Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Amtsblatt           der
Verwaltungsgemeinschaft                                  Schloßvippach/Dielsdorf      Eckstedt        Markvippach/Bachstedt

An der Marke                                                                Sprötau              Vogelsberg
Jahrgang 25   Donnerstag, den 21. Februar 2019   Nummer 2

                    e r wa c h t
        a n g s a m
      l
 Ganz Frühling…
     der
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                               -2-                                                            Nr. 2/2019
                                                                         Fax:                                           036371/ 555973
      Sprechzeiten / wichtige Rufnummern                                 e-mail: mail@eckstedt.de
                                                                         Internet: www.eckstedt.de
                                                                         Bitte beachten Sie die neue Fax-Nummer der Gemeinde Eckstedt.
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
                                                                         Gemeindebibliothek Eckstedt
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“, Erfurter Straße 6,
                                                                         Ollendorfer Weg 2, 99195 Eckstedt (Gemeindezentrum)
99195 Schloßvippach.
                                                                         Öffnungszeiten:
Telefon:       036371/540-0                                              Montag                                         15.00 bis 17.00 Uhr
e-mail:        poststelle@vg-andermarke.de                               Donnerstag                                     17.00 bis 18.30 Uhr
oder           amtsblatt@vg-andermarke.de                                und jeden ersten Mittwoch im Monat             15.00 bis 16.00 Uhr
Fax:           036371/54029
Internet:      www.vg-andermarke.de                                      Gemeinde Sprötau
Montag, Dienstag,                                                        Straße des Friedens 14
Donnerstag und Freitag            09.00 Uhr bis 12.00 Uhr                Bürgermeisterin Sabine Redam
Dienstagnachmittag                14.00 Uhr bis 18.00 Uhr                Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Mittwoch                          geschlossen                            Mittwoch                                          19.00 bis 20.00 Uhr
                                                                         Telefon:                                               036371/52390
Telefonnummern:                                                          Fax:                                                   036371/55066
Gemeinschaftsvorsitzender:                                               e-mail: poststelle@vg-andermarke.de
1. Stellvertreterin Frau Redam                          036371/5400     Internet: www.sproetau.de
2. Stellvertreterin Frau Schnabel                       036371/5400     Öffnungszeiten Bücherstube:
Datenschutzbeauftragter:                                                 Straße des Friedens 14 a, 99610 Sprötau
Datenschutz@vg-andermarke.de oder Sven Wüst            036371/54010     Montag                                            16.00 bis 18.00 Uhr
Hauptamt:
Hauptamt, Herr Wüst                                    036371/54010     Gemeinde Vogelsberg
Hauptamt, Frau Graupeter                               036371/54011     Neue Straße 3
Einwohnermeldeamt                                                        Bürgermeister Norbert Schmidt
Frau Schmidt (EWO)                                     036371/54023     Sprechzeiten des Bürgermeisters
Ordnungsamt:                                                             Montag                                            17.00 bis 18.30 Uhr
Herr Wüst (OA)                                         036371/54024     Telefon:                                               036372/90340
Standesamt / Urkundenstelle / Personalamt                                Fax:                                                   036372/97558
Frau Scholz                                            036371/54012
                                                                         e-mail: post@vogelsberg-thueringen.de
Bauamt:
Bauamtsleiter, Herr Schmidt:                           036371/54013     Internet: www.vogelsberg-thueringen.de
Sachbearbeiterin, Frau Börner                          036371/54026
Sachbearbeiterin, Frau Stockmann                       036371/54025     Wichtige Rufnummern:
Friedhofswesen:
Frau Stockmann                                         036371/54025     Polizei                                                           110
Kämmerei:                                                                oder Polizei-Inspektion Sömmerda                          03634/ 3360
Leiterin Kämmerei, Frau Wenkel                         036371/54014     Feuerwehr / Rettungsleitstelle                                    112
Steuern, Abgaben, Frau Lange                           036371/54015
Kasse:                                                                   Bankverbindungen der Gemeinden der VG „An der Marke“
Frau Wodarz                                            036371/54016     Gemeinde Schloßvippach
Frau Richter                                           036371/54017     IBAN: DE88 8205 1000 0130 0492 63
Schiedsstelle der VG „An der Marke“,                                     Gemeinde Markvippach
Schiedsmann: Herr Lehmann                                                IBAN: DE54 8205 1000 0130 0607 39
Schiedsstelle: Erfurter Straße 6, 99195 Schloßvippach
                                                                         Gemeinde Eckstedt:
Sprechzeit: jeweils der 1. Donnerstag im Monat
15.00 bis 16.00 Uhr                                     036371/5400     IBAN: DE20 8205 1000 0130 0379 74
Der Kontaktbereichsbeamte der VG „An der Marke“,                         VG An der Marke
Kontaktbereichsbeamter: Herr Daniel                                      IBAN: DE35 8205 1000 0130 0236 39
Sitz: Erfurter Straße 11, im Ratskeller, 1. Etage                        Gemeinde Sprötau
Telefon:                                               036371/52957     IBAN: DE53 8205 1000 0140 0440 94
Sprechzeiten: Dienstag von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr                       Gemeinde Vogelsberg
                                                                         IBAN: DE66 8205 1000 0140 0442 48
Sprechzeiten der Gemeinden                                               Kreditinstitut.   Sparkasse Mittelthüringen
                                                                         BIC:              HELADEF1WEM
Gemeinde Schloßvippach
Erfurter Straße 11
Bürgermeister Uwe Köhler                                                   Nächster Redaktionsschluss
Sprechzeiten des Bürgermeisters                                            für das Amtsblatt März-Ausgabe 03/2019 ist der 13.03.2019.
Dienstag                               17.00 Uhr bis 18.00 Uhr            Erscheinungstag für das Amtsblatt Monat März ist Donnerstag,
Telefon/Fax                                   036371/558833               der 21.03.2019
e-mail: mail@schlossvippach.de                                             Die Beiträge sind als Word-Dokumente auf Diskette oder CD (mit Be-
Internet: www.schlossvippach.de                                            nennung der Datei) und Fotos im Original oder digital als JPG-Datei
Öffnungszeiten der Gemeindebibliothek
                                                                           oder Tif-Datei und nicht eingefasst im Word-Dokument rechtzeitig bis
Erfurter Straße 17, 99195 Schloßvippach
                                                                           zu den o.g. Redaktionsschluss der jeweiligen Ausgabe im Hauptamt
Montag                                 16.00 Uhr bis 18.00 Uhr
                                                                           der VG „An der Marke“ einzureichen oder per e-mail an Amtsblatt@
Mittwoch                               17.00 Uhr bis 19.00 Uhr
Havarienummer Wasser Schloßvippach:                                        vg-andermarke.de.
0361 / 51113 ThüWa ThüringenWasser GmbH Erfurt
Gemeinde Markvippach                                                     Erscheinungstermine für das Amtsblatt der Verwal-
Hauptstraße 75                                                           tungsgemeinschaft „An der Marke“ 2019
Bürgermeisterin Jeannine Zeuner
Sprechzeiten der Bürgermeisterin                                           Ausgabe Nummer             Redaktionsschluss     Erscheinungstag
Jede ungerade Woche am Donnerstag                                          März 03/2019                  13.03.2019            21.03.2019
in der Zeit von                                  17.00 bis 18.00 Uhr.
                                                                           April 04/2019                 10.04.2019            18.04.2019
Telefon/Fax                                           036371/50083
e-mail: mail@markvippach.net                                               Mai 05/2019                   08.05.2019            16.05.2019
Internet: www.markvippach.de                                               Juni 06/2019                  12.06.2019            20.06.2019
                                                                           Juli 07/2019                  10.07.2019            18.07.2019
Gemeinde Eckstedt                                                          August 08/2019                07.08.2019            15.08.2019
Ollendorfer Weg 2                                                          September 09/2019             11.09.2019            19.09.2019
Bürgermeisterin Sabine Schnabel                                            Oktober 10/2019               16.10.2019            24.10.2019
Sprechzeiten der Bürgermeisterin
Montag                  19.00 bis 20.00 Uhr oder nach Vereinbarung        November 11/2019              13.11.2019            21.11.2019
Telefon                                             036371/ 52220         Dezember 12/2019              11.12.2019            19.12.2019
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                   -3-                                                                 Nr. 2/2019
Finanzamt Erfurt - Sprechzeiten                                              Sollten während der Arbeiten nicht planbare Komplikationen auftreten, ist
                                                                             mit Druck- und Wassermangel zu rechnen.
August-Röbling-Straße 10, 99091 ERFURT
                                                                             Betroffene Ortsnetze:
Zentrale     Telefon:                                    0361-3782410       Sömmerda, Schallenburg, Rohrborn, Frohndorf, Orlishausen, Weni-
             Fax:                                        0361-3782800       gensömmern, Leubingen, Tunzenhausen,
             e-mail:    poststelle@finanzamt-erfurt.thueringen.de            Sprötau, Vogelsberg, Kleinbrembach, Großbrembach,
Sprechtage:                                                                  Weißensee, Ottenhausen, Scherndorf, Waltersdorf,
Dienstag              08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.30 Uhr - 18.00 Uhr       Straußfurt, Wundersleben, Gangloffsömmern, Schilfa,
Mittwoch                                        08.00 Uhr - 12.00 Uhr       Kindelbrück, Frömmstedt, Günstedt, Herrnschwende, Nausiß,
Freitag                                         08.00 Uhr - 12.00 Uhr       Griefstedt, Riethgen, Büchel,
Servicestelle im Stadtzentrum Erfurt                                         Dermsdorf, Altes Funkwerk (Kölleda),
Fischmarkt 5 (Ratskellerpassage)                                             Kutzleben, Lützensömmern,
99084 Erfurt                                                                 Kranichborn
Telefon:                                              0361-37 82 410
                                                                             Zeit:             Dienstag , der 26.02.2019
Fax:                                                  0361-37 82 800
Sprechtage:                                                                  Wir bitten unsere Kunden um Verständnis.
Montag/Dienstag/Donnerstag                      08.30 Uhr - 18.00 Uhr       Betriebsgesellschaft Wasser und Abwasser mbH Sömmerda
Mittwoch/Freitag                                08.30 Uhr - 13.00 Uhr       Im Auftrag des TWZV „Thüringer Becken“

                                                                             Schadstoffmobil unterwegs im Landkreis Sömmerda
                                                                             Vom 23.04.2019 bis 09.05.2019 und vom 20.08.2019 bis 07.09.2019
                                                                             erfolgt im Landkreis Sömmerda die mobile Sonderabfallkleinmengen-
                                                                             sammlung. Hier können die, wegen ihres Schadstoffgehaltes getrennt
                                                                             vom Hausmüll zu entsorgenden Abfälle aus Haushalten und Kleinmen-
                                                                             gen vergleichbarer Abfälle, z. B. Pflanzenschutz- und Schädlingsbe-
                     Amtliche Mitteilungen                                   kämpfungsmittel, Öl oder lösemittelhaltige Stoffe, Farben und Lacke (nur
                                                                             im flüssigen Zustand), Desinfektions-, Holzschutzmittel, Chemikalienres-
                                                                             te, Batterien (keine Kfz-Batterien), Säuren, Laugen, Salze, Klebstoffe,
                                                                             Haushaltsreiniger, Gifte, Entwickler sowie Altfixierer zur Entsorgung ab-
Bekanntmachung                                                               gegeben werden.
                                                                             Den Termin für Ihre Gemeinde entnehmen Sie bitte Ihrem Abfallka-
Am Dienstag, dem 12. März 2019, um 19.00 Uhr findet im Verwaltungs-
                                                                             lender. Alle Abfallkalender des Landkreises finden Sie auch im In-
gebäude der Verwaltungsgemeinschaft in Schloßvippach, Erfurter Stra-
                                                                             ternet. Wichtig ist, zur angegebenen Zeit vor Ort zu sein.
ße 6, im Sitzungsraum eine Gemeinschaftsversammlung der Verwal-
                                                                             Sie können jeden Standplatz des Schadstoffmobils im Landkreis nutzen,
tungsgemeinschaft „An der Marke“ statt. Hierzu sind Sie recht herzlich
                                                                             sind also nicht nur an den Termin in Ihrem Ort gebunden.
eingeladen.
                                                                             Bei der Anlieferung sind unbedingt folgende Hinweise zu beachten:
Tagesordnung:                                                                -    Anlieferung der Sonderabfälle möglichst in Originalverpackungen
Öffentlicher Teil:                                                                bzw. in direkt verschlossenen Gebinden. Max. 10 l / 10 kg Behäl-
1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit                              tergröße
2. Beschlussfassung über die öffentliche Tagesordnung vom 12.03.2019         -    Ein Umfüllen der Stoffe am Fahrzeug kann nicht erfolgen.
3. Beschlussfassung zum Protokoll der Sitzung vom 13.11.2018 - öf-           -    Die Sonderabfälle sind dem Personal des Sammelfahrzeuges direkt
   fentlicher Teil                                                                zu übergeben.
4. Beschlussfassung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2018 nach         -    Keinesfalls dürfen die Schadstoffe unbeaufsichtigt abgestellt werden.
   § 81 Abs. 4 ThürGemHV mit den überplanmäßigen und außerplanmä-            Wichtiger Hinweis zur Entsorgung von Farben und Lacken
   ßigen Ausgaben im Vermögens- und Verwaltungshaushalt 2018                 Über den Hausmüll können eingetrocknete, lösungsmittelfreie Wandfar-
5. Beschlussfassung über die Stellungnahme der Verwaltungsgemein-            ben (Dispersionsfarben) entsorgt werden. Auch hart gewordene Pinsel,
   schaft „An der Marke“ zum Entwurf eines zweiten Gesetzes zur frei-        Rollen und Gebinde mit komplett getrockneten Farbresten entsorgen Sie
   willigen Neugliederung kreisangehöriger Gemeinden im Jahr 2019            bitte mit dem Hausmüll. Anders verhält es sich, wenn noch Reste in den
6. Anfragen und Mitteilungen                                                 Eimern oder Dosen vorhanden sind, die nicht ohne weiteres eintrocknen.
                                                                             In solchen Fällen müssen die Farben oder Lacke zum Schadstoffmobil
An die öffentliche Sitzung schließt sich eine nichtöffentliche Sitzung an.
                                                                             gebracht und dürfen nicht einfach in den Hausmüll gegeben werden. Die
gez. Sabine Redam                                                            Entsorgung über die Kanalisation ist absolut tabu! Leere Lackdosen und
1. stellvertretende Gemeinschaftsvorsitzende                                 Farbeimer können über die gelbe Tonne entsorgt werden.
                                                                             Die o. a. Kriterien führen bei Nichtbeachtung zur Zurückweisung. Dies ist
Bekanntmachung der Schiedsstelle Schloßvippach                               aus sicherheitstechnischen Gründen nicht anders möglich.

Die Sprechzeit der Schiedsstelle Schloßvippach findet im 1. Quartal
2019 wie folgt statt:
                                                                                 Baum- und Strauchschnitt
Ort:       VG An der Marke, Erfurter Straße 6, Schloßvippach                     Auf der Abfallumladestation „Michelshöhe“ stehen 2019 ganzjährig zu
Zeit:      15.00 Uhr bis 16.00 Uhr                                               den Öffnungszeiten Container für Baum- und Strauchschnitt zur kos-
Termine: 07. März 2019                                                           tenlosen Annahme bereit.
                                                                                 Diese Container sind ausschließlich für Baum- und Strauch-
Außerhalb der Sprechzeit können Sie über die VG An der Marke, Telefon            schnitt zu nutzen.
036371/54012, Kontakt zum Schiedsmann, Herrn Lehmann, aufnehmen                  Sie ersetzen nicht die Biotonne oder den Komposthaufen, die z. B.
bzw. einen Termin vereinbaren.                                                   für Häckselgut, Grasschnitt, Moos, Laub und andere Pflanzenreste
                                                                                 zu nutzen sind.
                                                                                 Auf dem Abfallkalender können Sie nachlesen, wann in Ihrer Ge-
                                                                                 meinde (Datum und Uhrzeit) zusätzlich ein Container für Baum- und
                Nichtamtliche Mitteilungen                                       Strauchschnitt zur kostenlosen Annahme gestellt wird. Selbstver-
                                                                                 ständlich ist die zusätzliche Anlieferung kompostierfähiger Abfälle auf
                                                                                 der Kompostierungsanlage der Umweltdienst Sömmerda GmbH zu
Mögliche Einschränkung der Trinkwasserversorgung                                 den geltenden Annahmepreisen ganzjährig möglich.
im Ohra- Fernwassergebiet des Trinkwasserzweck-
verbandes „Thüringer Becken“
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Zusammenhang mit Bauarbeiten an der Trinkwasseraufbereitung Lu-
isenthal der Thüringer Fernwasserversorgung wird die Hauptzuführung
von Fernwasser zu den Versorgungsanlagen des Trinkwasserzweckver-
bandes „Thüringer Becken“ am 26.02.2019 eingeschränkt. Die Versor-
gung der betroffenen Städte und Gemeinden
erfolgt dann aus den Hochbehälterreserven der Thüringer Fernwasser-
versorgung und des Trinkwasserzweckverbandes „Thüringer Becken“.
Bei planmäßigem Ablauf der Bauarbeiten in der Trinkwasseraufbereitung
werden keine Einschränkungen der Trinkwasserversorgung für die Kun-
den des Trinkwasserzweckverbandes erwartet.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                   -4-                                                              Nr. 2/2019
                                                                             Diese und andere Fragen beantworteten 194 Schüler der Regelschule
 Das Abfallwirtschaftsamt informiert                                         Schloßvippach. Erstmalig nahmen Schüler aller Klassenstufen teil, die
                                                                             einzeln oder im Team am PC arbeiteten. 45 Minuten standen den Schü-
 Selbstanlieferung von Elektrogeräten                                        lerinnen und Schülern für die Lösung zur Verfügung. Bei einigen Frage-
                                                                             stellungen konnten die Schüler direkt sehen, wie sich ihre Ideen auf die
 Annahmestelle: 99610 Sömmerda, Am Oberwege 29.
                                                                             Lösung auswirken.
 Die vollständigen, unzerlegten Elektrogeräte können während folgen-
                                                                             Alle Teilnehmer erhielten eine Urkunde. Die drei Erstplatzierten der Klas-
 der Öffnungszeiten kostenlos persönlich bei den Mitarbeitern abge-
                                                                             senstufe erhielten einen Preis. Diese wurden vom Schulförderverein un-
 geben werden.
                                                                             serer Schule zur Verfügung gestellt.
 Öffnungszeiten 2019:
                                                                             Sieger wurden:
 ganzjährig Montag - Freitag:                     07:00 - 16:00 Uhr
                                                                             Klassenstufe 5/6
 vom März bis November auch Samstag
 (außer 20.04.2019):                              08:00 - 12.00 Uhr         1. Alexander Ziegler / Kl. 6a
 Das Abstellen von Geräten vor der Annahmestelle stellt eine illegale        2. Lavinia Kelz und Sophia Schmidt / Kl. 6a
 Ablagerung dar, die den Tatbestand einer Ordnungswidrigkeit erfüllt!        3. Maja Alma Ida Fisch / Kl. 6a
 Nutzen Sie die Öffnungszeiten oder melden Sie die Geräte zur                Klassenstufe 7/8
 Abholung an.                                                                1. Antonia Ammarell / Kl. 8a
                                                                             2. Sarah Renda / Kl. 8b
 Selbstanlieferung von Sperrmüll auf der                                     3. Eirik Wenke / Kl. 8b
 Abfallumladestation „Michelshöhe“                                           Klassenstufe 9/10
 Die Annahme von max. 3 m³ Sperrmüll ist dort kostenfrei, wenn die           1. Nathalie Görlitz und Madleen Seger / Kl. 9b
 gelbe Sperrmüllkarte ausgefüllt abgegeben und im laufenden Jahr             2. Emely Sophie Ehrlich und Lina Frederike Oeftger / Kl. 9a
 keine Sperrmüllabholung in Anspruch genommen wird.                          3. Jim Beinhofer / Kl. 10b
 Öffnungszeiten 2019:                                                        Allen Teilnehmern unseren Dank und den Siegern unseren herzlichen
 ganzjährig Montag - Freitag:                  07:00 - 16:00 Uhr            Glückwunsch!
 vom März bis November zusätzlich:
 Donnerstag:                                   07:00 - 17:30 Uhr            Frau Moser/Regelschule Schloßvippach
 Samstag (außer 20.04.2019):                   07:30 - 12.30 Uhr

Verbraucherzentrale Thüringen
vom 24. Juli 2018
Kontaktlos bezahlen: Bargeld muss als Alternative bleiben
Verbraucherzentrale veröffentlicht Umfrage und Themen-Spezial
Immer mehr Geschäfte bieten die Möglichkeit, kontaktlos mit dem Smart-
phone oder der Bankkarte zu bezahlen. Doch viele Verbraucherinnen
und Verbraucher bleiben skeptisch. Die Verbraucherzentrale Thüringen
fordert deshalb: Bargeld muss als Alternative bleiben.
53 Prozent der Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wollen
nicht auf Bargeld verzichten. Das hat eine bundesweite, nicht repräsen-
tative Umfrage der Verbraucherzentralen ergeben. Gefragt wurde unter
anderem, ob die Teilnehmenden bereits kontaktlos per Smartphone oder
Bankkarte bezahlt haben, und falls nicht, weshalb sie Abstand nehmen.
Noch nie kontaktlos bezahlt haben demnach 45 Prozent der Verbrau-
cher. Sorgen machen sich die Nicht-Nutzer vor allem bei der Sicherheit
(59 Prozent) und beim Datenschutz (45 Prozent). Als häufigster Grund,
lieber bei Münzen und Scheinen zu bleiben, wurde die Anonymität beim
                                                                             Klasse 7 - 8
Bezahlen genannt. An zweiter Stelle stand die bessere Kontrolle über
die Ausgaben.
zwang muss verhindert werden
Angesichts dessen und des Trends in einigen skandinavischen Ländern,
Bares weitestgehend abzuschaffen, fordert die Verbraucherzentrale Thü-
ringen: Bargeld muss immer als Alternative akzeptiert bleiben. „An die-
sem Grundsatz sollten wir nicht rütteln“, sagt Ralf Reichertz, Jurist bei
der Verbraucherzentrale Thüringen.
„In Dänemark und Schweden heißt es in vielen Geschäften, Restaurants
oder bei öffentlichen Toiletten schon heute ‚No Cash‘. Kein Verbraucher
darf dazu gezwungen werden, elektronisch zu bezahlen und damit Da-
ten-Spuren zu hinterlassen“, warnt Verbraucherschützer Reichertz.
kontaktlos bezahlen sogar recht sicher
Kontaktloses Bezahlen ist dabei nicht grundsätzlich unsicher oder da-
tenschutzfeindlich. Derzeit konkurrieren am Markt mehrere Systeme und
Anbieter. Einen Überblick, auch zu Sicherheit und Datenschutz, bietet
das neue Themen-Spezial der Verbraucherzentralen unter www.vzth.de.
An der Umfrage der Verbraucherzentralen zum Mobilen Bezahlen betei-
ligten sich 1.259 Menschen vom 15. August bis 31. Oktober 2018. Über
ihre Erfahrungen konnten sie online und in den Beratungsstellen berichten.
Die gesamte Auswertung der Umfrage finden Sie unter https://www.vzth.
de/sites/default/files/2019-01/190123_WVS_Auswertung_Umfrage_Mo-
biles_Bezahlen.pdf.                                                          Klasse 9 - 10
Das Themen-Spezial finden Sie unter: https://www.vzth.de/mobil-bezahlen.
                                                                             Projekttag Mediacampus
Mara Mertin
Referentin Medien- und Öffentlichkeitsarbeit                                 Im Rahmen eines Projekttages befassten wir uns mit dem Medium „Zei-
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.                                           tung“. In Gruppen mussten wir verschiedene Aufgaben lösen. Zuerst
Eugen-Richter-Straße 45, 99085 Erfurt                                        kennzeichneten wir in den Zeitungsartikeln mit bedruckten Pfeilen Fach-
Tel.: (0361) 555 14-14, E-Mail: m.mertin@vzth.de                             wörter, die den Artikelaufbau verdeutlichen. In der zweiten Aufgabe ging
www.vzth.de | www.facebook.com/vzthueringen |                                es um „den roten Faden“ im Artikel. Mit der Platzdeckenmethode fand die
www.youtube.com/vzthueringen                                                 Gruppe die wichtigsten Fakten und Informationen im Text, diese wurden
                                                                             anschließend mit einer roten Linie verbunden.
                                                                             In der letzten Aufgabe beschäftigte sich jede Gruppe mit unterschied-
Neues aus der Regelschule Schloßvippach                                      lichen Zeitungsartikeln. Wir kennzeichneten die Antworten auf wichtige
                                                                             W-Fragen mit unterschiedlichen Farben.
Sieger im Informatik - Biberwettbewerb                                       Der Projekttag war sehr abwechslungsreich, interessant und informativ.
                                                                             Wir haben viele neue Themen kennengelernt und kennen uns nun bes-
Wie kann man mit wenigen Zügen kleine und große Hunde tauschen?              ser mit dem Aufbau der Zeitung aus.
Wie sieht der richtige Weg einer Kugel im 3-D-Labyrinth aus? Ist der
Biber bei seiner vegetarischen Schnitzeljagd erfolgreich?                    Sophia Iris Seiffarth und Mara Linn Holzhäuser / Kl. 9a
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                  -5-                                                              Nr. 2/2019
Geografie anders - Karibuni sana!                                                                            I.
Die Klassen 7b und 9a erlebten beide je eine Doppelstunde Geografie         Der Gemeinderat stimmt der Tagesordnung der Sitzung vom 31.01.2019
zum Thema Afrika ganz anders. Moritz Bielesch, ein ehemaliger Schüler       - öffentlicher Teil - zu.
unserer Schule, berichtete über seine Erlebnisse auf Zanzibar. Er war für   Finanzielle Auswirkungen: keine
ein Jahr im Freiwilligendienst in Tansania unterwegs. Moritz begrüßte uns                                   II.
mit den kiswahillischen Worten „Karibuni sana!“, das bedeutet „Ihr seid     Abstimmungsergebnis:
alle sehr willkommen!“.                                                     von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
Die Schüler erfuhren Interessantes über die Regenzeit, die Landwirt-        11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
schaft, das Essen, seine Unterkunft sowie Land und Leute. Moritz berich-    Uwe Köhler             Ronald Mikula             Helmut Deckert
tete auch über seine Ausflüge durch das Land und konnte den Schülern        Bürgermeister          1. Beigeordneter          2. Beigeordneter
verdeutlichen, dass er sich in seinem Leben sehr umstellen musste und
bestimmte Dinge nun ganz anders sieht.                                      Beschluss-Nr. 02/2019
Sein Vortrag wurde durch viele Bilder belebt. Auch ein paar Geldstücke/     Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.
Scheine hatte Moritz zur Anschauung mitgebracht. So verging die Zeit        August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
sehr schnell.                                                               2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
Wir möchten uns an dieser Stelle noch einmal recht herzlich bei Moritz      10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach
Bielesch für diese Unterrichtsstunden bedanken.                             in seiner Sitzung am 31.01.2019:
                                                                                                                I.
Kl. 7b / Kl. 9a / Frau Wagner und Frau Moser                                Der Gemeinderat stimmt dem öffentlichen Teil der Niederschrift vom
                                                                            13.12.2018 zu.
                                                                            Finanzielle Auswirkungen: keine
                                                                                                               II.
                                                                            Abstimmungsergebnis:
                                                                            von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
                                                                            11 Anwesend, 7 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 4 Enthaltungen
                                                                            Uwe Köhler              Ronald Mikula            Helmut Deckert
                                                                            Bürgermeister           1. Beigeordneter         2. Beigeordneter

                                                                            Beschluss-Nr. 03/2019
                                                                            Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.
                                                                            August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
                                                                            2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
                                                                            10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach
                                                                            in seiner Sitzung am 31.01.2019:
                                                                                                                I.
                                                                            Der Gemeinderat beschließt:

                                                                                                        Haushaltssatzung
                                                                            Haushaltssatzung der Gemeinde Schloßvippach
                                                                            Landkreis: Sömmerda
                                                                                                   für das Haushaltsjahr 2019
                                                                            Auf der Grundlage des § 55 der ThürKO vom 16. August 1993 (GVBl.
                                                                            S. 501) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003
                                                                            (GVBl. S. 41), bzw. in der jeweils gültigen Fassung erlässt die Gemeinde
                                                                            Schloßvippach folgende Haushaltssatzung:
                                                                                                                 §1
                                                                            Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2019
                  Amtliche Mitteilungen                                     wird hiermit festgesetzt, er schließt
                                                                            im Verwaltungshaushalt
Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft                                in den Einnahmen und Ausgaben                         2.345.990 EUR
„An der Marke“                                                              und im Vermögenshaushalt
                                                                                  in den Einnahmen und Ausgaben                         416.300 EUR
Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern
A und B fällig waren.                                                       ab.
Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen                                           §2
Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge-              Kreditaufnahmen für Investitionen und investitionsfördermaßnahmen
hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.)          sind nicht vorgesehen.

Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung                                                                §3
                                                                            Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht fest-
ab 01.01.2019                                                               gesetzt.
Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra-
                                                                                                            §4
len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem
                                                                            Die Hebesätze für nachfolgende Gemeindesteuern werden wie folgt fest-
01.01.2019 beauftragt.
                                                                            gesetzt:
Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen
Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal-         1.    Grundsteuer
tungsgemeinschaft.                                                                a)   für die land- und forstwirtschaftlichen                  271 v.H.
Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse-                  Betriebe (A)
rer Internetseite:                                                                b)   für die Grundstücke (B)                                  389 v.H.
                          vg-gramme-aue.de.                                 2.    Gewerbesteuer                                                 395 v.H.
Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä-
kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram-                                               §5
me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch             Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Aus-
036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de            gaben nach dem Haushaltsplan wird auf 100.000 EUR festgesetzt.
(Ansprechpartnerin: Frau Schmidt).
                                                                                                            §6
Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“                                   Es gilt der vom Gemeinderat am 31.01.2019 beschlossene Stellenplan.

Bekanntmachung der Beschlüsse aus der Sitzung                                                                  §7
                                                                            Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01.01.2019 in Kraft.
des Gemeinderates der Gemeinde Schloßvippach
am 31.01.2019                                                               Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplan 2019
                                                                                                              II.
Beschluss-Nr. 01/2019                                                       Abstimmungsergebnis:
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.            von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar             11 Anwesend, 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach       Uwe Köhler              Ronald Mikula            Helmut Deckert
in seiner Sitzung am 31.01.2019:                                            Bürgermeister           1. Beigeordneter         2. Beigeordneter
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                   -6-                                                              Nr. 2/2019
Beschluss-Nr. 04/2019                                                                                            I.
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.             Auf der Grundlage der Angebotsprüfung und der Vergabeempfehlung
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar              vom 23.01.2019 des Architekturbüro Köcher, Hauptstraße 23, 99439
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom        Berlstedt beschließt der Gemeinderat die Vergabe der Leistungen zur
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach        Räumung des Baumaterialplatzes der Gemeinde Schloßvippach an die
in seiner Sitzung am 31.01.2019:                                             Firma ATP Abbruch & Recycling GmbH, 99955 Bad Tennstedt, Schwal-
                                     I.                                      bengasse 3, zum Angebotspreis in Höhe von 7.681,81 € brutto. Ein Ein-
Der Gemeinderat beschließt auf der Grundlage der §§ 62, 26 Abs. 2            heitspreisvertrag ist abzuschließen.
Ziffer 8 der ThürKO in seiner Sitzung am 31.01.2019 den als Anlage bei-      Finanzielle Auswirkungen:
gelegten Finanzplan mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm zum           Ausgabe Sachkonto 4640.9503: 7.681,81 € brutto
Haushaltsplan 2019 für die Jahre 2018 bis 2022.                                                                 II.
Finanzielle Auswirkungen: siehe Haushaltsplan 2019                           Abstimmungsergebnis:
                                    II.                                      von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
Abstimmungsergebnis:                                                         11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister                         Uwe Köhler            Ronald Mikula            Helmut Deckert
11 Anwesend, 9 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung                       Bürgermeister         1. Beigeordneter         2. Beigeordneter
Uwe Köhler            Ronald Mikula             Helmut Deckert
Bürgermeister         1. Beigeordneter          2. Beigeordneter

Beschluss-Nr. 05/2019                                                                      Nichtamtliche Mitteilungen
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach        „Herzensangelegenheiten 2018“
in seiner Sitzung am 31.01.2019:
                                      I.                                     Wir sagen Danke, an den MDC POWER Kölleda
Der Gemeinderat beschließt: Für die am 26.05.2019 stattfindenden Kom-        2018 führte der MDC POWER Kölleda wieder seine Spendenaktion „Her-
munalwahlen wird Frau Simone Weigelt, Leiterin der Kindertageseinrich-       zensangelegenheiten“ durch. Die Jugendfeuerwehr Schloßvippach konn-
tung „Regenbogen“, zur Gemeindewahlleiterin und Frau Lucy Behlau,            te sich glücklich schätzen! Denn Dank Sina Härter, die uns bei der Aktion
stellvertr. Leiterin der Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ zur stellver-   vorgeschlagen hatte, konnten wir uns über eine Spende vom MDC Power
tretenden Gemeindewahlleiterin bestellt.                                     in Höhe von 350 € freuen.
Finanzielle Auswirkungen: Keine                                              An dieser Stelle geht ein ganz großer DANK an den MDC POWER sowie
                                     II.                                     allen Mitarbeiter-/innen, die an der Aktion „Herzensangelegen“ teilge-
Abstimmungsergebnis:                                                         nommen haben.
von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister                         Wir sind dankbar und glücklich, dass Sie unser Projekt zur Beschaffung
11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen                   von 2 Brandschutzerziehungskoffern unterstützt haben.
Uwe Köhler            Ronald Mikula             Helmut Deckert
                                                                             Jugendfeuerwehr Schloßvippach
Bürgermeister         1. Beigeordneter          2. Beigeordneter

Beschluss-Nr. 06/2019
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach
in seiner Sitzung am 31.01.2019:
                                    I.
Der Gemeinderat beschließt, dem vorliegenden Honorarangebot zur
Maßnahme: Erweiterung Kindertageseinrichtung „Regenbogen“ Schloß-
vippach Leistungsphasen 5 bis 9 einschließlich Fachplanungen HLS und
ELT sowie Statik des Architekturbüro Köcher Hauptstraße 23, 99439
Berlstedt zum Angebotspreis von 66.958,12 € wir zugestimmt.
Finanzielle Auswirkungen:
Ausgabesachkonto 4640-9503: 66.958,12 €
                                   II.
Abstimmungsergebnis:
von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
11 Anwesend, 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 0 Enthaltungen                    MGV „Liedertafel“ 1847 Schloßvippach
Uwe Köhler            Ronald Mikula             Helmut Deckert
Bürgermeister         1. Beigeordneter          2. Beigeordneter
                                                                             Einladung zur Jahreshauptversammlung

Beschluss-Nr. 07/2019                                                        am:      Freitag den 5.04.2019 19.00Uhr
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.                      in 99195 Schloßvippach Erfurter Straße 11
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar              im:      Ratskeller, Vereinszimmer
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom        Zur Jahreshauptversammlung möchten wir ganz herzlich einladen.
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach        Die Tagesordnung setzt sich aus folgenden Punkten zusammen.
in seiner Sitzung am 31.12.2018:                                             Begrüßung und Eröffnung
                                     I.
                                                                             1. Genehmigung der Tagesordnung
Der Gemeinderat beschließt: Der Berichtigung der Grenze des im Zu-
sammenhang bebauten Ortsteils Dielsdorf im Bereich des Grundstücks,          2. Jahresbericht des 1.Vorsitzenden
Flurstück 436/ 10, wird wie auf beiliegender Flurkarte dargestellt, zuge-    3. Jahresbericht der Schriftführer
stimmt.                                                                      4. Jahresbericht des 1.Kassierers
Finanzielle Auswirkungen: Keine                                              5. Bericht der Kassenprüfer und Entlastung des Vorstandes
                                    II.                                      6. Aussprache zu den Berichten
Abstimmungsergebnis:                                                         7. Ehrungen
von 12 Gemeinderatsmitgliedern und dem Bürgermeister
                                                                             8. Vorstellung und Diskussion zur neuen Datenschutzerklärung
11 Anwesend, 11 Ja-Stimmen, 0 Nein-Stimmen, 0 Enthaltungen
                                                                             9. Anträge / Verschiedenes
Uwe Köhler            Ronald Mikula             Helmut Deckert               Schlusswort
Bürgermeister         1. Beigeordneter          2. Beigeordneter             Diese Tagesordnung kann zu Beginn der Mitgliederversammlung geän-
                                                                             dert werden.
Beschluss-Nr. 08/2019                                                        Anträge sind bis 14 Tage vorher schriftlich beim Vorstand einzureichen.
Auf der Grundlage der Thüringer Kommunalordnung -ThürKO- vom 16.             Bitte teilen sie uns Ihre Teilnahme mit.
August 1993 in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar
2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom        Mit freundlichen Sangesgruß
10. April 2018 (GVBl. S. 74) beschließt der Gemeinderat Schloßvippach        Thomas Hübner
in seiner Sitzung am 31.01.2019:                                             1. Vorsitzender
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                   -7-                                                               Nr. 2/2019
Es fängt doch gut an                                                         Ja es war wieder soweit, unser Knutfest am 19.01.2019
Unsere jungen Landfrauen hatten, zur Überraschung für uns alle, am           in Dielsdorf am Sportplatz
05.01.2019 zum Neujahrstreffen auf den „alten Schulhof“ eingeladen.          Früh 9:30 ging es los. Ein Trupp sammelte die Bäume im Dorf, ein Trupp
In gemütlicher Runde haben wir zusammen ab 16:30 Uhr mit Glühwein            stapelte diese in der Feuerstelle am Sportplatz und ein Trupp baute die
das neue Jahr begrüßt.                                                       Weihnachtsbeleuchtung an der Bushaltestelle ab.
Für ausreichend Sitzgelegenheit, sogar mit Decken, war gesorgt. Later-       Für alle Helfer gab es dann bei bestem Wetter Bratwurst und Bier.
nen, Windlichte und ein Feuerkorb verbreiteten dazu eine stimmungsvol-       Ab 18:00 waren alle Baumspender und das ganze Dorf zu Glühwein,
le Atmosphäre.                                                               Würstchen und Tee an die Feuerstelle eingeladen. Es waren ca. 70 Leute
Schön war`s - Danke.                                                         aus Dielsdorf, Schloßvippach, Markvippach, Bachstedt gekommen.
Es sind oft die kleinen Dinge die das Leben bereichern. Einfach nur ma-      Es war eine rundherum gelungene Veranstaltung. Ich möchte mich bei
chen und dran bleiben.                                                       allen Helfern des Feuerwehrvereins und der Jugend von der Kirmesge-
Die Dielsdorfer Landfrauen.                                                  sellschaft bedanken.
Unser Verein besteht aus einer guten Mischung von Jung und Alt.
Darauf können wir stolz sein, und freuen uns auf das was noch kommt.         Torsten Finn

Reise-Vortrag am 18.01.2019
„Eine lange Reise hört nicht am Ziel auf. Ein Stück von uns wird im Geiste
immer weiterreisen.“
… „Nachts entstehen die besten Ideen. Fast 2 Jahre haben wir heimlich
an unserem Plan gearbeitet, um dann Familie, Freunde und Arbeitgeber
vor die Tatsache zu stellen, dass wir dann mal kurz weg sind. Wir haben
uns damit einen absoluten Traum erfüllt. Haben wundervolle Orte ge-
sehen, tolle Menschen kennen gelernt, prägsame Erfahrungen gemacht
und einfach jeden Tag genossen. Wir haben von allen Seiten wunderbare
Unterstützung erhalten. Festgestellt, dass nicht alles so ist, wie es auf
den ersten Blick zu sein scheint und am aller wichtigsten: Wir haben un-
seren Horizont erweitert.“ …
Aus mehr als 15.000 Bildern suchte ich einen Bruchteil (ca. 2500) aus,
um am 18.01.2019 im Dorfgemeinschaftshaus in Dielsdorf von meiner
Reise zu berichten. Die Landfrauen Dielsdorf organisierten den Abend
und ich konnte mehr als vier Stunden über meine Eindrücke und Erfah-
rungen erzählen und Bilder zeigen.
Eine gute Freundin und ich waren vom 03.12.2017 bis 23.03.2018 in ei-
nigen Ländern dieser Welt unterwegs. Gestartet sind wir in Südafrika.
Dort reisten wir mit einigen Zwischenstopps von Kapstadt nach Johan-
nesburg. Im Anschluss folgen wir nach Thailand. Hier verbrachten wir         Wir gratulieren
zunächst einige Tage auf der Insel Koh Lanta bevor wir uns in den Trubel
von Bangkok begaben.                                                         in Schloßvippach:
Anfang Januar ging es dann weiter nach Australien. Hier reisten wir von      am 03.03.       Klaus Richard                         zum 75. Geburtstag
Sydney nach Melbourne. Von dort aus flogen wir dann zum Ayers Rock.          am 06.03.       Helmut Peter                          zum 75. Geburtstag
In Neuseeland waren wir dann ab Februar. Zunächst auf der Nordinsel          am 12.03.       Rudolf Zenker                         zum 85. Geburtstag
und dann den größeren Teil unserer Zeit auf der Südinsel. Die Fidschi        in Dielsdorf:
Inseln besuchten wir für ein paar Tage um danach in den Trubel von Sin-      am 10.03.       Joachim Liebermann                    zum 75. Geburtstag
gapur zu starten. Ein zweiter Besuch in Thailand, dieses Mal aber in Chi-    am 18.03.       Renate Wellmann                       zum 80. Geburtstag
ang Mai, bildete den Abschluss unserer Reise. Von Bangkok aus ging es
zurück nach Deutschland.
Wir können gar nicht sagen, was uns am besten gefallen hat. Jeder Tag        Im Namen des Gemeinderates gratuliere ich den Jubilaren recht herzlich,
war ein Highlight. Die ganz besonderen Höhepunkte waren zum Beispiel:        wünsche alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
das Kap der Guten Hoffnung, eine Safari in Johannesburg, ein Helikop-        Uwe Köhler
ter-Rundflug über die Twelve Apostel in Australien, ein Sprung in einen      Bürgermeister
Canyon in Neuseeland und eine Dschungel-Tour in Thailand.
Eine ursprüngliche Idee wurde auch noch in die Tat umgesetzt. Ich nahm
eine Kopie unseres Ortseingangsschildes mit auf die Reise und ließ es
überall wo wir waren unterschreiben. Dieses Schild war natürlich ein ab-
soluter Blickfang. Wir fotografierten es natürlich auch vor den bekannten
Wahrzeichen der einzelnen Länder. Es hängt nun im Dorfgemeinschafts-
haus.                                                                        Hinweis:
                                                                             Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
Frauke Ortmann
                                                                             um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungs-
                                                                             gemeinschaft „An der Marke“.

                                                                             Ev.-Luth. Kirchengemeinden Schloßvippach und
                                                                             Dielsdorf
                                                                             Pfarramt Schloßvippach
                                                                             Kirchgasse 1
                                                                             99195 Schloßvippach
                                                                             Pfarrerin Ulrike Weber
                                                                             Pfarrbüro: 036371/52245
                                                                             Pfarrwohnung: 036371/51113

                                                                             Nachrichten aus den Kirchengemeinden Pfarramt Schloßvippach
                                                                             Herzliche Einladung zu unseren Gottesdiensten
                                                                             In Schloßvippach:
                                                                             am 17. März 2019 um 9:30 Uhr mit Abendmahl
                                                                             In Orlishausen:
                                                                             am 24. März 2019 um 10:00 Uhr
                                                                             In Sprötau
                                                                             am 24. Februar 2019 um 14:00 Uhr
                                                                             am 10. März 2019 um 14:00 Uhr
                                                                             In Dielsdorf
                                                                             am 17. März 2019 um 14:00 Uhr
                                                                             Wir laden herzlich ein zum Weltgebetstag
                                                                             am Freitag, den 01. März 2019 nach Schloßvippach und
                                                                             am Freitag, den 08. März 2019 nach Orlishausen, jeweils um 19 Uhr.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                    -8-                                                               Nr. 2/2019
In diesem Jahr feiern wir die Liturgie mit den Frauen aus Slowenien
„Kommt, alles ist bereit“.                                                                     Nichtamtliche Mitteilungen
Wir laden herzlich ein zum Weltgebetstag am Freitag, den 01. März 2019
nach Schloßvippach und am Freitag, den 08. März 2019 nach Orlishau-

                                                                                           Kinderfasching
sen, jeweils um 19 Uhr. In diesem Jahr feiern wir die Liturgie mit den
Frauen aus Slowenien „Kommt, alles ist bereit“.
Vorschau:
Am Samstag, den 23. März 2019 laden wir wieder herzlich zum Frauen-
frühstück im kleinen Saal des Ratskellers in Schloßvippach ein!                                 Wir feiern zusammen im Vereinsheim
„Kalimera - Griechenland erleben und wirken“ Ich berichte über meine                      am Samstag, den 02.03.2019, kommt alle rein!
vierjährige Berufstätigkeit als Pfarrerin für Nord- und Mittelgriechenland.                         Von 15 - 17Uhr soll es gehen,
                                                                                                 keiner bleibt hier lange stillstehen.
Pfarrerin Ulrike Weber                                                                    Wir freuen uns darauf, viele Kinder zu begrüßen
                                                                                       und Euch den Tag mit Essen und Trinken zu versüßen!
                                                                                                            *Eintritt FREI*
                                                                                          Euer Kirmes- und Tanzsportverein Markvippach

                   Amtliche Mitteilungen

Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Marke“
Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern
A und B fällig waren.
Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen
Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge-
hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.)
                                                                              Herzliche Gratulation zum Geburtstag
Feuerwehr Markvippach schlägt Alarm
                                                                              in Markvippach:
An der Einsatzabteilung der Feuerwehr Markvippach geht der Personal-          am 25.02.        Fritz Witzmann                       zum 75. Geburtstag
mangel auch nicht spurlos vorüber. Die Kameraden werden immer älter
und unsere Jugendlichen aus der Jugendfeuerwehr brauchen noch ein             Im Namen des Gemeinderates gratuliere ich den Jubilaren recht herzlich,
paar Jahre bis sie ausgebildet sind und zu ihren ersten Einsätzen aus-        wünsche alles Gute, Gesundheit und persönliches Wohlergehen.
rücken dürfen.                                                                Jeannine Zeuner
Deshalb startet die Feuerwehr Markvippach einen Aufruf an die Bürger          Bürgermeisterin
von Bachstedt und Markvippach uns in der Einsatzabteilung zu unter-
stützen!
Werde auch Du Feuerwehrmann / Feuerwehrfrau um anderen zu helfen.
Gemeinsam geben wir alles, damit andere nicht alles verlieren.
Bei Interesse meldet Euch beim Wehrführer Daniel Bartl oder zur Sprech-
stunde der Bürgermeisterin Jeannine Zeuner.
Wehrführer                                                                    Hinweis:
Daniel Bartl                                                                  Jubilare, die eine Veröffentlichung im Amtsblatt nicht wünschen, bitten wir
                                                                              um schriftliche Mitteilung an das Einwohnermeldeamt der Verwaltungs-
                                                                              gemeinschaft „An der Marke“.
Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung
ab 01.01.2019
                                                                              Ev.-Luth. Kirchengemeinde Markvippach
Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra-
len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem             Ev.-Luth. Pfarramt Udestedt
01.01.2019 beauftragt.                                                        Schulplatz 7
Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen           99198 Udestedt
Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal-           Telefon: 03 62 03 - 5 02 11
tungsgemeinschaft.                                                            E-Mail: pfarramt.udestedt@gmx.de
Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse-         Sparkasse Mittelthüringen IBAN DE74 8205 1000 0140 0349 86
rer Internetseite:
                          vg-gramme-aue.de.                                   Gemeindekirchenratswahl 2019
Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä-
kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram-                 Wer darf wählen und gewählt werden? Nicht alle religionsmündigen Ge-
me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch               meindeglieder - sondern nur, wer auch konfirmiert ist. Wer mitreden will,
036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de              sollte Bescheid wissen.
(Ansprechpartnerin: Frau Schmidt).                                            Deshalb sind alle Interessierten zum Glaubensgrundkurs eingeladen,
                                                                              der nach Absprache freitags, 19.00 - 20.00 Uhr statt findet. Sie erwerben
Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“                                     sich damit das Recht auf Konfirmation - ohne dazu verpflichtet zu sein!

                                                                              Vierzehnjährige wählen - Volljährige von Wahl ausgeschlossen
                                                                              Wie kann so etwas möglich sein? Wer mitreden will, muss Bescheid
                                                                              wissen. Die Konfirmation ist die „Reifeprüfung“ der Kirche. Wer mit 14
                                                                              konfirmiert und zum Abendmahl zugelassen wird, zählt zu den mündigen
                                                                              Gemeindegliedern.
                                                                              Wer als Kind getauft wurde, ist ohne Konfirmation auch im hohen Le-
                                                                              bensalter noch „unmündig“, darf nicht wählen oder gewählt werden oder
                                                                              Ämter übernehmen. Wer mit 14 noch nicht konfirmiert wurde und In-
                                                                              teresse hat, auch in der Kirche zu den Mündigen zu zählen, melde
                                                                              sich bitte möglichst bald per Mail oder Telefon im Pfarramt!
                                                                              Ihre P. Eckert

                                                                              Herzliche Einladung zu Gottesdiensten und Veranstaltungen
                                                                              im Kirchspiel:
                                                                              Wendet euer Herz wieder dem Herrn zu, und dient ihm allein.
                                                                              Monatsspruch März aus dem 1. Buch Samuel 7,3
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                  -9-                                                              Nr. 2/2019
24.02., Sexagesimae                                                         (2) Sonstige Straßen im Sinne von § 3 Abs. 1 Ziff. 4 ThürStrG und Wege,
09.30 Uhr        Udestedt                                                   die ausschließlich der Bewirtschaftung land- und forstwirtschaftlicher
10.30 Uhr        Großmölsen                                                 Grundstücke dienen (Wirtschaftswege), sind keine öffentlichen Straßen
14.00 Uhr        ist in der Lutherkirche Apolda die Einführung von Super-   im Sinne dieser Satzung.
                 intendent Dr. Heidbrink                                                                    §2
Freitag, 01.03., Weltgebetstag                                                               Erlaubnisbedürftige Sondernutzung
19.00 Uhr        Eckstedt, Dorfgemeinschaftshaus                            (1) Soweit in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bedarf der
19.00 Uhr        Kranichborn, Dorfgemeinschaftshaus                         Gebrauch der in § 1 genannten Straßen, Wege und Plätze über den
                 Frauen aus Slowenien laden ein: Kommt, alles ist           Gemeingebrauch hinaus (Sondernutzung) der Erlaubnis der Gemeinde
                 bereit!                                                    Eckstedt.
03.03., Estomihi                                                            (2) Sondernutzungen dürfen erst dann ausgeübt werden, wenn dafür
10.00 Uhr        Familiengottesdienst in Großmölsen                         eine Erlaubnis erteilt ist.
                                                                            (3) Sondernutzungen im Sinne dieser Bestimmungen sind insbesondere:
10.03., Invokavit
                                                                            1.   Aufgrabungen,
10.00 Uhr      Großrudestedt
                                                                            2.   Verlegung privater Leitungen,
14.30 Uhr      Markvippach
16.00 Uhr      Schwansee                                                    3.   Aufstellung von Gerüsten, Masten, Bauzäunen, Bauhütten, Bauwa-
                                                                                 gen, Baumaschinen und -geräten, Fahnenstangen,
17.03., Reminiszere
                                                                            4. Lagerung von Maschinen und Materialien aller Art,
09.30 Uhr      Udestedt
10.30 Uhr      Großmölsen                                                   5. Aufstellung von Tischen, Stühlen, Behältnissen, Verkaufsbuden,
13.30 Uhr      Eckstedt                                                          -ständen, -tischen und -wagen, Vitrinen, Schaukästen, Warenstän-
                                                                                 dern, Warenautomaten, Werbeausstellungen und Werbewagen,
24.03., Okuli
                                                                            6. Freitreppen, ausgenommen die in § 5 Abs. 1 Ziff. 10 genannten Fälle,
10.00 Uhr      Schwansee Kinderbasteln
10.00 Uhr      Großrudestedt                                                7. Licht-, Luft- und Einwurfschächte und ähnliche Öffnungen, soweit sie
14.00 Uhr      Schwansee                                                         mehr als 50 cm tief in den Gehweg hineinragen,
16.00 Uhr      Kranichborn                                                  8. Werbeanlagen aller Art, z. B. Schilder, Schaukästen, Vitrinen, Plakat-
                                                                                 säulen und -tafeln sowie Warenautomaten, die innerhalb einer Höhe
                                                                                 von 2,50 m über dem Erdboden angebracht sind und mehr als 30 cm
Sie werden erwartet!                                                             in den Gehweg hineinragen
Ihre Pastorin Christiane Eckert
                                                                            9. Überspannen der Straße mit Spruchbändern, Lichterketten, Girlan-
                                                                                 den u. a. innerhalb einer Höhe von 4,50 m über dem Erdboden.
                                                                            (4) Wird eine Straße in mehrfacher Weise benutzt, so ist jede Benut-
                                                                            zungsart erlaubnispflichtig.
                                                                            (5) Auf die Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis besteht kein Rechts-
                                                                            anspruch.
                                                                            (6) Die Übertragung einer Sondernutzungserlaubnis auf einen Dritten ist
                  Amtliche Mitteilungen                                     unzulässig.
                                                                                                              §3
                                                                                      Erteilung, Widerruf und Erlöschen der Erlaubnis
Mitteilung der Kasse der Verwaltungsgemeinschaft                            (1) Die Erlaubnis wird auf Zeit oder auf Widerruf erteilt. Sie kann von
„An der Marke“                                                              Bedingungen abhängig gemacht und mit Auflagen verbunden werden.
Die Kasse weist darauf hin, dass per 15.02.2019 die Grundsteuern            (2) Macht die Gemeinde von dem ihr vorbehaltenen Widerrufsrecht Ge-
A und B fällig waren.                                                       brauch, hat der Erlaubnisnehmer gegen die Gemeinde keinen Ersatz-
Alle Bürger, die keine Einzugsermächtigung haben und die fälligen           oder Entschädigungsanspruch.
Raten noch nicht überwiesen haben, fordern wir auf, dies umge-              (3) Die Verpflichtung zur Einholung von Genehmigungen, Erlaubnissen
hend nachzuholen. (Betrifft nur die Bar- und Vierteljahreszahler.)          usw., die nach anderen Rechtsvorschriften erforderlich sind, bleibt un-
                                                                            berührt.
Wichtiger Hinweis zur Fäkalschlammentsorgung                                                                  §4
ab 01.01.2019                                                                                              Verfahren
                                                                            (1) Die Erlaubnis zu einer Sondernutzung ist schriftlich bei der VG An der
Die Firma SWE Stadtwirtschaft GmbH aus Erfurt wurde mit der zentra-         Marke zu beantragen.
len Entsorgung des Fäkalschlammes aus den Kleinkläranlagen ab dem           (2) Der Antrag soll mindestens enthalten
01.01.2019 beauftragt.
                                                                            a)  den Namen, die Anschrift und die Unterschrift des Antragstellers,
Die Termine zur Fäkalschlammentsorgung für ihr Grundstück entnehmen
Sie bitte dem Amtsblatt des Landkreises Sömmerda bzw. Ihrer Verwal-         b)  Angaben über Ort, örtliche Begrenzung, Größe und Umfang, voraus-
tungsgemeinschaft.                                                              sichtliche Dauer und den zu erwartenden wirtschaftlichen Vorteil der
Ab Mitte Januar 2019 finden Sie die Entsorgungstermine auch auf unse-           Sondernutzung, Letzteres, soweit dies möglich ist,
rer Internetseite:                                                          c) einen Lageplan oder eine Lageskizze mit Maßangaben, wenn dies
                          vg-gramme-aue.de.                                     für die Bearbeitung des Antrags erforderlich erscheint.
Bitte wenden Sie sich für eine zusätzliche oder außerplanmäßige Fä-         Auf Anforderung sind fehlende Angaben zu ergänzen oder unrichtige An-
kalschlammentsorgung an unsere Verwaltungsgemeinschaft „Gram-               gaben oder Anlagen zu berichtigen.
me-Aue“, Bahnhofstraße 16, 99195 Großrudestedt oder telefonisch             (3) Die Sondernutzungserlaubnis wird vorbehaltlich anderweitiger ge-
036204/570-23 bzw. per email an vg.gramme-aue.wasser@t-online.de            setzlicher Regelungen durch schriftlichen Bescheid erteilt. Soweit die
(Ansprechpartnerin: Frau Schmidt).                                          Gemeinde nicht Träger der Straßenbaulast ist, darf sie die Erlaubnis nur
                                                                            mit Zustimmung der Straßenbaubehörde erteilen.
Ihr Abwasserzweckverband „Gramme-Vippach“                                   (4) Ändern sich die dem Antrag oder die der Sondernutzungserlaubnis
                                                                            zugrunde liegenden tatsächlichen oder rechtlichen Verhältnisse, so hat
Bekanntmachung der Satzung über Sondernutzungen                             dies der Antragsteller oder Erlaubnisnehmer unverzüglich der Gemeinde
      an öffentlichen Straßen im Gebiet der                                 mitzuteilen.
   Gemeinde Eckstedt (Sondernutzungssatzung)                                                                   §5
Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in                            Erlaubnisfreie Sondernutzungen
der Fassung der Neubekanntmachung vom 14. April 1998 (GVBl. S. 73),         (1) Bei Ortsdurchfahrten und bei Gemeindestraßen bedürfen einer Er-
zuletzt geändert durch Artikel 1 ds Gesetzes vom 10. April 2018 (GVBl.      laubnis nach dieser Satzung nicht:
S. 74), der §§ 18 und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom       1.   Im Bebauungsplan oder der Baugenehmigung vorgeschriebene
07. Mai 1993 (GVBl. S. 273), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetz         Überbauungen (z.B. Arkaden, Vordächer) sowie bauaufsichtlich ge-
vom 27.02.2014, (GVBl. S. 45,46) hat der Gemeinderat der Gemeinde                nehmigte Gebäudesockel, Gesimse, Fensterbänke, Balkone, Erker,
Eckstedt in seiner Sitzung am 26.11.2018 die folgende Satzung über               Sonnenschutzdächer (Markisen), Vordächer;
die Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde          2.   Licht-, Luft-, Einwurf- und sonstige Schächte, die nicht mehr als 50
Eckstedt (Sondernutzungssatzung) beschlossen:                                    cm in den Gehweg hineinragen
                                §1                                          3.   Werbeanlagen, Hinweisschilder und Warenautomaten, die an einer
                         Geltungsbereich                                         an die Straße grenzenden baulichen Anlage angebracht sind und die
(1) Gegenstand dieser Satzung sind Sondernutzungen an den Gemein-                innerhalb einer Höhe von bis zu 2,50 m nicht mehr als 5 % der Geh-
destraßen, -wegen und -plätzen der Gemeinde Eckstedt innerhalb und               wegbreite einnehmen, jedoch nicht mehr als 30 cm in den Gehweg
außerhalb der geschlossenen Ortslage, außerdem an Ortsdurchfahrten               hineinragen und eine nutzbare Mindestbreite des Gehweges von
von Kreisstraßen.                                                                1,50 m gewährleistet bleibt.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft - Gemeinde Schloßvippach
Verwaltungsgemeinschaft „An der Marke“                                  - 10 -                                                             Nr. 2/2019
4.  Werbeanlagen über Gehwegen für zeitlich begrenzte Veranstaltun-                                             §9
    gen (Aus- und Schlussverkäufe, Oster- und Weihnachtsverkäufe und                                   Sicherheitsleistung
    dergl.) an der Stätte der Leistung, sofern sie in einer Höhe von über    (1) Die Gemeinde kann von dem Erlaubnisnehmer eine Sicherheitsleis-
    2,50 m angebracht sind und einen seitlichen Abstand von mindes-          tung verlangen, wenn Beschädigungen an der Straße oder Straßenein-
    tens 75 cm zur Fahrbahn haben sowie Werbeanlagen in der Oster-           richtungen durch die Sondernutzung zu befürchten sind. Die Höhe der
    und Weihnachtszeit (Lichterketten, Girlanden, Masten, Märchenbil-        Sicherheitsleistung wird nach den Umständen des Einzelfalles bemessen.
    der und -figuren), sofern sie den Verkehr nicht beeinträchtigen;         (2) Entstehen der Gemeinde durch die Sondernutzung Kosten zur In-
                                                                             standsetzung der Straße oder der Straßeneinrichtungen, so können die-
5. das Aufstellen und Anbringen von Fahnenmasten, Transparenten,             se von der Sicherheitsleistung beglichen werden.
    Dekorationen, Lautsprecheranlagen, Tribünen, Altären und dergl.          (3) Werden nach Beendigung der Sondernutzung keine auf die Sonder-
    im Gehwegbereichen aus Anlass von Volksfesten, Umzügen, Pro-             nutzung zurückzuführenden Beschädigungen an der Straße oder den
    zessionen und ähnlichen Veranstaltungen, sofern der Gehweg nicht         Straßeneinrichtungen festgestellt, wird die Sicherheitsleistung ohne Ab-
    beschädigt wird;                                                         zug zurückgezahlt.
6. Wahlplakate während eines Wahlkampfes, sofern sie nicht in die
    Fahrbahnen oder in deren Luftraum hineinragen;                                                        § 10
7. behördlich genehmigte Straßensammlungen sowie der Verkauf von                                      Ausnahmen
    Losen für behördlich genehmigte Lotterien auf Gehwegen;                  (1) Ausgenommen von den Vorschriften dieser Satzung bleiben
8. bauaufsichtlich genehmigte Aufzugsschächte für Waren und Müllton-         a)   Nutzungen nach Bürgerlichem Recht gemäß § 23 ThürStrG Abs. 1
    nen, die auf Anordnung der Stadt auf Gehwegen angebracht werden;              und § 8 Abs. 10 FStrG,
9. die Lagerung von Kohle, Holz und Baumaterial auf den Gehwegen,            b) Nutzungen, die vor Inkrafttreten dieser Satzung durch Vertrag ver-
    sofern die Lagerung nicht über 24 Stunden hinausgeht;                         einbart worden sind,
10. historische Kellereingänge und Treppenanlagen                            (2) Ist für die Benutzung einer öffentlichen Straße die Erlaubnis durch
(2) Die vorstehenden erlaubnisfreien Sondernutzungen können ganz             die Straßenverkehrsbehörde nach den §§ 29, 35 Abs. 2 der Straßen-
oder teilweise eingeschränkt werden, wenn Belange des Verkehrs oder          verkehrsordnung erteilt worden, so bedarf es keiner Erlaubnis nach § 2
des Straßenbaues dies vorübergehend oder auf Dauer erfordern.                dieser Satzung.
(3) Nach anderen Vorschriften bestehende Erlaubnis- oder Genehmi-            (3) Die Gemeinde kann weitere Ausnahmen zulassen.
gungspflichten werden durch die vorstehende Regelung nicht berührt.                                           § 11
                                  §6                                                               Ordnungswidrigkeiten
          Beseitigung von Sondernutzungseinrichtungen                        (1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
(1) Nach ausdrücklichem oder stillschweigendem Verzicht auf die Son-         a)  entgegen § 2 eine Straße ohne die erforderliche Erlaubnis benutzt;
dernutzung oder nach Erlöschen der Sondernutzungserlaubnis hat der           b)  den nach § 3 erteilten Auflagen und Bedingungen nicht nachkommt;
Erlaubnisnehmer unaufgefordert und unverzüglich den früheren Zustand
der Straße bzw. des Gehweges wieder herzustellen. Er hat auch für die        c)  entgegen § 6 den früheren Zustand nicht ordnungsgemäß wieder-
Reinigung der in Anspruch genommenen Verkehrsfläche zu sorgen.                   herstellt;
(2) Sondernutzungseinrichtungen sind vom Erlaubnisnehmer oder vom            d) die Sorgfaltspflichten i.S.d. § 7 nicht erfüllt, insbesondere die Anla-
Eigentümer oder Besitzer der Einrichtung unverzüglich zu beseitigen,             gen nicht nach den gesetzlichen Vorschriften und den anerkannten
wenn infolge ihres mangelhaften Zustandes oder ihrer schlechten Be-              Regeln der Technik errichtet oder erhält.
schaffenheit Gefahr für die Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr        (2) Gemäß § 50 ThürStrG sowie § 19 Abs. 2 ThürKO i. V. m. den Be-
besteht oder durch sie das Ortsbild beeinträchtigt wird.                     stimmungen des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung
                                                                             vom 19.02.1987 (BGBl. I S. 602), zuletzt geändert durch Aritkel 3 des
                                     §7                                      Gesetzes vom 17.12.2018 (BGBI. I S. 2571), kann jeder Fall der Zuwi-
                            Sorgfaltspflichten                               derhandlung mit einer Geldbuße bis zu 5.000,-- Euro geahndet werden.
(1) Der Erlaubnisnehmer hat auf Verlangen der Gemeinde dem Träger
der Straßenbaulast alle Kosten zu ersetzen, die diesem durch die Son-                                           § 12
dernutzung entstehen.                                                                                      Inkrafttreten
(2) Der Erlaubnisnehmer ist verpflichtet, die mit der Sondernutzung ver-     Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
bundenen Anlagen nach den gesetzlichen Vorschriften und den aner-
kannten Regeln der Technik zu errichten und zu erhalten. Er hat sein Ver-    Eckstedt, den 24.01.2019
halten und den Zustand seiner Sachen so einzurichten, dass niemand           gez. Sabine Schnabel                                           - Siegel -
gefährdet, geschädigt oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar          Bürgermeisterin
behindert oder belästigt wird. Er muss die von ihm erstellten Einrichtun-
                                                                             Hinweis:
gen sowie die ihm überlassene Fläche in ordnungsgemäßem und sau-
                                                                             Nach § 21 Abs. 4 ThürKO ist eine Verletzung der Bestimmungen über
berem Zustand erhalten.
(3) Der Erlaubnisnehmer hat darauf zu achten, dass ein ungehinderter         1.  persönliche Beteiligung (§ 38 ThürKO)
Zugang zu allen in den Straßenkörper eingebauten Einrichtungen mög-          2.  die Einberufung und Tagesordnung von Sitzungen des Gemeinde-
lich ist. Soweit bei dem Aufstellen, Anbringen und Entfernen von Gegen-          rates (§ 35 ThürKO) unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines
ständen ein Aufgraben der Straße erforderlich wird, muss die Arbeit so           Jahres nach der öffentlichen Bekanntmachung der Satzung schrift-
vorgenommen werden, dass jeder nachhaltige Schaden am Straßenkör-                lich unter der Bezeichnung der Tatsache, die eine solche Rechts-
per und an den dort eingebauten Einrichtungen (insbesondere an den               verletzung begründen können, gegenüber der Gemeinde geltend
Versorgungs- und Entsorgungsleitungen sowie den Wasserabzugsrin-                 gemacht worden ist.
nen) und eine Änderung ihrer Lage vermieden wird. Das Bauamt der VG          Das Landratsamt Sömmerda, Kommunalaufsicht, hat mit Schreiben vom
An der Marke ist mindestens fünf Tage vor Beginn der Arbeiten schriftlich    17.01.2019 keine rechtsaufsichtlichen Bedenken geltend gemacht.
zu benachrichtigen. Die Verpflichtung, andere beteiligte Behörden oder
Stellen zu unterrichten oder deren Genehmigung einzuholen, bleibt un-
berührt.                                                                          Bekanntmachung der Satzung über die Erhebung
                                    §8                                           von Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen
                            Schadenshaftung                                          Straßen im Gebiet der Gemeinde Eckstedt
(1) Die Gemeinde haftet dem Erlaubnisnehmer nicht für Schäden, die                      (Sondernutzungsgebührensatzung)
sich aus dem Zustand der Straßen und der darin eingebauten Leitungen
und Einrichtungen für den Erlaubnisnehmer und die von ihm erstellten         Aufgrund des § 19 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO)
Anlagen ergeben. Mit der Einräumung der Sondernutzung übernimmt die          in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl.
Gemeinde keinerlei Haftung, insbesondere auch nicht für die Sicherheit       S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 10.04.2018
der von den Benutzern eingebrachten Sachen.                                  (GVBl. S. 74), der §§ 1, 2 und 12 des Thüringer Kommunalabgabenge-
(2) Der Erlaubnisnehmer haftet gegenüber der Gemeinde für alle von           setzes (ThürKAG) vom 07. August 1991 (GVBl. S. 285, 329), zuletzt ge-
ihm, seinen Bediensteten oder mit der Verrichtung von ihm beauftragten       ändert durch das Gesetz vom 14. Juni 2017 (GVBl. S. 150), der §§ 18
Personen verursachten Schäden durch unbefugte, ordnungswidrige oder          und 21 des Thüringer Straßengesetzes (ThürStrG) vom 07. Mai 1993
nicht rechtzeitig gemeldete Arbeiten. Ihn trifft auch die Haftung gegen-     (GVBl. S. 273) in der Fassung vom 23. September 2003 (GVBl. S. 433),
über der Gemeinde für alle Schäden, die sich aus der Vernachlässigung        zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27.02.2014 (GVBI.
seiner Pflichten zur Beaufsichtigung der von ihm beauftragten Personen       S. 45,46) hat der Gemeinderat der Gemeinde Eckstedt in seiner Sitzung
ergeben. Er hat die Gemeinde von allen Ansprüchen freizustellen, die         am 26.11.2018 die folgende Satzung über die Erhebung von Gebühren
von dritter Seite aus der Art der Benutzung gegen die Gemeinde erhoben       für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen im Gebiet der Gemeinde
werden.                                                                      Eckstedt (Sondernutzungsgebührensatzung) beschlossen:
(3) Die Gemeinde kann verlangen, dass der Erlaubnisnehmer zur De-                                               §1
ckung sämtlicher Haftpflichtrisiken vor der Inanspruchnahme der Erlaub-                               Erhebung von Gebühren
nis den Abschluss einer ausreichenden Haftpflichtversicherung nach-          (1) Für erlaubnispflichtige Sondernutzungen an den öffentlichen Straßen
weist und diese Versicherung für die Dauer der Sondernutzung aufrecht        im Sinne von § 1 der Satzung über Sondernutzungen an öffentlichen
erhält. Auf Verlangen sind Versicherungsschein und Prämienquittungen         Straßen im Gebiet der Gemeinde Eckstedt vom 24.01.2019 werden Ge-
vorzulegen.                                                                  bühren nach Maßgabe des in der Anlage beigefügten Gebührenverzeich-
(4) Mehrere Verpflichtete haften als Gesamtschuldner.                        nisses erhoben, das Bestandteil dieser Satzung ist.
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