Sicherheit im Feuerwehrhaus - Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben
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205-008 DGUV Information 205-008 Sicherheit im Feuerwehrhaus Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben Dezember 2016
Impressum Herausgeber: Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) Glinkastraße 40 10117 Berlin Tel.: 030 288763800 Fax: 030 288763808 E-Mail: info@dguv.de Internet: www.dguv.de Sachgebiet „Feuerwehren und Hilfeleistungsorganisationen“ Fachbereich „Feuerwehren, Hilfeleistungen, Brandschutz“ der DGUV Ausgabe: Dezember 2016 DGUV Information 205-008 zu beziehen bei Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger oder unter www.dguv.de/publikationen
Sicherheit im Feuerwehrhaus Sicherheitsgerechtes Planen, Gestalten und Betreiben DGUV Information 205-008 Dezember 2016
Inhaltsverzeichnis Seite Seite Vorbemerkungen............................................................................ 5 3 Organisatorische Maßnahmen............................................. 37 3.1. Zugang zum Regelwerk für Sicherheit und Einleitung............................................................................................ 6 Gesundheitsschutz....................................................................... 37 Planungsgrundlagen.................................................................... 6 3.2. Brandschutz und Erste Hilfe.................................................... 37 3.3 Gefährdungsbeurteilung........................................................... 39 1 Außenanlagen ................................................................................ 7 3.4. Prüfung von baulichen Einrichtungen und 1.1 An- und Abfahrtswege................................................................. 7 Anlagen................................................................................................. 39 2 Innenbereich..................................................................................... 12 4 Mustergrundrisse.......................................................................... 40 2.1 Verkehrswege................................................................................... 12 2.1.1 Alarmwege im Feuerwehrhaus.............................................. 12 5 Anhang 2.1.2 Verkehrswegmaße im Feuerwehrhaus............................. 13 Relevante Vorschriften und Regeln für den 2.1.5 Türen, Glas in Türen...................................................................... 17 Bau und Betrieb von Feuerwehrhäusern................. 42 2.2 Fahrzeughallen................................................................................ 18 2.2.2 Tore ......................................................................................................... 20 2.2.3 Dieselmotoremissionen (DME)............................................. 23 2.3 Weitere technische Anforderungen.................................... 25 2.3.1 Beleuchtung im Feuerwehrhaus........................................... 25 2.3.2 Anforderungen an Elektroinstallationen......................... 25 2.3.3 Raumtemperaturen....................................................................... 26 2.4 Andere Funktionsbereiche....................................................... 26 2.4.1 Sozialtrakt........................................................................................... 26 2.4.2 Schulungsraum............................................................................... 28 2.4.3 Allgemeine Werkstätten............................................................. 28 2.4.4 Arbeitsgruben................................................................................... 29 2.4.5. Läger, Regale..................................................................................... 29 2.4.6 Gefahrstoffe im Feuerwehrhaus........................................... 31 2.4.7 Werkstätten für persönliche Schutzausrüstungen... 32 2.4.8 Schlauchpflegewerkstätten ................................................... 33 2.4.9 Feuerwehrtürme – Schlauchtürme, Übungstürme.... 34 4
Vorbemerkungen Die vorliegende Information „Sicherheit im Feuerwehrhaus“ gibt Anregungen und Hinweise für den Neu- und Umbau sowie den sicheren Betrieb von Feuerwehrhäusern. Sie soll helfen, die Sicherheit von Feuerwehrangehörigen, Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in Einrichtungen der Feuerwehr weiter zu erhöhen. Den jeweiligen Kapiteln sind Grundsätze zur Sicherheit im Feuerwehrhaus vorangestellt, die bei der Festlegung der eigenen Schutzziele bei der Gefähr- dungsbeurteilung eine Hilfestellung bieten sollen. Sie tragen den allgemeinen Erfahrungen des Feuerwehrdienstes Rechnung und unterstützen bei der Umsetzung der Vorgaben der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“. Das Bauordnungsrecht der Länder stellt an Arbeitsstätten, die Vorhandene Gefährdungen sind hinsichtlich ihres Risikos zu ganz oder teilweise öffentlich zugänglich sind, auch dann Anfor- bewerten. Daraus ist die Rangfolge geeigneter Maßnahmen zu derungen an die Barrierefreiheit, wenn dort keine Menschen mit ihrer Beseitigung bzw. Minimierung abzuleiten. Eine Anleitung Behinderungen beschäftigt sind. zur Gefährdungsbeurteilung gibt die DGUV Information 205-021 „Leitfaden zur Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung im Im Hinblick auf die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigun- Feuerwehrdienst“. gen sollte bereits im Vorfeld einer Neu- oder Umbaumaßnahme darüber entschieden werden, in wie weit Barrierefreiheit erzielt Am Ende verschiedener Kapitel befindet sich ein Fragenkatalog, werden muss, um auch Menschen mit Handikap den Zugang ins der Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung für Feuer- Feuerwehrhaus sowie das schnelle und sichere Verlassen zu wehrhäuser geben soll. Als weitere Hilfe kann eine ausführliche ermöglichen. Eine barrierefreie Gestaltung kann auch für die in ausfüllbare Checkliste im Downloadbereich unter Eile befindlichen Einsatzkräfte Vorteile haben. www.dguv.de/webcode/d133197 Berücksichtigt werden sollte auch, dass mehr und mehr jüngere Kinder im Feuerwehrhaus betreut werden. heruntergeladen werden. Mit Erscheinen der überarbeiteten DIN 14092 „Feuerwehrhäu- Organisatorische Maßnahmen, wie z. B. Prüfungen, Vorsorge- ser“ im April 2012 haben sich einige Anforderungen geändert, bzw. Eignungsuntersuchungen, Unterweisungen oder die Bestel- wie z. B. die Durchfahrtsbreiten aufgrund der Erhöhung der ma- lung von Sicherheitsbeauftragten sowie von Ersthelferinnen und ximal zulässigen Breite von Fahrzeugen. In diesem Zusammen- Ersthelfern werden hier nicht behandelt. hang sei darauf hingewiesen, dass geänderte Anforderungen erst ab dem Erscheinungsdatum dieser Norm zu berücksichtigen sind. Früher errichtete Feuerwehrhäuser müssen nicht zwingend an die aktuelle Norm angepasst werden, wenn die Schutzziele der DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ eingehalten werden. 5
Einleitung Feuerwehrhäuser sind Ausgangspunkt für Brand- und Hilfeleistungseinsätze. Hier befinden sich insbesondere die Feuerwehrfahrzeuge mit der für den Einsatz benötigten Technik. Für Feuerwehrangehörige beginnt mit der Alarmierung der Jedoch muss jede Einsatzkraft im Rahmen der ihr übertragenen „Einsatzstress“. Sie sollen schnellstmöglich Hilfe leisten zum Aufgaben für die Sicherheit im Feuerwehrhaus beitragen. Neben Schutz von Menschen, Tieren oder Sachwerten. Neben der gebo- der Unternehmerin bzw. dem Unternehmer ist auch die Leitung tenen Eile des Einsatzes können die Feuerwehrangehörigen der Feuerwehr sowie die Feuerwehr-Führungskräfte verantwort- häufig unter psychischer Anspannung stehen. Eindrücke und lich. Unterstützung erhalten sie durch Sicherheitsbeauftragte Belastungen vergangener Einsätze können ins Bewusstsein zu- sowie ggf. durch die Fachkraft für Arbeitssicherheit der Kommune. rück gerufen werden. Insbesondere der Einsatzdienst mit seinen physischen und psychischen Belastungen unterscheidet sich Als Entscheidungshilfe sind in dieser Information Lösungsvor- grundlegend von anderen Tätigkeiten und ist zum Teil mit erhöh- schläge zur Sicherheit im Feuerwehrhaus zusammengestellt. Sie ten Anforderungen an die Feuerwehreinrichtungen verbunden. kann sowohl bei Baumaßnahmen für Feuerwehrhäuser, als auch bei der zum sicheren Betrieb erforderlichen Gefährdungsbeur- Durch organisatorische und personenbezogene Maßnahmen, teilung unterstützen. Sie richtet sich an den Unternehmer bzw. wie Warnhinweise oder Verhaltensregeln, wird bei Gefahren die Unternehmerin, die mit der Planung betrauten Personen durch bauliche Mängel oftmals keine ausreichende Sicherheit sowie an die Leitung der Feuerwehr und nicht zuletzt an erreicht, wenn das besondere Verhalten der Feuerwehrangehö Sicherheitsbeauftragte. rigen dem entgegensteht. Aus diesem Grund sind an bestimmte Bereiche in Feuerwehrhäusern andere, teilweise höhere Anfor- derungen an die technisch-bauliche Sicherheit zu stellen, als an Planungsgrundlagen Arbeitsstätten. Geeignete bauliche Maßnahmen sind eine wich- tige Voraussetzung dafür, dass sich trotz der gebotenen Eile Bei der Planung von Feuerwehrhäusern ist neben anderen Vor- keine Unfälle ereignen. Die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ schriften insbesondere die DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“ gibt deshalb dafür verbindliche Schutzziele vor. zu beachten. Sie formuliert spezielle einzuhaltende Schutzziele. Neben Feuerwehrfahrzeugen werden in Feuerwehrhäusern wei- Für die bedarfsgerechte Neuplanung von Feuerwehrhäusern ist tere Ausrüstungen und Geräte bereitgehalten und Feuerwehr mit der Normenreihe DIN 14 092 „Feuerwehrhäuser“ eine ein- angehörige sowie deren Technik auf Einsätze vorbereitet. So heitliche konkrete Grundlage geschaffen. befinden sich hier u. a. auch Sozial- und Schulungsräume sowie Die allgemeinen Anforderungen für Arbeitsstätten ergeben sich feuerwehrspezifische Läger und Werkstätten (z. B. für Atem- aus der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) sowie deren Tech- schutz, Schlauchpflege). nischen Regeln für Arbeitsstätten (ASR) und sind zu berücksichtigen. Der Träger der Feuerwehr ist als Unternehmerin bzw. Unterneh- mer für die sichere Gestaltung der baulichen und technischen Relevante Vorschriften und Regeln sind im Anhang aufgelistet. Einrichtungen sowie die gesundheitsgerechten Bedingungen für die Feuerwehrangehörigen verantwortlich. Dazu müssen sowohl Die Planung sollte im Dialog mit der Feuerwehr erfolgen, um die beim Neu- und Umbau von Feuerwehrhäusern, als auch für den jeweiligen Erfordernisse zu berücksichtigen. Betrieb die erforderlichen baulichen, technischen und organisa- torischen Maßnahmen getroffen werden. Zu ihren/seinen Aufga- Hinweis: ben gehört u. a. die regelmäßige Begehung der Feuerwehrhäu- Die Feuerwehr und damit auch das Feuerwehrhaus ist eine Kriti- ser, bei der Gefährdungen erkannt und erforderliche sche Infrastruktur. Im Einsatz- und Katastrophenfall bildet unter Maßnahmen eingeleitet werden. anderem die Feuerwehr das Rückgrat der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Würde die Funktionsfähigkeit des Feuerwehr- hauses im Einsatz- oder Katastrophenfall erheblich einge- schränkt oder gar ausfallen (z. B. durch Stromausfall, Brand, Blitzschlag oder Überschwemmung), sind nachhaltige Ein- schränkungen bei der Versorgung mit Hilfeleistungen für die betroffene Bevölkerung die Folgen. Auch dies sollte bei der Pla- nung von Feuerwehrhäusern beachtet werden. 6
1 Außenanlagen Die nachfolgenden Ausführungen gelten vorrangig für Außenanlagen von Feuerwehrhäusern, die von den Einsatzkräften nach ihrer Alarmierung zum schnellen An- und Ausrücken genutzt werden. Da hier die in den Vorbemerkungen beschriebenen besonderen Bedingungen vorherrschen, wer- den an diese Außenanlagen spezielle Anforderungen gestellt. 1.1 An- und Abfahrtswege In die Betrachtung der Fahrwege am Feuerwehrhaus sind auch die Wege der zu Fuß zum Feuerwehrhaus eilenden Feuerwehr Grundsatz angehörigen einzubeziehen (siehe auch Abschnitt 1.3). Nicht zu Die An- und Abfahrtswege am Feuerwehrhaus müssen so vergessen sind Abstellplätze für Fahrräder (z. B. Fahrradständer). angeordnet sein, dass die Einsatzkräfte sicher an- und Diese sollten möglichst nahe am Alarmeingang aber so ange- ausrücken können. ordnet sein, dass die Fahrräder nicht in die Fußwege der Feuer- wehrangehörigen hineinragen. Auch unter Einsatzbedingungen sind Gefährdungen der Feuer- Im Folgenden werden beispielhaft sich kreuzende Verkehrswege wehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen zu ver- im Außenbereich eines Feuerwehrhauses dargestellt, die zu meiden (DGUV Vorschrift 49 „Feuerwehren“). Zu diesen gehören vermeiden sind (Bild 1): sowohl die ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge als auch die Fahrzeuge der anrückenden alarmierten Einsatzkräfte. P Besondere Gefährdungen entstehen durch Fahrzeugbewegun- gen in der direkten Nähe des Feuerwehrhauses, wenn sich Ver- kehrswege kreuzen. Dies sind insbesondere Kreuzungen • der ankommenden Einsatzkräfte untereinander, • der mit PKW oder Fahrrad anrückenden Einsatzkräfte und bereits ausrückenden Einsatzfahrzeugen, • der anrückenden Einsatzkräfte und der Fußwege der zum Feuerwehrhaus eilenden Einsatzkräfte, • der ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge und den Fußwegen der zum Feuerwehrhaus eilenden Einsatzkräfte, • der zum Feuerwehrhaus eilenden Einsatzkräfte und Fahrwege der Feuerwehrfahrzeuge P Fahrwege der anrückenden Feuerwehrangehörigen den Fahrwegen anderer Verkehrsteilnehmer. Fußwege der zum Alarmeingang eilenden Feuerwehrangehörigen Fahrweg des öffentlichen Straßenverkehrs Unerwartete „Begegnungen“ sind insbesondere durch geeigne- Bild 1 Außenanlagen mit Gefährdungen durch sich kreuzende te bauliche/gestalterische Maßnahmen vermeidbar. Sie sollen Verkehrswege (im Interesse der Übersichtlichkeit sind nicht alle möglichen Kreuzungen markiert) so wirken, dass sich die Feuerwehrangehörigen zwangsläufig sicher verhalten. Bereits bei der Planung von Feuerwehrhäusern müssen die Voraussetzungen für gefahrlose Betriebs- und Ein- satzabläufe in und um Feuerwehrhäuser geschaffen werden. Kreuzungen der Fahrwege der Fahrzeuge Auch die Lage des Feuerwehrhauses sowie die Größe und Beschaffenheit der Außenanlagen beeinflussen die Sicherheit Im Bild 1 führt der schnellste Weg der von rechts kommenden entscheidend. Einsatzkräfte schräg über den Stauraum. Damit kreuzen ihre Fahrwege die der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge direkt vor den Hallentoren und sind dadurch schlecht sichtbar für die Fahr- zeugführer. Darüber hinaus besteht die Gefahr, dass die so ab- kürzenden Fahrzeuge mit den auf dem Parkplatz längs entlang- fahrenden PKW kollidieren können. 7
1 Außenanlagen Aber auch die Fahrwege der auf der Straße bis zur Zufahrt auf Alarmparkplätze sollen grundsätzlich so angelegt sein, dass den Parkplatz fahrenden Einsatzkräfte kreuzen die Ausfahrt der Einsatzkräfte im Alarmfall keine öffentlichen Straßen überque- ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge. Und die von links anrücken- ren müssen. den Einsatzkräfte kreuzen beim Abbiegen auf den Parkplatz ebenfalls die ausfahrenden, sich bereits auf der Straße befindli- Es verbleiben jetzt noch Kreuzungen zwischen Fahrzeugen der chen Feuerwehrfahrzeuge. anrückenden Einsatzkräfte und ausrückenden Feuerwehrfahr- zeugen auf der öffentlichen Straße. Kreuzungen der Fuß- und Fahrwege Wird der Parkplatz auf die rechte Seite des Feuerwehrhauses Einsatzkräfte sind in der Regel bestrebt, ihre Fahrzeuge so nah verlegt (Bild 3), reduziert sich die Zahl der bisherigen Kreuzun- wie möglich am Alarmeingang abzustellen. gen weiter. Daher besetzen sie im Beispiel zuerst die Parkplätze direkt ge- genüber dem Alarmeingang. Dadurch besteht die Gefahr, dass In Bild 4 wird eine optimale Variante dargestellt. Hier erfolgt die sich ihre Fußwege mit den Fahrwegen weiterer nach hinten Anfahrt der Einsatzkräfte über eine separate Zufahrt von hinten, durchfahrender Fahrzeuge kreuzen. so dass vor dem Feuerwehrhaus keine Kreuzung der ausfahren- den Feuerwehrfahrzeuge mit den Fahrzeugen der anfahrenden Bild 2 zeigt, wie bereits bei der Planung Gefährdungen durch Einsatzkräfte entsteht. Die Einsatzkräfte mit Fahraufgaben müs- sich kreuzende Verkehrswege der Einsatzkräfte auf dem Gelände sen nun nur noch den öffentlichen Straßenverkehr beachten. der Feuerwehr vermieden werden können: Wenn die Einsatzkräf- te ihre Fahrzeuge am Alarmeingang beginnend fortlaufend anei- Erforderlichenfalls ist noch ein Richtungsverkehr (Einbahnstra- nanderreihen, werden keine Fußwege ausgestiegener Feuer- ßenregelung) im Außengelände vorzusehen, um Kollisionen der wehrangehöriger durch anrückende Fahrzeuge gekreuzt. anrückenden Fahrzeuge zu verhindern. Auch die Schrägfahrt der zügig anrückenden Einsatzkräfte über Den Außenbereichen der Feuerwehrhäuser ist bereits bei der den Stauraum ist durch geeignete bauliche Barrieren verhin- Planung besonderes Augenmerk zu schenken. dert. Hierdurch darf aber der Sichtbereich des Fahrzeugführers nicht eingeschränkt werden. Gefährdungen der Feuerwehrangehörigen durch das Bewegen von Fahrzeugen werden insbesondere vermieden, wenn sich die Durch Verlagerung der PKW-Stellplätze von der gegenüberlie- Fahr- und Fußwege in den Außenanlagen von Feuerwehrhäu- genden Straßenseite auf die Seite des Feuerwehrhauses sind die sern untereinander nicht kreuzen. Kreuzungen der Fußwege mit denen der öffentlichen Verkehrs teilnehmer beseitigt. P P Fahrwege der Feuerwehrfahrzeuge Fahrwege der Feuerwehrfahrzeuge Fahrwege der anrückenden Feuerwehrangehörigen Fahrwege der anrückenden Feuerwehrangehörigen Fußwege der zum Alarmeingang eilenden Feuerwehrangehörigen Fußwege der zum Alarmeingang eilenden Feuerwehrangehörigen Fahrweg des öffentlichen Straßenverkehrs Fahrweg des öffentlichen Straßenverkehrs Bild 2 Viele Gefährdungen durch sich kreuzende Verkehrswege aus Bild 3 Weitere Verringerung der Zahl der Kreuzungen auf der Straße Bild 1 sind beseitigt 8
1 Außenanlagen P Fahrwege der Feuerwehrfahrzeuge Fahrwege der anrückenden Feuerwehrangehörigen Fußwege der zum Alarmeingang eilenden Feuerwehrangehörigen Fahrweg des öffentlichen Straßenverkehrs falscher, weil gefährlicher Fußweg richtiger Fußweg Bild 4 Optimierte Anfahrt von hinten an das Feuerwehrhaus Bild 5 Eine Mauer versperrt den Zugang vor das Hallentor 1.2 Gestaltung der PKW-Stellplätze 1.3 Fußweg zum Feuerwehrhaus im Alarmfall – Alarmweg Grundsatz Grundsatz Die am Feuerwehrhaus ankommenden Einsatzkräfte müssen Die Fußwege am Feuerwehrhaus müssen so gestaltet sein, ihre Fahrzeuge sicher abstellen und verlassen sowie den dass die ankommenden Einsatzkräfte sicher zum Alarmein- Alarmeingang sicher erreichen können. Die An- und Abfahrts- gang gelangen können. wege am Feuerwehrhaus müssen so angeordnet sein, dass die Einsatzkräfte sicher an- und ausrücken können. Dazu ist insbesondere darauf zu achten, dass die Alarmwege • kreuzungsfrei zu an- oder ausfahrenden Fahrzeugen angelegt Die Anzahl der PKW-Stellplätze soll nach DIN 14092-1 mindes- sind, tens der Anzahl der Sitzplätze der im Feuerwehrhaus eingestell- • auf direktem (kürzesten) Weg zum Alarmeingang verlaufen, ten Feuerwehrfahrzeuge entsprechen und 12 nicht unterschrei- • hindernisfrei und stufenlos sind, ten, um das o. g. Schutzziel zu erreichen. Der tatsächliche • trittsicher und frei von Stolperstellen sind sowie Bedarf an Stellplätzen ist anhand der Erfordernisse und der • bei jeder Witterung und Uhrzeit sicher begangen örtlichen Situation in Abstimmung mit der Feuerwehr zu ermit- werden können. teln. Die Anzahl soll mindestens der Anzahl der Funktionsplätze auf den Einsatzfahrzeugen entsprechen. Der Zugang zum Feuerwehrhaus soll nicht unmittelbar vor den Toren entlang und nicht durch Tore der Fahrzeughallen, sondern Durch geeignete Maßnahmen soll sichergestellt sein, dass für separat erfolgen, um Kollisionen mit ausfahrenden Feuerwehr- den Alarmfall benötigte PKW-Stellplätze der Feuerwehr jederzeit fahrzeugen zu vermeiden. zur Verfügung stehen und nicht von anderen Verkehrsteilneh- mern benutzt werden. Bauliche Maßnahmen zur Realisierung der Kreuzungsfreiheit, wie Absperrungen, Zäune o. Ä., müssen Vorrang vor organisato- Jeder PKW-Stellplatz sollte mindestens 5,5 m lang und 2,5 m breit rischen oder verhaltensorientierten Maßnahmen haben, da sie sein (bei Schräglage entsprechend angepasst). Eine Markierung eine höhere Wirksamkeit erreichen. der Stellplätze ist empfehlenswert. Hindernisse im Alarmweg sind zu vermeiden. Um Unfälle durch Stolpern und Umknicken zu vermeiden, sind PKW-Stellplätze eben, trittsicher und frei von Stolperstellen zu Müssen Höhenunterschiede im Alarmweg überwunden werden, gestalten. Dies gilt auch für Einrichtungen zur Oberflächenent- können diese durch Rampen mit möglichst nicht mehr als 6 % wässerung (z. B. Ablaufrinnen und Kanaldeckel). Rasengitterstei- Neigung ausgeglichen werden. ne, Schotterrasen oder grober Schotter sind z. B. nicht geeignet. 9
1 Außenanlagen Das Zurücksetzen von Feuerwehrfahrzeugen über längere Stre- cken soll vermieden werden. Erforderlichenfalls ist in unmittel- barer Nähe zusätzlicher Platz zum Wenden vorzuhalten, um das rückwärts Einstellen der Feuerwehrfahrzeuge in die Fahrzeug halle zu erleichtern. Der Stauraum vor den Toren soll für die zu erwartende Achslast, in der Regel von 12 t ausgelegt sowie eben und trittsicher gestal- tet sein. Erfüllt bei bestehenden Feuerwehrhäusern die Länge des Stau- raumes die Anforderungen nicht, so ist z. B. die Ausfahrt gegen den öffentlichen Querverkehr sowie auch das rückwärts Einfah- ren in die Fahrzeughalle durch geeignete Maßnahmen, wie z. B. Bild 6 Hindernisse im Alarmweg einen Einweiser zu sichern. Treppen zählen zu den unfallträchtigsten Verkehrswegen. Kann 1.5 Übungshof im Einzelfall auf Stufen nicht verzichtet werden, müssen diese jederzeit deutlich erkennbar sowie für die im Einsatz gebotene Grundsatz Eile eingerichtet sein. Das bedeutet z. B., dass Der Übungshof muss so gestaltet sein, dass Ausbildungen • die Stufen beleuchtet sind bzw. sich von ihrer Umgebung und Übungen sicher durchgeführt werden können. Eine Ge- optisch gut abheben und erforderlichenfalls auch die Stufen- fährdung insbesondere durch im Einsatzfall bewegte Fahr- vorderkanten entsprechend sichtbar sind sowie zeuge ist zu vermeiden. • das Schrittmaß entsprechend gewählt wird (z. B. Auftritt 30 – 32 cm und Steigung 14 – 16 cm). In den Außenbereichen Zur Planung eines Übungshofes können Hinweise der sind die Alarmwege möglichst kreuzungsfrei und geradlinig, DIN 14092-1 entnommen werden. Danach sollte je Übungsgrup- eben, trittsicher und hindernisfrei zu den Alarmeingängen zu pe eine Fläche von mindestens 250 m² vorgesehen werden. Auch führen und ausreichend zu beleuchten. die Übungsflächen sollen trittsicher und frei von Stolperstellen und erforderlichenfalls ausgeleuchtet gestaltet sein. 1.4 Verkehrsflächen vor Hallentoren – Stauraum Der Übungsbereich sollte nicht auf dem Verkehrsweg der im Alarmfall ausrückenden Feuerwehrfahrzeuge liegen. Grundsatz Ein gefahrloses Aus- und Einfahren der Feuerwehrfahrzeuge muss gewährleistet sein. 1.6 Beleuchtung der Außenanlagen Grundsatz Vor den Hallentoren ist ein ausreichend großer Stauraum anzu- Auch bei Dunkelheit müssen die Außenanlagen und deren ordnen. Diese Aufstell- und Bewegungsfläche vor der Fahrzeug- Verkehrswege sicher benutzt werden können. halle soll entsprechend DIN 14092-1 mindestens der hinter dem Tor liegenden Stellplatzfläche entsprechen. Ziel dieser Anforde- rung ist, dass jedes ausfahrende Feuerwehrfahrzeug vor dem Alle Verkehrswege sind bei Bedarf ausreichend zu beleuchten. Hallentor aufgestellt werden kann, ohne dass es bereits auf die In der Praxis hat sich bewährt, die Beleuchtung außen über Fahrbahn ragt oder das Hallentor nicht geschlossen werden Bewegungsmelder oder über die Leitstelle einzuschalten. Somit kann. Ist eine geradlinige Ausfahrt von den Stellplätzen der sind die Verkehrswege bereits für die erste eintreffende Einsatz- Fahrzeughalle auf die Straße nicht möglich, so ist vor dem Stau- kraft beleuchtet. Um störende Direktblendungen zu vermeiden, raum ein zusätzlicher Fahrstreifen von mindestens 4 m Breite sollten die Leuchten möglichst hoch angebracht werden. unter Berücksichtigung der Schleppkurven der Fahrzeuge vorzusehen. 10
1 Außenanlagen Wird die Beleuchtung unter Nutzung der öffentlichen Straßenbe- Fragen zur Sicherheit leuchtung realisiert, muss sichergestellt sein, dass diese auch • Verlaufen die Verkehrswege von Fahrzeugen untereinander durchgängig bei Dunkelheit eingeschaltet ist. sowie von Feuerwehrangehörigen und Fahrzeugen kreuzungsfrei? Richtwerte für die Beleuchtungsstärken (E) im Außenbereich von Feuerwehrhäusern: • Ist der Fahrweg der ausfahrenden Feuerwehrfahrzeuge breit genug, so dass er nicht von anderen Verkehrsteilneh- Bereich E in Ix mern blockiert werden kann? • Ist die Zahl der PKW-Stellplätze ausreichend? Alarmparkplätze 20* • Gibt es aufgrund vorhandener Gefahrensituationen interne Gehwege (Fußgänger) 10 Regelungen über Zu- und Abfahrten der PKW sowie über Halleneinfahrten 50 deren Abstellung und werden diese in der Praxis befolgt? Übungsflächen 200 • Sind die Fußwege der Feuerwehrangehörigen trittsicher und verlaufen sie hindernisfrei auf direktem Weg zum *) Hier wird die Gestaltung eines kreuzungsfreien und hindernisfreien PKW-Park- platzes vorausgesetzt. Ist dies nicht der Fall oder werden auch Übungen auf dem Alarmeingang (d. h. nicht um Hindernisse herum oder über Parkplatz durchgeführt oder Wartungen an Feuerwehrfahrzeugen vorgenommen, Hindernisse hinweg)? werden Nennbeleuchtungsstärken von 50 lx empfohlen. • Entspricht das Schrittmaß von Treppen Abschnitt 1.3 und Weitere Richtwerte können ASR A3.4 „Beleuchtung“ entnommen heben sich ihre Stufen optisch ausreichend von ihrer werden. Umgebung ab? • Sind die Außenanlagen und insbesondere die Verkehrs wege ausreichend beleuchtet? Ist der Alarmeingang beleuchtet? • Ist der Stauraum vor dem Feuerwehrhaus gleich der Stellplatzlänge im Feuerwehrhaus? • Werden die Außenanlagen im Winter schnee- und eisfrei gehalten? 11
2 Innenbereich 2.1 Verkehrswege Sollen auch Lagermöglichkeiten in der Fahrzeughalle vorgese- hen werden, sind bereits bei der Planung die dafür erforder 2.1.1 Alarmwege im Feuerwehrhaus lichen Flächen zusätzlich zu berücksichtigen. Grundsatz Auf Treppen und Stufen im Alarmweg ist im Feuerwehrhaus zu Alarmwege müssen nach ihrem Bestimmungszweck leicht verzichten, da sie zu den unfallträchtigsten Orten gehören. Die und sicher begangen oder befahren werden können. Unterbringung der Einsatzkleidung in oberen Stockwerken ist deshalb ungeeignet. Hieraus ergibt sich für die Alarmwege im Feuerwehrhaus, dass Sind in alten Bausubstanzen Höhenunterschiede im Alarmweg • diese nicht vor die Feuerwehrfahrzeuge geführt werden dürfen nicht vermeidbar, müssen Stufen gut wahrnehmbar sein. Vor- (Kreuzungsfreiheit der Fußwege mit den Fahrwegen der aus- zugsweise sind Höhenunterschiede durch Rampen oder Schrä- fahrenden Feuerwehrfahrzeuge), gen auszugleichen. • Bodenbeläge eben, ausreichend rutschhemmend und frei von Es ist auch darauf zu achten, dass im Feuerwehrhaus für die Stolperstellen sind, Alarmwege ein Richtungsverkehr für die Einsatzkräfte eingerich- • diese ausreichend breit und deren Durchgänge ausreichend tet ist. Damit soll vermieden werden, dass bereits umgekleidete hoch sind, und noch ankommende Feuerwehrangehörige zusammensto- • keine Gegenstände darauf abgestellt werden, ßen. Deshalb soll der Eingang in den Umkleidebereich getrennt • sie möglichst geradlinig verlaufen, sein von dem in Richtung Fahrzeughalle führenden Ausgang. • sie nicht über Treppen oder Ausgleichsstufen führen, Die Sicherheit der Feuerwehrangehörigen gegenüber bewegten • Begegnungsverkehr der Einsatzkräfte vermieden wird, Fahrzeugen und Personen wird durch eine kreuzungsfreie Ge- z. B. durch Richtungsverkehr für Personen, staltung der Alarm- und Fahrwege sowie einen Richtungsver- • sie ausreichend beleuchtet sind, kehr für die Einsatzkräfte im Feuerwehrhaus erreicht. Die Ver- • lichtdurchlässige Flächen, wie z. B. in Türen, bruchsicher kehrswege müssen frei von Gegenständen und gut passierbar gestaltet oder gegen eindrücken geschützt sind und sein. Auf Treppen und Stufen in Alarmwegen ist zu verzichten. • größere Glasflächen in Augenhöhe deutlich gekennzeichnet sind. Im Folgenden werden die hier genannten Anforderungen näher erläutert: Um sicherzustellen, dass die Feuerwehrangehörigen nicht durch Fahrzeugbewegungen ausfahrender Feuerwehrfahr- zeuge gefährdet werden, müssen die Alarmzugänge in die Fahr- zeughallen immer hinter die Feuerwehrfahrzeuge führen, damit die Fußwege kreuzungsfrei zu den Fahrwegen verlaufen. Bild 7 Geländer im Zugang zur Fahrzeughalle Geländer zum Absperren des Verkehrsweges vor den Feuerwehr- fahrzeugen sollten nur eine Alternative darstellen, wenn eine nachträgliche bauliche Veränderung zur Schaffung eines geeig- neten anderen Zuganges nicht möglich ist. Das Geländer in Bild 7 soll die Feuerwehrangehörigen daran hindern, vor den Fahrzeugen entlang zu laufen. Diese Notlösung muss durch entsprechende Unterweisungen der Feuerwehrangehörigen ergänzt werden. Geradlinige und ständig freigehaltene Verkehrswege sind erfor- derlich, damit die Einsatzkräfte auf direktem Wege zu den Fahr- zeugen gelangen können. Eine farbliche Kennzeichnung der Verkehrswege ist empfehlenswert. 12
Fragen zur Sicherheit • Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen kreuzungsfrei zu Fahrwegen von Feuerwehrfahrzeugen? • Besteht Richtungsverkehr für die alarmierten Feuerwehran- gehörigen auf ihrem Weg zum Umkleidebereich und von dort zur Fahrzeughalle? • Ist der Alarmweg hindernisfrei – frei von Treppen, Ausgleichsstufen oder Stolperstellen? • Ist der Fußboden des Alarmweges ausreichend Bild 9 Garderobenhaken in Augenhöhe bilden Verletzungsgefahren rutschhemmend? • Verfügt der Alarmweg über eine ausreichende Übersichts- 2.1.2 Verkehrswegmaße im Feuerwehrhaus beleuchtung und ist diese möglichst zentral am Alarmein- gang einschaltbar oder über Bewegungsmelder gesteuert? Im Feuerwehrhaus müssen nachfolgende Verkehrswegbreiten vorhanden sein: • Hauptverkehrswege, z. B. Alarmwege: mind. 1 m • Flure, die gleichzeitig von mehr als 20 Personen benutzt werden: mind. 1,2 m • sonstige Wege: z. B. 0,875 m (vgl. ASR A1.8). Für Breiten von Türen im Verlauf dieser Wege gelten die Werte analog. Eine Unterschreitung der Mindestbreite des Verkehrs weges von maximal 0,15 m an Türen kann vernachlässigt werden. Die lichte Breite darf jedoch an keiner Stelle weniger als 0,80 m betragen. Türen aus angrenzenden Räumen dürfen im geöffneten Zustand die erforderliche Mindestbreite der Verkehrswege durch den Türflügel nicht einengen. Verkehrswege dürfen nicht durch Gegenstände eingeengt oder verstellt werden, auch nicht kurzzeitig. Auch in der Fahrzeughalle müssen ausreichende Verkehrswege vorhanden sein (s. Abschnitt 2.2.1 Stellplätze für Feuerwehr- fahrzeuge). Bild 8 Farbliche Absetzung des Verkehrsweges in der Fahrzeughalle Für Neubauten sieht die ASR A1.8 eine lichte Mindesthöhe der Verkehrswege von 2,1 m vor. Alarmwege in Feuerwehrhäusern sollen nach DIN 14092-1 darüber hinaus eine lichte Höhe von 2,2 m haben, weil hier die Feuerwehrangehörigen bereits ihre Helme aufgesetzt haben können. Dies ist bereits bei der Roh- bauplanung zu beachten. Diese Mindesthöhen dürfen auch durch Einbauten, z. B. Konso- len in der Fahrzeughalle, nicht eingeschränkt werden, um ein Anstoßen von Feuerwehrangehörigen zu vermeiden. Dies gilt auch für Garderobenhaken im Bereich von Verkehrswegen, deren gefährliche Spitzen zu Augen- oder Kopfverletzungen führen können. Lagerfläche Verkehrsweg 13
2 Innenbereich 2.1.3 Flucht- und Rettungswege 2.1.4 Fußböden im Feuerwehrhaus Um zu gewährleisten, dass Personen im Gefahrfall jederzeit Stolper-, Rutsch- und Sturzunfälle sind Unfallschwerpunkte. Sie schnell den Gefahrenbereich verlassen können, müssen Flucht- werden in ihrer Häufigkeit und Schwere meistens unterschätzt. wege vorhanden sein. Fluchtwege sind Verkehrswege, die aus einem möglichen Ge- Grundsatz fährdungsbereich über Notausgänge ins Freie oder in gesicherte Fußböden müssen sicher begehbar sein. Bereiche führen. Sie dienen auch der Rettung von Personen. Die besonderen Anforderungen an Fluchtwege und Notausgänge werden in der Technischen Regel für Arbeitsstätten „Fluchtwege Fußböden müssen eben, trittsicher, ausreichend rutschhem- und Notausgänge, Flucht- und Rettungsplan“ (ASR A2.3) näher mend, leicht zu reinigen und frei von Stolperstellen, wie z. B. beschrieben. Die Anforderungen des Bauordnungsrechts der Kanten/Schwellen oder Ausgleichsstufen, sein. Höhenunter- Länder sind zu berücksichtigen. Bei Fragen zu Fluchtwegen emp- schiede im Fußboden von mehr als 4 mm gelten bereits als Stol- fiehlt es sich, die für den vorbeugenden Brandschutz zuständi- perstellen. Auch die Rahmen von Türen und Toren dürfen keine gen Stellen zu kontaktieren. Stolperstellen auf dem Verkehrsweg bilden (Bild 10). Für Türen bieten sich alternativ Halbrundprofile, auf die die Türen auflau- Bei der Planung und beim Betrieb von Feuerwehrhäusern sind fen oder im Türblatt befindliche selbst absenkende Schienen zu insbesondere die Notwendigkeit und Anforderungen der Flucht- deren Abdichtung an. wege aus Schulungsräumen sowie Arbeitsbereichen in Kellern oder Obergeschossen zu berücksichtigen. Die unteren Metallschienen von Türen dienen häufig nur als Transport- und Einbausicherungen und müssen daher, wenn der Bei Fluchtwegen ist insbesondere darauf zu achten, dass: Hersteller dies zulässt, nach Einbau der Türen entfernt werden, • Fluchtwege, Notausgänge und Notausstiege ständig frei wenn sie über das Fußbodenniveau herausragen. gehalten werden, Ladekabel und andere Versorgungsleitungen müssen so verlegt • diese deutlich erkennbar und dauerhaft gekennzeichnet sind sein, dass sie keine Hindernisse oder Stolperstellen in Verkehrs- (vgl. ASR A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkenn- wegen bilden, z. B. von oben mittels Kabelaufroller oder über zeichnung“), Galgen an die Fahrzeugeinspeisung. • verschließbare Türen und Tore in deren Verlauf jederzeit von innen ohne besondere Hilfsmittel leicht zu öffnen sind, • Notausgangstüren in Fluchtrichtung öffnen. Bild 10 Stolperstelle im Eingang ins Feuerwehrhaus 14
Bild 13 Stiefelwäsche als Hindernis im Alarmweg Bild 14 Stiefelwäsche außerhalb des Verkehrsweges Bild 11 An der Decke angebrachte Ladeerhaltung verhindert Hindernisse auf Verkehrswegen Bild 12 Über Galgen verlegtes Kabel Bild 15 Hier besteht die Gefahr, mit der Matte wegzurutschen Bild 16 Rutschfeste Matte im Eingangsbereich
2 Innenbereich Einrichtungen zur Stiefelreinigung, z. B. Stiefelwäschen, dürfen Bodenbeläge von Fußböden in Räumen und Arbeitsbereichen keine Hindernisse oder Stolperstellen auf Verkehrswegen bil- werden fünf verschiedenen Bewertungsgruppen entsprechend den. Die Feuerwehrangehörigen sollten die Stiefelwäschen nach der jeweiligen Rutschgefahr zugeordnet (Gruppe R9 bis Gruppe dem Einsatz gut erreichen können, damit Fußböden nicht unnö- R13). Beläge mit der Bewertungsgruppe R9 genügen den ge- tig verschmutzt werden. ringsten und solche mit der Bewertungsgruppe R13 den höchs- ten Anforderungen an die Rutschhemmung. Die Arbeitsräume und -bereiche, in denen wegen des Anfalls besonderer gleitför- dernder Stoffe ein Verdrängungsraum unterhalb der Geh-Ebene erforderlich ist, sind durch ein „V“ in Verbindung mit der Kenn- zahl für das Mindestvolumen des Verdrängungsraums gekennzeichnet. ASR A1.5/1,2 „Fußböden“ kann entnommen werden, welche Bewertungsgruppen der Rutschhemmung R sowie welche Verdrängungsräume V vorzusehen sind: • in Fahrzeughallen R12 • in Werkstätten allgemein R11 • in Waschhallen R11/V4 • in Arbeitsgruben R12/V4 Bild 17 Diese Konstruktion birgt Umknick- oder Stolpergefahr • in Instandsetzungs- und Wartungsräumen R11 • in Lagerräumen für Öle und Fette R12/V6 • in Sanitärräumen R10 • in Eingangsbereichen Fußabstreifmatten o. Ä. müssen gegen Verrutschen gesichert (innen mit direktem Zugang von außen) R9 (z. B. durch Gummiunterseite) und rutschfest sein und dürfen • in Schulungsräumen R9 keine Stolperstellen bilden. Z. B. im Umkleidebereich ausgeleg- te Teppichreste müssen diese Anforderung ebenfalls erfüllen Werden in benachbarten Arbeitsräumen oder -bereichen Boden- und dürfen darüber hinaus keine Stolpergefahren durch hoch- beläge unterschiedlicher Rutschhemmung eingesetzt, ist darauf stehende Ecken bilden. zu achten, dass die Bewertungsgruppen dieser Bodenbeläge nur um eine Stufe voneinander abweichen, z. B. Bewertungs- In Eingangsbereichen sollten Sauberlaufzonen in Form von gruppen R10 und R11. Schmutz- und Feuchtigkeitsaufnehmern angeordnet sein, die hinsichtlich ihrer Länge, Breite und des Materials auf den zu Flüssigkeiten auf dem Fußboden wirken sich negativ auf die erwartenden Personenverkehr ausgelegt und in ihrer Laufrich- Rutschhemmung aus und sind deshalb zu vermeiden oder wirk- tung über die gesamte Durchgangsbreite mindestens 1,5 m lang sam abzuführen, z. B. über Ablaufrinnen oder Bodeneinläufe. sind. Das Gefälle zu Rinnen oder Einläufen soll dazu mindestens 2 % betragen. Die Möglichkeit des Ausrutschens wird erheblich von der Ober- flächenstruktur des Bodenbelages, vom Grad der Verschmut- Im Bereich der Stellplätze ist bei der Auswahl des Bodenbelages zung durch Wasser, Öl und Fette sowie letztendlich auch vom u. U. auch das Befahren mit Schneeketten oder das Bewegen Schuhwerk der Personen sowie deren Laufgeschwindigkeit von Abrollbehältern zu berücksichtigen. beeinflusst. Insbesondere auf Alarmwegen müssen Fußböden rutschhem- mend und frei von Stolperstellen sein. Eine solide Grundlage für den sicheren Auftritt bilden Böden in den Fahrzeughallen in rutschhemmender, schlag- und waschfester Ausführung. 16
2 Innenbereich 2.1.5 Türen, Glas in Türen Fragen zur Sicherheit Grundsatz Eingangsbereich • Schlägt die Eingangstür, sofern sie ein Notausgang aus Im Alarmfall müssen die Feuerwehrangehörigen das Feuer- dem Gebäude ist, in Fluchtrichtung – nach Außen – auf? wehrhaus schnell betreten und im Gefahrenfall schnell ver- • Sind Fußabstreifer eben verlegt, rutschhemmend und lassen können. Glas in Türen darf keine Gefährdung bilden. gegen Wegrutschen gesichert? • Bestehen Glastüren aus Sicherheitsglas (VSG oder ESG) Türen im Verlauf von Alarmwegen, die nicht Notausgangstüren oder sind sie (bis auf das obere Drittel) gegen Eindrücken sind, sollten in Laufrichtung aufschlagen. abgeschirmt? • Ist ein vor der Eingangstür vorhandenes Podest mindestens Türen von Notausgängen müssen in Fluchtrichtung (also aus 50 cm tiefer als die aufgeschlagene Tür? dem Gebäude heraus) aufschlagen. Ist der Notausgang gleich- • Ist der Eingangsbereich ausreichend ausgeleuchtet? zeitig Alarmeingangstür, bietet sich bei ausreichend großen • Ist ein selbst leuchtender Lichtschalter im Eingangsbereich Eingangsbereichen die Installation einer zweiflügligen Tür an. installiert? Deren erster (regelmäßig betätigter) Flügel kann dann in Lauf- richtung der Feuerwehrangehörigen (nach innen) aufschlagen, • Sind eine Notbeleuchtung oder zumindest aufgeladene während sich der andere ggf. feststehende und über Panikriegel Handleuchten im Eingangsbereich vorhanden? zu betätigende Flügel nach außen öffnen lässt. • Lässt sich die Eingangstür, sofern sie Notausgangstür ist, von innen jederzeit leicht und ohne Schlüssel öffnen? Für Glas in Türen ist bruchsicheres Glas (Sicherheitsglas VSG Gesamtes Feuerwehrhaus oder ESG) zu verwenden oder deren Glasflächen sind gegen • Ist das Feuerwehrhaus frei von Ausgleichsstufen oder Eindrücken zu schützen (ASR A1.7). Dies gilt auch für andere Stolperstellen? nicht bruchsichere Materialien. Drahtglas ist kein Sicherheits- • Ist im gesamten Haus rutschhemmender und leicht zu glas. reinigender Fußbodenbelag vorhanden? • Betragen die Geländerhöhen 1 m (bei Absturzhöhen bis zu Türen, die zu mehr als drei Vierteln ihrer Fläche aus einem durchsichtigen Werkstoff bestehen, müssen in Augenhöhe so 12 m)? gekennzeichnet sein, dass sie deutlich wahrgenommen werden • Haben Durchgänge und Türen eine freie Durchgangshöhe können. Das lässt sich z. B. durch Bekleben oder Einschleifen von mindestens 2 m? (bei Neubauten 2,1 m und auf Alarm- von Konturen erreichen. wegen 2,2 m) • Haben Türen oder Wände bruchsicheres Glas oder ist deren Glasfläche (bis auf das obere Drittel in Türen) gegen Eindrücken gesichert? • Ist eine Brand- bzw. Gefahrenmeldeanlage vorhanden, deren Meldungen/Alarme an eine ständig besetzte Stelle weitergeleitet werden? 17
2 Innenbereich 2.2 Fahrzeughallen Verkehrsweg mind. 0,5 m 2.2.1 Stellplätze für Feuerwehrfahrzeuge lichte Hallenbreite 5,5 m Grundsatz Torbreite 3,6 m Verkehrsweg In den Fahrzeughallen ist sicherzustellen, dass durch die Gestaltung baulicher Anlagen Gefährdungen von Feuerwehr- angehörigen vermieden werden und Feuerwehreinrichtungen sicher untergebracht, bewegt oder entnommen werden können. 0,5 m Verkehrsweg mind. 0,5 m 0,5 m 1m Im Bereich der abgestellten Feuerwehrfahrzeuge sind ausrei- chende Verkehrswege für die Feuerwehrangehörigen zu gewähr- leisten. So soll auch bei geöffneten Türen noch ein Verkehrsweg Bild 18 Abstandmaße in der Fahrzeughalle mit Einzelstellplatz von 0,5 m verbleiben. Darüber hinaus ist durch einen ausreichenden Sicherheitsab- Werden dauerhaft nur kleine Feuerwehrfahrzeuge eingestellt, stand von mind. 0,5 m zwischen bewegten Feuerwehrfahrzeugen können die Hallenmaße und Durchfahrtbreiten dafür im Einzel- und festen Teilen der Umgebung zu verhindern, dass Feuerwehr- fall verringert werden, wenn die erforderlichen Verkehrswegbrei- angehörige dazwischen eingeklemmt oder -gequetscht werden. ten und Sicherheitsabstände (vgl. Abschnitt 2.2.2 Tore) einge- halten sind. Neubauten Für neu zu errichtende oder zu erweiternde Stellplätze in Fahr- Für Feuerwehrhäuser mit mehreren Stellplätzen sind die zeughallen enthält die DIN 14092-1 Mindestmaße. Diese sind Mindestmaße der Fahrzeughalle in Bild 19 wiedergegeben. abhängig von den Größen der einzustellenden Feuerwehrfahr- zeuge: Die dargestellten Mindestabmessungen der Stellplätze dürfen durch Stützen und andere Bauteile oder Einrichtungen nicht Stellplatzgröße Mindestflächen eingeengt werden. So ist auch bei festen Einbauten (z. B. Stüt- 1 4,5 m x 10 m Tor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrts zen) bei geöffneten Fahrzeugtüren diese freie Durchgangsbreite höhe: 4 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge von 0,50 m vorzusehen. mit einer Länge ≤ 8 m. 2 4,5 m x 12,5 m Tor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrts- Erforderlichenfalls ist bei Neubauten zusätzlicher Platz für Lager- höhe: 4 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge einrichtungen einzuplanen, um Verkehrswegbreiten nicht unzu- mit einer Länge ≤ 10 m lässig einzuengen. 3 4,5 m x 12,5 m Tor: Durchfahrtsbreite: 3,6 m, Durchfahrts- höhe: 4,5 m. Für alle Feuerwehrfahrzeuge mit einer Länge ≤ 10 m. Umkleiden für die Einsatzbekleidung sollen in separaten Räumen vorgesehen werden. 4 Sondermaße Sonderfahrzeuge, Stellplatzmaße nach nach Fahrzeugabmessungen zzgl. Verkehrs Vereinbarung wegen. Tormaße abgestimmt auf die Bei der Bauplanung sind diese Maße nach DIN 14092-1 eine einzustellenden Fahrzeuge zzgl. Sicher- wichtige Planungsgröße, um ein für die Feuerwehr geeignetes heitsabstände (Fahrzeugbreite zzgl. 0,5 m an beiden Seiten sowie Fahrzeughöhe Feuerwehrhaus zu errichten. Die Stellplatzmaße sind dabei ab- zzgl. 0,2 m). hängig von den einzustellenden Fahrzeuggrößen. Die Bauherrin bzw. der Bauherr sollten beachten, dass das Feuerwehrhaus viele Jahre ohne weitere Umbauten genutzt werden soll und für Zu den o. g. Breiten der Stellplätze müssen bei Einzel- bzw. später zu beschaffende ggf. größere Fahrzeuge und Geräte vor- Endstellplätzen noch die Verkehrswege von je 0,5 m auf der ausschauend geplant werden muss. jeweiligen Seite der Wände addiert werden. In den angeführten Längenmaßen sind die Verkehrswege bereits enthalten. 18
2 Innenbereich Fahrzeug und festen Teilen der Umgebung soll über die gesamte Verkehrsweg Fahrzeuglänge beibehalten und nicht durch Geräte, Spinde o. a. lichte Hallentiefe 10 oder 12,5 m Einrichtungen reduziert werden (Bild 18 und 19). verbleibender Verkehrsweg Ist das nicht gewährleistet, müssen im Einzelfall entsprechend mind. 0,5 m der örtlichen Gegebenheiten geeignete Maßnahmen getroffen werden. Dazu können z. B. gehören: • Veränderung der Fahrzeuganordnung in der Fahrzeughalle, • Umsetzung von Regalen, • Verlagerung der Einsatzbekleidung aus der Fahrzeughalle, Tor 3,6 m • Dienstanweisungen: z. B., dass Fahrzeuge nur außerhalb der 0,5 m Endstellplatz Mittelstellplatz Endstellplatz Fahrzeughalle besetzt werden dürfen, 5m 4,5 m 5m • Markierung der Gefahrstellen bei fehlenden Sicherheitsab- lichte Hallenbreite 14,5 m ständen von mindestens 0,5 m zwischen bewegten Fahrzeu- Bild 19 Mindestmaße einer Fahrzeughalle mit mehreren Feuerwehrfahr- gen und festen Teilen der Umgebung (z. B. Hallenstützen) zeugen (Stellplatzgröße 1, 2 und 3) durch gelb-schwarze Warnanstriche nach ASR A1.3 „Sicher- heits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“, verbunden mit Bestehende Bauten Unterweisungen zum entsprechenden Verhalten. Auch bei bestehenden Feuerwehrhäusern soll durch ausrei- chende Verkehrswegbreiten und Sicherheitsabstände baulich Lassen sich mit diesen Maßnahmen Gefährdungen nicht wirk- gewährleistet sein, dass sich die Feuerwehrangehörigen im sam reduzieren, so können diese nur übergangsweise gelten Einsatzfall sicher bewegen, im Bedarfsfall noch Ladung verstau- und müssen durch bauliche Maßnahmen ergänzt werden. en oder entnehmen können und nicht durch fahrende Fahrzeuge eingeklemmt werden. So soll bei geöffneten Türen der Einsatz- In Feuerwehrhäusern sind die Spinde/Haken für die Einsatzklei- fahrzeuge zu festen Teilen der Umgebung noch ein Abstand von dung der Feuerwehrangehörigen mitunter direkt neben oder 0,5 m verbleiben. Der sich hieraus ergebende Abstand zwischen hinter einem abgestellten Feuerwehrfahrzeug angeordnet. Wenn dort dafür nicht zusätzlicher Platz vorhanden ist, sondern sich die Feuerwehrangehörigen in unmittelbarer Nähe des stehenden Bild 20 Als Übergangslösung: Markierung der einengenden oder ausfahrenden Feuerwehrfahrzeugs befinden, bestehen Gebäudeteile erhebliche Unfallgefahren, durch • das bewegte Fahrzeug (auch das versehentlich rückwärts fahrende), • bewegte Fahrzeugtüren, • Feuerwehrangehörige untereinander. Um hier eine Gefährdung der Feuerwehrangehörigen zu verhin- dern, kann als Übergangslösung organisatorisch geregelt sein, dass erst das Feuerwehrfahrzeug aus der Fahrzeughalle gefah- ren wird, bevor sich die Feuerwehrangehörigen hier umkleiden. Auch in der Unterweisung muss dies thematisiert werden. In bestehenden Feuerwehrhäusern ist anzustreben, Umkleiden in separaten Räumen einzurichten. In Fahrzeughallen müssen ausreichende Verkehrswege für die Feuerwehrangehörigen vorhanden sein. Gefahrstellen durch zu geringe Abstände müssen vermieden sein. 19
2.2.2 Tore Grundsatz Feuerwehrangehörige dürfen nicht durch Engstellen an den Toren oder die Tore selbst gefährdet werden. Bild 21 Zu geringe Abstände zwischen Haken für die Einsatzbekleidung und Feuerwehrfahrzeug Um die erforderlichen Sicherheitsabstände von 0,5 m neben bewegten Feuerwehrfahrzeugen auch bei den Tordurchfahrten einzuhalten, müssen Hallentore ausreichend breit sein. Dazu Fragen zur Sicherheit sollen Feuerwehrfahrzeuge jeweils mittig zu den Toren abgestellt • Verläuft der Alarmweg der Feuerwehrangehörigen zu den werden. Zur Positionierung der Fahrzeuge bietet sich die Markie- Einsatzfahrzeugen hinter diesen entlang? rung ihres genauen Standortes auf dem Hallenboden an (z. B. • Sind die Sicherheitsabstände von 0,5 m zwischen beweg- durch Kennzeichnung der Lage des linken Vorder- oder ten Fahrzeugen und festen Teilen der Umgebung durch Hinterrades). ausreichend breite Tore sowie ausreichenden Abstand z. B. von Stützen eingehalten oder Die in DIN 14092-1 beschriebenen Torgrößen sollen sicherstel- • sind vorhandene Einengungen an den Seiten mit einer len, dass die Feuerwehrfahrzeuge die Tore sicher passieren schwarz-gelben Warnkennzeichnung versehen, wenn die können. Erweiterung des Durchfahrtprofils durch Umbau nicht mög- lich ist? Werden die Feuerwehrangehörigen über diese Für die Stellplatzgrößen 1 bis 3 betragen die Mindestmaße für Gefahrstellen sowie das entsprechende Verhalten regel die lichte Durchfahrtsbreite der Tore 3,6 m und die Durchfahrts- mäßig unterwiesen? höhe 4 m bzw. 4,5 m. Einengende Teile der Torkonstruktion sind bei der Planung zu berücksichtigen. • Ist die Anzahl der Stellplätze im Feuerwehrhaus ausrei- chend und liegen die Fahrzeuglängsachsen jeweils in der Zur Einhaltung der Sicherheitsabstände müssen bei der Planung Tormitte? der Torbreiten ggf. auch die Schleppkurven der Fahrzeuge be- • Sind die Stellplätze der Fahrzeuge auf dem Hallenboden achtet werden. gekennzeichnet? • Beträgt die Verkehrswegbreite neben abgestellten Fahrzeu- Ist sichergestellt, dass dauerhaft Feuerwehrfahrzeuge mit gerin- gen zu festen Teilen der Umgebung bei geöffneten Türen geren Fahrzeugabmessungen eingestellt werden, sind bei Ein- und Klappen mindestens 0,5 m? haltung der Sicherheitsabstände auch geringere Tormaße als • Ist der Stellplatzboden rutschhemmend, schlag- und oben angeführt zulässig. Dies kann für bestehende Gebäude waschfest? oder bei Nutzungsänderungen bedeutsam sein. Allerdings sind diese Tore dann auch zukünftig nur für solche kleineren Fahrzeu- • Werden Dieselmotoremissionen wirksam abgeführt ge festgelegt. (z. B. durch Abgasabsaugung), sind die Abgasschläuche dicht an den Fahrzeugen zum Auspuff geführt und bilden Sofern es bei bestehenden Feuerwehrhäusern in Ausnahmefäl- sie keine Stolperstellen? len nicht möglich ist, die vorgeschriebenen Sicherheitsabstände • Sind Einrichtungen für die Batterieerhaltungsladung so durch Umbau zu erreichen, sind die seitlich einengenden Ge- aufgehängt, dass sie keine Anstoßstellen im Kopfbereich bäudeteile durch einen gelb-schwarzen Warnanstrich nach ASR bilden (oberhalb 2,2 m) und sind ihre Kabel so an die Fahr- A1.3 „Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung“ zu zeuge geführt (möglichst von oben), dass keine Stolper- kennzeichnen (Bild 23). Über die vorhandenen Gefährdungen stellen auf dem Boden entstehen? und das darauf bezogene Verhalten sind die Feuerwehrangehöri- • Ist die Allgemeinbeleuchtung auch für Wartungs- und gen zu unterweisen. Prüfaufgaben der Feuerwehrtechnik ausreichend und schlagschattenfrei? Der Alarmzugang zur Fahrzeughalle soll nicht durch die Hallen tore erfolgen. Insbesondere, wenn die oben aufgeführten seit lichen Sicherheitsabstände nicht eingehalten sind, besteht dringender Handlungsbedarf für bauliche Maßnahmen, wie z. B. die Schaffung eines separaten Alarmeinganges. 20
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