Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
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5/2021 Fa c t s & I n f o s d e s D e u t s c h e n A e r o Cl u b s Sicherheit hat höchste Priorität! Flugsicherheit ist ein ernstes Thema. nicht nur mittel- und langfristigen Themen. In jeder Saison haben wir Unfälle mit Schwer- Aktuell geht es um die Frage, wie die fliege- verletzten oder sogar Toten zu beklagen. rische Kompetenz trotz der coronabedingten Die Ursache dafür ist in nahezu allen Fällen Einschränkungen erhalten werden kann und menschliches Verhalten. Fristen sinnvoll den gegebenen Umständen ICAO und EASA haben deshalb im vergan- angepasst werden können. genen Jahr festgelegt, dass proaktive Flug- sicherheitsarbeit deutlicher in der Aus- und Theoretische und praktische Aus- und Stefan Klett, Weiterbildung der Fluglehrer verankert wer- Weiterbildung der Fluglehrer zum Thema DAeC-Präsident den muss. Dafür sind die Staaten nun aufge- Flugsicherheit sind auf jeden Fall ein Bau- fordert, in ihre nationalen Bestimmungen stein für den sicheren Flugbetrieb. Grund- entsprechende Regelungen aufzunehmen. sätzlich sollte sich aber jeder Pilot und jede Für den DAeC arbeitet der Bundesaus- Pilotin in der Verantwortung sehen. Wir alle schuss Flugsicherheit zusammen mit den können und müssen etwas tun, damit Unfälle Fachreferenten eng mit dem Bundesminis vermieden werden. terium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) an der Umsetzung zusammen. Un- Allen Luftsportlerinnen und Luftsport- ser Ziel ist, dass nun weitere praxistaugliche, lern wünsche ich, dass wir bald wieder unbe- effektive Maßnahmen aufgenommen wer- schwert in die Luft dürfen, viel Spaß, Erfolg, den, mit der die Sicherheit signifikant ver- aber vor allem immer sichere Landungen. bessert werden kann. Dabei soll verhindert werden, dass nur zusätzliche bürokratische Hürden die engagierte Arbeit der Fluglehrer erschweren. Euer Die Zusammenarbeit des Bundesausschus- ses Flugsicherheit mit dem BMVI gilt aber Wer sich für die Arbeit des Bundesausschusses interessiert, kann sich gerne an Jona Keimer, Vorsitzender des BA Flugsicherheit (BAFlugsicherheit@daec.de) oder Mike Morr (m.morr@daec.de) wenden. Aero Club News M A I 2 0 2 1 1
■ LU FTRA UM ■ VE R B Ä N D E ■ TECHNI K Bundes au ssc huss Unte rer Luftra u m Luftsportverband Sicher unter Luftraum „C“ EASA AD 2021-0070 Bayern Luftraum 2021 Übersetzung der Wirbelschleppen – Gefahr für VFR Kollisionswarnung für IFR-Verkehr EDFB Luftfahrzeuge erzeugen Wirbelschleppen, Das Kollisionswarnsystem TCAS erzeugt Drummer je größer und schwerer, desto heftiger Ausweichempfehlungen („RAs“ Resolution Advisories) basierend auf Transponder AD für JS-MD 1C Wirbelschleppen sinken bis zu 1000 Fuß nach unten signalen auch von VFR-Flügen als Präsident Sie sind eine besondere Gefahr für kleine TCAS löst unabhängig von der Luftraum und leichte Luftfahrzeuge EDFG struktur aus In diesem Jahr ändern sich wieder zahlreiche Lufträume. Segelflugzeuge Achtung: Den Luftraum „E“ nicht bis auf TCAS RAs führen zum Abbruch des den letzten Fuß ausreizen! IFRAnfluges Welche Änderungen umgesetzt wurden, hat der Bundes ausschuss Unterer Luftraum in gewählt Empfehlung: Mindestens 200 – 500 Fuß Abstand zur Luftraumgrenze – insbeson dere in den Endanflugbereichen von Frankfurt! EDFZ EDFE EDFC Achtung: Den Luftraum „E“ nicht bis auf den letzten Fuß ausreizen! Empfehlung: Mindestens 200 – 500 Fuß Abstand zur Luftraumgrenze – insbesondere liegt vor in den Endanflugbereichen von Frankfurt! der jüngsten Ausgabe des News- Am 27. Februar fand die Mit- C 250 0 letters „Meldepunkt“ zusam- gliederversammlung des Luftsport- Schematische Darstellung EDDF Der Bundesausschuss Technik IFR in 4000 MSL IFR in 4000 MSL mengestellt. Weitere Themen: Bernhard Drummer Verbandes Bayern statt, erstmals hat die Übersetzung der EASA-Luft- neue Kennzeichnung in der ICAO- in digitaler Form. Im Rahmen der Luftraum C 3500 MSL Luftraum C 3500 MSL tüchtigkeitsanweisung für JS-MD 1C Karte, mehr Freiheit im Luftraum Vorstandsneuwahl votierten die Delegierten einstimmig für C 2500 MSL Segelflugzeuge vorgelegt. Diese AD C 1500 MSL CTR 1500 MSL durch HX, Gefahr in Verzug – Bernhard Drummer als neuen Präsidenten des Verbandes. ist vom 11. März 2021 und muss inner- Änderung im LuftVG. Neu im Ulrich Braune, der den Landesverband über 15 Jahre führte, EDFZ EDDF EDFG halb von 30 Tagen nach Veröffentli- März 2021 Newsletter: Unser Fluglehrer gibt kandidierte nicht mehr für das Amt. DAeC-Präsident Stefan chung umgesetzt werden. Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat eine neue Information für Tipps zu Veröffentlichungen und Klett begrüßte die Teilnehmer und wünschte dem neuen Prä- VFR-Piloten über sicheres Fliegen in Flughafennähe veröffentlicht. Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter: vfr@dfs.de Hinweise auf Regeln, die alle im sidenten viel Erfolg. Mehr auf www.dfs.de unter Service, Kundenbereich VFR. Hinterkopf haben sollten. Die bisherigen weiteren Vorstandsmitglieder Jessica Paul, Peter Rzytki, Harald Görres und Martin Weigert hatten sich Der Newsletter liegt als PDF auf erneut zur Verfügung gestellt, ihre Wahlen erfolgten eben- www.daec.de/fachbereiche/luftraum-flugbetrieb so einstimmig. MEDICAL ■ US-Medical COVID-19-Impfung Aufgepasst! Wer sich bei der Ausübung seiner Rechte als Pilot oder in an- deren sicherheitsrelevanten Funktionen der Luftfahrt auf ein US-Medical stützt ■ MÄRZ 202 1 – Naturschutzgebiete behandelt. Die digitalen Mitgliederversammlung (betroffenes Luftfahrtpersonal), muss sich an die Vorgaben der FAA halten. ausgewiesene Expertise der Mitglieder des Landesverbandes Mecklenburg- Aus dem Vorstand Bereits am 27. Februar hatte die FAA gegenüber der „single dose Johnson & der AG Windkraft soll zukünftig im Vorpommern. Johnson’s Janssen COVID-19 vaccine“ eine Art Unbedenklichkeit ausgesprochen, Wegen der Kontaktbeschränkungen Fachausschuss hier mit einfließen. diese aber an eine wichtige Bedingung geknüpft: „… however, a 48-hour No 9. März: Stefan Klett, Mike Morr und zum Schutz vor der Verbreitung des Fly/No Safety-Related Duty“ interval must be observed after the injection“. Mit 3. März: Vorstandssitzung per Jona Keimer (Bundesausschuss Flug der aktuell gültigen Meldung schließt sie die Produkte von Pfizer-BioNTech und Coronavirus werden etliche Termine Videokonferenz sicherheit) diskutieren mögliche Pro- Moderna in diese bedingte Unbedenklichkeit ein. Damit sind nun drei Seren von des Vorstands abgesagt. Alle aktuellen jektförderungen in der Flugsicherheit. 4. März: Präsident Stefan Klett nimmt der FAA „approved“ formuliert die FAA. Betroffen sind Piloten, die mit einer Themen müssen weitgehend ohne am digitalen Info-Lunch der Parla- 9. März: In einer Telefonkonferenz US-Lizenz in Europa fliegen, aber auch solche, die auf der Grundlage einer US- Präsenztermine bearbeitet werden. mentsgruppe Luft- und Raumfahrt teil. mit Droniq erörtert Michael Rottland Lizenz mit einer EASA-Validation agieren. Jürgen Leukefeld Schatzmeisterin Sigrid Berner arbei- die Möglichkeiten für die Zusammen- 4. März: Stefan Klett, Habbo Brune tet kontinuierlich an den Aufgaben arbeit in der Drohnenthematik. (BAUL), Andreas Wenzeck (Buko der Finanzführung. Dazu gehören: die Segelflug) und Herbert Märtin (DSV) 11. März: Vorstandssitzung per Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss RECHT ■ TKG/EMVG L U FTRAUM ■ Info tauschen sich über das Thema „Luft- Videokonferenz 2019 umzusetzen, die laufenden Ar- beiten für den Jahresabschluss 2020 raumarbeit“ aus. 5. März: Vizepräsident Michael 20. März: Gunter Schmidt besucht die digitale außerordentliche Mitglieder- Widersprüche müssen TMZ-Flyer und den Haushalt 2021 im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung zu Rottland berät per Telefonkonferenz versammlung der Bundeskommission zurückgenommen werden neu aufgelegt steuern. mit Jeppesen die zukünftige Zusam- Segelflug menarbeit. Im November 2020 hatte das Verwaltungsgericht die Klage des DAeC Der Bundesausschuss Unterer Vizepräsident René Heise widmet 23. März: Jour Fix, Präsident und gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG Luftraum hat den TMZ-Flyer aktuali- sich dem Aufbau eines Fachausschus- 6. März: Stefan Klett und Vizepräsi- Generalsekretär abgewiesen. Alle, die einen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun ihren siert und neu aufgelegt. Auf dem Info- dent Gunter Schmidt nehmen an der ses Umwelt und Natur, der zukünftig 24. März: Vizepräsidentin Sigrid Berner Widerspruch zurücknehmen. Geschieht das nicht, ist die BNetzA von Amts blatt sind kompakt alle wichtigen In- digitalen Mitgliederversammlung der die Themen Auswirkungen des Klima nimmt an der Vorstandssitzung per wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten. Viele Vereine, die vor- formationen veröffentlicht. Bundeskommission Modellflug teil. wandels auf den Luftsport, Nachhal- Videokonferenz der DOSB-Führungs sorglich Widerspruch gegen die Beiträge eingelegt hatten, haben in den letzten tigkeit sowie den Komplex Luftraum 6. März: Stefan Klett ist Gast bei der akademie teil. Wochen Post von der BNetzA erhalten. Dem Schreiben ist ein Antwortformular Den Flyer gibt es auch als Download beigefügt, mit dem der Widerspruch zurückgenommen werden kann. auf der DAeC-Website. 2 Aero Club News MAI 2021 Aero Club News M A I 2 0 2 1 3
hebelt werden und keinerlei Luftraumnutzung mehr möglich rungen im Luftverkehrsrecht und über die von der Luftfahrt- ist. Das Luftverkehrsrecht ist in diesen Fällen durch die landes- verwaltung etablierten Informationskanäle zur Verfügung rechtlichen Schutzvorschriften, etwa in einer Schutzgebiets- gestellt werden. satzung, vollständig verdrängt! Dieser Verdrängungsprozess Als spezielles Gefahrenabwehrrecht ist das Luftverkehrs- hat sich zuletzt recht dynamisch entwickelt. In einigen Bundes- recht umfassend und in sich abschließend zu verstehen. Denn ländern ist praktisch in jeder neuen Schutzgebietssatzung ein nur einheitliche Luftverkehrsregeln sind dazu in der Lage, generelles Betriebsverbot für UAV- und Flugmodelle zu finden die notwendige Verbindlichkeit und Funktionalität im zu re- – regelmäßig ohne jeden er- kennbaren sachlichen Grund. Selbst für den personentra- genden Luftverkehr wurden unter Verkennung der Rege- lungen von § 21a Abs. 6 Luft- VO einfach neue Mindest- flughöhen eingeführt. Es liegt auf der Hand, dass diese undifferenzierten Flug- verbote, die sachlich in der Regel keinen Anlass haben (außer dass UAV- und Flug- modellbetrieb vielerorts of- fenbar als lästig empfunden RECH T ■ Lu ftsport und Natursc h u t z wird), gegen das sogenannte Übermaßverbot verstoßen und gelnden Luftverkehr zu erzeugen. Es sind damit in den Luft- damit (sehr) häufig (massiv) rechtswidrig sind. Der an sich verkehrsregeln nicht nur die Belange zu organisieren und Von Tauben auf dem Dach und legale Betrieb von UAV- oder Flugmodellen wird damit in zu regeln, die der potenziell gefährliche Luftverkehr für vielen Schutzvorschriften in eine grundsätzlich vom Gesetz seine Teilnehmer selbst produziert (= innerer Regelungs missbilligte Betätigung verkehrt und einfach verboten. bedarf), sondern auch die Gefahrenmomente und -effekte, Kiebitzen auf dem Fluggelände die der Luftverkehr nach außen gegenüber Unbeteiligten und Das ist für den DAeC nicht hinnehmbar. außenstehenden Rechtsgütern verursacht. Innere und äußere Besonders problematisch ist diese Entwicklung aber nicht nur Regelungsbelange bilden den Gegenstand für die Entwicklung deshalb, weil ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften oft- und Abwägung der Verhaltensregeln im Luftverkehr. mals auch bußgeldbewehrt ist, sondern weil mit diesen Rege- Vor diesem Hintergrund ist es einleuchtend, dass das in sich Was allgemein schon längst bekannt ist, scheint in der Politik und den Naturschutzbehörden lungen, die für den UAV- bzw. Flugmodellbetreiber bisweilen geschlossene Luftverkehrsrecht u. a. auch Naturschutzbelange noch nicht ankommen zu wollen: Luftsportgelände und damit auch unsere Modellfluggelände sind kaum auffindbar sind, in das spezielle Gefahrenabwehrrecht behandeln muss, mithin Naturschutzbelange mit den Funk- des Luftverkehrsrechts eingegriffen wird. Als gleichberechtigte tionsbedürfnissen des Luft- und Flugverkehrs in Ausgleich vielerorts zu Oasen für bedrohte Tierarten geworden, insbesondere für Vögel und Insekten. Teilnehmer am allgemeinen Luftverkehr müssen sie aber er- gebracht werden müssen. Oder anders formuliert: Diese ein- warten dürfen, dass alle für sie relevanten Betriebsanforde- deutige und umfassende Zuständigkeit der Luftfahrtverwal- Es ist daher unzutreffend, wenn etwa dem Modellflug Bundesnaturschutzgesetzes […] sowie das Naturschutzrecht eine grundsätzliche Stör- und Scheuchwirkung unterstellt wird. der Länder […] unberührt bleiben“ (vgl. § 21a Abs. 6 LuftVO). Genau davon geht allerdings nach wie vor der Gesetzgeber Eine recht unscheinbare Regelung, allerdings mit heftigen Fol- in Deutschland aus. Schon bei der Neugestaltung des Luftver- gen: Denn damit hat der Verordnungsgeber für den Bereich Fotos: C. Hackl, Sebastian Hater, Uschi Kirsch, Erik Schufmann kehrsrechts 2017 durch die sogenannte „Drohnenverordnung“ des UAV- und Flugmodellbetriebs neben den Regelungen der war diese Fehlvorstellung leitend. Und so ist es nicht verwun- Luftverkehrsrechts die unmittelbare Geltung dieser weiteren derlich, dass der Gesetzgeber damals umfangreiche Pauschal- Schutzvorschriften angeordnet. Damit ist ein völlig undurch- verbote für den gesamten UAV- und Flugmodellbetrieb ein- sichtiges Nebeneinander von Luftverkehrs- und Naturschutz- geführt hat. recht entstanden. Diese Betriebsverbote erstrecken sich seitdem flächende- Während etwa das Luftverkehrsrecht als Bundesrecht in § ckend auf alle Nationalparke sowie Naturschutzgebiete, Ge- 21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO Betriebsverbote in Gebieten des Natur- biete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. die Flora-Fauna- schutzschutzes mit landesrechtlichen Öffnungsklauseln regelt, Habitate (FFH-Gebiete), europäische Vogelschutzgebiete für die auch luftrechtliche Ausnahmegenehmigungen zuläs- und Natura-2000-Gebiete. Alibimäßig sollen diese flächende- sig sind (vgl. § 21b Abs. 3 LuftVO), kann in parallelen Schutz- ckenden Betriebsverbote nicht greifen, wenn landesrechtliche vorschriften auf Länderebene der Betrieb von UAV- und Flug- Vorschriften Abweichendes regeln. Dem Autor ist allerdings seit modellen selbst in Landschaftsschutzgebieten und ohne jede 2017 keine solche abweichende Regelung bekannt geworden. Befreiungsmöglichkeit untersagt werden. Dies kann sogar Ergänzend zu diesen Betriebsverboten hat der Gesetzge- so weit gehen, dass die luftverkehrsrechtlichen Regelungen ber angeordnet, dass „Schutzvorschriften insbesondere des (vgl. § 21b Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 LuftVO) gänzlich ausge- 4 Aero Club News MAI 2021 Aero Club News M A I 2 0 2 1 5
tung ist zwingend erforderlich, damit die Funktionalität und behörden als entsprechende Fachbehörden in der Lage sind, damit insbesondere auch die Sicherheit des Luftverkehrs ge- diese Belange festzustellen. Es fehlt in den Augen des DAeC währleistet werden kann. Nichts anderes gilt auch für UAV- e.V. aber eine Regelung, die dafür sorgt, dass die von den und Flugmodellbetreiber, die vollwertige Teilnehmer des Luft- Naturschutzbehörden analysierten Naturschutzbelange an die verkehrs sind (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 8 LuftVG, § 1 Abs. 1 Nr. 8 Luftfahrtverwaltung übermittelt werden, damit diese darauf LuftVZO). Denn die Funktionalität und Sicherheit des Luft- aufbauend luftverkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. lokale verkehrs basiert ganz wesentlich auf dem Umstand, dass alle oder temporäre Luftraumbeschränkungen, Mindestflughöhen, Luftverkehrsteilnehmer die Luftfahrtverwaltung als „An- etc.) sowohl für den personentragenden als auch für den nicht sprechpartner“ haben und sich dort über alle wesentlichen personentragenden Luftverkehr erlassen kann. rechtlichen Belange ihres Flugvorhabens informieren können Der DAeC setzt sich daher im gegenwärtigen Gesetzge- und müssen. Die Informationskanäle der Luftfahrtverwaltung, bungsverfahren dafür ein, bei der Neuregelung insbeson- insbesondere hinsichtlich Luftraumbeschränkungen, aber auch dere der LuftVO die problematische Parallelität von Natur- andere Luftraumbestimmungen stellen einen wesentlichen schutzrecht und Luftverkehrsrecht durch ein neues Verfahren Regelungs- und Sicherheitsbaustein im koordinierten Luftver- zu ersetzen, nach welchem tatsächlich regelungsbedürftige kehr dar. Die Kanäle sind dementsprechend so gestaltet, dass Naturschutzbelange in standardisierter Weise von der jeweils alle Luftverkehrsteilnehmer auf alle für ihr Flugvorhaben rele- zuständigen Naturschutzbehörde an die zuständige Luftfahrt- vanten Daten zugreifen können. verwaltung transportiert werden, damit die Luftfahrtverwal- tung Vorschläge unterbrei- ten und letztlich Regelungen erlassen kann, mit welchen luftverkehrsrechtlichen Maß- nahmen naturschutzrecht- liche Belange im Benehmen L U F T S P O RT G E R ÄT E - B Ü R O ■ M u s t e r z u l a s s u n g mit der Naturschutzbehörde erfüllt werden. Ein solches Verfahren Flywhale FW 02 - 650 zugelassen hätte den Vorteil, dass not- wendige Maßnahmen zum Nach erfolgreicher Musterprüfung hat das DAeC-Luftsportgeräte-Büro am 24. März 2021 die Musterzulassung für den Naturschutz von den Luftver- Flywhale erteilt. Das ultraleichte Amphibium aus CFK-Composite ist mit dem Rotax-912-iS-Sport-Motor und Verstellpropeller mit kehrsbehörden konkret und Regler ausgestattet. Die zulässige maximale Abflugmasse bei installiertem Rettungsgerät beträgt 650 Kilogramm. Hersteller und zielgenau getroffen werden Musterbetreuer ist die Uniplanes GmbH in Dötlingen. könnten. Solche Maßnahmen Insoweit müssen auch insbesondere Naturschutzbelange können beispielsweise die Verfügung von Luftbeschränkungs- Das Gerätekennblatt 66240 ist im Downloadbereich auf https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-zulassung/pruefer- vom Luftverkehrsrecht und der Luftfahrtverwaltung beachtet oder -sperrgebieten über Gebieten des Naturschutzes sein, die klasse-5/infos-fuer-pruefer/geraetekennblaetter/ zu finden. werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage werden jedoch die zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ggf. räumlich und zeit- naturschutzrechtlichen Regelungen nicht oder nur unzurei- lich ausgestaltet sind. Es kommen aber ebenso Verfügungen chend in die Informationskanäle des Luftverkehrs eingespielt. zu Mindestflughöhen oder (Über-)Flugkorridoren, Beschrän- Sie sind somit für die Teilnehmer des Luftverkehrs nicht sicht- kungen von Emissionen und Immissionen, Begrenzungen von LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO ■ Lufttüchtigkeitsanweisungen ■ LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO bar. Motorlaufzeiten oder Einschränkungen der Antriebsarten (z. B. Ungültigkeitserklärung In dem aktuell vorliegenden Entwurf zur Änderung der LuftVO vom 12.01.2021 wird im Bereich des unbemannten auf emissionfreie Elektroantriebe mit geringster oder gar kei- ner Lärm- und Schadstoffentwicklung) in Betracht. LTA für TL Condor plus Dokumente Luftverkehrs die eingangs beschriebene Parallelität von Natur Zudem würden die pauschalen Betriebsverbote aus angeb- schutzrecht und Luftverkehrsrecht wie bisher übernommen – lichen Belangen des Naturschutzes überflüssig werden, da die Das Luftsportgeräte-Büro hat am 19. März eine neue Lufttüchtigkeitsan- für Luftsportgeräte nämlich in der Weise, dass das Naturschutzrecht neben dem naturschutznotwendigen Luftraum- bzw. Betriebsregelungen weisung, LTA-Nr. LSG 2021-001, herausgegeben. Sie betrifft die TL 232 Condor Luftverkehrsrecht voll anwendbar bleiben soll (vgl. insb. in § 21h das Ergebnis des vorgeschlagenen Verfahrens darstellen. Im plus, DAeC-Gerätekennblatt Nr. 61145. Wer Dokumente für Luftsportgeräte LuftVO-E). Übrigen kann in diesem Verfahren den lokalen jeweils sehr Beim Austuchen der Tragflügelbespannung wurden Beschädigungen (Durch- beim LSGB als gestohlen oder verloren unterschiedlichen Bedürfnissen des Naturschutzes und der scheuern) des Diagonalrohres und -verspannung festgestellt. Das betreffende UL meldet, bekommt neue Papiere mit ak- Das ist für den DAeC der falsche Weg. Fotos: Heiko Braden, Sebastian Hater Luftraumnutzung sehr gut Rechnung getragen werden, so ist Baujahr 2001, mit etwas über 900 Betriebsstunden und in der Bundesrepublik tuellem Ausstellungsdatum ausgestellt. Nach dem Vorschlag des DAeC ist richtigerweise die Schnitt- dass sich hier die Ausübungsmöglichkeiten des Luftsports mit Deutschland zum Verkehr zugelassen. Folgendes Dokument ist betroffen: stelle zwischen naturschutzrechtlichen Bedürfnissen und luft- zielgerichtetem und effektivem Naturschutz verbindet. Eine Für Halter von ULs dieses Typs gilt, dass vor dem nächsten Flug eine sachkun- rechtlicher Umsetzung neu auszurichten und zu verbessern. Win-Win-Situation. dige Person mit einem Prüfer Klasse 5 oder ein genehmigter Betrieb das Flug- Eintragungsschein / Dies gilt gleichermaßen für den unbemannten wie den be- RA Christian Walther zeug überprüfen müssen. Lufttüchtigkeitszeugnis mannten Luftverkehr. Ausgestellt am 19. Januar 2021 Grundsätzlich ist unbestritten, dass es naturschutzrecht- Die genannten Bestimmungen der Luftverkehrsordnung Die vollständigen Lufttüchtigkeitsanweisungen und weitere Sicherheitsmit Geräte-Nr.: 61178.1 liche Belange gibt, die im Luftverkehr zu berücksichtigen sind. sind veröffentlicht unter: www.gesetze-im-internet.de/ teilungen sind auf den Internetseiten des DAeC unter www.daec.de/luftsport- Amtliches Kennzeichen D-MNJI Unbestritten ist weiter, dass regelmäßig nur die Naturschutz- luftvo_2015/BJNR189410015.html geraete-buero/ (> UL-Zulassung > Sicherheit) publiziert. 6 Aero Club News MAI 2021 Aero Club News M A I 2 0 2 1 7
■ VEREINE Onlinebefragung Bitte mitmachen: Forschungsprojekt „SicherImSport“ Das Universitätsklinikum Ulm und die Bergische Universität Wupper- tal haben die die Online-Befragung LSG 2021-001en für die größte deutsche Breitensport-Studie zu sexualisierten Grenzverletzungen, Belästigung und Gewalt gestartet. Der Landessport- bund NRW fördert das Forschungs- projekt „SicherImSport“, mittlerweile haben sich neun weitere Landessport- bünde angeschlossen. Weitere Informationen zur Studie gibt es auf der Website des Universitäts klinikums Ulm oder auf der Website der Bergischen Universität Wuppertal. Link zur Onlinebefragung: https://ww2.unipark.de/uc/Vereins- mitgliederbefragung_SicherImSport/ V EREIN E ■ UNESCO Vereinskultur ist „Kulturerbe“ MO T O R F L UG / UL -F L UG ■ K r a f t s t o ff Die Deutsche UNESCO-Kommis- sion hat die „Gemeinwohlorientierte Die neue MoGasKarte ist da Sportvereinskultur” in das bundesweite Für alle Piloten, die ihr Triebwerk mit MoGas beziehungsweise Auto Verzeichnis des „Immateriellen Kultur benzin betreiben dürfen: Die neue Ausgabe der MoGas-Karte von René erbes“ aufgenommen. Damit wird die Mühlmeier ist erschienen. Gegenüber dem Vorjahr sind mehr als ein Dut- gesellschaftliche Leistung der rund zend neuer Plätze hinzugekommen, nur wenige haben den Spritverkauf 90 000 Sportvereine auf eine besonders eingestellt. wertvolle Art und Weise gewürdigt. Dazu das Expertenkomitee: „Die Die MoGas-Karte ist auf www.daec.de/sportarten/motorflug/service Sportvereine prägen das gesellschaft- veröffentlicht. liche Leben in Deutschland und bieten vielfältige Möglichkeiten der Partizi- pation bis hin zu ehrenamtlicher und zivilgesellschaftlicher Teilhabe.“ ■ Impressum Der DOSB hatte die Bewerbung auf den Weg gebracht. DOSB Herausgeber: Deutscher Aero Club e.V. Tel.: 0531/23540-0, Fax: 0531/23540-11 Presse- und Öffentlichkeitsarbeit Internet: www.daec.de, E-Mail: info@daec.de Mehr auf Anschrift: Hermann-Blenk-Straße 28, Redaktion: Uschi Kirsch (uk) https://ehrenamt.dosb.de/news 38108 Braunschweig Layout: Marion Hyna in den Nachrichten vom 23. März 2021 8 Aero Club News MAI 2021
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