Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen
Beauftragt durch:
                                                  Gemeinde Keltern
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung
     im Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern,
                                OT Dietlingen

                                                 Stand: 25.03.2021
                                                       Aktualisiert am 03.05.2021

                     Bearbeitung:               M. Sc. Bernadette Gross
                                                 Dr. Peter Stahlschmidt

     Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR
     Bärbel Schlosser und Corinna Graus . St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg .
     t 0 6221 4160730 . info@bioplan-landschaft.de . www.bioplan-landschaft.de
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen
Inhaltsverzeichnis

1.0      Vorbemerkungen ................................................................................................................. 1

2.0      Bestandsbeschreibung der Biotoptypen ............................................................................. 2

3.0      Artenschutzrechtliche Grundlage ..................................................................................... 13
         3.1     Gesetzliche Vorschriften ................................................................................................... 13
         3.2     Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................... 13
         3.3     Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände und zur Kompensation
                 des Eingriffs ....................................................................................................................... 16
         3.4     Schutzgebiete .................................................................................................................... 17
         3.5     Geschützte Arten ............................................................................................................... 18
         3.5.1 Fachgutachterliche Einschätzung .................................................................................... 18
         3.5.1.1 FFH-Arten                                                                                                                             19
         3.5.1.2 Europäische Vogelarten                                                                                                                23

4.0      Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen .............................. 25
         4.1     Herpetofauna (Amphibien und Reptilien) ....................................................................... 25
         4.1.1 Reptilien ............................................................................................................................. 25
         4.1.1.1 Erforderliche Maßnahmen für Zauneidechsen                                                                                             27
         4.1.2 Amphibien ......................................................................................................................... 28
         4.2     Avifauna (Vögel) ................................................................................................................ 30
         4.2.1 Maßnahmen für Brutvögel ............................................................................................... 35
         4.3     Fledermäuse (Dr. Peter Stahlschmidt) ............................................................................ 36
         4.3.1 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse ............................................ 38

5.0      Tabellarische Maßnahmenübersicht ................................................................................ 41

6.0      Gesamtfazit ........................................................................................................................ 41

7.0      Verwendete Literatur ........................................................................................................ 42

8.0      Aktivitäts-, Eingriffs- und Maßnahmenzeiträume ........................................................... 44

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Tabellenverzeichnis

Tabelle 1:        Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-
                  Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in
                  Baden-Württemberg) ........................................................................................................ 19

Tabelle 2:        Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutzrichtlinie durch
                  Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet) ............................................ 23

Tabelle 3:        Wetterdaten der Begehungen.......................................................................................... 25

Tabelle 4:        Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren
                  Umgebung ......................................................................................................................... 25

Tabelle 5:        Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet mit Umgebung nachgewiesenen
                  Reptilien inklusive Geschlecht, Alter (sofern bestimmbar) und
                  Beobachtungsdatum als Erläuterung zu Abbildung 5.................................................... 26

Tabelle 6:        Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren
                  Umgebung ......................................................................................................................... 29

Tabelle 7:        Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes mit Umgebung ................... 30

Tabelle 8:        Liste der im Plangebiet nachgewiesenen Fledermausarten und deren Schutz-
                  sowie Gefährdungsstatus ................................................................................................. 37

Tabelle 9:        Zusammenfassung der Bedeutung des Planungsgebietes für die
                  nachgewiesenen Fledermäuse ......................................................................................... 37

Tabelle 10:       Übersicht über die erforderlichen CEF-, Vermeidungs- und
                  Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................................... 41

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Abbildungsverzeichnis

Abbildung 1:       Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hofäcker 17/1 ...................................................... 1

Abbildung 2:       Untersuchungsgebiet Brutvögel, Fledermäuse in Keltern-Dietlingen ........................... 1

Abbildung 3:       Untersuchungsgebiet Amphibien, Reptilien in Keltern-Dietlingen ................................ 2

Abbildung 3:      Ablaufschema zur artenschutzrechtlichen Prüfung bei Vorhaben nach § 44
                  Abs. 1 und 5 BNatSchG ..................................................................................................... 14

Abbildung 4:       Ablaufschema zur Ausnahmeprüfung nach §45 Abs. 7 BNatSchG .............................. 15

Abbildung 5:       Schutzgebiete ................................................................................................................... 17

Abbildung 6:      Fundpunkte der im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung
                  nachgewiesenen Reptilien................................................................................................ 26

Abbildung 7:       Luftbild mit Eingriffsbereich und ungefährer Lage des Eidechsenzauns .................... 28

Abbildung 8:      Fundpunkte der im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung
                  nachgewiesenen Amphibien. ........................................................................................... 30

Abbildung 9:       Nachweise aller Vögel im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. ................... 33

Abbildung 10:     Nachweise von Arten der Roten Liste bzw. streng geschützter Arten im
                  Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. ................................................................ 34

Abbildung 11:      Revierzentren aller Vögel im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. .............. 34

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                        1

                              1.0       Vorbemerkungen
Anlass und Ziel               Die Gemeinde Keltern plant einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für
                              ein Bauvorhaben im Wohngebiet „Hofäcker“ aufzustellen. Eine Änderung in
                              der Bebauung ist nur auf dem Flurstück 17497 geplant. Hier soll ein Anbau
                              an das bestehende Wohnhaus 17/1 entstehen.

Abbildung 1:
Vorhabenbezogener Be-
bauungsplan Hofäcker
17/1 (Quelle: Büro
Schöffler, Stand:
12.02.2020).

Abbildung 2:
Untersuchungsgebiet
Brutvögel, Fledermäuse
in Keltern-Dietlingen
(Luftbild: LUBW).

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                        2

Abbildung 3:
Untersuchungsgebiet
Amphibien, Reptilien in
Keltern-Dietlingen (Luft-
bild: LUBW).

Artenschutzrechtliche         Am 21.04. und 15.05.2020 wurden ökologische Übersichtsbegehungen
Voruntersuchung               durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war es festzustellen, ob von der
                              Planung arten- oder naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten
                              betroffen sein könnten. Es konnten nicht alle Grundstücke aufgrund fehlen-
                              der Zustimmung der Anwohner begangen werden. Es handelt sich um die
                              Flurstücke 17496 und 17481. Eine Habitateinschätzung war von außen je-
                              doch möglich.

Spezielle artenschutz-  Es wurden spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den
rechtliche Untersuchun- Artengruppen Reptilien und Amphibien wurden innerhalb der
gen                     Bebauungsplangrenze und Brutvögel und Fledermäuse wie in Abbildung 2
                        zu sehen im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Ergebnisse
                        finden sich in den Abschnitten 4.1.1, 4.1.2, 4.2 und 4.3.

                              2.0       Bestandsbeschreibung der Biotoptypen
Untersuchungsgebiet           Das Untersuchungsgebiet umfasst eine etwa 0,9 ha große Fläche im Norden
                              von Keltern-Dietlingen (Abbildung 2). Die Größe des Planungsgebiets be-
                              trägt hiervon ca. 2.000 m² (Abbildung 1).
                              Das Wohngebiet liegt an Straße „Hofäcker“ und beinhaltet neben den Wohn-
                              häusern u.a. Gärten mit Streuobst, Wiesen oder Rasen und gepflegten Vor-
                              gärten/Steingärten. Nördlich schließt ein Feld-/Grasweg an, welcher das
                              Wohngebiet von der offenen Landschaft trennt. Diese ist reich strukturiert
                              und bietet Gärten, Streuobstwiesen, Weinbauflächen, durchsetzt mit Tro-
                              ckenmauern.

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                        3

Foto 1:
Wohnhaus Nr. 35, Flur-
stück 17474.

Foto 2:
Garage von Wohnhaus
Nr. 35 auf den Flurstü-
cken 17474 und 17473.

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Foto 3:
Der Garten besteht aus
einem gut gepflegten
Rasen mit bepflanzten
Böschungssteinen.

Foto 4:
Garten des Wohnhauses
Nr. 31, Flurstück 17482
mit niederstämmigen
Streuobstbäumen ohne
Höhlen oder Spalten auf
Rasen und Blumenbee-
ten. Das Wohnhaus
selbst bietet kein Habi-
tatpotenzial für Gebäu-
debrüter und Fleder-
mäuse.

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Foto 5:
Wohnhaus Nr. 29 auf
dem Flurstück 17492
bietet kein Habitatpo-
tenzial für Gebäudebrü-
ter und Fledermäuse.

Foto 6:
Im nördlichen Abschnitt
des Flurstücks 17492
befindet sich ein Ge-
hölzstreifen mit südex-
poniertem ruderalisier-
tem Saumbereich. Die-
ser eignet sich als Le-
bensraum für Zau-
neidechsen.

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Foto 7:
Rasen hinter den Wohn-
häusern Nr. 29 und 27.

Foto 8:
Wohnhaus Nr. 27 mit
Holzverkleidung auf
dem Flurstück 17493
mit Blick nach Süden
und Sträuchern, Blu-
menbeeten.

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Foto 9:
Im Garten des Wohn-
hauses Nr. 27 stehen
vereinzelt junge Streu-
obstbäume und ein
Holzstapel.

Foto 10:
Der südliche Garten des
Wohnhauses Nr. 25 auf
dem Flurstück 17494
bietet mit den vielen
Sträuchern und Bäu-
men reichlich Potenzial
für Freibrüter.

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Foto 11:
Hier befindet sich auch
ein kleiner Teich.

Foto 12:
Auch im hinteren Gar-
ten sind Sträucher und
Bäume mit Habitatpo-
tenzial für Brutvögel
vorhanden. Eidechsen-
vorkommen an den
südexponierten Gehölz-
säumen ist nicht auszu-
schließen.

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Foto 13:
Im nördlichen Garten
des Wohnhauses Nr. 25
befindet sich ein zweiter
Teich in einer alten Ba-
dewanne.

Foto 14:
Der Garten hinter
Wohnhaus Nr. 19 be-
steht aus einem gut ge-
pflegten Rasen, einem
Geräteschuppen/Con-
tainer und bietet keine
geeigneten Saumstruk-
turen für Eidechsen.

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Foto 15:
Das Wohnhaus Nr. 17/1
auf dem Flurstück
13078 bietet kein Habi-
tatpotenzial für Gebäu-
debrüter wie Haussper-
linge oder den Hausrot-
schwanz oder Fleder-
mäuse.

Foto 16:
Auf dem Flurstück
17497 soll der Anbau
des Wohnhauses Nr.
17/1 entstehen. Dafür
muss die Gartenhütte
mit Holzstapel abgeris-
sen werden.

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Foto 17:
Diese bietet Habitatpo-
tenzial für Gebäudebrü-
ter und Fledermäuse.

Foto 18:
Gepflegter Rasen des
Flurstücks 17497.

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Foto 19:
Teich hinter Wohnhaus
Nr. 17/1.

Foto 20:
Der Garten ist gut ge-
pflegt und besteht aus
Rasen, niederstämmi-
gen Streuobstbäumen
und Sträuchern, sowie
einem Beet mit Tro-
ckenmauerabschnitten.

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                              3.0       Artenschutzrechtliche Grundlage
                              3.1       Gesetzliche Vorschriften
§ 44 BNatSchG                 (1) Es ist verboten,
(Fassung 01.03.2010)          1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie
Zugriffsverbote               zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der
                              Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot),

                              2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen
                              Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte-
                              rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung
                              liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen
                              Population einer Art verschlechtert (Störungsverbot während bestimm-
                              ter Zeiten),

                              3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders
                              geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu
                              zerstören (Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten),

                              4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent-
                              wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu
                              beschädigen oder zu zerstören (Schutz von Pflanzen gegen Zugriff).

relevante Arten               Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-
                              Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der
                              artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die
                              Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng
                              geschützten Arten vorschreiben.

                              3.2       Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung
                              Das folgende Schema stellt in aller Kürze den Ablauf einer artenschutzrecht-
                              lichen Prüfung und die möglicherweise daraus folgenden Aspekte dar:

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artenschutzrechtli-
Ablaufschema zur

chen Prüfung bei
Vorhaben nach §
44 Abs. 1 und 5
Abbildung 4:

BNatSchG

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Ausnahmeprüfung
Ablaufschema zur

nach § 45 Abs. 7
Abbildung 5:

BNatSchG

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                      16

                              3.3       Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände
                                        und zur Kompensation des Eingriffs
                              § 44 Abs.5 BNatSchG regelt für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe und
                              für Vorhaben nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB, dass durch diese Vorhaben
                              keine Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG erfolgen, soweit die
                              ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder
                              Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird - ggf. auch
                              durch die Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen.
                              Maßnahmen zur Vermeidung der o.g. Verbotstatbestände müssen lt. Leitfa-
                              den der EU-Kommission (EU-KOMMISSION 2007b) grundsätzlich den Cha-
                              rakter von schadensbegrenzenden Maßnahmen haben.
                              Grundsätzlich kann zwischen folgenden Maßnahmentypen unterschieden
                              werden:
A) Vermeidungsmaß-            Projektbezogene Vermeidungsmaßnahmen zielen auf die Schonung der
   nahmen                     Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder auf den Schutz vor Störungen ab. Pro-
                              jekt- oder bauwerksbezogene Vermeidungsmaßnahmen umfassen Vorkeh-
                              rungen, die dafür sorgen, dass sich bestimmte Wirkungen gar nicht erst ent-
                              falten können. Dazu zählen z.B. anlagenbezogene Maßnahmen wie Que-
                              rungshilfen, frühzeitige Baufeldräumung außerhalb der Aktivitätszeit be-
                              troffener Arten sowie Bauen außerhalb von Brutzeiten als baubezogene
                              Maßnahmen.
B) Vorgezogene Aus-           CEF-Maßnahmen („Measures to ensure the „continued ecological functio-
   gleichs- bzw. CEF-         nality of breeding sites or resting places“ zielen auf eine aktive Verbesserung
   Maßnahmen                  oder Erweiterung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ab. Dies bedeutet,
                              dass durch Planungsvorhaben die ökologische Funktion von Brutplätzen
                              und Ruhestätten relevanter Arten (FFH-Anhang IV und europäische Vogelar-
                              ten) gesichert sein muss (Guidance document der NATURA-2000-Richtlinie,
                              2007). Dabei ist zu beachten, dass die ökologische Funktion von Fortpflan-
                              zungs- oder Ruhestätten dauerhaft und bruchlos gewährleistet sein muss,
                              d.h., der Eintritt des Verbotstatbestandes kann nur vermieden werden,
                              wenn die CEF-Maßnahmen zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits vollumfäng-
                              lich funktionstüchtig sind!

                              Diese Maßnahmen können z.B. die Erweiterung der Stätte oder die Schaf-
                              fung neuer Habitate innerhalb oder in direkter funktioneller Verbindung zu
                              einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte umfassen. Sie ergänzen das Habi-
                              tatangebot der lokal betroffenen Teilpopulation um die eingriffsbedingt ver-
                              loren gehenden Flächen bzw. Funktionen. Hinsichtlich der Wirksamkeit
                              möglicher Maßnahmen und ihrer Eignung als CEF-Maßnahmen geben
                              Runge et al. 2010 wertvolle Hinweise, bei denen gerade die erforderlichen
                              Entwicklungszeiten von Habitaten bzw. Biotoptypen untersucht werden.

C) Eingriffs-Ausgleich        § 15 des BNatSchG fordert, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur
                              und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Allerdings
                              sind natürlich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen zu vermeiden.
                              Diese nicht-vermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen sind daher
                              durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ausgleichs-
                              maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung umfassen z.B. die Kompensa-
                              tion einer von Brutvögeln genutzten Hecke, die im Zuge einer Planung ent-
                              fernt werden muss oder die Neuanlage eines Gewässers für Amphibien.

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                              3.4       Schutzgebiete
FFH-Gebiete                   Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge-
(Natura 2000)                 biet (Abbildung 6).
Vogelschutzgebiete            Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-
(Natura 2000)                 chungsgebiet (Abbildung 6).
Naturschutzgebiete            Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu-
(NSG)                         chungsgebiet (Abbildung 6).
Gesetzlich geschützte         Das gesetzlich geschützte Biotop Nr. 170172360077 „Hohlweg N Dietlingen“
Biotope                       liegt ca. 10 m nordwestlich des Untersuchungsgebiets (Abbildung 6).
Naturdenkmale                 Es befinden sich keine Naturdenkmale in unmittelbarer Nähe zum Untersu-
                              chungsgebiet (Abbildung 6).

Abbildung 6:
Schutzgebiete. Das ge-
setzlich geschützte Bio-
top Nr. 170172360077
„Hohlweg N Dietlingen“
liegt ca. 10 m nordwest-
lich des Untersuchungs-
gebiets

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                              3.5       Geschützte Arten
                              3.5.1     Fachgutachterliche Einschätzung
                              Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un-
                              tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen:
Vorkommen in Baden-           Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und
Württemberg                   Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge-
                              führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind.
Verbreitung in Baden-         Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent-
Württemberg                   sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs,
                              dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen.
Kenntnis der Lebens-          Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens-
raumansprüche                 raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der
                              Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 1 aufgeführten Arten wur-
                              den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft.
                              Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für
                              die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im
                              Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung am
                              21.04. und 15.05.2020 begutachtet. Dabei wurden Bäume, Sträucher und
                              Gebäude auf Niststandorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste
                              kontrolliert. Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als
                              Reptilienhabitate bewertet. Senken wurden auf ihre Eignung als Habitate für
                              Amphibien und streng geschützte Wirbellose kontrolliert und Bäume und
                              Gebäude wurden von außen auf mögliche Fledermausquartiere bzw. Spu-
                              ren und Hinweise auf Fledermäuse überprüft.

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                               3.5.1.1 FFH-Arten

          Tabelle 1:       Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-
         der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen
                                      in Baden-Württemberg)

Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

                                                                 FFH-
Wissenschaftlicher Name          Deutscher Name                           Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
                                                                 Anh.

Fauna

Mammalia pars                    Säugetiere (Teil)

Castor fiber                     Biber                           II, IV

Cricetus cricetus                Feldhamster                     IV       Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                                                          landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Felis silvestris                 Wildkatze                       IV
                                                                          topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
Lynx lynx                        Luchs                           II, IV   ßen.
Muscardinus avellanarius         Haselmaus                       IV

Chiroptera                       Fledermäuse

Barbastella barbastellus         Mopsfledermaus                  II; IV

Eptesicus nilssonii              Nordfledermaus                  IV

Eptesicus serotinus              Breitflügelfledermaus           IV

Myotis alcathoe                  Nymphenfledermaus               IV

Myotis bechsteinii               Bechsteinfledermaus             II, IV

Myotis brandtii                  Große Bartfledermaus            IV

Myotis daubentonii               Wasserfledermaus                IV

Myotis emarginatus               Wimperfledermaus                II, IV

Myotis myotis                    Großes Mausohr                  II, IV
                                                                          Ein Vorkommen von Fledermausarten ist auf-
Myotis mystacinus                Kleine Bartfledermaus           IV       grund der Habitatausstattung möglich. Spal-
                                                                          tenquartiere an den Gebäuden (Tagesquar-
Myotis nattereri                 Fransenfledermaus               IV
                                                                          tiere, Wochenstube) sind möglich. Es wurden
Nyctalus leisleri                Kleiner Abendsegler             IV       spezielle artenschutzrechtliche Untersuchun-
                                                                          gen durchgeführt (siehe Abschnitt 4.3).
Nyctalus noctula                 Abendsegler                     IV

Pipistrellus kuhlii              Weißrandfledermaus              IV

Pipistrellus nathusii            Rauhautfledermaus               IV

Pipistrellus pipistrellus        Zwergfledermaus                 IV

Pipistrellus pygmaeus            Mückenfledermaus                IV

Plecotus auritus                 Braunes Langohr                 IV

Plecotus austriacus              Graues Langohr                  IV

Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase                     II, IV

Vespertilio murinus              Zweifarbfledermaus              IV

Reptilia                         Kriechtiere

Coronella austriaca              Schlingnatter                   IV

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          Tabelle 1:       Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-
         der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen
                                      in Baden-Württemberg)

Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

                                                                 FFH-
Wissenschaftlicher Name          Deutscher Name                           Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
                                                                 Anh.

                                                                 II, IV   Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                 Europäische Sumpfschild-                 landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Emys orbicularis
                                 kröte                                    topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                                                          ßen.

                                                                 IV       Ein Vorkommen der Zauneidechse ist auf-
                                                                          grund der landesweiten Verbreitung und der
                                                                          Biotopausstattung des Plangebiets möglich.
Lacerta agilis                   Zauneidechse                             Es wurden spezielle artenschutzrechtliche
                                                                          Untersuchungen auf den Flurstücken 13078,
                                                                          13081 und 17497 durchgeführt (siehe Ab-
                                                                          schnitt 4.1.1).
Lacerta bilineata                Westliche Smaragdeidechse IV
                                                                          Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Podarcis muralis                 Mauereidechse                   IV       landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
                                                                          topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
Zamenis longissimus              Äskulapnatter                   IV       ßen.

Amphibia                         Lurche

Alytes obstetricans              Geburtshelferkröte              IV

Bombina variegata                Gelbbauchunke                   II, IV

Bufo calamita                    Kreuzkröte                      IV

Bufo viridis                     Wechselkröte                    IV
                                                                          Eine Fortpflanzung der Arten ist aufgrund der
Hyla arborea                     Laubfrosch                      IV       landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
                                                                          topausstattung (Gartenteich) des Plangebiets
Pelobates fuscus                 Knoblauchkröte                  IV
                                                                          möglich. Es wurden spezielle artenschutz-
Rana arvalis                     Moorfrosch                      IV       rechtliche Untersuchungen auf dem Flurstück
                                                                          13078 durchgeführt (siehe Abschnitt 4.1.2).
Rana dalmatina                   Springfrosch                    IV

Rana lessonae                    Kleiner Wasserfrosch            IV

Salamandra atra                  Alpensalamander                 IV

Titurus cristatus                Kammmolch                       II, IV

Pisces                           „Fische“

Alosa alosa                      Maifisch                        II

Alosa fallax                     Finte                           II

Aspius aspius                    Rapfen                          II
                                                                          Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Cobitis taenia                   Steinbeißer                     II       landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Cottus gobio                     Groppe, Mühlkoppe               II       topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                                                          ßen.
Hucheo hucho                     Huchen                          II

Leuciscus souffia agassizzii     Strömer                         II

Misgurnus fossilis               Schlammpeitzger                 II

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                       21

         Tabelle 1:       Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-
        der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen
                                     in Baden-Württemberg)

Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

                                                                 FFH-
Wissenschaftlicher Name          Deutscher Name                           Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
                                                                 Anh.

Rhodeus amarus                   Bitterling                      II

Salmo salar                      Atlantischer Lachs              II

Zingel streber                   Streber                         II

Petromyzontidae                  Rundmäuler

Lampetra fluviatilis             Flussneunauge                   II
                                                                          Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Lampetra planeri                 Bachneunauge                    II       landesweiten Verbreitung und der Biotopaus-
                                                                          stattung des Plangebiets auszuschließen.
Petromyzon marinus               Meerneunauge                    II

Decapoda                         Krebse

Austropotamobius pallipes        Dohlenkrebs                     II       Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                                                          landesweiten Verbreitung und der Biotopaus-
Austropotamobius torrentium Steinkrebs                           II*
                                                                          stattung des Plangebiets auszuschließen.

Coleoptera                       Käfer

Bolbelasmus unicornis            Vierzähniger Mistkäfer          IV

Buprestis splendens              Goldstreifiger Prachtkäfer      II, IV

Cerambyx cerdo                   Heldbock                        IV

Cucujus cinnaberinus             Scharlachkäfer                  IV
                                                                          Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Dytiscus latissimus              Breitrand                       IV       landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
                                                                          topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                 Schmalbindiger Breitflügel-     IV
Graphoderus bilineatus                                                    ßen.
                                 Tauchkäfer
Lucanus cervus                   Hirschkäfer                     II

Osmoderma eremita                Juchtenkäfer/Eremit             IV

Rosalia alpina                   Alpenbock                       II, IV

Lepidoptera                      Schmetterlinge
Callimorpha quadripunctaria Spanische Fahne                      II*

Coenonympha hero                 Wald-Wiesenvögelchen            IV

Eurodryas aurinia                Goldener Scheckenfalter         II

Euphydryas maturna               Eschen-Scheckenfalter           II, IV
                                                                          Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten
Gortyna borelii                  Haarstrangwurzeleule            II, IV
                                                                          ist aufgrund der landesweiten Verbreitung
Lopinga achine                   Gelbringfalter                  IV       und / oder der Biotopausstattung des Plange-
Lycaena dispar                   Großer Feuerfalter              II, IV   biets auszuschließen.

Lycaena helle                    Blauschillernder Feuerfalter II, IV

Parnassius apollo                Apollofalter                    IV

Parnassius mnemosyne             Schwarzer Apollofalter          IV

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                       22

         Tabelle 1:       Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-
        der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen
                                     in Baden-Württemberg)

Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

                                                                 FFH-
Wissenschaftlicher Name          Deutscher Name                            Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
                                                                 Anh.

                                 Schwarzfleckiger Ameisen-       IV
Phengaris arion
                                 Bläuling

                                 Dunkler Wiesenknopf-Amei- II, IV
Phengaris nausithous
                                 senbläuling

                                 Heller Wiesenknopf-Amei-        II, IV
Phengaris teleius
                                 senbläuling

Proserpinus proserpina           Nachtkerzenschwärmer            IV

Odonata                          Libellen

Coenagrion mercuriale            Helm-Azurjungfer                II
Coenagrion ornatum               Vogel-Azurjungfer               II

Gomphus flavipes                 Asiatische Keiljungfer          IV        Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                                                           landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Leucorrhinia caudalis            Zierliche Moosjungfer           IV
                                                                           topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
Leucorrhinia pectoralis          Große Moosjungfer               II, IV    ßen.

Ophiogomphus cecilia             Grüne Keiljungfer               II, IV

Sympecma paedisca                Sibirische Winterlibelle        IV

Arachnida                        Spinnentiere

                                                                 II        Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                                                           landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Anthrenochernes stellae          Stellas Pseudoskopion
                                                                           topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                                                           ßen.

Mollusca                         Weichtiere

Anisus vorticulus                Zierliche Tellerschnecke        II, IV

Unio crassus                     Gemeine Flussmuschel            II, IV    Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
                                                                           landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Vertigo angustior                Schmale Windelschnecke          II
                                                                           topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
Vertigo geyeri                   Vierzähnige Windelschnecke II             ßen.

Vertigo moulinsiana              Bauchige Windelschnecke         II

Flora

Pteridophyta et Spermato-
                                 Farn- und Blütenpflanzen
phyta

Apium repens                     Kriechender Scheiberich         II, IV

Bromus grossus                   Dicke Trespe                    II, IV
                                                                           Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Cypripedium calceolus            Frauenschuh                     II, IV    landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Gladiolus palustris              Sumpf-Gladiole                  II, IV    topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                                                           ßen.
Jurinea cyanoides                Sand-Silberscharte              II*, IV

Lindernia procumbens             Liegendes Büchsenkraut          IV

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                       23

         Tabelle 1:       Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV-
        der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen
                                     in Baden-Württemberg)

Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben.

                                                                 FFH-
Wissenschaftlicher Name          Deutscher Name                           Vorkommen im Untersuchungsgebiet?
                                                                 Anh.

Liparis loeselii                 Sumpf-Glanzkraut                II, IV

Marsilea quadrifolia             Kleefarn                        II, IV

Myosotis rehsteineri             Bodensee-Vergissmeinnicht II, IV

Najas flexilis                   Biegsames Nixenkraut            II, IV

Spiranthes aestivalis            Sommer-Schraubenstendel         IV

Trichomanes speciosum            Prächtiger Dünnfarn             II, IV

Bryophyta                        Moose

Buxbaumia viridis                Grünes Koboldmoos               II
                                                                          Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der
Dicranum viride                  Grünes Besenmoos                II       landesweiten Verbreitung und / oder der Bio-
Hamatocaulis vernicosus          Firnisglänzendes Sichelmoos II           topausstattung des Plangebiets auszuschlie-
                                                                          ßen.
rthotrichum rogeri               Rogers Goldhaarmoos             II

                               3.5.1.2 Europäische Vogelarten
Europäische Vogelarten         Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo-
                               gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge-
                               mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders
                               geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch
                               Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG
                               streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten
                               heimisch.
                               Nachfolgend werden die Ansprüche an die Habitate verschiedener Vogelar-
                               ten in Bezug auf die Strukturen im Untersuchungsgebiet näher betrachtet.

         Tabelle 2:       Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutz-
             richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet)

Artengruppen, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorge-
hoben.
Brutplatz                      Strukturbeispiele               Einschätzung

Gebäude                        Gebäude, Gartenhäuser           Die Gebäude im Untersuchungsgebiet bieten Ha-
                                                               bitatpotenzial für Gebäudebrüter. Öffnungen an
                                                               den Dächern bieten Einflugsmöglichkeiten bei-
                                                               spielsweise für Haussperlinge. Nester von Schwal-
                                                               ben konnten nicht festgestellt werden.
Höhlen                         Baumhöhlen, Nistkästen          Weitere Höhlenbrüter, die nicht an Gebäuden brü-
                                                               ten, sind aufgrund der Struktur der Gehölze bis

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                      24

       Tabelle 2:       Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutz-
           richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet)

Artengruppen, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorge-
hoben.
Brutplatz                     Strukturbeispiele               Einschätzung

                                                              auf ein Grundstück welches nicht begehbar war
                                                              (Flurstück 17496) auszuschließen. In der Umge-
                                                              bung (offene, halboffene Landschaft) ist ein Vor-
                                                              kommen von Höhlenbrütern wie z.B. dem Wende-
                                                              hals denkbar.
Nischen-/Halbhöhlen           Balkenkonstruktionen,           Das Untersuchungsgebiet bietet an Gartenhütten
                              Nistkästen, Baumhalb-           Potenzial für Nischen- und Halbhöhlenbrüter, wie
                              höhlen/Nischen                  z.B. Hausrotschwanz oder Grauschnäpper. Dass
                                                              die Bäume des nicht begehbaren Flurstücks 17496
                                                              Potenzial für Nischen- und Halbhöhlenbrüter bie-
                                                              tet, kann nicht ausgeschlossen werden.
Gehölze                       Bäume, Hecken, Sträu-           Die Gehölze im Untersuchungsgebiet bieten Habi-
                              cher                            tatpotenzial für Frei- und Heckenbrüter wie z.B.
                                                              die Amsel.
Boden (Feldvögel)             Äcker, Wiesen, Weiden           Das Untersuchungsgebiet ist für bodenbrütende
                                                              Feldvögel wie z.B. die Feldlerche aufgrund von
                                                              Struktur und Nutzung ungeeignet.
Boden (ohne Feldvögel         Feuchtgrünland, Wiesen,         Das Untersuchungsgebiet ist für andere boden-
und Heckenbrüter)             Krautige Vegetation             brütende Vogelarten wie z.B. die Schafstelze auf-
                                                              grund von Struktur und Nutzung ungeeignet.
Brutschmarotzer               Brutvorkommen der               Ein Brutvorkommen des Kuckucks im Untersu-
                              Wirtsvogelarten                 chungsgebiet ist aufgrund von Struktur und Lage
                                                              unwahrscheinlich.
Wasser                        Gewässer und Gewässer- Ein Vorkommen von gewässergebundenen Brut-
                              randstrukturen         vogelarten wie z.B. dem Eisvogel im Untersu-
                                                     chungsgebiet ist aufgrund unpassender Gewässer
                                                     (kleine Gartenteiche) auszuschließen.

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                                   4.0      Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen
                                            Untersuchungen
                                   4.1      Herpetofauna (Amphibien und Reptilien)
    Rote Liste Amphibien           Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH-
    und Reptilien Baden-           Richtlinie-Anhang-IV Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersu-
    Württembergs                   chung. Für das Untersuchungsgebiet liefert das Dokument „Die Roten Lis-
                                   ten der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ entsprechende
                                   artbezogene Informationen (Laufer 1999) 1.

                                   4.1.1    Reptilien
    Spezielle artenschutz-  Im Rahmen der Begehungen am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine
    rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Reptilien nicht ausgeschlossen werden.
    gen                     Daher wurde diese Artengruppe am 25.06., 07.07., 24.07. und 31.07.2020
                            auf den Flurstücken 13078, 13081 und 17497 untersucht.
    Reptilienkartierung            Die Reptilienbegehungen (Tabelle 3) erfolgten unter besonderer Berücksich-
                                   tigung typischer Kleinstrukturen wie Sonnenplätze (Holz, Steine, offener Bo-
                                   den, Altgras) insbesondere entlang von Grenzstrukturen. Auch auf ra-
                                   schelnde Geräusche flüchtender Tiere wurde geachtet.

                                  Tabelle 3:            Wetterdaten der Begehungen

    Datum                         Wetter                                Nachweis Reptilien
    25.06.2020                    21 °C, sonnig                         nein
    07.07.2020                    19 °C, Sonne mit Wolken               nein
    24.07.2020                    20 °C, bewölkt                        nein
    31.07. 2020                   26 °C, sonnig                         ja

    Ergebnisse                     Es konnte nur bei der letzten Begehung eine juvenile Zauneidechsen im Be-
                                   reich der Steinbeete auf dem Flurstück 13078 gesichtet werden (Tabelle 4,
                                   Abbildung 7).

                   Tabelle 4:            Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet
                                            und der näheren Umgebung

    Nr.     Art                    wiss. Name                           Anz.       N Beob Max          Schut RL BW
    1       Zauneidechse           Lacerta agilis                       1          1          1        s        V

1
    Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998).
     Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: 103-133. http://www.fachdokumente.lubw.baden-
     wuerttemberg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadContent&filename=pasw05.pdf

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Erläuterungen zur Tabelle     Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ
                              N Beob: Anzahl Beobachtungen
                              Max: Maximalzahl pro Beobachtung
                              Schutz: Schutzstatus BNatSchG
                              RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999)
                              Schutzstatus nach § 7 BNatSchG                        2         Bestand stark gefährdet
                              s        streng geschützt                             3         Bestand gefährdet
                              b        besonders geschützt
                                                                                    V         Arten der Vorwarnliste
                              RL        Rote Liste Deutschlands und der             D         Datenlage unbekannt
                                        Bundesländer                                N         Nicht gefährdet
                              0         Bestand erloschen bzw. verschollen
                              1         Bestand vom Erlöschen bedroht

Abbildung 7:
Fundpunkte der im Un-
tersuchungsgebiet
(gelb) und seiner Umge-
bung nachgewiesenen
Reptilien.

       Tabelle 5:     Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet mit Umgebung nach-
             gewiesenen Reptilien inklusive Geschlecht, Alter (sofern bestimmbar)
                   und Beobachtungsdatum als Erläuterung zu Abbildung 7

M: Männchen; F: Weibchen, ad: Adulttier; Ind.: Individuum (nicht näher bestimmbar); juv: Jungtier

Nr. Art                            Wiss. Name                      Datum            Anzahl         Alter/Geschlecht
1    Zauneidechse                  Lacerta agilis                  31.07.2020       1              juv

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Foto 21:
Junge Zauneidechse

Bewertung der Ergeb-          Die beiden Gärten auf den Flurstücken 13078, 13081 und 17497 sind sehr
nisse                         gepflegt. Der Rasen wird regelmäßig gemäht, es sind jedoch Steinmäuer-
                              chen (z.B. um Beete) auf den Flurstücken 13081, 13078 und in der nördli-
                              chen Umgebung als auch südexponierte, jedoch ebenfalls gepflegte, Ge-
                              hölzsäume vorhanden. Es war zu erwarten, dass Zauneidechsen nördlich
                              der Gärten oder in den umliegenden Gärten leben. Es konnte während der
                              Begehungen nur eine Sichtung eines wandernden Jungtieres erfolgen. Es ist
                              momentan nicht von einer Besiedlung des Baugrundstücks (Flurstück
                              17497) auszugehen. Auf dem Flurstück 13078 ist ein Vorkommen einer klei-
                              nen Population von Zauneidechsen nicht auszuschließen. Wahrscheinlicher
                              ist jedoch, dass die juvenile Zauneidechse auf der Suche nach einem eige-
                              nen Revier aus der Umgebung eingewandert ist. Es sind Vermeidungsmaß-
                              nahmen notwendig.

                              4.1.1.1 Erforderliche Maßnahmen für Zauneidechsen
Maßnahmen                     Aufgrund des Nachweises streng geschützter Zauneidechsen innerhalb des
                              Untersuchungsgebietes, jedoch außerhalb des Eingriffsbereiches, sind Maß-
                              nahmen erforderlich, um keine Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1 Satz 1
                              (Tötungsverbot) auszulösen. Da keine Lebensstätte der Zauneidechse durch
                              das Vorhaben beeinträchtigt wird, sind keine CEF-Maßnahmen notwendig.
                              Die im Baufeld stehenden und daher zu entfernenden Gehölze, bieten kein
                              Potenzial für Winterquartiere. Bei Wurzelrodungen müssen folglich keine
                              Vermeidungszeiträume beachtet werden.

Vermeidungsmaß-               Es ist ein ca. 80 m langer Eidechsenzaun zu stellen, um das Einwandern von
nahme Eidechsenzaun           Zauneidechsen während des Baus zu vermeiden. Da das Flurstück 17497
                              während des Baus von Seiten des nördlichen Feldweges zugänglich bleiben
                              muss, ist der Zaun alle 10 m mit Übersteigshilfen auszustatten. Somit kön-
                              nen durch die nördliche Öffnung potenziell in das Eingriffsgebiet einwan-
                              dernde Zauneidechsen den Zaun überklettern. Erst nach Fertigstellung des
                              Anbaus kann der Zaun wieder entfernt werden. Er ist durch eine ökologische

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                              Baubegleitung auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Schäden sind
                              unverzüglich zu beseitigen.

Abbildung 8:
Luftbild mit Eingriffsbe-
reich (rot) und ungefäh-
rer Lage des Eidechsen-
zauns (hellblau) (Quelle:
LUBW, bearbeitet).

Artenschutzrechtliche         Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 (Tötung, erhebliche Stö-
Beurteilung                   rung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population,
                              Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) i. V. m. Abs. 5 BNatSchG
                              werden unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst.

                              4.1.2     Amphibien
Spezielle artenschutz-  Im Rahmen der Begehungen am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine
rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Amphibien nicht ausgeschlossen werden.
gen                     Daher wurde diese Artengruppe am 22.06., und 07.07.2020 im Zuge des
                        Bauvorhabens auf dem Flurstück 13078 untersucht.
Amphibienkartierung           Während der Übersichtsbegehungen wurde auf Laich im Gartenteich auf
                              dem Flurstück 13078 geachtet. An den beiden Untersuchungsterminen im
                              Juni und Juli wurde zusätzlich nach Larven und Jungfröschen/Jungmolchen
                              gekeschert.
Ergebnisse                    Es konnten Bergmolche im Gartenteich festgestellt werden. Die besonders
                              geschützte Art ist im Zuge des Vorhabens nicht planungsrelevant. Das Stel-
                              len eines Eidechsenzauns als Vermeidungsmaßnahme für Zauneidechsen
                              kommt jedoch auch dieser Art zugute. Eine Einwanderung in den Eingriffs-
                              bereich wird somit vermieden. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwen-
                              dig.

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Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen                      29

Foto 22:
Junger Bergmolch

               Tabelle 6:           Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet
                                       und der näheren Umgebung

Nr.     Art                   wiss. Name                           Anz.       N Beob Max          Schut RL BW
1       Bergmolch             Triturus alpestris                   3          2          2        b        N

Erläuterungen zur Tabelle     Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ
                              N Beob: Anzahl Beobachtungen
                              Max: Maximalzahl pro Beobachtung
                              Schutz: Schutzstatus BNatSchG
                              RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999)
                              Schutzstatus nach § 7 BNatSchG                        2         Bestand stark gefährdet
                              s        streng geschützt                             3         Bestand gefährdet
                              b        besonders geschützt
                                                                                    V         Arten der Vorwarnliste
                              RL        Rote Liste Deutschlands und der             D         Datenlage unbekannt
                                        Bundesländer                                N         Nicht gefährdet
                              0         Bestand erloschen bzw. verschollen
                              1         Bestand vom Erlöschen bedroht

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    Abbildung 9:
    Fundpunkte der im Un-
    tersuchungsgebiet
    (gelb) und seiner Umge-
    bung nachgewiesenen
    Amphibien.

                                    4.2        Avifauna (Vögel)
    Spezielle artenschutz-  Im Rahmen der Begehung am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine
    rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Vogelarten nicht ausgeschlossen werden.
    gen                     Daher wurde diese Artengruppe am 22.05., 08.06., 15.06. und 22.6.2020
                            untersucht.

    Rote Liste Brutvögel Ba-        Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten Gegenstand
    den-Württembergs                der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Planungsrelevant sind insbeson-
                                    dere die gefährdeten Brutvogelarten der Bundesländer. Für das Untersu-
                                    chungsgebiet liefert das Dokument „Rote Liste und kommentiertes Ver-
                                    zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ entsprechende art-
                                    bezogene Informationen (Bauer et al. 2016) 2.

                                    Ergebnisse der Untersuchungen finden sich in Tabelle 7.

                  Tabelle 7:              Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes
                                                    mit Umgebung

    Besonders zu berücksichtigende Arten sind farbig hervorgehoben
    Nr   Art                   wiss. Name                Anz. N            Max       Status      Rote Liste            EU-      G
                                                                 Beob                            B-W     D     WVA VRL
    1    Amsel                 Turdus merula             20      18        2         BV                                         §
    2    Blaumeise             Parus caeruleus           6       6         1         BV (U)                                     §
    3    Buntspecht            Picoides major            4       4         1         NG                                         §
    4    Dorngrasmücke         Sylvia communis           5       5         1         BV (U)                                     §
    5    Elster                Picus picus               8       8         1         BV (U)                                     §
    6    Grünspecht            Picus viridis             2       2         1         BV (U)                                     §§

2
    Bauer, H.-G., M. Boschert, M. I. Förschler, J. Hölzinger, M. Kramer & U. Mahler (2016): Rote Liste und kommentiertes Ver-
     zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs.6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11.

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             Tabelle 7:            Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes
                                             mit Umgebung

Besonders zu berücksichtigende Arten sind farbig hervorgehoben
Nr   Art                 wiss. Name               Anz. N           Max       Status       Rote Liste         EU-    G
                                                          Beob                            B-W    D     WVA VRL
7    Hausrotschwanz      Phoenicurus              12      12       1         BV                                     §
                         ochruros
8    Haussperling        Passer domesticus        23      14       5         BV (U)       V      V                  §
9    Klappergrasmü-      Sylvia curruca           2       2        1         BV (U)       V                         §
     cke
10   Kohlmeise           Parus major              7       5        2         BV (U)                                 §
11   Mönchsgrasmü-       Sylvia atricapilla       17      16       2         BV                                     §
     cke
12   Rabenkrähe          Corvus corone            4       3        2         NG                                     §
13   Ringeltaube         Columba palumbus         2       2        1         NG (U)                                 §
14   Star                Sturnus vulgaris         5       1        5         NG (U)              3                  §
15   Türkentaube         Streptopelia             3       3        1         BV (U)                                 §
                         decaocto
16   Turmfalke           Falco tinnunculus        4       4        1         NG (U)       V                         §§

Erläuterungen zur Tabelle     Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ
                              N Beob: Anzahl Beobachtungen
                              Max: Maximalzahl pro Beobachtung
                              Status: BV – Brutvogel, NG – Nahrungsgast, DZ – Durchzügler, U - Umgebung
                              RL: Rote Liste
                              BW: Rote Liste Baden-Württemberg (Bauer et al. 2016)
                              D: Rote Liste Deutschland (Grüneberg et al. 2015)
                              WVA: Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (Hüppop et al. 2012)
                              EU-VRL: EU-Vogelschutzrichtlinie
                              G: Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG
                              Schutzstatus nach § 7 BNatSchG                          2         Bestand stark gefährdet
                              §§       streng geschützt                               3         Bestand gefährdet
                              §        besonders geschützt
                                                                                      V         Arten der Vorwarnliste
                              RL        Rote Liste Deutschlands und der               R         Arten mit geographi-
                                        Bundesländer                                            scher Restriktion
                              0         Bestand erloschen bzw. verschollen
                              1         Bestand vom Erlöschen bedroht
                              EU-VRL:
                              I: Vogelart des Anhangs I
                              4,2: Vogelart geführt unter Artikel 4 Absatz 2

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Foto 23:
Weiblicher Hausrot-
schwanz im nördlichen
Untersuchungsgebiet.

Foto 24:
Nest eines Hausrot-
schwanzes an Wohn-
haus Nr. 17/1.

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Foto 25:
Haussperlingmännchen
südlich des Untersu-
chungsgebiets.

Abbildung 10:
Nachweise aller Vögel
im Untersuchungsgebiet
und seiner Umgebung.

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Abbildung 11:
Nachweise von Arten
der Roten Liste bzw.
streng geschützter Ar-
ten im Untersuchungs-
gebiet und seiner Um-
gebung.

Abbildung 12:
Revierzentren aller Vö-
gel im Untersuchungs-
gebiet und seiner Um-
gebung.

Streng geschützte bzw.        Von den nachgewiesenen Arten, die auf der Roten Liste geführt werden bzw.
Arten der Roten Liste         strengen Schutz genießen, können alle als Brutvögel ausgeschlossen
                              werden, da sie nur einmalig nachgewiesen wurden bzw. für sie keine
                              geeigneten Strukturen im Gebiet existieren:
                                  • Grünspecht (Nahrungsgast der nördlichen Streuobstwiesen)
                                  • Haussperling (Brutvogel der Umgebung, kein Nachweis im Gebiet)
                                  • Klappergrasmücke (Brutvogel der Umgebung)
                                  • Star (lediglich einmaliger Nachweis, Nahrungsgast der nördlichen
                                     Streuobstwiesen)
                                  • Turmfalke (Nahrungsgast der nördlichen offenen Landschaft)

Nähere Erläuterungen          Da aufgrund der aktuellen Bebauung des Gebiets eine gewisse Vorbelastung
                              auf die die nördliche offene Landschaft bewohnende Vogelarten vorhanden
                              ist, bedeutet ein Anbau an das Wohnhaus 17/1 erst einmal keine
                              Zusatzbelastung. Von vermehrtem Prädationsdruck muss ebenfalls nicht
                              ausgegangen werden, denn es sind schon Katzen im Wohngebiet und der
                              Umgebung vorhanden. Des Weiteren ist das Flurstück 17497 durch die

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