SGB XII Grundsicherung nach dem - Merkblatt für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen - Fliedners

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SGB XII Grundsicherung nach dem - Merkblatt für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen - Fliedners
Fliedners

  Grundsicherung nach dem
           SGB XII

Merkblatt für Menschen mit Behinderung und ihre
Angehörigen

Betreuerversammlung am 21.05.2019

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Wesentliche Veränderungen durch das BTHG
Bisher                            Künftig
o Sozialhilfe trägt gesamte          o Trennung der
   Kosten Unterbringung                Leistungen
   Wohnstätte

                                        Bewohner zahlt selbst
                                       (daher Grundsicherung)

                                       Eingliederungshilfe zahlt

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         Warum Grundsicherung

  Mit dem neuem BTHG werden Betreuungsleistungen
  und Grundsicherungsleistungen getrennt

o es gibt dann 2 Vertragsbestandteile

o ähnlich wie bei Hartz IV muss dann die
  Grundsicherung für die Miete, Verpflegung und für
  den „Barbetrag“ eingesetzt werden

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Fliedners bietet aber selbstverständlich auch
weiterhin das „Komplettpaket“ an
    Leistungserbringung aus einer Hand

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  Grundsicherung                                            Wohn- und
Eingliederungshilfe                                      Betreuungsvertrag

             erweiterte Prüfrechte der Leistungsträger

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Grundlagen: Broschüre des bvkm „Grundsicherung nach dem SGB XII“
oder www.bvkm.de

Regelungen stehen im 4. Kapitel SGB XII (§§ 41-46b)
„Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“
Anspruchsberechtigter Personenkreis:
Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (das ist derzeit
bei allen Bewohnern festgestellt), die ihren notwendigen Lebensunterhalt
nicht oder nicht ausreichend selber bestreiten können

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        Wo ist die Grundsicherung zu
                beantragen?
  beim zuständigen Sozialamt
o Antragsformular siehe Link:
  https://www.lindlar.de/fileadmin/gemeinde/Formulare/Grundsic
  herungserstantrag.pdf

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Unsere Bewohner und deren Angehörige erhalten Hilfe
bei Frau Zimmermann und Herrn Schnitzer in der
Teilhabeberatung Fliedners am Standort
BRB/Schmerzke

     Stefanie Zimmermann                  Wilfried Schnitzer
     Telefon 03381 / 52 95 35             Telefon 03381 / 52 95 64
     Mobil     0160 / 68 953 32           Mobil      0151 / 527 222 34
     E-Mail    szimmermann@lafim.de       E-Mail    wschnitzer@lafim.de

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  Was wird geprüft und durch wen?
  Prüfung Einkommens- und Vermögenssituation durch
  das Sozialamt (immer)
  Prüfung der Erwerbsminderung durch Rententräger,
  entfällt wenn:
o Antragsteller bereits dauerhaft
  Erwerbsminderungsrente beziehen
o Antragsteller welche eine WfbM oder FBB besuchen
o im Alter

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    Was wird angerechnet/was nicht
o jegliches Einkommen aus Rente und WfbM
o Vermögen
  nicht angerechnet werden:
o Pflegegeld
o Blindengeld
o Kindergeld, wenn es nicht an die Antragsteller weiter
   geleitet wird und die Eltern Unterhaltsaufwendungen
   nachweisen können

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            Werkstatteinkommen
 Seit 01.Januar 2018 gilt
o das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52€ wird nicht angerechnet
   Beispiel:
                Werkstattbruttoeinkommen:              146,00€
                -Arbeitsförderungsgeld                - 52,00€
Verbleibendes Werkstattbruttoeinkommen                     94€
                         1. Freibetrag              -47,75€ (bleiben 46,25€)
                         2. Freibetrag             - 23,13€
                      - 3.Arbeitsmittelpauschale   - 5,20€
-Freibetrag ergibt sich
1.aus 47,75€(ein achtel der Regelbedarfsstufe 2 derzeit 382€)
2. aus 23,13€ ( 50% der bleibenden 46,25€)
  Anrechnung an Grundsicherung 17,92€
        Fazit: Für den Bewohner bleiben 128,70€
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              Ausbildungsgeld im
             Berufsbildungsbereich
 Antragsteller erhalten derzeit im 1. Jahr 67€ und im 2. Jahr 80€
Ausbildungsgeld
o Laut Urteil des BSG darf das Ausbildungsgeld nicht auf die
  Grundsicherung angerechnet werden
o Geschieht es dennoch, sollte Widerspruch eingelegt werden

 Hilfe unter : https://www.bvkm.de/

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     Geschütztes Vermögen

Barbeträge und Geldwerte bis zu einem Betrag von
5000,00€

Erbschaften werden mit eingerechnet

Hinweis: Errichtung eines Behindertentestamentes

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Wann werden Eltern in die finanzielle
       Pflicht genommen

    bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr
    als 100.000 € eines Elternteils

    Max. 25,19€ im Monat als Kostenbeitrag

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  Inhalt der Grundsicherung nach SGB XII
         Regelbedarfssatz 2 bei Bewohner – derzeit 382 €

                Aufwendung für Verpflegung, Unterkunft, Heizung
                und Warmwasserversorgung
                  2,3% bei dezentraler Wasserversorgung ( ABW)
             Mehrbedarf von 35% des Regelbedarfs bei
             nachgewiesener Behinderung und gewährter
Eingliederungshilfe
             Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes bei Besitz
             eines SBA mit Merkzeichen „G“ oder „aG“(72,08€)
             Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung

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Inhalt der Grundsicherung nach SGB XII
        Regelbedarfssatz 1 – derzeit 424 €
       Übernahme von Kranken- und
       Versicherungsbeiträgen
       Mehrbedarf bei werdenden Müttern
       Mehrbedarf bei alleinerziehenden Elternteilen
   Einmalige Bedarfe sind:
           Erstausstattung Wohnung
           Erstausstattung Bekleidung
           Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt
           Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe
           und therapeutische Geräte, sowie deren Miete

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Inhalt des Regelbedarfssatz(RBS)
          Von den 424€ muss bezahlt werden:
         Bewohner erhalten 382€ (RBS 2)

Ernährung, Kleidung,                  Kosten für
Körperpflege, Hausrat,                Haushaltsenergie
persönliche Bedürfnisse

  Antragsteller im ABW werden dem RBS 1
  zugeordnet, außer sie leben in einer
  lebenspartnerähnlichen Gemeinschaft zusammen,
  dann RBS 2(Partner erhält 382€)
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Was ist zu beachten

    Mittagessen in der WfbM wird angerechnet, außer
                im Berufsbildungsbereich

        Es bleibt bei den jährlichen Beträgen der
            Zuzahlung bei den Krankenkassen
                Chronisch krank: 50,88 €
                  alle anderen: 101,76 €

        kostenfreie Wertmarke bei Grundsicherung
         kein Antrag mehr auf Bekleidung möglich

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Wohnen in der eigenen Häuslichkeit

  Für jeden Antragsteller            Für 2 Personen
        45 – 50 m²                   60 m²
        Wohnfläche

für jede weitere Person Wohnfläche 15 bis 20 m²
   schwerbehinderte Menschen (Blinde, Rollstuhlfahrer)
   zusätzlich 15m²

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                 Was ist zu tun:
                 Antrag Grundsicherung

Girokonto                          Rechnungen bezahlen

                         To Do!
Verträge                            Post lesen und
unterschreiben                      zeitnah
                                    beantworten
    Teilnahme an der Erstellung des Teilhabeplanes

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                              Gemeinsam schaffen wir das

Die Präsentation Grundsicherung nach SBG XII finden Sie unter
https://www.fliedners.de/aktuelles/rueckblicke.html
Erstellt: Hennig, Katja, Hausleitung Lindenhof PM
          Peters, Thomas, Hausleitung Kirchhofstraße BRB   21.5.19

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