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Allgemeine Versicherungsbedingungen Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland ALLGEMEINE VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN • Europ Assistance Auslandsreisekrankenversicherung • Europ Assistance Premium Reiseversicherung • Europ Assistance Reiserücktrittsversicherung
Versicherungsbedingungen - VB EA AK ES 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Einmalschutz Vielen Dank für Ihr Interesse an der Auslandskrankenversicherung der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland. Eine Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung, die Sie für eine Reise ins Ausland abschließen können. Sie schützen sich vor den Kosten einer medizinischen Notlage im Ausland. Unsere Auslandskrankenversicherung bietet zusätzlich medizinischen Beistand und organisatorische Hilfe: • Wir übernehmen Kosten, wenn Sie im Ausland behandelt werden müssen. • Wir rechnen direkt mit Krankenhäusern vor Ort ab. • Wir organisieren und bezahlen den Rücktransport zur weiteren Behandlung nach Deutschland. • Wir bieten umfangreiche Unterstützung vor und während der Reise. Bitte lesen Sie diese Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Sie gliedern sich in zwei Teile: • Leistungen & Schadenfall §1 - §13 • Vertrag §14 - §24 Wir haben uns zur besseren Verständlichkeit für die direkte Anrede entschieden. • In den §1 - §13 meint „Sie“ alle versicherten Personen. • In den §14 - §24 meint „Sie“ den Versicherungsnehmer (m/w/d). Dieser schließt mit uns den Vertrag. Weitere Bestandteile dieser Bedingungen sind: • Wichtige Informationen • Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung • Produktinformationsblatt Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Wichtige Kontaktinformationen: 24h-Notfallnummer: Telefon: +49 (0)89 55987 224 Schadenmeldung: https://www.europ-assistance.de/schaden Bei Fragen zu bestehenden Schäden: Mo.-Fr. 08:00-17:30 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 305 Telefax: +49 (0)89 55987 195 E-Mail: reise@europ-assistance.de Bei Fragen zum Vertrag und dessen Leistungen: Mo.-Do. 08:00-17:00 Uhr und Fr. 08:00-16:00 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 555 Telefax: +49 (0)89 55987 177 E-Mail: reiseversicherung@europ-assistance.de Postanschrift: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Adenauerring 9 81737 München Stand: 01.07.2020 Seite 1 von 5
Versicherungsbedingungen - VB EA AK ES 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Einmalschutz §1 Welche Reisen sind versichert? 2.18. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. 1. Wir versichern Sie auf einer Reise ins Ausland. 2.19. Reparaturen von Einlagefüllungen. 1.1. Sie können beruflich oder privat verreisen. 2.20. Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen. 1.2. Sie sind versichert, sobald Sie Deutschland verlassen. 2.21. Reparaturen von festen Zahnspangen. 2. Wir versichern die ersten 31 Tage Ihrer Reise. Ihr Schutz endet 2.22. Provisorischer Zahnersatz. spätestens, wenn Sie wieder nach Deutschland einreisen. Krankentransporte vor Ort 3. Wenn Sie Ihre Heimreise nicht antreten können, verlängern wir 2.23. Wir übernehmen die Kosten anerkannter Kranken- oder Ret- Ihren Schutz in den beiden nachstehenden Fällen. tungstransporte in den nachstehenden drei Fällen. Für sonstige 3.1. Ein Arzt stellt fest, dass Sie nicht reisefähig sind. Wir leisten, bis Beförderungen (z.B. Taxi) zahlen wir nicht mehr als € 50,- pro Sie reisefähig sind. Sie sind reisefähig, wenn Sie mit einem öf- Schadenfall. fentlichen Verkehrsmittel als normaler Passagier reisen können. 2.24. Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen, geeig- 3.2. Ihre gebuchte Rückreise verzögert sich in Folge von Naturgewal- neten Krankenhaus oder Arzt. Geeignet bedeutet, dass Sie ten. Wir leisten, solange Ihre Rückreise nicht möglich ist. medizinisch angemessen versorgt werden können. 4. Eine Verlängerung Ihres Schutzes gilt immer für alle versicherten 2.25. Verlegungstransport zur weiteren Behandlung. Wir leisten nur, Personen, die mit Ihnen reisen. wenn der Transport aus medizinischen Gründen notwendig ist. 2.26. Transport zurück in Ihre Unterkunft vor Ort. §2 Welche Leistungen bekomme ich bei gesundheitlichen Suche, Rettung oder Bergung Beschwerden? 2.27. Wenn Sie erkrankt oder verletzt sind, zahlen wir bis zu 1. Wann leisten wir? € 2.500,- für Ihre Suche, Rettung oder Bergung. 1.1. Sie erkranken. Freie Wahl anerkannter Dienstleister 1.2. Sie haben einen Unfall. 2.28. Sie können sich frei für im Reiseland anerkannte Ärzte oder 1.3. Es kommt zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft. Krankenhäuser entscheiden. Dies gilt auch für die weitere 1.4. Sie müssen aus medizinischen Gründen abtreiben. medizinische Versorgung. 1.5. Sie haben eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt. 1.6. Sie entbinden vor der 37. Schwangerschaftswoche (Frühgeburt). §3 Wann werde ich nach Deutschland zurückgeholt? Diese Frist verlängert sich, wenn Sie Ihre Heimreise aus den 1. Wann leisten wir? oben genannten Gründen nicht antreten können. 1.1. Sie können vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt wer- 2. Welche Kosten übernehmen wir? den (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung). 2.1. Wir übernehmen Kosten einer medizinisch notwendigen Versor- 1.2. Sie sind stationär im Krankenhaus und es ist medizinisch sinn- gung. Die einzelnen Leistungen sind nachstehend beschrieben. voll, dies in Deutschland fortzusetzen (medizinisch sinnvoller Stationäre Behandlungen Krankenrücktransport). Wir leisten nicht, wenn Sie voraussicht- 2.2. Behandlungen und Operationen im Krankenhaus. lich weniger als 5 Tage stationär behandelt werden und nach 2.3. Wir übernehmen alle medizinischen Kosten. Ihrer Entlassung reisefähig sind. 2.4. Wir übernehmen auch vom Krankenhaus berechnete Kosten für 1.3. Sie müssen voraussichtlich länger als 14 Tage stationär im Kran- Unterkunft und Verpflegung. kenhaus bleiben (Krankenrücktransport wegen langer Behand- 2.5. Wir leisten bei einer Frühgeburt auch für das neugeborene Kind. lungsdauer). 2.6. Sie können sich alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer 2. Welche Kosten übernehmen wir? stationären Behandlung für eine Geldzahlung entscheiden. Wir 2.1. Krankentransport in das nächstgelegene, geeignete Krankenhaus zahlen € 50, – pro Tag für bis zu 30 Tage. an Ihrem Wohnort in Deutschland. Auf Wunsch transportieren Ambulante Behandlungen wir Sie auch in ein anderes Krankenhaus in Deutschland. 2.7. Behandlungen und Operationen durch einen Arzt. Dieser kann 2.2. Medizinische Maßnahmen zur Herstellung Ihrer Transportfähig- die weitere ambulante Versorgung verordnen. keit. Sie sind nicht transportfähig, wenn Sie auch mit einem 2.8. Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilprak- intensiv medizinischen Krankentransport nicht transportiert tiker. Diese können Sie auch ohne ärztliche Verordnung aufsu- werden dürfen. chen. Wir zahlen in diesem Fall nicht mehr als insgesamt 2.3. Medizinisch notwendige Begleitpersonen. € 500,- für Behandlungen und Sachkosten. 2.4. Nicht medizinisch notwendige Begleitperson. Diese Begleit- 2.9. Weitere nichtärztliche Behandlungen und Therapien (Heilmittel). person kann nur mitreisen, wenn es einen Platz im medizinisch 2.10. Arzneimittel. notwendigen Transportmittel gibt. 2.11. Verbandsmaterial. 2.5. Transport Ihres Reisegepäcks nach Deutschland. 2.12. Wir erstatten alternative Methoden und Arzneimittel, wenn sich diese in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die §4 Gibt es zusätzliche Leistungen für Kinder? Schulmedizin bewährt haben. Wir zahlen nicht mehr als die 1. Wann leisten wir? Kosten einer schulmedizinischen Versorgung. 1.1. Wir erbringen in den beiden nachstehenden Fällen zusätzliche 2.13. Wir erstatten alternative Methoden und Arzneimittel auch, Leistungen für minderjährige und versicherte Kinder. wenn keine schulmedizinische Versorgung zur Verfügung steht. a. Das Kind wird im Krankenhaus stationär behandelt. Hilfsmittel b. Sie können sich auf einer gemeinsamen Reise wegen eines 2.14. Hilfsmittel sind Gegenstände, die Sie nutzen, um körperliche versicherten Ereignisses nicht um das Kind kümmern. Wir oder organische Defizite auszugleichen. leisten, wenn auch keine andere mitreisende Person das Kind 2.15. Wir übernehmen die Kosten für eine Leihe während Ihres Auf- betreuen kann. enthalts. Ist dies nicht möglich, übernehmen wir die Kosten 2. Welche Kosten übernehmen wir? der Anschaffung in einfacher Ausführung. 2.1. Ist das Kind im Krankenhaus übernehmen wir Unterkunft und Stand: 01.07.2020 Zahnärztliche Behandlungen Verpflegung einer Begleitperson (Rooming-In). Die Begleitper- 2.16. Behandlungen durch einen Zahnarzt. son muss nicht versichert sein. 2.17. Schmerzstillende Zahnbehandlungen. 2.2. Ist das Kind ohne Betreuung übernehmen wir die Kosten einer Seite 2 von 5
Versicherungsbedingungen - VB EA AK ES 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Einmalschutz 24h-Betreuung. Können wir diese nicht vor Ort organisieren, 2.8. Wir nennen Ihnen weitere medizinische Dienstleister. übernehmen wir alternativ Reisekosten für eine von Ihnen 2.9. Wir vermitteln den Kontakt zwischen den behandelnden Ärzten benannte Vertrauensperson. Wir bezahlen Hin- und Rückreise und Ihrem Hausarzt. Wir unterstützen auch die Übermittlung in einfacher Buchungsklasse. Wir übernehmen auch die Mehr- von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. kosten für die Unterbringung in der von Ihnen gebuchten oder 2.10. Wir übersetzen für Sie ärztliche Diagnosen und geplante Be- einer vergleichbaren Unterkunft. handlungen. 2.3. Wenn wir Sie nach Deutschland zurücktransportieren, überneh- 2.11. Wir informieren auf Wunsch Ihre Angehörigen. men wir die Mehrkosten für die Rückreise der Kinder. Gleiches 2.12. Wir organisieren auf Wunsch einen Krankenbesuch. gilt, wenn Sie verstorben sind. Telefonkosten 2.13. Wir erstatten Kosten für Telefonate mit unserer Notrufzentrale §5 Gibt es auch psychotherapeutische Leistungen? 1. Wann leisten wir? §8 Welche Reisen sind nicht versichert? 1.1. Es kommt zu einer der nachstehenden Krisensituationen. Sie 1. Sie reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. haben davon ein Trauma. Dies bestätigt Ihnen vor Ort ein Fach- 2. Sie reisen in ein Land, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben. arzt für psychische Erkrankungen. Dies gilt auch, wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. a. Kriminelle Gewalttaten an Ihnen oder einer mitreisenden 3. Sie reisen aus beruflichen Gründen in ein Land, in dem Sie als Person. Arbeitnehmer gemeldet sind. b. Schwerer Unfall von Ihnen oder einer mitreisenden Person. 4. Ihr Versicherungsschutz beginnt erst nachdem Sie aus Deutschland c. Erstmalige Diagnose einer schweren Erkrankung von Ihnen ausreisen. oder einer mitreisenden Person. d. Tod einer mitreisenden Person. §9 Wann leisten wir nicht? e. Tod eines nahen Angehörigen. 1. Sie haben den Schadenfall vorsätzlich herbeigeführt. f. Naturkatastrophe vor Ort. 2. Sie reisen ins Ausland, um sich dort behandeln zu lassen. g. Terroranschlag oder Amoklauf vor Ort. 3. Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Reise 2. Welche Kosten übernehmen wir? wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arznei- 2.1. Wir übernehmen die Kosten für bis zu fünf psychotherapeuti- mittel benötigen. Wir leisten, wenn sich diese Erkrankung während schen Sitzungen. der Reise verschlechtert. Wir leisten auch, wenn Sie wegen des Todes Ihrer Eltern, Kinder oder Ihres Partners ins Ausland reisen. §6 Welche Leistungen bekomme ich im Todesfall? 4. Wenn im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Aus- 1. Wann leisten wir? wärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland bestand, leisten 1.1. Sie sterben. wir in drei Fällen nicht: 2. Welche Kosten übernehmen wir? 4.1. Die Reisewarnung bestand wegen kämpferischer Auseinander- 2.1. Überführung Ihres Leichnams zum Bestattungsort in Deutsch- setzungen. Dies sind Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen. Sie land in einer der beiden folgenden Alternativen: reisen dennoch und werden durch kämpferische Auseinander- a. Transport in einem Sarg. setzungen verletzt. b. Einäscherung vor Ort und Transport in einer Urne. 4.2. Die Reisewarnung bestand wegen radioaktiver Strahlung. Sie 2.2. Wir übernehmen auch die Kosten einer Bestattung im Ausland. reisen dennoch und erleiden Strahlenschäden. Wir zahlen nicht mehr als die Kosten einer Überführung des 4.3. Die Reisewarnung bestand wegen einer Epidemie oder Pande- Leichnams. mie in Ihrem Reiseziel. In diesem Fall besteht für die Reise kein Versicherungsschutz. §7 Bekomme ich auch Hilfe und Unterstützung? 5. Bei Schäden wegen kämpferischer Auseinandersetzungen oder 1. Wann leisten wir? radioaktiver Strahlung gelten zwei weitere Einschränkungen: 1.1. Immer. Unsere Unterstützung ist an kein versichertes Ereignis 5.1. Wir leisten nicht, wenn Sie sich aktiv an kämpferischen Aus- geknüpft. einandersetzungen beteiligen. 2. Welche Unterstützung bekommen Sie? 5.2. Wir leisten bei Strahlenschäden ohne Reisewarnung bis Versorgung mit Medikamenten und Blutkonserven höchstens € 400.000,- pro Person bzw. € 750.000,- € für alle 2.1. Wir übernehmen die Kosten für den Versand eines benötigten versicherten Personen gemeinsam pro Ereignis. Medikamentes ins Ausland. Wir leisten, wenn das von Ihnen 6. Sie reisen oder fliegen gegen den Rat Ihres Arztes und es kommt zu benötigte Medikament vor Ort nicht erhältlich ist. Wir leisten Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft. auch, wenn Sie das Medikament bereits vor der Reise regelmä- 7. Sie sind Berufssportler und verletzen sich bei einem Wettkampf. ßig einnehmen. 8. Ihre Erkrankung beruht auf Missbrauch von Rauschmitteln. Dies sind 2.2. Wir übernehmen die Kosten für benötigte Blutkonserven und Alkohol, Drogen, Schlaftabletten oder andere narkotische Stoffe. deren Versand ins Ausland. Wir leisten, wenn Blutkonserven vor 9. Ihr Unfall beruht auf einer Bewusstseinsstörung durch Ort nicht erhältlich oder potenziell gefährlich sind. Rauschmittel. Medizinische Beratung vor der Reise 10. Internationale Sanktionen 2.3. Wir nennen Ihnen empfohlene Impfungen für Ihr Reiseziel. Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – 2.4. Wir recherchieren, ob Arzneimittel an Ihrem Reiseziel erhältlich Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die sind. Wir prüfen auch, ob ein benötigtes Medikament im Aus- Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder land unter einem anderen Namen verkauft wird. Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder der 2.5. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung einer Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch für Reiseapotheke. Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos der Stand: 01.07.2020 Unterstützung während der Reise Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechtsvorschrif- 2.6. Wir organisieren auf Wunsch alle versicherten Leistungen. ten der Europäischen Union oder der Bundesrepublik Deutschland 2.7. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Arzt entgegenstehen. Es wird kein Versicherungsschutz in den folgenden oder Krankenhaus. Ländern und Regionen gewährt: Nord-Korea, Syrien, Krim, Vene- Seite 3 von 5
Versicherungsbedingungen - VB EA AK ES 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Einmalschutz zuela und Iran. In dem Falle, dass Sie die Staatsangehörigkeit der kurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt USA besitzen oder dort resident sind und nach Kuba reisen, müssen haben. Sie belegen können, dass Sie den US-Gesetzen entsprechend legal nach Kuba eingereist sind. Ansonsten können keine Leistungen oder §12 Welche Regeln gelten im Schadenfall? Zahlungen gewährt werden. Was prüfen wir im Schadenfall? 1. Sind Sie versichert? §10 Welche Kosten übernehmen wir nicht? 2. Ist Ihre Reise versichert? 1. Vorsorgeuntersuchungen. 3. Ist Ihr Ereignis versichert? 2. Behandlungen durch Ihre Eltern, Kinder oder Ihren Partner. In die- 4. Sind die Kosten versichert? sem Fall erstatten wir nur Sachkosten. 5. Wir fragen Sie in der Regel, ob Sie auch aus anderen Verträgen An- 3. Kieferorthopädie. spruch auf die bei uns versicherten Leistungen haben. 4. Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Bitte Was müssen Sie beachten (Obliegenheiten)? beachten Sie die Ausnahme in §5. 6. Sie müssen dazu beitragen, dass ein Schaden so gering wie mög- 5. Hypnose. lich bleibt. 6. Entzug oder Entwöhnung von Rauschmitteln. 7. Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadenfall. 7. Kosmetische Operationen. 7.1. Sie müssen verauslagte Kosten nachweisen. 8. Kur- und Sanatoriumsaufenthalte. 7.2. Wir benötigen alle Belege im Original. 9. Pflege. 7.3. Sie müssen Ärzten und anderen Personen erlauben, uns über 10. Rehabilitation. Ihren Gesundheitszustand zu informieren. Wir erstatten Ihnen Sachkosten Kosten für eine von uns veranlasste Stellungnahme. 11. Kosmetische Präparate. 7.4. Wir bitten Sie in der Regel auch um einen Nachweis für den 12. Stärkungsmittel. Zeitpunkt des Beginns Ihrer Reise. 13. Badezusätze. 8. Erteilen Sie uns Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß. 14. Ersatz für Hilfsmittel, die Sie bereits vor Antritt der Reise Was passiert bei Verletzung einer Obliegenheit? benötigen. 9. Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis der 15. Anschaffung oder Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten. Schwere Ihres Verschuldens. Im Zweifel müssen Sie beweisen, dass 16. Dauerhafter Zahnersatz, Stiftzähne oder Einlagefüllungen. keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. Weitere Kosten 10. Handeln Sie vorsätzlich, können wir den Schaden ganz ablehnen. 17. Medizinische Versorgung, die nicht ärztlich verordnet wurde. 11. Beides gilt nicht, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss für den Ein- 18. Kosten von mehr als € 500,- pro Schadenfall bei direkter medizi- tritt oder die Feststellung des Versicherungsfalles hat. Es gilt auch nischer Versorgung und Verordnung durch Heilpraktiker, Chiro- nicht, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder praktiker und Osteopathen. den Umfang unserer Leistungspflicht hat. Dies gilt nicht, wenn Sie 19. Arzneimittel oder Hilfsmittel, die Sie nicht in einer Apotheke oder arglistig handeln. einem anderen medizinischen Fachgeschäft erworben haben. 12. Wir leisten, wenn wir Sie im Schadenfall nicht auf die oben ge- 20. Medizinische Versorgung, die den medizinisch notwendigen Um- nannten Folgen gesondert in Textform hinweisen. Dies gilt nicht, fang übersteigt. wenn Sie arglistig handeln. 21. Wir erstatten für die Betreuung Ihrer Kinder nicht die Kosten der Verjährung Ihrer Ansprüche ursprünglichen Reisebuchung. 13. Melden Sie uns Ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren. Nach 22. Wir kürzen Kosten, die in einem auffälligen Missverhältnis zur dieser Frist sind diese verjährt und werden nicht mehr von uns über- erbrachten Leistung stehen. nommen. 14. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Ihr §11 Was versprechen wir Ihnen im Schadenfall? Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war oder bekannt sein Sie kontaktieren uns aus dem Ausland musste. 1. Wir sind jederzeit erreichbar und bieten Ihnen Beistand, Unterstüt- zung und organisatorische Hilfe an. §13 Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungen abgeschlossen 2. Wir unterstützen Sie auch durch direkte Abrechnung mit medizini- habe? schen Dienstleistern: 1. Melden Sie uns einen Schadenfall, gehen wir immer in Vorleistung. 2.1. Bei einem Krankenhausaufenthalt garantieren wir diesem die 2. Erst nach Abschluss der Regulierung klären wir, ob sich andere Ver- Zahlung der versicherten Kosten. Akzeptiert dies das Kranken- sicherer an den Kosten beteiligen (Regress). haus nicht, zahlen wir über einen Dienstleister vor Ort. 3. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträgen, 2.2. Wir bezahlen von uns organisierte Krankenrücktransporte nach gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. Deutschland direkt an den Dienstleister. 3.1. Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetz- 2.3. Alle anderen medizinischen Dienstleister wollen in der Regel liche Leistungsträger. Dies gilt auch für freie Heilfürsorge und nur mit Ihnen abrechnen. Sind Sie in einer finanziellen Not- Beihilfe. lage, bemühen wir uns auch in diesen Fällen um eine direkte 3.2. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine Zahlung. nachrangige Leistung festgelegt ist (qualifizierte Subsidiarität). Sie reichen uns Kosten zur Erstattung ein 4. Sind Sie privat krankenversichert, erstatten wir Ihnen einen finanziel- 3. Nach unserer Prüfung des Schadenfalles zahlen wir innerhalb von len Schaden aus unserem Regress. Wir leisten für Selbstbehalte und zwei Wochen. entgangene Beitragserstattungen für das Schadenjahr. 4. Wir überweisen in Euro auf ein von Ihnen genanntes Bankkonto. 5. Bei gesetzlichen Krankenversicherern gehen wir nicht in Regress. 4.1. Haben Sie eine Rechnung nicht in Euro bezahlt, verwenden wir 5.1. Sie können uns helfen, wenn Sie medizinische Kosten innerhalb Stand: 01.07.2020 den Ihnen nachweislich berechneten Wechselkurs. Europas zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ein- 4.2. Liegt uns dieser nicht vor, verwenden wir den Wechselkurs reichen. laut Europäischer Zentralbank. Wir verwenden den Wechsel- Seite 4 von 5
Versicherungsbedingungen - VB EA AK ES 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Einmalschutz 5.2. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherer nicht 2. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages die Bank- alle Kosten. Die Differenz können Sie bei uns einreichen. verbindung einer anderen Person anzugeben (abweichender Bei- tragszahler). §14 Wer schließt den Vertrag? 2.1. Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein. 1. Als unser Vertragspartner sind Sie der Versicherungsnehmer (m/w/d). 2.2. Bei einem abweichenden Beitragszahler gelten die nachste- 1.1. Sie benennen die versicherten Personen. henden Regelungen zur Zahlung für dessen Konto. 1.2. Sie müssen nicht selbst versicherte Person sein. 1.3. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Angaben ändern. Dies gilt §20 Wann muss ich die Prämie zahlen? insbesondere für Ihre Anschrift und Bankverbindung. 1. Die Prämie ist sofort nach Abschluss des Versicherungsvertrages fällig. Unsere Lastschrift erfolgt in der Regel in den ersten beiden §15 Wer ist versichert? Wochen des Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages. Versicherte Personen 1. Nur die vom Versicherungsnehmer benannten Personen sind ver- §21 Wann ist die Zahlung rechtzeitig? sichert. 1. Die Zahlung der Prämie ist rechtzeitig, wenn die Lastschrift zum 2. Versichern können wir nur Personen mit ständigem Wohnsitz in vereinbarten Zeitpunkt erfolgreich ist. Deutschland. 2. Dies ist nicht der Fall, wenn Sie einer berechtigten Lastschrift wi- 3. Alle versicherten Personen haben einen eigenen Anspruch auf die dersprechen. versicherten Leistungen. Sie sind auch auf allein angetretenen Reisen 3. Sie müssen uns nachweisen, dass Sie eine nicht rechtzeitige Zah- versichert. lung nicht zu vertreten haben. Versicherte Personen nach Tarif 4. Scheitert die Lastschrift ohne Ihr Verschulden, senden wir Ihnen ein 4. Im Singletarif ist eine Person versichert. Schreiben in Textform. Wir setzen darin eine Frist, um eine neue 5. Im Paartarif sind zwei Personen versichert. Lastschrift zu ermöglichen. 6. Im Familientarif sind ein oder zwei erwachsene Personen versichert. 5. Ist die Lastschrift nach dieser Frist erfolgreich, haben Sie rechtzeitig Es sind zusätzlich bis zu sieben Personen unter 28 Jahren als Kinder gezahlt. mitversichert. Personen mit einer anerkannten Behinderung können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. §22 Was passiert, wenn ich die Prämie nicht bezahle oder nicht 7. Im Paar- und Familientarif müssen die versicherten Personen nicht rechtzeitig bezahle? miteinander verwandt sein. Sie müssen auch keinen gemeinsamen 1. Wenn Sie die Prämie nicht rechtzeitig bezahlen, können wir vom Wohnsitz haben. Vertrag zurücktreten. Änderung der versicherten Personen 2. Dies gilt, solange die Zahlung nicht bewirkt ist. In dieser Zeit sind 8. Im Singletarif können Sie die versicherte Person nicht ändern. wir bei einem Schadenfall von der Verpflichtung zur Leistung frei. 9. Im Paar- und Familientarif können Sie die versicherten Personen 2.1. Dies gilt nur, sofern Sie die Nichtzahlung zu vertreten haben. ändern. Zu vertreten haben Sie, wenn Sie falsche Angaben zu Ihrem 10. Sie können im Familientarif eine zweite erwachsene Person und Konto machen. Zu vertreten haben Sie auch eine nicht aus- weitere Kinder nachträglich mitversichern. reichende Deckung. Ende der Mitversicherung 3. Bei einem abweichenden Beitragszahler gilt dies entsprechend für 11. Der Versicherungsschutz für alle versicherte Personen endet, dessen Konto oder Kreditkarte. wenn diese keinen Wohnsitz in Deutschland haben 3.1. Wir leisten, wenn wir Sie nicht in Textform oder durch einen 12. Der Versicherungsschutz für versicherte Kinder endet am Tag vor auffälligen Hinweis in der Versicherungspolice auf die oben dem 28. Geburtstag. Dies gilt nicht für Personen mit einer an- genannten Folgen der nicht rechtzeitigen Zahlung hingewie- erkannten Behinderung. sen haben. §16 Wie lange läuft mein Vertrag? §23 Wie kommuniziere ich mit der EA? 1. Der Vertrag beginnt mit dem von Ihnen gewählten Reisebeginn. 1. Sie können uns jederzeit telefonisch kontaktieren. für 31 Tage. 2. Unterlagen zu einem Schadensfall und Änderungen zum Vertrag 2. Er endet nach 31 Tagen, ohne dass es einer Kündigung bedarf. senden Sie uns bitte in Textform. 3. Originalbelege benötigen wir per Post. §17 Wie viel kostet die Auslandskrankenversicherung? 4. Wir kommunizieren in deutscher Sprache. 1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrer Versicherungspolice §24 Welches Gericht ist bei Klagen zuständig? ausgewiesen. 1. Für Klagen aus dem Versicherungsvertrag gegen uns können Sie 2. Die Prämie ist abhängig von zwei Faktoren: den Gerichtsstand wählen. 2.1. Wählen Sie einen Single-, Paar- oder Familientarif? 1.1. München. 2.2. Ist eine der versicherten Personen älter als 64 Jahre? 1.2. Ihr Wohnsitz bzw. gewöhnlicher Aufenthaltsort in Deutschland. §18 Wann erhöht sich die Prämie? 2. Es gilt deutsches Recht. 1. Sie melden eine neue versicherte Person über 64 Jahre im Paar- oder Familientarif. 1.1. Die Prämie ändert sich zum Tag der Umstellung des Vertrages. 1.2. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Änderung eine versicherte Person älter als 64 Jahre war. Stand: 01.07.2020 §19 Wie kann ich die Prämie bezahlen? 1. Wir ziehen die Prämie per Lastschrift von Ihrem Konto ein, für das Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Seite 5 von 5
Versicherungsbedingungen - VB EA AK JS 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Auslandskrankenversicherung Jahresschutz Vielen Dank für Ihr Interesse an der Auslandskrankenversicherung der Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Eine Auslandskrankenversicherung ist die wichtigste Versicherung, die Sie für eine Reise ins Ausland abschließen können. Sie schützen sich vor den Kosten einer medizinischen Notlage im Ausland. Unsere Auslandskrankenversicherung bietet zusätzlich medizinischen Beistand und organisatorische Hilfe: • Wir übernehmen Kosten, wenn Sie im Ausland behandelt werden müssen. • Wir rechnen direkt mit Krankenhäusern vor Ort ab. • Wir organisieren und bezahlen den Rücktransport zur weiteren Behandlung nach Deutschland. • Wir bieten umfangreiche Unterstützung vor und während der Reise. Bitte lesen Sie diese Versicherungsbedingungen sorgfältig durch. Sie gliedern sich in zwei Teile: • Leistungen & Schadenfall §1 - §13 • Vertrag §14 - §24 Wir haben uns zur besseren Verständlichkeit für die direkte Anrede entschieden. • In den §1 - §13 meint „Sie“ alle versicherten Personen. • In den §14 - §24 meint „Sie“ den Versicherungsnehmer (m/w/d). Dieser schließt mit uns den Vertrag. Ergänzende Bestandteile dieser Bedingungen sind: • Wichtige Informationen • Erklärungen und Hinweise zur Datenverarbeitung • Produktinformationsblatt Bitte zögern Sie nicht, uns bei Fragen zu kontaktieren! Wichtige Kontaktinformationen: 24h-Notfallnummer: Telefon: +49 (0)89 55987 224 Schadenmeldung: https://www.europ-assistance.de/schaden Bei Fragen zu bestehenden Schäden: Mo.-Fr. 08:00-17:30 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 305 Telefax: +49 (0)89 55987 195 E-Mail: reise@europ-assistance.de Bei Fragen zum Vertrag und dessen Leistungen: Mo.-Do. 08:00-17:00 Uhr und Fr. 08:00-16:00 Uhr Telefon: +49 (0)89 55987 555 Telefax: +49 (0)89 55987 177 E-Mail: reiseversicherung@europ-assistance.de Postanschrift: Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland Adenauerring 9 81737 München Stand: 01.07.2020 Seite 1 von 6
Versicherungsbedingungen - VB EA AK JS 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Jahresschutz §1 Welche Reisen sind versichert? Zahnärztliche Behandlungen 1. Wir versichern Sie auf Reisen ins Ausland. 2.16. Behandlungen durch einen Zahnarzt. 1.1. Sie können beruflich oder privat verreisen. 2.17. Schmerzstillende Zahnbehandlungen. 1.2. Sie können beliebig oft verreisen. 2.18. Zahnfüllungen in einfacher Ausführung. 1.3. Sie sind versichert, sobald Sie Deutschland verlassen. 2.19. Reparaturen von Einlagefüllungen. 2. Wir versichern die ersten 56 Tage Ihrer Reise. Ihr Schutz endet spä- 2.20. Reparaturen von Zahnersatz und Zahnprothesen. testens, wenn Sie wieder nach Deutschland einreisen. 2.21. Reparaturen von festen Zahnspangen. 3. Wenn Sie Ihre Heimreise nicht antreten können, verlängern wir 2.22. Provisorischer Zahnersatz. Ihren Schutz in den beiden nachstehenden Fällen. Krankentransporte vor Ort 3.1. Ein Arzt stellt fest, dass Sie nicht reisefähig sind. Wir leisten, bis 2.23. Wir übernehmen die Kosten anerkannter Kranken- oder Sie reisefähig sind. Sie sind reisefähig, wenn Sie mit einem öf- Rettungstransporte in den nachstehenden drei Fällen. Für fentlichen Verkehrsmittel als normaler Passagier reisen können. sonstige Beförderungen (z.B. Taxi) zahlen wir nicht mehr als 3.2. Ihre gebuchte Rückreise verzögert sich in Folge von Naturgewal- € 50,- pro Schadenfall. ten. Wir leisten, solange Ihre Rückreise nicht möglich ist. 2.24. Transport zur Erstversorgung zum nächstgelegenen, geeig- 4. Eine Verlängerung Ihres Schutzes gilt immer für alle versicherten neten Krankenhaus oder Arzt. Geeignet bedeutet, dass Sie Personen, die mit Ihnen reisen. medizinisch angemessen versorgt werden können. 2.25. Verlegungstransport zur weiteren Behandlung. Wir leisten nur, §2 Welche Leistungen bekomme ich bei gesundheitlichen wenn der Transport aus medizinischen Gründen notwendig ist. Beschwerden? 2.26. Transport zurück in Ihre Unterkunft vor Ort. 1. Wann leisten wir? Suche, Rettung oder Bergung 1.1. Sie erkranken. 2.27. Wenn Sie erkrankt oder verletzt sind, zahlen wir auch bis zu 1.2. Sie haben einen Unfall. € 2.500,- für Ihre Suche, Rettung oder Bergung. 1.3. Es kommt zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft. Freie Wahl anerkannter Dienstleister 1.4. Sie müssen aus medizinischen Gründen abtreiben. 2.28. Sie können sich frei für im Reiseland anerkannte Ärzte oder 1.5. Sie haben eine Fehlgeburt oder eine Totgeburt. Krankenhäuser entscheiden. Dies gilt auch für die weitere 1.6. Sie entbinden vor der 37. Schwangerschaftswoche medizinische Versorgung. (Frühgeburt). Diese Frist verlängert sich, wenn Sie Ihre Heim- reise aus den oben genannten Gründen nicht antreten können. §3 Wann werde ich nach Deutschland zurückgeholt? 2. Welche Kosten übernehmen wir? 1. Wann leisten wir? 2.1. Wir übernehmen die Kosten einer medizinisch notwendigen 1.1. Sie können vor Ort nicht angemessen medizinisch versorgt wer- Versorgung. Die einzelnen Leistungen sind nachstehend be- den (Krankenrücktransport bei medizinischer Unterversorgung). schrieben. 1.2. Sie sind stationär im Krankenhaus und es ist medizinisch sinn- Stationäre Behandlungen voll, dies in Deutschland fortzusetzen (medizinisch sinnvoller 2.2. Behandlungen und Operationen im Krankenhaus. Krankenrücktransport). Wir leisten nicht, wenn Sie voraussicht- 2.3. Wir übernehmen alle medizinischen Kosten. lich weniger als 5 Tage stationär behandelt werden und nach 2.4. Wir übernehmen auch vom Krankenhaus berechnete Kosten für Ihrer Entlassung reisefähig sind. Unterkunft und Verpflegung. 1.3. Sie müssen voraussichtlich länger als 14 Tage stationär im 2.5. Wir leisten bei einer Frühgeburt auch für das neugeborene Kind. Krankenhaus bleiben (Krankenrücktransport wegen langer Be- 2.6. Sie können sich alternativ zu unserer Erstattung der Kosten einer handlungsdauer). stationären Behandlung für eine Geldzahlung entscheiden. Wir 2. Welche Kosten übernehmen wir? zahlen € 50, – pro Tag für bis zu 30 Tage. 2.1. Krankentransport in das nächstgelegene, geeignete Kranken- Ambulante Behandlungen haus an Ihrem Wohnort in Deutschland. Auf Wunsch transportie- 2.7. Behandlungen und Operationen durch einen Arzt. Dieser kann ren wir Sie auch in ein anderes Krankenhaus in Deutschland. die weitere ambulante Versorgung verordnen. 2.2. Medizinische Maßnahmen zur Herstellung Ihrer Transportfähig- 2.8. Behandlungen durch Chiropraktiker, Osteopathen und Heilprakti- keit. Sie sind nicht transportfähig, wenn Sie auch mit einem ker. Diese können Sie auch ohne ärztliche Verordnung aufsu- intensiv medizinischen Krankentransport nicht transportiert chen. Wir zahlen in diesem Fall nicht mehr als insgesamt werden dürfen. € 500,- für Behandlungen und Sachkosten. 2.3. Medizinisch notwendige Begleitpersonen. 2.9. Weitere nichtärztliche Behandlungen und Therapien (Heilmittel). 2.4. Nicht medizinisch notwendige Begleitperson. Diese Begleit- 2.10. Arzneimittel. person kann nur mitreisen, wenn es einen Platz im medizinisch 2.11. Verbandsmaterial. notwendigen Transportmittel gibt. 2.12. Wir erstatten alternative Methoden und Arzneimittel, wenn 2.5. Transport Ihres Reisegepäcks nach Deutschland. sich diese in der Praxis als ebenso erfolgversprechend wie die Schulmedizin bewährt haben. Wir zahlen nicht mehr als die §4 Gibt es zusätzliche Leistungen für Kinder? Kosten einer schulmedizinischen Versorgung. 1. Wann leisten wir? 2.13. Wir erstatten alternative Methoden und Arzneimittel auch, 1.1. Wir erbringen in den beiden nachstehenden Fällen zusätzliche wenn keine schulmedizinische Versorgung zur Verfügung steht. Leistungen für minderjährige und versicherte Kinder. Hilfsmittel a. Das Kind wird im Krankenhaus stationär behandelt. 2.14. Hilfsmittel sind Gegenstände, die Sie nutzen, um körperliche b. Sie können sich auf einer gemeinsamen Reise wegen eines oder organische Defizite auszugleichen. versicherten Ereignisses nicht um das Kind kümmern. Wir 2.15. Wir übernehmen die Kosten für eine Leihe während Ihres Auf- leisten, wenn auch keine andere mitreisende Person das Kind Stand: 01.07.2020 enthalts. Ist dies nicht möglich, übernehmen wir die Kosten betreuen kann. der Anschaffung in einfacher Ausführung. Seite 2 von 6
Versicherungsbedingungen - VB EA AK JS 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Jahresschutz 2. Welche Kosten übernehmen wir? Unterstützung während der Reise 2.1. Ist das Kind im Krankenhaus übernehmen wir Unterkunft und 2.6. Wir organisieren auf Wunsch alle versicherten Leistungen. Verpflegung einer Begleitperson (Rooming-In). Die Begleitper- 2.7. Wir helfen Ihnen bei der Suche nach einem geeigneten Arzt son muss nicht versichert sein. oder Krankenhaus. 2.2. Ist das Kind ohne Betreuung übernehmen wir die Kosten einer 2.8. Wir nennen Ihnen weitere medizinische Dienstleister. 24h-Betreuung. Können wir diese nicht vor Ort organisieren, 2.9. Wir vermitteln den Kontakt zwischen den behandelnden übernehmen wir alternativ Reisekosten für eine von Ihnen Ärzten und Ihrem Hausarzt. Wir unterstützen auch die Über- benannte Vertrauensperson. Wir bezahlen Hin- und Rückreise mittlung von Informationen zwischen den beteiligten Ärzten. in einfacher Buchungsklasse. Wir übernehmen auch die Mehr- 2.10. Wir übersetzen für Sie ärztliche Diagnosen und geplante Be- kosten für die Unterbringung in der von Ihnen gebuchten oder handlungen. einer vergleichbaren Unterkunft. 2.11. Wir informieren auf Wunsch Ihre Angehörigen. 2.3. Wenn wir Sie nach Deutschland zurücktransportieren, überneh- 2.12. Wir organisieren auf Wunsch einen Krankenbesuch. men wir die Mehrkosten für die Rückreise der Kinder. Gleiches Telefonkosten gilt, wenn Sie verstorben sind. 2.13. Wir erstatten Kosten für Telefonate mit unserer Notruf- zentrale. §5 Gibt es auch psychotherapeutische Leistungen? 1. Wann leisten wir? §8 Welche Reisen sind nicht versichert? 1.1. Es kommt zu einer der nachstehenden Krisensituationen. Sie 1. Sie reisen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland. haben davon ein Trauma. Dies bestätigt Ihnen vor Ort ein Fach- 2. Sie reisen in ein Land, in dem Sie einen ständigen Wohnsitz haben. arzt für psychische Erkrankungen. Dies gilt auch, wenn Sie dort Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. a. Kriminelle Gewalttaten an Ihnen oder einer mitreisenden 3. Sie reisen aus beruflichen Gründen in ein Land, in dem Sie als Person. Arbeitnehmer gemeldet sind. b. Schwerer Unfall von Ihnen oder einer mitreisenden Person. 4. Ihr Versicherungsschutz beginnt erst nachdem Sie aus Deutschland c. Erstmalige Diagnose einer schweren Erkrankung von Ihnen ausreisen. oder einer mitreisenden Person. d. Tod einer mitreisenden Person. §9 Wann leisten wir nicht? e. Tod eines nahen Angehörigen. 1. Sie haben den Schadenfall vorsätzlich herbeigeführt. f. Naturkatastrophe vor Ort. 2. Sie reisen ins Ausland, um sich dort behandeln zu lassen. g. Terroranschlag oder Amoklauf vor Ort. 3. Ihr Arzt hat vor Reiseantritt festgestellt, dass Sie während der Reise 2. Welche Kosten übernehmen wir? wegen einer Erkrankung behandelt werden müssen oder Arzneimit- 2.1. Wir übernehmen die Kosten für bis zu fünf psychotherapeuti- tel benötigen. Wir leisten, wenn sich diese Erkrankung während der sche Sitzungen. Reise verschlechtert. Wir leisten auch, wenn Sie wegen des Todes Ihrer Eltern, Kinder oder Ihres Partners ins Ausland reisen. §6 Welche Leistungen bekomme ich im Todesfall? 4. Wenn im Zeitpunkt Ihres Reiseantritts eine Reisewarnung des Aus- 1. Wann leisten wir? wärtigen Amtes für Ihr Reiseziel oder Ihr Reiseland bestand, leisten 1.1. Sie sterben. wir in drei Fällen nicht: 2. Welche Kosten übernehmen wir? 4.1. Die Reisewarnung bestand wegen kämpferischer Auseinander- 2.1. Überführung Ihres Leichnams zum Bestattungsort in Deutsch- setzungen. Dies sind Krieg, Bürgerkrieg und innere Unruhen. land in einer der beiden folgenden Alternativen: Sie reisen dennoch und werden durch kämpferische Auseinan- a. Transport in einem Sarg. dersetzungen verletzt. b. Einäscherung vor Ort und Transport in einer Urne. 4.2. Die Reisewarnung bestand wegen radioaktiver Strahlung. Sie 2.2. Wir übernehmen auch die Kosten einer Bestattung im Ausland. reisen dennoch und erleiden Strahlenschäden. Wir zahlen nicht mehr als die Kosten einer Überführung des 4.3. Die Reisewarnung bestand wegen einer Epidemie oder Pan- Leichnams. demie in Ihrem Reiseziel. In diesem Fall besteht für die Reise kein Versicherungsschutz. §7 Bekomme ich auch Hilfe und Unterstützung? 5. Bei Schäden wegen kämpferischer Auseinandersetzungen oder 1. Wann leisten wir? radioaktiver Strahlung gelten zwei weitere Einschränkungen: 1.1. Immer. Unsere Unterstützung ist an kein versichertes Ereignis 5.1. Wir leisten nicht, wenn Sie sich aktiv an kämpferischen Aus- geknüpft. einandersetzungen beteiligen. 2. Welche Unterstützung bekommen Sie? 5.2. Wir leisten bei Strahlenschäden ohne Reisewarnung bis höchs- Versorgung mit Medikamenten und Blutkonserven tens € 400.000,- pro Person bzw. € 750.000,- für alle versi- 2.1. Wir übernehmen die Kosten für den Versand eines benötigten cherten Personen gemeinsam pro Ereignis. Medikamentes ins Ausland. Wir leisten, wenn das von Ihnen be- 6. Sie reisen oder fliegen gegen den Rat Ihres Arztes und es kommt nötigte Medikament vor Ort nicht erhältlich ist. Wir leisten auch, zu Komplikationen in Ihrer Schwangerschaft. wenn Sie das Medikament bereits vor der Reise regelmäßig ein- 7. Sie sind Berufssportler und verletzen sich bei einem Wettkampf. nehmen. 8. Ihre Erkrankung beruht auf Missbrauch von Rauschmitteln. Dies 2.2. Wir übernehmen die Kosten für benötigte Blutkonserven und sind Alkohol, Drogen, Schlaftabletten oder andere narkotische deren Versand ins Ausland. Wir leisten, wenn Blutkonserven vor Stoffe. Ort nicht erhältlich oder potenziell gefährlich sind. 9. Ihr Unfall beruht auf einer Bewusstseinsstörung durch Medizinische Beratung vor der Reise Rauschmittel. 2.3. Wir nennen Ihnen empfohlene Impfungen für Ihr Reiseziel. 10. Internationale Sanktionen Stand: 01.07.2020 2.4. Wir recherchieren, ob Arzneimittel an Ihrem Reiseziel erhältlich Es besteht – unbeschadet der übrigen Vertragsbestimmungen – sind. Wir prüfen auch, ob ein benötigtes Medikament im Ausland Versicherungsschutz nur, soweit und solange dem keine auf die unter einem anderen Namen verkauft wird. Vertragsparteien direkt anwendbaren Wirtschafts-, Handels- oder 2.5. Wir helfen Ihnen bei der Zusammenstellung einer Reiseapotheke. Finanzsanktionen bzw. Embargos der Europäischen Union oder Seite 3 von 6
Versicherungsbedingungen - VB EA AK JS 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Jahresschutz der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehen. Dies gilt auch Sie reichen uns Kosten zur Erstattung ein für Wirtschafts-, Handels- oder Finanzsanktionen bzw. Embargos 3. Nach unserer Prüfung des Schadenfalles zahlen wir innerhalb von der Vereinigten Staaten von Amerika, soweit dem nicht Rechts- zwei Wochen. vorschriften der Europäischen Union oder der Bundesrepublik 4. Wir überweisen in Euro auf ein von Ihnen genanntes Bankkonto. Deutschland entgegenstehen. Es wird kein Versicherungsschutz in 4.1. Haben Sie eine Rechnung nicht in Euro bezahlt, verwenden wir den folgenden Ländern und Regionen gewährt: Nord-Korea, Syrien, den Ihnen nachweislich berechneten Wechselkurs. Krim, Venezuela und Iran. In dem Falle, dass Sie die Staatsange- 4.2. Liegt uns dieser nicht vor, verwenden wir den Wechselkurs hörigkeit der USA besitzen oder dort resident sind und nach Kuba laut Europäischer Zentralbank. Wir verwenden den Wechsel- reisen, müssen Sie belegen können, dass Sie den US-Gesetzen kurs des Tages, an dem Sie in einer fremden Währung bezahlt entsprechend legal nach Kuba eingereist sind. Ansonsten können haben. keine Leistungen oder Zahlungen gewährt werden. §12 Welche Regeln gelten im Schadenfall? §10 Welche Kosten übernehmen wir nicht? Was prüfen wir im Schadenfall? Behandlungen 1. Sind Sie versichert? 1. Vorsorgeuntersuchungen. 2. Ist Ihre Reise versichert? 2. Behandlungen durch Ihre Eltern, Kinder oder Ihren Partner. In 3. Ist Ihr Ereignis versichert? diesem Fall erstatten wir nur Sachkosten. 4. Sind die Kosten versichert? 3. Kieferorthopädie. 5. Wir fragen Sie in der Regel, ob Sie auch aus anderen Verträgen An- 4. Psychoanalytische und psychotherapeutische Behandlungen. Bitte spruch auf die bei uns versicherten Leistungen haben. beachten Sie die Ausnahme in §5. Was müssen Sie beachten (Obliegenheiten)? 5. Hypnose. 6. Sie müssen dazu beitragen, dass ein Schaden so gering wie mög- 6. Entzug oder Entwöhnung von Rauschmitteln. lich bleibt. 7. Kosmetische Operationen. 7. Unterstützen Sie jede zumutbare Untersuchung zum Schadenfall. 8. Kur- und Sanatoriumsaufenthalte. 7.1. Sie müssen verauslagte Kosten nachweisen. 9. Pflege. 7.2. Wir benötigen alle Belege im Original. 10. Rehabilitation. 7.3. Sie müssen Ärzten und anderen Personen erlauben, uns über Sachkosten Ihren Gesundheitszustand zu informieren. Wir erstatten Ihnen 11. Kosmetische Präparate. Kosten für eine von uns veranlasste Stellungnahme. 12. Stärkungsmittel. 7.4. Wir bitten Sie in der Regel auch um einen Nachweis für den 13. Badezusätze. Zeitpunkt des Beginns Ihrer Reise. 14. Ersatz für Hilfsmittel, die Sie bereits vor Antritt der Reise 8. Erteilen Sie uns Auskünfte vollständig und wahrheitsgemäß. benötigen. Was passiert bei Verletzung einer Obliegenheit? 15. Anschaffung oder Reparatur von Sehhilfen und Hörgeräten. 9. Handeln Sie grob fahrlässig, kürzen wir in dem Verhältnis der 16. Dauerhafter Zahnersatz, Stiftzähne oder Einlagefüllungen. Schwere Ihres Verschuldens. Im Zweifel müssen Sie beweisen, Weitere Kosten dass keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt. 17. Medizinische Versorgung, die nicht ärztlich verordnet wurde. 10. Handeln Sie vorsätzlich, können wir den Schaden ganz ablehnen. 18. Kosten von mehr als € 500,- pro Schadenfall bei direkter medizi- 11. Beides gilt nicht, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss für den Eintritt nischer Versorgung und Verordnung durch Heilpraktiker, Chiro- oder die Feststellung des Versicherungsfalles hat. Es gilt auch praktiker und Osteopathen. nicht, wenn Ihr Handeln keinen Einfluss auf die Feststellung oder 19. Arzneimittel oder Hilfsmittel, die Sie nicht in einer Apotheke oder den Umfang unserer Leistungspflicht hat. Dies gilt nicht, wenn Sie einem anderen medizinischen Fachgeschäft erworben haben. arglistig handeln. 20. Medizinische Versorgung, die den medizinisch notwendigen Um- 12. Wir leisten, wenn wir Sie im Schadenfall nicht auf die oben ge- fang übersteigt. nannten Folgen gesondert in Textform hinweisen. Dies gilt nicht, 21. Wir erstatten für die Betreuung Ihrer Kinder nicht die Kosten der wenn Sie arglistig handeln. ursprünglichen Reisebuchung. Verjährung Ihrer Ansprüche 22. Wir kürzen Kosten, die in einem auffälligen Missverhältnis zur 13. Melden Sie uns Ihre Ansprüche innerhalb von drei Jahren. Nach erbrachten Leistung stehen. dieser Frist sind diese verjährt und werden nicht mehr von uns übernommen. §11 Was versprechen wir Ihnen im Schadenfall? 14. Die Frist beginnt mit dem Ende des Kalenderjahres, in dem Ihr Sie kontaktieren uns aus dem Ausland Anspruch entstanden ist und Ihnen bekannt war oder bekannt 1. Wir sind jederzeit erreichbar und bieten Ihnen Beistand, Unterstüt- sein musste. zung und organisatorische Hilfe an. 2. Wir unterstützen Sie auch durch direkte Abrechnung mit medizini- §13 Wer zahlt, wenn ich mehrere Versicherungen abgeschlossen schen Dienstleistern: habe? 2.1. Bei einem Krankenhausaufenthalt garantieren wir diesem die 1. Melden Sie uns einen Schadenfall, gehen wir immer in Vorleistung. Zahlung der versicherten Kosten. Akzeptiert dies das Kranken- 2. Erst nach Abschluss der Regulierung klären wir, ob sich andere Ver- haus nicht, zahlen wir über einen Dienstleister vor Ort. sicherer an den Kosten beteiligen (Regress). 2.2. Wir bezahlen von uns organisierte Krankenrücktransporte nach 3. Haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung aus anderen Verträ- Deutschland direkt an den Dienstleister. gen, gehen diese Leistungsverpflichtungen vor. 2.3. Alle anderen medizinischen Dienstleister wollen in der Regel 3.1. Dies gilt für weitere private Versicherungsverträge und gesetz- nur mit Ihnen abrechnen. Sind Sie in einer finanziellen Not- liche Leistungsträger. Dies gilt auch für freie Heilfürsorge und Stand: 01.07.2020 lage, bemühen wir uns auch in diesen Fällen um eine direkte Beihilfe. Zahlung. 3.2. Dies gilt auch, wenn in dem anderen Vertrag ebenfalls eine nachrangige Leistung festgelegt ist (qualifizierte Subsidiarität). Seite 4 von 6
Versicherungsbedingungen - VB EA AK JS 2020 Europ Assistance SA, Niederlassung für Deutschland, Auslandskrankenversicherung Jahresschutz 4. Sind Sie privat krankenversichert, erstatten wir Ihnen einen finan- 3.1. Sie haben eine Frist von einem Monat zum Ende des Vertrags- ziellen Schaden aus unserem Regress. Wir leisten für Selbstbehalte jahres. und entgangene Beitragserstattungen für das Schadenjahr. 3.2. Wir haben eine Frist von drei Monaten zum Ende des Vertrags- 5. Bei gesetzlichen Krankenversicherern gehen wir nicht in Regress. jahres. 5.1. Sie können uns helfen, wenn Sie medizinische Kosten inner- 4. Nach einem Schadenfall können Sie und wir außerordentlich kündi- halb Europas zunächst bei Ihrer gesetzlichen Krankenversiche- gen. rung einreichen. 4.1. Dies gilt für einen Monat nach Abschluss der Verhandlungen 5.2. In der Regel übernehmen gesetzliche Krankenversicherer nicht über die Entschädigung. alle Kosten. Die Differenz können Sie bei uns einreichen. 4.2. Es gilt unabhängig davon, ob und in welcher Höhe wir Kosten übernommen haben. §14 Wer schließt den Vertrag? 4.3. Sie können fristlos kündigen. Sie können auch einen anderen 1. Als unser Vertragspartner sind Sie der Versicherungsnehmer Tag vor Ende des Vertragsjahres wählen. (m/w/d). 4.4. Wir haben eine Frist von einem Monat. Haben Sie oder eine 1.1. Sie benennen die versicherten Personen. versicherte Person zum Zeitpunkt unserer Kündigung bereits 1.2. Sie müssen nicht selbst versicherte Person sein. eine Reise angetreten, ist diese versichert. 1.3. Bitte teilen Sie uns mit, wenn sich Ihre Angaben ändern. Dies gilt insbesondere für Ihre Anschrift und Bankverbindung. §17 Wie viel kostet die Auslandskrankenversicherung? 1. Die Höhe Ihrer Prämie wird Ihnen im Antrag und beim Abschluss §15 Wer ist versichert? des Vertrages angezeigt. Sie wird auch in Ihrer Versicherungspolice Versicherte Personen ausgewiesen. 1. Nur die vom Versicherungsnehmer benannten Personen sind ver- 2. Die Prämie ist abhängig von zwei Faktoren: sichert. 2.1. Wählen Sie einen Single-, Paar- oder Familientarif? 2. Versichern können wir nur Personen mit ständigem Wohnsitz in 2.2. Ist eine der versicherten Personen älter als 64 Jahre? Deutschland. 3. Alle versicherten Personen haben einen eigenen Anspruch auf §18 Wann erhöht sich die Prämie? die versicherten Leistungen. Sie sind auch auf allein angetretenen 1. Eine versicherte Person wird während der Laufzeit des Vertrages 65 Reisen versichert. Jahre alt. Versicherte Personen nach Tarif 1.1. Die Prämie erhöht sich ab dem nächsten Vertragsjahr. 4. Im Singletarif ist eine Person versichert. 1.2. Wir informieren Sie über die höhere Prämie durch Zusendung 5. Im Paartarif sind zwei Personen versichert. einer neuen Versicherungspolice. 6. Im Familientarif sind ein oder zwei erwachsene Personen versi- 1.3. Sie können bis zu drei Monate nach Beginn des neuen Ver- chert. Es sind zusätzlich bis zu sieben Personen unter 28 Jahren als tragsjahres kündigen. Die Kündigung gilt rückwirkend für das Kinder mitversichert. Personen mit einer anerkannten Behinderung neue Vertragsjahr. können Sie unabhängig vom Alter als Kinder mitversichern. 2. Sie melden eine neue versicherte Person über 64 Jahre im Paar- 7. Im Paar- und Familientarif müssen die versicherten Personen nicht oder Familientarif. miteinander verwandt sein. Sie müssen auch keinen gemeinsamen 2.1. Die Prämie ändert sich zum Tag der Umstellung des Vertrages. Wohnsitz haben. 2.2. Dies gilt nicht, wenn bereits vor der Änderung eine versicherte Änderung der versicherten Personen Person älter als 64 Jahre war. 8. Im Singletarif können Sie die versicherte Person nicht ändern. 3. Die Versicherungssteuer verändert sich. 9. Im Paar- und Familientarif können Sie die versicherten Personen 3.1. In diesem Fall berechnen wir Ihnen die veränderte Versiche- ändern. rungssteuer. 10. Sie können im Familientarif eine zweite erwachsene Person und 3.2. Aus dieser Änderung haben Sie kein Kündigungsrecht. weitere Kinder nachträglich mitversichern. 11. Eigene Kinder der erwachsenen Personen sind auch ohne Mel- §19 Wie kann ich die Prämie bezahlen? dung mitversichert. Eigene Kinder sind leibliche Kinder, Adoptiv- 1. Wir ziehen die Prämie per Lastschrift von Ihrem Konto ein, für das und Pflegekinder. Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. 11.1. Wird die Höchstgrenze von insgesamt sieben Kindern 2. Sie haben die Möglichkeit, bei Abschluss des Vertrages die Bankver- überschritten, versichern wir die Kinder in chronologischer bindung einer anderen Person anzugeben (abweichender Beitrags- Reihenfolge. Wir beginnen mit dem ältesten Datum der Zeit- zahler). punkte von Geburt, Adoption oder dem Beginn der Pflege. 2.1. Sie müssen dazu von dieser Person befugt sein. 11.2. Sie können die versicherten Kinder auch abweichend fest- 2.2. Bei einem abweichenden Beitragszahler gelten die nachstehen- legen. den Regelungen zur Zahlung für dessen Konto. Ende der Mitversicherung 12. Der Versicherungsschutz für alle versicherte Personen endet, §20 Wann muss ich die Prämie zahlen? wenn diese keinen Wohnsitz in Deutschland haben. Erste Prämie 13. Der Versicherungsschutz für versicherte Kinder endet am Tag vor 1. Bei neuen Verträgen ist die Prämie sofort nach Abschluss des Ver- dem 28. Geburtstag. Dies gilt nicht für Personen mit einer an- sicherungsvertrages fällig. erkannten Behinderung. 2. Unsere Lastschrift erfolgt in der Regel in den ersten beiden Wochen des Monats nach Abschluss des Versicherungsvertrages. §16 Wie lange läuft mein Vertrag? Folgeprämie 1. Der Vertrag läuft zunächst ein Jahr. 3. Die Prämie bei Verlängerung eines Jahresvertrages ist zum Monats- Stand: 01.07.2020 2. Der Vertrag verlängert sich jeweils um ein Jahr. ersten vor Beginn des neuen Vertragsjahres fällig. Dies gilt auch für 3. Sie und wir können den Vertrag kündigen. eine höhere Prämie nach einer Änderung der versicherten Personen. Seite 5 von 6
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