SPORTSTÄTTENFÖRDERUNG DURCH DIE EU - EIN LEITFADEN - DOSB L SPORT BEWEGT! - MCARENA
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Impressum Titel: Sportstättenförderung durch die EU – ein Leitfaden I Herausgeber: Deutscher Olympischer Sportbund Geschäftsbereich Sportentwicklung I Ressort Breitensport, Sporträume I Otto-Fleck-Schneise 12 I D-60528 Frankfurt am Main Tel. +49 (0) 69 / 67 00 351 I Fax. +49 (0) 69 / 67 00 13 51 I E-Mail: klages@dosb.de I www.dosb.de Redaktion: A. Klages, S. Dietzen, K. Latzel I Auflage: 250 (Frankfurt/M., Februar 2011) I Titelbild: © LSB NRW/Foto: Bowinkelmann
Inhaltsverzeichnis Vorwort 6 4.1.6 Finanzierung 21 4.1.7 Antragsverfahren 22 1 Sportstättenförderung durch EU-Mittel 4.1.8 Praktische Tipps 22 1.1 Die EU-Strukturfonds 8 4.1.9 Förderbeispiele 22 1.2 Allgemeine Grundsätze 9 4.2 Kleinprojektefonds 24 4.2.1 Sportstättenförderung 24 2 Sportstätten und regionale Entwicklung 4.2.2 Förderbedingungen 24 2.1 EFRE 10 4.2.3 Antragsverfahren 24 2.1.1 Ziele 10 4.2.4 Praktische Tipps 26 2.1.2 Umsetzung 10 4.2.5 Förderbeispiele 26 2.1.3 Sportstättenförderung 11 2.1.4 Förderbedingungen 11 5 Fördermöglichkeiten in den Bundesländern 2.1.5 Finanzierung 12 5.1 Baden-Württemberg 27 2.1.6 Antragswege 12 5.1.1 EFRE 27 2.1.7 Gremien 12 5.1.2 ELER 28 2.1.8 Praktische Tipps 12 5.1.3 LEADER 30 2.1.9 Förderbeispiele 13 5.1.4 Grenzüberschreitende Programme 30 5.1.5 Kleinprojekte 33 3 Sportstätten in ländlichen Räumen 5.2 Bayern 33 3.1 ELER 14 5.2.1 EFRE 33 3.1.1 Ziele 14 5.2.2 ELER 35 3.1.2 Umsetzung 14 5.2.3 LEADER 36 3.1.3 Sportstättenförderung 14 5.2.4 Grenzüberschreitende Programme 37 3.1.4 Förderbedingungen und Antragswege 15 5.2.5 Kleinprojekte 39 3.2 LEADER 15 5.3 Berlin 39 3.2.1 Ziele 15 5.3.1 EFRE 39 3.2.2 Sportstättenförderung 16 5.4 Brandenburg 41 3.2.3 Antragsverfahren 16 5.4.1 EFRE 41 3.2.4 Förderbeispiele 16 5.4.2 ELER 42 3.3 Praktische Tipps 17 5.4.3 LEADER 44 5.4.4 Grenzüberschreitende Programme 44 4 Sportstätten in Grenzregionen 5.4.5 Kleinprojekte 45 4.1 Programme der Europäischen Territorialen 5.5 Bremen 46 Zusammenarbeit 18 5.5.1 EFRE 46 4.1.1 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit 18 5.6 Hamburg 47 4.1.2 Transnationale Zusammenarbeit 18 5.6.1 EFRE 47 4.1.3 Umsetzung 20 5.6.2 ELER 48 4.1.4 Sportstättenförderung 20 5.6.3 LEADER 48 4.1.5 Förderbedingungen 21
5.7 Hessen 49 5.14 Sachsen-Anhalt 78 5.7.1 EFRE 49 5.14.1 EFRE 78 5.7.2 ELER 50 5.14.2 ELER 79 5.7.3 LEADER 50 5.14.3 LEADER 81 5.8 Mecklenburg-Vorpommern 51 5.15 Schleswig-Holstein 82 5.8.1 EFRE 51 5.15.1 EFRE 82 5.8.2 ELER 53 5.15.2 ELER 83 5.8.3 LEADER 54 5.15.3 LEADER 84 5.8.4 Grenzüberschreitende Programme 54 5.15.4 Grenzüberschreitende Programme 84 5.8.5 Kleinprojekte 57 5.15.5 Kleinprojekte 86 5.9 Niedersachsen 57 5.16 Thüringen 87 5.9.1 EFRE 57 5.16.1 EFRE 87 5.9.2 ELER 58 5.16.2 ELER 88 5.9.3 LEADER 60 5.16.3 LEADER 88 5.9.4 Grenzüberschreitende Programme 60 5.17 Transnationale Programme 89 5.9.5 Kleinprojekte 61 5.10 Nordrhein-Westfalen 62 5.10.1 EFRE 62 5.10.2 ELER 63 5.10.3 LEADER 63 5.10.4 Grenzüberschreitende Programme 64 5.10.5 Kleinprojekte 65 5.11 Rheinland-Pfalz 65 5.11.1 EFRE 65 5.11.2 ELER 66 5.11.3 LEADER 67 5.11.4 Grenzüberschreitende Programme 68 5.11.5 Kleinprojekte 69 5.12 Saarland 70 5.12.1 EFRE 70 5.12.2 ELER 71 5.12.3 LEADER 72 5.13 Sachsen 72 5.13.1 EFRE 72 5.13.2 ELER 73 5.13.3 LEADER 75 5.13.4 Grenzüberschreitende Programme 76 5.13.5 Kleinprojekte 78
Vorwort Andreas Klages, Deutscher Olympischer Sportbund, stv. Direktor Sportentwicklung Folker Hellmund, Director EOC EU Office Stadtentwicklung und Europa – neue Impulse für die Sportstättenentwicklung in Deutschland Kommunen und Sportstätten in Deutschland haben viele Gemeinsamkeiten: Beide müssen sich vielfältigen Herausforderungen (demographischer Wandel, schulpolitische Verände- rungen, strukturelle Krisen öffentlicher Finanzen etc.) mit hohem Anpassungs- bzw. Veränderungsdruck stellen. Und beide stehen einem hohen Innovations- und Moderni- sierungsdruck sowie einem ausgeprägten Sanierungs- und Investitionsstau gegenüber. Vielfach wurde zudem die These aufgestellt, dass die Sportstätten zunehmend einen Engpassfaktor der Sportentwicklung darstellen. Was also tun? In Zeiten komplexer Problemlagen drängen sich Königswege nicht auf. Die Fragen müssen also lauten: Wo sind Spielräume? Wo sind positive Entwicklungs- potenziale erkennbar? Welche Impulse können gegeben werden? Wo sind strategische Partner? Stadt- und Sportentwicklung sind solche strategischen Partner. Vielfältige Berührungs- punkte existieren und viele Kooperationen vor Ort treten erfolgreich den Beweis für die engen und positiven Zusammenhänge zwischen „dem“ Sport und „der“ Stadtentwick- lung an. Insbesondere seit Gründung des Deutschen Olympischen Sportbundes nehmen auch die fachlichen und politischen Formen der Zusammenarbeit auf Bundesebene zu. In der Tat: Der Sport kann von dieser Zusammenarbeit nur profitieren. Durch die Einord- nung der Sporträume in einen erweiterten Kontext und durch Beteiligung in kommuna- len Netzwerken wird der Sport vor Ort noch anschlussfähiger an die Kommunalpolitik, erweitert er seine Handlungsmöglichkeiten und bringt seinerseits seine Potenziale in die integrations-, senioren- und weiteren politischen Herausforderungen der Kommunen ein. Ohne den Sport und seine Vereine ist zukünftig weder Integration noch Gesund- heitsprävention, um nur zwei Beispiele zu nennen, denkbar, denn der Sport unter dem Dach des DOSB trägt in hohem Maße zum Zusammenhalt unserer Gesellschaft bei. Und „nebenbei“ ergeben sich „neue“ Finanzierungsmöglichkeiten für Sportstätten. Die Städtebauförderung des Bundes und der Länder sowie die entsprechenden Förderlinien der Europäischen Union sind zwar keine originären Sportförderprogramme. Doch in vielen Bereichen, z. B. bei sozialpolitischen Förderinitiativen, bei Förderprogrammen zur energetischen Sanierung etc. ist immer auch die Fördermöglichkeit von Sportstätten aus Programmen des Städtebaus bzw. der EU zu prüfen. In der Regel müssen sich entsprechende Projekte aus dem Bereich des Sports in Stadtentwicklungskonzepte ein- fügen und einen „Mehrwert“ für die Stadtentwicklung darstellen. 6I
Die vorliegende Broschüre p ergänzt die im Frühjahr 2010 veröffentlichte Publikation des DOSB „Sportförderung in der EU – ein praktischer Leitfaden“ und konzentriert sich auf die Thematik „Sportstättenförderung“ p setzt die Informationsreihe des DOSB zum Thema, zuletzt das DOSB Fachforum Sportstätten und Umwelt 2008, u.a. zu den Themen „Sportent- wicklung in Städten – neue Herausforderungen für Vereine?“ und „Stadtentwicklung, Städtebauförderung und Sport“, fort p informiert über Grundlagen, Förderbedingungen, Praxisbeispiele und Ansprechpartner zum Thema Sportstättenförderung durch EU-Mittel Der Sport und damit die Sportförderung ist durch Inkrafttreten des Lissabon-Vertrages auf EU-Ebene gestärkt worden. Es ist daher nicht unwahrscheinlich, dass die förder- politischen Spielräume in den nächsten Jahren eher größer als kleiner werden. Die Beschäftigung mit den Grundlagen der EU-Förderung ist daher auch unter diesen As- pekten lohnenswert. Trotz dieser Szenarien und trotz der vielfältigen Potenziale und guten Beispiele sollte nicht verschwiegen werden, dass die Finanzierung von Sportstät- ten durch EU-Mittel an vielfältige Voraussetzungen geknüpft ist, die die spezifische Situation von ehrenamtlich geführten Sportorganisationen (noch) nicht angemessen berücksichtigen. Hierzu zählt u.a. auch, dass Vereine nur in Ausnahmefällen direkt Förder- anträge stellen können, da die Förderkulissen i.d.R. an die Kommunen gebunden sind. Diese Broschüre wurde in enger Kooperation mit dem EOC EU-Büro erstellt. Ich danke dem EOC EU-Büro und vor allem Herrn Stephan Dietzen sowie den Kolleginnen und Kollegen in Brüssel für die Erarbeitung des Manuskripts sowie die umfangreiche Recherchearbeit und wünsche dieser Broschüre breite Verteilung. Ihr Ihr Andreas Klages Folker Hellmund I7
1 Sportstättenförderung durch EU-Mittel 1.1 Die EU-Strukturfonds chen und sozialen Zusammenhalt der Gemeinschaft zu festigen. Mit insgesamt 371,7 Milliarden EUR verschlingen Die prekäre Finanzlage von Bund, Ländern und Kommu- die Strukturfonds in der gegenwärtigen Förderperiode nen stellt den organisierten Sport in Deutschland vor (2007–2013) über ein Drittel des gesamten EU-Budgets. schwierige Aufgaben – insbesondere dann, wenn es um Deutschland erhält 26,3 Mrd. EUR – davon fließen 2/3 in die Finanzierung von Sportstätten geht. die neuen Bundesländer. Zu den Strukturfonds zählen: Investitionen in Sportstätten könnten unter gewissen p der Europäische Fonds für regionale Entwicklung Vorraussetzungen auch mit EU-Geldern gefördert wer- (EFRE), über den unter bestimmten Vorrausset- den. Dies gilt für die „Sportinfrastruktur“ im weitesten zungen Sportstätten z. B. in urbanen Zonen Sinne: Sportstätten mit oder ohne Dach, solche in ge- gefördert werden können. schlossenen Räumen wie unter freiem Himmel – von p der europäische Sozialfonds (ESF), der aber für Sporthallen und -plätzen über Radwege, Mountainbike- die Sportstättenfinanzierung nicht relevant ist, routen bis hin zu Skipisten. Dies heißt allerdings nicht, da er ausschließlich beschäftigungspolitische dass die EU jedes Hallendach oder jeden lokalen Bolz- Maßnahmen fördert. platz finanziert. Im Gegenteil – eine Förderung kommt nur unter bestimmten Bedingungen in Frage. Weitere Fördermöglichkeiten bieten: Auf europäischer Ebene existiert eine Vielzahl von EU- p der Europäische Fonds für die Entwicklung des Programmen, die Sportprojekte unterschiedlicher Natur ländlichen Raumes (ELER), der unter bestimmten und Zielsetzung finanziell unterstützen. Für die Sport- Vorraussetzungen Sportstätten in ländlichen stättenförderung kommen in erster Linie die so genann- Gebieten fördert, in der gegenwärtigen Förder- ten EU-Strukturfonds in Betracht. Strukturfonds sind periode aber nicht mehr zu den Strukturfonds Regionalentwicklungsprogramme, die darauf abzielen, im engeren Sinne zählt. die Entwicklungsunterschiede zwischen Europas Regio- nen abzubauen und auf diesem Wege den wirtschaftli- M ÖG L ICH K EITEN D ER SPORTSTÄ TTEN FÖRDERUNG ÜBER EU-MITTEL Förderinstrument Abkürzung Zielgebiet Europäischer Fonds für regionale EFRE allgemeine Regionalentwicklung Entwicklung und urbane Zone Europäischer Fonds für die Ent- ELER Ländliche Gebiete wicklung des ländlichen Raumes Programme der europäischen ter- ETZ Grenzräume ritorialen Zusammenarbeit 8I
p die Programme der europäischen territorialen ten müssen über die öffentliche Hand (Bund, Länder, Zusammenarbeit (ETZ) – auch bekannt unter dem Kommunen), private Mittel (z. B. Spenden, Sponsoren, Namen INTERREG – über die Sportstätten in Stiftungen) oder Eigenkapital finanziert werden. Grenzgebieten gefördert werden können. Im p Umsetzung – Während eine europäische Verordnung Unterschied zu EFRE und ELER, die rein nationale den allgemeinen rechtlichen Rahmen vorgibt, ist die Vorhaben fördern, ist im Falle der ETZ die Umsetzung der Strukturfonds weitgehend dezentrali- Einbindung eines Partners aus einem anderen siert. Verwaltung und Vergabe der Fördermittel erfol- Mitgliedsstaat unerlässlich. gen in Deutschland direkt über die Landesministerien der Bundesländer. Projekte werden auf der Grundlage Je nach geographischer Lage können auch mehrere För- von so genannten „operationellen Programmen“ dermöglichkeiten in Frage kommen – z. B. im Falle einer (OPs) ausgewählt, die die Förderschwerpunkte und – auf dem Land, im deutsch-polnischen Grenzraum gele- maßnahmen im jeweiligen Bundesland festlegen. genen Sportstätte. Explizit erwähnt ist der Sport nur in wenigen OPs – in den meisten Fällen muss daher nach Anknüpfungs- punkten gesucht werden. 1.2 Allgemeine Grundsätze p Vernetzung – eine außerordentlich wichtige Rolle spielt eine gute Vernetzung mit den relevanten Wenn von Sportstättenförderung durch EU-Mittel Akteuren und Entscheidungsträgern auf regionaler die Rede ist, sollten folgende allgemeine „Grundregeln“ und lokaler Ebene. Der erfolgreiche Weg zur Sport- beachtet werden: stättenförderung führt häufig über politische Arbeit p Förderfähigkeit von Sportstätten – Strukturfonds vor Ort und eine Mitwirkung in wichtigen Gremien sind Regionalentwicklungsprogramme und keine Pro- (z. B. EFRE-Begleitausschuss). gramme zur Förderung des Sportstättenbaus. Sportin- p Laufzeit – die Strukturfonds laufen noch bis Ende frastruktur ist im Rahmen dieser Programme per se 2013. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen die zur Verfü- nicht förderfähig. Der Sport ist in den einschlägigen gung stehenden Mittel aufgebraucht sein. Gerade in EU-Verordnungen, die die Rechtsgrundlage für die der letzten Phase kann es noch einmal zur Ausschüt- Vergabe der Mittel darstellen, nicht erwähnt. Sport- tung von Fördergeldern kommen – denn die Rück- stätten sind aber dann förderfähig, wenn sie z. B. zahlung von Fördergeldern nach Brüssel ist der „Alp- einen Beitrag zur nachhaltigen Stadtentwicklung, zur traum“ eines jeden Fondsverwalters. Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum p Reformdiskussion und Perspektiven – in welcher oder zur Erschließung des touristischen Potenzials Form die Strukturfonds nach 2013 aufrechterhalten einer Region leisten. Mit anderen Worten: Der Sport werden, ist derzeit noch ungewiss. Die größte Heraus- muss auf die übergeordneten Ziele und Prioritäten forderung für die neue Förderperiode (2014–2020) dieser Programme ausgerichtet sein. wird darin bestehen, den Sport besser in den einschlä- p Kofinanzierung – die EU trägt nie die Gesamtkosten gigen EU-Verordnungen sowie den operationellen eines Projekts. Eine Vollfinanzierung ist ausgeschlos- Programmen der Bundesländer zu verankern, um da- sen. In der Regel werden zwischen 50 und 75 Prozent durch mittelfristig die Fördermöglichkeiten für Sport- der förderfähigen Ausgaben bezuschusst – je nach stätten zu verbessern. Programm und Fördergebiet. Die verbleibenden Kos- I9
2 Sportstätten und regionale Entwicklung 2.1 EFRE nale Zusammenarbeit. Die ETZ und die hieraus resul- 2.1.1 Ziele tierenden Fördermöglichkeiten für den Sportstätten- bau werden gesondert im vierten Kapitel behandelt. Sportstätten können unter bestimmten Bedingungen aus dem EFRE gefördert werden. Der EFRE ist ein Förderin- Der EFRE finanziert Maßnahmen strument der EU-Strukturpolitik und verfolgt das Ziel, die in folgenden Bereichen: teils beträchtlichen wirtschaftlichen und sozialen Ent- p Forschung und technologische Entwicklung wicklungsunterschiede zwischen Europas Regionen zu p Innovation und Unternehmergeist verringern. Im Einklang mit den Zielen der so genannten p Informationsgesellschaft Lissabon-Strategie ist der EFRE in erster Linie auf die p Umwelt und Risikoprävention Förderung von Wachstum, Innovation und den Übergang p Tourismus zu einer wissensbasierten Gesellschaft ausgerichtet. p Kultur Deutschland erhält von 2007 bis 2013 insgesamt 16,3 p Transport Mrd. EUR aus dem EFRE. Der EFRE interveniert in drei p Energie prioritären Zielgebieten: p Gesundheit p Konvergenz (ehemals „Ziel 1“) Dabei ist die Palette der geförderten Maßnahmen in Das Ziel „Konvergenz“ betrifft die wirtschaftlich Konvergenzregionen am breitesten. Damit sind die schwächsten Regionen der Gemeinschaft (BIP pro Rahmenbedingungen für die Sportstättenförderung in Kopf unter 75 % des EU-Durchschnitts). Unter dieses den neuen Bundesländern günstiger als in den alten. Ziel fallen in Deutschland alle neuen Bundesländer sowie die Region Lüneburg in Niedersachsen, die bis 2013 mit insgesamt 11,4 Mrd. EUR gefördert werden. 2.1.2 Umsetzung In Konvergenzregionen können Projekte von der EU mit bis zu 75 Prozent der Gesamtkosten bezuschusst p Die EFRE-Verordnung (EG Nr. 1080/2006) bildet werden. den allgemeinen rechtlichen Rahmen und legt p Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäfti- Ziele und Förderbedingungen auf europäischer gung (ehemals „Ziel 2“) Ebene fest. Das Ziel „Regionale Wettbewerbsfähigkeit und p Die Umsetzung ist dezentralisiert und erfolgt in Beschäftigung“ betrifft die alten Bundesländer mit Deutschland direkt über die Bundesländer. Ausnahme der niedersächsischen Region Lüneburg, Fördergelder werden von den Landesministerien die bis 2013 mit ingesamt 4,7 Mrd. EUR gefördert verwaltet und vergeben. werden. Projekte können mit höchsten 50 Prozent p Mittelvergabe und Projektauswahl erfolgen auf der Gesamtkosten durch die EU bezuschusst werden. der Grundlage so genannter „Operationeller Pro- p Europäische Territoriale Zusammenarbeit gramme“ (OP) und ggf. auf darauf aufbauenden (ehemals „Ziel 3“) Förderrichtlinien. OPs sind mehrjährig angelegte, Unter diesem Ziel wird die Zusammenarbeit zwischen regionale Entwicklungsprogramme, in denen die Europas Regionen gefördert. Die „ETZ“ umfasst die Bundesländer ihre Förderprioritäten für den Zeit- grenzüberschreitende, transnationale und interregio- raum 2007–2013 festgelegt haben. Hier sollte der Sport ansetzen. 10 I
2.1.3 Sportstättenförderung Tourismus p Verbesserung der touristischen Infrastruktur Sport per se ist im Rahmen des EFRE nicht förderfähig, p Förderung von Gesundheits-, Aktiv- und da er nicht Bestandteil der entsprechenden EU-Verord- Wellnesstourismus nung ist. Auch in den Operationellen Programmen der p Neubau, Erweiterung und Modernisierung Bundesländer ist der Sport – bis auf wenige Ausnahmen von Gesundheitsbädern sowie Gesundheits- und (z. B. Niedersachsen, Brandenburg) – nicht direkt er- Wellnesseinrichtungen wähnt. Deshalb muss in der Regel nach Anknüpfungs- p Ökologisch verträgliche Tourismusangebote punkten gesucht werden. Mit anderen Worten: der Sport (z. B. Wasserwandern) muss „anschlussfähig“ gemacht werden. Je nach Opera- p Vernetzung von Rad, Reit- und Wanderwegen tionellem Programm kommen verschiedene Themenfel- der in Frage. Konkrete Fördermöglichkeiten für den Sportstättenbau ergeben sich in der Regel in den Berei- 2.1.4 Förderbedingungen chen „Stadtentwicklung“ und „Tourismus“, die in fast allen OPs enthalten sind. So können Sportstätten etwa p Die Förderbedingungen variieren von Bundesland dazu beitragen, einen benachteiligten Stadtteil aufzu- zu Bundesland. Hierzu gehören der Kreis der werten oder das touristische Potenzial einer Region aus- Antragsberechtigten, die Höhe der Bezuschussung zuschöpfen. sowie die Antragswege. p Sportorganisationen sind nicht immer direkt Stadtentwicklung antragsberechtigt. So müssen Förderanträge im p Aufwertung von Stadt- und Ortsteilen mit Bereich der Stadtentwicklung häufig von den wirtschaftlichem, sozialem und ökologischem Kommunen eingereicht werden; darüber hinaus Entwicklungsbedarf muss die zu finanzierende Maßnahme Bestandteil p Verbesserung der sozialen Integration, eines integrierten städtischen Entwicklungskon- z. B. in ethnisch heterogenen Stadtteilen zeptes (ISEK) sein. p Beseitigung städtebaulicher Missstände p In manchen deutschen Großstädten (wie z. B. p Steigerung der Lebensqualität Berlin, Bremen, Hamburg, Ruhrgebiet) gibt es p Erweiterung des Dienstleistungsangebots spezielle Programme zum „Quartiers- bzw. Stadt- p Erhöhung des Freizeitangebots teilmanagement“, die aus dem EFRE gefördert p Verbesserung der sozialen und kulturellen werden und auch kleinteilige Maßnahmen im je- Infrastruktur weiligen Stadtteil finanzieren. Das Konzept des p Aufwertung von Stadtteil prägenden öffentli- Quartiersmanagements zeichnet sich durch eine chen Plätzen, Grünanlagen und Freiflächen Zusammenführung von lokalen Akteuren aus den p Revitalisierung von Brachflächen unterschiedlichsten Bereichen (Verwaltung, Poli- p Konversion von ehemaligen Industriegeländen tik, private Wirtschaft, Vereine, nicht organisierte und Militärarealen Anwohner etc.) und deren Teilhabe am Entschei- p Stadtteilmanagement dungsprozess aus. Quartiersmanagement-Pro- gramme eröffnen auch lokalen Vereinen einen guten Zugang zu Fördergeldern. I 11
2 Sportstätten und regionale Entwicklung 2.1.5 Finanzierung 2.1.7 Gremien p Je nach Programm und Fördergebiet beläuft Verwaltungsbehörde sich die Bezuschussung durch die EU auf 50 bis p Gesamtverantwortung 75 Prozent der Gesamtausgaben. p Projektauswahl p Restkosten müssen durch Mittel der öffentlichen p Antragsprüfung Hand (Bund, Land, Kommunen) sowie ggf. p Bewilligung und Auszahlung durch private Zuschüsse oder eigene Ressourcen p Prüfung des Verwendungsnachweises gedeckt werden. Begleitaussschuss p Genehmigung der Kriterien für Projektauswahl 2.1.6 Antragswege p Prüfung der Fortschritte bei Umsetzung p Billigung der Jahres- und Abschlussberichte p Sportverbände, die an einer EFRE-Förderung inte- p Billigung von Programmänderungen ressiert sind, sollten sich direkt an das zuständige p Zusammensetzung aus Wirtschafts- und Ministerium ihres jeweiligen Bundeslandes wen- Sozialpartnern und regelmäßige Treffen den. In der Regel fungiert das Wirtschaftsministe- (1–2 mal jährlich) rium des jeweiligen Bundeslandes als Verwaltungsbehörde für die EFRE-Fördermittel. p Die Verwaltungsbehörde ist für die Auswahl der 2.1.8 Praktische Tipps Projekte, die Antragsprüfung sowie die Bewilli- gung und Auszahlung der Mittel zuständig. p Überprüfen Sie zunächst, ob das OP ihres Bundes- p In manchen Bundesländern (z. B. Brandenburg, landes konkrete Anknüpfungspunkte für den Niedersachsen) erfolgen Projektauswahl und Sport enthält. Eine Analyse der Fördermöglichkei- Mittelvergabe direkt über eine Investitions- und ten sowie weitere Informationen (Antragsberech- Förderbank. tigte, Ansprechpartner) sind im Anhang zu p Müssen Förderantrage von Kommunen eingereicht finden. werden, so gilt es, im Vorfeld die Zustimmung p Richten Sie Ihr Vorhaben an den Zielen und Prio- der relevanten kommunalen Behörden für das ritäten des OP aus. Berücksichtigen Sie, dass der eigene Vorhaben zu gewinnen. EFRE ein Regionalentwicklungsprogramm ist und primär nicht auf die Finanzierung des Sportstät- tenbaus ausgerichtet ist. p Sichern Sie sich im Vorfeld der Antragsstellung eine breite Unterstützung. Eine gute Vernetzung mit den relevanten Akteuren, Gremien und Ein- richtungen auf regionaler und lokaler Ebene (z. B. Kommunen, Ministerien, Tourismusagentu- ren, EFRE-Gremien) ist ein wesentlicher Erfolgs- faktor. Dies setzt eine aktive Überzeugungsarbeit vor Ort voraus. 12 I
p Sportorganisationen sollten sich zudem um die STÄDTISCHE ENTWICKLUNG Aufnahme eines eigenen Vertreters in den so Berlin – Sport- und Begegnungsstätte im Spektefeld genannten EFRE-Begleitausschuss bemühen. Der Begleitausschuss setzt sich aus den regionalen Mit dem Neubau der Sport- und Begegnungsstätte im Wirtschafts- und Sozialpartnern zusammen und Spektefeld im Berliner Bezirk Spandau wurde im Jahr genehmigt u. a. die Kriterien für die Projektaus- 2009 begonnen. Das Miteinander der Generationen und wahl (siehe oben). Dort wo der Sport vertreten Kulturen wird hier unter den Aspekten Bewegung und ist (z. B. Niedersachsen), hat es sich ausgezahlt. Sport stattfinden. Als Projektträger und Mieter des Ge- bäudes bekommt der jetzt schon vor Ort ansässige Fuß- ballverein SC Schwarz-Weiss Spandau 1953 ein neues 2.1.9 Förderbeispiele Zuhause und wird sein Betätigungsfeld erweitern. Ziel des Projektes ist es, den Vereinssport für die Nachbar- STÄ D TIS CH E EN TW ICK L U N G schaft zu öffnen. Preiswert soll hier zukünftig auch ver- Bremen – Umbau eines Sportzentrums einsunabhängiger Freizeitsport angeboten werden. Daneben sollen die Räumlichkeiten auch für Nachbar- 2008/2009 wurde in Bremen das Sportzentrum der schaftsfeste zur Verfügung stehen. Über die sportliche Sportgemeinschaft (SG) Marßel zu einem bewegungs- Vereinsarbeit hinaus organisiert der Verein auch Bildungs- und gesundheitsorientiertem Quartierzentrum erweitert. und Ausbildungsangebote, die auch Nichtmitgliedern Durch die Ausweitung schulischer Sport- und Freizeit- zu Gute kommen werden. Der Neubau der Sport- und angebote waren die vom Verein SG Marßel genutzten Begegnungsstätte wird mit 75.000 EUR aus dem EFRE Hallen vollständig ausgelastet – weitere Angebote konn- bezuschusst. ten aufgrund fehlender räumlicher Kapazitäten nicht umgesetzt werden. Hiervon waren insbesondere Ange- TOURISMUS bote für Kinder, Jugendliche und Frauen betroffen, die Brandenburg – Bau der „Fläming Skate“ einen maßgeblichen Beitrag zur sozialen Integration im Ortsteil leisteten. Verein, Sportamt, Ortsamt und Landes- Fläming-Skate ist eine etwa 210 km lange Strecke für sportbund erarbeiten daher ein neues Nutzungskonzept, Inline-Skater und Radfahrer in Brandenburg. Die durch das die Öffnung der Sportanlage für alle Bürger sowie das Niedere Fläming und das Barother Urstromtal verlau- die Aufnahme des gesundheitsorientierten Sports in das fende Strecke ist das größte zusammenhängende und Programmangebot (z. B. Präventions- und REHA-Maß- beschilderte Wegenetz dieser Art in Europa. Mit der nahmen) vorsah. Die Modernisierung und Erweiterung Schaffung der Fläming-Skate sollte nicht nur das Freizeit- der Sportanlage ist Teil eines umfangreichen Maßnahme- und Sportangebot erweitert, sondern auch die touristi- bündels zur Stärkung der Ortsteilentwicklung. Konkret sche Attraktivität dieser strukturschwachen Region gefördert wurden der Neubau eines Saals und einer gesteigert werden. Die Strecke verbindet eine Vielzahl Bewegungshalle sowie die Gestaltung der Außenanlagen. kleinerer Ortschaften und Dörfer im Landkreis Teltow- Die Gesamtkosten betrugen 979.000 EUR, die Bezu- Fläming, wovon nicht zuletzt das örtliche Hotel- und schussung aus dem EFRE belief sich auf 444.000 EUR. Gaststättengewerbe profitiert. Die Strecke wurde in den Die Restkosten wurden über öffentliche Mittel (u. a. Bun- Jahren 2001 bis 2006 angelegt und mit 1,7 Mio. aus desprogramm „Soziale Stadt“) finanziert. dem EFRE gefördert. I 13
3 Sportstätten in ländlichen Räumen 3.1 ELER Entwicklungsstrategie und Förderschwerpunkte für den 3.1.1 Ziele ländlichen Raum im Zeitraum 2007–2013 festgelegt. p In manchen Bundesländern existieren spezifische aus Sportstätten in ländlichen Gebieten können unter be- dem ELER abgeleitete Förderrichtlinien für den Sport- stimmten Bedingungen aus dem Europäischen Landwirt- stättenbau im ländlichen Raum (z. B. Brandenburg, schaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes Mecklenburg-Vorpommern). (ELER) gefördert werden. Die ländliche Entwicklungspolitik bildet die zweite Säule der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU und unterstützt den Strukturwandel im ländlichen 3.1.3 Sportstättenförderung Raum. Sie verfolgt die folgenden Ziele: Auch im Rahmen des ELER ist der Sport als solcher nicht p Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit der Land- förderfähig. Investitionen in Sportstätten können nur dann und Forstwirtschaft gefördert werden, wenn sie einen Beitrag zur Entwick- p Verbesserung der Umwelt und der Landschaft lung des ländlichen Raumes leisten. Wie beim EFRE geht p Verbesserung der Lebensqualität im ländlichen Raum es also darum, den Sport „anschlussfähig“ zu machen – und Förderung der Diversifizierung der ländlichen im vorliegenden Fall an Ziele und Prioritäten der ländlichen Wirtschaft Entwicklungspolitik. Perspektive für die Sportstättenför- derung ergeben sich vor allem aus dem dritten der oben Diese drei Zielsetzungen entsprechen gleichzeitig den genannten Ziele („Verbesserung der Lebensqualität im thematischen Schwerpunkten des ELER. Hinzu kommt ländlichen Raum und Diversifizierung der ländlichen ein vierter methodischer Schwerpunkt – LEADER (siehe Wirtschaft“). Mögliche Themenfelder sind z. B.: unten). Im Zeitraum 2007 bis 2013 erhält Deutschland insgesamt 8,1 Mrd. EUR aus dem ELER. Sportstätten und ländliche Entwicklung p Dorferneuerung und -entwicklung p Modernisierung und Sanierung der örtlichen 3.1.2 Umsetzung Infrastruktur (z. B. zentrale Plätze, Straßen und Gebäude mit Ortsbild prägendem Charakter) p Die ELER-Verordnung (EG Nr. 1698/2005) bildet die p Dienstleistungsreinrichtungen zur Grundversor- allgemeine rechtliche Grundlage auf europäischer gung der ländlichen Wirtschaft und Bevölkerung Ebene und legt die allgemeinen Ziele sowie Förderbe- p Ländlicher Tourismus, z. B. Aktiv-, Gesundheits- dingungen fest oder Wellnesstourismus p Die Umsetzung des ELER ist dezentralisiert. Die Förder- gelder werden von den für Landwirtschaft zuständi- In einigen Bundesländern (wie z. B. Brandenburg oder gen Fachministerien der Bundesländer verwaltet und Mecklenburg-Vorpommern) existieren spezifische auf vergeben. dem ELER basierende Förderrichtlinien für den Sportstät- p Mittelvergabe und Projektauswahl erfolgen wie im tenbau. Falle des EFRE auf der Grundlage von „Operationellen Programmen“ und ggf. hieraus abgeleiteten Förder- richtlinien. In den OPs haben die Bundesländer ihre 14 I
3.1.4 Förderbedingungen und 3.2 LEADER Antragswege 3.2.1 Ziele p Die Förderbedingungen sind regional höchst LEADER ist der vierte, methodische Schwerpunkt des unterschiedlich. ELER. LEADER ist ein Konzept, mit dem die EU seit 1991 p Sportorganisationen, die an einer Förderung in- innovative Aktionen im ländlichen Raum fördert. LEADER teressiert sind, sollten Kontakt mit dem zuständi- war einst ein separates Programm, ist seit 2007 aber in gen Ministerium Ihres Bundeslandes aufnehmen alle Bestandteile der ländlichen Entwicklungspolitik inte- p In manchen Bereichen können Förderanträge nur griert. Der LEADER-Ansatz basiert auf dem Grundgedan- von Gemeinden eingereicht werden. In diesem ken, dass Herausforderungen und Probleme ländlicher Fall empfiehlt sich die vorherige Kontaktaufnahme Räume am Besten mit Hilfe der relevanten Akteure vor mit den zuständigen kommunalen Stellen. Ort zu lösen sind. In Deutschland gibt es derzeit 243 Regionen mit LEADER-Status. BEISPIEL Der „Goldene Plan Brandenburg“ Herzstück des LEADER-Ansatzes sind die so genannten „Lokalen Aktionsgruppen“ (LAGs). LAGs sind Zusammen- Der 2008 ins Leben gerufene „Goldene Plan Branden- schlüsse von privaten und öffentlichen Akteuren einer burg“ fördert investive Vorhaben von Sportvereinen in Region. Sie nehmen folgende Aufgaben wahr: ländlichen Gebieten, die zur Verbesserung der Lebens- qualität im ländlichen Raum oder des Freizeit- und Erho- p Verabschiedung und Umsetzung eines regionalen lungswerts beitragen. Durch die Ausweitung des Sport- Entwicklungskonzepts und Freizeitangebots soll der Abwanderung junger und p Initiierung von Projekten qualifizierter Menschen aus den ländlichen Gebieten p Projektauswahl auf Grundlage eines eigenen Brandenburgs entgegengewirkt werden. Bis 2013 sollen Budgets jährlich etwa 2 Mio. Euro in die Förderung von Sportstät- ten fließen. Gefördert werden Investitionen in vorhan- Die Mitglieder der LAGs, z. B. Privatpersonen, Gemeinden, dene Gebäude und Sportflächen wie Um-, Ausbau und Vereine, Firmen etc. müssen im jeweiligen Fördergebiet Erweiterung und insbesondere solche mit multifunktio- ansässig sein. Wirtschafts- und Sozialpartner müssen nalem Charakter. Bis zu 66 Prozent der Gesamtkosten mindestens 50 % der lokalen Partnerschaft auf Ent- werden aus dem ELER und Mitteln des Landes gedeckt, scheidungsebene stellen. LAGs existieren nur in Regionen Vereine müssen einen Eigenanteil von mindestens einem mit LEADER-Status. Wichtige Gremien sind die Vollver- Drittel aufbringen. Die Auswahl der Vorhaben erfolgt sammlung, der Lenkungsausschuss sowie der Vorstand. durch den Landessportbund in enger Abstimmung mit dem Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (MLUV) sowie der betroffenen Region. I 15
3 Sportstätten in ländlichen Räumen 3.2.2 Sportstättenförderung 3.2.4 Förderbeispiele LEADER-Mittel können grundsätzlich nur von Projektträ- Sportstättenförderung in der gern beantragt werden, die in LEADER-Regionen ansäs- Aktiv-Region Steinburg sig sind. Die Mittelausstattung der LEADER-Regionen ist regional unterschiedlich und beläuft sich je nach Bundes- Die „Aktivregion Steinburg“ liegt in Schleswig-Holstein land auf 3,2 Prozent (Baden-Württemberg) bis 14,6 Pro- im Dreieck von Unterelbe und Nord-Ostsee-Kanal. Gleich zent (Saarland) des gesamten ELER-Etats. Da LAGs in der mehrere Sportstätten wurden von der LAG Steinburg Region verankert sind und eigenständig Projekte aus- in den letzten Jahren mit LEADER-Mitteln gefördert. wählen, bieten sie Sportverbänden und –vereinen einen vereinfachten Zugang zu Fördermitteln. Generell gilt, Der Umbau der Marinekaserne Glücksstadt dass Projekte mit den Zielen und Prioritäten der von den LAGs verabschiedeten Entwicklungskonzepte vereinbar In Glücksstadt wurde der Umbau einer ehemaligen Mari- sein müssen. Ansetzen kann der Sport gewöhnlich in nekaserne in ein Sportzentrum gefördert. Den seit dem Bereichen wie Dorfaufwertung, ländliche Infrastruktur, Abzug der Marinesoldaten 2004 leer stehenden, 20 Hek- Tourismus oder auch Gesundheit. tar großen Komplex wiederzubeleben und neue Trai- ningsstätten für die Vereine aus Glücksstadt und Umland zu schaffen – das waren die Hauptziele des 2007 begon- 3.2.3 Antragsverfahren nenen Sanierungsvorhabens. Darüber hinaus sollte der sozial benachteiligte Stadtteil Glückstadt-Nord aufge- Die Antragsverfahren sind regional unterschiedlich. wertet werden. Lokale Sportvereine übernahmen die p In der Regel wird zunächst eine Projektbeschrei- Sporthalle und die angrenzenden Rasenplätze. Bei der bung bei der LAG-Geschäftsstelle bzw. einem Sanierung beschritten Stadt und Vereine ungewöhnliche Regionalmanagement eingereicht. Die LAG prüft Wege: während die Sportler kleinere Renovierungsarbei- zunächst informell, ob das eingereichte Projekt ten selbst durchführten, stellte die Stadt das Material mit der regionalen Entwicklungsstrategie verein- bereit und sorgte für größere Umbaumaßnahmen – ein bar ist und den Förderkriterien entspricht. kooperatives Modell, das Schule machen könnte. Die p Nach positiver Bewertung kann das förmliche Gesamtkosten beliefen sich auf 206.400 EUR, die Hälfte Antragsverfahren beginnen. wurde über den LEADER finanziert. p Die abschließende Entscheidung über die Förde- rung eines Projektes wird durch den Lenkungs- Die Sport- und Begegnungsstätte Reher ausschuss bzw. den Vorstand der LAG getroffen. p Mit dem Projekt kann erst nach der Bewilligung In Reher wurde von der LAG die Errichtung einer Sport- durch die Verwaltungsstelle (Ministerium) begon- und Begegnungsstätte gefördert. Dieses von Gemeinde, nen werden. TVS Reher und örtlichem Schützenverein initiierte Vor- haben zielte darauf ab, den Vereinen aus Reher und Umland neue Trainingsmöglichkeiten zu bieten sowie das Freizeit- und Sportangebot zu verbessern. Gefördert wurde die Errichtung eines neuen Gebäudes mit Umklei- derräumen, sanitären Anlagen, Besprechungsraum und 16 I
Gemeinschaftsraum. 87.641 EUR der Gesamtkosten LAG Vulkaneifel – Der VulkanBike Trailpark (175.282 EUR) wurden über LEADER finanziert, die Rest- kosten über Eigenmittel sowie eine 10%ige Sportförde- Das naturräumlich homogene Gebiet der LAG Vulkanei- rung des Kreises Steinburg abgedeckt. fel liegt im zentralen Teil der Eifel und grenzt an Belgien und das Bundesland Nordrhein-Westfalen. Um die touris- Weitere in der Region geförderte Sportstätten tische Attraktivität der Region zu steigern, wurde von 2005 bis 2008 ein ca. 1000 km langes Streckennetzes Über LEADER gefördert wurden auch die Errichtung von für Mountainbike-Fahrer geschaffen, der „VulkanBike Multifunktionsplätzen für Kinder und Jugendliche in Trailpark“. Es entstand ein bedarfs- und leistungsgerech- Glücksstadt und Krempersheide, die Modernisierung des tes Streckenangebot von leichten Touren für weniger Naturbades „Louisenbad Schenefeld“, die Errichtung Geübte über mittelschwere bis hin zu anspruchsvollen von Anlegestellen für Kanufahrer und „Wasserwanderer“ Passagen. Darüber hinaus wurden eine Cross-Country entlang der Stör sowie die Anlage von Freizeitradwege- Rennstrecke, einÜbungsparcours sowie touristische netzen in der Aktivregion. Ein gutes Beispiel dafür, wie Mottorouten ins Leben gerufen. Gesamtkosten: 397.320 Sportorganisationen von LEADER profitieren können. EUR, die Hälfte wurde über den LEADER finanziert. LAG Südschwarzwald – Bau einer Multifunktionshalle 3.3 Praktische Tipps In St. Märgen im Südschwarzwald wurde eine Multifunk- p Überprüfen Sie das operationelle Programm tionshalle zur Erweiterung des Sport- und Freizeitange- (ELER) ihres Bundeslandes nach Anknüpfungs- bots für die Gemeinde und das Umland errichtet. Mit punkten für den Sport. Eine erste Analyse sowie dem Bau der „Weißtannenhalle“ sollten landschafts- und Kontaktadressen sind im Anhang zu finden. umweltverträgliche Tourismusangebote wie Reiten, p Nehmen Sie Kontakt mit dem zuständigen Landes- Mountainbike, Fitness- und Lauftraining, Nordic-Walking ministerium auf. In der Regel ist dies das Land- und Beach-Volleyball in einer „wetter-unabhängigen wirtschaftsministerium. Variante“ angeboten werden. Da nicht alle Angebote zu- p Überprüfen Sie, ob Ihre Region LEADER-Status gleich genutzt werden können, wurde mit den Vereinen besitzt. Ist dies der Fall, so empfiehlt sich die Kon- aus Gemeinde und Umland sowie anderen interessierten taktaufnahme mit der Geschäftsstelle und/ oder Akteuren ein Jahresnutzungsplan ausgearbeitet. Eine dem Vorstand der entsprechenden LAG. Eine Räumlichkeit wie die Weißtannenhalle gab es bislang im Auflistung der LEADER-Regionen und weiterfüh- näheren Umkreis nicht. Vom Bau der Halle erhoffen sich rende Links sind im Anhang unter dem jeweiligen die Initiatoren eine integrierende Wirkung auf die Bürger Bundesland zu finden. und Vereine anderer Gemeinden und auf diesem Wege die Verbesserung der Lebensqualität auf dem Land. Die Gesamtkosten des Neubaus beliefen sich auf 327.667 EUR, das Projekt wurde mit 163.834 EUR aus dem LEADER bezuschusst. I 17
4 Sportstätten in Grenzregionen 4.1 Programme der Europäischen aufgeteilt auf 14 Einzelprogramme – an der grenzüber- Territorialen Zusammenarbeit schreitenden Zusammenarbeit beteiligt. Neu ist das Großprogramm „südliche Ostsee“. Die Europäische Territoriale Zusammenarbeit (ETZ) ist Bestandteil der EU-Regionalpolitik und geht auf die 1990 ins Leben gerufene Gemeinschaftsinitiative INTERREG 4.1.2 Transnationale Zusammenarbeit zurück. Das Hauptziel der ETZ besteht darin, die Zusam- menarbeit zwischen den Regionen in Europa zu fördern. Die transnationale Zusammenarbeit (INTERREG IV B) Nationale Grenzen, die eine ausgewogene und nachhal- fördert die wirtschaftliche Zusammenarbeit von Regio- tige Entwicklung der Gemeinschaft behindern, sollen nen in Grenzräumen, die sich auf mehrere Mitgliedsstaa- überwunden werden. Die ETZ umfasst drei Formen der ten erstrecken. Erreicht werden soll dies insbesondere Zusammenarbeit: durch die Schaffung von „Netzwerken“ in verschiedenen Bereichen. In der gegenwärtigen Förderperiode ist p grenzüberschreitende Zusammenarbeit Deutschland an fünf von insgesamt 13 transnationalen (von Regionen aus mindestens zwei Mitglieds- Kooperationsräumen in Europa beteiligt: staaten im Grenzgebiet) p transnationale Zusammenarbeit (von mehreren p Ostseeraum Mitgliedstaaten in großen Grenzräumen) p Nordseeraum p interregionale (EU-weite) Zusammenarbeit p Nordwesteuropa p Alpenraum Die Förderung von Projekten erfolgt über spezielle För- p Mitteleuropa derprogramme. Deutschland ist an 22 dieser Programme beteiligt, wobei der Schwerpunkt auf der grenzüber- Das Gesamtbudget der Programme mit deutscher schreitenden Zusammenarbeit liegt. Für Deutschland stehen Beteiligung beläuft sich auf insgesamt 1,7 Mrd. EUR im Rahmen dieser Programme insgesamt 851,1 Mio. EUR (2007–2013). an Fördergeldern zur Verfügung. 4.1.1 Grenzüberschreitende Zusammenarbeit Die grenzüberschreitende Zusammenarbeit (sog. „Aus- richtung A“; auch „INTERREG IV A“) fördert die wirt- schaftliche Entwicklung unmittelbar benachbarter Grenzregionen. Die Umsetzung gemeinsamer Entwick- lungsstrategien soll die Schaffung grenzüberschreitender wirtschaftlicher und sozialer „Wachstumspole“ unterstützen. In der gegenwärtigen Förderperiode (2007–2013) sind alle deutschen Grenzregionen – 18 I
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4 Sportstätten in Grenzregionen Transnationale Programme – Mittelaufteilung PROG RA M M POGRAMMBUDGET IN MIO. € EFRE-Mittel D EFRE-Mittel Ges. Gesamtvolumen Ostseeraum (DE-DK-SE-NO-FI-PL-LT-LV-EE-BY-RU) 72,4 208,0 293,26 Nordseeraum (DE-DK-SE-NO-UK-NL-BE) 31,7 138,5 293,3 Nordwesteuropa (DE-NL-BE-LU-FR-UK-IE-CH) 67,8 355,4 696,7 Alpenraum (DE-AT-FR-IT-SI-LI-CH) 23,7 97,8 130,0 Mitteleuropa (DE-PL-CZ-SK-HU-AT-SI-IT-UA) 62,1 246,0 305,8 Gesamt 257,7 1.045,7 1.719,0 Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie 4.1.3 Umsetzung 4.1.4 Sportstättenförderung p Jedes Förderprogramm (z. B. Bayern-Tschechien, Auch über die Programme der Europäischen Territorialen Brandenburg-Polen) basiert auf einem „Opera- Zusammenarbeit lassen sich Sportstätten direkt nicht för- tionellen Programm“, das von den beteiligten dern. Indirekt hingegen schon – hier bieten insbesondere Programmpartnern aufgestellt und von der Euro- die 14 Programme der grenzüberschreitenden Zusam- päischen Kommission genehmigt wurde. Es menarbeit teilweise gute Möglichkeiten. Auch hier lohnt legt Programmgebiet, Entwicklungsstrategie für es sich, einen Blick in die jeweils maßgeblichen Operatio- den Grenzraum sowie die Förderschwerpunkte nellen Programme zu werfen. Grundvorrausetzung für fest und bildet die Grundlage für die Vergabe der eine Förderung ist, dass Projekte gemeinsam mit einem Mittel. Partner aus einem anderen Mitgliedsstaat (d. h. aus der p Gemeinsam ist in allen Programmen eine eigene Grenzregion) entwickelt und umgesetzt werden. Sport- Verwaltungsstruktur, zu der auch ein so genann- stätten müssen also „grenzüberschreitend“ gestaltet tes „Gemeinsames Technisches Sekretariat“ (GTS) werden. Um förderfähig zu sein, sollten sie außerdem gehört. Das GTS unterstützt die Verwaltungsbe- einen Zusatznutzen für die Bevölkerung auf beiden Seiten hörde bei der Umsetzung des Programms. der Grenze aufweisen (z. B. grenzüberschreitende Nut- zung). Je nach Programm kann der Sport in verschiedenen Bereichen ansetzen, wie z. B.: 20 I
Grenzüberschreitende Zusammenarbeit p Grenzüberschreitender „Mehrwert“ – Projekte p Gemeinsame Nutzung und Verbesserung der sollten gemeinsame Lösungen für gemeinsame grenzüberschreitenden Infrastruktur Probleme präsentieren. Der grenzüberschreitende p Grenzüberschreitende Zusammenarbeit in den „Mehrwert“ ergibt sich aus der Wirkung des Bereichen Tourismus und Erholung geplanten Projektes auf die Bevölkerung und den p Verbesserung des grenzüberschreitenden Grenzraum. Freizeitangebots p Prinzip des federführenden Begünstigten – Die p Zusammenarbeit in den Bereichen Gesundheit Projektpartner bestimmen aus ihrer Mitte einen und Sozialwesen federführenden Begünstigten (sog. „Lead Part- ner“), der für die Umsetzung des gesamten Transnationale Zusammenarbeit Projektes verantwortlich ist. Der „Lead Partner“ p Gefördert werden können „sportnahe“ Infrastruk- reicht den gemeinsamen Projektantrag ein und turen, die sich auf größere Grenzräume erstrecken erhält die gesamten Fördermittel aus einer Hand. und zur Entwicklung eines nachhaltigen Touris- Darüber hinaus übernimmt er die Verantwortung mus beitragen für die Weiterleitung der Mittel an die übrigen p Beispiele: großflächige Rad- oder Wandernetze, Projektpartner und die Verpflichtung zur Einhal- Ausbau von Skigebieten (z. B. Alpenraum) tung sämtlicher Vorgaben. 4.1.5 Förderbedingungen 4.1.6 Finanzierung Unabhängig vom konkreten Programm gelten p Die Höhe der Bezuschussung durch die EU beläuft folgende grundlegende Förderbedingungen: sich je nach Programm in der Regel auf 50 %, 75 % oder 85 % der Gesamtkosten. p Fördergebiet – Die Projektpartner müssen im p Die restlichen Kosten können aus Bundesmitteln, Fördergebiet des jeweiligen Programms ansässig Landesmitteln, kommunalen Mitteln, sonstigen sein; geographische Ausnahmen sind zum Teil öffentlichen Mitteln und ggf. privaten Mitteln in den einzelnen Programmen zugelassen (sog. gedeckt werden. „angrenzende Gebiete“: Nachbarregionen von p Bei Projektanträgen müssen die Partner einen Grenzregionen). Finanzierungsplan vorlegen und die nationalen p Grenzüberschreitender Charakter – Ein Projekt Kofinanzierungsbeiträge nachweisen. muss gemeinsam mit einem Partner aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat (d. h. in der Grenzre- gion) entwickelt und umgesetzt werden. Zwei der folgenden vier Bedingungen müssen erfüllt sein: gemeinsame Vorbereitung, gemeinsame Umsetzung, gemeinsames Personal, gemeinsame Finanzierung. I 21
4 Sportstätten in Grenzregionen 4.1.7 Antragsverfahren p Versuchen Sie, die Unterstützung der relevanten Akteure bzw. Gremien (z. B. Lenkungsausschuss) p In der Regel können Projektanträge laufend im für Ihr eigenes Vorhaben zu sichern. jeweiligen Förderprogramm (z. B. Bayern-Tsche- chien) eingereicht werden. In manchen Program- men bedarf es eines gesonderten Aufrufs. 4.1.9 Förderbeispiele p Projektanträge müssen direkt beim „Gemeinsa- men Technischen Sekretariat“ (GTS) bzw. beim GRENZÜBERSCHREITENDE ZUSAMMENARBEIT regionalen Programmmanagement eingereicht werden. Das GTS nimmt Projektanträge entgegen, Förderprogramm „Brandenburg-Polen“ überprüft eingereichte Projekte auf ihre Förder- Schaffung eines grenzüberschreitenden Wasser- fähigkeit und versieht sie mit einer Vorbewertung. sportzentrums p Auf Basis der Vorbewertung wählt ein internatio- Mehr als 2,2 Millionen Euro wurden im Jahr 2009 im nales Gremium aus Vertretern der an dem Pro- Rahmen des Programms INTERREG IV A Brandenburg- gramm beteiligten Staaten die Projekte aus, die Polen für den Bau eines wassertouristischen Zentrums in gefördert werden sollen. In der Regel wird die Schwedt/ Oder bewilligt. Das gemeinsame Vorhaben der Entscheidung über Projektanträge von einem so deutschen Gemeinde Schwedt und der westpolnischen genannten „Lenkungsausschuss“ getroffen. Stadt Gryfino hat zum Ziel, die wassertouristische Infra- struktur in der Grenzregion auszubauen. Das geplante Zentrum in Schwedt soll deutschen wie polnischen Was- 4.1.8 Praktische Tipps sertouristen bei Veranstaltungen und Regatten zur Verfü- gung stehen, aber auch mit Clubräumen und eigenen p Überprüfen Sie zunächst, ob Ihre Region in das Übernachtungsmöglichkeiten ausgestattet sein. Im Zuge Fördergebiet eines Programms fällt. des Umbaus des vorhandenen Wasserwanderstützpunk- p Konsultieren Sie die Website des Programms, tes ist zudem eine Erweiterung der Kapazitäten für Gast- auf der alle relevanten Informationen (Förderbe- liegeplätze geplant. dingungen, Antragswege, Kontaktadressen) zu finden sind. Förderprogramm „Großregion“ p Überprüfen Sie das Operationelle Programm nach Bau eines internationalen Sport- und Ansatzpunkten für den Sport. Eine erste Analyse Freizeitzentrums der Fördermöglichkeiten der OPs der grenzüber- Im Rahmen des Programms INTERREG IV A Großregion schreitenden Programme sowie weitere Informa- wurde der Bau eines internationalen Sport-, Kultur- und tionen (Kontaktadressen) sind im Anhang unter Freizeitzentrums im Grenzgebiet zwischen den Gemein- dem jeweiligen Bundesland zu finden. den Rosport (Luxemburg) und Ralingen (Rheinland-Pfalz) p Setzen Sie sich mit dem „Gemeinsamen Techni- gefördert. Das Vorhaben zielte darauf ab, den Tourismus schen Sekretariat“ bzw. dem Regionalmanage- im nahe gelegenen Erholungsgebiet am Obersauerstausee ment des Programms in Verbindung und eruieren zu stärken. Schon im ersten Bauabschnitt (2005–2008) Sie die grundsätzliche Förderfähigkeit Ihres erhielt das Projekt eine INTERREG-Förderung. In den Projekts. Grenzgemeinden entstanden zwei neue Sportplätze mit 22 I
Sanitäranlagen, Stehflächen für Zuschauer und Flutlicht- INTERREG III A „Pamina“ anlage. Neben den örtlichen Sportvereinen steht die Erweiterung des Schwimmbads in Bad Bergzabern Anlage auch dem Schulsport in der Grenzregion offen. Im Rahmen des Programms INTERREG III A „Pamina“ Für die zweite Bauphase (2008–2009) wurden Fördergel- (alte Förderperiode) wurde von 2006 bis 2008 die Erwei- der in Höhe von 1.250.000 EUR zum weiteren Ausbau terung und Modernisierung des Schwimmbads in Bad bewilligt (Gesamtkosten 2.500.000 EUR). Hiermit konnte Bergzabern finanziell unterstützt. Das Ziel dieses, von der die Errichtung eines Rundwanderwegs sowie der Bau französischen Gemeinde Wissembourg und der Ver- eines Kultur- und Freizeitzentrums und eines Freibades in bandsgemeinde Bad Bergzabern initiierten Projekts, lag Rosport finanziert werden. darin, das Schwimmbad für den grenzüberschreitenden Schul- und Wettkampfsport sowie die Schwimmausbil- Förderprogramm „Oberrhein Mitte-Süd“ dung nutzbar zu machen. Mit dem Umbau sollte das Aufbau eines trinationalen Ruderzentrums Hallenbad an die Bedürfnisse einer grenzüberschreiten- Im Rahmen des INTERREG III A Programms Oberrhein den Nutzung angepasst werden – das Hallenbad wird re- Mitte-Süd (alte Förderperiode) wurde von 2006 bis 2008 gelmäßig von Schülern, Sportvereinen und Familien aus der Aufbau eines trinationalen Ruderzentrums in Niffer der Grenzregion aufgesucht. Zu diesem Zweck wurden (Frankreich) gefördert. In das Projekt waren Kommunen, verschiedene bauliche Maßnahmen durchgeführt, wie Ruderclubs und regionale Ruderverbände aus Deutsch- z. B. die Erweiterung der Schwimmhalle durch eine Tribüne, land, Frankreich und der Schweiz involviert. Der Aufbau die Umgestaltung des Eingangsbereichs und die Einrich- des Ruderzentrums sollte zur Entwicklung eines grenz- tung eines Rückzugsraums sowie der Umbau des Lehr- überschreitenden Wassersports und damit insgesamt zur schwimmbeckens zum Schwimmerbecken und des Nicht- Förderung des Tourismus in der Grenzregion beitragen. schwimmerbeckens zum Lehrschwimmbecken. Die Ge- Ein weiteres Ziel des Projekts bestand darin, grenzüber- samtkosten beliefen sich auf 1.194.510 EUR, 500.000 schreitende Begegnungen zwischen den Sportlern zu för- EUR wurden von der EU bezuschusst. Die restlichen Kos- dern und neue Personengruppen für den Rudersport zu ten wurden größtenteils von den beteiligten Gemeinden gewinnen. Das Projekt beinhaltete: regelmäßige Anfänger- getragen. kurse für alle, Wanderfahrten, Trainingslager für Leis- tungsruderer aus den drei Ländern, Lehrgänge für Trainer und Clubverantwortliche mit Unterstützung der franzö- TRANSNATIONALE ZUSAMMENARBEIT sischen, deutschen und schweizerischen Verbände, die Organisation von Schulprojekten und Sportferienpro- INTERREG III B „Nordsee“ grammen sowie die Organisation von Regatten und Der Nordseeküstenradweg Langstreckentests. Gesamtkosten: 70.000 EUR, EU-An- Im Rahmen dieses Projekts kooperierten acht an die teil: 34.000 EUR. Heute trainieren in dem Ruderzentrum Nordsee grenzende Länder (Belgien, Niederlande, 500 Sportler aus Deutschland, Frankreich und der Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Schott- Schweiz. land und England), um einen ununterbrochenen, 6.000 km langen Fahrradweg entlang der Küste zu errichten. In Deutschland führt der Radweg durch Schleswig-Holstein. Das Ziel des Projekts bestand darin, den Radweg als Rückrad des Fahrradtourismus in der Nordseeregion zu I 23
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