Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker im Gebiet der Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen Hohenlohekreis Auftraggeber: Stadt Forchtenberg Hauptstraße 14 74670 Forchtenberg Dipl.-Biol. Dieter Veile Amselweg 10 74182 Obersulm Juli 2020
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Vorhaben: Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker Projekt: Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung Auftraggeber: Stadt Forchtenberg Hauptstraße 14 74670 Forchtenberg Auftragnehmer: Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung Dieter Veile Amselweg 10, 74182 Obersulm Tel. 07130/452845 Mail: Dieter.Veile@t-online.de Projektleitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Projektbearbeitung: Dieter Veile (Dipl.-Biol.) Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.) Bearbeitungszeitraum: März – August 2019, Juli 2020 2
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 INHALTSVERZEICHNIS 1. Anlass und Zielsetzung 5 2. Rechtliche Grundlagen 5 3 Untersuchungsraum 6 4 Vorhabenbedingte Wirkfaktoren 10 5 Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP) 11 5.1 Relevanzprüfung 11 5.2 Bestandserfassung 11 5.3 Konfliktermittlung 11 5.4 Ausnahmeprüfung 12 6 Planungsrelevante Artengruppen 14 6.1 Vögel 14 6.1.1 Erfassungsmethodik 14 6.1.2 Nachweise 14 6.1.3 Konfliktermittlung 16 6.2 Fledermäuse 20 6.2.1 Erfassungsmethode 20 6.2.2 Nachweise 21 6.2.3 Konfliktermittlung 21 6.3 Reptilien 21 6.3.1 Erfassungsmethodik 21 6.3.2 Nachweise 22 6.3.3 Konfliktermittlung 23 6.4 Schmetterlinge 24 6.4.1 Erfassungsmethode 24 6.4.2 Nachweise 25 6.4.3 Konfliktermittlung 25 6.5 Holzkäfer 26 6.5.1 Erfassungsmethode 26 6.5.2 Nachweise 26 6.5.3 Konfliktermittlung 26 7 Gutachterliches Fazit 26 8 Literatur 27 3
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 ABBILDUNGSVERZEICHNIS 1 Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet 6 2 Blick auf das Plangebiet aus nordwestlicher Richtung 7 3 Östlicher Rand des Plangebiets mit großflächigem Maisanbau 7 4 Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Grasstreifen im März 7 5 Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Grasstreifen im Juni 7 6 Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Südwesten mit Grünland 8 7 Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Südosten 8 8 Kleine Höhle in Obstbaum im südöstlichen Untersuchungsgebiet mit Ameisenbe- 8 9 Blaumeisenkasten satz an Obstbaum im südöstlichen Rand des Untersuchungsgebiets 8 10 Streuobstbestand mit dichter Vegetation am Boden ohne Zusatzstrukturen 8 11 Streuobstbestand mit älteren Obstbäumen in Hanglage 8 12 Blaumeisenkasten an Obstbaum in der Mitte des Streuobstbestands am Hang 9 13 Kleine Höhle in Obstbaum in der Mitte des Streuobstbestands am Hang 9 14 Feldweg mit begleitender Trockenmauer nördlich des Plangebiets 9 15 2019 gebaute Entwässerungsrinne mit tierökologisch wertvollen Strukturen 9 16 Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 12 17 Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 13 18 Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet 15 19 Suchstrecke zur Erfassung von Eidechsen und Fundort der Zauneidechse 22 20 Weinberghäuschen mit Sukzessionsgehölz (Fundort Zauneidechse) 23 21 Jüngeres Weibchen der Zauneidechse 23 TABELLENVERZEICHNIS 1 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet 16 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet 16 4
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 1 ANLASS UND ZIELSETZUNG Durch das Bebauungsplanverfahren Schwarzäcker möchte die Stadt Forchtenberg ein landwirtschaftlich ge- nutztes Areal am westlichen Rand des Teilortes Neuwülfingen für eine Wohnbebauung vorbereiten. Das Plan- gebiet wird derzeit von einer Ackerfläche, einer Streuobstwiese und Grünland eingenommen, im angrenzen- den Wirkraum befinden sich außerdem Gehölze. Diese Strukturen stellen potentielle Lebensräume europa- rechtlich und national streng geschützter Arten dar. Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm) beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge- schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vorkommen von Vögeln, Fledermäu- sen und europarechtlich geschützte Arten von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrecht- lich bewertet werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren artenschutzrechtliche Bewertung sind im vorliegenden Bericht dargestellt. 2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora- Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga- ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun- desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten- schutzrechtliche Prüfung zu erstellen. Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi- schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur Anwendung kommen. Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein- griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts- grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44 Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind, die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen 5
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW). 3. UNTERSUCHUNGSRAUM Das Untersuchungsgebiet umfasst den Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1). Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19. Die Aufnahme ist veraltet und enthält noch nicht die 2019 neu gebaute Entwässerungsrinne zwischen östlichem Plangebiet und der Bebauung der Wülfinger Straße. Das Plangebiet liegt westlich der Bebauung an der Wülfinger Straße und wird von dieser durch eine 2019 neu bebaute, breit angelegte Entwässerungsrinne getrennt. Der größte Teil des Plangebiets wird ackerbaulich genutzt (Abb. 2, 3). Ein asphaltierter Feldweg, der die Ackerflur in ost-westlicher Richtung quert, wird beidseitig 6
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 von einem schmalen Grünstreifen begleitet, der jedoch Verstecke (Wühlmausgänge, Totholz, Steine) enthält, die für Reptilien als Quartier oder Versteck nutzbar sein könnten (Abb. 4, 5). Der südliche Bereich des Plangebiets wird von extensiv bewirtschaftetem Grünland der Auenniederung des Kochertals (Abb. 6, 7) und dem nördlichen Talhang des Kochers eingenommen, welcher als Streuobstwiese bewirtschaftet wird (Abb. 7, 9-13). Im Grünland gedeihen einzelne Exemplare des Stumpfblättrigen Ampfer (Rumex obtusifolius), der den Larven des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) als Nahrung dienen konnte. Weitere Kräuterarten, die für europarechtlich geschützte Schmetterlingsarten als Larvalfutterpflanzen verwert- bar sein könnten, sind im gesamten Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Die Vegetation am Boden ist ge- mäß dem nährstoffreichen Auestandort generell starkwüchsig (Abb. 10), dicht und ohne jegliche Kahlstellen ausgebildet. Für Reptilien relevante Zusatzstrukturen (Steine, Totholz oder gelagerte Materialien) am Boden fehlen als essentielle Habitatelemente. In der Hanglage zwischen dem Grünland der Kocheraue und den Ackerflächen stehen mehrere Obstbäume, die nur über kleine Höhlen verfügen (Abb. 8, 13), die weder von Vögeln als Nistplatz noch von Fledermäusen als Quartier genutzt werden könnten. Für die höhlenbrütende Blaumeise stehen zwei Nistkästen mit entsprechend kleinem Eingangsloch (Abb. 9, 12) zur Verfügung. Abb. 2: Blick auf das Plangebiet aus nordwestli- Abb. 3: Östlicher Rand des Plangebiets mit groß- cher Richtung mit noch vegetationsfreiem Feld. flächigem Maisanbau des Jahres 2019. Abb. 4: In ost-westlicher Richtung verlaufender Abb. 5: In ost-westlicher Richtung verlaufender Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Gras- Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Gras- streifen im März. streifen im Juli. 7
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 6: Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Abb. 7: Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Südwesten mit Grünland der Kocheraue. Südosten mit Grünland und Streuobstbestand. Abb. 8: Kleine Höhle in Obstbaum im südöstlichen Abb. 9: Blaumeisenkasten an Obstbaum im süd- Untersuchungsgebiet mit Ameisenbesatz. östlichen Rand des Untersuchungsgebiets. Abb. 10: Streuobstbestand mit dichter Vegetation Abb. 11: Streuobstbestand mit älteren Obstbäu- am Boden ohne Zusatzstrukturen (Steine u.a.). men in Hanglage südlich der Ackerflur. 8
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 12: Blaumeisenkasten an Obstbaum in der Abb. 13: Kleine Höhle in Obstbaum in der Mitte Mitte des Streuobstbestands am Hang. des Streuobstbestands am Hang. Im Südwesten und Westen setzen sich die Grünlandnutzung und die Ackernutzung über das Untersuchungs- gebiet hinaus fort, in Nordwesten und Norden grenzen Weinberge an das Plangebiet und sind im Norden durch einen Feldweg mit begleitender Trockenmauer von diesen getrennt (Abb. 14). Östlich verläuft die 2019 aufwendig gebaute Entwässerungsrinne, die durch ein Pflanznetz und mehrere Steinhäufen tierökologisch wertvoll ausgestaltet ist (Abb. 15). Abb. 14: Feldweg mit begleitender Trockenmauer Abb. 15: 2019 gebaute Entwässerungsrinne mit nördlich des Plangebiets. tierökologisch wertvollen Strukturen. Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen: Dicht angrenzende Wohnbebauung mit siedungstypischen Störfaktoren der Vogelfauna (Anwesenheit des Menschen wird von vielen Vogelarten als Bedrohung wahrgenommen, störende Geräusche u. a.) Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde- ten Gebieten zurückziehen können. 9
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 4. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche die im Plangebiet aufgrund der vorhandenen Strukturen empirisch zu berücksichtigenden, europarechtlich ge- schützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) und national streng geschützten Tierarten erheblich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Dabei kann zwischen zeitlich befristeten, reversib- len Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen differenziert werden: Baubedingte Wirkfaktoren Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Rodung von Gehölzen Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Vögel zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten Fledermäuse (v.a. Winterquartiere) Erdmodellierungsarbeiten im Tötung fluchtunfähiger Individuen Reptilien Baufeld Schmetterlinge Flächenbeanspruchung Zeitweiliger Verlust von Habitatflächen Reptilien durch Baustellenwege Schmetterlinge Verdichtung des Bodens im Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan- Reptilien Bereich von Baustellenwe- zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Un- Schmetterlinge gen terbindung von Rückzug (Winterquartier) in lockerer Erde, Zerstörung von Wirtspflanzen Lärmeinträge durch Bautä- qualitative Abwertung von Habitaten können Vögel tigkeit zu Meide- bzw. Ausweichverhalten führen Einträge von Staub durch Erdmodellierung im Plangebiet entste- Reptilien hen Stäube, die sich auf der nahen Vegetation Schmetterlinge (Grünland, Laub von Gehölzen) ablagern kön- nen Anlagebedingter Wirkfak- Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen tor Nutzungsänderung bisher Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Ent- Vögel nicht überformter Vegeta- wicklungshabitaten, Nahrungshabitaten und Fledermäuse tionsfläche Winterquartieren Reptilien Schmetterlinge Betriebsbedingte Wirkfaktoren Wirkfaktor Tierökologischer Wirkmechanismus Potentiell betroffen Einträge von Geräuschen in Störungen bedingen die qualitative Abwertung Vögel Umgebung von Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten und können zu Meide- bzw. Ausweichverhal- ten führen 10
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 5. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP) 5.1 RELEVANZPRÜFUNG Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW) vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen Ausschlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu berücksichtigen. Für diese Relevanzprüfung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH- Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können (Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkommen und somit Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen. Weiterhin wurden aus einer Habitatpotentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezo- gen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch). Die in der Relevanzprüfung stufenweise ausgeschlossenen (abgeschichteten) Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie und die jeweils zutreffenden Ausschlusskriterien sind in Tabelle A (Anhang) dargestellt. 5.2 BESTANDSERFASSUNG Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht ausgeschlossen. Ebenso ist für sie eine Empfindlichkeit gegenüber der durch das Vorhaben bedingten Wirk- faktoren, die dadurch Beeinträchtigungen darstellen, erkennbar. Dadurch wurden für sie eine Bestandserfas- sung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich. Somit waren folgende Artengruppen bzw. Arten Ziel der SAP: Vögel, Fledermäuse sowie europarechtlich ge- schützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen. 5.3 KONFLIKTERMITTLUNG Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab- lauf von Abbildung 16. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege- lung berücksichtigt (Abbildung 17). 11
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 5.4 AUSNAHMEPRÜFUNG Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist, so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S. v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden. Abb. 16: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL 12
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 17: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung 13
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 6 PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN 6.1 VÖGEL 6.1.1 Erfassungsmethodik Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von fünf Begehungen in den Vormittagsstunden im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Süd- beck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wurde Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs- dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi- tät der Individuen war dadurch gewährleistet: Datum Uhrzeit Temperatur Himmel leichter Regen Wind 28.03.2019 0845 11-120 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 11.04.2019 0800 110 C bewölkt nein leichter Wind 21.04.2019 1100 21-220 C sonnig nein leichter Wind 06.05.2019 0945 10-110 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 19.06.2019 0800 25-270 C sonnig nein windstill Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten (Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen. Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi- niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden. Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und vertei- digten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die fest- gelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt. 6.1.2 Nachweise Insgesamt wurden nur 8 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 16), die mit 9 Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus Singwarten sind in Abb. 18 (S. 15) dargestellt. Alle Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten Lebensräumen regelmäßig vertreten. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arten handelte es sich um Vögel, die ihre Nester in dichten Zweigen anlegen. Von der Blaumeise brüteten zwei Paare in Nistkästen innerhalb des Plangebiets, Baumhöhlen mit Nistplatzeignung stehen im Plangebiet als natürliche Nistplätze für Höhlen- brüter nicht zur Verfügung. 14
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Weitere 6 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2, S. 16). Die relativ geringe Artenzahl ist in der geringen Menge an Gehölzen begründet, die sich zur Nestanlage eig- nen würden. Nachteilig dürfte sich auch die Bautätigkeit am östlichen Rand des Plangebiets ausgewirkt haben, wo während der Brutzeit eine Abflussrinne (Abb. 15, S. 9) angelegt wurde. Abb. 18: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far- big unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden- Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19 15
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Brutvogelart DDA- Brut- Einstufung RL BNatSchG code Kürzel reviere D BW 11870 Amsel A 1 - - § (Turdus merula) 14620 Blaumeise Bm 2 - - § (Parus caeruleus) 16360 Buchfink B 1 - - § (Fringilla coelebs) 16490 Grünfink Gf 1 - - § Carduelis chloris) 11210 Hausrotschwanz Hr 1 - - § (Phoenicurus ochruros) 14640 Kohlmeise K 1 - - § (Parus major) 12770 Mönchsgrasmücke Mg 1 - - § (Sylvia atricapilla) 13110 Zilpzalp Zi 1 - - § (Phylloscopus collybita) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg BNatSchG: § = besonders geschützt Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet Euring- Vogelart DDA- Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG code Kürzel gast Durchzug D BW 15670 Aaskrähe Ak + - - - § (Corvus corone) 15490 Elster E + - - - § (Pica pica) 16400 Girlitz G + - - - § (Serinus serinus) 15910 Haussperling H + - V V § (Passer domesticus) 10010 Mehlschwalbe M - + 3 V § (Delichon urbicum) 16530 Stieglitz Sti + - - - § (Carduelis carduelis) Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg 3: gefährdet V: Vorwarnliste BNatSchG: § = besonders geschützt 6.1.3.Konfliktermittlung Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt, wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich- bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist- platztyp“ heranzuziehen. 16
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten: Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major) Gilde europäische Vogelarten nach VRL 1 Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Beide Arten sind in vielen Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen allgemein regelmäßig und häufig vertreten (Wälder, Feldgehölze, Parkanlagen, z. T. Hausgärten). Für ihre landesweite Be- standsentwicklung sind keine rückläufigen Tendenzen zu verzeichnen. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Sied- lungsbereich mit punktuell platzierten Nistkästen und die Gehölze am nördlichen Kochertalhang. Somit ist für höhlenbrütende Vogelarten allgemein ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine Re- vierbestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich die Populationen beider Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die beiden von der Blaumeise besetzten Nistkästen könnten im Falle der Rodung der nistkastentra- genden Bäume entfallen. Somit können Verbotstatbestände gegen § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt werden. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: Umhängen der Nistkästen des Plangebiets in den Gehölzstreifen am östlichen Rand des Plangebiets an der Abflussrinne (vgl. Abb. 15, S. 9). Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebiets werden nicht zur weit- räumigen Abwanderung brutwilliger Individuen führen, da sich die Habitatqualität im Umfeld des Plan- gebiets nicht nachhaltig verschlechtert. Eine erhebliche Störung der Arten, die den Erhaltungszustand der weitläufig im Umfeld verbreiteten Populationen verschlechtert, erfolgt durch das Vorhaben nicht. Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die eine erhebliche Störung dieser Arten darstellt, treten nicht ein. Es erfolgt kein Verstoß gegen § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Durch die Rodung der nistkastentragenden Bäume während der Brutzeit könnten ohne Beachtung der konfliktvermeidenden Maßnahme Tötungen von Individuen der Blaumeise (Eier, fluchtunfähige Jung- 17
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten: Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major) Gilde europäische Vogelarten nach VRL vögel) erfolgen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: Durch das Umhängen der besetzten Nistkästen außerhalb der Brutperiode (gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.03.-30.09.) sind Tierverluste zu vermeiden. CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL 1 Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld- gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für fast keine der Arten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen. Lokale Populationen: Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Sied- lungsbereich mit punktuell platzierten Nistkästen und die Gehölze am nördlichen Kochertalhang.. So- mit ist für frei astbrütende Arten ein günstiges Nistplatzangebot vorhanden. Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg- lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche führen. Eine erhebli- che und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhaltungszustand der weitläufig im Um- feld verbreiteten Populationen verschlechtern würde, erfolgt dabei nicht, da im weiten Umfeld zum Nestbau geeignete Strukturen bestehen. 18
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen): Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke (Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita) Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Sollten während der Brutzeit Gehölze im Plangebiet gerodet werden, so sind Tierverluste (Eier, flucht- unfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde nicht auszuschließen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: Bei Rodungen von Gehölzen ist die Maßgabe nach § 39 Abs. 5 BNatSchG (kein Eingriff in Gehölze vom 01.03.-30.09.) einzuhalten. Tierverluste werden dadurch ver- mieden. CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt Betroffenheit von ungefährdeter Vogelart mit Nistplatz in und an Gebäuden: Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Europäische Vogelart nach VRL 1 Grundinformationen Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Begründung: Die Art ist in den verschiedensten Siedlungsbereichen allgemein flächendeckend und teilweise häufig vertreten, da sie in und an Gebäuden (Dachnischen, Spalten, überdachte Balken, Ver- kleidungen) günstige Nistgelegenheiten vorfindet. Lokale Population: Im Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich Wohngebäude, die dieser Art vielfältige Nistgele- genheiten bieten. Revierbestandszahlen existieren nicht, muss aufgrund der günstigen Strukturen ge- folgert werden, dass sich die Population der Art allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstreckt. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: günstig 19
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit von ungefährdeter Vogelart mit Nistplatz in und an Gebäuden: Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros) Europäische Vogelart nach VRL 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Das Revierzentrum des Hausrotschwanzes befand sich bei einem Weinbergshäuschen, das nicht vom Vorhaben betroffen sein wird. Somit wird keine Fortpflanzungsstätte i. S. v. § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG zerstört. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Plangebiet führen in dessen Umfeld nicht zum Ausweichen brutwilliger Individuen in ruhigere Bereiche, da die Art störungsunempfindlich ist. Durch die absehbaren Arbeiten wird die Art nicht erheblich gestört. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Das Revierzentrum befand sich bei einem Weinberghäuschen, das nicht vom Vorhaben betroffen sein wird. Die Erfüllung von Verbotstatbestände gegen § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ist daher ausgeschlos- sen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich 6.2. FLEDERMÄUSE 6.2.1 Erfassungsmethodik Beim Geländetermin am 19.06.2019 wurden die in den Obstbäumen im Plangebiet vorhandenen Höhlen auf eine mögliche Quartiernutzung durch Fledermausarten hin kontrolliert. Möglich wäre ein Besatz durch Mops- fledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr gewesen, obwohl Letzteres nur ausnahmsweise Baumhöhlen als Quartier annimmt) gewesen. 20
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 6.2.2 Nachgewiesene Arten Die endoskopische Untersuchung der Höhlen erbrachte keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende Quartiernutzung durch Fledermäuse. Somit ist davon auszugehen, dass die Obstbäume für die Populationen der Fledermäuse der weiteren Umgebung als Quartier nicht relevant sind. 6.2.3 Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 6.3 REPTILIEN 6.3.1 Erfassungsmethodik Aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet konnten Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) nicht ausgeschlossen werden. Methodisch sind Eidechsenarten am besten durch Sichtungsgänge zu erfassen. Hierzu wurden bei warmer und trockener Witterung fünf Geländegänge durchgeführt, die vorherrschenden Witterungsbedingungen waren günstig und gewährleisteten die Aktivität von Reptilien: Datum Uhrzeit Temperatur Himmel leichter Regen Wind 21.04.2019 1100 21-220 C sonnig nein leichter Wind 06.05.2019 0945 10-110 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 19.06.2019 0800 25-270 C sonnig nein windstill 28.06.2019 0800 23-260 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind 05.07.2019 1100 24-250 C wechselnd bewölkt nein leichter Wind Zur Suche nach Eidechsen wurde eine Strecke gewählt (Abb. 19), die die Kontrolle aller Strukturen im und in den relevanten Bereichen nahe des Plangebiets ermöglichte. Relevante Strukturen waren Stellen mit spärli- cher oder niederliegender Vegetation und Übergänge zwischen zwei Nutzungsarten, die von der Zau- neidechse gerne als Habitat besetzt werden (z.B. Übergänge zwischen Grünland und Gebüsch, Zäune zwi- schen Grünland und Grabeland), eine Verhaltensweise, der die Zauneidechse übrigens ihren Namen verdankt. Als Habitat vielversprechend erschien die 2019 neu angelegte Wasserabflussrinne östlich des Plangebiets (Abb. 15), die zur Steigerung ihrer ökologischen Wertigkeit mit einen grobmaschigem Jutegitternetz (vorgese- hen zur Unterstützung des Pflanzenaufwuchses, doch auch als Versteck für Eidechsen geeignet) ausgekleidet und mit aufgeschichteten Steinhäufen (spezieller Zweck: Habitat für Mauereidechse?) bestückt wurde und damit ein tierökologisch belebendes Element darstellt. 21
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Abb. 19: Lage der Suchstrecke zur Erfassung von Eidechsen und Fundort der Zauneidechse Auf den Einsatz von Reptilienplatten wurde verzichtet, da die vom Vorhaben betroffenen Biotope für die Schlingnatter ungeeignet waren. Außerdem hat sich, wie zahlreiche Publikationen zur Methodik der Reptili- enerfassung mitteilen, das Auslegen von derartigen künstlichen Versteckplätzen zum Nachweis von Eidech- senarten nicht bewährt. So teilt BLANKE (1999) z.B. mit: „Die Zauneidechse lässt sich von den einheimischen Reptilien mit KV (künstliche Verstecken, Reptilienplatten) am schlechtesten nachweisen, so dass deren Ein- satz nicht lohnenswert erscheint, wenn nur diese Art untersucht werden soll (BLANKE 1999). Aufgrund ihrer oft hohen Dichte und ihrer heliotaktischen Lebensweise ist die Sichtbeobachtung, bei der man bei geeigneter Witterung ruhig und langsam potenzielle Lebensräume abschreitet und nach frei im Gelände befindlichen Tie- ren sucht, nach wie vor die Methode der Wahl.“ 6.3.2 Nachgewiesene Arten Bei den Begehungen wurde nur bei einem Weinberghäuschen (Abb. 20) westlich des Plangebiets eine weibli- che Zauneidechse (Lacerta agilis, Abb. 19, 21) vorgefunden. Ihr Lebensraum umfasste nur einige wenige 22
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Quadratmeter im Umfeld des Häuschens, an dessen Wänden Materialien gelagert waren, Stauden und Pio- niergehölze aufkamen und mit einem günstigen Nahrungsangebot (Insekten) zu rechnen war. Abb. 20: Weinberghäuschen mit Sukzessionsgehölz Abb. 21: Jüngeres Weibchen der Zauneidechse im und gelagerten Materialien westlich des Plangebiets. direkten Umfeld des Häuschens. 6.3.3 Konfliktermittlung Betroffenheit Zauneidechse (Lacerta agilis) Art nach Anhang IV der FFH-RL 1 Grundinformationen Rote-Liste Status: Deutschland: V (Vorwarnliste) Baden-Württemberg: V Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig Die Zauneidechse besiedelt als Kulturfolger durch Mahd oder extensive Beweidung entstandene Heideflä- chen, Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Kleinflächig ist sie auch an Weg- und Waldrändern, Bahntrassen, Steinbrüchen und in Rebgebieten zu finden. Das Verbreitungsgebiet der ursprünglich in den Waldsteppen des Schwarzmeer-Gebietes beheimateten Zauneidechse erstreckt sich von der Osthälfte Frankreichs ostwärts bis ins Altaigebirge in Zentralasien. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkom- men in Südschweden, Estland und in der Umgebung von St. Petersburg. Die südlichsten Vorkommen sind in den Ostpyrenäen bzw. in Nordgriechenland und Südbulgarien zu finden. Auf den Britischen Inseln exis- tieren wegen des atlantisch geprägten, kühl-feuchten Klimas nur kleine Vorkommen im Süden und Westen Englands. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den höheren Gebirgslagen und z.T. an der Nordseeküste. Die Art ist mit Ausnahme großflächiger Waldgebiete und Lagen über 1050 m im Schwarzwald und der Schwäbischen Alb in ganz Baden-Württemberg verbreitet. Die Art zeigt eine rückläu- fige Bestandsentwicklung, trotzdem scheint ihr Erhalt in Baden-Württemberg gesichert (Quelle: LUBW). Lokale Population: Im Untersuchungsgebiet wurde ein Individuum vorgefunden. Der Nordhang des Kochertals ist durch Lese- steinriegel, kleinere Gebüschgruppen und Hecken sowie durch extensiv genutztes Grünland mit für die Art wertvollen Kleinstrukturen (Trockenmauern, Steinhäufen, kleinere geologische Aufschlüsse mit Ritzen und Spalten, Totholz am Boden, doch auch Hausgärten mit Komposthäufen und am Boden gelagertem Materi- al) vielseitig strukturiert und erfüllt in besonderer Weise die Habitatanforderungen der Art. Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird daher wie folgt bewertet: gut 23
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Betroffenheit Zauneidechse (Lacerta agilis) Art nach Anhang IV der FFH-RL 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Das Vorkommen der Zauneidechse befindet sich außerhalb des zukünftigen Baufeldes im Plangebiet in einem Weinberg. Der Bereich wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, ein Verlust der Fortpflanzungs- stätte findet somit nicht statt. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Die temporären baubedingten Aktivitäten werden das angetroffene Individuum nicht zur Abwanderung und Verlassen seines günstigen Habitats veranlassen. Eine erhebliche und nachhaltige Störung der Art, die den günstigen Erhaltungszustand der weitläufig im Umfeld verbreiteten Population verschlechtert würde, erfolgt dabei nicht, da im weiten Umfeld zahlreiche Ausweichstrukturen zur Verfügung stehen. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Schädigungsverbot: nicht erfüllt 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG Da das Vorkommen der Zauneidechse außerhalb des zukünftigen Baufeldes liegt, sind Tierverluste (Eier, Jungtiere) durch Erdarbeiten ausgeschlossen. Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wer- den nicht erfüllt. Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich Tötungsverbot: nicht erfüllt 6.4 SCHMETTERLINGE 6.4.1 Erfassungsmethodik Aufgrund der vorhandenen Vegetation und der naturräumlichen Lage des Untersuchungsgebiets konnten Vor- kommen vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar), vom Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) und vom Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) nicht ausgeschlossen werden. Daher wurde u. a. bei den Geländegängen zur Kontrolle von Reptilienvorkommen gezielt nach diesen Arten gesucht, wobei folgende Methoden angewandt wurden: 24
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous) Die Art bewohnt frische bis feuchte, offene, meist etwas verbrachte Standorte mit Vorkommen des Großen Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und der Roten Knotenameise (Myrmica rubra). Der gefährdete Schmetterling pflegt eine enge Beziehung zum Großen Wiesenknopf, dessen Blüten als Nahrungsquelle, Schlaf- und Ruheplatz sowie zur Balz, Paarung und Eiablage dienen. Als Raupe frisst er zunächst an den Blüten des Großen Wiesenknopfs, lässt sich aber nach der dritten Häutung von der Pflanze fallen und von der Roten Knotenameise in ihr Nest tragen. Dort verbringt er die Zeit bis zu seiner Verwandlung zum Schmetter- ling im nächsten Sommer und ernährt sich währenddessen von Ameisenbrut. Gesucht wurde nach an Blüten saugenden Individuen und nach abgelegten Eiern an den Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfs (San- guisorba officinalis), Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) Die Untersuchung möglicher Vorkommen dieses Schwärmers erfolgte durch die Suche nach den auffallend gezeichneten Raupen an deren Nahrungspflanzen. Besonders bevorzugt werden das Zottige Weidenröschen (Epilobium hirsutum) und das Kleinblütige Weidenröschen (Epilobium parviflorum), andere Epilobium-Arten oder die Nachtkerze (Oenothera biennis) werden nur selten zur Eiablage gewählt. Zunächst wurde nach Fraß- spuren und Kotballen an einer Pflanze gesucht. Wäre eine Raupe dadurch auffindbar gewesen, hätte sie in diesem ersten Schritt ungestört an ihrer Wirtspflanze verbleiben können. War dies erfolglos, so wurde unter die Pflanze ein aufgespannter Schirm gehalten, über dem die Pflanze abgeklopft wurde, um Raupen herabfal- len zu lassen. Mögliche Lichtfänge wären wenig erfolgversprechend gewesen, da der Falter in Anbetracht seines großen Aktionsraums nur sporadisch präsent ist und Lichtquellen erfahrungsgemäß nur selten angeflogen werden. Großer Feuerfalter (Lycaena dispar) An den Terminen wurde nach Imagines gesucht, die aufgrund ihrer Leuchtfarbe leicht zu entdecken sind. Wei- terhin wurde an der potentiellen Larvalfutterpflanze stichprobenartig nach den tortenähnlichen Eiern gesucht. Hierbei kam der Stumpfblättrige Ampfer (Rumex obtusifolius) in Betracht, bei dem es sich um eine oxalsäure- arme („nichtsauere“) Ampferart handelt. An saueren Ampferarten leben die Weibchen keine Eier ab. 6.4.2 Nachgewiesene Arten Bei keiner der Begehungen wurde ein Individuum einer der Arten nachgewiesen werden. Weder Eier, Raupen noch Adulttiere wurden im Untersuchungsgebiet vorgefunden. 6.4.3 Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bezüglich europarechtlich und streng geschützter Schmetterlingsarten keine Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 25
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 6.5 HOLZKÄFER 6.5.1 Erfassungsmethodik Beim Geländetermin am 19.06.2019 wurden die in den Bäumen der Streuobstwiese vorhandenen Höhlen hinsichtlich einer Nutzung durch europarechtlich geschützter Käfer endoskopisch kontrolliert. 6.5.2 Nachweise Bei keiner der Begehungen konnten Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch europarechtlich geschützte Holzkäferarten erbracht werden. Erfahrungsgemäß sind die durch den Juchtenkäfer besetzten Höhlen bedeu- tend größer als die relativ kleinen Höhlen in den Obstbäumen. 6.5.3 Konfliktermittlung Durch das Vorhaben werden bezüglich europarechtlich geschützter Käfer keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. 7 GUTACHTERLICHES FAZIT Zum Bebauungsplanverfahren Schwarzäcker der Stadt Forchtenberg wurde eine spezielle artenschutzrechtli- che Prüfung erstellt, deren zu erbringender Untersuchungsinhalt aus den vorhandenen Strukturen abgeleitet wurde und deren Methodik vorhabensüblich ist. Dazu wurden die Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen sowie europarechtlich geschützte Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfer untersucht, erfasst und bezüglich der zu erwartenden Eingriffe artenschutzrechtlich bewertet. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewer- tung können wie folgt zusammengefasst werden: Vögel: Durch das Vorhaben werden im Plangebiet im Hangbereich mehrere Obstbäume gerodet. Zur Vermeidung von zukünftig möglichen Tötungen von Individuen (Eier, fluchtunfähige Nestlinge) astbrütender Vogelarten ist die Maßgabe nach § 39 BNatSchG Abs. 5 einzuhalten, nach der vom 01.03.-30.09. keine Gehölze gerodet werden sollen. Fledermäuse sowie europarechtlich geschützte Reptilien und Schmetterlinge und Holzkäfer: Innerhalb des Plangebiets wurden keine Vertreter dieser Artengruppen nachgewiesen, bezüglich diese Arten- gruppen werden durch die absehbaren Arbeiten keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt. Das Habitat der Zauneidechse westlich des Plangebiets wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt. 8 LITERATURAUSWAHL Arnold, A. (1999): Zeit-Raumnutzungsverhalten und Nahrungsökologie rheinauenbewohnender Fledermausar- ten (Mammalia: Chiroptera). – Dissertation. Universität Heidelberg. 26
Dipl.-Biol. Dieter Veile Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung Amselweg 10 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker 74182 Obersulm Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis Juli 2020 Arnold, A. & Braun, M. (2002): Telemetrische Untersuchungen an Rauhautfledermäusen (Pipistrellus nathusii) in den nordbadischen Rheinauen. – Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 71: 177-189. – in: Dietz, c., Helversen, O. & Nill, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordafrikas; Kosmos-Verl. Stuttgart: 399 S. Bauer, H.-G., Boschert, M., Förschler, M., Hölzinger, J., Kramer, M. & Mahler, U.(2016): Rote Liste und kom- mentiertes Verzeichnis der Brutvogelarten Baden-Württembergs. Naturschutz-Praxis, Artenschutz 11. Bauer, H.-G., Bezzel, E., Fiedler, W. (2005): Das Kompendium der Vögel Mitteleuropas. Alles über Biologie, Gefährdung und Schutz. – 2. Vollständig überarbeitete Auflage, Aula-Verlag Wiebelsheim. Blanke, I. (1999): Erfassung und Lebensweise der Zauneidechse (Lacerta agilis) an Bahnanlagen. - Zeitschrift für Feldherpetologie 6: 147-158. Boye, P., Hutterer, R., Banke, R. (1998): Rote Liste der Säugetiere (Mammalia) (Bearbeitungsstand: 1997). – In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands: 33-39; Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz, 55. Braun, M., Dieterlen, F. Hrsg. (2003-2005): Die Säugetiere Baden-Württembergs. - Bd. 1; Verlag Eugen Ulmer, Stuttgart: 687 S. Büchner, S. (2008): Dispersal of common dormice Muscardinus avellanarius in a habitat mosaic. – Acta Theri- ologica 53 (3): 259-262. Bundesamt für Naturschutz (BfN) (1998): Rote Liste gefährdeter Tiere Deutschlands. Schriftenreihe für Land- schaftspflege u. Naturschutz. 55: 434 S. Bundesamt für Naturschutz (BfN) (2002): Schmetterlingsdatenbank LEPIDAT (Projektleiter P. Pretscher). Da- tenstand 08/2002. Dietz, C., Helversen, O. & Nill, D. (2007): Handbuch der Fledermäuse Europas und Nordafrikas; Stuttgart (Franckh-Kosmos): 399 S. Ebert, G., Hofmann, A., Karbiener, O., Meineke, J.-U., Steiner, A. & Trusch, R. (2008): Rote Liste und Arten- verzeichnis der Großschmetterlinge Baden-Württembergs (Stand: 2004). LUBW Online-Veröffentlichungen. Eichstädt, H. & Bassus, W. (1995): Untersuchungen zur Nahrungsökologie der Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus). – Nyctalus 5 (6): 561-584. Europäische Kommission (EU) (2007): Leitfaden zum strengen Schutzsystem für Tierarten von gemeinschaft- lichem Interesse im Rahmen der FFH-Richtlinie 92/43/EWG. Endgült. Fassung Februar 2007: 96 S. Europäische Union (Der Rat der Europäischen Gemeinschaften) (1992): Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai.1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen. In: Amtsblatt der europäischen Gemeinschaften, Reihe L 206: S. 7-50. Flade, M: (1994): Die Brutvogelgemeinschaften Mittel- und Norddeutschlands – Grundlagen für den Gebrauch vogelkundlicher Daten in der Landschaftsplanung. IHM – Verl. Eching: 879 S. Frank, J. & Konzelmann, E. (2002): Die Käfer Baden-Württembergs 1950-2000. – Naturschutz-Praxis, Arten- schutz 6. Gebhard, J. & Bogdanowicz, W (2004): Nyctalus noctula (Schreber, 1774) – Großer Abendsegler. – In: Krapp, F. (Hrsg.): Handbuch der Säugetiere Europas, Band 4: Fledertiere, Teil II: Chiroptera II. – Wiebelsheim (Aula- Verlag): S. 605-694. Geiser, R. (1998): Rote Liste der Käfer (Coleoptera).- In: Bundesamt für Naturschutz (Hrsg.): Rote Liste ge- fährdeter Tiere Deutschlands.- Schriftenreihe für Landschaftspflege und Naturschutz 55: 168-230. 27
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