Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - zum Bebauungsplan Wohngebiet "Wettegärten" - Weilen unter ...

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Gemeinde Weilen unter den Rinnen
Zollernalbkreis

Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung
(saP)

zum Bebauungsplan
Wohngebiet „Wettegärten“

Fassung: 03.Februar 2022

FRITZ & GROSSMANN UMWELTPLANUNG GMBH
Wilhelm-Kraut-Straße 60     72336 Balingen
Telefon 07433 930363 Telefax 07433 930364
E-Mail    info@grossmann-umweltplanung.de
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FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“   saP

 Projekt:                         Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“

 Vorhabensträger:                 Bürgermeisteramt Weilen u. d. R.
                                  Herr Reiner
                                  Angelstr. 1
                                  72367 Weilen u. d. R.

 Projektnummer:                   0766

 Bearbeiter:                      Schriftliche Ausarbeitung:
                                  Matthias Janisch, M.Sc. Biologie

                                  Geländeerfassung:
                                  Hans-Martin Weisshap
                                  Dipl. Biol. Dagmar Fischer
                                  Dipl. Biol. Brigitte Pehlke
                                  Dipl. Biol. Daniel Hägele
                                  Stephan Brune, B. Eng. Landschaftsentwicklung
                                  Matthias Janisch, M.Sc. Biologie

                                  Projektleitung:
                                  Tristan Laubenstein
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Inhaltsverzeichnis
Zusammenfassung                                                                         5
1        Einleitung                                                                     6
1.1      Vorbemerkung                                                                   6
1.2      Anlass und Begründung des Vorhabens                                            6
2        Untersuchungsgebiet                                                            7
2.1      Lage im Raum                                                                   7
2.2      Gebietsbeschreibung                                                            8
2.3      Naturschutzrechtliche Ausweisungen                                            12
2.4      Abgrenzung des Untersuchungsgebietes                                          14
3        Vorhabensbeschreibung                                                         14
4        Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums                                    16
5        Wirkungen des Vorhabens                                                       18
6        Datenerhebung                                                                 19
6.1      Fledermauserfassung                                                           19
6.2      Haselmauserfassung                                                            22
6.3      Reptilienerfassung                                                            24
6.4      Amphibienerfassung                                                            25
6.5      Heuschreckenerfassung                                                         25
6.6      Vogelerfassung                                                                26
7        Maßnahmen                                                                     27
7.1      Artenschutzmaßnahmen                                                          27
7.1.1    Maßnahmen zur Vermeidung                                                      27
7.1.2    Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität      27

8        Bestand und Betroffenheit der Arten                                           38
8.1      Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie                                    38
8.1.1    Fledermäuse                                                                   38
8.1.2    Haselmäuse                                                                    48
8.1.3    Amphibien                                                                     48
8.1.4    Wanstschrecke                                                                 50
8.2      Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie                 51
8.2.1    Vorkommen nachgewiesener Vogelarten                                           52
8.2.2    Einschätzung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Avifauna         54
8.2.3    Betroffenheit der Vogelarten                                                  56

9        Fazit                                                                         65
10       Quellenverzeichnis                                                            66
11       Anhang                                                                        68

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Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabensgebietes                                 7
Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild                                         9
Abbildung 3: Fotografische Darstellung des Plangebietes                                11
Abbildung 4: Lage der Schutzgebiete (unmaßstäblich)                                    13
Abbildung 5: Auszug aus dem erneuerten Entwurf des Bebauungsplans                      15
Abbildung 6: Transektstrecken und Batcorder-Standorte der Fledermauserfassung          21
Abbildung 7: Baumhöhlen und Nistkästen im Plangebiet                                   22
Abbildung 8: Standort der ausgebrachten Haselmaus-Tubes                                23
Abbildung 9: Lage der künstlichen Verstecke (KV) im Bereich des
             Untersuchungsgebietes                                                     24
Abbildung 10: Flug- und Jagdaktivitäten der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet         44
Abbildung 11: Potenzieller Amphibienlebensraum im Untersuchungsgebiet                  49
Abbildung 12: Vorkommen der Wanstschrecke                                              50
Abbildung 13: Räumliche Darstellung der nachgewiesenen Vogelarten mit höherer
              artenschutzrechtlicher Relevanz                                          55

Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:     Naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete/Flächen                       12
Tabelle 2:     Relevante Tier- und Pflanzenarten im Untersuchungsraum                  16
Tabelle 3:     Potenziell baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse                        18
Tabelle 4:     Potenziell anlagenbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse                    18
Tabelle 5:     Potenziell betriebsbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse                   19
Tabelle 6:     Zeiten und Wetterbedingungen bei den Fledermauserfassungen              20
Tabelle 7:     Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Baumhöhlenkontrollen                22
Tabelle 8:     Zeiten und Wetterbedingungen der Haselmauserfassung                     23
Tabelle 9:     Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienerfassung                  25
Tabelle 10:    Zeiten und Wetterbedingungen bei der Heuschreckenerfassung              25
Tabelle 11:    Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Brutvogelerfassungen                26
Tabelle 12:    Beschreibung der Vermeidungsmaßnahme 1                                  27
Tabelle 13:    Beschreibung der CEF-Maßnahme 1                                         28
Tabelle 14:    Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 2                                30
Tabelle 15:    Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 3                                32
Tabelle 16:    Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten                    38
Tabelle 17:    Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Amphibienarten                     48
Tabelle 18:    Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Heuschreckenarten                  51
Tabelle 19:    Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten                         52
Tabelle 20:    Nachgewiesene Vogelarten mit höherer artenschutzfachlicher
               Bedeutung                                                               54
Tabelle 21:     Liste der Baumhöhlen und Nistkästen mit Ergebnissen der Kontrollen     68
                                                                                        4
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       Zusammenfassung
Nach den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan
Wohngebiet „Wettegärten“ kommen im Wirkraum des Vorhabens mehrere artenschutzrecht-
lich relevante Arten vor. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Fledermäuse sowie die eu-
ropäischen Vogelarten. Mit der Realisierung des Vorhabens sind Auswirkungen auf die nach-
gewiesenen europarechtlich geschützten Arten verbunden.
Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 (1) bezüglich der Artengruppe der Vögel
müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. Durch die mögliche An-
wesenheit von Fledermäusen muss diese noch weiter eingeschränkt werden und darf erst ab
November erfolgen. Die Maßnahme steht im Kontext der Vermeidung von Tötungen (§ 44 (1)
1 BNatSchG).
Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf Fledermäuse wirksam zu verhindern,
müssen im Nahbereich des Vorhabens 20 Fledermauskästen installiert werden (CEF 1). Zu-
sätzlich soll durch die Entwicklung von Streuobstflächen mit blühenden und insektenreichen
Saumstreifen der Verlust des potenziell essenziellen Nahrungshabitats ausgeglichen werden
(CEF 3).
Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf lokale Populationen von Höhlenbrü-
tern wirksam zu verhindern, müssen 60 Nistkästen im nahen Umfeld des Vorhabens ange-
bracht werden (CEF 2). Mit dem Aufhängen von 20 Fledermauskästen und der Verpflanzung
von Obstbäumen innerhalb des Plangebiets wird dem möglichen Verlust von Fledermaus-
quartieren entgegengewirkt (CEF 1 u. CEF 3). Zusätzlich soll durch die Entwicklung von Streu-
obstflächen der Verlust des potenziell essenziellen Nahrungshabitats ausgeglichen werden
(CEF 3). Die Maßnahmen sind aufgrund der Datenlage so angelegt, dass es zu einer deutli-
chen Überkompensation des Eingriffs kommt.
Weiteres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ist durch das geplante Vorhaben nicht zu
erwarten.
Die Maßnahmen müssen über eine Festsetzung bzw. Eintragung im Bebauungsplan oder,
sofern außerhalb des Geltungsbereichs liegend, in einem Öffentlich-rechtlichen Vertrag for-
malrechtlich gesichert werden.
Unter Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der dargestellten funktions-
erhaltenden Maßnahmen ergeben sich für gemeinschaftlich geschützte Arten des Anhangs IV
der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten durch die Realisierung des Vorhabens
keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände.

Es wird keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG benötigt.

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1 Einleitung
1.1    Vorbemerkung
Zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa hat die Europäische Union die Fauna-Flora-
Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) verabschiedet. Das Ge-
samtziel besteht für die FFH-Arten sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen güns-
tigen Erhaltungszustand zu bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten langfristig zu
sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei
Schutzinstrumente eingeführt: Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 sowie die strengen
Bestimmungen zum Artenschutz.
Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen dabei sowohl den physischen Schutz von
Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten gemäß Art. 12 FFH-
RL für alle FFH-Arten des Anhangs IV beziehungsweise gemäß Art. 5 VS-RL für alle europäi-
schen Vogelarten. Mit der Novelle des BNatSchG vom Dezember 2007 hat der Gesetzgeber
das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst.
Diese Änderungen sind auch im Grundsatz in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Novelle des
BNatSchG beibehalten worden. Der § 44 BNatSchG definiert umfangreiche Verbote bezüglich
der Beeinträchtigungen der Anhang-IV Arten und der europäischen Vogelarten einschließlich
ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann nach
§ 45 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten beantragt werden.
Die Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulas-
sungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft werden.
In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtli-
chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich ge-
schützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die
durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt sowie die naturschutz-
fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7
BNatSchG geprüft.

1.2    Anlass und Begründung des Vorhabens
Die Gemeinde Weilen unter den Rinnen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans
„Wettegärten“ auf einem nordöstlich des Zentrums gelegenen Gelände ein ca. 1,3 ha großes
Wohnbaugebiet auszuweisen. Das geplante Wohnbaugebiet „Wettegärten“ wird im beschleu-
nigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB in die Wege geleitet. Es schließt sich
direkt an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile an und soll in einer naturnahen Umgebung
einen möglichst attraktiven Wohnraum bieten. Individuelle Baufreiheit, familiengerechte und
ruhige Wohnlage im Grünen sowie Schaffung einer besonderen Atmosphäre im Gebiet stehen
im Vordergrund der Planung.

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2 Untersuchungsgebiet
2.1     Lage im Raum
Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Weilen u. d. R.. Die etwa 1,3 ha
große Fläche ragt als unbebautes und strukturreiches Grünland in die Siedlungsfläche hinein.
Im Osten, Süden und Westen grenzt sie an die bestehende Wohnbebauung, im Nordwesten
an das Friedhofsgelände an. Durch den das Plangebiet in nordöstliche Richtung durchfließen-
den Weilenbach wird der Vorhabensbereich in eine westliche und östliche Teilfläche geglie-
dert. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt im Nordwesten über die Stellestraße und im
Südosten über die Plettenbergstraße.

(Quelle: Auszug aus der digitalen Topographischen Karte TK 25 - unmaßstäblich)
Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabensgebietes

Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von etwa 700 m Ü. NN und fällt nach Norden hin
ab (Gefälle ca. 3%). Es wird der naturräumlichen Einheit „Südwestliches Albvorland“ (Natur-
raum-Nr. 100) zugeordnet, welche ein Bestandteil der Großlandschaft „Schwäbisches Keuper-
Lias-Land“ (Großlandschaft-Nr. 10) ist.

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2.2    Gebietsbeschreibung
Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Freifläche, die überwiegend als
Streuobstwiese genutzt wird. Die meist alten Obstbaumbestände (überwiegend Apfel und
Birne) weisen zahlreiche Baumhöhlen auf. Da die Streuobstwiese eine Fläche von etwa
8.000 m² umfasst, handelt es sich um einen nach § 33a NatschG geschütztem Streuobstbe-
stand. An weiteren Gehölzen finden sich kleinere Gebüschgruppen innerhalb des Plangebiets,
die überwiegend aus Haselsträuchern bestehen. Die Streuobstwiesen unterliegen einer exten-
siven Nutzung. Die westlich gelegene Teilfläche wird als Mähwiese genutzt und befindet sich
in einem mäßig artenreichen und eher nährstoffreichen Zustand. Von Süden nach Norden
verläuft der Weilenbach durch das Plangebiet. Das Gewässer verläuft meist gestreckt durch
das Plangebiet und macht auf Höhe des Friedhofs, etwa 50 m nördlich des Plangebiets, eine
Biegung nach Osten. Den Weilenbach begleitet im Siedlungsrandbereich ein lockerer Gehölz-
bestand aus Weide, Birke, Fichte und einzelnen Obstgehölzen sowie eine nasse Hochstau-
denflur. In nördliche Richtung verbreitert sich der Gehölzsaum zu einem breiten, nach § 33
BNatSchG unter Schutz gestellten Feldgehölz. Der Ufergehölzsaum des entlang der östlichen
Plangebietsgrenze verlaufenden Grabens wird vorwiegend aus Baumweiden und randlichem
Zwetschgenwuchs gebildet.
Innerhalb des Plangebiets und auf den angrenzenden Wohngrundstücken befinden sich struk-
turreiche Nutzgärten, die teilweise alte gepflegte Obstbaumbestände, einen Bienenstand und
Holzlagerplätze aufweisen.

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - zum Bebauungsplan Wohngebiet "Wettegärten" - Weilen unter ...
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Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - zum Bebauungsplan Wohngebiet "Wettegärten" - Weilen unter ...
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Foto 1: Norden des Plangebietes mit Gehölzsaum des      Foto 2: Gewässerlauf des Weilenbachs inmitten des
Weilenbachs im Hintergrund                              Plangebietes

Foto 3: Westlich des Weilenbaches gelegene Teilfläche   Foto 4: Obstbaumbestand im Bereich Stellestraße im
                                                        Westen des Plangebietes

Foto 5: Nordwestlich angrenzender Friedhof              Foto 6: Alter Streuobstbestand im Zentrum des Plange-
                                                        bietes

                                                                                                       10
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Foto 7: Streuobstbestand mit südlich angrenzendem Sied- Foto 8: Kleinerer Entwässerungsgraben im Gebiet
lungsrand

Foto 9: Graben (Zufluss des Weilenbachs) entlang der      Foto 10: Graben (Zufluss des Weilenbachs) im weiteren
östlichen Plangebietsgrenze                               Verlauf mit Gehölzsaum

Foto 11: Südlich des Plangebietes gelegener Gartenteich   Foto 12: Voliere im Westen des Plangebietes
Abbildung 3: Fotografische Darstellung des Plangebietes

                                                                                                         11
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2.3     Naturschutzrechtliche Ausweisungen
Tabelle 1:   Naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete/Flächen
Schutzgebietskategorie                Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung
Biotope nach § 30 BNatSchG /          Im nahen Umfeld des Bebauungsplangebiets befinden sich folgende ge-
§ 33 NatSchG BW                       schützte Biotope:
                                      -   Offenlandbiotop „Weilenbach NO Weilen u.R.“ (Schutzgebiets-Nr.
                                          178184178598), ca. 50 m nördlich
                                      -   Waldbiotop „Sukzession bei Weilen u. d. Rinnen“ (Schutzgebiets-Nr.
                                          278184177262), ca. 70 m nordöstlich
                                      -   Offenlandbiotop „Feldgehölz ‚Breite‘ am Weilenbach NO Weilen u. d.
                                          R. (Schutzgebiets-Nr. 178184178599), ca. 170 m nordöstlich
                                      -   Offenlandbiotop „Nasswiesen ‚Degetswiesen‘ östlich Weilen u. d. R.
                                          (Schutzgebiets-Nr. 178184178796), ca. 215 m östlich
                                      -   Offenlandbiotop „Sickerquellen mit Hochstaudenflur Holzlager Weilen
                                          u. d. R.“ (Schutzgebiets-Nr. 178184178725), ca. 200 m östlich
Streuobstwiese nach § 33a NatschG     Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein etwa 0,8 ha großer Streu-obst-
BW                                    bestand.
                                      Nördlich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet verbleibt eine etwa
                                      0,3 ha große Streuobstwiese zwischen der nördlichen Plangebietsgrenze
                                      und dem etwa 50 m davon entfernten Weilenbach.
Natura 2000-Gebiete                   Keine Ausweisungen im Plangebiet
(FFH = Flora-Fauna-Habitat-Gebiet,    -   SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebiets-Nr.
SPA = Vogelschutzgebiet)                  7820-441), ca. 200 m südöstlich
                                      -   FFH-Gebiet „Prim-Albvorland“ (Schutzgebiets-Nr. 7818-341),
                                          ca. 350 m nordwestlich
Naturschutzgebiete                    Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung

Naturparke                            -   „Obere Donau“ (Schutzgebiets-Nr. 4), gesamte Plangebietsfläche
Landschaftsschutzgebiete              Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung
Waldschutzgebiete                     Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung
Überschwemmungsgebiete                -   HQ100-Gebiet innerhalb der Plangebietsfläche entlang des Weilen-
                                          bach
Wasserschutzgebiete                   Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung
Biotopverbundsplanung                 -   Biotopverbund mittlerer Standorte, Kernfläche und Kernraum inner-
                                          halb des Planbereichs
Wildtierkorridore nach Generalwild-   -   „Lemberg / Wilfingen (Hohe Schwabenalb) – Plettenberg / Dottern-
wegeplan BW                               hausen (Hohe Schwabenalb)“ mit internationaler Bedeutung für tro-
                                          ckene und mittlere Anspruchstypen, randlich an der südöstlichen
                                          Plangebietsgrenze geringfügig eingreifend
Naturdenkmale                         Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung

                                                                                                              12
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Legende: weiße Fläche = Bebauungsplangebiet, magentafarbene Flächen = Offenlandbiotopkartierung (§ 33 Bio-
tope), dunkelgrüne Flächen = Waldbiotopkartierung (§ 33 Biotope), violett schraffierte Flächen = Vogelschutzgebiet,
blau schraffierte Flächen = FFH-Gebiet, hellblaue Fläche = HQ100 Überschwemmungsgebiet, gelbe Fläche = FFH-
Mähwiesen,(nicht dargestellt: Naturpark, Biotopverbund, Wildtierkorridor)
Abbildung 4: Lage der Schutzgebiete (unmaßstäblich)

                                                                                                                13
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2.4    Abgrenzung des Untersuchungsgebietes
Die Abgrenzung des Untersuchungsraums richtet sich nach den vom Vorhaben ausgehenden
Wirkungen, die zu Beeinträchtigungen der im Gebiet vorkommenden Anhang-IV Arten sowie
der europäischen Vogelarten führen können.
Die zu untersuchende Fläche umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes so-
wie die angrenzenden Kontaktlebensräume, wobei insbesondere der Raumanspruch der oben
genannten Arten sowie der Lebensraumverbund bezüglich genutzter Teilhabitate Berücksich-
tigung finden.
Das Untersuchungsgebiet zum Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ umfasst demnach
den etwa 1,3 ha großen Geltungsbereich, die angrenzende Wohnbebauung mit den struktur-
reichen Gärten sowie die nördlich angrenzenden Gehölzstrukturen.

3 Vorhabensbeschreibung
Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,3 ha. Der Entwurf
des Bebauungsplans sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Das
geplante Vorhaben wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. §13a BauGB
durchgeführt.
Auf der als Streuobstwiese und Grünland genutzten Fläche sollen insgesamt 18 Bauplätze mit
Grundstücksgrößen zwischen 351 und 597 m² für Wohnbebauung entstehen. Die Bebauung
erfolgt mit Einzel- und Doppelhäusern. Durch den Weilenbach, der das Plangebiet von Süden
nach Norden durchfließt, entsteht eine östliche Teilfläche mit 14 Bauplätzen und eine westliche
Teilfläche mit 4 Bauplätzen.
Die Grundflächenzahl wird mit 0,4, die Geschossflächenzahl mit 1,2 festgesetzt. Die maximale
Anzahl Vollgeschosse wird mit II festgesetzt.
Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die durch das östlich angrenzende Wohngebiet
„Breite“ verlaufende „Plettenbergstraße“. An der westlichen Plangebietsgrenze, auf Höhe des
Friedhofs, ist ein Anschluss an die „Stellestraße“ möglich. Für die durchgehende Erschließung
des Plangebiets ist eine von Norden nach Süden verlaufende Stichstraße geplant.

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Abbildung 5: Auszug aus dem erneuerten Entwurf des Bebauungsplans (Stand Februar 2022)

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4 Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums
Aus der Vielzahl der nach § 44 BNatSchG geschützten Tier- und Pflanzenarten sind im Fol-
genden jene Arten/Artengruppen und mögliche Auswirkungen infolge des Planungsvorhabens
dargestellt, welche gemäß der Verbreitungskarten aus dem 4. nationalen Bericht gemäß FFH-
Richtlinie (August 2019) sowie anhand der standörtlichen Gegebenheiten und der vorhande-
nen Habitatstrukturen (Übersichtsbegehung am 25.03.2019) innerhalb des Planungsgebietes
vorkommen können.
Den Verbreitungskarten wurden im Zuge der 4. Berichtslegung das 10km-Gitter des weltweit
verwendeten UTM-Koordinatensystems unterlegt. Zur Orientierung ist zusätzlich das bisher
verwendete Messtischblatt angegeben, welches allerdings nicht mit dem UTM-Gitter überein-
stimmt.
Der Untersuchungsbereich befindet sich innerhalb des UTM-Gitters E423N277 bzw. dem
Messtischblatt TK 7818 (Wehingen).
Demnach konnten potenzielle Lebensraumstrukturen für folgende Artengruppen abgeleitet
werden:

Tabelle 2:     Relevante Tier- und Pflanzenarten im Untersuchungsraum
 Arten / Artengruppe                  Beurteilung                                     Untersuchung
 Europarechtlich streng geschützte Arten und europäische Vogelarten
 Moose, Farn- und Blütenpflanzen
 FFH-Arten (Anh. IV in der Region)    Das Plangebiet wird extensiv als Grünland ge-     ja
   Dicke Trespe                       nutzt. Ein Vorkommen der genannten Arten          nein
                                      kann ausgeschlossen werden.
   Frauenschuh                                                                             weitergehende
 Moose (Anh. II)                                                                           Betrachtung
   Grünes Koboldmoos
   Grünes Besenmoos

    sonstige
 Fledermäuse
 Alle Arten                           Die vorhandenen Gehölzstrukturen können als       ja
                                      Quartierlebensraum, Jagdhabitat sowie als         nein
                                      Leitlinienstrukturen genutzt werden.
    Bekanntes Vorkommen von:                                                               weitergehende
                                      Angrenzende Wohn- und Schuppengebäude                Betrachtung
                                      stellen ebenfalls geeignete Quartiere dar.

 Sonstige Säugetiere
 FFH-Arten (Anh. IV in der Region)    Der Gehölzsaum entlang der Fließgewässer ist      ja
   Haselmaus                          aufgrund der bestehenden Anbindung an den         nein
                                      in ca. 600 m Entfernung in nördliche Richtung
   Biber                              gelegenen Waldbestand als Lebensraum für             weitergehende
   sonstige                           die Haselmaus grundsätzlich geeignet.                Betrachtung

 Reptilien
 FFH-Arten (Anh. IV in der Region)    Aufgrund des Vorhandenseins geeigneter Ha-        ja
   Zauneidechse                       bitatstrukturen (Rand- und Saumstrukturen,        nein
                                      sonnenexponierte Flächen) ist ein Vorkommen
   Schlingnatter                      geschützter Reptilien nicht auszuschließen.          weitergehende
   Mauereidechse                                                                           Betrachtung

                                                                                                      16
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 Arten / Artengruppe                   Beurteilung                                     Untersuchung

    Weitere Arten:                     Das vorhandene Gewässer und die vernässten
    Blindschleiche, Ringelnatter       Wiesenbereiche eignen sich als Lebensraum
                                       für die Ringelnatter.

 Amphibien
 FFH-Arten (Anh. IV in der Region)     Die aufgestauten Fließgewässerabschnitte ei-      ja
   Kammmolch                           genen sich als Laichhabitat für Grasfrosch,       nein
                                       Bergmolch und Feuersalamander.
   Gelbbauchunke                                                                            weitergehende
   Kreuzkröte                                                                               Betrachtung
   Laubfrosch

    sonstige
    Grasfrosch
    Bergmolch
    Feuersalamander
 Schmetterlinge
 FFH-Arten (Anh. IV in der Region)     Innerhalb des Untersuchungsgebiets ist ein        ja
   Thymian-Ameisen-Bläuling            Vorkommen von Schmetterlingen sicherlich ge-      nein
   (TAB)                               geben. Arten nach Anhang IV sind aufgrund
                                       des Fehlens geeigneter Vegetationsbestände           weitergehende
   Dunkler Wiesenknopf-Ameisen-        nicht zu erwarten.                                   Betrachtung
   Bläuling (DWAB)
   Nachtkerzenschwärmer (NKS)

 Anhang II und sonstige
    Spanische Fahne (SF)
    Weitere Arten:
 Heuschrecken
 keine FFH-Arten                       Die Mähwiesen bieten der Wanstschrecke            ja
     Wanstschrecke                     grundsätzlich geeigneten Lebensraum.              nein
                                                                                            weitergehende
    Weitere Arten:                                                                          Betrachtung

 Vögel
 Alle wildlebenden Vogelarten          Die vorhandenen Gehölzbestände mit zahlrei-       ja
 Gilden / Besondere Arten              chen Baumhöhlen eigenen sich für Zweig- und       nein
                                       Höhlenbrüter.
     Gebäudebrüter                                                                          weitergehende
                                       Es liegen Bruthinweise für Rotmilan und Turm-        Betrachtung
     Gehölz-, Stauden- und Röhricht-   falke in der Umgebung vor. Das Gebiet eignet
     brüter                            sich als Brutrevier und/ oder Jagdhabitat für
     Höhlenbrüter                      Eulenvögel, speziell für den Steinkauz.
     Wiesenbrüter
     Wassergebundene Vogelarten

Vertreter anderer Artengruppen mit gemeinschaftlichem, europäischem Schutzstatus können
sicher ausgeschlossen werden.

                                                                                                       17
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5 Wirkungen des Vorhabens
Für die Realisierung des Bebauungsplans werden großräumig Streuobstwiesen beansprucht.
Nachfolgend werden die Wirkfaktoren für die betroffenen Artengruppen aufgeführt, die sich
aus dem geplanten Vorhaben ergeben und in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen
der europarechtlich geschützten Arten verursachen. Dabei ist zwischen bau-, anlage- und be-
triebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden

Tabelle 3:    Potenziell baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse
                                                                                      Betroffene
 Wirkfaktor                          Beschreibung der Auswirkungen
                                                                                      Arten/Artengruppen
                                                                                      Fledermäuse
 Flächeninanspruchnahme durch                                                         Haselmaus
 Baufelder, Baustraßen und Lager-                                                     Amphibien
                                     (temporärer) Verlust von Habitaten
 flächen sowie Bodenab- und Bo-                                                       Reptilien
 denauftrag                                                                           Heuschrecken
                                                                                      Vögel
                                                                                      Fledermäuse
 Akustische und visuelle Störreize   (temporärer) Funktionsverlust von Habitaten      Haselmaus
 sowie Erschütterungen durch Per-    sowie Trennwirkung durch Beunruhigung von        Amphibien
 sonen und Baufahrzeuge              Individuen, Flucht- und Meideverhalten           Reptilien
                                                                                      Vögel
                                                                                      Amphibien
 Staub- und Schadstoffimmissionen    (temporärer) Funktionsverlust von (Teil-)Habi-
                                                                                      Reptilien
 durch Baumaschinen                  taten
                                                                                      Vögel

Tabelle 4:      Potenziell anlagenbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse
                                                                                      Betroffene
 Wirkfaktor                          Beschreibung der Auswirkungen
                                                                                      Arten/Artengruppen
                                                                                      Fledermäuse
                                                                                      Haselmaus
                                     Dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs-          Amphibien
 Flächeninanspruchnahme durch
                                     und/oder Ruhestätten sowie von Nahrungsha-
 Versiegelung, Bebauung                                                               Reptilien
                                     bitaten
                                                                                      Heuschrecken
                                                                                      Vögel
                                                                                      Fledermäuse
 Veränderung der Raumstruktur        Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Barri-      Haselmaus
 durch Bebauung, Silhouettenwir-     erewirkung/Zerschneidung von Funktionsbe-        Amphibien
 kung                                ziehungen und Trenneffekte                       Reptilien
                                                                                      Vögel

                                                                                                       18
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Tabelle 5:    Potenziell betriebsbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse
                                                                                       Betroffene
 Wirkfaktor                            Beschreibung der Auswirkungen
                                                                                       Arten/Artengruppen
                                                                                       Haselmaus
 Akustische Störreize durch erhöhte    Auslösen von Vertreibungseffekten und Flucht-
                                                                                       Reptilien
 Betriebsamkeit und Straßenverkehr     reaktionen
                                                                                       Vögel

 Optische Störreize aufgrund von                                                       Fledermäuse
 Lichtemissionen und sonstiger opti-                                                   Haselmaus
                                       Scheuchwirkung
 scher Reize durch Fahrzeuge oder                                                      Reptilien
 Personen                                                                              Vögel

6 Datenerhebung
6.1     Fledermauserfassung
Der Untersuchungsbereich bei der Erfassung der Fledermäuse wird definiert durch das Vor-
handensein verschiedener Strukturen und Habitate, die als Jagdgebiete, wichtige Leitstruktu-
ren und Quartiere dienen könnten und möglicherweise genutzt werden. Ausschlaggebend für
Untersuchungsumfang und -tiefe sind die in der Planung vorgesehenen Eingriffe und hier vor
allem die Beseitigung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten.

Leitlinienstrukturen und Transferrouten
Transferrouten oder Leitlinien zeichnen sich durch linienhafte Strukturen in der offenen Land-
schaft (in der Regel Gehölzstrukturen wie Hecken oder Gewässersäume) aus, die Fleder-
mäuse als „Flugstraßen“ nutzen und in deren Schutz und Deckung die Fledermäuse von ihren
Quartieren zu ihren Jagdhabitaten gelangen oder zwischen diesen wechseln.
Die Gehölzbestände entlang der östlichen Plangebietsgrenze können als Leitlinien genutzt
werden, die das Siedlungsgebiet mit dem nördlich gelegenen Offenland verbinden. In gleicher
Weise können die den Weilenbach begleitenden Gehölze eine Funktion als Leitlinien erfüllen.

Fortpflanzungs- und Ruhestätten
Bei Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geeignete Sommerquartiere in Bäumen oder Bau-
werken zu betrachten und dabei insbesondere deren Nutzung als Wochenstube zu untersu-
chen. Darüber hinaus ist das Vorhandensein potenzieller Überwinterungsstrukturen abzuprü-
fen und deren Nutzung zu klären.
Innerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Höhlenbäume und Vogelnistkästen, die
sich grundsätzlich als Fledermausquartiere eignen. Eine Quartiernutzung innerhalb der umlie-
genden Wohnbebauung ist ebenfalls möglich.

Jagdhabitat
Jagende Fledermäuse können nahezu überall angetroffen werden, wo mit Insektenaufkom-
men zu rechnen ist. Insbesondere bilden Gehölze und Gehölzrandstrukturen sowie Gewässer
geeignete Jagdgebiete. Hinzu kommen Wiesen und Äcker, wo Fluginsekten im höheren Luft-
raum von Arten wie Zwergfledermaus, Abendsegler, Breitflügel usw. bejagt werden. Nach der
Ernte von Ackerflächen oder der Wiesenmahd sind in solchen Bereichen auch Große Maus-
ohren auf der Jagd nach Laufkäfer zu erwarten.
                                                                                                        19
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Innerhalb des Geltungsbereiches sind sowohl verschiedene Gehölzstrukturen als auch Grün-
landflächen vorhanden, die als Jagdhabitat dienen können. Besonders attraktiv für jagende
Fledermäuse sind die Streuobstwiese, die Gartenanlagen und die Gehölzstrukturen entlang
der Fließgewässer.

Methodik
Die Fledermauskartierung im Bereich des Untersuchungsgebietes umfasste stationäre, voll-
nächtige Erfassungen sowie Transektbegehungen in der Zeit von Ende Mai bis Mitte August
2019. An den vermuteten Aktivitätszentren und den besonders zu überprüfenden Flächenbe-
reichen wurden vollnächtige Erfassungen von Fledermausrufen durchgeführt. Dazu wurden
Mini-Batcorder der Fa. ecoObs an verschiedenen Standorten im Untersuchungsbereich instal-
liert und für mehrere Nächte belassen. Die Standorte wurden so gewählt, um den Untersu-
chungsbereich im Wesentlichen abdecken zu können (Abbildung 6).
Während zweier zusätzlicher Transektbegehungen wurde besonders auf zielstrebig fliegende
Fledermäuse geachtet, die feste Transferrouten nutzen oder bestimmte Bereiche intensiv be-
jagen (Abbildung 6).
Für die Begehungen wurden zur Rufaufzeichnung Batcorder der Fa. ecoObs eingesetzt. Um
einen Höreindruck der überfliegenden und jagenden Fledermäuse im Gebiet zu erhalten, wur-
den zusätzlich Ultraschalldetektoren vom Typ d240x von Pettersson Elektronik eingesetzt. Die
Begehungen wurden in langsamer Geschwindigkeit durchgeführt. Bei Fledermauskontakten
erfolgte eine kurze Verweildauer, um einen guten Eindruck der Aktivitäten zu bekommen.
Die Auswertung der aufgezeichneten Rufe bzw. Sonogramme fand mit Hilfe der Auswertungs-
software BC-Admin, BC-Analyze und Bat-Ident (Fa. ecoObs) statt.

Tabelle 6:       Zeiten und Wetterbedingungen bei den Fledermauserfassungen
    Datum *       Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung              Temp. (°C) **       Bewölkung, Niederschlag, Wind
    28.05.2019                                                   9–7                 bedeckt, schwacher Wind
                  1. stationäre vollnächtige Erfassung mit
    29.05.2019    2 Mini-Batcorder (Standort S1.1 und            6-3                 bewölkt, mäßiger Wind
                  S1.2)
    30.05.2019                                                   3 – 0,5             wolkenlos, schwacher Wind

                  1. Transektbegehung mit Batcorder und                              leicht bewölkt, windstill, gegen spä-
    24.06.2019                                                   22 – 18
                  d240x                                                              ter schwacher Wind
    01.07.2019                                                   19 - 17             bedeckt, schwacher Wind
                  2. stationäre vollnächtige Erfassung mit
    02.07.2019                                                   18 - 15             Regenschauer, mäßiger Wind
                  1 Mini-Batcorder (Standort S2.1)
    03.07.2019                                                   15 - 10             bewölkt, schwacher Wind
                  2. Transektbegehung mit Batcorder und
    16.07.2019                                                   18 – 13             klar, windstill
                  d240x
    07.08.2019    3. stationäre vollnächtige Erfassung mit       17 – 15             Regenschauer, windig
                  2 Mini-Batcorder (Standort S3.1 und                                heiter-bewölkt, Bodennebel schwa-
    08.08.2019    S3.2)                                          14 - 12
                                                                                     cher Wind
*    Das Datum bezieht sich auf den Abend, die nächtliche stationäre Dauererfassung dauert bis in die Frühstunden des folgenden
     Tages.
** Die Temperaturwerte fallen im Laufe der Nacht in der Regel ab und sind daher abnehmend dargestellt.
Bem.: Die Klimadaten der stationären Erfassung ergeben sich aus der Wetterdatenrecherche der nächstgelegenen Wetterstation.

                                                                                                                           20
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Legende: rot gestrichelte Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe und orange Linie = Transektrouten (in Abschnitten
T+Nr.), gelbe Punkte = Batcorder-Standorte der automatischen Ruferfassung mit Nummerierung (S+Nr., vgl. Ta-
belle 6)
Abbildung 6: Transektstrecken und Batcorder-Standorte der Fledermauserfassung

Im Rahmen der Relevanzuntersuchung mit Strukturkartierung wurden 12 „Höhlenbäume“ mit
zum Teil mehreren Baumhöhlen (Spechthöhlen, Faulhöhlen, Stammanrisse) und 11 Vogel-
nistkästen festgestellt, für die eine grundsätzliche Nutzung als Quartier für Fledermäuse vor-
stellbar waren. Daher wurden von Anfang Juli bis Mitte September drei Höhlenkontrollen
durchgeführt, bei der die geeigneten Baumhöhlen und Nistkästen auf eine Quartiernutzung
überprüft wurden. Bei der ersten Kontrolle wurden von den potenziellen Quartierstrukturen
bzw. Nistkästen jene ausgenommen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (geringe Tiefe, feucht,
ungeschützt, …) nicht als Fledermausquartier in Frage kommen. Die für Fledermäuse geeig-
neten Baumhöhlen und Nistkästen (7 „Höhlenbäume“ und 7 Nistkästen) wurden im Folgenden
insgesamt 3-mal mittels Taschenlampe, Spiegel und Endoskopkamera kontrolliert. Die ersten
beiden Untersuchungen wurden im Zeitraum einer potenziellen Wochenstubennutzung durch-
geführt, die letzte (dritte) Kontrolle erfolgte im Herbst zur Paarungszeit.

                                                                                                           21
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Tabelle 7:       Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Baumhöhlenkontrollen
 Nr.    Datum            Temp. (°C)        Bewölkung          Niederschlag       Wind

 1      08.07.2019       ca. 13 - 15       bedeckt            -                  schwach
 2      18.07.2019       ca. 24            heiter             -                  schwach
 3      18.09.2019       ca. 13            wolkenlos          -                  windstill - schwach

Legende: rot gestrichelte Linie = Geltungsbereich, blauer Kreis = Höhlenbaum, orangefarbener Kreis = Nistkasten,
rote Nr. = Quartiereignung, schwarze Nr. = keine Quartiereignung, A = Apfelbaum, B = Birnenbaum, Bi = Birke,
W = Weide
Abbildung 7: Baumhöhlen und Nistkästen im Plangebiet

6.2     Haselmauserfassung
Der Nachweis erfolgt über die charakteristischen Schlaf- und Brutnester der Haselmaus. Diese
unterscheiden sich von denen der Mäuse durch die runde, kugelige Form aus verwobenen,
trockenen Gräsern (oder Blättern) mit einem kleinen (verschließbaren) Eingang.
Zur Untersuchung eines möglichen Vorkommens von Haselmäusen im Untersuchungsgebiet
wurden 24 „Haselmaus-Tubes“ (künstliche Niströhren mit einem Durchmesser von 6 x 6 cm
und einer Länge von 25 cm) verwendet. Diese werden von den Tieren gerne angenommen,
um darin ein Schlafnest anzulegen. Die Tubes wurden an geeignete Sträucher in den Gehölz-
strukturen entlang der Plangebietsgrenze und entlang des Gewässers in 50 bis 150 cm Höhe

                                                                                                             22
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ausgebracht. Die Tubes wurden zwischen Mai und Dezember 2019 im Gelände belassen und
3 Mal auf Besatz kontrolliert.
Tabelle 8:     Zeiten und Wetterbedingungen der Haselmauserfassung
 Datum          Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung                Temp. (°C) *     Bewölkung, Niederschlag, Wind *
 26.05.2019     Anbringen der Haselmaus-Tubes                    ca. 16           bewölkt, mäßiger Wind
 29.07.2019     1. Kontrolle Haselmaus-Tubes                     ca. 11           regnerisch, mäßiger Wind
 22.10.2019     2. Kontrolle Haselmaus-Tubes                     ca. 14           bedeckt, kräftiger Wind
 10.12.2019     3. Kontrolle + Abnahme Haselmaus-Tubes           ca. -5           heiter, schwacher Wind
* Die Klimadaten ergeben sich aus der Wetterdatenrecherche der nächstgelegenen Wetterstation (Meßstetten).

Legende: rote gestrichelte Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Punkte = Standort der Haselmaus-Tubes
Abbildung 8: Standort der ausgebrachten Haselmaus-Tubes

                                                                                                               23
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6.3     Reptilienerfassung
Potenziell vorkommende Arten
Entsprechend der Verbreitungskarten aus dem 4. nationalen Bericht gemäß FFH-Richtlinie
(Dezember 2019) ist ein Vorkommen der nach § 44 BNatSchG gemeinschaftsrechtlich ge-
schützten Zauneidechse und Schlingnatter in den TK-25-Quadranten 7818 (Wehingen) bzw.
des UTM-Quadranten E422N278 und somit im Bereich des Untersuchungsgebietes möglich.

Geeignete Suchräume im Untersuchungsgebiet
Das Bebauungsplangebiet „Wettegärten“ bietet nur wenige Bereiche, in denen ein Vorkommen
der Zauneidechse vorstellbar und daher zu überprüfen ist. Ein Vorkommen der Schlingnatter
als störungsempfindliche Art ist dagegen sehr unwahrscheinlich.
In der Relevanzuntersuchung am 26.02.2019 wurden potenziell geeignete Lebensräume für
die Zauneidechse im Bereich der Rand- und Saumstrukturen entlang des Friedhofs an der
nordwestlichen Plangebietsgrenze festgestellt. Der durch dichte Streuobstwiesen eingenom-
mene Bereich des Untersuchungsgebietes ist dagegen als Lebensraum weniger geeignet.

Legende: rote Linie = Grenze Bebauungsplan, gelbe Schraffur = potenzieller Reptilien-Lebensraum
Abbildung 9: Lage der künstlichen Verstecke (KV) im Bereich des Untersuchungsgebietes

Methodik
Zur Erfassung der Zauneidechse wurde am 18.04.2019 mit den Begehungen begonnen. Hier-
bei wurde versucht, die Tiere an den geeigneten Stellen durch langsames Abgehen und Sicht-
beobachtung zu erfassen. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass sich die zunächst geeig-
net erscheinenden Randbereiche mit dem jahreszeitlich bedingten Aufwuchs der Vegetation
stark verschattet hatten. Zudem wird die potenzielle Eignung des Gebietes infolge des

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erhöhten Prädationsdruck durch zahlreiche Katzen vermindert. Da die Wahrscheinlichkeit ei-
nes Vorkommens der Zauneidechse eher als gering eingeschätzt werden konnte, wurde auf
weitere Begehungen verzichtet. Allerdings wurde bei sämtlichen Begehungen zu anderen Ar-
tengruppen weiterhin auf ein Vorkommen von Reptilien geachtet.

Tabelle 9:    Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienerfassung
                                                                                 Nieder-
 Nr.   Datum         Erhebung/Erfassung       Temp. (°C)     Bewölkung                      Wind
                                                                                 schlag
 1     18.04.2019    1. Begehung der geeig-   17 – 14        wolkenlos           trocken    windstill
                     neten Strukturen

6.4      Amphibienerfassung
Zur Erfassung der Amphibien wurde in der ersten Begehung am 18.04.2019 das Vorhanden-
sein von Laichgewässern überprüft. Im Westen des Plangebiets verläuft der Weilenbach von
Süden nach Norden. Entlang der östlichen Gebietsgrenze verläuft ein kleiner Graben mit ge-
ringer Wasserführung, welcher etwa 50 m nördlich des Plangebietes in den Weilenbach mün-
det. Das angrenzende Grünland zeigt sich entlang des Gewässergrabens mitunter stark ver-
nässt. Etwa 30 m südlich des Plangebiets befindet sich ein kleiner Gartenteich.

Nach der ersten Begehung am 18.04.2019 wurde auf eine spezielle Untersuchung der Amphi-
bienfauna verzichtet, da die vorhandenen Strukturen und die landwirtschaftliche Nutzung der
Fläche ein Vorkommen von nach Anhang IV FFH-RL geschützten Amphibien nicht erwarten
lassen. Der Weilenbach verläuft tief eingeschnitten und bietet keine seichten Stillwasserberei-
che. Allerdings wurden alle (temporär) Wasser führenden Bereiche bei den Begehungen zu
anderen Artengruppen im Hinblick auf Amphibien mitbetrachtet. Auch bei den nächtlichen Be-
gehungen zur Erfassung von Fledermäusen konnten keine Hinweise auf Vorkommen durch
Lautäußerungen wahrgenommen werden.

6.5      Heuschreckenerfassung
Die Wiesenflächen innerhalb des Plangebiets eignen sich als Lebensraum für die Wanstschre-
cke. (Polysacus dentacauda).
Die Wanstschrecke ist in der Regel ab Ende Mai bis Anfang August als erwachsenes Tier
anzutreffen. Die Gesangsaktivitäten sind vor allem im Juni und Juli hörbar. Eine Begehung der
Wiesenflächen erfolgte am 24.06.2019.
Tabelle 10: Zeiten und Wetterbedingungen bei der Heuschreckenerfassung
 Datum         Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung        Temp. (°C) *     Bewölkung, Niederschlag, Wind *
 24.06.2019    Begehung der Wiesenflächen               28               wolkenlos und windstill

                                                                                                        25
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6.6    Vogelerfassung
Die Erfassung der im Untersuchungsraum vorkommenden Vogelarten erfolgte in Anlehnung
an die in den „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ (Südbeck et al.
2005) beschriebenen Revierkartierung. Entsprechend den Vorgaben von Südbeck et al. 2005
wurden zur Erfassung der Vogelfauna die Lautäußerungen der Vögel und Sichtbeobachtungen
herangezogen. Im Rahmen der Untersuchung wurden das Bebauungsplangebiet sowie die
angrenzenden Lebensräume auf das Vorkommen von Vogelarten untersucht. Die Einstufung
als Brutvogelart sowie die Quantifizierung ergaben sich aus der (z. T. mehrfachen) Beobach-
tung von Revier anzeigendem Verhalten.
Die Brutvogelkartierung im Bereich des Untersuchungsgebietes umfasste fünf Begehungen in
der Zeit von Ende März bis Ende Juni 2019. Diese fanden stets in den frühen Morgenstunden
statt. Zur Erfassung von Eulenarten, wurden zusätzlich drei Nachtbegehungen durchgeführt.
Um die Erfassungswahrscheinlichkeit zu erhöhen, kamen Klangattrappen zum Einsatz.

Tabelle 11: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Brutvogelerfassungen
 Nr.   Datum                       Temp. (°C)   Bewölkung          Niederschlag   Wind
 1     23.03.19                    5            wolkenlos          -              nahezu windstill
 2     18.04.19                    7            wolkenlos          -              schwacher Wind
 3     15.05.19                    9            wolkenlos          -              schwacher Wind
 4     27.05..19                   8            bewölkt (60-80%)   -              nahezu windstill
 5     09.06.19                    10           bewölkt (60-80%)   -              schwacher Wind
 6     28.02.19 (Nachtbegehung)    7            bewölkt (60-80%)   -              schwacher Wind
 7     23.03.19 (Nachtbegehung)    8            wolkenlos          -              schwacher Wind
 8     27.05.19 (Nachtbegehung)    14           bedeckt (90-100)                  schwacher Wind

                                                                                                     26
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7 Maßnahmen
Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter
Berücksichtigung der nachstehenden Vorkehrungen.
Die Maßnahmen müssen über eine Festsetzung bzw. Eintragung im Bebauungsplan oder,
wenn außerhalb des Geltungsbereichs liegend, in einem Öffentlich-rechtlichen Vertrag formal-
rechtlich gesichert werden.

7.1     Artenschutzmaßnahmen

7.1.1   Maßnahmen zur Vermeidung

Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierar-
ten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern.

Fledermäuse/Vögel:
Tabelle 12: Beschreibung der Vermeidungsmaßnahme 1

Gemeinde Weilen u. d. R.                                    Maßnahmenbeschreibung
Bebauungsplan „Wettegärten“                                 Maßnahmen-Nr.:   V1
Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) 1 BNatSchG
Individuenverluste von Fledermäusen und Vögeln infolge der Gehölzentnahme.

Art der Maßnahme:
Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung.

Ziel / Begründung der Maßnahme:
Um eine Tötung oder Schädigung von Fledermaus- und Vogelindividuen während der Bauphase zu vermei-
den, soll die Baumfällung im Winterhalbjahr stattfinden. Zu dieser Zeit ist mit keiner Anwesenheit von Fle-
dermäusen in den potenziell vorkommenden Zwischen-/Einzelquartieren zu rechnen. Der Zeitraum liegt wei-
terhin außerhalb der Vogel-Brutzeit, sodass keine Schädigung von bebrüteten Nestern und Jungvögeln zu
erwarten ist.

Zeitraum:
Anfang November - Ende Februar

7.1.2   Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität

(vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG)

Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF-
Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die
Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein sowie im funktionalen Zusam-
menhang mit der vom Eingriff betroffenen Lebensstätte stehen, um die ökologische Funktio-
nalität der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte der jeweiligen Art erhalten zu können.

                                                                                                  27
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Fledermäuse
Tabelle 13:    Beschreibung der CEF-Maßnahme 1

 Gemeinde Weilen u. d. R.                                      Maßnahmenbeschreibung
 Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“                        Maßnahmen-Nr.: CEF           1
 Flurstück-Nr. : 303, 301, 204, 283, 235/5, 143, 643/1, Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R.
 264, 266/2, 277, 273, 272
 Flächengröße: -                                               Gemarkung: Weilen u. d. R.
 Status:       geplant                  bereits umgesetzt

 Art der Maßnahme:
 Schaffung von Quartierlebensräumen durch Installation von 20 Fledermauskästen

 Ziel / Begründung der Maßnahme:
 Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammenhang für die beanspruchten
 Fledermauslebensstätten

 Standort/Lage

 Legende: rote Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Linie = Anbringen von Fledermauskästen entlang der Gehölze

                                                                                                        28
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 Gemeinde Weilen u. d. R.                                     Maßnahmenbeschreibung
 Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“                       Maßnahmen-Nr.: CEF          1
 Lageplan mit Standorten zum Anbringen von Fledermausquartieren
 15 Fledermauskästen sind im Bereich des Ufergehölzes entlang des Weilenbaches innerhalb des Be-
 bauungsplangebietes (Gewässerrandstreifen) sowie im nahen Umfeld auf gemeindlichen Grundstücken
 aufzuhängen. Weitere 3 Kästen sind in den alten Eichen im Bereich des Feldkreuzes an der Stellestraße
 zu installieren. Zur Schaffung von Quartierlebensräumen für spaltenbewohnende Fledermausarten
 (männliche Tiere übertagen regelmäßig in Baumhöhlen) sind 2 Flachkästen an das angrenzende Fried-
 hofsgebäude anzubringen.

 Maßnahmenbeschreibung:
 Aufhängen von insgesamt 18 Fledermauskästen
 Zur kurzfristigen Schaffung von Quartierlebensräumen

     •   Anbringen von 18 Fledermaushöhlen Typ Fledermaus-Rundkasten (Naturschutzbedarf Stro-
         bel oder Rundkästen anderer Anbieter). Die Fledermauskästen sind in ihrer Form Baum-
         höhlen nachempfunden. Die Rundkästen sollen in 4 bis 8 m Höhe im Süden des Stammes
         angebracht werden. Auf eine freie Einflugschneise ist zu achten.
     •   Zudem ist ein Anbringen von 2 Fledermausbrettern bestehend aus zwei Quartierkammern an
         der Süd- und Ostseite des Friedhofsgebäudes vorgesehen. Die Spaltenweite sollte innen ca.
         2,5 bis 1,5 cm betragen, wobei sich der Hohlraum nach oben verengt.

         (aus Fledermausquartiere an Gebäude, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und
         Geologie 2014, verändert)

     •   Das Anbringen der Kästen ist von fachkundigen Personen durchzuführen.

 Pflege und Betreuung:
     •   Die Fledermauskästen sind regelmäßig im Spätherbst zu reinigen, auf ihre Funktionalität hin
         zu überprüfen und ggf. zu ersetzen.

 Monitoring: Ein Monitoring ist nicht vorgesehen.

                                                                                                     29
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Vögel - Höhlenbrüter:

Tabelle 14:    Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 2

 Gemeinde Weilen u. d. R.                                  Maßnahmenbeschreibung
 Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“                    Maßnahmen-Nr.: CEF          2
 Flurstück-Nr. : 303, 301, 204, 283, 235/5, 143, 643/1, Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R.
 264, 266/2, 277, 273, 272
 Flächengröße: -                                           Gemarkung: Weilen u. d. R.
 Status:      geplant            bereits umgesetzt

 Art der Maßnahme
 Installation von 60 Vogelnistkästen an bestehende Bäume

 Ziel / Begründung der Maßnahme:
 Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammenhang für die beanspruchten
 Lebensstätten von Höhlenbrütern durch Anbringen von Nistkästen. Langfristig werden durch das An-
 pflanzen von Obstbäumen neue Nistmöglichkeiten geschaffen (siehe CEF 3).

 Standort/Lage

                                                                                             30
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 Legende: rote Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Linie = Anbringen von Vogelnistkästen entlang der Gehölze
 Lageplan mit Standorten zum Anbringen von Vogelnistkästen

 Maßnahmenbeschreibung:
 Aufhängen von insgesamt 60 Nistkästen für Höhlenbrüter
     •   Zur kurzfristigen Schaffung von Quartierlebensräumen Anbringen von 20 Starennisthöhle
         (Typ Nisthöhle 3SV m, Fluglochweite 45 mm der Firma Schwegler Vogel- & Naturschutzpro-
         dukte GmbH oder spezieller Nistkasten für Stare der Firma Strobel) an die bestehenden Ge-
         hölze im nahen Umfeld zum Plangebiet .
     •   Aufhängen von 35 Universalnistkästen im Bereich der bestehenden Baumstandorte im na-
         hen Umfeld zur Eingriffsfläche. Geeignet ist die Nisthöhle Typ 1B, Fluglochweite 32 mm sowie
         Typ Nisthöhle 2GR – Oval der Firma Schwegler Vogel- & Naturschutzprodukte GmbH oder
         der mardersichere Höhlenbrüterkasten der Firma Strobel, Fluglochweite 32 mm).
     •   Aufhängen von 5 Steinkauzröhren im Bereich der bestehenden Baumstandorte im nahen
         Umfeld zur Eingriffsfläche. Geeignet ist die Steinkauzröhre Typ Nr.21 der Firma Schwegler
         (Länge 83 cm, Fluglochweite 65 mm, mit Marderschutz und Drainagegitter) oder die Stein-
         kauzröhre nach Schwarzenberg der Firma Strobel (Länge 70 cm, mit Marderschutz)
     •   Zur Vermeidung einer Belegung der Fledermauskästen durch Höhlenbrüter sollten zu jedem
         aufgehängten Fledermauskasten mindestens ein Universalnistkaten angebracht werden.
     •   Die Auswahl der Baumstandorte sowie das Anbringen der Kästen ist von fachkundigen Perso-
         nen durchzuführen.

 Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Unterhaltungspflege:
 Kontrolle der Nistkästen
     •   Die Nistkästen sind regelmäßig im Spätherbst zu reinigen, auf ihre Funktionalität hin zu über-
         prüfen und ggf. zu ersetzen.

 Monitoring: Ein Monitoring ist nicht vorgesehen.

                                                                                                         31
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Tabelle 15:    Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 3

 Gemeinde Weilen u. d. R.                                    Maßnahmenbeschreibung
 Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“                      Maßnahmen-Nr.: CEF        3
 Flurstück-Nr. : 735, 736, 739, 760, 1678/1                  Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R.

 Flächengröße: ca. 16.000 m²                                 Gemarkung: Weilen u. d. R.
 Status:      geplant             bereits umgesetzt

 Art der Maßnahme
 Schaffung neuer Nahrungshabitate für Fledermäuse durch Entwicklung einer Streuobstwiese durch
 Neu- und Umpflanzung von Obstbäumen.

 Ziel / Begründung der Maßnahme:
 Ausgleich eines vermutlich essenziellen Jagdhabitats und Sicherung der Fortpflanzungs- und Ruhestät-
 ten für Fledermäuse im räumlichen Zusammenhang. Durch das Planvorhaben entfallen etwa 0,8 ha
 Streuobstfläche als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Die Entwicklungsstadien reichen von kleinen
 Junggehölzen bis zu alten, vollentwickelten Hochstämmen.
 Um eine deutliche Erhöhung des Insektenvorkommens zu erzielen, sollte bei der Herstellung der Streu-
 obstwiesen auf die Entwicklung artenreicher blühender Saumvegetation geachtet werden. Auch die
 Schaffung blühender und fruchtender Strauchsäume ist geeignet die Insektenpopulation und damit die
 Nahrungsgrundlage der Fledermäuse zu sichern.
 Die Maßnahme dient zudem auch der Sicherung der Lebensstätten für weitere Höhlen bewohnende
 Arten im räumlichen Zusammenhang.

 Standort/Lage:
 Die Maßnahmenflächen befinden sich rund um Weilen unter den Rinnen. Maßnahmenfläche A befindet
 sich in ca. 560 m Entfernung am westlichen Ortsrand, Maßnahmenfläche B in ca. 580 m südöstlich des
 östlichen Ortsrandes.

 Legende: Rote Fläche = Plangebiet, orangefarbene Flächen = Maßnahmenflächen
 TK-Übersicht zu CEF 3

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