SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA

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SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA
DOSB l Sport bewegt!

Sportstättenförderung durch die EU
                       ein Leitfaden
SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA
Impressum
Titel: Sportstättenförderung durch die EU – ein Leitfaden I Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund
Geschäftsbereich Sportentwicklung I Ressort Breitensport, Sporträume I Otto-Fleck-Schneise 12 I D-60528 Frankfurt am Main
Tel. +49 (0) 69 / 67 00 351 I Fax. +49 (0) 69 / 67 00 13 51 I E-Mail: klages@dosb.de I www.dosb.de

Redaktion: A. Klages, S. Dietzen, K. Latzel I Auflage: 250 (Frankfurt/M., Februar 2011)   I   Titelbild: © LSB NRW/Foto: Bowinkelmann
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DOSB l Sport bewegt!
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Inhaltsverzeichnis

        Vorwort                                     6   4.1.6   Finanzierung                          21
                                                        4.1.7   Antragsverfahren                      22
1       Sportstättenförderung durch EU-Mittel           4.1.8   Praktische Tipps                      22
1.1     Die EU-Strukturfonds                        8   4.1.9   Förderbeispiele                       22
1.2     Allgemeine Grundsätze                       9   4.2     Kleinprojektefonds                    24
                                                        4.2.1   Sportstättenförderung                 24
2       Sportstätten und regionale Entwicklung          4.2.2   Förderbedingungen                     24
2.1     EFRE                                       10   4.2.3   Antragsverfahren                      24
2.1.1   Ziele                                      10   4.2.4   Praktische Tipps                      26
2.1.2   Umsetzung                                  10   4.2.5   Förderbeispiele                       26
2.1.3   Sportstättenförderung                      11
2.1.4   Förderbedingungen                          11   5       Fördermöglichkeiten in den Bundesländern
2.1.5   Finanzierung                               12   5.1     Baden-Württemberg                     27
2.1.6   Antragswege                                12   5.1.1   EFRE                                  27
2.1.7   Gremien                                    12   5.1.2   ELER                                  28
2.1.8   Praktische Tipps                           12   5.1.3   LEADER                                30
2.1.9   Förderbeispiele                            13   5.1.4   Grenzüberschreitende Programme        30
                                                        5.1.5   Kleinprojekte                         33
3       Sportstätten in ländlichen Räumen               5.2     Bayern                                33
3.1     ELER                                       14   5.2.1   EFRE                                  33
3.1.1   Ziele                                      14   5.2.2   ELER                                  35
3.1.2   Umsetzung                                  14   5.2.3   LEADER                                36
3.1.3   Sportstättenförderung                      14   5.2.4   Grenzüberschreitende Programme        37
3.1.4   Förderbedingungen und Antragswege          15   5.2.5   Kleinprojekte                         39
3.2     LEADER                                     15   5.3     Berlin                                39
3.2.1   Ziele                                      15   5.3.1   EFRE                                  39
3.2.2   Sportstättenförderung                      16   5.4     Brandenburg                           41
3.2.3   Antragsverfahren                           16   5.4.1   EFRE                                  41
3.2.4   Förderbeispiele                            16   5.4.2   ELER                                  42
3.3     Praktische Tipps                           17   5.4.3   LEADER                                44
                                                        5.4.4   Grenzüberschreitende Programme        44
4       Sportstätten in Grenzregionen                   5.4.5   Kleinprojekte                         45
4.1     Programme der Europäischen Territorialen        5.5     Bremen                                46
        Zusammenarbeit                             18   5.5.1   EFRE                                  46
4.1.1   Grenzüberschreitende Zusammenarbeit        18   5.6     Hamburg                               47
4.1.2   Transnationale Zusammenarbeit              18   5.6.1   EFRE                                  47
4.1.3   Umsetzung                                  20   5.6.2   ELER                                  48
4.1.4   Sportstättenförderung                      20   5.6.3   LEADER                                48
4.1.5   Förderbedingungen                          21
SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA
5.7     Hessen                           49   5.14   Sachsen-Anhalt                   78
5.7.1   EFRE                             49   5.14.1 EFRE                             78
5.7.2   ELER                             50   5.14.2 ELER                             79
5.7.3   LEADER                           50   5.14.3 LEADER                           81
5.8     Mecklenburg-Vorpommern           51   5.15   Schleswig-Holstein               82
5.8.1   EFRE                             51   5.15.1 EFRE                             82
5.8.2   ELER                             53   5.15.2 ELER                             83
5.8.3   LEADER                           54   5.15.3 LEADER                           84
5.8.4   Grenzüberschreitende Programme   54   5.15.4 Grenzüberschreitende Programme   84
5.8.5   Kleinprojekte                    57   5.15.5 Kleinprojekte                    86
5.9     Niedersachsen                    57   5.16   Thüringen                        87
5.9.1   EFRE                             57   5.16.1 EFRE                             87
5.9.2   ELER                             58   5.16.2 ELER                             88
5.9.3   LEADER                           60   5.16.3 LEADER                           88
5.9.4   Grenzüberschreitende Programme   60   5.17   Transnationale Programme         89
5.9.5   Kleinprojekte                    61
5.10    Nordrhein-Westfalen              62
5.10.1 EFRE                              62
5.10.2 ELER                              63
5.10.3 LEADER                            63
5.10.4 Grenzüberschreitende Programme    64
5.10.5 Kleinprojekte                     65
5.11    Rheinland-Pfalz                  65
5.11.1 EFRE                              65
5.11.2 ELER                              66
5.11.3 LEADER                            67
5.11.4 Grenzüberschreitende Programme    68
5.11.5 Kleinprojekte                     69
5.12    Saarland                         70
5.12.1 EFRE                              70
5.12.2 ELER                              71
5.12.3 LEADER                            72
5.13    Sachsen                          72
5.13.1 EFRE                              72
5.13.2 ELER                              73
5.13.3 LEADER                            75
5.13.4 Grenzüberschreitende Programme    76
5.13.5 Kleinprojekte                     78
SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA
Vorwort
Andreas Klages, Deutscher Olympischer Sportbund, stv. Direktor Sportentwicklung
Folker Hellmund, Director EOC EU Office

                     Stadtentwicklung und Europa –
                     neue Impulse für die Sportstättenentwicklung in Deutschland

                     Kommunen und Sportstätten in Deutschland haben viele Gemeinsamkeiten: Beide müssen
                     sich vielfältigen Herausforderungen (demographischer Wandel, schulpolitische Verände-
                     rungen, strukturelle Krisen öffentlicher Finanzen etc.) mit hohem Anpassungs- bzw.
                     Veränderungsdruck stellen. Und beide stehen einem hohen Innovations- und Moderni-
                     sierungsdruck sowie einem ausgeprägten Sanierungs- und Investitionsstau gegenüber.
                     Vielfach wurde zudem die These aufgestellt, dass die Sportstätten zunehmend einen
                     Engpassfaktor der Sportentwicklung darstellen.

                     Was also tun? In Zeiten komplexer Problemlagen drängen sich Königswege nicht auf.
                     Die Fragen müssen also lauten: Wo sind Spielräume? Wo sind positive Entwicklungs-
                     potenziale erkennbar? Welche Impulse können gegeben werden? Wo sind strategische
                     Partner?

                     Stadt- und Sportentwicklung sind solche strategischen Partner. Vielfältige Berührungs-
                     punkte existieren und viele Kooperationen vor Ort treten erfolgreich den Beweis für die
                     engen und positiven Zusammenhänge zwischen „dem“ Sport und „der“ Stadtentwick-
                     lung an. Insbesondere seit Gründung des Deutschen Olympischen Sportbundes nehmen
                     auch die fachlichen und politischen Formen der Zusammenarbeit auf Bundesebene zu.

                     In der Tat: Der Sport kann von dieser Zusammenarbeit nur profitieren. Durch die Einord-
                     nung der Sporträume in einen erweiterten Kontext und durch Beteiligung in kommuna-
                     len Netzwerken wird der Sport vor Ort noch anschlussfähiger an die Kommunalpolitik,
                     erweitert er seine Handlungsmöglichkeiten und bringt seinerseits seine Potenziale in
                     die integrations-, senioren- und weiteren politischen Herausforderungen der Kommunen
                     ein. Ohne den Sport und seine Vereine ist zukünftig weder Integration noch Gesund-
                     heitsprävention, um nur zwei Beispiele zu nennen, denkbar, denn der Sport unter dem
                     Dach des DOSB trägt in hohem Maße zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei.

                     Und „nebenbei“ ergeben sich „neue“ Finanzierungsmöglichkeiten für Sportstätten. Die
                     Städtebauförderung des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Förderlinien
                     der Europäischen Union sind zwar keine originären Sportförderprogramme. Doch in
                     vielen Bereichen, z. B. bei sozialpolitischen Förderinitiativen, bei Förderprogrammen zur
                     energetischen Sanierung etc. ist immer auch die Fördermöglichkeit von Sportstätten
                     aus Programmen des Städtebaus bzw. der EU zu prüfen. In der Regel müssen sich
                     entsprechende Projekte aus dem Bereich des Sports in Stadtentwicklungskonzepte ein-
                     fügen und einen „Mehrwert“ für die Stadtentwicklung darstellen.

6I
Die vorliegende Broschüre
p ergänzt die im Frühjahr 2010 veröffentlichte Publikation des DOSB
      „Sportförderung in der EU – ein praktischer Leitfaden“ und konzentriert
      sich auf die Thematik „Sportstättenförderung“
p setzt die Informationsreihe des DOSB zum Thema, zuletzt das DOSB
      Fachforum Sportstätten und Umwelt 2008, u.a. zu den Themen „Sportent-
      wicklung in Städten – neue Herausforderungen für Vereine?“ und
      „Stadtentwicklung, Städtebauförderung und Sport“, fort
p informiert über Grundlagen, Förderbedingungen, Praxisbeispiele und
      Ansprechpartner zum Thema Sportstättenförderung durch EU-Mittel

Der Sport und damit die Sportförderung ist durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages
auf EU-Ebene gestärkt worden. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die förder-
politischen Spielräume in den nächsten Jahren eher größer als kleiner werden. Die
Beschäftigung mit den Grundlagen der EU-Förderung ist daher auch unter diesen As-
pekten lohnenswert. Trotz dieser Szenarien und trotz der vielfältigen Potenziale und
guten Beispiele sollte nicht verschwiegen werden, dass die Finanzierung von Sportstät-
ten durch EU-Mittel an vielfältige Voraussetzungen geknüpft ist, die die spezifische
Situation von ehrenamtlich geführten Sportorganisationen (noch) nicht angemessen
berücksichtigen. Hierzu zählt u.a. auch, dass Vereine nur in Ausnahmefällen direkt Förder-
anträge stellen können, da die Förderkulissen i.d.R. an die Kommunen gebunden sind.

Diese Broschüre wurde in enger Kooperation mit dem EOC EU-Büro erstellt.

Ich danke dem EOC EU-Büro und vor allem Herrn Stephan Dietzen sowie den
Kolleginnen und Kollegen in Brüssel für die Erarbeitung des Manuskripts sowie die
umfangreiche Recherchearbeit und wünsche dieser Broschüre breite Verteilung.

Ihr                                            Ihr

Andreas Klages                                 Folker Hellmund

                                                                                             I7
1 Sportstättenförderung durch EU-Mittel

1.1 Die EU-Strukturfonds                                    chen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu
                                                            festigen. Mit insgesamt 371,7 Milliarden EUR verschlingen
Die prekäre Finanzlage von Bund, Ländern und Kommu-         die Strukturfonds in der gegenwärtigen Förderperiode
nen stellt den organisierten Sport in Deutschland vor       (2007–2013) über ein Drittel des gesamten EU-Budgets.
schwierige Aufgaben – insbesondere dann, wenn es um         Deutschland erhält 26,3 Mrd. EUR – davon fließen 2/3 in
die Finanzierung von Sportstätten geht.                     die neuen Bundesländer. Zu den Strukturfonds zählen:

Investitionen in Sportstätten könnten unter gewissen        p der Europäische Fonds für regionale Entwicklung
Vorraussetzungen auch mit EU-Geldern gefördert wer-           (EFRE), über den unter bestimmten Vorrausset-
den. Dies gilt für die „Sportinfrastruktur“ im weitesten      zungen Sportstätten z. B. in urbanen Zonen
Sinne: Sportstätten mit oder ohne Dach, solche in ge-         gefördert werden können.
schlossenen Räumen wie unter freiem Himmel – von            p der europäische Sozialfonds (ESF), der aber für
Sporthallen und -plätzen über Radwege, Mountainbike-          die Sportstättenfinanzierung nicht relevant ist,
routen bis hin zu Skipisten. Dies heißt allerdings nicht,     da er ausschließlich beschäftigungspolitische
dass die EU jedes Hallendach oder jeden lokalen Bolz-         Maßnahmen fördert.
platz finanziert. Im Gegenteil – eine Förderung kommt
nur unter bestimmten Bedingungen in Frage.                  Weitere Fördermöglichkeiten bieten:

Auf europäischer Ebene existiert eine Vielzahl von EU-      p der Europäische Fonds für die Entwicklung des
Programmen, die Sportprojekte unterschiedlicher Natur         ländlichen Raumes (ELER), der unter bestimmten
und Zielsetzung finanziell unterstützen. Für die Sport-       Vorraussetzungen Sportstätten in ländlichen
stättenförderung kommen in erster Linie die so genann-        Gebieten fördert, in der gegenwärtigen Förder-
ten EU-Strukturfonds in Betracht. Strukturfonds sind          periode aber nicht mehr zu den Strukturfonds
Regionalentwicklungsprogramme, die darauf abzielen,           im engeren Sinne zählt.
die Entwicklungsunterschiede zwischen Europas Regio-
nen abzubauen und auf diesem Wege den wirtschaftli-

M ÖG L ICH K EITEN D ER SPORTSTÄ TTEN FÖRDERUNG ÜBER EU-MITTEL

Förderinstrument                          Abkürzung                            Zielgebiet

Europäischer Fonds für regionale          EFRE                                 allgemeine Regionalentwicklung
Entwicklung                                                                    und urbane Zone

Europäischer Fonds für die Ent-           ELER                                 Ländliche Gebiete
wicklung des ländlichen Raumes

Programme der europäischen ter-           ETZ                                  Grenzräume
ritorialen Zusammenarbeit

8I
p die Programme der europäischen territorialen               ten müssen über die öffentliche Hand (Bund, Länder,
  Zusammenarbeit (ETZ) – auch bekannt unter dem              Kommunen), private Mittel (z. B. Spenden, Sponsoren,
  Namen INTERREG – über die Sportstätten in                  Stiftungen) oder Eigenkapital finanziert werden.
  Grenzgebieten gefördert werden können. Im                p Umsetzung – Während eine europäische Verordnung
  Unterschied zu EFRE und ELER, die rein nationale           den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgibt, ist die
  Vorhaben fördern, ist im Falle der ETZ die                 Umsetzung der Strukturfonds weitgehend dezentrali-
  Einbindung eines Partners aus einem anderen                siert. Verwaltung und Vergabe der Fördermittel erfol-
  Mitgliedsstaat unerlässlich.                               gen in Deutschland direkt über die Landesministerien
                                                             der Bundesländer. Projekte werden auf der Grundlage
Je nach geographischer Lage können auch mehrere För-         von so genannten „operationellen Programmen“
dermöglichkeiten in Frage kommen – z. B. im Falle einer      (OPs) ausgewählt, die die Förderschwerpunkte und –
auf dem Land, im deutsch-polnischen Grenzraum gele-          maßnahmen im jeweiligen Bundesland festlegen.
genen Sportstätte.                                           Explizit erwähnt ist der Sport nur in wenigen OPs –
                                                             in den meisten Fällen muss daher nach Anknüpfungs-
                                                             punkten gesucht werden.
1.2 Allgemeine Grundsätze                                  p Vernetzung – eine außerordentlich wichtige Rolle
                                                             spielt eine gute Vernetzung mit den relevanten
Wenn von Sportstättenförderung durch EU-Mittel               Akteuren und Entscheidungsträgern auf regionaler
die Rede ist, sollten folgende allgemeine „Grundregeln“      und lokaler Ebene. Der erfolgreiche Weg zur Sport-
beachtet werden:                                             stättenförderung führt häufig über politische Arbeit
p Förderfähigkeit von Sportstätten – Strukturfonds           vor Ort und eine Mitwirkung in wichtigen Gremien
  sind Regionalentwicklungsprogramme und keine Pro-          (z. B. EFRE-Begleitausschuss).
  gramme zur Förderung des Sportstättenbaus. Sportin-      p Laufzeit – die Strukturfonds laufen noch bis Ende
  frastruktur ist im Rahmen dieser Programme per se          2013. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die zur Verfü-
  nicht förderfähig. Der Sport ist in den einschlägigen      gung stehenden Mittel aufgebraucht sein. Gerade in
  EU-Verordnungen, die die Rechtsgrundlage für die           der letzten Phase kann es noch einmal zur Ausschüt-
  Vergabe der Mittel darstellen, nicht erwähnt. Sport-       tung von Fördergeldern kommen – denn die Rück-
  stätten sind aber dann förderfähig, wenn sie z. B.         zahlung von Fördergeldern nach Brüssel ist der „Alp-
  einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung, zur       traum“ eines jeden Fondsverwalters.
  Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum       p Reformdiskussion und Perspektiven – in welcher
  oder zur Erschließung des touristischen Potenzials         Form die Strukturfonds nach 2013 aufrechterhalten
  einer Region leisten. Mit anderen Worten: Der Sport        werden, ist derzeit noch ungewiss. Die größte Heraus-
  muss auf die übergeordneten Ziele und Prioritäten          forderung für die neue Förderperiode (2014–2020)
  dieser Programme ausgerichtet sein.                        wird darin bestehen, den Sport besser in den einschlä-
p Kofinanzierung – die EU trägt nie die Gesamtkosten         gigen EU-Verordnungen sowie den operationellen
  eines Projekts. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlos-     Programmen der Bundesländer zu verankern, um da-
  sen. In der Regel werden zwischen 50 und 75 Prozent        durch mittelfristig die Fördermöglichkeiten für Sport-
  der förderfähigen Ausgaben bezuschusst – je nach           stätten zu verbessern.
  Programm und Fördergebiet. Die verbleibenden Kos-

                                                                                                                    I9
2 Sportstätten und regionale Entwicklung

2.1 EFRE                                                       nale Zusammenarbeit. Die ETZ und die hieraus resul-
2.1.1 Ziele                                                    tierenden Fördermöglichkeiten für den Sportstätten-
                                                               bau werden gesondert im vierten Kapitel behandelt.
Sportstätten können unter bestimmten Bedingungen aus
dem EFRE gefördert werden. Der EFRE ist ein Förderin-        Der EFRE finanziert Maßnahmen
strument der EU-Strukturpolitik und verfolgt das Ziel, die   in folgenden Bereichen:
teils beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Ent-      p Forschung und technologische Entwicklung
wicklungsunterschiede zwischen Europas Regionen zu           p Innovation und Unternehmergeist
verringern. Im Einklang mit den Zielen der so genannten      p Informationsgesellschaft
Lissabon-Strategie ist der EFRE in erster Linie auf die      p Umwelt und Risikoprävention
Förderung von Wachstum, Innovation und den Übergang          p Tourismus
zu einer wissensbasierten Gesellschaft ausgerichtet.         p Kultur
Deutschland erhält von 2007 bis 2013 insgesamt 16,3          p Transport
Mrd. EUR aus dem EFRE. Der EFRE interveniert in drei         p Energie
prioritären Zielgebieten:                                    p Gesundheit

p Konvergenz (ehemals „Ziel 1“)                              Dabei ist die Palette der geförderten Maßnahmen in
   Das Ziel „Konvergenz“ betrifft die wirtschaftlich         Konvergenzregionen am breitesten. Damit sind die
   schwächsten Regionen der Gemeinschaft (BIP pro            Rahmenbedingungen für die Sportstättenförderung in
   Kopf unter 75 % des EU-Durchschnitts). Unter dieses       den neuen Bundesländern günstiger als in den alten.
   Ziel fallen in Deutschland alle neuen Bundesländer
   sowie die Region Lüneburg in Niedersachsen, die bis
   2013 mit insgesamt 11,4 Mrd. EUR gefördert werden.        2.1.2 Umsetzung
   In Konvergenzregionen können Projekte von der EU
   mit bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst        p Die EFRE-Verordnung (EG Nr. 1080/2006) bildet
   werden.                                                     den allgemeinen rechtlichen Rahmen und legt
p Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti-                Ziele und Förderbedingungen auf europäischer
   gung (ehemals „Ziel 2“)                                     Ebene fest.
   Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und              p Die Umsetzung ist dezentralisiert und erfolgt in
   Beschäftigung“ betrifft die alten Bundesländer mit          Deutschland direkt über die Bundesländer.
   Ausnahme der niedersächsischen Region Lüneburg,             Fördergelder werden von den Landesministerien
   die bis 2013 mit ingesamt 4,7 Mrd. EUR gefördert            verwaltet und vergeben.
   werden. Projekte können mit höchsten 50 Prozent           p Mittelvergabe und Projektauswahl erfolgen auf
   der Gesamtkosten durch die EU bezuschusst werden.           der Grundlage so genannter „Operationeller Pro-
p Europäische Territoriale Zusammenarbeit                      gramme“ (OP) und ggf. auf darauf aufbauenden
   (ehemals „Ziel 3“)                                          Förderrichtlinien. OPs sind mehrjährig angelegte,
   Unter diesem Ziel wird die Zusammenarbeit zwischen          regionale Entwicklungsprogramme, in denen die
   Europas Regionen gefördert. Die „ETZ“ umfasst die           Bundesländer ihre Förderprioritäten für den Zeit-
   grenzüberschreitende, transnationale und interregio-        raum 2007–2013 festgelegt haben. Hier sollte der
                                                               Sport ansetzen.

10 I
2.1.3 Sportstättenförderung                                Tourismus
                                                           p Verbesserung der touristischen Infrastruktur
Sport per se ist im Rahmen des EFRE nicht förderfähig,     p Förderung von Gesundheits-, Aktiv- und
da er nicht Bestandteil der entsprechenden EU-Verord-        Wellnesstourismus
nung ist. Auch in den Operationellen Programmen der        p Neubau, Erweiterung und Modernisierung
Bundesländer ist der Sport – bis auf wenige Ausnahmen        von Gesundheitsbädern sowie Gesundheits- und
(z. B. Niedersachsen, Brandenburg) – nicht direkt er-        Wellnesseinrichtungen
wähnt. Deshalb muss in der Regel nach Anknüpfungs-         p Ökologisch verträgliche Tourismusangebote
punkten gesucht werden. Mit anderen Worten: der Sport        (z. B. Wasserwandern)
muss „anschlussfähig“ gemacht werden. Je nach Opera-       p Vernetzung von Rad, Reit- und Wanderwegen
tionellem Programm kommen verschiedene Themenfel-
der in Frage. Konkrete Fördermöglichkeiten für den
Sportstättenbau ergeben sich in der Regel in den Berei-    2.1.4 Förderbedingungen
chen „Stadtentwicklung“ und „Tourismus“, die in fast
allen OPs enthalten sind. So können Sportstätten etwa      p Die Förderbedingungen variieren von Bundesland
dazu beitragen, einen benachteiligten Stadtteil aufzu-       zu Bundesland. Hierzu gehören der Kreis der
werten oder das touristische Potenzial einer Region aus-     Antragsberechtigten, die Höhe der Bezuschussung
zuschöpfen.                                                  sowie die Antragswege.
                                                           p Sportorganisationen sind nicht immer direkt
Stadtentwicklung                                             antragsberechtigt. So müssen Förderanträge im
p Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit                   Bereich der Stadtentwicklung häufig von den
  wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem                Kommunen eingereicht werden; darüber hinaus
  Entwicklungsbedarf                                         muss die zu finanzierende Maßnahme Bestandteil
p Verbesserung der sozialen Integration,                     eines integrierten städtischen Entwicklungskon-
  z. B. in ethnisch heterogenen Stadtteilen                  zeptes (ISEK) sein.
p Beseitigung städtebaulicher Missstände                   p In manchen deutschen Großstädten (wie z. B.
p Steigerung der Lebensqualität                              Berlin, Bremen, Hamburg, Ruhrgebiet) gibt es
p Erweiterung des Dienstleistungsangebots                    spezielle Programme zum „Quartiers- bzw. Stadt-
p Erhöhung des Freizeitangebots                              teilmanagement“, die aus dem EFRE gefördert
p Verbesserung der sozialen und kulturellen                  werden und auch kleinteilige Maßnahmen im je-
  Infrastruktur                                              weiligen Stadtteil finanzieren. Das Konzept des
p Aufwertung von Stadtteil prägenden öffentli-               Quartiersmanagements zeichnet sich durch eine
  chen Plätzen, Grünanlagen und Freiflächen                  Zusammenführung von lokalen Akteuren aus den
p Revitalisierung von Brachflächen                           unterschiedlichsten Bereichen (Verwaltung, Poli-
p Konversion von ehemaligen Industriegeländen                tik, private Wirtschaft, Vereine, nicht organisierte
  und Militärarealen                                         Anwohner etc.) und deren Teilhabe am Entschei-
p Stadtteilmanagement                                        dungsprozess aus. Quartiersmanagement-Pro-
                                                             gramme eröffnen auch lokalen Vereinen einen
                                                             guten Zugang zu Fördergeldern.

                                                                                                              I 11
2 Sportstätten und regionale Entwicklung

2.1.5 Finanzierung                                        2.1.7 Gremien

p Je nach Programm und Fördergebiet beläuft               Verwaltungsbehörde
   sich die Bezuschussung durch die EU auf 50 bis         p Gesamtverantwortung
   75 Prozent der Gesamtausgaben.                         p Projektauswahl
p Restkosten müssen durch Mittel der öffentlichen         p Antragsprüfung
   Hand (Bund, Land, Kommunen) sowie ggf.                 p Bewilligung und Auszahlung
   durch private Zuschüsse oder eigene Ressourcen         p Prüfung des Verwendungsnachweises
   gedeckt werden.
                                                          Begleitaussschuss
                                                          p Genehmigung der Kriterien für Projektauswahl
2.1.6 Antragswege                                         p Prüfung der Fortschritte bei Umsetzung
                                                          p Billigung der Jahres- und Abschlussberichte
p Sportverbände, die an einer EFRE-Förderung inte-        p Billigung von Programmänderungen
   ressiert sind, sollten sich direkt an das zuständige   p Zusammensetzung aus Wirtschafts- und
   Ministerium ihres jeweiligen Bundeslandes wen-           Sozialpartnern und regelmäßige Treffen
   den. In der Regel fungiert das Wirtschaftsministe-       (1–2 mal jährlich)
   rium des jeweiligen Bundeslandes als
   Verwaltungsbehörde für die EFRE-Fördermittel.
p Die Verwaltungsbehörde ist für die Auswahl der          2.1.8 Praktische Tipps
   Projekte, die Antragsprüfung sowie die Bewilli-
   gung und Auszahlung der Mittel zuständig.              p Überprüfen Sie zunächst, ob das OP ihres Bundes-
p In manchen Bundesländern (z. B. Brandenburg,              landes konkrete Anknüpfungspunkte für den
   Niedersachsen) erfolgen Projektauswahl und               Sport enthält. Eine Analyse der Fördermöglichkei-
   Mittelvergabe direkt über eine Investitions- und         ten sowie weitere Informationen (Antragsberech-
   Förderbank.                                              tigte, Ansprechpartner) sind im Anhang zu
p Müssen Förderantrage von Kommunen eingereicht             finden.
   werden, so gilt es, im Vorfeld die Zustimmung          p Richten Sie Ihr Vorhaben an den Zielen und Prio-
   der relevanten kommunalen Behörden für das               ritäten des OP aus. Berücksichtigen Sie, dass der
   eigene Vorhaben zu gewinnen.                             EFRE ein Regionalentwicklungsprogramm ist und
                                                            primär nicht auf die Finanzierung des Sportstät-
                                                            tenbaus ausgerichtet ist.
                                                          p Sichern Sie sich im Vorfeld der Antragsstellung
                                                            eine breite Unterstützung. Eine gute Vernetzung
                                                            mit den relevanten Akteuren, Gremien und Ein-
                                                            richtungen auf regionaler und lokaler Ebene
                                                            (z. B. Kommunen, Ministerien, Tourismusagentu-
                                                            ren, EFRE-Gremien) ist ein wesentlicher Erfolgs-
                                                            faktor. Dies setzt eine aktive Überzeugungsarbeit
                                                            vor Ort voraus.

12 I
p Sportorganisationen sollten sich zudem um die             STÄDTISCHE ENTWICKLUNG
  Aufnahme eines eigenen Vertreters in den so               Berlin – Sport- und Begegnungsstätte im Spektefeld
  genannten EFRE-Begleitausschuss bemühen. Der
  Begleitausschuss setzt sich aus den regionalen            Mit dem Neubau der Sport- und Begegnungsstätte im
  Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen und              Spektefeld im Berliner Bezirk Spandau wurde im Jahr
  genehmigt u. a. die Kriterien für die Projektaus-         2009 begonnen. Das Miteinander der Generationen und
  wahl (siehe oben). Dort wo der Sport vertreten            Kulturen wird hier unter den Aspekten Bewegung und
  ist (z. B. Niedersachsen), hat es sich ausgezahlt.        Sport stattfinden. Als Projektträger und Mieter des Ge-
                                                            bäudes bekommt der jetzt schon vor Ort ansässige Fuß-
                                                            ballverein SC Schwarz-Weiss Spandau 1953 ein neues
2.1.9 Förderbeispiele                                       Zuhause und wird sein Betätigungsfeld erweitern. Ziel
                                                            des Projektes ist es, den Vereinssport für die Nachbar-
STÄ D TIS CH E EN TW ICK L U N G                            schaft zu öffnen. Preiswert soll hier zukünftig auch ver-
Bremen – Umbau eines Sportzentrums                          einsunabhängiger Freizeitsport angeboten werden.
                                                            Daneben sollen die Räumlichkeiten auch für Nachbar-
2008/2009 wurde in Bremen das Sportzentrum der              schaftsfeste zur Verfügung stehen. Über die sportliche
Sportgemeinschaft (SG) Marßel zu einem bewegungs-           Vereinsarbeit hinaus organisiert der Verein auch Bildungs-
und gesundheitsorientiertem Quartierzentrum erweitert.      und Ausbildungsangebote, die auch Nichtmitgliedern
Durch die Ausweitung schulischer Sport- und Freizeit-       zu Gute kommen werden. Der Neubau der Sport- und
angebote waren die vom Verein SG Marßel genutzten           Begegnungsstätte wird mit 75.000 EUR aus dem EFRE
Hallen vollständig ausgelastet – weitere Angebote konn-     bezuschusst.
ten aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten nicht
umgesetzt werden. Hiervon waren insbesondere Ange-          TOURISMUS
bote für Kinder, Jugendliche und Frauen betroffen, die      Brandenburg – Bau der „Fläming Skate“
einen maßgeblichen Beitrag zur sozialen Integration im
Ortsteil leisteten. Verein, Sportamt, Ortsamt und Landes-   Fläming-Skate ist eine etwa 210 km lange Strecke für
sportbund erarbeiten daher ein neues Nutzungskonzept,       Inline-Skater und Radfahrer in Brandenburg. Die durch
das die Öffnung der Sportanlage für alle Bürger sowie       das Niedere Fläming und das Barother Urstromtal verlau-
die Aufnahme des gesundheitsorientierten Sports in das      fende Strecke ist das größte zusammenhängende und
Programmangebot (z. B. Präventions- und REHA-Maß-           beschilderte Wegenetz dieser Art in Europa. Mit der
nahmen) vorsah. Die Modernisierung und Erweiterung          Schaffung der Fläming-Skate sollte nicht nur das Freizeit-
der Sportanlage ist Teil eines umfangreichen Maßnahme-      und Sportangebot erweitert, sondern auch die touristi-
bündels zur Stärkung der Ortsteilentwicklung. Konkret       sche Attraktivität dieser strukturschwachen Region
gefördert wurden der Neubau eines Saals und einer           gesteigert werden. Die Strecke verbindet eine Vielzahl
Bewegungshalle sowie die Gestaltung der Außenanlagen.       kleinerer Ortschaften und Dörfer im Landkreis Teltow-
Die Gesamtkosten betrugen 979.000 EUR, die Bezu-            Fläming, wovon nicht zuletzt das örtliche Hotel- und
schussung aus dem EFRE belief sich auf 444.000 EUR.         Gaststättengewerbe profitiert. Die Strecke wurde in den
Die Restkosten wurden über öffentliche Mittel (u. a. Bun-   Jahren 2001 bis 2006 angelegt und mit 1,7 Mio. aus
desprogramm „Soziale Stadt“) finanziert.                    dem EFRE gefördert.

                                                                                                                      I 13
3 Sportstätten in ländlichen Räumen

3.1 ELER                                                        Entwicklungsstrategie und Förderschwerpunkte für den
3.1.1 Ziele                                                     ländlichen Raum im Zeitraum 2007–2013 festgelegt.
                                                             p In manchen Bundesländern existieren spezifische aus
Sportstätten in ländlichen Gebieten können unter be-            dem ELER abgeleitete Förderrichtlinien für den Sport-
stimmten Bedingungen aus dem Europäischen Landwirt-             stättenbau im ländlichen Raum (z. B. Brandenburg,
schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes          Mecklenburg-Vorpommern).
(ELER) gefördert werden. Die ländliche Entwicklungspolitik
bildet die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik
der EU und unterstützt den Strukturwandel im ländlichen      3.1.3 Sportstättenförderung
Raum. Sie verfolgt die folgenden Ziele:
                                                             Auch im Rahmen des ELER ist der Sport als solcher nicht
p Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land-              förderfähig. Investitionen in Sportstätten können nur dann
   und Forstwirtschaft                                       gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Entwick-
p Verbesserung der Umwelt und der Landschaft                 lung des ländlichen Raumes leisten. Wie beim EFRE geht
p Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum         es also darum, den Sport „anschlussfähig“ zu machen –
   und Förderung der Diversifizierung der ländlichen         im vorliegenden Fall an Ziele und Prioritäten der ländlichen
   Wirtschaft                                                Entwicklungspolitik. Perspektive für die Sportstättenför-
                                                             derung ergeben sich vor allem aus dem dritten der oben
Diese drei Zielsetzungen entsprechen gleichzeitig den        genannten Ziele („Verbesserung der Lebensqualität im
thematischen Schwerpunkten des ELER. Hinzu kommt             ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen
ein vierter methodischer Schwerpunkt – LEADER (siehe         Wirtschaft“). Mögliche Themenfelder sind z. B.:
unten). Im Zeitraum 2007 bis 2013 erhält Deutschland
insgesamt 8,1 Mrd. EUR aus dem ELER.                         Sportstätten und ländliche Entwicklung
                                                             p Dorferneuerung und -entwicklung
                                                             p Modernisierung und Sanierung der örtlichen
3.1.2 Umsetzung                                                 Infrastruktur (z. B. zentrale Plätze, Straßen und
                                                                Gebäude mit Ortsbild prägendem Charakter)
p Die ELER-Verordnung (EG Nr. 1698/2005) bildet die          p Dienstleistungsreinrichtungen zur Grundversor-
   allgemeine rechtliche Grundlage auf europäischer             gung der ländlichen Wirtschaft und Bevölkerung
   Ebene und legt die allgemeinen Ziele sowie Förderbe-      p Ländlicher Tourismus, z. B. Aktiv-, Gesundheits-
   dingungen fest                                               oder Wellnesstourismus
p Die Umsetzung des ELER ist dezentralisiert. Die Förder-
   gelder werden von den für Landwirtschaft zuständi-        In einigen Bundesländern (wie z. B. Brandenburg oder
   gen Fachministerien der Bundesländer verwaltet und        Mecklenburg-Vorpommern) existieren spezifische auf
   vergeben.                                                 dem ELER basierende Förderrichtlinien für den Sportstät-
p Mittelvergabe und Projektauswahl erfolgen wie im           tenbau.
   Falle des EFRE auf der Grundlage von „Operationellen
   Programmen“ und ggf. hieraus abgeleiteten Förder-
   richtlinien. In den OPs haben die Bundesländer ihre

14 I
3.1.4 Förderbedingungen und                                 3.2 LEADER
Antragswege                                                 3.2.1 Ziele

p Die Förderbedingungen sind regional höchst                LEADER ist der vierte, methodische Schwerpunkt des
  unterschiedlich.                                          ELER. LEADER ist ein Konzept, mit dem die EU seit 1991
p Sportorganisationen, die an einer Förderung in-           innovative Aktionen im ländlichen Raum fördert. LEADER
  teressiert sind, sollten Kontakt mit dem zuständi-        war einst ein separates Programm, ist seit 2007 aber in
  gen Ministerium Ihres Bundeslandes aufnehmen              alle Bestandteile der ländlichen Entwicklungspolitik inte-
p In manchen Bereichen können Förderanträge nur             griert. Der LEADER-Ansatz basiert auf dem Grundgedan-
  von Gemeinden eingereicht werden. In diesem               ken, dass Herausforderungen und Probleme ländlicher
  Fall empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme         Räume am Besten mit Hilfe der relevanten Akteure vor
  mit den zuständigen kommunalen Stellen.                   Ort zu lösen sind. In Deutschland gibt es derzeit 243
                                                            Regionen mit LEADER-Status.
BEISPIEL
Der „Goldene Plan Brandenburg“                              Herzstück des LEADER-Ansatzes sind die so genannten
                                                            „Lokalen Aktionsgruppen“ (LAGs). LAGs sind Zusammen-
Der 2008 ins Leben gerufene „Goldene Plan Branden-          schlüsse von privaten und öffentlichen Akteuren einer
burg“ fördert investive Vorhaben von Sportvereinen in       Region. Sie nehmen folgende Aufgaben wahr:
ländlichen Gebieten, die zur Verbesserung der Lebens-
qualität im ländlichen Raum oder des Freizeit- und Erho-    p Verabschiedung und Umsetzung eines regionalen
lungswerts beitragen. Durch die Ausweitung des Sport-         Entwicklungskonzepts
und Freizeitangebots soll der Abwanderung junger und        p Initiierung von Projekten
qualifizierter Menschen aus den ländlichen Gebieten         p Projektauswahl auf Grundlage eines eigenen
Brandenburgs entgegengewirkt werden. Bis 2013 sollen          Budgets
jährlich etwa 2 Mio. Euro in die Förderung von Sportstät-
ten fließen. Gefördert werden Investitionen in vorhan-      Die Mitglieder der LAGs, z. B. Privatpersonen, Gemeinden,
dene Gebäude und Sportflächen wie Um-, Ausbau und           Vereine, Firmen etc. müssen im jeweiligen Fördergebiet
Erweiterung und insbesondere solche mit multifunktio-       ansässig sein. Wirtschafts- und Sozialpartner müssen
nalem Charakter. Bis zu 66 Prozent der Gesamtkosten         mindestens 50 % der lokalen Partnerschaft auf Ent-
werden aus dem ELER und Mitteln des Landes gedeckt,         scheidungsebene stellen. LAGs existieren nur in Regionen
Vereine müssen einen Eigenanteil von mindestens einem       mit LEADER-Status. Wichtige Gremien sind die Vollver-
Drittel aufbringen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt        sammlung, der Lenkungsausschuss sowie der Vorstand.
durch den Landessportbund in enger Abstimmung mit
dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und
Verbraucherschutz (MLUV) sowie der betroffenen Region.

                                                                                                                    I 15
3 Sportstätten in ländlichen Räumen

3.2.2 Sportstättenförderung                                 3.2.4 Förderbeispiele

LEADER-Mittel können grundsätzlich nur von Projektträ-      Sportstättenförderung in der
gern beantragt werden, die in LEADER-Regionen ansäs-        Aktiv-Region Steinburg
sig sind. Die Mittelausstattung der LEADER-Regionen ist
regional unterschiedlich und beläuft sich je nach Bundes-   Die „Aktivregion Steinburg“ liegt in Schleswig-Holstein
land auf 3,2 Prozent (Baden-Württemberg) bis 14,6 Pro-      im Dreieck von Unterelbe und Nord-Ostsee-Kanal. Gleich
zent (Saarland) des gesamten ELER-Etats. Da LAGs in der     mehrere Sportstätten wurden von der LAG Steinburg
Region verankert sind und eigenständig Projekte aus-        in den letzten Jahren mit LEADER-Mitteln gefördert.
wählen, bieten sie Sportverbänden und –vereinen einen
vereinfachten Zugang zu Fördermitteln. Generell gilt,       Der Umbau der Marinekaserne Glücksstadt
dass Projekte mit den Zielen und Prioritäten der von den
LAGs verabschiedeten Entwicklungskonzepte vereinbar         In Glücksstadt wurde der Umbau einer ehemaligen Mari-
sein müssen. Ansetzen kann der Sport gewöhnlich in          nekaserne in ein Sportzentrum gefördert. Den seit dem
Bereichen wie Dorfaufwertung, ländliche Infrastruktur,      Abzug der Marinesoldaten 2004 leer stehenden, 20 Hek-
Tourismus oder auch Gesundheit.                             tar großen Komplex wiederzubeleben und neue Trai-
                                                            ningsstätten für die Vereine aus Glücksstadt und Umland
                                                            zu schaffen – das waren die Hauptziele des 2007 begon-
3.2.3 Antragsverfahren                                      nenen Sanierungsvorhabens. Darüber hinaus sollte der
                                                            sozial benachteiligte Stadtteil Glückstadt-Nord aufge-
Die Antragsverfahren sind regional unterschiedlich.         wertet werden. Lokale Sportvereine übernahmen die
p In der Regel wird zunächst eine Projektbeschrei-          Sporthalle und die angrenzenden Rasenplätze. Bei der
   bung bei der LAG-Geschäftsstelle bzw. einem              Sanierung beschritten Stadt und Vereine ungewöhnliche
   Regionalmanagement eingereicht. Die LAG prüft            Wege: während die Sportler kleinere Renovierungsarbei-
   zunächst informell, ob das eingereichte Projekt          ten selbst durchführten, stellte die Stadt das Material
   mit der regionalen Entwicklungsstrategie verein-         bereit und sorgte für größere Umbaumaßnahmen – ein
   bar ist und den Förderkriterien entspricht.              kooperatives Modell, das Schule machen könnte. Die
p Nach positiver Bewertung kann das förmliche               Gesamtkosten beliefen sich auf 206.400 EUR, die Hälfte
   Antragsverfahren beginnen.                               wurde über den LEADER finanziert.
p Die abschließende Entscheidung über die Förde-
   rung eines Projektes wird durch den Lenkungs-            Die Sport- und Begegnungsstätte Reher
   ausschuss bzw. den Vorstand der LAG getroffen.
p Mit dem Projekt kann erst nach der Bewilligung            In Reher wurde von der LAG die Errichtung einer Sport-
   durch die Verwaltungsstelle (Ministerium) begon-         und Begegnungsstätte gefördert. Dieses von Gemeinde,
   nen werden.                                              TVS Reher und örtlichem Schützenverein initiierte Vor-
                                                            haben zielte darauf ab, den Vereinen aus Reher und
                                                            Umland neue Trainingsmöglichkeiten zu bieten sowie
                                                            das Freizeit- und Sportangebot zu verbessern. Gefördert
                                                            wurde die Errichtung eines neuen Gebäudes mit Umklei-
                                                            derräumen, sanitären Anlagen, Besprechungsraum und

16 I
Gemeinschaftsraum. 87.641 EUR der Gesamtkosten              LAG Vulkaneifel – Der VulkanBike Trailpark
(175.282 EUR) wurden über LEADER finanziert, die Rest-
kosten über Eigenmittel sowie eine 10%ige Sportförde-       Das naturräumlich homogene Gebiet der LAG Vulkanei-
rung des Kreises Steinburg abgedeckt.                       fel liegt im zentralen Teil der Eifel und grenzt an Belgien
                                                            und das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um die touris-
Weitere in der Region geförderte Sportstätten               tische Attraktivität der Region zu steigern, wurde von
                                                            2005 bis 2008 ein ca. 1000 km langes Streckennetzes
Über LEADER gefördert wurden auch die Errichtung von        für Mountainbike-Fahrer geschaffen, der „VulkanBike
Multifunktionsplätzen für Kinder und Jugendliche in         Trailpark“. Es entstand ein bedarfs- und leistungsgerech-
Glücksstadt und Krempersheide, die Modernisierung des       tes Streckenangebot von leichten Touren für weniger
Naturbades „Louisenbad Schenefeld“, die Errichtung          Geübte über mittelschwere bis hin zu anspruchsvollen
von Anlegestellen für Kanufahrer und „Wasserwanderer“       Passagen. Darüber hinaus wurden eine Cross-Country
entlang der Stör sowie die Anlage von Freizeitradwege-      Rennstrecke, einÜbungsparcours sowie touristische
netzen in der Aktivregion. Ein gutes Beispiel dafür, wie    Mottorouten ins Leben gerufen. Gesamtkosten: 397.320
Sportorganisationen von LEADER profitieren können.          EUR, die Hälfte wurde über den LEADER finanziert.

LAG Südschwarzwald – Bau einer
Multifunktionshalle                                         3.3 Praktische Tipps

In St. Märgen im Südschwarzwald wurde eine Multifunk-       p Überprüfen Sie das operationelle Programm
tionshalle zur Erweiterung des Sport- und Freizeitange-        (ELER) ihres Bundeslandes nach Anknüpfungs-
bots für die Gemeinde und das Umland errichtet. Mit            punkten für den Sport. Eine erste Analyse sowie
dem Bau der „Weißtannenhalle“ sollten landschafts- und         Kontaktadressen sind im Anhang zu finden.
umweltverträgliche Tourismusangebote wie Reiten,            p Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Landes-
Mountainbike, Fitness- und Lauftraining, Nordic-Walking        ministerium auf. In der Regel ist dies das Land-
und Beach-Volleyball in einer „wetter-unabhängigen             wirtschaftsministerium.
Variante“ angeboten werden. Da nicht alle Angebote zu-      p Überprüfen Sie, ob Ihre Region LEADER-Status
gleich genutzt werden können, wurde mit den Vereinen           besitzt. Ist dies der Fall, so empfiehlt sich die Kon-
aus Gemeinde und Umland sowie anderen interessierten           taktaufnahme mit der Geschäftsstelle und/ oder
Akteuren ein Jahresnutzungsplan ausgearbeitet. Eine            dem Vorstand der entsprechenden LAG. Eine
Räumlichkeit wie die Weißtannenhalle gab es bislang im         Auflistung der LEADER-Regionen und weiterfüh-
näheren Umkreis nicht. Vom Bau der Halle erhoffen sich         rende Links sind im Anhang unter dem jeweiligen
die Initiatoren eine integrierende Wirkung auf die Bürger      Bundesland zu finden.
und Vereine anderer Gemeinden und auf diesem Wege
die Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land. Die
Gesamtkosten des Neubaus beliefen sich auf 327.667 EUR,
das Projekt wurde mit 163.834 EUR aus dem LEADER
bezuschusst.

                                                                                                                     I 17
4 Sportstätten in Grenzregionen

4.1 Programme der Europäischen                              aufgeteilt auf 14 Einzelprogramme – an der grenzüber-
Territorialen Zusammenarbeit                                schreitenden Zusammenarbeit beteiligt. Neu ist das
                                                            Großprogramm „südliche Ostsee“.
Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist
Bestandteil der EU-Regionalpolitik und geht auf die 1990
ins Leben gerufene Gemeinschaftsinitiative INTERREG         4.1.2 Transnationale Zusammenarbeit
zurück. Das Hauptziel der ETZ besteht darin, die Zusam-
menarbeit zwischen den Regionen in Europa zu fördern.       Die transnationale Zusammenarbeit (INTERREG IV B)
Nationale Grenzen, die eine ausgewogene und nachhal-        fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Regio-
tige Entwicklung der Gemeinschaft behindern, sollen         nen in Grenzräumen, die sich auf mehrere Mitgliedsstaa-
überwunden werden. Die ETZ umfasst drei Formen der          ten erstrecken. Erreicht werden soll dies insbesondere
Zusammenarbeit:                                             durch die Schaffung von „Netzwerken“ in verschiedenen
                                                            Bereichen. In der gegenwärtigen Förderperiode ist
p grenzüberschreitende Zusammenarbeit                       Deutschland an fünf von insgesamt 13 transnationalen
   (von Regionen aus mindestens zwei Mitglieds-             Kooperationsräumen in Europa beteiligt:
   staaten im Grenzgebiet)
p transnationale Zusammenarbeit (von mehreren               p Ostseeraum
   Mitgliedstaaten in großen Grenzräumen)                   p Nordseeraum
p interregionale (EU-weite) Zusammenarbeit                  p Nordwesteuropa
                                                            p Alpenraum
Die Förderung von Projekten erfolgt über spezielle För-     p Mitteleuropa
derprogramme. Deutschland ist an 22 dieser Programme
beteiligt, wobei der Schwerpunkt auf der grenzüber-         Das Gesamtbudget der Programme mit deutscher
schreitenden Zusammenarbeit liegt. Für Deutschland stehen   Beteiligung beläuft sich auf insgesamt 1,7 Mrd. EUR
im Rahmen dieser Programme insgesamt 851,1 Mio. EUR         (2007–2013).
an Fördergeldern zur Verfügung.

4.1.1 Grenzüberschreitende
Zusammenarbeit

Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (sog. „Aus-
richtung A“; auch „INTERREG IV A“) fördert die wirt-
schaftliche Entwicklung unmittelbar benachbarter
Grenzregionen. Die Umsetzung gemeinsamer Entwick-
lungsstrategien soll die Schaffung grenzüberschreitender
wirtschaftlicher und sozialer „Wachstumspole“
unterstützen. In der gegenwärtigen Förderperiode
(2007–2013) sind alle deutschen Grenzregionen –

18 I
I 19
4 Sportstätten in Grenzregionen

Transnationale Programme – Mittelaufteilung

PROG RA M M                                                           POGRAMMBUDGET IN MIO. €

                                                           EFRE-Mittel D        EFRE-Mittel Ges.      Gesamtvolumen

Ostseeraum (DE-DK-SE-NO-FI-PL-LT-LV-EE-BY-RU)                       72,4                    208,0                 293,26
Nordseeraum (DE-DK-SE-NO-UK-NL-BE)                                  31,7                    138,5                  293,3
Nordwesteuropa (DE-NL-BE-LU-FR-UK-IE-CH)                            67,8                    355,4                  696,7
Alpenraum (DE-AT-FR-IT-SI-LI-CH)                                    23,7                     97,8                  130,0
Mitteleuropa (DE-PL-CZ-SK-HU-AT-SI-IT-UA)                           62,1                    246,0                  305,8

Gesamt                                                             257,7                  1.045,7                1.719,0

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie

4.1.3 Umsetzung                                                 4.1.4 Sportstättenförderung

p Jedes Förderprogramm (z. B. Bayern-Tschechien,                Auch über die Programme der Europäischen Territorialen
    Brandenburg-Polen) basiert auf einem „Opera-                Zusammenarbeit lassen sich Sportstätten direkt nicht för-
    tionellen Programm“, das von den beteiligten                dern. Indirekt hingegen schon – hier bieten insbesondere
    Programmpartnern aufgestellt und von der Euro-              die 14 Programme der grenzüberschreitenden Zusam-
    päischen Kommission genehmigt wurde. Es                     menarbeit teilweise gute Möglichkeiten. Auch hier lohnt
    legt Programmgebiet, Entwicklungsstrategie für              es sich, einen Blick in die jeweils maßgeblichen Operatio-
    den Grenzraum sowie die Förderschwerpunkte                  nellen Programme zu werfen. Grundvorrausetzung für
    fest und bildet die Grundlage für die Vergabe der           eine Förderung ist, dass Projekte gemeinsam mit einem
    Mittel.                                                     Partner aus einem anderen Mitgliedsstaat (d. h. aus der
p Gemeinsam ist in allen Programmen eine eigene                 Grenzregion) entwickelt und umgesetzt werden. Sport-
    Verwaltungsstruktur, zu der auch ein so genann-             stätten müssen also „grenzüberschreitend“ gestaltet
    tes „Gemeinsames Technisches Sekretariat“ (GTS)             werden. Um förderfähig zu sein, sollten sie außerdem
    gehört. Das GTS unterstützt die Verwaltungsbe-              einen Zusatznutzen für die Bevölkerung auf beiden Seiten
    hörde bei der Umsetzung des Programms.                      der Grenze aufweisen (z. B. grenzüberschreitende Nut-
                                                                zung). Je nach Programm kann der Sport in verschiedenen
                                                                Bereichen ansetzen, wie z. B.:

20 I
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit                   p Grenzüberschreitender „Mehrwert“ – Projekte
p Gemeinsame Nutzung und Verbesserung der               sollten gemeinsame Lösungen für gemeinsame
  grenzüberschreitenden Infrastruktur                   Probleme präsentieren. Der grenzüberschreitende
p Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den            „Mehrwert“ ergibt sich aus der Wirkung des
  Bereichen Tourismus und Erholung                      geplanten Projektes auf die Bevölkerung und den
p Verbesserung des grenzüberschreitenden                Grenzraum.
  Freizeitangebots                                    p Prinzip des federführenden Begünstigten – Die
p Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit            Projektpartner bestimmen aus ihrer Mitte einen
  und Sozialwesen                                       federführenden Begünstigten (sog. „Lead Part-
                                                        ner“), der für die Umsetzung des gesamten
Transnationale Zusammenarbeit                           Projektes verantwortlich ist. Der „Lead Partner“
p Gefördert werden können „sportnahe“ Infrastruk-       reicht den gemeinsamen Projektantrag ein und
  turen, die sich auf größere Grenzräume erstrecken     erhält die gesamten Fördermittel aus einer Hand.
  und zur Entwicklung eines nachhaltigen Touris-        Darüber hinaus übernimmt er die Verantwortung
  mus beitragen                                         für die Weiterleitung der Mittel an die übrigen
p Beispiele: großflächige Rad- oder Wandernetze,        Projektpartner und die Verpflichtung zur Einhal-
  Ausbau von Skigebieten (z. B. Alpenraum)              tung sämtlicher Vorgaben.

4.1.5 Förderbedingungen                               4.1.6 Finanzierung

Unabhängig vom konkreten Programm gelten              p Die Höhe der Bezuschussung durch die EU beläuft
folgende grundlegende Förderbedingungen:                sich je nach Programm in der Regel auf 50 %, 75 %
                                                        oder 85 % der Gesamtkosten.
p Fördergebiet – Die Projektpartner müssen im         p Die restlichen Kosten können aus Bundesmitteln,
  Fördergebiet des jeweiligen Programms ansässig        Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen
  sein; geographische Ausnahmen sind zum Teil           öffentlichen Mitteln und ggf. privaten Mitteln
  in den einzelnen Programmen zugelassen (sog.          gedeckt werden.
  „angrenzende Gebiete“: Nachbarregionen von          p Bei Projektanträgen müssen die Partner einen
  Grenzregionen).                                       Finanzierungsplan vorlegen und die nationalen
p Grenzüberschreitender Charakter – Ein Projekt         Kofinanzierungsbeiträge nachweisen.
  muss gemeinsam mit einem Partner aus einem
  anderen EU-Mitgliedsstaat (d. h. in der Grenzre-
  gion) entwickelt und umgesetzt werden. Zwei
  der folgenden vier Bedingungen müssen erfüllt
  sein: gemeinsame Vorbereitung, gemeinsame
  Umsetzung, gemeinsames Personal, gemeinsame
  Finanzierung.

                                                                                                         I 21
4 Sportstätten in Grenzregionen

4.1.7 Antragsverfahren                                  p Versuchen Sie, die Unterstützung der relevanten
                                                          Akteure bzw. Gremien (z. B. Lenkungsausschuss)
p In der Regel können Projektanträge laufend im           für Ihr eigenes Vorhaben zu sichern.
   jeweiligen Förderprogramm (z. B. Bayern-Tsche-
   chien) eingereicht werden. In manchen Program-
   men bedarf es eines gesonderten Aufrufs.             4.1.9 Förderbeispiele
p Projektanträge müssen direkt beim „Gemeinsa-
   men Technischen Sekretariat“ (GTS) bzw. beim         GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT
   regionalen Programmmanagement eingereicht
   werden. Das GTS nimmt Projektanträge entgegen,       Förderprogramm „Brandenburg-Polen“
   überprüft eingereichte Projekte auf ihre Förder-     Schaffung eines grenzüberschreitenden Wasser-
   fähigkeit und versieht sie mit einer Vorbewertung.   sportzentrums
p Auf Basis der Vorbewertung wählt ein internatio-      Mehr als 2,2 Millionen Euro wurden im Jahr 2009 im
   nales Gremium aus Vertretern der an dem Pro-         Rahmen des Programms INTERREG IV A Brandenburg-
   gramm beteiligten Staaten die Projekte aus, die      Polen für den Bau eines wassertouristischen Zentrums in
   gefördert werden sollen. In der Regel wird die       Schwedt/ Oder bewilligt. Das gemeinsame Vorhaben der
   Entscheidung über Projektanträge von einem so        deutschen Gemeinde Schwedt und der westpolnischen
   genannten „Lenkungsausschuss“ getroffen.             Stadt Gryfino hat zum Ziel, die wassertouristische Infra-
                                                        struktur in der Grenzregion auszubauen. Das geplante
                                                        Zentrum in Schwedt soll deutschen wie polnischen Was-
4.1.8 Praktische Tipps                                  sertouristen bei Veranstaltungen und Regatten zur Verfü-
                                                        gung stehen, aber auch mit Clubräumen und eigenen
p Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Region in das        Übernachtungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Im Zuge
   Fördergebiet eines Programms fällt.                  des Umbaus des vorhandenen Wasserwanderstützpunk-
p Konsultieren Sie die Website des Programms,           tes ist zudem eine Erweiterung der Kapazitäten für Gast-
   auf der alle relevanten Informationen (Förderbe-     liegeplätze geplant.
   dingungen, Antragswege, Kontaktadressen) zu
   finden sind.                                         Förderprogramm „Großregion“
p Überprüfen Sie das Operationelle Programm nach        Bau eines internationalen Sport- und
   Ansatzpunkten für den Sport. Eine erste Analyse      Freizeitzentrums
   der Fördermöglichkeiten der OPs der grenzüber-       Im Rahmen des Programms INTERREG IV A Großregion
   schreitenden Programme sowie weitere Informa-        wurde der Bau eines internationalen Sport-, Kultur- und
   tionen (Kontaktadressen) sind im Anhang unter        Freizeitzentrums im Grenzgebiet zwischen den Gemein-
   dem jeweiligen Bundesland zu finden.                 den Rosport (Luxemburg) und Ralingen (Rheinland-Pfalz)
p Setzen Sie sich mit dem „Gemeinsamen Techni-          gefördert. Das Vorhaben zielte darauf ab, den Tourismus
   schen Sekretariat“ bzw. dem Regionalmanage-          im nahe gelegenen Erholungsgebiet am Obersauerstausee
   ment des Programms in Verbindung und eruieren        zu stärken. Schon im ersten Bauabschnitt (2005–2008)
   Sie die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres         erhielt das Projekt eine INTERREG-Förderung. In den
   Projekts.                                            Grenzgemeinden entstanden zwei neue Sportplätze mit

22 I
Sanitäranlagen, Stehflächen für Zuschauer und Flutlicht-    INTERREG III A „Pamina“
anlage. Neben den örtlichen Sportvereinen steht die         Erweiterung des Schwimmbads in Bad Bergzabern
Anlage auch dem Schulsport in der Grenzregion offen.        Im Rahmen des Programms INTERREG III A „Pamina“
Für die zweite Bauphase (2008–2009) wurden Fördergel-       (alte Förderperiode) wurde von 2006 bis 2008 die Erwei-
der in Höhe von 1.250.000 EUR zum weiteren Ausbau           terung und Modernisierung des Schwimmbads in Bad
bewilligt (Gesamtkosten 2.500.000 EUR). Hiermit konnte      Bergzabern finanziell unterstützt. Das Ziel dieses, von der
die Errichtung eines Rundwanderwegs sowie der Bau           französischen Gemeinde Wissembourg und der Ver-
eines Kultur- und Freizeitzentrums und eines Freibades in   bandsgemeinde Bad Bergzabern initiierten Projekts, lag
Rosport finanziert werden.                                  darin, das Schwimmbad für den grenzüberschreitenden
                                                            Schul- und Wettkampfsport sowie die Schwimmausbil-
Förderprogramm „Oberrhein Mitte-Süd“                        dung nutzbar zu machen. Mit dem Umbau sollte das
Aufbau eines trinationalen Ruderzentrums                    Hallenbad an die Bedürfnisse einer grenzüberschreiten-
Im Rahmen des INTERREG III A Programms Oberrhein            den Nutzung angepasst werden – das Hallenbad wird re-
Mitte-Süd (alte Förderperiode) wurde von 2006 bis 2008      gelmäßig von Schülern, Sportvereinen und Familien aus
der Aufbau eines trinationalen Ruderzentrums in Niffer      der Grenzregion aufgesucht. Zu diesem Zweck wurden
(Frankreich) gefördert. In das Projekt waren Kommunen,      verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt, wie
Ruderclubs und regionale Ruderverbände aus Deutsch-         z. B. die Erweiterung der Schwimmhalle durch eine Tribüne,
land, Frankreich und der Schweiz involviert. Der Aufbau     die Umgestaltung des Eingangsbereichs und die Einrich-
des Ruderzentrums sollte zur Entwicklung eines grenz-       tung eines Rückzugsraums sowie der Umbau des Lehr-
überschreitenden Wassersports und damit insgesamt zur       schwimmbeckens zum Schwimmerbecken und des Nicht-
Förderung des Tourismus in der Grenzregion beitragen.       schwimmerbeckens zum Lehrschwimmbecken. Die Ge-
Ein weiteres Ziel des Projekts bestand darin, grenzüber-    samtkosten beliefen sich auf 1.194.510 EUR, 500.000
schreitende Begegnungen zwischen den Sportlern zu för-      EUR wurden von der EU bezuschusst. Die restlichen Kos-
dern und neue Personengruppen für den Rudersport zu         ten wurden größtenteils von den beteiligten Gemeinden
gewinnen. Das Projekt beinhaltete: regelmäßige Anfänger-    getragen.
kurse für alle, Wanderfahrten, Trainingslager für Leis-
tungsruderer aus den drei Ländern, Lehrgänge für Trainer
und Clubverantwortliche mit Unterstützung der franzö-       TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT
sischen, deutschen und schweizerischen Verbände,
die Organisation von Schulprojekten und Sportferienpro-     INTERREG III B „Nordsee“
grammen sowie die Organisation von Regatten und             Der Nordseeküstenradweg
Langstreckentests. Gesamtkosten: 70.000 EUR, EU-An-         Im Rahmen dieses Projekts kooperierten acht an die
teil: 34.000 EUR. Heute trainieren in dem Ruderzentrum      Nordsee grenzende Länder (Belgien, Niederlande,
500 Sportler aus Deutschland, Frankreich und der            Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Schott-
Schweiz.                                                    land und England), um einen ununterbrochenen, 6.000
                                                            km langen Fahrradweg entlang der Küste zu errichten. In
                                                            Deutschland führt der Radweg durch Schleswig-Holstein.
                                                            Das Ziel des Projekts bestand darin, den Radweg als
                                                            Rückrad des Fahrradtourismus in der Nordseeregion zu

                                                                                                                   I 23
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