Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an

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Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
M·plus 750    SICHERHEIT KOMPAKT

     Infos für fte
            krä
   Führungs
                  n
       Das Plus a
                  !
       Sicherheit

                     Sicherheit für Seile
                und Gurte gegen Absturz
                                   Sicherheitsinformation für Führungskräfte

                                                              www.auva.at
Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
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Inhalt

1. Allgemeines                                                               4

2. Grundsätzliches über Sicherungsseile                                      5

     2.1. Ausführungsformen und Eigenschaften von Seilen                    5

     2.2. Hinweise auf wichtige Materialeigenschaften von Seilwerkstoffen   6

     2.3. Hinweise für den Gebrauch von Sicherungsseilen                    7

3. Grundsätzliches über Haltegurte                                           8

4. Grundsätzliches über Auffanggurte                                         8

5. Pflichten der Verwender:innen                                             9

6. Wiederkehrende Prüfungen                                                  9

7.   Durchführung der Prüfung                                               10

     7.1. Durchführung der wiederkehrenden Prüfung                          10

     7.2. Reinigung der Ausrüstungsgegenstände                              10

     7.3. Überprüfung durch Augenschein                                     10

     7.4. Kontrolle des ordnungsgemäßen und unversehrten
          Zustandes der Ausrüstungsgegenstände                              11

8. Bildteil Seilprüfung                                                     13

9. Bildteil Gurteprüfung                                                    14

10. Vorschriften und Normen                                                 15

Redaktionsschluss 10.05.2017, fachl. unveränderte Neuauflage März 2022

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1. Allgemeines
Sofern bei Arbeiten an absturzgefährdeten Stellen       Hinweis
durch Umwehrungen, Abdeckungen, Geländer,
Brüstungen usw. kein ausreichender Schutz er-           Dieses Merkblatt richtet sich primär an
reicht werden kann oder die Durchführung solcher        Arbeitgeber:innen und Sicherheitsfachkräfte, die
Schutzmaßnahmen im Hinblick auf die auszufüh-           für die Auswahl von Seilen und Gurten zur Ver-
                                                        wendung im Betrieb verantwortlich sind. Es soll
renden Arbeiten nicht gerechtfertigt ist, sind den
                                                        ihnen eine Orientierungshilfe bieten sowie eine
Arbeitnehmern:Arbeitnehmerinnen Haltegurte oder
                                                        grobe Übersicht zu den Prüfpflichten und den
Auffanggurte einschließlich der zugehörigen Ausrüs-     Vorgaben an die Verwender:innen.
tungen und Verbindungsmittel wie Sicherungsseile,       In diesem Merkblatt werden nur Seile und
Karabiner, Falldämpfer oder Seilkürzer zur Verfügung    Gurte aus synthetischen Fasern behandelt.
zu stellen.

Aufgabe dieser Persönlichen Schutzausrüstungen ist
auch die Verminderung der im Falle eines Absturzes
auftretenden Fangstoßkraft.

Diese Persönlichen Schutzausrüstungen müssen vor
jeder Benützung auf ihren ordnungsgemäßen Zu-
stand besichtigt und mindestens einmal jährlich einer
wiederkehrenden Prüfung unterzogen werden.

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2. Grundsätzliches über Sicherungsseile
Sicherungsseile sind Seile, die über Befestigungsvor-                 „ Energieseile (Sicherheitsseile und Fangseile)
richtungen die zu sichernde Person halten oder im                       sind Sicherungsseile, die auch für die Aufnahme
Sturzfall den Absturz abfangen. Man unterscheidet                       dynamischer Belastungen geeignet sind.
Kraft- und Energieseile:

„ Kraftseile sind Sicherungsseile mit geringer Deh-
  nung, die nur für die Aufnahme statischer Belas-
  tungen geeignet sind.

2.1.		Ausführungsformen und Eigenschaften von Seilen
Der Mindestdurchmesser von Sicherungsseilen beträgt 10 mm. Die bevorzugten Ausführungsformen von
Sicherungsseilen sind Spiralgeflechte und Kern-Mantel-Geflechte.

                                                                                       bevorzugte      übliche
   Ausführungsformen                               wichtige Eigenschaften
                                                                                       Materialien     Durchmesser
                                      3-Litzen-                   Neigung zur          Polypropylen;   bis 25 mm
                     rechts-          Ausführung   entwickeln     Krangelbildung       Polyamid;
                     gängig                        starken                             Hanf
 gedrehte Seile

                                                   Drall beim
                     oder                          Hängen;
                                      Doppel-      große          geringe Neigung      Polypropylen;   bis 52 mm
                     links-           Litzen-      Gebrauchs-     zur Krangelbil-      Polyester
                     gängig           Ausführung   dehnung        dung

                     Rundgeflecht                                 -                    Polypropylen;   bis 14 mm
                                                                                       Polyethylen;
                                                                                       Polyester;
                                                                                       Polyamid
                                                   keine
                     Spiralgeflecht                Drallwir-      große Gebrauchs-     Polypropylen;   bis 14 mm
 geflochtene Seile

                                                   kung beim      dehnung              Polyethylen;
                                                   Hängen;                             Polyamid
                                                   geringe
                                                   Neigung
                     Kern-Mantel-Geflechte         zur Krangel-   beste Ausnützung     Polyamid;       bis 12 mm
                                                   bildung        der Materialeigen-   Polyester
                     Kern: tragendes Element
                                                                  schaften; für
                     Mantel: äußeres Schutz-
                                                                  hohe Ansprüche
                     geflecht (kann mittragend
                                                                  geeignet
                     ausgeführt sein)

Tabelle 1: Übliche Ausführungsformen und wesentliche Eigenschaften von Seilen

                                                                                                                          5
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2.2. Hinweise auf wichtige Materialeigenschaften
		von Seilwerkstoffen

                                    Polyamid (PA)       Polyester (PES)       Polyethylen          Polypropylen
             Eigenschaften
                                     z. B. Perlon         z. B. Trevira       (PE o. PAE)              (PP)
    Feuchtigkeitsaufnahmevermögen      ~4%                   0,5 %                0,5 %                0,5 %
    relative Nassfestigkeit             90 %                100 %                100 %                100 %
    max. Kurzzeit-Temperatur-
                                       130 °C               130 °C                70 °C               100 °C
    belastbarkeit (Richtwert)
    Schmelztemperatur                 ~ 230 °C              250 °C               135 °C              ~ 170 °C
    Biege- und Scheuerfestigkeit       sehr gut             sehr gut               gut                  gut
Tabelle 2: Eigenschaften von Seilwerkstoffen (die Kurzbezeichnung des Werkstoffmaterials wird in Klammern angeführt)

                                    Polyamid (PA)      Polyester (PES)        Polyethylen         Polypropylen
             Eigenschaften
                                     z. B. Perlon        z.B. Trevira         (PE o. PAE)             (PP)
    Wasser, Feuchtigkeit                  2                    1                    1                    1
    Säuren                                4                    3                    1                    1
    Laugen                              2–3                    4                    1                    1
    organische Lösungsmittel              2                  3–4                  2–4                    3
    Kraftstoffe (Benzin, Diesel)          1                  2–3                  2–4                  2–3
    Öle, Fette                            1                    1                  2–3                    2
    Bakterien, Schimmel                 1–2                  1–2                  1–2                  1–2
    UV-Einstrahlung                       2                    1                    2                    2
    Witterung                           1–2                  1–2                    1                    -
Tabelle 3: Klassifizierung der Beständigkeit von Seilwerkstoffen gegen einwirkende Stoffe (die Kurzbezeichnung des
Werkstoffmaterials wird in Klammern angeführt)

Erklärung zur Tabelle 3:
Die angegebene Klassifizierung (1 = sehr gut bestän-       Manche Kunststoffe sind in spannungsfreiem Zustand
dig, 2 = gut beständig, 3 = bedingt beständig, 4 =         gegen bestimmte Einwirkungen beständig. Bei gleich-
nicht beständig) bezieht sich jeweils auf Dauerein-        zeitiger Belastung sinkt die Beständigkeit jedoch
wirkungen bei Raumtemperatur. Bei gelegentlicher           deutlich. Es können sich Spannungsrisse bilden. Die
kurzzeitiger Einwirkung können als bedingt beständig       Wahrscheinlichkeit der Spannungsrissbildung steigt
klassifizierte Stoffe noch als beständig angesehen         mit der Größe der Zugspannungen, der Einwirkdauer
werden. Bei Dauereinwirkung bei höheren Tempera-           und der Temperatur. Oberflächenbeschädigungen,
turen ist außer bei den als sehr gut beständig klassifi-   wie Kerben oder Risse, können die Spannungsriss-
zierten Stoffen mit einer stärkeren Verminderung der       bildung begünstigen. Bestimmte Werkstoffe sind bei
Beständigkeit zu rechnen.                                  Einwirkung bestimmter Stoffe besonders spannungs-
                                                           rissanfällig.
Die Beständigkeit von Polymerwerkstoffen gegen Che-
mikalien hängt von der Art der einwirkenden Stoffe,        Hinweis: Die Beständigkeit gegen UV-Einstrahlung
deren Konzentration und den Einwirkbedingungen             und Witterung ist durch stabilisierende Zusätze be-
(Dauer, Menge, Aggregatzustand usw.) ab. Die Bestän-       herrschbar bzw. kann dadurch verbessert werden.
digkeit nimmt grundsätzlich mit steigender Temperatur
und mit zunehmender Dauer der Einwirkung ab.

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Beispiele für die Gestaltung von Seilenden

gedrehtes Seil mit                   gedrehtes Seil mit                   Geflochtenes Seil mit Spierenstich
eingespleißter Schlaufe              eingespleißtem Karabiner             u. Kausche: Es sind nur Kunst-
                                                                          stoffkauschen zulässig, die mit
                                                                          Schrumpfschlauch gesichert sind.

2.3.		 Hinweise für den Gebrauch von Sicherungsseilen

Sicherungsseile sind im Gebrauch vor scharfen Kan-    Muss bei Verwendung von Fangseilen mit variablen
ten z. B. durch Schutzhüllen zu schützen.             Seillängen gearbeitet werden, sind Fangseile mit
                                                      Seilkürzern zu benützen.
Sicherungsseile dürfen nicht durch Knoten gekürzt
oder verlängert werden und sind immer so zu           Bei Verwendung von Seilen in geflochtener Konst-
verwenden, dass eine Schlaffseilbildung möglichst     ruktion ist zu beachten, dass eine größere Dehnung
vermieden wird. Kann eine Schlaffseilbildung nicht    der Seillänge auftreten kann. Der gesamte dadurch
ausgeschlossen werden, sind dämpfende Elemente        mögliche Sturzraum muss frei von Hindernissen sein.
(Falldämpfer, Energieseile) zu verwenden.             Die mögliche Dehnung solcher Seile wird vom:von
                                                      der Hersteller:in in Prozent angegeben.
Falldämpfer sind jedoch nur dann sinnvoll, wenn der
mögliche Absturz eine Fangstoßkraft verursacht, die
ein Ansprechen des Falldämpfers bewirken kann.

                                                                                                           7
Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
3. Grundsätzliches über Haltegurte
Haltegurte umschließen den Mittelteil des Rumpfes      Durch die richtige Verwendung von Haltegurten soll
der zu sichernden Person. Als Zusatzeinrichtungen      die Person erst gar nicht in die Position, in der ein
können Beinschlingen und/oder Schultergurte ver-       freier Fall möglich ist, geraten. Erreicht wird dies z. B.
wendet werden.                                         durch den Einsatz verstellbarer Verbindungsmittel.
                                                       Haltegurte dürfen daher nur in Haltesystemen ver-
                                                       wendet werden.

                                                        Hinweis

                                                        Die gesicherte Person soll gar nicht fallen können.

Haltegurt mit Schultergurt          Haltegurt mit Beinschlingen            Haltegurt ohne Zusatzsicherung

4. Grundsätzliches über Auffanggurte
Auffanggurte umschließen den Rumpf der zu sichern-
den Person mittels Schulter-, Brust- und gegebenen-
falls auch Bauchgurt sowie beide Oberschenkel, wo-
bei auch die Ausführung einer Sitzhose möglich ist.

Auffanggurte sind für die Sicherung von Personen an
absturzgefährdeten Stellen zu verwenden, insbeson-
dere dann,

„ wenn Personen am Seil hängend Arbeiten aus-
  führen oder von einem höheren zu einem tieferen
  Standort bzw. umgekehrt ab- oder aufgeseilt wer-
  den müssen, sowie

„ beim Befahren von Silos, Behältern, Schächten usw.

 Hinweis

 Die gesicherte Person soll aufgefangen werden.
                                                                   Auffanggurt mit Brust- und Bauchgurt

8
Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
5. Pflichten der Verwender:innen
Auffanggurte und Haltegurte sowie die zugehöri-         Die Arbeitnehmer:innen müssen vor der Aufnahme
gen Ausrüstungen müssen vor jeder Benützung von         der Tätigkeit in der Handhabung wie Anlegen der
dem:der Arbeitnehmer:in durch Besichtigung auf          Ausrüstungen, Schließen der Schnallen und Karabi-
ihren einwandfreien Zustand geprüft werden.             nersicherungen, Befestigen des Seiles, Auswahl des
                                                        Anschlagpunktes unterwiesen worden sein. Diese
Insbesondere ist dabei auf die Vollständigkeit der      Unterweisung hat nicht nur theoretisch, sondern
Ausrüstungsgegenstände und den einwandfreien            auch praktisch zu erfolgen.
Zustand von Metall- und Textilteilen (Schmiegsamkeit,
Sauberkeit, mechanische Beschädigungen, Spuren          Auffanggurte und Haltegurte dürfen nur bestim-
von chemischen oder thermischen Einwirkungen) zu        mungsgemäß verwendet werden. Andere Verwen-
achten.                                                 dungsarten wie das Anschlagen und Transportieren
                                                        von Lasten sind verboten.
Werden Mängel festgestellt, sind diese von dem:der
Arbeitnehmer:in sofort dem:der Arbeitgeber:in oder      Gurte sind überdies sorgfältig zu lagern, das heißt
den zuständigen Vorgesetzten im Betrieb zu melden.
Der betreffende Ausrüstungsgegenstand darf nur ver-     „   trocken,
wendet werden, wenn die Mängel entsprechend den         „   frei hängend,
Hersteller:innenangaben ordnungsgemäß behoben           „   in nicht zu warmen Räumen und
wurden.                                                 „   geschützt vor schädlichen Einflüssen
                                                            (Sonneneinstrahlung, Chemikalien usw.).

6. Wiederkehrende Prüfungen
Der:die Arbeitgeber:in hat für wiederkehrende Prü-      Über diese Prüfungen sind Aufzeichnungen zu
fungen zu sorgen.                                       führen. Die Aufzeichnungen müssen eine genaue
                                                        Zuordnung des Prüfergebnisses zum jeweils geprüf-
Haltegurte, Auffanggurte, Sicherungsseile sowie         ten Ausrüstungsgegenstand über dessen gesamte
die zugehörigen Ausrüstungen sind mindestens            Verwendungsdauer ermöglichen (z. B. durch eine
einmal jährlich von fachkundigen oder von dem:der       Gerätenummer). Die Ausrüstungsgegenstände müs-
Hersteller:in autorisierten Personen auf ihren ein-     sen dementsprechend gekennzeichnet sein.
wandfreien Zustand zu prüfen (gem. § 14 PSA-V).

                                                                                                              9
Sicherheit für Seile und Gurte gegen Absturz - M plus 750 SICHERHEIT KOMPAKT - Das Plus an
7. Durchführung der Prüfung
7.1. Durchführung der wiederkehrenden Prüfung
Die wiederkehrende Prüfung besteht aus einer Über-         nungscodes, Prüfanleitungen usw. für die jeweilige
prüfung durch Augenschein.                                 Type des zu prüfenden Ausrüstungsgegenstandes
                                                           sowie alle sonstigen für die Prüfung der Ausrüstungs-
Ausrüstungsgegenstände, bei denen eine Funktions-          gegenstände notwendigen Unterlagen und Hilfsmittel
probe möglich ist, sind zusätzlich einer solchen zu        zugänglich sein oder zur Verfügung stehen.
unterziehen.
                                                           Die Durchführung der Prüfung hat der:die Prüfer:in
Von dem:der Hersteller:in in der Gebrauchsanwei-           im Prüfvormerk unter Angabe seines:ihres Namens
sung vorgeschriebene Prüfungen sind gleichfalls            und des Datums zu bestätigen. Wenn bei der Prüfung
durchzuführen.                                             keine Mängel festgestellt wurden, darf der Ausrüs-
                                                           tungsgegenstand maximal ein weiteres Jahr, jedoch
Dem:der Prüfer:in müssen hierfür alle von dem:der          nicht über das von dem:der Hersteller:in festgelegte
Hersteller:in bzw. Vertreiber:in angegebenen oder          Ausscheidungsdatum hinaus, verwendet werden.
mitgelieferten Gebrauchsanweisungen, Kennzeich-

7.2. Reinigung der Ausrüstungsgegenstände
Für die Beurteilung des einwandfreien Zustandes aller      Wasser und Seife (keine Drahtbürsten oder sonstige
Ausrüstungsgegenstände müssen diese ausreichend            harte, spitze oder scharfe Gegenstände) zu entfer-
sauber sein. Eine allenfalls erforderliche Reinigung der   nen. Chemisches Reinigen ist verboten.
Ausrüstungsgegenstände darf nur von hierfür unter-
wiesenen Personen durchgeführt werden.                     Nach der Reinigung sind die Ausrüstungsgegenstän-
                                                           de an der Luft (nicht in der Sonne) gut durchtrocknen
Verschmutzungen sind durch schonendes mecha-               zu lassen (ohne Hitzeeinwirkung). Metallteile sind
nisches Reinigen, allenfalls unter Zuhilfenahme von        trocken zu wischen.

7.3. Überprüfung durch Augenschein
Bei der Überprüfung durch Augenschein ist besonders    „ den ordnungsgemäßen und unversehrten Zustand al-
zu achten auf:                                           ler Einzelteile, z. B. ob mechanische Beschädigungen
                                                         (Schnitte, Risse, Kerben usw.) oder Abnützungsspuren
„ den Allgemeinzustand (Alterung, Sauberkeit, Voll-      vorhanden sind, ob Nähte, Spleiße, Schlaufen, Kau-
  ständigkeit, richtige Zusammenstellung, richtige       schen, Seilenden, Knoten usw. in ordnungsgemäßem
  Seiltypen);                                            Zustand sind, ob Spuren von Wärme- oder Flammen-
                                                         einwirkungen oder von Einwirkungen durch Chemika-
„ Vorhandensein der entsprechenden Kennzeichnung         lien (Säuren, Laugen, Lacke usw.) vorhanden sind, ob
  auf allen Teilen der Ausrüstung und deutliche Les-     textile Teile eine ausreichende Schmiegsamkeit aufwei-
  barkeit aller für die Beurteilung der Ausrüstungsge-   sen (Vorhandensein von Verhärtungen oder Versprö-
  genstände erforderlichen Angaben;                      dungen), ob metallische Teile korrodiert sind.

10
7.4. Kontrolle des ordnungsgemäßen und
			 unversehrten Zustandes der Ausrüstungs-
			 gegenstände

7.4.1. Sicherungsseile                                   Sicherungsseile sind in jedem Fall auszuscheiden, wenn
                                                         Mängel der nachfolgenden Art erkannt werden:
Das Seil langsam durch die Hand ziehen, dabei genau
besichtigen und während des Durchziehens langsam         „ fehlende Kennzeichnung;
um die Längsachse drehen, sodass eine allseitige
Besichtigung erfolgt. Beurteilung des Zustandes der      „ Rippenbildung (Stauchung des Seils) oder festig-
Seilenden (bei Fangseilen sind nur Augenspleiß oder        keitsmindernde Krangelbildungen (Verwindungen
Spierenstich zulässig).                                    oder Verdrehungen des Seils);

Stellen, an denen die Oberfläche Veränderungen           „ Spuren von Knoten;
zeigt, zur Beurteilung der tieferen Materialschichten
vorsichtig gegen die Verseilrichtung etwas aufdrehen     „ Einkerbungen, Faserrisse, Abscheuerungen,
(ohne Kraftanwendung und sofern die Seilkonst-             Schnittverletzungen usw., wenn diese Beschädi-
ruktion dies zulässt), sodass das Seilinnere beurteilt     gungen mehr als ein Drittel der Außenfasern einer
werden kann.                                               Seillitze oder mehrere Seillitzen betreffen;

Bei der Prüfung über die gesamte Seillänge ist darauf    „ Lockerung von Spleißen;
zu achten,
                                                         „ Einwirkungen von Chemikalien bis auf das Seil-
„ ob ein gleichmäßiger Aufbau gegeben ist und              innere;
  ob Schmutz oder Fremdkörper im Aufbau einge-
  schlossen sind;                                        „ festigkeitsmindernde Wärme-, Flammen- oder
                                                           Funkeneinwirkungen, insbesondere wenn An-
„ ob das Seil noch eine ausreichende Schmiegsam-           schmelzstellen erkennbar sind;
  keit besitzt;
                                                         „ verminderte Schmiegsamkeit infolge von Verhär-
„ ob Quetschungen, Knoten- oder Schlaufen-                 tungen;
  (Krangel-)bildungen oder festigkeitsmindernde Ab-
  nützungen (Rippen, Risse, Schnitte oder Abrieb an      „ erkennbare Spuren eines Sturzes ins Seil;
  der Oberfläche usw.) zu erkennen sind;
                                                         „ starke Entfärbung (Ausbleichen des Mantel-
„ ob Spuren von Einwirkungen von Chemikalien wie           gewebes).
  Säuren, Laugen, Ölen, Fetten usw. oder von Wär-
  me- oder Flammeneinwirkungen vorhanden sind;            Hinweis

„ Kern-Mantel-Seile dürfen darüber hinaus keine           Beispiele für mögliche Mängel sind im Bildteil
                                                          Seilprüfung dieses Merkblattes abgebildet.
  große Längendifferenz zwischen Kern und Mantel-
  geflecht aufweisen.

                                                                                                            11
7.4.2. Haltegurte und Auffanggurte

Haltegurte und Auffanggurte auf ebener Fläche            Bei Mängeln an Nähten wie Garnrissen, Nahtauflö-
ausgerichtet auflegen und auf Vollständigkeit aller      sungen, Garnabscheuerungen usw. ist deren sachge-
Teile prüfen (z. B. Vorhandensein von Gürtelschlaufen,   mäße Reparatur gemäß den Hersteller:innenangaben
Schnallen, Nieten, Ösen).                                zulässig.

Bei Halte- und Auffangsystemen prüfen, ob aus-           Metallteile sind allseitig genau zu besichtigen und auf
schließlich die laut den ÖNORMEN und den                 mechanische Beschädigungen (Kerben, Risse, Verfor-
Hersteller:innenanweisungen geeigneten Teile in          mungen, eingerissene Ränder von Ösen usw.) sowie
Verwendung sind (z. B. geeignete Type des Fangsei-       auf Korrosion zu kontrollieren.
les, des Falldämpfers, passende Schultergurte oder
Beinschlingen).                                          An Verschlüssen, Schnallen, Verstelleinrichtungen,
                                                         Karabinern samt Sicherungen usw. sind Funktions-
Einzelteile wie Gurte langsam durch die Hand ziehen      proben durchzuführen.
und allseitig genau betrachten. Stellen, die Verän-
derungen der Oberfläche zeigen, durch vorsichtiges       Metallteile sind bei Erkennen von Korrosion oder
Aufdehnen des Gewebes (ohne Kraftaufwand) so             größeren Beschädigungen auszuscheiden. Bei
aufweiten, dass die inneren Gewebeschichten beur-        Vorhandensein von Verformungen an Karabinern,
teilt werden können. Kontrolle hinsichtlich gleichmä-    Ringen usw. ist der gesamte Ausrüstungsgegenstand
ßigen Aufbaus, Schmiegsamkeit, Spuren von Gewe-          auszuscheiden.
bezerstörungen oder mechanischen Beschädigungen
(Schnitte, Risse, Abscheuerungen, Aufrauungen
                                                          Hinweis
usw.), Spuren von Einwirkungen von Chemikalien wie
Säuren, Laugen, Ölen, Fetten usw. oder von Wärme-         Beispiele für mögliche Mängel sind im Bildteil
oder Flammeneinwirkungen.                                 Gurteprüfung dieses Merkblattes abgebildet.

Textile Teile sind analog den Sicherungsseilen zu be-
urteilen. Ausscheidungskriterien sind ebenfalls analog
den Sicherungsseilen anzuwenden.

Auf den Zustand von Enden, Rändern und Nähten
(Garnrisse, Nahtauflösungen, Ausfransungen bei
Ösen usw.) sowie auf Verfärbungen ist besonders zu
achten.

12
8. Bildteil Seilprüfung

Abscheuerung bei einem Kern-Mantel-Seil               Beschädigung des Mantelgewebes bei einem Kern-
                                                      Mantel-Seil aufgrund mechanischer Einwirkung

Schnittverletzung bei einem Kern-Mantel-Seil          Stauchung des Mantels bei einem Kern-Mantel-Seil:
                                                      Der außen liegende Seilmantel hat sich aufgrund einer
                                                      dynamischen Belastung (bspw. eines Sturzes) vom innen
                                                      liegenden Seilkern gelöst

Anschmelzstelle auf einem Kern-Mantel-Seil aufgrund
thermischer Einwirkung

                                                                                                          13
9. Bildteil Gurteprüfung

Verschlusswirkung der Steckschnalle aufgrund mechani-   Verschleißerscheinung aufgrund mechanischer
scher Beschädigung nicht mehr voll funktionsfähig       Abscheuerung

Innen liegendes Webmaterial aufgrund mechanischer       Nahtbild aufgrund mechanischer Abscheuerung nicht
Beschädigung des Gurtbandes sichtbar                    mehr eindeutig erkennbar

Anschmelzstelle auf einem Gurtband aufgrund thermi-     Verformte Halteöse nach Sturzbelastung oder miss-
scher Einwirkung                                        bräuchlicher Verwendung

14
10. Vorschriften und Normen
Vorschriften
In der jeweils gültigen Fassung:
„ ArbeitnehmerInnenschutzgesetz (ASchG)
„ Verordnung Persönliche Schutzausrüstung (PSA-V)
„ PSA-Sicherheitsverordnung (PSASV)
„ Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstungen
  [Diese EU-Verordnung ersetzt ab 21.04.2018 die PSASV.]

Normen
In der jeweils gültigen Fassung:
„ ÖNORM Z 1300
  Sicherheitsseile und -gurtbänder Begriffsbestimmungen, Anforderungen, Prüfung, Normkennzeichnung
„ ÖNORM EN 353-2
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, mitlaufende Auffanggeräte an beweglicher Führung
„ ÖNORM EN 354
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Verbindungsmittel
„ ÖNORM EN 355
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Falldämpfer
„ ÖNORM EN 358
  Persönliche Schutzausrüstung für Haltefunktionen und zur Verhinderung von Abstürzen, Halte- und Rück-
  haltegurte sowie Verbindungsmittel für Haltegurte
„ ÖNORM EN 361
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Auffanggurte
„ ÖNORM EN 362
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Verbindungselemente
„ ÖNORM EN 363
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Auffangsysteme
„ ÖNORM EN 365
  Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz, Allgemeine Anforderungen an Gebrauchsanleitung und
  Kennzeichnung
„ ÖNORM EN 813
  Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen, Sitzgurte
„ ÖNORM EN 1891
  Persönliche Schutzausrüstung zur Verhinderung von Abstürzen, Kern-Mantel-Seile mit geringer Dehnung

                                                                                                     15
HSP – M.plus 750 – 03/2022 – tev
Layout: Grafikstudio Hutter
Fotos: © Richard Reichhart

                                         Sicherheit für Seile
                                    und Gurte gegen Absturz

Bitte wenden Sie sich in allen Fragen des Gesundheitsschutzes und der Sicherheit bei der Arbeit an den Unfall­
verhütungsdienst der für Sie zuständigen AUVA-Landesstelle:

Oberösterreich:                                           Steiermark und Kärnten:
UVD der Landesstelle Linz                                 UVD der Landesstelle Graz
Garnisonstraße 5, 4010 Linz                               Göstinger Straße 26, 8020 Graz
Telefon +43 5 93 93-32701                                 Telefon +43 5 93 93-33701

                                                          UVD der Außenstelle
Salzburg, Tirol und Vorarlberg:                           Klagenfurt am Wörthersee
UVD der Landesstelle Salzburg                             Waidmannsdorfer Straße 42,
Dr.-Franz-Rehrl-Platz 5, 5010 Salzburg                    9020 Klagenfurt am Wörthersee
Telefon +43 5 93 93-34701                                 Telefon +43 5 93 93-33830

UVD der Außenstelle Innsbruck
Ing.-Etzel-Straße 17, 6020 Innsbruck                      Wien, Niederösterreich und Burgenland:
Telefon +43 5 93 93-34837                                 UVD der Landesstelle Wien
                                                          Wienerbergstraße 11, 1100 Wien
UVD der Außenstelle Dornbirn                              Telefon +43 5 93 93-31701
Eisengasse 12, 6850 Dornbirn
Telefon +43 5 93 93-34932                                 UVD der Außenstelle St. Pölten
                                                          Kremser Landstraße 8, 3100 St. Pölten
                                                          Telefon +43 5 93 93-31828

                                                          UVD der Außenstelle Oberwart
                                                          Hauptplatz 11, 7400 Oberwart
                                                          Telefon +43 5 93 93-31901

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