SPÖ-ÖVP Steuerentlastung - Einschätzung 24. März 2015

 
WEITER LESEN
SPÖ-ÖVP Steuerentlastung - Einschätzung 24. März 2015
SPÖ-ÖVP Steuerentlastung

 Einschätzung 24. März 2015

        Volkswirtschaftliches Referat
SPÖ-ÖVP Steuerentlastung - Einschätzung 24. März 2015
Am Weg zum Lohnsteuerstaat?
               35 000

               30 000

               25 000

                                                                                                 Umsatzsteuer
                                                                                                 Lohnsteuer
               20 000                                                                            Veranlagte Einkommensteuer

                         2014 historisch schlechtes Jahr:                                        Körperschaftsteuer
                                                                                                 Kapitalertragsteuer
               15 000    zum 1. Mal bringen die Lohn-                                            Stabilitätsabgabe
                                                                                                 Kapitalverkehrssteuer (inkl. FTT)
                         steuereinnahmen dem Staat mehr                                          Grunderwerbsteuer
               10 000
                         Geld ein, als die Mehrwertsteuer!
                5 000
2/31.03.2015

                   0
                        2010   2011   2012   2013*   2014*    2015*     2016*    2017*   2018*

                                                      Volkswirtschaftliches Referat
SPÖ-ÖVP Steuerentlastung - Einschätzung 24. März 2015
Wer zahlt Steuern?
               Steuereinnahmen 2014

                                        In Mrd. €
                         Lohnsteuer            25,9               - Arbeitnehmer, Pensionisten
                  Einkommensteuer               3,5               - Selbstständige (Gewerbetr.)
                  Körperschaftsteuer            6,1               - Aktiengesellschaften, GesmbH
                  Kapitalertragsteuer           2,8               - Sparer, Dividenden aus Aktien
                       Umsatzsteuer            25,5               - Konsumenten
                   Verbrauchsteuern             6,2               -Tabak, Alkohol, Mineralöl
                    Verkehrssteuern             6,2               - z. B. Maut, Vignette
                            Sonstige            2,9
                                               79,1
3/31.03.2015

                                          Volkswirtschaftliches Referat
Mehr Netto vom Brutto
               Von den guten Lohn- und Gehaltserhöhungen, die die Gewerkschaften
               Jahr für Jahr erkämpfen, bleibt den ANInnen durch die Kalte
               Progression netto zu wenig übrig.

                Daher kämpfen ÖGB/AK für eine Lohnsteuersenkung –
                 für mehr Netto vom Brutto.
                Dass eine kräftige Steuerentlastung dringend umgesetzt werden
                 muss, zeigen auch über 882.000 Unterschriften.

               ÖGB und AK legten der Bundesregierung daher ein Entlastungsmodell
               vor. Viele dieser Forderungen werden von der Bundesregierung nun
               umgesetzt.
4/31.03.2015

                                        Volkswirtschaftliches Referat
Grenzbelastung reduzieren
               Ein großes Problem ist die sehr hohe Grenzbelastung bei einer
               Einkommenserhöhung ab Erreichen der Lohnsteuerpflicht bei
               Einkommen ab ca. 1.200 Euro brutto.

               Beispiel:
               für Teilzeitbeschäftigte zahlt es sich kaum aus ihre Arbeitszeit zu
               erhöhen: Vom höheren Bruttolohn bleibt netto nur wenig über, denn
               von jedem zusätzlich verdienten Euro werden neben den
               Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich 36 Cent Lohnsteuer
               abgezogen.

               Die Grenzbelastung ist daher zu reduzieren, der Tarif muss
               Erwerbsanreize bzw. Anreize für Teilzeitbeschäftigte
               beinhalten, ihr Stundenausmaß zu erhöhen. Der Eingangs-
5/31.03.2015

               steuersatz soll daher auf 25 Prozent gesenkt werden.

                                        Volkswirtschaftliches Referat
Spürbar und nachhaltig – Entlastung
               um sechs Mrd. €
               Konkret forderten ÖGB und AK folgende Entlastungsmaßnahmen:
               • Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent absenken

               • Negativsteuer, damit auch Menschen mit sehr niedrigen
                 Einkommen profitieren

               • auch PensionistInnen sollten Negativsteuer erhalten
6/31.03.2015

                                       Volkswirtschaftliches Referat
Sozialabbau verhindern, Budgetziele
               erreichen
               Der Schwerpunkt des ÖGB/AK-Modells lag auf:

               • Entlastung der ArbeitnehmerInnen & PensionistInnen.
               • Keine Anstrebung einer Senkung der gesamten Steuerquote 
                 sonst drohen Einsparungen und Sozialabbau.
               • Möglichkeit zum Ausbau von Sozialleistungen muss bestehen
                 bleiben, z.B. in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Bildung.

               • Österreich hat sich zur Einhaltung der EU-Budgetziele verpflichtet.
                 Sollen diese erreicht werden, dann ist seriös betrachtet klar, dass
                 die notwendige Entlastung der arbeitenden Menschen ohne
                 Gegenfinanzierung nicht zu stemmen sein wird.
7/31.03.2015

                                        Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB/AK-Position zur Gegenfinanzierung
               Den ArbeitnehmerInnen darf die Lohnsteuerentlastung nicht im Wege
               der Gegenfinanzierung wieder weggenommen werden!
               Deshalb sind Vorschläge wie die Höherbesteuerung von Urlaubs- und
               Weihnachtsgeld ebenso wie die Streichung der steuerbegünstigten
               Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der sonstigen
               steuerbegünstigten Arbeitsentgelte (Abfertigung, Sozialpläne etc.) klar
               abzulehnen.
               Auch eine generelle Anhebung der Mehrwertsteuer kommt nicht in
               Frage, denn dadurch würden Menschen mit niedrigen Einkommen
               überdurchschnittlich belastet.

               Denn ein Ziel muss aufrecht bleiben:
               Die Reform des Steuersystems muss insgesamt mehr Gerechtigkeit
               bringen – und das bedeutet, dass die LohnsteuerzahlerInnen entlastet
8/31.03.2015

               werden.

                                         Volkswirtschaftliches Referat
Vorschläge der ÖVP - Reformagenda
               2 Mrd. € zusätzliche Entlastung für Arbeitnehmer,
               Pensionisten, Familien und Unternehmer ab 2020

               Voraussetzung: zusätzliche Reformen in den Bereichen

               • Pensionen: Generationengerecht gestalten

               • Arbeitsmarkt: Beschäftigungsanreize setzen

               • Verwaltung: effizient und bürgernah
9/31.03.2015

                                         Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB & AK schlagen zur Finanzierung der
                 Lohnsteuerentlastung vor
                Zusätzlich zu 1 Milliarde aus der Eigenfinanzierung durch Konsum-
                und Konjunkturbelebung

                • 1 Milliarde Euro mit wirksamen Maßnahmen gegen Steuerbetrug

                • 2 Milliarden Euro mit mehr Verteilungsgerechtigkeit: Große Vermögen,
                  Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen besteuern

                • 2 Milliarden Euro durch Reformen: Ausnahmen im Steuersystem
                  beseitigen, Effizienzsteigerungen, Kompetenzbereinigungen,
                  Beteiligung der Länder, Doppelförderungen vermeiden
10/31.03.2015

                                           Volkswirtschaftliches Referat
SPÖ-ÖVP-Steuerreform 2016

                 Spürbare Entlastung für Arbeitnehmer und Pensionisten:
                 Senkung der Lohnsteuer um rund 5 Mrd. Euro

                 Wichtige Bedingung erfüllt:
                 Die Arbeitnehmer zahlen sich ihre Lohnsteuersenkung
                 nicht über die Gegenfinanzierung selbst.
11/31.03.2015

                                    Volkswirtschaftliches Referat
Eckpunkte der SPÖ-ÖVP-Einigung
                • Senkung des Eingangssteuersatzes von 36 auf 25
                  Prozent
                • Negativsteuer für Arbeitnehmer
                • Erstmals auch Negativsteuer für Pensionisten

                Tarif:
                0      bis 11.000 €             0%
                11.000 bis 18.000 €             25 %
                18.000 bis 31.000 €             35 %
                31.000 bis 60.000 €             42 %
                60.000 bis 90.000 €             48 %
                90.000 bis 1 Mio. €             50 %
12/31.03.2015

                Darüber                         55 %

                                      Volkswirtschaftliches Referat
Die Pläne zur Steuerreform - SPÖ / ÖVP
                Gesamtvolumen 5,1 Mrd. €
                                                                                                             ab 1 Mio.
                Lohnsteuertarife                                                                                55 % *
                nach steuerpfl. Jahreseinkommen in €                               90.000
                                                                                  bis 1 Mio.
                   Neu          Bisher                                               50 %
                                                       50,0 %

                                    43,2 %
                                                                48 %
                    36,5 %                 42 %

                             35 %

                     25 %

                                                                                               * auf 5 Jahre begrenzt
13/31.03.2015

                         Negativsteuer (Gutschrift) für Geringverdiener und Pensionisten

                                                          Volkswirtschaftliches Referat
Spitzensteuersätze im EU-Vergleich in %

                       Schweden                                                                    56,9
                         Portugal                                                                  56,5
                       Dänemark                                                                  55,6
                Österreich bisher                                                     50,0
                Österreich künftig                                                               55,0
                         Spanien                                                          52,0
                       Frankreich                                                     50,3
                       Slowenien                                                      50,0
                           Italien                                                 47,9
                     Deutschland                                               47,5
                  Großbritannien                                            45,0
                       EU-Schnitt                                    39,5
                         Slowakei                      25,0
                      Tschechien                22,0
                          Ungarn       16,0
14/31.03.2015

                                     Volkswirtschaftliches Referat
Entlastung durch den neuen Tarif - ArbeitnehmerInnen
                                           In %                                         In %
                 Brutto                 bisherige          Brutto                    bisherige
                monatlich   absolut         LSt           monatlich       absolut        LSt
                    1.000     290,00                             5.000    1.527,37         9,6
                    1.500     484,57           42,8              6.000    1.699,65         8,0
                    1.800     803,06           37,0
                                                                 7.000    1.939,65         7,1
                    2.000     882,07           30,3
                                                                 8.000    2.179,65         6,5
                    2.200     911,56           25,0
                                                                 9.000    2.269,49         5,7
                    2.400     941,06           21,5
                                                               10.000     2,269,49         5,0
                    2.600     995,41           19,3
                                                               12.000     2.269,49         3,9
                    2.800    1.156,93          19,2
                    3.000    1.318,44          19,1
                    3.400    1.485,00          17,2
15/31.03.2015

                    3.800    1.532,76          14,8
                    4.000    1.556,63          13,9

                                          Volkswirtschaftliches Referat
Entlastung für Pensionisten

                Brutto      absolut   in % der              Brutto               absolut   in % der
                monatlich             Lohnsteuer            monatlich                      Lohnsteuer

                 500        110                             2.200                  909       17,1 %
                 700        110                             2.400                 1.096      17,3 %
                 900        110                             2.600                 1.283      17,5 %
                1.100       135        83,7 %               2.800                 1.412      16,9 %
                1.150       234        58,8 %               3.000                 1.440      15,4 %
                1.200       299        47,2 %               3.200                 1.468      14,2 %
                1.300       430        40 %                 3.400                 1.495      13,2 %
                1.400       561        37.3 %               4.000                 1.587      11 %
                1.500       692        35,8 %               5.000                 1.674       8,6 %
                1.600       807        33,4 %
                1.800       841        24,8 %
                2.000       875        20,1 %
16/31.03.2015

                                                 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung im Überblick

                    0,8 Mrd. €   Selbstfinanzierung
                    1,8 Mrd. €   Betrugsbekämpfung
                    1 Mrd. €     Förderungskürzungen
                    1 Mrd. €     Ausnahmen
                    0,5 Mrd. €   vermögensbezogene Steuern

                    5,1 Mrd. €
17/31.03.2015

                                  Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung

                1,8 Mrd. durch Betrugsbekämpfung:

                • 0,9 Mrd. durch Registrierkassenpflicht
                • 0,7 Mrd. Finanzamt darf Bankkonten prüfen
                • 0,1 Mrd. Bekämpfung von Umsatzsteuer- und
                           Mineralölsteuerbetrug
                • 0,1 Mrd. Bekämpfung von Schwarzunternehmertum
18/31.03.2015

                                  Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung
                • Keine generelle Erhöhung der Mehrwertsteuer
                   Statt dessen aber: ermäßigte Steuersätze in der Umsatzsteuer sollen von
                   10 % auf 13 % erhöht werden: lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen,
                   Futtermittel, kulturelle Dienstleistungen, Bäder, Kino, Theater, Museen,
                   Tiergärten, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Beherbergung

                • Topf – Sonderausgaben
                   Absetzmöglichkeit für Personenversicherung, Wohnraumschaffung laufen
                   aus – für bestehende Verträge bestehen sie noch fünf Jahre lang weiter

                • Privat genutzte Firmenautos, die gewisse ökologische Kriterien nicht
                  erfüllen,
                    hier wird der Sachbezugswert von 1,5 % auf 2 % des Neupreises des
                    Autos erhöht. Das gilt für Autos mit einem Co2-Ausstoß, der größer als
19/31.03.2015

                    120 Gramm pro Kilometer ist.

                                          Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung
                •   Grunderwerbsteuer
                     2 Prozent vom dreifachen Einheitswert müssen Familienangehörige
                     derzeit bezahlen, wenn sie Immobilien erhalten. Unabhängig davon,
                     ob sie die Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen.
                     Außerhalb der Familie müssen hingegen 3,5 Prozent vom
                     Verkehrswert bezahlt werden.

                Neu:
                Familienmitglieder zahlen zukünftig vom Verkehrswert statt vom
                Einheitswert:
                        0,5 % bis 250.000 Euro
                          2 % bis 400.000 Euro
                        3,5 % darüber
20/31.03.2015

                Im Durchschnitt liegt der Verkehrswert um das Dreifache über der
                derzeitigen Bemessungsgrundlage (dreifacher Einheitswert).

                                            Volkswirtschaftliches Referat
Gablitz im „Speckgürtel“ Wiens
                Eigentumswohnung, errichtet 1988
                Anlage mit Grünfläche, Waldrand
                Mit Terrasse:    40 m²
                Mit Garten:     140 m²
                Reine Wohnnutzfläche: 93 m²
                Einheitswert (EHW):    18.713 €
                3-facher EHW:          56.139,96 € =
                = Grunderwerbsteuer alt =    1.122,80 €

                Verkehrswert:      220.000 €

                Grunderwerbsteuer     2016                    1.100 €
21/31.03.2015

                                        Volkswirtschaftliches Referat
Höbersbach (Wien – Umgebung) - Speckgürtel

                Grundstück mit kleinerem alten (50 Jahre) Einfamilienhaus
                      1.432 m² (davon 89 m² Gebäude)

                Einheitswert:   9.883,52 €

                Grunderwerbsteuer alt:       593,01 €

                Verkehrswert:   200.000 €

                Grunderwerbsteuer neu:                1.000 €
22/31.03.2015

                                            Volkswirtschaftliches Referat
Beispiel Einfamilienhaus - Burgenland

Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Burgenland (142 m²) wird im
neuen System um 298,90 € weniger Grunderwerbsteuer zu bezahlen sein als
bisher.
Der durchschnittliche Verkehrswert dieser Immobilie liegt bei 185.000 €.

Gezahlt wurde für diese Immobilie bisher an Grunderwerbsteuer 1.214,90 €
Zukünftig: 925 €

Bei der Grunderwerbsteuer für kleine Immobilien gibt es beim Erben und
Schenken eine Entlastung!

                           Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus – Kitzbühel – 280 m²

Wert: 830.000 €

Steuer alt:   3.893 €

Steuer neu: 19.300 €

Verteuerung: 15.407 €

                        Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus - Oberösterreich

Linz/Land:   150 m2

Wert: 245.000 €
Steuer alt: 1.822 €
Steuer neu: 1.225 €

Ersparnis: 597 €

                   Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus: Steiermark

Haus in Hartberg 140 m²
Wert: 105.000 €

Steuer alt: 1.348 €
Steuer neu: 525 €

Ersparnis: 823 €

                      Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus Völkermarkt - Kärnten

                100 m² Wohngebäude (NEU)
                1.100 m² Grund
                Einheitswert: 12.600 €
                Grunderwerbsteuer alt: 756 €

                Verkehrswert: 255.000 €
                Grunderwerbsteuer neu:                   1.350 €
27/31.03.2015

                                  Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung

                • Sozialversicherung. Erhöhung der
                  Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro (2015: ab
                  4.650 Euro Monatseinkommen)

                • 1 Milliarde durch Reduktion bei Förderungen: ein
                  Drittel des Volumens betrifft Förderung durch die
                  Bundesländer
28/31.03.2015

                                     Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung
                • Kapitalertragsteuer – NICHT AUF SPARBÜCHER!
                   auf Dividenden wird von 25 % auf 27,5 % angehoben

                • Immobiliengewinnsteuer
                   Der Steuersatz wird von 25 % auf 30 % angehoben

                • Einschränkungen bei der Abschreibung auf
                  gewerblichen Gebäuden
                   Einheitlich soll der AfA-Satz nur noch 2,5 % betragen
                   – statt 3 %
29/31.03.2015

                                     Volkswirtschaftliches Referat
Steuerpolitische Trendwende
                wird fortgesetzt
                                                           Bankenabgabe
                                                           Wertpapier-KESt
                                                           Immobilien-Spekulationssteuer
                                                           Stiftungsprivilegien reduziert
                                                           Solidarbeitrag für TOP-
                                                            Verdiener
                                                            NEU:
                                                           Höhere KESt auf Dividenden
                                                           Grunderwerbsteuerreform

                                                               Neue vermögensbezogene Steuern
30/31.03.2015

                               Volkswirtschaftliches Referat
HÄUFIG GESTELLTE
                    FRAGEN
31/31.03.2015

                     Volkswirtschaftliches Referat
„Wer profitiert von der Negativsteuer?“

                Keine Lohnsteuer zahlten

                29,6 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen, da sie mit ihren
                Einkommen unter der Besteuerungsgrenze blieben.

                 Bei Männern lag die Quote bei 19 Prozent
                 Bei den Frauen lag sie bei 40,2 Prozent

                 Von den Pensionisten zahlten lediglich 54,8 Prozent Lohnsteuer
32/31.03.2015

                                           Volkswirtschaftliches Referat
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 2012 nach
                Beschäftigungsausmaß, Geschlecht und Bundesländern

                                         Zahl der        Vollzeitbeschäftigung      Teilzeitbeschäftigung
                                    Arbeitnehmer und      Männer        Frauen      Männer         Frauen
                 Bundesländer       Arbeitnehmerinnen              in %                       in %
                 Burgenland                    134.117         47,6          24,6         4,6        20,9
                 Kärnten                       260.201         46,2          24,7         5,1        21,8
                 Niederösterreich              771.229         46,4          24,3         5,7        21,6
                 Oberösterreich                704.945         47,6          21,8         5,3        23,7
                 Salzburg                      275.697         44,5          24,6         6,2        22,9
                 Steiermark                    584.966         46,1          22,6         6,3        23,1
                 Tirol                         371.570         45,0          23,7         6,2        23,1
                 Vorarlberg                    175.873         46,1          24,4         5,1        22,8
                 Wien                          815.550         39,7          27,5        10,2        19,9
                 Österreich                  4,094.148         45,0          24,3         6,6        22,1
33/31.03.2015

                  Differenz auf 100 – Beschäftigungsausmaß unbekannt

                                                    Volkswirtschaftliches Referat
Fahrzeuge unter 120g C02-Emmissionen

1. Skoda Octavia      99g
2. Opel Astra         99g
3. Volvo V40         101g
4. Citroen C1        106g
5. Audi A3           106g
6. Volkswagen Golf   109g
7. Mazda 2           112g
8. Ford Mondeo       114 g
9. Volkswagen Polo   119g
10. Skoda Rapid      119g

                     Volkswirtschaftliches Referat
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 auf
                13 Prozent
                •   Einer Angestellten, die im Monat 1.900 brutto verdient, bleibt durch die
                    Lohnsteuerreform eine jährliche Ersparnis von 867 Euro.

                •   Beim Futter für einen Hund wird es pro Jahr und Hund zu Mehrkosten
                    von 12,27 € kommen. (Quelle: Fressnapf)

                •   Das bedeutet: Das Argument, dass man die 876 Euro Gewinn durch
                    die Verteuerung des Hundefutters wieder verliert, ist dann richtig, wenn
                    man 71 Hunde besitzt.

                •   Oder wenn man 2.652 Wellensittiche besitzt.
35/31.03.2015

                                             Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Was ist das Bankgeheimnis?
                Das Bankgeheimnis in Österreich verbietet es Banken,
                Informationen über seine KundInnen weiterzugeben.
                Auch an die Finanzbehörden dürfen keine
                Informationen weitergegeben werden, selbst wenn
                diese beispielsweise Steuererklärungen überprüfen
                wollen. Österreichische Bankkoten können aufgrund
                dieses Schutzes zur Steuerhinterziehung
                beziehungsweise für illegale Geldflüsse wie zum
                Beispiel zum Verschieben von Erlösen aus dem
                Drogen- oder Menschenhandel verwendet werden.
36/31.03.2015

                                    Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Warum soll das Bankgeheimnis gegenüber der Finanz in Österreich
                abgeschafft werden?
                Die Teilnahme Österreichs an der europäischen Zinsrichtlinie kommt einer
                Abschaffung des Bankgeheimnisses für AusländerInnen gleich. Das
                bedeutet jedoch nicht, dass die heimischen Finanzbehörden über eine
                Möglichkeit verfügen, um Steuerhinterziehung in Österreich selbst effektiv
                zu bekämpfen. Gleichzeitig erschwert das Bankgeheimnis das Aufdecken
                und Trockenlegen der Finanzierungskanäle der organisierten Kriminalität.
                Der Grund ist, dass im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie nur Informationen über
                ausländische BürgerInnen gesammelt werden. Um jedoch
                Steuerhinterziehung bei Kapital- und Unternehmenseinkommen auch im
                Inland effektiv bekämpfen zu können, benötigen die Finanzbehörden einen
                geregelten Zugang zu Kontoinformationen, freilich unter Einhaltung des
                persönlichen Datenschutzes.
37/31.03.2015

                                             Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Wie kann das Bankgeheimnis abgeschafft werden?
                Die Probleme, die mit dem Bankgeheimnis einhergehen, lassen
                sich mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters großteils lösen. Ein
                Kontenregister ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer
                österreichischen Bank oder Versicherung Name, Anschrift und
                Geburts- oder Gründungsdatum (bei FirmenkundInnen) des
                Inhabers/der Inhaberin, das Datum der Kontoerstellung bzw.
                Auflösung, Zinszahlungen über 10 Euro, der Kontostand zu
                Jahresbeginn und Ende sowie der durchschnittliche und maximale
                Kontostand erfasst sind. Daten zu einzelnen Kontobewegungen
                werden nicht erhoben. Das österreichische Finanzamt hat im Zuge
                von Steuerprüfungen Zugriff auf dieses Kontenregister, auch ohne
                spezielle Verdachtsmomente. Jeder Zugriff wird dokumentiert und
                erfolgt unter einer Vier-Augen-Regelung von Seiten der Behörde,
38/31.03.2015

                um eine missbräuchliche Verwendung der Daten zu verhindern.

                                          Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Ein zentrales Kontenregister stellt sicher, dass das
                Finanzamt zwar nicht automatisch mein Konto einsehen
                kann, es verfügt jedoch über die Information, welche
                Konten ich besitze und einen groben Überblick über das
                Transaktionsvolumen. Im Zuge einer Steuerprüfung, sei
                es bei der Überprüfung einer Einkommenssteuer-
                erklärung oder einer etwaigen Vermögenssteuer-
                erklärung kann das Finanzamt gezielt Kontoauszüge für
                alle jene Konten fordern und überprüfen, ob die
                gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen.
39/31.03.2015

                                    Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Kennt meine Nachbarin meinen Kontostand, wenn das
                Bankgeheimnis abgeschafft ist?
                Die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch die Einführung eines
                zentralen Kontenregisters ermöglicht es nur den Finanzbehörden, unter
                streng geregelten Auflagen (Vier-Augen-Prinzip), Dokumentation jedes
                Zugriffs etc.) zu erfahren, bei welcher Bank welche/r Bürger/In ein Konto
                unterhält sowie grundlegende Kontoinformationen zu erhalten. Einzelne
                Kontobewegungen sind dadurch auch dem Finanzministerium nicht
                bekannt. In keinem Fall führt ein zentrales Kontenregister dazu, dass
                Privatpersonen Bankinformationen über andere Privatpersonen erlangen
                können!
40/31.03.2015

                                            Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis
                Kennt das Finanzamt meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis
                abgeschafft wird?
                Privatsphäre ist ein Grundrecht. Der Staat soll auch in Zukunft nicht alles
                über private Bankdaten erfahren. Was wer wo kauft, ob jemand Mitglied in
                einem bestimmten Verein oder Partei ist und andere private Informationen
                gehen zunächst einmal niemanden etwas an. Die Abschaffung des
                Bankgeheimnisses durch die Einführung eines zentralen Kontenregisters
                stellt sicher, dass die Finanzbehörden diese Informationen auch in Zukunft
                nicht ohne richterlichen Beschluss einsehen können. Damit das Finanzamt
                in der Lage ist, eine Einkommens- oder Vermögenssteuererklärung zu
                prüfen, ist die Information über welche Konten der/die Steuerpflichtige
                verfügt sowie allgemeine Kontokennzahlen, wie der durchschnittliche
                Kontostand, bereits enorm hilfreich. Die Abschaffung des Bankgeheim-
                nisses führt demnach nicht dazu, dass das Finanzamt einzelne
                Kontobewegungen erfährt und somit beispielsweise mein Konsumverhalten
41/31.03.2015

                kennen würde.

                                             Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis

                Was ist geplant – alle Behörden sollen Einsicht bekommen?

                Nein, die Lockerung des Bankgeheimnisses ist nur im Zusammenhang mit
                Steuerprüfungen vorgesehen.

                Im Gegensatz zu Deutschland sollen nicht sämtliche Behörden in das
                Register Einsicht nehmen können.
                In Deutschland sind unter anderem auch Sozialämter, Arbeitsämter und
                Gerichtsvollzieher dazu befugt.
42/31.03.2015

                                            Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis

                Ist ein begründeter Verdacht für die Konteneinsicht notwendig?

                Nein, nach bisherigen Plänen soll es genügen, dass ein vager Verdacht
                vorliegt.
                Etwa, wenn allgemeine Erfahrungswerte ein Fehlverhalten nahelegen.
                Diese Erfahrungswerte werden z.B. zum Tragen kommen, wenn jemand
                Schwarzarbeit vorgeworfen wird.
43/31.03.2015

                                            Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis derzeit
                   Bankgeheimnis gilt nicht bei einem bereits eingeleiteten Strafverfahren
                   dazu muss die Behörde ein Gericht davon überzeugen, dass es gegen
                    einen inländischen Kontoinhaber einen konkreten Verdacht auf
                    Steuerhinterziehung,- betrug, Geldwäsche etc. gibt
                   bei Verdacht auf Geldwäsche muss die Bank von sich aus Meldung an
                    die Finanzbehörde machen
                   ein Staatsanwalt ordnet dann bei allen heimischen Banken an,
                    innerhalb von 5 Tagen die Konten der verdächtigen Personen bekannt
                    zu geben. Die Konten werden per Gerichtsbeschluss geöffnet
                   der Staatsanwalt schickt die Anfrage an die 5 Bankverbände
                    (Raiffeisen, Volksbank, Aktienbanken, Sparkassen, Hypo´s). Diese
                    leiten die Anfrage an ihre Mitgliedsinstitute weiter.

                    => ein Kontoregister wie in Deutschland existiert derzeit in Österreich
44/31.03.2015

                    nicht

                                             Volkswirtschaftliches Referat
Was sagen internationale Experten ?

Deutscher Ökonom Peter Bofinger:
Der österreichische Ansatz niedrige und mittlere Einkommen zu
entlasten ist volkwirtschaftliche sinnvoll. Besonders positiv ist die
Negativsteuer. Auch die Weitergabe von Grund und Immobilien höher
zu besteuern ebenso wie Spitzeneinkommen ist angemessen.

Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie
Professor an der Humboldt-Universität Berlin Marcel Fratzscher:
große Reform, die vor allem die Arbeitnehmer mit geringen
Einkommen und Pensionisten entlastet – dies steigert den Konsum
und hilft der Wirtschaft

                          Volkswirtschaftliches Referat
Unzumutbar hohe Einkommen

                                                  Hans-Peter Haselsteiner, früher Strabag-Chef, jetzt
                                                  Westbahn-Betreiber.

                                                  Der prononcierte Verfechter einer Millionärsabgabe hält
                                                  die neuen Belastungen für die Betuchten für „zumutbar,
                                                  weil sicher keiner arg darunter leidet“ – und ihm geht
                                                  die Steuerreform daher sogar zu wenig weit.

                                                  Weil: „Unvernünftig hohe Einkommen rechtfertigen auch
                                                  unvernünftig hohe Einschnitte“ – nicht zuletzt, um „in
                                                  wirtschaftlich schweren Zeiten“ den sozialen
                                                  Zusammenhalt zu gewährleisten.

                                                  Dass Rot-Schwarz endlich eine Registrierkassenpflicht
                                                  gegen Steuerbetrug einführt, die nahezu alle Betriebe
                                                  trifft, findet Haselsteiner nur recht und billig.
46/31.03.2015

                Quelle: Der Standard, März 2015

                                                       Volkswirtschaftliches Referat
Bereit Haare zu lassen

                                           Bauunternehmer Richard Lugner bekennt freimütig:
                                           „Die neue KESt tut sicher weh“.

                                           In seiner Lugner-City gebe es bereits „etliche Firmen“, die ihren Sitz
                                           in Bratislava hätten, erzählt er.
                                           „Ich bin Österreicher und wenn´s dem Land schlecht geht, auch
                                           bereit Haare zu lassen. Aber wenn man nur mehr abgezockt wird,
                                           überlegt man schon, woanders hinzugehen“.

                                           Damit wäre freilich nicht nur der Standort Österreich, sondern
                                           auch der Opernball arg gefährdet.
47/31.03.2015

                Quelle: Der Standard, März 2015

                                                     Volkswirtschaftliches Referat
Gibt es wirklich Menschen, die über 1 Mio. € im Jahr
verdienen ?
Gerhard Roiss            OMV                               3,369.044 €
David C.Davies           OMV                               2,834.408 €
Wolfgang Eder            Voestalpine                       2,600.000 €
Andreas Treichl          Erste Group Bank                  2,417.800 €
Herbert Stepic           Raiffeisen Bank Internat.         2,367.000 €
Jacobus Huijskes         OMV                               2,248.091 €
Eduard Zehetner          Immofinanz                        2,170.000 €
Thomas Winkler           Lenzing                           2,094.000 €
Wilhelm Hörmanseder      Mayr-Melnhof                      2,073.000 €

Fast die Hälfte (47,5%) der ATX-Manager verdienen jeweils mehr als eine
Million Euro.

Quelle: Vorstandsvergütung in den ATX Unternehmen 2013/2014
AK-Wien

                           Volkswirtschaftliches Referat
Sind die Zahlen des Steuerbetrugs realistisch ?
Die verpflichtende Registrierkassenverwendung nach dem INSIKA-
System (Digitale Signatur der Rechnungen)
Wird bereits derzeit in Belgien verwendet.

Jede Schätzung basiert auf der Annahme, dass in bestimmten
Branchen mit hohem Anteil von Bargeschäften in nennenswertem
Umfang Steuern (Umsatzsteuer und Ertragsteuer) sowie
Sozialabgaben (durch Schwarzarbeit) hinterzogen werden.

OECD schätzt den Umsatzsteuer-Ausfall für Österreich auf 3 Mrd. €

Prof. Schneider (Uni-Linz) schätzt ihn auf 2 Mrd. €

Beamte des BMFinanzen schätzen den USt-Ausfall auf 1 Mrd. €

                           Volkswirtschaftliches Referat
Vollstreckbare Rückstände bei Steuern
  (Umsatzsteuer/USt, Einkommensteuer/ESt,
  Körperschaftsteuer/KöSt) in Unternehmen

              fällig und festgesetzt

                                1,822 Mrd. Euro
von den vollstreckbaren 1,8 Mrd. €
      davon         USt          46 %
                    LSt          29 %
                    KöSt/ESt     25 %

                      Volkswirtschaftliches Referat
Ausbau der Großbetriebsprüfung
                • Steuerbetrug und Steuerhinterziehung müssen konsequenter bekämpft
                  werden. Dazu ist unbedingt auch die Aufstockung der Zahl der
                  FahnderInnen und PrüferInnen in der Finanzverwaltung notwendig.
                  Zwischen 1990 und 2010 ist der Personalstand um fast ein Viertel
                  gesunken.
                  Nur 150 MitarbeiterInnen mehr bringen ein Mehraufkommen von 300
                  Mio. Euro.
                                                                         Vergleich der Personal-Ist-Stände
                                                                         1990 und 2010
51/31.03.2015

                                         Volkswirtschaftliches Referat
Was ist der Einheitswert?

Für bestimmte wirtschaftliche Einheiten (Betriebe, Grundstücke) vom
Finanzamt als einheitliche Bestimmungsgrundlage verschiedener
Steuern (Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschaftssteuer,
Schenkungssteuer, bis 1993 insbesondere Vermögensteuer)
festgelegter Wert.
Die Einheitswerte, nach denen das Finanzamt diese Steuer bemisst,
wurden seit über dreißig Jahren nicht mehr neu festgelegt.

Die letzte Einheitswertfeststellung erfolgte in Österreich 1973. 1977,
80 und 83 behalf man sich mit Einheitswerterhöhungen um 10, 20
und 35 %; somit wurden die Werterhöhungen der letzten 30 Jahre
bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage ignoriert.

                          Volkswirtschaftliches Referat
Registrierkassenpflicht - Ausnahmen
                •   Nettoumsatz/Jahr liegt unter 15.000 €
                •   Kalte-Hände-Regelung bleibt – aber mit 30.000 € Nettoumsatz begrenzt
                    "Prinzip der kalten Hände“:
                    Vereinfachte Losungsermittlung bei Umsätzen von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen,
                    Straßen, Plätzen etc. nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten (z.B.
                    Verkaufstische im Freien, Maronibrater, Schneebar).
                    Vereinfachte Losungsermittlung: End- und Anfangsbestand der Kassa werden ermittelt.

                •   Mobile Gruppen (Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte) können
                    Umsätze händisch aufzeichnen und im Nachhinein in der Registrierkasse
                    erfassen.
                •   Entbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen, mildtätigen und
                    kirchlichen Vereinigungen können weiterhin mit Kassasturz aufzeichnen.
                •   Prämie für die Anschaffung der Registrierkasse (bis zu 200 €).
                    Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden.
53/31.03.2015

                                                   Volkswirtschaftliches Referat
Was sind Topf-Sonderausgaben ?
                •   Versicherungsprämien (außer freiwillige Weiterversicherung und
                    Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge,
                    Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als TOPF-
                    Sonderausgaben bezeichnet und sind insgesamt bis zu einem
                    persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig.

                •   Er erhöht sich für AlleinerzieherInnen auf 5.840 €.
                •   Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im
                    Ausmaß eines Viertels steuerwirksam.
                •   Beispiel: Sonderausgaben 2.036 €
                     – Ein Viertel davon         509 €
                     – Minus Sondergabenpauschale -60 €

                     = steuerwirksame Sonderausgaben 449 € (bis 36.400 € Jahreseinkünfte)
54/31.03.2015

                     – Zwischen 36.400 € und 60.000 € reduziert sich der abzugsfähige Betrag
                       gleichmäßig.

                                              Volkswirtschaftliches Referat
Kinderfreibetrag wird von 220 € auf 440 € erhöht

Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Jahr ein
Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht,
besteht ab 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag.

Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und
wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus.

Der Kinderfreibetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung mit dem
Formular L1k berücksichtigt. Dafür müssen Sie bei der
Steuererklärung die Versicherungsnummer jedes Kindes anführen,
für das Sie einen Kinderfreibetrag geltend machen wollen.

                        Volkswirtschaftliches Referat
Lohnsteuerreformen seit 1973
                in % des BIP
                                            5 Mrd. € Steuersenkung ist die
                                            größte Senkung seit 40 Jahren
                1,80%
                                1,60%
                                                                                                    5 Mrd. €
                1,60%                                                                                      1,51%
                1,40%
                1,20%                                            1,14%

                1,00%   0,90%
                                                                          0,83%                    0,85%
                0,80%                           0,70% 0,75%                        0,70%
                0,60%
                                        0,36%                                              0,40%
                0,40%
                0,20%
                0,00%
56/31.03.2015

                                                   Volkswirtschaftliches Referat
Sie können auch lesen