Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) - zum Bebauungsplan Wohngebiet "Wettegärten" - Weilen unter ...
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15 Gemeinde Weilen unter den Rinnen Zollernalbkreis Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) zum Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Fassung: 03.Februar 2022 FRITZ & GROSSMANN UMWELTPLANUNG GMBH Wilhelm-Kraut-Straße 60 72336 Balingen Telefon 07433 930363 Telefax 07433 930364 E-Mail info@grossmann-umweltplanung.de
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Projekt: Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Vorhabensträger: Bürgermeisteramt Weilen u. d. R. Herr Reiner Angelstr. 1 72367 Weilen u. d. R. Projektnummer: 0766 Bearbeiter: Schriftliche Ausarbeitung: Matthias Janisch, M.Sc. Biologie Geländeerfassung: Hans-Martin Weisshap Dipl. Biol. Dagmar Fischer Dipl. Biol. Brigitte Pehlke Dipl. Biol. Daniel Hägele Stephan Brune, B. Eng. Landschaftsentwicklung Matthias Janisch, M.Sc. Biologie Projektleitung: Tristan Laubenstein
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Inhaltsverzeichnis Zusammenfassung 5 1 Einleitung 6 1.1 Vorbemerkung 6 1.2 Anlass und Begründung des Vorhabens 6 2 Untersuchungsgebiet 7 2.1 Lage im Raum 7 2.2 Gebietsbeschreibung 8 2.3 Naturschutzrechtliche Ausweisungen 12 2.4 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes 14 3 Vorhabensbeschreibung 14 4 Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums 16 5 Wirkungen des Vorhabens 18 6 Datenerhebung 19 6.1 Fledermauserfassung 19 6.2 Haselmauserfassung 22 6.3 Reptilienerfassung 24 6.4 Amphibienerfassung 25 6.5 Heuschreckenerfassung 25 6.6 Vogelerfassung 26 7 Maßnahmen 27 7.1 Artenschutzmaßnahmen 27 7.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung 27 7.1.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität 27 8 Bestand und Betroffenheit der Arten 38 8.1 Tierarten des Anhang IV der FFH-Richtlinie 38 8.1.1 Fledermäuse 38 8.1.2 Haselmäuse 48 8.1.3 Amphibien 48 8.1.4 Wanstschrecke 50 8.2 Europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutz-Richtlinie 51 8.2.1 Vorkommen nachgewiesener Vogelarten 52 8.2.2 Einschätzung der Bedeutung des Untersuchungsgebietes für die Avifauna 54 8.2.3 Betroffenheit der Vogelarten 56 9 Fazit 65 10 Quellenverzeichnis 66 11 Anhang 68 3
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabensgebietes 7 Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild 9 Abbildung 3: Fotografische Darstellung des Plangebietes 11 Abbildung 4: Lage der Schutzgebiete (unmaßstäblich) 13 Abbildung 5: Auszug aus dem erneuerten Entwurf des Bebauungsplans 15 Abbildung 6: Transektstrecken und Batcorder-Standorte der Fledermauserfassung 21 Abbildung 7: Baumhöhlen und Nistkästen im Plangebiet 22 Abbildung 8: Standort der ausgebrachten Haselmaus-Tubes 23 Abbildung 9: Lage der künstlichen Verstecke (KV) im Bereich des Untersuchungsgebietes 24 Abbildung 10: Flug- und Jagdaktivitäten der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet 44 Abbildung 11: Potenzieller Amphibienlebensraum im Untersuchungsgebiet 49 Abbildung 12: Vorkommen der Wanstschrecke 50 Abbildung 13: Räumliche Darstellung der nachgewiesenen Vogelarten mit höherer artenschutzrechtlicher Relevanz 55 Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete/Flächen 12 Tabelle 2: Relevante Tier- und Pflanzenarten im Untersuchungsraum 16 Tabelle 3: Potenziell baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse 18 Tabelle 4: Potenziell anlagenbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse 18 Tabelle 5: Potenziell betriebsbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse 19 Tabelle 6: Zeiten und Wetterbedingungen bei den Fledermauserfassungen 20 Tabelle 7: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Baumhöhlenkontrollen 22 Tabelle 8: Zeiten und Wetterbedingungen der Haselmauserfassung 23 Tabelle 9: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienerfassung 25 Tabelle 10: Zeiten und Wetterbedingungen bei der Heuschreckenerfassung 25 Tabelle 11: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Brutvogelerfassungen 26 Tabelle 12: Beschreibung der Vermeidungsmaßnahme 1 27 Tabelle 13: Beschreibung der CEF-Maßnahme 1 28 Tabelle 14: Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 2 30 Tabelle 15: Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 3 32 Tabelle 16: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Fledermausarten 38 Tabelle 17: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Amphibienarten 48 Tabelle 18: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Heuschreckenarten 51 Tabelle 19: Im Untersuchungsgebiet nachgewiesene Vogelarten 52 Tabelle 20: Nachgewiesene Vogelarten mit höherer artenschutzfachlicher Bedeutung 54 Tabelle 21: Liste der Baumhöhlen und Nistkästen mit Ergebnissen der Kontrollen 68 4
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Zusammenfassung Nach den Ergebnissen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung zum Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ kommen im Wirkraum des Vorhabens mehrere artenschutzrecht- lich relevante Arten vor. Zu nennen sind hierbei insbesondere die Fledermäuse sowie die eu- ropäischen Vogelarten. Mit der Realisierung des Vorhabens sind Auswirkungen auf die nach- gewiesenen europarechtlich geschützten Arten verbunden. Zur Vermeidung von Verbotstatbeständen des § 44 (1) bezüglich der Artengruppe der Vögel müssen die Rodungsarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit erfolgen. Durch die mögliche An- wesenheit von Fledermäusen muss diese noch weiter eingeschränkt werden und darf erst ab November erfolgen. Die Maßnahme steht im Kontext der Vermeidung von Tötungen (§ 44 (1) 1 BNatSchG). Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf Fledermäuse wirksam zu verhindern, müssen im Nahbereich des Vorhabens 20 Fledermauskästen installiert werden (CEF 1). Zu- sätzlich soll durch die Entwicklung von Streuobstflächen mit blühenden und insektenreichen Saumstreifen der Verlust des potenziell essenziellen Nahrungshabitats ausgeglichen werden (CEF 3). Um mögliche Auswirkungen des Planungsvorhabens auf lokale Populationen von Höhlenbrü- tern wirksam zu verhindern, müssen 60 Nistkästen im nahen Umfeld des Vorhabens ange- bracht werden (CEF 2). Mit dem Aufhängen von 20 Fledermauskästen und der Verpflanzung von Obstbäumen innerhalb des Plangebiets wird dem möglichen Verlust von Fledermaus- quartieren entgegengewirkt (CEF 1 u. CEF 3). Zusätzlich soll durch die Entwicklung von Streu- obstflächen der Verlust des potenziell essenziellen Nahrungshabitats ausgeglichen werden (CEF 3). Die Maßnahmen sind aufgrund der Datenlage so angelegt, dass es zu einer deutli- chen Überkompensation des Eingriffs kommt. Weiteres artenschutzrechtliches Konfliktpotenzial ist durch das geplante Vorhaben nicht zu erwarten. Die Maßnahmen müssen über eine Festsetzung bzw. Eintragung im Bebauungsplan oder, sofern außerhalb des Geltungsbereichs liegend, in einem Öffentlich-rechtlichen Vertrag for- malrechtlich gesichert werden. Unter Berücksichtigung von Vorkehrungen zur Vermeidung sowie der dargestellten funktions- erhaltenden Maßnahmen ergeben sich für gemeinschaftlich geschützte Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und der europäischen Vogelarten durch die Realisierung des Vorhabens keine artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände. Es wird keine Ausnahme gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG benötigt. 5
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 1 Einleitung 1.1 Vorbemerkung Zum Erhalt der biologischen Vielfalt in Europa hat die Europäische Union die Fauna-Flora- Habitat-Richtlinie (FFH-RL) und die Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) verabschiedet. Das Ge- samtziel besteht für die FFH-Arten sowie für alle europäischen Vogelarten darin, einen güns- tigen Erhaltungszustand zu bewahren beziehungsweise die Bestände der Arten langfristig zu sichern. Um dieses Ziel zu erreichen, hat die EU über die beiden genannten Richtlinien zwei Schutzinstrumente eingeführt: Das Schutzgebietssystem NATURA 2000 sowie die strengen Bestimmungen zum Artenschutz. Die artenschutzrechtlichen Vorschriften betreffen dabei sowohl den physischen Schutz von Tieren und Pflanzen als auch den Schutz ihrer Lebensstätten. Sie gelten gemäß Art. 12 FFH- RL für alle FFH-Arten des Anhangs IV beziehungsweise gemäß Art. 5 VS-RL für alle europäi- schen Vogelarten. Mit der Novelle des BNatSchG vom Dezember 2007 hat der Gesetzgeber das deutsche Artenschutzrecht an die europäischen Vorgaben angepasst. Diese Änderungen sind auch im Grundsatz in der am 1.3.2010 in Kraft getretenen Novelle des BNatSchG beibehalten worden. Der § 44 BNatSchG definiert umfangreiche Verbote bezüglich der Beeinträchtigungen der Anhang-IV Arten und der europäischen Vogelarten einschließlich ihrer Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Sofern die Voraussetzungen vorliegen, kann nach § 45 BNatSchG eine Ausnahme von den Verboten beantragt werden. Die Artenschutzbelange müssen bei allen genehmigungspflichtigen Planungs- und Zulas- sungsverfahren entsprechend den europäischen Bestimmungen geprüft werden. In der vorliegenden speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtli- chen Verbotstatbestände nach § 44 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich ge- schützten Arten (alle europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt sowie die naturschutz- fachlichen Voraussetzungen für eine Ausnahme von den Verboten gem. § 45 Abs. 7 BNatSchG geprüft. 1.2 Anlass und Begründung des Vorhabens Die Gemeinde Weilen unter den Rinnen beabsichtigt mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Wettegärten“ auf einem nordöstlich des Zentrums gelegenen Gelände ein ca. 1,3 ha großes Wohnbaugebiet auszuweisen. Das geplante Wohnbaugebiet „Wettegärten“ wird im beschleu- nigten Verfahren nach § 13b BauGB i.V.m. § 13a BauGB in die Wege geleitet. Es schließt sich direkt an die im Zusammenhang bebauten Ortsteile an und soll in einer naturnahen Umgebung einen möglichst attraktiven Wohnraum bieten. Individuelle Baufreiheit, familiengerechte und ruhige Wohnlage im Grünen sowie Schaffung einer besonderen Atmosphäre im Gebiet stehen im Vordergrund der Planung. 6
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 2 Untersuchungsgebiet 2.1 Lage im Raum Das Plangebiet befindet sich nordöstlich des Ortskerns von Weilen u. d. R.. Die etwa 1,3 ha große Fläche ragt als unbebautes und strukturreiches Grünland in die Siedlungsfläche hinein. Im Osten, Süden und Westen grenzt sie an die bestehende Wohnbebauung, im Nordwesten an das Friedhofsgelände an. Durch den das Plangebiet in nordöstliche Richtung durchfließen- den Weilenbach wird der Vorhabensbereich in eine westliche und östliche Teilfläche geglie- dert. Die Erschließung des Plangebietes erfolgt im Nordwesten über die Stellestraße und im Südosten über die Plettenbergstraße. (Quelle: Auszug aus der digitalen Topographischen Karte TK 25 - unmaßstäblich) Abbildung 1: Räumliche Einordnung des Vorhabensgebietes Das Plangebiet befindet sich auf einer Höhe von etwa 700 m Ü. NN und fällt nach Norden hin ab (Gefälle ca. 3%). Es wird der naturräumlichen Einheit „Südwestliches Albvorland“ (Natur- raum-Nr. 100) zugeordnet, welche ein Bestandteil der Großlandschaft „Schwäbisches Keuper- Lias-Land“ (Großlandschaft-Nr. 10) ist. 7
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 2.2 Gebietsbeschreibung Bei dem Plangebiet handelt es sich um eine innerörtliche Freifläche, die überwiegend als Streuobstwiese genutzt wird. Die meist alten Obstbaumbestände (überwiegend Apfel und Birne) weisen zahlreiche Baumhöhlen auf. Da die Streuobstwiese eine Fläche von etwa 8.000 m² umfasst, handelt es sich um einen nach § 33a NatschG geschütztem Streuobstbe- stand. An weiteren Gehölzen finden sich kleinere Gebüschgruppen innerhalb des Plangebiets, die überwiegend aus Haselsträuchern bestehen. Die Streuobstwiesen unterliegen einer exten- siven Nutzung. Die westlich gelegene Teilfläche wird als Mähwiese genutzt und befindet sich in einem mäßig artenreichen und eher nährstoffreichen Zustand. Von Süden nach Norden verläuft der Weilenbach durch das Plangebiet. Das Gewässer verläuft meist gestreckt durch das Plangebiet und macht auf Höhe des Friedhofs, etwa 50 m nördlich des Plangebiets, eine Biegung nach Osten. Den Weilenbach begleitet im Siedlungsrandbereich ein lockerer Gehölz- bestand aus Weide, Birke, Fichte und einzelnen Obstgehölzen sowie eine nasse Hochstau- denflur. In nördliche Richtung verbreitert sich der Gehölzsaum zu einem breiten, nach § 33 BNatSchG unter Schutz gestellten Feldgehölz. Der Ufergehölzsaum des entlang der östlichen Plangebietsgrenze verlaufenden Grabens wird vorwiegend aus Baumweiden und randlichem Zwetschgenwuchs gebildet. Innerhalb des Plangebiets und auf den angrenzenden Wohngrundstücken befinden sich struk- turreiche Nutzgärten, die teilweise alte gepflegte Obstbaumbestände, einen Bienenstand und Holzlagerplätze aufweisen. 8
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Abbildung 2: Lageplan mit hinterlegtem Luftbild 9
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Foto 1: Norden des Plangebietes mit Gehölzsaum des Foto 2: Gewässerlauf des Weilenbachs inmitten des Weilenbachs im Hintergrund Plangebietes Foto 3: Westlich des Weilenbaches gelegene Teilfläche Foto 4: Obstbaumbestand im Bereich Stellestraße im Westen des Plangebietes Foto 5: Nordwestlich angrenzender Friedhof Foto 6: Alter Streuobstbestand im Zentrum des Plange- bietes 10
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Foto 7: Streuobstbestand mit südlich angrenzendem Sied- Foto 8: Kleinerer Entwässerungsgraben im Gebiet lungsrand Foto 9: Graben (Zufluss des Weilenbachs) entlang der Foto 10: Graben (Zufluss des Weilenbachs) im weiteren östlichen Plangebietsgrenze Verlauf mit Gehölzsaum Foto 11: Südlich des Plangebietes gelegener Gartenteich Foto 12: Voliere im Westen des Plangebietes Abbildung 3: Fotografische Darstellung des Plangebietes 11
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 2.3 Naturschutzrechtliche Ausweisungen Tabelle 1: Naturschutzrechtlich ausgewiesene Gebiete/Flächen Schutzgebietskategorie Ausweisung inkl. räumliche Zuordnung Biotope nach § 30 BNatSchG / Im nahen Umfeld des Bebauungsplangebiets befinden sich folgende ge- § 33 NatSchG BW schützte Biotope: - Offenlandbiotop „Weilenbach NO Weilen u.R.“ (Schutzgebiets-Nr. 178184178598), ca. 50 m nördlich - Waldbiotop „Sukzession bei Weilen u. d. Rinnen“ (Schutzgebiets-Nr. 278184177262), ca. 70 m nordöstlich - Offenlandbiotop „Feldgehölz ‚Breite‘ am Weilenbach NO Weilen u. d. R. (Schutzgebiets-Nr. 178184178599), ca. 170 m nordöstlich - Offenlandbiotop „Nasswiesen ‚Degetswiesen‘ östlich Weilen u. d. R. (Schutzgebiets-Nr. 178184178796), ca. 215 m östlich - Offenlandbiotop „Sickerquellen mit Hochstaudenflur Holzlager Weilen u. d. R.“ (Schutzgebiets-Nr. 178184178725), ca. 200 m östlich Streuobstwiese nach § 33a NatschG Innerhalb des Plangebiets befindet sich ein etwa 0,8 ha großer Streu-obst- BW bestand. Nördlich unmittelbar angrenzend an das Plangebiet verbleibt eine etwa 0,3 ha große Streuobstwiese zwischen der nördlichen Plangebietsgrenze und dem etwa 50 m davon entfernten Weilenbach. Natura 2000-Gebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet (FFH = Flora-Fauna-Habitat-Gebiet, - SPA-Gebiet „Südwestalb und Oberes Donautal“ (Schutzgebiets-Nr. SPA = Vogelschutzgebiet) 7820-441), ca. 200 m südöstlich - FFH-Gebiet „Prim-Albvorland“ (Schutzgebiets-Nr. 7818-341), ca. 350 m nordwestlich Naturschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung Naturparke - „Obere Donau“ (Schutzgebiets-Nr. 4), gesamte Plangebietsfläche Landschaftsschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung Waldschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung Überschwemmungsgebiete - HQ100-Gebiet innerhalb der Plangebietsfläche entlang des Weilen- bach Wasserschutzgebiete Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung Biotopverbundsplanung - Biotopverbund mittlerer Standorte, Kernfläche und Kernraum inner- halb des Planbereichs Wildtierkorridore nach Generalwild- - „Lemberg / Wilfingen (Hohe Schwabenalb) – Plettenberg / Dottern- wegeplan BW hausen (Hohe Schwabenalb)“ mit internationaler Bedeutung für tro- ckene und mittlere Anspruchstypen, randlich an der südöstlichen Plangebietsgrenze geringfügig eingreifend Naturdenkmale Keine Ausweisungen im Plangebiet und der Umgebung 12
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Legende: weiße Fläche = Bebauungsplangebiet, magentafarbene Flächen = Offenlandbiotopkartierung (§ 33 Bio- tope), dunkelgrüne Flächen = Waldbiotopkartierung (§ 33 Biotope), violett schraffierte Flächen = Vogelschutzgebiet, blau schraffierte Flächen = FFH-Gebiet, hellblaue Fläche = HQ100 Überschwemmungsgebiet, gelbe Fläche = FFH- Mähwiesen,(nicht dargestellt: Naturpark, Biotopverbund, Wildtierkorridor) Abbildung 4: Lage der Schutzgebiete (unmaßstäblich) 13
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 2.4 Abgrenzung des Untersuchungsgebietes Die Abgrenzung des Untersuchungsraums richtet sich nach den vom Vorhaben ausgehenden Wirkungen, die zu Beeinträchtigungen der im Gebiet vorkommenden Anhang-IV Arten sowie der europäischen Vogelarten führen können. Die zu untersuchende Fläche umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes so- wie die angrenzenden Kontaktlebensräume, wobei insbesondere der Raumanspruch der oben genannten Arten sowie der Lebensraumverbund bezüglich genutzter Teilhabitate Berücksich- tigung finden. Das Untersuchungsgebiet zum Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ umfasst demnach den etwa 1,3 ha großen Geltungsbereich, die angrenzende Wohnbebauung mit den struktur- reichen Gärten sowie die nördlich angrenzenden Gehölzstrukturen. 3 Vorhabensbeschreibung Der räumliche Geltungsbereich umfasst insgesamt eine Fläche von ca. 1,3 ha. Der Entwurf des Bebauungsplans sieht die Ausweisung eines allgemeinen Wohngebiets (WA) vor. Das geplante Vorhaben wird im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB i. V. m. §13a BauGB durchgeführt. Auf der als Streuobstwiese und Grünland genutzten Fläche sollen insgesamt 18 Bauplätze mit Grundstücksgrößen zwischen 351 und 597 m² für Wohnbebauung entstehen. Die Bebauung erfolgt mit Einzel- und Doppelhäusern. Durch den Weilenbach, der das Plangebiet von Süden nach Norden durchfließt, entsteht eine östliche Teilfläche mit 14 Bauplätzen und eine westliche Teilfläche mit 4 Bauplätzen. Die Grundflächenzahl wird mit 0,4, die Geschossflächenzahl mit 1,2 festgesetzt. Die maximale Anzahl Vollgeschosse wird mit II festgesetzt. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über die durch das östlich angrenzende Wohngebiet „Breite“ verlaufende „Plettenbergstraße“. An der westlichen Plangebietsgrenze, auf Höhe des Friedhofs, ist ein Anschluss an die „Stellestraße“ möglich. Für die durchgehende Erschließung des Plangebiets ist eine von Norden nach Süden verlaufende Stichstraße geplant. 14
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Abbildung 5: Auszug aus dem erneuerten Entwurf des Bebauungsplans (Stand Februar 2022) 15
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 4 Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums Aus der Vielzahl der nach § 44 BNatSchG geschützten Tier- und Pflanzenarten sind im Fol- genden jene Arten/Artengruppen und mögliche Auswirkungen infolge des Planungsvorhabens dargestellt, welche gemäß der Verbreitungskarten aus dem 4. nationalen Bericht gemäß FFH- Richtlinie (August 2019) sowie anhand der standörtlichen Gegebenheiten und der vorhande- nen Habitatstrukturen (Übersichtsbegehung am 25.03.2019) innerhalb des Planungsgebietes vorkommen können. Den Verbreitungskarten wurden im Zuge der 4. Berichtslegung das 10km-Gitter des weltweit verwendeten UTM-Koordinatensystems unterlegt. Zur Orientierung ist zusätzlich das bisher verwendete Messtischblatt angegeben, welches allerdings nicht mit dem UTM-Gitter überein- stimmt. Der Untersuchungsbereich befindet sich innerhalb des UTM-Gitters E423N277 bzw. dem Messtischblatt TK 7818 (Wehingen). Demnach konnten potenzielle Lebensraumstrukturen für folgende Artengruppen abgeleitet werden: Tabelle 2: Relevante Tier- und Pflanzenarten im Untersuchungsraum Arten / Artengruppe Beurteilung Untersuchung Europarechtlich streng geschützte Arten und europäische Vogelarten Moose, Farn- und Blütenpflanzen FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Das Plangebiet wird extensiv als Grünland ge- ja Dicke Trespe nutzt. Ein Vorkommen der genannten Arten nein kann ausgeschlossen werden. Frauenschuh weitergehende Moose (Anh. II) Betrachtung Grünes Koboldmoos Grünes Besenmoos sonstige Fledermäuse Alle Arten Die vorhandenen Gehölzstrukturen können als ja Quartierlebensraum, Jagdhabitat sowie als nein Leitlinienstrukturen genutzt werden. Bekanntes Vorkommen von: weitergehende Angrenzende Wohn- und Schuppengebäude Betrachtung stellen ebenfalls geeignete Quartiere dar. Sonstige Säugetiere FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Der Gehölzsaum entlang der Fließgewässer ist ja Haselmaus aufgrund der bestehenden Anbindung an den nein in ca. 600 m Entfernung in nördliche Richtung Biber gelegenen Waldbestand als Lebensraum für weitergehende sonstige die Haselmaus grundsätzlich geeignet. Betrachtung Reptilien FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Aufgrund des Vorhandenseins geeigneter Ha- ja Zauneidechse bitatstrukturen (Rand- und Saumstrukturen, nein sonnenexponierte Flächen) ist ein Vorkommen Schlingnatter geschützter Reptilien nicht auszuschließen. weitergehende Mauereidechse Betrachtung 16
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Arten / Artengruppe Beurteilung Untersuchung Weitere Arten: Das vorhandene Gewässer und die vernässten Blindschleiche, Ringelnatter Wiesenbereiche eignen sich als Lebensraum für die Ringelnatter. Amphibien FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Die aufgestauten Fließgewässerabschnitte ei- ja Kammmolch genen sich als Laichhabitat für Grasfrosch, nein Bergmolch und Feuersalamander. Gelbbauchunke weitergehende Kreuzkröte Betrachtung Laubfrosch sonstige Grasfrosch Bergmolch Feuersalamander Schmetterlinge FFH-Arten (Anh. IV in der Region) Innerhalb des Untersuchungsgebiets ist ein ja Thymian-Ameisen-Bläuling Vorkommen von Schmetterlingen sicherlich ge- nein (TAB) geben. Arten nach Anhang IV sind aufgrund des Fehlens geeigneter Vegetationsbestände weitergehende Dunkler Wiesenknopf-Ameisen- nicht zu erwarten. Betrachtung Bläuling (DWAB) Nachtkerzenschwärmer (NKS) Anhang II und sonstige Spanische Fahne (SF) Weitere Arten: Heuschrecken keine FFH-Arten Die Mähwiesen bieten der Wanstschrecke ja Wanstschrecke grundsätzlich geeigneten Lebensraum. nein weitergehende Weitere Arten: Betrachtung Vögel Alle wildlebenden Vogelarten Die vorhandenen Gehölzbestände mit zahlrei- ja Gilden / Besondere Arten chen Baumhöhlen eigenen sich für Zweig- und nein Höhlenbrüter. Gebäudebrüter weitergehende Es liegen Bruthinweise für Rotmilan und Turm- Betrachtung Gehölz-, Stauden- und Röhricht- falke in der Umgebung vor. Das Gebiet eignet brüter sich als Brutrevier und/ oder Jagdhabitat für Höhlenbrüter Eulenvögel, speziell für den Steinkauz. Wiesenbrüter Wassergebundene Vogelarten Vertreter anderer Artengruppen mit gemeinschaftlichem, europäischem Schutzstatus können sicher ausgeschlossen werden. 17
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 5 Wirkungen des Vorhabens Für die Realisierung des Bebauungsplans werden großräumig Streuobstwiesen beansprucht. Nachfolgend werden die Wirkfaktoren für die betroffenen Artengruppen aufgeführt, die sich aus dem geplanten Vorhaben ergeben und in der Regel Beeinträchtigungen und Störungen der europarechtlich geschützten Arten verursachen. Dabei ist zwischen bau-, anlage- und be- triebsbedingten Wirkungen zu unterscheiden Tabelle 3: Potenziell baubedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Betroffene Wirkfaktor Beschreibung der Auswirkungen Arten/Artengruppen Fledermäuse Flächeninanspruchnahme durch Haselmaus Baufelder, Baustraßen und Lager- Amphibien (temporärer) Verlust von Habitaten flächen sowie Bodenab- und Bo- Reptilien denauftrag Heuschrecken Vögel Fledermäuse Akustische und visuelle Störreize (temporärer) Funktionsverlust von Habitaten Haselmaus sowie Erschütterungen durch Per- sowie Trennwirkung durch Beunruhigung von Amphibien sonen und Baufahrzeuge Individuen, Flucht- und Meideverhalten Reptilien Vögel Amphibien Staub- und Schadstoffimmissionen (temporärer) Funktionsverlust von (Teil-)Habi- Reptilien durch Baumaschinen taten Vögel Tabelle 4: Potenziell anlagenbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Betroffene Wirkfaktor Beschreibung der Auswirkungen Arten/Artengruppen Fledermäuse Haselmaus Dauerhafter Verlust von Fortpflanzungs- Amphibien Flächeninanspruchnahme durch und/oder Ruhestätten sowie von Nahrungsha- Versiegelung, Bebauung Reptilien bitaten Heuschrecken Vögel Fledermäuse Veränderung der Raumstruktur Beeinträchtigungen von Lebensräumen, Barri- Haselmaus durch Bebauung, Silhouettenwir- erewirkung/Zerschneidung von Funktionsbe- Amphibien kung ziehungen und Trenneffekte Reptilien Vögel 18
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Tabelle 5: Potenziell betriebsbedingte Wirkfaktoren/Wirkprozesse Betroffene Wirkfaktor Beschreibung der Auswirkungen Arten/Artengruppen Haselmaus Akustische Störreize durch erhöhte Auslösen von Vertreibungseffekten und Flucht- Reptilien Betriebsamkeit und Straßenverkehr reaktionen Vögel Optische Störreize aufgrund von Fledermäuse Lichtemissionen und sonstiger opti- Haselmaus Scheuchwirkung scher Reize durch Fahrzeuge oder Reptilien Personen Vögel 6 Datenerhebung 6.1 Fledermauserfassung Der Untersuchungsbereich bei der Erfassung der Fledermäuse wird definiert durch das Vor- handensein verschiedener Strukturen und Habitate, die als Jagdgebiete, wichtige Leitstruktu- ren und Quartiere dienen könnten und möglicherweise genutzt werden. Ausschlaggebend für Untersuchungsumfang und -tiefe sind die in der Planung vorgesehenen Eingriffe und hier vor allem die Beseitigung möglicher Fortpflanzungs- und Ruhestätten. Leitlinienstrukturen und Transferrouten Transferrouten oder Leitlinien zeichnen sich durch linienhafte Strukturen in der offenen Land- schaft (in der Regel Gehölzstrukturen wie Hecken oder Gewässersäume) aus, die Fleder- mäuse als „Flugstraßen“ nutzen und in deren Schutz und Deckung die Fledermäuse von ihren Quartieren zu ihren Jagdhabitaten gelangen oder zwischen diesen wechseln. Die Gehölzbestände entlang der östlichen Plangebietsgrenze können als Leitlinien genutzt werden, die das Siedlungsgebiet mit dem nördlich gelegenen Offenland verbinden. In gleicher Weise können die den Weilenbach begleitenden Gehölze eine Funktion als Leitlinien erfüllen. Fortpflanzungs- und Ruhestätten Bei Fortpflanzungs- und Ruhestätten sind geeignete Sommerquartiere in Bäumen oder Bau- werken zu betrachten und dabei insbesondere deren Nutzung als Wochenstube zu untersu- chen. Darüber hinaus ist das Vorhandensein potenzieller Überwinterungsstrukturen abzuprü- fen und deren Nutzung zu klären. Innerhalb des Plangebiets befinden sich zahlreiche Höhlenbäume und Vogelnistkästen, die sich grundsätzlich als Fledermausquartiere eignen. Eine Quartiernutzung innerhalb der umlie- genden Wohnbebauung ist ebenfalls möglich. Jagdhabitat Jagende Fledermäuse können nahezu überall angetroffen werden, wo mit Insektenaufkom- men zu rechnen ist. Insbesondere bilden Gehölze und Gehölzrandstrukturen sowie Gewässer geeignete Jagdgebiete. Hinzu kommen Wiesen und Äcker, wo Fluginsekten im höheren Luft- raum von Arten wie Zwergfledermaus, Abendsegler, Breitflügel usw. bejagt werden. Nach der Ernte von Ackerflächen oder der Wiesenmahd sind in solchen Bereichen auch Große Maus- ohren auf der Jagd nach Laufkäfer zu erwarten. 19
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Innerhalb des Geltungsbereiches sind sowohl verschiedene Gehölzstrukturen als auch Grün- landflächen vorhanden, die als Jagdhabitat dienen können. Besonders attraktiv für jagende Fledermäuse sind die Streuobstwiese, die Gartenanlagen und die Gehölzstrukturen entlang der Fließgewässer. Methodik Die Fledermauskartierung im Bereich des Untersuchungsgebietes umfasste stationäre, voll- nächtige Erfassungen sowie Transektbegehungen in der Zeit von Ende Mai bis Mitte August 2019. An den vermuteten Aktivitätszentren und den besonders zu überprüfenden Flächenbe- reichen wurden vollnächtige Erfassungen von Fledermausrufen durchgeführt. Dazu wurden Mini-Batcorder der Fa. ecoObs an verschiedenen Standorten im Untersuchungsbereich instal- liert und für mehrere Nächte belassen. Die Standorte wurden so gewählt, um den Untersu- chungsbereich im Wesentlichen abdecken zu können (Abbildung 6). Während zweier zusätzlicher Transektbegehungen wurde besonders auf zielstrebig fliegende Fledermäuse geachtet, die feste Transferrouten nutzen oder bestimmte Bereiche intensiv be- jagen (Abbildung 6). Für die Begehungen wurden zur Rufaufzeichnung Batcorder der Fa. ecoObs eingesetzt. Um einen Höreindruck der überfliegenden und jagenden Fledermäuse im Gebiet zu erhalten, wur- den zusätzlich Ultraschalldetektoren vom Typ d240x von Pettersson Elektronik eingesetzt. Die Begehungen wurden in langsamer Geschwindigkeit durchgeführt. Bei Fledermauskontakten erfolgte eine kurze Verweildauer, um einen guten Eindruck der Aktivitäten zu bekommen. Die Auswertung der aufgezeichneten Rufe bzw. Sonogramme fand mit Hilfe der Auswertungs- software BC-Admin, BC-Analyze und Bat-Ident (Fa. ecoObs) statt. Tabelle 6: Zeiten und Wetterbedingungen bei den Fledermauserfassungen Datum * Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung Temp. (°C) ** Bewölkung, Niederschlag, Wind 28.05.2019 9–7 bedeckt, schwacher Wind 1. stationäre vollnächtige Erfassung mit 29.05.2019 2 Mini-Batcorder (Standort S1.1 und 6-3 bewölkt, mäßiger Wind S1.2) 30.05.2019 3 – 0,5 wolkenlos, schwacher Wind 1. Transektbegehung mit Batcorder und leicht bewölkt, windstill, gegen spä- 24.06.2019 22 – 18 d240x ter schwacher Wind 01.07.2019 19 - 17 bedeckt, schwacher Wind 2. stationäre vollnächtige Erfassung mit 02.07.2019 18 - 15 Regenschauer, mäßiger Wind 1 Mini-Batcorder (Standort S2.1) 03.07.2019 15 - 10 bewölkt, schwacher Wind 2. Transektbegehung mit Batcorder und 16.07.2019 18 – 13 klar, windstill d240x 07.08.2019 3. stationäre vollnächtige Erfassung mit 17 – 15 Regenschauer, windig 2 Mini-Batcorder (Standort S3.1 und heiter-bewölkt, Bodennebel schwa- 08.08.2019 S3.2) 14 - 12 cher Wind * Das Datum bezieht sich auf den Abend, die nächtliche stationäre Dauererfassung dauert bis in die Frühstunden des folgenden Tages. ** Die Temperaturwerte fallen im Laufe der Nacht in der Regel ab und sind daher abnehmend dargestellt. Bem.: Die Klimadaten der stationären Erfassung ergeben sich aus der Wetterdatenrecherche der nächstgelegenen Wetterstation. 20
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Legende: rot gestrichelte Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe und orange Linie = Transektrouten (in Abschnitten T+Nr.), gelbe Punkte = Batcorder-Standorte der automatischen Ruferfassung mit Nummerierung (S+Nr., vgl. Ta- belle 6) Abbildung 6: Transektstrecken und Batcorder-Standorte der Fledermauserfassung Im Rahmen der Relevanzuntersuchung mit Strukturkartierung wurden 12 „Höhlenbäume“ mit zum Teil mehreren Baumhöhlen (Spechthöhlen, Faulhöhlen, Stammanrisse) und 11 Vogel- nistkästen festgestellt, für die eine grundsätzliche Nutzung als Quartier für Fledermäuse vor- stellbar waren. Daher wurden von Anfang Juli bis Mitte September drei Höhlenkontrollen durchgeführt, bei der die geeigneten Baumhöhlen und Nistkästen auf eine Quartiernutzung überprüft wurden. Bei der ersten Kontrolle wurden von den potenziellen Quartierstrukturen bzw. Nistkästen jene ausgenommen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit (geringe Tiefe, feucht, ungeschützt, …) nicht als Fledermausquartier in Frage kommen. Die für Fledermäuse geeig- neten Baumhöhlen und Nistkästen (7 „Höhlenbäume“ und 7 Nistkästen) wurden im Folgenden insgesamt 3-mal mittels Taschenlampe, Spiegel und Endoskopkamera kontrolliert. Die ersten beiden Untersuchungen wurden im Zeitraum einer potenziellen Wochenstubennutzung durch- geführt, die letzte (dritte) Kontrolle erfolgte im Herbst zur Paarungszeit. 21
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Tabelle 7: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Baumhöhlenkontrollen Nr. Datum Temp. (°C) Bewölkung Niederschlag Wind 1 08.07.2019 ca. 13 - 15 bedeckt - schwach 2 18.07.2019 ca. 24 heiter - schwach 3 18.09.2019 ca. 13 wolkenlos - windstill - schwach Legende: rot gestrichelte Linie = Geltungsbereich, blauer Kreis = Höhlenbaum, orangefarbener Kreis = Nistkasten, rote Nr. = Quartiereignung, schwarze Nr. = keine Quartiereignung, A = Apfelbaum, B = Birnenbaum, Bi = Birke, W = Weide Abbildung 7: Baumhöhlen und Nistkästen im Plangebiet 6.2 Haselmauserfassung Der Nachweis erfolgt über die charakteristischen Schlaf- und Brutnester der Haselmaus. Diese unterscheiden sich von denen der Mäuse durch die runde, kugelige Form aus verwobenen, trockenen Gräsern (oder Blättern) mit einem kleinen (verschließbaren) Eingang. Zur Untersuchung eines möglichen Vorkommens von Haselmäusen im Untersuchungsgebiet wurden 24 „Haselmaus-Tubes“ (künstliche Niströhren mit einem Durchmesser von 6 x 6 cm und einer Länge von 25 cm) verwendet. Diese werden von den Tieren gerne angenommen, um darin ein Schlafnest anzulegen. Die Tubes wurden an geeignete Sträucher in den Gehölz- strukturen entlang der Plangebietsgrenze und entlang des Gewässers in 50 bis 150 cm Höhe 22
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP ausgebracht. Die Tubes wurden zwischen Mai und Dezember 2019 im Gelände belassen und 3 Mal auf Besatz kontrolliert. Tabelle 8: Zeiten und Wetterbedingungen der Haselmauserfassung Datum Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung Temp. (°C) * Bewölkung, Niederschlag, Wind * 26.05.2019 Anbringen der Haselmaus-Tubes ca. 16 bewölkt, mäßiger Wind 29.07.2019 1. Kontrolle Haselmaus-Tubes ca. 11 regnerisch, mäßiger Wind 22.10.2019 2. Kontrolle Haselmaus-Tubes ca. 14 bedeckt, kräftiger Wind 10.12.2019 3. Kontrolle + Abnahme Haselmaus-Tubes ca. -5 heiter, schwacher Wind * Die Klimadaten ergeben sich aus der Wetterdatenrecherche der nächstgelegenen Wetterstation (Meßstetten). Legende: rote gestrichelte Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Punkte = Standort der Haselmaus-Tubes Abbildung 8: Standort der ausgebrachten Haselmaus-Tubes 23
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 6.3 Reptilienerfassung Potenziell vorkommende Arten Entsprechend der Verbreitungskarten aus dem 4. nationalen Bericht gemäß FFH-Richtlinie (Dezember 2019) ist ein Vorkommen der nach § 44 BNatSchG gemeinschaftsrechtlich ge- schützten Zauneidechse und Schlingnatter in den TK-25-Quadranten 7818 (Wehingen) bzw. des UTM-Quadranten E422N278 und somit im Bereich des Untersuchungsgebietes möglich. Geeignete Suchräume im Untersuchungsgebiet Das Bebauungsplangebiet „Wettegärten“ bietet nur wenige Bereiche, in denen ein Vorkommen der Zauneidechse vorstellbar und daher zu überprüfen ist. Ein Vorkommen der Schlingnatter als störungsempfindliche Art ist dagegen sehr unwahrscheinlich. In der Relevanzuntersuchung am 26.02.2019 wurden potenziell geeignete Lebensräume für die Zauneidechse im Bereich der Rand- und Saumstrukturen entlang des Friedhofs an der nordwestlichen Plangebietsgrenze festgestellt. Der durch dichte Streuobstwiesen eingenom- mene Bereich des Untersuchungsgebietes ist dagegen als Lebensraum weniger geeignet. Legende: rote Linie = Grenze Bebauungsplan, gelbe Schraffur = potenzieller Reptilien-Lebensraum Abbildung 9: Lage der künstlichen Verstecke (KV) im Bereich des Untersuchungsgebietes Methodik Zur Erfassung der Zauneidechse wurde am 18.04.2019 mit den Begehungen begonnen. Hier- bei wurde versucht, die Tiere an den geeigneten Stellen durch langsames Abgehen und Sicht- beobachtung zu erfassen. Bei der Begehung wurde festgestellt, dass sich die zunächst geeig- net erscheinenden Randbereiche mit dem jahreszeitlich bedingten Aufwuchs der Vegetation stark verschattet hatten. Zudem wird die potenzielle Eignung des Gebietes infolge des 24
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP erhöhten Prädationsdruck durch zahlreiche Katzen vermindert. Da die Wahrscheinlichkeit ei- nes Vorkommens der Zauneidechse eher als gering eingeschätzt werden konnte, wurde auf weitere Begehungen verzichtet. Allerdings wurde bei sämtlichen Begehungen zu anderen Ar- tengruppen weiterhin auf ein Vorkommen von Reptilien geachtet. Tabelle 9: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Reptilienerfassung Nieder- Nr. Datum Erhebung/Erfassung Temp. (°C) Bewölkung Wind schlag 1 18.04.2019 1. Begehung der geeig- 17 – 14 wolkenlos trocken windstill neten Strukturen 6.4 Amphibienerfassung Zur Erfassung der Amphibien wurde in der ersten Begehung am 18.04.2019 das Vorhanden- sein von Laichgewässern überprüft. Im Westen des Plangebiets verläuft der Weilenbach von Süden nach Norden. Entlang der östlichen Gebietsgrenze verläuft ein kleiner Graben mit ge- ringer Wasserführung, welcher etwa 50 m nördlich des Plangebietes in den Weilenbach mün- det. Das angrenzende Grünland zeigt sich entlang des Gewässergrabens mitunter stark ver- nässt. Etwa 30 m südlich des Plangebiets befindet sich ein kleiner Gartenteich. Nach der ersten Begehung am 18.04.2019 wurde auf eine spezielle Untersuchung der Amphi- bienfauna verzichtet, da die vorhandenen Strukturen und die landwirtschaftliche Nutzung der Fläche ein Vorkommen von nach Anhang IV FFH-RL geschützten Amphibien nicht erwarten lassen. Der Weilenbach verläuft tief eingeschnitten und bietet keine seichten Stillwasserberei- che. Allerdings wurden alle (temporär) Wasser führenden Bereiche bei den Begehungen zu anderen Artengruppen im Hinblick auf Amphibien mitbetrachtet. Auch bei den nächtlichen Be- gehungen zur Erfassung von Fledermäusen konnten keine Hinweise auf Vorkommen durch Lautäußerungen wahrgenommen werden. 6.5 Heuschreckenerfassung Die Wiesenflächen innerhalb des Plangebiets eignen sich als Lebensraum für die Wanstschre- cke. (Polysacus dentacauda). Die Wanstschrecke ist in der Regel ab Ende Mai bis Anfang August als erwachsenes Tier anzutreffen. Die Gesangsaktivitäten sind vor allem im Juni und Juli hörbar. Eine Begehung der Wiesenflächen erfolgte am 24.06.2019. Tabelle 10: Zeiten und Wetterbedingungen bei der Heuschreckenerfassung Datum Begutachtung/ Erhebung/ Erfassung Temp. (°C) * Bewölkung, Niederschlag, Wind * 24.06.2019 Begehung der Wiesenflächen 28 wolkenlos und windstill 25
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 6.6 Vogelerfassung Die Erfassung der im Untersuchungsraum vorkommenden Vogelarten erfolgte in Anlehnung an die in den „Methodenstandards zur Erfassung der Brutvögel Deutschlands“ (Südbeck et al. 2005) beschriebenen Revierkartierung. Entsprechend den Vorgaben von Südbeck et al. 2005 wurden zur Erfassung der Vogelfauna die Lautäußerungen der Vögel und Sichtbeobachtungen herangezogen. Im Rahmen der Untersuchung wurden das Bebauungsplangebiet sowie die angrenzenden Lebensräume auf das Vorkommen von Vogelarten untersucht. Die Einstufung als Brutvogelart sowie die Quantifizierung ergaben sich aus der (z. T. mehrfachen) Beobach- tung von Revier anzeigendem Verhalten. Die Brutvogelkartierung im Bereich des Untersuchungsgebietes umfasste fünf Begehungen in der Zeit von Ende März bis Ende Juni 2019. Diese fanden stets in den frühen Morgenstunden statt. Zur Erfassung von Eulenarten, wurden zusätzlich drei Nachtbegehungen durchgeführt. Um die Erfassungswahrscheinlichkeit zu erhöhen, kamen Klangattrappen zum Einsatz. Tabelle 11: Wetterbedingungen zum Zeitpunkt der Brutvogelerfassungen Nr. Datum Temp. (°C) Bewölkung Niederschlag Wind 1 23.03.19 5 wolkenlos - nahezu windstill 2 18.04.19 7 wolkenlos - schwacher Wind 3 15.05.19 9 wolkenlos - schwacher Wind 4 27.05..19 8 bewölkt (60-80%) - nahezu windstill 5 09.06.19 10 bewölkt (60-80%) - schwacher Wind 6 28.02.19 (Nachtbegehung) 7 bewölkt (60-80%) - schwacher Wind 7 23.03.19 (Nachtbegehung) 8 wolkenlos - schwacher Wind 8 27.05.19 (Nachtbegehung) 14 bedeckt (90-100) schwacher Wind 26
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP 7 Maßnahmen Die Ermittlung der Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfolgt unter Berücksichtigung der nachstehenden Vorkehrungen. Die Maßnahmen müssen über eine Festsetzung bzw. Eintragung im Bebauungsplan oder, wenn außerhalb des Geltungsbereichs liegend, in einem Öffentlich-rechtlichen Vertrag formal- rechtlich gesichert werden. 7.1 Artenschutzmaßnahmen 7.1.1 Maßnahmen zur Vermeidung Folgende Vorkehrungen zur Vermeidung werden durchgeführt, um Gefährdungen von Tierar- ten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie und von Vogelarten zu vermeiden oder zu mindern. Fledermäuse/Vögel: Tabelle 12: Beschreibung der Vermeidungsmaßnahme 1 Gemeinde Weilen u. d. R. Maßnahmenbeschreibung Bebauungsplan „Wettegärten“ Maßnahmen-Nr.: V1 Erfüllung der Verbotstatbestände nach § 44 (1) 1 BNatSchG Individuenverluste von Fledermäusen und Vögeln infolge der Gehölzentnahme. Art der Maßnahme: Bauzeitenbeschränkung für die Baufeldfreimachung. Ziel / Begründung der Maßnahme: Um eine Tötung oder Schädigung von Fledermaus- und Vogelindividuen während der Bauphase zu vermei- den, soll die Baumfällung im Winterhalbjahr stattfinden. Zu dieser Zeit ist mit keiner Anwesenheit von Fle- dermäusen in den potenziell vorkommenden Zwischen-/Einzelquartieren zu rechnen. Der Zeitraum liegt wei- terhin außerhalb der Vogel-Brutzeit, sodass keine Schädigung von bebrüteten Nestern und Jungvögeln zu erwarten ist. Zeitraum: Anfang November - Ende Februar 7.1.2 Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 5 BNatSchG) Folgende Maßnahmen zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität (CEF- Maßnahmen) werden durchgeführt, um Gefährdungen lokaler Populationen zu vermeiden. Die Maßnahmen müssen zum Zeitpunkt des Eingriffs wirksam sein sowie im funktionalen Zusam- menhang mit der vom Eingriff betroffenen Lebensstätte stehen, um die ökologische Funktio- nalität der Fortpflanzungs- oder Ruhestätte der jeweiligen Art erhalten zu können. 27
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Fledermäuse Tabelle 13: Beschreibung der CEF-Maßnahme 1 Gemeinde Weilen u. d. R. Maßnahmenbeschreibung Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Maßnahmen-Nr.: CEF 1 Flurstück-Nr. : 303, 301, 204, 283, 235/5, 143, 643/1, Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R. 264, 266/2, 277, 273, 272 Flächengröße: - Gemarkung: Weilen u. d. R. Status: geplant bereits umgesetzt Art der Maßnahme: Schaffung von Quartierlebensräumen durch Installation von 20 Fledermauskästen Ziel / Begründung der Maßnahme: Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammenhang für die beanspruchten Fledermauslebensstätten Standort/Lage Legende: rote Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Linie = Anbringen von Fledermauskästen entlang der Gehölze 28
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Gemeinde Weilen u. d. R. Maßnahmenbeschreibung Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Maßnahmen-Nr.: CEF 1 Lageplan mit Standorten zum Anbringen von Fledermausquartieren 15 Fledermauskästen sind im Bereich des Ufergehölzes entlang des Weilenbaches innerhalb des Be- bauungsplangebietes (Gewässerrandstreifen) sowie im nahen Umfeld auf gemeindlichen Grundstücken aufzuhängen. Weitere 3 Kästen sind in den alten Eichen im Bereich des Feldkreuzes an der Stellestraße zu installieren. Zur Schaffung von Quartierlebensräumen für spaltenbewohnende Fledermausarten (männliche Tiere übertagen regelmäßig in Baumhöhlen) sind 2 Flachkästen an das angrenzende Fried- hofsgebäude anzubringen. Maßnahmenbeschreibung: Aufhängen von insgesamt 18 Fledermauskästen Zur kurzfristigen Schaffung von Quartierlebensräumen • Anbringen von 18 Fledermaushöhlen Typ Fledermaus-Rundkasten (Naturschutzbedarf Stro- bel oder Rundkästen anderer Anbieter). Die Fledermauskästen sind in ihrer Form Baum- höhlen nachempfunden. Die Rundkästen sollen in 4 bis 8 m Höhe im Süden des Stammes angebracht werden. Auf eine freie Einflugschneise ist zu achten. • Zudem ist ein Anbringen von 2 Fledermausbrettern bestehend aus zwei Quartierkammern an der Süd- und Ostseite des Friedhofsgebäudes vorgesehen. Die Spaltenweite sollte innen ca. 2,5 bis 1,5 cm betragen, wobei sich der Hohlraum nach oben verengt. (aus Fledermausquartiere an Gebäude, Sächsisches Landesamt für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie 2014, verändert) • Das Anbringen der Kästen ist von fachkundigen Personen durchzuführen. Pflege und Betreuung: • Die Fledermauskästen sind regelmäßig im Spätherbst zu reinigen, auf ihre Funktionalität hin zu überprüfen und ggf. zu ersetzen. Monitoring: Ein Monitoring ist nicht vorgesehen. 29
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Vögel - Höhlenbrüter: Tabelle 14: Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 2 Gemeinde Weilen u. d. R. Maßnahmenbeschreibung Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Maßnahmen-Nr.: CEF 2 Flurstück-Nr. : 303, 301, 204, 283, 235/5, 143, 643/1, Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R. 264, 266/2, 277, 273, 272 Flächengröße: - Gemarkung: Weilen u. d. R. Status: geplant bereits umgesetzt Art der Maßnahme Installation von 60 Vogelnistkästen an bestehende Bäume Ziel / Begründung der Maßnahme: Sicherung der ökologischen Funktion im räumlich-funktionalen Zusammenhang für die beanspruchten Lebensstätten von Höhlenbrütern durch Anbringen von Nistkästen. Langfristig werden durch das An- pflanzen von Obstbäumen neue Nistmöglichkeiten geschaffen (siehe CEF 3). Standort/Lage 30
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Legende: rote Linie = Bebauungsplangebiet, gelbe Linie = Anbringen von Vogelnistkästen entlang der Gehölze Lageplan mit Standorten zum Anbringen von Vogelnistkästen Maßnahmenbeschreibung: Aufhängen von insgesamt 60 Nistkästen für Höhlenbrüter • Zur kurzfristigen Schaffung von Quartierlebensräumen Anbringen von 20 Starennisthöhle (Typ Nisthöhle 3SV m, Fluglochweite 45 mm der Firma Schwegler Vogel- & Naturschutzpro- dukte GmbH oder spezieller Nistkasten für Stare der Firma Strobel) an die bestehenden Ge- hölze im nahen Umfeld zum Plangebiet . • Aufhängen von 35 Universalnistkästen im Bereich der bestehenden Baumstandorte im na- hen Umfeld zur Eingriffsfläche. Geeignet ist die Nisthöhle Typ 1B, Fluglochweite 32 mm sowie Typ Nisthöhle 2GR – Oval der Firma Schwegler Vogel- & Naturschutzprodukte GmbH oder der mardersichere Höhlenbrüterkasten der Firma Strobel, Fluglochweite 32 mm). • Aufhängen von 5 Steinkauzröhren im Bereich der bestehenden Baumstandorte im nahen Umfeld zur Eingriffsfläche. Geeignet ist die Steinkauzröhre Typ Nr.21 der Firma Schwegler (Länge 83 cm, Fluglochweite 65 mm, mit Marderschutz und Drainagegitter) oder die Stein- kauzröhre nach Schwarzenberg der Firma Strobel (Länge 70 cm, mit Marderschutz) • Zur Vermeidung einer Belegung der Fledermauskästen durch Höhlenbrüter sollten zu jedem aufgehängten Fledermauskasten mindestens ein Universalnistkaten angebracht werden. • Die Auswahl der Baumstandorte sowie das Anbringen der Kästen ist von fachkundigen Perso- nen durchzuführen. Biotopentwicklungs- und Pflegekonzept/ Unterhaltungspflege: Kontrolle der Nistkästen • Die Nistkästen sind regelmäßig im Spätherbst zu reinigen, auf ihre Funktionalität hin zu über- prüfen und ggf. zu ersetzen. Monitoring: Ein Monitoring ist nicht vorgesehen. 31
FRITZ & GROSSMANN / Gemeinde Weilen u. d. R – Bebauungsplan Wohngebiet “Wettegärten“ saP Tabelle 15: Maßnahmenbeschreibung der CEF-Maßnahme 3 Gemeinde Weilen u. d. R. Maßnahmenbeschreibung Bebauungsplan Wohngebiet „Wettegärten“ Maßnahmen-Nr.: CEF 3 Flurstück-Nr. : 735, 736, 739, 760, 1678/1 Eigentümer: Gemeinde Weilen u. d. R. Flächengröße: ca. 16.000 m² Gemarkung: Weilen u. d. R. Status: geplant bereits umgesetzt Art der Maßnahme Schaffung neuer Nahrungshabitate für Fledermäuse durch Entwicklung einer Streuobstwiese durch Neu- und Umpflanzung von Obstbäumen. Ziel / Begründung der Maßnahme: Ausgleich eines vermutlich essenziellen Jagdhabitats und Sicherung der Fortpflanzungs- und Ruhestät- ten für Fledermäuse im räumlichen Zusammenhang. Durch das Planvorhaben entfallen etwa 0,8 ha Streuobstfläche als Nahrungshabitat für Fledermäuse. Die Entwicklungsstadien reichen von kleinen Junggehölzen bis zu alten, vollentwickelten Hochstämmen. Um eine deutliche Erhöhung des Insektenvorkommens zu erzielen, sollte bei der Herstellung der Streu- obstwiesen auf die Entwicklung artenreicher blühender Saumvegetation geachtet werden. Auch die Schaffung blühender und fruchtender Strauchsäume ist geeignet die Insektenpopulation und damit die Nahrungsgrundlage der Fledermäuse zu sichern. Die Maßnahme dient zudem auch der Sicherung der Lebensstätten für weitere Höhlen bewohnende Arten im räumlichen Zusammenhang. Standort/Lage: Die Maßnahmenflächen befinden sich rund um Weilen unter den Rinnen. Maßnahmenfläche A befindet sich in ca. 560 m Entfernung am westlichen Ortsrand, Maßnahmenfläche B in ca. 580 m südöstlich des östlichen Ortsrandes. Legende: Rote Fläche = Plangebiet, orangefarbene Flächen = Maßnahmenflächen TK-Übersicht zu CEF 3 32
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