft & Verpflegung: 608 € Die Inklusionsvereinbarung ist eine Möglich- (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- keit, die Praxis der Teilhabe im Betrieb zum tel abzurechnen.) positiven zu verändern. In diesem Seminar erarbeiten sich die Teil- nehmenden die Grundsätze der UN-Behinder- tenrechtskonvention, ihre Möglichkeiten und Grenzen. Rechtliche Grundlagen: Das Seminar informiert über die praktische BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Ausgestaltung von Inklusionsvereinbarungen SGB IX § 179 (4+8) auf der betrieblichen (örtlichen) Ebene und BPersVG § 46 (6) ihre Konsequenzen und liefert die Grundlage oder Länder- bzw. Kirchengesetze zu einer Vereinbarung, die im Betrieb weiter- entwickelt werden kann. • Grundsätze der UN-Behindertenrechts- konvention und ihre Bedeutung • Möglichkeiten und Grenzen des Überein- kommens • Aufgaben der SBV nach SGB IX • Rechtliche Handlungsmöglichkeiten • Themen, Ziele und Inhalte einer Inklusi- onsvereinbarung • Umgang mit Verhandlungspartnern bei In- klusionsvereinbarungen Wie komme ich zum Ziel? • Einflussfaktoren auf betrieblicher Ebene und wie gehe ich damit um? • Eckpunkte einer Inklusionsvereinbarung Seite 11
Rechte und Aufgaben der Gesamt- bzw. Konzernschwerbehindertenvertretung (auch für die Stellvertretung) Seminarinhalt: Sie sind nun einige Zeit im Amt. Termin: Haben Erfahrungen als SBV gesammelt. Zurzeit kein Termin geplant Die Grundlagenseminare wurden besucht. Beginn: Montag, 16:30 Uhr Sind nun mit Paragrafen „vollgestopft“. Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr Haben aber immer noch das Gefühl nicht ge- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, nügend zu wissen. 94505 Bernried bei Deggendorf Ihre Rechte und Aufgaben als GSBV bzw. als Seminarkosten: KSBV sind immer noch im Nebel? Unterkunft & Verpflegung: Dann sind Sie hier richtig! (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Denn in diesem Seminar befassen wir uns nur tel abzurechnen.) mit ihren Rechten und Aufgaben als GSBV bzw. KSBV, die das SGB IX vorgibt. Diese zu kennen ist enorm wichtig, denn erst dadurch sind sie in der Lage ihre SBVn und ggf. die Kolleginnen und Kollegen im Betrieb Rechtliche Grundlagen: effizient zu vertreten. BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX § 179 (4+8) • Bin ich auch korrekt gewählt? BPersVG § 46 (6) • Für wen bin ich zuständig? oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Zusammenarbeit mit GBR / KBR • Sitzungen / Ausschüsse • Mandat und Beruf vereinbaren • Arbeitsbefreiung / Schulungsanspruch • Besonderheiten für die Stellvertretung • Geheimhaltungspflicht contra Öffentlichkeitsarbeit Worüber und mit wem darf ich reden? • Versammlung für die SBVn • Streitigkeiten – wie regeln? • Aktuelle Rechtsprechung dazu Seite 12
6 Wochen krank – und dann? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Eine Herausforderung für den BR/PR/MAV und die SBV? Seminarinhalt: Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX betont die Termin: Prinzipien „Prävention vor Rehabilitation“ und 09.05.-13.05. „Rehabilitation vor Rente“. Dennoch werden 24.10.-28.10. jährlich 500.000 Beschäftigte krankheitsbedingt Beginn: Montag, 16:30 Uhr gekündigt. Hier hat das SGB IX den Arbeitge- Ende: Freitag, 12:00 Uhr bern bereits im Mai 2004 !!!! eine gestaltende Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Managementaufgabe zugewiesen. 94505 Bernried bei Deggendorf Mit dem § 167 Abs. 2 SGB IX (Prävention) wer- Seminarkosten: 995 € plus MwSt den alle Arbeitgeber verpflichtet, Maßnahmen Unterkunft & Verpflegung: 608 € zur Wiedereingliederung und zum Erhalt des (Unterkunft und Verpflegung ist jeweils direkt mit Arbeitsplatzes von langzeitkranken Mitarbeitern dem Hotel abzurechnen.) zu ergreifen (betriebliches Eingliederungsma- nagement). Die betriebliche Umsetzung von Prävention und Eingliederungsmanagement hängt aber im Wesentlichen vom Engagement der Rechtliche Grundlagen: Schwerbehindertenvertretungen und der BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Betriebs- bzw. Personalräte ab. Erst der SGB IX § 179 (4+8) Abschluss einer Betriebs- bzw. Dienstverein- BPersVG § 46 (6) barung gewährleistet vertrauensbildende oder Länder- bzw. Kirchengesetze Regelungen für die betroffenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. • Gesetzliche Grundlagen nach dem SGB IX und BetrVG / PVG Alois R. von der EDEKA meint: • Ziele des betrieblichen Eingliederungsma- Die besten und effektivsten Seminare sind die, von de- nagements (BEM) nen man voll motiviert und mit jeder Menge erarbeite- tem Fachwissen ausgestattet wieder nach Hause fährt. • Der präventive Ansatz des SGB IX und der Dies trifft auf KomSem-Seminare und auf Hans-Peter Gesundheitsbegriff des Arbeitsschutzge- VOLL zu. setzes Auf geht's, jetzt machen wir ein richtig gutes BEM! Das Wissen dazu haben wir bekommen! • Prävention und betriebliche Gesundheits- förderung • Handlungsschritte bei der Einführung und Umsetzung des BEM • Zusammenarbeit von SBV und BR / PR • Betriebsnahe Konzepte zur Prävention, In- tegration und Rehabilitation • Erarbeitung einer Musterbetriebs-verein- barung Seite 13
6 Wochen krank – und dann? Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Teil 2 - Aufbauseminar Seminarinhalt: In diesem Seminar geht es um aktuelle Termin: Änderungen im betrieblichen Eingliederungs- 04.10.-07.10. management (BEM) für SBV / BR / PR / MAV, Beginn: Dienstag, 16:30 Uhr die bereits erste Erfahrungen in der prakti- Ende: Freitag, 12:00 Uhr schen Arbeit gesammelt haben. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Wir erarbeiten die Konsequenzen aus der 94505 Bernried bei Deggendorf aktuellen Rechtsprechung zum BEM für die Seminarkosten: 995 € plus MwSt betriebliche Praxis. Unterkunft & Verpflegung: 456 € Außerdem werden diese gesetzlichen (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Änderungen in bestehende Betriebs- bzw. tel abzurechnen.) Dienstvereinbarungen eingearbeitet. Weiterhin geht es um die Zusammenarbeit mit den (geänderten) externen Partnern und den neuem Teilhabeplanverfahren, damit das BEM den Qualitätsansprüchen genügen kann. Rechtliche Grundlagen: BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX § 179 (4+8) • Aktueller „IST“ Stand im Unternehmen BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Prozessentwicklung: Fehler erkennen, ver- meiden und Prozesse optimieren • Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen über- prüfen • Verschiedene Analyseinstrumente kennenlernen und anwenden • Merkmale zur Erkennung einer beruflichen Reha • Arbeits- oder personenbezogen Maßnahmen gezielt erarbeiten • Zielvereinbarungen mit den Betroffenen im BEM vereinbaren • Die richtigen Ansprechpartner zur Unter- stützung finden (intern/extern) • Aufgaben der Reha-Träger • Fristen der Reha-Träger • Teilhabeplanverfahren – Was ist das? • Rolle des Datenschutzes beim BEM • Stärkung der Betroffenenrechte • Qualitätskriterien im BEM • Aktuelle Rechtsprechung Seite 14
Rechtssicherer Schriftverkehr für die SBV - gar nicht so schwer Seminarinhalt: Termine: Bei Anträgen, Stellungnahmen oder 24.01.-27.01.1 förmlichen Mitteilungen an den Arbeitgeber 07.11.-11.11.2 bzw. an diverse Ämter stellt sich immer wieder die Frage: Welche Inhalte gehören rein und Beginn: Montag, 16:30 Uhr wie formuliert man seine Anliegen korrekt und Ende: Freitag, 12:00 Uhr rechtssicher? Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf Worauf es bei Anträgen und Schreiben an Ämter oder Arbeitgeber wirklich ankommt ist Seminarkosten: 995 € plus MwSt unser Thema im Seminar. Unterkunft & Verpflegung: 488 €1 Dabei steht das praktische Üben ganz im 608 €2 Vordergrund. Gemeinsam erstellen wir (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Mustervorlagen, die Sie sofort für Ihre SBV- tel abzurechnen.) Achtung: Termin im Januar beginnt Montag um Arbeit nutzen können. Z.B. für: 10:30 Uhr und endet Donnerstag, 12 Uhr. • Freistellung von der Arbeit und daraus resultierende Ansprüche Teilnahmevoraussetzung: • Stellvertretung anzeigen Grundlagenseminar (SBV-1) • Ausstattung des SBV-Büros Rechtliche Grundlagen: • Rund um den Schulungsbesuch BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Hinzuziehung eines Rechtsanwalts SGB IX § 179 (4+8) BPersVG § 46 (6) • Unterrichtung und Anhörung beim Arbeit- oder Länder- bzw. Kirchengesetze geber einfordern • Behinderungen der SBV-Arbeit unterbinden und Entscheidungen aussetzen Gaby M. aus Hennef dichtet dazu: • Ordnungswidrigkeiten anzeigen Zeit des Abschieds, letzter Worte; Ade zu diesem schönen Orte. • Beteiligung im Einstellungsverfahren Erst schien sie lang, diese eine Woche, • Stellungnahme zu Versetzungen und doch flog sie dahin - trotz der Malloche! Lang ists her, mein letztes Seminar. Kündigungen Wusst gar nicht mehr, wie es bei dir war. • Mehrarbeit ablehnen – aber wie? Paragrafen, Working-Runden, Musterbriefe ... ach, wenn's doch immer so gut liefe! • Anspruch erheben auf einen behinderten- Auch die Gruppe war wieder toll, gerechten Arbeitsplatz die Mustermappe ist wie immer voll. Es wurd geschrieben, gelacht und geredet, • Anfragen auf Kostenübernahme bei gegessen, gesaunt, geschwommen und gekegelt. Behörden verfassen Gestärkt und gebildet fahren wir nun nach Haus und suchen uns alle das nächste Seminar aus. • usw. Ein Lob auf dich als Seminarleiter - Hans-Peter, mach bitte so noch lange weiter!!! Seite 15
Antrag abgelehnt – und dann? Widerspruch, Sozialgericht – die Lösung? Seminarinhalt: Wenn das Antragsbegehren zur Feststel- Termin: lung einer (Schwer)Behinderung nach 03.05.-06.05. § 69 (neu: § 152) SGB IX nicht den Beginn: Montag, 16:30 Uhr erhofften Erfolg bringt sind die Beteiligten oft Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr unschlüssig was und vor allem wie es nun Seminarort: Hotel Götzfried weiter geht. Wutzlhofen 1, 93057 Regensburg Qualifizierter Widerspruch oder ggf. der nächste Schritt – Klage vor dem Sozialge- Seminarkosten: 945 € plus MwSt richt – ist im Regelfall den meisten, egal ob Unterkunft & Verpflegung: 557,50 € Antragsteller oder SBV, völlig unbekannt. (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Die Recherche und die daraus resultierende tel abzurechnen.) Begründungen für diese Schritte ist der Schlüssel zum Erfolg. Ergebnis unbefriedigend Teilnahmevoraussetzung: Ein SBV-Grundlagenseminar • Welche Verfahrensart ist richtig? Widerspruch oder Verschlimmerung? Rechtliche Grundlagen: • Welche Folgen kann eine fehlerhafte BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Antragstellung haben? SGB IX § 179 (4+8) • Kosten, Gutachten, Antragstellung? BPersVG § 46.6 oder Länder- bzw. Kirchengesetze Verfahrensablauf beim Sozialgericht • Anwalt, ja oder nein? • Erfolgsaussichten • Kosten, Gutachten Teilnahme an einer Sitzung des Sozialgerichts • Vorbereitung auf die Themen der anstehenden Sitzung • Erörterung der Entscheidungen Wer hilft dabei und welche Rolle spielt die SBV? Seite 16
Die Gleichstellung nach dem SGB IX Ein Paragraf mit sieben Siegeln? Seminarinhalt: Das Antragsverfahren zur Gleichstellung, ob Termin: für die Schwerbehindertenvertretung oder für 28.03.-01.04. den Betriebs- oder Personalrat, sorgt immer wieder für Unklarheiten, Probleme und Ratlo- Beginn: Montag, 16:30 Uhr Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr sigkeit. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, In diesem Seminar wird eine klare Handlungs- 94505 Bernried bei Deggendorf weise für die Schwerbehindertenvertretung Seminarkosten: 995 € plus MwSt und für den Betriebs- oder Personalrat aufge- zeigt, um in Zukunft kompetent und rechtssi- Unterkunft & Verpflegung: 608 € cher beraten zu können. (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) • Persönliche Voraussetzungen zur Gleichstellung • Rechtliche Hintergründe resultierend aus dem SGB IX Teilnahmevoraussetzung: • Was bringt bzw. bewirkt die Gleichstellung Ein SBV-Grundlagenseminar - für den Betroffenen Menschen? - für den Arbeitgeber? Rechtliche Grundlagen: BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Besprechung und Bearbeiten eines SGB IX § 179 (4+8) Gleichstellungsantrags der BPersVG § 46 (6) Agentur für Arbeit oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Besprechung der Stellungnahme durch die SBV bzw. BR/PR • Tipps zur Begründung, sowohl beim Antrag als auch bei der Stellungnahme • Was kann der Antragsteller bzw. die SBV tun, wenn das Ergebnis negativ ist? • Vom Widerspruch bis zur Klage - was ist sinnvoll? • Aktuelle Rechtsprechung zur Gleichstellung • Zusammenarbeit zwischen der AfA und der SBV Seite 17
Gesundheitsmanagement und Gesundheitsförderung Gesundheit ist ein hohes Gut! Sowohl das eigene Wohlgefühl als auch die persönliche Leistungsfähigkeit hängen von der Termin: Gesundheit ab. 28.11.-02.12. Immer mehr Unternehmen haben diesen Zu- Beginn: Montag, 16:30 Uhr Ende: Donnerstag, 12:00 Uhr sammenhang erkannt und bieten ihren Mitar- beitern Angebote zur Förderung und Erhal- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf tung der Gesundheit an. Seminarkosten: 945 € plus MwSt Das sind häufig Einzelmaßnahmen nach dem „Gießkannenprinzip“. Nur in wenigen Betrie- Unterkunft & Verpflegung: 456 € ben und Dienststellen wird ein betriebliches (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) Gesundheitsmanagement (BGM) bzw. eine prozesshafte betriebliche Gesundheitsförde- rung (BGF) durchgeführt. Der Einbezug der Interessenvertretungen erfolgt häufig (leider) selten. Rechtliche Grundlagen: In diesem Seminar lernen sie, was sich hinter BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 dem Begriff BGM und BGF verbirgt und wie es SGB IX § 179 (4+8) funktionieren kann. Sie erfahren welche Ein- BPersVG § 46 (6) flussfaktoren bei der Implementierung zu be- oder Länder- bzw. Kirchengesetze achten sind und sie sich strategisch in die Dis- kussionen einbringen und überzeugen kön- nen. • Begriffsbestimmung BGM und BGF • Betriebliche Situation • Was ist bekannt? • Was wird bereits eingesetzt? • Organisatorische/Strukturelle und perso- nelle Ressourcen • Instrumente, Maßnahmen und Möglichkeiten beim BGM • Finanzielle und personelle Unterstützungs- möglichkeiten (von extern) Jede Investition in die Belange der • Ansatzpunkte für BGM/BGF in den Schwerbehinderte kann eine verschiedenen Gesetzen Investition in die eigene Zukunft (u.a. SGB V, VII; IX) sein, denn jeder kann morgen • Meine Rolle in betrieblichen Veranstaltun- selbst ein Betroffener sein. gen zum Thema Gesundheit • Möglichkeiten der Umsetzung im Betrieb bzw. Dienststelle Seite 18
„Minderleister“ - Was bedeutet das? Ursachen, Indikatoren und Handlungsmöglichkeiten für BR, PR, MAV und SBV Seminarinhalt: „Minderleister“ oder „Low Performer“ werden Termin: sie genannt! Der Begriff selbst hat schon eine fragwürdige 21.03.-25.03. und etwas abwertende Komponente. Für Be- schäftigte ist hiermit die unangenehme Tatsa- Beginn: Montag, 16:30 Uhr Ende: Freitag, 12:00 Uhr che verbunden, dass Leistung immer mehr be- messen und beurteilt wird. Dies führt im Zweifel Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, dazu, dass eine Abwärtsspirale in Gang ge- 94505 Bernried bei Deggendorf setzt wird, da die gewünschte Leistung durch Seminarkosten: 1.090 € plus MwSt den zunehmenden Druck immer weniger er- bracht werden kann. Unterkunft & Verpflegung: 608 € Leistungsminderungen können unterschied- (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- lichste Ursachen haben, denen im Seminar tel abzurechnen.) nachgegangen werden soll. Die mit der Problemstellung verbundenen ar- beitsrechtlichen und betriebsverfassungsrecht- lichen Fragen sollen geklärt werden. Hierdurch sollen die Teilnehmenden einschätzen können, welche Handlungsmöglichkeiten es für BR, PR, MAV und SBV und betroffene Beschäf- tigte gibt. • Ursachen für Leistungsminderung Rechtliche Grundlagen: (z.B. Überforderung, Krankheit, fehlende BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Bereitschaft, u.a.) SGB IX § 179 (4+8) • Indikatoren für Leistungsmängel BPersVG § 46 (6) • Leistungsbemessung am Beispiel oder Länder- bzw. Kirchengesetze „Leistungsorientierter Bezahlung“ • Kriterien zur systematischen Leistungsbewertung • Arbeiten mit Zielen und Zielerreichungsge- sprächen • Einstellungs- und Mitarbeitergespräche • Was ist Arbeitsfähigkeit (AF)? Was fördert bzw. senkt die AF • Wie kann man AF positiv beeinflussen? Gundula W. meint dazu: Maßnahmen und Umsetzung • Das Haus der Arbeitsfähigkeit Ein absolut zu empfehlendes Seminar! • Implementierung im Rahmen des Betriebli- Die interessanten, praxisnahen Inhalte wurden in chen Gesundheitsmanagements (BGM) Verbindung mit verständlichem rechtlichem Hinter- • Mitwirkungsrechte betrieblicher Interessen- grund und Realbeispielen gemeinsam in der Gruppe vertretungen im Rahmen des BGM erarbeitet. Arbeitsrechtliche Informationen fanden pa- • Betriebliche Fortbildung rallel Ihren Platz. • Arbeitsrechtliche Sanktionen, wie z.B.: Mein Lerneffekt fiel dementsprechend aus. Abmahnung, Kündigung, Versetzung, Wer kann, sollte unbedingt hingehen. Herabgruppierung • Aufhebungsverträge • Mitwirkungsrechte der betrieblichen Inte- ressenvertretungen • Ggf. Besuch bei einem Arbeitsgericht Seite 19
Arbeitsrecht -1 für die Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs- bzw. Personalrat Seminarinhalt: Die Aufgaben für die Interessenvertretungen Termin: werden immer komplexer. Ob Fragen zur 04.04.-08.04. Besetzung von Arbeitsplätzen, Arbeitsvertrag, Diskriminierung oder Befristung – die Interes- Beginn: Montag, 12:00 Uhr senvertretung ist oft gefordert, weil das Ende: Freitag, 12:00 Uhr Vertrauen der Menschen im Betrieb oft auf sie Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, fokussiert ist. 94505 Bernried bei Deggendorf SGB IX, BetrVG und BPersVG fordern eine Seminarkosten: 1.090 € plus MwSt Überwachungspflicht der einschlägigen Unterkunft & Verpflegung: 640 € Gesetze und Verordnungen. Diese Kenntnisse bei Vorabendanreise 760 € werden hier vermittelt. (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) • Grundlagen des Arbeitsrechts − SGB IX; BetrVG; BPersVG − Weitere arbeitsrechtliche Normen und deren Auslegung − Allg. Einführung ins Arbeitsrecht − Aufbau der Arbeitsgerichtsbarkeit Rechtliche Grundlagen: − Allg. Gleichbehandlungsgesetz (AGG) BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Das Arbeitsverhältnis vom Bewerbungs- SGB IX § 179 (4+8) verfahren bis hin zum Arbeitsvertrag BPersVG § 46 (6) oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Worauf ist bei der Besetzung von Arbeits- plätzen zu achten? − Stellenausschreibung − Prüfpflicht des Arbeitsgebers − Bewerbung − Einstellung/Eingruppierung • Bewerbungsgespräch − Zulässige und unzulässige Fragen • Arbeitsvertrag − Rechtswirksamkeit − Haupt- und Nebenpflichten • Befristete Arbeitsverträge − Zeitbefristung und Sachgrund • Direktionsrecht des Arbeitgebers • Praktische Anwendung – Fallbeispiele Besuch einer Arbeits- gerichtsverhandlung Seite 20
Arbeitsrecht -2 für die Schwerbehindertenvertretung sowie Betriebs-/Personalrat Seminarinhalt: Die Aufgaben für die Interessenvertretungen werden immer komplexer. Ob Fragen zur Termine: Besetzung von Arbeitsplätzen, Arbeitsvertrag, 16.05.-20.05. Diskriminierung oder Befristung – die Interes- 14.11.-18.11. senvertretung ist oft gefordert, weil das Ver- trauen der Menschen im Betrieb oft auf sie fo- Beginn: Montag, 12:00 Uhr kussiert ist. Ende: Freitag, 12:00 Uhr SGB IX, BetrVG und BPersVG fordern eine Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Überwachungspflicht der einschlägigen Ge- 94505 Bernried bei Deggendorf setze und Verordnungen. Diese Kenntnisse Seminarkosten: 1.090 € plus MwSt werden hier vermittelt. Unterkunft & Verpflegung: 640 € • Arbeitszeit bei Vorabendanreise 760 € - Arbeitszeitgesetz (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- - Beginn und Ende tel abzurechnen.) - Lage der Pausen (Überwachungspflicht) • Reduktion von Arbeitszeit (Teilzeit) • Mehrarbeit Rechtliche Grundlagen: BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Urlaub als Anspruch SGB IX § 179 (4+8) - Urlaubsplanung BPersVG § 46 (6) - Sozialauswahl bei konkurrierenden oder Länder- bzw. Kirchengesetze Urlaubswünschen - Zusatzurlaub nach SGB IX • Krankheit - Anzeige- und Nachweispflicht - AU-Bescheinigung - Entgeltfortzahlung • Versetzung • Fragen rund um die Abmahnung - Rechtlich korrekt abmahnen - Reaktionsmöglichkeiten • Kündigungsschutz • Beendigung von Arbeitsverhältnissen • Reaktion auf Änderungskündigung • Praktische Anwendungen – Fallbeispiele Besuch einer Arbeits- gerichtsverhandlung Seite 21
Rund um die Rente (nicht nur) für schwerbehinderte Menschen Seminarinhalt: Die Möglichkeiten, flexibel in den Ruhestand Termin: zu gehen, sind in den letzten Jahren mehr- 31.01.-01.02. fach verändert worden. Beginn: Montag, 10:00 Uhr Dies führt bei Beschäftigten häufig zu Ende: Dienstag, 15:00 Uhr Irrtümern, falschen Erwartungen und uner- Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, warteten finanziellen Einschnitten. 94505 Bernried bei Deggendorf In diesem Seminar werden Kenntnisse über Seminarkosten: 545 € plus MwSt gesetzliche Leistungen von und mit einer Unterkunft & Verpflegung: 200 € Referentin der Deutschen Rentenversiche- bei Vorabendanreise 304 € rung (DRV) vermittelt. (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) Somit sind Sie in der Lage individuell mögli- che Hilfen zu erkennen und aufkommende Fragen im Betrieb oder in der Dienststelle zur Rente bzw. Rehabilitation aufzugreifen und somit bei Antragstellung unterstützend Rechtliche Grundlagen: tätig zu sein. BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 • Renten wegen verminderter SGB IX § 179 (4+8) BPersVG § 46 (6) Erwerbsfähigkeit oder Länder- bzw. Kirchengesetze • versicherungsrechtliche und medizini- sche Voraussetzungen für diese Renten • Hinzuverdienstgrenzen • Regelaltersrenten und vorgezogene Altersrenten • Besondere Situation von schwerbehinderten Menschen • flexible Altersgrenzen und diverse Abschläge • Antragsverfahren und Rentenbescheid • Hinweise über Abläufe beim Verwaltungsverfahren Seite 22
Du tust Gutes – wissen das die anderen? Die Arbeit im Betrieb öffentlich machen Seminarinhalt: Verständnis für die Belange schwerbehinder- ter Menschen zu wecken, ist nicht immer Termin: leicht. 07.03.-11.03. In diesem Seminar geht es darum wie mit Beginn: Montag, 12:00 Uhr gezielter Öffentlichkeitsarbeit Vorurteile aus- Ende: Freitag, 12:00 Uhr zuräumen und ein harmonisches Miteinander im Betrieb zu fördern sind. Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, 94505 Bernried bei Deggendorf Dazu sind Mittel der betrieblichen Öffentlich- Seminarkosten: 1090 € plus MwSt keitsarbeit hervorragend geeignet. Aber wie, außer in der Versammlung, tätig wer- Unterkunft & Verpflegung : 640 € bei Vorabendanreise 760 € den? Was gibt es noch für Lösungen? (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- Wir wollen gemeinsam die vielfältigen Mög- tel abzurechnen.) lichkeiten der betrieblichen Öffentlichkeitsar- beit erkennen und das dazu notwendige Knowhow erarbeiten. • Rechtliche Grundlagen (SGB IX, Rechtliche Grundlagen: BetrVG, PVG, Presserecht usw.) BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 SGB IX § 179 (4+8) • Öffentlichkeitsarbeit als betriebliche BPersVG § 46 (6) Informationsarbeit oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Stellenwert der Öffentlichkeitsarbeit im Rahmen eines Infokonzeptes • SB- Versammlungen im Betrieb und meine Möglichkeiten • Formen der Darstellungen, ihre Grenzen und Möglichkeiten • Journalistische Formen für Texte • Texte für Einladungen und Infoblätter zündend formulieren • Intranet, Flugblätter, Plakate und das "Schwarze Brett" gestalten • Artikel für die Betriebszeitung und das BR bzw. PR-Info schreiben • Stellenwert elektronischer Medien Seite 23
Datenschutz im Büro von SBV / BR / PR / MAV Seminarinhalt: Schwerbehindertenvertretung (SBV), Betriebs- Termin: räte (BR), Personalräte (PR) und Mitarbeiter- 01.02.-04.02. vertretungen (MAV) erhalten und verarbeiten im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit eine Beginn: Dienstag, 16:30 Uhr Vielzahl von Arbeitnehmerdaten. Ende: Freitag, 12:00 Uhr Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Egal ob diese vom Arbeitgeber oder von Be- 94505 Bernried bei Deggendorf troffenen geliefert werden – für alle gilt das Seminarkosten: 945 € plus MwSt Datenschutzrecht – die neue Datenschutz- grundverordnung (EU-DSGVO). Unterkunft & Verpflegung: 456 € Montagsanreise 608 € Um Verstöße gegen den Arbeitnehmerdaten- (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- schutz zu vermeiden, müssen die Regelungen tel abzurechnen.) der jeweiligen Gesetze sowie das Daten- schutzrecht bekannt sein. Für welche Zwecke wir die Arbeitnehmerdaten benutzen dürfen und welchen Verschwiegen- Rechtliche Grundlagen: heits- bzw. Dokumentationspflichten wir dabei BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 unterliegen, ist Thema in diesem Seminar. SGB IX § 179 (4+8) BPersVG § 46 (6) Themenschwerpunkte: oder Länder- bzw. Kirchengesetze • Grundlagen des Arbeitnehmerdaten- schutzes • Persönlichkeitsschutz in den jeweiligen Gesetzen • Informationsanspruch der SBV, BR, PR und der MAV gegen den Arbeitgeber • Grenzen des Austausches von Arbeitneh- merdaten zwischen Arbeitgeber und SBV, BR / PR / MAV • Erhebung von Arbeitnehmerdaten • Arbeitnehmerdatenschutz bei Einsicht in Entgeltlisten und Personalunterlagen • Verschwiegenheitspflicht • Arbeitnehmerdatenschutz im Rahmen von Sitzungen • Übermittlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zusammenarbeit mit Aufsichtsbehör- den wie z.B. Integrationsamt oder Agentur für Arbeit • Folgen von Datenschutzverstößen Seite 24
Umgang mit psychischen Erkrankungen am Arbeitsplatz Teil 1 Seminarinhalt: Psychische Erkrankungen nehmen auch am Termine: Arbeitsplatz immer mehr zu. 28.03.-01.04. KollegInnen und Vorgesetzte reagieren oft 10.10.-14.10. hilflos, wenn sie mit betroffenen MitarbeiterInnen konfrontiert sind. Beginn: Montag, 16:30 Uhr Betriebliche Interessenvertretungen Ende: Freitag, 12:00 Uhr (BR/PR/SBV/MAV) sind mit der spezifischen Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, Problematik besonders herausgefordert. 94505 Bernried bei Deggendorf Mit gezielten Informationen über verschiedene Seminarkosten: 1.090 € plus MwSt Krankheitsbilder gewinnen Sie mehr Sicher- Unterkunft & Verpflegung: 608 € heit im Umgang mit den betroffenen (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- KollegInnen und lernen alternative Handlungs- tel abzurechnen.) und Verhaltensweisen in schwierigen Situationen kennen. Psychische Erkrankungen • Entstehung von „Störungen aller Art“ • Formen psychischer Krankheiten Rechtliche Grundlagen: • Symptome: innerer Zustand und BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 Verhaltensweisen SGB IX § 179 (4+8) • Hinweise zum Erkennen von BPersVG § 46 (6) Veränderungen oder Länder- bzw. Kirchengesetze Auswirkungen am Arbeitsplatz: • Besondere Bedürfnisse und Probleme • Gestaltung des Arbeitsumfeldes Konstruktiver Umgang in schwierigen Situationen • Die Grundbedürfnisse des Menschen: Beachtung, Anregung und Struktur • Die Grundhaltung: Dimetria in Straubing Ich bin ok - Du bist ok • Erfolgreiches Problemlösen • Gesprächsführung • Handlungsleitlinien Professionelle Unterstützung und Zusammenarbeit • Psychiatrische Grundversorgung • Sozialtherapeutische Angebote Besuch in einer Einrichtung dazu Seite 25
Umgang mit psychischen Erkrankungen Teil 2 - Aufbauseminar Psychische Belastungen vermeiden und psychischen Erkrankungen vorbeugen Seminarinhalt: Das Seminar richtet sich an Betriebs- und Per- sonalräte sowie Mitarbeiter- und Schwerbehin- Termin: dertenvertretungen, die sich bereits mit dem 07.11.-11.11. Thema psychische Erkrankungen am Arbeits- platz beschäftigt haben. Beginn: Montag, 16:30 Uhr Ende: Freitag, 12:00 Uhr Im diesem lag der Schwerpunkt auf der Sensibilisierung für psychische Erkrankungen Seminarort: Bernrieder Hof, Bogener Str. 9, im Betrieb und dem Umgang mit den individuell 94505 Bernried bei Deggendorf betroffenen Personen. Seminarkosten: 1.090 € plus MwSt Das Aufbau Seminar stellt nun die betriebli- Unterkunft & Verpflegung: 608 € chen Maßnahmen in Sachen psychischer Belastungen der Arbeit in den Vordergrund. (Unterkunft und Verpflegung ist direkt mit dem Ho- tel abzurechnen.) Auf der Grundlage der Erfahrungen, die Ihr in der Zwischenzeit mit dem Thema im Betrieb gesammelt habt und dem daraus folgenden Handlungsbedarf, erarbeiten wir geeignete be- triebliche Instrumente, um psychischen Belastungen zu begegnen und betriebliche Rechtliche Grundlagen: Präventions- und Integrationsmaßnahmen BetrVG § 37 (6) i.V. mit § 40 einzuleiten. SGB IX § 179 (4+8) Folgende Fragen werden uns beschäftigen: BPersVG § 46 (6) • Welche Erfahrungen haben wir in der oder Länder- bzw. Kirchengesetze Zwischenzeit mit dem Thema psychischer Erkrankungen im Betrieb gemacht? • Wo ist Handlungsbedarf entstanden? • Welche Arbeitsbedingungen brauchen Menschen mit psychischen Erkrankungen? • Wie können die psychomentalen Arbeits- bedingungen verändert werden? • Welche Rolle spielt dabei der BR/PR/MAV/SBV? • Welche bereits vorhandenen Instrumente der Integration und Gesundheitsprävention können wir nutzen? • Umsetzung des BEM bei psychischen Er- krankungen • Wie können die Instrumente des betr. Gesundheitsmanagements auf psychosozi- ale Risikofaktoren übertragen werden? • Psychomentale Gefährdungsbeurteilung • Wie müssen neu zu initiierende Instrumente aussehen bzw. an die bereits bestehenden angepasst werden? • Eckpunkte für eine Betriebs- oder Dienstver- einbarung „Psychische Erkrankungen bzw. Belastungen“ Seite 26
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