Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...

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Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
Planung der Aufgaben des
Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen
Brandschutz, den Katastrophenschutz
und die überörtliche Allgemeine Hilfe im
Land Hessen
(Bedarfs- und Entwicklungsplan Lahn-Dill)

Erstellt von:
Abteilung 22                                22.1-2.01.21
Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
INHALT                                                                    Seite
1.        Einleitung                                                      05

2.        Darstellung der rechtlichen Grundlagen                          05

3.        Beschreibung des Landkreises                                    11
3.1       Landkreis                                                       12
3.1.1     Einwohner                                                       12
3.1.2     Fläche                                                          13
3.1.3     Anzahl der Städte/ Gemeinden                                    13
3.1.4     Geographie                                                      13
3.1.5     Seismologie                                                     13
3.1.6     Hydrogeologie                                                   14
3.1.7     Meteorologie                                                    14
3.1.8     Infrastruktur                                                   15
3.1.8.1   Straßenverkehrsnetz                                             15
3.1.8.2   Schienenverkehrsnetz                                            15
3.1.8.3   Wasserstraßen                                                   15
3.1.8.4   Hafenanlagen                                                    16
3.1.8.5   Luftverkehr                                                     16
3.1.8.6   bedeutende Brücken- und Tunnelbauwerke                          16
3.1.8.7   Gewässer                                                        17
3.1.8.8   Energieversorgung                                               18
3.1.8.9   Ver- und Entsorgung                                             18
3.2       Statistik/ Einsatzstatistik                                     18
3.2.1     Einsätze                                                        19
3.2.1.1   Brandeinsätze                                                   19
3.2.1.2   Hilfeleistungseinsätze                                          20
3.2.1.3   Katastrophenschutzeinsätze (KatS-Fall)                          20
3.2.2     Vorbeugende Gefahrenabwehr                                      20
3.2.2.1   Brandschutztechnische Stellungnahmen, Mitwirkung und Beratung   20
3.2.2.2   Gefahrenverhütungsschauen                                       21
3.2.2.3   Brandschutzerziehung und –aufklärung                            21
3.2.3     Ausbildung                                                      21
3.2.4     Einsatzpläne (nach Gruppen und Anzahl gegliedert)               24
3.2.5     Übungen                                                         24
3.3       Städte und Gemeinden                                            25
3.3.1     Bedarfs- und Entwicklungspläne                                  25
3.3.2     Personelle Entwicklung                                          26
3.3.2.1   Einsatzabteilungen                                              26
3.3.2.2   Jugendfeuerwehren                                               26
3.3.2.3   Kindergruppen                                                   27
3.3.3     Feuerwehrfahrzeuge (Bestand)                                    27
3.3.4     Besondere Einsatzmittel                                         27
3.4       Werkfeuerwehren (anerkannt bzw. angeordnet)                     27

4         Überörtlicher Brandschutz/ überörtliche Allgemeine Hilfe        27
          des Landkreises
4.1       Ermittlung des Gefährdungspotenzials/ besondere Risiken         27
4.1.1     Gefährdungsstufen nach FwOVO der einzelnen Kommunen             28

                                                                                  2
Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
nach deren Bedarfs- und Entwicklungsplanung
4.1.2     Objekte besonderer Art und Nutzung nach GVSVO im Landkreis            32
4.1.3     Gefahren aufgrund von Naturereignissen                                33
4.1.4     Gefahren aufgrund von Technologie-Unfällen                            34
4.1.5     Gefahren aufgrund von menschlichen Fehlhandlungen                     34
4.1.6     sonstiges Gefährdungspotenzial bzw. besondere Risiken                 34
4.2       Schutzzielfestlegung (FwOVO)                                          36
4.3       SOLL                                                                  36
4.4       IST                                                                   37
4.4.1     Rüstwagen bzw. Fahrzeuge mit maschinellen Zugeinrichtungen            38
4.4.2     Gerätewagen-Atemschutz                                                39
4.4.3     Schlauchwagen/ Gerätewagen-Logistik                                   40
4.4.4     Einsatzleitwagen 2                                                    41
4.4.5     Strahlenschutzausrüstung bzw. Strahlenspürtruppfahrzeuge              42
4.4.6     Gefahrstoff-ABC-Zug                                                   43
4.4.7     Gefahrstoff-Dekontaminations-Zug                                      44
4.4.8     sonstige Einsatzmittel                                                46
4.5       SOLL/ IST- Vergleich                                                  49
4.6       Maßnahmen                                                             52

5.        Sonstige Aufgaben                                                     52
5.1       Pflichtaufgaben des Landkreises (SOLL)                                52
5.1.1     Brandschutzdienststelle                                               52
5.1.2     Einsatzleitung / Brandschutzaufsicht / Führungsstab /
          Gesamteinsatzleitung                                                  53
5.1.3     Zentrale Leitstelle                                                   53
5.1.4     Anlagen und Einrichtungen des überörtlichen Brandschutzes             54
5.1.4.1   Schlauchwerkstätten                                                   54
5.1.4.2   Atemschutzwerkstätten                                                 54
5.1.4.3   Atemschutzübungsstrecken                                              54
5.1.4.4   Pumpenprüfstände                                                      54
5.1.4.5   Zentralwerkstätten                                                    55
5.1.4.6   Kleiderkammern                                                        55
5.1.4.7   Gebäude                                                               55
5.1.5     Alarm- und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher               56
          Hilfeleistung innerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes
5.1.5.1   Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen     56
5.1.5.2   Sonderobjekte (z.B. für Krankenhäuser)                                56
5.1.5.3   für besondere Ereignisse (z.B. Hochwasser, Starkniederschläge usw.)   56
5.1.5.4   Katastrophenschutzplan                                                56
5.1.6     Aus- und Fortbildung/Ausbildungseinrichtungen/ Übungsgelände          56
5.17      Brandschutzerziehung/ Brandschutzaufklärung                           58
5.18      Förderung der Kreisfeuerwehrverbände                                  59
5.19      Psychosoziale Notfallversorgung / Krisenintervention                  59
5.2       IST                                                                   60
5.3       Vergleich der Strukturen (SOLL/ IST)                                  60
5.4       Maßnahmen                                                             61

6.        Vorhaltungen des Katastrophenschutzes im Landkreis                    62
6.1       SOLL                                                                  62
6.1.1     KatS-Stab                                                             62
                                                                                     3
Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
6.1.2    Verwaltungsstab                          62
6.1.3    IuK-Zentrale                             62
6.1.4    FüGrTEL                                  62
6.1.5    IuK-Gruppe                               62
6.1.6    Brandschutz                              62
6.1.7    Gefahrstoffabwehr                        62
6.1.8    GABC-Messzentrale                        63
6.1.9    Sanitätswesen                            63
6.1.10   Betreuungsdienst                         63
6.1.11   Betreuungsstelle                         63
6.1.12   Wasserrettung                            63
6.1.13   Bergung und Instandsetzung               63
6.1.14   Technische Hilfeleistungseinheit         63
6.1.15   Sonstige Einsatzmittel                   63
6.2      IST                                      64
6.2.1    KatS-Stab                                64
6.2.2    Verwaltungsstab                          64
6.2.3    IuK-Zentrale                             64
6.2.4    FüGrTEL                                  65
6.2.5    IuK-Gruppe                               65
6.2.6    Brandschutz                              65
6.2.7    Gefahrstoffabwehr                        67
6.2.8    GABC-Messzentrale                        67
6.2.9    Sanitätswesen                            67
6.2.10   Betreuungsdienst                         68
6.2.11   Betreuungsstelle                         69
6.2.12   Wasserrettung                            69
6.2.13   Bergung und Instandsetzung               69
6.2.14   Technische Hilfeleistungseinheit         69
6.2.15   Sonstige Einsatzmittel                   69
6.2.16   Warnung der Bevölkerung                  69
6.3      SOLL/ IST- Vergleich                     70
6.4      Maßnahmen                                70

7        Investitionsplanungen                    71

8        Berichtswesen                            71

9        Fortschreibung                           72
9.1      Regelmäßige Fortschreibung               72
9.2      Wesentliche Änderungen                   72

10       Inkrafttreten                            72
        Beschluss des Kreistages

11       Anlagen                                  73

        Abkürzungsverzeichnis
        Zitierte Regelwerke
             - Feuerwehrorganisationsverordnung

                                                       4
Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
1.   Einleitung

     Im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben hat der Lahn-Dill-Kreis eine Planung für den
     überörtlichen Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den örtlichen Teil des Katastro-
     phenschutzes aufzustellen. Durch eine Analyse der Struktur- und Risikodaten sowie
     des Einsatzpotentiales, wurden die Aufgaben des Kreises ermittelt und dargestellt.
     Gleichzeitig erfolgt in einem Soll-Ist-Vergleich die Herausarbeitung von Zielen und
     Maßnahmen.

     Die hier erfolgte Planung orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben und soll die
     Aufgabenerfüllung des Lahn-Dill-Kreises darstellen. Alle Maßnahmen orientieren
     sich an dem Ziel, unsere Bevölkerung, Tiere und Sachgüter sowie die natürlichen
     Lebensgrundlagen vor Gefahren oder gefahrbringenden Ereignissen zu schützen.

2.   Darstellung der rechtlichen Grundlagen

    Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Ka-
     tastrophenschutz (HBKG) vom 14. Januar 2014.

     § 4 - Aufgaben der Landkreise
     (1) Die Landkreise haben zur Erfüllung ihrer Aufgaben im Brandschutz, in der All-
     gemeinen Hilfe und im Katastrophenschutz
     1. die Gemeinden bei der Durchführung der ihnen obliegenden Aufgaben des
     Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe zu beraten und zu unterstützen,
     2. für Einrichtungen und Anlagen des überörtlichen Brandschutzes und der Allge-
     meinen Hilfe im Kreisgebiet zur Unterstützung der örtlichen Feuerwehren eine
     überörtliche Planung zu erarbeiten und fortzuschreiben sowie die bei der Durchfüh-
     rung der Maßnahmen gegenüber den örtlichen Bedürfnissen anfallenden Mehrkos-
     ten einschließlich der Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Personalkosten zu
     tragen,
     3. die Brandschutzerziehung und Brandschutzaufklärung zu planen und zu fördern,
     4. Alarmpläne und Einsatzpläne für die Gewährung nachbarlicher Hilfeleistung in-
     nerhalb und über die Grenzen des Kreisgebietes hinaus aufzustellen und mit den
     benachbarten Landkreisen oder kreisfreien Städten abzustimmen,
     5. gemeinsame Übungen, Ausbildungs- und Fortbildungsveranstaltungen der Feu-
     erwehren im Landkreis oder im Einvernehmen mit benachbarten Landkreisen oder
     kreisfreien Städten zu planen und durchzuführen,
     6. eine ständig erreichbare und betriebsbereite gemeinsame Leitstelle (Zentrale Leit-
     stelle) für den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe, den Katastrophenschutz und den
     Rettungsdienst einschließlich einer Brandmeldeempfangszentrale zur Aufschaltung
     von Brandmeldeanlagen einzurichten und zu betreiben; zur Warnung der Bevölke-
     rung im Katastrophenfall können sie sich der Warnmöglichkeiten nach § 34 a be-
     dienen.
     (2) Die Aufgaben des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen Allgemeinen
     Hilfe und des Katastrophenschutzes sollen organisatorisch zusammengefasst wer-
     den.

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Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
§ 13 - Kreisbrandinspektoren, Kreisbrandmeister
(1) Zur Durchführung der dem Landkreis nach diesem Gesetz obliegenden Aufga-
ben ernennt der Kreisausschuss nach Anhörung der Vertreterinnen oder der Vertre-
ter der Freiwilligen Feuerwehren eine Kreisbrandinspektorin oder einen Kreisbrand-
inspektor. Das Amt soll hauptamtlich wahrgenommen werden. Zur Vertretung ist
eine Kreisbrandmeisterin oder ein Kreisbrandmeister vom Kreisausschuss auf Vor-
schlag der Kreisbrandinspektorin oder des Kreisbrandinspektors zu bestellen.
(2) Zur Unterstützung der Kreisbrandinspektorin oder des Kreisbrandinspektors
kann der Kreisausschuss auf Vorschlag der Kreisbrandinspektorin oder des Kreis-
brandinspektors den örtlichen Gegebenheiten entsprechend Kreisbrandmeisterin-
nen und Kreisbrandmeister ernennen, die ehrenamtlich tätig sind und in ein Ehren-
beamtenverhältnis berufen werden sollen. Die Kreisbrandinspektorin oder der
Kreisbrandinspektor ist Vorgesetzte oder Vorgesetzter der Kreisbrandmeisterinnen
und der Kreisbrandmeister. Kreisbrandinspektorin oder Kreisbrandinspektor und
Kreisbrandmeisterin oder Kreisbrandmeister müssen die erforderlichen Fachkennt-
nisse besitzen.
(3) Die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor darf nicht gleichzeitig
Gemeindebrandinspektorin oder Gemeindebrandinspektor sein.
(4) Werden die Aufgaben nach Abs. 1 und 2 im Ehrenbeamtenverhältnis wahrge-
nommen, haben die Amtsinhaber Anspruch auf Dienstaufwandsentschädigung und
Vergütung der Reisekosten.
(5) Der Kreisausschuss kann die Kreisbrandinspektorin oder den Kreisbrandinspektor
und die Kreisbrandmeisterinnen und die Kreisbrandmeister, soweit sie in ein Ehren-
beamtenverhältnis berufen sind, aus wichtigem Grund entlassen. Sie sind nach Voll-
endung des 60. Lebensjahres zu entlassen. Wenn es im dienstlichen Interesse liegt,
kann der Eintritt in den Ruhestand auf Antrag der Kreisbrandinspektorin oder des
Kreisbrandinspektors sowie der Kreisbrandmeisterinnen und der Kreisbrandmeister
über das vollendete 60. Lebensjahr hinaus um eine bestimmte Frist, jedoch nicht
länger als bis zum vollendeten 65. Lebensjahr hinausgeschoben werden. § 10 Abs.
2 Satz 4 gilt entsprechend. Die Entscheidung trifft die jeweilige Dienstbehörde. Wird
das Amt der Kreisbrandinspektorin oder des Kreisbrandinspektors als Beamtin oder
Beamter des Einsatzdienstes der Berufsfeuerwehr im Sinne des § 197 Abs. 1 Satz 1
des Hessischen Beamtengesetzes ausgeführt, erfolgt der Eintritt in den Ruhestand
nach dieser Vorschrift.

§ 15 - Gefahrenverhütungsschau
(1) Zum Zwecke der vorbeugenden Abwehr von Gefahren durch Brände, Explosio-
nen oder andere Gefahr bringende Ereignisse (vorbeugender Brandschutz) findet in
regelmäßigen Zeitabständen eine Gefahrenverhütungsschau statt.
(2) Gefahrenverhütungsschau ist die Überprüfung von baulichen Anlagen nach § 2
Abs. 1 der Hessischen Bauordnung vom in der Fassung vom 15.Januar 2011 (GVBl. I
S. 46, 180), zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. November 2012 (GVBl. I S.
444), die aufgrund ihrer Art, ihrer Nutzung, ihrer Lage oder ihres Zustandes im
Schadensfall eine Gefährdung für eine größere Anzahl von Personen oder eine er-
hebliche Gefährdung für die natürlichen Lebensgrundlagen, für Sachwerte, für
wertvolles Kulturgut oder eine erhebliche Störung der öffentlichen Sicherheit her-
vorrufen können.
(3) Eigentümerinnen und Eigentümer, Besitzerinnen und Besitzer und sonstige Nut-
zungsberechtigte von baulichen Anlagen nach Abs. 2 sind verpflichtet, die Gefah-
renverhütungsschau zu dulden, den hiermit beauftragten Personen den Zutritt zu
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Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
allen Räumen sowie die Prüfung aller Einrichtungen und Anlagen zu gestatten, die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die bei der Gefahrenverhütungsschau
festgestellten Mängel innerhalb der ihnen gesetzten Frist zu beheben.
(4) In öffentlichen baulichen Anlagen nach Abs. 2 des Bundes oder des Landes fin-
det die Gefahrenverhütungsschau im Benehmen mit deren Behörden statt.
(5) Abs. 1 und 2 finden auf Betriebe, die der Aufsicht der Bergbehörde oder der
Überwachung nach dem Arzneimittelgesetz in der Fassung vom 12. Dezember
2005 (BGBl. I S. 3395), zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Oktober 2013 (BGBl.
I S. 3813), unterstehen, keine Anwendung.
(6) Die Feuerstättenschau nach § 14 Abs. 1 Nr. 2 des Schornsteinfeger-Hand-
werksgesetzes vom 26. November 2008 (BGBl. I S. 2242), zuletzt geändert durch
Gesetz vom 5. Dezember 2012 (BGBl. I S. 2467), bleibt hiervon unberührt.
(7) Für die Durchführung der Gefahrenverhütungsschau werden Gebühren nach
örtlichen Gebührenordnungen erhoben.

§ 16 - Zuständigkeit
(1) Die Gefahrenverhütungsschau wird den Brandschutzdienststellen der Landkreise
sowie den kreisfreien Städten und den kreisangehörigen Gemeinden, die ein eige-
nes Bauaufsichtsamt haben, als Aufgabe zur Erfüllung nach Weisung übertragen.

§ 20 - Gesamteinsatzleitung
(1) Die Gesamteinsatzleitung obliegt
1. dem Gemeindevorstand,
2. dem Kreisausschuss, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden
betroffen sind.
(2) Die Aufsichtsbehörde kann im Einzelfall zur wirksamen Wahrnehmung der Ab-
wehrmaßnahmen die Gesamteinsatzleitung bestimmen oder sie übernehmen.

§ 25 - Katastrophenschutzbehörden
(1) Katastrophenschutzbehörden sind
1. die Landrätin oder der Landrat in den Landkreisen und die Oberbürgermeisterin
oder der Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten (untere Katastrophenschutz-
behörde),
2. das Regierungspräsidium (obere Katastrophenschutzbehörde),
3. das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium (oberste Katastrophen-
schutzbehörde).
(2) Ist eine kreisangehörige Gemeinde während einer Katastrophe ohne Verbindung
mit der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, so nimmt während dieser Zeit die
Bürgermeisterin oder der Bürgermeister die Aufgaben der Katastrophenschutzbe-
hörde wahr.
(3) Die Landrätin oder der Landrat in den Landkreisen, die Oberbürgermeisterin o-
der der Oberbürgermeister in den kreisfreien Städten und die Bürgermeisterin oder
der Bürgermeister in den kreisangehörigen Gemeinden nach Abs. 2 nimmt die Auf-
gabe des Katastrophenschutzes als Auftragsangelegenheit wahr.
(4) Das für Katastrophenschutz zuständige Ministerium kann im Einzelfall bestim-
men, dass mehrere kreisfreie Städte und Landkreise die Aufgaben des Katastro-
phenschutzes gemeinsam wahrnehmen; es kann eine der beteiligten unteren Kata-
strophenschutzbehörden zur gemeinsamen Katastrophenschutzbehörde bestellen.
Die entstehenden Kosten für die gemeinsam wahrzunehmenden Aufgaben werden
von den beteiligten kreisfreien Städten und Landkreisen im Verhältnis ihrer Einwoh-

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Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
nerzahlen getragen. Die beteiligten kreisfreien Städte und Landkreise sind vorher zu
hören.

§ 26 - Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes
(1) Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes bestehen für:
1. Führung,
2. Information und Kommunikation,
3. Brandschutz,
4. Gefahrstoff-ABC,
5. Sanitätswesen,
6. Betreuung,
7. Wasserrettung,
8. Bergung und Instandsetzung.
(2) Die untere Katastrophenschutzbehörde kann mit Zustimmung der obersten Ka-
tastrophenschutzbehörde Einheiten und Einrichtungen (Regieeinheiten) bilden,
wenn hierfür ein Bedarf besteht und Feuerwehren oder Hilfsorganisationen zur Auf-
stellung und Unterhaltung der zur Erfüllung der für die Aufgaben erforderlichen
Einheiten nicht bereit oder in der Lage sind. Die Regieeinheiten gehören zu den öf-
fentlichen Einheiten und Einrichtungen im Sinne dieses Gesetzes.
(3) Die untere Katastrophenschutzbehörde kann mit Zustimmung der oberen Kata-
strophenschutzbehörde zusätzliche Einheiten und Einrichtungen auf eigene Kosten
bilden, wenn sie dies für geboten hält. Die personelle und sächliche Ausstattung
sollen der des Landes entsprechen.

§ 29 - Vorbereitende Maßnahmen
(1) Die untere Katastrophenschutzbehörde trifft die notwendigen vorbereitenden
Maßnahmen, um eine wirksame Katastrophenabwehr zu gewährleisten. Zu diesen
Maßnahmen zählen insbesondere
1. Errichtung einer Katastrophenschutzleitung mit einem Katastrophenschutzstab
und einem Verwaltungsstab, einer Informations- und Kommunikationszentrale so-
wie einer Gefahrstoff-ABC-Messzentrale,
2. Aufstellung von Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes mit den
erforderlichen baulichen Anlagen und der erforderlichen Ausrüstung,
3. Ausbildung und Fortbildung der Angehörigen des Katastrophenschutzes ein-
schließlich des Stabspersonals,
4. Aufstellung und Fortschreibung von Katastrophenschutzplänen,
5. Katastrophenschutzübungen.
(2) Abs. 1 gilt sinngemäß für die obere und die oberste Katastrophenschutzbehör-
de.

§ 31 - Katastrophenschutzpläne
(1) Die Katastrophenschutzpläne müssen insbesondere die erforderlichen Angaben
über die in einem Katastrophenfall verfügbaren Hilfskräfte, deren Alarmierung und
Hilfsmittel enthalten. Sie sind mit den benachbarten Katastrophenschutzbehörden
abzustimmen.
(2) Für besondere Gefahrenobjekte und Gefahrenlagen in den Aufgabenbereichen
der in § 26 Abs. 1 Nr. 1 bis 5 genannten Einheiten und Einrichtungen des Katastro-
phenschutzes sind Sonderschutzpläne auszuarbeiten.

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Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
§ 32 - Katastrophenschutzübungen
Durch Katastrophenschutzübungen sollen die Katastrophenschutzpläne sowie das
Zusammenwirken der im Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrich-
tungen erprobt sowie die Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte überprüft werden. Zu
den Übungen können auch Angehörige der Gesundheitsberufe nach § 37, Kran-
kenhäuser nach § 2 des Hessischen Krankenhausgesetzes 2011 vom 21. Dezember
2010 (GVBl. I S. 587), geändert durch Gesetz vom 15. September 2011 (GVBl. I S.
425), sowie Betreiberinnen und Betreiber von Anlagen nach § 47 herangezogen
werden.

§ 48 - Externe Notfallpläne für schwere Unfälle mit gefährlichen Stoffen
(1) Für Betriebsbereiche im Sinne der Störfall-Verordnung in der Fassung vom 8.
Juni 2005 (BGBl. I S. 1599), zuletzt geändert durch Verordnung vom 14. August
2013 (BGBl. I S. 3230), für die ein Sicherheitsbericht im Sinne der Richtlinie
2012/18/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 zur Be-
herrschung der Gefahren schwerer Unfälle mit gefährlichen Stoffen, zur Änderung
und anschließenden Aufhebung der Richtlinie 96/82/EG des Rates (ABl. EU Nr. L
197, S. 1), zu erstellen ist, hat die untere Katastrophenschutzbehörde einen exter-
nen Notfallplan zu erstellen, um
1. Schadensfälle einzudämmen und unter Kontrolle zu bringen, sodass die Folgen
möglichst gering gehalten und Schäden für Menschen, Tiere, natürliche Lebens-
grundlagen und Sachen begrenzt werden können,
2. Maßnahmen zum Schutz von Menschen, Tieren, natürlichen Lebensgrundlagen
und Sachen vor den Folgen schwerer Unfälle einzuleiten,
3. notwendige Informationen an die Öffentlichkeit sowie betroffene Behörden oder
Dienststellen in dem betreffenden Gebiet weiterzugeben,
4. Aufräumarbeiten und Maßnahmen zur Wiederherstellung der natürlichen Le-
bensgrundlagen nach einem schweren Unfall einzuleiten.
(2) …

§ 54 - Leitstellen
(1) Die Wahrnehmung der Aufgaben der Zentralen Leitstelle (§ 4 Abs. 1 Nr. 6) be-
stimmt sich nach § 5 des Hessischen Rettungsdienstgesetzes und den hierzu ergan-
genen Rechtsverordnungen. Bei Einsätzen der Feuerwehr oder des Katastrophen-
schutzes hat die Zentrale Leitstelle eine unterstützende Funktion für die technische
Einsatzleitung nach § 43 Abs. 1 Satz 2 und die Katastrophenschutzbehörde nach §
43 Abs. 5 Satz 2. Sie ist an die Entscheidungen der technischen Einsatzleitung oder
der Katastrophenschutzbehörde gebunden.
(2) Die Zentrale Leitstelle nimmt für den Katastrophenschutz die Aufgaben der In-
formations- und Kommunikationszentrale wahr. § 60 Abs. 1 Satz 1 in Verbindung
mit § 2 Abs. 1 bleibt unberührt.

§ 58 - Aufsichtsbefugnisse im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
(1) Der Kreisausschuss zieht bei Ausübung seiner Aufsichtsfunktion in brandschutz-
technischen Angelegenheiten die Kreisbrandinspektorin oder den Kreisbrandinspek-
tor heran.
(2) Für die Aufsicht über die Gemeinden und Landkreise in Angelegenheiten des
Brandschutzes und der Allgemeinen Hilfe gelten die Bestimmungen des Siebenten
Teils der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7.
März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Mai 2013
                                                                                   9
Planung der Aufgaben des Lahn-Dill-Kreises für den überörtlichen Brandschutz, den Katastrophenschutz und die überörtliche Allgemeine Hilfe im Land ...
(GVBl. S. 218), in der jeweils geltenden Fassung, und des § 54 der Hessischen Land-
    kreisordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. März 2005 (GVBl. I S.
    183), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember 2011 (GVBl. I S. 786), in
    der jeweils geltenden Fassung, entsprechend.
    (3) Die Aufsichtsbehörden sind berechtigt, jederzeit Leistungsstand und Einsatzbe-
    reitschaft der öffentlichen Feuerwehren zu überprüfen.

    § 59 - Aufsichtsbefugnisse im Katastrophenschutz

    (1) Die untere Katastrophenschutzbehörde beaufsichtigt die im Katastrophenschutz
    mitwirkenden privaten Einheiten und Einrichtungen und überwacht dabei insbeson-
    dere deren Aufstellung, Ausbildung und Ausstattung. Bei der Aufsicht sind die Trä-
    ger der privaten Einheiten und Einrichtungen zu beteiligen.
    (2) Bei Übungen, Lehrgängen und sonstigen Ausbildungsveranstaltungen, die eine
    Katastrophenschutzbehörde angeordnet oder genehmigt hat, unterstehen die beim
    Katastrophenschutz mitwirkenden Einheiten und Einrichtungen den Weisungen der
    anordnenden Katastrophenschutzbehörde. Hinsichtlich der Wartung und Pflege ih-
    rer mit öffentlichen Mitteln erworbenen oder unterhaltenen Ausstattung unterste-
    hen die beim Katastrophenschutz mitwirkenden privaten Einheiten und Einrichtun-
    gen den Weisungen der unteren Katastrophenschutzbehörde.
    (3) Die Aufsichtsbehörden sind berechtigt, jederzeit Leistungsstand und Einsatzbe-
    reitschaft der Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes zu überprü-
    fen.
    (4) Die Aufsichtsbehörden können den unteren Katastrophenschutzbehörden Wei-
    sungen im Einzelfall erteilen. Im Übrigen gelten für die Aufsicht im Katastrophen-
    schutz die Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung.

   Feuerwehrorganisationsverordnung vom 17. Dezember 2013

    § 5 - Feuerwehren mit überörtlichen Aufgaben
    (1)…
    (2) Im Rahmen der Vorkehrungen für den überörtlichen Brandschutz und die
    überörtliche Allgemeine Hilfe haben die Landkreise Bedarfs- und Entwicklungspläne
    im Sinne des § 4 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Gesetzes über den Brandschutz, die
    Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz zu erarbeiten, in denen die Standorte
    und die Ausstattung von Einrichtungen und Anlagen zur Unterstützung der örtli-
    chen Feuerwehren festgelegt werden. Die Pläne werden den Städten und Gemein-
    den mitgeteilt.

    § 8 - Brandschutzdienststellen im vorbeugenden Brandschutz
    Zuständige Brandschutzdienststellen im vorbeugenden Brandschutz sind:
    1. in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr deren Leiterin oder Leiter,
    2. in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr, soweit sie ein eigenes Bauaufsichtsamt
    haben, die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor oder die Leiterin
    oder der Leiter der Feuerwehr,
    3. in den Landkreisen die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor.

   Verordnung über die Organisation und Durchführung der Gefahrenverhü-
    tungsschau (GVSVO) vom 28. Januar 2011

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§ 2 - Zuständigkeit
     (1) Zuständig für die Gefahrenverhütungsschau sind
     1. in Gemeinden mit Berufsfeuerwehr deren Leiterin oder Leiter,
     2. in Gemeinden ohne Berufsfeuerwehr, soweit sie ein eigenes Bauaufsichtsamt
     haben, die Stadtbrandinspektorin oder der Stadtbrandinspektor oder die Leiterin
     oder der Leiter der Feuerwehr,
     3. im Übrigen die Kreisbrandinspektorin oder der Kreisbrandinspektor.
     (2) Den nach Abs. 1 zuständigen Stellen wird für die Aufgabe der Gefahrenverhü-
     tungsschau Personal zugeordnet, das über eine hierfür erforderliche Qualifikation
     verfügt.

    Hessisches Rettungsdienstgesetz (HRDG)
    Hessisches Gesetz über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (HSOG)
    Störfallverordnung vom 15. März 2017
    Hessische Gemeinde- und Landkreisordnung (HGO, HKO)
    Katastrophenschutzkonzept des Landes Hessen
    Zivilschutzgesetz
    Hessische Bauordnung inkl. Handlungsempfehlungen und Sonderbauvor-
     schriften

3.   Beschreibung des Landkreises

     Beim Lahn-Dill-Kreis handelt es sich um einen industriell geprägten Kreis, der aber
     auch durch seine landschaftliche Ausprägung und die Natur touristische Akzente
     setzt. Der Schwerpunkt der Industrie findet sich in der Metallverarbeitung, Zulieferer
     der Automobil- und Luftfahrtindustrie sowie der optischen Industrie.

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3.1            Landkreis

3.1.1           Einwohner

                Einwohner im Lahn-Dill-Kreis von 2005 bis 2015.

      265000      260512     259359      258063
      260000                                      256582
                                                           254878   254312                                 251440        253167
      255000                                                                    252477   252106   251549
      250000
      245000
                  2005       2006       2007      2008     2009     2010        2011     2012     2013     2014          2015

Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt                          Einwohner
                                                                                                                    12
3.1.2    Fläche

         1.066 km²

3.1.3    Anzahl der Städte/ Gemeinden

                         Einwohner                                         Einwohner
Stadt Asslar                 13.672               Gemeinde Hohenahr             4.810
Gemeinde Bischoffen           3.378               Gemeinde Hüttenberg          10.731
Stadt Braunfels              10.862               Gemeinde Lahnau               8.142
Gemeinde Breitscheid          4.762               Stadt Leun                    5.862
Gemeinde Dietzhölztal         5.757               Gemeinde Mittenaar            4.850
Stadt Dillenburg             23.510               Gemeinde Schöffengrund        6.415
Gemeinde Driedorf             5.146               Gemeinde Siegbach             2.643
Gemeinde Ehringshausen        9.265               Gemeinde Sinn                 6.443
Gemeinde Eschenburg          10.111               Stadt Solms                  13.456
Gemeinde Greifenstein         6.866               Gemeinde Waldsolms            4.822
Stadt Haiger                 19.199               Stadt Wetzlar                51.649
Stadt Herborn                20.816               Einwohner Stand 31.12.2015
                                                  Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt

3.1.4    Geographie

         Ausdehnung:    Nord - Süd: ca. 55 km Luftlinie
                        West - Ost: ca. 38 km Luftlinie
         Höhenlage von: 135 m NN bis 671 m NN

         Das nördliche Kreisgebiet umfasst Ausläufer des Rothaargebirges, Ausläufer des
         Westerwaldes und Teile des Gladenbacher Berglandes.
         Das südliche Kreisgebiet wird durch das Lahntal und den Hintertaunus sowie die
         Ausläufer des Westerwaldes geprägt.

         Die Dill ist ein rechter Nebenfluss der Lahn, beide verlaufen in landschaftsprägenden
         Tälern. Die Lahn durchfließt von Osten kommend das südliche Kreisgebiet und die
         Kreisstadt Wetzlar, wo sie die Dill aufnimmt, und weiter westwärts, um das Kreis-
         gebiet bei Leun in Richtung Weilburg wieder zu verlassen.

         Nachbarkreise sind im Nordosten der Landkreis Marburg-Biedenkopf, im Osten der
         Landkreis Gießen, im Süden der Hochtaunuskreis und der Wetteraukreis, im Süd-
         westen der Landkreis Limburg-Weilburg, im Westen der rheinland-pfälzische Wes-
         terwaldkreis sowie im Nordwesten und Norden der nordrhein-westfälische Kreis
         Siegen-Wittgenstein

3.1.5    Seismologie

         Laut der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe haben in Deutschland
         Erdbeben mit katastrophalen Ausmaßen bisher nicht stattgefunden und sind auch
         nach Kenntnis der geologischen und tektonischen Verhältnisse in der Zukunft kaum
         zu erwarten. Dennoch hat es auch hier schon Erdbeben mit erheblichen Schäden

                                                                                               13
gegeben, so dass bei der hohen Siedlungs- und Industriedichte unseres Landes eine
        kontinuierliche Überwachung der Erdbebentätigkeit unerlässlich ist.

        Liste der seismischen Ereignisse in Deutschland und benachbarten Gebieten anhand
        folgender Auswahlkriterien der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstof-
        fe:

        Zeitraum: 01.01.1968 – 14.02.2011
        Breite: 50.2 - 50.8 N, Länge: 7 - 8.5 E

                Datum           Uhrzeit    Magnitude     Region
                28.01.1969      21:25      2.9           Limburg / Lahn
                07.03.1977      08:18      3.8           Limburg / Lahn
                22.08.1978      07:33      3.0           Wiesbaden / Taunus
                23.07.1979      10:42      2.5           Limburg / Lahn
                11.06.1982      18:17      2.5           Betzdorf / Westerwald
                29.11.1997      20:06      4.0           Limburg / Lahn
                29.11.1997      10:54      3.3           Limburg / Lahn
                14.02.2011      13:43      4.8           Nassau Rhein Lahn Kreis
                21.02.2012      02:34      2.5           Koblenz
                12.03.2012      19:00      2.7           Koblenz
                18.04.2013      03:37      2.6           Koblenz
                30.11.2013      18:09      2.5           Koblenz
                14.03.2017      05:29      2.7           Koblenz
                14.06.2017      23:53      2.7           Koblenz
                                                         Quelle Bundesanstalt für Geowissenschaften
                                                         und Rohstoffe

        Hinweis: Die Liste kann sowohl Erdbeben als auch Sprengungen und induzierte Er-
        eignisse enthalten.

        Hiernach ist z. Zt. nicht von einem erhöhten Erdbebenrisiko für den Lahn-Dill-Kreis
        auszugehen.

3.1.6   Hydrogeologie

        Grundlegende Informationen zur Hydrogeologie und besonderen Grundwasser-
        problemen, die zu einer Gefährdung im Lahn-Dill-Kreis führen sind nicht bekannt
        bzw. konnten nicht ermittelt werden.

3.1.7   Meteorologie

        Klimatische Besonderheiten sind derzeit für den Lahn-Dill-Kreis nicht zu verzeich-
        nen. Allerdings ist in den letzten Jahren eine Zunahme von kurzfristigen und sehr in-
        tensiven Unwettern bzw. Extremwetterlagen zu verzeichnen. Hierbei ist im Wesent-
        lichen von schnellen und extremen Hochwasserlagen, Erdrutschen, Hagelschäden,
        Orkanböen und Gebäudeschäden auszugehen. Beispielhaft ist hier das Unwetter
        September 2006 und Kyrill 2007 genannt. Im Rahmen der Gefahrenabwehr bedeu-
        tet dieses eine Beziehung / Kombination zwischen stationären Maßnahmen (Hoch-
        wasserschutzbauten), den örtlichen mobilen Abwehrmaßnahmen und überörtlichen
                                                                                                      14
Vorhaltungen im Rahmen der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastro-
          phenschutzes.

3.1.8     Infrastruktur

3.1.8.1   Straßenverkehrsnetz

          Der Lahn-Dill-Kreis wird von Hüttenberg bis Haiger durch die Bundesautobahn A 45
          durchzogen. Weiterhin findet sich ein kurzer Abschnitt der A 480 im Kreisgebiet.

          Als zentrale Verkehrswege sind aber auch die B 49 (derzeit im 4-spurigen Ausbau),
          die B 255, B 277 und B 253 von Bedeutung.

          Verkehrsnetz:

          Bundesautobahn:      107,52 km
          Bundesstraßen:       138,45 km
          Landstraßen:         407,39 km
          Kreisstraßen:        259,53 km

3.1.8.2   Schienenverkehrsnetz

          - Bahnstrecke Gießen – Wetzlar – Dillenburg – Siegen, (Elektrifiziert)
          - Bahnstrecke Wetzlar – Limburg
          - Bahnstrecke Dillenburg- Siegburg
          - Bahnstrecke Waldsolms – Frankfurt, (Taunusbahn)

3.1.8.3   Wasserstraßen

          Die Lahn fließt als Bundeswasserstraße von Kilometer 0 bis Kilometer 33 durch den
          Lahn-Dill-Kreis. Die Strecke ist nur teilweise staugeregelt und dadurch nicht für grö-
          ßere Sportboote befahrbar. Allerdings hat der Tourismus eine besondere Bedeu-
          tung. Gerade die Lahn ist im Bereich des Wassertourismus ein bedeutendes Ziel.
          Untersuchungen im Jahr 2002 haben rund 120.000 Bootstouristen / Kanutouristen
          registriert. Es ist mit weiter steigenden Zahlen auf 140.000 bis 150.000 Bootstouris-
          ten zu rechnen.

                                                                                              15
Quelle: WSA Koblenz

3.1.8.4   Hafenanlagen

          Keine.

3.1.8.5   Luftverkehre

          Verkehrsflugplätze sind nicht vorhanden. Im Wesentlichen sind Sportflugplätze zu
          finden. Hiervon ist der Flugplatz Breitscheid der Größte und durch große Flugtage
          mit vielen Besuchern bekannt.

          Flugplätze:

          -   Breitscheid
          -   Braunfels
          -   Eschenburg - Hirzenhain
          -   Herborn - Hörbach
          -   Asslar
          -   Wetzlar - Garbenheim

3.1.8.6   Bedeutende Brücken- und Tunnelbauwerke

          Brücken:

              Haiger            Haigertal - Dilltalbrücke        801 m
                                Talbrücke Sechshelden          1.100 m
              Dillenburg        Marbachtalbrücke                 500 m
                                Lützelbachtalbrücke              300 m

                                                                                              16
Herborn            Ambachtalbrücke                   438 m
               Herborn            Windelbachtalbrücke               400 m
                                  Kallenbachtalbrücke               200 m
                                  Rehbachtalbrücke                  200 m
                                  Heubachtalbrücke                  300 m
               Sinn               Dilltalbrücke                     262 m
                                  Onsbachtalbrücke                  200 m
                                  Volkersbachtalbrücke              300 m
               Ehringshausen      Lemptalbrücke                     600 m
                                  Kreuzbachtalbrücke                300 m
               Asslar             Talbrücke Bechlingen              300 m
                                  Bornbachtalbrücke                 300 m
               Wetzlar            Blasbachtalbrücke                 500 m
                                  Lahnbrücke                        500 m

           Tunnel:

           - Schlossbergtunnel Dillenburg (Straßentunnel), 782 m
           - Tunnel Haiger - Dillbrecht (Eisenbahntunnel), 2.600 m
           - Tunnel Dahlheim (Straßentunnel), Lärmschutzeinhausung, 300 m
           - Hasselborner Tunnel (Eisenbahntunnel), Taunusbahn, 1.300 m

3.1.8.7   Gewässer

           Als bedeutende Fließgewässer finden sich die Dill und die Lahn im Bereich des Lahn-
           Dill-Kreises. Allerdings sind gerade auch die kleinen Zuflüsse zur Lahn und Dill nicht
           unbedeutend, da sie in den letzten Jahren kurzfristig und mit einer hohen Ge-
           schwindigkeit nach Unwettern zu reißenden Flüssen wurden. Hierzu zählen bei-
           spielhaft der Haigerbach, die Dietzhölze, der Wetterbach, die Schelde, der Nanzen-
           bach, der Siegbach, die Aar, der Amdorfbach, der Ulmbach, die Lemp, der Wetz-
           bach und der Solmsbach.

           Talsperren und Seen finden sich in nicht unerheblichem Maße. Die Nutzung ist zwi-
           schen Hochwasserrückhalteanlagen, Regenrückhaltebecken, Energiegewinnung
           und Gewässerregulierung zu finden. Wesentlicher Kernpunkt aller Seen ist aber die
           gleichzeitige Freizeitnutzung. Nachfolgende Seen finden sich:

           - Aartalsperre Bischoffen / Hohenahr
           - Krombachtalsperre Driedorf / Rehe
           - Ulmbachtalsperre Greifenstein
           - Driedorfer Stausee
           - Heisterberger Weiher

                                                                                               17
- Hammerweiher Dietzhölztal
          - Stauweiher Dietzhölztal Ewersbach
          - Badeweiher Dillenburg Frohnhausen
          - Dutenhofener See Wetzlar
          - Weihergebiet Braunfels
          - Diverse Steinbruchseen im Kreisgebiet

3.1.8.8   Energieversorgung

          Die Energieversorgung erfolgt durch folgende Unternehmen (Netzbetreiber):

          Strom:
          RWE Siegen
          Avacon AG
          Energie Netz Mitte (EAM)
          E.ON Mitte
          ENWAG Wetzlar
          SÜWAG Energie AG

          Gas:
          E.ON Mitte
          ENWAG Wetzlar
          Stadtwerke Giessen
          SÜWAG Energie AG

          Nach den derzeitigen Informationen werden 41 Ortsteile mit Erdgas versorgt.
          Durch das südliche Kreisgebiet (Leun / Braunfels / Schöffengrund / Hüttenberg) ver-
          läuft eine Pipeline / Hauptversorgungsleitung.

          Flüssiggas:
          Rheingas
          Westfalen Gas

3.1.8.9   Ver- und Entsorgung

          Die Versorgung mit Trinkwasser liegt teilweise bei den Gemeinden, bei Eigenbetrie-
          ben, Stadtwerken oder auch Zweckverbänden. Die Versorgung erfolgt für das Ge-
          meindegebiet oder auch in Verbindung mit Wasserverbänden in großen Versor-
          gungsregionen.

          Die Abwasserentsorgung / -klärung ist ebenfalls über Zweckverbände und Eigenbe-
          triebe geregelt.

          Für die Müllentsorgung zeichnet die Abfallwirtschaft Lahn-Dill verantwortlich. Als
          großes Entsorgungszentrum ist hier die Abfallentsorgungsanlage Asslar zu nennen.

3.2       Statistik / Einsatzstatistik

          Bei den nachfolgend genannten Statistikzahlen handelt es sich unter dem Begriff
          „Einsätze“ um Schadensereignisse. Mit den Zahlen wird nicht die Anzahl der betei-
          ligten Einheiten / Feuerwehren ausgewiesen. Bei einem Einsatz / Schadensereignis
                                                                                           18
können eine Einheit / Feuerwehr oder auch mehrere Einheiten / Feuerwehren betei-
          ligt gewesen sein. Weitere Zahlen finden sich auch in den Jahresberichten der Ab-
          teilung Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz. Die Zahlen basieren
          auf den Daten der Zentralen Leitstelle unter Berücksichtigung von Mannschaft und
          Gerät.

3.2.1     Einsätze

                                       Gesamteinsätze der Feuerwehren

            4000
                      3531
            3500
                              2898
            3000
            2500                                       2161
                                      1996                          2007
            2000                               1810                         1761                      1762         1798
                                                                                    1624     1650
            1500
            1000
              500
                0

               2006    2007    2008     2009        2010       2011        2012     2013      2014         2015      2016

3.2.1.1   Brandeinsätze

             1200
                      965     973
             1000                     878     875

              800
                                                       542                                           539      559
              600                                               498        508     476     437
              400

              200

                0
                                                 Brände und Brandmeldeanlagen

              2006    2007    2008     2009     2010         2011      2012       2013     2014      2015         2016

                                                                                                            19
3.2.1.2   Hilfeleistungseinsätze

             2500      2205

             2000
                              1633
             1500
                                                               1117
                                                       985                              900
             1000                    828                                834       782          861        838
                                              623
              500

                 0
                                                      Technische Hilfeleistung

              2006     2007   2008     2009     2010         2011     2012       2013   2014   2015        2016

3.2.1.3   Katastrophenschutzeinsätze (KatS-Fall)

          Katastropheneinsätze wurden im Betrachtungszeitraum im Lahn-Dill-Kreis nicht
          registriert. Allerdings war das Unwetter im September 2006 und der Sturm Kyrill
          nahe an der Grenze sich zu einem solchen Ereignis auszudehnen. Vor dem Betrach-
          tungszeitraum sind aber die Katastropheneinsätze 1984 (Hochwasser) und 1987
          (Tankzugunglück Herborn) nicht zu vernachlässigen.

3.2.2     Vorbeugende Gefahrenabwehr

3.2.2.1   Brandschutztechnische Stellungnahmen, Mitwirkung und Beratung

          Statistik 2016.

          Brandschutztechnische
          Stellungnahmen / Gutachten           344

          Ortsbesichtigungen,
          Besprechungen, Beratungen von
          Architekten und Bauamt               706

          Bauabnahmen                           53

          Sonstiges
          (inkl. Brandschutzunterweisung)      293

          Gesamt:                             1.396
                                                                                                     20
3.2.2.2   Gefahrenverhütungsschauen

          Statistik 2016.

          Gefahrenverhütungsschauen           77

          Nachschauen                         26

          Anzahl der Gefahrenverhütungsschaupflichtigen Objekte im Lahn-Dill-Kreis.

          Jahr   2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
          Anzahl 2.256 2.352 2.418 2.481 2.507 2543 2549 2475 2051 1728 1655

3.2.2.3   Brandschutzerziehung und -aufklärung

          Die Durchführung der Brandschutzerziehung erfolgt nur auf der Ebene der Städte
          und Gemeinden. Der Lahn-Dill-Kreis unterstützt und betreibt in Verbindung mit den
          Kreisfeuerwehrverbänden einen Arbeitskreis Brandschutzerziehung. Dieser Arbeits-
          kreis hat die Aufgabe der Aus- und Fortbildung der Brandschutzerzieherinnen und
          Brandschutzerzieher auf örtlicher Ebene. Gleichzeitig wird die Brandschutzerziehung
          in den Kommunen in der Anlaufphase unterstützt

          Die Brandschutzerziehung in der Schule wurde bisher nur sporadisch durch Eigenini-
          tiativen der Feuerwehren auf örtlicher Ebene geleistet. Eine koordinierte und flä-
          chendeckende Brandschutzerziehung auf Ebene des Schulträgers / Kreises konnte
          bisher wegen fehlendem Personal nicht durchgeführt werden.

3.2.3     Ausbildung

          Für die Leistungsfähigkeit der Feuerwehren aber auch für die Sicherheit der Einsatz-
          kräfte ist eine gute Ausbildung ein zentrales Element von besonderer Bedeutung.
          Für die praktische Ausbildung wird in Kooperation mit der Bundesanstalt THW ein
          Übungsgelände in Dillenburg-Frohnhausen betrieben.

          Durch die Lahn-Dill-Feuerwehrschule werden folgende Aus- und Fortbildungen auf
          überörtlicher Ebene durchgeführt.

                                                                                            21
Lehrgänge und Seminare

                                                                                               18

                                                                                               16

                                                                                               14

                                                                                               12

                                                                                               10

                                                                                               8

                                                                                               6

                                                                                               4

                                                                                               2

                                                                                               0
2010            2011               2012       2013            2014   2015          2016

 Atemschutzgeräteträger 1                 Atemschutzgeräteträger 2      Sprechfunker
 Truppführer                              Grundlehrgänge TM 1           Truppmann 2 TM 2
 Maschinisten                             Fahrsicherheitstraining       Fortbildungsveranstaltungen
 Technische Hilfeleistung Bahn I          Bahnerden                     Mob. Brandsimulationsanlage
 Erste-Hilfe-Lehrgänge                    Juleica                       Juleica Fortbildung
 Technische Hilfeleistung VU

                                                                                          22
Lehrgangsteilnehmer und Teilnehmerinnen an der Lahn-Dill Feuerwehrschule

3500                                        3118

3000

2500
                                   1892                            1868
2000         1584                                       1592
                          1464

1500
                                                                              1019
1000

 500

   0
             2010         2011     2012     2013       2014       2015        2016

 Lehrgangsteilnehmer und Lehrgangsteilnehmerinnen an der Landesfeuerwehrschule
 Kassel
                             289
       300                            254                           262       250
                    244
       250
                                              197        186
       200

       150

       100

        50

         0
                2010        2011    2012     2013       2014      2015       2016

                                                                                23
3.2.4      Einsatzpläne (nach Gruppen und Anzahl gegliedert)

                                                                                                 nicht vorhanden
                                                                                  vorhanden
                    Art des Planes

                                                                  Anzahl
                    Alarm- und Ausrückeordnungen                    202              202                       0
                    Bedarfs- und Entwicklungsplan                    24               24                       0
                    Krankenhaus-Einsatzpläne                         11               11                       0
                    Schulischer Krisenplan "AMOK"                    94                2                      92
                    Einsatzpläne zum Verkehr                          7                7                       0
                    Einsatzpläne Störfallbetriebe                    10               10                       0
                    Alarmplan der Gemeinde-/ Stadtverwaltung
                    und Nachbarlandkreise im KatS-Fall                 32                32                        0
                    Einsatzpläne Menschen                               7                 7                        0
                    Einsatzpläne Tiere                                  4                 4                        0
                    Einsatzpläne Wetter - Natur - Umwelt                4                 3                        1
                    Einsatzpläne Technik und Energie                    8                 8                        0
                    Einsatzkonzepte Stäbe LDK und KatS-
                    Einheiten                                         7                3                           4
                    Sonstige Einsatzkonzepte und -pläne             382              382                           0

                     Stand 2017-02-01
                    Summe                                           797              695               102

3.2.5      Übungen

               60
               50
               40
               30
               20
               10
                0
                                          Großübungen der Feuerwehren

        2007          2008      2009    2010      2011     2012            2013               2014                     2015    2016

           Im Rahmen der Ausbildung der Stäbe und der Technischen Einsatzleitung sowie der
           IuK-Zentrale und der GABC-Messzentrale erfolgen ständige Ausbildungsveranstal-
           tungen und Stabsrahmenübungen.

                                                                                                                          24
3.3          Städte und Gemeinden

         3.3.1        Bedarfs- und Entwicklungspläne
Gemeinde / Stadt        1. Plan                   1. Fortschreibung              2. Fortschreibung            3. Fortschreibung
                        Entwurf      Original     Entwurf           Original     Entwurf         Original     Entwurf        Original
                        Eingang      Eingang      Eingang           Eingang      Eingang         Eingang      Eingang        Eingang
Lahn – Dill - Kreis     2005-12-12   2006-02-06   2011-08-19        2011-10-31   2017-08-22

Asslar                  2004-06-22   2005-05-18   2010-04-12        2010-11-16   2015-12-11      21.09.2016   2026
                                                  2010-07-21                     2016-04-11
Bischoffen              2004-09-16   2005-08-08   2011-01-26        2013-04-29   2023
                                                  2012-11-29
Braunfels               2005-10-25   2006-06-20   2012-11-10        2014-10-08   2024
                                                  2013-04-14
                                                  2013-12-19
Breitscheid             2005-06-14   2006-03-22   2010-10-15        2011-02-22   2021
Dietzhölztal            2003-11-03   2006-06-20   2017-04-10
Dillenburg              2004-04-01   2005-01-13   2015
Driedorf                03-05-26     2003-09-15   2010-05-31        2015-10-12   2025
                                                  2012-09-19
                                                  2015-07-28
Ehringshausen           2004-10-18   2005-07-21   2011-08-05        2012-02-21   2022
                                                  2011-12-27
Eschenburg              2004-09-14   2006-01-31   16.08.2013        2013-11-25   2023
Greifenstein            2004-05-25   2004-12-01   2010-10-20        2011-08-31   2021
                                                  2010-12-13
Haiger                  2005-02-25   2006-08-07   2012-11-19        2013-05-08   2023
                                                  2013-02-15
                                                  2013-04-12
Herborn                 03-09-04     03-11-20     2010-10-15        2011-03-04   2021
                                                  2010-12-13
Hohenahr                2003-11-12   2005-12-14   2012-08-13        2012-12-01   2022
                                                  2012-10-09
Hüttenberg              2004-01-27   2004-12-20   2013-09-17        24.04.2014   2024
                                                  2013-11-29
Lahnau                  2005-12-12   2006-02-16   2017-01-05
Leun                    03-06-10     2003-07-28   2012-09-17        03.09.2015   2025
                                                  2015-01-08
Mittenaar               2003-11-13   2004-08-10   2013-03-11        01.07.2013   2023
                                                  2013-04-24
Schöffengrund           2003-11-13   2004-09-16   2014-07-14        24.11.2014   2024
Siegbach                03-07-31     2004-09-23   18.07.2013        2013-11-19   2023
                                                  04.09.2013
Sinn                    2005-12-27   2011-01-07   2021
Solms                   2003-11-06   2005-05-17   2011-02-11        2016-07-06   2026
Waldsolms               2005-07-04   2005-07-13   2011-09-05        2012-05-04   2022
                                                  2012-01-18
Wetzlar                 2003-11-11   2004-02-18   2010-05-25        2012-02-06   2022
                                                  2011-08-11
WF Outokumpo                         2013-04-18   2023
Dillenburg
WF Henkel Schönbach
WF BBT Eibelshausen

                      Rot = Nächste Fortschreibung fällig

                                                                                                                      25
3.3.2           Personelle Entwicklung

3.3.2.1         Einsatzabteilungen

                                        Aktive Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr
               3800           3759 37553747
                                           3702                                            3701 3724
               3700 3688                                                        36663638            3672
                                                  3626
                                                                      3605
               3600                                               3561                                       3559 3555 3547           3546
                                                     3498 3512
               3500                                                                                                        3463
                                                                                                                               3435
               3400
               3300
               3200
                      1996       1998     2000       2002         2004          2006      2008        2010      2012      2014       2016

                Zu der positiven Entwicklung der Anzahl der aktiven Feuerwehrangehörigen haben
                viele Maßnahmen, auch im Rahmen der überörtlichen Ausbildung, geführt. Den-
                noch können die Zahlen zu falschen Schlüssen führen. Etliche Ortsteilfeuerwehren
                stehen an der Existenzgrenze. Seit 1994 ist die Anzahl der Ortsteilwehren von 147
                auf 135 gesunken.

3.3.2.2         Jugendfeuerwehren

                                                    Mitglieder Jugendfeuerwehren
        2200                                                    2119
                                       2015              2029          2039
                              19442008      1962 1960
        2000           1903                                                   1916 1830
                1811
        1800                                                                           1698
                                                                                              1700
        1600                                                                                         1550 1523 1525
                                                                                                                      14581425
                                                                                                                                 13591343
        1400
        1200
        1000
               1996       1998        2000     2002         2004          2006         2008      2010         2012      2014        2016

                Anhand der Entwicklung der Mitgliederzahlen in den Jugendfeuerwehren und den
                prognostizierten Zahlen der demographischen Entwicklung, ist davon auszugehen,
                dass die Mitgliederzahlen der Jugendfeuerwehren nicht gehalten werden können.
                Dieses hat unmittelbare Auswirkungen auf die Einsatzabteilungen. Auch dort wer-
                den die Zahlen dann rückläufig sein.

                                                                                                                                    26
3.3.2.3   Kindergruppen

          In den Städten und Gemeinden existieren inzwischen 31 Kindergruppen mit 360
          Mitgliedern.

3.3.3     Feuerwehrfahrzeuge im LDK (Bestand 2016)

              Fahrzeugart                                   Anzahl
              Löschfahrzeuge                                         202
              Hubrettungsfahrzeuge                                     7
              Rüst- und Gerätewagen                                   39
              Sonstige Fahrzeuge                                     156
              Anhänger                                                91
              Einsatzleitwagen 2                                       1
              Gerätewagen Atemschutz                                   1
              Gerätewagen Taucher                                      2
              Wechselladerfahrzeuge                                    9
              Abrollbehälter                                          33

3.3.4     Besondere Einsatzmittel

          Außerhalb der Standardeinsatzmittel der Feuerwehren unserer Städte und Gemein-
          den werden keine besonderen Einsatzmittel vorgehalten. Einsatzmittel des Kreises
          sind hier nicht erfasst.

3.4       Werkfeuerwehren (anerkannt bzw. angeordnet)

         Werkfeuerwehr BBT – Buderus Bosch Thermotechnik Eschenburg - Eibelshausen
         Werkfeuerwehr Outokumpo Dillenburg
         Werkfeuerwehr Henkel – Henkel Oberflächentechnik Herborn - Schönbach
         Werkfeuerwehr Buderus – Buderus Edelstahl Wetzlar

4         Überörtlicher Brandschutz / überörtliche Allgemeine Hilfe
          des Landkreises

4.1       Ermittlung des Gefährdungspotenzials / besondere Risiken

                                                                                        27
4.1.1   Gefährdungsstufen nach FwOVO der einzelnen Kommunen
        nach deren Bedarfs- und Entwicklungsplanung

        Gefährdungsstufen Brandschutz

                                                              28
Gefährdungsstufen Technische Hilfeleistung

                                             29
Gefährdungsstufen Atomare, biologische, chemische Gefahren

                                                             30
Gefährdungsstufen Wassernotfälle

                                   31
4.1.2       Objekte besonderer Art und Nutzung nach GVSVO im Landkreis

        Ziffer        Art der Objekte                                                            Objekte

        1        Sonderbauten nach § 2 Abs. 8 der Hessischen Bauordnung (HBO) in der
                 Fassung vom 15. Januar 2011 (GVBl. I S. 46)
                 a.   Hochhäuser nach § 2 Abs. 8 Nr. 1 HBO                                            7
                 b.   Verkaufsstätten, deren Verkaufsräume und Ladenstraßen mehr als 2.000           33
                      m² Brutto-Grundfläche haben
                 c.   Büro- und Versammlungsgebäude mit mehr als 3.000 m² Brutto-                    36
                      Grundfläche
                 d.   Versammlungsstätten nach § 2 Abs. 8 Nr. 6 HBO                                 199
                 e.   Krankenhäuser und sonstige Anlagen zur Unterbringung oder Pflege von          118
                      Kindern sowie alten, kranken, behinderten oder aus anderen Gründen
                      hilfsbedürftigen Personen ab 12 Plätze oder Betten
                 f.   Tageseinrichtungen für Kinder mit dem Aufenthalt von Kindern dienen-          117
                      den Räumen außerhalb des Erdgeschosses oder mit mehr als 40 Plätzen
                 g.   Gaststätten mit mehr als 120 m² Brutto-Grundfläche der Gasträume              332
                      oder mit nicht im Erdgeschoss liegenden Gasträumen von insgesamt
                      mehr als 70 m² Brutto-Grundfläche und Beherbergungsbetriebe mit
                      mehr als 30 Gastbetten
                 h.   Schulen, Hochschulen und sonstige Bildungseinrichtungen mit vergleich-         83
                      barem Gefährdungspotenzial
                 i.   Justizvollzugsanstalten und bauliche Anlagen für den Maßregelvollzug               0
                 j.   Garagen mit mehr als 1.000 m² Nutzfläche                                           6
        2        Gewerbe- und Industriebetriebe

                 a.   Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder zum Vertrieb von         30
                      feuer- oder explosionsgefährlichen Stoffen mit Ausnahme von Tankstel-
                      len
                 b.   Betriebe zur Herstellung, Lagerung, Verarbeitung oder Abfüllung chemi-         26
                      scher oder pharmazeutischer Stoffe oder Kunststoffe mit Ausnahme von
                      Apotheken und Drogerien
                 c.   Betriebe der Holzverarbeitung und Betriebe der Textil- oder Papierverar-      169
                      beitung mit jeweils mehr als 800 m² Nutzfläche
                 d.   Mühlenbetriebe                                                                     3
                 e.   Hochregallager mit mehr als 7,50 m Lagerhöhe (Oberkante Lagergut)                  4
                      und Containerlager
                 f.   Industriebauten nach MIndBauRL mit mehr als 1.600 m² Brutto-                  265
                      Grundfläche
                 g.   Lagergebäude, Lagerplätze oder Kühlhäusermit mehr als 1.600 m² Brut-           40
                      to-Grundfläche
        3        Anlagen mit möglichen Auswirkungen auf die natürlichen Lebens-
                 grundlagen
                 a.   Abfallverbrennungsanlagen                                                          3
                 b.   Betriebe und Lager für Sekundärstoffe aus Kunststoff (Recycling) mit               5
                      mehr als 200 m3 Lagermenge
                 c.   Verwertungsbetriebe nach AltfahrzeugV                                              4
                 d.   Sonderabfall-Kleinmengen-Zwischenlager nach der Kleinmengen-                       5
                                                                                                    32
Ziffer          Art der Objekte                                                            Objekte

                       Verordnung
                  e.   Betriebsbereiche nach der Störfall-Verordnung                                       8
                  f.   Bauliche Anlagen, die der Genehmigungspflicht über den Umgang mit                   7
                       radioaktiven Stoffen unterliegen, ab der Gefahrengruppe II nach der
                       StrlSchV
                  g    Gentechnische Anlagen der Sicherheitsstufe 2 bis 4 nach dem GenTG                   1
                       oder biotechnische Einrichtungen der Risikogruppe 2 bis 4 nach der Bio-
                       StoffV
        4         Anlagen der Infrastruktur

                  a.   Bauliche Anlagen der Elektrizitäts-, Gas- oder Wärmeversorgung, die der             5
                       Versorgung von mehr als 50.000 Einwohnerinnen und Einwohnern die-
                       nen
                  b.   Tunnelanlagen für den öffentlichen Verkehr mit mehr als 1.000 m Länge               3
                  c.   Unterirdische Verkehrsanlagen                                                       3
        5         Sonstige Objekte

                  a.    Unter Denkmalschutz stehende Gebäude von großer Ausdehnung oder                10
                        besonderer Brandgefahr oder einmaligem Kulturwert
                  b.    Messe- oder Ausstellungshallen, Museen, Galerien oder Bibliotheken mit             3
                        mehr als 1.000 m2 Brutto-Grundfläche
                  c.    Sammelunterkünfte und Behelfsbauten, die Wohnzwecken dienen                    51
                  d.    Landwirtschaftliche Betriebe mit nicht ausreichender Löschwasserversor-        74
                        gung
        6

                        Objekte, die in den Nr. 1 bis 5 nicht aufgeführt sind und deren Art oder           0
                        Nutzung mit vergleichbaren Gefahren verbunden ist.

        1-6             Gesamt                                                                       1650
                                                                          Stand: 20.07.2017

4.1.3         Gefahren aufgrund von Naturereignissen

              Der Lahn-Dill-Kreis hatte durch seine Lage und seinen landschaftlichen Charakter
              immer wieder große Naturereignisse zu bewältigen. Hierbei sind nicht nur die
              Hochwässer in 1984 und 1987 von Bedeutung. Gerade die letzten Jahre sind immer
              wieder Hochwässer und Starkregenereignisse zu verzeichnen. Hervorzuheben ist
              hier das Ereignis im September 2006. Eine Zunahme von kleinen lokalen Unwettern
              mit nicht unerheblichen Schäden auf einem begrenzten Raum ist zu verzeichnen.

              Aber auch mit Stürmen und Orkanen sowie deren Konsequenzen ist zu rechnen.
              Genannt sei hier Kyrill im Januar 2007. Durch die hohen Waldanteile im Lahn-Dill-
              Kreis wird sehr schnell die Befahrbarkeit der Straßen, die Stromversorgung und die
              Telekommunikation ein zentrales Problem. Die Erfahrungen im Lahn-Dill-Kreis leh-
              ren, dass sehr schnell viele Straßen nicht mehr passierbar sind und Ortsteile von der
              Versorgung abgeschnitten wurden.
                                                                                                      33
4.1.4   Gefahren aufgrund von Technologie-Unfällen

        Der Lahn-Dill-Kreis ist in nicht unerheblichem Umfang mit namhafter Industrie und
        Gewerbe durchzogen, die viele Innovationen teilweise weltweit vertreiben. Aller-
        dings sind Forschungseinrichtungen und besondere Laboratorien nicht vorhanden.
        Die Gefahren aus den vorhandenen Störfallbetrieben mit „Grundpflichten“ und
        „Erweiterten Pflichten“ sind nicht unbedeutend.

        Betriebe mit Grundpflichten:

             Klingspor Haiger
             Stockmeier Chemie Sinn

        Betriebe mit erweiterten Pflichten:

             WGHG Würgendorf (ehemals Dynamit Nobel)- Betriebsgelände zu 1/3 Hessen
             Outokumpo Dillenburg
             Westspreng Eschenburg-Wissenbach
             Henkel Herborn-Schönbach
             Progas Sinn

4.1.5   Gefahren aufgrund von menschlichen Fehlhandlungen

        Menschliche Fehlhandlungen sind grundsätzlich nicht auszuschließen. Hierbei ist die
        zufällige Fehlhandlung oder das absichtliche herbeiführen von Fehlern zu unter-
        scheiden.

        Für beide Bereiche ergeben sich derzeit keine konkreten Anhaltspunkte. Zur Begeg-
        nung dieser Gefahren ist nicht nur die Standardvorhaltung von Bedeutung. Insbe-
        sondere der intensiven Vorbereitung im Rahmen der überörtlichen Einsatzplanung
        und Ausbildung der Führungseinrichtungen ist zur Schadensminimierung besondere
        Aufmerksamkeit zu widmen.

4.1.6   Sonstiges Gefährdungspotenzial bzw. besondere Risiken

        Ein besonderes Risiko oder auch Gefährdungspotential besteht in unterschiedlichen
        Bereichen.

        Wassergefahren:
        Bedingt durch die vorhandenen Wasserflächen und die große touristische Nutzung
        dieser Flächen sind die Wassergefahren nicht zu unterschätzen. Hierbei ist auch
        nicht von einer einzelnen seltenen Gefahr auszugehen. Sie ist jederzeit latent vor-
        handen. Die Grundabdeckung ist sicherlich gemäß FwOVO durch die Gemeinden
        und ggf. einen betrieblichen Wasserrettungsdienst gewährleistet. Aber alle Aufga-
        ben der Menschenrettung und Bergung unterhalb der Wasseroberfläche (Einsatz
        von Tauchern) kann hier durch die Kommunen nicht sichergestellt werden und ist
        dem überörtlichen Auftrag zuzuordnen.

        Waldbrand – Löschwasserversorgung:
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Gerade in den Außenbereichen ergibt sich zunehmend eine Verschlechterung der
Löschwasserversorgung. Mit den klimatischen Veränderungen sind größere Tro-
ckenphasen zu berücksichtigen. Die Trinkwassernetze werden zunehmend in den
Lieferleistungen reduziert. Auch wenn Schlauchwagen und ggf. Tanklöschfahrzeuge
vorhanden sind, ist die Wasserzwischenlagerung und der Zeitfaktor bis zur Fertig-
stellung der Wasserförderung über lange Wegstrecken von besonderer Bedeutung.

Höhlen und Besucherbergwerke:
Nach einer Änderung des Hessischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes sind
auch die Risiken für die Bereiche von Besucherbergwerken und Höhlen / Stollen
teilweise auf den öffentlichen Bereich übergegangen. Auch wenn die Betreiber die-
ser Anlagen und Einrichtungen zunächst im Rahmen ihres Unternehmertums und
einer eigenen Gefährdungsbeurteilung für die Sicherheit und Rettung von Personen
unter Tage zuständig sind, liegt die Verantwortung und tatsächliche Einsatzleitung
im Schadensfall im öffentlichen Bereich. Durch das im Lahn-Dill-Kreis vorhandene
Besucherbergwerk und die Besucherhöhlen und sonstigen Höhlensysteme und Stol-
len besteht ein nicht unerhebliches Risikopotential an sehr speziellen Gefährdungen
(Einsätze unter Tage).

Massenanfall von Verletzten:
Obwohl die Versorgung verletzter Personen eine Grundaufgabe des Rettungsdiens-
tes ist, ist gerade in der Mangelverwaltung bei einem Massenanfall von Verletzten
die überörtliche Allgemeine Hilfe oder auch der Katastrophenschutz ebenfalls in der
Pflicht. Die Aufgaben ergeben sich aus § 6 Abs. 1 HBKG. Wenn auch die medizini-
sche Versorgung hier eine untergeordnete Rolle spielt, ist gerade die Logistik und
das Bereitstellen der Infrastruktur eine besondere Aufgabe der Feuerwehr.

Tunnelanlagen:
Tunnelanlagen haben in der Brandbekämpfung und technischen Hilfeleistung be-
sondere Anforderungen und besondere Risiken. Sie sind nicht mit dem Standard zu
vergleichen und bedürfen daher einer gesonderten Betrachtung.

Krisenintervention / Psychosoziale Notfallversorgung (PSNV):
Die psychosoziale Notfallversorgung oder auch Krisenintervention genannt ist ein
wesentlicher Bestandteil des heutigen Einsatzgeschehens. Nicht nur Auswirkungen
von Schadensereignissen können zu einer Gefahr für den Einzelnen oder die Allge-
meinheit werden, sondern auch Verletzungen der Seele bei Einsatzkräften und Be-
teiligten spielt heute eine große Rolle. Einsatzkräfte und Beteiligte erleiden immer
wieder posttraumatische Belastungsstörungen und werden hierdurch teilweise dau-
erhaft geschädigt. In der Folge gehen insbesondere Einsatzkräfte verloren oder
können auch bei Überlastungsreaktionen eine Gefahr für sich selber oder auch an-
dere werden.

Da die Ursachen im Einsatzgeschehen liegen, ist diese Gefahr nicht zu vernachlässi-
gen. Gegenmaßnahmen sind erforderlich.

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