SPÖ-ÖVP Steuerentlastung - Einschätzung 24. März 2015
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Am Weg zum Lohnsteuerstaat? 35 000 30 000 25 000 Umsatzsteuer Lohnsteuer 20 000 Veranlagte Einkommensteuer 2014 historisch schlechtes Jahr: Körperschaftsteuer Kapitalertragsteuer 15 000 zum 1. Mal bringen die Lohn- Stabilitätsabgabe Kapitalverkehrssteuer (inkl. FTT) steuereinnahmen dem Staat mehr Grunderwerbsteuer 10 000 Geld ein, als die Mehrwertsteuer! 5 000 2/31.03.2015 0 2010 2011 2012 2013* 2014* 2015* 2016* 2017* 2018* Volkswirtschaftliches Referat
Wer zahlt Steuern? Steuereinnahmen 2014 In Mrd. € Lohnsteuer 25,9 - Arbeitnehmer, Pensionisten Einkommensteuer 3,5 - Selbstständige (Gewerbetr.) Körperschaftsteuer 6,1 - Aktiengesellschaften, GesmbH Kapitalertragsteuer 2,8 - Sparer, Dividenden aus Aktien Umsatzsteuer 25,5 - Konsumenten Verbrauchsteuern 6,2 -Tabak, Alkohol, Mineralöl Verkehrssteuern 6,2 - z. B. Maut, Vignette Sonstige 2,9 79,1 3/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Mehr Netto vom Brutto Von den guten Lohn- und Gehaltserhöhungen, die die Gewerkschaften Jahr für Jahr erkämpfen, bleibt den ANInnen durch die Kalte Progression netto zu wenig übrig. Daher kämpfen ÖGB/AK für eine Lohnsteuersenkung – für mehr Netto vom Brutto. Dass eine kräftige Steuerentlastung dringend umgesetzt werden muss, zeigen auch über 882.000 Unterschriften. ÖGB und AK legten der Bundesregierung daher ein Entlastungsmodell vor. Viele dieser Forderungen werden von der Bundesregierung nun umgesetzt. 4/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Grenzbelastung reduzieren Ein großes Problem ist die sehr hohe Grenzbelastung bei einer Einkommenserhöhung ab Erreichen der Lohnsteuerpflicht bei Einkommen ab ca. 1.200 Euro brutto. Beispiel: für Teilzeitbeschäftigte zahlt es sich kaum aus ihre Arbeitszeit zu erhöhen: Vom höheren Bruttolohn bleibt netto nur wenig über, denn von jedem zusätzlich verdienten Euro werden neben den Sozialversicherungsbeiträgen zusätzlich 36 Cent Lohnsteuer abgezogen. Die Grenzbelastung ist daher zu reduzieren, der Tarif muss Erwerbsanreize bzw. Anreize für Teilzeitbeschäftigte beinhalten, ihr Stundenausmaß zu erhöhen. Der Eingangs- 5/31.03.2015 steuersatz soll daher auf 25 Prozent gesenkt werden. Volkswirtschaftliches Referat
Spürbar und nachhaltig – Entlastung um sechs Mrd. € Konkret forderten ÖGB und AK folgende Entlastungsmaßnahmen: • Eingangssteuersatz von 36,5 auf 25 Prozent absenken • Negativsteuer, damit auch Menschen mit sehr niedrigen Einkommen profitieren • auch PensionistInnen sollten Negativsteuer erhalten 6/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Sozialabbau verhindern, Budgetziele erreichen Der Schwerpunkt des ÖGB/AK-Modells lag auf: • Entlastung der ArbeitnehmerInnen & PensionistInnen. • Keine Anstrebung einer Senkung der gesamten Steuerquote sonst drohen Einsparungen und Sozialabbau. • Möglichkeit zum Ausbau von Sozialleistungen muss bestehen bleiben, z.B. in den Bereichen Pflege, Gesundheit und Bildung. • Österreich hat sich zur Einhaltung der EU-Budgetziele verpflichtet. Sollen diese erreicht werden, dann ist seriös betrachtet klar, dass die notwendige Entlastung der arbeitenden Menschen ohne Gegenfinanzierung nicht zu stemmen sein wird. 7/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB/AK-Position zur Gegenfinanzierung Den ArbeitnehmerInnen darf die Lohnsteuerentlastung nicht im Wege der Gegenfinanzierung wieder weggenommen werden! Deshalb sind Vorschläge wie die Höherbesteuerung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld ebenso wie die Streichung der steuerbegünstigten Schmutz-, Erschwernis- und Gefahrenzulagen und der sonstigen steuerbegünstigten Arbeitsentgelte (Abfertigung, Sozialpläne etc.) klar abzulehnen. Auch eine generelle Anhebung der Mehrwertsteuer kommt nicht in Frage, denn dadurch würden Menschen mit niedrigen Einkommen überdurchschnittlich belastet. Denn ein Ziel muss aufrecht bleiben: Die Reform des Steuersystems muss insgesamt mehr Gerechtigkeit bringen – und das bedeutet, dass die LohnsteuerzahlerInnen entlastet 8/31.03.2015 werden. Volkswirtschaftliches Referat
Vorschläge der ÖVP - Reformagenda 2 Mrd. € zusätzliche Entlastung für Arbeitnehmer, Pensionisten, Familien und Unternehmer ab 2020 Voraussetzung: zusätzliche Reformen in den Bereichen • Pensionen: Generationengerecht gestalten • Arbeitsmarkt: Beschäftigungsanreize setzen • Verwaltung: effizient und bürgernah 9/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
ÖGB & AK schlagen zur Finanzierung der Lohnsteuerentlastung vor Zusätzlich zu 1 Milliarde aus der Eigenfinanzierung durch Konsum- und Konjunkturbelebung • 1 Milliarde Euro mit wirksamen Maßnahmen gegen Steuerbetrug • 2 Milliarden Euro mit mehr Verteilungsgerechtigkeit: Große Vermögen, Erbschaften, Schenkungen und Stiftungen besteuern • 2 Milliarden Euro durch Reformen: Ausnahmen im Steuersystem beseitigen, Effizienzsteigerungen, Kompetenzbereinigungen, Beteiligung der Länder, Doppelförderungen vermeiden 10/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
SPÖ-ÖVP-Steuerreform 2016 Spürbare Entlastung für Arbeitnehmer und Pensionisten: Senkung der Lohnsteuer um rund 5 Mrd. Euro Wichtige Bedingung erfüllt: Die Arbeitnehmer zahlen sich ihre Lohnsteuersenkung nicht über die Gegenfinanzierung selbst. 11/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Eckpunkte der SPÖ-ÖVP-Einigung • Senkung des Eingangssteuersatzes von 36 auf 25 Prozent • Negativsteuer für Arbeitnehmer • Erstmals auch Negativsteuer für Pensionisten Tarif: 0 bis 11.000 € 0% 11.000 bis 18.000 € 25 % 18.000 bis 31.000 € 35 % 31.000 bis 60.000 € 42 % 60.000 bis 90.000 € 48 % 90.000 bis 1 Mio. € 50 % 12/31.03.2015 Darüber 55 % Volkswirtschaftliches Referat
Die Pläne zur Steuerreform - SPÖ / ÖVP Gesamtvolumen 5,1 Mrd. € ab 1 Mio. Lohnsteuertarife 55 % * nach steuerpfl. Jahreseinkommen in € 90.000 bis 1 Mio. Neu Bisher 50 % 50,0 % 43,2 % 48 % 36,5 % 42 % 35 % 25 % * auf 5 Jahre begrenzt 13/31.03.2015 Negativsteuer (Gutschrift) für Geringverdiener und Pensionisten Volkswirtschaftliches Referat
Spitzensteuersätze im EU-Vergleich in % Schweden 56,9 Portugal 56,5 Dänemark 55,6 Österreich bisher 50,0 Österreich künftig 55,0 Spanien 52,0 Frankreich 50,3 Slowenien 50,0 Italien 47,9 Deutschland 47,5 Großbritannien 45,0 EU-Schnitt 39,5 Slowakei 25,0 Tschechien 22,0 Ungarn 16,0 14/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Entlastung durch den neuen Tarif - ArbeitnehmerInnen In % In % Brutto bisherige Brutto bisherige monatlich absolut LSt monatlich absolut LSt 1.000 290,00 5.000 1.527,37 9,6 1.500 484,57 42,8 6.000 1.699,65 8,0 1.800 803,06 37,0 7.000 1.939,65 7,1 2.000 882,07 30,3 8.000 2.179,65 6,5 2.200 911,56 25,0 9.000 2.269,49 5,7 2.400 941,06 21,5 10.000 2,269,49 5,0 2.600 995,41 19,3 12.000 2.269,49 3,9 2.800 1.156,93 19,2 3.000 1.318,44 19,1 3.400 1.485,00 17,2 15/31.03.2015 3.800 1.532,76 14,8 4.000 1.556,63 13,9 Volkswirtschaftliches Referat
Entlastung für Pensionisten Brutto absolut in % der Brutto absolut in % der monatlich Lohnsteuer monatlich Lohnsteuer 500 110 2.200 909 17,1 % 700 110 2.400 1.096 17,3 % 900 110 2.600 1.283 17,5 % 1.100 135 83,7 % 2.800 1.412 16,9 % 1.150 234 58,8 % 3.000 1.440 15,4 % 1.200 299 47,2 % 3.200 1.468 14,2 % 1.300 430 40 % 3.400 1.495 13,2 % 1.400 561 37.3 % 4.000 1.587 11 % 1.500 692 35,8 % 5.000 1.674 8,6 % 1.600 807 33,4 % 1.800 841 24,8 % 2.000 875 20,1 % 16/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung im Überblick 0,8 Mrd. € Selbstfinanzierung 1,8 Mrd. € Betrugsbekämpfung 1 Mrd. € Förderungskürzungen 1 Mrd. € Ausnahmen 0,5 Mrd. € vermögensbezogene Steuern 5,1 Mrd. € 17/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung 1,8 Mrd. durch Betrugsbekämpfung: • 0,9 Mrd. durch Registrierkassenpflicht • 0,7 Mrd. Finanzamt darf Bankkonten prüfen • 0,1 Mrd. Bekämpfung von Umsatzsteuer- und Mineralölsteuerbetrug • 0,1 Mrd. Bekämpfung von Schwarzunternehmertum 18/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung • Keine generelle Erhöhung der Mehrwertsteuer Statt dessen aber: ermäßigte Steuersätze in der Umsatzsteuer sollen von 10 % auf 13 % erhöht werden: lebende Tiere, Saatgut, Pflanzen, Futtermittel, kulturelle Dienstleistungen, Bäder, Kino, Theater, Museen, Tiergärten, Holz, Jugendbetreuung, Luftverkehr, Beherbergung • Topf – Sonderausgaben Absetzmöglichkeit für Personenversicherung, Wohnraumschaffung laufen aus – für bestehende Verträge bestehen sie noch fünf Jahre lang weiter • Privat genutzte Firmenautos, die gewisse ökologische Kriterien nicht erfüllen, hier wird der Sachbezugswert von 1,5 % auf 2 % des Neupreises des Autos erhöht. Das gilt für Autos mit einem Co2-Ausstoß, der größer als 19/31.03.2015 120 Gramm pro Kilometer ist. Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung • Grunderwerbsteuer 2 Prozent vom dreifachen Einheitswert müssen Familienangehörige derzeit bezahlen, wenn sie Immobilien erhalten. Unabhängig davon, ob sie die Immobilie gekauft, geerbt oder geschenkt bekommen. Außerhalb der Familie müssen hingegen 3,5 Prozent vom Verkehrswert bezahlt werden. Neu: Familienmitglieder zahlen zukünftig vom Verkehrswert statt vom Einheitswert: 0,5 % bis 250.000 Euro 2 % bis 400.000 Euro 3,5 % darüber 20/31.03.2015 Im Durchschnitt liegt der Verkehrswert um das Dreifache über der derzeitigen Bemessungsgrundlage (dreifacher Einheitswert). Volkswirtschaftliches Referat
Gablitz im „Speckgürtel“ Wiens Eigentumswohnung, errichtet 1988 Anlage mit Grünfläche, Waldrand Mit Terrasse: 40 m² Mit Garten: 140 m² Reine Wohnnutzfläche: 93 m² Einheitswert (EHW): 18.713 € 3-facher EHW: 56.139,96 € = = Grunderwerbsteuer alt = 1.122,80 € Verkehrswert: 220.000 € Grunderwerbsteuer 2016 1.100 € 21/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Höbersbach (Wien – Umgebung) - Speckgürtel Grundstück mit kleinerem alten (50 Jahre) Einfamilienhaus 1.432 m² (davon 89 m² Gebäude) Einheitswert: 9.883,52 € Grunderwerbsteuer alt: 593,01 € Verkehrswert: 200.000 € Grunderwerbsteuer neu: 1.000 € 22/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Beispiel Einfamilienhaus - Burgenland Für ein durchschnittliches Einfamilienhaus im Burgenland (142 m²) wird im neuen System um 298,90 € weniger Grunderwerbsteuer zu bezahlen sein als bisher. Der durchschnittliche Verkehrswert dieser Immobilie liegt bei 185.000 €. Gezahlt wurde für diese Immobilie bisher an Grunderwerbsteuer 1.214,90 € Zukünftig: 925 € Bei der Grunderwerbsteuer für kleine Immobilien gibt es beim Erben und Schenken eine Entlastung! Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus – Kitzbühel – 280 m² Wert: 830.000 € Steuer alt: 3.893 € Steuer neu: 19.300 € Verteuerung: 15.407 € Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus - Oberösterreich Linz/Land: 150 m2 Wert: 245.000 € Steuer alt: 1.822 € Steuer neu: 1.225 € Ersparnis: 597 € Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus: Steiermark Haus in Hartberg 140 m² Wert: 105.000 € Steuer alt: 1.348 € Steuer neu: 525 € Ersparnis: 823 € Volkswirtschaftliches Referat
Einfamilienhaus Völkermarkt - Kärnten 100 m² Wohngebäude (NEU) 1.100 m² Grund Einheitswert: 12.600 € Grunderwerbsteuer alt: 756 € Verkehrswert: 255.000 € Grunderwerbsteuer neu: 1.350 € 27/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung • Sozialversicherung. Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 100 Euro (2015: ab 4.650 Euro Monatseinkommen) • 1 Milliarde durch Reduktion bei Förderungen: ein Drittel des Volumens betrifft Förderung durch die Bundesländer 28/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gegenfinanzierung • Kapitalertragsteuer – NICHT AUF SPARBÜCHER! auf Dividenden wird von 25 % auf 27,5 % angehoben • Immobiliengewinnsteuer Der Steuersatz wird von 25 % auf 30 % angehoben • Einschränkungen bei der Abschreibung auf gewerblichen Gebäuden Einheitlich soll der AfA-Satz nur noch 2,5 % betragen – statt 3 % 29/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Steuerpolitische Trendwende wird fortgesetzt Bankenabgabe Wertpapier-KESt Immobilien-Spekulationssteuer Stiftungsprivilegien reduziert Solidarbeitrag für TOP- Verdiener NEU: Höhere KESt auf Dividenden Grunderwerbsteuerreform Neue vermögensbezogene Steuern 30/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN 31/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
„Wer profitiert von der Negativsteuer?“ Keine Lohnsteuer zahlten 29,6 Prozent aller Lohnsteuerpflichtigen, da sie mit ihren Einkommen unter der Besteuerungsgrenze blieben. Bei Männern lag die Quote bei 19 Prozent Bei den Frauen lag sie bei 40,2 Prozent Von den Pensionisten zahlten lediglich 54,8 Prozent Lohnsteuer 32/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen 2012 nach Beschäftigungsausmaß, Geschlecht und Bundesländern Zahl der Vollzeitbeschäftigung Teilzeitbeschäftigung Arbeitnehmer und Männer Frauen Männer Frauen Bundesländer Arbeitnehmerinnen in % in % Burgenland 134.117 47,6 24,6 4,6 20,9 Kärnten 260.201 46,2 24,7 5,1 21,8 Niederösterreich 771.229 46,4 24,3 5,7 21,6 Oberösterreich 704.945 47,6 21,8 5,3 23,7 Salzburg 275.697 44,5 24,6 6,2 22,9 Steiermark 584.966 46,1 22,6 6,3 23,1 Tirol 371.570 45,0 23,7 6,2 23,1 Vorarlberg 175.873 46,1 24,4 5,1 22,8 Wien 815.550 39,7 27,5 10,2 19,9 Österreich 4,094.148 45,0 24,3 6,6 22,1 33/31.03.2015 Differenz auf 100 – Beschäftigungsausmaß unbekannt Volkswirtschaftliches Referat
Fahrzeuge unter 120g C02-Emmissionen 1. Skoda Octavia 99g 2. Opel Astra 99g 3. Volvo V40 101g 4. Citroen C1 106g 5. Audi A3 106g 6. Volkswagen Golf 109g 7. Mazda 2 112g 8. Ford Mondeo 114 g 9. Volkswagen Polo 119g 10. Skoda Rapid 119g Volkswirtschaftliches Referat
Erhöhung der Mehrwertsteuer von 10 auf 13 Prozent • Einer Angestellten, die im Monat 1.900 brutto verdient, bleibt durch die Lohnsteuerreform eine jährliche Ersparnis von 867 Euro. • Beim Futter für einen Hund wird es pro Jahr und Hund zu Mehrkosten von 12,27 € kommen. (Quelle: Fressnapf) • Das bedeutet: Das Argument, dass man die 876 Euro Gewinn durch die Verteuerung des Hundefutters wieder verliert, ist dann richtig, wenn man 71 Hunde besitzt. • Oder wenn man 2.652 Wellensittiche besitzt. 35/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Was ist das Bankgeheimnis? Das Bankgeheimnis in Österreich verbietet es Banken, Informationen über seine KundInnen weiterzugeben. Auch an die Finanzbehörden dürfen keine Informationen weitergegeben werden, selbst wenn diese beispielsweise Steuererklärungen überprüfen wollen. Österreichische Bankkoten können aufgrund dieses Schutzes zur Steuerhinterziehung beziehungsweise für illegale Geldflüsse wie zum Beispiel zum Verschieben von Erlösen aus dem Drogen- oder Menschenhandel verwendet werden. 36/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Warum soll das Bankgeheimnis gegenüber der Finanz in Österreich abgeschafft werden? Die Teilnahme Österreichs an der europäischen Zinsrichtlinie kommt einer Abschaffung des Bankgeheimnisses für AusländerInnen gleich. Das bedeutet jedoch nicht, dass die heimischen Finanzbehörden über eine Möglichkeit verfügen, um Steuerhinterziehung in Österreich selbst effektiv zu bekämpfen. Gleichzeitig erschwert das Bankgeheimnis das Aufdecken und Trockenlegen der Finanzierungskanäle der organisierten Kriminalität. Der Grund ist, dass im Rahmen der EU-Zinsrichtlinie nur Informationen über ausländische BürgerInnen gesammelt werden. Um jedoch Steuerhinterziehung bei Kapital- und Unternehmenseinkommen auch im Inland effektiv bekämpfen zu können, benötigen die Finanzbehörden einen geregelten Zugang zu Kontoinformationen, freilich unter Einhaltung des persönlichen Datenschutzes. 37/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Wie kann das Bankgeheimnis abgeschafft werden? Die Probleme, die mit dem Bankgeheimnis einhergehen, lassen sich mit Hilfe eines zentralen Kontoregisters großteils lösen. Ein Kontenregister ist eine Datenbank, in der zu jedem Konto bei einer österreichischen Bank oder Versicherung Name, Anschrift und Geburts- oder Gründungsdatum (bei FirmenkundInnen) des Inhabers/der Inhaberin, das Datum der Kontoerstellung bzw. Auflösung, Zinszahlungen über 10 Euro, der Kontostand zu Jahresbeginn und Ende sowie der durchschnittliche und maximale Kontostand erfasst sind. Daten zu einzelnen Kontobewegungen werden nicht erhoben. Das österreichische Finanzamt hat im Zuge von Steuerprüfungen Zugriff auf dieses Kontenregister, auch ohne spezielle Verdachtsmomente. Jeder Zugriff wird dokumentiert und erfolgt unter einer Vier-Augen-Regelung von Seiten der Behörde, 38/31.03.2015 um eine missbräuchliche Verwendung der Daten zu verhindern. Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Ein zentrales Kontenregister stellt sicher, dass das Finanzamt zwar nicht automatisch mein Konto einsehen kann, es verfügt jedoch über die Information, welche Konten ich besitze und einen groben Überblick über das Transaktionsvolumen. Im Zuge einer Steuerprüfung, sei es bei der Überprüfung einer Einkommenssteuer- erklärung oder einer etwaigen Vermögenssteuer- erklärung kann das Finanzamt gezielt Kontoauszüge für alle jene Konten fordern und überprüfen, ob die gemachten Angaben der Wahrheit entsprechen. 39/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Kennt meine Nachbarin meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft ist? Die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch die Einführung eines zentralen Kontenregisters ermöglicht es nur den Finanzbehörden, unter streng geregelten Auflagen (Vier-Augen-Prinzip), Dokumentation jedes Zugriffs etc.) zu erfahren, bei welcher Bank welche/r Bürger/In ein Konto unterhält sowie grundlegende Kontoinformationen zu erhalten. Einzelne Kontobewegungen sind dadurch auch dem Finanzministerium nicht bekannt. In keinem Fall führt ein zentrales Kontenregister dazu, dass Privatpersonen Bankinformationen über andere Privatpersonen erlangen können! 40/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Kennt das Finanzamt meinen Kontostand, wenn das Bankgeheimnis abgeschafft wird? Privatsphäre ist ein Grundrecht. Der Staat soll auch in Zukunft nicht alles über private Bankdaten erfahren. Was wer wo kauft, ob jemand Mitglied in einem bestimmten Verein oder Partei ist und andere private Informationen gehen zunächst einmal niemanden etwas an. Die Abschaffung des Bankgeheimnisses durch die Einführung eines zentralen Kontenregisters stellt sicher, dass die Finanzbehörden diese Informationen auch in Zukunft nicht ohne richterlichen Beschluss einsehen können. Damit das Finanzamt in der Lage ist, eine Einkommens- oder Vermögenssteuererklärung zu prüfen, ist die Information über welche Konten der/die Steuerpflichtige verfügt sowie allgemeine Kontokennzahlen, wie der durchschnittliche Kontostand, bereits enorm hilfreich. Die Abschaffung des Bankgeheim- nisses führt demnach nicht dazu, dass das Finanzamt einzelne Kontobewegungen erfährt und somit beispielsweise mein Konsumverhalten 41/31.03.2015 kennen würde. Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Was ist geplant – alle Behörden sollen Einsicht bekommen? Nein, die Lockerung des Bankgeheimnisses ist nur im Zusammenhang mit Steuerprüfungen vorgesehen. Im Gegensatz zu Deutschland sollen nicht sämtliche Behörden in das Register Einsicht nehmen können. In Deutschland sind unter anderem auch Sozialämter, Arbeitsämter und Gerichtsvollzieher dazu befugt. 42/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis Ist ein begründeter Verdacht für die Konteneinsicht notwendig? Nein, nach bisherigen Plänen soll es genügen, dass ein vager Verdacht vorliegt. Etwa, wenn allgemeine Erfahrungswerte ein Fehlverhalten nahelegen. Diese Erfahrungswerte werden z.B. zum Tragen kommen, wenn jemand Schwarzarbeit vorgeworfen wird. 43/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bankgeheimnis derzeit Bankgeheimnis gilt nicht bei einem bereits eingeleiteten Strafverfahren dazu muss die Behörde ein Gericht davon überzeugen, dass es gegen einen inländischen Kontoinhaber einen konkreten Verdacht auf Steuerhinterziehung,- betrug, Geldwäsche etc. gibt bei Verdacht auf Geldwäsche muss die Bank von sich aus Meldung an die Finanzbehörde machen ein Staatsanwalt ordnet dann bei allen heimischen Banken an, innerhalb von 5 Tagen die Konten der verdächtigen Personen bekannt zu geben. Die Konten werden per Gerichtsbeschluss geöffnet der Staatsanwalt schickt die Anfrage an die 5 Bankverbände (Raiffeisen, Volksbank, Aktienbanken, Sparkassen, Hypo´s). Diese leiten die Anfrage an ihre Mitgliedsinstitute weiter. => ein Kontoregister wie in Deutschland existiert derzeit in Österreich 44/31.03.2015 nicht Volkswirtschaftliches Referat
Was sagen internationale Experten ? Deutscher Ökonom Peter Bofinger: Der österreichische Ansatz niedrige und mittlere Einkommen zu entlasten ist volkwirtschaftliche sinnvoll. Besonders positiv ist die Negativsteuer. Auch die Weitergabe von Grund und Immobilien höher zu besteuern ebenso wie Spitzeneinkommen ist angemessen. Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) sowie Professor an der Humboldt-Universität Berlin Marcel Fratzscher: große Reform, die vor allem die Arbeitnehmer mit geringen Einkommen und Pensionisten entlastet – dies steigert den Konsum und hilft der Wirtschaft Volkswirtschaftliches Referat
Unzumutbar hohe Einkommen Hans-Peter Haselsteiner, früher Strabag-Chef, jetzt Westbahn-Betreiber. Der prononcierte Verfechter einer Millionärsabgabe hält die neuen Belastungen für die Betuchten für „zumutbar, weil sicher keiner arg darunter leidet“ – und ihm geht die Steuerreform daher sogar zu wenig weit. Weil: „Unvernünftig hohe Einkommen rechtfertigen auch unvernünftig hohe Einschnitte“ – nicht zuletzt, um „in wirtschaftlich schweren Zeiten“ den sozialen Zusammenhalt zu gewährleisten. Dass Rot-Schwarz endlich eine Registrierkassenpflicht gegen Steuerbetrug einführt, die nahezu alle Betriebe trifft, findet Haselsteiner nur recht und billig. 46/31.03.2015 Quelle: Der Standard, März 2015 Volkswirtschaftliches Referat
Bereit Haare zu lassen Bauunternehmer Richard Lugner bekennt freimütig: „Die neue KESt tut sicher weh“. In seiner Lugner-City gebe es bereits „etliche Firmen“, die ihren Sitz in Bratislava hätten, erzählt er. „Ich bin Österreicher und wenn´s dem Land schlecht geht, auch bereit Haare zu lassen. Aber wenn man nur mehr abgezockt wird, überlegt man schon, woanders hinzugehen“. Damit wäre freilich nicht nur der Standort Österreich, sondern auch der Opernball arg gefährdet. 47/31.03.2015 Quelle: Der Standard, März 2015 Volkswirtschaftliches Referat
Gibt es wirklich Menschen, die über 1 Mio. € im Jahr verdienen ? Gerhard Roiss OMV 3,369.044 € David C.Davies OMV 2,834.408 € Wolfgang Eder Voestalpine 2,600.000 € Andreas Treichl Erste Group Bank 2,417.800 € Herbert Stepic Raiffeisen Bank Internat. 2,367.000 € Jacobus Huijskes OMV 2,248.091 € Eduard Zehetner Immofinanz 2,170.000 € Thomas Winkler Lenzing 2,094.000 € Wilhelm Hörmanseder Mayr-Melnhof 2,073.000 € Fast die Hälfte (47,5%) der ATX-Manager verdienen jeweils mehr als eine Million Euro. Quelle: Vorstandsvergütung in den ATX Unternehmen 2013/2014 AK-Wien Volkswirtschaftliches Referat
Sind die Zahlen des Steuerbetrugs realistisch ? Die verpflichtende Registrierkassenverwendung nach dem INSIKA- System (Digitale Signatur der Rechnungen) Wird bereits derzeit in Belgien verwendet. Jede Schätzung basiert auf der Annahme, dass in bestimmten Branchen mit hohem Anteil von Bargeschäften in nennenswertem Umfang Steuern (Umsatzsteuer und Ertragsteuer) sowie Sozialabgaben (durch Schwarzarbeit) hinterzogen werden. OECD schätzt den Umsatzsteuer-Ausfall für Österreich auf 3 Mrd. € Prof. Schneider (Uni-Linz) schätzt ihn auf 2 Mrd. € Beamte des BMFinanzen schätzen den USt-Ausfall auf 1 Mrd. € Volkswirtschaftliches Referat
Vollstreckbare Rückstände bei Steuern (Umsatzsteuer/USt, Einkommensteuer/ESt, Körperschaftsteuer/KöSt) in Unternehmen fällig und festgesetzt 1,822 Mrd. Euro von den vollstreckbaren 1,8 Mrd. € davon USt 46 % LSt 29 % KöSt/ESt 25 % Volkswirtschaftliches Referat
Ausbau der Großbetriebsprüfung • Steuerbetrug und Steuerhinterziehung müssen konsequenter bekämpft werden. Dazu ist unbedingt auch die Aufstockung der Zahl der FahnderInnen und PrüferInnen in der Finanzverwaltung notwendig. Zwischen 1990 und 2010 ist der Personalstand um fast ein Viertel gesunken. Nur 150 MitarbeiterInnen mehr bringen ein Mehraufkommen von 300 Mio. Euro. Vergleich der Personal-Ist-Stände 1990 und 2010 51/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Was ist der Einheitswert? Für bestimmte wirtschaftliche Einheiten (Betriebe, Grundstücke) vom Finanzamt als einheitliche Bestimmungsgrundlage verschiedener Steuern (Bodenwertabgabe, Grundsteuer, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer, bis 1993 insbesondere Vermögensteuer) festgelegter Wert. Die Einheitswerte, nach denen das Finanzamt diese Steuer bemisst, wurden seit über dreißig Jahren nicht mehr neu festgelegt. Die letzte Einheitswertfeststellung erfolgte in Österreich 1973. 1977, 80 und 83 behalf man sich mit Einheitswerterhöhungen um 10, 20 und 35 %; somit wurden die Werterhöhungen der letzten 30 Jahre bei der Festlegung der Bemessungsgrundlage ignoriert. Volkswirtschaftliches Referat
Registrierkassenpflicht - Ausnahmen • Nettoumsatz/Jahr liegt unter 15.000 € • Kalte-Hände-Regelung bleibt – aber mit 30.000 € Nettoumsatz begrenzt "Prinzip der kalten Hände“: Vereinfachte Losungsermittlung bei Umsätzen von Haus zu Haus, auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen etc. nicht in Verbindung mit fest umschlossenen Räumlichkeiten (z.B. Verkaufstische im Freien, Maronibrater, Schneebar). Vereinfachte Losungsermittlung: End- und Anfangsbestand der Kassa werden ermittelt. • Mobile Gruppen (Masseure, Hebammen, Schneider, Tierärzte) können Umsätze händisch aufzeichnen und im Nachhinein in der Registrierkasse erfassen. • Entbehrliche Hilfsbetriebe von gemeinnützigen, mildtätigen und kirchlichen Vereinigungen können weiterhin mit Kassasturz aufzeichnen. • Prämie für die Anschaffung der Registrierkasse (bis zu 200 €). Die Aufwendungen können im Jahr der Anschaffung abgesetzt werden. 53/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
Was sind Topf-Sonderausgaben ? • Versicherungsprämien (außer freiwillige Weiterversicherung und Nachkauf von Versicherungszeiten), Pensionskassenbeiträge, Wohnraumschaffung und Wohnraumsanierung werden auch als TOPF- Sonderausgaben bezeichnet und sind insgesamt bis zu einem persönlichen Höchstbetrag von 2.920 € jährlich abzugsfähig. • Er erhöht sich für AlleinerzieherInnen auf 5.840 €. • Sonderausgaben innerhalb des Höchstbetrages werden nur im Ausmaß eines Viertels steuerwirksam. • Beispiel: Sonderausgaben 2.036 € – Ein Viertel davon 509 € – Minus Sondergabenpauschale -60 € = steuerwirksame Sonderausgaben 449 € (bis 36.400 € Jahreseinkünfte) 54/31.03.2015 – Zwischen 36.400 € und 60.000 € reduziert sich der abzugsfähige Betrag gleichmäßig. Volkswirtschaftliches Referat
Kinderfreibetrag wird von 220 € auf 440 € erhöht Für Kinder, für die mehr als sechs Monate im Jahr ein Kinderabsetzbetrag oder ein Unterhaltsabsetzbetrag zusteht, besteht ab 2009 ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag. Der Kinderfreibetrag vermindert das steuerpflichtige Einkommen und wirkt sich daher nur in Höhe des jeweiligen Steuersatzes aus. Der Kinderfreibetrag wird bei der Arbeitnehmerveranlagung mit dem Formular L1k berücksichtigt. Dafür müssen Sie bei der Steuererklärung die Versicherungsnummer jedes Kindes anführen, für das Sie einen Kinderfreibetrag geltend machen wollen. Volkswirtschaftliches Referat
Lohnsteuerreformen seit 1973 in % des BIP 5 Mrd. € Steuersenkung ist die größte Senkung seit 40 Jahren 1,80% 1,60% 5 Mrd. € 1,60% 1,51% 1,40% 1,20% 1,14% 1,00% 0,90% 0,83% 0,85% 0,80% 0,70% 0,75% 0,70% 0,60% 0,36% 0,40% 0,40% 0,20% 0,00% 56/31.03.2015 Volkswirtschaftliches Referat
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