SIL-Koordinationsprozess: Bericht "Erschliessungskonzept, Grundlagen" - Flugplatz Dübendorf - Bundesamt für ...

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SIL-Koordinationsprozess: Bericht "Erschliessungskonzept, Grundlagen" - Flugplatz Dübendorf - Bundesamt für ...
Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und
                      Kommunikation UVEK

                      Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL

                                                            Anhang F.1

Flugplatz Dübendorf

SIL-Koordinationsprozess:
Bericht «Erschliessungskonzept,
Grundlagen»

vom 13. April 2018
SIL-Koordinationsprozess: Bericht "Erschliessungskonzept, Grundlagen" - Flugplatz Dübendorf - Bundesamt für ...
SIL-Koordinationsprozess Flugplatz Dübendorf
Anhang F.1: Bericht «Erschliessungskonzept, Grundlagen»

Vorbemerkungen
Die Flugplatz Dübendorf AG beauftragte im Frühjahr 2016 verschiedene Planungsbüros
mit der Erarbeitung von Grundlagen und Konzepten für den SIL-Koordinationsprozess und
das Umnutzungsverfahren. Diese Arbeiten dauerten bis Ende 2016 / Anfang 2017.
Erkenntnisse aus diesen Grundlagenarbeiten führten zu weiteren spezifischen Abklärun-
gen und Studien, die während des SIL-Koordinationsprozesses 2017 / 2018 erfolgten.
Die für den SIL-Koordinationsprozess relevanten Berichte und Studien werden dem
Schlussbericht angehängt. Die im Anhang enthaltenen Berichte geben jeweils die Grund-
lagen und Kenntnisse zum Zeitpunkt ihrer Erarbeitung wider. Berichte neueren Datums
können deshalb inhaltlich vereinzelt von solchen älteren Datums abweichen. Auf eine
nachträgliche Abstimmung der verschiedenen Berichte wurde jedoch bewusst verzichtet.

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Ziviler Flugplatz Dübendorf
       Bestandesaufnahme und Bedürfnisabklärung

Kundin
Flugplatz Dübendorf AG
Überlandstrasse 103
8600 Dübendorf

Datum
31. Mai 2016
SIL-Koordinationsprozess: Bericht "Erschliessungskonzept, Grundlagen" - Flugplatz Dübendorf - Bundesamt für ...
Impressum

Datum
31. Mai 2016

Bericht-Nr.

Verfasst von
Elena Odermatt, Sandro Turcati,
Andrea Puschmann

Basler & Hofmann AG
Ingenieure, Planer und Berater

Forchstrasse 395
Postfach
CH-8032 Zürich
T +41 44 387 11 22
F +41 44 387 11 00

Bachweg 1
Postfach
CH-8133 Esslingen
T +41 44 387 15 22
F +41 44 387 15 00

Verteiler
Kundin
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Basler & Hofmann   Ziviler Flugplatz Dübendorf

                   Inhaltsverzeichnis

                   1.          Ausgangslage                                                     1
                   1.1         Zeithorizont des Referenz-Zustandes                              1
                   1.2         Perimeter                                                        2

                   2.          Heutige Erschliessung                                            4
                   2.1         Verkehr                                                          4
                   2.2         Medien                                                          10

                   3.          Planungsstand Flugplatzareal                                    14
                   3.1         Ziviler Flugplatz                                               14
                   3.2         Militärische Nutzungen                                          16
                   3.3         Innovationspark                                                 16

                   4.          Planungstand der Umgebung                                       16
                   4.1         Kantonaler und regionaler Richtplan                             16
                   4.2         Agglomerationsprogramm                                          22
                   4.3         Kommunale Planungen                                             24
                   4.4         Entwicklungskonzept und Masterplanung Raum Uster – Volketswil   25
                   4.5         Masterplanung Sportstätte Dürrbach                              26
                   4.6         Angebotsplanung ÖV                                              27

                   5.          Ziele ans Variantenstudium                                      28
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                   1. Ausgangslage

                   Ziel des vorliegenden Dokumentes ist es, einen Überblick über die heutige Erschlies-
                   sungssituation am Flugplatz Dübendorf, sowie über die aktuellen Planungen am und
                   um den Flugplatz zu geben. Weiter sollen die verkehrlichen Ziele für die weitere Pla-
                   nung formuliert werden.

                   Auf dem Areal des Flugplatzes Dübendorf sind drei verschiedene Nutzungen von nati-
                   onaler Bedeutung vorgesehen:
                   1. Ein militärischer Heliport im Norden des Bundesareals
                   2. Ein Innovationspark auf ca. 70 ha (etappierte Entwicklung frühestens ab 2020)
                   3. Ein ziviler Flugplatz (eigentlicher Gegenstand dieser Untersuchung)

                   Die 3 Themen sind räumlich und funktional miteinander verbunden und vereinbar, wer-
                   den aber jeweils einzeln bearbeitet, und weisen einen unterschiedlichen Planungs- und
                   Konkretisierungsstand auf.

                   1.1 Zeithorizont des Referenz-Zustandes

                   Der Zeitplan sieht die Betriebsbewilligung frühestens ab 2020 vor. Der Bau der Infra-
                   struktur für die zivile Nutzung erfolgt erst ab dann und wird voraussichtlich 2 Jahre
                   dauern. Der Flugbetrieb wird also gegen 2022 aufgenommen werden.

                   Der Businessplan der Flugplatz Dübendorf AG (FDAG) geht davon aus, dass sich die
                   Nachfrage sukzessive entwickeln wird. Für die Nachfrage relevant wird ein Horizont
                   von ca. 5 Jahren nach Betriebsbeginn, also ca. 2027. Entsprechend wird die verkehrli-
                   che Erschliessung auf den Prognosezustand des kantonalen Verkehrsmodells fürs Jahr
                   2030 abgestützt.
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                             1.2 Perimeter

                             Das Areal des Flugplatzes Dübendorf liegt innerhalb der Gemeinden Dübendorf, Wan-
                             gen-Brüttisellen und Volketswil und befindet sich unmittelbar am Rande des Siedlungs-
                             gebietes der Stadt Dübendorf. Der Planungsperimeter der Anlagen für die zivile Nut-
                             zung des Flugplatzes ist im Abb. 1 definiert (angenommen wird dabei eine bauliche
                             Entwicklung in zwei Etappen, abgebildet ist der Endzustand nach Abschluss der 2.
                             Bauetappe).

Abb. 1   Planungsperimeter
         Quelle FDAG

                             Die Massnahmen fürs Erschliessungskonzept sind innerhalb des FDAG-Perimeters zu
                             planen, wobei Anschlüsse ans umliegende Strassen-, Wege- und Werkleitungsnetz
                             nötig sind.
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                                    Für die verkehrlichen Auswirkungen ist darüber hinaus ein erweiterter Betrachtungspe-
                                    rimeter (siehe Abb. 2) zu berücksichtigen, der im Wesentlichen das Gebiet der drei
                                    Standortgemeinden umfasst.

                                                                        Wangen-Brüttisellen

                           Dübendorf

                                                                                                      Volketswil

Abb. 2   Erweiterter Betrachtungsperimeter
         Quelle: Richtplan Verkehr der Region Glattal, 1998
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                                    2. Heutige Erschliessung

                                    2.1 Verkehr

Motorisierter Individualverkehr     Das Areal des Flugplatzes ist heute komplett eingezäunt und nicht öffentlich zugäng-
(MIV)
                                    lich. Die Zufahrt für den motorisierten Individualverkehr MIV ist nur über zwei Schran-
                                    kenanlagen am Rechweg und bei der Dübendorfstrasse / Flugsicherungsstrasse mög-
                                    lich. An der Wangenstrasse sind über Gittertore direkte Zufahrten für Berechtigte auf
                                    das Areal möglich.

                                    Entlang der Überlandstrasse befindet sich die Zufahrt zum Parkplatz für das Air Force
                                    Center. Die Zufahrt zum Trainingscenter Drive Z erfolgt ebenfalls über die Überland-
                                    strasse beim Kreisel Schlossacher.

Parkieren                           Rund um den Flugplatz Dübendorf stehen sowohl im Süden beim Air Force Center als
                                    auch im Norden beim Flugsicherungszentrum Parkplätze für Besucher zur Verfügung.
                                    Weitere Parkplätze befinden sich im eingezäunten Teil des Flugplatzes und sind nur für
                                    Berechtigte zugänglich.

                                    Der Flugplatz Dübendorf ist über die zwei Autobahnanschlüsse Wangen und Hegnau
                                    von der A53 erreichbar. In Abb. 3 sind die Hauptverkehrsachsen rund um den Flugplatz
                                    und der durchschnittliche Tagesverkehr (DTV) für 2013 (Anzahl Fahrzeuge pro Tag,
                                    aus dem Gesamtverkehrsmodell des Kantons Zürich 2013) dargestellt.

Abb. 3      Strassennetz und durchschnittlichen Tagesverkehr 2013
            Quelle GIS Kt. ZH und GVM Kt. ZH
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                                                  5

öffentlicher Verkehr             Das heutige Flugplatzareal liegt in der Nähe des Bahnhofs Dübendorf, mit direkten
                                 Verbindungen im 15-Minuten-Takt nach Zürich und Uster bzw. Hinwil.
                                 Der Haupteingang beim Rechweg und das Flugsicherungszentrum werden direkt über
                                 die Buslinie 759 bedient, mit viertelstündlichen Verbindungen nach Wangen-Brüttisellen
                                 und zum Bahnhof Dübendorf.
                                 Die Buslinie 760 verbindet das Stadtgebiet Gfenn mit den Bahnhöfe Dübendorf und
                                 Stettbach mit einem 30 Minuten-Takt bzw. einem Viertelstunden-Takt in den Spitzen-
                                 stunden.
                                 Das Gebiet um den Bahnhof Dübendorf weist eine gute (B) oder sehr gute (A) ÖV-
                                 Güteklasse1 auf. Die restlichen Gebiete entlang des Perimeters des Flugplatzareals
                                 werden heute mit einer mässigen (C, Dübendorfstrasse) bis geringen (D, Überland-
                                 strasse, Gebiete Schlossacher, Gfenn) ÖV-Erschliessungsqualität bedient.

Abb. 4 Öffentlicher Verkehrsnetz und Fusswegverbindungen zum Flugplatzareal
       Quellen: GIS Kt. ZH, ZVV, SBB

                                 1
                                  Die ÖV-Güteklasse ist ein wichtiger Indikator der Qualität der ÖV-Erschliessung eines Standortes. Die ÖV-
                                 Güteklasse wird aufgrund des ZVV- und SBB-Fahrplans durch das Bundesamt für Raumentwicklung ARE
                                 berechnet. Abhängig von der Haltestellenkategorie und dem Abstand zur Haltestelle werden die ÖV-
                                 Güteklassen A bis F gebildet. Die Güteklasse A bedeutet eine sehr gute Erschliessung eines Standortes,
                                 Güteklasse F heisst eine marginale Erschliessung.
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf   6

Abb. 5   ÖV-Güteklassen (Fahrplanjahr 2014/2015)
         Quelle: GIS Kt. ZH
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                               7

Fuss- und Veloverkehr            Wie für den MIV ist auch für denn Fuss- und Veloverkehr das heutige Areal des Flug-
                                 platzes nicht öffentlich zugänglich. Das südliche Gebiet (Air Force Center) ist vom
                                 Bahnhof Dübendorf über eine gemeinsame Fuss- und Veloweg-Verbindung auf dem
                                 Trottoir erreichbar. Über eine Unterführung bei der Oskar Bider-Strasse ist die niveau-
                                 freie Überquerung der Überlandstrasse und der Bahngleise für Velos und Fussgänger
                                 möglich.

                                 Der Zugang beim Rechweg ist vom Bahnhof aus in wenigen Minuten zu Fuss erreich-
                                 bar. Auch entlang der Wangen- und Dübendorfstrasse werden Fussgänger und Ve-
                                 lofahrer im Gegenverkehr gemeinsam auf einem Trottoir geführt. Eine regionale Velo-
                                 route entlang der Wangen- / Dübendorfstrasse führt direkt zum Nord-Westliche Zugang
                                 Flugsicherungszentrum.

Abb. 6   Regionale und lokale Velorouten und Verbindungsvelorouten
         Quelle: GIS Kt. ZH
Basler & Hofmann              Ziviler Flugplatz Dübendorf   8

Abb. 7   Wanderwege
         Quelle: GIS Kt. ZH
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Ausnahmetransportrouten          Die Überlandstrasse und die Kindhauserstrasse sind Ausnahmetransportrouten Typ II
                                 (lichte Höhe min. 4.8m, lichte Breite min. 6.5m, Gewicht max. 240t)

Abb. 8   Ausnahmetransportrouten Typ II (blau)
         Quelle: GIS Kt. ZH
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                                10

                                 2.2 Medien

Grundlagen Katasterpläne         Einen Überblick über die bestehenden Medien bieten zehn Katasterpläne vom Flug-
                                 platz Dübendorf2. Aus diesen Plänen geht die Art der Medien hervor, sie enthalten
                                 keine Angaben zu Rohrdurchmessern, Gefälle, Rohrblöcke bzw. Anzahl Rohre im
                                 Rohrblock usw. Gemäss den Katasterplänen befinden sich folgende Werkleitungen im
                                 und um den Projektperimeter der FDAG, wie in den folgenden Abbildungen grob dar-
                                 gestellt:
                                 _ Meteorwasserleitungen (Abwasser)
                                 _ Misch- und Schmutzwasserleitungen (Abwasser)
                                 _ Elektroleitungen (Elektrizität)
                                 _ Wasserleitungen

                                 Die in den Katasterplänen dargestellten Medien „Übermittlung“ und „Flugsicherung“
                                 blieben in den Abklärungen zu den Bestandsmedien unberücksichtigt. Auch werden nur
                                 die Hauptleitungen der Abführung von Meteorwasser erfasst.

Meteorwasser                     Die versiegelten Flächen wie Pisten, Rollwege, Strassen und Plätze sind entwässert.
                                 Gemäss den Unterlagen zur GEP (Schlussbericht und Genehmigung GEP Flugplatz
                                 Dübendorf, Ernst Basler + Partner AG / armasuisse Bauten, September 2005) erfolgt
                                 diese Entwässerung im Trennsystem. Das Meteorwasser wird in die bestehenden Vor-
                                 fluter im Bereich des Flugplatzes, d.h. in den Dürrbach (zum Teil verrohrt), Chrebs-
                                 schüsselibach (zum Teil verrohrt) und Pohlgraben eingeleitet.
                                 Nur der Bereich der bestehenden Gebäude im Südwesten bis Westen wird im Misch-
                                 system entwässert, was jedoch ausserhalb des Projektperimeters der FDAG liegt.

Abb. 9   Meteorwasserleitungen
         Quelle: armasuisse

                                 2
                                     1690-OM-004-0271 / -0272 / -0281 /-0282 / -0283 / -0284 / -0285/ -9261/ -9262/ -273A
Basler & Hofmann                   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                        11

Schmutzwasser                      In diesem Bereich des Flugplatzes (Südwesten bis Westen) sind Schmutzwasserlei-
                                   tungen vorhanden, die über das Kanalisationsnetz von Dübendorf an die ARA Neugut
                                   in Dübendorf angeschlossen sind.

                                   Im Süden des Flugplatzes, ausgehend vom bestehenden Fahrschul- bzw. Brand-
                                   übungsplatzes, befindet sich ebenfalls eine Schmutzwasserleitung. Da uns keine weite-
                                   ren Katastergrundlagen von dem im Süden an den Flugplatz angrenzenden Bereich
                                   vorliegen, ist unklar, an welches Netz diese Schmutzwasserleitung angeschlossen ist.

Abb. 10   Schmutzwasserleitungen
          Quelle: armasuisse
Basler & Hofmann               Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                          12

Elektroversorgung              Elektroleitungen bestehen entlang der Hauptpiste (zum Teil beidseitig), teilweise ent-
                               lang des Rollwegs Gfenn im Süden des Flugplatzes, im Bereich der Gebäude im Süd-
                               westen bis Westen des Flugplatzes sowie im Bereich der zukünftigen REGA-Fläche.

Abb. 11   Elektroversorgung
          Quelle: armasuisse
Basler & Hofmann               Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                      13

Wasserversorgung               Wasserleitungen sind im Bereich der Gebäude im Südwesten bis Westen des Flugplat-
                               zes vorhanden. Zwei Wasserleitungen queren das neue FDAG-Areal (bestehende
                               Hauptpiste) und schliessen im Süden an die bestehende Wasserversorgung der Ge-
                               meinde an. Im Norden des Areals, Bereich zukünftige REGA ist ebenfalls eine Wasser-
                               versorgung mit Anschluss an das Gemeindenetz vorhanden.

Abb. 12   Wasserleitungen
          Quelle: armasuisse
Basler & Hofmann                    Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                               14

                                    3. Planungsstand Flugplatzareal

                                    Der Bundesrat hat beschlossen, den Militärflugplatz Dübendorf künftig als ziviles Flug-
                                    feld mit Bundesbasis zu nutzen sowie auf einem Teil des Areals den Hub-Standort
                                    Zürich des nationalen Innovationsparks zu ermöglichen. Zur Umsetzung dieses Bun-
                                    desratsbeschlusses müssen die entsprechenden Sachpläne des Bundes – der Sach-
                                    plan Militär (SPM) und der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) – angepasst wer-
                                    den.

                                    Mit diesen Anpassungen gibt der Bund das Areal für den Innovationspark frei und er-
                                    möglicht die Umnutzung des Flugplatzes in ein ziviles Flugfeld. Ebenfalls müssen die
                                    Lärmbelastungskurven an die neue Nutzungen angepasst werden.

Abb. 13   Bereich militärischen und zivilen Aviatik
          Quelle: FDAG

                                    3.1 Ziviler Flugplatz

                                    Ein wesentlicher Teil des Flugplatzes soll künftig als ziviles Flugfeld genutzt werden.
                                    Dazu ist der Bau verschiedener Hoch- und Tiefbauanlagen notwendig. Der zivile Flug-
                                    platz wird künftig vor allem von der Business Aviation, aber auch von der Luftwaffe, der
                                    REGA sowie der Ju-Air genutzt. Geplante Inbetriebnahme ist ca. 2022.

                                    Der Businessplan der FDAG sieht ab dem 5. Betriebsjahr etwa 21'000 zivile Flugbewe-
                                    gungen (An- + Abflüge) pro Jahr mit durchschnittlich 2 Passagiere pro Flug vor (keine
                                    Linien- und keine Charterflüge, nur Business Aviation und Sportfliegerei). Erwartet
                                    werden an Werktagen ca. 180 Passagiere, an Samstagen ca. 120 Passagiere und an
                                    Sonntag 80 Passagiere, je zur Hälfte an- und abfliegend3.

                                    3
                                        Quelle: Mail vom 24.5.2016, Oliver Arnet, Beta Projekt Management AG
Basler & Hofmann   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                         15

                   Die durchschnittliche Besatzung wird auf 2.5 Personen pro Flug oder ca. 220 Personen
                   an Werktagen, ca. 160 Personen an Samstagen und ca. 120 Personen an Sonntagen
                   geschätzt. Davon bleiben schätzungsweise ¼ zwischen Hin- und Rückflug im Areal
                   (ausländische Besatzung, verbringen die Wartezeit für den Rückflug am Flughafen),
                   während ¾ das Areal verlassen bzw. betreten werden.

                   In der Folge werden weitere wichtige Kennzahlen zusammengefasst:

                   Kunden ansässiger Firmen (Business to Business)
                             Lieferanten 20 P / Werktag hin und zurück (= 40 Personenfahrten/Tag)
                             Besucher 20 P / Werktag hin und zurück (= 40 Personenfahrten/Tag)

                   Besucher (Business to Consumer)
                          50-100 P / Werktag hin und zurück (= 100-200 Personenfahrten/Tag)
                          100-250 P / Wochenende hin und zurück (= 200-500 Personenfahrten/Tag)

                   Angestellte (total 580 Vollzeitstellen)
                          FDAG                             50 P (Vollzeitstellen, 2-Schicht-Betrieb)
                             Andere Nutzungen
                                    Gastro                     15 P
                                    MRO                       200 P
                                        Motorfluggruppe        15 P
                                        Diverse Mieter        100 P
                                        Rega                  200 P

                   Passagiere: erwartete Aufteilung auf Verkehrsmittel
                   Limousine (1/2) oder Taxi (1/4) oder MIV (1/4).

                   Öffnungszeiten (Piste)
                   Mo-Fr                         6.30-22.00
                   Sa                            8.00-12.00 / 13.30-18.00
                   So                            11.00-12.00 / 14.00-18.00

                   Erfolgsfaktoren für Business-Flughafen
                   _ Kurze Wege
                   _ Effiziente Prozesse
                   _ Sicherheit
                   _ Diskretion
Basler & Hofmann                   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                               16

                                   3.2 Militärische Nutzungen

                                   Das Areal wird heute nur in einer reduzierten Form als militärischer Flugplatz genutzt.
                                   Der militärische Jetbetrieb wurde 2005 eingestellt. Geplant ist, die bisherige Infrastruk-
                                   tur auf West- und Südseite zu räumen, um für den Innovationspark Platz zu schaffen,
                                   und die neue Infrastruktur für den Heliport auf die Nordseite ins Gebiet neben der Flug-
                                   sicherung zu verlegen.

                                   Bis auf die gemeinsam genutzte Piste und die FATO (Final Approach and Take-off
                                   Area) sind der militärische und der zivile Betrieb voneinander getrennt.

                                   3.3 Innovationspark

                                   Auf einer Gesamtfläche von ca. 70 ha im westlichen Teil des Flughafenareals wird in
                                   mehreren Etappen der Hubstandort Zürich des nationalen Innovationsparks entstehen.
                                   Die Teilrevision von 2015 des kantonalen Richtplans bildet die planungsrechtliche Vo-
                                   raussetzung für den kantonalen Gestaltungsplan Innovationspark. Dort wird die Linien-
                                   führung der Glattalbahn zur Erschliessung des Innovationsparks angepasst und direkt
                                   durch das Gebiet geführt. Der Innovationspark wird als zusätzlicher Karteneintrag „Ge-
                                   bietsplanung bestehend“ in die Gesamtstrategie aufgenommen und im Kapitel „6.2.2
                                   Gebietsplanung – Nationaler Innovationspark, Hubstandort Zürich“ werden Zweck, Ziel
                                   sowie wichtige Eckwerte des Vorhabens aufgezeigt.

                                   4. Planungstand der Umgebung

                                   4.1 Kantonaler und regionaler Richtplan

Zuständigkeit des Bundes für die   Der kantonale Richtplan von 2015 hält fest, dass die Luftfahrt nach Art. 87 der Bundes-
Luftfahrt
                                   verfassung (BV) in den Kompetenzbereich des Bundes fällt. Gestützt auf Art. 13 des
                                   Raumplanungsgesetzes (RPG) gilt der Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) als
                                   dessen strategisches Planungsinstrument. Der SIL enthält die Ziele und Vorgaben für
                                   die Infrastruktur der schweizerischen Zivilluftfahrt. Festlegungen im SIL und im kanto-
                                   nalen Richtplan müssen sich gegenseitig ergänzen. Der künftig geplante, militärische
                                   und zivile Flugbetrieb auf dem Flugplatz ist Gegenstand des SIL. Die Problematik des
                                   Flugbetriebes wird im kantonalen Richtplan 2015 im Kap. 4.7.2 adressiert, aber nur
                                   insofern, als entsprechende Entscheide im Rahmen der Sachplanung des Bundes zu
                                   treffen sind. Das Flugplatzareal wird aufgrund seiner Grösse und Lage als strategische
                                   Landreserve für Sondernutzungen mit grösserem Flächenbedarf von kantonaler oder
                                   nationaler Bedeutung bezeichnet.

Kantonale Zentrumsgebiete          Von Bedeutung für die Entwicklung des Flugplatzes sind diverse im kantonalen Richt-
                                   plan vom 18.9.2015 eingetragene Zentrumsgebiete (Abb. 14). Gemäss Kap. 2 des
                                   Richtplans umfassen Zentrumsgebiete sowohl Siedlungsteile, denen bereits heute die
                                   Funktion als Siedlungsschwerpunkte von kantonaler Bedeutung in den Bereichen Bil-
                                   dung, Kultur und Wirtschaft zukommt, als auch Gebiete mit hohem Veränderungspo-
Basler & Hofmann   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                             17

                   tenzial, die durch eine langfristig ausgerichtete Neuorientierung solche Aufgaben über-
                   nehmen sollen. In Zentrumsgebieten ist eine der besonderen Lagegunst angemessene,
                   überdurchschnittlich dichte Nutzung anzustreben. Bei Planungen in den Zentrumsge-
                   bieten sind unter anderen die folgenden Grundsätze wegleitend:
                   _ Der Wirtschaft sind optimale Standorte zur Verfügung zu stellen, insbesondere sol-
                      che mit hoher Erschliessungsqualität durch den öffentlichen und – je nach Nut-
                     zungsart – auch individuellen Verkehr.
                   _ Die bereits vorhandenen infrastrukturellen Vorleistungen der öffentlichen Hand sind
                     optimal zu nutzen.
                   _ Die Erschliessung der Zentrumsgebiete ist auf einen überdurchschnittlich hohen
                     Anteil des öffentlichen Verkehrs sowie des Fuss- und Veloverkehrs auszurichten
                   _ Die Verkehrs- und die übrige Infrastruktur sind so zu planen und zu projektieren,
                     dass eine zweckmässige Etappierung der Entwicklung der einzelnen Gebiete ermög-
                     licht wird.
                   _ Zur Förderung energiesparender Raumstrukturen, zur Steigerung der Energieeffizi-
                     enz und mit Blick auf den vermehrten Einsatz erneuerbarer Energien sind entspre-
                     chende Energiekonzepte zu erarbeiten.
                   _ Als Entwicklungsimpulse oder zur funktionalen Optimierung sind öffentliche Einrich-
                      tungen zielgerichtet auszubauen bzw. anzusiedeln.

                   Gemäss Kap. 4 des Richtplans sind zur Bewältigung der Mobilitätsnachfrage sind alle
                   Verkehrsarten sachgerecht und aufeinander abgestimmt einzusetzen. Die Entwicklung
                   der Siedlungsstruktur ist schwerpunktmässig auf den öffentlichen Verkehr auszurich-
                   ten; damit hat der öffentliche Verkehr mindestens die Hälfte des Verkehszuwachses zu
                   übernehmen, der nicht auf den Fuss- oder Veloverkehr entfällt. In den Stadtlandschaf-
                   ten Zürich, Winterthur, Glatt- und Limmattal sowie zwischen den Zentren ist auf einen
                   besonders hohen Anteil des öffentlichen Verkehrs hinzuwirken. Der Fuss- und Velover-
                   kehr ist vor allem auf kurzen Distanzen und in dicht besiedelten Gebieten zu fördern.

                   Flugplatz und Glattalbahn sind Gegenstand des Zentrumsgebietes Nr. 5 Wallisellen/
                   Zürich/ Dübendorf-Stettbach.
Basler & Hofmann                    Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                             18

3 Zürich-Nord/Opfikon           Entwicklungsgebiet           Weiterentwicklung der Gebiete Oerlikon, Leutschenbach und
                                                             Glattpark zu durchmischten städtischen Quartieren mit hoher bau-
                                                             licher Dichte Aufwertung des Umsteigezentrums Oerlikon sowie
                                                             der Gleisquerung im Bereich des Bahnhofs Oerlikon für den Fuss-
                                                             und Veloverkehr.
4 Kloten/Opfikon                Entwicklungsgebiet           Weitentwicklung der Pole Stadtzentrum Kloten, Flughafenkopf und
                                                             Balsberg in Abstimmung mit der nationalen Infrastruktur des Flug-
                                                             hafens Zürich und unter Vernetzung der drei Pole über die beste-
                                                             henden Verkehrsachsen. Aufwertung und aktive Gestaltung des
                                                             Freiraums Butzenbühl. Anbindung an die übergeordneten Ver-
                                                             kehrsnetze über den Flughafenkopf sowie in Koordination mit der
                                                             geplanten Glattalautobahn und der Erweiterung der Glattalbahn.
5 Wallisellen/ Zürich/          Entwicklungsgebiet           Weiterentwicklung in Abstimmung mit der künftigen Nutzung des
  Dübendorf-Stettbach                                        Flugplatzareals Dübendorf und mit der Erweiterung der Glattalbahn

Abb. 14   Zentrumsgebiete von kantonaler Bedeutung
          Quelle: kantonaler Richtplantext vom 18.9.2015
Basler & Hofmann                  Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                                          19

Glattal-Autobahn                  Zur Entlastung der A1 zwischen Zürich Nord und Brüttisellen soll die neue Glattal-
                                  Autobahn eine neue Verbindung zwischen Seebach und Baltenswil schaffen. Ferner
                                  soll in Dietlikon ein zusätzlicher A1-Anschluss im Bereich der Einkaufszentren geprüft
                                  werden. Die Entlastung der A1 würde der Erreichbarkeit des Flugplatzes zu Spitzenzei-
                                  ten dienlich sein, da sie das Staurisiko auf der A1 erheblich mindern würde. Laut Richt-
                                  plan soll die neue Autobahn nördlich um den Hardwald geführt werden und in Kloten
                                  einen Anschluss erhalten. Der neuere Planungsstand des Bundes, welcher die Hoheit
                                  über die Planung der Nationalstrassen innehat, sieht ebenfalls die Realisierung dieser
                                  Verbindung vor, aber mittels gestreckter Linienführung zwischen Seebach und Bal-
                                  tenswil ohne Zwischenanschlüsse.

Abb. 15   Planungsstand des Bundes zur neuen Glattalautobahn (rot)
          Quelle: Bundesamt für Strassen

                                  Seit der Ablehnung der Preiserhöhung der Autobahnvignette (Volksabstimmung vom
                                  23.11.2013) ist die Finanzierbarkeit der Glatttal-Autobahn nicht mehr gegeben. Das
                                  Projekt wurde deshalb zurückgestellt4.

                                  4
                                    Derzeit berät die Bundesversammlung den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds NAF,
                                  wodurch sich wieder eine Finanzierungsquelle ergeben könnte. Je nach Ausgang der Beratung und der mög-
                                  licherweise darauf folgende Volksabstimmung könnte das Projekt wieder aktuell werden.
Basler & Hofmann                    Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                            20

Umfahrung Schwerzenbach             Im Südwesten des Flugplatzes sieht der Richtplan die westliche Umfahrung von
                                    Schwerzenbach mit Anschluss an die A53 Oberlandautobahn in Hegnau vor. Auch
                                    diese Massnahme würde die Erreichbarkeit des Flugplatzes verbessern. Sie ist im
                                    kantonalen Richtplantext, Kap. 4.2 lediglich als langfristiges Projekt zum Zweck der
                                    Trassesicherung verankert und wird daher für den Planungshorizont des zivilen Flug-
                                    platzes nicht relevant sein.

               A1-Anschluss
                 Dietlikon

                    Verlängerung
                    Glatttalbahn

                                               Umfahrung
                                             Schwerzenbach

Abb. 16   Kantonaler Richtplan vom 18.9.2015
          Quelle: Amt für Raumentwicklung Kt. Zürich

Verlängerung der Glattalbahn        Der kantonale Richtplan sieht "mittelfristig" auch die Verlängerung der Glattalbahn zum
nach Dübendorf
                                    Bahnhof Dübendorf und entlang der Wangenerstrasse nach Dietlikon (s. Kap. 0). Der
                                    Kantonsrat hat zudem am 29.6.2015 beschlossen, die Linienführung so zu korrigieren,
                                    dass sie neu leicht östlicher durch den Innovationspark selbst führen soll. Für diese
                                    Festsetzung fehlt jedoch die Genehmigung durch den Bundesrat.

Sportanlage Dürrbach                Im regionalen Richtplan Glattal sind die planerischen Voraussetzungen vorgesehen,
                                    um die Sportanlage Dürrbach (s. Kap.4.5 ) als Erholungsgebiet von regionalem Inte-
                                    resse umzusetzen (Beschluss der Delegiertenversammlung vom 4.12.2013). Die Fest-
                                    setzung durch den Regierungsrat steht aber noch aus.
Basler & Hofmann                    Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                             21

Fuss- und Wanderwege                Fuss- und Wanderwege werden in den regionalen Richtplänen festgehalten. Mit Aus-
                                    nahme des geplanten Sportplatzes Dürrbach und dem östlichen Pistenanfang in
                                    Hegnau sind in unmittelbarer Umgebung des Flugplatzes keine Fuss- oder Wanderwe-
                                    ge eingetragen.

                                    Abb. 17   Fuss- und Wanderwegnetz
                                              Quelle: regionaler Richtplan Glattal 1998, Fuss- und Wanderwege

Laufende Totalrevision des regio-   Im Übrigen enthält der aktuell gültige, regionale Richtplan Glattal keine relevanten Ein-
nalen Richtplans
                                    träge für den Flugplatz Dübendorf (siehe Abb. 2). Er befindet sich jedoch derzeit in
                                    einer Totalrevision. Die Ergebnisse der Revision sind noch nicht publiziert und können
                                    daher nicht weiter berücksichtigt werden.
Basler & Hofmann                     Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                                               22

                                     4.2 Agglomerationsprogramm

Erholungsringe                       Auf Basis des regionalen Raumordnungskonzeptes Glattal5 sieht das Agglomerations-
"fil vert" und "fil bleu"            programm 2. Generation6 in der Teilstrategie Landschaft einerseits die Erstellung des
                                     Konzeptes der "Erholungsringe" vor (urbane Freiräume längs der Glatt und dem Flug-
                                     hafen, im und am Hardwald, auf dem Flugplatzareal sowie am Greifensee). Anderseits
                                     wird darin die Verbesserung der Vernetzung von diesen Frei- und Erholungsräumen
                                     durch attraktive und hochwertige Fuss- und Radwegen ("fil vert" und "fil bleu") ange-
                                     strebt (siehe Abb. 18).

Abb. 18     Fil Bleu (Glatt) und Fil Vert (Erholungsringe)
            Quelle: Regionales Raumordnungskonzept Glattal, ZPG 2011

                                     5
                                      Das regionale Raumordnungskonzept der Zürcher Planungsgruppe Glattal (RegioROK Glattal) bildet den
                                     konzeptionellen Überbau für die Gesamtüberprüfung des regionalen Richtplans. Das vorliegende RegioROK
                                     mit Planungshorizont 2030 hat den Status eines Leitbildes. Die Schlüsselelemente sollen im Richtplan behör-
                                     denverbindlich festgelegt werden.

                                     6
                                         Beschluss des Regierungsrates Kt. Zürich Nr. 576 vom 30.5.2012 zur Einreichung an den Bund
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                            23

Verlängerung Glattalbahn         Die ÖV-Verbindung Dübendorf - Flugplatz Dübendorf wird im Agglomerationsprogramm
                                 als Schwachstelle (Netzlücke) aufgezeigt. Wesentlich dürfte diesbezüglich die Absicht
                                 sein, das Netz der heutigen Glattalbahn (Tram) nach Dübendorf im Süden und nach
                                 Bassersdorf und Kloten im Norden zu erweitern und um den Hardwald zusammen zu
                                 schliessen (s. auch Kap. 4.1 ). So würde eine bessere Anbindung der nordöstlichen
                                 Ortsteile von Dübendorf in das übergeordnete ÖV-Netz gesichert. Flankierend zum
                                 Ausbau Glattalbahn wird der Bahnhof Dübendorf zur ÖV-Drehscheibe umgestaltet.

                                 Entsprechend ist die Glattalbahn (Massnahme G_ÖV2) im Programm verankert. Der
                                 Abschnitt Giessen – Bahnhof Dübendorf – Flugplatz Dübendorf ist in der B-Liste, der
                                 Abschnitt Flugplatz Dübendorf – Bahnhof Dietlikon in der C-Liste, abhängig damals
                                 (2012) vom Entscheid des Bundes bezüglich Areal Flugplatz Dübendorf. Das künftige
                                 Trassee der Glattalbahn soll auf der Achse der "Innovation Mall" geführt werden. Die-
                                 ses ist auch für Busse befahrbar und bildet die wichtigste Verkehrsinfrastruktur für den
                                 Personentransport im Areal. Im kantonalen Gestaltungsplanperimeter sind zwei Halte-
                                 stellen vorgesehen, die an den beiden Zugängen (Süd und Nord) zum Innovationspark
                                 angeordnet sind. Auf diese Weise kann eine hohe Erschliessungsqualität sowohl für
                                 den Innovationspark als auch für die umliegenden Gebiete erzielt werden. Die Halte-
                                 stellen bilden zudem eine symbolische und funktionale Schnittstelle zwischen den
                                 Quartieren.

Abb. 19   Erschliessungskonzept ÖV gemäss kant. Gestaltungsplan zum Nationalen Innovationspark
          Quelle: Baudirektion Kt. Zürich, 2015
Basler & Hofmann             Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                             24

                             Zusammenfassend ist davon auszugehen, dass die Glattalbahn am Innovationspark bis
                             zum Planungshorizont 2030 für den zivilen Flugplatz nicht zur Verfügung stehen wird.
                             Sie ist aber eine gute, wenn auch langfristige öV-Verbindung, die nicht ignoriert und vor
                             allem nicht verbaut werden darf.

                             4.3 Kommunale Planungen

Gesamtverkehrskonzept        Im Gesamtverkehrskonzept (Stand 12. Oktober 2015) sind verschiedene Massnahmen
                             festgehalten, die die Erschliessung des Flugplatzes Dübendorf tangieren:
                                _ Fahrbahnhaltestelle Wangenstrasse (Objektblatt 2.05): Die Haltestelle Flugplatz
                                  soll zur Fahrbahnhaltestelle umgestaltet werden, um die Verlustzeiten des Busses
                                  zu reduzieren.
                                _ Glatttalbahn Plus (Objektblatt 1.09): Erweiterung Glatttalbahn mit Anbindung
                                  Flugplatz
                                _ Zufluss-Optimierung Wangenstrasse (Objektblatt 2.05): Optimierung Zufluss
                                  Bahnhofkreisel mittels LSA. Zur Vermeidung von Ausweichverkehr sind im kom-
                                  munalen Strassennetz (Rotbuchstrasse, Rechweg) begleitende Massnahmen er-
                                  forderlich
                                _ Zugangsoptimierung Überlandstrasse/Gfenn: Überlastungsschutz mittel LSA auf
                                  Höhe Einmündung Heidenriet-/Überlandstrasse, Priorisierung Buslinie 760. Flan-
                                  kierende Massnahmen im Rechweg erforderlich;
                                _ Langsamverkehrserschliessung entlang der Glatt (Objektblatt 6.04, in Planung /
                                  Umsetzung bis ca. 2022). Optimierung und Umgestaltung der Langsamver-
                                  kehrsachse entlang der Glatt im Rahmen des Projektes „Fil bleu“ (s. Kap. 0). Die
                                   Dübendorfer Abschnitte werden mit den Abschnitten ausserhalb der Gemeinde-
                                   grenzen koordiniert.

Testplanung Wangenstrasse,   Die Testplanung Wangenstrasse/ Bahnhof Plus umfasst die Planungszone im Gebiet
Dübendorf
                             Wangenstrasse, die Entwicklung im Flugplatzareal und den Ausbau des ÖV-Knotens
                             Bahnhof Dübendorf. Die wichtigste Erkenntnisse bzw. Empfehlungen, die für den zivi-
                             len Flugplatz bedeutend sind, sind die folgenden:

                                _ Die Wangenstrasse soll als Hauptverbindung zwischen dem Bahnhof und dem
                                  nord-westlichen Gebiet des Flugplatzes dienen und mit einem Querschnitt von
                                  25m und mit der Glattalbahn in Mittellage als innerstädtische Strasse konzipiert
                                  werden.
                                _ Die Glattalbahn-Haltestelle nördlich des Bahnhofs soll kurze Umsteigezeiten ge-
                                  währleisten. Flankierende Massnahmen zu Gunsten des Fuss- und Veloverkehrs
                                  sollen geprüft werden.
                                _ Die neue Langsamverkehrsachsen "fil bleu" und "fil vert" sollen den Glattraum und
                                   das Flugplatzareal auf direktem Weg verbinden. Dazu ist in Verlängerung der
                                   Casino- resp. Arnold-Isler-Strasse (südlich resp. nördlich der Gleise) eine neue
                                   Überführung für den Langsamverkehr zu erstellen. Nach Möglichkeit ist von dieser
                                   Überführung ein zusätzlicher Zugang zu den Perrons des Bahnhofs Dübendorf zu
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                         25

                                       schaffen. Diese Verbindung ist im Entwurf des Agglomerationsprogramms 3. Ge-
                                       neration als A-Massnahme vorgesehen (Umsetzung 2019-2023).

Abb. 20   Syntheseplan Testplanung Wangenerstrasse
          Quelle: Stadt Dübendorf

                                    _ Im Rahmen der Umsetzung der Massnahmen gemäss Veloförderkonzept 2015-
                                      2020 der Stadt Dübendorf, wird die die Realisierung eines möglichst durchgängi-
                                       gen Velowegnetzes angestrebt. Es werden Massnahmen zur Schliessung von
                                       Netzlücken, zur Beseitigung von Gefahrenstellen und Verkehrsberuhigungsmass-
                                       nahmen definiert und umgesetzt.

                                 4.4 Entwicklungskonzept und Masterplanung Raum Uster – Volketswil

                                 Für das Entwicklungskonzept Uster – Volketswil wurde im Rahmen einer Gebietspla-
                                 nung das Potenzial für die Bevölkerungs- und Beschäftigtenentwicklung untersucht.
                                 Dabei standen die Koordination der Siedlungsentwicklung zwischen den Gemeinden
                                 und die Abstimmung mit der übergeordneten Verkehrsplanung im Mittelpunkt. Die wich-
                                 tigsten Elemente wurden in einem Masterplan mit konkreten Umsetzungsschritten und
                                 Zuständigkeiten festgehalten, wo die regionale Entwicklung (zukünftige Bebauung,
                                 Nutzung und Erschliessung) aufgezeigt werden.
Basler & Hofmann                   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                         26

                                   Das Flugplatzareal Dübendorf ist zwar nicht Teil dieser Masterplanung, grenzt aber
                                   unmittelbar an das Untersuchungsgebiet. Die künftige Entwicklung auf dem Flugplatza-
                                   real ist für das ganze Gebiet von grosser Bedeutung.

                                   4.5 Masterplanung Sportstätte Dürrbach

                                   Mit dem Masterplan sollen Flächen in unmittelbarer Nähe zum Flugplatzareal für künfti-
                                   ge Fussballfelder gesichert werden. Diese Angebotsplanung dient der anschliessenden
                                   Überprüfung der Nachfrage sowie der Klärung der Planungsinstrumente und Finanzie-
                                   rungsmöglichkeiten. Dabei wurde darauf geachtet, dass die verschiedenen möglichen
                                   Linienführungen der Glattalbahn nicht beeinträchtigt werden.

Abb. 21   Masterplan Sportstätte Dürrbach (2011)
          Quelle: Stadt Dübendorf, Gemeinde Wangen-Brüttisellen
Basler & Hofmann                 Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                         27

                                 4.6 Angebotsplanung ÖV

S-Bahn Zürich 4. Teilergänzung   Um die Kapazitätsengpässe auf dem Zürcher-S-Bahn System zu beseitigen, werden im
                                 Rahmen der 4. Teilergänzung S-Bahn Zürich bis Ende 2018 das S-Bahn-Angebot und
                                 die daran anschliessenden Busverbindungen bedeutend erweitert.
                                 Die Erweiterung des Angebotes enthält keine relevanten Änderungen für das Gebiet
                                 rund um den Flugplatz Dübendorf.

S-Bahn 2. Generation             Um das Angebot der Nachfrage entsprechend auszubauen, will der Zürcher Verkehrs-
                                 verbund (ZVV) durch ein System von inneren und äusseren Express-S-Bahnen die
                                 Passagierkapazität des Zürcher S-Bahn-Netzes verdoppeln (S-Bahn 2. Generation).
                                 Während die innere S-Bahn die Stadt und die engere Agglomeration im Viertelstunden-
                                 takt erschliessen wird, werden sämtliche Haltestellen ausserhalb des Stadtgebiets von
                                 den äusseren Express-S-Bahnen bedient, die danach beschleunigt an die wichtigen
                                 Stadtbahnhöfe fahren. Die Abgrenzung zwischen innerer und äusserer S-Bahn ist zum
                                 jetzigen Zeitpunkt noch nicht klar definiert. Zu den Stossrichtungen geöhrt aber sehr
                                 wahrscheinlich die Einführung des integralen Viertelstunden-Takt zwischen Uster und
                                 Zürich.
                                 Voraussetzung für diesen Systemwechsel sind verschiedene Ausbauten, wie zum Bei-
                                 spiel der Brüttener Tunnel zwischen Bassersdorf und Winterthur oder die Erweiterung
                                 des Bahnhofs Stadelhofen auf vier Gleise. Die ersten von mehreren Umsetzungsschrit-
                                 ten werden bis 2030 angestrebt.
Basler & Hofmann   Ziviler Flugplatz Dübendorf                                                        28

                   5. Ziele ans Variantenstudium

                   Bezüglich der verkehrlichen Erschliessung werden folgende Ziele angestrebt:
                   _ Motorisierter Individualverkehr
                       _ Leistungsfähige Einbindung ins MIV-Netz
                       _ Vorfahrt zum Ein-/Aussteigenlassen
                      _ Angemessenes Parkplatzangebot
                   _ Werkverkehr
                      _ Sicherstellung der Anlieferung (inkl. Tankwagen) und der Entsorgung durch Gü-
                         terfahrzeuge.
                   _ Fussverkehr
                       _ Direkte, sichere und attraktive Verbindungen vom Zentrum und Bahnhof Dü-
                          bendorf zum Flugplatz
                       _ Gute Einbindung ins übergeordnete Fusswegnetz
                   _ Veloverkehr:
                         _ Direkte, sichere und attraktive Verbindungen vom Zentrum und Bahnhof Dü-
                           bendorf zum Flugplatz.
                         _ Gute Einbindung ins übergeordnete Velowegnetz
                       _ Ausreichend gedeckte Veloabstellplätze bei den Zugängen
                   _ Öffentlicher Verkehr
                       _ Gute Einbindung des Flugplatzes ins ÖV-Netz über angepasste Linienführung
                           Bus 760 und langfristig Haltstelle der Glatttalbahn
                         _ Angemessenes Angebot an Taxistellplätzen
                         _ Angemessene Angebot an Busparkplätzen (für Sonderfahrten)

                   Bezüglich der Ver- und Entsorgung sind folgende Ziele fürs Variantenstudium massge-
                   bend:
                      _ Bedarfsgerechte und effiziente Erschliessung des FDAG-Areals mit den Medien
                        (Wasser, Schmutz- und Meteorwasser, Elektro)
                      _ Anbindung der Medien ans übergeordnete Netz der Umgebung
www.baslerhofmann.ch
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