SORTIMENTS-RICHTLINIEN - für den Naturkostfachhandel - Bundesverband Naturkost ...

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SORTIMENTS-RICHTLINIEN - für den Naturkostfachhandel - Bundesverband Naturkost ...
SORTIMENTS-
RICHTLINIEN
für den Naturkostfachhandel

Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.
SORTIMENTS-RICHTLINIEN - für den Naturkostfachhandel - Bundesverband Naturkost ...
Sortimentsrichtlinien für den Naturkostfachhandel
Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.
Stand: Januar 2022
Fotos: BNN e.V., Naturkost Süd e.V., Cover (Canva © IvanBajic),
Druck: CO2-neutraler Druck mit mineralölfreien Druckfarben,
Papier: 100% Altpapier (EU Ecolabel, Blauer Engel)
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INHALTSVERZEICHNIS
04      EINFÜHRUNG
06      VORWORT – Naturkost Süd
07      VORWORT – Bundesverband Naturkost Naturwaren

08      SORTIMENTSRICHTLINIEN

09      I. Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung

10      II. Lebensmittel, die nicht durch die EU-Öko-Verordnung geregelt sind
           1. Fisch und Meeresfrüchte aus Wildfang
             1.1 Wild gefangener Fisch und wildgesammelte Meeresfrüchte aus dem Meer
             1.2 Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnengewässern
             1.3 Wild gefangener Fisch und wildgesammelte Meeresfrüchte aus nachhaltiger
                 Klein- und Küstenfischerei
          2. Erzeugnisse der Jagd
          3. Wein bis Jahrgang 2011
          4. Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitsorientierte Spezialprodukte

15      III. Naturwaren
          1. Naturkosmetik
          2. Ätherische Öle
          3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
          4. Heimtierfutter

19      ANHANG

        Aktuell gültige Übergangsregelungen zu den Sortimentsrichtlinien
        (Stand Januar 2022)

19
 Zu Kapitel I.
  1. Zusatzstoffe als Monoprodukte
		a) Pektin
		b) Citronensäure/Zitronensäure

20Zu Kapitel III.
   1. Naturkosmetik
		a) Nagellack
		         b) Naturkosmetik aus Syrien
		         c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege

22 3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
		        a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter Standard

23      BNN-Identifikationskürzel, Abkürzungsverzeichnis, Fußnotenverzeichnis
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EINFÜHRUNG

 Bio-Produkte rücken immer stärker ins Be-      Die Naturkost- und Naturwarenbranche ist Vor-
 wusstsein der Verbraucher*innen – und das      reiter*in und Ursprung der Bio-Bewegung. Sie
 zu Recht.                                      setzt deutlich höhere Maßstäbe an Bio-Lebens-
                                                mittel, als die EU-Öko-Verordnung, die in Europa
 Wer „Bio“ kauft, setzt auf gesunde Lebens-     festlegt, was Bio ist und was nicht. Aus diesem
 mittel, die nachhaltig, artgerecht und ohne    Grund hat die Bio-Bewegung vor rund 30 Jahren
 den Einsatz von chemisch-synthetischen         die Sortimentsrichtlinien (SRL) eingeführt. Diese
 Pestiziden erzeugt werden. Wo aber erhalten    Richtlinien gehen an vielen Stellen über die
 Verbraucher*innen ein reines Bio-Sortiment     Basis-Anforderungen, wie sie in der europäi-
 und darüber hinaus Naturwaren, die nach        schen Ökoverordnung festgehalten sind, hinaus
 ökologischen Standards erzeugt und verarbei-   und umfassen neben Lebensmitteln weitere
 tet werden?                                    Sortimente.

 Im zertifizierten Naturkostfachhandel: Denn    Grundgedanke für alle Regelungen ist der An-
 nur die Mitgliedsläden des Bundesverband       spruch, über alle Stufen der Wertschöpfungs-
 Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. und            kette das höchstmögliche Maß an Nachhaltig-
 Naturkost Süd e.V. erfüllen ausnahmslos die    keit und Transparenz zu erreichen.
 berechtigt hohen Kundenerwartungen an bio-
 logische Produkte.

04
SORTIMENTS-RICHTLINIEN - für den Naturkostfachhandel - Bundesverband Naturkost ...
Lebensmittel der SRL enthalten daher keine
gentechnisch veränderten Organismen und ver-
zichten auf Inhaltsstoffe, die aus Erdöl gewon-
nen wurden. Alle SRL-konformen Produkte
sind zudem umweltschonend sowie naturnah
erzeugt und verarbeitet. Ziel ist stets die Ver-
wendung von Rohstoffen aus kontrolliert bio-
logischem Anbau (kbA). Auch ausgewählte
Non-Food-Bereiche, wie Wasch-, Putz- und
Reinigungsmittel und Naturkosmetik müssen
                                                    Sortimentsrichtlinien-Kontrolle durch
diese Qualitätsanforderungen erfüllen.
                                                    Dipl.-Agraringenieur Christian Strohmeyer

Wir haben den Anspruch, die Richtlinien stetig      Die Sortimente des Naturkosteinzelhandels,
weiterzuentwickeln und auf neue Sortiments-         der sich durch die Mitgliedschaft im Bundesver-
bereiche auszuweiten. Das erreichen wir mit         band Naturkost Naturwaren e.V. und Naturkost
Hilfe des Lenkungsgremiums, welches aus             Süd e.V. zur Einhaltung der SRL verpflichtet
Einzelhändler*innen der beiden Verbände             hat, werden alle zwei Jahre durch unabhängige
(Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN)           Kontrollinstanzen überprüft. Geschäfte, die die
e.V. und Naturkost Süd e.V.) besteht. Fachlich      Sortimentskontrolle erfolgreich durchlaufen
unterstützt wird das Gremium durch Mitarbei-        haben, erhalten ein Zertifikat und Kommuni-
ter*innen der Qualitätsarbeit im BNN und durch      kationsmaterialien, um diese Leistung für die
externe Fachleute.                                  Kunden*innen sichtbar zu machen.

Das Lenkungsgremium setzt sich derzeit aus
folgenden Personen zusammen: Ernst Härter
(Naturkost Süd, Vorsitzender), Dr. Manon Haccius
(Alnatura, Stellvertr. Vorsitzende), Jochen Opper
(Kraut & Rüben Bioladen), Monika Demgen
(Biomarktgemeinschaft eG), Gerhard Bickel
(ebl-naturkost), Dorothea Schmidt (BNN e.V.,
Koordination).

                                                                                                  05
VORWORT – NATURKOST SÜD

 Der Naturkost Süd e.V. zählt Qualitätsarbeit,        Engagement und dahinterstehende Grundsätze.
 Kompetenzsteigerung und Information zu               Das wird wertgeschätzt und wirkt sich positiv
 seinen wichtigsten Aufgaben. Als Berufsver-          auf den Erfolg der Verkaufsstätte aus.
 band der Naturkostfachgeschäfte Süddeutsch-
 lands verstehen wir die Sortimentsrichtlinien vor    Die freiwillige Selbstkontrolle nach den SRL ist
 allem als wichtiges Instrument, um die Qualität,     einmalig im Lebensmitteleinzelhandel. Sie ist
 für die der Fachhandel und die ganze Branche         ein wichtiger Garant dafür, dass der gesamte
 stehen, zu gewährleisten und auszubauen. Die         Fachhandel mit Naturkost und Naturwaren
 Sortimentsrichtlinien stehen aber für mehr als       ebenso einmalig bleibt.
 einen Qualitätsbegriff. Sie bieten den Kundin-
 nen und Kunden Transparenz und geben die
 verbindliche Sicherheit, dass im zertifizierten
 Fachgeschäft ein echtes Bio-Sortiment an-
 geboten wird.

 Vor dem Hintergrund, dass Bio und ökologisch
 erzeugte Waren immer beliebter werden, ist
 diese Ausschließlichkeit ein wichtiges Unter-
 scheidungsmerkmal für Verbraucherinnen und
 Verbraucher. Denn oft braucht es ein geübtes
 Auge, um zwischen „grünem Anstrich“ und ech-
 ter Bioqualität unterscheiden zu können. Die
 SRL bieten die Gewissheit, stets Lebensmittel
 und Waren in den Händen zu halten, die hohen
 Ansprüchen genügen und ökologisch produziert
 worden sind.

 Für die Händlerinnen und Händler bieten die
 Sortimentsrichtlinien einen wichtigen Zu-
 satzeffekt. Sie sind in der Lage, Ihr Profil als
 Verkaufsstätte für Naturkost und Naturwaren zu
 schärfen und von anderen Angeboten mit nied-
                                                                               Ernst Härter,
 rigeren Standards deutlich abzugrenzen. Was
                                                                               Geschäftsführer
 zunächst nach einem Eingriff in die kaufmänni-                                Naturkost Süd e.V.
 sche Souveränität aussieht, erweist sich für die
 Mitglieder, die sich freiwillig für die Einhaltung
 der Richtlinien verpflichtet haben, schon nach
 kurzer Zeit als deutlicher Wettbewerbsvorteil.
 Kundinnen und Kunden erkennen durch ihren
 Einkauf und im Gespräch mit dem Personal,

06
VORWORT – BUNDESVERBAND NATURKOST NATURWAREN

Der BNN e.V. setzt sich seit 1983 für die            Die Sortimentsrichtlinien sind stetiger Innova-
Förderung einer ganzheitlich-ökologischen            tionstreiber. Denn sie dienen auch in der Wei-
Wirtschaftsweise ein. Dabei sind wir höchsten        terentwicklung von Produkten als Orientierung.
Qualitätsansprüchen verpflichtet und definieren      Das sichert auch für die Zukunft die besondere
diese in den Sortimentsrichtlinien (SRL). So brin-   Qualität unserer Produkte.
gen wir unser Verständnis von der besonderen
Produktqualität von Naturkost und Naturwaren         So stehen die Sortimentsrichtlinien bereits heu-
mit den Zielen eines ganzheitlichen Angebots in      te für das jahrzehntelange Engagement der be-
den Läden des Naturkost-Fachhandels zusam-           teiligten Akteur*innen im Interesse von Umwelt
men.                                                 und Verbraucher*innen. Der BNN fördert dieses
                                                     Engagement zum Beispiel mit dem Leitfaden
Für die Kund*innen des Fachhandels entsteht          für Serviceverpackungen, der die Reduktion von
auf diese Weise eine einzigartige und zugleich       Einwegmaterialien und Förderung von Mehrweg-
einfache Orientierungshilfe bei der Suche nach       lösungen im Fachhandel unterstützt.
einem verbindlichen und konsequent ökologi-
schen Angebot im Fachhandel.                         Wir werden all das auch in Zukunft mit und für
                                                     den Naturkostfachhandel konsequent weiter-
Wir stehen für ein lückenlos ökologisches Sorti-     verfolgen und uns dabei immer als Impulsge-
ment. Dieses Ziel verfolgen wir kontinuierlich,      ber*innen und Vorreiter*innen für nachhaltig
in dem wir mit dem Lenkungsgremium immer             ökologische Sortimente verstehen.
wieder aktuelle Themen identifizieren und mit
Unterstützung von Fachexpert*innen verbind-
liche Richtlinien ausarbeiten.

Die Sortimentsrichtlinien garantieren höchste
Qualität. Denn die Produkte und Marken im
zertifizierten Fachhandel erfüllen weit mehr als
nur die gesetzlichen Anforderungen.

Dabei ist es gute Tradition, dass die Nachhaltig-
keit nicht erst im Laden beginnt, sondern weit
vorher in einer engen Zusammenarbeit von Her-
                                                                            Kathrin Jäckel
steller*innen sowie Groß- und Einzelhändler*in-
                                                                            Geschäftsführerin
nen im BNN. Die BNN-Aromenempfehlung, der                                   Bundesverband
Beschluss zur Volldeklaration, der Orientierungs-                           Naturkost Naturwaren
wert für Pflanzenschutzmittel, die Strategie zur                            (BNN) e.V.
Reduktion von Weichmacher-Einträgen u. v. m.
sind solche zusätzlichen Selbstverpflichtungen,
mit denen wir die besondere Qualität unserer
Produkte sichern.

                                                                                                   07
SORTIMENTSRICHTLINIEN

08
I. Lebensmittel nach
      EU-Öko-Verordnung
Naturkost Süd und der Bundesverband Natur-              Mit der EU-Öko-VO 2018/848 ist die Zerti-
kost Naturwaren fördern die ökologische Land-           fizierung von Bio-Salz möglich. Aufgrund zu
wirtschaft. Sie ist die Alternative, will man           erwartender geringer Verfügbarkeiten ist nicht-
nachhaltig die Grundlagen unseres täglichen             biologisches Salz bis zum 31.12.2024 per Über-
Verbrauchs produzieren. Zusätzlich bietet der           gangsregelung SRL-konform und wird daher mit
ökologische Landbau zahlreiche Anknüpfungs-             dem Kürzel S# gekennzeichnet. Es sei denn, der
punkte und Synergien für weitere Innovatio-             Gesetzgeber trifft vorher eine andere Regelung,
nen, wie beispielsweise faire Arbeitsbedingun-          die die Verfügbarkeit erhöht.
gen außerhalb der Europäischen Union. Der
Naturkostfachhandel steht für Vielfalt. Dies            Backtriebmittel mineralischen Ursprungs (Car-
äußert sich nicht nur durch ein abwechslungs-           bonate und Tartrate) sind laut EU-Öko-VO für die
reiches Sortiment, sondern auch durch die               Herstellung von Bio-Lebensmitteln zugelassene
zahlreichen unterschiedlichen Verkaufsstellen,          Zusatzstoffe nicht landwirtschaftlichen Ur-
die – vom Bio-Supermarkt bis zum kleinen                sprungs. Diese dürfen auch als Monoprodukte im
Bio-Laden – Kund*innen individuelle Betreuung           Naturkostfachhandel gehandelt werden, sind je-
und unterschiedliche Angebote bieten.                   doch am Verkaufsort, für Kund*innen eindeutig,
                                                        mit folgendem Wortlaut zu kennzeichnen: „nicht
Basis der Richtlinien ist ein 100%iges Bio-             zertifiziert“. Solche Produkte erhalten als Identi-
Sortiment nach EU-Öko-Verordnung1: Alle von             fikationskürzel des Naturkostfachhandels S# (=
den Mitgliedsläden gehandelten Lebensmittel             konform mit den SRL). Übergangsregelungen für
genügen mindestens diesen gesetzlich fest-              Zusatzstoffe als Monoprodukte, siehe Anhang.
gelegten Anforderungen. Auch Waren in Um-
stellung auf den ökologischen Landbau sind              Darüber hinaus werden bevorzugt solche Waren
konform zu dieser Richtlinie und werden mit             geführt, die von Erzeuger*innen stammen, die
dem Identifikationskürzel des Naturkostfach-            mit ihren Qualitätskriterien über die Ansprü-
handels UW gekennzeichnet.                              che der EU-Öko-Verordnung hinausgehen. Die
                                                        Standards der Anbauverbände nehmen hier
Laut EU-Öko-VO ist es prinzipiell möglich, kon-         eine besondere Stellung ein. Nicht nur wegen
ventionelle Produkte mit einzelnen Bio-Zutaten          ihrer höheren Ansprüche, sondern auch, weil sie
herzustellen und diese im Zutatenverzeichnis zu         diese formuliert und als Standards verbindlich
kennzeichnen. Solche Produkte mit
II. Lebensmittel, die nicht
       durch die EU-Öko-
       Verordnung geregelt sind

 1. Fisch und Meeresfrüchte                         1.1 Wild gefangener Fisch und
 aus Wildfang                                       wildgesammelte Meeresfrüchte
                                                    aus dem Meer
 Ein Beitrag zum Schutz der von Überfischung
 bedrohten Wildfischbestände zu leisten, ist
 den Trägern dieser Richtlinien ein wesentliches
 Anliegen. Durch das nachhaltige Angebot von
 Fisch im Naturkostfachhandel werden auch nur
 solche Fischereiprojekte gefördert. Dadurch
 leistet die SRL einen wichtigen Beitrag zum        Nachweis der nachhaltigen Bewirtschaftung
 Erhalt dieser Nahrungsquelle. Fisch, Algen und     der Bestände
 Meeresfrüchte aus Aquakultur sowie Meeres-         Der Nachweis, dass ein Fischbestand nachhaltig
 algen sind durch die EU-Öko-VO geregelt und        bewirtschaftet ist, ist stets auf zwei Wegen zu
 genügen mindestens den Anforderungen dieser        führen:
 Verordnung. Fisch aus Wildfang ist jedoch in der   •    Unabhängige Institutionen, wie FishBase
 EU-Öko-VO nicht geregelt. Daher müssen Fisch            oder Fischbestände online, haben die
 und Meeresfrüchte, die nicht aus ökologischer           Fischart oder eine bestimmte geografische
 Aquakultur stammen, aus im Sinne dieser Richt-          Herkunft, ggf. in Verbindung mit einer
 linien nachhaltig bewirtschafteten Beständen            bestimmten Gewinnungsart, als vertretbar
 entstammen. Für Fisch und Meeresfrüchte, die            eingestuft.
 nicht aus Aquakultur stammen, sondern die wild     •    Und zudem hat eine unabhängige Kontroll-
 gefangen oder gesammelt wurden, gelten die              oder Zertifizierungsreinrichtung den
 hier formulierten Regeln.                               Nachweis geführt, dass Fang, Gewinnung
                                                         und Herstellung durch das kontrollierte/
                                                         zertifizierte Unternehmen gemäß den An-
                                                         forderungen durchgeführt worden sind.

                                                    Weil sich die Beurteilung gemäß der Entwick-
                                                    lung der Fischbestände ändern kann, wird
                                                    festgelegt: Fisch aus Wildfang, der zum Zeit-
                                                    punkt des Abpackens durch die oben genannten
                                                    Institutionen als „grundsätzlich vertretbar“
                                                    eingestuft ist, gilt im Sinne dieser Richtlinien
                                                    als aus nachhaltig befischten Beständen ge-
                                                    wonnen, selbst wenn sich nach dem Fang- bzw.
                                                    Abpackdatum die Einordnung der Fischart oder
                                                    des Bestandes ändert.

10
Zur Gewährleistung der Rückverfolgbarkeit gel-      •    Es werden keine destruktiven Fangmetho-
ten folgende Kontrolleinrichtungen/Zertifizierer         den eingesetzt, die viel Beifang erzeugen
im Sinne dieser Richtlinien aktuell als geeignet:        oder die empfindliche Meereshabitate
                                                         zerstören. Grundschleppnetze gelten als
•    ASMI (Alaska Seafood Marketing Institute)           destruktive Fangmethode. Kleinere und
•    FOS (Friend of the Sea)                             leichtere, semipelagische Scherbrett-
•    IRF (Iceland Responsible Fisheries)                 schleppnetze (Typ OTB) dürfen dann zum
•    KRAV Ekonomisk Förening Naturland                   Einsatz kommen, wenn durch fachkompe-
•    MSC (Marine Stewardship Council)                    tente, unabhängige Institutionen belegt
•    Pêche Responsable                                   ist, dass sie im Fanggebiet nicht destruktiv
                                                         wirken.
Sofern Herstellungsunternehmen bzw. An-
bieter*innen von Wildfischprodukten mit keinem      Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
der genannten Zertifizierer zusammenarbeiten        Produkte, die die oben genannten Bedingungen
wollen, obliegt es diesen Unternehmen, dem          erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform mit
Lenkungsgremium eine nachweislich fachkundi-        den SRL).
ge, unabhängige Institution (bevorzugt Kontroll-    Die Regelungen gelten auch für Mischprodukte
stelle) zu benennen, die sie mit der Überprüfung    mit Fisch-/Meeresfrüchteanteil, wie z.B. Paella,
der Einhaltung der festgelegten Nachhaltig-         Fischstäbchen etc., deren sonstige Zutaten und
keitskriterien beauftragen möchten. Das Len-        Kennzeichnung den Bestimmungen der EU-Öko-
kungsgremium behält sich eine Ablehnung nicht       VO genügen.
geeigneter Einrichtungen vor. Berichte oder Be-
funde von zugelassenen Institutionen sind den
Abnehmer*innen vorzulegen und in Verbindung         1.2 Wild gefangener Fisch aus
mit dem Produkt kenntlich zu machen.                natürlichen Binnengewässern
Kriterien für nachhaltig bewirtschaftete            Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnen-
Bestände                                            gewässern (Süßwasser) darf gehandelt werden,
Nachhaltig bewirtschaftete Bestände von             wenn er in der Region direkt von Angler*innen
Fisch und Meeresfrüchten aus Wildfang bzw.          oder Fischer*innen bezogen wird, der Bestand
-sammlung erfüllen mindestens die nachfolgend       nicht gefährdet ist und Herkunft sowie Fang-
aufgeführten Kriterien:                             methode entsprechend nachgewiesen sind. Der
                                                    Fisch ist unter präziser Angabe der regionalen
•    Die Bestandsgröße der Wildfischbestände        Herkunft zu kennzeichnen.
     lässt einen nachhaltigen Fischereiertrag
     zu.                                            Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
•    Der ausgeübte Fischereidruck ist so nied-      Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     rig, dass er den Bestand nicht gefährdet.      erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform mit
•    Es werden keine Jungfische gefangen.           den SRL).
     Jungfische sollen sich vor dem Fang bereits
     fortgepflanzt haben. Für Tiere, die nach
     dem ersten Laichen sterben (z. B. Lachs,
     Tintenfisch), gilt diese Anforderung nicht.

                                                                                                   11
1.3 Wild gefangener Fisch und                         2. Erzeugnisse der Jagd
 wildgesammelte Meeresfrüch-
 te aus nachhaltiger Klein- und
 Küstenfischerei

 Durch die Doppelanforderung „Zertifizierung“
 und „Bestandsbeurteilung“ können Klein- oder
 Küstenfischerei-Projekte durch Fehlen eines der
 Elemente u.U. negativ bewertet werden, auch
 wenn diese Arten der Fischerei nicht verant-
 wortlich sind für die schwindenden Bestände.
 Neben der Standardsituation (Fisch aus Groß-          Fleisch und Fleischerzeugnisse von frei leben-
 fischerei mit industriellen Strukturen), in der       dem Wild als Erzeugnis der Jagd dürfen im Sorti-
 weiterhin auf zwei Wegen (positive Beurteilung        ment geführt werden und sollten bevorzugt
 des Bestandes und Vorliegen einer Zertifizie-         aus der Region stammen. Dazu sollten Erlegung,
 rung) nachgewiesen werden muss, dass ein              Zerlegung und Verkauf in einem Radius von 100
 Bestand nachhaltig bewirtschaftet wird, sollen        Kilometern stattfinden – auch Landesgrenzen
 kleine Fischereiprojekte akzeptiert werden            übergreifend.
 können.
 Dafür gestattet das Lenkungsgremium die Ver-          Ist diese Bezugsquelle nicht möglich, muss
 marktung von Produkten der Klein- und Küsten-         sichergestellt werden, dass das Tier in Deutsch-
 fischerei in zertifizierten Bio-Fachgeschäften.       land erlegt und durch einen zertifizierten
                                                       Betrieb in Deutschland zerlegt wurde. Der
 Als Klein- oder Küstenfischerei gilt eine Fische-     Ursprung ist in beiden Fällen auf dem Produkt
 rei, auf die sämtliche der folgenden Eigenschaf-      entsprechend zu kennzeichnen.
 ten zutreffen:
 •     Fahrzeuge mit einer Länge von weniger           Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
       als 12 m                                        Produkte, die die oben genannten Bedingungen
 •     Fischfang innerhalb der 12-Meilenzone           erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform mit
 •     Fahrzeuge nicht mehr als 24 Stunden am          den SRL). Diese Regelungen gelten auch für
       Stück auf See                                   Mischprodukte mit Wildanteil, deren sonstige
 •     Es kommt hauptsächlich stationäres Gerät        Zutaten den Bestimmungen der EU-Öko-VO
       (d. h. Gerät, das nicht geschleppt oder durch   genügen.
       das Wasser gezogen wird) wie Treib- und
       Stellnetze, Haken und Leinen oder Fang-
       kammern und Fallen zum Einsatz.

 Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
 Produkte, die die oben genannten Bedingungen
 erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform mit
 den SRL).

12
3. Wein bis Jahrgang 2011                        4. Nahrungsergänzungsmittel
                                                 und gesundheitsorientierte
                                                 Spezialprodukte

Ab Jahrgang 2012 gilt auch für die Weinberei-    Durch vollwertige Ernährung2 in Bio-Qualität er-
tung die EU-Öko-Verordnung. Weine ab dem         hält der Mensch alle erforderlichen Nährstoffe in
Jahrgang 2012 müssen deshalb öko-zertifiziert    ausreichender Menge.
sein.
                                                 In besonderen Lebenssituationen kann es
Für Weine, die zwischen dem 01.01.1993 bis       jedoch sinnvoll sein, zusätzlich ausgewählte
inkl. Jahrgang 2011 erzeugt wurden, müssen       Nahrungsergänzungsmittel (NEM) zuzuführen.
beim Anbau der Trauben zur Weinerzeugung         Im Naturkostfachhandel findet man NEM und
mindestens die Vorschriften der EU-Öko-Verord-   gesundheitsorientierte Spezialprodukte in Bio-
nung eingehalten worden sein.                    Qualität. Wenn eine Bio-Zertifizierung aufgrund
                                                 des Zusatzes isolierter Nährstoffe nicht möglich
                                                 ist, müssen die Inhaltsstoffe so natürlich wie
                                                 möglich sein – umstrittene Zutaten und Verfah-
                                                 ren sind ausgeschlossen.

                                                                                                13
Definition und Abgrenzung zu anderen                         Verbindungen nicht in der Natur vor-
 Lebensmitteln und Arzneimitteln                              kommen,
                                                         •    die Rohstoffe und das Endprodukt dür-
 Nahrungsergänzungsmittel und gesundheitsori-                 fen nicht mit ionisierenden Strahlen
 entierte Spezialprodukte sind Lebensmittel, die:             behandelt worden sein,
 •    dazu bestimmt sind, die allgemeine Ernäh-          •    es dürfen keine gehärteten Fette, Par-
      rung zu ergänzen,                                       affine oder PEG in der Herstellung des
 •    ein Konzentrat von Nährstoffen oder sons-               Produktes eingesetzt werden und
      tigen Stoffen mit ernährungsspezifischer           •    gentechnisch veränderte Zutaten
      Wirkung allein oder in Zusammensetzung                  dürfen nicht eingesetzt werden.
      darstellen und
 •    in dosierter Form, insbesondere in Form        In solchen Produkten ist ein klarer Hinweis auf
      von Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen,,    Bio-Zutaten derzeit gesetzlich nicht gestattet.
      Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen       Zur Förderung des Bio-Anbaus sollen natürlich
      mit Tropfeinsätzen und ähnlichen Darrei-       auch hier die Zutaten wenn möglich aus Bioroh-
      chungsformen zur Aufnahme in abgemes-          stoffen stammen. Es wird daher empfohlen,
      senen kleinen Mengen in Verkehr gebracht       bevorzugt NEM von Hersteller*innen zu listen,
      werden.                                        die Bio-Zutaten für ihre Produkte verwenden.

 Grundsätzlich gilt die Einstufung/Benennung         NEM sollten abgegrenzt vom Hauptsortiment in
 der Hersteller*innen. Ordnen diese ihre Pro-        den Bio-Fachgeschäften platziert werden.
 dukte den NEM oder gesundheitsorientierten
 Spezialprodukten zu, gelten die entsprechen-        Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
 den Regelungen:                                     Produkte, die die oben genannten Bedingungen
                                                     erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform mit
 1.   NEM und gesundheitsorientierte Spe-            den SRL).
      zialprodukte, deren Zutaten zu 100%
      landwirtschaftlichen Ursprungs sind3,          Auch für freiverkäufliche/traditionelle Arznei-
      müssen mindestens den Anforderungen            mittel gilt die Deklaration des herstellenden
      der EU-Öko-Verordnung entsprechen.             Unternehmens. Zu diesen Produkten sind keine
 2.   NEM und gesundheitsorientierte Spezial-        Vorgaben in den SRL gemacht. Der Sachkunde-
      produkte, die aufgrund einer Anreicherung      nachweis für den Verkauf von freiverkäuflichen
      mit Mineralstoffen (einschließlich Spu-        Arzneimitteln ist gesetzlich verpflichtend und
      renelementen), Vitaminen, Aminosäuren          von Händler*innen vorzuweisen.
      und Mikronährstoffen nicht nach EU-
      Öko-Verordnung bio-zertifizierbar sind,
      müssen den folgenden Kriterien genügen:
      •    es dürfen keine chemisch syntheti-
           schen Süßstoffe, Zuckeraustausch-
           stoffe, Zuckeralkohole, Konservierungs-
           und Aromastoffe enthalten sein,
      •    es dürfen keine Farbstoffe und
           Antioxidantien enthalten sein, deren

14
III. Naturwaren                                    sationen kontrolliert und zertifiziert sein. Die
                                                   zugelassenen Standards sind unabhängig vom
                                                   Zertifizierungsprocedere und werden kontinuier-
1. Naturkosmetik                                   lich nachhaltig und ökologisch weiterentwickelt.

                                                   Anerkannte Standards sind aktuell:
                                                   •   BDIH
                                                   •   CCPB
                                                   •   Cosmebio
                                                   •   COSMOS (mit Partnerzertifizierungsunternehmen)
                                                   •   Demeter
Das Sortiment nachhaltiger Lebensmittel im Na-     •   Ecocert
turkostfachhandel wird ideal durch zertifizierte   •   Ecogarantie
Naturkometikprodukte ergänzt. Denn durch den       •   Ecogruppo Italia
Einsatz von überwiegend pflanzlichen Inhalts-      •   ICADA
stoffen und den Verzicht auf für Umwelt            •   Natrue
und Mensch schädliche Substanzen, leistet          •   Naturland
Naturkosmetik einen wichtigen Beitrag für eine     •   NCS
zukunftsfähige Welt. Zertifizierte Bio-Kosmetik    •   Österreichisches Lebensmittelbuch
fördert durch den Einsatz von Inhaltsstoffen aus   •   PRO-NATURE
kbA darüber hinaus den ökologischen Landbau        •   Richtlinie zur biologischen Produktion
und trägt damit noch wesentlicher zum Umwelt-           (Ergänzendes Bio-Recht Österreich)
schutz bei.                                        •    Soil Association
                                                   •    USDA
Naturnahe Kosmetik, die oft nur einzelne pflanz-
liche Zutaten mit ansonsten nicht nachhaltigen
Inhaltsstoffen kombiniert, erfüllt diese An-
sprüche nicht und ist daher im Sortiment des
zertifizierten Fachhandels aus guten Gründen
nicht zu finden.

Für Bio- und Naturkosmetik gibt es aktuell keine
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der
Verbrauchenden vor Täuschung und des fairen
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-
stoffe und Herstellungsverfahren für Bio- und
Naturkosmetik sind und wie deren Einhaltung
geprüft und am Produkt kenntlich gemacht wird.
Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt einem
der hier genannten Standards entsprechen und
durch unabhängigen Zertifizierungsorgani-

                                                                                                   15
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:    •    Als Lebensmittelzutat deklarierte äthe-
 Produkte, die die genannten Bedingungen                 rische Öle: diese sind nach EU-Öko-VO
 erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte        zu zertifizieren und erhalten das Kürzel
 Natur- oder Bio-Kosmetik.                               EG/95-C% oder eines der Anbauverbände.
                                                    •    Als Bedarfsgegenstand benötigen ätheri-
 Übergangsregelungen zu Nagellacken, Natur-              sche Öle keine Zertifizierung. Dies gilt z.B.
 kosmetik aus Syrien und naturtreue therapiebe-          für Raumdüfte/Emulsionen und Hydrolate,
 gleitende Pflege, siehe Anhang.                         die aus ätherischen Ölen und Trägerstoffen
                                                         bestehen und weder als kosmetisches Pro-
                                                         dukt noch als Lebensmittelzutat deklariert
                                                         sind. Solche Produkte erhalten das Kürzel
                                                         S#. Erfüllen ätherische Öle als Bedarfs-
                                                         gegenstand die Produktionsvorschriften
 2. Ätherische Öle                                       der EU-Öko-VO, erhalten sie das Kürzel
                                                         EG/95-C% bzw. das eines Anbauverbandes.

                                                    Die Unterscheidung und damit die Notwendig-
                                                    keit einer vorliegenden Zertifizierung ist nach
                                                    Deklaration des Produktes (Angabe auf dem
                                                    Etikett) zu treffen.

 Ätherische Öle werden aus landwirtschaftlichen
 oder wild gesammelten Zutaten gewonnen.
 Durch die Verwendung von Pflanzen aus kbA bei
 der Herstellung ätherischer Öle wird weltweit
 der Ökolandbau gefördert.

 Ätherische Öle:
 •   Als kosmetisches Mittel: Zur Erfüllung der
     SRL ist entweder eine Zertifizierung nach
     einem der in den Richtlinien genannten
     Kosmetikstandards oder die Erfüllung der
     Produktionsvorschriften der EU-Öko-VO
     notwendig.
     Identifikationskürzel des Naturkostfach-
     handels: Ätherische Öle, die diese Be-
     dingungen erfüllen, tragen entweder das
     Kürzel NK für zertifizierte Naturkosmetik
     oder EG/95-C% bzw. das eines Anbauver-
     bandes für ätherische Öle, die der EU-Öko-
     VO entsprechen.

16
3. Wasch-, Putz- und Reini-                             müssen unter definierten Bedingungen
                                                        leicht biologisch abbaubar sein. Schwer
gungsmittel
                                                        biologisch abbaubare Stoffe wie Silikone
                                                        oder Paraffine kommen folglich nicht zum
                                                        Einsatz.
                                                   •    Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischem
                                                        Anbau: Zur Förderung der ökologischen
                                                        Landwirtschaft werden, wo immer dies
                                                        machbar ist, Inhaltsstoffe aus kontrolliert
                                                        biologischem Anbau verwendet.
                                                   •    Volldeklaration und Dosierungshinweise:
                                                        Über gesetzliche Vorgaben hinaus werden
Zertifizierte ökologische Wasch-, Putz- und             alle Inhaltsstoffe (auch unter 0,2 % Anteil)
Reinigungsmittel (WPR) schonen bei guter                auf dem Produkt angegeben. Auf jedem
Reinigungsleistung und (Haut-)Verträglichkeit           Produkt sind eindeutige und verständliche
die Umwelt. Durch den Einsatz von pflanz-               Dosierungshinweise zu finden, die den Ver-
lichen Rohstoffen, bevorzugt aus kontrolliert           brauchenden helfen, das Produkt möglichst
biologschem Anbau, den Verzicht auf ökologisch          sparsam einzusetzen.
umstrittene Inhaltsstoffe (bspw. Mikroplastik,
Phosphonate und organische Halogenverbin-          Diese und zahlreiche weitere Kriterien sind im
dungen wie Chlor) und schädliche Verfahren wie     Detail bei den folgenden Standards, welche
Gentechnik oder Tierversuche, leisten ökologi-     aktuell im Rahmen der SRL für ökologische WPR
sche WPR einen wichtigen Beitrag zum Umwelt-       anerkannt sind, geregelt und dort im Einzelnen
und Grundwasserschutz. Erdölbasierte Inhalts-      nachzuvollziehen. Die Standards werden vom
stoffe kommen in zertifiziert ökologischen WPR     jeweiligen Standardgeber kontinuierlich weiter-
kaum mehr vor.                                     entwickelt.

Für ökologische WPR gibt es aktuell keine          Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die      einem der im Folgenden genannten Stan-
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz der           dards entsprechen und durch unabhängige
Verbrauchenden vor Täuschung und des fairen        Zertifizierer*innen kontrolliert und zertifiziert
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist    worden sein.
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-   •    ABG: Austria Bio Garantie (Bitte beachten:
stoffe und Herstellungsverfahren sind und wie           Standard wird zum 31.01.2023 einge-
deren Einhaltung geprüft und am Produkt kennt-          stellt.)
lich gemacht wird.                                 •    Ecogarantie
                                                   •    NCP: Nature Care Product
Neben den oben genannten Kriterien erfüllen
zertifizierte ökologische WPR zur Anwendung im
Privathaushalt mindestens folgende zusätzliche
Kriterien:
•     Biologische Abbaubarkeit: Alle im Produkt
      eingesetzten organischen Substanzen

                                                                                                  17
Eine Übergangsregelung für WPR, die nach dem        4. Heimtierfutter
 Ecocert-Standard zertifiziert sind, befindet sich
 im Anhang.

 Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
 Ab Januar 2019 erhalten nur Produkte, die eines
 dieser Label tragen, das Kürzel WP für zertifi-
 zierte ökologische WPR.
                                                     In der europäischen Gesetzgebung sind die Be-
 Ergänzende Bestimmungen:                            griffe „Bio“ und „Öko“ nicht nur für Lebens- und
 •   Für mineralische Monosubstanzen und             Futtermittel, sondern auch für Heimtierfutter-
     organische Säuren, die als WPR-Produkte         mittel gesetzlich geschützt. Diese Produkte kön-
     angeboten und eingesetzt werden (z.B.           nen jedoch nur dann als Bio ausgelobt werden,
     Soda, Natron, Zitronensäure, Essigsäure),       wenn dafür ein national anerkannter Standard
     ist keine Zertifizierung nach einem der o. g.   vorliegt, der konkrete Regelungen zur Erzeu-
     anerkannten Standards erforderlich              gung und Zusammensetzung beinhaltet. In
 •   Jedoch dürfen organische Säuren weder           einigen Mitgliedsstaaten, so auch in Deutsch-
     aus, noch durch gentechnisch veränder-          land, existieren inzwischen solche anerkannten
     te Organismen hergestellt worden sein.          Standards, die definieren, was Bio-Heimtierfut-
     Dies muss durch einen entsprechenden            ter ausmacht.
     Nachweis (z. B. COSMOS approval) belegt
     werden.                                         Bio-Heimtierfutter-Produkte, die einem dieser
 •   Bei mineralischen Monosubstanzen sind           nationalen Standards entsprechen, tragen
     naturbelassene (physically processed)           mindestens ein nationales Bio-Siegel sowie die
     Substanzen zu bevorzugen. Naturidenti-          Codenummer der Kontrollstelle und entsprechen
     sche Substanzen (of natural origin) werden      den SRL.
     akzeptiert.
                                                     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
 Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:     Bio-Heimtierfutter mit Bio-Siegel erhält das Kür-
 Mineralische Monosubstanzen und organische          zel EG oder 95 bis C% (= Bio-Produkt, konform
 Säuren, die als WPR-Produkte gehandelt und          mit den SRL). Konventionelles Heimtierfutter er-
 eingesetzt werden, erhalten das Kürzel S# (=        hält das Kürzel ## (= konventionelles Produkt).
 konform mit den SRL).                               Diese Regelungen gelten so lange, bis der
                                                     gesetzliche Rahmen der EU-Öko-VO1 diese voll-
                                                     ständig ersetzt.

18
Anhang:                                             Ausnahmereglung für konventionelle Citro-
                                                    nensäure als Monoprodukt: diese darf bis auf
Stand: Januar 2022. Den aktuellen Stand             weiteres gehandelt werden.
finden Sie stets online:
http://n-bnn.de/sortimentsrichtlinien               Ergänzende Bestimmungen:
                                                    •   Citronensäure, die künftig als Monoprodukt
Aktuell gültige Übergangsregelun-                       im Naturkostfachhandel erhältlich sein

gen zu den Sortimentsrichtlinien                        kann, darf (analog zur EU-Öko-Verordnung)
                                                        weder aus noch durch gentechnisch verän-
                                                        derte Organismen hergestellt worden sein.
Zu Kapitel I                                        •   End- und Zwischenprodukte dürfen nicht
1. Zusatzstoffe als Monoprodukte                        mit ionisierender Strahlung behandelt
a) Pektin                                               worden sein.
Pektin ist ein Lebensmittelzusatzstoff landwirt-    •   Konventionelle Citronensäure ist im Laden,
schaftlichen Ursprungs, der laut EU-Öko-Verord-         in unmittelbarer Nähe des Produktes (z.B.
nung1 unter bestimmten Voraussetzungen in               am Regal), als „nicht bio-zertifiziert“ zu
Bio-Produkten verwendet werden darf. Da bio-            kennzeichnen. Diese Kennzeichnung muss
zertifiziertes Pektin nicht am Markt verfügbar          für den Verbrauchenden eindeutig und gut
war, bestand bis Ende 2018 eine Übergangs-              les- und sichtbar sein.
regelung, die es erlaubte konventionelles Pektin
als Monoprodukt anzubieten.

Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
Konventionelles Pektin erhält das Identifika-
tionskürzel ## (= konventionelles Produkt) und
darf in Mitgliedsläden nicht länger gehandelt
werden.

b) Citronensäure/Zitronensäure
Citronensäure (Zitronensäure, E 330) ist ein
Lebensmittelzusatzstoff, der laut EU-Öko-Ver-
ordnung1 unter bestimmten Voraussetzungen in
Bio-Produkten verwendet werden darf. Die
Herstellung erfolgt in industriellen Anlagen
auf biotechnischem Wege durch Fermentation
zuckerhaltiger Ausgangsstoffe mit Hilfe von
Schimmelpilzkulturen. Durch das Herstellungs-
verfahren ist begründet, warum zertifizierte Bio-
Citronensäure in absehbarer Zeit nicht am Markt
verfügbar sein wird. Um Kunden*innen im Natur-
kostfachhandel qualitativ hochwertige Zitronen-
säure für die häusliche Zubereitung anbieten zu
können, beschließt das Lenkungsgremium eine

                                                                                                19
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:    •    TPHP (Triphenylphosphat)
 Konventionell hergestellte Citronensäure, die      •    Ethyl Tosylamide
 die o.g. Auflagen nachweislich erfüllt, erhält     •    Polyurethan
 von herstellenden Unternehmen das Kürzel           •    21
 S# (= konform mit den SRL). Citronensäure, die     •    Aceton
 die Auflagen nicht erfüllt, erhält weiterhin das   •    Xylol
 Kürzel ## (= konv. Produkt). Herstellende Unter-   •    Styrene/Acrylates Copolymer
 nehmen sind in der Pflicht, das korrekt Identi-    = „15free“.
 fikationskürzel zu vergeben.
                                                    Zudem hat ihre Rezeptur einen Mindestanteil
                                                    natürlicher Rohstoffe (gem. Index Natural Origin
 Zu Kapitel III                                     nach ISO 16128) von 80%.
 1. Naturkosmetik
                                                    •    Weiterhin gilt die Übergangsfrist nur für
 a) Nagellack                                            Nagellack solcher Herstellungsunter-
 Seit Anfang 2015 gibt es nach einem im Rah-             nehmen, deren Sortiment im Übrigen aus
 men der SRL anerkannten Naturkosmetik-Stan-             Artikeln zertifizierter Naturkosmetik (Vgl.
 dard zertifizierte, farbige Nagellacke auf dem          Kapitel III.1.) besteht.
 Markt. Diese zertifizierten Nagellacke sollen      •    Die Produkte sind am Verkaufsort, für
 bevorzugt gelistet werden.                              Kund*innen eindeutig, mit folgendem Wort-
                                                         laut zu kennzeichnen: „nicht zertifiziert“.
 Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:    •    Um Weiterentwicklungen zu fördern,
 Zertifizierte Nagellacke entsprechen den SRL            müssen herstellende Unternehmen dem
 für Naturkosmetik und erhalten das Kürzel NK.           Lenkungsgremium jährlich bis 30.6. un-
 Um die Entwicklung weiterer zertifizierter Na-          aufgefordert berichten, welche weiteren
 gellacke zu fördern, wird die Übergangsregelung         Entwicklungsschritte umgesetzt wurden.
 für nicht-zertifizierte Nagellacke bis Ende 2023
 verlängert.                                        Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                    Nicht zertifizierter Nagellack, der diesen Be-
 Ergänzende Bestimmungen:                           stimmungen entspricht, erhält das Kürzel S#
 Produkte, die von Mitgliedsläden gehandelt wer-    (= konform mit den SRL). Andere Nagellacke
 den können, sind, im Gegensatz zu im konventio-    entsprechen nicht den SRL und erhalten das
 nellen Handel üblichen Nagellacken, mindestens     Kürzel ## (= konventionelles/ nicht zertifizier-
 frei von:                                          tes Produkt).
 •     Toluol
 •     halogenorganischen Verbindungen
 •     Phthalaten
 •     Kolophonium
 •     Campher
 •     Parabenen
 •     Silikonen
 •     synthetischen Duftstoffen
 •     Mineralölen

20
b) Naturkosmetik aus Syrien                                he Liste der anerkannten Standards im Ka-
Aufgrund der Kriegssituation in Syrien ist eine            pitel III. 1.) für zertifizierte Naturkosmetik,
Vor-Ort-Kontrolle durch einen Zertifizierer seit           und es dürfen ausschließlich die folgenden
Ende 2011 nicht möglich. Einige Naturkosmetika             Wirkstoffe eingesetzt werden:
aus Syrien konnten deshalb kein gültiges Zerti-            – Urea (INCI), Synonym: Harnstoff
fikat vorlegen. Die Firma Jislaine Naturkosmetik           – Panthenol (INCI), Synonym: Dexpanthenol,
aus Hamburg hat eine Ausnahmeregelung für                    Provitamin B5
in Syrien hergestellte Seifen beantragt, die bis    Es handelt sich um eine abschließende Positiv-
2015 das Ecocert-Zertifikat für Bio-Kosmetik        liste. Weitere Stoffe werden nicht aufgenom-
trugen. Bis zum 31.12.2021 galt daher eine          men.
Übergangsregelung, die den Handel der Oliven-
öl-Seife und Aleppo-Seifen natur (ohne Zusätze)     Ergänzende Bestimmungen:
auch ohne Naturkosmetik-Zertifizierung ermög-       •   Die Produkte sind am Verkaufsort, für
lichte. Inzwischen ist durch den Wechsel des            Kund*innen eindeutig, mit folgendem
Zertifizierungsunternehmens ab 1.1.2022 eine            Wortlaut zu kennzeichnen: „Naturtreue
Zertifizierung nach einem der in den Richtlinien        therapiebegleitende Pflege, enthält Wirk-
anerkannten Standards möglich, sodass die o.g.          stoff(e) nicht natürlichen Ursprungs.“
Seifen in allen Verpackungsgrößen wieder mit        •   Die GfAW, Standardeigner von NATURE
dem Kürzel NK gekennzeichnet werden können.             THANX, berichtet dem Lenkungsgremium
Der Abverkauf der Seifen, deren Verpackung              in regelmäßigen Abständen über die
noch nicht mit dem neuen Naturkosmetik-Label            Fortschritte in der Entwicklung natürlich
ausgezeichnet ist, ist weiterhin möglich.               gewonnener Alternativen zu den vier
                                                        übergangsweise erlaubten Wirkstoffen.
c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege                Spätestens Ende 2024 müssen diese Wirk-
Um Kund*innen zur therapiebegleitenden Pfle-            stoffe durch natürlich gewonnene abgelöst
ge bestimmter Hautbilder wirksame Kosmetika,            sein und die Produkte komplett den An-
die das höchstmögliche Maß an Nachhaltigkeit            forderungen an zertifizierte Naturkosmetik
erfüllen, anbieten zu können, erhält im Septem-         entsprechen.
ber 2018 der Standard „NATURE THANX“ die
Anerkennung im Rahmen der SRL. Das Len-             Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
kungsgremium hat die Inhalte dieses Standards       Produkte mit dem Label des oben genann-
geprüft und erkennt diesen bis Ende 2024 als        ten Standards tragen übergangsweise bis
übergangsweise konform mit den SRL an.              31.12.2024 das Kürzel S# (=konform zu den
                                                    SRL). Produkte mit ICEA-Label entsprechen ab
Durch die Notwendigkeit des Einsatzes von           2019 nicht den SRL und erhalten das Kürzel ##
Wirkstoffen nicht natürlichen Ursprungs bedarf      (= konventionelles/ nicht zertifiziertes Produkt).
die o.g. Kosmetik einer gesonderten Betrachtung.
Kosmetik mit dem NATURE THANX-Label erfüllt
mindestens folgende Voraussetzungen und
garantiert so innerhalb der Klasse der Wirkstoff-
Kosmetik ein besonderes Maß an Nachhaltigkeit:
•     Die Grundrezeptur entspricht vollständig
      den Anforderungen des Standard NCS (sie-

                                                                                                        21
3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel               Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                     Produkte, die das Ecocert-Label tragen und die
 a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter          zusätzlichen Anforderungen erfüllen, erhalten
 Standard                                            ab 1.1.2019 das Kürzel S# für übergangsweise
 Neben den anerkannten Standards für öko-            zertifizierte ökologische WPR.
 logische WPR (Vgl. Kapitel III. 3.) dürfen unter    Ware, die keines der vier Label trägt oder die An-
 bestimmten Bedingungen übergangsweise auch          forderungen zum Verzicht auf Gentechnik nicht
 WPR mit Ecocert-Zertifizierungen im Naturkost-      vollumfänglich erfüllt, erhält das Kürzel ## (=
 fachhandel geführt werden:                          konventionelles/nicht zertifiziertes Produkt).

 Ecocert und Ecocert mit Bio-Rohstoffen
 Die Kriterien dieser Standards definieren im
 Rahmen der SRL, welche Kriterien ökologische
 WPR bereits heute mindestens erfüllen müssen,
 zeigen aber zugleich Entwicklungspotential
 im Vergleich zu den anerkannten Standards (in
 Kapitel III. 3.) auf.
 Die SRL fördert Produktinnovationen im Sinne
 von Mensch und Umwelt, indem sie fordert, dass
 bis Ende 2022 die in Kapitel III. 3. genannten
 Kriterien lückenlos in diesen übergangsweise
 geduldeten Standard integriert werden.

 Auflagen für übergangsweise bis Ende 2022
 geduldete WPR mit Ecocert-Label:
 •    Verzicht auf Gentechnik bei der Herstel-
      lung von Enzymen
      Werden in Ecocert-zertifizierten Produkten
      Enzyme eingesetzt, muss das Herstel-
      lungsunternehmen lückenlos sicherstellen,
      dass diese auf allen Prozessstufen ohne
      gentechnische Verfahren (analog zu den
      Vorgaben der EU-Öko-Verordnung) herge-
      stellt wurden. Dies muss zusätzlich durch
      eine entsprechende Kennzeichnung auf der
      Verpackung dokumentiert werden.
 •    Verzicht auf petrochemische Inhaltsstoffe
      Ecocert lässt noch mehrere Inhaltsstoffe
      (teil-)petrochemischen Ursprungs zu und
      ist aufgefordert, jährlich bis 30.06. zu
      berichten, welche weiteren Entwicklungs-
      schritte zum Ersatz (teil-) petro-chemischer
      Inhaltsstoffe umgesetzt wurden.

22
BNN-Identifikationskürzel:                          Fußnoten:

Die Liste der Identifikationskürzel des Bun-        S. 9, 18, 19: 1 Verordnung (EU) 2018/848 mit den
desverband Naturkost Naturwaren (BNN) e.V.          geltenden Durchführungsverordnungen
ermöglicht es, die Art der Zertifizierung eines     S. 13: 2 www.nachhaltigeernaehrung.de/Vollwert-Er-
Artikels in der Business-to-Business-Kommuni-       naehrung.41.0.html
kation zu übermitteln. Mithilfe der IK-Liste wird   S. 14: 3 Analog zum Vorgehen nach EU-Öko-VO werden
transparent, welche Produkte im Naturkosthan-       die Mengenanteile an Wasser, Salz und der in Anhang V
del höhere Anforderungen erfüllen als die der       der VO 2021/1165 genannten Lebensmittelzusatz-
EU-Öko-Verordnung, und welche Produkte die          stoffe, Verarbeitungshilfsstoffe und sonstigen Erzeug-
Anforderungen der Sortimentsrichtlinien der Na-     nisse nicht-landwirtschaftlichen Ursprungs zur Her-
turkost-Einzelhandelsverbände in Produktkate-       stellung von verarbeiteten ökologischen Lebensmitteln
gorien, in denen keine gesetzlichen Regelungen      bei der Berechnung des Mengenanteils landwirtschaft-
existieren, erfüllen.                               licher Zutaten nicht berücksichtigt.
Die aktuelle Liste der IK-Kürzel ist stets online
über https://n-bnn.de/downloadbereich abrufbar.

Abkürzungsverzeichnis:

BNN Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.

EU-Öko-VO Verordnung (EU) 2018/848 mit den
geltende Durchführungsverordnungen

kbA kontrolliert biologischer Anbau
(nach EU-Öko-Verordnung)

LEH Lebensmitteleinzelhandel

NEM Nahrungsergänzungsmittel

PEG Polyethylenglykol

SRL Sortimentsrichtlinie

WPR Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel

                                                                                                          23
Naturkost Süd e.V.           Bundesverband Naturkost Naturwaren
Alpenstraße 1                (BNN) e.V.
85354 Freising               Michaelkirchstraße 17-18
Tel. +49 (0)8161/910 10 75   10179 Berlin
Fax +49 (0)8161/910 41 71    Tel. +49 (0)30/847 12 24-44
info@naturkost-sued.de       Fax +49 (0)30/847 12 24-40
www.naturkost-sued.de        info@n-bnn.de
                             www.n-bnn.de
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