Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Schloßvippach/Dielsdorf Eckstedt Markvippach/Bachstedt An der Marke Sprötau Vogelsberg Jahrgang 25 Donnerstag, den 21. Februar 2019 Nummer 2 e r wa c h t a n g s a m l Ganz Frühling… der
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -2- Nr. 2/2019 Fax: 036371/ 555973 Sprechzeiten / wichtige Rufnummern e-mail: mail@eckstedt.de Internet: www.eckstedt.de Bitte beachten Sie die neue Fax-Nummer der Gemeinde Eckstedt. Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft Gemeindebibliothek Eckstedt Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“, Erfurter Straße 6, Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum) 99195 Schloßvippach. Öffnungszeiten: Telefon: 036371/540-0 Montag 15.00 bis 17.00 Uhr e-mail: poststelle@vg-andermarke.de Donnerstag 17.00 bis 18.30 Uhr oder amtsblatt@vg-andermarke.de und jeden ersten Mittwoch im Monat 15.00 bis 16.00 Uhr Fax: 036371/54029 Internet: www.vg-andermarke.de Gemeinde Sprötau Montag, Dienstag, Straße des Friedens 14 Donnerstag und Freitag 09.00 Uhr bis 12.00 Uhr Bürgermeisterin Sabine Redam Dienstagnachmittag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr Sprechzeiten der Bürgermeisterin Mittwoch geschlossen Mittwoch 19.00 bis 20.00 Uhr Telefon: 036371/52390 Telefonnummern: Fax: 036371/55066 Gemeinschaftsvorsitzender: e-mail: poststelle@vg-andermarke.de 1. Stellvertreterin Frau Redam 036371/5400 Internet: www.sproetau.de 2. Stellvertreterin Frau Schnabel 036371/5400 Öffnungszeiten Bücherstube: Datenschutzbeauftragter: Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau Datenschutz@vg-andermarke.de oder Sven Wüst 036371/54010 Montag 16.00 bis 18.00 Uhr Hauptamt: Hauptamt, Herr Wüst 036371/54010 Gemeinde Vogelsberg Hauptamt, Frau Graupeter 036371/54011 Neue Straße 3 Einwohnermeldeamt Bürgermeister Norbert Schmidt Frau Schmidt (EWO) 036371/54023 Sprechzeiten des Bürgermeisters Ordnungsamt: Montag 17.00 bis 18.30 Uhr Herr Wüst (OA) 036371/54024 Telefon: 036372/90340 Standesamt / Urkundenstelle / Personalamt Fax: 036372/97558 Frau Scholz 036371/54012 e-mail: post@vogelsberg-thueringen.de Bauamt: Bauamtsleiter, Herr Schmidt: 036371/54013 Internet: www.vogelsberg-thueringen.de Sachbearbeiterin, Frau Börner 036371/54026 Sachbearbeiterin, Frau Stockmann 036371/54025 Wichtige Rufnummern: Friedhofswesen: Frau Stockmann 036371/54025 Polizei 110 Kämmerei: oder Polizei-Inspektion Sömmerda 03634/ 3360 Leiterin Kämmerei, Frau Wenkel 036371/54014 Feuerwehr / Rettungsleitstelle 112 Steuern, Abgaben, Frau Lange 036371/54015 Kasse: Bankverbindungen der Gemeinden der VG „An der Marke“ Frau Wodarz 036371/54016 Gemeinde Schloßvippach Frau Richter 036371/54017 IBAN: DE88 8205 1000 0130 0492 63 Schiedsstelle der VG „An der Marke“, Gemeinde Markvippach Schiedsmann: Herr Lehmann IBAN: DE54 8205 1000 0130 0607 39 Schiedsstelle: Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach Gemeinde Eckstedt: Sprechzeit: jeweils der 1. Donnerstag im Monat 15.00 bis 16.00 Uhr 036371/5400 IBAN: DE20 8205 1000 0130 0379 74 Der Kontaktbereichsbeamte der VG „An der Marke“, VG An der Marke Kontaktbereichsbeamter: Herr Daniel IBAN: DE35 8205 1000 0130 0236 39 Sitz: Erfurter Straße 11, im Ratskeller, 1. Etage Gemeinde Sprötau Telefon: 036371/52957 IBAN: DE53 8205 1000 0140 0440 94 Sprechzeiten: Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr Gemeinde Vogelsberg IBAN: DE66 8205 1000 0140 0442 48 Sprechzeiten der Gemeinden Kreditinstitut. Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM Gemeinde Schloßvippach Erfurter Straße 11 Bürgermeister Uwe Köhler Nächster Redaktionsschluss Sprechzeiten des Bürgermeisters für das Amtsblatt März-Ausgabe 03/2019 ist der 13.03.2019. Dienstag 17.00 Uhr bis 18.00 Uhr Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat März ist Donnerstag, Telefon/Fax 036371/558833 der 21.03.2019 e-mail: mail@schlossvippach.de Die Beiträge sind als Word-Dokumente auf Diskette oder CD (mit Be- Internet: www.schlossvippach.de nennung der Datei) und Fotos im Original oder digital als JPG-Datei Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek oder Tif-Datei und nicht eingefasst im Word-Dokument rechtzeitig bis Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach zu den o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe im Hauptamt Montag 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr der VG „An der Marke“ einzureichen oder per e-mail an Amtsblatt@ Mittwoch 17.00 Uhr bis 19.00 Uhr Havarienummer Wasser Schloßvippach: vg-andermarke.de. 0361 / 51113 ThüWa ThüringenWasser GmbH Erfurt Gemeinde Markvippach Erscheinungstermine für das Amtsblatt der Verwal- Hauptstraße 75 tungsgemeinschaft „An der Marke“ 2019 Bürgermeisterin Jeannine Zeuner Sprechzeiten der Bürgermeisterin Ausgabe Nummer Redaktionsschluss Erscheinungstag Jede ungerade Woche am Donnerstag März 03/2019 13.03.2019 21.03.2019 in der Zeit von 17.00 bis 18.00 Uhr. April 04/2019 10.04.2019 18.04.2019 Telefon/Fax 036371/50083 e-mail: mail@markvippach.net Mai 05/2019 08.05.2019 16.05.2019 Internet: www.markvippach.de Juni 06/2019 12.06.2019 20.06.2019 Juli 07/2019 10.07.2019 18.07.2019 Gemeinde Eckstedt August 08/2019 07.08.2019 15.08.2019 Ollendorfer Weg 2 September 09/2019 11.09.2019 19.09.2019 Bürgermeisterin Sabine Schnabel Oktober 10/2019 16.10.2019 24.10.2019 Sprechzeiten der Bürgermeisterin Montag 19.00 bis 20.00 Uhr oder nach Vereinbarung November 11/2019 13.11.2019 21.11.2019 Telefon 036371/ 52220 Dezember 12/2019 11.12.2019 19.12.2019
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -3- Nr. 2/2019 Finanzamt Erfurt - Sprechzeiten Sollten während der Arbeiten nicht planbare Komplikationen auftreten, ist mit Druck- und Wassermangel zu rechnen. August-Röbling-Straße 10, 99091 ERFURT Betroffene Ortsnetze: Zentrale Telefon: 0361-3782410 Sömmerda, Schallenburg, Rohrborn, Frohndorf, Orlishausen, Weni- Fax: 0361-3782800 gensömmern, Leubingen, Tunzenhausen, e-mail: poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de Sprötau, Vogelsberg, Kleinbrembach, Großbrembach, Sprechtage: Weißensee, Ottenhausen, Scherndorf, Waltersdorf, Dienstag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr Straußfurt, Wundersleben, Gangloffsömmern, Schilfa, Mittwoch 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Kindelbrück, Frömmstedt, Günstedt, Herrnschwende, Nausiß, Freitag 08.00 Uhr - 12.00 Uhr Griefstedt, Riethgen, Büchel, Servicestelle im Stadtzentrum Erfurt Dermsdorf, Altes Funkwerk (Kölleda), Fischmarkt 5 (Ratskellerpassage) Kutzleben, Lützensömmern, 99084 Erfurt Kranichborn Telefon: 0361-37 82 410 Zeit: Dienstag , der 26.02.2019 Fax: 0361-37 82 800 Sprechtage: Wir bitten unsere Kunden um Verständnis. Montag/Dienstag/Donnerstag 08.30 Uhr - 18.00 Uhr Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda Mittwoch/Freitag 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Im Auftrag des TWZV „Thüringer Becken“ Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda Vom 23.04.2019 bis 09.05.2019 und vom 20.08.2019 bis 07.09.2019 erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengen- sammlung. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmen- gen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbe- Amtliche Mitteilungen kämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienres- te, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe, Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung ab- Bekanntmachung gegeben werden. Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallka- Am Dienstag, dem 12. März 2019, um 19.00 Uhr findet im Verwaltungs- lender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im In- gebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Schloßvippach, Erfurter Stra- ternet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein. ße 6, im Sitzungsraum eine Gemeinschaftsversammlung der Verwal- Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen, tungsgemeinschaft „An der Marke“ statt. Hierzu sind Sie recht herzlich sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden. eingeladen. Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten: Tagesordnung: - Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen Öffentlicher Teil: bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behäl- 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit tergröße 2. Beschlussfassung über die öffentliche Tagesordnung vom 12.03.2019 - Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen. 3. Beschlussfassung zum Protokoll der Sitzung vom 13.11.2018 - öf- - Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt fentlicher Teil zu übergeben. 4. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 nach - Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden. § 81 Abs. 4 ThürGemHV mit den überplanmäßigen und außerplanmä- Wichtiger Hinweis zur Entsorgung von Farben und Lacken ßigen Ausgaben im Vermögens- und Verwaltungshaushalt 2018 Über den Hausmüll können eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfar- 5. Beschlussfassung über die Stellungnahme der Verwaltungsgemein- ben (Dispersionsfarben) entsorgt werden. Auch hart gewordene Pinsel, schaft „An der Marke“ zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur frei- Rollen und Gebinde mit komplett getrockneten Farbresten entsorgen Sie willigen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019 bitte mit dem Hausmüll. Anders verhält es sich, wenn noch Reste in den 6. Anfragen und Mitteilungen Eimern oder Dosen vorhanden sind, die nicht ohne weiteres eintrocknen. In solchen Fällen müssen die Farben oder Lacke zum Schadstoffmobil An die öffentliche Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an. gebracht und dürfen nicht einfach in den Hausmüll gegeben werden. Die gez. Sabine Redam Entsorgung über die Kanalisation ist absolut tabu! Leere Lackdosen und 1. stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende Farbeimer können über die gelbe Tonne entsorgt werden. Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist Bekanntmachung der Schiedsstelle Schloßvippach aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich. Die Sprechzeit der Schiedsstelle Schloßvippach findet im 1. Quartal 2019 wie folgt statt: Baum- und Strauchschnitt Ort: VG An der Marke, Erfurter Straße 6, Schloßvippach Auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ stehen 2019 ganzjährig zu Zeit: 15.00 Uhr bis 16.00 Uhr den Öffnungszeiten Container für Baum- und Strauchschnitt zur kos- Termine: 07. März 2019 tenlosen Annahme bereit. Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauch- Außerhalb der Sprechzeit können Sie über die VG An der Marke, Telefon schnitt zu nutzen. 036371/54012, Kontakt zum Schiedsmann, Herrn Lehmann, aufnehmen Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B. bzw. einen Termin vereinbaren. für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste zu nutzen sind. Auf dem Abfallkalender können Sie nachlesen, wann in Ihrer Ge- meinde (Datum und Uhrzeit) zusätzlich ein Container für Baum- und Nichtamtliche Mitteilungen Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme gestellt wird. Selbstver- ständlich ist die zusätzliche Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu Mögliche Einschränkung der Trinkwasserversorgung den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich. im Ohra- Fernwassergebiet des Trinkwasserzweck- verbandes „Thüringer Becken“ Sehr geehrte Damen und Herren, im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Trinkwasseraufbereitung Lu- isenthal der Thüringer Fernwasserversorgung wird die Hauptzuführung von Fernwasser zu den Versorgungsanlagen des Trinkwasserzweckver- bandes „Thüringer Becken“ am 26.02.2019 eingeschränkt. Die Versor- gung der betroffenen Städte und Gemeinden erfolgt dann aus den Hochbehälterreserven der Thüringer Fernwasser- versorgung und des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“. Bei planmäßigem Ablauf der Bauarbeiten in der Trinkwasseraufbereitung werden keine Einschränkungen der Trinkwasserversorgung für die Kun- den des Trinkwasserzweckverbandes erwartet.
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -4- Nr. 2/2019 Diese und andere Fragen beantworteten 194 Schüler der Regelschule Das Abfallwirtschaftsamt informiert Schloßvippach. Erstmalig nahmen Schüler aller Klassenstufen teil, die einzeln oder im Team am PC arbeiteten. 45 Minuten standen den Schü- Selbstanlieferung von Elektrogeräten lerinnen und Schülern für die Lösung zur Verfügung. Bei einigen Frage- stellungen konnten die Schüler direkt sehen, wie sich ihre Ideen auf die Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29. Lösung auswirken. Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während folgen- Alle Teilnehmer erhielten eine Urkunde. Die drei Erstplatzierten der Klas- der Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abge- senstufe erhielten einen Preis. Diese wurden vom Schulförderverein un- geben werden. serer Schule zur Verfügung gestellt. Öffnungszeiten 2019: Sieger wurden: ganzjährig Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr Klassenstufe 5/6 vom März bis November auch Samstag (außer 20.04.2019): 08:00 - 12.00 Uhr 1. Alexander Ziegler / Kl. 6a Das Abstellen von Geräten vor der Annahmestelle stellt eine illegale 2. Lavinia Kelz und Sophia Schmidt / Kl. 6a Ablagerung dar, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt! 3. Maja Alma Ida Fisch / Kl. 6a Nutzen Sie die Öffnungszeiten oder melden Sie die Geräte zur Klassenstufe 7/8 Abholung an. 1. Antonia Ammarell / Kl. 8a 2. Sarah Renda / Kl. 8b Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der 3. Eirik Wenke / Kl. 8b Abfallumladestation „Michelshöhe“ Klassenstufe 9/10 Die Annahme von max. 3 m³ Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die 1. Nathalie Görlitz und Madleen Seger / Kl. 9b gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr 2. Emely Sophie Ehrlich und Lina Frederike Oeftger / Kl. 9a keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird. 3. Jim Beinhofer / Kl. 10b Öffnungszeiten 2019: Allen Teilnehmern unseren Dank und den Siegern unseren herzlichen ganzjährig Montag - Freitag: 07:00 - 16:00 Uhr Glückwunsch! vom März bis November zusätzlich: Donnerstag: 07:00 - 17:30 Uhr Frau Moser/Regelschule Schloßvippach Samstag (außer 20.04.2019): 07:30 - 12.30 Uhr Verbraucherzentrale Thüringen vom 24. Juli 2018 Kontaktlos bezahlen: Bargeld muss als Alternative bleiben Verbraucherzentrale veröffentlicht Umfrage und Themen-Spezial Immer mehr Geschäfte bieten die Möglichkeit, kontaktlos mit dem Smart- phone oder der Bankkarte zu bezahlen. Doch viele Verbraucherinnen und Verbraucher bleiben skeptisch. Die Verbraucherzentrale Thüringen fordert deshalb: Bargeld muss als Alternative bleiben. 53 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wollen nicht auf Bargeld verzichten. Das hat eine bundesweite, nicht repräsen- tative Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben. Gefragt wurde unter anderem, ob die Teilnehmenden bereits kontaktlos per Smartphone oder Bankkarte bezahlt haben, und falls nicht, weshalb sie Abstand nehmen. Noch nie kontaktlos bezahlt haben demnach 45 Prozent der Verbrau- cher. Sorgen machen sich die Nicht-Nutzer vor allem bei der Sicherheit (59 Prozent) und beim Datenschutz (45 Prozent). Als häufigster Grund, lieber bei Münzen und Scheinen zu bleiben, wurde die Anonymität beim Klasse 7 - 8 Bezahlen genannt. An zweiter Stelle stand die bessere Kontrolle über die Ausgaben. zwang muss verhindert werden Angesichts dessen und des Trends in einigen skandinavischen Ländern, Bares weitestgehend abzuschaffen, fordert die Verbraucherzentrale Thü- ringen: Bargeld muss immer als Alternative akzeptiert bleiben. „An die- sem Grundsatz sollten wir nicht rütteln“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei der Verbraucherzentrale Thüringen. „In Dänemark und Schweden heißt es in vielen Geschäften, Restaurants oder bei öffentlichen Toiletten schon heute ‚No Cash‘. Kein Verbraucher darf dazu gezwungen werden, elektronisch zu bezahlen und damit Da- ten-Spuren zu hinterlassen“, warnt Verbraucherschützer Reichertz. kontaktlos bezahlen sogar recht sicher Kontaktloses Bezahlen ist dabei nicht grundsätzlich unsicher oder da- tenschutzfeindlich. Derzeit konkurrieren am Markt mehrere Systeme und Anbieter. Einen Überblick, auch zu Sicherheit und Datenschutz, bietet das neue Themen-Spezial der Verbraucherzentralen unter www.vzth.de. An der Umfrage der Verbraucherzentralen zum Mobilen Bezahlen betei- ligten sich 1.259 Menschen vom 15. August bis 31. Oktober 2018. Über ihre Erfahrungen konnten sie online und in den Beratungsstellen berichten. Die gesamte Auswertung der Umfrage finden Sie unter https://www.vzth. de/sites/default/files/2019-01/190123_WVS_Auswertung_Umfrage_Mo- biles_Bezahlen.pdf. Klasse 9 - 10 Das Themen-Spezial finden Sie unter: https://www.vzth.de/mobil-bezahlen. Projekttag Mediacampus Mara Mertin Referentin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit Im Rahmen eines Projekttages befassten wir uns mit dem Medium „Zei- Verbraucherzentrale Thüringen e.V. tung“. In Gruppen mussten wir verschiedene Aufgaben lösen. Zuerst Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt kennzeichneten wir in den Zeitungsartikeln mit bedruckten Pfeilen Fach- Tel.: (0361) 555 14-14, E-Mail: m.mertin@vzth.de wörter, die den Artikelaufbau verdeutlichen. In der zweiten Aufgabe ging www.vzth.de | www.facebook.com/vzthueringen | es um „den roten Faden“ im Artikel. Mit der Platzdeckenmethode fand die www.youtube.com/vzthueringen Gruppe die wichtigsten Fakten und Informationen im Text, diese wurden anschließend mit einer roten Linie verbunden. In der letzten Aufgabe beschäftigte sich jede Gruppe mit unterschied- Neues aus der Regelschule Schloßvippach lichen Zeitungsartikeln. Wir kennzeichneten die Antworten auf wichtige W-Fragen mit unterschiedlichen Farben. Sieger im Informatik - Biberwettbewerb Der Projekttag war sehr abwechslungsreich, interessant und informativ. Wir haben viele neue Themen kennengelernt und kennen uns nun bes- Wie kann man mit wenigen Zügen kleine und große Hunde tauschen? ser mit dem Aufbau der Zeitung aus. Wie sieht der richtige Weg einer Kugel im 3-D-Labyrinth aus? Ist der Biber bei seiner vegetarischen Schnitzeljagd erfolgreich? Sophia Iris Seiffarth und Mara Linn Holzhäuser / Kl. 9a
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -5- Nr. 2/2019 Geografie anders - Karibuni sana! I. Die Klassen 7b und 9a erlebten beide je eine Doppelstunde Geografie Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung der Sitzung vom 31.01.2019 zum Thema Afrika ganz anders. Moritz Bielesch, ein ehemaliger Schüler - öffentlicher Teil - zu. unserer Schule, berichtete über seine Erlebnisse auf Zanzibar. Er war für Finanzielle Auswirkungen: keine ein Jahr im Freiwilligendienst in Tansania unterwegs. Moritz begrüßte uns II. mit den kiswahillischen Worten „Karibuni sana!“, das bedeutet „Ihr seid Abstimmungsergebnis: alle sehr willkommen!“. von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister Die Schüler erfuhren Interessantes über die Regenzeit, die Landwirt- 11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen schaft, das Essen, seine Unterkunft sowie Land und Leute. Moritz berich- Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert tete auch über seine Ausflüge durch das Land und konnte den Schülern Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter verdeutlichen, dass er sich in seinem Leben sehr umstellen musste und bestimmte Dinge nun ganz anders sieht. Beschluss-Nr. 02/2019 Sein Vortrag wurde durch viele Bilder belebt. Auch ein paar Geldstücke/ Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. Scheine hatte Moritz zur Anschauung mitgebracht. So verging die Zeit August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar sehr schnell. 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei Moritz 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach Bielesch für diese Unterrichtsstunden bedanken. in seiner Sitzung am 31.01.2019: I. Kl. 7b / Kl. 9a / Frau Wagner und Frau Moser Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom 13.12.2018 zu. Finanzielle Auswirkungen: keine II. Abstimmungsergebnis: von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister 11 Anwesend, 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Beschluss-Nr. 03/2019 Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach in seiner Sitzung am 31.01.2019: I. Der Gemeinderat beschließt: Haushaltssatzung Haushaltssatzung der Gemeinde Schloßvippach Landkreis: Sömmerda für das Haushaltsjahr 2019 Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 (GVBl. S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), bzw. in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde Schloßvippach folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019 Amtliche Mitteilungen wird hiermit festgesetzt, er schließt im Verwaltungshaushalt Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft in den Einnahmen und Ausgaben 2.345.990 EUR „An der Marke“ und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben 416.300 EUR Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern A und B fällig waren. ab. Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen §2 Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge- Kreditaufnahmen für Investitionen und investitionsfördermaßnahmen hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.) sind nicht vorgesehen. Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht fest- ab 01.01.2019 gesetzt. Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra- §4 len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt fest- 01.01.2019 beauftragt. gesetzt: Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal- 1. Grundsteuer tungsgemeinschaft. a) für die land- und forstwirtschaftlichen 271 v.H. Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse- Betriebe (A) rer Internetseite: b) für die Grundstücke (B) 389 v.H. vg-gramme-aue.de. 2. Gewerbesteuer 395 v.H. Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä- kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram- §5 me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus- 036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 EUR festgesetzt. (Ansprechpartnerin: Frau Schmidt). §6 Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ Es gilt der vom Gemeinderat am 31.01.2019 beschlossene Stellenplan. Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft. des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach am 31.01.2019 Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplan 2019 II. Beschluss-Nr. 01/2019 Abstimmungsergebnis: Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 11 Anwesend, 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert in seiner Sitzung am 31.01.2019: Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -6- Nr. 2/2019 Beschluss-Nr. 04/2019 I. Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. Auf der Grundlage der Angebotsprüfung und der Vergabeempfehlung August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar vom 23.01.2019 des Architekturbüro Köcher, Hauptstraße 23, 99439 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Berlstedt beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen zur 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach Räumung des Baumaterialplatzes der Gemeinde Schloßvippach an die in seiner Sitzung am 31.01.2019: Firma ATP Abbruch & Recycling GmbH, 99955 Bad Tennstedt, Schwal- I. bengasse 3, zum Angebotspreis in Höhe von 7.681,81 € brutto. Ein Ein- Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der §§ 62, 26 Abs. 2 heitspreisvertrag ist abzuschließen. Ziffer 8 der ThürKO in seiner Sitzung am 31.01.2019 den als Anlage bei- Finanzielle Auswirkungen: gelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum Ausgabe Sachkonto 4640.9503: 7.681,81 € brutto Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2018 bis 2022. II. Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplan 2019 Abstimmungsergebnis: II. von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister Abstimmungsergebnis: 11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert 11 Anwesend, 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Beschluss-Nr. 05/2019 Nichtamtliche Mitteilungen Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach „Herzensangelegenheiten 2018“ in seiner Sitzung am 31.01.2019: I. Wir sagen Danke, an den MDC POWER Kölleda Der Gemeinderat beschließt: Für die am 26.05.2019 stattfindenden Kom- 2018 führte der MDC POWER Kölleda wieder seine Spendenaktion „Her- munalwahlen wird Frau Simone Weigelt, Leiterin der Kindertageseinrich- zensangelegenheiten“ durch. Die Jugendfeuerwehr Schloßvippach konn- tung „Regenbogen“, zur Gemeindewahlleiterin und Frau Lucy Behlau, te sich glücklich schätzen! Denn Dank Sina Härter, die uns bei der Aktion stellvertr. Leiterin der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ zur stellver- vorgeschlagen hatte, konnten wir uns über eine Spende vom MDC Power tretenden Gemeindewahlleiterin bestellt. in Höhe von 350 € freuen. Finanzielle Auswirkungen: Keine An dieser Stelle geht ein ganz großer DANK an den MDC POWER sowie II. allen Mitarbeiter-/innen, die an der Aktion „Herzensangelegen“ teilge- Abstimmungsergebnis: nommen haben. von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister Wir sind dankbar und glücklich, dass Sie unser Projekt zur Beschaffung 11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen von 2 Brandschutzerziehungskoffern unterstützt haben. Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert Jugendfeuerwehr Schloßvippach Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Beschluss-Nr. 06/2019 Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach in seiner Sitzung am 31.01.2019: I. Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Honorarangebot zur Maßnahme: Erweiterung Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ Schloß- vippach Leistungsphasen 5 bis 9 einschließlich Fachplanungen HLS und ELT sowie Statik des Architekturbüro Köcher Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt zum Angebotspreis von 66.958,12 € wir zugestimmt. Finanzielle Auswirkungen: Ausgabesachkonto 4640-9503: 66.958,12 € II. Abstimmungsergebnis: von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister 11 Anwesend, 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen MGV „Liedertafel“ 1847 Schloßvippach Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Einladung zur Jahreshauptversammlung Beschluss-Nr. 07/2019 am: Freitag den 5.04.2019 19.00Uhr Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. in 99195 Schloßvippach Erfurter Straße 11 August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar im: Ratskeller, Vereinszimmer 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Zur Jahreshauptversammlung möchten wir ganz herzlich einladen. 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach Die Tagesordnung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen. in seiner Sitzung am 31.12.2018: Begrüßung und Eröffnung I. 1. Genehmigung der Tagesordnung Der Gemeinderat beschließt: Der Berichtigung der Grenze des im Zu- sammenhang bebauten Ortsteils Dielsdorf im Bereich des Grundstücks, 2. Jahresbericht des 1.Vorsitzenden Flurstück 436/ 10, wird wie auf beiliegender Flurkarte dargestellt, zuge- 3. Jahresbericht der Schriftführer stimmt. 4. Jahresbericht des 1.Kassierers Finanzielle Auswirkungen: Keine 5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes II. 6. Aussprache zu den Berichten Abstimmungsergebnis: 7. Ehrungen von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister 8. Vorstellung und Diskussion zur neuen Datenschutzerklärung 11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen 9. Anträge / Verschiedenes Uwe Köhler Ronald Mikula Helmut Deckert Schlusswort Bürgermeister 1. Beigeordneter 2. Beigeordneter Diese Tagesordnung kann zu Beginn der Mitgliederversammlung geän- dert werden. Beschluss-Nr. 08/2019 Anträge sind bis 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen. Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16. Bitte teilen sie uns Ihre Teilnahme mit. August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom Mit freundlichen Sangesgruß 10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach Thomas Hübner in seiner Sitzung am 31.01.2019: 1. Vorsitzender
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -7- Nr. 2/2019 Es fängt doch gut an Ja es war wieder soweit, unser Knutfest am 19.01.2019 Unsere jungen Landfrauen hatten, zur Überraschung für uns alle, am in Dielsdorf am Sportplatz 05.01.2019 zum Neujahrstreffen auf den „alten Schulhof“ eingeladen. Früh 9:30 ging es los. Ein Trupp sammelte die Bäume im Dorf, ein Trupp In gemütlicher Runde haben wir zusammen ab 16:30 Uhr mit Glühwein stapelte diese in der Feuerstelle am Sportplatz und ein Trupp baute die das neue Jahr begrüßt. Weihnachtsbeleuchtung an der Bushaltestelle ab. Für ausreichend Sitzgelegenheit, sogar mit Decken, war gesorgt. Later- Für alle Helfer gab es dann bei bestem Wetter Bratwurst und Bier. nen, Windlichte und ein Feuerkorb verbreiteten dazu eine stimmungsvol- Ab 18:00 waren alle Baumspender und das ganze Dorf zu Glühwein, le Atmosphäre. Würstchen und Tee an die Feuerstelle eingeladen. Es waren ca. 70 Leute Schön war`s - Danke. aus Dielsdorf, Schloßvippach, Markvippach, Bachstedt gekommen. Es sind oft die kleinen Dinge die das Leben bereichern. Einfach nur ma- Es war eine rundherum gelungene Veranstaltung. Ich möchte mich bei chen und dran bleiben. allen Helfern des Feuerwehrvereins und der Jugend von der Kirmesge- Die Dielsdorfer Landfrauen. sellschaft bedanken. Unser Verein besteht aus einer guten Mischung von Jung und Alt. Darauf können wir stolz sein, und freuen uns auf das was noch kommt. Torsten Finn Reise-Vortrag am 18.01.2019 „Eine lange Reise hört nicht am Ziel auf. Ein Stück von uns wird im Geiste immer weiterreisen.“ … „Nachts entstehen die besten Ideen. Fast 2 Jahre haben wir heimlich an unserem Plan gearbeitet, um dann Familie, Freunde und Arbeitgeber vor die Tatsache zu stellen, dass wir dann mal kurz weg sind. Wir haben uns damit einen absoluten Traum erfüllt. Haben wundervolle Orte ge- sehen, tolle Menschen kennen gelernt, prägsame Erfahrungen gemacht und einfach jeden Tag genossen. Wir haben von allen Seiten wunderbare Unterstützung erhalten. Festgestellt, dass nicht alles so ist, wie es auf den ersten Blick zu sein scheint und am aller wichtigsten: Wir haben un- seren Horizont erweitert.“ … Aus mehr als 15.000 Bildern suchte ich einen Bruchteil (ca. 2500) aus, um am 18.01.2019 im Dorfgemeinschaftshaus in Dielsdorf von meiner Reise zu berichten. Die Landfrauen Dielsdorf organisierten den Abend und ich konnte mehr als vier Stunden über meine Eindrücke und Erfah- rungen erzählen und Bilder zeigen. Eine gute Freundin und ich waren vom 03.12.2017 bis 23.03.2018 in ei- nigen Ländern dieser Welt unterwegs. Gestartet sind wir in Südafrika. Dort reisten wir mit einigen Zwischenstopps von Kapstadt nach Johan- nesburg. Im Anschluss folgen wir nach Thailand. Hier verbrachten wir Wir gratulieren zunächst einige Tage auf der Insel Koh Lanta bevor wir uns in den Trubel von Bangkok begaben. in Schloßvippach: Anfang Januar ging es dann weiter nach Australien. Hier reisten wir von am 03.03. Klaus Richard zum 75. Geburtstag Sydney nach Melbourne. Von dort aus flogen wir dann zum Ayers Rock. am 06.03. Helmut Peter zum 75. Geburtstag In Neuseeland waren wir dann ab Februar. Zunächst auf der Nordinsel am 12.03. Rudolf Zenker zum 85. Geburtstag und dann den größeren Teil unserer Zeit auf der Südinsel. Die Fidschi in Dielsdorf: Inseln besuchten wir für ein paar Tage um danach in den Trubel von Sin- am 10.03. Joachim Liebermann zum 75. Geburtstag gapur zu starten. Ein zweiter Besuch in Thailand, dieses Mal aber in Chi- am 18.03. Renate Wellmann zum 80. Geburtstag ang Mai, bildete den Abschluss unserer Reise. Von Bangkok aus ging es zurück nach Deutschland. Wir können gar nicht sagen, was uns am besten gefallen hat. Jeder Tag Im Namen des Gemeinderates gratuliere ich den Jubilaren recht herzlich, war ein Highlight. Die ganz besonderen Höhepunkte waren zum Beispiel: wünsche alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. das Kap der Guten Hoffnung, eine Safari in Johannesburg, ein Helikop- Uwe Köhler ter-Rundflug über die Twelve Apostel in Australien, ein Sprung in einen Bürgermeister Canyon in Neuseeland und eine Dschungel-Tour in Thailand. Eine ursprüngliche Idee wurde auch noch in die Tat umgesetzt. Ich nahm eine Kopie unseres Ortseingangsschildes mit auf die Reise und ließ es überall wo wir waren unterschreiben. Dieses Schild war natürlich ein ab- soluter Blickfang. Wir fotografierten es natürlich auch vor den bekannten Wahrzeichen der einzelnen Länder. Es hängt nun im Dorfgemeinschafts- haus. Hinweis: Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir Frauke Ortmann um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungs- gemeinschaft „An der Marke“. Ev.-Luth. Kirchengemeinden Schloßvippach und Dielsdorf Pfarramt Schloßvippach Kirchgasse 1 99195 Schloßvippach Pfarrerin Ulrike Weber Pfarrbüro: 036371/52245 Pfarrwohnung: 036371/51113 Nachrichten aus den Kirchengemeinden Pfarramt Schloßvippach Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten In Schloßvippach: am 17. März 2019 um 9:30 Uhr mit Abendmahl In Orlishausen: am 24. März 2019 um 10:00 Uhr In Sprötau am 24. Februar 2019 um 14:00 Uhr am 10. März 2019 um 14:00 Uhr In Dielsdorf am 17. März 2019 um 14:00 Uhr Wir laden herzlich ein zum Weltgebetstag am Freitag, den 01. März 2019 nach Schloßvippach und am Freitag, den 08. März 2019 nach Orlishausen, jeweils um 19 Uhr.
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -8- Nr. 2/2019 In diesem Jahr feiern wir die Liturgie mit den Frauen aus Slowenien „Kommt, alles ist bereit“. Nichtamtliche Mitteilungen Wir laden herzlich ein zum Weltgebetstag am Freitag, den 01. März 2019 nach Schloßvippach und am Freitag, den 08. März 2019 nach Orlishau- Kinderfasching sen, jeweils um 19 Uhr. In diesem Jahr feiern wir die Liturgie mit den Frauen aus Slowenien „Kommt, alles ist bereit“. Vorschau: Am Samstag, den 23. März 2019 laden wir wieder herzlich zum Frauen- frühstück im kleinen Saal des Ratskellers in Schloßvippach ein! Wir feiern zusammen im Vereinsheim „Kalimera - Griechenland erleben und wirken“ Ich berichte über meine am Samstag, den 02.03.2019, kommt alle rein! vierjährige Berufstätigkeit als Pfarrerin für Nord- und Mittelgriechenland. Von 15 - 17Uhr soll es gehen, keiner bleibt hier lange stillstehen. Pfarrerin Ulrike Weber Wir freuen uns darauf, viele Kinder zu begrüßen und Euch den Tag mit Essen und Trinken zu versüßen! *Eintritt FREI* Euer Kirmes- und Tanzsportverein Markvippach Amtliche Mitteilungen Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern A und B fällig waren. Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge- hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.) Herzliche Gratulation zum Geburtstag Feuerwehr Markvippach schlägt Alarm in Markvippach: An der Einsatzabteilung der Feuerwehr Markvippach geht der Personal- am 25.02. Fritz Witzmann zum 75. Geburtstag mangel auch nicht spurlos vorüber. Die Kameraden werden immer älter und unsere Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr brauchen noch ein Im Namen des Gemeinderates gratuliere ich den Jubilaren recht herzlich, paar Jahre bis sie ausgebildet sind und zu ihren ersten Einsätzen aus- wünsche alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen. rücken dürfen. Jeannine Zeuner Deshalb startet die Feuerwehr Markvippach einen Aufruf an die Bürger Bürgermeisterin von Bachstedt und Markvippach uns in der Einsatzabteilung zu unter- stützen! Werde auch Du Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau um anderen zu helfen. Gemeinsam geben wir alles, damit andere nicht alles verlieren. Bei Interesse meldet Euch beim Wehrführer Daniel Bartl oder zur Sprech- stunde der Bürgermeisterin Jeannine Zeuner. Wehrführer Hinweis: Daniel Bartl Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungs- gemeinschaft „An der Marke“. Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung ab 01.01.2019 Ev.-Luth. Kirchengemeinde Markvippach Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra- len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt 01.01.2019 beauftragt. Schulplatz 7 Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen 99198 Udestedt Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal- Telefon: 03 62 03 - 5 02 11 tungsgemeinschaft. E-Mail: pfarramt.udestedt@gmx.de Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse- Sparkasse Mittelthüringen IBAN DE74 8205 1000 0140 0349 86 rer Internetseite: vg-gramme-aue.de. Gemeindekirchenratswahl 2019 Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä- kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram- Wer darf wählen und gewählt werden? Nicht alle religionsmündigen Ge- me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch meindeglieder - sondern nur, wer auch konfirmiert ist. Wer mitreden will, 036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de sollte Bescheid wissen. (Ansprechpartnerin: Frau Schmidt). Deshalb sind alle Interessierten zum Glaubensgrundkurs eingeladen, der nach Absprache freitags, 19.00 - 20.00 Uhr statt findet. Sie erwerben Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ sich damit das Recht auf Konfirmation - ohne dazu verpflichtet zu sein! Vierzehnjährige wählen - Volljährige von Wahl ausgeschlossen Wie kann so etwas möglich sein? Wer mitreden will, muss Bescheid wissen. Die Konfirmation ist die „Reifeprüfung“ der Kirche. Wer mit 14 konfirmiert und zum Abendmahl zugelassen wird, zählt zu den mündigen Gemeindegliedern. Wer als Kind getauft wurde, ist ohne Konfirmation auch im hohen Le- bensalter noch „unmündig“, darf nicht wählen oder gewählt werden oder Ämter übernehmen. Wer mit 14 noch nicht konfirmiert wurde und In- teresse hat, auch in der Kirche zu den Mündigen zu zählen, melde sich bitte möglichst bald per Mail oder Telefon im Pfarramt! Ihre P. Eckert Herzliche Einladung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen im Kirchspiel: Wendet euer Herz wieder dem Herrn zu, und dient ihm allein. Monatsspruch März aus dem 1. Buch Samuel 7,3
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ -9- Nr. 2/2019 24.02., Sexagesimae (2) Sonstige Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ThürStrG und Wege, 09.30 Uhr Udestedt die ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher 10.30 Uhr Großmölsen Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind keine öffentlichen Straßen 14.00 Uhr ist in der Lutherkirche Apolda die Einführung von Super- im Sinne dieser Satzung. intendent Dr. Heidbrink §2 Freitag, 01.03., Weltgebetstag Erlaubnisbedürftige Sondernutzung 19.00 Uhr Eckstedt, Dorfgemeinschaftshaus (1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf der 19.00 Uhr Kranichborn, Dorfgemeinschaftshaus Gebrauch der in § 1 genannten Straßen, Wege und Plätze über den Frauen aus Slowenien laden ein: Kommt, alles ist Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Gemeinde bereit! Eckstedt. 03.03., Estomihi (2) Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn dafür 10.00 Uhr Familiengottesdienst in Großmölsen eine Erlaubnis erteilt ist. (3) Sondernutzungen im Sinne dieser Bestimmungen sind insbesondere: 10.03., Invokavit 1. Aufgrabungen, 10.00 Uhr Großrudestedt 2. Verlegung privater Leitungen, 14.30 Uhr Markvippach 16.00 Uhr Schwansee 3. Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwa- gen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen, 17.03., Reminiszere 4. Lagerung von Maschinen und Materialien aller Art, 09.30 Uhr Udestedt 10.30 Uhr Großmölsen 5. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbuden, 13.30 Uhr Eckstedt -ständen, -tischen und -wagen, Vitrinen, Schaukästen, Warenstän- dern, Warenautomaten, Werbeausstellungen und Werbewagen, 24.03., Okuli 6. Freitreppen, ausgenommen die in § 5 Abs. 1 Ziff. 10 genannten Fälle, 10.00 Uhr Schwansee Kinderbasteln 10.00 Uhr Großrudestedt 7. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie 14.00 Uhr Schwansee mehr als 50 cm tief in den Gehweg hineinragen, 16.00 Uhr Kranichborn 8. Werbeanlagen aller Art, z. B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakat- säulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die innerhalb einer Höhe von 2,50 m über dem Erdboden angebracht sind und mehr als 30 cm Sie werden erwartet! in den Gehweg hineinragen Ihre Pastorin Christiane Eckert 9. Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlan- den u. a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden. (4) Wird eine Straße in mehrfacher Weise benutzt, so ist jede Benut- zungsart erlaubnispflichtig. (5) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechts- anspruch. (6) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis auf einen Dritten ist Amtliche Mitteilungen unzulässig. §3 Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann von „An der Marke“ Bedingungen abhängig gemacht und mit Auflagen verbunden werden. Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern (2) Macht die Gemeinde von dem ihr vorbehaltenen Widerrufsrecht Ge- A und B fällig waren. brauch, hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde keinen Ersatz- Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen oder Entschädigungsanspruch. Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge- (3) Die Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.) usw., die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, bleibt un- berührt. Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung §4 ab 01.01.2019 Verfahren (1) Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich bei der VG An der Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra- Marke zu beantragen. len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem (2) Der Antrag soll mindestens enthalten 01.01.2019 beauftragt. a) den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers, Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal- b) Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und Umfang, voraus- tungsgemeinschaft. sichtliche Dauer und den zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteil der Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse- Sondernutzung, Letzteres, soweit dies möglich ist, rer Internetseite: c) einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben, wenn dies vg-gramme-aue.de. für die Bearbeitung des Antrags erforderlich erscheint. Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä- Auf Anforderung sind fehlende Angaben zu ergänzen oder unrichtige An- kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram- gaben oder Anlagen zu berichtigen. me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch (3) Die Sondernutzungserlaubnis wird vorbehaltlich anderweitiger ge- 036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de setzlicher Regelungen durch schriftlichen Bescheid erteilt. Soweit die (Ansprechpartnerin: Frau Schmidt). Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen. Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“ (4) Ändern sich die dem Antrag oder die der Sondernutzungserlaubnis zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so hat Bekanntmachung der Satzung über Sondernutzungen dies der Antragsteller oder Erlaubnisnehmer unverzüglich der Gemeinde an öffentlichen Straßen im Gebiet der mitzuteilen. Gemeinde Eckstedt (Sondernutzungssatzung) §5 Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in Erlaubnisfreie Sondernutzungen der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73), (1) Bei Ortsdurchfahrten und bei Gemeindestraßen bedürfen einer Er- zuletzt geändert durch Artikel 1 ds Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl. laubnis nach dieser Satzung nicht: S. 74), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 1. Im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebene 07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetz Überbauungen (z.B. Arkaden, Vordächer) sowie bauaufsichtlich ge- vom 27.02.2014, (GVBl. S. 45,46) hat der Gemeinderat der Gemeinde nehmigte Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker, Eckstedt in seiner Sitzung am 26.11.2018 die folgende Satzung über Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer; die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde 2. Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50 Eckstedt (Sondernutzungssatzung) beschlossen: cm in den Gehweg hineinragen §1 3. Werbeanlagen, Hinweisschilder und Warenautomaten, die an einer Geltungsbereich an die Straße grenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die (1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den Gemein- innerhalb einer Höhe von bis zu 2,50 m nicht mehr als 5 % der Geh- destraßen, -wegen und -plätzen der Gemeinde Eckstedt innerhalb und wegbreite einnehmen, jedoch nicht mehr als 30 cm in den Gehweg außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an Ortsdurchfahrten hineinragen und eine nutzbare Mindestbreite des Gehweges von von Kreisstraßen. 1,50 m gewährleistet bleibt.
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“ - 10 - Nr. 2/2019 4. Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltun- §9 gen (Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und Sicherheitsleistung dergl.) an der Stätte der Leistung, sofern sie in einer Höhe von über (1) Die Gemeinde kann von dem Erlaubnisnehmer eine Sicherheitsleis- 2,50 m angebracht sind und einen seitlichen Abstand von mindes- tung verlangen, wenn Beschädigungen an der Straße oder Straßenein- tens 75 cm zur Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen in der Oster- richtungen durch die Sondernutzung zu befürchten sind. Die Höhe der und Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchenbil- Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des Einzelfalles bemessen. der und -figuren), sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen; (2) Entstehen der Gemeinde durch die Sondernutzung Kosten zur In- standsetzung der Straße oder der Straßeneinrichtungen, so können die- 5. das Aufstellen und Anbringen von Fahnenmasten, Transparenten, se von der Sicherheitsleistung beglichen werden. Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl. (3) Werden nach Beendigung der Sondernutzung keine auf die Sonder- im Gehwegbereichen aus Anlass von Volksfesten, Umzügen, Pro- nutzung zurückzuführenden Beschädigungen an der Straße oder den zessionen und ähnlichen Veranstaltungen, sofern der Gehweg nicht Straßeneinrichtungen festgestellt, wird die Sicherheitsleistung ohne Ab- beschädigt wird; zug zurückgezahlt. 6. Wahlplakate während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in die Fahrbahnen oder in deren Luftraum hineinragen; § 10 7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von Ausnahmen Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen; (1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Satzung bleiben 8. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Müllton- a) Nutzungen nach Bürgerlichem Recht gemäß § 23 ThürStrG Abs. 1 nen, die auf Anordnung der Stadt auf Gehwegen angebracht werden; und § 8 Abs. 10 FStrG, 9. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf den Gehwegen, b) Nutzungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung durch Vertrag ver- sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht; einbart worden sind, 10. historische Kellereingänge und Treppenanlagen (2) Ist für die Benutzung einer öffentlichen Straße die Erlaubnis durch (2) Die vorstehenden erlaubnisfreien Sondernutzungen können ganz die Straßenverkehrsbehörde nach den §§ 29, 35 Abs. 2 der Straßen- oder teilweise eingeschränkt werden, wenn Belange des Verkehrs oder verkehrsordnung erteilt worden, so bedarf es keiner Erlaubnis nach § 2 des Straßenbaues dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern. dieser Satzung. (3) Nach anderen Vorschriften bestehende Erlaubnis- oder Genehmi- (3) Die Gemeinde kann weitere Ausnahmen zulassen. gungspflichten werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt. § 11 §6 Ordnungswidrigkeiten Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig (1) Nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die Son- a) entgegen § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt; dernutzung oder nach Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis hat der b) den nach § 3 erteilten Auflagen und Bedingungen nicht nachkommt; Erlaubnisnehmer unaufgefordert und unverzüglich den früheren Zustand der Straße bzw. des Gehweges wieder herzustellen. Er hat auch für die c) entgegen § 6 den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wieder- Reinigung der in Anspruch genommenen Verkehrsfläche zu sorgen. herstellt; (2) Sondernutzungseinrichtungen sind vom Erlaubnisnehmer oder vom d) die Sorgfaltspflichten i.S.d. § 7 nicht erfüllt, insbesondere die Anla- Eigentümer oder Besitzer der Einrichtung unverzüglich zu beseitigen, gen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten wenn infolge ihres mangelhaften Zustandes oder ihrer schlechten Be- Regeln der Technik errichtet oder erhält. schaffenheit Gefahr für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr (2) Gemäß § 50 ThürStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO i. V. m. den Be- besteht oder durch sie das Ortsbild beeinträchtigt wird. stimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Aritkel 3 des §7 Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBI. I S. 2571), kann jeder Fall der Zuwi- Sorgfaltspflichten derhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- Euro geahndet werden. (1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem Träger der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Son- § 12 dernutzung entstehen. Inkrafttreten (2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung ver- Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. bundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den aner- kannten Regeln der Technik zu errichten und zu erhalten. Er hat sein Ver- Eckstedt, den 24.01.2019 halten und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass niemand gez. Sabine Schnabel - Siegel - gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar Bürgermeisterin behindert oder belästigt wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtun- Hinweis: gen sowie die ihm überlassene Fläche in ordnungsgemäßem und sau- Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über berem Zustand erhalten. (3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter 1. persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO) Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen mög- 2. die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde- lich ist. Soweit bei dem Aufstellen, Anbringen und Entfernen von Gegen- rates (§ 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines ständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schrift- vorgenommen werden, dass jeder nachhaltige Schaden am Straßenkör- lich unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechts- per und an den dort eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den verletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrin- gemacht worden ist. nen) und eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Das Bauamt der VG Das Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom An der Marke ist mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich 17.01.2019 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht. zu benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt un- berührt. Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung §8 von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Schadenshaftung Straßen im Gebiet der Gemeinde Eckstedt (1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die (Sondernutzungsgebührensatzung) sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Sondernutzung übernimmt die in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018 der von den Benutzern eingebrachten Sachen. (GVBl. S. 74), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabenge- (2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle von setzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt ge- ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten ändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150), der §§ 18 Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993 nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn trifft auch die Haftung gegen- (GVBl. S. 273) in der Fassung vom 23. September 2003 (GVBl. S. 433), über der Gemeinde für alle Schäden, die sich aus der Vernachlässigung zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.02.2014 (GVBI. seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihm beauftragten Personen S. 45,46) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt in seiner Sitzung ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die am 26.11.2018 die folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde erhoben für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde werden. Eckstedt (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen: (3) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur De- §1 ckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaub- Erhebung von Gebühren nis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach- (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen weist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrecht im Sinne von § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen erhält. Auf Verlangen sind Versicherungsschein und Prämienquittungen Straßen im Gebiet der Gemeinde Eckstedt vom 24.01.2019 werden Ge- vorzulegen. bühren nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Gebührenverzeich- (4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner. nisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung ist.
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