Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Spezielle
                           artenschutzrechtliche
                           Prüfung
                           zum Bebauungsplan

                           Erweiterung
                           Schwarzäcker

                           im Gebiet der

                           Stadt Forchtenberg
                           OT Neu-Wülfingen
                           Hohenlohekreis

                           Auftraggeber:

                           Stadt Forchtenberg
                           Hauptstraße 14
                           74670 Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile
Amselweg 10
74182 Obersulm             Juli 2020
Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile    Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
       Amselweg 10                 zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
       74182 Obersulm              Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis     Juli 2020

Vorhaben:                         Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker

Projekt:                          Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung

Auftraggeber:                     Stadt Forchtenberg
                                  Hauptstraße 14
                                  74670 Forchtenberg

Auftragnehmer:                    Arbeitsgemeinschaft für Wasser- und Landschaftsplanung
                                  Dieter Veile
                                  Amselweg 10, 74182 Obersulm

                                  Tel. 07130/452845
                                  Mail: Dieter.Veile@t-online.de

Projektleitung:                   Dieter Veile (Dipl.-Biol.)

Projektbearbeitung:               Dieter Veile (Dipl.-Biol.)
                                  Dr. Heike de Vries (Dipl.-Biol.)

Bearbeitungszeitraum:             März – August 2019, Juli 2020

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
        Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
        74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis   Juli 2020

INHALTSVERZEICHNIS

1.        Anlass und Zielsetzung                                                            5
2.        Rechtliche Grundlagen                                                             5
3         Untersuchungsraum                                                                 6
4         Vorhabenbedingte Wirkfaktoren                                                   10
5         Methodik der Speziellen Artenschutzrechtlichen Prüfung (SAP)                    11
5.1       Relevanzprüfung                                                                 11
5.2       Bestandserfassung                                                               11
5.3       Konfliktermittlung                                                              11
5.4       Ausnahmeprüfung                                                                 12
6         Planungsrelevante Artengruppen                                                  14
6.1       Vögel                                                                           14
6.1.1     Erfassungsmethodik                                                              14
6.1.2     Nachweise                                                                       14
6.1.3     Konfliktermittlung                                                              16
6.2       Fledermäuse                                                                     20
6.2.1     Erfassungsmethode                                                               20
6.2.2     Nachweise                                                                       21
6.2.3     Konfliktermittlung                                                              21
6.3       Reptilien                                                                       21
6.3.1     Erfassungsmethodik                                                              21
6.3.2     Nachweise                                                                       22
6.3.3     Konfliktermittlung                                                              23
6.4       Schmetterlinge                                                                  24
6.4.1     Erfassungsmethode                                                               24
6.4.2     Nachweise                                                                       25
6.4.3     Konfliktermittlung                                                              25
6.5       Holzkäfer                                                                       26
6.5.1     Erfassungsmethode                                                               26
6.5.2     Nachweise                                                                       26
6.5.3     Konfliktermittlung                                                              26
7         Gutachterliches Fazit                                                           26
8         Literatur                                                                       27

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
     Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
     74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis      Juli 2020

ABBILDUNGSVERZEICHNIS

1      Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum und innerem Plangebiet                     6
2      Blick auf das Plangebiet aus nordwestlicher Richtung                                  7
3      Östlicher Rand des Plangebiets mit großflächigem Maisanbau                            7
4      Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Grasstreifen im März                       7
5      Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Grasstreifen im Juni                       7
6      Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Südwesten mit Grünland                          8
7      Blick auf das Untersuchungsgebiet aus Südosten                                        8
8      Kleine Höhle in Obstbaum im südöstlichen Untersuchungsgebiet mit Ameisenbe-           8
9      Blaumeisenkasten
       satz             an Obstbaum im südöstlichen Rand des Untersuchungsgebiets            8
10     Streuobstbestand mit dichter Vegetation am Boden ohne Zusatzstrukturen                8
11     Streuobstbestand mit älteren Obstbäumen in Hanglage                                   8
12     Blaumeisenkasten an Obstbaum in der Mitte des Streuobstbestands am Hang               9
13     Kleine Höhle in Obstbaum in der Mitte des Streuobstbestands am Hang                   9
14     Feldweg mit begleitender Trockenmauer nördlich des Plangebiets                        9
15     2019 gebaute Entwässerungsrinne mit tierökologisch wertvollen Strukturen              9
16     Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL         12
17     Berücksichtigung weiterer national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung     13
18     Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet                                   15
19     Suchstrecke zur Erfassung von Eidechsen und Fundort der Zauneidechse                22
20     Weinberghäuschen mit Sukzessionsgehölz (Fundort Zauneidechse)                       23
21     Jüngeres Weibchen der Zauneidechse                                                  23

TABELLENVERZEICHNIS

1      Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                               16
2      Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet                                          16

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
       74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis              Juli 2020

1 ANLASS UND ZIELSETZUNG

Durch das Bebauungsplanverfahren Schwarzäcker möchte die Stadt Forchtenberg ein landwirtschaftlich ge-
nutztes Areal am westlichen Rand des Teilortes Neuwülfingen für eine Wohnbebauung vorbereiten. Das Plan-
gebiet wird derzeit von einer Ackerfläche, einer Streuobstwiese und Grünland eingenommen, im angrenzen-
den Wirkraum befinden sich außerdem Gehölze. Diese Strukturen stellen potentielle Lebensräume europa-
rechtlich und national streng geschützter Arten dar.
Zur Bewertung des Eingriffs in den Naturhaushalt im Zuge des Genehmigungsverfahrens ist eine spezielle
artenschutzrechtliche Prüfung (saP) erforderlich, mit deren Erstellung Herr Dipl.-Biol. Dieter Veile (Obersulm)
beauftragt wurde. Während aufgrund der vorhandenen Biotopstrukturen das Vorkommen vieler streng ge-
schützter Tierarten ausgeschlossen werden konnten, mussten hingegen Vorkommen von Vögeln, Fledermäu-
sen und europarechtlich geschützte Arten von Reptilien und Schmetterlingen untersucht und artenschutzrecht-
lich bewertet werden. Die Ergebnisse der Untersuchungen und deren artenschutzrechtliche Bewertung sind im
vorliegenden Bericht dargestellt.

2. RECHTLICHE GRUNDLAGEN

Auf europäischer Ebene gelten die artenschutzrechtlichen Vorgaben der „Richtlinie des Rats vom 21. Mai
1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen“ oder „Flora-
Fauna-Habitat-Richtlinie“ (92/43/EWG FFH-RL) sowie die „Richtlinie des Rats vom 02. April 1997 über die
Erhaltung der wildlebenden Vogelarten“ oder „EU-Vogelschutzrichtlinie“ (2009/147/EG VS-RL). Diese Vorga-
ben wurden durch das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 01.03.2010 in unmittelbar geltendes Bun-
desrecht umgesetzt. Aufgrund der Zugriffsverbote und Regelungen der §§ 44 Abs. 1, 5 und 6 ergibt sich für
Planvorhaben, durch die Verbotstatbestände erfüllt werden könnten, die Anforderung, eine Spezielle Arten-
schutzrechtliche Prüfung zu erstellen.
Grundsätzlich gilt § 44 Abs. 1 BNatSchG für alle besonders geschützten Tier- und Pflanzenarten bzw. alle
streng geschützten Tierarten und die europäischen Vogelarten. Nach § 44 Abs. 5 Satz 5 BNatSchG beziehen
sich die artenschutzrechtlichen Bestimmungen bei nach § 15 BNatSchG zulässigen Eingriffen in Natur und
Landschaft und nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des § 18 Abs. 2
Satz 1 BNatSchG auf die europäisch geschützten Arten nach Anhang IV der FFH-RL sowie die europäi-
schen Vogelarten nach der VS-RL. Zeichnet sich für diese Artengruppen durch ein Vorhaben die Erfüllung
von Verbotstatbeständen ab, so kann zur Erteilung einer Ausnahmegenehmigung § 45 Abs. 7 BNatSchG zur
Anwendung kommen.
Alle weiteren Tier- und Pflanzenarten sind ebenso als Bestandteil des Naturhaushalts im Rahmen der Ein-
griffsregelung, gegebenenfalls mit besonderem Gewicht in der Abwägung oder auch nach anderen Rechts-
grundlagen (z.B. Belang i. S. d. § 35 Abs. 3 Nr. 5 BauGB) zu berücksichtigen. Dabei ist der Hinweis in § 44
Abs. 5 Satz 2 BNatSchG zu beachten, dass (außer Vogelarten und „FFH-Arten“) solche Arten betroffen sind,
die in einer Rechtsverordnung nach § 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind. Dies sind Arten, die in ihrem Bestand
gefährdet sind und für die die Bundesrepublik Deutschland in hohem Maße verantwortlich ist. Hierunter fallen

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Spezielle artenschutzrechtliche Prüfung - Stadt Forchtenberg
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
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alle ausschließlich national streng und besonders geschützten Arten, denen z. T. in Baden-Württemberg durch
das Zielartenkonzept ein zusätzliches planerisches Gewicht zugemessen wurde. Diese Artengruppen werden
im Rahmen der Eingriffsregelung nach § 15 BNatSchG berücksichtigt. Auf diese Vorgehensweise verweist die
Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW).

3. UNTERSUCHUNGSRAUM

Das Untersuchungsgebiet umfasst den Wirkraum, innerhalb dessen die Fauna durch die vorhabenbedingten
Wirkfaktoren beeinträchtigt werden könnte und in dessen Zentrum das Plangebiet liegt (Abb. 1).

Abb. 1: Lage des Untersuchungsgebiets mit Wirkraum (schwarz umrandet) und innerem Plangebiet (farbig
unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-
Württemberg, www.lgl-bw.de, Az.: 2851.9-1/19. Die Aufnahme ist veraltet und enthält noch nicht die 2019 neu
gebaute Entwässerungsrinne zwischen östlichem Plangebiet und der Bebauung der Wülfinger Straße.

Das Plangebiet liegt westlich der Bebauung an der Wülfinger Straße und wird von dieser durch eine 2019 neu
bebaute, breit angelegte Entwässerungsrinne getrennt. Der größte Teil des Plangebiets wird ackerbaulich
genutzt (Abb. 2, 3). Ein asphaltierter Feldweg, der die Ackerflur in ost-westlicher Richtung quert, wird beidseitig
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von einem schmalen Grünstreifen begleitet, der jedoch Verstecke (Wühlmausgänge, Totholz, Steine) enthält,
die für Reptilien als Quartier oder Versteck nutzbar sein könnten (Abb. 4, 5).
Der südliche Bereich des Plangebiets wird von extensiv bewirtschaftetem Grünland der Auenniederung des
Kochertals (Abb. 6, 7) und dem nördlichen Talhang des Kochers eingenommen, welcher als Streuobstwiese
bewirtschaftet wird (Abb. 7, 9-13). Im Grünland gedeihen einzelne Exemplare des Stumpfblättrigen Ampfer
(Rumex obtusifolius), der den Larven des Großen Feuerfalters (Lycaena dispar) als Nahrung dienen konnte.
Weitere Kräuterarten, die für europarechtlich geschützte Schmetterlingsarten als Larvalfutterpflanzen verwert-
bar sein könnten, sind im gesamten Untersuchungsgebiet nicht vorhanden. Die Vegetation am Boden ist ge-
mäß dem nährstoffreichen Auestandort generell starkwüchsig (Abb. 10), dicht und ohne jegliche Kahlstellen
ausgebildet. Für Reptilien relevante Zusatzstrukturen (Steine, Totholz oder gelagerte Materialien) am Boden
fehlen als essentielle Habitatelemente. In der Hanglage zwischen dem Grünland der Kocheraue und den
Ackerflächen stehen mehrere Obstbäume, die nur über kleine Höhlen verfügen (Abb. 8, 13), die weder von
Vögeln als Nistplatz noch von Fledermäusen als Quartier genutzt werden könnten. Für die höhlenbrütende
Blaumeise stehen zwei Nistkästen mit entsprechend kleinem Eingangsloch (Abb. 9, 12) zur Verfügung.

Abb. 2: Blick auf das Plangebiet aus nordwestli-                  Abb. 3: Östlicher Rand des Plangebiets mit groß-
cher Richtung mit noch vegetationsfreiem Feld.                    flächigem Maisanbau des Jahres 2019.

Abb. 4: In ost-westlicher Richtung verlaufender                   Abb. 5: In ost-westlicher Richtung verlaufender
Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Gras-                  Feldweg in der Ackerflur mit strukturarmen Gras-
streifen im März.                                                 streifen im Juli.

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Abb. 6: Blick auf das Untersuchungsgebiet aus                     Abb. 7: Blick auf das Untersuchungsgebiet aus
Südwesten mit Grünland der Kocheraue.                             Südosten mit Grünland und Streuobstbestand.

Abb. 8: Kleine Höhle in Obstbaum im südöstlichen                  Abb. 9: Blaumeisenkasten an Obstbaum im süd-
Untersuchungsgebiet mit Ameisenbesatz.                            östlichen Rand des Untersuchungsgebiets.

Abb. 10: Streuobstbestand mit dichter Vegetation                  Abb. 11: Streuobstbestand mit älteren Obstbäu-
am Boden ohne Zusatzstrukturen (Steine u.a.).                     men in Hanglage südlich der Ackerflur.

                                                                    8
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Abb. 12: Blaumeisenkasten an Obstbaum in der                       Abb. 13: Kleine Höhle in Obstbaum in der Mitte
Mitte des Streuobstbestands am Hang.                               des Streuobstbestands am Hang.

Im Südwesten und Westen setzen sich die Grünlandnutzung und die Ackernutzung über das Untersuchungs-
gebiet hinaus fort, in Nordwesten und Norden grenzen Weinberge an das Plangebiet und sind im Norden
durch einen Feldweg mit begleitender Trockenmauer von diesen getrennt (Abb. 14). Östlich verläuft die 2019
aufwendig gebaute Entwässerungsrinne, die durch ein Pflanznetz und mehrere Steinhäufen tierökologisch
wertvoll ausgestaltet ist (Abb. 15).

Abb. 14: Feldweg mit begleitender Trockenmauer                     Abb. 15: 2019 gebaute Entwässerungsrinne mit
nördlich des Plangebiets.                                          tierökologisch wertvollen Strukturen.

Als Vorbelastungen des Plangebiets, welche die Fauna im Untersuchungsgebiet bereits beeinträchtigen und in
ihrer Zusammensetzung maßgeblich negativ beeinflussen, sind zu nennen:
    Dicht angrenzende Wohnbebauung mit siedungstypischen Störfaktoren der Vogelfauna (Anwesenheit des
    Menschen wird von vielen Vogelarten als Bedrohung wahrgenommen, störende Geräusche u. a.)
    Unkontrollierte Anwesenheit von Haustieren aus nahen Siedlungsbereichen: umherstreunende und in der
    freien Landschaft jagende Katzen stellen eine Gefahr für Vogelarten dar, die sich dauerhaft aus gefährde-
    ten Gebieten zurückziehen können.

                                                                     9
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4. VORHABENBEDINGTE WIRKFAKTOREN

Die durch ein Vorhaben zu erwartenden Wirkungen verweisen auf die mögliche Betroffenheit von Arten. Im
Fall der Umsetzung des Planungsvorhabens zeichnen sich im zeitlichen Wechsel Wirkfaktoren ab, welche die
im Plangebiet aufgrund der vorhandenen Strukturen empirisch zu berücksichtigenden, europarechtlich ge-
schützten Tierarten (Vogelarten, Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie) und national streng geschützten
Tierarten erheblich und nachhaltig beeinträchtigen könnten. Dabei kann zwischen zeitlich befristeten, reversib-
len Beeinträchtigungen und fortwährenden Beeinträchtigungen differenziert werden:

Baubedingte Wirkfaktoren              Tierökologischer Wirkmechanismus                  Potentiell betroffen
Rodung von Gehölzen                   Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan-           Vögel
                                      zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten               Fledermäuse
                                      (v.a. Winterquartiere)

Erdmodellierungsarbeiten im           Tötung fluchtunfähiger Individuen                    Reptilien
Baufeld                                                                                    Schmetterlinge

Flächenbeanspruchung                  Zeitweiliger Verlust von Habitatflächen              Reptilien
durch Baustellenwege                                                                       Schmetterlinge

Verdichtung des Bodens im             Tötung fluchtunfähiger Arten in Fortpflan-           Reptilien
Bereich von Baustellenwe-             zungs-, Entwicklungs- oder Ruhestätten, Un-          Schmetterlinge
gen                                   terbindung von Rückzug (Winterquartier) in
                                      lockerer Erde, Zerstörung von Wirtspflanzen

Lärmeinträge durch Bautä-             qualitative Abwertung von Habitaten können           Vögel
tigkeit                               zu Meide- bzw. Ausweichverhalten führen

Einträge von Staub                    durch Erdmodellierung im Plangebiet entste-          Reptilien
                                      hen Stäube, die sich auf der nahen Vegetation        Schmetterlinge
                                      (Grünland, Laub von Gehölzen) ablagern kön-
                                      nen

Anlagebedingter Wirkfak-              Tierökologischer Wirkmechanismus                  Potentiell betroffen
tor
Nutzungsänderung bisher               Verlust von Fortpflanzungsstätten bzw. Ent-          Vögel
nicht überformter Vegeta-             wicklungshabitaten, Nahrungshabitaten und            Fledermäuse
tionsfläche                           Winterquartieren                                     Reptilien
                                                                                           Schmetterlinge

Betriebsbedingte Wirkfaktoren
Wirkfaktor                            Tierökologischer Wirkmechanismus                  Potentiell betroffen
Einträge von Geräuschen in            Störungen bedingen die qualitative Abwertung         Vögel
Umgebung                              von Fortpflanzungs- und Nahrungshabitaten
                                      und können zu Meide- bzw. Ausweichverhal-
                                      ten führen

                                                                   10
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5. METHODIK DER SPEZIELLEN ARTENSCHUTZRECHTLICHEN PRÜFUNG (SAP)

5.1 RELEVANZPRÜFUNG

Hierbei wurde geprüft, welche „Arten der FFH-Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ (nach LUBW)
vom Vorhaben betroffen sein könnten. Durch eine sogenannte Abschichtung, einem schrittweise vollzogenen
Ausschlussverfahren anhand bestimmter Parameter (z.B. Verbreitung, Habitatansprüche) wurden Arten als
nicht relevant (da nicht vom Vorhaben betroffenen) identifiziert, um sie im weiteren Verfahren nicht mehr zu
berücksichtigen.
Für diese Relevanzprüfung wurde die Datenbank der LUBW bezüglich den dort angeführten „Arten der FFH-
Richtlinie mit Vorkommen in Baden-Württemberg“ ausgewertet. Dabei wurde anhand ihrer Artensteckbriefe
geprüft, für welche dieser Arten Vorkommen im Wirkraum des Vorhabens ausgeschlossen werden können
(Ausschlusskriterium: Verbreitung) bzw. welche Arten möglicherweise im Wirkraum vorkommen und somit
Gegenstand konkreter Untersuchungen sein müssen.
Weiterhin wurden aus einer Habitatpotentialanalyse Rückschlüsse auf mögliche Vorkommen von Arten gezo-
gen, wobei abgeschätzt wurde, ob die vorhandenen Habitatstrukturen Vertretern der genannten Artengruppen
als Lebensraum dienen könnten oder nicht (Ausschlusskriterium: Habitatanspruch).
Die in der Relevanzprüfung stufenweise ausgeschlossenen (abgeschichteten) Arten nach Anhang II und IV der
FFH-Richtlinie und die jeweils zutreffenden Ausschlusskriterien sind in Tabelle A (Anhang) dargestellt.

5.2 BESTANDSERFASSUNG

Durch die Relevanzprüfung wurden für mehrere streng geschützte Arten und Artengruppen Vorkommen nicht
ausgeschlossen. Ebenso ist für sie eine Empfindlichkeit gegenüber der durch das Vorhaben bedingten Wirk-
faktoren, die dadurch Beeinträchtigungen darstellen, erkennbar. Dadurch wurden für sie eine Bestandserfas-
sung im Untersuchungsgebiet und die Prüfung artenschutzrechtlicher Verbotstatbestände erforderlich.
Somit waren folgende Artengruppen bzw. Arten Ziel der SAP: Vögel, Fledermäuse sowie europarechtlich ge-
schützte Vertreter von Reptilien und Schmetterlingen.

5.3 KONFLIKTERMITTLUNG

Für europäische Vogelarten und für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie gelisteten Arten gilt der Verfahrensab-
lauf von Abbildung 16. Die betroffenen Arten werden üblicherweise einzeln behandelt. Erfüllen mehrere Arten
jedoch ähnliche ökologische Ansprüche, so werden diese zu sogenannten Gilden zusammengefasst und im
Weiteren als Gruppe artenschutzrechtlich überprüft. Alle weiteren Arten werden im Rahmen der Eingriffsrege-
lung berücksichtigt (Abbildung 17).

                                                                   11
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5.4 AUSNAHMEPRÜFUNG

Sollte sich bei der Prüfung von Verbotstatbeständen ergeben, dass eine der Arten vom Vorhaben betroffen ist,
so wird untersucht, ob Voraussetzungen gegeben sind, welche die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung i. S.
v. § 45 Abs. 7 BNatSchG ermöglichen würden.

Abb. 16: Prüfverfahren für Vogelarten nach VS-RL und Arten nach Anhang IV der FFH-RL

                                                                   12
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Abb. 17: Berücksichtigung national geschützter Arten nach der Eingriffsregelung

                                                                   13
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6 PLANUNGSRELEVANTE ARTENGRUPPEN

6.1 VÖGEL

6.1.1 Erfassungsmethodik

Die Erfassung der vorhandenen Vogelarten erfolgte anhand von fünf Begehungen in den Vormittagsstunden
im Abstand von mehreren Tagen, bei denen in Anlehnung an das Verfahren der Revierkartierung nach Süd-
beck et al. (2005) auf die Aktivitäten der Vögel geachtet wurde. Als Indiz für ein mögliches Brutrevier wurde
Reviergesang eingestuft, und der Transport von Nistmaterial und Futter sowie Warnrufe wurden als starker
Bruthinweis gewertet. Dadurch wird eine relativ genaue Aussage über die Lage von Revieren und Siedlungs-
dichten erreicht. Die Witterung war bei allen Terminen für eine Erfassung von Vögeln günstig, eine hohe Aktivi-
tät der Individuen war dadurch gewährleistet:

Datum           Uhrzeit           Temperatur      Himmel                        leichter Regen   Wind
28.03.2019      0845              11-120 C        wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind
11.04.2019      0800              110 C           bewölkt                       nein             leichter Wind
21.04.2019      1100              21-220 C        sonnig                        nein             leichter Wind
06.05.2019      0945              10-110 C        wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind
19.06.2019      0800              25-270 C        sonnig                        nein             windstill

Beim leisen und gleichmäßig langsamen Begehen wurden alle angetroffenen Vögel lagegenau in Tageskarten
(Luftbild) eingetragen, die die korrespondierenden Positionen der bruthinweisenden Artnachweise umfassen.
Nach Abschluss der Geländearbeit wurden die Tageskarten ausgewertet und sogenannte Papierreviere defi-
niert. Ein Revier einer Vogelart wurde dann anerkannt, wenn wenigstens 3 Beobachtungen an 4 aufeinander
folgenden Terminen am gleichen Platz vorlagen und dabei zumindest einmal, möglichst aber zweimal deutlich
revieranzeigende Verhaltensweisen (wiederholter zielstrebiger An- und Abflug von Brutplatz, Transport von
Nistmaterial, Futtereintrag, Jungvögel) festgestellt wurden.
Die so festgelegten Papierreviere sind künstliche Gebilde, die nicht mit den in der Natur besetzten und vertei-
digten Revieren v. a. hinsichtlich ihrer Größe übereinstimmen müssen. In den meisten Fällen dürften die fest-
gelegten Papierreviere allerdings mit der Zahl der tatsächlich besetzten Reviere übereinstimmen. Die Summe
aller Papierreviere wird mit dem Brutbestand einer Fläche gleichgesetzt.

6.1.2 Nachweise

Insgesamt wurden nur 8 Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet nachgewiesen (vgl. Tab. 1, S. 16), die mit 9
Brutpaaren vertreten waren. Die ungefähre Lage der Brutrevierzentren (Nester oder räumlich gemittelt aus
Singwarten sind in Abb. 18 (S. 15) dargestellt. Alle Arten sind allgemein häufig und in den verschiedensten
Lebensräumen regelmäßig vertreten. Bei der überwiegenden Mehrheit der Arten handelte es sich um Vögel,
die ihre Nester in dichten Zweigen anlegen. Von der Blaumeise brüteten zwei Paare in Nistkästen innerhalb
des Plangebiets, Baumhöhlen mit Nistplatzeignung stehen im Plangebiet als natürliche Nistplätze für Höhlen-
brüter nicht zur Verfügung.
                                                                       14
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Weitere 6 Arten suchten das Untersuchungsgebiet als Nahrungsgäste auf oder wurden nur einmalig beim
Überflug beobachtet (vgl. Tab. 2, S. 16).
Die relativ geringe Artenzahl ist in der geringen Menge an Gehölzen begründet, die sich zur Nestanlage eig-
nen würden. Nachteilig dürfte sich auch die Bautätigkeit am östlichen Rand des Plangebiets ausgewirkt haben,
wo während der Brutzeit eine Abflussrinne (Abb. 15, S. 9) angelegt wurde.

Abb. 18: Lage der Brutrevierzentren im Untersuchungsgebiet (schwarz umrandet) mit innerem Plangebiet (far-
big unterlegt), Bildquelle: Geobasisdaten © Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-
Württemberg, www.lgl-bw. Az.: 2851.9-1/19

                                                                   15
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Tabelle 1: Brutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Brutvogelart                         DDA-          Brut-          Einstufung RL BNatSchG
  code                                             Kürzel       reviere           D      BW
  11870       Amsel
                                                      A            1              -          -          §
              (Turdus merula)
  14620       Blaumeise
                                                     Bm            2              -          -          §
              (Parus caeruleus)
  16360       Buchfink
                                                      B            1              -          -          §
              (Fringilla coelebs)
  16490       Grünfink
                                                     Gf            1              -          -          §
              Carduelis chloris)
  11210       Hausrotschwanz
                                                     Hr            1              -          -          §
              (Phoenicurus ochruros)
  14640       Kohlmeise
                                                      K            1              -          -          §
              (Parus major)
  12770       Mönchsgrasmücke
                                                     Mg            1              -          -          §
              (Sylvia atricapilla)
  13110       Zilpzalp
                                                      Zi           1              -          -          §
              (Phylloscopus collybita)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg
 BNatSchG: § = besonders geschützt

Tabelle 2 Nichtbrutvogelarten im Untersuchungsgebiet
 Euring-      Vogelart                             DDA-        Nahrungs- Überflug/ Einstufung RL BNatSchG
  code                                             Kürzel        gast    Durchzug    D      BW
  15670       Aaskrähe
                                                     Ak              +                -            -        -   §
              (Corvus corone)
  15490       Elster
                                                      E              +                -            -        -   §
              (Pica pica)
  16400       Girlitz
                                                      G              +                -            -        -   §
              (Serinus serinus)
  15910       Haussperling
                                                      H              +                -           V         V   §
              (Passer domesticus)
  10010       Mehlschwalbe
                                                      M                -              +            3        V   §
              (Delichon urbicum)
  16530       Stieglitz
                                                     Sti             +                -            -        -   §
              (Carduelis carduelis)
 Rote Liste: D: Deutschland BW: Baden-Württemberg                    3: gefährdet         V: Vorwarnliste
 BNatSchG: § = besonders geschützt

 6.1.3.Konfliktermittlung

 Für die Konfliktermittlung werden die Arten zu Gilden zusammengefasst und als Bewertungseinheit behandelt,
 wobei nur die im Untersuchungsgebiet brütenden Arten berücksichtigt werden. Unter einer Gilde wird eine
 Gruppe von Arten verstanden, welche ungeachtet ihres Verwandtschaftsgrades auf ähnliche Weise vergleich-
 bare Ressourcen nutzt. Für Vogelarten ist es zweckmäßig, für die Bildung von Gilden den Aspekt „Nist-
 platztyp“ heranzuziehen.

                                                                           16
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
     Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
     74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis                        Juli 2020

Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten:

Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major)

                                                                         Gilde europäische Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig

Beide Arten sind in vielen Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen allgemein regelmäßig
und häufig vertreten (Wälder, Feldgehölze, Parkanlagen, z. T. Hausgärten). Für ihre landesweite Be-
standsentwicklung sind keine rückläufigen Tendenzen zu verzeichnen.

Lokale Populationen:

Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Sied-
lungsbereich mit punktuell platzierten Nistkästen und die Gehölze am nördlichen Kochertalhang. Somit
ist für höhlenbrütende Vogelarten allgemein ein gutes Nistplatzangebot vorhanden. Obwohl keine Re-
vierbestandszahlen existieren, muss aufgrund der günstigen Strukturen gefolgert werden, dass sich
die Populationen beider Arten allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstrecken.
Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die beiden von der Blaumeise besetzten Nistkästen könnten im Falle der Rodung der nistkastentra-
genden Bäume entfallen. Somit können Verbotstatbestände gegen § 44 Abs.1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt
werden.

Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

CEF-Maßnahmen: Umhängen der Nistkästen des Plangebiets in den Gehölzstreifen am östlichen
Rand des Plangebiets an der Abflussrinne (vgl. Abb. 15, S. 9).

Schädigungsverbot: nicht erfüllt

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Umfeld des Plangebiets werden nicht zur weit-
räumigen Abwanderung brutwilliger Individuen führen, da sich die Habitatqualität im Umfeld des Plan-
gebiets nicht nachhaltig verschlechtert. Eine erhebliche Störung der Arten, die den Erhaltungszustand
der weitläufig im Umfeld verbreiteten Populationen verschlechtert, erfolgt durch das Vorhaben nicht.
Betriebsbedingte Beeinträchtigungen, die eine erhebliche Störung dieser Arten darstellt, treten nicht
ein. Es erfolgt kein Verstoß gegen § 44 Abs.1 Nr. 2 BNatSchG.

Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

Schädigungsverbot: nicht erfüllt

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Durch die Rodung der nistkastentragenden Bäume während der Brutzeit könnten ohne Beachtung der
konfliktvermeidenden Maßnahme Tötungen von Individuen der Blaumeise (Eier, fluchtunfähige Jung-
                                                                 17
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Betroffenheit nichtgefährdeter höhlenbrütender Vogelarten:

Blaumeise (Parus caeruleus), Kohlmeise (Parus major)

                                                                         Gilde europäische Vogelarten nach VRL
vögel) erfolgen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen: Durch das Umhängen der besetzten Nistkästen außerhalb der
Brutperiode (gemäß § 39 Abs. 5 BNatSchG vom 01.03.-30.09.) sind Tierverluste zu vermeiden.

CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

Tötungsverbot: nicht erfüllt

Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen):
Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke
(Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita)

                                                             Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

1 Grundinformationen

Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig

Alle Arten sind in Habitattypen mit ausreichenden Gehölzvorkommen häufig vertreten (Wälder, Feld-
gehölze, Hecken, Einzelbäume, Parkanlagen, Hausgärten) und allgemein verbreitet. Für fast keine der
Arten sind in der landesweiten Bestandsentwicklung rückläufige Tendenzen zu verzeichnen.

Lokale Populationen:

Im weiteren Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich ein mit Gehölzen durchgrünter Sied-
lungsbereich mit punktuell platzierten Nistkästen und die Gehölze am nördlichen Kochertalhang.. So-
mit ist für frei astbrütende Arten ein günstiges Nistplatzangebot vorhanden.
Der Erhaltungszustand der lokalen Populationen wird demnach bewertet mit: günstig

2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Da die Arten ihre Nester alljährlich neu und an anderer Stelle als im Vorjahr anlegen, ist für sie bezüg-
lich des Vorhabens § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG nicht einschlägig.

Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

Schädigungsverbot: nicht erfüllt

2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen können im Umfeld der geplanten Baumaßnahmen
zum zeitweiligen Ausweichen brutwilliger Individuen in störungsärmere Bereiche führen. Eine erhebli-
che und nachhaltige Störung dieser Arten, die den günstigen Erhaltungszustand der weitläufig im Um-
feld verbreiteten Populationen verschlechtern würde, erfolgt dabei nicht, da im weiten Umfeld zum
Nestbau geeignete Strukturen bestehen.
                                                                 18
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Betroffenheit ungefährdeter astbrütender Vogelarten (Nester im Geäst oder an Stämmen):
Amsel (Turdus merula), Buchfink (Fringilla coelebs), Grünfink Carduelis chloris), Mönchsgrasmücke
(Sylvia atricapilla), Zilpzalp (Phylloscopus collybita)

                                                             Ökologische Gilde Europäischer Vogelarten nach VRL

Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

Schädigungsverbot: nicht erfüllt

2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

Sollten während der Brutzeit Gehölze im Plangebiet gerodet werden, so sind Tierverluste (Eier, flucht-
unfähige Jungvögel) durch die Zerstörung von Nestern von Arten dieser Gilde nicht auszuschließen.

Konfliktvermeidende Maßnahmen: Bei Rodungen von Gehölzen ist die Maßgabe nach § 39 Abs. 5
BNatSchG (kein Eingriff in Gehölze vom 01.03.-30.09.) einzuhalten. Tierverluste werden dadurch ver-
mieden.

CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

Tötungsverbot: nicht erfüllt

Betroffenheit von ungefährdeter Vogelart mit Nistplatz in und an Gebäuden:

Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)

                                                                                      Europäische Vogelart nach VRL

1 Grundinformationen

Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig

Begründung: Die Art ist in den verschiedensten Siedlungsbereichen allgemein flächendeckend und
teilweise häufig vertreten, da sie in und an Gebäuden (Dachnischen, Spalten, überdachte Balken, Ver-
kleidungen) günstige Nistgelegenheiten vorfindet.

Lokale Population:

Im Umfeld des Untersuchungsgebiets befinden sich Wohngebäude, die dieser Art vielfältige Nistgele-
genheiten bieten. Revierbestandszahlen existieren nicht, muss aufgrund der günstigen Strukturen ge-
folgert werden, dass sich die Population der Art allgemein auf das gesamte weitere Umfeld erstreckt.
Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird demnach bewertet mit: günstig

                                                                 19
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       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
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 Betroffenheit von ungefährdeter Vogelart mit Nistplatz in und an Gebäuden:

 Hausrotschwanz (Phoenicurus ochruros)

                                                                                        Europäische Vogelart nach VRL

 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Das Revierzentrum des Hausrotschwanzes befand sich bei einem Weinbergshäuschen, das nicht vom
 Vorhaben betroffen sein wird. Somit wird keine Fortpflanzungsstätte i. S. v. § 44 Abs.1 Nr. 3
 BNatSchG zerstört.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 Schädigungsverbot: nicht erfüllt

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Die temporären baubedingten Beeinträchtigungen im Plangebiet führen in dessen Umfeld nicht zum
 Ausweichen brutwilliger Individuen in ruhigere Bereiche, da die Art störungsunempfindlich ist. Durch
 die absehbaren Arbeiten wird die Art nicht erheblich gestört.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 Schädigungsverbot: nicht erfüllt

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Das Revierzentrum befand sich bei einem Weinberghäuschen, das nicht vom Vorhaben betroffen sein
 wird. Die Erfüllung von Verbotstatbestände gegen § 44 Abs.1 Nr. 1 BNatSchG ist daher ausgeschlos-
 sen.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 Tötungsverbot: nicht erfüllt

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

6.2. FLEDERMÄUSE

6.2.1 Erfassungsmethodik

Beim Geländetermin am 19.06.2019 wurden die in den Obstbäumen im Plangebiet vorhandenen Höhlen auf
eine mögliche Quartiernutzung durch Fledermausarten hin kontrolliert. Möglich wäre ein Besatz durch Mops-
fledermaus, Bechsteinfledermaus und Großes Mausohr gewesen, obwohl Letzteres nur ausnahmsweise
Baumhöhlen als Quartier annimmt) gewesen.

                                                                   20
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6.2.2 Nachgewiesene Arten

Die endoskopische Untersuchung der Höhlen erbrachte keine Hinweise auf eine aktuelle oder zurückliegende
Quartiernutzung durch Fledermäuse. Somit ist davon auszugehen, dass die Obstbäume für die Populationen
der Fledermäuse der weiteren Umgebung als Quartier nicht relevant sind.

6.2.3 Konfliktermittlung

Durch das Vorhaben werden keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.

6.3 REPTILIEN

6.3.1 Erfassungsmethodik

Aufgrund der Habitatstrukturen im Untersuchungsgebiet konnten Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis)
nicht ausgeschlossen werden. Methodisch sind Eidechsenarten am besten durch Sichtungsgänge zu erfassen.
Hierzu wurden bei warmer und trockener Witterung fünf Geländegänge durchgeführt, die vorherrschenden
Witterungsbedingungen waren günstig und gewährleisteten die Aktivität von Reptilien:

Datum           Uhrzeit           Temperatur      Himmel                        leichter Regen   Wind
21.04.2019      1100              21-220 C        sonnig                        nein             leichter Wind
06.05.2019      0945              10-110 C        wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind
19.06.2019      0800              25-270 C        sonnig                        nein             windstill
28.06.2019      0800              23-260 C        wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind
05.07.2019      1100              24-250 C        wechselnd bewölkt             nein             leichter Wind

Zur Suche nach Eidechsen wurde eine Strecke gewählt (Abb. 19), die die Kontrolle aller Strukturen im und in
den relevanten Bereichen nahe des Plangebiets ermöglichte. Relevante Strukturen waren Stellen mit spärli-
cher oder niederliegender Vegetation und Übergänge zwischen zwei Nutzungsarten, die von der Zau-
neidechse gerne als Habitat besetzt werden (z.B. Übergänge zwischen Grünland und Gebüsch, Zäune zwi-
schen Grünland und Grabeland), eine Verhaltensweise, der die Zauneidechse übrigens ihren Namen verdankt.
Als Habitat vielversprechend erschien die 2019 neu angelegte Wasserabflussrinne östlich des Plangebiets
(Abb. 15), die zur Steigerung ihrer ökologischen Wertigkeit mit einen grobmaschigem Jutegitternetz (vorgese-
hen zur Unterstützung des Pflanzenaufwuchses, doch auch als Versteck für Eidechsen geeignet) ausgekleidet
und mit aufgeschichteten Steinhäufen (spezieller Zweck: Habitat für Mauereidechse?) bestückt wurde und
damit ein tierökologisch belebendes Element darstellt.

                                                                       21
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
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Abb. 19: Lage der Suchstrecke zur Erfassung von Eidechsen und Fundort der Zauneidechse

Auf den Einsatz von Reptilienplatten wurde verzichtet, da die vom Vorhaben betroffenen Biotope für die
Schlingnatter ungeeignet waren. Außerdem hat sich, wie zahlreiche Publikationen zur Methodik der Reptili-
enerfassung mitteilen, das Auslegen von derartigen künstlichen Versteckplätzen zum Nachweis von Eidech-
senarten nicht bewährt. So teilt BLANKE (1999) z.B. mit: „Die Zauneidechse lässt sich von den einheimischen
Reptilien mit KV (künstliche Verstecken, Reptilienplatten) am schlechtesten nachweisen, so dass deren Ein-
satz nicht lohnenswert erscheint, wenn nur diese Art untersucht werden soll (BLANKE 1999). Aufgrund ihrer
oft hohen Dichte und ihrer heliotaktischen Lebensweise ist die Sichtbeobachtung, bei der man bei geeigneter
Witterung ruhig und langsam potenzielle Lebensräume abschreitet und nach frei im Gelände befindlichen Tie-
ren sucht, nach wie vor die Methode der Wahl.“

6.3.2 Nachgewiesene Arten

Bei den Begehungen wurde nur bei einem Weinberghäuschen (Abb. 20) westlich des Plangebiets eine weibli-
che Zauneidechse (Lacerta agilis, Abb. 19, 21) vorgefunden. Ihr Lebensraum umfasste nur einige wenige
                                                                   22
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       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
       74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis                             Juli 2020

Quadratmeter im Umfeld des Häuschens, an dessen Wänden Materialien gelagert waren, Stauden und Pio-
niergehölze aufkamen und mit einem günstigen Nahrungsangebot (Insekten) zu rechnen war.

Abb. 20: Weinberghäuschen mit Sukzessionsgehölz                       Abb. 21: Jüngeres Weibchen der Zauneidechse im
und gelagerten Materialien westlich des Plangebiets.                  direkten Umfeld des Häuschens.

6.3.3 Konfliktermittlung

  Betroffenheit Zauneidechse (Lacerta agilis)
                                                                                        Art nach Anhang IV der FFH-RL

  1 Grundinformationen

  Rote-Liste Status: Deutschland: V (Vorwarnliste)                  Baden-Württemberg: V

  Erhaltungszustand auf Ebene der kontinentalen biogeographischen Region: günstig

  Die Zauneidechse besiedelt als Kulturfolger durch Mahd oder extensive Beweidung entstandene Heideflä-
  chen, Mager-, Trocken- und Halbtrockenrasen. Kleinflächig ist sie auch an Weg- und Waldrändern,
  Bahntrassen, Steinbrüchen und in Rebgebieten zu finden. Das Verbreitungsgebiet der ursprünglich in den
  Waldsteppen des Schwarzmeer-Gebietes beheimateten Zauneidechse erstreckt sich von der Osthälfte
  Frankreichs ostwärts bis ins Altaigebirge in Zentralasien. In Europa befinden sich die nördlichsten Vorkom-
  men in Südschweden, Estland und in der Umgebung von St. Petersburg. Die südlichsten Vorkommen sind
  in den Ostpyrenäen bzw. in Nordgriechenland und Südbulgarien zu finden. Auf den Britischen Inseln exis-
  tieren wegen des atlantisch geprägten, kühl-feuchten Klimas nur kleine Vorkommen im Süden und Westen
  Englands. In Deutschland ist die Art weit verbreitet und fehlt nur in den höheren Gebirgslagen und z.T. an
  der Nordseeküste. Die Art ist mit Ausnahme großflächiger Waldgebiete und Lagen über 1050 m im
  Schwarzwald und der Schwäbischen Alb in ganz Baden-Württemberg verbreitet. Die Art zeigt eine rückläu-
  fige Bestandsentwicklung, trotzdem scheint ihr Erhalt in Baden-Württemberg gesichert (Quelle: LUBW).

  Lokale Population:

  Im Untersuchungsgebiet wurde ein Individuum vorgefunden. Der Nordhang des Kochertals ist durch Lese-
  steinriegel, kleinere Gebüschgruppen und Hecken sowie durch extensiv genutztes Grünland mit für die Art
  wertvollen Kleinstrukturen (Trockenmauern, Steinhäufen, kleinere geologische Aufschlüsse mit Ritzen und
  Spalten, Totholz am Boden, doch auch Hausgärten mit Komposthäufen und am Boden gelagertem Materi-
  al) vielseitig strukturiert und erfüllt in besonderer Weise die Habitatanforderungen der Art.
  Der Erhaltungszustand der lokalen Population wird daher wie folgt bewertet: gut

                                                                   23
Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
       Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
       74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis                             Juli 2020

 Betroffenheit Zauneidechse (Lacerta agilis)
                                                                                        Art nach Anhang IV der FFH-RL

 2.1 Prognose der Schädigungsverbote nach § 44 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Das Vorkommen der Zauneidechse befindet sich außerhalb des zukünftigen Baufeldes im Plangebiet in
 einem Weinberg. Der Bereich wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt, ein Verlust der Fortpflanzungs-
 stätte findet somit nicht statt.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

 Schädigungsverbot: nicht erfüllt

 2.2 Prognose des Störungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 2 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Die temporären baubedingten Aktivitäten werden das angetroffene Individuum nicht zur Abwanderung und
 Verlassen seines günstigen Habitats veranlassen. Eine erhebliche und nachhaltige Störung der Art, die den
 günstigen Erhaltungszustand der weitläufig im Umfeld verbreiteten Population verschlechtert würde, erfolgt
 dabei nicht, da im weiten Umfeld zahlreiche Ausweichstrukturen zur Verfügung stehen.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

 Schädigungsverbot: nicht erfüllt

 2.3 Prognose des Tötungsverbots nach § 44 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG

 Da das Vorkommen der Zauneidechse außerhalb des zukünftigen Baufeldes liegt, sind Tierverluste (Eier,
 Jungtiere) durch Erdarbeiten ausgeschlossen. Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG wer-
 den nicht erfüllt.

 Konfliktvermeidende Maßnahmen: nicht erforderlich

 CEF-Maßnahmen: nicht erforderlich

 Tötungsverbot: nicht erfüllt

6.4 SCHMETTERLINGE

6.4.1 Erfassungsmethodik

Aufgrund der vorhandenen Vegetation und der naturräumlichen Lage des Untersuchungsgebiets konnten Vor-
kommen vom Großen Feuerfalter (Lycaena dispar), vom Dunklen Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea
nausithous) und vom Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina) nicht ausgeschlossen werden. Daher
wurde u. a. bei den Geländegängen zur Kontrolle von Reptilienvorkommen gezielt nach diesen Arten gesucht,
wobei folgende Methoden angewandt wurden:

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Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
        Amselweg 10                zum Bebauungsplan Erweiterung Schwarzäcker
        74182 Obersulm             Stadt Forchtenberg OT Neu-Wülfingen, Hohenlohekreis           Juli 2020

Dunkler Wiesenknopf-Ameisenbläuling (Maculinea nausithous)
Die Art bewohnt frische bis feuchte, offene, meist etwas verbrachte Standorte mit Vorkommen des Großen
Wiesenknopfs (Sanguisorba officinalis) und der Roten Knotenameise (Myrmica rubra). Der gefährdete
Schmetterling pflegt eine enge Beziehung zum Großen Wiesenknopf, dessen Blüten als Nahrungsquelle,
Schlaf- und Ruheplatz sowie zur Balz, Paarung und Eiablage dienen. Als Raupe frisst er zunächst an den
Blüten des Großen Wiesenknopfs, lässt sich aber nach der dritten Häutung von der Pflanze fallen und von der
Roten Knotenameise in ihr Nest tragen. Dort verbringt er die Zeit bis zu seiner Verwandlung zum Schmetter-
ling im nächsten Sommer und ernährt sich währenddessen von Ameisenbrut. Gesucht wurde nach an Blüten
saugenden Individuen und nach abgelegten Eiern an den Blütenköpfchen des Großen Wiesenknopfs (San-
guisorba officinalis),

Nachtkerzenschwärmer (Proserpinus proserpina)
Die Untersuchung möglicher Vorkommen dieses Schwärmers erfolgte durch die Suche nach den auffallend
gezeichneten Raupen an deren Nahrungspflanzen. Besonders bevorzugt werden das Zottige Weidenröschen
(Epilobium hirsutum) und das Kleinblütige Weidenröschen (Epilobium parviflorum), andere Epilobium-Arten
oder die Nachtkerze (Oenothera biennis) werden nur selten zur Eiablage gewählt. Zunächst wurde nach Fraß-
spuren und Kotballen an einer Pflanze gesucht. Wäre eine Raupe dadurch auffindbar gewesen, hätte sie in
diesem ersten Schritt ungestört an ihrer Wirtspflanze verbleiben können. War dies erfolglos, so wurde unter
die Pflanze ein aufgespannter Schirm gehalten, über dem die Pflanze abgeklopft wurde, um Raupen herabfal-
len zu lassen.
Mögliche Lichtfänge wären wenig erfolgversprechend gewesen, da der Falter in Anbetracht seines großen
Aktionsraums nur sporadisch präsent ist und Lichtquellen erfahrungsgemäß nur selten angeflogen werden.

Großer Feuerfalter (Lycaena dispar)
An den Terminen wurde nach Imagines gesucht, die aufgrund ihrer Leuchtfarbe leicht zu entdecken sind. Wei-
terhin wurde an der potentiellen Larvalfutterpflanze stichprobenartig nach den tortenähnlichen Eiern gesucht.
Hierbei kam der Stumpfblättrige Ampfer (Rumex obtusifolius) in Betracht, bei dem es sich um eine oxalsäure-
arme („nichtsauere“) Ampferart handelt. An saueren Ampferarten leben die Weibchen keine Eier ab.

6.4.2 Nachgewiesene Arten

Bei keiner der Begehungen wurde ein Individuum einer der Arten nachgewiesen werden. Weder Eier, Raupen
noch Adulttiere wurden im Untersuchungsgebiet vorgefunden.

6.4.3 Konfliktermittlung

Durch das Vorhaben werden bezüglich europarechtlich und streng geschützter Schmetterlingsarten keine
Verbotstatbestände nach § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.

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6.5 HOLZKÄFER

6.5.1 Erfassungsmethodik

Beim Geländetermin am 19.06.2019 wurden die in den Bäumen der Streuobstwiese vorhandenen Höhlen
hinsichtlich einer Nutzung durch europarechtlich geschützter Käfer endoskopisch kontrolliert.

6.5.2 Nachweise

Bei keiner der Begehungen konnten Hinweise auf eine aktuelle Nutzung durch europarechtlich geschützte
Holzkäferarten erbracht werden. Erfahrungsgemäß sind die durch den Juchtenkäfer besetzten Höhlen bedeu-
tend größer als die relativ kleinen Höhlen in den Obstbäumen.

6.5.3 Konfliktermittlung

Durch das Vorhaben werden bezüglich europarechtlich geschützter Käfer keine Verbotstatbestände gegen §
44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.

7 GUTACHTERLICHES FAZIT

Zum Bebauungsplanverfahren Schwarzäcker der Stadt Forchtenberg wurde eine spezielle artenschutzrechtli-
che Prüfung erstellt, deren zu erbringender Untersuchungsinhalt aus den vorhandenen Strukturen abgeleitet
wurde und deren Methodik vorhabensüblich ist. Dazu wurden die Vorkommen von Vögeln, Fledermäusen
sowie europarechtlich geschützte Reptilien, Schmetterlingen und Holzkäfer untersucht, erfasst und bezüglich
der zu erwartenden Eingriffe artenschutzrechtlich bewertet. Die Ergebnisse der artenschutzrechtlichen Bewer-
tung können wie folgt zusammengefasst werden:
Vögel:
Durch das Vorhaben werden im Plangebiet im Hangbereich mehrere Obstbäume gerodet. Zur Vermeidung
von zukünftig möglichen Tötungen von Individuen (Eier, fluchtunfähige Nestlinge) astbrütender Vogelarten ist
die Maßgabe nach § 39 BNatSchG Abs. 5 einzuhalten, nach der vom 01.03.-30.09. keine Gehölze gerodet
werden sollen.
Fledermäuse sowie europarechtlich geschützte Reptilien und Schmetterlinge und Holzkäfer:
Innerhalb des Plangebiets wurden keine Vertreter dieser Artengruppen nachgewiesen, bezüglich diese Arten-
gruppen werden durch die absehbaren Arbeiten keine Verbotstatbestände gegen § 44 Abs. 1 BNatSchG erfüllt.
Das Habitat der Zauneidechse westlich des Plangebiets wird durch das Vorhaben nicht beeinträchtigt.
8 LITERATURAUSWAHL

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Dipl.-Biol. Dieter Veile   Spezielle artenschutzrechtliche Prü fung
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