SORTIMENTSRICHTLINIEN - für den Naturkost-Fachhandel - Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. Naturkost Süd e.V - Bundesverband Naturkost ...

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SORTIMENTSRICHTLINIEN
für den Naturkost-Fachhandel

Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.
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INHALT

Sortimentsrichtlinien für den Naturkost-Fachhandel
Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
Naturkost Süd e.V.

Stand: Januar 2021
Druck: CO2-neutraler Druck mit mineralölfreien Druckfarben,
Papier: 100% Altpapier (EU Ecolabel, Blauer Engel)
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INHALTSVERZEICHNIS
04   EINFÜHRUNG
06   VORWORT – Naturkost Süd
07   VORWORT – Bundesverband Naturkost Naturwaren

08   SORTIMENTSRICHTLINIEN
08   I. Lebensmittel nach EU-Öko-Verordnung

10   II. Lebensmittel, die nicht durch die EU-Öko-Verordnung geregelt sind
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus Wildfang
         1.1 Wild gefangener Fisch und wildgesammelte Meeresfrüchte aus dem Meer
         1.2 Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnengewässern
     2. Gehegewild
     3. Erzeugnisse der Jagd
     4. Wein bis Jahrgang 2011
     5. Nahrungsergänzungsmittel und Gesundheitsorientierte Spezialprodukte

15   III.   Naturwaren
     1.     Naturkosmetik
     2.     Ätherische Öle
     3.     Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
     4.     Heimtierfutter

19   ANHANG
     Aktuell gültige Übergangsregelungen zu den Sortimentsrichtlinien
     (Stand Januar 2021)

19   Zu Kapitel I.
        a) Zusatzstoffe als Monoprodukte
           Pektin
           Citronensäure/Zitronensäure

20   Zu Kapitel II.
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus Wildfang
        a) Moratorium zu Fisch aus nachhaltiger Klein- und Küstenfischerei

20   Zu Kapitel III.
     1. Naturkosmetik
        a) Nagellack
        b) Naturkosmetik aus Syrien
        c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege
22   3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
        a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter Standard

23   BNN-Identifikationskürzel, Abkürzungsverzeichnis, Fußnotenverzeichnis
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EINFÜHRUNG
     Bio-Produkte rücken stetig tiefer ins Be-     Die Naturkost- und Naturwarenbranche ist Vor-
     wusstsein der Verbraucher*innen – und das     reiter und Ursprung der Bio-Bewegung. Sie
     zu Recht.                                     setzt deutlich höhere Maßstäbe an Bio-Lebens-
                                                   mittel, als die EU-Öko-Verordnung, die in
     Wer „Bio“ kauft, setzt auf gesunde Lebens-    Europa festlegt, was Bio ist und was nicht. Aus
     mittel, die nachhaltig, artgerecht und ohne   diesem Grund hat die Bio-Bewegung vor rund
     den Einsatz von Pestiziden erzeugt wurden.    30 Jahren die Sortimentsrichtlinien (SRL) ein-
     Wo aber erhält man ein reines Bio-Sortiment   geführt. Diese Richtlinien gehen an vielen
     und darüber hinaus Naturwaren, die nach       Stellen über die Basis-Anforderungen, wie sie in
     ökologischen Standards erzeugt und verar-     der europäischen Ökoverordnung festgehalten
     beitet wurden?                                sind, hinaus und umfassen neben Lebens-
                                                   mitteln weitere Sortimente.
     Im zertifizierten Naturkostfachhandel: Denn
     nur die Mitgliedsläden des Bundesverband      Grundgedanke für alle Regelungen ist der An-
     Naturkost Naturwaren (BNN) e.V. und Natur-    spruch, über alle Stufen der Wertschöpfungs-
     kost Süd e.V. erfüllen ausnahmslos die be-    kette das höchstmögliche Maß an Nachhaltig-
     rechtigt hohen Kundenerwartungen an           keit zu erreichen.
     biologische Produkte.

04
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Lebensmittel der SRL enthalten daher keine
gentechnisch veränderten Organismen und ver-
zichten auf Inhaltsstoffe, die aus Erdöl gewon-
nen wurden. Alle SRL-konformen Produkte
sind zudem umweltschonend sowie naturnah
erzeugt und verarbeitet. Ziel ist stets die Ver-
wendung von Rohstoffen aus kontrolliert bio-
logischem Anbau (kbA). Auch ausgewählte
Non-Food-Bereiche, wie Wasch-, Putz-, und
Reinigungsmittel und Naturkosmetik müssen
diese Qualitätsanforderungen erfüllen.
                                                     Sortimentsrichtlinien-Kontrolle durch
                                                     Dipl.-Agraringenieur Christian Strohmeyer
Wir haben den Anspruch, die Richtlinien stetig
weiterzuentwickeln und auf neue Sortiments-
bereiche auszuweiten. Das erreichen wir mit
Hilfe des Lenkungsgremiums, welches aus
Einzelhändler*innen der beiden Verbände
(Bundesverband Naturkost Naturwaren (BNN)
e.V. und Naturkost Süd e.V.) besteht. Fachlich
unterstützt wird das Gremium durch Mitarbei-
ter*innen der Qualitätsarbeit im BNN und durch
externe Fachleute.

Die Sortimente der Naturkost-Einzelhänd-
ler*innen, die sich durch die Mitgliedschaft im
Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V. und
Naturkost Süd e.V. zur Einhaltung der SRL frei-
willig verpflichtet haben, werden alle zwei Jahre
durch unabhängige Kontrollinstanzen überprüft.
Geschäfte, die die Sortimentskontrolle erfolg-
reich durchlaufen haben, erhalten ein Zertifikat
und Kommunikationsmaterialien, um diese
Leistung für die Kunden sichtbar zu machen.

Lenkungsgremium (v. l .n. r.): Ernst Härter (Naturkost Süd), Dorothea Schmidt (BNN e.V., Koordination),
Gerhard Sailer (basic AG), Jochen Opper (Kraut & Rüben Bioladen), Monika Demgen (Biomarkt-
gemeinschaft eG), Gerhard Bickel (ebl-naturkost). Nicht im Bild Dr. Manon Haccius (Alnatura)

                                                                                                          05
VORWORT – NATURKOST SÜD
     Der Naturkost Süd e.V. zählt Qualitätsarbeit,        Engagement und dahinterstehende Grundsätze.
     Kompetenzsteigerung und Information zu               Das wird wertgeschätzt und wirkt sich positiv
     seinen wichtigsten Aufgaben. Als Berufsverband       auf den Erfolg der Verkaufsstätte aus.
     der Naturkostfachgeschäfte Süddeutschlands
     verstehen wir die Sortimentsrichtlinien vor allem    Die freiwillige Selbstkontrolle nach den SRL ist
     als wichtiges Instrument, um die Qualität, für die   einmalig im Lebensmitteleinzelhandel. Sie ist
     der Fachhandel und die ganze Branche stehen,         ein wichtiger Garant dafür, dass der gesamte
     zu gewährleisten und auszubauen. Die Sorti-          Fachhandel mit Naturkost und Naturwaren
     mentsrichtlinien stehen aber für mehr als einen      ebenso einmalig bleibt.
     Qualitätsbegriff. Sie bieten den Kundinnen und
     Kunden Transparenz und geben die verbindli-
     che Sicherheit, dass im zertifizierten Fachge-
     schäft ein 100%iges Bio-Sortiment angeboten
     wird.

     Vor dem Hintergrund, dass Bio und ökologisch
     erzeugte Waren immer beliebter werden, ist
     diese Ausschließlichkeit ein wichtiges Unter-
     scheidungsmerkmal für Verbraucherinnen und
     Verbraucher. Denn oft braucht es ein geübtes
     Auge, um zwischen „grünem Anstrich“ und ech-
     ter Bioqualität unterscheiden zu können. Die
     SRL bieten die Gewissheit, stets Lebensmittel
     und Waren in Händen zu halten, die hohen An-
     sprüchen genügen und ökologisch produziert
     worden sind.

     Für die Händlerinnen und Händler bieten die
     Sortimentsrichtlinien einen wichtigen Zusatz-
     effekt. Sie sind in der Lage, Ihr Profil als Ver-
     kaufsstätte für Naturkost und Naturwaren zu
     schärfen und von anderen Angeboten mit nied-                                Ernst Härter,
     rigeren Standards deutlich abzugrenzen. Was                                 Geschäftsführer
     zunächst nach einem Eingriff in die kaufmänni-                              Naturkost Süd e.V.
     sche Souveränität aussieht, erweist sich für die
     Mitglieder, die sich freiwillig für die Einhaltung
     der Richtlinien verpflichtet haben, schon nach
     kurzer Zeit als deutlicher Wettbewerbsvorteil.
     Kundinnen und Kunden erkennen durch ihren
     Einkauf und im Gespräch mit dem Personal,

06
VORWORT – BUNDESVERBAND NATURKOST NATURWAREN
Der BNN e.V. setzt sich seit 1983 für die Förde-     Die Sortimentsrichtlinien sind stetiger Innova-
rung einer ganzheitlich-ökologischen Wirt-           tionstreiber. Denn sie dienen auch in der Wei-
schaftsweise ein. Dabei sind wir höchsten Quali-     terentwicklung von Produkten als Orientierung.
tätsansprüchen verpflichtet und definieren diese     Das sichert auch für die Zukunft die besondere
in den Sortimentsrichtlinien (SRL). So bringen wir   Qualität unserer Produkte.
unser Verständnis von der besonderen Produkt-
qualität von Naturkost und Naturwaren mit den        So stehen die Sortimentsrichtlinien bereits heute
Zielen eines ganzheitlichen Angebots in den          für das jahrzehntelange Engagement der betei-
Läden des Naturkost-Fachhandels zusammen.            ligten Akteure im Interesse von Umwelt und
                                                     Verbraucher*innen. Der BNN fördert dieses
Für die Kund*innen des Fachhandels entsteht          Engagement zum Beispiel mit dem Leitfaden für
auf diese Weise eine einzigartige und zugleich       Serviceverpackungen, der die Reduktion von
einfache Orientierungshilfe bei der Suche nach       Einwegmaterialien und Förderung von Mehrweg-
einem verbindlichen und konsequent ökologi-          lösungen im Fachhandel unterstützt.
schen Angebot: Im Fachhandel ist alles 100 Pro-
zent biologisch und nachhaltig.                      Wir werden all das auch in Zukunft mit und für
                                                     den Naturkostfachhandel weiterentwickeln und
Wir stehen für ein lückenlos ökologisches Sorti-     uns dabei immer als Impulsgeber und Vorreiter
ment. Dieses Ziel verfolgen wir kontinuierlich, in   für nachhaltig ökologische Sortimente verstehen.
dem wir mit dem Lenkungsgremium immer wie-
der aktuelle Themen identifizieren und mit Un-
terstützung von Fachexpert*innen verbindliche
Richtlinien ausarbeiten.

Die Sortimentsrichtlinien garantieren höchste
Qualität. Denn die Produkte und Marken im zer-
tifizierten Fachhandel erfüllen weit mehr als nur
die gesetzlichen Anforderungen.

Dabei ist es gute Tradition, dass die Nachhaltig-
keit nicht erst im Laden beginnt, sondern weit
vorher in einer engen Zusammenarbeit von                                     Kathrin Jäckel
Hersteller*innen sowie Groß- und Einzelhänd-                                 Geschäftsführerin
ler*innen im BNN. Die BNN-Aromenempfehlung,                                  Bundesverband
der Beschluss zur Volldeklaration, der Orientie-                             Naturkost Naturwaren
rungswert für Pflanzenschutzmittel, die Strategie                            (BNN) e.V.
zur Reduktion von Weichmacher-Einträgen u. v. m.
sind solche zusätzlichen Selbstverpflichtungen,
mit denen wir die besondere Qualität unserer
Produkte sichern.

                                                                                                         07
SORTIMENTSRICHTLINIEN

08
Lebensmittel nach                           Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
  I.   EU-Öko-Verordnung                           Produkte mit
II.   Lebensmittel, die nicht durch               1.1 Wild gefangener Fisch und
            die EU-Öko-Verordnung                       wildgesammelte Meeresfrüchte
            geregelt sind                               aus dem Meer
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte                  Nachweis der nachhaltigen Bewirtschaftung
     aus Wildfang                                       der Bestände

                                                        Der Nachweis, dass ein Fischbestand nachhaltig
                                                        bewirtschaftet ist, ist stets auf zwei Wegen zu
                                                        führen:
                                                            Unabhängige Institutionen, wie Greenpeace,
                                                            FishBase oder Fischbestände online, haben
                                                            die Fischart oder eine bestimmte geografi-
                                                            sche Herkunft, ggf. in Verbindung mit einer
     Ein Beitrag zum Schutz der von Überfischung be-        bestimmten Gewinnungsart, als vertretbar
     drohten Wildfischbestände ist den Trägern dieser       eingestuft.
     Richtlinien ein wesentliches Anliegen. Durch das       Und zudem hat eine unabhängige Kontroll-
     ausschließliche nachhaltige Angebot von Fisch          oder Zertifizierungsreinrichtung den
     im Naturkostfachhandel werden auch nur solche          Nachweis geführt, dass Fang, Gewinnung
     Fischereiprojekte gefördert. Dadurch leistet die       und Herstellung durch das kontrollierte/
     SRL einen wichtigen Beitrag zum Erhalt dieser          zertifizierte Unternehmen gemäß den
     Nahrungsquelle. Fisch, Algen und Meeresfrüchte         Anforderungen durchgeführt worden sind.
     aus Aquakultur sowie Meeresalgen sind durch
     die EU-Öko-VO geregelt und genügen mindes-         Weil sich die Beurteilung gemäß der Entwicklung
     tens den Anforderungen dieser Verordnung.          der Fischbestände ändern kann, wird festgelegt:
     Fisch aus Wildfang ist jedoch in der EU-Öko-VO     Fisch aus Wildfang, der zum Zeitpunkt des Abpa-
     nicht geregelt. Daher müssen Fisch und Meeres-     ckens durch die oben genannten Institutionen
     früchte, die nicht aus ökologischer Aquakultur     als „grundsätzlich vertretbar“ eingestuft ist, gilt
     stammen, aus im Sinne dieser Richtlinien nach-     im Sinne dieser Richtlinien als aus nachhaltig
     haltig bewirtschafteten Beständen entstammen.      befischten Beständen gewonnen, selbst wenn
     Für Fisch und Meeresfrüchte, die nicht aus Aqua-   sich nach dem Fang- bzw. Abpackdatum die Ein-
     kultur stammen, sondern die wild gefangen oder     ordnung der Fischart oder des Bestandes ändert.
     gesammelt wurden, gelten die hier formulierten     Als geeignete Kontrolleinrichtungen/Zertifizierer
     Regeln.                                            im Sinne dieser Richtlinien zur Gewährleistung
                                                        der Rückverfolgbarkeit gelten aktuell:
                                                             ASMI (Alaska Seafood Marketing Institute)
                                                             FOS (Friend of the Sea)
                                                             IRF (Iceland Responsible Fisheries)
                                                             KRAV Ekonomisk Förening
                                                             Naturland
                                                             MSC (Marine Stewardship Council)
                                                             Pêche Responsable

10
Sofern ein Hersteller bzw. Anbieter von Wild-       Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
fischprodukten mit keinem der genannten Zerti-      Produkte, die die oben genannten Bedingungen
fizierer zusammenarbeiten will, obliegt es ihm,     erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
dem Lenkungsgremium eine nachweislich fach-         SRL).
kundige, unabhängige Institution (bevorzugt         Die Regelungen gelten auch für Mischprodukte
Kontrollstelle) zu benennen, die er mit der Über-   mit Fisch-/Meeresfrüchteanteil, wie z.B. Paella,
prüfung der Einhaltung der festgelegten Nach-       Fischstäbchen etc., deren sonstige Zutaten und
haltigkeitskriterien beauftragen möchte. Das        Kennzeichnung den Bestimmungen der EU-Öko-
Lenkungsgremium behält sich eine Ablehnung          VO genügen.
nicht geeigneter Einrichtungen vor. Berichte oder
Befunde von zugelassenen Institutionen sind den     Für Fisch aus nachhaltiger Klein- und Küsten-
Abnehmern vorzulegen und in Verbindung mit          fischerei gilt derzeit ein Moratorium, siehe
dem Produkt kenntlich zu machen.                    Anhang.

Kriterien für nachhaltig bewirtschaftete            1.2 Wild gefangener Fisch aus
Bestände                                            natürlichen Binnengewässern
Nachhaltig bewirtschaftete Bestände von Fisch
und Meeresfrüchten aus Wildfang bzw. -samm-         Wild gefangener Fisch aus natürlichen Binnen-
lung erfüllen mindestens die nachfolgend aufge-     gewässern (Süßwasser) darf gehandelt werden,
führten Kriterien:                                  wenn er in der Region direkt vom Angler oder
                                                    Fischer bezogen wird, der Bestand nicht gefähr-
    Die Bestandsgröße der Wildfischbestände         det ist und Herkunft sowie Fangmethode ent-
    lässt einen nachhaltigen Fischereiertrag zu.    sprechend nachgewiesen sind. Der Fisch ist
    Der ausgeübte Fischereidruck ist so niedrig,    unter präziser Angabe der regionalen Herkunft
    dass er den Bestand nicht gefährdet.            zu kennzeichnen.
    Es werden keine Jungfische gefangen.
    Jungfische sollen sich vor dem Fang bereits     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
    fortgepflanzt haben. Für Tiere, die nach dem    Produkte, die die oben genannten Bedingungen
    ersten Laichen sterben (z. B. Lachs, Tinten-    erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
    fisch), gilt diese Anforderung nicht.           SRL).
    Es werden keine destruktiven Fangmethoden
    eingesetzt, die viel Beifang erzeugen oder      Die Regelungen gelten auch für Mischprodukte
    die empfindliche Meereshabitate zerstören.      mit Fisch-/Meeresfrüchteanteil, wie z.B. Paella,
    Grundschleppnetze gelten als destruktive        Fischstäbchen etc., deren sonstige Zutaten und
    Fangmethode. Kleinere und leichtere,            Kennzeichnung den Bestimmungen der EU-Öko-
    semipelagische Scherbrettschleppnetze (Typ      VO genügen.
    OTB) dürfen dann zum Einsatz kommen,
    wenn durch fachkompetente, unabhängige
    Institutionen belegt ist, dass sie im Fang-
    gebiet nicht destruktiv wirken.

                                                                                                       11
2. Gehegewild                                        3. Erzeugnisse der Jagd

     Die Haltung von Gehegewild ist in der EU-Öko-        Fleisch und Fleischerzeugnisse von frei leben-
     Verordnung nicht explizit geregelt. Damit auch       dem Wild als Erzeugnis der Jagd dürfen im
     Gehegewild artgerecht und nachhaltig gehalten,       Sortiment geführt werden und sollten bevorzugt
     geschlachtet und verarbeitet wird, werden äqui-      aus der Region* stammen.
     valente Haltungsbedingungen vorausgesetzt, wie
     sie für die in der EU-Öko-VO geregelten Tierarten    Ist diese Bezugsquelle nicht möglich, muss sicher-
     gelten. Bis zum Vorliegen einer detaillierten ge-    gestellt werden, dass das Tier in Deutschland
     setzlichen Regelung darf Fleisch von Gehegewild      erlegt und durch einen zertifizierten Betrieb in
     nur dann im Sortiment geführt werden, wenn die       Deutschland zerlegt wurde. Der Ursprung ist in
     Haltung der Tiere von einem der Verbände des         beiden Fällen auf dem Produkt entsprechend zu
     ökologischen Landbaus privatrechtlich zertifiziert   kennzeichnen.
     wurde.
                                                          * Erlegung, Zerlegung und Verkauf sollten in einem Radius von
                                                          100 km stattfinden (auch Landesgrenzen übergreifend)
     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Produkte, die die oben genannten
     Bedingungen erfüllen, tragen das Kürzel S#           Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     (= konform zu den SRL).                              Produkte, die die oben genannten Bedingungen
                                                          erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
                                                          SRL). Diese Regelungen gelten auch für Misch-
                                                          produkte mit Wildanteil, deren sonstige Zutaten
                                                          den Bestimmungen der EU-Öko-VO genügen.

12
4. Wein bis Jahrgang 2011                          5. Nahrungsergänzungsmittel
                                                   und gesundheitsorientierte
                                                   Spezialprodukte

Ab Jahrgang 2012 gilt auch für die Weinberei-      Durch vollwertige Ernährung3 in Bio-Qualität er-
tung die EU-Öko-Verordnung. Weine ab dem           hält der Mensch alle erforderlichen Nährstoffe in
Jahrgang 2012 müssen deshalb öko-zertifiziert      ausreichender Menge und trägt so dazu bei, dass
sein.                                              auch für nachfolgende Generationen genug Nah-
                                                   rung vorhanden sein wird.4
Für Weine, die zwischen dem 01.01.1993 bis inkl.
Jahrgang 2011 erzeugt wurden, müssen beim          In besonderen Lebenssituationen kann es jedoch
Anbau der Trauben zur Weinerzeugung mindes-        sinnvoll sein, zusätzlich ausgewählte Nahrungs-
tens die Vorschriften der EU-Öko-Verordnung        ergänzungsmittel (NEM) zuzuführen. Im Natur-
eingehalten worden sein.                           kostfachhandel findet man NEM und Gesund-
                                                   heitsorientierte Spezialprodukte in Bio-Qualität.
                                                   Wenn eine Bio-Zertifizierung aufgrund des Zu-
                                                   satzes isolierter Nährstoffe nicht möglich ist,
                                                   müssen die Inhaltsstoffe so natürlich wie mög-
                                                   lich sein – umstrittene Zutaten und Verfahren
                                                   sind ausgeschlossen.

                                                                                                       13
Definition und Abgrenzung zu anderen                   alkohole, Konservierungs- und Aromastoffe
     Lebensmitteln und Arzneimitteln                        enthalten sein,
                                                            es dürfen keine Farbstoffe und Antioxi-
     Nahrungsergänzungsmittel und gesundheitsori-           dantien enthalten sein, deren Verbindungen
     entierte Spezialprodukte sind Lebensmittel, die:       nicht in der Natur vorkommen,
         dazu bestimmt sind, die allgemeine                 die Rohstoffe und das Endprodukt dürfen
         Ernährung zu ergänzen,                             nicht mit ionisierenden Strahlen behandelt
         ein Konzentrat von Nährstoffen oder                worden sein,
         sonstigen Stoffen mit ernährungsspezifischer       es dürfen keine gehärteten Fette, Paraffine
         Wirkung allein oder in Zusammensetzung             oder PEG in der Herstellung des Produktes
         darstellen und                                     eingesetzt werden und
         in dosierter Form, insbesondere in Form von        gentechnisch veränderte Zutaten dürfen
         Kapseln, Pastillen, Tabletten, Pillen und          nicht eingesetzt werden.
         anderen ähnlichen Darreichungsformen,
         Pulverbeuteln, Flüssigampullen, Flaschen mit   In solchen Produkten ist ein klarer Hinweis auf
         Tropfeinsätzen und ähnlichen Darreichungs-     Bio-Zutaten derzeit gesetzlich nicht gestattet.
         formen von Flüssigkeiten und Pulvern zur       Zur Förderung des Bio-Anbaus sollen natürlich
         Aufnahme in abgemessenen kleinen Mengen        auch hier die Zutaten wenn möglich aus Bioroh-
         in den Verkehr gebracht werden.                stoffen stammen. Es wird daher empfohlen,
                                                        bevorzugt NEM von Herstellern zu listen, die
     Grundsätzlich gilt die Einstufung/Benennung        Bio-Zutaten für ihre Produkte verwenden.
     der Hersteller. Ordnen diese ihre Produkte den
     NEM oder gesundheitsorientierten Spezial-          NEM sollten abgegrenzt vom Hauptsortiment in
     produkten zu, gelten die entsprechenden            den Bio-Fachgeschäften platziert werden.
     Regelungen:
                                                        Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     1. NEM und gesundheitsorientierte Spezial-         Produkte, die die oben genannten Bedingungen
        produkte, deren Zutaten zu 100% landwirt-       erfüllen, tragen das Kürzel S# (= konform zu den
        schaftlichen Ursprungs sind5, müssen min-       SRL).
        destens den Anforderungen der EU-Öko-
        Verordnung entsprechen.                         Auch für freiverkäufliche/traditionelle
     2. NEM und gesundheitsorientierte Spezial-         Arzneimittel gilt die Deklaration des Herstellers.
        produkte, die aufgrund einer Anreicherung       Zu diesen Produkten sind keine Vorgaben in den
        mit Mineralstoffen (einschließlich Spuren-      SRL gemacht. Der Sachkundenachweis für den
        elementen), Vitaminen, Aminosäuren und          Verkauf von freiverkäuflichen Arzneimitteln ist
        Mikronährstoffen nicht nach EU-Öko-             gesetzlich verpflichtend und vom Händler vorzu-
        Verordnung bio-zertifizierbar sind, müssen      weisen.
        den folgenden Kriterien genügen:
        es dürfen keine chemisch-synthetischen
        Süßstoffe, Zuckeraustauschstoffe, Zucker-

14
III.   Naturwaren                                    Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt einem
                                                     der hier genannten Standards entsprechen und
1. Naturkosmetik                                     durch unabhängige Zertifizierer kontrolliert und
                                                     zertifiziert sein.

                                                     Anerkannte Standards sind aktuell:
                                                        BDIH
                                                        CCPB
                                                        Cosmebio
                                                        COSMOS
                                                        Demeter
                                                        Ecocert
Der Naturkostfachhandel ist die ideale Verkaufs-        Ecogarantie
stätte für zertifizierte Naturkosmetik. Denn durch      Ecogruppo Italia
den Einsatz von überwiegend pflanzlichen In-            ICADA
haltsstoffen und den Verzicht auf für Umwelt            Natrue
und Mensch schädliche Substanzen, leistet               Naturland
Naturkosmetik einen wichtigen Beitrag für eine          NCS
zukunftsfähige Welt. Zertifizierte Bio-Kosmetik         Österreichisches Lebensmittelbuch
fördert durch den Einsatz von Inhaltsstoffen aus        PRO-NATURE
kbA darüber hinaus den ökologischen Landbau             Soil Association
und trägt damit noch wesentlicher zum Umwelt-           USDA
schutz bei.

Naturnahe Kosmetik, die oft nur einzelne pflanz-
liche Zutaten mit ansonsten nicht nachhaltigen
Inhaltsstoffen kombiniert, erfüllt diese Ansprü-
che nicht und ist daher im Sortiment des zertifi-
zierten Fachhandels aus guten Gründen nicht zu
finden.

Für Bio- und Naturkosmetik gibt es aktuell keine
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des
Verbrauchers vor Täuschung und des fairen
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-
stoffe und Herstellungsverfahren für Bio- und
Naturkosmetik sind und wie deren Einhaltung
geprüft und am Produkt kenntlich gemacht wird.

                                                                                                        15
Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte   2. Ätherische Öle
     Natur- oder Bio-Kosmetik. Die zugelassenen
     Standards sind unabhängig vom Zertifizierungs-
     procedere und entwickeln sich permanent im
     ökologischen Sinne weiter.

     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Produkte, die die oben genannten Bedingungen
     erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte   Ätherische Öle werden aus landwirtschaftlichen
     Natur- oder Bio-Kosmetik.                          oder wild gesammelten Zutaten gewonnen.
                                                        Durch die Verwendung von Pflanzen aus kbA bei
     Übergangsregelungen zu Nagellacken, Naturkos-      der Herstellung ätherischer Öle wird weltweit der
     metik aus Syrien und naturtreue therapiebeglei-    Ökolandbau gefördert.
     tende Pflege, siehe Anhang.
                                                        Zu den ätherischen Ölen zählen:
                                                            Kosmetische Produkte: Hier ist zur Erfüllung
                                                            der SRL eine Zertifizierung nach einem der
                                                            in den Richtlinien genannten Kosmetik-
                                                            standards notwendig.
                                                            Identifikationskürzel des Naturkostfach-
                                                            handels: Ätherische Öle, die diese Bedingungen
                                                            erfüllen, tragen das Kürzel NK für zertifizierte
                                                            Naturkosmetik.
                                                            Als Lebensmittelzutat deklarierte ätheri-
                                                            sche Öle: diese sind nach EU-Öko-VO zu
                                                            zertifizieren und erhalten das Kürzel EG oder
                                                            eines der Kürzel der Anbauverbände.
                                                            Ätherische Öle zur Raumaromatisierung:
                                                            Momentan ist keine Zertifizierung notwendig.
                                                            Dies gilt ebenso für Raumdüfte/Emulsionen
                                                            und Hydrolate, die aus ätherischen Ölen und
                                                            Trägerstoffen bestehen, und ebenfalls als
                                                            Verwendungszweck die Raumbeduftung
                                                            deklarieren. Solche Produkte erhalten das
                                                            Kürzel NG für Produkte, die weder durch die
                                                            EU-Öko-VO noch durch die SRL geregelt sind.

                                                            Die Unterscheidung und damit die Not-
                                                            wendigkeit einer vorliegenden Zertifizierung
                                                            ist nach Deklaration des Produktes (Angabe
                                                            auf dem Etikett) zu treffen.

16
müssen unter definierten Bedingungen
3. Wasch-, Putz- und Reinigungs-                       leicht biologisch abbaubar sein. Schwer
mittel                                                 biologisch abbaubare Stoffe wie Silikone
                                                       oder Paraffine kommen folglich nicht zum
                                                       Einsatz.
                                                       Inhaltsstoffe aus kontrolliert biologischem
                                                       Anbau: Zur Förderung der ökologischen
                                                       Landwirtschaft werden, wo immer dies
                                                       machbar ist, Inhaltsstoffe aus kontrolliert
                                                       biologischem Anbau verwendet.
                                                       Volldeklaration und Dosierungshinweise:
Zertifizierte ökologische Wasch-, Putz- und            Über gesetzliche Vorgaben hinaus werden
Reinigungsmittel (WPR) schonen bei guter               alle Inhaltsstoffe (auch unter 0,2 % Anteil)
Reinigungsleistung und (Haut-)Verträglichkeit          auf dem Produkt angegeben. Auf jedem
die Umwelt. Durch den Einsatz von pflanzlichen         Produkt sind eindeutige und verständliche
Rohstoffen, bevorzugt aus kontrolliert biologi-        Dosierungshinweise zu finden, die dem Ver-
schem Anbau, den Verzicht auf ökologisch               braucher helfen, das Produkt möglichst
umstrittene Inhaltsstoffe (bspw. Mikroplastik,         sparsam einzusetzen.
Phosphonate und organische Halogenverbindun-
gen wie Chlor) und schädliche Verfahren wie        Diese und zahlreiche weitere Kriterien sind im
Gentechnik oder Tierversuche leisten ökologische   Detail bei den folgenden Standards, welche
WPR einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und        aktuell im Rahmen der SRL für ökologische WPR
Grundwasserschutz. Erdölbasierte Inhaltsstoffe     anerkannt sind, geregelt und dort im Einzelnen
kommen in zertifiziert ökologischen WPR kaum       nachzuvollziehen. Die Standards werden vom je-
mehr vor.                                          weiligen Standardgeber kontinuierlich weiterent-
                                                   wickelt.
Für ökologische WPR gibt es aktuell keine
konkreten rechtlichen Vorgaben. Es gelten die      Um die SRL zu erfüllen, muss ein Produkt
gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des           einem der im Folgenden genannten Standards
Verbrauchers vor Täuschung und des fairen          entsprechen und durch unabhängige Zertifi-
Wettbewerbs. In privatrechtlichen Standards ist    zierer kontrolliert und zertifiziert worden sein.
darüber hinaus definiert, was zulässige Inhalts-       ABG: Austria Bio Garantie
stoffe und Herstellungsverfahren sind und wie          Ecogarantie
deren Einhaltung geprüft und am Produkt kennt-         NCP: Nature Care Product
lich gemacht wird.

Neben den oben genannten Kriterien erfüllen
zertifizierte ökologische WPR zur Anwendung im
Privathaushalt, mindestens folgende zusätzliche
Kriterien:                                         Eine Übergangsregelung für WPR, die Ecocert
     Biologische Abbaubarkeit: Alle im Produkt     entsprechen, befindet sich im Anhang.
     eingesetzten organischen Substanzen

                                                                                                       17
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Ab Januar 2019 erhalten nur Produkte, die eines    4. Heimtierfutter
     dieser Label tragen, das Kürzel WP für zertifi-
     zierte ökologische WPR.

     Ergänzende Bestimmungen:
        Für mineralische Monosubstanzen und
        organische Säuren, die als WPR-Produkte
        angeboten und eingesetzt werden (z.B. Soda,
        Natron, Zitronensäure, Essigsäure), ist keine
        Zertifizierung nach einem der o. g. aner-       In der europäischen Gesetzgebung sind die Be-
        kannten Standards erforderlich.                 griffe „Bio“ und „Öko“ nicht nur für Lebens- und
        Jedoch dürfen organische Säuren weder aus,      Futtermittel, sondern auch für Heimtierfutter-
        noch durch gentechnisch veränderte              mittel gesetzlich geschützt. Diese Produkte kön-
        Organismen hergestellt worden sein. Dies        nen jedoch nur dann als Bio ausgelobt werden,
        muss durch einen entsprechenden Nachweis        wenn dafür ein national anerkannter Standard
        (z. B. COSMOS approval) belegt werden.          vorliegt, der konkrete Regelungen zur Erzeugung
        Bei mineralischen Monosubstanzen sind           und Zusammensetzung beinhaltet. In einigen
        naturbelassene (physically processed)           Mitgliedsstaaten, so auch in Deutschland, exis-
        Substanzen zu bevorzugen. Naturidentische       tieren inzwischen solche anerkannten Standards,
        Substanzen (of natural origin) werden           die definieren, was Bio-Heimtierfutter ausmacht.
        akzeptiert.
                                                        Bio-Heimtierfutter-Produkte, die einem dieser
     Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:    nationalen Standards entsprechen, tragen min-
     Mineralische Monosubstanzen und organische         destens ein nationales Bio-Siegel sowie die Co-
     Säuren, die als WPR-Produkte gehandelt und         denummer der Kontrollstelle und entsprechen
     eingesetzt werden, erhalten das Kürzel S# (=       den SRL. Ab Mitte 2019 ist ausschließlich Bio-
     konform zu den SRL).                               Heimtierfutter zu listen.

                                                        Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                        Bio-Heimtierfutter mit Bio-Siegel erhält das Kür-
                                                        zel EG oder 95 bis C% (= Bio-Produkt, konform
                                                        zu den SRL). Konventionelles Heimtierfutter er-
                                                        hält das Kürzel ## (= konventionelles Produkt)
                                                        und darf ab 1.7.2019 von Mitgliedsläden nicht
                                                        gehandelt werden.

18
Anhang:                                              Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
                                                     Konventionell hergestelltes Pektin, das die o.g.
Stand: Januar 2021. Den aktuellen Stand der          Auflagen nachweislich erfüllt, erhält vom Herstel-
Anhänge finden Sie stets online:                     ler übergangsweise bis Ende 2018 das Kürzel S#
http://n-bnn.de/sortimentsrichtlinien                (= konform zu den SRL). Ab dem 1.1.2019 ist kon-
                                                     ventionelles Pektin von Mitgliedsläden nicht mehr
Aktuell gültige Übergangsregelun-                    zu handeln und erhält das Identifikationskürzel ##
gen zu den Sortimentsrichtlinien                     (= konventionelles Produkt).

Zu Kapitel I                                              Citronensäure/Zitronensäure
a) Zusatzstoffe als Monoprodukte                     Citronensäure (Zitronensäure, E 330) ist ein
                                                     Lebensmittelzusatzstoff, der laut EU-Öko-Ver-
     Pektin                                          ordnung unter bestimmten Voraussetzungen in
Pektin ist ein Lebensmittelzusatzstoff landwirt-     Bio-Produkten verwendet werden darf. Die Her-
schaftlichen Ursprungs, der laut EU-Öko-Verord-      stellung erfolgt in industriellen Anlagen auf bio-
nung unter bestimmten Voraussetzungen in             technischem Wege durch Fermentation
Bio-Produkten verwendet werden darf. Aktuell ist     zuckerhaltiger Ausgangsstoffe mit Hilfe von
bio-zertifiziertes Pektin nicht am Markt verfüg-     Schimmelpilzkulturen. Durch das Herstellungs-
bar. Um Produktentwicklungen zu fördern, be-         verfahren ist begründet, warum zertifizierte Bio-
steht bis Ende 2018 eine Übergangsreglung für        Citronensäure in absehbarer Zeit nicht am Markt
konventionelles Pektin als Monoprodukt. Die          verfügbar sein wird. Um Kunden im Naturkost-
Abverkaufsfrist endet zum 31. Dezember 2018.         fachhandel qualitativ hochwertige Zitronensäure
                                                     für die häusliche Zubereitung anbieten zu kön-
Ergänzende Bestimmungen:                             nen, beschließt das Lenkungsgremium eine
   Pektin, das bis Ende 2018 als Monoprodukt         Ausnahmereglung für konventionelle Citro-
   im Naturkostfachhandel erhältlich sein ist,       nensäure als Monoprodukt: diese darf bis auf
   darf (analog zur EU-Öko-Verordnung) weder         weiteres gehandelt werden.
   aus noch durch gentechnisch veränderte
   Organismen hergestellt worden sein.               Ergänzende Bestimmungen:
   End- und Zwischenprodukte dürfen nicht mit           Citronensäure, die künftig als Monoprodukt
   ionisierender Strahlung behandelt worden sein.       im Naturkostfachhandel erhältlich sein kann,
   Es darf nur nicht-amidiertes Pektin (= E440i)        darf (analog zur EU-Öko-Verordnung) weder
   – analog zu Anhang VIII der EU-Öko-Verord-           aus noch durch gentechnisch veränderte
   nung 889/2008 – gehandelt werden.                    Organismen hergestellt worden sein.
   Konventionelles Pektin ist am Verkaufsort,           End- und Zwischenprodukte dürfen nicht mit
   für den Kunden eindeutig, mit folgendem              ionisierender Strahlung behandelt worden sein.
   Wortlaut zu kennzeichnen: „nicht zertifiziert“.      Konventionelle Citronensäure ist im Laden, in
                                                        unmittelbarer Nähe des Produktes (z.B. am
                                                        Regal), als „nicht bio-zertifiziert“ zu kenn-
                                                        zeichnen. Diese Kennzeichnung muss für den
                                                        Verbraucher eindeutig und gut les- und
                                                        sichtbar sein.

                                                                                                          19
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:     Bis zum Vorliegen eigener Kriterien gilt für
     Konventionell hergestellte Citronensäure, die die   betroffene Hersteller und Produkte ein
     o.g. Auflagen nachweislich erfüllt, erhält vom      Moratorium.
     Hersteller das Kürzel S# (= konform zu den SRL).
     Citronensäure, die die Auflagen nicht erfüllt,
     erhält weiterhin das Kürzel ## (= konv. Produkt).   Zu Kapitel III.
     Der Hersteller ist in der Pflicht, das korrekte     1. Naturkosmetik
     Identifikationskürzel zu vergeben.                  a) Nagellack
                                                         Seit Anfang 2015 gibt es, nach einem im Rahmen
     Ergänzende Bestimmungen:                            der SRL anerkannten Naturkosmetik-Standard
     Es wird empfohlen, die Produkte am Verkaufsort      zertifizierte, farbige Nagellacke auf dem Markt.
     für Kund*innen eindeutig mit dem Wortlaut           Diese zertifizierten Nagellacke sollen bevorzugt
     „nicht zertifiziert“ zu kennzeichnen.               gelistet werden.

                                                         Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     Zu Kapitel II.                                      Zertifizierte Nagellacke entsprechen den SRL für
     1. Fisch, Algen und Meeresfrüchte aus               Naturkosmetik und erhalten das Kürzel NK.
     Wildfang
     a) Moratorium zu Fisch aus nachhaltiger             Um die Entwicklung weiterer zertifizierter Nagel-
     Klein- und Küstenfischerei:                         lacke zu fördern, wird die Übergangsregelung für
     Durch die Doppelanforderung „Zertifizierung“        nicht-zertifizierte Nagellacke bis Ende 2023 ver-
     und „Bestandsbeurteilung“ können Klein- oder        längert.
     Küstenfischerei-Projekte eine negative Einschät-
     zung erhalten, auch wenn diese Arten der            Ergänzende Bestimmungen:
     Fischerei nicht unbedingt verantwortlich sind       Produkte, die von Mitgliedsläden gehandelt wer-
     für die schwindenden Bestände. Neben der            den können, sind, im Gegensatz zu im konventio-
     Standardsituation (Fisch aus Großfischerei mit      nellen Handel üblichen Nagellacken, mindestens
     industriellen Strukturen), in der weiterhin auf     frei von:
     zwei Wegen (positive Beurteilung des Bestandes           Toluol
     und Vorliegen einer Zertifizierung) nachgewiesen          halogenorganischen Verbindungen
     werden muss, dass ein Bestand nachhaltig be-             Phthalaten
     wirtschaftet wird, soll es eine weitere Situation        Kolophonium
     geben, mit der kleinteilige Fischereiprojekte            Campher
     gefördert werden können, in denen für den                Parabenen
     Naturkostfachhandel produziert wird. Dafür               Silikonen
     diskutiert das Lenkungsgremium mit Experten              synthetischen Duftstoffen
     und Herstellern, wie diese kleinteiligen Fische-         Mineralölen
     reien zu bewerten sind, und ob dafür ggf. andere         TPHP (Triphenylphosphat)
     Kriterien angelegt werden müssten, deren                 Ethyl Tosylamide
     Einhaltung nachgewiesen werden muss.                     Polyurethan

20
Aceton                                           dass seit 2008 sämtliche eingesetzte Inhalts-
    Xylol                                            stoffe und Herstellungsschritte unverändert und
    Styrene/Acrylates Copolymer                      nach wie vor konform zum Ecocert Standard for
= „15free“.                                          Natural and Organic Cosmetics sind.

Zudem hat ihre Rezeptur einen Mindestanteil          Das Lenkungsgremium hat nach erneuerter
natürlicher Rohstoffe (gem. Index Natural Origin     Prüfung des Antrages beschlossen, dass über-
nach ISO 16128) von 80%.                             gangsweise bis zum 31.12.2021 folgende
                                                     Aleppo-Seifen der Marke Jislaine-Naturkosmetik
    Weiterhin gilt die Übergangsfrist nur für        ohne Naturkosmetik-Zertifizierung gehandelt
    Nagellack solcher Hersteller, deren Sortiment    werden dürfen:
    im Übrigen aus Artikeln zertifizierter Natur-        Olivenöl-Seife
    kosmetik (Vgl. Kapitel III.1.) besteht.              Aleppo-Seifen natur (ohne Zusätze)
    Die Produkte sind am Verkaufsort, für den
    Kunden eindeutig, mit folgendem Wortlaut         Ergänzende Bestimmungen:
    zu kennzeichnen: „nicht zertifiziert“.              Die Ausnahme gilt nur für die o.g. Seifen in
    Um Weiterentwicklungen zu fördern,                  allen Verpackungsgrößen.
    müssen die Hersteller dem Lenkungs-                 Die Seifen sind am Verkaufsort für den
    gremium jährlich bis 30.6. unaufgefordert           Kunden eindeutig als nicht zertifizierte
    berichten, welche weiteren Entwicklungs-            Naturkosmetik zu kennzeichnen.
    schritte umgesetzt wurden.                          Es wird empfohlen, zusätzlich erklärende
                                                        Informationen am Verkaufsort anzubrin-
Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:         gen, bspw.: „Produkt zeitweise ohne
Nicht zertifizierter Nagellack, der diesen Bestim-      Ecocert-Label, da aufgrund der Kriegs-
mungen entspricht, erhält das Kürzel S# (= kon-         situation eine Kontrolle der Produktions-
form zu den SRL). Andere Nagellacke entsprechen         stätte in Syrien nicht möglich ist. Zutaten
nicht der SRL und erhalten das Kürzel ## (= kon-        und Herstellungsverfahren entsprechen
ventionelles/nicht zertifiziertes Produkt).             nach Aussage des Herstellers nach wie vor
                                                        Ecocert-Kriterien für Bio-Kosmetik.“
b) Naturkosmetik aus Syrien
Aufgrund der Kriegssituation in Syrien ist eine      Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
Vor-Ort-Kontrolle durch einen Zertifizierer seit     Nicht zertifizierte Seifen der Marke Jislaine,
Ende 2011 nicht möglich. Einige Naturkosmetika       erhalten übergangsweise bis Ende 2021 das
aus Syrien können daher im Moment kein gülti-        Kürzel S# (= konform zu den SRL).
ges Zertifikat vorlegen. Die Firma Jislaine
Naturkosmetik aus Hamburg hat eine Ausnah-           c) Naturtreue therapiebegleitende Pflege
meregelung für in Syrien hergestellte Seifen         Um Kunden zur therapiebegleitenden Pflege
beantragt. Bis 2015 trugen diese Seifen das          bestimmter Hautbilder wirksame Kosmetika, die
Ecocert-Zertifikat für Bio-Kosmetik. Der Her-        das höchstmögliche Maß an Nachhaltigkeit er-
steller und Importeur der Seifen versichert,         füllen, anbieten zu können, erhält im September

                                                                                                       21
2018 der Standard „NATURE THANX“ die Aner-                  Wirkstoffe durch natürlich gewonnene
     kennung im Rahmen der SRL. Das Lenkungsgre-                 abgelöst sein und die Produkte komplett
     mium hat die Inhalte dieses Standards geprüft               den Anforderungen an zertifizierte Natur-
     und erkennt diesen bis Ende 2021 als über-                  kosmetik entsprechen.
     gangsweise konform zu den SRL an. Danach
     endet dessen Anerkennung, ohne Möglichkeit              Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:
     der Verlängerung der Übergangsfrist.                    Produkte mit dem Label des oben genannten
                                                             Standards tragen übergangsweise bis 31.12.2021
     Durch die Notwendigkeit des Einsatzes von Wirk-         das Kürzel S# (=konform zu den SRL). Produkte
     stoffen nicht natürlichen Ursprungs bedarf die          mit ICEA-Label entsprechen ab 2019 nicht den
     o.g. Kosmetik einer gesonderten Betrachtung.            SRL und erhalten das Kürzel ## (= konventionel-
     Kosmetik mit dem NATURE THANX-Label erfüllt             les/nicht zertifiziertes Produkt).
     mindestens folgende Voraussetzungen und ga-
     rantiert so innerhalb der Klasse der Wirkstoff-         3. Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
     Kosmetik ein besonderes Maß an Nachhaltigkeit:          a) Übergangsweise bis Ende 2022 geduldeter
          Die Grundrezeptur entspricht vollständig           Standard
          den Anforderungen des Standard NCS                 Neben den anerkannten Standards für ökologi-
          (siehe Liste der anerkannten Standards im          sche WPR (Vgl. Kapitel III. 3.) dürfen unter be-
          Kapitel III. 1.) für zertifizierte Naturkosmetik   stimmten Bedingungen übergangsweise auch
          und es dürfen ausschließlich die folgenden         WPR mit Ecocert-Zertifizierungen im Naturkost-
          Wirkstoffe eingesetzt werden:                      fachhandel geführt werden:
          – Urea (INCI), synonym: Harnstoff
          – Panthenol (INCI), synonym Dexpanthenol,          Ecocert und Ecocert mit Biorohstoffen
             Provitamin B5                                   Die Kriterien dieser Standards definieren im Rah-
          – Biotin (INCI), synonym Vitamin H                 men der SRL, welche Kriterien ökologische WPR
          – Allantoin (INCI)                                 bereits heute mindestens erfüllen müssen, zei-
     Es handelt sich um eine abschließende Positiv-          gen aber zugleich Entwicklungspotential im Ver-
     liste. Weitere Stoffe werden nicht aufgenommen.         gleich zu den anerkannten Standards (in Kapitel
                                                             III. 3.) auf.
     Ergänzende Bestimmungen:                                Die SRL fördert Produktinnovationen im Sinne
        Die Produkte sind am Verkaufsort, für den            von Mensch und Umwelt, indem sie fordert, dass
        Kunden eindeutig, mit folgendem Wortlaut             bis Ende 2022 die in Kapitel III. 3. genannten
        zu kennzeichnen: „Naturtreue therapiebe-             Kriterien lückenlos in diesen übergangsweise
        gleitende Pflege, enthält Wirkstoff(e) nicht         geduldeten Standard integriert werden.
        natürlichen Ursprungs.“
        Die GfAW, Standardeigner von NATURE                  Auflagen für übergangsweise bis Ende 2022
        THANX, berichtet dem Lenkungsgremium in              geduldete WPR mit Ecocert-Label:
        regelmäßigen Abständen über die Fort-                    Verzicht auf Gentechnik bei der
        schritte in der Entwicklung natürlich ge-                Herstellung von Enzymen
        wonnener Alternativen zu den vier über-                  Werden in Ecocert-zertifizierten Produkten
        gangsweise erlaubten Wirkstoffen.                        Enzyme eingesetzt, muss der Hersteller
        Spätestens Ende 2021 müssen diese                        lückenlos sicherstellen, dass diese auf allen

22
Prozessstufen ohne gentechnische Verfahren       Abkürzungsverzeichnis:
    (analog zu den Vorgaben der EU-Öko-
                                                     BNN Bundesverband Naturkost Naturwaren e.V.
    Verordnung) hergestellt wurden. Dies muss
    zusätzlich durch eine entsprechende Kenn-        EU-Öko-VO Verordnung 834/2007 und mit-
    zeichnung auf der Verpackung dokumen-            geltende Durchführungsverordnungen
    tiert werden.                                    kbA kontrolliert biologischer Anbau
    Verzicht auf petrochemische Inhalts-             (nach EU-Öko-Verordnung)
    stoffe:                                          LEH Lebensmitteleinzelhandel
    Ecocert lässt noch mehrere Inhaltsstoffe
                                                     NEM Nahrungsergänzungsmittel
    (teil-)petrochemischen Ursprungs zu und
    ist aufgefordert, jährlich bis 30.06. zu         PEG Polyethylenglykol
    berichten, welche weiteren Entwicklungs-         SRL Sortimentsrichtlinie
    schritte zum Ersatz (teil-) petro-chemischer     WPR Wasch-, Putz- und Reinigungsmittel
    Inhaltsstoffe umgesetzt wurden.

Identifikationskürzel des Naturkostfachhandels:      Fußnoten:
                                                     S. 4: 1 Verordnung (EG) Nr. 834/2007 […] über die ökologi-
Produkte, die das Ecocert-Label tragen und die       sche/biologische Produktion und die Kennzeichnung von
zusätzlichen Anforderungen hinsichtlich Gen-         ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung
                                                     der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 und mitgeltende Durch-
technik-Freiheit erfüllen, erhalten ab 1.1.2019
                                                     führungsverordnungen
das Kürzel S# für übergangsweise zertifizierte       S. 13: 3 www.nachhaltigeernaehrung.de/Vollwert-Ernaeh-
ökologische WPR.                                     rung.41.0.html
                                                     S. 13: 4 www.nachhaltigeernaehrung.de/Grundsaetze.40.0.html
Ware, die keines der vier Label trägt oder die
                                                     S. 14: 5 Analog zum Vorgehen nach EU-Öko-VO werden die
Anforderungen zum Verzicht auf Gentechnik            Mengenanteile an Wasser, Salz und an in Anhang VIII der VO
nicht vollumfänglich erfüllt, erhält das Kürzel ##   889/2008 genannten Lebensmittelzusatzstoffen, Verarbei-
                                                     tungshilfsstoffen und sonstigen Erzeugnissen nicht-landwirt-
(= konventionelles/nicht zertifiziertes Produkt).
                                                     schaftlichen Ursprungs zur Herstellung von verarbeiteten
                                                     ökologischen Lebensmitteln bei der Berechnung des Men-
                                                     genanteils landwirtschaftlicher Zutaten nicht berücksichtigt.
                                                     S. 17: 6 Partikel nanoskaliger Größe: entsprechend der aktuell
                                                     allgemein gültigen Auffassung zur Eingrenzung von Nanoma-
                                                     terialien (Quelle: BUND), sofern sie synthetisch oder künstlich
BNN-Identifikationskürzel:                           erzeugt wurden und sofern sie nicht im Verbund vorliegen.
                                                     S. 18: 7 in Anlehnung an die Kriterien des Humane Cosmetics
Die Liste der Identifikationskürzel des
                                                     Standard (HCS), Leaping Bunny und des Deutschen Tier-
Bundesverband Naturkost Naturwaren                   schutzbundes
(BNN) e.V. ermöglicht es, die Art der Zertifizie-    S. 19: 8 REACH ist die Europäische Chemikalienverordnung zur
                                                     Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung che-
rung eines Artikels in der Business-to-Busi-
                                                     mischer Stoffe. Sie ist seit 2007 in Kraft. Das Kürzel „REACH“
ness-Kommunikation zu übermitteln. Mithilfe          leitet sich aus dem englischen Titel der Verordnung ab: Regu-
der IK-Liste wird transparent, welche Produkte       lation concerning the Registration, Evaluation, Authorisation
                                                     and Restriction of CHemicals.
im Naturkosthandel höhere Anforderungen
                                                     Weitere Informationen: www.reach-info.de/index.htm
erfüllen als die der EU-Öko-Verordnung, und
welche Produkte die Anforderungen der Sorti-
mentsrichtlinien der Naturkost-Einzelhandels-
verbände in Produktkategorien, in denen keine
gesetzlichen Regelungen existieren, erfüllen.

                                                                                                                       23
Naturkost Süd e.V.           Bundesverband Naturkost Naturwaren
Alpenstraße 1                (BNN) e.V.
85354 Freising               Michaelkirchstraße 17-18
Tel. +49 (0)8161/910 10 75   10179 Berlin
Fax +49 (0)8161/910 41 71    Tel. +49 (0)30/847 12 24-44
info@naturkost-sued.de       Fax +49 (0)30/847 12 24-40
www.naturkost-sued.de        info@n-bnn.de
                             www.n-bnn.de
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