SGB XII Grundsicherung nach dem - Merkblatt für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen - Fliedners
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Fliedners Grundsicherung nach dem SGB XII Merkblatt für Menschen mit Behinderung und ihre Angehörigen Betreuerversammlung am 21.05.2019 1 www.fliedners.de
Fliedners Wesentliche Veränderungen durch das BTHG Bisher Künftig o Sozialhilfe trägt gesamte o Trennung der Kosten Unterbringung Leistungen Wohnstätte Bewohner zahlt selbst (daher Grundsicherung) Eingliederungshilfe zahlt 3 www.fliedners.de
Fliedners Warum Grundsicherung Mit dem neuem BTHG werden Betreuungsleistungen und Grundsicherungsleistungen getrennt o es gibt dann 2 Vertragsbestandteile o ähnlich wie bei Hartz IV muss dann die Grundsicherung für die Miete, Verpflegung und für den „Barbetrag“ eingesetzt werden 4 www.fliedners.de
Fliedners Fliedners bietet aber selbstverständlich auch weiterhin das „Komplettpaket“ an Leistungserbringung aus einer Hand 5 www.fliedners.de
Fliedners Grundsicherung Wohn- und Eingliederungshilfe Betreuungsvertrag erweiterte Prüfrechte der Leistungsträger 6 www.fliedners.de
Fliedners Grundlagen: Broschüre des bvkm „Grundsicherung nach dem SGB XII“ oder www.bvkm.de Regelungen stehen im 4. Kapitel SGB XII (§§ 41-46b) „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ Anspruchsberechtigter Personenkreis: Ältere und dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen (das ist derzeit bei allen Bewohnern festgestellt), die ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend selber bestreiten können 7 www.fliedners.de
Fliedners Wo ist die Grundsicherung zu beantragen? beim zuständigen Sozialamt o Antragsformular siehe Link: https://www.lindlar.de/fileadmin/gemeinde/Formulare/Grundsic herungserstantrag.pdf 8 www.fliedners.de
Fliedners Unsere Bewohner und deren Angehörige erhalten Hilfe bei Frau Zimmermann und Herrn Schnitzer in der Teilhabeberatung Fliedners am Standort BRB/Schmerzke Stefanie Zimmermann Wilfried Schnitzer Telefon 03381 / 52 95 35 Telefon 03381 / 52 95 64 Mobil 0160 / 68 953 32 Mobil 0151 / 527 222 34 E-Mail szimmermann@lafim.de E-Mail wschnitzer@lafim.de 9 www.fliedners.de
Fliedners Was wird geprüft und durch wen? Prüfung Einkommens- und Vermögenssituation durch das Sozialamt (immer) Prüfung der Erwerbsminderung durch Rententräger, entfällt wenn: o Antragsteller bereits dauerhaft Erwerbsminderungsrente beziehen o Antragsteller welche eine WfbM oder FBB besuchen o im Alter 10 www.fliedners.de
Fliedners Was wird angerechnet/was nicht o jegliches Einkommen aus Rente und WfbM o Vermögen nicht angerechnet werden: o Pflegegeld o Blindengeld o Kindergeld, wenn es nicht an die Antragsteller weiter geleitet wird und die Eltern Unterhaltsaufwendungen nachweisen können 11 www.fliedners.de
Fliedners Werkstatteinkommen Seit 01.Januar 2018 gilt o das Arbeitsförderungsgeld in Höhe von 52€ wird nicht angerechnet Beispiel: Werkstattbruttoeinkommen: 146,00€ -Arbeitsförderungsgeld - 52,00€ Verbleibendes Werkstattbruttoeinkommen 94€ 1. Freibetrag -47,75€ (bleiben 46,25€) 2. Freibetrag - 23,13€ - 3.Arbeitsmittelpauschale - 5,20€ -Freibetrag ergibt sich 1.aus 47,75€(ein achtel der Regelbedarfsstufe 2 derzeit 382€) 2. aus 23,13€ ( 50% der bleibenden 46,25€) Anrechnung an Grundsicherung 17,92€ Fazit: Für den Bewohner bleiben 128,70€ 12 www.fliedners.de
Fliedners Ausbildungsgeld im Berufsbildungsbereich Antragsteller erhalten derzeit im 1. Jahr 67€ und im 2. Jahr 80€ Ausbildungsgeld o Laut Urteil des BSG darf das Ausbildungsgeld nicht auf die Grundsicherung angerechnet werden o Geschieht es dennoch, sollte Widerspruch eingelegt werden Hilfe unter : https://www.bvkm.de/ 13 www.fliedners.de
Fliedners Geschütztes Vermögen Barbeträge und Geldwerte bis zu einem Betrag von 5000,00€ Erbschaften werden mit eingerechnet Hinweis: Errichtung eines Behindertentestamentes 14 www.fliedners.de
Fliedners Wann werden Eltern in die finanzielle Pflicht genommen bei einem jährlichen Gesamteinkommen von mehr als 100.000 € eines Elternteils Max. 25,19€ im Monat als Kostenbeitrag 15 www.fliedners.de
Fliedners Inhalt der Grundsicherung nach SGB XII Regelbedarfssatz 2 bei Bewohner – derzeit 382 € Aufwendung für Verpflegung, Unterkunft, Heizung und Warmwasserversorgung 2,3% bei dezentraler Wasserversorgung ( ABW) Mehrbedarf von 35% des Regelbedarfs bei nachgewiesener Behinderung und gewährter Eingliederungshilfe Mehrbedarf von 17% des Regelsatzes bei Besitz eines SBA mit Merkzeichen „G“ oder „aG“(72,08€) Mehrbedarf bei kostenaufwendiger Ernährung 16 www.fliedners.de
Fliedners Inhalt der Grundsicherung nach SGB XII Regelbedarfssatz 1 – derzeit 424 € Übernahme von Kranken- und Versicherungsbeiträgen Mehrbedarf bei werdenden Müttern Mehrbedarf bei alleinerziehenden Elternteilen Einmalige Bedarfe sind: Erstausstattung Wohnung Erstausstattung Bekleidung Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt Anschaffung und Reparatur orthopädischer Schuhe und therapeutische Geräte, sowie deren Miete 17 www.fliedners.de
Fliedners Inhalt des Regelbedarfssatz(RBS) Von den 424€ muss bezahlt werden: Bewohner erhalten 382€ (RBS 2) Ernährung, Kleidung, Kosten für Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie persönliche Bedürfnisse Antragsteller im ABW werden dem RBS 1 zugeordnet, außer sie leben in einer lebenspartnerähnlichen Gemeinschaft zusammen, dann RBS 2(Partner erhält 382€) 18 www.fliedners.de
Fliedners Was ist zu beachten Mittagessen in der WfbM wird angerechnet, außer im Berufsbildungsbereich Es bleibt bei den jährlichen Beträgen der Zuzahlung bei den Krankenkassen Chronisch krank: 50,88 € alle anderen: 101,76 € kostenfreie Wertmarke bei Grundsicherung kein Antrag mehr auf Bekleidung möglich 19 www.fliedners.de
Fliedners Wohnen in der eigenen Häuslichkeit Für jeden Antragsteller Für 2 Personen 45 – 50 m² 60 m² Wohnfläche für jede weitere Person Wohnfläche 15 bis 20 m² schwerbehinderte Menschen (Blinde, Rollstuhlfahrer) zusätzlich 15m² 20 www.fliedners.de
Fliedners Was ist zu tun: Antrag Grundsicherung Girokonto Rechnungen bezahlen To Do! Verträge Post lesen und unterschreiben zeitnah beantworten Teilnahme an der Erstellung des Teilhabeplanes 21 www.fliedners.de
Fliedners Gemeinsam schaffen wir das Die Präsentation Grundsicherung nach SBG XII finden Sie unter https://www.fliedners.de/aktuelles/rueckblicke.html Erstellt: Hennig, Katja, Hausleitung Lindenhof PM Peters, Thomas, Hausleitung Kirchhofstraße BRB 21.5.19 22 www.fliedners.de
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