Sicherheits-Pass.Classic - Leistungsübersicht - ARBÖ
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2 Rundum-Schutz für Reise und Mobilität ARBÖ-Reise-Notruf 3 Rundum-Schutz für Reise und Mobilität ARBÖ-Reise-Notruf Der Sicherheits-Pass.Classic ist der Rundum-Schutz für Ihre Familie, Ihr Fahrzeug und Sie. Er übernimmt im Anlassfall In Österreich nicht nur die hohen Kosten für Abschleppung, Wiederbeschaf- Pannen- und fung von Dokumenten und Bergung nach alpinem Sportunfall Abschleppdienst 1 2 3 (ohne Ortsvorwahl) u. v. m., sondern hilft auch bei der Organisation. Treten Sie also keine Reise ohne Sicherheits-Pass an. ARBÖ-Reise-Notruf 050-123-100 Hier gilt der Sicherheits-Pass.Classic Der Sicherheits-Pass.Classic gilt in Österreich und in Europa Aus dem Ausland im geografischen Sinn, in den außereuropäischen Mittelmeer- ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100 Anrainerstaaten, auf den K anarischen Inseln, Madeira und den Telefax +43 50-123-99-100 Azoren. ARBÖ-Contact-Center ■ Geltungsbereich ARBÖ-Sicherheits-Pass E-Mail accw@arboe.at Hinweis: Aufgrund der leichteren Lesbarkeit wurde in der vorliegenden Broschüre auf geschlechtsspezifische Formulierungen verzichtet. Selbstverständlich wenden sich alle g eschlechtsbezogenen Begriffe im gleichen Sinne an alle Geschlechter.
4 Inhalt Inhalt 5 Leistungsbezogene Hinweise 12. Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung – In- und Ausland 33 zum Sicherheits-Pass.Classic (SP.Classic) 6 13. Notfallservice – In- und Ausland 34 Gültig ab 1. 1. 2021 (bei erstmaligem Abschluss ab 1. 9. 2020) 14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten – Ausland 35 Fahrzeugbezogene Leistungen 15. Übernahme von Rückreisekosten – Ausland 36 1. Pannendienst – Ausland 14 16. Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland 36 2. Abschleppdienst – In- und Ausland 14 17. Telefonkostenersatz – In- und Ausland 37 3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport – In- und Ausland 15 18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland 37 4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl – Ausland 17 19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen 5. Ersatzteileversand – Ausland 18 Elektro-Fahrzeugen – Inland 38 6. Abholung des reparierten Fahrzeugs – In- und Ausland 19 7. Zollkostenvergütung und Verschrottung – Ausland 20 Firmen-Sicherheits-Pass 40 8. Wildschadenvergütung – In- und Ausland 20 Freizeit-Sicherheits-Pass 42 Personenbezogene Leistungen 1. Mobilität nach Panne oder Unfall – In- und Ausland 22 2. Lotsendienst – In- und Ausland 24 Diese Broschüre ist eine Orientierungshilfe zum Abschluss 3. Nächtigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs – des Sicherheits-Pass.Classic. Bei Abschluss des In- und Ausland 25 Sicherheits-Pass.Classic gelten jedoch ausschließlich die 4. Taxikosten – In- und Ausland 26 jeweiligen Versicherungsbedingungen wie folgt: 5. Insassen-Unfallversicherung – Ausland 26 Versicherungsbedingungen der WIENER STÄDTISCHEN 6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung zum Gruppenversicherungsvertrag mit dem ARBÖ im nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland 27 Rahmen des ARBÖ-Sicherheits-Passes.Classic (gültig für 7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall – Inland 28 Beitritte ab 1. 9. 2020) Fassung 2020 8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und Haustieren – In- und Ausland 29 Die Versicherungsbedingungen sind online nachzulesen 9. Krankenbesuch – Ausland 30 auf www.arboe.at/sicherheitspass oder stehen in Ihrem 10. Krankenrückholung – Ausland 31 ARBÖ-Prüfzentrum zur Verfügung. 11. Krankenversicherung – Ausland 32
6 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 7 Leistungsbezogene Hinweise 2.5 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster- reich, werden Kosten für Fahrzeug- und Krankentransporte von Österreich in das jeweilige Heimatland ausschließlich bis zur 1. Geltungsbereich österreichischen Staatsgrenze übernommen. Darüber hinaus 1.1 Der Geltungsbereich (Inland und/oder Ausland) ist bei der anfallende Kosten sind vom Leistungsberechtigten zu tragen. jeweiligen Leistung angeführt. 2.6 Ist der Wohnsitz des Leistungsberechtigten nicht in Öster 1.2 Inland ist Österreich, Ausland sind alle Länder Europas reich und ist auch der Ereignisort nicht in Österreich, besteht für im g eografischen Sinn sowie die Mittelmeer-Anrainerstaaten Fahrzeug- und Krankentransporte kein Leistungsanspruch aus ( Marokko, Algerien, Tunesien, Libyen, Ägypten, Israel, Libanon, dem SP.Classic. Syrien, Türkei), sofern in dem jeweiligen Land Tourismus mög- 2.7 Geldleistungen aus dem SP.Classic sind auf das be- lich ist und zum Zeitpunkt der Einreise keine offizielle Reisewar- kannt gegebene Konto zu leisten. Die Geldleistung gilt mit der nung lt. https://www.bmeia.gv.at vorliegt; weiters die Kanari- Absendung bzw. Abbuchung vom Schuldnerkonto als erfüllt. schen Inseln (Gran Canaria, Teneriffa, Lanzarote, Fuerteventura, Das Verlustrisiko trägt der Schuldner. Der ARBÖ ist berechtigt, La Palma, Gomera, Hierro), Madeira und die Azoren. den jeweiligen Überbringer von Belegen als zum Empfang der 1.3 Der SP.Classic gilt nicht in Grönland, Spitzbergen sowie in darauf entfallenden Geldleistungen ermächtigt anzusehen. der Russischen Föderation ab dem Ural (asiatischer Teil). 3. Leistungsberechtigung und Gültigkeit 2. Erfüllungsort der Leistungen 3.1 Voraussetzung für den Leistungsanspruch ist eine aktive, 2.1 Soweit im Folgenden nicht anders definiert, ist der Er voll bezahlte, dem Kraftfahrzeug entsprechende ARBÖ-Mit- füllungsort für Dienstleistungen aus dem SP.Classic der öster- gliedschaft für das Klubjahr. reichische Wohnsitz des Inhabers des SP.Classic, das ist die 3.2 Die Prämie für den SP.Classic muss zum Zeitpunkt des Adresse, an der der Inhaber des SP.Classic gemeldet und die Schadenereignisses vollständig bezahlt sein. im ARBÖ-EDV-System gespeichert ist. 3.3 Fahrzeugbezogene Leistungen gelten für alle auf den 2.2 Für das Abschleppen ist der Erfüllungsort die dem Ereig SP.Classic-Inhaber in einem EU-Staat sowie der Schweiz und/ nisort nächstgelegene Fachwerkstätte. oder Liechtenstein zugelassenen Fahrzeuge, egal wer mit dem 2.3 Für Fahrzeugtransporte ist der Erfüllungsort die dem Wohn- Fahrzeug unterwegs ist. sitz (bei Firmen-Sicherheits-Pass Firmensitz) nächstgelegene Das höchstzulässige Gesamtgewicht der Fahrzeuge darf max. Fachwerkstätte. 6 t, die Länge max. 7,5 m, die Höhe max. 3,5 m und die Breite 2.4 Für Krankentransporte ist der Erfüllungsort das dem Wohn- max. 2,5 m betragen. sitz nächstgelegene geeignete Krankenhaus. 3.4 Ein definiertes Fahrzeug, das auf eine andere Person an-
8 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 9 gemeldet ist und vom SP.Classic-Inhaber nachweislich ständig SP.Classic ab 1. September des aktuellen Jahres abgeschlos- genutzt wird, ist ebenfalls versichert. Voraussetzung ist, dass sen, endet sein Versicherungsschutz am 31. Dezember des der SP.Classic-Inhaber kein auf sich zugelassenes Fahrzeug folgenden Jahres, 24.00 Uhr. Bei Verlängerung des SP.Classic besitzt. Leistungsanspruch besteht in diesem Fall nur dann, beginnt sein Versicherungsschutz frühestens am 1. Jänner und wenn das Fahrzeug vom SP.Classic-Inhaber gelenkt wird. Der endet am 31. Dezember, 24.00 Uhr des aktuellen Jahres. Versicherungsschutz ist diesbezüglich auf ein einziges Fahrzeug 3.9 Ein Leistungsanspruch besteht, wenn der Schadenfall nach begrenzt. dem Versicherungsbeginn und vor dem Versicherungsende 3.5 Weiters versichert sind Wohnmobile, die vom SP.Classic- gemäß 3.8, das heißt innerhalb der Gültigkeit des SP.Classic, Inhaber für eine Urlaubsreise gemietet werden und Fahrzeuge eingetreten ist. von Dritten, die vom SP.Classic-Inhaber für eine Urlaubsreise geliehen werden, sofern dem ARBÖ das Kennzeichen vor 4. Kein Leistungsanspruch besteht Reiseantritt bekannt gegeben wird. Darüber hinaus sind auch Anhänger, die vom SP.Classic-Inhaber für eine Reise geborgt 4.1 Wenn im Zusammenhang mit dem Ereignis eine rechts werden, versichert. kräftige Bestrafung durch ein Gericht oder eine Behörde wegen Fahruntüchtigkeit, Alkoholisierung, Beeinträchtigung durch 3.6 Die Leistungen aus dem SP.Classic gelten auch für An- Suchtgift oder wegen Im-Stich-Lassen eines Verletzten erfolgt. hänger mit einer Länge von max. 7,5 m, wenn sie von einem Zugfahrzeug gemäß 3.3–3.5 gezogen werden. Der Koste- 4.2 Wenn der Fahrzeuglenker nicht im Besitz der vorge- nersatz erfolgt im gleichen Ausmaß wie für das versicherte schriebenen Lenkberechtigung ist bzw. wenn das Fahrzeug Zugfahrzeug. oder Kennzeichen behördlich beschlagnahmt wurde oder im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nicht verkehrs- oder 3.7 Personenbezogene Leistungen gelten für den SP.Classic- betriebssicher ist (abgelaufene §57a-Plakette). Inhaber, seinen Partner und deren Kinder bis zum Ende jenes Jahres in das deren 19. Geburtstag fällt, sofern sowohl der 4.3 Bei Teilnahme an einer offiziellen sportlichen oder wettbe- Partner als auch die Kinder zum Zeitpunkt des im Rahmen des werbsmäßigen Veranstaltung und Trainingsveranstaltungen. SP.Classic gedeckten Schadensereignisses am selben Wohn- 4.4 Wenn der Schaden (Unfall, Erkrankung, strafbare Hand- sitz gemeldet sind. lung) durch vorsätzliches, grob fahrlässiges Handeln, unter Die Leistungsberechtigung besteht auch, wenn die leistungsbe- Einfluss von Alkohol, Drogen oder durch unterlassenes Handeln rechtigten Personen mit anderen Verkehrsmitteln als dem Kfz des Leistungsberechtigten verursacht wird. unterwegs sind. Die Reise kann sowohl gemeinsam als auch 4.5 Bei Verlust der Fahrzeugschlüssel. getrennt von SP.Classic-Inhaber angetreten werden. 4.6 Bei fahrzeugbezogenen Leistungen für nicht angemeldete 3.8 Der Versicherungsbeginn ist 0.00 Uhr des auf die Einzah- Fahrzeuge sowie Fahrzeuge mit Probe- oder Überstellungs- lung der Prämie für den SP.Classic folgenden Tages. Wird der kennzeichen und Fahrzeuge von Autovermietungen (Ausnahme Wohnmobile – s iehe 3.5).
10 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 11 4.7 Wenn im Zusammenhang mit einem Fahrzeugtransport Schadenseintritt sind) sowie n ach Unfällen bei der Ausübung oder Wildschaden die voraussichtlichen Reparaturkosten höher von Gerätetauchen, Paragleiten, Drachenfliegen, Segelfliegen, sind als der Wiederbeschaffungswert (Zeitwert des Fahrzeugs Fallschirmspringen und ähnlichen Risikosportarten eintritt. laut Eurotax in Österreich, Händlerverkauf) des Fahrzeugs. Zahnbehandlungen, die nicht der unmittelbaren Erstversorgung Gleiches gilt, wenn die Transportkosten den Restwert des Fahr- dienen (z. B. Zahnersatz, Zahnprothesen-Reparatur), kosme zeugs übersteigen (Zeitwertklausel). tische und Kur-Behandlungen sowie Rehabilitations- und 4.8 Wenn der Leistungsberechtigte Ansprüche gegenüber ei- Therapiemaßnahmen und Heilbehelfe (z. B. Krücken, Sportgips) nem Unfallbeteiligten oder dessen Haftpflichtversicherung bzw. werden ebenfalls nicht übernommen. gegenüber einer anderen Versicherung (beispielsweise bei einer Alle Leistungen in Zusammenhang mit Schwangerschaft, Kaskoversicherung, einer Kreditkartenversicherung oder der Geburt und/oder Fehlgeburt sind nicht gedeckt. Sozialversicherung) geltend machen kann. Erfolgt für den 4.11 Wenn für die Schadensabwicklung erforderliche Unter Versicherten durch den leistungspflichtigen Dritten kein voller lagen nicht beigebracht werden. Rechnungen sind, soweit bei Ersatz, besteht eine subsidiäre Leistungsverpflichtung aus dem den einzelnen Leistungspunkten nicht anders angegeben, im SP.Classic. Der Leistungsanspruch des Versicherten gegenüber Original beizubringen, sonstige Unterlagen nur dann, wenn einem leistungspflichtigen Dritten geht nach Erbringung einer dies ausdrücklich angeführt ist. Alle Rechnungen und Belege Versicherungsleistung durch die WIENER STÄDTISCHE Ver werden Eigentum des ARBÖ bzw. der WIENER STÄDTISCHEN sicherung AG Vienna Insurance Group auf diese über Versicherung AG Vienna Insurance Group. (Zession) und, soweit es sich um eine Leistung des ARBÖ 4.12 Wenn der Schadenfall vor dem Versicherungsbeginn oder (siehe 6.6) handelt, auf den ARBÖ über (Zession). Dies gilt nach dem Versicherungsende eingetreten ist (siehe 3.8). insbesondere dann, wenn bei Vorhandensein entsprechender 4.13 Für Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch Versicherungen und damit Leistungsverpflichtungen Dritter eine Werkstätte. die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group bzw. der ARBÖ in Unkenntnis dieser bereits eine Leis- tung erbracht hat. 5. Im Schadenfall ist zu beachten 4.9 Wenn Schadenfälle im Zusammenhang mit Kriegen, 5.1 Wenn bei den einzelnen Leistungen nicht anders ange- politischen Unruhen, Kernenergie, Pandemien, Epidemien oder geben, ist immer der ARBÖ-Reise-Notruf zu verständigen (im Naturgewalten auftreten. Inland 050-123-100, aus dem Ausland +43 50-123-100). 4.10 Wenn ein Krankheits- bzw. Schadenfall als Folge einer 5.2 Für die Bearbeitung werden grundsätzlich der Name und Vorerkrankung (vor Reiseantritt bekannte Beschwerden, Er die Mitgliedsnummer des SP.Classic-Inhabers, eine Bankver- krankungen oder Verletzungen, die während des Auslandsauf bindung für die Überweisung einer allfälligen Geldleistung und – enthalts behandlungsdürftig werden oder die Ursache für den falls dies aus den übermittelten Unterlagen nicht eindeutig hervorgeht – eine kurze Sachverhaltsdarstellung benötigt.
12 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise 13 5.3 Sollten Sie auch noch durch andere Versicherungen ausschließlich für und solange es für die Leistungserbringung geschützt sein (Unfall- oder Krankenversicherung, Versiche- erforderlich ist, nutzen. rung bei einem Kreditkarteninstitut etc.), so sind diese Ver 6.6 Die Leistungen aus dem SP.Classic werden aufgrund eines sicherungen bei der Einreichung bzw. direkt bei der Schadens Gruppenversicherungsvertrags des ARBÖ mit der WIENER meldung bekannt zu geben. STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Group vom ARBÖ für die WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna 6. Allgemeine Hinweise Insurance Group erbracht, mit Ausnahme folgender Leistungen, die direkt vom ARBÖ erbracht werden: 6.1 Im Zuge von Fahrzeugtransporten genannte Ankunftszeiten können trotz bester Planung und gewissenhafter Durchführung Abschleppdienst – Inland; Fahrzeugheimtransport – Inland; immer nur unverbindlich sein. Abholung des reparierten Fahrzeugs – Inland; Abtransport von nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen – Inland. 6.2 Es besteht kein Anspruch auf sofortigen Fahrzeugtransport. Für die von der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna 6.3 Für die Leistungsvergütung bzw. Verrechnung gilt der Insurance Group zu erbringenden Leistungen gelten die dem jeweils aktuelle ARBÖ-Tarif bzw. Partner-Tarif. Die angegebenen Vertrag z wischen der WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Deckungssummen verstehen sich immer inklusive Mehrwert- V ienna Insurance Group und dem ARBÖ zugrundeliegenden steuer. Versicherungsbedingungen. Sollten die Inhalte in dem hier 6.4 Für Dienstleistungen, die nicht durch den SP.Classic ge- vorliegenden Dokument „Leistungsübersicht“ den Versiche- deckt sind, kann der ARBÖ eine entsprechende Sicherstellung rungsbedingungen widersprechen, gehen die Versicherungsbe verlangen. Als Sicherstellung gilt in erster Linie Bargeld, das von dingungen vor. Die Versicherungsbedingungen können auf einer autorisierten Person in einer ARBÖ-Dienststelle für den www.arboe.at/sicherheitspass eingesehen werden. Leistungsberechtigten hinterlegt wird. 6.7 Der Anspruch auf Leistungen aus dem SP.Classic verjährt 6.5 Der SP.Classic-Inhaber nimmt mit dem Abschluss des nach drei Jahren ab Kenntnis von Schaden und Schädiger. SP.Classic zur Kenntnis, dass die zur Leistungserbringung rele 6.8 Der ausschließliche Gerichtsstand ist das sachlich zu vanten Daten beim ARBÖ und seinem Versicherungspartner ständige Gericht in Wien Innere Stadt. Es gilt österreichisches WIENER STÄDTISCHE Versicherung AG Vienna Insurance Recht. Group, an den die relevanten Daten übermittelt werden, automationsunterstützt verarbeitet werden. Der SP.Classic-Inhaber stimmt weiters zu, dass soweit eine Datenübermittlung für eine Leistungserbringung aus dem SP.Classic durch etwaige Subunternehmer erforderlich ist, diese erfolgt. Etwaige Subunternehmen dürfen die Daten
14 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 15 Fahrzeugbezogene Leistungen So hilft der ARBÖ ✔ Übernahme der Kosten für das Abschleppen zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Fachwerkstätte bis maximal 1. Pannendienst € 250,– pro Schadenfall. In diesem Höchstbetrag inkludiert Geltungsbereich Ausland sind auch allfällige umweltbezogene Aufwendungen nach Das ist passiert einem Unfall (Ölbindemittel etc.), wobei Kosten bis maximal Das versicherte Fahrzeug ist im Ausland aufgrund einer Panne € 73,– übernommen werden. nicht mehr fahrbereit. Leistungsbezogene Hinweise So hilft der ARBÖ • Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf ✆ 1 2 3 im ✔ Übernahme der Kosten für den Panneneinsatz bis maximal Inland bzw. den ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100 im € 180,–. Ausland. • Nicht gedeckt ist ein mehrmaliges Abschleppen pro Scha- Leistungsbezogene Hinweise denfall (von einer Fachwerkstätte zur nächsten etc.). • Verständigen Sie einen lokalen Pannendienst oder den • Nicht gedeckt sind Leerfahrten. ARBÖ-Reise-Notruf +43 50-123-100. • A llfällige Mehrkosten sind im Ausland vor Ort direkt an das • Wenn Sie die Pannenhilfe sofort bezahlen müssen, dann jeweilige Abschleppunternehmen zu bezahlen. lassen Sie sich eine Rechnung über die entstandenen • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine Kosten ausstellen. Werkstätte werden nicht vergütet. • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine Werkstätte werden nicht vergütet. 3. Fahrzeugheim- bzw. -rücktransport Geltungsbereich In- und Ausland 2. Abschleppdienst Das ist passiert Geltungsbereich In- und Ausland Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer Das ist passiert Panne nicht mehr fahrbereit oder musste aus gesundheitlichen Das versicherte Fahrzeug ist aufgrund eines Unfalls oder einer Gründen zurückgelassen werden. Im Unfall- oder Pannenfall Panne nicht mehr fahrbereit und muss abgeschleppt werden. kann das Fahrzeug nicht innerhalb von drei Werktagen repariert werden. Das Fahrzeug muss überstellt werden.
16 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 17 So hilft der ARBÖ gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab ✔ Übernahme der Kosten für den Heimtransport des Fahr- schleppdienst“ übernommen. zeugs zu der dem Wohnsitz nächstgelegenen Fachwerk- • Musste das Fahrzeug aus gesundheitlichen Gründen stätte im Unfall- oder Pannenfall bzw. an die Heimadresse zurückgelassen werden, werden die Kosten für den Fahr- der leistungsberechtigten Person im Falle seiner Er zeugheim- bzw. -rücktransport nur dann übernommen, krankung zu 100 Prozent. wenn die Organisation der Krankenrückholung über den ✔ bernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden Ü ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu • Reparaturarbeiten bzw. Diagnoseerstellungen durch eine € 225,–. Werkstätte werden nicht vergütet. Leistungsbezogene Hinweise 4. Fahrzeugrücktransport nach Diebstahl • Wurde das Fahrzeug in einen Unfall verwickelt, ist für den Geltungsbereich Ausland Rücktransport außerdem eine behördliche Bestätigung (Unfallanzeige) erforderlich. Das ist passiert • Der Heimtransport im Inland erfolgt in der Regel innerhalb Das versicherte Fahrzeug wurde während der Gültigkeitsdauer von fünf Werktagen. Wird ein sofortiger Heimtransport des SP.Classic gestohlen und zu einem späteren Zeitpunkt im gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der Leistung Ausland von der Polizei sichergestellt. Das noch in Ihrem Besitz gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Ab- befindliche Fahrzeug muss überstellt werden. schleppdienst“ (Deckungssumme maximal € 250,–) über- nommen werden. So hilft der ARBÖ • Der Rücktransport aus dem Ausland erfolgt in der Regel ✔ Übernahme der Kosten für den Rücktransport des Fahr- innerhalb von zehn Werktagen. Wird ein sofortiger Rück zeugs zum Wohnsitz oder zu der dem Wohnsitz nächst- transport gewünscht, können nur Kosten im Rahmen der gelegenen Fachwerkstätte zu 100 Prozent sowie etwaige Leistung gemäß Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen entstehende Garagierungskosten für maximal sechs – 2. Abschleppdienst“ (Deckungssumme maximal € 250,–) Wochen bis zu € 225,–. übernommen werden. ✔ arüber hinaus Übernahme von Zusatzkosten im Zusam- D • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die menhang mit der Wiederauffindung (behördliche Abga- Organisation des Fahrzeugheim- bzw. -rücktransports ben, Abwicklungspauschalen für vom ARBÖ beauftragte über den ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. An- Partner im Zusammenhang mit der behördlichen Freigabe dernfalls werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung etc.) bis maximal € 750,–.
18 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 19 Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise • Für den Rücktransport müssen die erforderlichen behörd- • Bitte bewahren Sie die Transportkostenrechnung auf. lichen Bestätigungen (Diebstahlsanzeige, Ausfuhrbewilli- Diese ist dem ARBÖ im Original vorzulegen. gung etc.) vorliegen. • Die Beschaffung und der Transport der benötigten Ersatz- • Der Rücktransport erfolgt in der Regel innerhalb von zehn teile ist vom SP-Inhaber zu organisieren. Werktagen. Wird ein sofortiger Rücktransport gewünscht, • Reparaturarbeiten bzw. Ersatzteilkosten werden nicht so können nur Kosten im Rahmen der Leistung gemäß vergütet. Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp- dienst“ (Deckungssumme maximal € 250,–) übernommen 6. Abholung des reparierten Fahrzeugs werden. • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Geltungsbereich In- und Ausland Organisation des Fahrzeugrücktransports über den Das ist passiert ARBÖ-Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls Das versicherte Fahrzeug wurde nach einem Unfall oder einer werden nur die Kosten im Rahmen der Leistung gemäß Panne in Österreich bzw. im Ausland in einer Fachwerkstätte Seite 14 „Fahrzeugbezogene Leistungen – 2. Abschlepp- repariert und steht zur Abholung bereit. dienst“ übernommen. So hilft der ARBÖ 5. Ersatzteileversand ✔ Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für eine Person vom Wohnsitz des SP-Inhabers zur Fachwerkstätte wer- Geltungsbereich Ausland den zu 100 Prozent übernommen. Andernfalls werden die Das ist passiert belegbaren Kosten eines anderen gewählten Transport Das versicherte Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer mittels maximal auf Basis einer Bahnfahrt 2. Klasse für Panne im Ausland nicht mehr fahrbereit. Durch die Übermittlung eine Person vergütet. von Ersatzteilen, die im Reiseland nicht erhältlich sind, kann das Leistungsbezogene Hinweise Fahrzeug wieder fahrbereit gemacht werden. • Für die Inanspruchnahme dieser Leistung benötigen Sie So hilft der ARBÖ eine Reparaturrechnung, die in Kopie vorzulegen ist. ✔ Der ARBÖ übernimmt die Transportkosten der benötigten • Heben Sie die Bahnkarte bzw. andere Belege im Zu Ersatzteile. sammenhang mit Ihrem Transportmittel gut auf. Diese sind für die Inanspruchnahme dieser Leistung im Original vorzulegen.
20 Fahrzeugbezogene Leistungen Fahrzeugbezogene Leistungen 21 7. Zollkostenvergütung und Verschrottung So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Übernahme der Reparaturkosten bei Vorlage einer Originalrechnung (Materialkosten bei Selbstreparatur) zu Das ist passiert 80 Prozent bis max. € 600,– bzw. des Kasko-Selbstbe- Das versicherte Fahrzeug verbleibt wegen Totalschaden nach halts zu 80 Prozent bis max. € 600,–. einem Unfall, wirtschaftlich irreparablem Defekt oder Diebstahl ✔ Übernahme von 80 Prozent des Kostenvoranschlags bis im Ausland. In diesen Fällen können Zollzahlungen (ausgenom- maximal € 300,– bei unverzüglicher Abmeldung, wenn das men in EU-Staaten) oder Verschrottungskosten anfallen. Fahrzeug nicht mehr repariert wird. So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Übernahme der Kosten für die Zollabwicklung sowie all • Melden Sie den Unfall unverzüglich bei der nächsten fällige Verschrottungskosten zu 100 Prozent. Polizeidienststelle (gesetzliche Verpflichtung laut StVO). ✔ Übernahme der in diesem Zusammenhang entstehenden • L assen Sie das beschädigte Fahrzeug unmittelbar nach Garagierungskosten für maximal sechs Wochen bis zu dem Unfall in einer ARBÖ-Dienststelle besichtigen. € 225,–. • Reichen Sie folgende Unterlagen (siehe Seite 11 „Leis tungsbezogene Hinweise – 4.11“) innerhalb von sechs Leistungsbezogene Hinweise Monaten ab Schadenfall beim ARBÖ ein: • Bei Diebstahl des Fahrzeugs erstatten Sie unverzüglich 1. Originalrechnung mit Zahlungsbestätigung einer Fach- A nzeige bei der nächsten Polizeidienststelle. werkstätte, nach Material und Arbeitszeit aufgegliedert • Für die Inanspruchnahme dieser Leistung ist die behörd 2. Abmeldebestätigung und detaillierter Kostenvoranschlag liche Diebstahlsanzeige dem ARBÖ vorzulegen. der Fachwerkstätte bei Abmeldung des Fahrzeugs 3. Schadensbericht der ARBÖ-Dienststelle 8. Wildschadenvergütung 4. Polizeiliche Meldung Geltungsbereich In- und Ausland • Die Versicherungsleistung bezieht sich ausschließlich auf jene Schäden, die unmittelbar auf die Kollision mit dem zum Das ist passiert Zeitpunkt des Schadenfalles noch lebenden Wild zurückzu- Das versicherte Fahrzeug wurde in Österreich oder im Ausland führen sind, und nicht auf Folgeschäden. Unter Folgeschä- auf einer öffentlichen Straße aufgrund einer Kollision mit einem den sind etwa Beschädigungen, die infolge einer Berührung lebenden Haar- oder Federwild beschädigt. mit der Leitschiene entstanden sind, zu verstehen.
22 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 23 Personenbezogene Leistungen Weiter- oder Heimreise im Ausland während der Urlaubsfahrt* ✔ Variante 1: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent 1. Mobilität nach Panne oder Unfall übernommen. Geltungsbereich In- und Ausland ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal sieben Das ist passiert Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet. Ihr Fahrzeug ist während der Anreise zum, der Heimreise vom oder am Urlaubsort in Österreich oder im Ausland aufgrund Mobilität am Urlaubsort im Inland während der Urlaubsfahrt* eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und wird in ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein einer Fachwerkstätte repariert oder Ihr Fahrzeug wurde im Aus- ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung land gestohlen. Sie wollen die Fertigstellung der Reparatur nicht gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal abwarten, sondern zwischenzeitlich die Weiter- oder Heimreise € 50,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das antreten bzw. am Urlaubsort mobil sein. ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge- geben wird. So hilft der ARBÖ ✔ Variante 2: Für einen Mietwagen werden maximal drei Weiter- oder Heimreise im Inland während der Urlaubsfahrt* Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet. ✔ Variante 1: Im Rahmen der Verfügbarkeit wird ein ARBÖmobil für maximal drei Tage gratis zur Verfügung Mobilität am Urlaubsort im Ausland während der Urlaubsfahrt* gestellt. Der ARBÖ übernimmt die Tagesmiete von maximal ✔ Für einen Mietwagen werden maximal sieben Tagesmieten € 50,– pro Tag sowie die Rückstellungskosten, wenn das in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet. ARBÖmobil nicht im selben ARBÖ-Prüfzentrum zurückge- geben wird. Leistungsbezogene Hinweise ✔ Variante 2: Die Kosten für eine Bahnfahrt 2. Klasse für alle • Autovermietungen vermieten Fahrzeuge überwiegend nur gegen Vorlage einer gültigen Kreditkarte (etwa ARBÖ- leistungsberechtigten Personen werden zu 100 Prozent Mastercard). übernommen. • A llfällige Zu- und Rückstellungskosten sowie sonstige ✔ Variante 3: Für einen Mietwagen werden maximal drei Ausgaben für den Mietwagen (Versicherungen, Treibstoff, Tagesmieten in Höhe von je maximal € 80,– rückvergütet. Zubehör etc.) und Treibstoffkosten für das ARBÖmobil werden nicht übernommen. * bei Firmen-Sicherheits-Pass Dienstfahrt
24 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 25 • Diese Leistung ist nicht mit den Nächtigungskosten 3. Nächtigungskosten nach Ausfall des (siehe Seite 25 „Personenbezogene Leistungen – 3. Näch tigungskosten nach Ausfall des Fahrzeugs“) kombinierbar. Fahrzeugs Geltungsbereich In- und Ausland 2. Lotsendienst Das ist passiert Geltungsbereich In- und Ausland Ihr Fahrzeug ist nach einem Unfall oder einer Panne in Öster- reich oder im Ausland nicht mehr fahrbereit und wird in einer Das ist passiert Fachwerkstätte repariert. Wegen der Reparaturdauer wird eine Eine leistungsberechtigte Person kann während einer Reise aus ungeplante Übernachtung vor Ort erforderlich. gesundheitlichen Gründen nicht mehr selbst mit dem Fahrzeug nach Hause fahren. So hilft der ARBÖ ✔ Übernahme der Kosten für eine Übernachtung von maxi- So hilft der ARBÖ mal € 100,– pro leistungsberechtigter Person. ✔ Der ARBÖ sorgt für die Heimreise des Lenkers, der In ✔ Nach Rücksprache mit dem ARBÖ-Reise-Notruf wird sassen und des Gepäcks in ihrem Auto. gegebenenfalls auch eine weitere Nächtigung vergütet. ✔ Übernahme der Reise-, Tages- und Nächtigungskosten für den Lotsen zu 100 Prozent. Leistungsbezogene Hinweise • Wenn die Reparatur länger als einen Tag dauert, setzen Leistungsbezogene Hinweise Sie sich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf in Verbindung. • Die Organisation des Lotsendienstes dauert üblicherweise • Lassen Sie sich auf der Reparaturrechnung von der Fach- ein bis zwei Tage. werkstätte auch die Reparaturdauer bestätigen. • Die Wahl des Reiseweges und die Einteilung der Tages • Lassen Sie sich die Übernachtung mittels Rechnung etappen trifft ausschließlich der Lotse. bestätigen. • Über den Lotsendienst hinaus anfallende Kosten (Fähren, • Die Entscheidung, ob eine weitere Nächtigung vergütet Maut, Treibstoff etc.) werden nicht übernommen. wird, obliegt ausschließlich dem ARBÖ. • Eine vom Arzt augestellte Bestätigung der Transport • Diese Leistung ist nicht mit einem Mietwagen (siehe fähigkeit muss vorgelegt werden. Seite 22 „Personenbezogene Leistungen – 1. Mobilität nach Panne oder Unfall“) kombinierbar.
26 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 27 4. Taxikosten • L assen Sie sich den Aufenthalt im ausländischen Kranken- haus bestätigen. Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert 6. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung Ihr Fahrzeug ist aufgrund einer Panne nicht mehr fahrbereit. Sie bzw. eine leistungsberechtigte Person wollen/will mit dem nach alpinem Sportunfall Taxi weiterfahren. Geltungsbereich In- und Ausland So hilft der ARBÖ Das ist passiert ✔ Übernahme der Kosten für das Taxi bis max. € 50,– ein Sie haben in Österreich oder im Ausland in Ihrer Freizeit einen malig pro dokumentiertem Schadenereignis. alpinen Sportunfall (z. B. beim Bergwandern, Skifahren, Snow- boarden). Sie werden von der Bergrettung geborgen (z. B. mit- tels Akia) oder von einem Notarzt- bzw. Rettungshubschrauber 5. Insassen-Unfallversicherung in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. Geltungsbereich Ausland So hilft der ARBÖ Das ist passiert ✔ Übernahme der verrechneten Kosten für die Bergung Ihr Fahrzeug wurde im Ausland in einen Verkehrsunfall ver (Akia) und den Transport mittels Hubschrauber ins wickelt. Die leistungsberechtigten Insassen (siehe Seite 8 Krankenhaus bis maximal € 10.000,– für die leistungs „Leistungsbezogene Hinweise – 3.7“) kamen dabei zu Schaden. berechtigte Person. So hilft der ARBÖ Leistungsbezogene Hinweise ✔ Versicherungssumme pro verletztem Insassen maximal • Ein lokaler Rettungsdienst ist zu verständigen. € 20.000,– bei bleibender Invalidität bzw. € 10.000,– im • Nach dem erfolgten Rettungseinsatz reichen Sie die Todesfall. Rechnung des Einsatzes bei der Pflichtversicherung ✔ Zusätzlich werden € 30,– pro Tag bei stationärem Aufent- (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht halt im ausländischen Krankenhaus für maximal sechs gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein. Tage bezahlt. Wir benötigen eine Kopie der Rechnung für den Rettungs- einsatz sowie eine Bestätigung der Kostenübernahme bzw. Leistungsbezogene Hinweise der Ablehnung der Kostenübernahme von der Pflichtver • Besorgen Sie sich einen behördlichen Unfallbericht. sicherung im Original.
28 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 29 • ie Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, D Reise-Notruf abgewickelt wurde. Andernfalls werden nur der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. jene Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den • Kosten für die Suche von verletzten oder verunfallten ARBÖ entstanden wären. Personen werden nicht übernommen. • Für die Schadensbearbeitung sind die Adresse und die • Kosten für eine reine Bergung sowie eine Totbergung Daten der Abteilung des Krankenhauses, der Name, die werden nicht übernommen. Telefon- und die Faxnummer des behandelnden Arztes • Kosten für Hubschraubereinsätze ohne anschließenden sowie der komplette Krankenbericht erforderlich. Transport ins Krankenhaus werden nicht übernommen. 8. Rückholung von Kindern, Jugendlichen und 7. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall Haustieren Geltungsbereich Inland Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert Das ist passiert Sie werden nach einem Unfall oder einer unvorhersehbaren Kinder, Jugendliche (siehe Seite 8 „Leistungsbezogene Hin Krankheit in das nächstgelegene Krankenhaus transportiert. weise – 3.7“) bzw. Haustiere können von Ihnen aus unvorher Dieses Krankenhaus ist mehr als 50 km von Ihrem Wohn- sehbaren gesundheitlichen Gründen nicht mehr betreut werden. sitz-Krankenhaus entfernt und die Aufenthaltsdauer wird (nach Eine Rückholung der Kinder, Jugendlichen bzw. Haustiere ist Diagnose des vom ARBÖ beauftragten Mediziners) länger als erforderlich. eine Woche dauern. So hilft der ARBÖ So hilft der ARBÖ ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der unvor ✔ Organisation des Rücktransports mittels Kranken hergesehenen Reisekosten für die leistungsberechtigte wagen zum Wohnsitz-Krankenhaus und Übernahme der Person bzw. das Haustier und gegebenenfalls für eine Verlegungskosten zu 100 Prozent. Ersatz-Begleitperson zu 100 Prozent. Leistungsbezogene Hinweise Leistungsbezogene Hinweise • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, • Das Kind/der Jugendliche bzw. das Haustier benötigt für der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. die Heimreise in jedem Fall die Reisedokumente. • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Organisation des Verlegungstransportes über den ARBÖ-
30 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 31 • Leistungsanspruch für das Kind/den Jugendlichen 10. Krankenrückholung besteht nur bis zum Ende jenes Jahres in dem es/er das Geltungsbereich Ausland 19. Lebensjahr vollendet. • Haustier ist ein Tier, das der SP-Inhaber insbesondere in Das ist passiert seinem Haushalt zu seiner eigenen Freude und als Gefähr- Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Aufgrund ten hält oder das für diesen Zweck bestimmt ist. Nutztiere medizinischer Unterversorgung bzw. medizinischer Notwendig- und Sporttiere sind keine Haustiere. keit ist die Rückholung vom ausländischen in ein österreichi- sches Krankenhaus erforderlich. 9. Krankenbesuch So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Organisation der Rückholung und Übernahme der Kosten Das ist passiert für den Rücktransport zu 100 Prozent. Sie sind nach einem Unfall oder wegen einer unvorhersehba- ✔ Im Todesfall werden ausschließlich die Überführungs ren Krankheit im Krankenhaus. Der Krankenhausaufenthalt kosten für Sarg oder Urne nach Übermittlung der detaillier- wird (nach Diagnose des behandelnden Arztes) länger als eine ten Rechnung bis maximal € 7.500,– übernommen. Woche dauern. Sie werden von einem Familienmitglied von ✔ Darüber hinausgehende Kosten sind nicht gedeckt. Österreich aus besucht. Leistungsbezogene Hinweise So hilft der ARBÖ • Über die Notwendigkeit, die Art und den Zeitpunkt des ✔ Übernahme der Reisekosten für eine Person sowie der Rücktransportes entscheidet ausschließlich der vom Kosten für Übernachtungen (maximal fünf Nächte) bis ins ARBÖ beauftragte Mediziner in Absprache mit dem behan- gesamt maximal € 1.000,–. delnden Arzt, unter Berücksichtigung der medizinischen Versorgung vor Ort und der Verfügbarkeit eines geeigneten Leistungsbezogene Hinweise Transportmittels. • Wir benötigen eine Bestätigung über die Aufenthaltsdauer • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, im Krankenhaus. der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. • Ihr Besucher lässt sich alle Ausgaben im Zusammenhang • Im Schadenfall benötigt der ARBÖ die Adresse und mit der Hin- und Rückreise (Treibstoff, Mautgebühren, die Daten der Abteilung des Krankenhauses sowie den Bahnkarten etc., ausgenommen Speisen und Getränke) Namen, die Telefon- und die Faxnummer des behandeln- sowie die Übernachtungen mittels Rechnungen bestätigen. den Arztes. Nach der Rückkehr werden diese beim ARBÖ eingereicht.
32 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 33 Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands • Leistungsbezogene Hinweise aufenthalt von maximal 62 Tagen beschränkt. • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. Organisation des Rücktransportes über den ARBÖ-Reise- • Bei einem stationären Aufenthalt im Krankenhaus kann Notruf a bgewickelt wurde. Andernfalls werden nur jene vorab eine Kostendeckung durch den ARBÖ erforderlich Kosten ersetzt, welche bei Organisation durch den ARBÖ sein. Nehmen Sie dazu mit dem ARBÖ-Reise-Notruf entstanden wären. Kontakt auf. Der ARBÖ und das Krankenhaus setzen sich • Im Todesfall wird die Rückholung nicht über den ARBÖ dann in Verbindung. durchgeführt. Die Kontaktaufnahme mit der öster • Sämtliche Kosten, die durch notwendige ärztliche Be- reichischen Botschaft im jeweiligen Land ist erforderlich. handlung anfallen, müssen mittels Rechnungen bestätigt Selbstverständlich hilft hier der ARBÖ im Rahmen der werden. Leistung gemäß Seite 34 „Personenbezogene Leistungen • Sie reichen diese Rechnungen nach Ihrer Rückkehr bei – 13. Notfallservice“. der Pflichtversicherung (Krankenkasse) ein. Den von der Pflichtversicherung nicht gedeckten Restbetrag reichen Sie dann beim ARBÖ ein. Wir benötigen Fotokopien 11. Krankenversicherung aller relevanten Rechnungen sowie eine Bestätigung der Geltungsbereich Ausland Kostenübernahme bzw. der Ablehnung der Kostenüber- Das ist passiert nahme von der Pflichtversicherung im Original. Sie werden im Ausland krank oder haben einen Unfall. Eine • Die Gültigkeit ist auf einen ununterbrochenen Auslands ärztliche Versorgung im Krankenhaus oder eine ambulante aufenthalt von maximal 62 Tagen ab Reisebeginn be- Behandlung durch einen Facharzt oder praktischen Arzt ist schränkt. erforderlich. So hilft der ARBÖ 12. Nächtigungskosten nach Unfall oder ✔ Übernahme der Kosten für Untersuchungen, Behand- Erkrankung lungen und Operationen bei stationärem Aufenthalt, Geltungsbereich In- und Ausland Arztkosten und Kosten für verordnete Medikamente Das ist passiert (ausgenommen Dauermedikamente, z. B. zur Regulierung Sie werden im Urlaub krank oder haben einen Unfall. Eine von Blutzuckerspiegel und Blutdruck) bei ambulanter unvorhersehbare Übernachtung wird erforderlich. Behandlung sowie für den Transport ins Krankenhaus bis maximal € 75.000,– für die leistungsberechtigte Person.
34 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 35 So hilft der ARBÖ zeigebestätigung ist für alle weiteren Schritte (Wiederbe- ✔ bernahme der Kosten für unvorhergesehene Übernach- Ü schaffung von Dokumenten, Kartensperre etc.) erforder- tungen nach Unfall oder Erkrankung für maximal drei lich. Nächte bis maximal € 100,– pro Nacht und Person. 14. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Leistungsbezogene Hinweise • Verständigen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf. Dokumenten • Die Kosten werden nur dann übernommen, wenn die Geltungsbereich Ausland Reiseunfähigkeit mittels ärztlichem Attest bestätigt wird. Das ist passiert • Eventuell anfallende Mehrkosten für die verspätete Rück Ihnen wurden im Ausland wichtige Dokumente oder Reise reise (Storno- oder Umbuchungsgebühren etc.) werden unterlagen (Führerschein, Zulassungsbescheinigung, Reise- nicht übernommen. pass, Personalausweis, Flugtickets, Bahnkarten) gestohlen. 13. Notfallservice So hilft der ARBÖ Geltungsbereich In- und Ausland ✔ Übernahme der Gebühren für die Wiederbeschaffung der gestohlenen Dokumente bis zu insgesamt maximal Das ist passiert € 1.000,–. Sie sind in Österreich oder im Ausland unterwegs und haben ein Problem, das Sofortmaßnahmen erfordert. Leistungsbezogene Hinweise • Melden Sie den Diebstahl unverzüglich bei der nächsten So hilft der ARBÖ Polizeidienststelle. ✔ Der ARBÖ verständigt auf Wunsch Ihre Angehörigen und • Reichen Sie alle Belege, welche die Wiederbeschaffung recherchiert für Sie wichtige Telefonnummern von Behör- dokumentieren, im Original beim ARBÖ ein und legen Sie den, Botschaften, Banken, Versicherungen usw. die aus- und inländische Diebstahlsanzeige in Fotokopie bei. Das empfiehlt der ARBÖ • Sämtliche Kosten (z. B. Fahrt-, Nächtigungs- und Überset- • Melden Sie den Verlust bzw. Diebstahl von Dokumenten, zungskosten) im Zusammenhang mit der Wiederbeschaf- Wertgegenständen und Kreditkarten bzw. Maestro-Karten fung werden nicht übernommen. unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle. Die An • Gebühren im Zusammenhang mit der Sperre von Kredit- oder Maestro-Karten werden nicht übernommen.
36 Personenbezogene Leistungen Personenbezogene Leistungen 37 15. Übernahme von Rückreisekosten 17. Telefonkostenersatz Geltungsbereich Ausland Geltungsbereich In- und Ausland Das ist passiert Das ist passiert Sie müssen einen Aufenthalt im Ausland wegen eines Sie mussten innerhalb von Österreich oder aus dem Ausland Elementarereignisses am Wohnsitz, eines Schadens am mit dem ARBÖ-Reise-Notruf Kontakt aufnehmen. Dabei sind Eigentum infolge von Einbruchdiebstahl oder des Todesfalls Telefonkosten entstanden. Ihres Ehepartners, Lebensgefährten, eines Verwandten ersten Grades (Eltern, Kinder) abbrechen und sofort nach Hause So hilft der ARBÖ zurückkehren. ✔ Übernahme der Kosten für alle belegbaren Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf zu 100 Prozent. Sind k eine So hilft der ARBÖ Belege verfügbar, übernimmt der ARBÖ einmalig eine ✔ Übernahme der Rückreisekosten – je nach Aufenthaltsort Pauschale von € 15,– pro Schadensereignis, sofern die auch Linien- oder Charterflug – zu 100 Prozent. Besorgung Telefonate nachweislich mit dem ARBÖ-Reise-Notruf und Zustellung der benötigten Unterlagen (beispielsweise +43 50-123-100 geführt wurden (Aufzeichnungen in der Flugtickets oder Bahnkarten). ARBÖ-Datenbank). Leistungsbezogene Hinweise 16. Organisation von Bargeldübermittlung • Für die Schadensabwicklung benötigt der ARBÖ Belege, Geltungsbereich Ausland die die Telefonate mit dem ARBÖ-Reise-Notruf be- stätigen (detaillierte Handyabrechnung mit Einzel Das ist passiert gesprächsnachweis, Telefonrechnung des Hotels etc.). Sie sind im Ausland unterwegs und benötigen für unvorher gesehene Ereignisse dringend Bargeld. 18. Radfahrer-Haftpflichtversicherung So hilft der ARBÖ Geltungsbereich Ausland ✔ Wir organisieren über den ARBÖ-Reise-Notruf die Über gabe eines bei einer ARBÖ-Dienststelle hinterlegten Das ist passiert Geldbetrages durch eine Partnerfirma. Sie sind als Fußgänger, Skater oder Radfahrer im Ausland unterwegs und haben einen Personen- oder Sachschaden verursacht.
38 Personenbezogene Leistungen Notizen 39 So hilft der ARBÖ ✔ Deckung von Personen- und Sachschäden bis maximal € 750.000,– pro Schadensereignis. Leistungsbezogene Hinweise • Die Übernahme der Kosten ist auf jenen Teil beschränkt, der nicht durch eine andere Versicherung gedeckt ist. • A lle Beteiligten müssen vor Ort einen Schadensbericht (Europäischer Unfallbericht etc.) verfassen. • Bei verletzten Personen oder Sachschäden an öffent lichem Gut muss der Schaden unverzüglich bei der nächsten Polizeidienststelle gemeldet werden. 19. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen Elektro-Fahrzeugen Geltungsbereich Inland Das ist passiert Das von Ihnen gelenkte nicht zulassungspflichtige Elektro-Fahr- zeug (z. B. Elektro-Rollstuhl, Elektro-Fahrrad) ist aufgrund eines Unfalls oder einer Panne nicht mehr fahrbereit und muss abtransportiert werden. So hilft der ARBÖ ✔ Übernahme der Kosten für das Abtransportieren zu der dem Ereignisort nächstgelegenen Werkstätte oder zum Wohnsitz der leistungsberechtigten Person bis maximal € 250,– pro Schadenfall. Leistungsbezogene Hinweise • Verständigen Sie den ARBÖ-Pannen-Notruf ✆ 1 2 3.
40 Firmen-Sicherheits-Pass Firmen-Sicherheits-Pass 41 Firmen-Sicherheits-Pass Der Firmen-Sicherheits-Pass ist ein exklusives Versicherungs inder bis zum vollendeten 19. Lebensjahr, wenn diese K angebot für juristische Personen (GmbH, AG, OG, Vereine, zum Zeitpunkt des im Rahmen des Firmen-Sicherheits- Körperschaften etc.), das sich in folgenden Punkten vom Passes gedeckten Schadensereignisses am Wohnsitz des Sicherheits-Pass für Einzelpersonen unterscheidet (siehe namhaft gemachten Lenkers gemeldet sind. Die Familien- Seite 7 „Leistungsbezogene Hinweise – 3. Leistungsberech mitglieder sind auch dann leistungsberechtigt, wenn die tigung und Gültigkeit“): Fahrt getrennt voneinander und nicht mit dem Firmenfahr- zeug angetreten wird. • Voraussetzung für den Leistungsanspruch aus dem Firmen-Sicherheits-Pass ist eine aktive und voll bezahlte ARBÖ-Firmen-Mitgliedschaft, die der Größe des Fuhrparks entsprechen muss. • ro Firmenfahrzeug ist ein Firmen-Sicherheits-Pass P abzuschließen. Die Bekanntgabe des Kfz-Kennzeichens ist erforderlich. Kein Leistungsanspruch besteht für private Fahrzeuge, die betrieblich genutzt werden. • Anspruch auf die personen- und fahrzeugbezogenen Leistungen haben der Lenker (Mitarbeiter) und bis zu maximal acht mitfahrende Mitarbeiter der Firma während der betrieblichen Nutzung des versicherten Firmenfahr- zeugs (Bekanntgabe des Kennzeichens). • jeden Firmen-Sicherheits-Pass kann der Firmen- Für Sicherheits-Pass-Inhaber einen berechtigter Lenker aus de m namhaft m achen. Wurde ein berechtigter Lenker namhaft Ausland ✆ + 4 3 50 gemacht, so erstrecken sich die personenbezogenen -123-10 0 Leistungen auch auf den Privatbereich für den namhaft gemachten Lenker sowie dessen Partner und dessen
42 Freizeit-Sicherheits-Pass 43 Leistungen Freizeit-Sicherheits-Pass Seite 1. Hubschrauberrettung und Akia-Bergung nach alpinem Sportunfall – In- und Ausland 27 2. Krankenverlegung nach Krankheit oder Unfall – Inland 28 3. Rückholung des Freizeit-Sicherheits-Pass-Inhabers bis 19 Jahre 29 4. Krankenbesuch – Ausland 30 5. Krankenrückholung – Ausland 31 6. Krankenversicherung – Ausland 32 7. Nächtigungskosten nach Unfall oder Erkrankung – In- und Ausland 33 8. Notfallservice – In- und Ausland 34 9. Kostenersatz für Wiederbeschaffung von Dokumenten – Ausland 35 Freizeit-Sicherheits-Pass 10. Übernahme von Rückreisekosten – Ausland 36 Der Freizeit-Sicherheits-Pass richtet sich an ARBÖ-Mitglieder, 11. Organisation von Bargeldübermittlung – Ausland 36 die nicht motorisiert im In- und Ausland unterwegs sind. 12. Telefonkostenersatz – In- und Ausland 37 Die auf der folgenden Seite angeführten Leistungen gelten – im 13. Radfahrer-Haftpflichtversicherung – Ausland 37 Unterschied zum SP.Classic – ausschließlich für den Inhaber des Freizeit-Sicherheits-Passes, nicht für seine Familienmit 14. Abtransport von nicht zulassungspflichtigen glieder (siehe Seite 8 „Leistungsbezogene Hinweise – 3.7). Elektro-Fahrzeugen – Inland 38
Sie benötigen Hilfe? Rufen Sie den ARBÖ-Reise-Notruf ✆ 050-123-100 aus dem Ausland ✆ +43 50-123-100 Stand: 07-2020, 0400701 Medieninhaber/Verleger: ARBÖ, Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs, Bundesorganisation, 1020 Wien, Johann-Böhm-Platz 1, ZVR-Zahl: 611523907 · Konzeption und Redaktion: ARBÖ-BO/ Marketing · Satz und Grafik: grafik design jeannette pobst · Hersteller: Gerin Druck GmbH, Wolkersdorf
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