Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben "Hofäcker 17/1" in Keltern, OT Dietlingen
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Beauftragt durch: Gemeinde Keltern Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung im Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern, OT Dietlingen Stand: 25.03.2021 Aktualisiert am 03.05.2021 Bearbeitung: M. Sc. Bernadette Gross Dr. Peter Stahlschmidt Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR Bärbel Schlosser und Corinna Graus . St.-Peter-Straße 2 . 69126 Heidelberg . t 0 6221 4160730 . info@bioplan-landschaft.de . www.bioplan-landschaft.de
Inhaltsverzeichnis 1.0 Vorbemerkungen ................................................................................................................. 1 2.0 Bestandsbeschreibung der Biotoptypen ............................................................................. 2 3.0 Artenschutzrechtliche Grundlage ..................................................................................... 13 3.1 Gesetzliche Vorschriften ................................................................................................... 13 3.2 Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung ............................................................... 13 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände und zur Kompensation des Eingriffs ....................................................................................................................... 16 3.4 Schutzgebiete .................................................................................................................... 17 3.5 Geschützte Arten ............................................................................................................... 18 3.5.1 Fachgutachterliche Einschätzung .................................................................................... 18 3.5.1.1 FFH-Arten 19 3.5.1.2 Europäische Vogelarten 23 4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen .............................. 25 4.1 Herpetofauna (Amphibien und Reptilien) ....................................................................... 25 4.1.1 Reptilien ............................................................................................................................. 25 4.1.1.1 Erforderliche Maßnahmen für Zauneidechsen 27 4.1.2 Amphibien ......................................................................................................................... 28 4.2 Avifauna (Vögel) ................................................................................................................ 30 4.2.1 Maßnahmen für Brutvögel ............................................................................................... 35 4.3 Fledermäuse (Dr. Peter Stahlschmidt) ............................................................................ 36 4.3.1 Bedeutung des Untersuchungsgebietes für Fledermäuse ............................................ 38 5.0 Tabellarische Maßnahmenübersicht ................................................................................ 41 6.0 Gesamtfazit ........................................................................................................................ 41 7.0 Verwendete Literatur ........................................................................................................ 42 8.0 Aktivitäts-, Eingriffs- und Maßnahmenzeiträume ........................................................... 44 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Tabellenverzeichnis Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH- Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) ........................................................................................................ 19 Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutzrichtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet) ............................................ 23 Tabelle 3: Wetterdaten der Begehungen.......................................................................................... 25 Tabelle 4: Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung ......................................................................................................................... 25 Tabelle 5: Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet mit Umgebung nachgewiesenen Reptilien inklusive Geschlecht, Alter (sofern bestimmbar) und Beobachtungsdatum als Erläuterung zu Abbildung 5.................................................... 26 Tabelle 6: Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung ......................................................................................................................... 29 Tabelle 7: Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes mit Umgebung ................... 30 Tabelle 8: Liste der im Plangebiet nachgewiesenen Fledermausarten und deren Schutz- sowie Gefährdungsstatus ................................................................................................. 37 Tabelle 9: Zusammenfassung der Bedeutung des Planungsgebietes für die nachgewiesenen Fledermäuse ......................................................................................... 37 Tabelle 10: Übersicht über die erforderlichen CEF-, Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen .................................................................................................... 41 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Vorhabenbezogener Bebauungsplan Hofäcker 17/1 ...................................................... 1 Abbildung 2: Untersuchungsgebiet Brutvögel, Fledermäuse in Keltern-Dietlingen ........................... 1 Abbildung 3: Untersuchungsgebiet Amphibien, Reptilien in Keltern-Dietlingen ................................ 2 Abbildung 3: Ablaufschema zur artenschutzrechtlichen Prüfung bei Vorhaben nach § 44 Abs. 1 und 5 BNatSchG ..................................................................................................... 14 Abbildung 4: Ablaufschema zur Ausnahmeprüfung nach §45 Abs. 7 BNatSchG .............................. 15 Abbildung 5: Schutzgebiete ................................................................................................................... 17 Abbildung 6: Fundpunkte der im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung nachgewiesenen Reptilien................................................................................................ 26 Abbildung 7: Luftbild mit Eingriffsbereich und ungefährer Lage des Eidechsenzauns .................... 28 Abbildung 8: Fundpunkte der im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung nachgewiesenen Amphibien. ........................................................................................... 30 Abbildung 9: Nachweise aller Vögel im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. ................... 33 Abbildung 10: Nachweise von Arten der Roten Liste bzw. streng geschützter Arten im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. ................................................................ 34 Abbildung 11: Revierzentren aller Vögel im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. .............. 34 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 1 1.0 Vorbemerkungen Anlass und Ziel Die Gemeinde Keltern plant einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für ein Bauvorhaben im Wohngebiet „Hofäcker“ aufzustellen. Eine Änderung in der Bebauung ist nur auf dem Flurstück 17497 geplant. Hier soll ein Anbau an das bestehende Wohnhaus 17/1 entstehen. Abbildung 1: Vorhabenbezogener Be- bauungsplan Hofäcker 17/1 (Quelle: Büro Schöffler, Stand: 12.02.2020). Abbildung 2: Untersuchungsgebiet Brutvögel, Fledermäuse in Keltern-Dietlingen (Luftbild: LUBW). BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 2 Abbildung 3: Untersuchungsgebiet Amphibien, Reptilien in Keltern-Dietlingen (Luft- bild: LUBW). Artenschutzrechtliche Am 21.04. und 15.05.2020 wurden ökologische Übersichtsbegehungen Voruntersuchung durchgeführt. Ziel der Untersuchungen war es festzustellen, ob von der Planung arten- oder naturschutzrechtlich relevante Tier- oder Pflanzenarten betroffen sein könnten. Es konnten nicht alle Grundstücke aufgrund fehlen- der Zustimmung der Anwohner begangen werden. Es handelt sich um die Flurstücke 17496 und 17481. Eine Habitateinschätzung war von außen je- doch möglich. Spezielle artenschutz- Es wurden spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen zu den rechtliche Untersuchun- Artengruppen Reptilien und Amphibien wurden innerhalb der gen Bebauungsplangrenze und Brutvögel und Fledermäuse wie in Abbildung 2 zu sehen im gesamten Untersuchungsgebiet durchgeführt. Ergebnisse finden sich in den Abschnitten 4.1.1, 4.1.2, 4.2 und 4.3. 2.0 Bestandsbeschreibung der Biotoptypen Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet umfasst eine etwa 0,9 ha große Fläche im Norden von Keltern-Dietlingen (Abbildung 2). Die Größe des Planungsgebiets be- trägt hiervon ca. 2.000 m² (Abbildung 1). Das Wohngebiet liegt an Straße „Hofäcker“ und beinhaltet neben den Wohn- häusern u.a. Gärten mit Streuobst, Wiesen oder Rasen und gepflegten Vor- gärten/Steingärten. Nördlich schließt ein Feld-/Grasweg an, welcher das Wohngebiet von der offenen Landschaft trennt. Diese ist reich strukturiert und bietet Gärten, Streuobstwiesen, Weinbauflächen, durchsetzt mit Tro- ckenmauern. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 3 Foto 1: Wohnhaus Nr. 35, Flur- stück 17474. Foto 2: Garage von Wohnhaus Nr. 35 auf den Flurstü- cken 17474 und 17473. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 4 Foto 3: Der Garten besteht aus einem gut gepflegten Rasen mit bepflanzten Böschungssteinen. Foto 4: Garten des Wohnhauses Nr. 31, Flurstück 17482 mit niederstämmigen Streuobstbäumen ohne Höhlen oder Spalten auf Rasen und Blumenbee- ten. Das Wohnhaus selbst bietet kein Habi- tatpotenzial für Gebäu- debrüter und Fleder- mäuse. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 5 Foto 5: Wohnhaus Nr. 29 auf dem Flurstück 17492 bietet kein Habitatpo- tenzial für Gebäudebrü- ter und Fledermäuse. Foto 6: Im nördlichen Abschnitt des Flurstücks 17492 befindet sich ein Ge- hölzstreifen mit südex- poniertem ruderalisier- tem Saumbereich. Die- ser eignet sich als Le- bensraum für Zau- neidechsen. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 6 Foto 7: Rasen hinter den Wohn- häusern Nr. 29 und 27. Foto 8: Wohnhaus Nr. 27 mit Holzverkleidung auf dem Flurstück 17493 mit Blick nach Süden und Sträuchern, Blu- menbeeten. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 7 Foto 9: Im Garten des Wohn- hauses Nr. 27 stehen vereinzelt junge Streu- obstbäume und ein Holzstapel. Foto 10: Der südliche Garten des Wohnhauses Nr. 25 auf dem Flurstück 17494 bietet mit den vielen Sträuchern und Bäu- men reichlich Potenzial für Freibrüter. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 8 Foto 11: Hier befindet sich auch ein kleiner Teich. Foto 12: Auch im hinteren Gar- ten sind Sträucher und Bäume mit Habitatpo- tenzial für Brutvögel vorhanden. Eidechsen- vorkommen an den südexponierten Gehölz- säumen ist nicht auszu- schließen. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 9 Foto 13: Im nördlichen Garten des Wohnhauses Nr. 25 befindet sich ein zweiter Teich in einer alten Ba- dewanne. Foto 14: Der Garten hinter Wohnhaus Nr. 19 be- steht aus einem gut ge- pflegten Rasen, einem Geräteschuppen/Con- tainer und bietet keine geeigneten Saumstruk- turen für Eidechsen. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 10 Foto 15: Das Wohnhaus Nr. 17/1 auf dem Flurstück 13078 bietet kein Habi- tatpotenzial für Gebäu- debrüter wie Haussper- linge oder den Hausrot- schwanz oder Fleder- mäuse. Foto 16: Auf dem Flurstück 17497 soll der Anbau des Wohnhauses Nr. 17/1 entstehen. Dafür muss die Gartenhütte mit Holzstapel abgeris- sen werden. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 11 Foto 17: Diese bietet Habitatpo- tenzial für Gebäudebrü- ter und Fledermäuse. Foto 18: Gepflegter Rasen des Flurstücks 17497. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 12 Foto 19: Teich hinter Wohnhaus Nr. 17/1. Foto 20: Der Garten ist gut ge- pflegt und besteht aus Rasen, niederstämmi- gen Streuobstbäumen und Sträuchern, sowie einem Beet mit Tro- ckenmauerabschnitten. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 13 3.0 Artenschutzrechtliche Grundlage 3.1 Gesetzliche Vorschriften § 44 BNatSchG (1) Es ist verboten, (Fassung 01.03.2010) 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie Zugriffsverbote zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Tötungsverbot), 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinte- rungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert (Störungsverbot während bestimm- ter Zeiten), 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören (Beschädigungsverbot geschützter Lebensstätten), 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Ent- wicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören (Schutz von Pflanzen gegen Zugriff). relevante Arten Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- Richtlinie-Anhang-IV sowie alle europäische Vogelarten Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersuchung (Trautner 2008). Zusätzlich kann die Naturschutzbehörde Untersuchungen zu weiteren besonders und streng geschützten Arten vorschreiben. 3.2 Ablaufschema artenschutzrechtliche Prüfung Das folgende Schema stellt in aller Kürze den Ablauf einer artenschutzrecht- lichen Prüfung und die möglicherweise daraus folgenden Aspekte dar: BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 14 artenschutzrechtli- Ablaufschema zur chen Prüfung bei Vorhaben nach § 44 Abs. 1 und 5 Abbildung 4: BNatSchG BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 15 Ausnahmeprüfung Ablaufschema zur nach § 45 Abs. 7 Abbildung 5: BNatSchG BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 16 3.3 Maßnahmen zur Vermeidung der Verbotstatbestände und zur Kompensation des Eingriffs § 44 Abs.5 BNatSchG regelt für nach § 15 BNatSchG zulässige Eingriffe und für Vorhaben nach den §§ 30, 33 oder 34 BauGB, dass durch diese Vorhaben keine Verstöße gegen § 44 Abs.1 Nr.1 und 3 BNatSchG erfolgen, soweit die ökologische Funktion der vom Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiter erfüllt wird - ggf. auch durch die Festsetzung vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen. Maßnahmen zur Vermeidung der o.g. Verbotstatbestände müssen lt. Leitfa- den der EU-Kommission (EU-KOMMISSION 2007b) grundsätzlich den Cha- rakter von schadensbegrenzenden Maßnahmen haben. Grundsätzlich kann zwischen folgenden Maßnahmentypen unterschieden werden: A) Vermeidungsmaß- Projektbezogene Vermeidungsmaßnahmen zielen auf die Schonung der nahmen Fortpflanzungs- und Ruhestätte oder auf den Schutz vor Störungen ab. Pro- jekt- oder bauwerksbezogene Vermeidungsmaßnahmen umfassen Vorkeh- rungen, die dafür sorgen, dass sich bestimmte Wirkungen gar nicht erst ent- falten können. Dazu zählen z.B. anlagenbezogene Maßnahmen wie Que- rungshilfen, frühzeitige Baufeldräumung außerhalb der Aktivitätszeit be- troffener Arten sowie Bauen außerhalb von Brutzeiten als baubezogene Maßnahmen. B) Vorgezogene Aus- CEF-Maßnahmen („Measures to ensure the „continued ecological functio- gleichs- bzw. CEF- nality of breeding sites or resting places“ zielen auf eine aktive Verbesserung Maßnahmen oder Erweiterung einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte ab. Dies bedeutet, dass durch Planungsvorhaben die ökologische Funktion von Brutplätzen und Ruhestätten relevanter Arten (FFH-Anhang IV und europäische Vogelar- ten) gesichert sein muss (Guidance document der NATURA-2000-Richtlinie, 2007). Dabei ist zu beachten, dass die ökologische Funktion von Fortpflan- zungs- oder Ruhestätten dauerhaft und bruchlos gewährleistet sein muss, d.h., der Eintritt des Verbotstatbestandes kann nur vermieden werden, wenn die CEF-Maßnahmen zum Zeitpunkt des Eingriffs bereits vollumfäng- lich funktionstüchtig sind! Diese Maßnahmen können z.B. die Erweiterung der Stätte oder die Schaf- fung neuer Habitate innerhalb oder in direkter funktioneller Verbindung zu einer Fortpflanzungs- oder Ruhestätte umfassen. Sie ergänzen das Habi- tatangebot der lokal betroffenen Teilpopulation um die eingriffsbedingt ver- loren gehenden Flächen bzw. Funktionen. Hinsichtlich der Wirksamkeit möglicher Maßnahmen und ihrer Eignung als CEF-Maßnahmen geben Runge et al. 2010 wertvolle Hinweise, bei denen gerade die erforderlichen Entwicklungszeiten von Habitaten bzw. Biotoptypen untersucht werden. C) Eingriffs-Ausgleich § 15 des BNatSchG fordert, dass erhebliche Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft vom Verursacher vorrangig zu vermeiden sind. Allerdings sind natürlich nicht alle erheblichen Beeinträchtigungen zu vermeiden. Diese nicht-vermeidbaren erheblichen Beeinträchtigungen sind daher durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen zu kompensieren. Ausgleichs- maßnahmen im Sinne der Eingriffsregelung umfassen z.B. die Kompensa- tion einer von Brutvögeln genutzten Hecke, die im Zuge einer Planung ent- fernt werden muss oder die Neuanlage eines Gewässers für Amphibien. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 17 3.4 Schutzgebiete FFH-Gebiete Es liegen keine FFH-Gebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersuchungsge- (Natura 2000) biet (Abbildung 6). Vogelschutzgebiete Es liegen keine Vogelschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu- (Natura 2000) chungsgebiet (Abbildung 6). Naturschutzgebiete Es liegen keine Naturschutzgebiete in unmittelbarer Nähe zum Untersu- (NSG) chungsgebiet (Abbildung 6). Gesetzlich geschützte Das gesetzlich geschützte Biotop Nr. 170172360077 „Hohlweg N Dietlingen“ Biotope liegt ca. 10 m nordwestlich des Untersuchungsgebiets (Abbildung 6). Naturdenkmale Es befinden sich keine Naturdenkmale in unmittelbarer Nähe zum Untersu- chungsgebiet (Abbildung 6). Abbildung 6: Schutzgebiete. Das ge- setzlich geschützte Bio- top Nr. 170172360077 „Hohlweg N Dietlingen“ liegt ca. 10 m nordwest- lich des Untersuchungs- gebiets BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 18 3.5 Geschützte Arten 3.5.1 Fachgutachterliche Einschätzung Die Einschätzung von Vorkommen europarechtlich geschützter Arten im Un- tersuchungsgebiet basiert auf drei Säulen: Vorkommen in Baden- Die erste Säule ist die Liste von in Baden-Württemberg bekannten Tier- und Württemberg Pflanzenarten, die in den Anhängen II und/oder IV der FFH-Richtlinie aufge- führt (LUBW 2014) bzw. der Vogelschutzrichtlinie gelistet sind. Verbreitung in Baden- Die zweite Säule ist die Verbreitung der Arten in Baden-Württemberg ent- Württemberg sprechend den Angaben aus den Grundlagenwerken Baden-Württembergs, dem Atlas Deutscher Brutvogelarten sowie weiterer Quellen. Kenntnis der Lebens- Die dritte Säule ist die Kenntnis der artspezifischen Standort- und Lebens- raumansprüche raumansprüche der planungsrelevanten Tier- und Pflanzenarten sowie der Biotopausstattung des Plangebiets. Die in Tabelle 1 aufgeführten Arten wur- den hinsichtlich potentieller Vorkommen im Vorhabensbereich abgeprüft. Zur Einschätzung und Bewertung des Planungsgebietes als Lebensraum für die artenschutzrechtlich relevanten Arten wurden die Habitatstrukturen im Vorhabensgebiet und der angrenzenden Umgebung bei der Begehung am 21.04. und 15.05.2020 begutachtet. Dabei wurden Bäume, Sträucher und Gebäude auf Niststandorte wie Baumhöhlen, Freibrüternester und Horste kontrolliert. Säume und Randlinien wurden hinsichtlich ihrer Eignung als Reptilienhabitate bewertet. Senken wurden auf ihre Eignung als Habitate für Amphibien und streng geschützte Wirbellose kontrolliert und Bäume und Gebäude wurden von außen auf mögliche Fledermausquartiere bzw. Spu- ren und Hinweise auf Fledermäuse überprüft. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 19 3.5.1.1 FFH-Arten Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. FFH- Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Anh. Fauna Mammalia pars Säugetiere (Teil) Castor fiber Biber II, IV Cricetus cricetus Feldhamster IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Felis silvestris Wildkatze IV topausstattung des Plangebiets auszuschlie- Lynx lynx Luchs II, IV ßen. Muscardinus avellanarius Haselmaus IV Chiroptera Fledermäuse Barbastella barbastellus Mopsfledermaus II; IV Eptesicus nilssonii Nordfledermaus IV Eptesicus serotinus Breitflügelfledermaus IV Myotis alcathoe Nymphenfledermaus IV Myotis bechsteinii Bechsteinfledermaus II, IV Myotis brandtii Große Bartfledermaus IV Myotis daubentonii Wasserfledermaus IV Myotis emarginatus Wimperfledermaus II, IV Myotis myotis Großes Mausohr II, IV Ein Vorkommen von Fledermausarten ist auf- Myotis mystacinus Kleine Bartfledermaus IV grund der Habitatausstattung möglich. Spal- tenquartiere an den Gebäuden (Tagesquar- Myotis nattereri Fransenfledermaus IV tiere, Wochenstube) sind möglich. Es wurden Nyctalus leisleri Kleiner Abendsegler IV spezielle artenschutzrechtliche Untersuchun- gen durchgeführt (siehe Abschnitt 4.3). Nyctalus noctula Abendsegler IV Pipistrellus kuhlii Weißrandfledermaus IV Pipistrellus nathusii Rauhautfledermaus IV Pipistrellus pipistrellus Zwergfledermaus IV Pipistrellus pygmaeus Mückenfledermaus IV Plecotus auritus Braunes Langohr IV Plecotus austriacus Graues Langohr IV Rhinolophus ferrumequinum Große Hufeisennase II, IV Vespertilio murinus Zweifarbfledermaus IV Reptilia Kriechtiere Coronella austriaca Schlingnatter IV BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 20 Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. FFH- Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Anh. II, IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Europäische Sumpfschild- landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Emys orbicularis kröte topausstattung des Plangebiets auszuschlie- ßen. IV Ein Vorkommen der Zauneidechse ist auf- grund der landesweiten Verbreitung und der Biotopausstattung des Plangebiets möglich. Lacerta agilis Zauneidechse Es wurden spezielle artenschutzrechtliche Untersuchungen auf den Flurstücken 13078, 13081 und 17497 durchgeführt (siehe Ab- schnitt 4.1.1). Lacerta bilineata Westliche Smaragdeidechse IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Podarcis muralis Mauereidechse IV landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- topausstattung des Plangebiets auszuschlie- Zamenis longissimus Äskulapnatter IV ßen. Amphibia Lurche Alytes obstetricans Geburtshelferkröte IV Bombina variegata Gelbbauchunke II, IV Bufo calamita Kreuzkröte IV Bufo viridis Wechselkröte IV Eine Fortpflanzung der Arten ist aufgrund der Hyla arborea Laubfrosch IV landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- topausstattung (Gartenteich) des Plangebiets Pelobates fuscus Knoblauchkröte IV möglich. Es wurden spezielle artenschutz- Rana arvalis Moorfrosch IV rechtliche Untersuchungen auf dem Flurstück 13078 durchgeführt (siehe Abschnitt 4.1.2). Rana dalmatina Springfrosch IV Rana lessonae Kleiner Wasserfrosch IV Salamandra atra Alpensalamander IV Titurus cristatus Kammmolch II, IV Pisces „Fische“ Alosa alosa Maifisch II Alosa fallax Finte II Aspius aspius Rapfen II Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Cobitis taenia Steinbeißer II landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Cottus gobio Groppe, Mühlkoppe II topausstattung des Plangebiets auszuschlie- ßen. Hucheo hucho Huchen II Leuciscus souffia agassizzii Strömer II Misgurnus fossilis Schlammpeitzger II BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 21 Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. FFH- Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Anh. Rhodeus amarus Bitterling II Salmo salar Atlantischer Lachs II Zingel streber Streber II Petromyzontidae Rundmäuler Lampetra fluviatilis Flussneunauge II Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Lampetra planeri Bachneunauge II landesweiten Verbreitung und der Biotopaus- stattung des Plangebiets auszuschließen. Petromyzon marinus Meerneunauge II Decapoda Krebse Austropotamobius pallipes Dohlenkrebs II Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und der Biotopaus- Austropotamobius torrentium Steinkrebs II* stattung des Plangebiets auszuschließen. Coleoptera Käfer Bolbelasmus unicornis Vierzähniger Mistkäfer IV Buprestis splendens Goldstreifiger Prachtkäfer II, IV Cerambyx cerdo Heldbock IV Cucujus cinnaberinus Scharlachkäfer IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Dytiscus latissimus Breitrand IV landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- topausstattung des Plangebiets auszuschlie- Schmalbindiger Breitflügel- IV Graphoderus bilineatus ßen. Tauchkäfer Lucanus cervus Hirschkäfer II Osmoderma eremita Juchtenkäfer/Eremit IV Rosalia alpina Alpenbock II, IV Lepidoptera Schmetterlinge Callimorpha quadripunctaria Spanische Fahne II* Coenonympha hero Wald-Wiesenvögelchen IV Eurodryas aurinia Goldener Scheckenfalter II Euphydryas maturna Eschen-Scheckenfalter II, IV Ein Vorkommen dieser Schmetterlingsarten Gortyna borelii Haarstrangwurzeleule II, IV ist aufgrund der landesweiten Verbreitung Lopinga achine Gelbringfalter IV und / oder der Biotopausstattung des Plange- Lycaena dispar Großer Feuerfalter II, IV biets auszuschließen. Lycaena helle Blauschillernder Feuerfalter II, IV Parnassius apollo Apollofalter IV Parnassius mnemosyne Schwarzer Apollofalter IV BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 22 Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. FFH- Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Anh. Schwarzfleckiger Ameisen- IV Phengaris arion Bläuling Dunkler Wiesenknopf-Amei- II, IV Phengaris nausithous senbläuling Heller Wiesenknopf-Amei- II, IV Phengaris teleius senbläuling Proserpinus proserpina Nachtkerzenschwärmer IV Odonata Libellen Coenagrion mercuriale Helm-Azurjungfer II Coenagrion ornatum Vogel-Azurjungfer II Gomphus flavipes Asiatische Keiljungfer IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Leucorrhinia caudalis Zierliche Moosjungfer IV topausstattung des Plangebiets auszuschlie- Leucorrhinia pectoralis Große Moosjungfer II, IV ßen. Ophiogomphus cecilia Grüne Keiljungfer II, IV Sympecma paedisca Sibirische Winterlibelle IV Arachnida Spinnentiere II Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Anthrenochernes stellae Stellas Pseudoskopion topausstattung des Plangebiets auszuschlie- ßen. Mollusca Weichtiere Anisus vorticulus Zierliche Tellerschnecke II, IV Unio crassus Gemeine Flussmuschel II, IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Vertigo angustior Schmale Windelschnecke II topausstattung des Plangebiets auszuschlie- Vertigo geyeri Vierzähnige Windelschnecke II ßen. Vertigo moulinsiana Bauchige Windelschnecke II Flora Pteridophyta et Spermato- Farn- und Blütenpflanzen phyta Apium repens Kriechender Scheiberich II, IV Bromus grossus Dicke Trespe II, IV Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Cypripedium calceolus Frauenschuh II, IV landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Gladiolus palustris Sumpf-Gladiole II, IV topausstattung des Plangebiets auszuschlie- ßen. Jurinea cyanoides Sand-Silberscharte II*, IV Lindernia procumbens Liegendes Büchsenkraut IV BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 23 Tabelle 1: Ermittlung potentiell betroffener Arten der Anhänge II bzw. IV- der FFH-Richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Arten mit Vorkommen in Baden-Württemberg) Arten, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorgehoben. FFH- Wissenschaftlicher Name Deutscher Name Vorkommen im Untersuchungsgebiet? Anh. Liparis loeselii Sumpf-Glanzkraut II, IV Marsilea quadrifolia Kleefarn II, IV Myosotis rehsteineri Bodensee-Vergissmeinnicht II, IV Najas flexilis Biegsames Nixenkraut II, IV Spiranthes aestivalis Sommer-Schraubenstendel IV Trichomanes speciosum Prächtiger Dünnfarn II, IV Bryophyta Moose Buxbaumia viridis Grünes Koboldmoos II Ein Vorkommen der Arten ist aufgrund der Dicranum viride Grünes Besenmoos II landesweiten Verbreitung und / oder der Bio- Hamatocaulis vernicosus Firnisglänzendes Sichelmoos II topausstattung des Plangebiets auszuschlie- ßen. rthotrichum rogeri Rogers Goldhaarmoos II 3.5.1.2 Europäische Vogelarten Europäische Vogelarten Entsprechend der Richtlinie über die Erhaltung der wild lebenden Vo- gelarten (Richtlinie 2009/147/EG) oder kurz Vogelschutzrichtlinie sind ge- mäß § 7 Abs. 2 Nr. 13 BNatSchG alle einheimischen Vogelarten besonders geschützt. Zudem sind Arten wie etwa Eisvogel und Weißstorch, aber auch Taxa wie Greifvögel, Falken und Eulen gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 14 BNatSchG streng geschützt. In Baden-Württemberg sind 142 streng geschützte Arten heimisch. Nachfolgend werden die Ansprüche an die Habitate verschiedener Vogelar- ten in Bezug auf die Strukturen im Untersuchungsgebiet näher betrachtet. Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutz- richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet) Artengruppen, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorge- hoben. Brutplatz Strukturbeispiele Einschätzung Gebäude Gebäude, Gartenhäuser Die Gebäude im Untersuchungsgebiet bieten Ha- bitatpotenzial für Gebäudebrüter. Öffnungen an den Dächern bieten Einflugsmöglichkeiten bei- spielsweise für Haussperlinge. Nester von Schwal- ben konnten nicht festgestellt werden. Höhlen Baumhöhlen, Nistkästen Weitere Höhlenbrüter, die nicht an Gebäuden brü- ten, sind aufgrund der Struktur der Gehölze bis BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 24 Tabelle 2: Ermittlung potentiell betroffener Artengruppen der Vogelschutz- richtlinie durch Abschichtung (ausgehend von den Strukturen im Gebiet) Artengruppen, bei denen ein Vorkommen nicht ausgeschlossen werden kann sind farblich hervorge- hoben. Brutplatz Strukturbeispiele Einschätzung auf ein Grundstück welches nicht begehbar war (Flurstück 17496) auszuschließen. In der Umge- bung (offene, halboffene Landschaft) ist ein Vor- kommen von Höhlenbrütern wie z.B. dem Wende- hals denkbar. Nischen-/Halbhöhlen Balkenkonstruktionen, Das Untersuchungsgebiet bietet an Gartenhütten Nistkästen, Baumhalb- Potenzial für Nischen- und Halbhöhlenbrüter, wie höhlen/Nischen z.B. Hausrotschwanz oder Grauschnäpper. Dass die Bäume des nicht begehbaren Flurstücks 17496 Potenzial für Nischen- und Halbhöhlenbrüter bie- tet, kann nicht ausgeschlossen werden. Gehölze Bäume, Hecken, Sträu- Die Gehölze im Untersuchungsgebiet bieten Habi- cher tatpotenzial für Frei- und Heckenbrüter wie z.B. die Amsel. Boden (Feldvögel) Äcker, Wiesen, Weiden Das Untersuchungsgebiet ist für bodenbrütende Feldvögel wie z.B. die Feldlerche aufgrund von Struktur und Nutzung ungeeignet. Boden (ohne Feldvögel Feuchtgrünland, Wiesen, Das Untersuchungsgebiet ist für andere boden- und Heckenbrüter) Krautige Vegetation brütende Vogelarten wie z.B. die Schafstelze auf- grund von Struktur und Nutzung ungeeignet. Brutschmarotzer Brutvorkommen der Ein Brutvorkommen des Kuckucks im Untersu- Wirtsvogelarten chungsgebiet ist aufgrund von Struktur und Lage unwahrscheinlich. Wasser Gewässer und Gewässer- Ein Vorkommen von gewässergebundenen Brut- randstrukturen vogelarten wie z.B. dem Eisvogel im Untersu- chungsgebiet ist aufgrund unpassender Gewässer (kleine Gartenteiche) auszuschließen. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 25 4.0 Ergebnisse der speziellen artenschutzrechtlichen Untersuchungen 4.1 Herpetofauna (Amphibien und Reptilien) Rote Liste Amphibien Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind für Planungsvorhaben alle Arten der FFH- und Reptilien Baden- Richtlinie-Anhang-IV Gegenstand der artenschutzrechtlichen Untersu- Württembergs chung. Für das Untersuchungsgebiet liefert das Dokument „Die Roten Lis- ten der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs“ entsprechende artbezogene Informationen (Laufer 1999) 1. 4.1.1 Reptilien Spezielle artenschutz- Im Rahmen der Begehungen am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Reptilien nicht ausgeschlossen werden. gen Daher wurde diese Artengruppe am 25.06., 07.07., 24.07. und 31.07.2020 auf den Flurstücken 13078, 13081 und 17497 untersucht. Reptilienkartierung Die Reptilienbegehungen (Tabelle 3) erfolgten unter besonderer Berücksich- tigung typischer Kleinstrukturen wie Sonnenplätze (Holz, Steine, offener Bo- den, Altgras) insbesondere entlang von Grenzstrukturen. Auch auf ra- schelnde Geräusche flüchtender Tiere wurde geachtet. Tabelle 3: Wetterdaten der Begehungen Datum Wetter Nachweis Reptilien 25.06.2020 21 °C, sonnig nein 07.07.2020 19 °C, Sonne mit Wolken nein 24.07.2020 20 °C, bewölkt nein 31.07. 2020 26 °C, sonnig ja Ergebnisse Es konnte nur bei der letzten Begehung eine juvenile Zauneidechsen im Be- reich der Steinbeete auf dem Flurstück 13078 gesichtet werden (Tabelle 4, Abbildung 7). Tabelle 4: Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung Nr. Art wiss. Name Anz. N Beob Max Schut RL BW 1 Zauneidechse Lacerta agilis 1 1 1 s V 1 Laufer, H. (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien Baden-Württembergs (3. Fassung, Stand 31.10.1998). Aus: Naturschutz und Landschaftspflege Baden-Württemberg 73: 103-133. http://www.fachdokumente.lubw.baden- wuerttemberg.de/servlet/is/50109/pasw05.pdf?command=downloadContent&filename=pasw05.pdf BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 26 Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ N Beob: Anzahl Beobachtungen Max: Maximalzahl pro Beobachtung Schutz: Schutzstatus BNatSchG RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999) Schutzstatus nach § 7 BNatSchG 2 Bestand stark gefährdet s streng geschützt 3 Bestand gefährdet b besonders geschützt V Arten der Vorwarnliste RL Rote Liste Deutschlands und der D Datenlage unbekannt Bundesländer N Nicht gefährdet 0 Bestand erloschen bzw. verschollen 1 Bestand vom Erlöschen bedroht Abbildung 7: Fundpunkte der im Un- tersuchungsgebiet (gelb) und seiner Umge- bung nachgewiesenen Reptilien. Tabelle 5: Übersicht über alle im Untersuchungsgebiet mit Umgebung nach- gewiesenen Reptilien inklusive Geschlecht, Alter (sofern bestimmbar) und Beobachtungsdatum als Erläuterung zu Abbildung 7 M: Männchen; F: Weibchen, ad: Adulttier; Ind.: Individuum (nicht näher bestimmbar); juv: Jungtier Nr. Art Wiss. Name Datum Anzahl Alter/Geschlecht 1 Zauneidechse Lacerta agilis 31.07.2020 1 juv BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 27 Foto 21: Junge Zauneidechse Bewertung der Ergeb- Die beiden Gärten auf den Flurstücken 13078, 13081 und 17497 sind sehr nisse gepflegt. Der Rasen wird regelmäßig gemäht, es sind jedoch Steinmäuer- chen (z.B. um Beete) auf den Flurstücken 13081, 13078 und in der nördli- chen Umgebung als auch südexponierte, jedoch ebenfalls gepflegte, Ge- hölzsäume vorhanden. Es war zu erwarten, dass Zauneidechsen nördlich der Gärten oder in den umliegenden Gärten leben. Es konnte während der Begehungen nur eine Sichtung eines wandernden Jungtieres erfolgen. Es ist momentan nicht von einer Besiedlung des Baugrundstücks (Flurstück 17497) auszugehen. Auf dem Flurstück 13078 ist ein Vorkommen einer klei- nen Population von Zauneidechsen nicht auszuschließen. Wahrscheinlicher ist jedoch, dass die juvenile Zauneidechse auf der Suche nach einem eige- nen Revier aus der Umgebung eingewandert ist. Es sind Vermeidungsmaß- nahmen notwendig. 4.1.1.1 Erforderliche Maßnahmen für Zauneidechsen Maßnahmen Aufgrund des Nachweises streng geschützter Zauneidechsen innerhalb des Untersuchungsgebietes, jedoch außerhalb des Eingriffsbereiches, sind Maß- nahmen erforderlich, um keine Verbotstatbestände nach § 44, Abs. 1 Satz 1 (Tötungsverbot) auszulösen. Da keine Lebensstätte der Zauneidechse durch das Vorhaben beeinträchtigt wird, sind keine CEF-Maßnahmen notwendig. Die im Baufeld stehenden und daher zu entfernenden Gehölze, bieten kein Potenzial für Winterquartiere. Bei Wurzelrodungen müssen folglich keine Vermeidungszeiträume beachtet werden. Vermeidungsmaß- Es ist ein ca. 80 m langer Eidechsenzaun zu stellen, um das Einwandern von nahme Eidechsenzaun Zauneidechsen während des Baus zu vermeiden. Da das Flurstück 17497 während des Baus von Seiten des nördlichen Feldweges zugänglich bleiben muss, ist der Zaun alle 10 m mit Übersteigshilfen auszustatten. Somit kön- nen durch die nördliche Öffnung potenziell in das Eingriffsgebiet einwan- dernde Zauneidechsen den Zaun überklettern. Erst nach Fertigstellung des Anbaus kann der Zaun wieder entfernt werden. Er ist durch eine ökologische BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 28 Baubegleitung auf seine Funktionsfähigkeit hin zu überprüfen. Schäden sind unverzüglich zu beseitigen. Abbildung 8: Luftbild mit Eingriffsbe- reich (rot) und ungefäh- rer Lage des Eidechsen- zauns (hellblau) (Quelle: LUBW, bearbeitet). Artenschutzrechtliche Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 (Tötung, erhebliche Stö- Beurteilung rung/Verschlechterung des Erhaltungszustandes der lokalen Population, Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten) i. V. m. Abs. 5 BNatSchG werden unter Beachtung entsprechender Maßnahmen nicht ausgelöst. 4.1.2 Amphibien Spezielle artenschutz- Im Rahmen der Begehungen am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Amphibien nicht ausgeschlossen werden. gen Daher wurde diese Artengruppe am 22.06., und 07.07.2020 im Zuge des Bauvorhabens auf dem Flurstück 13078 untersucht. Amphibienkartierung Während der Übersichtsbegehungen wurde auf Laich im Gartenteich auf dem Flurstück 13078 geachtet. An den beiden Untersuchungsterminen im Juni und Juli wurde zusätzlich nach Larven und Jungfröschen/Jungmolchen gekeschert. Ergebnisse Es konnten Bergmolche im Gartenteich festgestellt werden. Die besonders geschützte Art ist im Zuge des Vorhabens nicht planungsrelevant. Das Stel- len eines Eidechsenzauns als Vermeidungsmaßnahme für Zauneidechsen kommt jedoch auch dieser Art zugute. Eine Einwanderung in den Eingriffs- bereich wird somit vermieden. Es sind keine weiteren Maßnahmen notwen- dig. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 29 Foto 22: Junger Bergmolch Tabelle 6: Nachgewiesene Reptilienart im Untersuchungsgebiet und der näheren Umgebung Nr. Art wiss. Name Anz. N Beob Max Schut RL BW 1 Bergmolch Triturus alpestris 3 2 2 b N Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ N Beob: Anzahl Beobachtungen Max: Maximalzahl pro Beobachtung Schutz: Schutzstatus BNatSchG RL BW: Rote Liste Status Baden-Württemberg nach Laufer (1999) Schutzstatus nach § 7 BNatSchG 2 Bestand stark gefährdet s streng geschützt 3 Bestand gefährdet b besonders geschützt V Arten der Vorwarnliste RL Rote Liste Deutschlands und der D Datenlage unbekannt Bundesländer N Nicht gefährdet 0 Bestand erloschen bzw. verschollen 1 Bestand vom Erlöschen bedroht BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 30 Abbildung 9: Fundpunkte der im Un- tersuchungsgebiet (gelb) und seiner Umge- bung nachgewiesenen Amphibien. 4.2 Avifauna (Vögel) Spezielle artenschutz- Im Rahmen der Begehung am 21.04. und 15.05.2020 konnte eine rechtliche Untersuchun- Betroffenheit streng geschützter Vogelarten nicht ausgeschlossen werden. gen Daher wurde diese Artengruppe am 22.05., 08.06., 15.06. und 22.6.2020 untersucht. Rote Liste Brutvögel Ba- Nach § 44 Abs. 5 BNatSchG sind alle europäischen Vogelarten Gegenstand den-Württembergs der artenschutzrechtlichen Untersuchung. Planungsrelevant sind insbeson- dere die gefährdeten Brutvogelarten der Bundesländer. Für das Untersu- chungsgebiet liefert das Dokument „Rote Liste und kommentiertes Ver- zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs“ entsprechende art- bezogene Informationen (Bauer et al. 2016) 2. Ergebnisse der Untersuchungen finden sich in Tabelle 7. Tabelle 7: Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes mit Umgebung Besonders zu berücksichtigende Arten sind farbig hervorgehoben Nr Art wiss. Name Anz. N Max Status Rote Liste EU- G Beob B-W D WVA VRL 1 Amsel Turdus merula 20 18 2 BV § 2 Blaumeise Parus caeruleus 6 6 1 BV (U) § 3 Buntspecht Picoides major 4 4 1 NG § 4 Dorngrasmücke Sylvia communis 5 5 1 BV (U) § 5 Elster Picus picus 8 8 1 BV (U) § 6 Grünspecht Picus viridis 2 2 1 BV (U) §§ 2 Bauer, H.-G., M. Boschert, M. I. Förschler, J. Hölzinger, M. Kramer & U. Mahler (2016): Rote Liste und kommentiertes Ver- zeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs.6. Fassung. Stand 31. 12. 2013. – Naturschutz-Praxis Artenschutz 11. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 31 Tabelle 7: Nachgewiesene Vogelarten des Untersuchungsgebietes mit Umgebung Besonders zu berücksichtigende Arten sind farbig hervorgehoben Nr Art wiss. Name Anz. N Max Status Rote Liste EU- G Beob B-W D WVA VRL 7 Hausrotschwanz Phoenicurus 12 12 1 BV § ochruros 8 Haussperling Passer domesticus 23 14 5 BV (U) V V § 9 Klappergrasmü- Sylvia curruca 2 2 1 BV (U) V § cke 10 Kohlmeise Parus major 7 5 2 BV (U) § 11 Mönchsgrasmü- Sylvia atricapilla 17 16 2 BV § cke 12 Rabenkrähe Corvus corone 4 3 2 NG § 13 Ringeltaube Columba palumbus 2 2 1 NG (U) § 14 Star Sturnus vulgaris 5 1 5 NG (U) 3 § 15 Türkentaube Streptopelia 3 3 1 BV (U) § decaocto 16 Turmfalke Falco tinnunculus 4 4 1 NG (U) V §§ Erläuterungen zur Tabelle Anz.: Anzahl Individuen, kumulativ N Beob: Anzahl Beobachtungen Max: Maximalzahl pro Beobachtung Status: BV – Brutvogel, NG – Nahrungsgast, DZ – Durchzügler, U - Umgebung RL: Rote Liste BW: Rote Liste Baden-Württemberg (Bauer et al. 2016) D: Rote Liste Deutschland (Grüneberg et al. 2015) WVA: Rote Liste wandernder Vogelarten Deutschlands (Hüppop et al. 2012) EU-VRL: EU-Vogelschutzrichtlinie G: Gesetzlicher Schutz nach BNatSchG Schutzstatus nach § 7 BNatSchG 2 Bestand stark gefährdet §§ streng geschützt 3 Bestand gefährdet § besonders geschützt V Arten der Vorwarnliste RL Rote Liste Deutschlands und der R Arten mit geographi- Bundesländer scher Restriktion 0 Bestand erloschen bzw. verschollen 1 Bestand vom Erlöschen bedroht EU-VRL: I: Vogelart des Anhangs I 4,2: Vogelart geführt unter Artikel 4 Absatz 2 BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 32 Foto 23: Weiblicher Hausrot- schwanz im nördlichen Untersuchungsgebiet. Foto 24: Nest eines Hausrot- schwanzes an Wohn- haus Nr. 17/1. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 33 Foto 25: Haussperlingmännchen südlich des Untersu- chungsgebiets. Abbildung 10: Nachweise aller Vögel im Untersuchungsgebiet und seiner Umgebung. BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
Spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung zum Vorhaben „Hofäcker 17/1“ in Keltern-Dietlingen 34 Abbildung 11: Nachweise von Arten der Roten Liste bzw. streng geschützter Ar- ten im Untersuchungs- gebiet und seiner Um- gebung. Abbildung 12: Revierzentren aller Vö- gel im Untersuchungs- gebiet und seiner Um- gebung. Streng geschützte bzw. Von den nachgewiesenen Arten, die auf der Roten Liste geführt werden bzw. Arten der Roten Liste strengen Schutz genießen, können alle als Brutvögel ausgeschlossen werden, da sie nur einmalig nachgewiesen wurden bzw. für sie keine geeigneten Strukturen im Gebiet existieren: • Grünspecht (Nahrungsgast der nördlichen Streuobstwiesen) • Haussperling (Brutvogel der Umgebung, kein Nachweis im Gebiet) • Klappergrasmücke (Brutvogel der Umgebung) • Star (lediglich einmaliger Nachweis, Nahrungsgast der nördlichen Streuobstwiesen) • Turmfalke (Nahrungsgast der nördlichen offenen Landschaft) Nähere Erläuterungen Da aufgrund der aktuellen Bebauung des Gebiets eine gewisse Vorbelastung auf die die nördliche offene Landschaft bewohnende Vogelarten vorhanden ist, bedeutet ein Anbau an das Wohnhaus 17/1 erst einmal keine Zusatzbelastung. Von vermehrtem Prädationsdruck muss ebenfalls nicht ausgegangen werden, denn es sind schon Katzen im Wohngebiet und der Umgebung vorhanden. Des Weiteren ist das Flurstück 17497 durch die BIOPLAN Gesellschaft für Landschaftsökologie und Umweltplanung GbR, St.-Peter-Str. 2, 69126 Heidelberg, Tel. 06221/4160730
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