Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV

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Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
5/2021                                 Fa c t s & I n f o s d e s D e u t s c h e n A e r o Cl u b s

                 Sicherheit hat höchste Priorität!
                     Flugsicherheit ist ein ernstes Thema.         nicht nur mittel- und langfristigen Themen.
                 In jeder Saison haben wir Unfälle mit Schwer-     Aktuell geht es um die Frage, wie die fliege-
                 verletzten oder sogar Toten zu beklagen.          rische Kompetenz trotz der coronabedingten
                 Die Ursache dafür ist in nahezu allen Fällen      Einschränkungen erhalten werden kann und
                 menschliches Verhalten.                           Fristen sinnvoll den gegebenen Umständen
                     ICAO und EASA haben deshalb im vergan-        angepasst werden können.
                 genen Jahr festgelegt, dass proaktive Flug-
                 sicherheitsarbeit deutlicher in der Aus- und          Theoretische und praktische Aus- und
Stefan Klett,    Weiterbildung der Fluglehrer verankert wer-       Weiterbildung der Fluglehrer zum Thema
DAeC-Präsident   den muss. Dafür sind die Staaten nun aufge-       Flugsicherheit sind auf jeden Fall ein Bau-
                 fordert, in ihre nationalen Bestimmungen          stein für den sicheren Flugbetrieb. Grund-
                 entsprechende Regelungen aufzunehmen.             sätzlich sollte sich aber jeder Pilot und jede
                     Für den DAeC arbeitet der Bundesaus-          Pilotin in der Verantwortung sehen. Wir alle
                 schuss Flugsicherheit zusammen mit den            können und müssen etwas tun, damit Unfälle
                 Fachreferenten eng mit dem Bundesminis­           vermieden werden.
                 terium für Verkehr und digitale Infrastruktur
                 (BMVI) an der Umsetzung zusammen. Un-                 Allen Luftsportlerinnen und Luftsport-
                 ser Ziel ist, dass nun weitere praxistaugliche,   lern wünsche ich, dass wir bald wieder unbe-
                 effektive Maßnahmen aufgenommen wer-              schwert in die Luft dürfen, viel Spaß, Erfolg,
                 den, mit der die Sicherheit signifikant ver-      aber vor allem immer sichere Landungen.
                 bessert werden kann. Dabei soll verhindert
                 werden, dass nur zusätzliche bürokratische
                 Hürden die engagierte Arbeit der Fluglehrer
                 erschweren.                                                Euer
                     Die Zusammenarbeit des Bundesausschus-
                 ses Flugsicherheit mit dem BMVI gilt aber

                 Wer sich für die Arbeit des Bundesausschusses interessiert, kann sich gerne an
                 Jona Keimer, Vorsitzender des BA Flugsicherheit (BAFlugsicherheit@daec.de) oder
                 Mike Morr (m.morr@daec.de) wenden.

                                                                                    Aero Club News    M A I 2 0 2 1   1
Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
■ LU FTRA UM                                                                               ■ VE R B Ä N D E                                                                                                                                                                                                     ■ TECHNI K
      Bundes au ssc huss Unte rer Luftra u m                                                     Luftsportverband                                                                   Sicher unter Luftraum „C“                                                                                                         EASA AD 2021-0070
                                                                                                 Bayern
    Luftraum 2021                                                                                                                                                                                                                                                                                                   Übersetzung der
                                                                                                                                        Wirbelschleppen – Gefahr für VFR                                                                                 Kollisionswarnung für IFR-Verkehr
                                                                                                                                                                                                                                         EDFB
                                                                                                                                             Luftfahrzeuge erzeugen Wirbelschleppen,                                                                        Das Kollisionswarnsystem TCAS erzeugt

                                                                                               Drummer
                                                                                                                                             je größer und schwerer, desto heftiger                                                                         Ausweichempfehlungen („RAs“ Resolution
                                                                                                                                                                                                                                                            Advisories) basierend auf Transponder­

                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    AD für JS-MD 1C
                                                                                                                                             Wirbelschleppen sinken bis zu 1000 Fuß
                                                                                                                                             nach unten                                                                                                     signalen auch von VFR-Flügen

                                                                                               als Präsident
                                                                                                                                             Sie sind eine besondere Gefahr für kleine                                                                      TCAS löst unabhängig von der Luftraum­
                                                                                                                                             und leichte Luftfahrzeuge                                                                            EDFG      struktur aus

        In diesem Jahr ändern sich wieder zahlreiche Lufträume.
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                    Segelflugzeuge
                                                                                                                                             Achtung: Den Luftraum „E“ nicht bis auf                                                                        TCAS RAs führen zum Abbruch des
                                                                                                                                             den letzten Fuß ausreizen!                                                                                     IFR­Anfluges

    Welche Änderungen umgesetzt wurden, hat der Bundes­
    ausschuss Unterer Luftraum in
                                                                                               gewählt                                       Empfehlung: Mindestens 200 – 500 Fuß
                                                                                                                                             Abstand zur Luftraumgrenze – insbeson­
                                                                                                                                             dere in den Endanflugbereichen von
                                                                                                                                             Frankfurt!
                                                                                                                                                                                                   EDFZ
                                                                                                                                                                                                                                 EDFE           EDFC
                                                                                                                                                                                                                                                            Achtung: Den Luftraum „E“ nicht bis auf
                                                                                                                                                                                                                                                            den letzten Fuß ausreizen!
                                                                                                                                                                                                                                                            Empfehlung: Mindestens 200 – 500 Fuß
                                                                                                                                                                                                                                                            Abstand zur Luftraumgrenze – insbesondere               liegt vor
                                                                                                                                                                                                                                                            in den Endanflugbereichen von Frankfurt!
    der jüngsten Ausgabe des News-                                                                 Am 27. Februar fand die Mit-
                                                                                                                                                                                                          C 250
                                                                                                                                                                                                               0

    letters „Meldepunkt“ zusam-                                                                gliederversammlung des Luftsport-                                                                             Schematische Darstellung EDDF
                                                                                                                                                                                                                                                                                                                         Der Bundesausschuss Technik
                                                                                                                                                  IFR in 4000 MSL                                                                                                               IFR in 4000 MSL
    mengestellt. Weitere Themen:                                      Bernhard Drummer         Verbandes Bayern statt, erstmals                                                                                                                                                                                     hat die Übersetzung der EASA-Luft-
    neue Kennzeichnung in der ICAO-                                                            in digi­taler Form. Im Rahmen der                 Luftraum C 3500 MSL                                                                                                          Luftraum C 3500 MSL                   tüchtigkeitsanweisung für JS-MD 1C
    Karte, mehr Freiheit im Luftraum                                  Vorstandsneuwahl votierten die Delegierten einstimmig für                                                                                                                                 C 2500 MSL                                          Segelflugzeuge vorgelegt. Diese AD
                                                                                                                                                                                      C 1500 MSL                   CTR 1500 MSL
    durch HX, Gefahr in Verzug –                                      Bernhard Drummer als neuen Präsidenten des Verbandes.                                                                                                                                                                                         ist vom 11. März 2021 und muss inner-
    Änderung im LuftVG. Neu im                                        Ulrich Braune, der den Landesverband über 15 Jahre führte,                           EDFZ                                                             EDDF                                                  EDFG                              halb von 30 Tagen nach Veröffentli-
                                                                                                                                                                                                                                                                                                        März 2021

    Newsletter: Unser Fluglehrer gibt                                 kandidierte nicht mehr für das Amt. DAeC-Präsident Stefan                                                                                                                                                                                     chung umgesetzt werden.
                                                                                                                                                    Die Deutsche Flugsicherung (DFS) hat eine neue Information für
    Tipps zu Veröffentlichungen und                                   Klett begrüßte die Teilnehmer und wünschte dem neuen Prä-
                                                                                                                                                   VFR-Piloten über sicheres Fliegen in Flughafennähe veröffentlicht.
                                                                                                                                        Gerne beantworten wir Ihre Fragen unter: vfr@dfs.de
    Hinweise auf Regeln, die alle im                                  sidenten viel Erfolg.
                                                                                                                                                       Mehr auf www.dfs.de unter Service, Kundenbereich VFR.
    Hinterkopf haben sollten.                                             Die bisherigen weiteren Vorstandsmitglieder Jessica Paul,
                                                                      Peter Rzytki, Harald Görres und Martin Weigert hatten sich
    Der Newsletter liegt als PDF auf                                  erneut zur Verfügung gestellt, ihre Wahlen erfolgten eben-
    www.daec.de/fachbereiche/luftraum-flugbetrieb                     so einstimmig.
                                                                                                                                      MEDICAL ■ US-Medical

                                                                                                                                      COVID-19-Impfung
                                                                                                                                          Aufgepasst! Wer sich bei der Ausübung seiner Rechte als Pilot oder in an-
                                                                                                                                      deren sicherheitsrelevanten Funktionen der Luftfahrt auf ein US-Medical stützt
      ■ MÄRZ 202 1                             – Naturschutzgebiete behandelt. Die       digitalen Mitgliederversammlung              (betroffenes Luftfahrtpersonal), muss sich an die Vorgaben der FAA halten.
                                               aus­gewiesene Expertise der Mitglieder    des Landesverbandes Mecklenburg-
      Aus dem Vorstand
                                                                                                                                          Bereits am 27. Februar hatte die FAA gegenüber der „single dose Johnson &
                                                der AG Windkraft soll zukünftig im       Vorpommern.                                  Johnson’s Janssen COVID-19 vaccine“ eine Art Unbedenklichkeit ausgesprochen,
      Wegen der Kontaktbeschränkungen          Fachausschuss hier mit einfließen.                                                     diese aber an eine wichtige Bedingung geknüpft: „… however, a 48-hour No
                                                                                         9. März: Stefan Klett, Mike Morr und
      zum Schutz vor der Verbreitung des                                                                                              Fly/No Safety-Related Duty“ interval must be observed after the injection“. Mit
                                               3. März: Vorstandssitzung per             Jona Keimer (Bundesausschuss Flug­
                                                                                                                                      der aktuell gültigen Meldung schließt sie die Produkte von Pfizer-BioNTech und
      Coronavirus werden etliche Termine       Videokonferenz                            sicherheit) diskutieren mögliche Pro-
                                                                                                                                      Moderna in diese bedingte Unbedenklichkeit ein. Damit sind nun drei Seren von
      des Vorstands abgesagt. Alle aktuellen                                             jektförderungen in der Flugsicherheit.
                                               4. März: Präsident Stefan Klett nimmt                                                  der FAA „approved“ formuliert die FAA. Betroffen sind Piloten, die mit einer
      Themen müssen weitgehend ohne
                                               am digitalen Info-Lunch der Parla-        9. März: In einer Telefonkonferenz           US-Lizenz in Europa fliegen, aber auch solche, die auf der Grundlage einer US-
      Präsenztermine bearbeitet werden.
                                               mentsgruppe Luft- und Raumfahrt teil.     mit Droniq erörtert Michael Rottland         Lizenz mit einer EASA-Validation agieren.                    Jürgen Leukefeld
      Schatzmeisterin Sigrid Berner arbei-                                               die Möglichkeiten für die Zusammen-
                                               4. März: Stefan Klett, Habbo Brune
      tet kontinuierlich an den Aufgaben                                                 arbeit in der Drohnenthematik.
                                               (BAUL), Andreas Wenzeck (Buko
      der Finanzführung. Dazu gehören: die
                                               Segelflug) und Herbert Märtin (DSV)       11. März: Vorstandssitzung per
      Erkenntnisse aus dem Jahresabschluss                                                                                            RECHT ■ TKG/EMVG                                                                                                                                                              L U FTRAUM ■ Info
                                               tauschen sich über das Thema „Luft-       Videokonferenz
      2019 umzusetzen, die laufenden Ar-
      beiten für den Jahresabschluss 2020
                                               raumarbeit“ aus.

                                               5. März: Vizepräsident Michael
                                                                                         20. März: Gunter Schmidt besucht die
                                                                                         digitale außerordentliche Mitglieder-
                                                                                                                                      Widersprüche müssen                                                                                                                                                           TMZ-Flyer
      und den Haushalt 2021 im Rahmen
      der vorläufigen Haushaltsführung zu      Rottland berät per Telefonkonferenz       versammlung der Bundeskommission             zurückgenommen werden                                                                                                                                                         neu aufgelegt
      steuern.                                 mit Jeppesen die zukünftige Zusam-        Segelflug
                                               menarbeit.                                                                                Im November 2020 hatte das Verwaltungsgericht die Klage des DAeC                                                                                                               Der Bundesausschuss Unterer
      Vizepräsident René Heise widmet                                                    23. März: Jour Fix, Präsident und
                                                                                                                                      gegen die Bundesnetzagentur (BNetzA) zu den Beiträgen nach TKG und EMVG                                                                                                       Luftraum hat den TMZ-Flyer aktuali-
      sich dem Aufbau eines Fachausschus-      6. März: Stefan Klett und Vizepräsi-      Generalsekretär
                                                                                                                                      abgewiesen. Alle, die einen Widerspruch eingelegt hatten, sollten nun ihren                                                                                                   siert und neu aufgelegt. Auf dem Info-
                                               dent Gunter Schmidt nehmen an der
      ses Umwelt und Natur, der zukünftig                                                24. März: Vizepräsidentin Sigrid Berner      Wider­spruch zurücknehmen. Geschieht das nicht, ist die BNetzA von Amts                                                                                                       blatt sind kompakt alle wichtigen In-
                                               digitalen Mitgliederversammlung der
      die Themen Auswirkungen des Klima­                                                 nimmt an der Vorstandssitzung per            wegen gezwungen, diesen kostenpflichtig zu bearbeiten. Viele Vereine, die vor-                                                                                                formationen veröffentlicht.
                                               Bundeskommission Modellflug teil.
      wandels auf den Luftsport, Nachhal-                                                Videokonferenz der DOSB-Führungs­            sorglich Widerspruch gegen die Beiträge eingelegt hatten, haben in den letzten
      tigkeit sowie den Komplex Luftraum       6. März: Stefan Klett ist Gast bei der    akademie teil.                               Wochen Post von der BNetzA erhalten. Dem Schreiben ist ein Antwortformular                                                                                                    Den Flyer gibt es auch als Download
                                                                                                                                      beigefügt, mit dem der Widerspruch zurückgenommen werden kann.                                                                                                                auf der DAeC-Website.

2   Aero Club News   MAI 2021                                                                                                                                                                                                                                                                                                Aero Club News   M A I 2 0 2 1   3
Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
hebelt werden und keinerlei Luftraumnutzung mehr möglich            rungen im Luftverkehrsrecht und über die von der Luftfahrt-
                                                                                                                                                                                                         ist. Das Luftverkehrsrecht ist in diesen Fällen durch die landes-   verwaltung etablierten Informationskanäle zur Verfügung
                                                                                                                                                                                                         rechtlichen Schutzvorschriften, etwa in einer Schutzgebiets-        gestellt werden.
                                                                                                                                                                                                          satzung, vollständig verdrängt! Dieser Verdrängungsprozess            Als spezielles Gefahrenabwehrrecht ist das Luftverkehrs-
                                                                                                                                                                                                         hat sich zuletzt recht dynamisch entwickelt. In einigen Bundes­-    recht umfassend und in sich abschließend zu verstehen. Denn
                                                                                                                                                                                                         ländern ist praktisch in jeder neuen Schutzgebietssatzung ein       nur einheitliche Luftverkehrsregeln sind dazu in der Lage,
                                                                                                                                                                                                         generelles Betriebsverbot für UAV- und Flugmodelle zu finden        die notwendige Verbindlichkeit und Funktionalität im zu re-
                                                                                                                                                                                                         – regel­mäßig ohne jeden er-
                                                                                                                                                                                                         kennbaren sachlichen Grund.
                                                                                                                                                                                                         Selbst für den personentra-
                                                                                                                                                                                                         genden Luftverkehr wurden
                                                                                                                                                                                                         unter Verkennung der Rege-
                                                                                                                                                                                                         lungen von § 21a Abs. 6 Luft-
                                                                                                                                                                                                         VO einfach neue Mindest-
                                                                                                                                                                                                         flughöhen eingeführt.
                                                                                                                                                                                                              Es liegt auf der Hand, dass
                                                                                                                                                                                                          diese undifferenzierten Flug-
                                                                                                                                                                                                         verbote, die sachlich in der
                                                                                                                                                                                                         Regel keinen Anlass haben
                                                                                                                                                                                                         (außer dass UAV- und Flug-
                                                                                                                                                                                                         modellbetrieb vielerorts of-
                                                                                                                                                                                                         fenbar als lästig empfunden
    RECH T ■ Lu ftsport und Natursc h u t z                                                                                                                                                              wird), gegen das sogenannte Übermaßverbot verstoßen und             gelnden Luftverkehr zu erzeugen. Es sind damit in den Luft-
                                                                                                                                                                                                          damit (sehr) häufig (massiv) rechtswidrig sind. Der an sich        verkehrsregeln nicht nur die Belange zu organisieren und

    Von Tauben auf dem Dach und
                                                                                                                                                                                                         legale Betrieb von UAV- oder Flugmodellen wird damit in             zu regeln, die der potenziell gefährliche Luftverkehr für
                                                                                                                                                                                                         vielen Schutzvorschriften in eine grundsätzlich vom Gesetz          seine Teilnehmer selbst produziert (= innerer Regelungs­
                                                                                                                                                                                                         missbilligte Betätigung verkehrt und einfach verboten.              bedarf), sondern auch die Gefahrenmomente und -effekte,

    Kiebitzen auf dem Fluggelände
                                                                                                                                                                                                                                                                             die der Luftverkehr nach außen gegenüber Unbeteiligten und
                                                                                                                                                                                                         Das ist für den DAeC nicht hinnehmbar.                              außen­stehenden Rechtsgütern verursacht. Innere und äußere
                                                                                                                                                                                                         Besonders problematisch ist diese Entwicklung aber nicht nur        Regelungsbelange bilden den Gegenstand für die Entwicklung
                                                                                                                                                                                                         deshalb, weil ein Verstoß gegen die Schutzvorschriften oft-         und Abwägung der Verhaltensregeln im Luftverkehr.
                                                                                                                                                                                                         mals auch bußgeldbewehrt ist, sondern weil mit diesen Rege-            Vor diesem Hintergrund ist es einleuchtend, dass das in sich
    Was allgemein schon längst bekannt ist, scheint in der Politik und den Naturschutzbehörden                                                                                                           lungen, die für den UAV- bzw. Flugmodellbetreiber bisweilen         geschlossene Luftverkehrsrecht u. a. auch Naturschutzbe­lange
    noch nicht ankommen zu wollen: Luftsportgelände und damit auch unsere Modellfluggelände sind                                                                                                         kaum auffindbar sind, in das spezielle Gefahrenabwehrrecht          behandeln muss, mithin Naturschutzbelange mit den Funk-
                                                                                                                                                                                                         des Luftverkehrsrechts eingegriffen wird. Als gleichberechtigte     tionsbedürfnissen des Luft- und Flugverkehrs in Ausgleich
    vielerorts zu Oasen für bedrohte Tierarten geworden, insbesondere für Vögel und Insekten.
                                                                                                                                                                                                         Teilnehmer am allgemeinen Luftverkehr müssen sie aber er-           gebracht werden müssen. Oder anders formuliert: Diese ein-
                                                                                                                                                                                                         warten dürfen, dass alle für sie relevanten Betriebsanforde-        deutige und umfassende Zuständigkeit der Luftfahrtverwal-
        Es ist daher unzutreffend, wenn etwa dem Modellflug           Bundesnaturschutzgesetzes […] sowie das Naturschutzrecht
    eine grundsätzliche Stör- und Scheuchwirkung unterstellt wird.    der Länder […] unberührt bleiben“ (vgl. § 21a Abs. 6 LuftVO).
    Genau davon geht allerdings nach wie vor der Gesetzgeber          Eine recht unscheinbare Regelung, allerdings mit heftigen Fol-
    in Deutschland aus. Schon bei der Neugestaltung des Luftver-      gen: Denn damit hat der Verordnungsgeber für den Bereich

                                                                                                                                        Fotos: C. Hackl, Sebastian Hater, Uschi Kirsch, Erik Schufmann
    kehrsrechts 2017 durch die sogenannte „Drohnenverordnung“         des UAV- und Flugmodellbetriebs neben den Regelungen der
    war diese Fehlvorstellung leitend. Und so ist es nicht verwun-    Luftverkehrsrechts die unmittelbare Geltung dieser weiteren
    derlich, dass der Gesetzgeber damals umfangreiche Pauschal-       Schutzvorschriften angeordnet. Damit ist ein völlig undurch-
    verbote für den gesamten UAV- und Flugmodellbetrieb ein-          sichtiges Nebeneinander von Luftverkehrs- und Naturschutz-
    geführt hat.                                                      recht entstanden.
        Diese Betriebsverbote erstrecken sich seitdem flächende-          Während etwa das Luftverkehrsrecht als Bundesrecht in §
    ckend auf alle Nationalparke sowie Naturschutzgebiete, Ge-        21b Abs. 1 Nr. 6 LuftVO Betriebsverbote in Gebieten des Natur-
    biete von gemeinschaftlicher Bedeutung bzw. die Flora-Fauna-      schutzschutzes mit landesrechtlichen Öffnungsklauseln regelt,
    Habitate (FFH-Gebiete), europäische Vogelschutzgebiete            für die auch luftrechtliche Ausnahmegenehmigungen zuläs-
    und Natura-2000-Gebiete. Alibimäßig sollen diese flächende-       sig sind (vgl. § 21b Abs. 3 LuftVO), kann in parallelen Schutz-
    ckenden Betriebsverbote nicht greifen, wenn landesrechtliche      vorschriften auf Länderebene der Betrieb von UAV- und Flug-
    Vorschriften Abweichendes regeln. Dem Autor ist allerdings seit   modellen selbst in Landschaftsschutzgebieten und ohne jede
    2017 keine solche abweichende Regelung bekannt geworden.          Befreiungsmöglichkeit untersagt werden. Dies kann sogar
        Ergänzend zu diesen Betriebsverboten hat der Gesetzge-        so weit gehen, dass die luftverkehrsrechtlichen Regelungen
    ber angeordnet, dass „Schutzvorschriften insbesondere des         (vgl. § 21b Abs. 1 Nr. 6 und Abs. 3 LuftVO) gänzlich ausge-

4   Aero Club News   MAI 2021                                                                                                                                                                                                                                                                                  Aero Club News    M A I 2 0 2 1   5
Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
tung ist zwingend erforderlich, damit die Funktionalität und         behörden als entsprechende Fachbehörden in der Lage sind,
    damit insbesondere auch die Sicherheit des Luftverkehrs ge-          diese Belange festzustellen. Es fehlt in den Augen des DAeC
    währleistet werden kann. Nichts anderes gilt auch für UAV-           e.V. aber eine Regelung, die dafür sorgt, dass die von den
    und Flugmodellbetreiber, die vollwertige Teilnehmer des Luft-        Natur­schutzbehörden analysierten Naturschutzbelange an die
    verkehrs sind (vgl. § 1 Abs. 2 Nr. 8 LuftVG, § 1 Abs. 1 Nr. 8        Luftfahrtverwaltung übermittelt werden, damit diese darauf
    LuftVZO). Denn die Funktionalität und Sicherheit des Luft-           aufbauend luftverkehrsrechtliche Maßnahmen (z. B. lokale
    verkehrs basiert ganz wesentlich auf dem Umstand, dass alle          oder temporäre Luftraumbeschränkungen, Mindestflughöhen,
    Luftverkehrsteilnehmer die Luftfahrtverwaltung als „An-              etc.) sowohl für den personentragenden als auch für den nicht
    sprechpartner“ haben und sich dort über alle wesentlichen            personentragenden Luftverkehr erlassen kann.
    rechtlichen Belange ihres Flugvorhabens informieren können               Der DAeC setzt sich daher im gegenwärtigen Gesetzge-
    und müssen. Die Informationskanäle der Luftfahrtverwaltung,          bungsverfahren dafür ein, bei der Neuregelung insbeson-
    insbesondere hinsichtlich Luftraumbeschränkungen, aber auch          dere der LuftVO die problematische Parallelität von Natur-
    andere Luftraumbestimmungen stellen einen wesentlichen               schutzrecht und Luftverkehrsrecht durch ein neues Verfahren
    Regelungs- und Sicherheitsbaustein im koordinierten Luftver-         zu ersetzen, nach welchem tatsächlich regelungsbedürftige
    kehr dar. Die Kanäle sind dementsprechend so gestaltet, dass         Naturs­chutzbelange in standardisierter Weise von der jeweils
    alle Luftverkehrsteilnehmer auf alle für ihr Flugvorhaben rele-      zuständigen Naturschutzbehörde an die zuständige Luftfahrt-
    vanten Daten zugreifen können.                                       verwaltung transportiert werden, damit die Luftfahrtverwal-
                                                                                                          tung Vorschläge unterbrei-
                                                                                                          ten und letztlich Regelungen
                                                                                                          erlassen kann, mit welchen
                                                                                                          luftverkehrsrechtlichen Maß-
                                                                                                          nahmen naturschutzrecht-
                                                                                                          liche Belange im Benehmen                                              L U F T S P O RT G E R ÄT E - B Ü R O ■ M u s t e r z u l a s s u n g
                                                                                                          mit der Naturschutzbehörde
                                                                                                          erfüllt werden.
                                                                                                              Ein solches Verfahren                                              Flywhale FW 02 - 650 zugelassen
                                                                                                          hätte den Vorteil, dass not-
                                                                                                          wendige Maßnahmen zum                                                     Nach erfolgreicher Musterprüfung hat das DAeC-Luftsportgeräte-Büro am 24. März 2021 die Musterzulassung für den
                                                                                                          Naturschutz von den Luftver-                                           Flywhale erteilt. Das ultraleichte Amphibium aus CFK-Composite ist mit dem Rotax-912-iS-Sport-Motor und Verstellpropeller mit
                                                                                                          kehrsbehörden konkret und                                              Regler ausgestattet. Die zulässige maximale Abflugmasse bei installiertem Rettungsgerät beträgt 650 Kilogramm. Hersteller und
                                                                                                          zielgenau getroffen werden                                             Musterbetreuer ist die Uniplanes GmbH in Dötlingen.
                                                                                                          könnten. Solche Maßnahmen
        Insoweit müssen auch insbesondere Naturschutzbelange             können beispielsweise die Verfügung von Luftbeschränkungs-                                              Das Gerätekennblatt 66240 ist im Downloadbereich auf https://www.daec.de/luftsportgeraete-buero/ul-zulassung/pruefer-
    vom Luftverkehrsrecht und der Luftfahrtverwaltung beachtet           oder -sperrgebieten über Gebieten des Naturschutzes sein, die                                           klasse-5/infos-fuer-pruefer/geraetekennblaetter/ zu finden.
    werden. Nach gegenwärtiger Rechtslage werden jedoch die              zur Wahrung der Verhältnismäßigkeit ggf. räumlich und zeit-
    naturschutzrechtlichen Regelungen nicht oder nur unzurei-            lich ausgestaltet sind. Es kommen aber ebenso Verfügungen
    chend in die Informationskanäle des Luftverkehrs eingespielt.        zu Mindestflughöhen oder (Über-)Flugkorridoren, Beschrän-
    Sie sind somit für die Teilnehmer des Luftverkehrs nicht sicht-      kungen von Emissionen und Immissionen, Begrenzungen von                                                 LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO ■ Lufttüchtigkeitsanweisungen                                   ■ LUFTSPORTGERÄTE-BÜRO
    bar.                                                                 Motorlaufzeiten oder Einschränkungen der Antriebsarten (z. B.                                                                                                                                  Ungültigkeitserklärung
        In dem aktuell vorliegenden Entwurf zur Änderung der
    LuftVO vom 12.01.2021 wird im Bereich des unbemannten
                                                                         auf emissionfreie Elektroantriebe mit geringster oder gar kei-
                                                                         ner Lärm- und Schadstoffentwicklung) in Betracht.                                                       LTA für TL Condor plus                                                               Dokumente
    Luftverkehrs die eingangs beschriebene Parallelität von Natur­           Zudem würden die pauschalen Betriebsverbote aus angeb-
    schutzrecht und Luftverkehrsrecht wie bisher übernommen –            lichen Belangen des Naturschutzes überflüssig werden, da die                                                 Das Luftsportgeräte-Büro hat am 19. März eine neue Lufttüchtigkeitsan-          für Luftsportgeräte
    nämlich in der Weise, dass das Naturschutzrecht neben dem            naturschutznotwendigen Luftraum- bzw. Betriebsregelungen                                                weisung, LTA-Nr. LSG 2021-001, herausgegeben. Sie betrifft die TL 232 Condor
    Luftverkehrsrecht voll anwendbar bleiben soll (vgl. insb. in § 21h   das Ergebnis des vorgeschlagenen Verfahrens darstellen. Im                                              plus, DAeC-Gerätekennblatt Nr. 61145.                                                   Wer Dokumente für Luftsport­geräte
    LuftVO-E).                                                           Übrigen kann in diesem Verfahren den lokalen jeweils sehr                                                    Beim Austuchen der Tragflügelbespannung wurden Beschädigungen (Durch-           beim LSGB als gestohlen oder verloren
                                                                         unterschiedlichen Bedürfnissen des Naturschutzes und der                                                scheuern) des Diagonalrohres und -verspannung festgestellt. Das betreffende UL       meldet, bekommt neue Papiere mit ak-
    Das ist für den DAeC der falsche Weg.
                                                                                                                                          Fotos: Heiko Braden, Sebastian Hater

                                                                         Luftraumnutzung sehr gut Rechnung getragen werden, so                                                   ist Baujahr 2001, mit etwas über 900 Betriebsstunden und in der Bundesrepublik       tuellem Ausstellungs­datum ausgestellt.
    Nach dem Vorschlag des DAeC ist richtigerweise die Schnitt-          dass sich hier die Ausübungsmöglichkeiten des Luftsports mit                                            Deutschland zum Verkehr zugelassen.                                                  Folgendes Dokument ist betroffen:
    stelle zwischen naturschutzrechtlichen Bedürfnissen und luft-        zielgerichtetem und effektivem Naturschutz verbindet. Eine                                                   Für Halter von ULs dieses Typs gilt, dass vor dem nächsten Flug eine sachkun-
    rechtlicher Umsetzung neu auszurichten und zu verbessern.            Win-Win-Situation.                                                                                     dige Person mit einem Prüfer Klasse 5 oder ein genehmigter Betrieb das Flug-         Eintragungsschein /
    Dies gilt gleichermaßen für den unbemannten wie den be-                                                       RA Christian Walther                                          zeug überprüfen müssen.                                                              Lufttüchtigkeitszeugnis
    mannten Luftverkehr.                                                                                                                                                                                                                                              Ausgestellt am 19. Januar 2021
        Grundsätzlich ist unbestritten, dass es naturschutzrecht-        Die genannten Bestimmungen der Luftverkehrsordnung                                                      Die vollständigen Lufttüchtigkeitsanweisungen und weitere Sicherheitsmit­            Geräte-Nr.: 61178.1
    liche Belange gibt, die im Luftverkehr zu berücksichtigen sind.      sind veröffentlicht unter: www.gesetze-im-internet.de/                                                  teilungen sind auf den Internetseiten des DAeC unter www.daec.de/luftsport-          Amtliches Kennzeichen D-MNJI
    Unbestritten ist weiter, dass regelmäßig nur die Naturschutz-        luftvo_2015/BJNR189410015.html                                                                          geraete-buero/ (> UL-Zulassung > Sicherheit) publiziert.

6   Aero Club News    MAI 2021                                                                                                                                                                                                                                                    Aero Club News   M A I 2 0 2 1   7
Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
■ VEREINE
      Onlinebefragung

    Bitte mitmachen:
    Forschungsprojekt
    „SicherImSport“
        Das Universitätsklinikum Ulm
    und die Bergische Universität Wupper­-
    tal haben die die Online-Befragung LSG
    2021-001en für die größte deutsche
    Breitensport-Studie zu sexualisierten
    Grenzverletzungen, Belästigung und
    Gewalt gestartet. Der Landessport-
    bund NRW fördert das Forschungs-
    projekt „SicherImSport“, mittlerweile
    haben sich neun weitere Landessport-
    bünde angeschlossen.

    Weitere Informationen zur Studie gibt
    es auf der Website des Universitäts­
    klinikums Ulm oder auf der Website
    der Bergischen Universität Wuppertal.
    Link zur Onlinebefragung:
    https://ww2.unipark.de/uc/Vereins-
    mitgliederbefragung_SicherImSport/

    V EREIN E ■ UNESCO

    Vereinskultur
    ist „Kulturerbe“                           MO T O R F L UG / UL -F L UG ■ K r a f t s t o ff

        Die Deutsche UNESCO-Kommis-
    sion hat die „Gemeinwohlorientierte
                                               Die neue MoGasKarte ist da
    Sportvereinskultur” in das bundesweite        Für alle Piloten, die ihr Triebwerk mit MoGas beziehungsweise Auto­
    Verzeichnis des „Immateriellen Kultur­     benzin betreiben dürfen: Die neue Ausgabe der MoGas-Karte von René
    erbes“ aufgenommen. Damit wird die         Mühlmeier ist erschienen. Gegenüber dem Vorjahr sind mehr als ein Dut-
    gesellschaftliche Leistung der rund        zend neuer Plätze hinzugekommen, nur wenige haben den Spritverkauf
    90 000 Sportvereine auf eine besonders     eingestellt.
    wertvolle Art und Weise gewürdigt.
        Dazu das Expertenkomitee: „Die         Die MoGas-Karte ist auf www.daec.de/sportarten/motorflug/service
    Sportvereine prägen das gesellschaft-      veröffentlicht.
    liche Leben in Deutschland und bieten
    vielfältige Möglichkeiten der Partizi-
    pation bis hin zu ehrenamtlicher und
    zivil­gesellschaftlicher Teilhabe.“
                                               ■ Impressum
        Der DOSB hatte die Bewerbung auf
    den Weg gebracht.                  DOSB      Herausgeber: Deutscher Aero Club e.V.   Tel.: 0531/23540-0, Fax: 0531/23540-11
                                                  Presse- und Öffentlichkeitsarbeit       Internet: www.daec.de,
                                                                                          E-Mail: info@daec.de
    Mehr auf                                      Anschrift:
                                                  Hermann-Blenk-Straße 28,                Redaktion: Uschi Kirsch (uk)
    https://ehrenamt.dosb.de/news                 38108 Braunschweig                      Layout: Marion Hyna
    in den Nachrichten vom 23. März 2021

8   Aero Club News    MAI 2021
Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV Sicherheit hat höchste Priorität! - Deutscher Aero Club eV
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