Solidarisch ist man nicht alleine - Das eMagazin der IG BCE Nord | Ausgabe 03

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Solidarisch ist man nicht alleine - Das eMagazin der IG BCE Nord | Ausgabe 03

Das eMagazin der IG BCE Nord | Ausgabe 03

                Solidarisch ist
              man nicht alleine
Solidarisch ist man nicht alleine - Das eMagazin der IG BCE Nord | Ausgabe 03
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                                                                                                                                                     Die Einschränkungen auf-
                                                                                                                                                     grund der Pandemie wer-
                                                                                                                                                     den gelockert. Was ändert
                                                                                                                                                     sich konkret?

                                                                                       SEITE 4
                                                                                       Neue Arbeitsschutzstan-
                                                                                       dards sollen das Wieder-
                                                                                       anfahren vieler Betriebe
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,                                                     begleiten. Doch nicht alles
Deutschland hat die Corona-Pandemie bislang besser in den Griff bekommen als           ist realistisch.
viele andere Länder.
Während in Ländern wie in den USA kurzerhand Millionen von Menschen auf die Stra-
ße gesetzt werden, gibt es bei uns solidarische Auffangnetze. In den Branchen der IG                                                                 SEITE 6
BCE profitieren aktuell gut 80 % der mehr als 1,1 Millionen Arbeitnehmer von Tarif-
vereinbarungen, die teils eine Anhebung auf 90 % des letzten Gehalts vorsehen. Die
                                                                                                                                                     Azubis sollen im Betrieb
Koalition plant nun eine gesetzliche Aufstockung des Kurzarbeitergeldes (KuAG) auf                                                                   besonders geschützt wer-
80 % für Beschäftigte, die in mindestens 50 % Kurzarbeit gehen. Wir begrüßen aus-                                                                    den. Doch ihnen drohen
drücklich den gefundenen Kompromiss, jedoch erwarten wir von gut verdienenden                                                                        durch den Lockdown auch
Konzernen, sich an der Aufstockung zu beteiligen, denn der Staat übernimmt auch die
Beiträge zur Sozialversicherung. Die Unternehmen sparen also in doppelter Hinsicht.
                                                                                                                                                     besondere Komplikationen.
Aber auch in den Betrieben wird Solidarität gelebt. Unsere Betriebsräte und Vertrau-
ensleute organisieren Beratung, Rechtsschutz und kümmern sich um unzählige Ein-
zelfälle. Wir als Gewerkschaft informieren, beraten, organisieren und stellen unsere   SEITE 7
Arbeit um.                                                                             Eltern, die zu Hause bleiben
Der DGB hat deshalb als Maimotto 2020 formuliert: „Solidarisch ist man nicht allei-    müssen, um die Kinder zu
ne!“ Auch wenn wir in diesem Jahr keine Maikundgebungen haben: Solidarität leben
                                                                                       betreuen, können nun mit
wir – mehr denn je. Und darauf können wir alle miteinander stolz sein.
                                                                                       besonderer Unterstützung
Mein Team und ich wünschen euch einen schönen 1. Mai!
                                                                                       rechnen.
Ralf Becker
Landesbezirksleiter
                                                                                       Herausgeber: IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, Tel. +49 511 7631-500,
P.S. Ihr findet unsere Nordlichter auch auf der Homepage des Landesbezirks. Einfach    lb.nord@igbce.de, www.nord.igbce.de, Realisation: stratopol, Bildquellen: Shutterstock (1), IG BCE (1), Pexels
hier klicken.                                                                          (6), DGB (1), Unsplash (1).
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1. Mai: Solidarisch
                                                                        ist man nicht alleine

                                                                                                                                         V.i.S.d.P.: Ralf Becker, IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, lb.nord@igbce.de
                                                                        Zum ersten Mal seit der Grün-    Mitgliederzeitschrift   KOM-
                                                                        dung des Deutschen Gewerk-       PAKT in eurem Briefkasten

Der langsame Weg
                                                                        schaftsbundes 1949 wird es       finden – mit einem Poster und
                                                                        2020 keine Demos und Kund-       einer Einladung zur Mitwir-
                                                                        gebungen auf Straßen und         kung ...

aus dem Lockdown
                                                                        Plätzen zum Tag der Arbeit am    Mehr wollen wir noch nicht
                                                                        1. Mai geben. Denn in Zeiten     verraten.
                                                                        von Corona heißt Solidarität:
                                                                        mit Anstand Abstand halten.      Auch der DGB organisiert den
Schulen bleiben weiter geschlossen, Geschäfte dürfen öffnen                                              1. Mai in diesem Jahr über
                                                                        Und trotzdem stehen wir am       das Internet. Hier der Link
Deutschland sucht einen Weg         sollen die Abschlussklassen in      Tag der Arbeit 2020 zusam-       zur Sonderseite des DGB mit
aus dem Lockdown. Dabei ist klar:   Niedersachsen wieder zur Schule     men – digital, in den sozialen   Livestream am 1. Mai 2020,
Die Pandemie ist noch lange nicht   gehen dürfen, um ihre Prüfungen     Netzwerken. Für unsere Mit-      dem Tag der Arbeit: Mit Live-
vorbei. Die Beschränkungen blei-    zu absolvieren.                     glieder haben wir eine unge-     Acts von Künstler*innen, mit
ben deshalb mindestens bis 3. Mai   Begleitet werden die Öffnungen      wöhnliche Aktion vorbereitet.    Talks und Interviews und mit
bestehen, so verkündete es Ange-    von einer Diskussion um Schutz-     In den nächsten Tagen werdet     Solidaritätsbotschaften   aus
la Merkel, nachdem sie mit den      masken und der Forderung, dafür     ihr die Mai-Ausgabe unserer      ganz Deutschland.
Ministerpräsidentinnen und Mi-      eine bundeseinheitliche Regelung
nisterpräsidenten zusammenkam.      zu schaffen.
Lockerungen gab es für den Ein-     Insbesondere im Nahverkehr als
zelhandel: Geschäfte bis 800 qm²    auch in den Supermärkten sollen
dürfen öffnen. Läden, die größer    Schutzmasken getragen werden.
als 800 qm² sind, müssen ihre       Derzeit regelt jede Kommune
Einkaufsfläche auf max. 800 qm²     das Tragen von Schutzmasken
verkleinern, um öffnen zu können.   für sich selbst. Niedersachsen,
Ausgenommen von der Regelung        Schleswig-Holstein und Ham-
sind Supermärkte oder Baumärkte.    burg führen nun als Bundesländer
Die Schulen und KiTA´s bleiben      eine Maskenpflicht ein, in Bran-
geschlossen, aber auch hier gibt    denburg gilt jedoch weiterhin das
es Perspektiven: Ab dem 27.04.      Prinzip der Freiwilligkeit.
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Neue Arbeitsschutz-
standards beschlossen

                                                                      V.i.S.d.P.: Ralf Becker, IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, lb.nord@igbce.de
Auch wenn nach wie vor in vie-       ten möglichst wenig direkten
len Unternehmen Kurzarbeit           Kontakt zueinander haben!
dominiert, so gibt es doch nicht   • Schichtwechsel,      Pausen
wenige Beschäftigte, die in der      oder Anwesenheiten im Büro
Firma präsent sein müssen.           werden durch geeignete
Aufgrund der beschlossenen           organisatorische    Maßnah-
Lockerungen wird diese Zahl in       men entzerrt, Kontakte der
den kommenden Wochen wie-            Beschäftigten    untereinan-
der steigen.                         der werden im Rahmen der
Deshalb empfiehlt die Bundes-        Schichtplangestaltung auf ein
regierung jetzt die Einführung       Minimum reduziert.
neuer Arbeitsschutzstandards       • Wenn Trennungen durch
mit den folgenden wichtigsten        Schutzscheiben nicht möglich
Eckpunkten:                          sind, werden vom Arbeitge-
• Der Sicherheitsabstand von         ber Nase-Mund-Bedeckun-
  mindestens 1,5 Metern wird         gen für die Beschäftigten und
  universell auch bei der Arbeit     alle Personen mit Zugang zu
  eingehalten - in Gebäuden,         den Räumlichkeiten, wie z.B.
  im Freien und in Fahrzeugen!       Kunden, Dienstleister, zur
• In den Betrieben werden Ab-        Verfügung gestellt.
  sperrungen,      Markierungen    • Waschgelegenheiten       bzw.
  oder Zugangsregelungen um-         Desinfektionsspender wer-
  gesetzt. Wo dies nicht mög-        den vom Arbeitgeber bereit-
  lich ist, werden wirksame Al-      gestellt, um die erforderliche
  ternativen ergriffen.              Handhygiene am Ein-/Aus-
• Abläufe werden so organi-          gang und in der Nähe der Ar-
  siert, dass die Beschäftig-        beitsplätze zu ermöglichen.
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• Wird dem Arbeitgeber bekannt, dass
  eine Person einer Risikogruppe ange-
  hört, ergreift er die erforderlichen indivi-
  duellen Schutzmaßnahmen.

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• Beschäftigte werden angehalten, sich
  bei Infektionsverdacht an einen festen
  Ansprechpartner im Betrieb zu wenden.
• Der Arbeitgeber unterstützt aktiv seine
  Beschäftigten. Führungskräfte stellen
  vor Ort klar, dass Sicherheit und Ge-
  sundheit der Beschäftigten Priorität ha-
  ben.
• Die Betriebe bieten ihren Beschäftigten

                                                 WiSo Prüfungsvorbereitung
  zusätzliche freiwillige, ggf. telefonische,
  arbeitsmedizinische Vorsorge an.
Auch wenn diese Regeln nicht rechtsver-
bindlich sind, sondern nur „Empfehlungs-         Der Berufsschulunterricht entfällt, aber   Themen werden unter anderem sein:
                                                 die Prüfungen finden trotzdem statt.       • Sozialversicherungen
charakter“ haben und sicher nicht in allen
                                                 Das bedeutet für viele Azubis, die vor
Fällen umsetzbar sein werden, empfehlen                                                     • Kollektives und individuelles Arbeits-
                                                 ihren Abschlussprüfungen stehen, dass
wir, in den Betrieben darauf zu achten,                                                       recht
                                                 sie sich alleine auf ihre Prüfungen vor-
dass diese Standards wo immer möglich
                                                 bereiten müssen.                           • Arbeiten im Betrieb
eingehalten werden. Konkret sollte der
Betriebsrat mit dem Arbeitgeber darüber          Wir wollen euch hierbei unterstützen       • Unternehmensformen
sprechen und ggf. eine betriebliche Verein-      und bieten deswegen ein Webinar zur
                                                                                            • Gewerkschaften und Arbeitgeber
barung treffen.                                  WiSo-Prüfungsvorbereitung an, in wel-
                                                 chem wir mit dir die Inhalte der Wirt-     Das Webinar findet am 16.05.20 von
Der DGB und die Einzelgewerkschaften             schafts- und Sozialkundeprüfung be-        10:00 bis 16:00 Uhr statt und ist für
mahnen zudem weitere dringend notwen-            sprechen und Prüfungsaufgaben üben.        IG BCE Mitglieder kostenlos.
dige Maßnahmen an. So sollen u.a. die
Aufsichtsbehörden für Arbeitsschutz bes-
ser ausgestattet, die Unfallversicherung an

                                                 Anmeldung
die aktuelle Situation angepasst und die
ausreichende Ausstattung der Betriebe
mit Schutzkleidung sichergestellt werden.        Wenn du an dem Webinar teilnehmen möchtest, melde dich einfach bis zum 11.05.20
                                                 bei deinem Bezirk oder per E-Mail unter LB.Nord@igbce.de für das Webinar an.
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Azubis vor Nachteilen schützen
Die Auswirkungen der Coro-      die besonders schützenswür-
na-Pandemie machen nicht        digen Auszubildenden ab-
vor der Ausbildung halt. Die    gewälzt werden, mit den
Berufsschulen haben ge-         teilweise von Verbänden ge-
schlossen, auch in vielen Be-   forderten Änderungen des
trieben kann die Ausbildung     BBiGs steht ihr junges Berufs-
nicht so fortgeführt werden     leben bereits auf der Kippe.
wie gewohnt. Hierdurch ste-     Deswegen       fordert     die
hen für viele Azubis momen-     IG BCE, dass Auszubildende,
tan Home-Office und E-Lear-     Studierende und junge Be-
ning auf der Tagesordnung.      schäftigte in der Krise nicht
Die Auswirkungen der Krise      durchs Netz fallen dürfen!
dürfen jedoch keinesfalls auf

                                                                                                                                     V.i.S.d.P.: Ralf Becker, IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, lb.nord@igbce.de
                                                                 Schutzschirm für Ausbildungsplätze
                                                                 Der DGB hat Vorschläge für ei-   • Einführung eines branchen-
                                                                 nen „Schutzschirm für Ausbil-      übergreifenden      Zukunfts-
                                                                 dungsplätze“ vorgelegt. Dazu       fonds zur Fachkräftesiche-
                                                                 gehören folgende Maßnahmen:        rung. In diesem Fonds soll ab
                                                                 • Schutz der Auszubildenden        2021 u.a. die Übernahme von
                                                                   auch bei Kurzarbeit.             Auszubildenden und ausbil-
                                                                                                    dungsintegriert dual Studie-
                                                                 • Stärkung der Verbundausbil-      renden aus insolventen Be-
                                                                   dung.                            trieben finanziert werden.
                                                                 • Sicherheit auch bei verscho-   • Mit einem Sonderprogramm
                                                                   benen oder gestrichenen Ab-      für Regionen mit angespann-
                                                                   schlussprüfungen.                tem Ausbildungsmarkt soll
                                                                 • Übernahmeprämie für Un-          außerbetriebliche      Ausbil-
                                                                   ternehmen, die Auszubilden-      dung zeitlich befristet in den
                                                                   de oder dual Studierende aus     kommenden zwei Jahren ge-
                                                                   Insolvenzbetrieben überneh-      fördert werden.
                                                                   men.
Solidarisch ist man nicht alleine - Das eMagazin der IG BCE Nord | Ausgabe 03
Kinderbetreuung
in Corona-Zeiten

                                                                                                   V.i.S.d.P.: Ralf Becker, IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, lb.nord@igbce.de
Viele Eltern fragen sich derzeit: „Wie steht      Welcher Betrag wird gezahlt und wie lange?
es um meine Arbeit und meinen Lohn, wenn          Die Höhe der Entschädigung beträgt wie das
aufgrund des Corona-Virus der Kindergarten        Kurzarbeitergeld 67 Prozent des Netto-Ver-
oder die Schule meines Kindes geschlossen         dienstausfalls; für einen vollen Monat wird
hat und ich nicht arbeiten kann?“                 jedoch höchstens ein Betrag von 2.016 Euro
Jetzt ist dazu ein Gesetz verabschiedet wor-      gewährt, selbst wenn dieser Betrag unterhalb
den. Darin wurde mit Wirkung zum 30. März         der 67 Prozent-Grenze liegt. Gezahlt wird die
2020 eine neue Leistung für Sorgeberechtig-       Entschädigung für längstens 6 Wochen. Aus
te - also Eltern und Pflegeeltern - eingeführt,   Sicht der Gewerkschaften ist die Frist zu kurz
die während der behördlich angeordneten           und der Betrag deutlich zu niedrig.
Kita- oder Schulschließungen die Betreuung        Das Recht auf Entschädigung sollen nur
ihrer Kinder sicherstellen müssen.                diejenigen erhalten, die keine anderweitige
Für wen gibt es die neue Entschädigung?           zumutbare Betreuungsmöglichkeit haben.
Die Regelung gilt für erwerbstätige Sorge-        Was ist damit gemeint?
berechtigte, also in der Regel Eltern oder        Tatsächlich müssen Eltern, die die Entschä-
Pflegeeltern, die einen Verdienstausfall er-      digungszahlung beantragen wollen, gegen-
leiden, weil sie ihre Kinder aufgrund der be-     über dem Arbeitgeber und der Behörde be-
hördlich angeordneten Schließung von Be-          legen, dass sie keine Möglichkeit haben, für
treuungseinrichtungen und Schulen selbst          die Betreuung auf Familienmitglieder oder
betreuen müssen.                                  Freunde zurückzugreifen. Personen, die
Das Recht gilt nur für Kinder unter 12 Jahre.     den Risikogruppen angehören – also etwas
Ausnahmen gelten nur für Kinder mit Be-           Großeltern - sind hieraus ausgenommen, sie
hinderung, die auf Hilfe angewiesen sind.         gelten nicht als „zumutbare Betreuung“.
Der DGB hat diese viel zu niedrig gesetzte        Arbeit von Zuhause soll nach der Gesetzes-
Grenze kritisiert und eine Anhebung der Al-       begründung als „zumutbare Betreuungs-
tersgrenze auf mindestens 14 Jahre, eher 16       möglichkeit“ gelten. Beschäftigte, denen
Jahre gefordert.                                  Arbeit von Zuhause zumutbar ist, werden
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von dem Recht auf Entschädigung ausgeschlossen.
Und schließlich haben auch Sorgeberechtigten, die
in Kurzarbeit sind, kein Recht auf Entschädigung, in
dem Umfang, in dem ihre Arbeitszeit kurzarbeitsbe-
dingt reduziert wurde.
All diese Einschränkungen bewertet der DGB kri-
tisch. Gerade die Doppelbelastung durch Homeof-
fice und Kinderbetreuung ist für Eltern von kleineren
Kindern eine wahre Zumutung – erst recht wenn sie

                                                        V.i.S.d.P.: Ralf Becker, IG BCE Landesbezirk Nord, Königsworther Platz 6, 30167 Hannover, lb.nord@igbce.de
über Wochen andauert.
Gibt es noch weitere Einschränkungen ?
Ja. Das Recht auf Entschädigung soll erst dann grei-
fen, wenn Beschäftigte ihre anderweitigen Möglich-
keiten der Freistellung „gegen Zahlung einer dem
Entgelt entsprechenden Geldleistung“ abgebaut
haben. Was kompliziert klingt, meint in erster Linie
die auf dem Arbeitszeitkonto angesparten Zeitgut-
haben und den zustehenden Erholungsurlaub.
Die Pflicht, den Erholungsurlaub vorab aufzubrau-
chen, beschränkt sich auf den Urlaub aus dem Vor-
jahr sowie den bereits vorab verplanten, genehmig-
ten Urlaub, der sowieso während des Zeitraums der
Kita- der Schulschließung genommen werden sollte.
Wie beantrage ich die Entschädigungszahlung?
Für die Entgegennahme und Abwicklung der Anträ-
ge sind die Behörden der Länder zuständig. Bei Ar-
beitnehmern hat der Arbeitgeber die Entschädigung
für die zuständige Behörde auszuzahlen. Deshalb
sollten man die Beantragung mit dem Arbeitgeber
geneinsam vornehmen.
Wo finde ich weitere Informationen?
Auf den Seiten des Bundesarbeitsministeriums:
Einfach hier klicken.
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