Sommersaison 2022 Tennisclub Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V.
←
→
Transkription von Seiteninhalten
Wenn Ihr Browser die Seite nicht korrekt rendert, bitte, lesen Sie den Inhalt der Seite unten
Tennisclub Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. Ausgabe: Mai 2022 Sommersaison 2022 www.tc-sw-fulda-niesig.de
Einladung zur Liebe Vereinsmitglieder, Hauptversammlung wir hoffen, dass ihr alle gut durch das letzte Corona-Jahr gekommen seid. Der Vorstand des TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. Auch in diesem Jahr 2022 stehen wir lädt gemäß § 7 der Vereinssatzung zur wieder vor einigen Herausforderungen. Ordentlichen Mitgliederversammlung Aus gesetzlichen Gründen sind wir gezwungen, unsere Satzung datenschutzrechtlich für Freitag, 05.08.2022, 17:00 Uhr, zu ändern. Näheres findet Ihr auf den nachfolgenden Seiten. in die Tennisanlage des TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig, ein. Wie schon bekannt ist, hat unser bisheriger 2. Vorsitzender Uli Balzer sein Amt Tagesordnung niedergelegt. Der Vorstand hat sich daraufhin mit Berthold Aschenbrücker als neuen • Eröffnung, Begrüßung 2. Vorsitzenden ergänzt. • Totenehrung • Satzung: Abstimmung neuer Vereinssatzung Bezüglich Sanierung unserer Clubanlage, können wir euch folgendes mitteilen: • Wahl des Jugendbeauftragten Um die Projekte finanzieren zu können, hat unser Schatzmeister Claus bereits • Ergänzung des Vorstandes: Anträge für Zuschüsse gestellt. Nun müssen wir abwarten, bis wir die Genehmigung erhalten. Dies ist auch der Grund, für das Brückenprovisorium. Weitere Informationen • Wahl, 2. Vorsitzender findet Ihr auf den folgenden Seiten in der Tennis-Info. • Wahl, Frauenwart/Mitgliederbeauftragter • Bericht des Vorstandes Auch in diesem Jahr haben wir wieder Mannschaften beim HTV für die Medenrunde • Bericht des Kassenwartes gemeldet. Neu hinzugekommen sind die Damen in der Kreisliga B. Die Herren 70 • Bericht der Kassenprüfer werden dieses Jahr in der Verbandsliga aufschlagen. Unsere Damen 50 spielen als • Entlastung des Vorstandes MSG Petersberg/Fulda-Niesig in der Bezirksoberliga. • Haushaltsplan 2022 Leider mussten wir die Herren 50 Mannschaft aus personellen Gründen abmelden. • Anträge Eine erfolgreiche, gesunde Tennissaison 2022 • Verschiedenes wünschen Euch Anträge sind bis Freitag, den 22.07.2022, schriftlich an den Vorstand des Wolfgang und Berthold TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. zu richten. Wir bitten um zahlreiches Erscheinen. Wolfgang Winzker, 1. Vorsitzender 2 3
Satzungsergänzung/Satzungsänderung Aktuelle TC-Satzung Liebe Mitglieder, TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e. V. Satzung unsere Satzung muss um die Datenschutz-Grundverordnung (DSGV) ergänzt werden. Diese Verordnung enthält Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der §1 Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Verkehr solcher Daten. Name, Sitz und Geschäftsjahr 1. Der Verein führt den Namen TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e. V. und hat seinen Wir haben dies zum Anlass genommen, unsere Satzung komplett zu überarbeiten und Sitz in Fulda-Niesig. uns an der Mustersatzung des Landessportbundes Hessen orientiert. Er wurde am 01.01.1980 gegründet und am 04.03.1982 im Vereinsregister beim Satzungsänderungen müssen mit 2/3 Stimmenmehrheit der erscheinenden Mitglieder Amtsgericht Fulda unter der Nr. 5 VR 743 eingetragen. auf der Mitgliederversammlung beschlossen werden. Diese Abstimmung soll auf der 2. Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. Mitgliederversammlung erfolgen, die Freitag, 05.08.2022, 17.00 Uhr, stattfindet. Der Vorstand wird einen entsprechenden Antrag stellen. §2 Zweck Damit Ihr euch über die Neufassung unserer Satzung informieren könnt, haben wir in 1. Der Verein ist vornehmlich folgenden Zweck: dieser Ausgabe unserer TENNIS-INFO sowohl die alte als auch die neue Satzung a) Tennis zu pflegen und dessen ideellen Charakter zu wahren sowie die Geschäftsordnung abgedruckt. b) die sportliche Förderung von Kindern und Jugendlichen 2. Der Verein ist Mitglied des Euer Vorstand a) Landessportbundes Hessen e. V. b) des zuständigen Landesfachverbandes c) des zuständigen Spitzenverbandes §3 Gemeinnützigkeit 1. Der TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e. V. mit Sitz in Fulda-Niesig verfolgt ausschließlich gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. 2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. 4. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 5. Zuwendungen an einen Verein aus zweckgebundenen Mitteln des Landessportbundes, des zuständigen Landesfachverbandes oder einer anderen Einrichtung oder Behörde dürfen nur für die vorgeschriebenen Zwecke verwendet werden. §4 Farben und Auszeichnungen 1. Die Farben des Vereins sind: Schwarz-Weiß. 2. Jedes Mitglied hat das Recht zum Erwerb und zum Tragen der Vereinsnadel und des Vereinsemblems. 3. Als Auszeichnungen werden besondere Vereinsehrennadeln verliehen. 4 5
Aktuelle TC-Satzung §5 §7 Mitgliedschaft Mitgliederversammlung 1. Der Verein führt als Mitglieder 1. Die Mitgliederversammlung wird durch den Vorstand einberufen. 1.1 ordentliche Mitglieder 2. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich, nach Möglichkeit in den ersten drei 1.2 jugendliche Mitglieder Monaten des Kalenderjahres statt. 1.3 Ehrenmitglieder 3. Die Einladung zu einer Mitgliederversammlung hat spätestens zwei Wochen vorher 1.4 Kinder schriftlich oder auf dem vereinsüblichen Weg zu erfolgen. Stimmberechtigt bei Mitgliederversammlungen sind die Mitglieder unter 1.1, 1.2 und 1.3. 4. Die Tagesordnung soll enthalten: 2. Mitglieder des Vereins kann jeder werden, der die Ziele des Vereins anerkennt und fördert. a) den Bericht des Vorstandes 3. Der Antrag um Aufnahme in den Verein hat schriftlich zu erfolgen. Jugendliche im Alter unter b) die Entlastung des Vorstandes 18 Jahren können nur mit schriftlicher Zustimmung des gesetzlichen Vertreters c) die Neuwahl des Vorstandes aufgenommen werden. d) die Wahl von Kassenprüfern 4. Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme. e) den Haushaltsvorschlag 5. Die Mitgliedschaft endet f) Anträge a) durch Austritt, der nur schriftlich zum Schluss eines Kalendervierteljahres zulässig und g) Verschiedenes unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 6 Wochen zuvor zu erklären ist; 5. Der Vorsitzende oder sein Vertreter leitet die Versammlung. b) durch Streichung aus dem Mitgliederverzeichnis, z.B. wenn ein Mitglied 6 Monate mit der 6. Über die Verhandlung hat der Schriftführer eine Niederschrift aufzunehmen, die vom Leiter Entrichtung der Vereinsbeiträge und sonstigen finanziellen Verpflichtungen der Versammlung und vom Schriftführer zu unterzeichnen ist. Die gefassten Beschlüsse (Trainingsgebühren usw.) in Verzug ist und trotz erfolgter schriftlicher Mahnung diese sind wörtlich in die Niederschrift aufzunehmen. Rückstände nicht bezahlt oder die sonstigen Verpflichtungen dem Verein gegenüber nicht 7. Zur Beschlussfassung ist, vorbehaltlich der nachfolgenden Bestimmung der Ziffer 8, die erfüllt hat; absolute Mehrheit der anwesenden Mitglieder erforderlich. c) durch Tod. 8. Satzungsänderungen können nur mit 2/3 Stimmenmehrheit der erschienenen Mitglieder 6. Ordentliche und jugendliche Mitglieder können als passive Mitglieder geführt werden. beschlossen werden. Die Änderung der Mitgliedschaft vom aktiven zum passiven Mitglied bedarf einer Über die Auflösung des Vereins beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit schriftlichen Erklärung, die einen Monat vor dem Änderungstermin vorliegen muss. von ¾ der erschienenen Mitglieder. 7. Der Ausschluss eines Mitglieds erfolgt nach schriftlich begründetem Antrag eines Mitglieds 9. Außerordentliche Versammlungen finden satt, wenn das Interesse des Vereins es erfordert durch Beschluss des Vorstandes. Dem Auszuschließenden ist eine Gelegenheit zur oder auf schriftlich begründetem Antrag von mindestens 20 % der Mitglieder. Stellungnahme zu geben. Beim Ausscheiden aus dem Verein erlischt jeder Anspruch auf das Vereinsvermögen und das Recht zum Tragen von Vereinsnadel und Emblemen, mit §8 Ausnahme von besonderen Auszeichnungen des Vereins. Im Falle des Ausschlusses dürfen Der Vorstand Auszeichnungen nicht weiter getragen werden. 1. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern: 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende, Schatzmeister/in, Schriftführer/in, Frauenwart/in, Presse- u. Kulturwart/in, Sportwart/in, §6 Jugendwart/in, 2 Beisitzer. Organe des Vereins Wählbar sind alle weiblichen und männlichen Mitglieder des Vereins. Die Organe des Vereins sind: 2. Der Vorstand beschließt über die Verteilung der Aufgaben. a) die Mitgliederversammlung 3. Der Vorstand im Sinne des bürgerlichen Gesetzbuches sind der b) der Vorstand 1. Vorsitzende, 2. Vorsitzende sowie Schatzmeister/in. Hiervon sind jeweils zwei gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. 4. Die Wahl des Vorstandes erfolgt in jeder zweiten ordentlichen Mitgliederver-sammlung. 5. Beim Ausscheiden von einzelnen Vorstandsmitgliedern während der laufenden Amtszeit kann sich der Vorstand selbständig ergänzen. 6 7
Aktuelle TC-Satzung Aktuelle TC-Geschäftsordnung §9 TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e. V. Beiträge Geschäftsordnung 1. Der Verein erhebt zur Erfüllung seiner Aufgaben Beiträge und für besondere Leistungen Gebühren, die durch die Mitgliederversammlung festgesetzt wer-den. Aufgaben des Vereins 2. Mitglieder, die länger als sechs Monate mit ihren Zahlungsverpflichtungen im Rückstand 1. Der Verein hat sich als vornehmliche Aufgabe gestellt, den Tennissport zu pflegen und sind, verlieren das Recht zur Teilnahme an Vereinsveranstaltungen und zur Ausübung des dessen ideellen Charakter zu wahren, sowie die sportliche Förderung von Kindern und Stimmrechts. Jugendlichen im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten des Vereins. 3. Bleibt ein Mitglied mit seiner Zahlung trotz Mahnung länger als drei Monate im Rückstand, so kann der fällige Beitrag nebst den entstandenen Kosten eingezogen werden. Mitglieder 1. Der Verein unterscheidet – wie im § 5 der Satzung aufgeführt – folgende Mitglieder: § 10 a) ordentliche Mitglieder Ordnungen b) jugendliche Mitglieder 1. Die Mitgliederversammlung beschließt und verändert mit absoluter Mehrheit eine c) Ehrenmitglieder Geschäftsordnung des Vereins. d) Kinder 2. Außerdem sind die Turnier- und Sportordnungen, Wettkampfbestimmungen und Schieds- 2. Mitglieder der Gruppen a, b und d können auf Antrag als passive Mitglieder geführt werden. ordnungen der zuständigen Spitzenverbände für die Mitglieder des Vereins verbindlich. 3. Aktive Mitglieder sind 3. Die unter Punkt 1 und 2 aufgeführten Ordnungen sind nicht Bestandteil dieser Satzung. a) Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Sie werden vom Beginn des folgenden Monats als Erwachsene geführt. § 11 Vom Beginn des folgenden Monats an, in dem Mitglieder das 15. Lebensjahr vollendet Auflösungsbestimmung haben, werden sie in der Mitgliederliste als Jugendliche übernommen. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen Zwecks Jugendliche in diesem Sinne sind auch Mitglieder, die zwar das 18. Lebensjahr vollendet, fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Fulda, die es unmittelbar und ausschließ- jedoch ihre Berufsausbildung noch nicht abgeschlossen haben oder bis zur Vollendung des lich für die Förderung des Tennissports als Breitensport zu verwenden hat. 28. Lebensjahres Studenten sind. In diesem Fall muss das Mitglied dem Verein unaufgefordert eine Bescheinigung des § 12 Arbeitsgebers oder der Universität vorlegen. Wird diese Bescheinigung nicht innerhalb eines Schlussbestimmung Monats eingereicht, werden die Beiträge wie für erwachsene Mitglieder berechnet. Diese von der Mitgliederversammlung im März 1982 beschlossene Fassung der b) Kinder sind im Sinne der Geschäftsordnung Mitglieder, die das 15. Lebensjahr noch nicht Satzung tritt mit ihrer Eintragung in das Vereinsregister in Kraft. vollendet haben. Vorstand 1. Die Zusammensetzung des Vorstandes ist in der Satzung geregelt. 2. Der Vorstand des TC tritt in jedem Quartal des Jahres mindestens einmal zu einer Vorstandssitzung zusammen. 3. Der engere Vorstand (1. Vorsitzende/r, 2. Vorsitzende/r, Schatzmeister/in und Schriftführer/in) treffen sich in jedem Monat mindestens einmal, um anstehende Probleme zu besprechen. Falls erforderlich, werden die zuständigen Vorstandsmitglieder hinzugezogen. 4. Jedes Vorstandsmitglied bearbeitet die in seinen Zuständigkeitsbereich gehörenden Aufgaben unter Beachtung der Vorstandsbeschlüsse in eigener Zuständigkeit bis zur Abschlussreife. 5. Die Vorstandsmitglieder berichten in jeder Vorstandssitzung über ihre Aufgabengebiete, tragen Probleme daraus vor und empfehlen Lösungen. 8 9
Aktuelle TC-Geschäftsordnung 6. Der/die Vorsitzende koordiniert und delegiert die Arbeit der Vorstandsmitglieder. werdende Plätze nach. Die Reihenfolge auf der Warteliste er-gibt sich aus dem Eingangs- 7. Für wichtige Aufgabenbereiche, wie Bauvorhaben, Sportveranstaltungen, Öffentlichkeitsarbeit, datum der Beitrittserklärung (aktiv) bzw. dem Antrag auf Umwandlung der passiven in eine Finanzen, Informationen und Satzung des Vereins kann der Vorstand Ausschüsse bilden aktive Mitgliedschaft. und deren Tätigkeit wieder beenden. Die Ausschüsse tagen unter dem zuständigen 4. Wer an erster Stelle der Warteliste steht und die aktive Mitgliedschaft ablehnt, wird an Vorstandsmitglied als Leiter/in. Die Mitglieder der Ausschüsse werden vom Vorstand berufen. letzter Stelle der Warteliste eingereiht. Die Ausschüsse tagen nach Bedarf und werden durch den Ausschuss-Vorsitzenden einberufen. 5. Wenn Frauen wegen Schwangerschaft passiv werden und innerhalb von 10 Monaten nach 8. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn jeweils mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Beginn ihrer passiven Mitgliedschaft schriftlich das Aufheben ihrer aktiven Mitgliedschaft 9. Im Einzelfall regelt der Vorstand Härtefälle, die schriftlich darzulegen sind. beantragen, werden sie mit Beginn des elften Monats wieder als aktives Mitglied geführt. 10. Eine Beschlussfassung durch den Vorstand kann nur nach rechtzeitiger schriftlicher Zu einem späteren Zeitpunkt kann die aktive Mitgliedschaft nur über die Warteliste erreicht Einladung aller Vorstandsmitglieder erfolgen. werden. Falls innerhalb von 10 Monaten dem Vorstand kein schriftlicher Antrag vorliegt, 11. Die „Tennis-Info“ ist das offizielle Mitteilungsblatt des TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e. V. werden die wegen Schwangerschaft Passiven am Ende der Warteliste eingereiht. Es wird mindestens einmal in jedem Quartal an die Mitglieder verteilt. 6. Außerhalb der Reihenfolge in der Warteliste können Mitglieder aktiv werden oder auch die Zahl der Aktiven (160) überschritten werden, wenn der Vorstand dies mit acht Ja-Stimmen Beiträge und Gebühren beschließt. 1. Zur Erfüllung seiner Aufgaben erhebt der Verein Beiträge und Gebühren. 7. Die Zahl der aktiven Kinder darf 40 % der aktiven erwachsenen und jugendlichen Mitglieder 2. Die Beiträge werden auf Vorschlag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung mit nicht überschreiten. Anmeldungen von Kindern, die diesen Prozentsatz überschreiten, einfacher Mehrheit festgelegt. werden in einer Vormerkliste aufgenommen. 3. Die jeweils geltenden Mitgliedsbeiträge sind auf der Beitrittserklärung abgedruckt. 4. Der Vereinsbeitrag wird im Abbuchungsverfahren jeweils drei Monate im Voraus (am Anfang Spielbetrieb des ersten Monats bei Quartalszahlungen) von den Konten der Mitglieder abgebucht. Den Spielbetrieb regelt der/die Sportwart/in, Jugendwart/in und die Frauenwartin im Einvernehmen mit dem Vorstand. Umlagen 1. Falls es aus finanziellen Erwägungen erforderlich erscheint, kann der Vorstand der Mitgliederversammlung Mitgliederversammlung eine Umlage vorschlagen. Diese muss von der Versammlung mit 1. Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. einfacher Mehrheit beschlossen werden. 2. Bei ordnungsgemäßer Einladung aller Mitglieder ist die Mitgliederversammlung ohne 2. Nur aktive Mitglieder können zur Zahlung einer Umlage herangezogen werden. Rücksicht auf die Zahl der Erschienenen beschlussfähig. 3. Wenn aktive Mitglieder passiv geworden sind und wieder die aktive Mitgliedschaft erreichen, 3. Die Stimmberechtigten in der Mitgliederversammlung beschließen mit einfacher Mehrheit müssen sie die während ihrer passiven Mitgliedschaft erhobenen Umlagen der letzten drei den Haushaltsvoranschlag, der vom Vorstand der jährlich stattfindenden Mitgliederver- Tage innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn ihrer aktiven Mitgliedschaft nachentrichten. sammlung vorzulegen ist. Eigenleistungen Versammlungsleitung 1. Alle aktiven Mitglieder (Erwachsene und Jugendliche) werden zu Arbeitsstunden während 1. Die Versammlungen werden vom Vorsitzenden (nachfolgend Versammlungsleiter/in des Baues der Tennisanlage bzw. zu deren Unterhaltung herangezogen. genannt) eröffnet, geleitet und geschlossen. 2. Die nicht erbrachten Arbeitsstunden werden den Mitgliedern mit je 10 Euro in Rechnung 2. Sind der Versammlungsleiter und seine satzungsgemäßen Vertreter verhindert, wählen die gestellt. erschienenen Mitglieder aus ihrer Mitte eine/n Versammlungsleiter/in. 3. Dem/der Versammlungsleiter/in stehen alle zur Aufrechterhaltung der Ordnung Warteliste erforderlichen Befugnisse zu. Ist die ordnungsgemäße Durchführung der Versammlung 1. Solange dem TC nur vier Tennisplätze zur Verfügung stehen, wird die Zahl der aktiven gefährdet, kann er insbesondere das Wort entziehen; ebenfalls Ausschlüsse von Mitgliedern Mitglieder (Erwachsene und Jugendliche) auf 160 begrenzt. auf Zeit oder für die gesamte Versammlungszeit sowie Unterbrechung oder Aufhebung der 2. Die Zahl der aktiven Mitglieder (160) darf nicht überschritten werden. Versammlung anordnen. 3. Die auf den vordersten Plätzen der Warteliste stehenden passiven Mitglieder rücken auf frei 4. Nach Eröffnung prüft der/die Versammlungsleiter/in die Ordnungsmäßigkeit der Einberufung, 10 11
Aktuelle TC-Geschäftsordnung die Anwesenheitsliste sowie die Stimmberechtigung und gibt die Tagesordnung bekannt. 8. Soweit die Satzung und die Geschäftsordnung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei Die Prüfungen können delegiert werden. Über Einsprüche gegen die Tagesordnung oder allen Abstimmungen die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei Stimmgleich- Änderungsanträge für die Tagesordnung entscheidet die Versammlung ohne Debatte mit heit Ablehnung bedeutet. Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen werden nicht mitgezählt. einfacher Mehrheit. 9. Auf Antrag von mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern muss eine Abstimmung 5. Die einzelnen Tagesordnungspunkte kommen in der festgesetzten Reihenfolge zur Beratung wiederholt werden, wenn der Antrag mit mindestens der Hälfte der anwesenden Stimmen und Abstimmung, sofern die Versammlung mit einfacher Mehrheit nicht anders beschließt. angenommen wird. Wortleitung und Reihenfolge der Redner Wahlen 1. Zu jedem Punkt der Tagesordnung ist eine Rednerliste aufzustellen. Die Eintragung in die 1. Wahlen sind grundsätzlich schriftlich und geheim vorzunehmen, sofern die Versammlung Rednerliste erfolgt in der Reihenfolge der Wortmeldungen. Die Rednerliste darf nicht vor nichts andere beschließt. Beginn der Aussprache eröffnet werden. 2. Vor einer Wahl ist ein Wahlausschuss von mindestens drei stimmberechtigten 2. Das Wort zur Aussprache erteilt der Versammlungsleiter. Die Worterteilung erfolgt in der Versammlungsteilnehmern zu bestellen, der die Aufgabe hat, die Ordnungsmäßigkeit des Reihenfolge der Rednerliste. Wahlganges sicherzustellen, die abgegebenen Stimmen zu zählen und zu kontrollieren. 3. Teilnehmer einer Versammlung müssen den Versammlungsraum verlassen, wenn Tages- 3. Der Wahlausschuss hat einen Wahlleiter zu bestimmen, der während des Wahlganges die ordnungspunkte bekannt werden, die sie in materieller Hinsicht persönlich betreffen, sofern Rechte und Pflichten eines Versammlungsleiters hat. die Versammlung dies mehrheitlich beschließt. 4. Vor dem Wahlgang hat der Wahlausschuss die Zahl der Stimmberechtigten festzustellen 4. Antragsteller erhalten zu Beginn und am Ende ihres Tagesordnungspunktes das Wort. und zu prüfen, ob die vorgeschlagenen Kandidaten wählbar sind. Sie können sich auch außerhalb der Rednerliste zu Wort melden; ihrer Wortmeldung ist vom 5. Ein Abwesender kann gewählt werden, wenn dem Wahlleiter vor der Abstimmung eine Versammlungsleiter nachzukommen. schriftliche Erklärung vorliegt, aus der die Bereitschaft hervor-geht, die Wahl anzunehmen. 5. Der Versammlungsleiter kann in jedem Fall außerhalb der Rednerliste das Wort ergreifen. Vor der Wahl sind die Kandidaten zu fragen, ob sie im Fall einer Wahl das Amt antreten. 6. Das Wahlergebnis ist durch den Wahlausschuss festzustellen, dem/der Versammlungsleiter/in Wort zur Geschäftsordnung bekannt zu geben und seine Gültigkeit für das Protokoll schriftlich zu bestätigen. 1. Das Wort zur Geschäftsordnung wird außer der Reihenfolge der Rednerliste erteilt, wenn der Vorredner geendet hat. Versammlungsprotokoll 2. Zur Geschäftsordnung dürfen jeweils nur ein Für- und ein Gegenredner gehört werden. 1. Über alle Versammlungen sind Protokolle zuführen. 2. Der/die Versammlungsleiter/in bestimmt den/die Protokollführer/in. Abstimmung 3. Versammlungsleiter/in und Protokollführer/in vollziehen die Protokolle. 1. Die Reihenfolge der zur Abstimmung kommenden Anträge ist vor der Abstimmung deutlich 4. Bei Beginn jeder Versammlung ist das letzte Protokoll zur Einsichtnahme auszulegen, um bekannt zu geben. jedem stimmberechtigten Teilnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. 2. Jeder Antrag ist vor der Abstimmung nochmals durch den/die Versammlungsleiter/in zu 5. Protokolle des Vorstandes oder der Ausschüsse erhalten alle Mitglieder dieser Gremien. verlesen. 3. Liegen zu einer Sache mehrere Anträge vor, so ist über den weitest gehenden Antrag zuerst Inkrafttreten abzustimmen. Bestehende Zweifel, welcher Antrag der weitest gehende ist, entscheidet die Diese Geschäftsordnung tritt gemäß Beschluss der Mitgliederversammlung vom Versammlung ohne Aussprache mit Mehrheit. 13.03.1982 am 01.04.1982 in Kraft 4. Zusatz-, Erweiterungs- und Unteranträge zu einem Antrag kommen gesondert zur Abstimmung. 5. Abstimmungen erfolgen offen. Der/die Versammlungsleiter/in kann jedoch eine geheime Abstimmung anordnen. Er/sie muss dies tun, wenn es auf Antrag beschlossen wird. Bei einer Mitgliederversammlung muss dieser Antrag von mindestens 10 stimmberechtigten Mitgliedern unterstützt werden. 6. Nach Eintritt in die Abstimmung darf das Wort zur Sache nicht mehr erteilt werden. 7. Bei Zweifeln über die Abstimmung kann sich der/die Versammlungsleiter/in jedoch zu Wort melden. 12 13
Entwurf, neue TC-Satzung zur Abstimmung Tennis Club Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. (2) Mitglieder des Vereins sind: • Erwachsene, Satzung • Jugendliche (von 14 bis 17 Jahre), • Kinder (unter 14 Jahre). Vorbemerkung: (3) Zu Ehrenmitgliedern können Mitglieder aufgrund langjähriger Verdienste oder außer- Aus Gründen der Lesbarkeit der Satzung wird für Personenbezeichnungen, Bezeichnungen von gewöhnlicher Leistungen auf Vorschlag des Vorstands durch die Mitgliederversammlung Funktionen und Amtsträgern ausschließlich die männliche Form verwendet. Soweit die männliche ernannt werden. Mit der Ernennung zum Ehrenmitglied sind keine besonderen Rechte und Form gewählt wird, werden damit auch Funktions- oder Amtsträger aller Geschlechter ange- Pflichten verbunden. sprochen. (4) Die Mitgliedschaft endet mit dem Austritt, Ausschluss aus dem Verein, Streichung von der Mitgliederliste oder Tod des Mitglieds. § 1 Name, Sitz, Geschäftsjahr (5) Der freiwillige Austritt muss dem Vorstand gegenüber in Textform erklärt werden. Er ist nur (1) Der Verein führt den Namen Tennis Club Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres Die Vereinsfarben sind schwarz und weiß. möglich. Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar. (2) Der Verein wurde am 01.01.1980 gegründet und am 04.03.1982 im Vereinsregister (6) Der Ausschluss aus dem Verein kann aus wichtigem Grund erfolgen. beim Amtsgericht Fulda unter der Nr. 5 VR 743 eingetragen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor: (3) Der Verein hat seinen Sitz in Fulda, Ortsteil Niesig und ist Mitglied im Landessportbund • bei grobem Verstoß gegen die Satzung, Hessen e.V. sowie seinen zuständigen Verbänden. • wegen massiven unsportlichen Verhaltens, (4) Das Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr. • wegen unehrenhaften Verhaltens innerhalb oder außerhalb des Vereinslebens, wenn hierdurch die Interessen und das Ansehen des Vereins in der Öffentlichkeit oder § 2 Zweck und Gemeinnützigkeit des Vereins vereinsintern schwerwiegend beeinträchtigt wird. (1) Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Über einen Ausschluss entscheidet der Vorstand mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Zweck des Vereins ist gültigen Stimmen, nachdem dem betroffenen Mitglied innerhalb einer Frist von zwei die Förderung des Sports. Wochen rechtliches Gehör gewährt worden ist. Gegen den schriftlich mitgeteilten (2) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: Ausschließungsbeschluss kann das Mitglied innerhalb einer Frist von einem Monat nach die Abhaltung von geordneten Sport- und Spielübungen in der Sportart Tennis, die Zugang Widerspruch einlegen. Bei Widerspruch des auszuschließenden Mitglieds entscheidet Durchführung von sportlichen Veranstaltungen, die Pflege und den Ausbau des Jugend-, die Mitgliederversammlung endgültig über den Ausschluss. Ab dem Zugang des Senioren- und Breitensports, den Einsatz von sachgemäß vorgebildeten Übungsleitern Ausschließungsbeschlusses ruhen sämtliche Rechte des auszuschließenden Mitglieds. sowie die Beschaffung, Erhaltung und Pflege von Sportanlagen und Sportgeräten. (7) Die Streichung von der Mitgliederliste erfolgt, wenn das Mitglied trotz zweimaliger Mahnung (3) Der Verein ist selbstlos tätig. Er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. an die zuletzt bekannte Adresse länger als drei Monate mit seiner fälligen Beitragszahlung in Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder Verzug ist. erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. (8) Die Aufnahme in den Verein ist davon abhängig, dass sich das Mitglied für die Dauer seiner (4) Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch Mitgliedschaft unwiderruflich verpflichtet am SEPA-Lastschriftverfahren für die unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen teilzunehmen. Dies hat das Mitglied in der Eintrittserklärung rechtsverbindlich zu erklären. Das Mitglied ist verpflichtet, die gegenüber § 3 Mitgliedschaft der Bank oder dem Verein erforderlichen Voraussetzungen für das SEPA-Lastschriftverfahren (1) Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden. Über den Aufnahmeantrag, der in zu erfüllen. Ein Erlöschen des Bankkontos oder sonstige Änderungen der Bankverbindung Textform eingereicht werden muss, entscheidet der Vorstand. Ein Aufnahmeanspruch sind dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Andernfalls ersetzt das Mitglied dem Verein die besteht nicht. Der Vorstand teilt dem Antragsteller die Ablehnung des Aufnahmeantrags in dadurch entstehenden Kosten. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand Ausnahmen Textform mit. Die Mitteilung bedarf keiner Begründung. Jugendliche unter 18 Jahren bedürfen von der Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren zulassen. der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters, der mit dem minderjährigen Mitglied für die (9) Das Mitglied hat für eine ausreichende Deckung des bezogenen Kontos zu sorgen. Weist Entrichtung des Mitgliedsbeitrags dem Verein gegenüber gesamtschuldnerisch haftet. das Konto zum Zeitpunkt der Abbuchung keine ausreichende Deckung auf, haftet das 14 15
Entwurf, neue TC-Satzung zur Abstimmung Mitglied dem Verein für sämtliche mit Beitragseinziehung oder Rücklastschriften dem Sportwart verbundenen Kosten. dem Jugendwart (10) Ordentliche und jugendliche Mitglieder können als passive Mitglieder geführt werden. den zwei Beisitzern Die Änderung der Mitgliedschaft vom aktiven zum passiven Mitglied bedarf einer (2) Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der 1. Vorsitzende, der 2. Vorsitzende, schriftlichen Erklärung, die einen Monat vor dem Änderungstermin vorliegen muss. der Schatzmeister. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder sind gemeinsam zur Vertretung des Vereins berechtigt. Die Vorstandsmitglieder müssen Vereinsmitglied sein. Der Vorstand kann § 4 Mitgliedsbeiträge, Gebühren, Umlagen sich eine Geschäftsordnung und einen Aufgabenverteilungsplan geben. (1) Die Mitglieder zahlen Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen. Über die Höhe und (3) Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte des Vereins und erledigt alle Verwaltungsaufgaben Fälligkeit der Mitgliedsbeiträge entscheidet die Mitgliederversammlung. Über die Höhe und sowie alle Aufgaben, die nicht durch Satzung oder Gesetz einem anderen Vereinsorgan Fälligkeit der Gebühren und Umlagen entscheidet der Vorstand. zugewiesen sind. Er hat insbesondere folgende Aufgaben: (2) Gebühren können erhoben werden für die Finanzierung besonderer Angebote des Vereins, • die Ausführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung, die über die allgemeinen mitgliedschaftlichen Leistungen des Vereins hinausgehen. • die Vorbereitung und Einberufung der Mitgliederversammlung, die Leitung der (3) Umlagen können erhoben werden bei einem besonderen Finanzbedarf des Vereins, der Mitgliederversammlung durch den Vorsitzenden oder einen Stellvertreter, nicht mit den allgemeinen Etatmitteln des Vereins gedeckt werden kann, insbesondere für • die Festsetzung der Höhe und Fälligkeit von Gebühren und Umlagen, die Finanzierung von Baumaßnahmen und Projekten. Umlagen können bis zur Höhe des • die Entscheidung über die Bestellung eines Geschäftsführers. Zweifachen des jährlichen Mitgliedsbeitrages festgesetzt werden. (4) Die Mitglieder des Vorstandes werden für 2 Jahre gewählt und bleiben so lange im Amt, (4) Mitgliedsbeiträge, Gebühren und Umlagen werden im SEPA-Basis-Lastschriftverfahren bis für die jeweilige Position ein neues Vorstandsmitglied von der Mitgliederversammlung eingezogen. gewählt wird. Das Mitglied hat für eine pünktliche Entrichtung des Mitgliedsbeitrages, der Gebühren und (5) Scheidet ein Mitglied des Vorstandes in der laufenden Wahlperiode aus dem Amt, so kann der Umlagen Sorge zu tragen. sich der Vorstand aus dem Kreise der Vereinsmitglieder für den Rest der Wahlperiode selbst durch Zuwahl ergänzen. Das hinzu gewählte Vorstandsmitglied hat die gleichen Rechte und § 5 Rechte der Mitglieder Pflichten wie alle anderen Vorstandsmitglieder. (1) Allen Mitgliedern stehen das Anwesenheits-, Rede- und Antragsrecht in den Mitglieder- (6) Der Vorstand beschließt mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen in Sitzungen, versammlungen sowie das Recht auf Teilhabe an den Leistungen des Vereins, insbesondere zu denen der Vorsitzende und im Verhinderungsfalle sein Vertreter nach Bedarf in Textform der Nutzung seiner Einrichtungen, zu. einlädt. (2) Allen Mitgliedern stehen das Stimmrecht sowie das aktive und passive Wahlrecht ab dem Im Einzelfall kann der Vorsitzende anordnen, dass die Beschlussfassung über einzelne vollendeten 18. Lebensjahr zu. Gegenstände im Umlaufverfahren über einen üblichen Kommunikationsweg erfolgt. (7) Der Vorstand ist ermächtigt Satzungsänderungen durchzuführen, die vom zuständigen § 6 Organe des Vereins Amtsgericht als Voraussetzung zur Eintragung oder vom Finanzamt zur Erlangung bzw. dem Organe des Vereins sind: Erhalt der Gemeinnützigkeit gefordert werden. Die Änderungen dürfen ausschließlich den 1. der Vorstand, geforderten Bedingungen des Amtsgerichts und des Finanzamts entsprechen. 2. die Mitgliederversammlung. Der Beschluss muss einstimmig herbeigeführt und die Änderungen müssen der nächsten Mitgliederversammlung zur Kenntnis gegeben werden. § 7 Vorstand (1) Der Vorstand besteht aus folgenden Personen: § 8 Mitgliederversammlung dem 1. Vorsitzenden (1) Die Mitgliederversammlung ist zuständig für alle Aufgaben soweit diese nicht dem Vorstand dem 2. Vorsitzenden obliegen. Sie ist ausschließlich zuständig für folgende Angelegenheiten: dem Kassenwart • Entgegennahme des Jahresberichts des Vorstandes, dem Schriftführer • Entlastung des Vorstandes, dem Mitgliederbeauftragten • Änderungen der Satzung, dem Presse- und Kulturbeauftragten • Beschlussfassung über Anträge, 16 17
Entwurf, neue TC-Satzung zur Abstimmung • Festsetzung der Höhe und Fälligkeit von Mitgliedsbeiträgen, wird, entscheidet darüber die Mitgliederversammlung. • Wahl der Mitglieder des Vorstandes und der Kassenprüfer, (7) Das Versammlungsprotokoll ist vom Versammlungsleiter und vom Protokollführer zu • Ernennung von Ehrenmitgliedern, unterschreiben. • Auflösung des Vereins. Es muss enthalten: Die Mitgliederversammlung erfolgt entweder real oder virtuell (Onlineverfahren) in einem nur • Ort und Zeit der Versammlung, für Mitglieder mit einem gesonderten Zugangswort zugänglichen Chat-Raum. • Name des Versammlungsleiters und des Protokollführers, Im Onlineverfahren wird das jeweils nur für die aktuelle Versammlung gültige Zugangswort • Zahl der erschienenen Mitglieder, mit einer gesonderten Email unmittelbar vor der Versammlung, maximal 3 Stunden davor, • Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung und der Beschlussfähigkeit, bekannt gegeben. • die Tagesordnung, Die ordentliche Mitgliederversammlung soll im ersten Halbjahr eines jeden Jahres stattfinden. • die gestellten Anträge, das Abstimmungsergebnis mit der Feststellung, ob zugestimmt Eine außerordentliche Mitgliederversammlung – für deren Berufung und Durchführung oder nicht zugestimmt wurde, die gleichen Bestimmungen gelten wie für die ordentliche Mitgliederversammlung – ist • die Art der Abstimmung, einzuberufen, wenn der Vorstand die Einberufung beschließt oder ein Drittel der Mitglieder • Satzungs- und Zweckänderungsanträge in vollem Wortlaut, dies in Textform unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand verlangt. Die • Beschlüsse in vollem Wortlaut. Mitgliederversammlung ist vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen und unter Mitteilung der Tagesordnung in Textform einzuberufen. Der Fristlauf beginnt mit § 9 Vereinsjugend Absendung der Einladung über einen im Verein üblichen Kommunikationsweg. Diese gilt als (1) Zur Vereinsjugend gehören alle Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre. zugegangen, wenn sie an die letzte bekannte Adresse versandt wurde. Jedes Mitglied kann Die Vereinsjugend führt und verwaltet sich im Rahmen dieser Satzung selbständig. bis spätestens zwei Wochen vor Beginn der Mitgliederversammlung in Textform die Sie entscheidet über die ihr zur Verfügung gestellten Mittel in eigener Zuständigkeit. Ergänzung der Tagesordnung verlangen. Fristgemäß gestellte Anträge sind nachträglich auf (2) Die Mitgliederversammlung wählt einen Jugendbeauftragten. Dieser vertritt die Interessen die Tagesordnung zu nehmen. Die Anträge müssen den Mitgliedern nicht vor der Mitglieder- der Jugend im Vorstand. versammlung bekannt gegeben werden. Eine Bekanntgabe zu Beginn der Mitgliederver- sammlung genügt. Anträge zu Satzungsänderungen, zur Abwahl des Vorstands oder zur § 10 Kassenprüfer Auflösung des Vereins, die nicht mit der Einladung zugegangen sind, können erst von der Die Kassenprüfer werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren darauffolgenden Mitgliederversammlung beschlossen werden. gewählt. Sie dürfen nicht Mitglieder des Vorstands sein. Sie haben das Recht, die (2) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Vereinskasse und die Buchführung jederzeit zu überprüfen. Über die Prüfung der gesamten Stellvertreter, bei dessen Verhinderung von einem vom Vorstand bestimmten Mitglied geleitet. Buch- und Kassenführung haben sie der Mitgliederversammlung Bericht zu erstatten. Der Versammlungsleiter übt in der Mitgliederversammlung das Hausrecht aus. Sofern in Das Prüfungsrecht erstreckt sich nur auf die buchhalterische Richtigkeit, nicht auf die dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, bestimmt der Versammlungsleiter allein den Zweckmäßigkeit der Vorgänge. Sie können zweimal wiedergewählt werden. Gang der Verhandlungen in der Mitgliederversammlung. Für die Dauer der Durchführung von Vorstandswahlen wählt die Mitgliederversammlung aus ihrer Mitte einen Wahlausschuss, § 11 Vergütungen und Aufwendungsersatz bestehend aus drei Personen. (1) Die Mitgliederversammlung kann abweichend von § 27 Abs. 3 S. 2 BGB beschließen, dass (3) Die Mitgliederversammlung ist nicht öffentlich. Sie entscheidet über die Zulassung von Gästen. den Vorstandmitgliedern für ihre Tätigkeit eine angemessene Vergütung (z.B. in Höhe des (4) Eine ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung ist stets beschlussfähig. Ehrenamtsfreibetrags gemäß § 3 Nr. 26a EStG) gezahlt wird. Jedes Mitglied hat eine Stimme. Stimmrechtsübertragungen sind nicht möglich. (2) Die Vereinsmitglieder, einschließlich der Vorstandsmitglieder, haben einen Anspruch auf (5) Abstimmungen (Beschlüsse und Wahlen) werden mit der Mehrheit der abgegebenen Aufwendungsersatz, sofern die Voraussetzungen nach § 670 BGB vorliegen. gültigen Stimmen entschieden. Für Satzungsänderungen ist eine 2/3 Mehrheit der Der Anspruch auf Aufwendungsersatz kann nur innerhalb einer Frist von 6 Monaten nach abgegebenen gültigen Stimmen, für die Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung seiner Entstehung geltend gemacht werden. Alle Abrechnungen eines Geschäftsjahres des Vereins eine Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich. müssen bis zum 31. Januar des Folgejahres vorgelegt werden. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt. Näheres regelt der Vorstand in einer Finanzordnung. (6) Alle Abstimmungen erfolgen offen per Handzeichen. Wenn geheime Abstimmung beantragt 18 19
Entwurf, neue TC-Satzung zur Abstimmung § 12 Datenschutz (1) Der Verein verarbeitet personenbezogene Daten seiner Mitglieder in automatisierter und nichtautomatisierter Form. Diese Daten werden ausschließlich zur Erfüllung der in dieser Satzung genannten Zwecke und Aufgaben des Vereins verarbeitet, z.B. im Rahmen der Mitgliederverwaltung. Näheres ist in der Datenschutzordnung (DSO) des Vereins geregelt. (2) Die DSO ist nicht Bestandteil der Satzung. Für den Erlass, die Änderung und die Aufhebung der DSO ist der Vorstand zuständig, der hierüber mit einfacher Mehrheit beschließt. Die jeweils aktuelle DSO wird mit der Veröffentlichung auf der Homepage des Vereins unter der Rubrik „Datenschutzordnung“ für alle Mitglieder verbindlich. § 13 Auflösung des Vereins (1) Die Auflösung des Vereins kann nur in einer Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von 4/5 der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Sofern die Mitglieder- versammlung nichts anderes beschließt, sind die Mitglieder des Vorstandes gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren. Dies gilt auch, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgelöst wird oder seine Rechtsfähigkeit verliert. (2) Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, fällt das Vermögen an die Stadt Fulda, die es unmittelbar und ausschließlich für die Förderung des Tennissports zu verwenden hat. § 14 Inkrafttreten Die Satzung wurde bei der Mitgliederversammlung am ??.??.2022 in Fulda beschlossen. 20 21
Tennisclub Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V. Freiwillige Angaben: Beitrittserklärung Tel.: Mobiltelefon-Nr.: Hiermit erkläre ich meinen Beitritt zum Tennisclub Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. und verpflichte mich, die Vereinssatzung und die Beitragszahlungen im Lastschriftverfahren jährlich im Voraus E-Mail: anzuerkennen. Die Ermächtigung zum Einzug mittels Lastschrift übergebe ich umseitig. Eine Veränderung der Mitgliedschaft bzw. der Austritt ist nur zum Schluss eines Kalendervierteljahres Bitte ankreuzen bei Einverständnis: möglich. Eine schriftliche Erklärung hierzu muss dem Verein sechs Wochen zuvor zugegangen Ich bin damit einverstanden, dass die vorgenannten Kontaktdaten im Rahmen des Vereinszweckes sein. In jedem Fall ist der volle Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Diese Vereinbarung sowie die durch den Verein genutzt und hierfür auch an andere Mitglieder des Vereins (z.B. an die Mann- elektronische Erfassung und Speicherung meiner persönlichen Daten erkenne ich an. schaftsführer, zur Absprache von Trainings-/Spielgruppen, zur Bildung von Fahrgemeinschaften, zur Verteilung der Vereinszeitung o.ä.) weitergegeben werden dürfen. Pflichtangaben: Mit der Angabe meiner E-Mail Adresse und Mobiltelefonnummer melde ich mich für die Tennisnews, mit denen der Verein per E-Mail über das Vereinsgeschehen informiert, an. Mit der Nutzung meiner E-Mail Adresse und Mobiltelefonnummer für den Bezug der Tennisnews bin ich einverstanden. Name Vorname Mir ist bekannt, dass die Einwilligung in die Datenverarbeitung für diesen Fall freiwillig erfolgt und jederzeit durch mich ganz oder teilweise mit Wirkung für die Zukunft widerrufen PLZ / Ort Straße / Haus-Nr. werden kann. Geburtsdatum Ort, Datum, Unterschrift Mitgliederstatus (zutreffendes bitte ankreuzen) (bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Mitgliedschaft: aktiv passiv Einwilligung in die Veröffentlichung von personenbezogenen Daten in Presse und im Internet. Mitgliedsbeitrag für Erstmitgliedschaft: Ich willige ein, dass Fotos und Videos von meiner Person bei sportlichen und sonstigen Ver- Gesamtsaison: Erwachsene Einmalzahlung von 78,00 € anstaltungen des Vereins und zur Präsentation von Mannschaften angefertigt und auf der Home- Jugendliche Einmalzahlung von 20,00 € page des Vereins sowie in der regionalen Presse veröffentlicht werden dürfen. Ich bin darauf Kinder und Jugendliche mit Elternteil im Verein, Einmalzahlung von 15,00 € hingewiesen worden, dass die Fotos und Videos mit meiner Person bei der Veröffentlichung im Internet oder in sozialen Netzwerken weltweit abrufbar sind. Eine Weiterverwendung und/oder Veränderung durch Dritte kann hierbei nicht ausgeschlossen werden. Soweit die Einwilligung Mitgliedsjahresbeiträge ab dem 2. Jahr: nicht widerrufen wird, gilt sie zeitlich unbeschränkt. Die Einwilligung kann mit Wirkung für die Zu- Erwachsene aktiv, Mitgliedschaft: 156,00 € kunft widerrufen werden. Eine vollständige Löschung der veröffentlichten Fotos und Videoauf- Kinder und Jugendliche ohne Elternteil im Verein, Mitgliedschaft: 20,00 € zeichnungen im Internet kann durch den TC Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V. nicht sichergestellt Kinder und Jugendliche mit Elternteil im Verein, Mitgliedschaft: 15,00 € werden, da z.B. andere Internetseiten die Fotos und Videos kopiert oder verändert haben könnten. Der TC Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V. kann nicht haftbar gemacht werden für Art und Form Passive Mitglieder: 26,00 € der Nutzung durch Dritte. Ich wurde ferner darauf hingewiesen, dass trotz meines Widerrufs Ausschließlich Einzug vom Konto per Lastschrift jeweils Anfang April (s. Rückseite). Fotos und Videos von meiner Person im Rahmen der Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen des Vereins gefertigt und im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit veröffentlicht werden dürfen. Ort, Datum, Unterschrift Ort, Datum, Unterschrift (bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) (bei Minderjährigen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres die Unterschrift des gesetzlichen Vertreters) Der Widerruf ist zu richten an: TC Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V., Am Sandberg 21, 36039 Fulda 22 23
Tennisclub Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V. SEPA Lastschriftmandat TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V., Am Sandberg 21, 36039 Fulda Gläubiger-Identifikationsnummer: DE13ZZZ00000243302 Mandatsreferenz: (Wird separat mitgeteilt) Ich ermächtige den TC Schwarz-Weiß/Fulda-Niesig e.V., Zahlungen von meinem Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die von dem TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. auf mein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Name Vorname Straße / Hausnummer Fisch- & Griechische Spezialitäten PLZ / Ort Restaurant Dimitra www.dimitra-fulda.de Hotel Martin Name des Kreditinstitut BIC Schlitzer Straße 73 36039 Fulda D E Tel.: 06 61/ 69 450 IBAN Fax: 06 61/ 60 63 63 Unsere Öffnungszeiten: Dienstag – Sonntag 17.30 Uhr – 24.00 Uhr Sonn- und Feiertage 11.30 Uhr – 14.00 Uhr Ort, Datum Unterschrift des Kontoinhabers Montags Ruhetag 24 25
Anstehende Investitionen 2022/23 Einige von euch werden es bemerkt haben, dass die Dielen unserer Terrasse Abriss unserer Holzbrücke insbesondere an den Stellen, an denen sie der Witterung ausgesetzt sind, beginnen Die Holzbrücke hat Frank inzwischen abgerissen. Thomas wird seinen PKW und morsch zu werden. Auch einige der Geländerpfosten werden altersschwach und Anhänger zur Verfügung beginnen zu wackeln, auch die Brücke zwischen den Plätzen 2 und 3 ist in die Jahre stellen, damit wir das alte Holz abtransportieren können. gekommen. Sie muss im Frühjahr unsere Walze, die über 500 kg wiegt, tragen. Mit einem Mitarbeiter der Firma Küllmer, Herrn Frank Langer, haben wir die Baustel- le besichtigt und sind zu dem Ergebnis gekommen, keine neue Brücke zu errichten. Langer schlägt vor, dass der Graben unterhalb der bisherigen Brücke nivelliert und Renovierung unserer Terrasse ausgehoben wird und an die Stelle der Brücke ein 60 cm hohes und drei Meter langes Im Vorstand sind wir uns einig, dass hier dringender Handlungsbedarf besteht. Mit Stahlbetonrohr längs in den Graben Alfred Marschall, einem selbstständigen Schreiner, Hubert Hillenbrand, Frank Arnold eingelassen wird. Über dem Rohr soll der Boden verfüllt und Pflastersteine plan zu sowie Thomas Langer und Claus Franzmann, haben wir zunächst die Terrasse beiden Seiten verlegt werden, eine Anhebung der Lauffläche wegen des besichtigt und dabei festgestellt, dass auch Vierkanthölzer unter den Dielen in dem Grabens ist nicht erforderlich. Von Langer erhalten wir ein entsprechendes Angebot, Bereich, in dem sie dem Regen ausgesetzt sind, erneuert werden müssen. das sämtliche dargestellten Arbeiten beinhaltet. Eventuell benötigen wir zu beiden Gerade sind wir dabei, für diese Baumaßnahme Angebote einzuholen. Insbesondere Seiten einen Handlauf, den wir bei Hubert Hillenbrand erfragen werden. die Holzart muss gut überlegt werden. Die etwas teureren Bretter benötigen Auch für diese Investition werden wir selbstverständlich Zuschüsse beantragen. zum Beispiel keinen Anstrich. In jedem Fall müssen wir davon ausgehen, dass die Erneuerung der Terrasse im notwendigen Umfang mehrere Tausend Euro Kosten verursachen wird. Selbstverständlich werden wir uns auch bei dieser Baumaßnahme um Zuschüsse bemühen. Wir müssen jetzt schon darauf hinweisen, dass wir bei der Verlegung der Bretter einige Helfer benötigen. Frühjahrsinstandsetzung unserer Tennisplätze Als dritte Investition steht die Frühjahrsinstandsetzung unserer Tennisplätze an. Allerdings müssen wir mit drei bis vier Monaten Wartezeit rechnen, bis wir nach Beantragung der Zuschüsse mit den Bauvorhaben beginnen dürfen. Claus Franzmann Kassenwart 26 27
Aktuelles Liebe Mitglieder, die „Coronavirus-Schutzverordnungen“ des Landes Hessen tritt mit Ablauf des heutigen Tages außer Kraft. An ihre Stelle tritt ab, dem 2. April, die sogenannte „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ (kurz: CoBaSchuV) in Kraft. Heißt: Die bisherigen Auflagen (z.B. 2G+/3G-Zutrittsbeschränkungen, Verpflichtungen zur Erstellung von Hygienekonzepten und zur Vorlage sogenannter „Negativnachweise“, Regelungen bzw. Begrenzungen von Zuschauern etc.) entfallen ersatzlos ab dem 2. April 2022. Von der sogenannten „Hotspot-Regel“ möchte das Land Hessen vorerst keinen Gebrauch machen. In der neuen „Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung“ des Landes Hessen heißt es: „Die allgemeinen Empfehlungen zu Hygiene und Tragen einer medizinischen Maske, insbesondere in Innenräumen und in Gedrängesituationen, sollen eigenverantwortlich und situationsangepasst berücksichtigt werden.“ Es steht den Vereinen daher frei, Hygiene- und Abstandskonzepte sowie Regelungen zum Tragen einer Maske (z.B. im Bereich der Zuschauer in Hallen) sowie zur Belüftung in Innenräumen umzusetzen bzw. weiterzuentwickeln. ... in der FZ gelesen! Die “Coronavirus-Basisschutzmaßnahmenverordnung” galt zunächst bis zum 29. April 2022. Sollte sich die Verordnungslage ändern, werden wir ebenso informieren wie über die Corona-Regeln. Mit sportlichen Grüßen TC Schwarz-Weiß Fulda-Niesig e.V. euer Vorstand 28 29
Förderbescheid des Landessportbundes (LSB) übergeben Nachruf Der LSB hatte unseren Verein am 3. November 2021 zu einer kleinen Feierstunde in das Clubhaus des TSV Langenbieber eingeladen. Anlass war die Übergabe der Bewilligungsbescheide an Vereine, denen für Investitionsmaßnahmen oder die Anschaffung von Sportgeräten ein beantragter Zuschuss aus dem Vereinsförderungsfond vom Präsidium des Landessportbundes Hessen bewilligt worden war. Seit vielen Jahren stellt unser Kassenwart Claus Franzmann, insbesondere für die Frühjahrsaufbereitung unserer Tennisplätze, aber auch für andere Baumaßnahmen, die in dem Programm gefördert werden, Anträge auf Zuschüsse in möglicher Höhe. Immerhin betragen diese 25% der Baumaßnahmen. Die Kosten für die Frühjahrs- instandsetzung unserer Tennisplätze in 2021 betrugen knapp 3.200,00 € und wurden mit über 800,00 € bezuschusst. Nach unseren Beobachtungen hat kein weiterer Tennisverein im Landkreis Fulda, zu dem auch Hünfeld gehört, Mittel beim LSB für die Frühjahrsinstandsetzung ihrer Tennisplätze in den letzten Jahren beantragt. Selbstverständlich werden wir auch in der Zukunft darauf achten, dass uns Zuschüsse für Investitionsmaßnahmen gewährt werden, auch wenn die Aufbereitung der Anträge mit nicht unerheblichem Zeitaufwand verbunden ist. Euer Vorstand 30 31
Die runden Geburtstage 2021 Physiotherapie Eva Bub Schmerztherapie & Wellness Birgit Müller Kristin Weigand Thomas Hering Heike Wernhöfer Zija Topali Rita Hack Gerda Plank Helmut Flamme MLD • Krankengymnastik • Massage • Triggerpunkttherapie • Dorn Barbara Kaltenstein Hausbesuche • An der Waldesruh 22 • Fulda-Niesig • Tel.: 0661 - 20 06 501 Norbert Bäthe Heidi Bätzing Wir wünschen Euch weiterhin einen guten Aufschlag ! Termine 2022 Samstag, den 07. Mai: Saisoneröffnung, Schleifchenturnier, 13:00 Uhr, Mindestteilnehmerzahl 16 spielende Personen, Anmeldeschluss am 05.05.2022 bei Monika Bäthe Donnerstag, den 26. Mai: Vaterschaftstreffen am Vatertag mit Frank Arnold, 12:00 Uhr Sonntag, den 14. August: Sommerfest Termin noch offen: Saisonabschlussturnier (Mitte/Ende September) Termin noch offen: Hüttenabende (in der Sommersaison, jeden 1. Freitag im Monat in Planung) Offene Termine, Uhrzeiten und weitere Informationen werden rechtzeitig bekannt gegeben. 32 33
Damen - Kreisliga B (4er) Gr. 010 43 Die namentliche Aufstellung unserer Damenmannschaft 2022 1 Marie Winzker (2001) LK15,4 a l l e ...für ! 2 Syona Mircheva (2009) LK15,6 J l e r 3 Annabell Henkel (1999) LK21,8 4 5 Anna Winzker Paulina Auth (1999) (1997) LK22,4 LK23,4 n - R a d 6 7 8 Marleen Auth Milena Wagner Elena Weß (1998) (1998) (2000) LK23,4 LK24,0 LK24,0 R h ö Damenmannschaften 2022 1 TC Dipperz 2 TC Nüsttal 3 SV Neuhof 4 BW Petersberg 5 TC Nüsttal II 6 SW Fulda-Niesig 7 TC Künzell DT Spielplan/Begegnungen unserer Damen Termin Heimmannschaft Gastmannschaft So. 08.05.2022 09:00 SW Fulda-Niesig BW Petersberg So. 15.05.2022 14:00 TC Künzell DT SW Fulda-Niesig THULE Fahrradträger So. 22.05.2022 09:00 TC Dipperz SW Fulda-Niesig So. 12.06.2022 14:00 TC Nüsttal II SW Fulda-Niesig THULE Fahrradträger Weichselstraße 2 ■ 36043 Fulda So. 10.07.2022 09:00 SW Fulda-Niesig SV Neuhof Tel: (0661) 941 98-0 So. 17.07.2022 09:00 SW Fulda-Niesig TC Nüsttal Mail: info@leonhardt-kfz.de MF: Marie Winzker Tel.: 0157 31134173 • E-Mail: wwinzker@t-online.de Fahrwerkstechnik ■ Verschleißteile & Zubehör ■ Räder & Reifen 34 35
Sie können auch lesen