Sieben gute Gründe für zwei Jahre Kindergarten für die jahrgangsgemischte Kindergartenklasse

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Sieben gute Gründe für zwei Jahre Kindergarten für die jahrgangsgemischte Kindergartenklasse
Sieben gute Gründe
• für zwei Jahre Kindergarten
• für die jahrgangsgemischte
  Kindergartenklasse

Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Sieben gute Gründe für zwei Jahre Kindergarten für die jahrgangsgemischte Kindergartenklasse
«Der Kindergarten ist ein Lebens­, Lern­,
Entdeckungs­ und Erfahrungsraum, in
welchem das Spiel und das Verweilen
eine grosse Bedeutung haben.»

Lehrplan für den Kindergarten
• Entwicklung der Kinder: Genau so verschieden, wie Kinder
  sein können, verläuft auch deren Entwicklung unterschiedlich.
  Der Besuch des Kindergartens während zweier Jahre (jahr­
  gangsgemischter Kindergarten) bedeutet für jedes Kind aus­
  reichend Zeit, sich an die Gruppe zu gewöhnen, sich in diese
  zu integrieren und sich weiterzuentwickeln. Zudem können die
  Kinder im Verlaufe dieser Zeit in der Gruppe verschiedene Rol­
  len besetzen, Verantwortung übernehmen, Sicherheit gewin­
  nen und Vertrauen zu sich und anderen gegenüber aufbauen.
  Im Weiteren können die Kinder die Lern­ und Spielangebote
  auswählen, die ihrem Entwicklungs­ und Lernstand entspre­
  chen.

• Lernen von – und miteinander: In jahrgangsgemischten
  Klassen begegnen sich Kinder mit verschiedenen Begabun­
  gen und Fähigkeiten, unterschiedlichen Alters, mit verschiede­
  nen Sprachen und Kulturen. Daraus ergeben sich wichtige
  Impulse für das Lernen. Beobachten, Nachmachen und Wie­
  derholen sind altersgemässe Lernformen, die auf natürliche
  und harmonische Weise geschehen. Jüngere Kinder lernen
  von älteren Kindern und umgekehrt: Kinder bringen einander
  bei, was sie bereits gelernt haben und vertiefen damit ihr eige­
  nes Wissen und Können. Dabei erkennen und erfahren sie ihre
  Lernfortschritte.

• Frühe Förderung: Damit sich Kinder gut entwickeln können,
  ist es wichtig, dass sie in verschiedenen Bereichen (Wahrneh­
  mung, Bewegung, Sprache, Denken, Emotionalität, Fähigkeit,
  sich in eine Gemeinschaft einzufügen) bereits früh gezielt
  gefördert werden. Frühe Förderung wirkt sich erwiesener­
  massen positiv auf die weitere schulische Laufbahn und das
  soziale Verhalten der Kinder aus.

• Früherfassung: Im Kindergarten fallen Besonderheiten in der
  Entwicklung oft zum ersten Mal auf. Die Lehrperson für den
  Kindergarten hat zwei Jahre Zeit, die individuellen Vorausset­
  zungen, Begabungen, Stärken und Schwächen der Kinder
  kennenzulernen. Sie kann differenziert beobachten, beurteilen
  und gezielt fördern und gegebenenfalls frühzeitig Fachperso­
  nen beiziehen. Somit können die Voraussetzungen geschaffen
  werden, damit der Übertritt ins erste Schuljahr gelingt.
• Chancengleichheit: Für Kinder mit besonderen Begabun­
  gen und Bedürfnissen und für benachteiligte Kinder bietet der
  zwei Jahre dauernde Kindergarten besondere Chancen, da
  während einer längeren Zeit ein vielfältiges Spiel­ und Lern­
  angebot bereit steht. Anderssprachige Kinder entwickeln im
  ersten Kindergartenjahr häufig ihre passive zweite Sprache. Im
  zweiten Jahr können sie diese dann aktiv sprechen. Auch Kin­
  der mit Lernschwierigkeiten und Behinderungen, sowie Kinder
  aus Kleinstfamilien oder Einzelkinder profitieren vom jahr­
  gangsgemischten Kindergarten. Jedes Kind findet ein ihm
  entsprechendes Angebot zum Spielen und Lernen und andere
  Kinder mit ähnlichen Interessen oder ähnlichem Entwicklungs­
  und Lernstand.

• Soziales Lernen: In jahrgangsgemischten Gruppen kann
  gegenseitiger Respekt, Rücksichtnahme, Toleranz, Kommuni­
  kation und Konfliktbewältigung im Alltag auf natürliche Weise
  erfahren und geübt werden. Die Kinder können ihre Wirkung
  auf andere erproben und ihre eigenen Grenzen sowie die
  Grenzen der anderen Kinder erfahren. Sie lernen Achtsamkeit,
  Vertrauen aufbauen und Verantwortung übernehmen. Der zwei
  Jahre dauernde Kindergarten legt damit wichtige Grundlagen
  für ein friedliches, verantwortungsvolles Miteinander.

• Ergänzung zur Familie: Die Familie ist und bleibt der wich­
  tigste Einflussfaktor für die Entwicklung des Kindes. Selbst
  eine qualitativ gute, familienergänzende Betreuung kann die
  Familie nicht ersetzten. Der jahrgangsgemischte Kindergarten
  ist eine ideale Ergänzung zur Familie. Mit einem vielfältigen
  Spiel­ und Lernangebot leistet er einen wichtigen Beitrag zur
  Erweiterung der in der Familie erworbenen Erfahrungen,
  Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder. Zudem können die
  Kinder im zwei Jahre dauernden Kindergarten die vielseitigen
  Grundlagen und Voraussetzungen für ein erfolgreiches Lernen
  ausgiebig aufbauen und festigten.
Das Kindergartengesetz vom 23. November 1983 verpflichtet
die Gemeinden dazu, jedem Kind, das ein Jahr vor Schuleintritt
steht, den Besuch des Kindergartens während einem Jahr zu
ermöglichen. Die grosse Mehrheit der Gemeinden im Kanton
Bern macht bereits heute von der Möglichkeit Gebrauch, den
Kindern freiwillig einen zwei Jahre dauernden Kindergarten anzu­
bieten. Die ungleiche Handhabung des Rechts für die Kinder
(unterschiedliche Dauer des Besuchs des Kindergartens) führt
heute zu einer Chancenungleichheit in der Vorschulbildung. Mit
der Harmonisierung der Volksschule (HarmoS) wird dieser
Umstand behoben. Mit der Umsetzung von HarmoS erhält jedes
Kind das Recht auf den Besuch des Kindergartens während
zweier Jahre. Bis zur im revidierten Volksschulgesetz definierten
Umsetzungsfrist (für die Einführung des zwei Jahre dauernden
Kindergartens) bleibt der Besuch des Kindergartens nach wie
vor für die Kinder freiwillig.

Der Lehrplan Kindergarten für den deutschsprachigen Teil des
Kantons Bern ist die Grundlage für den Unterricht im Kindergar­
ten. Er ist für jahrgangsgemischten Unterricht konzipiert. Die
Heterogenität der Kindergartenklassen und die Entwicklungs­
unterschiede der einzelnen Kinder im Kindergarten sind für Fach­
personen sowie für die Lehrpersonen für den Kindergarten eine
Realität.

Da die frühe Erziehung und Bildung entscheidend wichtig und für
den Verlauf der weiteren Bildungslaufbahn für die Kinder prä­
gend sind, unterstützt die Erziehungsdirektion die Gemeinden in
ihrem Vorhaben, den Besuch des Kindergartens für alle Kinder
während zweier Jahre freiwillig anzubieten.
Impressum:

Herausgegeben und Copyright:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
Amt für Kindergarten, Volksschule und Beratung

2. Auflage 22. Oktober 2010

Bezug:
Erziehungsdirektion des Kantons Bern
www.erz.be.ch
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