GEMEINDEANZEIGER - WEISENBACH
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Gemeindeanzeiger Diese Ausgabe erscheint auch online Donnerstag, 2. Juli 2020 Nummer 27 Amtliches Seite 2 Jubilare Seite 8 Elektro-Carsharing - ab sofort auch in Weisenbach Sperrmüllbörse Seite 8 Ab sofort können registrierte Kunden das e-Carsharing-Angebot Notdienste Seite 9 der deer auch in der Gemeinde Weisenbach in Anspruch nehmen Vereine Seite 9 und mit dem Renault ZOE nachhaltig mobil sein. Kirchen Seite 9
Amtliche Bekanntmachungen Jagdgenossenschaft - Rechnungsergebnis für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 Gemäß § 16 Abs. 2 i. V. mit § 10 Abs. Weisenbach mit 855 ha 47 ar und bei der Gemeinde Weisenbach gel- 3 Buchst. c der Satzung für die Jagd- 25 m² ergibt sich ein Reinertrag von tend zu machen. genossenschaft Weisenbach vom 16,90 Euro je ha. Für die Bearbeitung eines Antrags 21.02.2005 hat der Gemeindevor- wird eine Gebühr von 25,00 Euro er- stand (Gemeinderat) für jedes Wirt- Gemäß § 15 Abs. 1 der Satzung für die hoben und mit dem Reinertrag ver- schaftsjahr über die Einnahmen und Jagdgenossenschaft Weisenbach so- rechnet. Ausgaben der Jagdgenossenschaft wie Beschluss der Versammlung der Rechnung zu führen. Jagdgenossenschaft vom 21.02.2005 Der vorstehende Beschluss des Ge- wird der Reinertrag aus der Jagd- meinderates über die Feststellung Für das Wirtschaftsjahr 2019/2020 (01.04.2019 bis 31.03.2020) hat der nutzung der Gemeinde Weisenbach des Rechnungsergebnisses 2019/2020 Gemeinderat am 25.06.2020 das Rech- zur Verfügung gestellt. Nach § 15 wird hiermit gem. § 18 der Satzung nungsergebnis wie folgt festgestellt: Abs. 2 der Satzung kann jeder Jagd- für die Jagdgenossenschaft Weisen- Einnahmen der genosse der diesem Beschluss nicht bach öffentlich bekannt gemacht. Jagdgenossenschaft 15.100,00 Euro zugestimmt hat, die Auszahlung sei- Ausgaben der nes Anteils am Reinertrag verlangen Weisenbach, den 26. Juni 2020 Jagdgenossenschaft 635,25 Euro (sog. Auskehrungsanspruch). Reinertrag 2019/2020 14.464,75 Euro Der Anspruch ist innerhalb eines Mo- Bezogen auf die jagdbare Fläche nats nach Bekanntmachung dieses Daniel Retsch des gemeinschaftlichen Jagdbezirks Beschlusses schriftlich oder mündlich Bürgermeister Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zum Starkregen-Risikomanagement Öffentlich-rechtliche Vereinbarung der Gemeinde Bischweier, der Gemeinde Ötigheim, zwischen vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister Robert Wein, Frank Kiefer, der Großen Kreisstadt Gaggenau, vertreten durch Herrn Oberbürger- der Gemeinde Bühlertal, der Gemeinde Ottersweier, meister Christof Florus, vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister Hans-Peter Braun, Jürgen Pfetzer der Großen Kreisstadt Rastatt, der Gemeinde Durmersheim, der Gemeinde Rheinmünster, vertreten durch Herrn Oberbürger- vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister meister Hans Jürgen Pütsch, Andreas Augustin, Helmut Pautler, der Großen Kreisstadt Bühl, der Gemeinde Elchesheim-lllingen, der Gemeinde Sinzheim, vertreten durch Herrn Oberbürger- vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister meister Hubert Schnurr, Rolf Spiegelhalder, Erik Ernst, der Stadt Gernsbach, der Gemeinde Forbach, der Gemeinde Steinmauern, vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Frau Bürgermeiste- vertreten durch Herrn Bürgermeister Julian Christ, rin Katrin Buhrke, Siegfried Schaaf, der Stadt Kuppenheim, der Gemeinde Hügelsheim, der Gemeinde Weisenbach, vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister Karsten Mussler, Reiner Dehmelt, Daniel Retsch, der Stadt Lichtenau, der Gemeinde lffezheim, der Stadt Baden-Baden, vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Frau Oberbürger- Christian Greilach, Christian Schmid, meisterin Margret Mergen, der Gemeinde Au am Rhein, der Gemeinde Loffenau, und vertreten durch Frau Bürgermeiste- vertreten durch Herrn Bürgermeister dem Landkreis Rastatt, rin Veronika Laukart, Markus Burger, vertreten durch Herrn Landrat Toni der Gemeinde Bietigheim, der Gemeinde Muggensturm, Huber. vertreten durch Herrn Bürgermeister vertreten durch Herrn Bürgermeister In den zurückliegenden Jahren sind Constantin Braun, Dietmar Späth, gehäuft Starkregenereignisse mit Weisenbach 27 Seite 2
zum Teil beträchtlichen Folgeschä- effizienten Vorgehens übernimmt sikomanagement mit 70% vom Land den in den Städten und Gemeinden das Landratsamt Rastatt die Koordi- gefördert werden. Die Große Kreis- des Landkreises Rastatt sowie im nation und das Projektmanagement stadt Gaggenau wird für die Ver- Stadtkreis Baden-Baden aufgetre- des Vorhabens als geschäftsführen- tragsparteien nach dem Erhalt des ten. Sie machen deutlich, dass Un- de Stelle. Zuwendungsbescheides das ausge- tersuchungen und Konzepte zum wählte Ingenieurbüro nach Auswer- Management von Starkregenereig- Die Städte und Gemeinden benen- tung der Angebote durch das Land- nissen dringend geboten sind. nen je einen kommunalen Beauf- ratsamt Rastatt beauftragen. tragten für das Starkregenrisikoma- Die Vertragsparteien tragen die ver- Die oben genannten Städte und Ge- nagement. Das Landratsamt Rastatt bleibenden Kosten wie folgt: Die meinden des Landkreises Rastatt so- informiert die Beteiligten regelmäßig Projektkosten werden entsprechend wie der Landkreis Rastatt und die oder anlassbezogen schriftlich und/ der Einwohnerzahlen der Kommu- Stadt Baden-Baden schließen sich zu oder in Sitzungen über die jeweils nen aufgeteilt. Die Kostenbeteili- einer Kooperation zusammen, um aktuellen Sachstände und erstellt die gung der Stadt Baden-Baden wird die Grundlagen für das Starkregen- Protokolle. Den Vorsitz übernimmt entsprechend der Regelung in § 6 risikomanagement zu ermitteln. Zur ein Beauftragter des Landratsamtes Beteiligung der Stadt Baden Baden Kooperation wird auf der Grundlage Rastatt. Für verbindliche Beschlüsse ermittelt. des Gesetzes über kommunale Zusam- genügt die einfache Mehrheit. Die Die am Kooperationsvorhaben teil- menarbeit (GKZ) folgende öffentlich- Beschlüsse sollen möglichst einver- nehmenden Städte und Gemein- rechtliche Vereinbarung geschlossen: nehmlich gefasst werden. Entschei- den überweisen der Kreiskasse des §1 dungen können auch im Umlauf- Landkreises Rastatt nach Vorlage der Gegenstand der Vereinbarung verfahren getroffen werden. Die Schlussrechnung und Abzug der För- Die Städte Gaggenau, Rastatt, Bühl, geschäftsführende Stelle setzt die dermittel die jeweiligen anfallenden Gernsbach, Kuppenheim und Lich- Beschlüsse der Mitglieder um. Kostenanteile. tenau und die Gemeinden Au am §4 Rhein, Bietigheim, Bischweier, Büh- Zur Koordination gehören auch vor- Laufzeit lertal, Durmersheim, Elchesheim- bereitende Arbeiten zu notwendi- Diese Vereinbarung gilt für die kom- Illingen, Forbach, Hügelsheim, If- gen Ausschreibungen, zur Vergabe plette Projektlaufzeit. Mit der Ver- fezheim, Loffenau, Muggensturm, von Aufträgen, zur Bearbeitung des gabe beginnt die Projektlaufzeit. Ötigheim, Ottersweier, Rheinmüns- Förderantrags, die Verfahrensab- Das Projekt endet mit der Abrech- ter, Sinzheim, Steinmauern, Weisen- wicklung sowie die fachliche Pro- nung der Schlussrechnung und der bach sowie der Landkreis Rastatt und jektbegleitung. Die Funktion als Un- Kostenanteile der Vertragsparteien. die Stadt Baden-Baden führen als tere Wasserbehörde bleibt davon §5 Kooperationsprojekt Untersuchun- unberührt. Eine Interessenkollision Innenverhältnis zwischen der gen zu Grundlagen für das Starkre- des Landratsamtes Rastatt aus der Großen Kreisstadt Gaggenau und genrisikomanagement durch. Dazu Geschäftsführung des Vorhabens und dem Landratsamt Rastatt zählen die Ermittlung von Starkre- der Funktion als Untere Wasserbe- Das Landratsamt Rastatt übernimmt gengefahrenkarten, die Durchfüh- hörde wird durch eine organisatori- die Geschäftsführung sowie sämtli- rung der Risikoanalysen sowie die sche/personelle Trennung vermieden. che Aufgaben der Projektkoordina- Erstellung von Handlungskonzepten tion und des Projektmanagements, gemäß den Beschreibungen des Leit- Aus formalrechtlichen Gründen ist den Zahlungsverkehr mit den teil- fadens „Kommunales Starkregenrisi- es dem Landratsamt Rastatt als ge- nehmenden Städten und Gemeinden komanagement in Baden Württem- schäftsführende Stelle nicht möglich, sowie alle administrativen Aufgaben, berg" der Landesanstalt für Umwelt, den Förderantrag zu stellen. Die be- die bei der Projektdurchführung, wie Messungen und Naturschutz Baden teiligten Kommunen sind damit ein- Erstellung von Ausschreibungsunter- Württemberg. Die Starkregengefah- verstanden, dass stellvertretend für lagen, Prüfung und Abnahme der renkarten, die Risikoanalyse sowie sie der Förderantrag von der Großen Leistungen und der Rechnungsprü- das Handlungskonzept werden ge- Kreisstadt Gaggenau gestellt wird. fung anfallen. Die Große Kreisstadt sondert für jede teilnehmende Kom- Die Umsetzung der in den kommu- Gaggenau stellt den Förderantrag, mune erstellt. nalen Handlungskonzepten vor- vergibt den Auftrag an den vom §2 geschlagenen Maßnahmen liegt Landratsamt Rastatt ausgewählten Erfüllung der Aufgabe, Projekt- ausschließlich bei den jeweiligen Auftragnehmer und ist Adressat für koordination, Projektmanagement Städten und Gemeinden. die Abgabe von Angeboten und der und Geschäftsführung §3 Abrechnungen bzw. der Abschlags- Zur Aufwandsminimierung für die Finanzierung zahlungen des Auftragsnehmers. Die Städte und Gemeinden des Landkrei- Über die „Förderrichtlinie Wasser- Abschlagszahlungen leitet sie an das ses Rastatt und zur Gewährleistung wirtschaft 2015" können die Grund- Landratsamt Rastatt weiter. Die Ab- eines abgestimmten und möglichst lagenermittlungen für Starkregenri- schlagszahlungen werden aus Grün- Weisenbach 27 Seite 3
den der vereinfachten Abrechnung §7 Gemeinden sowie das Regierungs- von der Kreiskasse beglichen. Vorzeitige Kündigung präsidium erhalten je eine Fertigung. §6 Das Recht zur einseitigen Kündigung §9 Beteiligung der Stadt Baden-Baden dieser Vereinbarung und zu dem Aus- Salvatorische Klausel Der Förderanteil der Stadt Baden- tritt bleibt unberührt. Das ausscheiden- Sollte eine Bestimmung dieses Ver- Baden wird in Abstimmung mit dem de Mitglied haftet im Falle des vorzei- trages unwirksam sein, wird die Wirk- Regierungspräsidium Karlsruhe in tigen Austrittes für die bis zum Austritt samkeit der übrigen Bestimmungen dem gemeinsamen Förderantrag be- entstandenen Verbindlichkeiten. davon nicht berührt. Die Partner ver- antragt. Zur Beteiligung der Stadt §8 pflichten sich, anstelle der unwirk- Baden-Baden wird eine eigene Pro- Inkrafttreten samen Bestimmung eine dieser Be- jektkostenstelle zur Erfassung der Diese Vereinbarung tritt am Tage stimmung möglichst nahekommende anteiligen Kosten eingerichtet. Die nach ihrer letzten öffentlichen Be- wirksame Regelung zu treffen. Leistungen werden in einer gemein- kanntmachung in Kraft. Die Verein- samen Ausschreibung ausgeschrie- barung wird 27-fach ausgefertigt. gez.: ben. Jedoch werden die Leistungs- Das Landratsamt Rastatt erhält zwei Vertreter der teilnehmenden Städte positionen im Leistungsverzeichnis Fertigungen, die am Kooperations- und Gemeinden und Landratsamt gesondert ausgewiesen. vorhaben teilnehmenden Städte und Rastatt Regierungspräsidium Karlsruhe Genehmigung einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung nach § 25 Abs. 5 GKZ hier: Öffentlich-rechtliche Verein- Rastatt über die Erstellung eines Loffenau, Muggensturm, Ötigheim, barung zwischen den Städten Gag- Starkregenrisikomanagements Ottersweier, Rheinmünster, Sinzheim, genau, Rastatt, Bühl, Gernsbach, Steinmauern, Weisenbach sowie der Öffentlich-rechtliche Vereinbarung Kuppenheim, Lichtenau und den Ge- Stadt Baden-Baden und dem Landkreis vom 19.03.2020 meinden Au am Rhein, Bietigheim, Rastatt am 19.04.2020 geschlossene öf- Bischweier, Bühlertal, Durmersheim, Genehmigung fentlich-rechtliche Vereinbarung über Elchesheim-lllingen, Forbach, Hü- Die zwischen der den Städten Gagge- die Erstellung eines Starkregenrisiko- gelsheim, lffezheim, Loffenau, Mug- nau, Rastatt, Bühl, Gernsbach, Kuppen- managements wird gemäß § 25 Abs. 5 gensturm, Ötigheim, Ottersweier, heim, Lichtenau und den Gemeinden des Gesetzes über kommunale Zusam- Rheinmünster, Sinzheim, Steinmau- Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, menarbeit genehmigt. ern, Weisenbach sowie der Stadt Bühlertal, Durmersheim, Elchesheim-ll- gez.: Baden-Baden und dem Landkreis lingen, Forbach, Hügelsheim, lffezheim, Yvonne Ratzel Amtliche Nachrichten Elektro-Carsharing - ab sofort auch in Weisenbach Seit vergangen Donnerstag können hier, den Bürgerinnen und Bürgern Bürger sowie auch den Weisenba- registrierte Kunden das e-Carsha- sowie den Gästen in Weisenbach cher Gästen mobile Flexibilität, ohne ring-Angebot der deer auch in Wei- kostengünstige und nachhaltige selbst Eigentümer eines Fahrzeugs senbach in Anspruch nehmen und Mobilität zu ermöglichen. zu sein. Der Kunde spart hierdurch mit dem Renault ZOE nachhaltig mo- nicht nur Geld, sondern schont dabei bil sein. Geladen werden kann das Klimawandel und Mobilitätswende gleichzeitig die Umwelt, da anstatt Fahrzeug an der Ladesäule der Firma sind in der derzeitigen Diskussion herkömmlicher Verbrenner Elekt- „W-Quadrat“ im Belzerweg 2 beim wichtige Bestandteile der Maßnah- rofahrzeuge eingesetzt werden, so Gemeindehaus. men zur Klimapolitik. Die Reduktion Bürgermeister Retsch. der Schadstoff-ausstöße – Stichwort Kristina Seifert von der Firma deer „CO2-Fußabdruck“ - und ein Um- Noch Umweltschonender wird dieses übergab im Beisein von Günter Wes- denken in der Mobilität sind dabei Konzept, weil das Elektrofahrzeug termann, Firma W-Quadrat, und den Themen, mit denen sich alle ausein- zu 100 % mit Ökostrom in Weisen- Bürgermeister-Stellvertretern Uwe andersetzen sollten. Das Carsharing bach gespeist wird, teilt Bürgermeis- Rothenberger, Dominik Strobel und gewinnt in unserer heutigen Gesell- ter Retsch mit. Gerade im ländlichen Heiko Seidt, symbolisch den Schlüssel schaft immer mehr an Bedeutung. Raum ist Mobilität ein Grundbedürf- an Bürgermeister Daniel Retsch. Ziel Diese Form der Mobilität, bei der nis, das zu dem hier bereits bestehen- der Kooperation der Gemeinde Wei- sich mehrere Leute ein Fahrzeug tei- den ÖPNV nun durch eine günstige senbach, RegioEnergie und deer ist len, ermöglicht den Bürgerinnen und und umweltfreundliche Alternativen Weisenbach 27 Seite 4
ergänzt wird. Die Registrierung und die App. So kann das Fahrzeug mit sowie eine hohe Flexibilität, da der Nutzung für die elektrisch betrie- der App geöffnet und die Buchung Kunde so auch Einwegfahrten durch- benen Fahrzeuge mit bis zu 300 km wieder beendet werden. Für Kun- führen kann. Mit einem 24/7 Service Reichweite ist transparent und ein- den, die kein Smartphone besitzen, steht das Team der deer den Kunden fach: Interessierte können sich ganz oder die App nicht nutzen möchten, dabei bei jeder Frage telefonisch zur einfach in der kostenfreien App gibt es auch die Möglichkeit, die Bu- Verfügung und begleitet die Kun- „deer e-carsharing“ oder über das chung mit einem Chip zu starten und den partnerschaftlich. Buchungsportal „deer-carsharing. zu beenden, den die deer kostenfrei de“ registrieren. zur Verfügung stellt. Um den Bu- Informationen zum deer e-Carsha- chungsvorgang zu beenden, schließt ring erhalten Sie unter: Nach Verifizierung des Führerscheins der Nutzer das Fahrzeug an einer e- wird die Nutzung für den Kunden Carsharing-Station der deer an. Dies -www.deer-carsharing.de freigeschaltet. Die Buchung und die ermöglicht eine sichere Reichweite -07051 1300-120 Bedienung der Fahrzeuge läuft über für die nachkommenden Kunden, -carsharing@deer-mobility.de Weisenbach blickt auf PV Webinar zurück Gemeinsam mit der Energieagentur Mittelbaden, dem PV Netzwerk Mittlerer Oberrhein und regionalen Ex- perten fand am 29. Juni 2020 eine kostenlose, unabhängige und fachkundige Beratung zum Thema Photovol- taik als Webinar statt (wir berichteten). „In Weisenbach sind drei Dächer von kommunalen Gebäuden mit einer Bürgersolaranlage ausgestattet“, führt Bürgermeister Daniel Retsch in die Veranstaltung ein. „Zwanzig Bürgerinnen und Bürger haben sich an dieser Investition beteiligt. Gemeinsam leisten Bürger*Innen und die Kommune damit einen wichtigen Beitrag zum Umweltschutz.“ Herr Schad, Projektingenieur der Energieagentur und gleichzeitig Regionalkoordinator des PV Netzwerks, präsentierte die Energieagentur als zentraler Ansprechpartner in Sachen Klimaschutz und Energieeffizienz im Landkreis Rastatt. Herr Westermann von W-Quadrat teilte in einem Rundumschlag seinen großen Erfahrungs- schatz im Bereich der Photovoltaik und beantwortete im Nachgang die Teilnehmerfragen. Danach gab Herr Baumgart einen detaillierten Einblick in seine persönliche PV-Anlage, deren einsparende Wirkung er in einer persönlichen Bilanz nachweist. Gemeinsam wurde im Webinar-Raum ein Austausch geschaffen. Denn auch die Fragen der Teilnehmer*Innen zeigten, dass vom ersten Interesse bis hin zur konkreten technischen Nachfrage alles dabei war. Insgesamt haben 45 Teilnehmer*Innen bei insgesamt 5 Veranstaltungen diese einmalige Chance genutzt - denn ihre Fragen wurden live von den anwesenden Experten beantwortet. Die Aufzeichnung der Webinare sind verfügbar unter: https://regioenergie-netzwerk.de/ausbauinitiative- photovoltaik/aufzeichnungen/ sowie auf der Homepage der Gemeinde Weisenbach. Wir bedanken uns bei der Energieagentur Mittelbaden und RegioENERGIE für die Möglichkeit des informati- ven Austausches beim 1. Webinar der Gemeinde Weisenbach für die Bürgerinnen und Bürger von Weisenbach. Daniel Retsch, Kevin Schad, Gemeinde Weisenbach Géza Solar, RegioENERGIE Energieagentur Mittelbaden Weisenbach 27 Seite 5
Störungen in Ihrem Abwasserleitungsnetz – Was gehört hinein? Immer wieder müssen die Mitarbeiter Spülwagen hinzuziehen musste. Dies al- Putzlappen, Feuchttücher, Damenbin- des kommunalen Bauhofes an den ver- les ist dann nicht nur für die Betroffenen, den oder Einlagen gehören nicht über schiedenen Pumpwerken des Abwasser- für die Mitarbeiter der Gemeinde oder die Toilette entsorgt, sondern in den netzes in Weisenbach Störungen feststel- Freiwillige, im konkreten Fall die Ange- Restmüll. Mit Beachtung dieser Vorga- len, welche ihre Ursache in Materialien hörigen der Freiwilligen Feuerwehr, är- ben helfen Sie mit, Störungen im Abwas- haben, welche nicht über das Abwasser- gerlich, sondern verursacht konkret auch serleitungsnetz oder den Pumpwerken leitungsnetz zu entsorgen sind. Selbst recht schnell hohe Kosten. zu verringern bzw. zu vermeiden und Kanalverstopfungen sind zu registrieren. damit der Gemeinde und somit allen Aus diesem Grund möchte die Gemein- Mitbürgerinnen und Mitbürgern Kosten So war vor einigen Wochen in den de diese Störung im Abwassernetz zum zu sparen – Vielen Dank für Ihr Verständ- Abendstunden selbst die Freiwillige Anlass nehmen, um darauf hinzuweisen, nis und Ihre Unterstützung. Im Falle der Feuerwehr alarmiert, welche in Abstim- dass es nicht zulässig ist, in das Abwas- konkreten Feststellung eines Verursa- mung mit der Gemeindeverwaltung sernetz über Küche, Bad oder Toiletten chers werden diesem die entstandenen dann gar die Firma Hurrle mit Saug- und Fremdstoffe zu entsorgen. Spültücher, Kosten auferlegt. Corona-Verordnungen im Wandel – vielfältige Änderungen Nach wie vor stellt die Corona-Pan- - private Veranstaltungen Hygiene-Anforderungen demie Staat und Gesellschaft vor - Indoor-Freizeitaktivitäten Auch die Hygiene-Anforderungen, große, bisher unbekannte Heraus- - Masken-Pflicht in Praxen wie diese in verschiedenen Verord- forderungen, die von vielfältigen - Berufsbildung nungen bis dato geregelt waren, Unsicherheiten geprägt sind. Der - Gottesdienste gelten fort. So haben die Verant- Staat selbst ist verfassungsrechtlich - Weiterbildung wortlichen die Pflicht verpflichtet, seine Bürgerinnen und - die Personenzahl auf Grundlage Bürger möglichst wirksam vor den Die Struktur der Verordnung ist neu, der räumlichen Kapazitäten zu gravierenden Folgen der Pandemie denn gleich zu Beginn werden die begrenzen und Personenströme zu schützen. Annähernd vier Monate allgemein gültigen Regelungen zu- und Warteschlangen zu regulie- ist dies nunmehr schon das beherr- sammengefasst. Es folgen dann die ren, sodass die Abstandsregeln schende Thema mit einschneidenden besonderen Regelungen. Ziel ist eine eingehalten werden; Veränderungen. bessere Übersichtlichkeit und eine - für Lüftung von Innenräumen zu sorgen; Verschlankung der Vorschriften. Aus Seit Beginn dieser Woche haben - regelmäßige Reinigung von dieser Corona-Verordnung mit Gül- Schulen und Kindergärten wieder Oberflächen und Gegenständen, tigkeit vom 1. Juli 2020 ergeben sich den „Regelbetrieb unter Pandemie- die häufig von Personen berührt nunmehr folgende Neu-Regelungen: bedingungen“ aufgenommen. Die werden, durchzuführen; (Grund-)Corona-Verordnung wurde Allgemeine Abstandsregeln - Reinigung oder Desinfektion von in den vergangenen Monaten auf- Im öffentlichen Raum muss nach wie Gegenständen, die bestimmungs- grund der veränderten Lage mehr- vor ein Mindestabstand zu anderen gemäß in den Mund genommen fach geändert. Ergänzend hierzu Personen von 1,5 m eingehalten werden, nachdem diese von einer wurden rund 40 weitere Verordnun- werden, wobei dies nicht für Schulen Person benutzt wurden, durchzu- gen und Rechtsvorschriften erlassen. und Kindertagesstätten gilt. führen; Der Gesetzgeber hat nunmehr zum - zur regelmäßigen Reinigung der Mund-Nasen-Bedeckungen 1. Juli die (Grund-)Corona-Verord- Barfuß- und Sanitärbereiche; nung komplett neu gefasst, um die- Nach wie vor ist bei Nutzung des - zum Vorhalten von Handwasch- se übersichtlicher und leichter ver- ÖNPV, in Frisör-, Massage-, Kosme- mitteln, Papierhandtüchern, ständlich zu gestalten. Einher geht, tik-, Fußpflegeeinrichtungen, in Handdesinfektion oder ande- dass zum 1. Juli die folgenden weite- Arztpraxen, Zahnarztpraxen sowie ren gleichwertigen hygienischen ren Corona-Verordnungen entfallen: in Einrichtungen des öffentlichen Handtrockenvorrichtungen; - Einzelhandel Gesundheitsdienstes, in Einkaufszen- - zum Austausch ausgegebener - Vergnügungsstätten tren und Ladengeschäften sowie für Textilien; - Kosmetik- und medizinische Fuß- Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - einer rechtzeitigen und ver- pflege in Freizeitparks, Vergnügungsstät- ständlichen Information über - Beherbergungsbetriebe ten, Beherbergungsbetrieben und Zutritt- und Teilnahmeverbote, - Freizeitparks im Gaststättengewerbe bei direktem Abstandsregelungen und Hygie- - Gaststätten Kundenkontakt eine nicht-medizi- nevorgaben, Reinigungsmöglich- - Bordgastronomie nische Alltagsmaske / Mund-Nasen- keiten für die Hände, eine beste- - Veranstaltungen Bedeckung zu tragen. hende Möglichkeit bargeldlosen Weisenbach 27 Seite 6
Bezahlens sowie ein Hinweis auf Datenerhebung einer definierten Zielsetzung in der gründliches Händewaschen in Nach wie vor sind die Kontaktdaten Verantwortung einer Veranstalterin den Sanitäranlagen von Besucherinnen und Besuchern oder eines Veranstalters, einer Per- zu erheben und für vier Wochen auf- son, Organisation oder Institution, Hygienekonzepte zubewahren. Die Daten werden im an dem eine Gruppe von Menschen Nach den Regeln der entsprechenden „Fall der Fälle“ zur Nachverfolgung gezielt teilnimmt. Verordnungen sind Hygienekonzepte von möglichen Infektionswegen be- zu erstellen, welche durch die Verant- Veranstaltungen von Religions- und nötigt. wortlichen entsprechend umzusetzen Weltanschauungsgemeinschaften so- sind. Auch ist das Hygienekonzept Zutritts- und Teilnahmeverbot wie Veranstaltungen bei Todesfällen und dessen Umsetzung den zuständi- Kontaktpersonen zu Infizierten bzw. Für Veranstaltungen von Kirchen Personen mit Symptomen einer In- sowie Religions- und Glaubensge- gen Behörden vorzulegen. fektion haben Zutrittsverbot. meinschaften sind die Hygienean- forderungen einzuhalten und ist ein Arbeitsschutz Hygienekonzept zu erstellen. Auch Auch die Arbeitsschutzbestimmun- Bestattungen, Urnenbeisetzungen gen regeln vielfältige Hinweise zu und Totengebete sind unter Einhal- Arbeitsschutzanforderungen, wel- tung der Hygieneanforderungen che der Arbeitgeber gegenüber dem und der Zutritts- und Teilnahmever- Arbeitnehmer zu erfüllen hat. bote zulässig. Für weitere Vorgaben Ansammlungen und Regelungen wird das Kultusmi- Im Belzerhaus Weisenbach nisterium ermächtigt. Telefon 9947720 Neu ist das nunmehr Ansammlungen Öffnungszeiten: von mehr als 20 Personen untersagt Geltung der allgemeinen Infektions- Sonntag, 11.15 - 12.15 Uhr sind, ausgenommen von der Begren- schutzvorgaben für bestimmte Ein- Mittwoch, 16 - 19 Uhr zung auf 20 Personen sind Ansamm- richtungen und Betriebe Ausleihe kostenlos! lungen von bestimmten Verwandt- Die Hygieneanforderungen, das Er- schaftsgraden. fordernis von Hygienekonzepten so- wie die Datenerhebung gelten unter Veranstaltungen Fundbüro Um eine Veranstaltung abhalten zu anderem auch für Kunst- und Kultu- reinrichtungen sowie Kinos, Musik- Es wurde ein Hörgerät abgegeben. können, müssen die zuvor beschrie- schulen, Kunstschulen, Jugendkunst- Dieses kann vom Verlierer im Rat- benen Hygieneanforderungen, das schulen, Fahrschulen einschließlich haus, Zimmer 1, abgeholt werden. Hygienekonzept, die Datenerhe- der Abnahme der theoretischen bung, das Zutritt- und Teilnahme- und praktischen Prüfungen, öffent- verbot sowie die Arbeitsschutzan- liche und private Sportanlagen und forderungen eingehalten werden. Sprechstunden des Sportstätten, Einzelhandelsbetriebe, Dies gilt nicht für die zuvor beschrie- Forstrevierleiters benen Ansammlungen bis zu 20 Frisör-, Massage-, Kosmetikstudios Wetzel entfallen Personen. Auch muss bei privaten sowie Fußpflegeeinrichtungen, das Am 9. und 16. Juli 2020 finden kei- Gastgewerbe einschließlich gastge- Veranstaltungen mit nicht mehr als ne Sprechstunden des Forstrevier- werbliche Einrichtungen sowie Be- 100 Teilnehmenden kein Hygieneko- leiters Dietmar Wetzel im Rathaus herbergungsbetriebe nzept erstellt werden. Weisenbach statt. Weiterhin untersagt sind Veranstal- Verordnungsermächtigungen Wir bitten um Beachtung. tungen mit über 100 Teilnehmenden Durch entsprechende Ermächtigung bis einschließlich 31. Juli und mit in der (Grund-)Corona-Verordnung über 500 Teilnehmenden bis ein- werden verschiedene Ministerien er- Impressum Amtsblatt der Gemeinde Weisenbach. schließlich 31. Oktober 2020. mächtigt, ergänzende Rechtsverord- Herausgeber: Gemeinde Weisenbach, Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach, Telefon 07224 9183-0, Fax 07224 Die zulässige Teilnehmerzahl bei nungen zu einzelnen Regelungen 9183-22, E-Mail: buergermeisteramt@weisenbach.de, www.weisenbach.de. Veranstaltungen erhöht sich bis 31. zu erlassen. Dies alles sind nur die Druck und Verlag: NUSSBAUM MEDIEN Weil der Stadt GmbH & Co. KG, 71263 Weil der Stadt, Merklinger Juli 2020 auf 250 Personen, wenn zu- wesentlichsten Inhalte der Änderun- Straße 20, www.nussbaum-medien.de. sätzlich den Teilnehmenden für die gen; auf eine Vollständigkeit erhe- Verantwortlich für den amtlichen Teil und alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: gesamte Dauer, welche einem im ben wir keinen Anspruch. Bürgermeister Daniel Retsch, Hauptstraße 3, 76599 Weisenbach. Vorhinein festgelegten Programm Verantwortlich für den Anzeigenteil: zu folgen hat, feste Sitzplätze zuge- Klaus Nussbaum, Merklinger Straße 20, Wir bitten allerdings nochmals ein- 71263 Weil der Stadt. wiesen werden. Weiterhin untersagt dringlich darum, dass sich jeder für sich Einzelversand nur gegen Bezahlung der ¼-jährlich zu entrichtenden Abonnementgebühr. sind Tanzveranstaltungen. Eine Ver- selbst und zum Schutze der Mitbürge- Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, anstaltung im Sinne dieser Vorschrif- rinnen und Mitbürger an die vielfälti- Tel. 07033 6924-0, E-Mail: info@gsvertrieb.de, Internet: www.gsvertrieb.de ten ist ein zeitlich und örtlich be- gen Regelungen in den unterschiedli- grenztes und geplantes Ereignis mit chen Corona-Verordnungen hält. Weisenbach 27 Seite 7
Energietipp der Energieagentur Mittelbaden in Kooperation mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg Energiemanagementsystem für zu Hause: Energie effizienter nutzen Home Energy Management Systems Energieberatungen im Landkreis (HEMS) steuern Ihren Energiever- Rastatt und Stadtkreis Baden-Baden brauch und die -erzeugung daheim gibt es an folgenden Standorten: automatisch. Das spart Strom, hat 15.07.2020, Bühl, 14:00 - 17:45 Uhr aber seinen Preis. 23.07.2020, Sinzheim,15:00 - 18:00 Uhr 08.07.2020, Gaggenau, 14:00 - 17:45 Uhr Mit einem HEMS können Sie den leitet möglichst viel überschüssigen 22.07.2020, Rastatt,14:00 - 17:45 Uhr Strom im eigenen Haus effizien- Solarstrom in einen vorhandenen ter nutzen und so direkt Energie Batteriespeicher um. Dieser steht Weitere Beratungsangebote finden und Kosten sparen. Das lohnt sich dann am Mittag und Abend für an- Sie bei der Energieagentur Mittelba- insbesondere beim Betrieb einer dere Verbraucher bereit. So kann den gGmbH, Ihrem Ansprechpartner Solarstromanlage und eines Batte- beispielsweise die Waschmaschine für Klimaschutz und Energieeffizienz. riespeichers, weil Sie so möglichst in der Mittagszeit automatisch star- Anmeldungen per Telefon unter viel Solarstrom selbst verbrauchen ten, wenn gerade viel Solarstrom 07222-381-3121 oder per E-Mail un- können. Der Umfang, und damit die produziert wird. ter kontakt@energieagentur-mittel- Kosten der Energiemanagementsys- baden.de. teme schwanken stark. Die Kosten für ein HEMS variieren je nach Anbieter um mehrere hundert Weisenbach ist Teil des Energieeffi- Ziel eines HEMS ist es, die zu Hause Euro. Für die Einbindung von Solar- zienz-Netzwerks RegioENERGIE. Bis erzeugte Energie möglichst effizient stromanlage, Speicher, Heizung so- 2030 wollen wir 30% unserer Treib- zu speichern und zu nutzen. Das Mo- wie relevanter Haushaltsgeräte kön- hausgasemissionen einsparen. nitoring-Gerät erfasst und analysiert nen somit schnell über 1.000 Euro ausgewählte Energieströme, so dass anfallen. Hinzu kommen bei einigen Sie bei allen mit Strom betriebenen Anbietern noch monatliche Kosten Geräten, auch für Warmwasser und für die Nutzung der Cloud im zwei- Sperrmüllbörse die Heizung, Einsparpotenzial erken- stelligen Bereich. In der „Sperrmüllbörse“ haben die nen können. Das spart Kosten und ist Leser jede Woche die Möglichkeit, gut fürs Klima. Auch ein Energiemanagementsystem Möbel, Hausrat, sperrige Gegen- ist förderfähig – von der Mess- und stände, die nicht mehr gebraucht Das HEMS ist darauf ausgerichtet, Steuertechnik bis hin zu den Systemen werden, aber noch zu gebrauchen die Energie möglichst effizient im zur Optimierung der Energieströme. sind, an dieser Stelle anzubieten, Haushalt zu verteilen. Zudem ver- Dazu gibt es zwei Möglichkeiten: soweit sie verschenkt werden. sucht es, mit Hilfe von Wetterpro- die steuerliche Abzugsfähigkeit oder gnosen die Ladung des Speichers eine ergänzende Förderung durch „Anzeigenwünsche“ können schrift- und die Nutzungszeiten einzelner die KfW. Fragen Sie also vor dem lich beim Bürgermeisteramt abge- Geräte zu optimieren. Ist etwa das Einbau und dem Vertragsabschluss geben werden. Elektroauto an einem sonnigen Tag bei den zuständigen Stellen nach, ob Angebot der Woche bereits am Morgen fast vollgela- eine Förderung für das vorliegende 1. Kleiner elektrischer Rasenmäher, den, erkennt das HEMS dies und Angebot möglich ist. Telefon 9969663 Foto: getty images 2. Heimtrainer (Trimm-Dich-Rad), Telefon 7401 3. Ytong-Glas-Betonsteine, 12,5 cm breit, 11 Stück; Wohnzimmer- Eckcouch mit Schlaffunktion, terracotta, Telefon 3920 4. Kleiderschrank, Eiche rustikal, voll massives Holz, B: 2,60 x H: 2,19 m, fünf Türen, Telefon 07083 923989 Weisenbach 27 Seite 8
Allgemeinärztlicher Notfalldienst Vereinsnachrichten Telefon 116117 (Anruf kostenlos) Notfallpraxis Baden-Baden, Freiwillige Feuerwehr Musikkapelle Au Stadtklinik Baden-Baden, Balger Str. Weisenbach 50, Freitag 19 bis 22 Uhr, Samstag, Altpapiersammlung Sonn- und Feiertage 8 bis 22 Uhr Altpapiersammlung in Au am 4. Juli 2020 Notfallpraxis Rastatt, Kreiskranken- Weisenbach 11.07.2020 Die Musikkapelle Au führt am Sams- haus Rastatt, Engelstraße 39, Mon- Die Feuerwehr Weisenbach sammelt tag, 04. Juli 2020, ab 9.00 Uhr, im tag bis Donnerstag 19 bis 7 Uhr, am Samstag, den 11.07.2020, ab 9.00 Ortsteil Au eine Altpapiersammlung Freitag 19 bis 8 Uhr, Samstag 8 bis 8 Uhr in Weisenbach Altpapier. Wir bit- durch. Die Bevölkerung wird gebe- Uhr, Sonn- und Feiertage 8 bis 7 Uhr ten, das Altpapier frei von artfremden ten, das Altpapier gebündelt und Gegenständen gut sichtbar am Stra- frei von artfremden Gegenständen Augenärztlicher ßenrand bereit zu stellen. Die Feuer- am Straßenrand abzulegen. Notfalldienst wehr Weisenbach bedankt sich schon Der Verein bedankt sich schon im Telefon 116117 (Anruf ist kosten- vorab bei Ihnen für Ihre Unterstützung. Voraus für ihre Unterstützung. los). Informationen zu Öffnungs- zeiten und Anschrift der jeweili- gen Notfallpraxis finden Sie unter www.kvbawue.de/buerger/not- Kirchliche Nachrichten fallpraxen/ Kinderärztlicher KATHOLISCHE PFARRGEMEINDE Notfalldienst Kirchliche Nachrichten St. Wendelin, Mittwoch, 8. Juli Tel. 116117 (Anruf ist kostenlos) Weisenbach und Maria Königin, Au 8.30 AU Hl. Messe Kinder Notfallpraxis Baden-Baden Stadtklinik Baden-Baden, Balger 04.07.2020 – 12.07.2020 Donnerstag, 9. Juli Straße 50, Montag bis Donners- Vorabend- und Sonntagsgottes- 8.05 WB Schülermesse fällt aus!! tag 19 bis 22 Uhr, Freitag 18 bis 22 dienste der SE 04.07./05.07.2020 Freitag, 10. Juli Uhr, Samstag, Sonn- und Feierta- 8.00 WB Rosenkranzgebet Samstag, 4. Juli ge 8 bis 22 Uhr 8.00 AU Rosenkranzgebet 17.00 FB Vorabendmesse zum Zahnärztlicher Sonntag Samstag, 11. Juli Notfalldienst 18.30 LB Vorabendmesse zum 17.00 WB Vorabendmesse zum Telefon 0621 38000810 Sonntag Sonntag Informationen zu Öffnungszeiten Sonntag, 5. Juli und Anschrift der jeweiligen Not- Sonntag, 12. Juli 8.45 BB Hl. Messe 13.30 AU Rosenkranzgebet fallpraxis finden Sie unter www. 10.15 WB Hl. Messe kzvbw.de/site/service/notdienst 14.00 WB Rosenkranzgebet Tierärztlicher Kirchliche Nachrichten St. Wendelin, EV. KIRCHENGEMEINDE Notfalldienst Weisenbach und Maria Königin, Au FORBACH-WEISENBACH Rufbereitschaft von Samstag 12 04.07.2020 – 12.07.2020 Evangelische Kirchengemeinde Uhr bis Montag 8 Uhr Sonntag, 5. Juli Forbach-Weisenbach 4./5. Juli - Dres. Hagemann/ 10.15 WB Hl. Messe, für die Le- Schmitt, Schwarzwaldstraße 24, benden und Verstor- Sonntag, 05. Juli: Baden-Baden, Tel. 07221 64246 benen der Gemeinde * 10.00 Uhr Gottesdienst in der katho- lischen Kirche in Gausbach (Prädi- Apotheken Jahrtagsamt für Richard kantin I. Karius) Samstag, 4. Juli Strobel St. Laurentius-Apotheke, 13.30 AU Rosenkranzgebet Sonntag, 12. Juli: Murgtalstraße 85, Bad Rotenfels, 14.00 WB Rosenkranzgebet 10.00 Uhr Gottesdienst in der katho- Telefon 07225 1302 14.30 AU Taufe des Kindes Pia lischen Kirche in Gausbach (Pfarrerin Sonntag, 5. Juli Gerstner M. Eger) Igelbach-Apotheke, Dienstag, 7. Juli Es gibt 48 Plätze. Bis auf weiteres fin- Lautenbacher Pfad 2, Loffenau, 8.00 AU Rosenkranzgebet den die Gottesdienste ohne Gesang Telefon 07083 524250 18.30 WB Hl. Messe, zur Mutter- und Abendmahl statt. gottes in einem Anlie- Bitte bringen Sie zu Ihrem Schutz Alle Angaben ohne Gewähr! gen den Mund-Nasenschutz mit. Weisenbach 27 Seite 9
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