Sicherheits-Pass.Classic - Leistungsübersicht - ARBÖ

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Sicherheits-Pass.Classic - Leistungsübersicht - ARBÖ
Sicherheits-Pass.Classic
Leistungsübersicht
Sicherheits-Pass.Classic - Leistungsübersicht - ARBÖ
2     Rundum-Schutz für Reise und Mobilität                                                                                  ARBÖ-Reise-Notruf              3

    Rundum-Schutz für Reise und Mobilität                             ARBÖ-Reise-Notruf
    Der Sicherheits-Pass.Classic ist der Rundum-Schutz für Ihre
    Familie, Ihr Fahrzeug und Sie. Er übernimmt im Anlassfall         In Österreich
    nicht nur die hohen Kosten für Abschleppung, Wiederbeschaf-       Pannen- und
    fung von Dokumenten und Bergung nach alpinem Sportunfall          Abschleppdienst                                   1 2 3 (ohne Ortsvorwahl)
    u. v. m., sondern hilft auch bei der Organisation. Treten Sie
    also keine Reise ohne Sicherheits-Pass an.                        ARBÖ-Reise-Notruf                                 050-123-100

    Hier gilt der Sicherheits-Pass.Classic
    Der Sicherheits-Pass.Classic gilt in Österreich und in Europa     Aus dem Ausland
    im geografischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeer-       ARBÖ-Reise-Notruf                                 +43 50-123-100
    An­rainer­staaten, auf den K
                               ­ anarischen Inseln, Madeira und den   Telefax                                           +43 50-123-99-100
    Azoren.
                                                                      ARBÖ-Contact-Center
    ■ Geltungsbereich ARBÖ-Sicherheits-Pass
                                                                      E-Mail                                            accw@arboe.at

                                                                      Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf
                                                                      geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich
                                                                      alle ­g eschlechtsbezogenen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.
4     Inhalt                                                                                                                     Inhalt      5

    Leistungsbezogene Hinweise                                            12.	Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung –
                                                                               In- und Ausland                                          33
    zum Sicherheits-Pass.Classic (SP.Classic)                         6
                                                                          13. Notfallservice – In- und Ausland                          34
    Gültig ab 1. 1. 2021 (bei erstmaligem Abschluss ab 1. 9. 2020)        14.	Kostenersatz für Wiederbeschaffung
                                                                               von Dokumenten – Ausland                                 35
    Fahrzeugbezogene Leistungen                                           15. Übernahme von Rückreisekosten – Ausland                   36
     1.   Pannendienst – Ausland                                     14   16. Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland            36
     2.   Abschleppdienst – In- und Ausland                          14   17. Telefonkostenersatz – In- und Ausland                     37
     3.   Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport – In- und Ausland        15   18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland               37
     4.   Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl – Ausland             17   19.	Abtransport von nicht zulassungspflichtigen
     5.   Ersatzteileversand – Ausland                               18        Elektro-Fahrzeugen – Inland                              38
     6.   Abholung des reparierten Fahrzeugs – In- und Ausland       19
     7.   Zollkostenvergütung und Verschrottung – Ausland            20   Firmen-Sicherheits-Pass                                       40
     8.   Wildschadenvergütung – In- und Ausland                     20
                                                                          Freizeit-Sicherheits-Pass                                     42
    Personenbezogene Leistungen
     1. Mobilität nach Panne oder Unfall – In- und Ausland           22
     2. Lotsendienst – In- und Ausland                               24     Diese Broschüre ist eine Orientierungshilfe zum Abschluss
     3.	Nächtigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs –                     des Sicherheits-Pass.Classic. Bei Abschluss des
         In- und Ausland                                             25     Sicherheits-Pass.Classic gelten jedoch ausschließlich die
     4.	Taxikosten – In- und Ausland                                26     jeweiligen Versicherungsbedingungen wie folgt:
     5. Insassen-Unfallversicherung – Ausland                        26     Versicherungsbedingungen der WIENER STÄDTISCHEN
     6.	Hubschrauberrettung und Akia-Bergung                               zum Gruppenversicherungsvertrag mit dem ARBÖ im
         nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland                  27     Rahmen des ARBÖ-Sicherheits-Passes.Classic (gültig für
     7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall – Inland         28     Beitritte ab 1. 9. 2020) Fassung 2020
     8.	Rückholung von Kindern, Jugendlichen und
         Haustieren – In- und Ausland                                29     Die Versicherungsbedingungen sind online nachzulesen
     9. Krankenbesuch – Ausland                                      30     auf www.arboe.at/sicherheitspass oder stehen in Ihrem
    10. Krankenrückholung – Ausland                                  31     ARBÖ-­Prüfzentrum zur Verfügung.
    11. Krankenversicherung – Ausland                                32
6     Leistungsbezogene Hinweise                                                                           Leistungsbezogene Hinweise           7

    Leistungsbezogene Hinweise                                            2.5 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster-
                                                                          reich, werden Kosten für Fahrzeug- und Krankentransporte von
                                                                          Österreich in das jeweilige Heimatland ausschließlich bis zur
    1. Geltungsbereich                                                    österreichischen Staatsgrenze über­nommen. Darüber hinaus
    1.1 Der Geltungsbereich (Inland und/oder Ausland) ist bei der         anfallende Kosten sind vom Leistungs­berechtigten zu tragen.
     jeweiligen Leistung angeführt.                                       2.6 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster­
     1.2 Inland ist Österreich, Ausland sind alle Länder Europas          reich und ist auch der Ereignisort nicht in Österreich, besteht für
    im g ­ eografischen Sinn sowie die Mittelmeer-Anrainerstaaten         Fahrzeug- und Krankentransporte kein Leistungsanspruch aus
    ­( Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon,     dem SP.Classic.
     Syrien, Türkei), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus mög-        2.7 Geldleistungen aus dem SP.Classic sind auf das be-
     lich ist und zum Zeitpunkt der Einreise keine offizielle Reisewar-   kannt gegebene Konto zu leisten. Die Geldleistung gilt mit der
     nung lt. https://www.bmeia.gv.at vorliegt; weiters die Kanari-       Absendung bzw. Abbuchung vom Schuldnerkonto als erfüllt.
     schen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura,     Das Verlust­risiko trägt der Schuldner. Der ARBÖ ist berechtigt,
     La Palma, Gomera, Hierro), Madeira und die Azoren.                   den je­weiligen Überbringer von Belegen als zum Empfang der
     1.3 Der SP.Classic gilt nicht in Grönland, Spitzbergen sowie in      darauf entfallenden Geldleistungen ermächtigt anzusehen.
    der Russi­schen Föderation ab dem Ural (asiatischer Teil).
                                                                          3. Leistungsberechtigung und Gültigkeit
    2. Erfüllungsort der Leistungen                                      3.1 Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist eine aktive,
    2.1 Soweit im Folgenden nicht anders definiert, ist der Er­           voll bezahlte, dem Kraftfahrzeug entsprechende ARBÖ-Mit-
    füllungs­ort für Dienstleistungen aus dem SP.Classic der öster-       gliedschaft für das Klubjahr.
    reichische Wohnsitz des Inhabers des SP.Classic, das ist die          3.2 Die Prämie für den SP.Classic muss zum Zeitpunkt des
    Adresse, an der der Inhaber des SP.Classic gemeldet und die           Schadenereignisses vollständig bezahlt sein.
    im ARBÖ-­EDV-­System gespeichert ist.                                 3.3 Fahrzeugbezogene Leistungen gelten für alle auf den
    2.2 Für das Abschleppen ist der Erfüllungsort die dem Ereig­          SP.Classic-Inhaber in einem EU-Staat sowie der Schweiz und/
    nisort nächstgelegene Fachwerkstätte.                                 oder Liechtenstein zugelassenen Fahrzeuge, egal wer mit dem
    2.3 Für Fahrzeugtransporte ist der Erfüllungsort die dem Wohn-        Fahrzeug unterwegs ist.
    sitz (bei Firmen-Sicherheits-Pass Firmensitz) nächstgelegene          Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf max.
    Fachwerkstätte.                                                       6 t, die Länge max. 7,5 m, die Höhe max. 3,5 m und die Breite
    2.4 Für Krankentransporte ist der Erfüllungsort das dem Wohn-         max. 2,5 m betragen.
    sitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus.                            3.4 Ein definiertes Fahrzeug, das auf eine andere Person an-
8     Leistungsbezogene Hinweise                                                                     Leistungsbezogene Hinweise         9

    gemeldet ist und vom SP.Classic-Inhaber nachweislich ständig      SP.Classic ab 1. September des aktuellen Jahres abgeschlos-
    genutzt wird, ist ebenfalls versichert. Voraussetzung ist, dass   sen, endet sein Versicherungsschutz am 31. Dezember des
    der SP.Classic-Inhaber kein auf sich zugelassenes Fahrzeug        folgenden Jahres, 24.00 Uhr. Bei Verlängerung des SP.Classic
    besitzt. Leistungsanspruch besteht in diesem Fall nur dann,       beginnt sein Versicherungsschutz frühestens am 1. Jänner und
    wenn das Fahrzeug vom SP.Classic-Inhaber gelenkt wird. Der        endet am 31. Dezember, 24.00 Uhr des aktuellen Jahres.
    Versicherungsschutz ist diesbezüglich auf ein einziges Fahrzeug   3.9 Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Schadenfall nach
    begrenzt.                                                         dem Versicherungsbeginn und vor dem Versicherungsende
    3.5 Weiters versichert sind Wohnmobile, die vom SP.Classic-       gemäß 3.8, das heißt innerhalb der Gültigkeit des SP.Classic,
    In­haber für eine Urlaubsreise gemietet werden und Fahrzeuge      eingetreten ist.
    von ­Dritten, die vom SP.Classic-Inhaber für eine Urlaubsreise
    geliehen werden, sofern dem ARBÖ das Kennzeichen vor              4. Kein Leistungsanspruch besteht
    Reiseantritt bekannt gegeben wird. Darüber hinaus sind auch
    Anhänger, die vom SP.Classic-Inhaber für eine Reise geborgt       4.1 Wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine rechts­
    werden, ver­sichert.                                              kräftige Bestrafung durch ein Gericht oder eine Behörde wegen
                                                                      Fahruntüchtigkeit, Alkoholisierung, Beeinträchtigung durch
    3.6 Die Leistungen aus dem SP.Classic gelten auch für An-
                                                                      Suchtgift oder wegen Im-Stich-Lassen eines Verletzten erfolgt.
    hänger mit einer Länge von max. 7,5 m, wenn sie von einem
    Zugfahrzeug gemäß 3.3–3.5 ge­zogen werden. Der Koste-             4.2 Wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz der vorge-
    nersatz erfolgt im gleichen Ausmaß wie für das versicherte        schriebenen Lenkberechtigung ist bzw. wenn das Fahrzeug
    Zugfahrzeug.                                                      oder Kennzeichen behördlich beschlagnahmt wurde oder im
                                                                      Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht verkehrs- oder
    3.7 Personenbezogene Leistungen gelten für den SP.Classic-­
                                                                      betriebssicher ist (abgelaufene §57a-Plakette).
    Inhaber, seinen Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes
    Jahres in das deren 19. Geburtstag fällt, sofern sowohl der       4.3 Bei Teilnahme an einer offiziellen sportlichen oder wettbe-
    Partner als auch die Kinder zum Zeitpunkt des im Rahmen des       werbsmäßigen Veranstaltung und Trainingsveranstaltungen.
    SP.Classic gedeckten Schadensereignisses am selben Wohn-          4.4 Wenn der Schaden (Unfall, Erkrankung, strafbare Hand-
    sitz gemeldet sind.                                               lung) durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln, unter
    Die Leistungsberechtigung besteht auch, wenn die leistungsbe-     Einfluss von Alkohol, Drogen oder durch unterlassenes Handeln
    rechtigten Personen mit anderen Verkehrsmitteln als dem Kfz       des Leistungs­berechtigten verursacht wird.
    unterwegs sind. Die Reise kann sowohl gemeinsam als auch          4.5 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel.
    getrennt von SP.Classic-Inhaber angetreten werden.                4.6 Bei fahrzeugbezogenen Leistungen für nicht angemeldete
    3.8 Der Versicherungsbeginn ist 0.00 Uhr des auf die Einzah-      Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungs-
    lung der Prämie für den SP.Classic folgenden Tages. Wird der      kennzeichen und Fahrzeuge von Autovermietungen (Aus­nahme
                                                                      Wohnmobile – s­ iehe 3.5).
10     Leistungsbezogene Hinweise                                                                      Leistungsbezogene Hinweise         11

     4.7 Wenn im Zusammenhang mit einem Fahrzeugtransport              Schadenseintritt sind) sowie n­ ach Unfällen bei der Ausübung
     oder Wildschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten höher      von Gerätetauchen, Para­gleiten, Drachen­fliegen, Segelfliegen,
     sind als der Wieder­beschaffungswert (Zeitwert des Fahrzeugs      Fallschirmspringen und ähnlichen Risikosportarten eintritt.
     laut Eurotax in Österreich, Händlerverkauf) des Fahrzeugs.        Zahn­behandlungen, die nicht der un­mittelbaren Erst­versorgung
     Gleiches gilt, wenn die Transportkosten den Restwert des Fahr-    dienen (z. B. Zahnersatz, Zahnprothesen-Reparatur), kosme­
     zeugs übersteigen (Zeitwertklausel).                              tische und Kur-Behandlungen sowie Rehabilitations- und
     4.8 Wenn der Leistungsberechtigte Ansprüche gegenüber ei-         Therapiemaßnahmen und Heilbehelfe (z. B. Krücken, Sportgips)
     nem Unfallbeteiligten oder dessen Haftpflichtversicherung bzw.     werden ebenfalls nicht übernommen.
     gegenüber einer anderen Versicherung (beispielsweise bei einer    Alle Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft,
     Kaskoversicherung, einer Kreditkartenversicherung oder der        ­Geburt und/oder Fehlgeburt sind nicht gedeckt.
     Sozialversicherung) geltend machen kann. Erfolgt für den           4.11 Wenn für die Schadensabwicklung erforderliche Unter­
     Versicherten durch den leistungspflichtigen Dritten kein voller    lagen nicht beigebracht werden. Rechnungen sind, soweit bei
     Ersatz, besteht eine subsidiäre Leistungs­verpflichtung aus dem    den einzelnen Leistungspunkten nicht anders angegeben, im
     SP.Classic. Der Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber       Original beizubringen, sonstige Unterlagen nur dann, wenn
     einem leistungspflichtigen Dritten geht nach Erbringung einer      dies ausdrücklich angeführt ist. Alle Rechnungen und Belege
     Ver­sicherungsleistung durch die WIENER STÄDTISCHE Ver­            werden Eigentum des ARBÖ bzw. der WIENER STÄDTISCHEN
     sicherung AG Vienna Insurance Group auf diese über                 Ver­sicherung AG Vienna Insurance Group.
     (Zession) und, soweit es sich um eine Leistung des ARBÖ            4.12 Wenn der Schadenfall vor dem Versicherungsbeginn oder
     (siehe 6.6) handelt, auf den ARBÖ über (Zession). Dies gilt        nach dem Versicherungsende eingetreten ist (siehe 3.8).
     insbesondere dann, wenn bei Vorhandensein entsprechender           4.13 Für Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch
     Versicherungen und damit Leistungsverpflichtungen Dritter          eine Werkstätte.
     die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance
     Group bzw. der ARBÖ in Unkenntnis dieser bereits eine Leis-
     tung erbracht hat.                                                5. Im Schadenfall ist zu beachten
     4.9 Wenn Schadenfälle im Zusammenhang mit Kriegen,                5.1 Wenn bei den einzelnen Leistungen nicht anders ange-
     ­politischen Unruhen, Kernenergie, Pandemien, Epidemien oder      geben, ist immer der ARBÖ-Reise-Notruf zu verständigen (im
      Naturgewalten auftreten.                                         Inland 050-123-100, aus dem Ausland +43 50-123-100).
      4.10 Wenn ein Krankheits- bzw. Schadenfall als Folge ­einer      5.2 Für die Bearbeitung werden grundsätzlich der Name und
      Vorerkrankung (vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Er­        die Mitgliedsnummer des SP.Classic-Inhabers, eine Bankver-
      krankungen oder Verletzungen, die während des Auslands­auf­      bindung für die Überweisung einer allfälligen Geldleistung und –
      enthalts behandlungsdürftig werden oder die Ursache für den      falls dies aus den übermittelten Unter­lagen nicht eindeutig
                                                                       hervorgeht – eine kurze Sachverhalts­darstellung benötigt.
12     Leistungsbezogene Hinweise                                                                            Leistungsbezogene Hinweise           13

     5.3 Sollten Sie auch noch durch andere Versicherungen                  ausschließlich für und solange es für die Leistungserbringung
     ge­schützt sein (Unfall- oder Krankenversicherung, Versiche-           erforderlich ist, nutzen.
     rung bei einem Kreditkarten­institut etc.), so sind diese Ver­         6.6 Die Leistungen aus dem SP.Classic werden aufgrund eines
     sicherungen bei der Einreichung bzw. direkt bei der Schadens­          Gruppen­versicherungsvertrags des ARBÖ mit der WIENER
     meldung bekannt zu geben.                                              STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna I­nsurance Group vom
                                                                            ARBÖ für die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
     6. Allgemeine Hinweise                                                 ­Insurance Group erbracht, mit Ausnahme folgender Leistungen,
                                                                             die direkt vom ARBÖ erbracht werden:
     6.1 Im Zuge von Fahrzeugtransporten genannte Ankunftszeiten
     können trotz bester Planung und gewissenhafter Durchführung             Abschleppdienst – Inland; Fahrzeugheimtransport – Inland;
     immer nur unver­bindlich sein.                                          Abholung des reparierten Fahrzeugs – Inland; Abtransport von
                                                                             nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen – Inland.
     6.2 Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Fahrzeug­transport.
                                                                             Für die von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna
     6.3 Für die Leistungsvergütung bzw. Verrechnung gilt der
                                                                             ­Insurance Group zu erbringenden Leistungen gelten die dem
     jeweils aktuelle ARBÖ-Tarif bzw. Partner-Tarif. Die angegebenen
                                                                              Vertrag ­z wischen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG
     Deckungssummen verstehen sich immer inklusive Mehrwert-
                                                                              ­V ienna I­nsurance Group und dem ARBÖ zugrundeliegenden
     steuer.
                                                                               Ver­sicherungsbedingungen. Sollten die Inhalte in dem hier
     6.4 Für Dienstleistungen, die nicht durch den SP.Classic ge-              vorliegenden Dokument „Leistungsübersicht“ den Versiche-
     deckt sind, kann der ARBÖ eine entsprechende Sicherstellung               rungsbedingungen widersprechen, gehen die Versicherungsbe­
     ver­langen. Als Sicherstellung gilt in erster Linie Bargeld, das von      dingungen vor. Die Versicherungsbedingungen können auf
     einer autori­sierten Person in einer ARBÖ-Dienststelle für den            www.arboe.at/sicherheitspass eingesehen werden.
     Leistungsberechtigten hinterlegt wird.
                                                                               6.7 Der Anspruch auf Leistungen aus dem SP.Classic verjährt
     6.5 Der SP.Classic-Inhaber nimmt mit dem Abschluss des                    nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger.
     SP.Classic zur Kenntnis, dass die zur Leistungserbringung rele­
                                                                               6.8 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das sachlich zu­
     vanten Daten beim ARBÖ und seinem Versicherungs­partner
                                                                               stän­dige Gericht in Wien Innere Stadt. Es gilt österreichisches
     WIENER ­STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna ­Insurance
                                                                               Recht.
     Group, an den die relevanten Daten übermittelt werden,
     automations­unterstützt verarbeitet werden.
     Der SP.Classic-Inhaber stimmt weiters zu, dass soweit eine
     Daten­übermittlung für eine Leistungserbringung aus dem
     SP.Classic durch etwaige Subunternehmer erforderlich ist,
     diese erfolgt. Etwaige Subunternehmen dürfen die Daten
14     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                    Fahrzeugbezogene Leistungen            15

     Fahrzeugbezogene Leistungen                                      So hilft der ARBÖ
                                                                      ✔ Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem
                                                                          Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal
     1. Pannendienst
                                                                          € 250,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert
        Geltungsbereich Ausland                                           sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach
     Das ist passiert                                                     einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei Kosten bis maximal
     Das versicherte Fahrzeug ist im Ausland aufgrund einer Panne         € 73,– übernommen werden.
     nicht mehr fahrbereit.
                                                                      Leistungsbezogene Hinweise
     So hilft der ARBÖ                                                •   Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf ✆ 1 2 3 im
     ✔ Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal             Inland bzw. den ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100 im
         € 180,–.                                                          Ausland.
                                                                      •    Nicht gedeckt ist ein mehrmaliges Abschleppen pro Scha-
     Leistungsbezogene Hinweise                                             denfall (von einer Fachwerkstätte zur nächsten etc.).
     •   Verständigen Sie einen lokalen Pannendienst oder den        •     Nicht gedeckt sind Leerfahrten.
          ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100.                           •      A llfällige Mehrkosten sind im Ausland vor Ort direkt an das
     •    Wenn Sie die Pannenhilfe sofort bezahlen müssen, dann              jeweilige Abschleppunternehmen zu bezahlen.
           lassen Sie sich eine Rechnung über die entstandenen        •       Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
           Kosten ausstellen.                                                  Werkstätte werden nicht vergütet.
     •     Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
            Werkstätte werden nicht vergütet.                         3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport
                                                                         Geltungs­bereich In- und Ausland
     2. Abschleppdienst
                                                                      Das ist passiert
        Geltungsbereich In- und Ausland                               Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer
     Das ist passiert                                                 Panne nicht mehr fahrbereit oder musste aus gesundheitlichen
     Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer   Gründen zurückgelassen werden. Im Unfall- oder Pannenfall
     Panne nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden.        kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen repariert
                                                                      werden. Das Fahrzeug muss überstellt werden.
16     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                    Fahrzeugbezogene Leistungen          17

     So hilft der ARBÖ                                                       gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab­
     ✔ Übernahme der Kosten für den Heimtransport des Fahr-                 schleppdienst“ übernommen.
         zeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerk-            •    Musste das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen
         stätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse            zurückgelassen werden, werden die Kosten für den Fahr-
         der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Er­                 zeugheim- bzw. -rücktransport nur dann übernommen,
         krankung zu 100 Prozent.                                             wenn die Organisation der Krankenrückholung über den
     ✔     bernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden
          Ü                                                                   ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde.
          Garagierungs­kosten für maximal sechs Wochen bis zu           •     Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine
          € 225,–.                                                             Werkstätte werden nicht vergütet.

     Leistungsbezogene Hinweise                                         4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl
     •   Wurde das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist für den
                                                                            Geltungsbereich Ausland
          Rücktransport außerdem eine behördliche Bestätigung
          (Unfallanzeige) erforderlich.                                 Das ist passiert
     •    Der Heimtransport im Inland erfolgt in der Regel innerhalb   Das versicherte Fahrzeug wurde während der Gültigkeitsdauer
           von fünf Werktagen. Wird ein sofortiger Heimtransport        des SP.Classic gestohlen und zu einem späteren Zeitpunkt im
           gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der Leistung          Ausland von der Polizei sichergestellt. Das noch in Ihrem Besitz
           gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab­­-       befindliche Fahrzeug muss überstellt werden.
           schleppdienst“ (Deckungssumme ­maximal € 250,–) über-
           nommen werden.                                               So hilft der ARBÖ
     •     Der Rücktransport aus dem Ausland erfolgt in der ­Regel     ✔ Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahr-
            innerhalb von zehn Werktagen. Wird ein sofortiger Rück­         zeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächst-
            transport gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der            gelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige
            Leistung gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen            ­entstehende Garagierungskosten für maximal sechs
            – 2. Abschleppdienst“ (Deckungs­summe maximal € 250,–)           Wochen bis zu € 225,–.
            übernommen werden.                                          ✔     arüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusam-
                                                                             D
     •      Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                 menhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abga-
             ­Organisation des Fahrzeugheim- bzw. -rücktransports            ben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte
              über den ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. An-              Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe
              dernfalls werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung         etc.) bis maximal € 750,–.
18     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                      Fahrzeugbezogene Leistungen          19

     Leistungsbezogene Hinweise                                           Leistungsbezogene Hinweise
     •   Für den Rücktransport müssen die erforderlichen behörd-         •     Bitte bewahren Sie die Transportkostenrechnung auf.
          lichen Bestätigungen (Diebstahlsanzeige, Ausfuhrbewilli-              Diese ist dem ARBÖ im Original vorzulegen.
          gung etc.) vorliegen.                                           •     Die Beschaffung und der Transport der benötigten Ersatz-
     •    Der Rücktransport erfolgt in der Regel innerhalb von zehn          teile ist vom SP-Inhaber zu organisieren.
           Werktagen. Wird ein sofortiger Rücktransport gewünscht,        •   Reparaturarbeiten bzw. Ersatzteilkosten werden nicht
           so können nur Kosten im Rahmen der Leistung gemäß                   ­ver­gütet.
           Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp-
           dienst“ (Deckungssumme maximal € 250,–) übernommen             6. Abholung des reparierten Fahrzeugs
           werden.
     •     Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                   Geltungs­bereich In- und Ausland
            Organisation des Fahrzeugrücktransports über den              Das ist passiert
            ­ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls             Das versicherte Fahrzeug wurde nach einem Unfall oder einer
             werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung gemäß           Panne in Österreich bzw. im Ausland in einer Fachwerkstätte
             Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp-        repariert und steht zur Abholung bereit.
             dienst“ über­nommen.
                                                                          So hilft der ARBÖ
     5. Ersatzteileversand                                               ✔ Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für eine Person
                                                                              vom Wohnsitz des SP-Inhabers zur Fachwerkstätte wer-
        Geltungsbereich Ausland                                               den zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls werden die
     Das ist passiert                                                         beleg­baren Kosten eines anderen gewählten Transport­
     Das versicherte Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer                mittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 2. Klasse für
     Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. Durch die Übermittlung           eine Person vergütet.
     von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, kann das
                                                                          Leistungsbezogene Hinweise
     Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden.
                                                                          •   Für die Inanspruchnahme dieser Leistung benötigen Sie
     So hilft der ARBÖ                                                         eine Reparaturrechnung, die in Kopie vorzulegen ist.
     ✔ Der ARBÖ übernimmt die Transport­kosten der benötigten            •    Heben Sie die Bahnkarte bzw. andere Belege im Zu­
         Ersatzteile.                                                           sammenhang mit Ihrem Transportmittel gut auf. Diese
                                                                                sind für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Original
                                                                                vorzulegen.
20     Fahrzeugbezogene Leistungen                                                                     Fahrzeugbezogene Leistungen           21

     7. Zollkostenvergütung und Verschrottung                          So hilft der ARBÖ

        Geltungs­bereich Ausland
                                                                        ✔ Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer
                                                                            ­Original­rechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu
     Das ist passiert                                                        80 Prozent bis max. € 600,– bzw. des Kasko-Selbstbe-
     Das versicherte Fahrzeug verbleibt wegen Totalschaden nach              halts zu 80 Prozent bis max. € 600,–.
     einem Unfall, wirtschaftlich irreparablem Defekt oder Diebstahl    ✔ Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis
     im Ausland. In diesen Fällen können Zollzahlungen (ausgenom-            maxi­mal € 300,– bei unverzüglicher Abmeldung, wenn das
     men in EU-Staaten) oder Verschrottungskosten anfallen.                  Fahrzeug nicht mehr repariert wird.
     So hilft der ARBÖ                                                  Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie all­          •   Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der nächsten
         fällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent.                        Polizei­dienststelle (gesetzliche Verpflichtung laut StVO).
     ✔ Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden               •    L assen Sie das beschädigte Fahrzeug unmittelbar nach
         Garagierungs­kosten für maximal sechs Wochen bis zu                  dem Unfall in einer ARBÖ-Dienststelle besich­tigen.
         € 225,–.                                                       •      Reichen Sie folgende Unterlagen (siehe Seite 11 „Leis­
                                                                                tungs­­bezogene Hinweise – 4.11“) innerhalb von sechs
     Leistungsbezogene Hinweise                                                 Monaten ab Schadenfall beim ARBÖ ein:
     •   Bei Diebstahl des Fahrzeugs erstatten Sie unverzüglich              1. Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung einer Fach-
          ­A nzeige bei der nächsten Polizeidienststelle.                     werkstätte, nach Material und Arbeitszeit aufgegliedert
     •     Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die behörd­           2. Abmeldebestätigung und detaillierter Kostenvoranschlag
            liche Diebstahlsanzeige dem ARBÖ vorzulegen.                      der Fachwerkstätte bei Abmeldung des Fahrzeugs
                                                                              3. Schadensbericht der ARBÖ-Dienststelle
     8. Wildschadenvergütung                                                 4. Polizeiliche Meldung
        Geltungsbereich In- und Ausland                                 •     Die Versicherungsleistung bezieht sich ausschließlich auf
                                                                               jene Schäden, die unmittelbar auf die Kollision mit dem zum
     Das ist passiert                                                          Zeitpunkt des Schadenfalles noch lebenden Wild zurückzu-
     Das versicherte Fahrzeug wurde in Österreich oder im Ausland              führen sind, und nicht auf Folgeschäden. Unter Folgeschä-
     auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit einem          den sind etwa Beschädigungen, die infolge einer Berührung
     lebenden Haar- oder Federwild beschädigt.                                 mit der Leitschiene entstanden sind, zu ver­stehen.
22      Personenbezogene Leistungen                                                                    Personenbezogene Leistungen         23

     Personenbezogene Leistungen                                         Weiter- oder Heimreise im Ausland während der Urlaubsfahrt*
                                                                         ✔ Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle
                                                                              leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent
     1. Mobilität nach Panne oder Unfall
                                                                              übernommen.
         Geltungs­bereich In- und Ausland
                                                                         ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal sieben
     Das ist passiert                                                         Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.
     Ihr Fahrzeug ist während der Anreise zum, der Heimreise vom
     oder am Urlaubsort in Österreich oder im Ausland aufgrund           Mobilität am Urlaubsort im Inland während der Urlaubsfahrt*
     eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und wird in    ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein
     einer Fachwerkstätte repariert oder Ihr Fahrzeug wurde im Aus-          ­ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung
     land gestohlen. Sie wollen die Fertigstellung der Reparatur nicht        gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal
     abwarten, sondern zwischenzeitlich die Weiter- oder Heimreise            € 50,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das
     antreten bzw. am Urlaubsort mobil sein.                                  ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge-
                                                                              geben wird.
     So hilft der ARBÖ                                                   ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei
     Weiter- oder Heimreise im Inland während der Urlaubsfahrt*
                                                                              Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.
     ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein
          ­ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung          Mobilität am Urlaubsort im Ausland während der Urlaubsfahrt*
           gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal       ✔ Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten
           € 50,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das            in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.
           ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge-
           geben wird.                                                   Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle     •   Autovermietungen vermieten Fahrzeuge überwiegend
                                                                              nur gegen Vorlage einer gültigen Kreditkarte (etwa ARBÖ-­
           leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent
                                                                              Mastercard).
           übernommen.
                                                                         •    A llfällige Zu- und Rückstellungskosten sowie sonstige
     ✔ Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei                    Ausgaben für den Mietwagen (Versicherungen, Treibstoff,
           Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet.             Zubehör etc.) und Treibstoffkosten für das ARBÖmobil
                                                                               werden nicht übernommen.

     * bei Firmen-Sicherheits-Pass Dienstfahrt
24       Personenbezogene Leistungen                                                                 Personenbezogene Leistungen         25

     •     Diese Leistung ist nicht mit den Nächtigungskosten         3. Nächtigungskosten nach Ausfall des
           (siehe Seite 25 „Personenbezogene Leistungen – 3. Näch­
           tigungs­kosten nach Ausfall des Fahrzeugs“) kombinierbar.       ­Fahrzeugs
                                                                          Geltungsbereich In- und Ausland
     2. Lotsendienst                                                  Das ist passiert
         Geltungsbereich In- und Ausland                               Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne in Öster-
                                                                       reich oder im Ausland nicht mehr fahrbereit und wird in einer
     Das ist passiert                                                  Fachwerkstätte repariert. Wegen der Reparaturdauer wird eine
     Eine leistungsberechtigte Person kann während einer Reise aus     ungeplante Übernachtung vor Ort erforderlich.
     gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst mit dem Fahrzeug
     nach Hause fahren.                                                So hilft der ARBÖ
                                                                       ✔ Übernahme der Kosten für eine Übernachtung von maxi-
     So hilft der ARBÖ
                                                                           mal € 100,– pro leistungsberechtigter Person.
     ✔ Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der In­
                                                                       ✔ Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird
         sassen und des Gepäcks in ihrem Auto.
                                                                           gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet.
     ✔ Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für
         den Lotsen zu 100 Prozent.                                    Leistungsbezogene Hinweise
                                                                       •    Wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert, setzen
     Leistungsbezogene Hinweise                                              Sie sich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf in Verbindung.
     •   Die Organisation des Lotsendienstes dauert üblicherweise     •     Lassen Sie sich auf der Reparaturrechnung von der Fach-
          ein bis zwei Tage.                                                 werkstätte auch die Reparaturdauer bestätigen.
     •    Die Wahl des Reiseweges und die Einteilung der Tages­       •     Lassen Sie sich die Übernachtung mittels Rechnung
           etappen trifft ausschließlich der Lotse.                        ­bestätigen.
     •     Über den Lotsendienst hinaus anfallende Kosten (Fähren,    •	   Die Entscheidung, ob eine weitere Nächtigung vergütet
            Maut, Treibstoff etc.) werden nicht übernommen.                  wird, obliegt ausschließlich dem ARBÖ.
     •      Eine vom Arzt augestellte Bestätigung der Transport­      •     Diese Leistung ist nicht mit einem Mietwagen (siehe
             fähigkeit muss vorgelegt werden.                                 ­Seite 22 „Personen­bezogene Leistungen – 1. Mobilität
                                                                               nach Panne oder Unfall“) kombinierbar.
26     Personenbezogene Leistungen                                                                 Personenbezogene Leistungen         27

     4. Taxikosten                                                  •   L assen Sie sich den Aufenthalt im ausländischen Kranken-
                                                                         haus bestätigen.
        Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert
                                                                     6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung
     Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit.
     Sie bzw. eine leistungsberechtigte Person wollen/will mit dem       nach alpinem Sportunfall
     Taxi weiter­fahren.                                                 Geltungsbereich In- und Ausland
     So hilft der ARBÖ                                               Das ist passiert
     ✔ Übernahme der Kosten für das Taxi bis max. € 50,– ein­       Sie haben in Österreich oder im Ausland in Ihrer Freizeit einen
         malig pro dokumentiertem Schadenereignis.                   alpinen Sport­unfall (z. B. beim Bergwandern, Skifahren, Snow-
                                                                     boarden). Sie werden von der Bergrettung geborgen (z. B. mit-
                                                                     tels Akia) oder von einem Notarzt- bzw. Rettungshub­schrauber
     5. Insassen-Unfallversicherung                                 in das nächst­gelegene Krankenhaus transportiert.
        Geltungsbereich Ausland
                                                                     So hilft der ARBÖ
     Das ist passiert
                                                                     ✔ Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung
     Ihr Fahrzeug wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall ver­
                                                                         (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins
     wickelt. Die leistungsberechtigten Insassen (siehe Seite 8
                                                                         Kranken­haus bis maximal € 10.000,– für die leistungs­
     „Leistungs­bezogene Hinweise – 3.7“) kamen dabei zu Schaden.
                                                                         berechtigte Person.
     So hilft der ARBÖ
                                                                     Leistungsbezogene Hinweise
     ✔ Versicherungssumme pro verletztem Insassen maximal           •   Ein lokaler Rettungsdienst ist zu verständigen.
         € 20.000,– bei bleibender Invalidität bzw. € 10.000,– im    •    Nach dem erfolgten Rettungseinsatz reichen Sie die
         Todesfall.                                                        Rechnung des Einsatzes bei der Pflichtversicherung
     ✔ Zusätzlich werden € 30,– pro Tag bei stationärem Aufent-           (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht
         halt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs               gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein.
         Tage bezahlt.                                                     Wir benötigen eine Kopie der Rechnung für den Rettungs-
                                                                           einsatz sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme bzw.
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                           der Ablehnung der Kostenübernahme von der Pflichtver­
     •   Besorgen Sie sich einen behördlichen Unfallbericht.
                                                                           sicherung im Original.
28       Personenbezogene Leistungen                                                               Personenbezogene Leistungen        29

     •      ie Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
           D                                                              Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls werden nur
           der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.          jene Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den
     •     Kosten für die Suche von verletzten oder verunfallten         ARBÖ entstanden wären.
            ­Personen werden nicht übernommen.                        •   Für die Schadensbearbeitung sind die Adresse und die
     •       Kosten für eine reine Bergung sowie eine Totbergung          Daten der Abteilung des Krankenhauses, der Name, die
              ­werden nicht übernommen.                                    ­Telefon- und die Faxnummer des behandelnden Arztes
     •         Kosten für Hubschraubereinsätze ohne anschließenden         sowie der komplette Krankenbericht erforderlich.
                Transport ins Krankenhaus werden nicht übernommen.
                                                                      8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und
     7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall                      Haustieren
         Geltungsbereich Inland                                           Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert                                                 Das ist passiert
     Sie werden nach einem Unfall oder einer unvorhersehbaren         Kinder, Jugendliche (siehe Seite 8 „Leistungs­bezogene Hin­
     Krankheit in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert.       weise – 3.7“) bzw. Haustiere können von Ihnen aus unvorher­
     Dieses Krankenhaus ist mehr als 50 km von Ihrem Wohn-            seh­baren gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreut werden.
     sitz-Krankenhaus entfernt und die Aufenthaltsdauer wird (nach
                                                                      Eine Rückholung der Kinder, Jugendlichen bzw. Haustiere ist
     Diagnose des vom ARBÖ beauftragten Mediziners) länger als
                                                                      erforderlich.
     eine Woche dauern.
                                                                      So hilft der ARBÖ
     So hilft der ARBÖ
                                                                      ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der unvor­
     ✔ Organisation des Rücktransports mittels Kranken­                  hergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte
         wagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der                 Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine
         Verlegungs­kosten zu 100 Prozent.                                Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent.
     Leistungsbezogene Hinweise                                       Leistungsbezogene Hinweise
     •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,     •   Das Kind/der Jugendliche bzw. das Haustier benötigt für
          der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.            die Heimreise in jedem Fall die Reisedokumente.
     •    Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die
           ­Organisation des Verlegungstransportes über den ARBÖ-­
30       Personenbezogene Leistungen                                                                   Personenbezogene Leistungen         31

     •      Leistungsanspruch für das Kind/den Jugendlichen             10. Krankenrückholung
           besteht nur bis zum Ende jenes Jahres in dem es/er das
                                                                             Geltungsbereich Ausland
           19. Lebensjahr vollendet.
     •     Haustier ist ein Tier, das der SP-Inhaber insbesondere in    Das ist passiert
            seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefähr-     Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Aufgrund
            ten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist. Nutztiere   medizinischer Unterversorgung bzw. medizinischer Notwendig-
            und Sporttiere sind keine Haustiere.                         keit ist die Rück­holung vom ausländischen in ein österreichi-
                                                                         sches Krankenhaus erforderlich.
     9. Krankenbesuch                                                   So hilft der ARBÖ
         Geltungsbereich Ausland                                         ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten
     Das ist passiert                                                        für den Rücktransport zu 100 Prozent.
     Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer unvorhersehba-          ✔ Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungs­
     ren Krankheit im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt                 kosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillier-
     wird (nach Diagnose des behandelnden Arztes) länger als eine            ten Rechnung bis maximal € 7.500,– übernommen.
     ­Woche dauern. Sie werden von einem Familienmitglied von            ✔   Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt.
      Österreich aus besucht.
                                                                         Leistungsbezogene Hinweise
     So hilft der ARBÖ                                                   •   Über die Notwendigkeit, die Art und den Zeitpunkt des
     ✔ Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der                  Rücktransportes entscheidet ausschließlich der vom
         ­Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis ins­           ARBÖ beauftragte Mediziner in Absprache mit dem behan-
          gesamt maximal € 1.000,–.                                          delnden Arzt, unter Berücksichtigung der medizinischen
                                                                             Versorgung vor Ort und der Verfügbarkeit eines geeigneten
     Leistungsbezogene Hinweise
                                                                             Transportmittels.
     •   Wir benötigen eine Bestätigung über die Aufenthaltsdauer
                                                                         •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
          im Krankenhaus.
                                                                              der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
     •    Ihr Besucher lässt sich alle Ausgaben im Zusammenhang
                                                                         •    Im Schadenfall benötigt der ARBÖ die Adresse und
           mit der Hin- und Rückreise (Treibstoff, Mautgebühren,
                                                                               die ­Daten der Abteilung des Krankenhauses sowie den
           Bahnkarten etc., ausgenommen Speisen und Getränke)
                                                                               ­Namen, die Telefon- und die Faxnummer des behandeln-
           sowie die Übernachtungen mittels Rechnungen bestätigen.
                                                                                den Arztes.
           Nach der Rückkehr werden diese beim ARBÖ eingereicht.
32     Personenbezogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen        33

       Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands­
     •	                                                              Leistungsbezogene Hinweise
       aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt.                    •     Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
     • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                      der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
        Organisation des Rücktransportes über den ARBÖ-­Reise-        •      Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann
        Notruf a­ bgewickelt wurde. Andernfalls werden nur jene               vorab eine Kostendeckung durch den ARBÖ erforderlich
        Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den ARBÖ                sein. Nehmen Sie dazu mit dem ARBÖ-Reise-Notruf
        ent­standen wären.                                                    Kontakt auf. Der ARBÖ und das Krankenhaus setzen sich
     •  Im Todesfall wird die Rückholung nicht über den ARBÖ                 dann in Verbindung.
         durchgeführt. Die Kontaktaufnahme mit der öster­             •       Sämtliche Kosten, die durch notwendige ärztliche Be-
         reichischen Botschaft im jeweiligen Land ist erforderlich.       handlung anfallen, müssen mittels Rechnungen bestätigt
         Selbstverständlich hilft hier der ARBÖ im Rahmen der             werden.
         Leistung gemäß Seite 34 „Personenbezogene Leistungen         •   Sie reichen diese Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei
         – 13. Notfallservice“.                                            der Pflichtversicherung (Krankenkasse) ein. Den von der
                                                                           Pflichtversicherung nicht gedeckten Restbetrag reichen
                                                                           Sie dann beim ARBÖ ein. Wir benötigen Fotokopien
     11. Krankenversicherung
                                                                           aller relevanten Rechnungen sowie eine Bestätigung der
         Geltungsbereich Ausland                                           Kosten­übernahme bzw. der Ablehnung der Kostenüber-
     Das ist passiert                                                      nahme von der Pflichtversicherung im Original.
     Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Eine        •    Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands­
     ärztliche Versorgung im Krankenhaus oder eine ambulante                aufenthalt von maximal 62 Tagen ab Reisebeginn be-
     Behandlung durch einen Facharzt oder praktischen Arzt ist              schränkt.
     erforderlich.

     So hilft der ARBÖ                                                12. Nächtigungskosten nach Unfall oder
     ✔ Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behand-                   ­Erkrankung
         lungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt,               Geltungsbereich In- und Ausland
         Arzt­kosten und Kosten für verordnete Medikamente
                                                                      Das ist passiert
         (ausgenommen Dauermedikamente, z. B. zur Regulierung
                                                                      Sie werden im Urlaub krank oder haben einen Unfall. Eine
         von Blutzuckerspiegel und Blutdruck) bei ambulanter
                                                                      unvorhersehbare Übernachtung wird erforderlich.
         Behandlung sowie für den Transport ins Kranken­haus bis
         maximal € 75.000,– für die leistungs­berechtigte Person.
34     Personenbezogene Leistungen                                                                       Personenbezogene Leistungen          35

     So hilft der ARBÖ                                                         zeige­bestätigung ist für alle weiteren Schritte (Wiederbe-
     ✔     bernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernach-
          Ü                                                                    schaffung von Dokumenten, Kartensperre etc.) erforder-
          tungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei                  lich.
          Nächte bis maximal € 100,– pro Nacht und Person.
                                                                          14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von
     Leistungsbezogene Hinweise
     •    Verständigen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf.                             ­Dokumenten
     •     Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die                   Geltungsbereich Ausland
            Reise­unfähigkeit mittels ärztlichem Attest bestätigt wird.
                                                                          Das ist passiert
     •   Eventuell anfallende Mehrkosten für die verspätete Rück­
                                                                          Ihnen wurden im Ausland wichtige Dokumente oder Reise­
            reise (Storno- oder Umbuchungsgebühren etc.) werden
                                                                          unterlagen (Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Reise-
            nicht übernommen.
                                                                          pass, Personalausweis, Flugtickets, Bahnkarten) ge­stohlen.

     13. Notfallservice                                                  So hilft der ARBÖ
          Geltungsbereich In- und Ausland
                                                                          ✔ Übernahme der Gebühren für die Wiederbeschaffung
                                                                              der gestohlenen Dokumente bis zu insgesamt maximal
     Das ist passiert                                                         € 1.000,–.
     Sie sind in Österreich oder im Ausland unterwegs und haben
     ein Problem, das Sofortmaßnahmen erfordert.                          Leistungsbezogene Hinweise
                                                                          •   Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten
     So hilft der ARBÖ                                                         Polizeidienststelle.
     ✔ Der ARBÖ verständigt auf Wunsch Ihre Angehörigen und            •    Reichen Sie alle Belege, welche die Wiederbeschaffung
         recherchiert für Sie wichtige Telefonnummern von Behör-                ­dokumentieren, im Original beim ARBÖ ein und legen Sie
         den, Botschaften, Banken, Versicherungen usw.                           die aus- und inländische Diebstahlsanzeige in Fotokopie
                                                                                 bei.
     Das empfiehlt der ARBÖ                                               •      Sämtliche Kosten (z. B. Fahrt-, Nächtigungs- und Überset-
     •   Melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl von Dokumenten,                   zungskosten) im Zusammenhang mit der Wiederbeschaf-
          Wertgegenständen und Kreditkarten bzw. Maestro-Karten                   fung werden nicht übernommen.
          unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle. Die An­      •       Gebühren im Zusammenhang mit der Sperre von Kredit-
                                                                                   oder Maestro-Karten werden nicht übernommen.
36     Personenbezogene Leistungen                                                                  Personenbezogene Leistungen    37

     15. Übernahme von Rückreisekosten                              17. Telefonkostenersatz
         Geltungsbereich Ausland                                         Geltungsbereich In- und Ausland
     Das ist passiert                                                Das ist passiert
     Sie müssen einen Aufenthalt im Ausland wegen eines              Sie mussten innerhalb von Österreich oder aus dem Ausland
     Elementar­­ereignisses am Wohnsitz, eines Schadens am           mit dem ARBÖ-Reise-Notruf Kontakt aufnehmen. Dabei sind
     Eigentum infolge von Einbruch­diebstahl oder des Todesfalls     Telefonkosten entstanden.
     Ihres Ehepartners, Lebensgefährten, eines Verwandten ersten
     Grades (Eltern, Kinder) abbrechen und sofort nach Hause         So hilft der ARBÖ
     zurückkehren.                                                   ✔ Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate
                                                                         mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent. Sind k­ eine
     So hilft der ARBÖ                                                   Belege verfügbar, übernimmt der ARBÖ einmalig eine
     ✔ Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort           Pau­schale von € 15,– pro Schadensereignis, sofern die
         auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung       Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf
         und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise        +43 50-123-100 geführt wurden (Aufzeichnungen in der
         Flugtickets oder Bahnkarten).                                   ARBÖ-Datenbank).

                                                                     Leistungsbezogene Hinweise
     16. Organisation von Bargeldübermittlung                       •   Für die Schadensabwicklung benötigt der ARBÖ Belege,
         Geltungsbereich Ausland                                          die die Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf be­-
                                                                          ­stätigen (detaillierte Handy­abrechnung mit Einzel­
     Das ist passiert
                                                                           gesprächs­nachweis, Telefonrechnung des Hotels etc.).
     Sie sind im Ausland unterwegs und benötigen für unvorher­
     gesehene Ereignisse dringend Bargeld.
                                                                     18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung
     So hilft der ARBÖ
                                                                         Geltungs­bereich Ausland
     ✔ Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Über­
         gabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten         Das ist passiert
         Geldbetrages durch eine Partnerfirma.                       Sie sind als Fußgänger, Skater oder Radfahrer im Ausland
                                                                     unterwegs und haben einen Personen- oder Sachschaden
                                                                     verursacht.
38     Personenbezogene Leistungen                                     Notizen   39

     So hilft der ARBÖ
     ✔ Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal
         € 750.000,– pro Schadensereignis.

     Leistungsbezogene Hinweise
     •   Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt,
          der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist.
     •    A lle Beteiligten müssen vor Ort einen Schadensbericht
           (Europäischer Unfallbericht etc.) verfassen.
     •     Bei verletzten Personen oder Sachschäden an öffent­
            lichem Gut muss der Schaden unverzüglich bei der
            ­nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden.

     19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen
          Elektro-Fahrzeugen
         Geltungs­bereich Inland
     Das ist passiert
     Das von Ihnen gelenkte nicht zulassungspflichtige Elektro-Fahr-
     zeug (z. B. Elektro-Rollstuhl, Elektro-Fahrrad) ist aufgrund
     eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss
     abtransportiert werden.

     So hilft der ARBÖ
     ✔ Übernahme der Kosten für das Abtransportieren zu der
         dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte oder zum
         Wohnsitz der leistungsberechtigten Person bis maximal
         € 250,– pro Schadenfall.

     Leistungsbezogene Hinweise
     •   Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf ✆ 1 2 3.
40       Firmen-Sicherheits-Pass                                                                          Firmen-Sicherheits-Pass    41

     Firmen-Sicherheits-Pass
     Der Firmen-Sicherheits-Pass ist ein exklusives Versicherungs­        ­ inder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn diese
                                                                          K
     angebot für juristische Personen (GmbH, AG, OG, Vereine,             zum Zeitpunkt des im Rahmen des Firmen-Sicher­heits-
     Körper­schaften etc.), das sich in folgenden Punkten vom             Passes gedeckten Schadens­ereignisses am Wohnsitz des
     Sicher­heits-Pass für Einzelpersonen unterscheidet (siehe            namhaft gemachten Lenkers gemeldet sind. Die Familien-
     ­Seite 7 „Leistungsbezogene Hinweise – 3. Leistungsberech­           mitglieder sind auch dann leistungsberechtigt, wenn die
      tigung und Gültigkeit“):                                            Fahrt getrennt voneinander und nicht mit dem Firmenfahr-
                                                                          zeug angetreten wird.
     •     
           Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus dem
           Firmen-Sicherheits-Pass ist eine aktive und voll bezahlte
           ARBÖ-Firmen-Mitgliedschaft, die der Größe des Fuhrparks
           entsprechen muss.
     •      ro Firmenfahrzeug ist ein Firmen-Sicherheits-Pass
           P
           abzuschließen. Die Bekanntgabe des Kfz-Kennzeichens
           ist erforderlich. Kein Leistungsanspruch besteht für private
           Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden.
     •      Anspruch auf die personen- und fahrzeugbezogenen
           Leistungen haben der Lenker (Mitarbeiter) und bis zu
           ­maxi­mal acht mitfahrende Mitarbeiter der Firma während
            der betrieblichen Nutzung des versicherten Firmenfahr-
            zeugs (Bekanntgabe des Kennzeichens).
     •      jeden Firmen-Sicherheits-Pass kann der Firmen-
           Für
           Sicher­heits-Pass-Inhaber einen berechtigter Lenker                                 aus de m
           namhaft m­ achen. Wurde ein berechtigter Lenker namhaft                                        Ausland
                                                                                              ✆ + 4 3 50
           gemacht, so erstrecken sich die personenbezogenen                                             -123-10 0
           Leistungen auch auf den Privatbereich für den namhaft
           gemachten Lenker sowie dessen ­Partner und dessen
42                                                                                                             Freizeit-Sicherheits-Pass     43

                                                                      Leistungen Freizeit-Sicherheits-Pass                           Seite
                                                                       1.	Hubschrauberrettung und Akia-Bergung
                                                                          nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland                   27
                                                                       2.	Krankenverlegung nach Krankheit oder
                                                                          Unfall – Inland                                              28
                                                                       3.	Rückholung des Freizeit-Sicherheits-Pass-Inhabers
                                                                          bis 19 Jahre                                                 29
                                                                       4.	Krankenbesuch – Ausland                                     30
                                                                       5.	Krankenrückholung – Ausland                                31
                                                                       6.	Krankenversicherung – Ausland                               32
                                                                       7.	Nächtigungskosten nach Unfall oder
                                                                          Erkrankung – In- und Ausland                                 33
                                                                       8.	Notfallservice – In- und Ausland                           34
                                                                       9.	Kostenersatz für Wiederbeschaffung
                                                                          von Dokumenten – Ausland                                     35
     Freizeit-Sicherheits-Pass                                        10.	Übernahme von Rückreisekosten – Ausland                     36

     Der Freizeit-Sicherheits-Pass richtet sich an ARBÖ-Mitglieder,   11.	Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland             36
     die nicht motorisiert im In- und Ausland unterwegs sind.         12.	Telefonkostenersatz – In- und Ausland                       37
     Die auf der folgenden Seite angeführten Leistungen gelten – im   13.	Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland                 37
     Unterschied zum SP.Classic – ausschließlich für den Inhaber
     des Freizeit-Sicherheits-Passes, nicht für seine Familienmit­    14.	Abtransport von nicht zulassungspflichtigen
     glieder (siehe Seite 8 „Leistungs­bezogene Hinweise – 3.7).          Elektro-Fahrzeugen – Inland                                  38
Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie den

ARBÖ-Reise-Notruf
✆ 050-123-100
aus dem Ausland ✆ +43 50-123-100

                                                                   Stand: 07-2020, 0400701

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Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1,
ZVR-Zahl: 611523907 · Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/
Marketing · Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst ·
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