Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
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M·plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT Infos für fte krä Führungs n Das Plus a ! Sicherheit Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz Sicherheitsinformation für Führungskräfte www.auva.at
Inhalt 1. Allgemeines 4 2. Grundsätzliches über Sicherungsseile 5 2.1. Ausführungsformen und Eigenschaften von Seilen 5 2.2. Hinweise auf wichtige Materialeigenschaften von Seilwerkstoffen 6 2.3. Hinweise für den Gebrauch von Sicherungsseilen 7 3. Grundsätzliches über Haltegurte 8 4. Grundsätzliches über Auffanggurte 8 5. Pflichten der Verwender:innen 9 6. Wiederkehrende Prüfungen 9 7. Durchführung der Prüfung 10 7.1. Durchführung der wiederkehrenden Prüfung 10 7.2. Reinigung der Ausrüstungsgegenstände 10 7.3. Überprüfung durch Augenschein 10 7.4. Kontrolle des ordnungsgemäßen und unversehrten Zustandes der Ausrüstungsgegenstände 11 8. Bildteil Seilprüfung 13 9. Bildteil Gurteprüfung 14 10. Vorschriften und Normen 15 Redaktionsschluss 10.05.2017, fachl. unveränderte Neuauflage März 2022 3
1. Allgemeines Sofern bei Arbeiten an absturzgefährdeten Stellen Hinweis durch Umwehrungen, Abdeckungen, Geländer, Brüstungen usw. kein ausreichender Schutz er- Dieses Merkblatt richtet sich primär an reicht werden kann oder die Durchführung solcher Arbeitgeber:innen und Sicherheitsfachkräfte, die Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die auszufüh- für die Auswahl von Seilen und Gurten zur Ver- wendung im Betrieb verantwortlich sind. Es soll renden Arbeiten nicht gerechtfertigt ist, sind den ihnen eine Orientierungshilfe bieten sowie eine Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen Haltegurte oder grobe Übersicht zu den Prüfpflichten und den Auffanggurte einschließlich der zugehörigen Ausrüs- Vorgaben an die Verwender:innen. tungen und Verbindungsmittel wie Sicherungsseile, In diesem Merkblatt werden nur Seile und Karabiner, Falldämpfer oder Seilkürzer zur Verfügung Gurte aus synthetischen Fasern behandelt. zu stellen. Aufgabe dieser Persönlichen Schutzausrüstungen ist auch die Verminderung der im Falle eines Absturzes auftretenden Fangstoßkraft. Diese Persönlichen Schutzausrüstungen müssen vor jeder Benützung auf ihren ordnungsgemäßen Zu- stand besichtigt und mindestens einmal jährlich einer wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden. 4
2. Grundsätzliches über Sicherungsseile Sicherungsseile sind Seile, die über Befestigungsvor- Energieseile (Sicherheitsseile und Fangseile) richtungen die zu sichernde Person halten oder im sind Sicherungsseile, die auch für die Aufnahme Sturzfall den Absturz abfangen. Man unterscheidet dynamischer Belastungen geeignet sind. Kraft- und Energieseile: Kraftseile sind Sicherungsseile mit geringer Deh- nung, die nur für die Aufnahme statischer Belas- tungen geeignet sind. 2.1. Ausführungsformen und Eigenschaften von Seilen Der Mindestdurchmesser von Sicherungsseilen beträgt 10 mm. Die bevorzugten Ausführungsformen von Sicherungsseilen sind Spiralgeflechte und Kern-Mantel-Geflechte. bevorzugte übliche Ausführungsformen wichtige Eigenschaften Materialien Durchmesser 3-Litzen- Neigung zur Polypropylen; bis 25 mm rechts- Ausführung entwickeln Krangelbildung Polyamid; gängig starken Hanf gedrehte Seile Drall beim oder Hängen; Doppel- große geringe Neigung Polypropylen; bis 52 mm links- Litzen- Gebrauchs- zur Krangelbil- Polyester gängig Ausführung dehnung dung Rundgeflecht - Polypropylen; bis 14 mm Polyethylen; Polyester; Polyamid keine Spiralgeflecht Drallwir- große Gebrauchs- Polypropylen; bis 14 mm geflochtene Seile kung beim dehnung Polyethylen; Hängen; Polyamid geringe Neigung Kern-Mantel-Geflechte zur Krangel- beste Ausnützung Polyamid; bis 12 mm bildung der Materialeigen- Polyester Kern: tragendes Element schaften; für Mantel: äußeres Schutz- hohe Ansprüche geflecht (kann mittragend geeignet ausgeführt sein) Tabelle 1: Übliche Ausführungsformen und wesentliche Eigenschaften von Seilen 5
2.2. Hinweise auf wichtige Materialeigenschaften von Seilwerkstoffen Polyamid (PA) Polyester (PES) Polyethylen Polypropylen Eigenschaften z. B. Perlon z. B. Trevira (PE o. PAE) (PP) Feuchtigkeitsaufnahmevermögen ~4% 0,5 % 0,5 % 0,5 % relative Nassfestigkeit 90 % 100 % 100 % 100 % max. Kurzzeit-Temperatur- 130 °C 130 °C 70 °C 100 °C belastbarkeit (Richtwert) Schmelztemperatur ~ 230 °C 250 °C 135 °C ~ 170 °C Biege- und Scheuerfestigkeit sehr gut sehr gut gut gut Tabelle 2: Eigenschaften von Seilwerkstoffen (die Kurzbezeichnung des Werkstoffmaterials wird in Klammern angeführt) Polyamid (PA) Polyester (PES) Polyethylen Polypropylen Eigenschaften z. B. Perlon z.B. Trevira (PE o. PAE) (PP) Wasser, Feuchtigkeit 2 1 1 1 Säuren 4 3 1 1 Laugen 2–3 4 1 1 organische Lösungsmittel 2 3–4 2–4 3 Kraftstoffe (Benzin, Diesel) 1 2–3 2–4 2–3 Öle, Fette 1 1 2–3 2 Bakterien, Schimmel 1–2 1–2 1–2 1–2 UV-Einstrahlung 2 1 2 2 Witterung 1–2 1–2 1 - Tabelle 3: Klassifizierung der Beständigkeit von Seilwerkstoffen gegen einwirkende Stoffe (die Kurzbezeichnung des Werkstoffmaterials wird in Klammern angeführt) Erklärung zur Tabelle 3: Die angegebene Klassifizierung (1 = sehr gut bestän- Manche Kunststoffe sind in spannungsfreiem Zustand dig, 2 = gut beständig, 3 = bedingt beständig, 4 = gegen bestimmte Einwirkungen beständig. Bei gleich- nicht beständig) bezieht sich jeweils auf Dauerein- zeitiger Belastung sinkt die Beständigkeit jedoch wirkungen bei Raumtemperatur. Bei gelegentlicher deutlich. Es können sich Spannungsrisse bilden. Die kurzzeitiger Einwirkung können als bedingt beständig Wahrscheinlichkeit der Spannungsrissbildung steigt klassifizierte Stoffe noch als beständig angesehen mit der Größe der Zugspannungen, der Einwirkdauer werden. Bei Dauereinwirkung bei höheren Tempera- und der Temperatur. Oberflächenbeschädigungen, turen ist außer bei den als sehr gut beständig klassifi- wie Kerben oder Risse, können die Spannungsriss- zierten Stoffen mit einer stärkeren Verminderung der bildung begünstigen. Bestimmte Werkstoffe sind bei Beständigkeit zu rechnen. Einwirkung bestimmter Stoffe besonders spannungs- rissanfällig. Die Beständigkeit von Polymerwerkstoffen gegen Che- mikalien hängt von der Art der einwirkenden Stoffe, Hinweis: Die Beständigkeit gegen UV-Einstrahlung deren Konzentration und den Einwirkbedingungen und Witterung ist durch stabilisierende Zusätze be- (Dauer, Menge, Aggregatzustand usw.) ab. Die Bestän- herrschbar bzw. kann dadurch verbessert werden. digkeit nimmt grundsätzlich mit steigender Temperatur und mit zunehmender Dauer der Einwirkung ab. 6
Beispiele für die Gestaltung von Seilenden gedrehtes Seil mit gedrehtes Seil mit Geflochtenes Seil mit Spierenstich eingespleißter Schlaufe eingespleißtem Karabiner u. Kausche: Es sind nur Kunst- stoffkauschen zulässig, die mit Schrumpfschlauch gesichert sind. 2.3. Hinweise für den Gebrauch von Sicherungsseilen Sicherungsseile sind im Gebrauch vor scharfen Kan- Muss bei Verwendung von Fangseilen mit variablen ten z. B. durch Schutzhüllen zu schützen. Seillängen gearbeitet werden, sind Fangseile mit Seilkürzern zu benützen. Sicherungsseile dürfen nicht durch Knoten gekürzt oder verlängert werden und sind immer so zu Bei Verwendung von Seilen in geflochtener Konst- verwenden, dass eine Schlaffseilbildung möglichst ruktion ist zu beachten, dass eine größere Dehnung vermieden wird. Kann eine Schlaffseilbildung nicht der Seillänge auftreten kann. Der gesamte dadurch ausgeschlossen werden, sind dämpfende Elemente mögliche Sturzraum muss frei von Hindernissen sein. (Falldämpfer, Energieseile) zu verwenden. Die mögliche Dehnung solcher Seile wird vom:von der Hersteller:in in Prozent angegeben. Falldämpfer sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn der mögliche Absturz eine Fangstoßkraft verursacht, die ein Ansprechen des Falldämpfers bewirken kann. 7
3. Grundsätzliches über Haltegurte Haltegurte umschließen den Mittelteil des Rumpfes Durch die richtige Verwendung von Haltegurten soll der zu sichernden Person. Als Zusatzeinrichtungen die Person erst gar nicht in die Position, in der ein können Beinschlingen und/oder Schultergurte ver- freier Fall möglich ist, geraten. Erreicht wird dies z. B. wendet werden. durch den Einsatz verstellbarer Verbindungsmittel. Haltegurte dürfen daher nur in Haltesystemen ver- wendet werden. Hinweis Die gesicherte Person soll gar nicht fallen können. Haltegurt mit Schultergurt Haltegurt mit Beinschlingen Haltegurt ohne Zusatzsicherung 4. Grundsätzliches über Auffanggurte Auffanggurte umschließen den Rumpf der zu sichern- den Person mittels Schulter-, Brust- und gegebenen- falls auch Bauchgurt sowie beide Oberschenkel, wo- bei auch die Ausführung einer Sitzhose möglich ist. Auffanggurte sind für die Sicherung von Personen an absturzgefährdeten Stellen zu verwenden, insbeson- dere dann, wenn Personen am Seil hängend Arbeiten aus- führen oder von einem höheren zu einem tieferen Standort bzw. umgekehrt ab- oder aufgeseilt wer- den müssen, sowie beim Befahren von Silos, Behältern, Schächten usw. Hinweis Die gesicherte Person soll aufgefangen werden. Auffanggurt mit Brust- und Bauchgurt 8
5. Pflichten der Verwender:innen Auffanggurte und Haltegurte sowie die zugehöri- Die Arbeitnehmer:innen müssen vor der Aufnahme gen Ausrüstungen müssen vor jeder Benützung von der Tätigkeit in der Handhabung wie Anlegen der dem:der Arbeitnehmer:in durch Besichtigung auf Ausrüstungen, Schließen der Schnallen und Karabi- ihren einwandfreien Zustand geprüft werden. nersicherungen, Befestigen des Seiles, Auswahl des Anschlagpunktes unterwiesen worden sein. Diese Insbesondere ist dabei auf die Vollständigkeit der Unterweisung hat nicht nur theoretisch, sondern Ausrüstungsgegenstände und den einwandfreien auch praktisch zu erfolgen. Zustand von Metall- und Textilteilen (Schmiegsamkeit, Sauberkeit, mechanische Beschädigungen, Spuren Auffanggurte und Haltegurte dürfen nur bestim- von chemischen oder thermischen Einwirkungen) zu mungsgemäß verwendet werden. Andere Verwen- achten. dungsarten wie das Anschlagen und Transportieren von Lasten sind verboten. Werden Mängel festgestellt, sind diese von dem:der Arbeitnehmer:in sofort dem:der Arbeitgeber:in oder Gurte sind überdies sorgfältig zu lagern, das heißt den zuständigen Vorgesetzten im Betrieb zu melden. Der betreffende Ausrüstungsgegenstand darf nur ver- trocken, wendet werden, wenn die Mängel entsprechend den frei hängend, Hersteller:innenangaben ordnungsgemäß behoben in nicht zu warmen Räumen und wurden. geschützt vor schädlichen Einflüssen (Sonneneinstrahlung, Chemikalien usw.). 6. Wiederkehrende Prüfungen Der:die Arbeitgeber:in hat für wiederkehrende Prü- Über diese Prüfungen sind Aufzeichnungen zu fungen zu sorgen. führen. Die Aufzeichnungen müssen eine genaue Zuordnung des Prüfergebnisses zum jeweils geprüf- Haltegurte, Auffanggurte, Sicherungsseile sowie ten Ausrüstungsgegenstand über dessen gesamte die zugehörigen Ausrüstungen sind mindestens Verwendungsdauer ermöglichen (z. B. durch eine einmal jährlich von fachkundigen oder von dem:der Gerätenummer). Die Ausrüstungsgegenstände müs- Hersteller:in autorisierten Personen auf ihren ein- sen dementsprechend gekennzeichnet sein. wandfreien Zustand zu prüfen (gem. § 14 PSA-V). 9
7. Durchführung der Prüfung 7.1. Durchführung der wiederkehrenden Prüfung Die wiederkehrende Prüfung besteht aus einer Über- nungscodes, Prüfanleitungen usw. für die jeweilige prüfung durch Augenschein. Type des zu prüfenden Ausrüstungsgegenstandes sowie alle sonstigen für die Prüfung der Ausrüstungs- Ausrüstungsgegenstände, bei denen eine Funktions- gegenstände notwendigen Unterlagen und Hilfsmittel probe möglich ist, sind zusätzlich einer solchen zu zugänglich sein oder zur Verfügung stehen. unterziehen. Die Durchführung der Prüfung hat der:die Prüfer:in Von dem:der Hersteller:in in der Gebrauchsanwei- im Prüfvormerk unter Angabe seines:ihres Namens sung vorgeschriebene Prüfungen sind gleichfalls und des Datums zu bestätigen. Wenn bei der Prüfung durchzuführen. keine Mängel festgestellt wurden, darf der Ausrüs- tungsgegenstand maximal ein weiteres Jahr, jedoch Dem:der Prüfer:in müssen hierfür alle von dem:der nicht über das von dem:der Hersteller:in festgelegte Hersteller:in bzw. Vertreiber:in angegebenen oder Ausscheidungsdatum hinaus, verwendet werden. mitgelieferten Gebrauchsanweisungen, Kennzeich- 7.2. Reinigung der Ausrüstungsgegenstände Für die Beurteilung des einwandfreien Zustandes aller Wasser und Seife (keine Drahtbürsten oder sonstige Ausrüstungsgegenstände müssen diese ausreichend harte, spitze oder scharfe Gegenstände) zu entfer- sauber sein. Eine allenfalls erforderliche Reinigung der nen. Chemisches Reinigen ist verboten. Ausrüstungsgegenstände darf nur von hierfür unter- wiesenen Personen durchgeführt werden. Nach der Reinigung sind die Ausrüstungsgegenstän- de an der Luft (nicht in der Sonne) gut durchtrocknen Verschmutzungen sind durch schonendes mecha- zu lassen (ohne Hitzeeinwirkung). Metallteile sind nisches Reinigen, allenfalls unter Zuhilfenahme von trocken zu wischen. 7.3. Überprüfung durch Augenschein Bei der Überprüfung durch Augenschein ist besonders den ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand al- zu achten auf: ler Einzelteile, z. B. ob mechanische Beschädigungen (Schnitte, Risse, Kerben usw.) oder Abnützungsspuren den Allgemeinzustand (Alterung, Sauberkeit, Voll- vorhanden sind, ob Nähte, Spleiße, Schlaufen, Kau- ständigkeit, richtige Zusammenstellung, richtige schen, Seilenden, Knoten usw. in ordnungsgemäßem Seiltypen); Zustand sind, ob Spuren von Wärme- oder Flammen- einwirkungen oder von Einwirkungen durch Chemika- Vorhandensein der entsprechenden Kennzeichnung lien (Säuren, Laugen, Lacke usw.) vorhanden sind, ob auf allen Teilen der Ausrüstung und deutliche Les- textile Teile eine ausreichende Schmiegsamkeit aufwei- barkeit aller für die Beurteilung der Ausrüstungsge- sen (Vorhandensein von Verhärtungen oder Versprö- genstände erforderlichen Angaben; dungen), ob metallische Teile korrodiert sind. 10
7.4. Kontrolle des ordnungsgemäßen und unversehrten Zustandes der Ausrüstungs- gegenstände 7.4.1. Sicherungsseile Sicherungsseile sind in jedem Fall auszuscheiden, wenn Mängel der nachfolgenden Art erkannt werden: Das Seil langsam durch die Hand ziehen, dabei genau besichtigen und während des Durchziehens langsam fehlende Kennzeichnung; um die Längsachse drehen, sodass eine allseitige Besichtigung erfolgt. Beurteilung des Zustandes der Rippenbildung (Stauchung des Seils) oder festig- Seilenden (bei Fangseilen sind nur Augenspleiß oder keitsmindernde Krangelbildungen (Verwindungen Spierenstich zulässig). oder Verdrehungen des Seils); Stellen, an denen die Oberfläche Veränderungen Spuren von Knoten; zeigt, zur Beurteilung der tieferen Materialschichten vorsichtig gegen die Verseilrichtung etwas aufdrehen Einkerbungen, Faserrisse, Abscheuerungen, (ohne Kraftanwendung und sofern die Seilkonst- Schnittverletzungen usw., wenn diese Beschädi- ruktion dies zulässt), sodass das Seilinnere beurteilt gungen mehr als ein Drittel der Außenfasern einer werden kann. Seillitze oder mehrere Seillitzen betreffen; Bei der Prüfung über die gesamte Seillänge ist darauf Lockerung von Spleißen; zu achten, Einwirkungen von Chemikalien bis auf das Seil- ob ein gleichmäßiger Aufbau gegeben ist und innere; ob Schmutz oder Fremdkörper im Aufbau einge- schlossen sind; festigkeitsmindernde Wärme-, Flammen- oder Funkeneinwirkungen, insbesondere wenn An- ob das Seil noch eine ausreichende Schmiegsam- schmelzstellen erkennbar sind; keit besitzt; verminderte Schmiegsamkeit infolge von Verhär- ob Quetschungen, Knoten- oder Schlaufen- tungen; (Krangel-)bildungen oder festigkeitsmindernde Ab- nützungen (Rippen, Risse, Schnitte oder Abrieb an erkennbare Spuren eines Sturzes ins Seil; der Oberfläche usw.) zu erkennen sind; starke Entfärbung (Ausbleichen des Mantel- ob Spuren von Einwirkungen von Chemikalien wie gewebes). Säuren, Laugen, Ölen, Fetten usw. oder von Wär- me- oder Flammeneinwirkungen vorhanden sind; Hinweis Kern-Mantel-Seile dürfen darüber hinaus keine Beispiele für mögliche Mängel sind im Bildteil Seilprüfung dieses Merkblattes abgebildet. große Längendifferenz zwischen Kern und Mantel- geflecht aufweisen. 11
7.4.2. Haltegurte und Auffanggurte Haltegurte und Auffanggurte auf ebener Fläche Bei Mängeln an Nähten wie Garnrissen, Nahtauflö- ausgerichtet auflegen und auf Vollständigkeit aller sungen, Garnabscheuerungen usw. ist deren sachge- Teile prüfen (z. B. Vorhandensein von Gürtelschlaufen, mäße Reparatur gemäß den Hersteller:innenangaben Schnallen, Nieten, Ösen). zulässig. Bei Halte- und Auffangsystemen prüfen, ob aus- Metallteile sind allseitig genau zu besichtigen und auf schließlich die laut den ÖNORMEN und den mechanische Beschädigungen (Kerben, Risse, Verfor- Hersteller:innenanweisungen geeigneten Teile in mungen, eingerissene Ränder von Ösen usw.) sowie Verwendung sind (z. B. geeignete Type des Fangsei- auf Korrosion zu kontrollieren. les, des Falldämpfers, passende Schultergurte oder Beinschlingen). An Verschlüssen, Schnallen, Verstelleinrichtungen, Karabinern samt Sicherungen usw. sind Funktions- Einzelteile wie Gurte langsam durch die Hand ziehen proben durchzuführen. und allseitig genau betrachten. Stellen, die Verän- derungen der Oberfläche zeigen, durch vorsichtiges Metallteile sind bei Erkennen von Korrosion oder Aufdehnen des Gewebes (ohne Kraftaufwand) so größeren Beschädigungen auszuscheiden. Bei aufweiten, dass die inneren Gewebeschichten beur- Vorhandensein von Verformungen an Karabinern, teilt werden können. Kontrolle hinsichtlich gleichmä- Ringen usw. ist der gesamte Ausrüstungsgegenstand ßigen Aufbaus, Schmiegsamkeit, Spuren von Gewe- auszuscheiden. bezerstörungen oder mechanischen Beschädigungen (Schnitte, Risse, Abscheuerungen, Aufrauungen Hinweis usw.), Spuren von Einwirkungen von Chemikalien wie Säuren, Laugen, Ölen, Fetten usw. oder von Wärme- Beispiele für mögliche Mängel sind im Bildteil oder Flammeneinwirkungen. Gurteprüfung dieses Merkblattes abgebildet. Textile Teile sind analog den Sicherungsseilen zu be- urteilen. Ausscheidungskriterien sind ebenfalls analog den Sicherungsseilen anzuwenden. Auf den Zustand von Enden, Rändern und Nähten (Garnrisse, Nahtauflösungen, Ausfransungen bei Ösen usw.) sowie auf Verfärbungen ist besonders zu achten. 12
8. Bildteil Seilprüfung Abscheuerung bei einem Kern-Mantel-Seil Beschädigung des Mantelgewebes bei einem Kern- Mantel-Seil aufgrund mechanischer Einwirkung Schnittverletzung bei einem Kern-Mantel-Seil Stauchung des Mantels bei einem Kern-Mantel-Seil: Der außen liegende Seilmantel hat sich aufgrund einer dynamischen Belastung (bspw. eines Sturzes) vom innen liegenden Seilkern gelöst Anschmelzstelle auf einem Kern-Mantel-Seil aufgrund thermischer Einwirkung 13
9. Bildteil Gurteprüfung Verschlusswirkung der Steckschnalle aufgrund mechani- Verschleißerscheinung aufgrund mechanischer scher Beschädigung nicht mehr voll funktionsfähig Abscheuerung Innen liegendes Webmaterial aufgrund mechanischer Nahtbild aufgrund mechanischer Abscheuerung nicht Beschädigung des Gurtbandes sichtbar mehr eindeutig erkennbar Anschmelzstelle auf einem Gurtband aufgrund thermi- Verformte Halteöse nach Sturzbelastung oder miss- scher Einwirkung bräuchlicher Verwendung 14
10. Vorschriften und Normen Vorschriften In der jeweils gültigen Fassung: ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG) Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V) PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV) Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen [Diese EU-Verordnung ersetzt ab 21.04.2018 die PSASV.] Normen In der jeweils gültigen Fassung: ÖNORM Z 1300 Sicherheitsseile und -gurtbänder Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Prüfung, Normkennzeichnung ÖNORM EN 353-2 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung ÖNORM EN 354 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Verbindungsmittel ÖNORM EN 355 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Falldämpfer ÖNORM EN 358 Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen, Halte- und Rück- haltegurte sowie Verbindungsmittel für Haltegurte ÖNORM EN 361 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Auffanggurte ÖNORM EN 362 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Verbindungselemente ÖNORM EN 363 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Auffangsysteme ÖNORM EN 365 Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung und Kennzeichnung ÖNORM EN 813 Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen, Sitzgurte ÖNORM EN 1891 Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen, Kern-Mantel-Seile mit geringer Dehnung 15
HSP – M.plus 750 – 03/2022 – tev Layout: Grafikstudio Hutter Fotos: © Richard Reichhart Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfall verhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle: Oberösterreich: Steiermark und Kärnten: UVD der Landesstelle Linz UVD der Landesstelle Graz Garnisonstraße 5, 4010 Linz Göstinger Straße 26, 8020 Graz Telefon +43 5 93 93-32701 Telefon +43 5 93 93-33701 UVD der Außenstelle Salzburg, Tirol und Vorarlberg: Klagenfurt am Wörthersee UVD der Landesstelle Salzburg Waidmannsdorfer Straße 42, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg 9020 Klagenfurt am Wörthersee Telefon +43 5 93 93-34701 Telefon +43 5 93 93-33830 UVD der Außenstelle Innsbruck Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck Wien, Niederösterreich und Burgenland: Telefon +43 5 93 93-34837 UVD der Landesstelle Wien Wienerbergstraße 11, 1100 Wien UVD der Außenstelle Dornbirn Telefon +43 5 93 93-31701 Eisengasse 12, 6850 Dornbirn Telefon +43 5 93 93-34932 UVD der Außenstelle St. Pölten Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten Telefon +43 5 93 93-31828 UVD der Außenstelle Oberwart Hauptplatz 11, 7400 Oberwart Telefon +43 5 93 93-31901 Infos für fte krä Führungs n Das Plus a ! Sicherheit Das barrierefreie PDF dieses Dokuments gemäß PDF/UA-Standard ist unter www.auva.at/publikationen abrufbar. Medieninhaber und Hersteller: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt, Wienerbergstraße 11, 1100 Wien Verlags- und Herstellungsort: Wien www.auva.at
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